Trinkwasserverordnung und Verkehrssicherungspflicht

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1 Trinkwasserverordnung und Verkehrssicherungspflicht Gefährdungsbeurteilung anstelle von Unfallursachenforschung Willibald Schodorf DFLW e.v. Fachsymposium Gebäudetechnik und Hygiene

2 Kurze Einführung Das Lebensumfeld Trinkwasser für Mikroorganismen Einflüsse, welche die Trinkwasserqualität verändern Aufgaben eines Betreibers UsI Organisationshaftung und Verkehrssicherungspflichten 2

3 Trinkwasserverordnung Die WHO Weltgesundheitsorganisation fordert mit Nachdruck die Sicherheit des Trinkwassers von der Quelle bis zum Zapfhahn des Verbrauchers. Water Safety Plans für - Versorger und - Gebäudeeigentümer.

4 Trinkwasserverordnung Verantwortungsbereich Gebäudeeigentümer Zapfhahn Gebäude Mangelndes Bewusstsein für Wartung, Instandhaltung und Überwachung. Große Unkenntnis über bestehende Risiken, auch unter Fachleuten, z.b. Fachplaner, Installateure und der Betreiber.

5 Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein. Der Aufwand für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage sowie überwachenden Behörden rechtfertigt sich mit der tödlichen Gefahr, die insbesondere mit Legionelleninfektionen verbunden ist.

6 Legionellen eine reale Gefahr aus dem Wasserhahn Etwa Lungenentzündungen / a in Deutschland Etwa Tote durch Lungenentzündung / a Bei etwas über 4 % der Erkrankungen wurden Legionellen als Erreger identifiziert Ca Infektionen / a Sterblichkeitsrate etwa bei 6 % Ca.1920 Tote per anno!!!! Im Vergleich dazu 2007: 4970 Verkehrstote 504 AIDS Tote (1619 Infektionen ) 99 Creutzfeld- Jakob-Erkrankungen in D 2001 bis ,5 Mio BSE Tests CAP Netz Stiftung;Kompetenznetz - ambulant erworbene Pneumonie

7 Das Lebensumfeld Trinkwasser für Mikroorganismen

8 Trinkwassersystem Jede Zapfstelle, jede Leitung

9 Risikofaktoren Wohlfühl - Umgebung der Bakterien Temperatur: ca C große, rauhe Oberflächen: Inkrustationen, Kalk- und Schlammablagerungen Ruhe und lange Stagnationszeit

10 Wassertemperatur und Legionellen 100 Legionellen Wasserverwendung Heizungswasser schnelles Absterben Brauchwarmwasser langsames Absterben optimaler Wachstum Duschwasser langsames Wachstum Legionellen schlafen Trinkwasser - kalt

11 Nährstoffe für Legionellen Aminosäure Cystein (Stoffwechsel- oder Zerfallsprodukte anderer Spezies) Calcium Magnesium Kalkablagerungen Eisen Korrosionsprodukte bei verzinkter Leitung Gummi Dichtungen,Membranen usw

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13 Risikofaktoren Einflüsse welche die Trinkwasserqualität verändern Stagnation Temperatur Materialien, Ausführung, Wartung und Instandhaltung

14 Der Inhalt machts

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16 Innenleben von Trinkwassersystemen

17 Materialien Biofilm

18 Materialien

19 Temperatur

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22 Große, raue Oberflächen

23 Nistplätze

24 Artikel Verbrauch 1, 2. Abschnitt, / Stagnation 9, Beispiele

25 Verbrauch / Stagnation

26 Vermeidung vorhersehbarer Stagnation!!!!!

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28 Stagnation Wandbelag

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30 Kennen Sie den Zustand Ihrer Trinkwassersysteme? Kennen Sie Ihre Risikofaktoren? Sind Sie in gewerblicher Tätigkeit also Verpflichteter

31 Der Mikrokosmos (das Lebensumfeld von Bakterien und Viren) zum einfachen Verstehen: Größe: z.b. Legionellen = Länge 0,5-5 µm Breite 0,3-0,7 µm Größenverhältnis der Umgebung = Inkrustation 0,5-5 mm

32 Elektronenmikroskopische Aufnahme einer Amöbe mit mehreren Vakuoien (frühes Befallsstadium) Elektronenmikroskopische Aufnahme einer Amöbe mit Legionellen in einer Vakuole (spätes Befallsstadium) Std. bei 35 C

33 Ereigniskette

34 Aerosole 5 mm/s

35 Aerosole

36 Legionellen sind die wichtigsten ausschließlich aus der Umwelt übertragenen Krankheitserreger. 1) Die Legionellose ist nicht durch Impfung verhütbar, noch durch Antibiotikagabe hinreichend sicher therapierbar. 2) 1); 2) Memorandum zu dem Legionellen-Ausbruch in Ulm 2010 aus Sicht von Hygiene und öffentlicher Gesundheit, Umweltmedizin in Forschung und Praxis, Band 15 Nr , ecomed Medizin, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Landsberg

37 Aufgaben des Betreibers zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen Bestimmungsgemäßer Betrieb liegt vor, wenn erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN 1717 durchgeführt werden, erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen an der Trinkwasseranlage nach Vorgabe regelmäßig durchgeführt werden, die Trinkwasseranlage niemals unmittelbar mit einem Leitungssystem verbunden wird, das kein Trinkwasser führt, keine Betriebsunterbrechungen erfolgen Stagnation vermieden wird, die Temperaturgrenzen eingehalten werden, über die durchgeführten Inspektionen, Wartungen oder Prüfungen ein Betriebsbuch geführt wird. die nicht delegierbare Überwachungspflicht dokumentiert wird.

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39 Risikofaktor Wasser Trinkwasser gesetzlich geregelt

40 Bringschuld für Die Organisationshaftung UsI Unternehmer und sonstiger Inhaber Bringschuld für das Gesundheitsamt

41 BGB 823 1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

42 Der Betreiber muss den Nachweis führen können, dass die Anweisungspflicht, Auswahlpflicht und Überwachungspflicht erfüllt wurden. Achtung: Alleine die Unmöglichkeit der Aufklärung, wer was konkret unterlassen hat, wird juristisch zu Lasten des Unternehmens gewertet.

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44 Es gibt mehrere Sichten einer Sache Technische Gebäudeausrüstung Technik OK: ProdHG, GPSG, CE, GS Organisation:???????? 30 Jahre Berufserfahrung Vollbluttechniker Unternehmer GEFMA/DIN 30 Jahre alt Volljuristin Richteramt

45 DIN-Gericht Landgericht Duisburg VDI- Gericht Welchen Prüfmaßstab sollten Sie also beachten?

46 Ich habe Alles mir Mögliche und Zumutbare getan - was sollte ich mehr tun?

47 Und ich kann das auch beweisen: hier meine Anweisungen und meine Nachweise! Was nicht in der Akte ist, gibt es nicht in der Welt Quod non est in actis, non est in mundo! Schon seit 2000 Jahren!

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49 Legionellenurteile Kammergericht Berlin vom U 44/09 Sachverhalt: In einem vom Land Berlin betriebenen Altenpflegeheim verstarb ein Heiminsasse an einer Legionellose. Die Angehörigen klagten gegen das Land Berlin auf Schmerzensgeld. Entscheidung: Das Gericht verurteilte das beklagte Land Berlin auf Zahlung von Schmerzensgeld.

50 Legionellenurteil des KG vom U 44/09 Hätte das Pflegeheim diese Untersuchungen in der Vergangenheit pflichtgemäß durchgeführt und bei entsprechenden Befunden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst, hätte die Kontamination zumindest auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß verringert werden können. Der Senat erachtet es im Sinne der Haftungsbegründung für hinreichend, wenn wie im vorliegenden Fall feststeht, dass bei pflichtgemäßen Kontrollen der Trinkwasseranlage und leitungen die Legionellenkontamination hätte festgestellt und durch zu treffende Maßnahmen auf ein Maß hätte reduziert werden können, bei dem die Wahrscheinlichkeit einer Infektion deutlich geringer ist.

51 Infektion mit Legionellen aufgrund eines kontaminierten Rohrsystems führt zum Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeeigentümer Jedem Betreiber muss klar sein, dass bei dem Betrieb der TRWI mindestens die a.a.r.d.t. einzuhalten sind! LG Dortmund, Urteil vom (4 O 167/09) Die Patientin eines Schlafmedizinischen Zentrums hat gegen die Gebäudeeigentümerin einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass sie sich in der Dusche des Schlaflabors mit einer Legionellen-Pneumonie infiziert hat. Einer 100%igen wissenschaftlichen Sicherheit bedarf es nicht, wenn bereits im Vorlauf des Wassersystems des Schlaflabors Legionellen in teilweise ganz erheblichem Umfang festgestellt werden, im Rücklauf die Legionellenanzahl noch höher ist und der Duschvorgang im Schlaflabor innerhalb der Inkubationszeit von zehn Tagen liegt.

52 Zitate aus dem Urteil LG Dortmund Bei der näheren Untersuchung des Wassersystems konnten verschiedene Mängel festgestellt werden. Es konnte an verschiedenen Zapfstellen festgestellt werden, dass die Temperatur mit 38 bis 45 C zu gering war. Es ist eine Temperatur von 55 Celsius erforderlich, und darf auch beim Abzapfen von Wasser nicht unterschritten werden, damit mögliche Legionellen abgetötet werden. Tatsächlich konnte man am zentralen Mischer feststellen, dass das mit 60 C eingeleitete Wasser sofort auf 48 C abgekühlt wurde. Hinzu kam, dass das Wasser noch erhebliche Meter über Steigleitungen geführt werden musste. Der nächste gravierende Mangel ergab sich daraus, dass es zur Stagnation des Wassers in stillgelegen Leitungen gekommen war. Im Haus hatte sich eine Massagepraxis befunden, in der auch eine Dusche betrieben worden war. Nachdem diese Praxis nicht mehr in Betrieb war, war die Dusche nicht abgeklemmt worden. Der Zeuge hat darauf hingewiesen, dass selbst Absperrschieber nicht so dicht schließen können, dass nicht im Rahmen der Zirkulationsleitungen Legionellen diese Stellen passieren können. Der Zeuge hat darauf hingewiesen, dass als weiteres Risiko in dem Schlaflabor die Gefahr bestand, dass durch den geringen Betrieb der Dusche diese nicht ausreichend gespült wird.

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58 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr 9 Abs. 7 TrinkwV schreibt vor, dass, wenn Tatsachen bekannt werden,.. Anforderungen auf die Trinkwasserinstallation oder deren unzulängliche Instandhaltung zurückzuführen ist, das Gesundheitsamt anordnet, dass geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um die aus der Nichteinhaltung oder Nichterfüllung möglicherweise resultierenden gesundheitlichen Gefahren (dem Gesundheitsamt war ein Krankheitsfall gemeldet) zu beseitigen oder zu verringern, und die betroffenen Verbraucher über mögliche in ihrer eigenen Verantwortung liegende zusätzliche Maßnahmen oder Verwendungseinschränkungen (z.b. Duschverbot) des Trinkwassers, die sie vornehmen sollten, angemessen zu informieren und zu beraten sind.

59 Legionellen Pflichten aus technischer der TrinkwV Maßnahmewert und Untersuchungspflichten. Betreiber hat die Oberverantwortung GdW Arbeitshilfe 70

60 Wasser muss fließen Es gibt keinenermessensspielraum in Hinblick auf Durchführung von S O F O R T M A ß N A H M E N VORSÄTZLICHE TÖTUNG

61 Wasser muss fließen Mitarbeit aller Beteiligten: Eigentümer m ü s s e n die Trinkwasseranlage nach den Regeln der Technik errichten und bestimmungsgemäß Betreiben (z.b. 72 h ) Bewohner (Mieter/Eigentümer) m ü s s e n alle Leitungsabschnitte (Zapfhähne) regelmäßig spülen (auch in Urlaubszeiten Nachbarschaftshilfe).

62 Wasser muss fließen Mitarbeit aller Beteiligten: Eigentümer (Usl) m ü s s e n Leerstandswohnungen regelmäßig spülen. Verwaltungsunternehmen m ü s s e n die Verpflichtungen des Usl umsetzen und die Mieter und Eigentümer über ihre Pflichten aufklären.

63 Wasser muss fließen TrinkwV Damit ist dem Immobilieneigentümer, dem Vermieter und auch dem Immobilienverwalter übertragen. die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Hausinstallation und des abgegebenen Trinkwassers V E R P F L I C H T E T E gewerbliche Tätigkeit

64 Temperaturen

65 Allgemeine Risikomatrix zur Risikobeurteilung Die Kalibrierung und Verwendung derartiger Risikomatrixen liegt in der Verantwortung des Risikoeigners. Er muss diese im Schadensfall ggf. vor Gericht rechtfertigen können.

66 Verantwortlichkeiten Aufgabe Betreiber Aufgabe Hersteller Risikoanalyse Hygienerelevanz erläutern Risikobewertung Kontrolle Organisation

67 Gefährdungsbeurteilung Trinkwassersystem (gilt für alle Systeme) Pflichten des Betreibers müssen benannt werden. Untersuchungspflicht Anzeigepflicht TrinkwV Handlungspflicht Konsequenzen bei Nichterfüllung müssen benannt werden. 24 TrinkwV (Straftat) 25 TrinkwV 314 StGB (Gemeingefährliche Vergiftung) 823 Absatz 1 und 2 BGB (Schadenersatz)

68 2 Probenahmestellen Prüfung der Trinkwasserqualität P P P P P P P P P P P P P orientierenden Untersuchung weitergehenden Untersuchung DFLW e.v. Fachsymposium Gebäudetechnik und Hygiene

69 - Probenahmeventile in den Nennweiten 1/4 und 3/8 für die Überprüfung des Trinkwassers auf Keime oder Bakterien - Ventilgehäuse aus Rotguss, Auslaufbogen aus Edelstahl. Die Materialien sind beflammbar - Betätigung der Spindel mit beiliegendem Inbus -Schlüssel - Probenahmeventil ist metallisch dichtend DFLW e.v. Fachsymposium Gebäudetechnik und Hygiene

70 Probleme DFLW e.v. Fachsymposium Gebäudetechnik und Hygiene 2013

71 Ein MUST DFLW e.v. Fachsymposium Gebäudetechnik und Hygiene 2013

72 UsI = derjenige, der eigene Entscheidungshoheit über eine Anlage hat Eigentümer kann viel delegieren, er muss aber auch die Kontrolle durchführen Organisationshaftung 72

73 Schadenersatz

74 Der Weg: delegierbare und nicht delegierbare Aufgaben nicht delegierbare Aufgaben Delegierbare Aufgaben Durchführen Aufgaben Überwachen delegierter Aufgaben Nachweis erzeugen Nachweis erzeugen Anweisung Auswahl Überwachung 130OWiG Erzeugung einer anweisenden und Nachweisenden Dokumentation DFLW e.v. Fachsymposium Gebäudetechnik und Hygiene

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76 Mit aufbereitetem Wasser sparen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit % im Jahr Treibhausgase Primärenergieverbrauch Kosten 76 DFLW e.v. Fachsymposium Gebäudetechnik und Hygiene

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