Schutz des eigenen Willens

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schutz des eigenen Willens"

Transkript

1 Newsletter Nr. 2 August 2013 Editorial Peter Reber, Musiker, Komponist und Liedersänger Der Wert einer Patientenverfügung Eine wohlüberlegte Patientenverfügung sorgt nicht nur dafür, dass Entscheidungen im Sinne des Patienten getroffen werden können. Sie entlastet auch die Angehörigen davon, in einer schwierigen Situation lebenswichtige Entscheide treffen zu müssen. Es liegt viele Jahre zurück, aber eine solche Situation vergisst man nicht mehr: Mein Vater liegt im Spital, ein lebensverlängernder Eingriff steht zur Diskussion. Uns Kindern gegenüber hatte er zuvor gewisse Vorstellungen geäussert, nicht schriftlich aber mündlich. Nun hatten wir das grosse Glück, dass unser Vater im Spital ansprechbar war, er war auch deutlich in seinen Vorstellungen. Im Gespräch mit uns und den Ärzten konnte er die richtige Entscheidung finden. Wie hätten wir entschieden, wenn Vater nicht selbst hätte entscheiden können? Was hatte er damals genau gesagt? Hätten wir Angehörige uns einigen können? Gewiss, es gibt angenehmere Dinge als sich mit Krankheit und der eigenen Vergänglichkeit zu beschäftigen. Wir können das Thema verdrängen und die «Nach mir die Sintflut»-Haltung einnehmen. Viele Menschen möchten selbstbestimmt leben auch in den vielleicht letzten Tagen. Zudem wollen sie ihren Angehörigen und auch den Ärzten die Last der Entscheidung abnehmen. Auch ich möchte dies. Ich bin froh und finde es sehr wertvoll, dass das Rote Kreuz eine neutrale und qualifizierte Beratung zur Patientenverfügung anbietet. Mit einer Patientenverfügung den Angehörigen die Last der Entscheidung abnehmen. Schutz des eigenen Willens Das neue Erwachsenenschutzgesetz gewährt urteilsunfähigen Personen besonderen Schutz und stärkt die Autonomie des Patienten. Ursula Zulauf, Geschäftsführerin SRK Bern-Mittelland Sich mit dem eigenen Leben auseinanderzusetzen, erfordert Offenheit und Mut. Es führt einen zu gelungenen und erfüllten Erlebnissen. Auf der anderen Bilanzseite kann jedoch die Trauer über Verluste oder verpasste Gelegenheiten stehen. Vor viel grössere Herausforderungen stellt uns die Frage, was passieren soll, wenn wir uns nicht mehr selber äussern können, wenn wir abhängig sind von anderen, die für uns entscheiden müssen. Wünschen wir uns unter allen Umständen lebensverlängernde Massnahmen? Wollen wir unsere Organe spenden? Wollen wir palliativ behandelt werden? Was geschieht mit unserem Vermögen, dem Haus und dem Hund? Neues Angebot Das Rote Kreuz bietet neu kompetente Beratung beim Verfassen der SRK- Patientenverfügung sowie eine Hinterlegungsstelle. Die Verfügung kann täglich während 24 Stunden abgerufen werden. Das vollständige Angebot finden Sie auf Seite 4.

2 Birgit Biedermann, ehemalige Ko-Präsidentin des SRK Bern-Mittelland, heute Präsidentin des Verbands bernischer Notare. Eheleute können einander vertreten, wenn der Partner urteilsunfähig wird. Selbstbestimmung des Menschen ist zentral Am 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es ersetzt das seit 1912 nahezu unverändert gebliebene Vormundschaftsrecht und rückt die Vorsorge bei eigener Urteilsunfähigkeit ins Zentrum. Birgit Biedermann, Rechtsanwältin und Notarin, sowie Sandra Stucki, Rechtsanwältin Eine klare und einheitliche rechtliche Grundlage für den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Staatliche Massnahmen sollen nur noch angeordnet werden, wenn eine Person ihre eigene Vorsorge nicht selber geregelt hat und wenn die gesetzlichen Vertretungsrechte nicht ausreichen. Der Vorsorgeauftrag Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige und mündige Person im Voraus festlegen, wer sich im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit um ihre Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmern und sie bei Rechtsgeschäften vertreten soll. Beauftragt werden kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Bank oder eine Institution. Sinnvollerweise ist eine Ersatzperson vorzusehen, falls die beauftragte Person den Vorsorgeauftrag nicht ausführen will oder kann. Der Vorsorgeauftrag entfaltet seine Wirkung erst, wenn eine Person urteilsunfähig wird. Als urteilsunfähig gilt nach dem Gesetz, wer nicht in der Lage ist, vernunftsgemäss zu handeln. Dies betrifft unmündige Kinder sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung, einem Rausch oder in anderen Zuständen, welche die Urteilsfähigkeit einschränken. Der Vorsorgeauftrag kann umfassend sein und die sogenannte persönliche Sorge regeln (Aufenthaltsort festlegen, die erforderlichen Betreuung organisieren). Er bestimmt auch die Vermögenssorge (Vermögen verwalten, Zahlungen erledigen). Mit dem Vertrag kann zudem die Vertretung im rechtlichen Verkehr bestimmt werden (Pflegevertrag abschliessen, Steuererklärung ausfüllen). Der Vorsorgeauftrag kann auf bestimmte Bereiche und Geschäfte beschränkt werden, zum Beispiel, wenn man mit der Verwaltung einer Liegenschaft eine spezialisierte Immobilienfirma beauftragen möchte. Wie wird ein Vorsorgeauftrag erstellt? Wer einen Vorsorgeauftrag errichtet, trifft einen Entscheid von grosser Tragweite. Es macht deshalb Sinn, die zu beauftragende Person sorgfältig auszuwählen und vorgängig anzufragen. Der Vorsorgeauftrag ist rechtlich nur gültig, wenn er entweder von A bis Z eigenhändig niedergeschrieben, datiert und unterzeichnet oder von einem Notar öffentlich beurkundet wird. Der Vorsorgeauftrag kann widerrufen werden. Voraussetzung ist immer, dass die auftraggebende Person urteilsfähig ist. Es ist empfehlenswert, den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt ins Personenstandregister eintragen zu lassen. Dabei wird nicht der Vorsorgeauftrag an sich eingetragen, sondern dass es einen solchen gibt. Sinnvoll ist auch, der beauftragten Person eine Kopie zu geben. Der Vorsorgeauftrag sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, wo er im gegebenen Fall gefunden werden kann, zum Beispiel bei den Niederlassungsdokumenten. Die Rolle der Erwachsenenschutzbehörde Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass jemand urteilsunfähig geworden ist, klärt sie ab, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt. Sie prüft dabei unter anderem, ob ein Registereintrag beim Zivilstandsamt besteht. Trifft dies zu, prüft die Behörde, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde und ob eine Urteilsunfähigkeit von einer gewissen Dauer eingetreten ist. Die Behörde klärt zudem ab, ob die beauftragte Person geeignet erscheint und bereit ist, den Auftrag anzunehmen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, 2 radius August 2013

3 Ehepaar mit Vertrauensperson beim Ausfüllen des Vorsorgeauftrags. Auch in jungen Jahren ist es vorteilhaft, medizinische Wünsche festzuhalten. händigt die Erwachsenenschutzbehörde der beauftragten Person eine Urkunde aus, in der ihre Aufgaben und Rechte festgehalten sind und mit der sie sich gegenüber Dritten ausweisen kann. Hat die betroffene Person keine eigene Vorsorge getroffen oder ist der Vorsorgeauftrag ungültig, ordnet die Erwachsenenschutzbehörde eine Beistandschaft über die urteilsunfähige Person an und bestimmt einen Beistand. Ist ein Vorsorgeauftrag bei Ehepaaren sinnvoll? Bei verheirateten Personen und bei eingetragener Partnerschaft ist die Errichtung eines Vorsorgeauftrags nicht unbedingt erforderlich, denn in diesen Fällen besteht ein gesetzliches Vertretungsrecht. Zu beachten ist, dass dieses nicht für die Nachkommen gilt. Wenn einer der Eheleute oder Partner urteilsunfähig wird, kann der andere ihn vertreten. Dieses Vertretungsrecht besteht allerdings nur, wenn die Beziehung tatsächlich gelebt wird. Das Paar muss einen gemeinsamen Haushalt führen oder wie im Fall eines Heimaufenthalts dem urteilsunfähigen Partner regelmässig und persönlich Beistand leisten. Das gesetzliche Vertretungsrecht umfasst alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise nötig sind, und zudem diejenigen, welche die ordentliche Verwaltung des Einkommens und des Vermögens betreffen. Sind darüber hinausgehende Massnahmen nötig, zum Beispiel der Verkauf einer Liegenschaft, muss die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde eingeholt werden. Auf jeden Fall ist ein Vorsorgeauftrag Ehepartnern zu empfehlen, deren Ehegatte bereits urteilsunfähig geworden ist. Denn der urteilsunfähige Ehegatte ist nicht in der Lage, seinen Ehepartner gesetzlich zu vertreten. SRK-Informationsanlass zum Erwachsenenschutzgesetz 29. Oktober 2013 in Bern, 4. November 2013 in Kehrsatz Jeweils von 18 bis 20 Uhr, Auskunft: Die Patientenverfügung Neu müssen Ärzte im gegebenen Fall abklären, ob eine Patientenverfügung besteht. Sie sind verpflichtet, dem festgehaltenen Willen zu folgen, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstossen wird. Aktive Sterbehilfe wäre ein solcher Verstoss. Birgit Biedermann, Rechtsanwältin und Notarin, Sandra Stucki, Rechtsanwältin, und Regula Buri, Expertin Patientenverfügung SRK Bern-Mittelland Mit einer Patientenverfügung kann eine urteilsfähige Person festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt und welche sie ablehnt. Sie kann auch eine bis maximal drei Vertrauens- Exklusiv für Mitglieder des Schweizerischen Roten Kreuzes Bern-Mittelland Wenn wir Sie beim Verfassen einer Patientenverfügung SRK beraten und Ihre Verfügung beim SRK hinterlegen dürfen, schenken wir Ihnen einen Gutschein im Wert von CHF 60. Dieser Gutschein ist bis am 30. August 2014 einmalig einlösbar. Bitte folgende Angaben ausfüllen: Name: Strasse: PLZ/Ort: Mitgliedernummer: Stempel SRK (zwingend) Gutschein ans Beratungsgespräch mitnehmen! radius August

4 Susanne Jost, eine von drei SRK-Expertinnen, berät beim Ausfüllen der Patientenverfügung. Für die Patientenverfügung Vertrauenspersonen verschiedener Generationen einsetzen. personen bezeichnen, die an ihrer Stelle über die medizinischen Massnahmen entscheiden sollen. Die Patientenverfügung muss schriftlich errichtet, datiert und unterschrieben werden. Es ist zudem notwendig, Vorname, Name, Geburtsdatum und Wohnort anzugeben. Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag muss die Patientenverfügung nicht eigenhändig geschrieben werden! Es genügt ein gedrucktes und persönlich unterschriebenes Formular. Eine Patientenverfügung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie dem medizinischen Personal bekannt ist. Es ist deshalb sinnvoll, den Hinweis auf die Errichtung einer Patientenverfügung und deren Hinterlegungsort durch eine medizinische Fachperson auf der Versichertenkarte Die Patientenverfügung Ein Angebot des Roten Kreuzes Bern-Mittelland Wir bieten Fachliche Beratung beim Verfassen der Patientenverfügung SRK Hinterlegung der Patientenverfügung SRK bei unserer Hinterlegungsstelle Abrufbarkeit während 24 Stunden an 365 Tagen Überprüfung auf rechtliche Gültigkeit und inhaltliche Verständlichkeit Automatische Erinnerungen zur Aktualisierung Einen persönlichen Ausweis Unsere geschulten Spezialistinnen beraten Sie beim Verfassen einer Patientenverfügung SRK. Täglich von 9 bis 12 Uhr erhalten Sie Auskunft zur Patientenverfügung und Sie können Beratungstermine vereinbaren. Susanne Jost und Regula Buri informieren Sie gern. Wählen Sie ! Tarife Erstauskunft gratis Beratung mit Hinterlegung CHF 190. Beratung ohne Hinterlegung CHF 120. Hinterlegung ohne Beratung CHF 120. eintragen zu lassen, die Verfügung zusätzlich im Portemonnaie aufzubewahren sowie beispielsweise dem Hausarzt oder der Vertrauensperson eine Kopie der Patientenverfügung zu übergeben. Das Schweizerische Rote Kreuz bietet an, die Patientenverfügung registrieren zu lassen. Nutzen einer Patientenverfügung Eine sorgfältig formulierte Patientenverfügung ist eine wichtige Willensäusserung, auf die sich die Vertrauenspersonen, Angehörige und das medizinische Personal abstützen, wenn es gilt, schwierige Entscheide zu fällen. Es ist sinnvoll, Vertrauenspersonen verschiedener Generationen einzusetzen, damit garantiert ist, dass während der ganzen Lebensspanne eine Bezugsperson zur Verfügung steht. In einer Verfügung können auch Wünsche zu Sterbebegleitung, Organspenden und Autopsie vermerkt werden. Angehörige und Vertrauenspersonen werden entlastet, wenn spezielle Anliegen mit ihnen diskutiert werden, bevor sie Entscheide zu treffen haben. Rechtliche Aspekte der Patientenverfügung Es ist ratsam, die Patientenverfügung periodisch zu überprüfen und neuen Situationen anzupassen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die Vorteile der Patientenverfügung SRK Die Patientenverfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes ist bewusst detailliert aufgebaut. Sie thematisiert sensible Fragen und ist übersichtlich gegliedert. Eine gut verständliche Wegleitung führt durch die Themen und erklärt rechtliche und medizinische Besonderheiten. Ein Glossar erläutert zudem die medizinische und rechtliche Terminologie. 4 radius August 2013

5 Grossspenderin Karin Stuhlmann ist begeistert von der Hilfe des zapp für ihren Mann. zapp-mitarbeiterinnen organisieren einen Betreuungseinsatz. «Menschlichkeit ist unbezahlbar» Der verstorbene Mann von Karin Stuhlmann hat dem Zentrum für ambulante Palliativbegleitung plus (zapp) drei Viertel seines Vermögens gespendet. zapp ist eine Dienstleistung des Schweizerischen Roten Kreuzes Bern-Mittelland. Karin Stuhlmann spricht über den grossen Wert des zapp und über die Beweggründe der Spende. Sie wünscht sich, dass die Menschen sich rechtzeitig mit ihrem eigenen Nachlass auseinandersetzen. Interview und Foto: Christoph Bussard, lic. phil. nat., Redaktor BR Weshalb haben Sie die Dienste des zapp in Anspruch genommen? Ende 2009 erkrankte mein Mann an ALS. Diese Krankheit verursacht Muskelschwund und Lähmung; sie verläuft schleichend. Das heisst, die Aufgabenstellung punkto Betreuung ändert sich jede Woche. Weil die Spitex nicht alle unsere Pflegebedürfnisse abdecken konnte, haben wir uns schliesslich ans zapp gewandt. Wie hat zapp Sie und Ihren Mann unterstützt? Ich habe damals zu 100 Prozent gearbeitet und musste meine berufliche Tätigkeit aufrechterhalten. Schliesslich wusste ich, dass ich mich nach dem Tod meines Mannes selbst würde ernähren müssen. Ich konnte aber nie durchschlafen, weil ich meinen Mann in der Nacht jede Stunde umlagern musste. Zusammen mit dem Beruf war das eine enorme Belastung für mich. Irgendwann realisierten wir, dass es so nicht weitergehen konnte. Weil wir eben erst nach Bern gezogen waren, hatten wir noch kein soziales Netzwerk, auf das wir zur Entlastung zurückgreifen konnten. Die Helferinnen des zapp haben dann bei uns Nachtdienste geleistet. So wusste mein Mann, dass immer jemand da war, falls er Hilfe brauchen würde. Und ich konnte endlich ein paar Nächte durchschlafen. Waren Sie zufrieden mit den freiwilligen Diensten des zapp? Ja, sehr sogar. Mit der Zeit kamen die zapp-helferinnen auch tagsüber zu uns. Denn wenn jemand gelähmt ist und die Hände nicht einmal mehr dafür gebrauchen kann, um eine Alarmglocke zu bedienen, ist das kein gutes Gefühl. Die Frauen des zapp waren einfach da. Das war wunderbar. Welches sind aus Ihrer Sicht die Stärken des zapp? Eine der grossartigsten Leistungen der zapp-helferinnen ist, einfach da zu sein. Zeit zu haben und Sicherheit zu geben. Und auch Gesprächspartnerinnen zu sein. Mein Mann hat es sehr geschätzt, mit ihnen über die Fragen der Endlichkeit sprechen zu können. Die Helferinnen führten diese Gespräche mit ihm, ohne aufdringlich zu sein. Mit einem fremden Patienten über solch fundamentale Themen zu diskutieren, ist eine grosse Leistung. Das übernimmt sonst ein guter Freund. Die Frauen des zapp hatten auch keine Mühe, ihn auszuhalten. Wie meinen Sie das: ihn aushalten? Viele Leute um uns herum hielten es nicht aus, mit einem noch ziemlich jungen Menschen zusammen zu sein, der in ein paar Monaten sterben würde. Sie ertrugen uns auch als Paar nicht, weil sie wussten, dass dieses Paar bald auseinanderfallen würde. Die Helferinnen des zapp konnten das: einen Nachmittag mit ihm verbringen und Gespräche führen oder einfach gar nichts machen. Im November 2010 wechselte mein Mann ins Pflegeheim, weil er Rundumbetreuung brauchte. Doch die Helferinnen kamen weiterhin zu ihm bis zu seinem Tod im Februar Ihr Mann hat verfügt, rund drei Viertel seines Vermögens dem zapp zu spenden. Hat Sie das überrascht? Nein überhaupt nicht, wir hatten uns über unseren Nachlass bereits Gedanken gemacht, bevor er erkrankte. Es radius August

6 Gespräche über die Endlichkeit sind oft für Angehörige nicht einfach. Die Helferinnen des zapp bringen Menschlichkeit. lohnt sich zu überlegen, was mit dem Geld geschieht, wenn man stirbt speziell dann, wenn man keine Kinder hat. Laut Gesetz geht in solch einem Fall der Nachlass an die Eltern zurück. Das machte für mich und meinen Mann keinen Sinn. Weshalb nicht? Wenn man selber so um die 40 bis 50 Jahre alt ist, brauchen die Eltern in der Regel keine Kapitalzuflüsse mehr. Vielmehr möchte man das Erbe in eine Form von «Aufbauarbeit» stecken: Entweder man gibt es den eigenen Kindern. Oder, wenn man wie wir keine hat, bewirkt man etwas damit. Mein Mann und ich waren uns einig: Das Erbvermögen soll nicht einfach auf dem nächsten Konto landen, sondern einem guten Zweck zugeführt werden. Glauben Sie, dass über Themen wie Nachlass und Testamente in der Gesellschaft zu wenig gesprochen wird? Natürlich spricht niemand gern darüber. Aber ist es besser, nicht darüber zu sprechen? Wenn jemand krank und pflegebedürftig wird, heisst es oft: Jetzt wollen wir uns sicher nicht noch mit solchen Sachen beschäftigen. Also regelt man besser alles, solange man noch selbstbestimmt ist und die Kraft dazu hat. Waren Sie überrascht, dass Ihr Mann ausgerechnet zapp ausgewählt hat? Nein, ich fand es eine sehr gute Idee. Das zapp hat bei uns eine entscheidende Lücke im Betreuungsangebot geschlossen. Die Helferinnen haben nicht bloss einen funktionalen Dienst erbracht, sie haben Menschlichkeit gebracht. Und die ist unbezahlbar. Sie waren Gesprächspartnerinnen, die sich den existenziellen Fragen meines Mannes gestellt haben. geschult werden. Nicht, dass die Helferinnen des zapp das nicht gut gemacht hätten. Im Gegenteil: Mein Mann wollte einfach, dass diese Aspekte künftig noch stärker gewichtet werden. Er sah das zapp sogar als Botschafter: Leben und Tod sollen in der Gesellschaft stärker thematisiert werden. Hat sich vom SRK jemand bei Ihnen gemeldet, als Sie die Spende ausrichteten? Ja, Ursula Zulauf, die Geschäftsführerin des SRK Bern- Mittelland, hat mich angerufen. Sie hat die Spende verdankt, und wir haben die Zweckbindung geklärt. Diese Kontaktnahme hat mich sehr gefreut. Haben Sie einen Tipp für Menschen, die in eine ähnlich schwierige Lebenssituation geraten wie Sie? Zuerst sollte man sich breit erkundigen, welche sozialen Angebote es gibt. Und man darf sich durchaus als Konsumentin verhalten: Man soll vergleichen und testen und wenn nötig wechseln. Viele Menschen trauen sich nicht, gegenüber sozialen Diensten wie Konsumenten aufzutreten. Aber schliesslich wechselt man auch die Autogarage, wenn man mit dem Garagisten nicht zufrieden ist. Zur Person Karin Stuhlmann (39) ist promovierte Psychologin FSP und diplomierte Verbandsmanagerin VMI. Sie arbeitet als Mitglied der Geschäftsleitung und Partnerin bei der Beratergruppe für Verbands-Management (B VM) in Bern und berät und unterstützt Nonprofit-Organisationen. Daneben ist Karin Stuhlmann Geschäftsführerin des Schweizerischen Verbands der diplomierten Ernährungsberater/innen HF/FH SVDE Das Legat Ihres Mannes an das zapp ist zweckgebunden: Es soll in die Ausbildung investiert werden. Genau. Mein Mann wollte, dass die Mitarbeitenden psychologisch und für Fragen zur Endlichkeit noch besser 6 radius August 2013

7 Vater bespricht seine Wünsche nach dem Tod mit seiner Tochter. Froh, ihr Erbe geregelt zu haben. Über das Leben hinaus Gutes tun Was geschieht nach dem Ableben mit meinem Vermögen? Dieser Entscheid soll sorgfältig und ohne Druck erfolgen. Es ist deshalb wichtig, rechtzeitig darüber nachzudenken und Anordnungen zu treffen. Birgit Biedermann, Rechtsanwältin und Notarin, sowie Sandra Stucki, Rechtsanwältin Dieser Beitrag erläutert, was mit den Vermögenswerten geschieht, wenn keine Vorkehrungen getroffen wurden, und wann es sinnvoll ist, ein Testament zu erlassen. Die Erbfolge Mit dem Tod gehen sämtliche Vermögenswerte automatisch auf die Erben über. Wenn bis zum Tod kein Testament oder kein Erbvertrag gemacht wurde, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Der Ehepartner oder registrierte Partner ist nach Gesetz immer erbberechtigt. Die Erbberechtigung der übrigen Familienmitglieder hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei wird zwischen drei Kategorien unterschieden: Verwandte des ersten Grades sind direkte Nachkommen, Verwandte des zweiten Grades sind Eltern, Geschwister und deren Nachkommen, Verwandte des dritten Grades sind Grosseltern und deren Nachkommen. Wichtig zu wissen ist, dass nach dem Gesetz die Mitglieder eines näheren Grades solche eines entfernteren als Erben ausschliessen. Sind weder im ersten, zweiten oder dritten Stamm Erben vorhanden, erbt das Gemeinwesen, also der Kanton oder die Gemeinde. Die Reihenfolge der gesetzlichen Erben Werden Kinder oder Grosskinder hinterlassen, erben nur diese neben einem allfälligen Ehepartner; die übrigen Verwandten erhalten nichts. Gibt es keine Nachkommen, erben neben dem Ehepartner die Eltern und sind diese vorverstorben die Geschwister oder deren Nachkommen. Grosseltern oder deren Abkömmlinge erben nur, falls keine Erben des ersten oder zweiten Grades und kein Ehegatte hinterlassen werden. Die gesetzlichen Erbanteile Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, richtet sich die Höhe der Erbanteile nach dem Gesetz. Wie viel jemand erbt, hängt davon ab, wer sonst noch erbberechtigt ist. Gibt es Ehepartner oder Kinder, erhält der Ehepartner die Hälfte der Erbschaft. Die andere Hälfte erhalten die Kinder. Drei Viertel bekommt der Ehepartner, wenn die Erbschaft mit Verwandten zweiten Grades geteilt werden muss. Sind nur Verwandte dritten Grades vorhanden, bekommt der Ehepartner die gesamte Erbschaft. Wenn jemand unverheiratet ist und Kinder hinterlässt, erhalten diese die gesamte Erbschaft. Für Menschen in Not da Tag für Tag Mit Ihrem Legat machen Sie unsere Hilfe auch morgen möglich. Zum Beispiel für infodraht Hilfe kommt sofort. Das Rote Kreuz Bern-Mittelland hilft pflegenden Angehörigen, die rasche Entlastung brauchen, mit kostenloser Beratung und Unterstützung. Unsere Hilfe braucht Ihre Spende. Spendenkonto PK Ihr letzter Wille Mit einem Testament kann der Nachlass anders verteilt werden als das Gesetz dies vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass Ehepartner und Nachkommen oder, wenn es keine Nachkommen gibt, die Eltern von Gesetzes wegen Anspruch haben auf einen Erbanteil. Diesen sogenannten Pflichtteil können die Erben auch dann verlangen, wenn in einem Testament oder Erbvertrag etwas anderes bestimmt wurde. Dieser reservierte Teil der Erbschaft beträgt radius August

8 Mutter und Sohn sind erleichtert, weil Klarheit über den Nachlass besteht. infodraht, Anlauftelefon des SRK Bern-Mittelland, organisiert rasche Hilfe für einen Angehörigen. bei Nachkommen ¾ des gesetzlichen Erbanteils, bei Ehegatten und Eltern je ½ des gesetzlichen Erbanteils. Das Testament ist die einfachste Form, den eigenen Nachlass zu regeln. Es kann im Gegensatz zu einem Erbvertrag ohne Notar verfasst werden. Das Testament als Ausdruck der Nächstenliebe Ein Testament kann eigenhändig verfasst werden, sofern man urteilsfähig ist. Man kann Erbteile abändern oder Personen begünstigen, die sonst nicht erbberechtigt wären. Man kann auch Institutionen begünstigen, deren Zwecke über den Tod hinaus unterstützt werden sollen. In diesem Fall kann man einen Vermögenswert (einen Geldbetrag oder Gegenstand) einsetzen. Im Gegensatz zum Erben nimmt der Legatnehmer nicht an der Nachlassabwicklung teil; er hat lediglich Anspruch auf Aushändigung des Legats. Ein Legat bietet sich besonders dann an, wenn man ein Hilfswerk oder eines seiner Projekte nachhaltig unterstützen will. Das Testament ist eine höchstpersönliche Verfügung. Aus diesem Grund muss die Bezeichnung der begünstigten Person oder gemeinnützigen Organisation möglichst genau sein. Damit ein eigenhändiges Testament gültig ist, sind folgende Formvorschriften zu beachten. Man muss: zum Zeitpunkt, in dem das Testament verfasst wird, urteilsfähig sein das Testament von A bis Z selber von Hand schreiben das Testament datieren (Tag, Monat, Jahr) Gratis-Kontrolluntersuchungen für SRK-Mitglieder Für unsere Mitglieder organisieren wir Gratisuntersuchungen: Blutdruckmessen, Blutzucker, Urinzucker und Hämoglobin Freitag, 6. Dezember 2013 von 9 bis 12 Uhr in der Geschäftsstelle des SRK Bern-Mittelland, Effingerstrasse 25 in 3008 Bern. Benutzen Sie den Eingang unserer Ergotherapie. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. das Testament handschriftlich unterzeichnen jeder Ehegatte muss sein eigenes Testament machen! Mustertext für ein eigenhändiges Testament (nur gültig, wenn vollständig von Hand geschrieben): Ich, Felix Muster, geb. am , wohnhaft in Bern, verfüge auf mein Ableben hin: 1. Ich widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen. 2. Ich setze meine Nachkommen auf den Pflichtteil, den restlichen Nachlass erbt meine Ehefrau. 3. Meine Erben haben folgende Legate auszurichten: a) Meinem Patenkind Doris Bernasconi, geb , wohnhaft in Basel meine Uhrensammlung. b) Dem SRK Bern-Mittelland, in Bern, CHF Bern, den 10. Mai 2013 Felix Muster Wenn man sich unsicher fühlt oder nicht mehr selber schreiben kann, sollte das Testament von einer Notarin oder einem Notar aufgesetzt und öffentlich beurkundet werden. Damit lassen sich Formfehler und unklare Formulierungen vermeiden. Zudem erhält das Testament einen erhöhten Schutz gegen eine Anfechtung. Hinterlegung des Testaments Das Testament sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an dem es schnell aufgefunden wird, zum Beispiel in einem verschlossenen Kuvert bei der Wohnsitzgemeinde. Diese bringt es nach dem Tod den Betroffenen zur Kenntnis. Impressum Redaktion: SRK Bern-Mittelland, Ursula Zulauf, Effingerstrasse 25, CH-3008 Bern Tel , Fax , info@srk-bern.ch, Layout, Endredaktion: Lorenz Jaggi, Alice Baumann, Angelika Hergesell, Bern Druck: Rub Media AG, Wabern/Bern Spendenkonto: PC radius August 2013

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Inhalt Weshalb eine Patientenverfügung? 4 Die Patientenverfügung SRK ein umfassendes Angebot 6 Die Patientenverfügung SRK die wesentlichen Punkte 8 Die Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Inhalt Weshalb eine Patientenverfügung? 4 Die Patientenverfügung SRK ein umfassendes Angebot 6 Die Patientenverfügung SRK die wesentlichen Punkte 8 Die Patientenverfügung

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann?

Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? 0 Vorsorgeauftrag Gemeinde Malters Kommission für Altersfragen 29. November 2017 lic. iur. Matthias Retsch Rechtsanwalt MAS-BA Mitarbeiter

Mehr

Vorsorge im Alter

Vorsorge im Alter Vorsorge im Alter 24.10.2018 Sarah Studer www.be.prosenectute.ch Ablauf der Veranstaltung Angebote Pro Senectute (PS BeO) Vorsorgedokumente im Überblick Vertiefung zum Vorsorgeauftrag Formelle Rahmenbedingungen

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK das Wichtigste auf einen Blick Die Beratenden des SRK begleiten Sie auf Wunsch beim Erstellen Ihrer persönlichen Die Patientenverfügung

Mehr

Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament

Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament Der Vorsorgeauftrag Daniela Clément, Behördenmitglied KESB

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr.

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. Das neue Erwachsenenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. «Störarzt») Literaturangaben HAUSHERR/GEISER/AEBI-MUELLER, Das neue

Mehr

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»:

Mehr

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Stand 1. Januar 2013 THOMAS BIENZ TREUHAND AG Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Thomas Bienz Treuhand AG Kauffmannweg 14 Postfach 2264 CH-6002 Luzern Tel. 041 226 31 11 Fax 041 226 31 19 www.thomas-bienz.ch

Mehr

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Das Erwachsenenschutzrecht Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Urteilsfähigkeit Urteilsfähig ist, wer vernunftgemäss handeln kann. > Intellektuell verstehen um was es geht > Tragweite und Konsequenzen des

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen

eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen Wer unterstützt und vertritt mich, wo ich es selbst nicht mehr kann? lic. iur. Stefan Gollonitsch 11.05.2017 Das revidierte Erwachsenenschutzrecht

Mehr

Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht

Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht Herbstanlass HEV March Höfe Veranstaltung vom 23. Oktober 2017 Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht lic.iur. Christoph Pfister, Pfäffikon SZ Rechtsanwalt und Urkundsperson Fachanwalt SAV Erbrecht 1

Mehr

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Erika Ziltener, Präsidentin MS-Gesellschaft, Luzern, 19. November 16 Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen lic. iur. Peter Widmer Notar Übersicht Einleitung Ziel der Revision Demenz; Urteilsunfähigkeit Aufbau und Inhalt des neuen Gesetzes

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»: 5

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Leitfaden für ein Testament

Leitfaden für ein Testament Seite 1 von 5 1. Ein paar Gedanken als Einleitung Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod und was danach folgt. Wenn wir unseren Willen in einem rechtzeitig treffen, haben wir die Möglichkeit

Mehr

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller Patientenverfügung Rechtsdienst Dr. iur. Jürg Müller Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung Grundsatz der Autonomie Grundlegendes Recht und der zentrale Begriff der Medizinethik Respektierung

Mehr

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Christof Gügler, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Informationsveranstaltungen 2015 / 2016 für private Mandatstragende Gesundheitsdirektion

Mehr

Patientenverfügung (PV)

Patientenverfügung (PV) Patientenverfügung (PV) Kommission für Altersfragen Malters 29. November 2017 Referat: Toni Räber Pro Senectute Kanton Luzern Nur 10 %: Plötzlicher Tod 40 % nach längerer Krankheit 50 % hochbetagte Menschen

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich

Mehr

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung Dr. iur. Jürg Müller, Advokat Neu: Fokus Medizinische Massnahmen: Art. 360 373: Die eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag und) Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Erika Ziltener, Präsidentin Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten versus Spezialitäten-Medizin orientiert am

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29.

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29. Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen 29. Oktober 2013 Vorsorge für urteilsunfähige Personen 1. Vorsorgeauftrag 2.

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Die Optik des praktizierenden Anwalts und Notars René Peyer Rechtsanwalt und Notar Dammstrasse 19, 6300 Zug Urteilsfähigkeit,

Mehr

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten 1 Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten Wenn eine Patientin oder ein Patient urteilsunfähig ist, so stellt sich die Frage, wer für ihn medizinische Entscheidungen treffen darf/soll. Urteilsfähig

Mehr

Sorgen für sich selber und andere entlasten

Sorgen für sich selber und andere entlasten Sorgen für sich selber und andere entlasten Erwachsenenschutzrecht - Vertretung bei Urteilsunfähigkeit Dienstag, 25. Oktober 2016 Für Mitarbeitende der Mitgliedsfirmen von profawo Kindes- und Erwachsenschutzbehörde

Mehr

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt Referat Fürsprecher Anton Genna und Dr. Gian Sandro Genna Wissensforum BK vom 12.4.2018 Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt Programm Anton Genna: Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und weiteren Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge Luzern, 18. Februar 2017 Inhalt der Ausführungen 1.Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

lic. iur. Raphael Hofstetter, Notar Testament Brauche ich ein Testament oder nicht?

lic. iur. Raphael Hofstetter, Notar Testament Brauche ich ein Testament oder nicht? Testament Brauche ich ein Testament oder nicht? 1 Was kann / muss ich für meinen Todesfall regeln? Individuell abhängig von - familiärer Situation - Vermögenssituation - persönlichen Bedürfnissen 2 - Anordnungen

Mehr

Wann habe ich mit der KESB zu tun?

Wann habe ich mit der KESB zu tun? Berner Bildungszentrum Netzwerk Palliative Care 28. August 2018 Wann habe ich mit der KESB zu tun? (Und wann nicht?) Ursula Rätz, Behördenmitglied KESB Biel/Bienne Gesetzlicher Auftrag der KESB Abklärung

Mehr

Testamente. Wichtige Fragen - verständliche Antworten. Redaktion & Layout lic. phil. Josef F. Kümin

Testamente. Wichtige Fragen - verständliche Antworten. Redaktion & Layout lic. phil. Josef F. Kümin Testamente Wichtige Fragen - verständliche Antworten Redaktion & Layout lic. phil. Josef F. Kümin Einleitung Testamente Einleitung Liebe Leserin Lieber Leser Viele Institutionen empfehlen sich für Legate,

Mehr

Herzlich willkommen. zur Infoveranstaltung des PROVIVA Spitex Fördervereins. Thema: Vorsorgeauftrag

Herzlich willkommen. zur Infoveranstaltung des PROVIVA Spitex Fördervereins. Thema: Vorsorgeauftrag Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung des PROVIVA Spitex Fördervereins Thema: Vorsorgeauftrag Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts Nichtbehördlich Vorsorgeauftragund Patientenverfügung Gesetzliche

Mehr

Infoveranstaltung Private Mandatsträger. Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung

Infoveranstaltung Private Mandatsträger. Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung Infoveranstaltung Private Mandatsträger Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil Was ist ein Vorsorgeauftrag? Was ist der Unterschied zu

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch 1 2 Eigene Vorsorge im ESR Vorsorgeauftrag (Art. 360 369

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Suhr, Monika Klarer 1 Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Inhalte 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Was hat sich

Mehr

Albert Rappo Sozialarbeiter HFS

Albert Rappo Sozialarbeiter HFS Albert Rappo Sozialarbeiter HFS 1 2 1. Förderung des Selbstbestimmungsrechts 2. Stärkung der Familiensolidarität 3. Regelung der Rechte von urteilsunfähigen Personen in stationären Einrichtungen 4. Massgeschneiderte

Mehr

Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018

Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018 Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt 1. Grundsätze

Mehr

Senio - help Beratung für Seniorinnen, Senioren und Angehörige

Senio - help Beratung für Seniorinnen, Senioren und Angehörige Senio - help Beratung für Seniorinnen, Senioren und Angehörige Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Ein Ratgeber von Senio-help www.senio-help.ch Wichtige Hinweise zum Vorsorgeauftrag Das Erstellen eines

Mehr

VORSORGEAUFTRAG NACHLASSREGELUNG

VORSORGEAUFTRAG NACHLASSREGELUNG VORSORGEAUFTRAG NACHLASSREGELUNG Franz Stämpfli Fürsprecher und Notar Gurtengasse 6, Postfach 3078, 3001 Bern Tel. 031 / 311 29 03, f.staempfli@slm-law.ch Neues Erwachsenschutzrecht in Kraft seit 1.1.2013

Mehr

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Erfahrungen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht 21. November 2013 Michael Allgäuer, Präsident KESB Inhalt 1. Organisation KESB 2. Neues (Kindes-)

Mehr

Was heisst selbstbestimmte Vorsorge?

Was heisst selbstbestimmte Vorsorge? Was heisst selbstbestimmte Vorsorge? Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und weiteren Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge mitenand 60+, Beromünster Übersicht Inhalt 1. Übersicht System der Vertretung

Mehr

Pro Senectute Schweiz Pro Senectute Luzern

Pro Senectute Schweiz Pro Senectute Luzern Pro Senectute Schweiz Pro Senectute Luzern DOCUPASS docupass.ch INHALT Neues Erwachsenenschutzrecht Warum ein Vorsorgedossier für sich erstellen? Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Anordnung für den Todesfall

Mehr

EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ

EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ INHALTSVERZEICHNIS Das Testament... 3 Das Legat... 6 Nacherben-Einsetzung... 7 Das geschieht mit dem Testament nach

Mehr

Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde

Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde www.pszh.ch DOCUPASS Vorsorgedossier für alle persönlichen Vorsorgedokumente: Patientenverfügung Anordnungen für den Todesfall

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung Damit der eigene Wille zählt und nicht Fremde es für Sie tun 5.11.2015, Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT Inhalt Warum

Mehr

Das Erwachsenenschutzrecht. Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen

Das Erwachsenenschutzrecht. Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen Das Erwachsenenschutzrecht Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen Oktober 2012 Quellenangaben ZGB, Änderung vom 19. Dezember 2008 Curaviva Schweiz; Erwachsenenschutzrecht,

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern

Der Vorsorgeauftrag. Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern Der Vorsorgeauftrag Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern Herzlich Willkommen! Einleitung Notwendigkeit eines Vorsorgeauftrags Inhalt

Mehr

Es ist nie zu früh, an später zu denken

Es ist nie zu früh, an später zu denken Es ist nie zu früh, an später zu denken Rechtliche Aspekte wie regle ich meine Vorsorge? lic. iur. Andrea Schmutz, Advokatin und Notarin BS/BL BEISPIELE AUS DER PRAXIS Umzug ins Alters- oder Pflegeheim

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Diese Präsentation finden Sie auf / René Ammann Seite 2

Der Vorsorgeauftrag. Diese Präsentation finden Sie auf / René Ammann Seite 2 Der Vorsorgeauftrag Der Vorsorgeauftrag Diese Präsentation finden Sie auf www.atb.swiss/online-schalter 22.11.2017 / René Ammann Seite 2 Der Vorsorgeauftrag Was ist das? Was kann er? Wie errichtet man

Mehr

Rechtliche Planung von Lebensübergängen. Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung. Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur.

Rechtliche Planung von Lebensübergängen. Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung. Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur. Rechtliche Planung von Lebensübergängen Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur. Sandra Hotz Freiburg, 13. Juni 2013 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Universität

Mehr

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit Übersicht: 1. Begriffe: Handlungs- und Urteilsfähigkeit 2. Übersicht über die KESB-Instrumente 3. Patientenverfügung im Speziellen 3.1 rechtliches 3.2 Begriffe Vertrauensperson/Vertretungsperson/von Amtes

Mehr

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M. Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung Vortrag/Diskussion Angehörigenabend 14. November 2017 der Bewohnerinnen und Bewohner der Alterszentren Stadt Zürich

Mehr

Kanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen

Kanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige

Mehr

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch Inhaltsübersicht 1. Einführung, Übersicht

Mehr

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Was kann ich selber regeln? Was passiert, wenn ich keine eigene Vorsorge tätige? Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? Herzlich willkommen zum

Mehr

Selbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen. Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18.

Selbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen. Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18. Selbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18. September 2018 Familie anstelle der Erwachsenenschutzbehörde? NZZ online

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Donnerstag, 1. Februar 2018 RA lic. iur. Petra Kropf Giger jur. Adjunktin, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich Themen 1.

Mehr

HEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum. Herisau,

HEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum. Herisau, HEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum Herisau, 06.09.2018 Ruedi Aerni Geschäftsführer HEV A. Rh. Ernst Bischofberger Präsident HEV A. Rh. Markus Joos Vizepräsident

Mehr

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Tag der offenen Tür Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Gesetzliche Grundlage Vorsorgeauftrag Art. 360 ff. ZGB Was ist ein Vorsorgeauftrag? Frau T. möchte, dass ihr Sohn im Falle

Mehr

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Bern, im Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser Im Laufe des Lebens verwenden wir viel Kraft darauf, Werte zu schaffen, zu pflegen und weiterzugeben. Doch was

Mehr

Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht

Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht Competenza 2014 Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht www.advo-stgallen.ch 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Schlussbemerkungen www.advo-stgallen.ch 2 Vorbemerkungen

Mehr

Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht

Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht serata. leben im alter Referat vom 22. Oktober 2013 Dr. oec. Walter Sticher / Dr. iur. Alexandra Zeiter beide Rechtsanwälte und Fachanwälte SAV Erbrecht Sticher

Mehr

Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Brauche ich einen Vorsorgeauftrag? Brauche ich einen Vorsorgeauftrag? Rotary Club Solothurn Referat vom 23. Mai 2016 RA Dr. iur. Alexandra Zeiter Fachanwältin SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich alexandra.zeiter@sszlaw.ch

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Weinfelden. Der Vorsorgeauftrag. Aktionsmonat für Seniorinnen und Senioren 21. November 2018

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Weinfelden. Der Vorsorgeauftrag. Aktionsmonat für Seniorinnen und Senioren 21. November 2018 Der Vorsorgeauftrag Aktionsmonat für Seniorinnen und Senioren 21. November 2018 Übersicht Regelung der Lebensbereiche Inhalt Formvorschriften Hinterlegung Widerruf Aufgaben der KESB Rechte und Pflichten

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine

Mehr

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative

Mehr

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge? 8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn

Mehr

Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen.

Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen. Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen. www.pallnetz.ch Ideen für den Einstieg ins Gespräch mit Angehörigen und Bezugspersonen 1 Wie sterben? Inhalt Wünsche in Worte kleiden. Den

Mehr

Generalversammlung vom

Generalversammlung vom Generalversammlung vom 20.04.2013 Der 5. Lebensabschnitt Inhaltsverzeichnis Die 5 Lebensphasen Die wichtigste Ressource Der Vorsorgeauftrag Die Patientenverfügung Das Testament Die letzten Wünsche Fragen

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK das Wichtigste auf einen Blick Die Beratenden des SRK begleiten Sie auf Wunsch beim Erstellen Ihrer persönlichen Die Patientenverfügung

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau Das neue Erwachsenenschutzrecht Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau 1 Inhalt 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Wozu dient eine Patientenverfügung und

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Das neue Erwachsenenschutzrecht Rechtsanwältin Annina Schreiner, M.A. HSG in Law Rechtsanwalt lic.iur. HSG Pascal Diethelm, Fachanwalt SAV Familienrecht 2. Dezember 203 Die Beistandschaften Annina Schreiner

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht ein Überblick. Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen

Neues Erwachsenenschutzrecht ein Überblick. Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Neues ein Überblick Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Ziel der Gesetzesrevision Stärkung Schutz Urteilsunfähiger / Zusammenarbeit Wichtigste Änderungen im Überblick, ausser

Mehr

Tag der offenen Tür vom 10. November 2018

Tag der offenen Tür vom 10. November 2018 Tag der offenen Tür vom 10. November 2018 Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Start: 10.00 Uhr Vorsorgeauftrag Auch Prominente haben keinen Vorsorgeauftrag! Quelle: Blick vom Freitag, 27. April

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin und Vorsorgeauftrag von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda Einführung o Das neue Erwachsenenschutzrecht / Erwachsenenschutzrechtliche Die o Anforderungen,

Mehr

Testament und Berliner Testament

Testament und Berliner Testament Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht Veranstaltung «Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag» Evangelisches Zentrum Rapperswil 25. April 2016 Dr. Walter Grob Rechtsanwalt und Mediator Präsident Kesb Linth 1. Einführung 2. Arten von Beistandschaften

Mehr

Anmeldeformular Seniorenzentrum Sunnehof

Anmeldeformular Seniorenzentrum Sunnehof Anmeldeformular Seniorenzentrum Sunnehof Anmeldung zum Eintritt / Daueraufenthalt Anmeldung für Warteliste Anmeldung für Ferienzimmer / Kurzaufenthalt Anmeldung für Dringlichkeitsliste Anmeldung Tagesgast:

Mehr

Informationsschreiben Legate

Informationsschreiben Legate Informationsschreiben Legate Möchten Sie die Stiftung für krebskranke Kinder Regio Basiliensis mit einem Legat unterstützen? Sie helfen damit Kindern mit Krebs sowie ihren Eltern und Geschwistern. Wir

Mehr

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen Übersicht über die Hauptveränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft

Mehr

Die gewählte. Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Für alle, die es brauchen.

Die gewählte. Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Für alle, die es brauchen. Die gewählte Erwachsenen-Vertretung Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Für alle, die es brauchen. Alle Arten der Erwachsenen-Vertretung Vorsorge- Vollmacht Gewählte Erwachsenen- Vertretung Allgemeiner

Mehr

Loslassen. Mitbestimmen. Ihr Testament verfassen ein Ratgeber

Loslassen. Mitbestimmen. Ihr Testament verfassen ein Ratgeber Loslassen. Mitbestimmen. Ihr Testament verfassen ein Ratgeber Jeder hat eine Liebe Leserin, Lieber Leser Chance verdient. Mit dem uns geschenkten Wohlstand können wir auch anderen Menschen ein glückliches

Mehr

GESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS

GESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS GESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS EDITORIAL Vielen Dank, dass Sie unseren Testament-Ratgeber bestellt haben. Viele Menschen

Mehr

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon

Mehr