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1 SCHNELLES INTERNET AUCH FÜR MECKLENBURG-VORPOMMERN?! Ausbaustand und Perspektiven in Mecklenburg- Vorpommern Verbesserung der Breitbandversorgung ländlicher Räume Thomas Reimann Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Referat Ländliche Entwicklung Schwerin, den 12. Oktober 2010 Bernd Holter Koordinierungsstelle Breitband beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ego-mv)

2 Inhalte Ausgangssituation Entwicklung der Rahmenbedingungen und Aktivitäten der Landesregierung g Mecklenburg-Vorpommern Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Bedingungen Abläufe Mitwirkung des ego-mv Umsetzung von Projekten zur Sicherung der Grundversorgung Erstellung eines Breitbandinfrastrukturatlanten t tl t M-V Ergebnisse der Förderung IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

3 Ausgangssituation - Allgemein Die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen ist keine staatliche Aufgabe. Die Bereitstellung von Breitbandinfrastrukturen ist kein Universaldienst wie z. B. die Bereitstellung eines Telefonanschlusses. Die Bereitstellung t von Breitbandinfrastrukturen t ist dem Markt / dem freien Wettbewerb überlassen. Der Staat kann regulierend (über die BNetzA) begrenzt eingreifen. Schaffung von Breitbandinfrastrukturen erfolgt ausschließlich unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte (Einnahmen müssen Ausgaben übersteigen) durch Marktteilnehmer. IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

4 Ausgangssituation Versorgungsgrad M-V (Zeitpunkt) IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

5 Entwicklung der Rahmenbedingungen Dezember 2007: Erweiterung des GAK-Rahmenplans April 2008: Breitbandstrategie der Bundesregierung Juli 2008: beihilferechtliche Genehmigung der EU-KOM für die GAK-Fördergrundsätze 2008: Beschluss zur Änderung der GAK-Fördergrundsätze Fördersatz Leerrohrförderung Dezember 2009: beihilferechtliche Genehmigung der EU-KOM für die geänderten GAK-Fördergrundsätze : beihilferechtliche Genehmigung der EU-KOM zur Rahmenregelung Leerrohre IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

6 Breitbandstrategie der Bundesregierung Zwei grundsätzliche Ziele: Bis spätestens Ende 2010 sollen flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Bis 2014 sollen für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben. Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung fußt auf vier Säulen: Nutzung von Synergien beim Infrastrukturaufbau Unterstützende Frequenzpolitik insbesondere durch die teilweise Nutzung der Digitalen Dividende Wachstumsfreundliche Regulierung Finanzielle Fördermaßnahmen für die breitbandige Erschließung solcher Kommunen, in denen keine Versorgung g über den Markt erfolgt. Bundesregierung setzt für Strategieumsetzung auf Mitwirkung der Länder, Kommunen und der Wirtschaft sowie Technologiemix und Wettbewerb IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

7 Bisherige Aktivitäten der Landesregierung Informationsveranstaltungen ego-mv mit LU im Juli 2008 Beginn der Entwicklung erster Projekte zur Schließung von Versorgungslücken im 3. Quartal 2008 Sicherung der Finanzierung der Breitbandkoordinierungsstelle beim ego- MV seit Oktober 2008 Einrichtung i einer ressortübergreifenden AG unter Leitung der Staatskanzlei (Frühjahr 2009) Mitwirkung bei der Definition der Gebiete, die vorrangig durch LTE zu erschließen sind Sicherung der Finanzierung der Aufstellung eines Breitbandinfrastrukturatlanten M-V durch den ego-mv Erneute Informationskampagne des ego-mv mit LU im Juni 2010 Konsequente Nutzung der GAK-Fördergrundsätze d IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

8 Förderinstrumente in M-V zur Verbesserung der Grundversorgung Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur t Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Rahmenplan Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B: Breitbandversorgung ländlicher Räume : 2007: Beschluss des PLANAK zur Erweiterung der GAK-Grundsätze Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung um den Teil B inzwischen mehrfach geändert direkt Grundlage für die Förderung in M-V d. h. auf Umsetzung über eine Landesrichtlinie wurde verzichtet Anwendung immer im Zusammenhang mit den Entscheidungen der EU- KOM zur Staatlichen Beihilfe Nr. N 115/2008 Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland vom und N 368/2009 vom (in der Fassung des Korrigendum vom ) 03 IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

9 GAK-Grundsätze Breitbandversorgung ländlicher Räume Förderzweck: durch Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen erschwinglich: Marktkonforme Entgelte, die den Tarifen entsprechen, die von Dienstanbietern in nicht geförderten Gebieten verlangt werden. Zuwendungsempfänger: Gemeinden und Gemeindeverbände d IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

10 leistungsfähige Breitbandanschlüsse im Sinne der flächendeckenden Versorgung Definition Breitband: Keine eindeutige, einheitliche Definition gegeben wird oftmals länderspezifisch interpretiert Auszug aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung: mittlerweile angemessene Breitbanddefinition von mindestens 1 MBit/s nach den Fördergrundsätzen der GRW und GAK in ihrer aktuellen Fassung liegt eine Unterversorgung vor, wenn die Bandbreite kleiner als 2 Mbit/s im Download (für die private Nutzung) ist Verbesserung der Breitbandversorgung: Qualitative und quantitative Verbesserung der Ausstattung mit Infrastruktur zur Gewährleistung eines Zugangs zum Internet mit einer Datenübertragungsrate g von mindestens 2 Mbit/s im Download IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

11 GAK-Grundsätze Breitbandversorgung ländlicher Räume II Gegenstand der Förderung: 1. Zuschüsse der Zuwendungsempfänger an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen 2. Verlegung von Leerrohren (die für Breitbandinfrastruktur r genutzt t werden können) mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard, z.b. dreioder mehrfach D 50 seitens des Zuwendungsempfängers als Bauherr oder sofern der Zuwendungsempfänger allein über die Nutzung der Leerrohre verfügungsberechtigt ist 3. Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten und Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen nach den Nrn. 1. und 2. dienen IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

12 GAK-Grundsätze Breitbandversorgung ländlicher Räume III Art, Umfang und Höhe der Förderung: Projektförderung Anteilsfinanzierung nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben jedoch max für die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken und Leerrohrverlegung (gesamter staatlicher Mitteleinsatz einschließlich des gemeindlichen Anteils darf nicht überschreiten) Zweckbindungsfrist: Die Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass der Zuwendungszweck innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren nicht mehr gewährleistet ist. Die Förderung von Leerrohrverlegungen erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderten Leerrohre innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren nicht mehr für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können. IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

13 GAK-Grundsätze Breitbandversorgung ländlicher Räume IV Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen / -bedingungen: Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung im zu versorgenden Gebiet unter Berücksichtigung von Ausbauabsichten der Netzbetreiber Darstellung des ermittelten und prognostizierten Bedarfs an Breitbandanschlüssen im zu versorgenden Gebiet (Aufschlüsselung des Bedarfs nach beruflicher und privater Nutzung) offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers Kommunikation des Bedarfs mindestens im Amtsblatt sowie im Internetangebot der Gemeinde Grundlage der Auswahl eines Anbieters ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter aus der der Zuschussbetrag hervorgeht, den der Anbieter zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für erforderlich hält offener Zugang auf Vorleistungsebene IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

14 Schematischer Ablauf der Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke Kommunale Entscheidungsfindung über ein Engagement Nachweis der Unterversorgung und Durchführung der Bedarfsanalyse Meldung der Ergebnisse der Bedarfsanalyse an den ZV ego-mv Abfrage der potentiellen Anbietern zur Ausbauabsicht Kein Anbieter hat Ausbauabsicht Darlegung des Bedarfs und Angebotsaufforderung in einem offenen und transparenten Auswahlverfahren Geeigneter Anbieter Förderantrag an das LU Anbieter legt Ausbauabsicht (ohne Zuschussbedarf) dar Kein geeigneter Anbieter Ablehnung Bewilligung IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

15 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Quelle: (N)Onliner Atlas 2010 D21 IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

16 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Unzureichende Versorgung in MV Gute Versorgung in stadtnahen Bereichen Ausgangssituation: Technologiemix ist bestimmend (Festnetz/lokal. Funk/UMTS/ Satellit) Kabelanbindung in ländl. und subländlichen Bereichen ungenügend Infrastrukturprobleme Neue Techniken/ Technologien erforderlich IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

17 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Wettbewerb der Unternehmen Wettbewerb der Technologien Festnetz vs. Funknetz Chance der Fläche nur im Technologiemix WIMAX und UMTS zu wenig im Einsatz Digitale Dividende - LTE Satellit sofort verfügbar IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

18 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Breitbandversorgung in Mecklenburg Vorpommern 274 Projekte und Umfragebögen (Stand: ) 135 Förderzusagen 21/4 Förderanträge in Bearbeitung 32 abgeschlossene Projekte 82 Projekte in kommunaler Beratung IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

19 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband HYTAS/OPAL Gebiete der DTAG Intensive Gespräche mit der DTAG und Bundesnetzagentur DTAG wird in diesen Gebieten nicht aktiv Schaffung von lokalen Einzellösungen Lokale Funklösungen WLAN/WIMAX-Lösungen zukünftig LTE-Lösungen Alle HYTAS/OPAL-Gebiete in Arbeit IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

20 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Frequenzversteigerung Digitale Dividende Auktion bringt ~ 4,4 Milliarden Euro E+ 0, 284 Milliarden VD2 1,423 Milliarden Telefonica 1,379 Milliarden DTAG 1,3 Milliarden E+ als Flächenversorgung mit LTE 800 MHz ausgeschieden Presse: Ende der Telefondose in der Wand Echte Alternative zur DSL und BK- Kabel ,00 IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

21 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Breitband-GAIA-MV Darstellung der LTE-Versorgung Beispiel : Region Boizenburg Anbieter : Deutsche Telekom Ausbau von 3 Standorte Versorgungsradius ca. 10 km Versorgung je User ca. 3 5 Mbit/sec. bt/sec IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

22 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Darstellung der LTE-Versorgung Beispiel: Region Stavenhagen/Loitz Anbieter : Deutsche Telekom Vodafone D2 Versorgungsradius g g ca. 10 km Versorgung je User ca. 3 5 Mbit/sec. aber: Angebot für Endkunden über Volumentarif (VT) d.h. nach Volumenverbrauch automatische Drosselung auf 384 kbit/sec. keine BB-Mindestversorgung von 2 Mbit/sec. IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

23 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Breitband-GAIA-MV auf Basis des GAIA-MV (GAIA GeoAccessInternetApplication) Breitband-GAIA-MV ideales Arbeits- und Informationstool Arbeit in Fachschalen Darstellung detaillierter Informationen Punkt-Linien-Flächen-Darstellung Beschriftung / Archivierung / Arbeit mit Shape-Files Themenvielfalt Kommunale Geodaten Infrastruktur / Versorgungslage Planungsszenarien i IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

24 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Datengrundlagen auf Basis funkgestützter und leitungsgebundener Infrastruktur Funkanlagen Senderstandorte Richtfunk Backbone (leitungsgestützt) Energieversorgungsnetze g g und Knotenpunkte (Gasline, WEMAG, e.discom) IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

25 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Weitere geeignete Infrastrukturen Kirchtürme Windräder Gewerbegebiete bi IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

26 Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Koordinationsstelle Breitband Jeder (unterversorgte) Ort sollte die Chance der Projektförderung für die Grundversorgung nutzen! Ziel der Europäischen Kommission Versorgung aller Haushalte mit 30 / 50 / 100 Mbit/sec. auf Glasfaserbasis Entwicklung der Koordinierungsstelle Breitband zum Kompetenzzentrum Breitband in Mecklenburg-Vorpommern Breitbandige Versorgung des ländlichen Raumes ist nur im Technologiemix von festnetzbasierenden und funkgestützten Lösungen möglich! IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

27 Ergebnisse der Unterstützungsleistungen des Landes und des ego-mv Seit 2009 Zuwendungsbescheide zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke von Netzbetreibern für 163 Projekte 5,972 Mio. GAK-Mittel und 2,430 Mio. Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ohne kommunale Anteile) angemeldete Bedarfe von rd privaten Haushalten und rd gewerblichen Nutzern 8 verschiedenen Netzbetreiber IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

28 Ergebnisse der Unterstützungsleistungen des Landes und des ego-mv IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

29 Besonderheiten bei der Leerrohrverlegung für die Breitbandversorgung Nutzung von geförderten Leerrohren durch andere Sektoren (z. B. Gas, Wasser, Strom) ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn der Hauptzweck Breitbanderschließung nicht beeinträchtigt wird. Förderung nur dort zulässig, wo noch keine Leerrohre vorhanden sind Leerrohrförderung nur für den Backhaul-Teil des Netzes, nicht für die letzte Meile Wird Leerrohrverlegung gefördert, ist deren Ausstattung (z. B. mit Leitungen) nicht förderfähig. Weist z. B. ein Funkanbieter nach, dass er mit Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke hk it lü k das Gebiet versorgen kann, scheidet Leerrohrförderung aus. Die Gemeinde muss die Lage geförderter Leerrohre dokumentieren und die Dokumentation jedem interessierten Netzbetreiber offen legen Nutzung geförderter Leerrohre ist jedem Netzbetreiber zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen IHK zu Schwerin, den 12. Oktober

30 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 30

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