Tatkomplex A: Die Niederschrift Strafbarkeit des R. I. Rechtsbeugung, 339 StGB (+/-) Verstoß gegen formelles Recht: 275 StPO

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tatkomplex A: Die Niederschrift Strafbarkeit des R. I. Rechtsbeugung, 339 StGB (+/-) Verstoß gegen formelles Recht: 275 StPO"

Transkript

1 Tatkomplex A: Die Niederschrift Strafbarkeit des R I. Rechtsbeugung, 339 StGB (+/-) Allgemeine Prüfung von 339 StGB; Begriff Beugung des Rechts => unterschiedliche Ansätze zur Bestimmung. Verstoß gegen formelles Recht: 275 StPO P: Nachteil für A durch Verstoß gegen 275 StPO? BGH NStZ 2013, 655 (+); OLG Naumburg: (-); kritisch: Jahn, JuS 2012, 950 (entsprechender Beschluss des OLG mit Bespr.) Sofern Erfolg wegen eines fehlenden Nachteils abgelehnt, dann Versuchsprüfung (+/-). II. Urkundenfälschung im Amt, 267 I Var. 2, III 2 Nr. 4 StGB 1. Das Urteil als einfache Urkunde (+/-) P: Nachträgliches Verfälschen einer Urkunde durch den Aussteller selbst? => Verlust der Verfügungsbefugnis aufgrund des Fristablaufs nach 275 StPO 2. Das datierte Urteil als zusammengesetzte Urkunde (+) Aussteller ist Geschäftsstelle bzw. Mitarbeiterin (M) 3. Das Urteil als Bestandteil einer Gesamturkunde (Gerichtsakte) (+) Die Gerichtsakte ist eine Gesamturkunde. Hierbei ist die Aktenordnung (AktO) für die Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften in Bayern zu berücksichtigen (auf diese wurde hingewiesen: Bearbeitungshinweis). Aussteller jedenfalls nicht R! 4. Besonders schwerer Fall nach Abs.3 S.2 Nr.4 (+) 5. Sperrwirkung des 339 StGB nicht einschlägig III. Herstellen einer unechten Urkunde, 267 I Var. 1 StGB (+/-) In Bezug auf zusammengesetzte Urkunde und Gesamturkunde nach einer Ansicht möglich, aber wird durch Var. 2 konsumiert. IV. Gebrauch einer verfälschten Urkunde, 267 I Var. 3 StGB (+) V. Urkundenunterdrückung, 274 I Nr. 1 StGB (+) VI. Mittelbare Falschbeurkundung, 271 StGB (-) VII. Falschbeurkundung im Amt, 348 I StGB (-) 1

2 VIII. Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen (-/+) In Form der Vollstreckungsvereitelung: 258 II, 258a, 13 I. Insgesamt strittig, ob die nicht rechtzeitige Bearbeitung dafür genügt. Aufgrund der minimalen Überschreitung der Absetzungsfrist in diesem Fall wohl eher abzulehnen. => Hinweis bei Jahn, JuS 2012, 950 IX. Sachbeschädigung, 303 StGB (+) X. Qualifizierter Verwahrungsbruch, 133 I, III Var. 2 StGB (+) XI. Siegelbruch, 132 II StGB Nicht relevant, da es um die Urschrift und nicht um eine Ausfertigung geht. XII. Hausfriedensbruch, 123 I StGB XIII. Konkurrenzen 274 ist lex specialis zu 303, wobei dieser wiederum subsidiär ist zu 267 I Var I Var. 1 wird von Var. 2 konsumiert. 267 I Var. 3: deliktische Einheit oder mitbestraft Nachtat. Ergebnis zur Strafbarkeit des R in TK I: 339 StGB in Tateinheit mit 267 I Var.2, III 2 Nr.4 StGB und 133 I, III Var.2 StGB. Tatkomplex B: Anklage und Beschwerde A. Strafbarkeit des W I. Rechtsbeugung, 339 StGB (+/-) Zwischenverfahren als Rechtssache; Rechtsbeugung bei Beurteilungsspielraum => Verstoß gegen 203 StPO. P: Relevantes Verhalten bei der Rechtsbeugung in Kollegialorganen: Abstimmungsverhalten (BGH; teilw. Lit.) oder auch Mitwirkung bei der Inkraftsetzung einer solchen Entscheidung (teilw. Lit.). II. Strafvereitelung im Amt, 258 I, 258a StGB (+) P: Verzögerung als Vereiteln: Ggf. ist die Sperrwirkung des 339 StGB zu problematisieren und zu berücksichtigen. III. Begünstigung des R, 257 StGB Schon die Abwendung von disziplinarischen Maßnahmen für R durch dessen Austauschen der Urteilsgründe erscheint nicht als Vorteil einstufbar. Letztlich fehlt es aber an der Unmittelbarkeit. IV. Ergebnis: 339 StGB in Tateinheit mit 258a StGB 2

3 B. Strafbarkeit des S I. Rechtsbeugung durch Unterlassen, 339, 13 I StGB (+) Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Richter der Strafkammer => Verstoß gegen 160 I StPO. P: Staatsanwalt als tauglicher Täter? Im Ermittlungsverfahren zu bejahen: Herrin des Ermittlungsverfahren => arg e 160 II StPO Garantenpflicht ergibt sich aus Amtspflicht und Legalitätsprinzip. P: Rechtfertigung aufgrund der Weisung durch O bzw. dessen Nötigung => zu verneinen, da rechtswidrige Weisungen nicht verbindlich sind und daher nicht befolgt werden müssen. Die Folgen des angedrohten Übels sind anders abwendbar. II. Strafvereitelung durch Unterlassen, 258 I, 13 I StGB (-) Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Richter der Strafkammer. Vollendung ist abzulehnen, da eine Woche nach dem Entschluss des S Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. III. Versuchte Strafvereitelung durch Unterlassen, 258 I, 13 I, 22, 23 I StGB (+) P: Unmittelbares Ansetzen => (+) IV. Versuchte Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen, 258 I, 258a, 13 I, 22, 23 I StGB (+) V. Rechtsbeugung durch Unterlassen, 339, 13 I StGB (-) Nichteinlegung einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss. P: Staatsanwalt ist im Zwischenverfahren nicht mehr vom Täterkreis erfasst. VI. Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen, 258 I, 258a, 13 I (+) Nichteinlegung einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss. Nur wenn Beschwerde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt hätte => zu bejahen. P: Wirkung der Unanfechtbarkeit des Beschluss => Vereitelung? Sperrwirkung von 339 StGB nicht relevant. VII. Rechtsbeugung durch Unterlassen, 339, 13 I StGB (+) Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Oberstaatsanwalt wegen dessen Äußerung gegenüber ihn (Nötigung in einem besonders schweren Fall). 3

4 VIII. Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen, 258 I, 258a, 13 I (+) Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen O Konkurrenzen/ Ergebnis Rechtsbeugung durch Unterlassen ( 339, 13 I StGB) in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen ( 258 I, 258a, 13 I, 22, 23 I StGB) in Tatmehrheit mit Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen ( 258 I, 258a, 13 I) in Tatmehrheit Rechtsbeugung durch Unterlassen ( 339, 13 I StGB) in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen ( 258 I, 258a, 13 I). C. Strafbarkeit des O I. Rechtsbeugung, 339 StGB (-) Anweisung zur Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Richter der Strafkammer. P: Allg. Täterstellung bei Pflichtdelikten; Täter hinter dem Täter P: Mittelbare Täterschaft aufgrund der Weisung oder der Nötigung => abzulehnen. II. Strafvereitelung, 258 I StGB (-) Ebenfalls keine Täterstellung. III. Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, 357 StGB (+) IV. Anstiftung zur Rechtsbeugung durch Unterlassen des S, 339, 13 I, 26 StGB (+) V. Anstiftung zur Strafvereitelung im Amt des S, 258 I, 258a, 26 StGB (+) VII. Nötigung in einem besonders schweren Fall, 240 I, IV 2 Nr. 3 (+) VIII. Vorteilsannahme, 331 I StGB (+) IX. Bestechlichkeit, 332 I StGB (+) X. Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit, 332, 335 StGB (+/-) XI. Ergebnis/ Konkurrenzen Die Anstiftungsdelikte werden von 357 StGB verdrängt. Die Nötigung steht dazu in Tateinheit. 331 tritt hinter 332 zurück. Im Ergebnis also: 357 StGB in Tateinheit mit 240 I, IV 2 Nr. 3 StGB und 332, 335 StGB. 4

5 D. Strafbarkeit des R I. Vorteilsgewährung, 333 StGB (+) II. Bestechung, 334 StGB (+) Besonders schwerer Fall der Bestechung, 334, 335 StGB (+/-) III. Anstiftung zur Verleitung eines Untergeben zu einer Straftat (+) 28 StGB zu beachten! IV. Anstiftung zur Nötigung des O (+/-) Fraglich, ob er einen entsprechenden Vorsatz hatte: dolus eventualis aber gut begründbar. Allerdings nicht zu einem besonders schweren Fall; analoge Anwendung von 28 auf Regelbeispiele. V. (Ketten-)Anstiftung zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. VI. Ergebnis/ Konkurrenzen Die Kettenanstiftung wird durch die Anstiftung zu 357 StGB verdrängt. Die Vorteilsgewährung tritt hinter die Bestechung zurück. 5

1.Teil Einführung 1 l. A. Überblick 6 2

1.Teil Einführung 1 l. A. Überblick 6 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis Rn. Seite V VII XV 1.Teil Einführung 1 l 2.Teil Straßenverkehrsdelikte 6 2 A. Überblick 6 2 B. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, 315b

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... Seite XII Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Seite XVI. Erster Abschnitt: Straftaten gegen den Einzelnen

Abkürzungsverzeichnis... Seite XII Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Seite XVI. Erster Abschnitt: Straftaten gegen den Einzelnen Abkürzungsverzeichnis... Seite XII Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Seite XVI Erster Abschnitt: Straftaten gegen den Einzelnen Rn. 1 Straftaten gegen das Leben ( 211 213, 216, 222; 221

Mehr

Inhaltsverzeichnis Strafrecht BT 1. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Strafrecht BT 1. Inhaltsverzeichnis Strafrecht BT 1 Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 4 Alle Fälle auf einmal... 20 - Tötungsdelikte... 20 - Körperverletzungsdelikte... 23 - Delikte

Mehr

A. Tatkomplex 1: Das Täuschungsmanöver gegenüber der Mutter - Strafbarkeit des A

A. Tatkomplex 1: Das Täuschungsmanöver gegenüber der Mutter - Strafbarkeit des A A. Tatkomplex 1: Das Täuschungsmanöver gegenüber der Mutter - Strafbarkeit des A 1. 263 I, II, 22, 23 I StGB a) Vorprüfung b) Tatentschluss aa) Vorsatz bezüglich der Täuschung der M bb) Vorsatz bezüglich

Mehr

Strafrecht. Strafrecht AT 9 Sitzungen Strafrecht BT 11 Sitzungen Stpo: 2 Sitzungen. Strafrecht AT

Strafrecht. Strafrecht AT 9 Sitzungen Strafrecht BT 11 Sitzungen Stpo: 2 Sitzungen. Strafrecht AT Strafrecht Strafrecht AT Strafrecht AT 9 Sitzungen Strafrecht BT 11 Sitzungen Stpo: 2 Sitzungen 1. Sitzung +Vorsätzliches Begehungsdelikt I (Form+Inhalt; Erfolg, Handlung Kausalität) Tatbestandsfunktion

Mehr

Lösungsskizze zur 3. Klausur

Lösungsskizze zur 3. Klausur Lösungsskizze zur 3. Klausur 1. Wie hat sich M am Unfalltag strafbar gemacht? Erster Tatkomplex: Fahrt bis zum Unfall (1) Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, 315c I Nr. 1a, III Nr. 1 StGB Objektiver

Mehr

Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung ( 258 StGB)

Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung ( 258 StGB) Olav Stumpf Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung ( 258 StGB) Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Erster Teil: Meinungsstand 15 A. ProzeBrechtsakzessorische

Mehr

Examensklausurenkurs Klausur v

Examensklausurenkurs Klausur v Examensklausurenkurs Klausur v. 5.9.2018 Prof. Dr. Till Zimmermann SS 2018 Übersicht Aufgabe 1: 1. Tatkomplex: Besuch der Gerichtsvollzieherin bei U (in Anlehnung an LG Nürnberg-Fürth, BeckRS 2017, 141430)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Tötungsdelikte

Inhaltsverzeichnis. Tötungsdelikte Inhaltsverzeichnis Einführung in die Handhabung des Buches... 11 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 14 Alle Fälle auf einmal... 30 - Tötungsdelikte... 30 - Körperverletzungsdelikte... 33 - Delikte

Mehr

Strafrecht. Besonderer Teil II

Strafrecht. Besonderer Teil II Lernbücher Jura Strafrecht. Besonderer Teil II Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit von Dr. Olaf Hohmann, Prof. Dr. Günther M. Sander, Gabriele Cirener, Peter Faust 2. Auflage Strafrecht. Besonderer

Mehr

Korruptionsdelikte in der Praxis. von Dr. Gina Greeve Rechtsanwältin Frankfurt am Main

Korruptionsdelikte in der Praxis. von Dr. Gina Greeve Rechtsanwältin Frankfurt am Main Korruptionsdelikte in der Praxis von Dr. Gina Greeve Rechtsanwältin Frankfurt am Main Verlag C. H. Beck München 2005 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite XIII XXIII XXIX

Mehr

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Sommersemester 2017 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Rückgabe der Hausarbeit Professor Dr. Gerhard Dannecker, Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht

Mehr

Strafrecht. Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss. Teil 3: Straftaten gegen Kollektivrechtsgüter

Strafrecht. Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss. Teil 3: Straftaten gegen Kollektivrechtsgüter Strafrecht Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss. Teil 3: Straftaten gegen Kollektivrechtsgüter von Prof. Dr. Diethelm Klesczewski 1. Auflage 2012 Strafrecht Klesczewski schnell und

Mehr

Gliederung. I. Strafbarkeit des B, C und D nach 242 I, 243 I Nr. 2, Nr. 3, 25 II StGB

Gliederung. I. Strafbarkeit des B, C und D nach 242 I, 243 I Nr. 2, Nr. 3, 25 II StGB Gliederung I. Tatkomplex: Ausflug nach Mannheim I. Strafbarkeit des B, C und D nach 242 I, 243 I Nr. 2, Nr. 3, 25 II StGB 1. Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts (Muss an dieser Stelle von den Bearbeitern

Mehr

schnell und portofrei erhältlich bei

schnell und portofrei erhältlich bei Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Strafrecht III Klausurenkurs für Fortgeschrittene und Examenskandidaten Bearbeitet von Prof Dr Dr Eric Hilgendorf 2, neu bearbeitete Auflage 2016 Buch XIV, 228 S Kartoniert

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 4 Sommersemester 2014

Universität Heidelberg Besprechungsfall 4 Sommersemester 2014 1. Tatkomplex: Das Geschehen im Museum A. Strafbarkeit von B und C I. 252, 250 I Nr. 1c, Nr. 2, II Nr. 1 Alt. 2, 25 II StGB hinsichtlich der Bilder von von Menzel und Corinth 1. Objektiver Tatbestand Wegnahme

Mehr

68: Mittelbare Falschbeurkundung ( 271)

68: Mittelbare Falschbeurkundung ( 271) I. Aufbau 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt öffentliche Urkunde b) Taterfolg unwahre Urkunde c) Tathandlungen: Bewirken/Gebrauchen 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Kenntnis der Rechtserheblichkeit

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Zahl der Disziplinarverfahren (Nur aus Akten, die keinem Verwertungsverbot unterliegen, vgl. 6/2264)

Zahl der Disziplinarverfahren (Nur aus Akten, die keinem Verwertungsverbot unterliegen, vgl. 6/2264) Zahl der Disziplinarverfahren (Nur aus Akten, die keinem Verwertungsverbot unterliegen, vgl. 6/2264) geführt abgeschlossen Quelle Kürzung Verweis Geldbuße Zurückstufung Entlassung Einstellung (Drucksache)

Mehr

Examensklausurenkurs Klausur vom

Examensklausurenkurs Klausur vom Examensklausurenkurs Klausur vom 29.11.2017 Prof. Dr. Mark A. Zöller WS 2017/2018 20 Statistik Notenverteilung 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 0 0 6 18 10 7 1 7

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6385 17.07.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Interne Ermittlung bei der

Mehr

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts.

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. Strafrecht BT II Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. Kapitel I: Tötungsdelikte Fall 1: Die lebensmüde Patientin 1 Totschlag durch Unterlassen -

Mehr

Lösungshinweise zum Übungsfall Urkundenfälschung

Lösungshinweise zum Übungsfall Urkundenfälschung Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht BT Wiss. Mit. Matthias Noll Lösungshinweise zum Übungsfall Urkundenfälschung 1. Tatkomplex: Das Kfz-Kennzeichen A. Strafbarkeit des A gemäß 267 I Var. 1, Var. 3 StGB (Vertauschen

Mehr

Prof. Dr. Radtke Strafrecht BT I SoSe Urkundenfälschung, 267 StGB

Prof. Dr. Radtke Strafrecht BT I SoSe Urkundenfälschung, 267 StGB Urkundenfälschung, 267 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: Urkunde Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren

Mehr

Strafprozessordnung - StPO -

Strafprozessordnung - StPO - Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2232 18. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Ermittlungsverfahren und Anklageerhebungen

Mehr

267: Urkundenfälschung

267: Urkundenfälschung 267: Urkundenfälschung Rechtsgut des 23. Abschnitts: Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden, technischen Aufzeichnungen bzw. Daten als Beweismittel 267 soll die Echtheit und Unverfälschtheit,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil I Straftaten gegen Persönlichkeitswerte. 1. Kapitel Straftaten gegen das Leben

Inhaltsverzeichnis. Teil I Straftaten gegen Persönlichkeitswerte. 1. Kapitel Straftaten gegen das Leben Vorwort... Vorwortder22.Auflage... VorwortdererstenAuflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Festschriftenverzeichnis..... Teil I Straftaten gegen Persönlichkeitswerte Rn Seite V VII

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4757 18. Wahlperiode 25.10.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Justiz, Kultur

Mehr

... Druckreif,

... Druckreif, ... Druckerei C.H. Beck Medien mit A. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ( 113 114)... 1 Druckreif I. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, 113... 1 1. Übersicht... 1 2. Objektiver Tatbestand, Abs.

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 8 Wintersemester 2014/15

Universität Heidelberg Besprechungsfall 8 Wintersemester 2014/15 1. Tatkomplex: Der Angriff auf V Strafbarkeit des A I. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 315b I Nr. 3 StGB 1. Objektiver Tatbestand a. Tathandlung ähnliche, ebenso gefährliche Eingriffe (+)

Mehr

Strafrecht V. Aussagedelikte, Strafvereitelung. Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht V. Aussagedelikte, Strafvereitelung. Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht V Aussagedelikte, Strafvereitelung Prof. Dr. D. Klesczewski 1 Organisatorisches Ablauf der Vorlesung 18. 1. Aussagedelikte, Teil 2, Strafvereitelung 25. 1. Vortäuschen von Straftaten, Falsche

Mehr

Verantwortlichen von Führungskräften. für Handlungen ihrer Mitarbeiter

Verantwortlichen von Führungskräften. für Handlungen ihrer Mitarbeiter Verantwortlichen von Führungskräften in Unternehmen für Handlungen ihrer Mitarbeiter Vergleichende Untersuchung zum französischen und deutschen Strafrecht von Benno Maria Hilgers Freiburg im Breisgau 2000

Mehr

Amtsdelikte im Land Bremen

Amtsdelikte im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1109 Landtag 18. Wahlperiode 29.10.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Amtsdelikte im Land Bremen Mitteilung des Senats an die Bremische

Mehr

Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe

Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe Strafbarkeit des G A. 263 I, III 2 Nr. 1 Var. 1 StGB: Betrug im besonders schweren Fall zu Lasten des X und zu Gunsten der S-GmbH I. Objektiver Tatbestand 1. Täuschung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 354/16 BESCHLUSS vom 26. Oktober 2016 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:261016B4STR354.16.0 - 2 - Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Mehr

Jens-Peter Gieschen / Klaus Meier. Strafakte Faust. Goethes berühmte Triebtäter auf dem juristischen Prüf stand

Jens-Peter Gieschen / Klaus Meier. Strafakte Faust. Goethes berühmte Triebtäter auf dem juristischen Prüf stand Jens-Peter Gieschen / Klaus Meier Strafakte Faust Goethes berühmte Triebtäter auf dem juristischen Prüf stand Tathergang - Schuldfrage - Anklageschrift Eichborn Verlag Inhalt Abkürzungsverzeichnis 8 Einleitung

Mehr

Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester 2014 Prof. Dr. Gerhard Dannecker Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester 2014 Prof. Dr. Gerhard Dannecker Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Lösung A. Strafbarkeit des A I. 212 I, 211 StGB 1. Objektiver Tatbestand (-) a) Tathandlung (+) Eingriff in den Verteilungsprozess durch Eurotransplant (mittelbare Täterschaft) Eingriff in rettenden Kausalverlauf

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache /964. Wahlperiode 0.07.5 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 0.07.5 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene. 2. Besprechungsfall

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene. 2. Besprechungsfall Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2. Besprechungsfall 1. Tatkomplex: Die Wegnahme des Autos I. Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer, 316a I StGB a) Angriff (+) b) Gegenstand des Angriffs aa)

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 3 Sommersemester 2014

Universität Heidelberg Besprechungsfall 3 Sommersemester 2014 1. Tatkomplex: Der fehlgegangene Schuss A. Strafbarkeit des B I. 211, 212, 22 StGB Vorprüfung: Keine Vollendung und Strafbarkeit des Versuchs (+) 1. Subjektiver Tatbestand: Tatentschluss Identitätsverwechslung

Mehr

Themenverzeichnis. Strafrecht AT I S 1

Themenverzeichnis. Strafrecht AT I S 1 AT I 1 liche Klausurentechnik 2 Aufbauregeln 3 Das vorsätzliche Begehungsdelikt Aufbau 4 Die strafrechtliche Handlung 5 Das vorsätzliche Begehungsdelikt Kausalität (I) 6 Das vorsätzliche Begehungsdelikt

Mehr

Räuberische Erpressung, 253, 255 Abs.1 StGB

Räuberische Erpressung, 253, 255 Abs.1 StGB Räuberische Erpressung, 253, 255 Abs.1 StGB a) (qualifizierte) Nötigungsmittel Gewalt (gegen eine Person) = Vermittlung körperlich wirkenden Zwanges, zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 1 Sommersemester 2014

Universität Heidelberg Besprechungsfall 1 Sommersemester 2014 Lösungsskizze 1. Tatkomplex: Der Tod des X A. Strafbarkeit des C I. 211 I StGB zum Nachteil des X 1. Objektiver Tatbestand Tod eines Menschen (+) Kausalität (+) Mordmerkmal: o Heimtücke? (-) C geht auf

Mehr

Lösungshinweise zur Hausarbeit

Lösungshinweise zur Hausarbeit Die folgenden Hinweise verstehen sich nicht als Musterlösung in dem Sinne, dass sie die allein und vollständig richtige Lösung abbilden würden. Maßgeblich für die Bewertung sind saubere juristische Arbeitstechnik,

Mehr

Wintersemester 2016 / 2017 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht Klausur Nr. 2 / Begegnung im Park. Hinweise zur Lösung

Wintersemester 2016 / 2017 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht Klausur Nr. 2 / Begegnung im Park. Hinweise zur Lösung Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Wintersemester 2016 / 2017 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht Klausur Nr. 2 / 4.11. 2016 Begegnung im Park Hinweise zur Lösung Frage 1 Gliederung

Mehr

A. Materiellrechtliches Gutachten

A. Materiellrechtliches Gutachten Lösungsskizze StR I/44 A. Materiellrechtliches Gutachten I. Überfall auf die Tankstelle Hinreichender Verdacht gegen Koster (K) und Mertens (M) wegen 1. gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung,

Mehr

2 O. Mai Landgericht Essen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil EINGE GAN G EN. In der Strafsache. gegen 1. ;

2 O. Mai Landgericht Essen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil EINGE GAN G EN. In der Strafsache. gegen 1. ; 0, EINGE GAN G EN 2 O. Mai 2016 ANWALTSKANZLEI SEX Dieses Urteil ist seit dem 22.04.2016 rechtskräftig. 45117 Essen, 18.05.2016 tizbes,als Urksbe Geschäftsstell c Landgericht Essen IM NAMEN DES VOLKES

Mehr

Prof. Dr. Holger Matt

Prof. Dr. Holger Matt Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Rechtsanwaltskanzlei Mainluststraße 12, 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 90 555 20 Telefax: 069/90 555 222 E-Mail: kanzlei@dr-matt.de www.dr-matt.de

Mehr

I. Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 315 b Abs. 1, Abs. 2, 22 StGB

I. Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 315 b Abs. 1, Abs. 2, 22 StGB Lösung Frage 1 Strafbarkeit des T I. Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 315 b Abs. 1, Abs. 2, 22 StGB 1. Keine Vollendung. Das Liegen des Steines auf der Brücke hat weder den Charakter

Mehr

Examensklausurenkurs Klausur vom 8. November 2017

Examensklausurenkurs Klausur vom 8. November 2017 Examensklausurenkurs Klausur vom 8. November 2017 Prof. Dr. Mark A. Zöller WS 2017/2018 14 Statistik Notenverteilung 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18-3 10 12 11 7 7 11 2 5

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Mustertexte zum Strafprozess begriindet von Dr. Dietrich Rahn Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizeprasident des Oberlandesgerichts

Mehr

1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - )

1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - ) Lösung Frage 1 I. Strafbarkeit der T 1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - ) a) Kein vollendeter Mord / Totschlag. b) Versuchter Mord und versuchter Totschlag sind mit Strafe bedroht, 23

Mehr

I. Materielles Strafrecht

I. Materielles Strafrecht UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS 2009 3. Klausur Hubert Hinterhofer Anknüpfungspunkte A und B Versprechen von 4.000 Übergabe der 4.000 A: Flucht aus Gefängnis B: Versuchte Flucht V Versprechen-Lassen

Mehr

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 12. Stunde: Abgrenzung 249/253, 255 StGB Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de Internet: www.jura.uni wurzburg.de/lehrstuehle/schuster/mitarbeiter

Mehr

Strafrecht Besonderer Teil

Strafrecht Besonderer Teil Strafrecht Besonderer Teil Lehrbuch für die Polizeiausbildung Bearbeitet von Wolf D Brodag 10., neu bearb. u. aktual. Aufl. 2010. Taschenbuch. 440 S. Paperback ISBN 978 3 415 04432 6 Format (B x L): 14,5

Mehr

Einfuhrung in das turkische Strafrecht

Einfuhrung in das turkische Strafrecht Einfuhrung in das turkische Strafrecht von Silvia Tellenbach Freiburg im Breisgau 2003 Vorwort Abkiirzungsverzeichnis V XV Einleitung 1 1. Zur Geschichte des Strafgesetzbuchs 1 2. Die Bedeutung des Nebenstrafrechts

Mehr

Die Tötungs- ( 211 ff. StGB) und Körperverletzungsdelikte ( 223 ff. StGB) Fall 1: Gerechte Heimtücke? 14

Die Tötungs- ( 211 ff. StGB) und Körperverletzungsdelikte ( 223 ff. StGB) Fall 1: Gerechte Heimtücke? 14 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Tötungs- ( 211 ff. StGB) und Körperverletzungsdelikte ( 223 ff. StGB) Fall 1: Gerechte Heimtücke? 14 Mord, Abgrenzung zum Totschlag; Mordmerkmale: Heimtücke, gemeingefährliche

Mehr

A. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte

A. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte TATKOMPLEX 1: IN DER BUCHHANDLUNG A. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte a. Taterfolg Wahrscheinlichkeit, b.

Mehr

3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung

3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung XX Inhaltsverzeichnis 3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung... 283 III. Garantenstellung... 283 1. Grundlagen... 283 2. Beschützergaranten... 284 a) Enge Gemeinschaftsbeziehung

Mehr

Lösungshinweise zum Übungsfall 6

Lösungshinweise zum Übungsfall 6 Lösungshinweise zum Übungsfall 6 1. Tatkomplex: Das Kfz-Kennzeichen A. Strafbarkeit des A gemäß 267 I Var. 1, Var. 3 StGB (Vertauschen der Kennzeichen) Indem A das Kennzeichen an seinen Pkw montierte,

Mehr

Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester Lösungsskizze

Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester Lösungsskizze Lösungsskizze 1. Abschnitt: Strafbarkeit des D A. Körperverletzung durch Unterlassen, 223 I, 13 I StGB 1 1. körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung 2. Handlung: Unterlassen 3. physisch-reale

Mehr

Als Anwalt mit einem Bein im Knast? (2) - Rechtsbeugung 339 StGB und Strafvereitelung des Anwalts schon bei der Verständigung im Strafverfahren

Als Anwalt mit einem Bein im Knast? (2) - Rechtsbeugung 339 StGB und Strafvereitelung des Anwalts schon bei der Verständigung im Strafverfahren Als Anwalt mit einem Bein im Knast? (2) - Rechtsbeugung 339 StGB und Strafvereitelung des Anwalts schon bei der Verständigung im Strafverfahren Auszug aus einem Vortrag: Gleich bei Beginn der Darstellung

Mehr

35 A. Allgemeines. 35 I. Gesetzessystematik. 35 II. Zeitlicher Schutzbereich Pränatale Eingriffe. 37 B. Definitionen und Erläuterungen

35 A. Allgemeines. 35 I. Gesetzessystematik. 35 II. Zeitlicher Schutzbereich Pränatale Eingriffe. 37 B. Definitionen und Erläuterungen Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 29 1. Teil Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte 1. Abschnitt: Delikte gegen das Leben 35 1 Totschlag ( 212 f) und fahrlässige Tötung ( 222) 35 35 I. Gesetzessystematik

Mehr

Die Urkundendelikte ein Webinar zu den wichtigsten Problemen

Die Urkundendelikte ein Webinar zu den wichtigsten Problemen Die Urkundendelikte ein Webinar zu den wichtigsten Problemen Sabine Tofahrn juracademy.de 1 Überblick 267 268 274 Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit einer Urkunde Vertrauen des Rechtsverkehrs

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 3. Stunde: Täterschaft und Teilnahme Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Rechtfertigende Pflichtenkollisionen Rechtfertigungsgrund kommt in Betracht,

Mehr

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil 2016 Dr. Rolf Krüger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48143 Münster, Alter

Mehr

A: Strafbarkeit der N

A: Strafbarkeit der N ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR ANFÄNGER/INNEN II (SoS 2007) Juristische Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Roland Hefendehl & Mitarbeiter Lösungshinweise

Mehr

VII. Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl ( 244 StGB)*

VII. Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl ( 244 StGB)* VII. Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl ( 244 StGB)* (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. einen Diebstahl begeht, bei dem er

Mehr

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Sommersemester Besprechungsfall

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Sommersemester Besprechungsfall Prof. Dr. Henning Radtke Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Sommersemester 2008 3. Besprechungsfall Lösungsskizze Tatkomplex 1: Vor Fahrtantritt Strafbarkeit von F nach 268 I Nr 1 1. Alt, III, IV,

Mehr

Strafrecht Besonderer Teil 1

Strafrecht Besonderer Teil 1 Schwerpunkte Pflichtfach Strafrecht Besonderer Teil 1 Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte Bearbeitet von Johannes Wessels, Prof. Dr. Michael Hettinger, Prof. Dr. Armin Engländer 41.,

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Anlass der Arbeit und Problemstellung... 1 B. Gegentand der Arbeit und Gang der Untersuchung... 7 I. Das Lederspray-Urteil... 9 II. Das Mannesmann-Urteil... 13 III.

Mehr

A. Strafbarkeit des P gemäß 267 I Var.2 durch Zusetzen des weiteren Medikaments

A. Strafbarkeit des P gemäß 267 I Var.2 durch Zusetzen des weiteren Medikaments Lösung Fall 1: A. Strafbarkeit des P gemäß 267 I Var.2 durch Zusetzen des weiteren Medikaments I. Tatbestand 1. obj. TB: Verfälschen einer echten Urkunde a) Urkunde: jede verkörperte Gedankenerklärung,

Mehr

I. Körperverletzung, 223 Abs. 1 StGB. b) Tatbestandsausschliessende Einwilligung? >>> Einwilligung Rechtfertigungsgrund

I. Körperverletzung, 223 Abs. 1 StGB. b) Tatbestandsausschliessende Einwilligung? >>> Einwilligung Rechtfertigungsgrund Lösung Aufgabe I 1 Zum Thema Beschneidung gibt es inzwischen viel Literatur. Besonders hervorhebenswert sind die zahlreichen Veröffentlichungen von Herzberg, Putzke, Tonio Walter und Jerouschek zu dem

Mehr

Lehrplan Strafrecht. 1. Lerneinheit (Klausur Nr. 1 und Nr. 2) Das scharfe Schwert der Jura!

Lehrplan Strafrecht. 1. Lerneinheit (Klausur Nr. 1 und Nr. 2) Das scharfe Schwert der Jura! 1. Lerneinheit (Klausur Nr. 1 und Nr. 2) I. Tatbestand 1. Kausalität 2. Objektive Zurechnung a) erlaubtes Risiko b) eigenverantwortliche Selbstgefährdung c) atypischer Kausalverlauf 3. Elemente des Vorsatzes

Mehr

Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht

Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht Prof. Dr. Mark A. Zöller SS 2017 14 Statistik Notenverteilung 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 7 12 7 8 9 10 5 6 1 1 2 1 Durchschnittspunktzahl:

Mehr

AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016

AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 Sajanee Arzner Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte von Prof.

Mehr

BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge

BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge Sachverhalt: Bruno verursacht auf dem Heimweg fahrlässig einen Unfall mit einem anderen PKW. Um den straf- und zivilrechtlichen Folgen zu

Mehr

5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231)

5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231) 5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231) 1. Struktur: abstraktes Gefährdungsdelikt mit obj. Bedingung der Strafbarkeit 2. Tatbestand (Abs. 1 Halbs. 1) a) Schlägerei ist eine mit gegenseitigen Körperverletzungen

Mehr

Frank K. Peter I Ralph Kramer. Steuerstrafrecht. Grundlagen - Anwendungsfelder Musterfälle GABLER

Frank K. Peter I Ralph Kramer. Steuerstrafrecht. Grundlagen - Anwendungsfelder Musterfälle GABLER Frank K. Peter I Ralph Kramer Steuerstrafrecht Grundlagen - Anwendungsfelder Musterfälle GABLER Vorwort Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Materielles Steuerstrafrecht 1

Mehr

2. Strafrechtsklausur ( ) Hinweise zur Lösung. A. Aufbau des Gutachtens

2. Strafrechtsklausur ( ) Hinweise zur Lösung. A. Aufbau des Gutachtens Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Sommersemester 2016 Probeexamen 2. Strafrechtsklausur ( 2.8.2016 ) Hinweise zur Lösung Der BGHSt 35, 86 nachgebildete Fall enthält überwiegend Probleme aus

Mehr

Studienplan Strafrecht und Strafprozessrecht Studium I. Lernziele:

Studienplan Strafrecht und Strafprozessrecht Studium I. Lernziele: - 27 - Studienplan Strafrecht und Strafprozessrecht Studium I Lernziele: Auf dem Gebiet des Strafrechts kennen die Studierenden die Grundlagen, die für eine verantwortungsbewusste Wahrnehmung der Aufgaben

Mehr

Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände. Täter. 164 StGB. Rechtspflegeorgan

Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände. Täter. 164 StGB. Rechtspflegeorgan StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 1 Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände Täter 145 d StGB 153 ff. StGB 164

Mehr

Strafrecht Besonderer Teil 1 Nichtvermögensdelikte

Strafrecht Besonderer Teil 1 Nichtvermögensdelikte AchSo! Strafrecht Besonderer Teil 1 Nichtvermögensdelikte Materielles Recht & Klausurenlehre. Lernen mit Fällen von RA Winfried Schwabe 5., überarb. Aufl. Strafrecht Besonderer Teil 1 Nichtvermögensdelikte

Mehr

Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung

Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung ARBEITEN AUS DEM IURISTISCHEN SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG SCHWEIZ Herausgegeben von Peter Gauch 316 MICHAEL DAPHINOFF Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung Schulthess

Mehr

Professor Dr. Gerhard Dannecker Wintersemester 2014/2015 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene. Lösungsskizze

Professor Dr. Gerhard Dannecker Wintersemester 2014/2015 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene. Lösungsskizze Tatkomplex 1: Der Vorfall im Park Strafbarkeit des X Lösungsskizze A) 253, 255 I, 250 I Nr. 1 b StGB bzgl. der Handtasche I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel: Drohung für Leib und

Mehr

Examensrepetitorium Strafrecht AT. Der subjektive Tatbestand - Irrtümer

Examensrepetitorium Strafrecht AT. Der subjektive Tatbestand - Irrtümer Examensrepetitorium Strafrecht AT Der subjektive Tatbestand - Irrtümer Fall 2: Strafbarkeit der A I. aus 212 StGB zu Lasten des K 1. TB A) obj. Erfolg, Kausa, obj. ZR (+) B) subj. Vorsatz (P) A wollte

Mehr

Strafrecht Besonderer Teil II

Strafrecht Besonderer Teil II Strafrecht Besonderer Teil II von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf o. Professor an der Universität Würzburg und Prof. Dr. Brian Valerius o. Professor an der Universität Bayreuth 2017 2017 Verlag C. H. Beck

Mehr

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Jens Puschke Aufbauschema 218 Schwangerschaftsabbruch ( 218 ff.) I. Objektiver Tatbestand 1. Abbruch der Schwangerschaft (Abtötung der Leibesfrucht)

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 06.03.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales gegen Polizeivollzugsbeamte in Thüringen

Mehr

Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. urteil

Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. urteil Ausfertigung Amtsgericht Aachen EINGEGAf\JG EN o 9. Feb. 2Of8 AN WALTS I

Mehr

Vorwort zur Ausgabe Hinweise für die Benutzung des Jahrbuches Abkürzungsverzeichnis... 15

Vorwort zur Ausgabe Hinweise für die Benutzung des Jahrbuches Abkürzungsverzeichnis... 15 Vorwort zur Ausgabe 2017............................ 5 Hinweise für die Benutzung des Jahrbuches.................. 8 Abkürzungsverzeichnis.............................. 15 A. StGB Allgemeiner Teil...........................

Mehr

Wintersemester 2010 / Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 2. Klausur / Tritte auf die Unrechtsseite

Wintersemester 2010 / Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 2. Klausur / Tritte auf die Unrechtsseite Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Wintersemester 2010 / 2011 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht 2. Klausur / 5. 11. 2010 Tritte auf die Unrechtsseite Lösung des Falles A. Strafbarkeit

Mehr

Strafrecht - Besonderer Teil I

Strafrecht - Besonderer Teil I Strafrecht - Besonderer Teil I Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit von Dr. jur. Rolf Schmidt und Dr. jur. Klaus Priebe 7. Auflage 2008 Gliederung 1. Kapitel - Straftaten gegen das menschliche

Mehr

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:

Mehr

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB Lösung Klausur Nr. 1497 Strafrecht Teil I: Strafbarkeit der Beteiligten A. Strafbarkeit des P I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat b.

Mehr