FINANZIERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG
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- Lilli Vogt
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1 Regionalbüro der Netzwerke für berufliche Fortbildung Heilbronn, Hohenlohe, Main-TauberKreis, Schwäbisch Hall Fon +49 (0) heilbronn-franken@regionalbuero-bw.de FINANZIERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG In Baden-Württemberg Gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg Für die Region Heilbronn-Franken Gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg
2 Inhaltsverzeichnis FÖRDERUNG DER ARBEITNEHMER/INNEN IN BESCHÄFTIGUNG Baden-Württemberg-Stipendium Begabtenförderung Berufliche Bildung (Weiterbildungstipendium) Bildungskredit Bildungsprämie Bildungszeitgesetz ESF-Fachkursförderung Festo Bildungsfond Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium) Förderung der beruflichen Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit Meister-Bafög Ländliche Weiterbildung FÖRDERUNG DER ARBEITGEBER/INNEN Ausbildung inklusiv AZUBI Transfer Ausbildung fortsetzen Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Förderung der beruflichen Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit Weiterbildung von Beschäftigen über das Projekt WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/innen in Unternehmen) Eingliederungszuschuss Sprachkurse für Mitarbeiter/innen Titelbild: kallejipp photocase.com
3 FÖRDERUNG DER ARBEITNEHMER INNEN IN BESCHÄFTIGUNG
4 04 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 05 Baden-Württemberg-Stipendium Ist ein Programm für besonders begabte Berufstätige die eine duale, nicht-akademische bzw. eine entsprechende vorschulische Ausbildung absolviert haben. Der Auslandsaufenthalt soll der beruflichen Weiterentwicklung dienen und muss daher in unmittelbarer Verbindung mit dem erlernten Beruf stehen. Gefördert werden Auslandsaufenthalte in Form von Betriebspraktika und schulischen Weiterbildungen. Das Basisstipendium für Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft umfasst monatlich EUR. Sprachkurse werden bei Bedarf mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Die Förderdauer beträgt bei Praktika zwei bis sechs Monate und bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zwei bis elf Monate. Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Teilnahme von jungen Absolventen/innen einer Berufsausbildung an Bildungsmaßnahmen, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind. Ziel ist es, die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskom-petenz begabter und leistungsfähiger junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung zu unterstützen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Es werden Bildungsmaßnahmen in Deutschland sowie innerhalb der EU, in Ausnahmefällen auch im Ausland außerhalb der EU gefördert. Bezuschusst werden Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung pro Stipendiat/in soll innerhalb eines Kalenderjahres EUR nicht übersteigen. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle diesen Förderbetrag aus vorhandenen Fördermitteln erhöhen. Die Höchstförderung von EUR pro Stipendiat/in darf in drei Förderjahren nicht überschritten werden. Das Angebot richtet sich an Berufstätige aus den Bereichen: Handwerk Industrie und Handel Gesundheit und Soziales Projektträger Baden-Württembergischer Handwerkstag e.v. Tina Hebestriet Heilbronner Straße Stuttgart Fon +49 (0) Fax +49 (0) Weitere Informationen unter: Antragsberechtigt sind junge Absolventen/ innen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Der Stipendiat/in soll bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen. Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbh Lievelingsweg Bonn Fon +49 (0) Fax +49 (0) Weitere Informationen unter : Hochschulabsolventen/innen werden nicht gefördert.
5 06 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 07 Bildungskredit Der Bund unterstützt Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen nach Maßgabe dieses Programms durch zinsgünstige Kredite. Auf diese Weise soll die Ausbildung gesichert und beschleunigt sowie außergewöhnliche, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasste Aufwendungen finanziert werden. Gefördert werden Personen, die die Voraussetzungen nach 8 BAföG in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei grundständigen Studiengängen ist eine Förderung maximal bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich. Vorausgesetzt wird, dass eine inländische Ausbildungsstätte nach 2 Abs. 1 bis 3 BAföG in seiner jeweils geltenden Fassung besucht wird oder der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichgestellt ist. Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Kredites in Höhe von 100, 200 oder 300 EUR. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Auf Antrag kann die Auszahlung des Kredits unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Im Einzelfall kann ein Teil des Kredits bis zur Höhe von EUR als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden Bildungsprämie Die Bildungsprämie ist ein Bundesprogramm zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen. Beide Förderinstrumente können miteinander kombiniert werden, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren. PRÄMIENGUTSCHEIN Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 EUR. Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als EUR kosten. Es kann maximal ein Prämiengutschein innerhalb von zwei Kalenderjahren ausgestellt werden. Den Prämiengutschein können Personen erhalten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Antragsberechtigt sind volljährige Schüler/innen in den letzten zwei Jahren vor Abschluss der Ausbildung, Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Bundesverwaltungsamt (BVA) Referat BT 4 Eupener Straße Köln Fon +49 (0) Fax +49 (0) bildungskredit@bva.bund.de Weitere Informationen unter : die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal EUR (oder Euro bei Zusammenveranlagung) verfügen. die während der Mutterschutzfrist, in Elternzeit oder der Pflegezeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen liegen und über einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen. deren Erwerbseinkommen als Arbeitnehmer/innen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Zweiten
6 08 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 09 WEITERBILDUNGSSPAREN Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme muss eine Beratung erfolgen. Die Beratungsstellen sind zur Neutralität verpflichtet, sie sollten also nicht ausschließlich Kurse der eigenen Einrichtung empfehlen. Weitere Informationen und Adressen von Beratungsstellen erhalten Sie unter und telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/ Antragsberechtigt sind Volkshochschule Heilbronn ggmbh Kirchbrunnenstr Heilbronn Beratung: Frau Gerlinde Krüger-Söll Fon +49 (0) krueger-soell@vhs-heilbronn.de Frau Karin Schulz Fon +49 (0) schulz@vhs-heilbronn.de Weitere Informationen unter : ESF-Fachkursförderung ESF-Fachkursförderung ist eine finanzielle Förderung überbetrieblicher Weiterbildungslehrgängen zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Sie dienen den Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen. Die ESF-Fachkursförderung ist mit dem Weiterbildungssparen kombinierbar. Das Förderprogramm bezuschusst Lehrgänge/Kurse von Weiterbildungsanbietern in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von - 30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw. - 50% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die nicht über den Zuschuss gedeckten Teilnahmegebühren sind von den Teilnehmenden bzw. den entsendenden Unternehmen/Einrichtungen oder sonstigen Dritten zu finanzieren. Alle Personen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und auch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzu-lage haben. Bildungszeitgesetz Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein Bildungszeitgesetz beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz. Weitere Informationen unter: Anspruchsberechtigt sind: Angestellte, Arbeiter/innen, Auszubildende in einem Unternehmen beschäftigt sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden- Württemberg liegen muss. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. Unternehmer/in oder Freiberufler/in sind. Existenzgründer/in oder gründungswillig sind. beruflich wieder einsteigen wollen (Wiedereinsteiger/ in nach Arbeitslosigkeit oder Familienphase). Zuständig sind die jeweiligen Bildungsanbieter. Eine regionale Übersicht von Weiterbildungsanbietern unter :
7 10 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 11 Festo-Bildungsfond Mit der Initiierung des Festo Bildungsfonds wollen die Gesellschafter von Festo einen eigenen Beitrag zur Qualifizierung junger Menschen in Ingenieurwissenschaften und Technik leisten. Maximal werden EUR für bis zu 48 Monate gewährt. Die Rückzahlung erfolgt zwischen vier und neun Jahren. Die Rückzahlungshöhe orientiert sich prozentual am späteren Einkommen (ab 4%), der jeweiligen Darlehenshöhe und der gewünschten Rückzahldauer. Die Förderung konzentriert sich auf Berufserfahrene, die neben ihrem Job noch natur- oder ingenieurwissenschaftliche Fächer studieren wollen. Festo Bildungsfonds GmbH & Co. KG Ruiter Straße Esslingen Fon +49 (0) Weitere Informationen unter : Ziel ist es, beruflich Begabten zusätzliche Perspektiven zu eröffnen, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung zu erhöhen und mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel zusätzliche Potenziale für die Gesellschaft zu erschließen. Die Aufstiegsstipendien ergänzen die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung (Weiterbildungsstipendium) und im Hochschulbereich. Die Qualifizierung kann durch eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw. mit mindestens 87 Punkten, einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes nachgewiesen werden. Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. Die Förderung erfolgt in Form eines Stipendiums. Die Höhe der Förderung beträgt - für Studierende im Vollzeitstudium monatlich 670 EUR plus 80 EUR Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren (113 EUR für das erste Kind, jeweils 85 EUR für jedes weitere), - für Studienaufenthalte in anderen Staaten als Auslandspauschale mit 200 EUR im Monat und - für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang jährlich EUR für Maßnahmenkosten. Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt beruflich Qualifizierte, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Gefördert wird ein Erststudium, das in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert wird. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbh Lievelingsweg Bonn Fon +49 (0) Fax +49 (0) info@sbb-stipendien.de Weitere Informationen unter :
8 12 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 13 Förderung der beruflichen Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit Die Agenturen für Arbeit unterstützt Arbeitnehmer/innen und deren Arbeitgeber mit dem Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU). Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf Seite 21.(ab 4%), der jeweiligen Darlehenshöhe und der gewünschten Rückzahldauer. Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung sind die Ämter für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin beziehungsweise des Antragsstellers zuständig. Meister-BAFÖG Meister-BaföG begründet nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Gefördert werden sowohl Vollzeit- wie auch Teilzeitmaßnahmen mit einem Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse wie auch zinsgünstige Darlehensanteile. Bezuschusst werden: - Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu EUR. Davon werden 30,5% als Zuschuss geleistet und für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. - Kosten für das Prüfungsstück bis zu EUR als zinsgünstiges Darlehen. - Beiträge zum Lebensunterhalt die sich an den individuellen Bedarfssätzen orientieren. Beim Bestehen der Abschlussprüfung, werden auf Antrag 25% des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Es werden Personen gefördert: die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten, abgeschlossenen Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Techniker/in, Fachmann/frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in (HWK) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. unabhängig vom Alter. Landratsamt Stadt- und Landkreis Heilbronn Buchstabenbereich A - Ce, Buchstabenbereich Cf - Gq, Buchstabenbereich Gr Mt, Buchstabenbereich Mu - S, Buchstabenbereich T Z, Landkreis Schwäbisch Hall Hohenlohekreis Main-Tauber-Kreis Ansprechpartner K. Hönig, Fon +49 (0) Birgit Fischer, Fon +49 (0) Gabriele Jörger, Fon +49 (0) Corina Keller, Fon +49 (0) Horst Krestel, Fon +49 (0) Ellen Bornemann, Fon +49 (0) Anette Diehm, Fon +49 (0) Sonja Lindenmeyer, Fon +49 (0) Sonja Grom, Fon +49 (0) Karolina Neubauer, Fon +49 (0) Markus Dörner, Fon +49 (0) Marita Gehrig, Fon +49 (0)
9 14 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 15 Ländliche Weiterbildung Das Land Baden-Württemberg unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum durch Zuwendungen. Gefördert werden die Durchführung und der Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen. Verbände und Institutionen dürfen nicht als Einrichtung oder als Mitglied einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Jugendbildungsgesetz anerkannt sein oder gefördert werden. Antragsberechtigt sind Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen. Anträge sind spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen. Bei Förderung der Teilnehmenden ist der Antrag von der jeweiligen Bildungseinrichtung zu stellen. Die Teilnehmer/innen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen bzw. eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen, ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und den Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft beziehen. Teilnehmer/innen, die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden Maßnahmen, die vorwiegend das fachliche Wissen und Können der Teilnehmer/innen fördern oder dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen bzw. Themen des ländlichen Raumes dienen. Die Dauer der praktischen Lehrgänge sowie Seminare muss mindestens 12 Stunden betragen. Die Teilnehmerzahl soll in der Regel 10 Personen, bei einer Vortragsveranstaltung 12 Personen, nicht unterschreiten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Bei Weiterbildungsmaßnahmen kann der Zuschuss als Festbetragsfinanzierung zu 10 EUR je voller Stunde gewährt werden oder auf Antrag bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten als Anteilsfinanzierung betragen. Bei praktischen Lehrgängen und Seminaren können Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei einer Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von 5 EUR täglich, bei Notwendigkeit der Übernachtung außerhalb des Wohnortes in Höhe von 10 EUR täglich als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Zuschüsse unter 20 EUR je Teilnehmer/in werden nicht bewilligt. Bildungskosten absetzen, Steuern Sparen Kursgebühren, Fahrtkosten, Unterkunft: Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, die Teilnehmende selbst zahlen, können zum Teil vom Finanzamt zurückgeholt werden. In der Steuererklärung rechnen Arbeitnehmer/innen Bildungsausgaben als Werbungskosten ab. Sie bringen ihnen aber nicht automatisch einen Vorteil, denn das Finanzamt erkennt auf jeden Fall pauschal EUR Werbungskosten an. Erst wenn jemand mehr Ausgaben hat, zum Beispiel für Arbeitsweg und Fortbildung, lohnt die Einzelabrechnung. Auch Arbeitslose und Personen in Elternzeit rechnen ihre Bildungsausgaben als Werbungskosten ab. Für Selbstständige sind die Kosten einer Weiterbildung Betriebsausgaben.
10 FÖRDERUNG DER ARBEITGEBERINNEN
11 18 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 19 Ausbildung inklusiv Das Land Baden-Württemberg unterstützt in Kombination mit der Initiative Inklusion der Bundesregierung die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen Baden-Württembergs. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Heranführung an die betriebliche Ausbildung förderfähig. Ziel ist die Übernahme des Auszubildenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR je Ausbildungsplatz und wird in monatlichen Förderraten von max. 275 EUR zusätzlich zu gesetzlichen Leistungen ausgezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung des Auszubildenden sowie deren konkreten Auswirkungen bei der betrieblichen Berufsausbildung. Azubi-Transfer Ausbildung fortsetzen Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs durch Zuwendungen, um den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR je übernommenen Auszubildenden. Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz bzw. Dienststelle in Baden- Württemberg, die für wesentlich behinderte Menschen individuell geeignete Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Anträge sind vor Beginn des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste zu stellen. Weitere Informationen erteilt der: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Referat 34 Integrationsamt Erzbergerstraße Karlsruhe Fon +49 (0) Fax +49 (0) Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten. Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Referat 62 Berufliche Ausbildung Theodor-Heuss-Straße Stuttgart Fon +49 (0) Fax +49 (0) poststelle@mfw.bwl.de Weitere Informationen unter:
12 20 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 21 Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Der Bund fördert die Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum/zur Berufskraftfahrer/in sowie Förderung der beruflichen Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit Weiterbildung von Beschäftigten WeGebAU Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitgeber/innen und deren Beschäftigte mit dem Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU). allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Ziel ist es, die Qualifizierung und Einsatzfähigkeit von Arbeitnehmern/innen zu fördern und dem Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in der Branche entgegenzuwirken. Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen: für KMU 50% und bei anderen Antragstellern 43% der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von pauschal EUR pro Ausbildungsverhältnis, bei allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen: für KMU 70% und bei anderen Antragstellern 60% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch bei KMU 420 EUR je schweres Nutzfahrzeug und bei anderen Antragstellern 360 EUR je schweres Nutzfahrzeug. Der Höchstbetrag je Ausbildungsvorhaben in einem Unternehmen beträgt maximal 2 Mio. EUR. Die Qualifizierungsdauer beträgt mindestens vier Wochen oder 160 Unterrichtsstunden. Die Weiterbildung findet (zumindest teilweise) in der Arbeitszeit statt. Die Bildungsmaßnahme ist nach der Akkreditierungsund Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Der Arbeitgeber trägt die verbleibenden Kosten von 50% (bzw. 25%). Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Gering qualifizierte Arbeitnehmer/innen und Arbeitnehmer - ohne Berufsabschluss oder - mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Arbeitnehmer/innen, die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 12 t) sind. Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Postfach Köln Fon +49 (0) Fax +49 (0) info.foerderprogramme@bag.bund.de Weitere Informationen unter: Weiterbildungen müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Die Förderung muss bei der Agentur für Arbeit vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Der/die Arbeitnehmer/in muss vor Beginn der Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit beraten werden.
13 22 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 23 Finanzierung (Weiterbildung von Beschäftigten WeGebAU) Förderung der Weiterbildungskosten Die Agentur für Arbeit erstattet dem/der Arbeitnehmer/in: Die Lehrgangskosten Einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten bei Beschäftigten in KMU, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen Die Arbeitnehmer/innen können einen Bildungsgutschein erhalten. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss Für die Qualifizierung der gering qualifizierten Mitarbeiter/innen: Einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem der/die Arbeitnehmer/in wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen kann Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 % Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmer/innen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung des/der Arbeitnehmers/in und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung) Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden Für ältere, behinderte sowie schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden Bei dem Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden Der Eingliederungszuschuss ist vor Arbeitsaufnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu beantragen Arbeitnehmern/innen deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: Fon (Der Anruf ist für Arbeitgeber gebührenfrei) Fax +49 (0) Heilbronn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Telefonische zeiten Montag Freitag 08:00-18:00 Uhr
14 24 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen Sprachkurse für Mitarbeiter/innen Nicht nur jede Branche und jeder Beruf, sondern sogar jeder Betrieb hat eigene kommunikative Regeln und Besonderheiten. Für Arbeitnehmer/innen mit Migrationshintergrund ist es sehr wichtig, nicht nur über allgemeine, sondern auch über berufsbezogene Sprachkenntnisse zu verfügen. Auch Sie als Arbeitgeber/in profitieren von handlungsfähigen Mitarbeitern/innen. Geförderte berufsbezogene Deutschkurse für Ihren Betrieb. Freistellung Ihrer (künftigen) Mitarbeiter/innen während des Unterrichts von der Arbeitszeit. Arbeitnehmer/innen mit Migrationshintergrund Hotline zum ESF-Programm Fon +49 (0) Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Keine weiteren Kosten: Lehrkräfte, Räumlichkeiten und Lehrmaterial werden über das ESF-BAMF-Programm finanziert. Der Kurs kann sowohl direkt in Ihrem Betrieb, als auch in den Räumlichkeiten des örtlichen ESF-Kursträgers durchgeführt werden. Jeder Kurs wird individuell konzipiert und dabei inhaltlich auf Ihren Betriebsablauf abgestimmt. Er umfasst bis zu 730 Unterrichtseinheiten, die sich in der Regel in berufsbezogenen Deutschunterricht sowie Fachunterricht aufteilen. Es erfolgt eine Kooperation mit dem zugelassenen ESF-Kursträger vor Ort.
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