des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
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- Barbara Hermann
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwieweit die Ausführungen der Wirtschaftsministerin bezüglich einer besseren Regelung des Arbeitszeitgesetzes im Hinblick auf Flexibilisierung und Wochenarbeitszeitkonten die Haltung der Landesregierung wiedergeben; 2. sollte dies der Haltung der Landesregierung widersprechen mit welcher Begründung sie davon Abstand nimmt, eine dahingehende Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung in Angriff zu nehmen; 3. welche Maßnahmen zur Umsetzung dieses Vorhabens geplant sind bzw. bereits in die Wege geleitet wurden; 4. mit welcher Begründung sie und die vorhergehende Landesregierung eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes vor allem im Hinblick auf dahingehende Wünsche nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes auf Bundesebene am 1. Januar 2015 abgelehnt hat; 5. welche Kenntnisse über die Erprobung neuer Arbeitsplatzmodelle mit Nutzung mobiler Endgeräte wie Notebooks, Tablets oder Smartphones sie bei baden-württembergischen Unternehmen hat, die zur Ablösung der Arbeit vom festen Arbeitsplatz in diesen Betrieben führt; 6. welche Änderungsmaßnahmen in Bezug der Arbeitszeitgesetzgebung sie in diesem Zusammenhang für sinnvoll erachtet; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. ob sie in diesem Zuge auch für die Landwirtschaft flexiblere Arbeitsbedingungen zulassen wird, indem sie analog zu Rheinland-Pfalz den Transport für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben während der Erntezeit von Juni bis November im landwirtschaftlich geprägten Baden-Württemberg auch an Sonn- und Feiertagen erlauben wird; 8. welche weitere Ausnahmeregelungen bei Arbeitszeiten in anderen Gewerbebereichen (z. B. in den Bereichen Gastronomie, Schausteller oder Marktbeschicker) in Baden-Württemberg in Kraft sind; 9. welche weiteren positiven Auswirkungen einer solchen in Ziffer 1 genannten Maßnahme sie sich erhofft; II. nach Anhörung dafür relevanter Verbände und Organisationen eine Bundesratsinitiative anzustreben, die das Ziel hat, eine praktikable Arbeitszeitregelung auf den Weg zu bringen. Diese sollte sowohl die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Anforderungen an Arbeitsschutz und Betriebsabläufe bei den Unternehmen in Baden-Württemberg zum Ziel haben Dr. Schweickert, Reich-Gutjahr, Keck, Dr. Bullinger, Haußmann, Hoher, Weinmann, Glück FDP/DVP Begründung Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen in vielen Branchen nicht mehr die Anforderungen der betrieblichen Realität. In vielen Bereichen können die tatsächlichen Arbeitszeiten nicht den Vorschriften entsprechen und sind somit illegal. Augenfällig wurde dies aufs Neue beim Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes, bei dem die genaue Protokollierung der tatsächlichen Arbeitszeiten verlangt wird. Dies verstärkte den Appell verschiedener Branchen, die Arbeitszeitgesetzgebung zu flexibilisieren und Wochenarbeitszeitkonten unbürokratischer zu ermöglichen. In der Vergangenheit ergaben sich einzelne Lösungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen mit den Gewerkschaften; die Möglichkeiten im größeren Maßstab werden von vielen, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, immer noch als unbefriedigend empfunden. Die Antragsteller begrüßen die Ausführungen der Wirtschaftsministerin im Rahmen der Fachkonferenz Zukunftsprojekt Arbeitswelt 4.0 am 19. September 2016 im Haus der Wirtschaft in Stuttgart dazu ausdrücklich. Mit diesem Antrag soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Stand die Überlegungen seitens der Landesregierung dazu haben. Gleichzeitig soll der Antrag die Regierung dazu ermutigen, mit diesen Überlegungen unter Berücksichtigung der Betroffenen auf Bundesebene konkrete gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 Nr nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwieweit die Ausführungen der Wirtschaftsministerin bezüglich einer besseren Regelung des Arbeitszeitgesetzes im Hinblick auf Flexibilisierung und Wochenarbeitszeitkonten die Haltung der Landesregierung wiedergeben; 2. sollte dies der Haltung der Landesregierung widersprechen mit welcher Begründung sie davon Abstand nimmt, eine dahingehende Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung in Angriff zu nehmen; 4. mit welcher Begründung sie und die vorhergehende Landesregierung eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes vor allem im Hinblick auf dahingehende Wünsche nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes auf Bundesebene am 1. Januar 2015 abgelehnt hat; Zu I. 1., I. 2. und I. 4.: Die Landesregierung hat sich in der Koaltionsvereinbarung darauf verständigt, den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und den Flexibilitätsanforderungen der Arbeitgeber Rechnung zu tragen und vorhandene Hürden abzubauen. Sie befürwortet passgenaue Arbeitszeitregelungen, die den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Betriebe und ihrer Beschäftigten, insbesondere im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, entsprechen. Dabei haben Lösungen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene Vorrang vor gesetzlichen Regelungen. 3. welche Maßnahmen zur Umsetzung dieses Vorhabens geplant sind bzw. bereits in die Wege geleitet wurden; 6. welche Änderungsmaßnahmen in Bezug der Arbeitszeitgesetzgebung sie in diesem Zusammenhang für sinnvoll erachtet; Zu I. 3. und I. 6.: Eine sinnvolle Maßnahme kann hier die Festlegung einer Wochenarbeitszeit anstatt einer täglich festgelegten Höchstarbeitszeit sein. Detaillierte Planungen liegen hierzu noch nicht vor. 5. welche Kenntnisse über die Erprobung neuer Arbeitsplatzmodelle mit Nutzung mobiler Endgeräte wie Notebooks, Tablets oder Smartphones sie bei badenwürttembergischen Unternehmen hat, die zur Ablösung der Arbeit vom festen Arbeitsplatz in diesen Betrieben führt; Zu I. 5.: Einen vollständigen Überblick über Arbeitsplatzmodelle in Baden-Württemberg zu gewinnen, bei denen mobile Endgeräte genutzt werden, ist nicht möglich. Die Bandbreite der Nutzung von sogenannten mobilen Endgeräten ist groß und wächst aufgrund der software- und hardwaretechnischen Entwicklung weiter an. So kommen beispielsweise seit langem im Rahmen von Modellen der Telearbeit bzw. des Home-Offices mobile Endgeräte zum Einsatz, um Mitarbeitern die Arbeit und Kommunikation auch außerhalb des Betriebes zu ermöglichen. Dabei dienen Home-Office-Arbeitsplätze in der Regel der höheren Flexibilität der Beschäftigten, um etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Home-Office-Arbeitsplätze werden dabei jedoch in der Regel nicht als Ersatz für den Arbeitsplatz im Betrieb eingerichtet, sondern lediglich ergänzend. Moderne EDV-Ausstattung und entsprechende Datenverbindungen vereinfachen heute in vielen Branchen und Tätigkeiten die Einführung solcher Modelle. 3
4 Mobile Endgeräte unterstützen darüber hinaus Beschäftigte bei der Arbeit außerhalb der Betriebsstätte, also etwa bei Kundenterminen oder auf Geschäfts- und Dienstreisen. Hier werden die Geräte zum einen ähnlich wie im Home-Office eingesetzt, um Arbeit unterwegs oder den Austausch mit dem Betrieb zu ermöglichen. Darüber hinaus bieten mobile Endgeräte die Möglichkeit, beispielsweise Maschinendaten oder Informationen zu Produktionsprozessen abzurufen und auch unterwegs auswerten zu können. Zahlreiche Beispiele dafür, wie mobile Endgeräte heute in Produktions- oder Serviceprozessen eingesetzt werden und welche neuen mobilen Anwendungen die baden-württembergische Wirtschaft entwickelt, werden z. B. auf der Plattform Industrie 4.0 vorgestellt ( de). Die Nutzung mobiler Endgeräte dient in erster Linie der Flexibilität von Beschäftigten und Betrieben, entkoppelt nach Erkenntnis der Landesregierung in der Regel jedoch die Beschäftigten nicht von einem festen Arbeitsplatz im Betrieb. Eine solche Entkopplung ist im Übrigen weder von den Beschäftigten noch von den Betrieben gewünscht. 7. ob sie in diesem Zuge auch für die Landwirtschaft flexiblere Arbeitsbedingungen zulassen wird, indem sie analog zu Rheinland-Pfalz den Transport für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben während der Erntezeit von Juni bis November im landwirtschaftlich geprägten Baden-Württemberg auch an Sonn- und Feiertagen erlauben wird; Zu I. 7.: Gemäß 10 Abs. 1 Nr. 12 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fällt der Bereich der Landwirtschaft nicht unter das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in der Landwirtschaft beschäftigt werden. Die in Rheinland-Pfalz angesprochenen landwirtschaftlichen Transporte während bestimmter Erntezeiträume beinhalten nach Mitteilung des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau lediglich eine Freistellung von den Sonn- und Feiertagsfahrverboten nach 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO). Arbeitszeitrechtliche Regelungen, Vergünstigungen oder Genehmigungen sind mit dieser rein straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelung nicht verbunden. 8. welche weitere Ausnahmeregelungen bei Arbeitszeiten in anderen Gewerbebereichen (z. B. in den Bereichen Gastronomie, Schausteller oder Marktbeschicker) in Baden-Württemberg in Kraft sind; Zu I. 8.: Bei Anträgen der Schaustellerbranche und nach Vorliegen entsprechender Voraussetzungen nach 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG können Arbeitszeiten bis maximal zwölf Stunden positiv beschieden werden. Die Betriebe des Schaustellergewerbes können insoweit als Saisonbetriebe im Sinne vom 15 Abs.1 Nr. 2 ArbZG angesehen werden. Auch für Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche, soweit sie im Einzelfall als Saisonbetrieb eingeordnet werden können, kommen Ausnahmen nach 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG im Rahmen einer verantwortungsvollen Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung in Frage. Tarifliche Regelungen haben dabei Vorrang vor behördlichen Genehmigungen. Ein Ausgleich auf eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden kann bei Saisonarbeitskräften auch durch den Nachweis von beschäftigungslosen Zeiten oder Zeiten mit geringerer Beschäftigung erfüllt werden. 4
5 9. welche weiteren positiven Auswirkungen einer solchen in Ziffer 1 genannten Maßnahme sie sich erhofft; Zu I. 9.: Eine Weiterentwicklung des Arbeitszeitrechts soll positive Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Die mit der Digitalisierung verbundenen Veränderungen der Arbeit werden von den Beschäftigten noch mehr kurzfristige Flexibilität bezüglich der Arbeitsinhalte, der Arbeitszeit und des Arbeitsortes verlangen. Für die Betroffenen führt dies zu Arbeitsverdichtung und erhöhter Arbeitsintensität sowie einer Beschleunigung der Fertigungs-, Dienstleistungs- und Kommunikationsprozesse. Gleichzeitig steigen die Komplexität der Anforderungen sowie die unmittelbare Verantwortung der Beschäftigten für die Produktionsergebnisse. Eine Strategie, die die Gesundheit der Erwerbstätigen und ihre Beschäftigungsfähigkeit unter den Bedingungen sich dynamisch entwickelnder Arbeitsbedingungen erhalten und fördern will, muss den sozialen Arbeitsschutz und somit auch das Arbeitszeitrecht weiterentwickeln, sodass es den heutigen Anforderungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entspricht. II. nach Anhörung dafür relevanter Verbände und Organisationen eine Bundesratsinitiative anzustreben, die das Ziel hat, eine praktikable Arbeitszeitregelung auf den Weg zu bringen. Diese sollte sowohl die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Anforderungen an Arbeitsschutz und Betriebsabläufe bei den Unternehmen in Baden-Württemberg zum Ziel haben. Zu II.: Bevor über die Einreichung einer Bundesratsinitiative entschieden wird, sollen zunächst die Beratungen auf Bundesebene auch im Zuge der Diskussion Arbeiten 4.0 abgewartet werden. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 5
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
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Mehr1. welche Arbeitszeitregelungen aktuell für Polizeifachlehrerinnen und Polizeifachlehrer in Baden-Württemberg gelten;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5624 31. 01. 2019 Antrag der Abg. Sascha Binder u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Änderung
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3129 27. 02. 2013 Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Übergangszahlen
Mehr4. welche Grundschulempfehlungen die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen,
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4864 26. 09. 2018 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abschlussergebnisse an den Gemeinschaftsschulen,
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Mehr1. wie die Grenzen wirtschaftlicher Zumutbarkeit im Bereich der Denkmalpflege absolut oder relativ definiert sind;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3868 12. 04. 2018 Antrag der Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4327 13. 11. 2013 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Taschenrechner im
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1582 08. 02. 2017 Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6695 31. 03. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Besetzung der Ausbildungsplätze
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Mehr3. für welche Zwecke im Einzelnen der das 50-Millionen-Euro-Limit übersteigende Betrag eingesetzt worden ist;
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3596 23. 02. 2018 Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2778 04. 10. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Manfred Kern GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Lehrbeauftragte
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 935 08. 11. 2016 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Wie sich die Landesregierung mit kreativer Buchführung
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