NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
|
|
- Björn Boer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg Ausgabe 02/2012 Gewerberaummietrecht Der Mieter ist auch ohne besondere Vereinbarung im Mietvertrag zur Zahlung von Umsatzsteuer auf die Kaltmiete verpflichtet, wenn er den Aufschlag unbeanstandet bezahlt und die Beträge im Rahmen der Vorsteueranmeldung geltend macht. OLG Düsseldorf, Urteil vom , I-24 U 95/10 Die Mieter werden auf Zahlung rückständiger Gewerberaummiete bzw. Nutzungsentschädigung zuzüglich Umsatzsteuer in Anspruch genommen. Der Mietvertrag enthält keine Vereinbarung über eine geschuldete Umsatzsteuer. Ab April 2005 stellt die Vermieterin der Mieterin eine Nettomiete zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer in Rechnung. Die Umsatzsteuer wird in jeder Rechnung gesondert neben dem Nettobetrag ausgewiesen. Die Mieterin zahlt die Beträge bis März 2009 ohne Beanstandung und macht die gezahlte Umsatzsteuer auch im Rahmen der Vorsteuer geltend. In den Monaten April bis einschließlich Oktober 2009 zahlt die Mieterin keine Miete mehr und rechnet mit einem behaupteten Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer auf. Entscheidung: Das OLG Düsseldorf gibt der Klage statt. Das Gericht geht zunächst davon aus, dass der Mieter ohne eine besondere Vereinbarung im Mietvertrag keine Umsatzsteuer schulde. Der Vertrag könne aber über den Wortlaut hinaus ausgelegt werden. Dabei seien die Gesamtumstände bei Abschluss und Durchführung des Vertrages zu berücksichtigen, wenn weder dem Wortlaut des Vertrages noch einer Auslegung der Korrespondenz zwischen den Parteien eine eindeutige Regelung entnommen werden könne. Dazu zähle auch das nachvertragliche Verhalten der Parteien bei der Umsetzung des Vertrages. Dieses könne für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der Vertragsparteien von Bedeutung sein. Da die Mieterin die Umsatzsteuer über einen Zeitraum von fast vier Jahren unbeanstandet bezahlt, dem geänderten Mehrwertsteuersatz auf 19 % nicht widersprochen und die Rechnungen im Rahmen der Vorsteueranmeldung geltend gemacht hat, zieht das Gericht den Rückschluss auf eine vereinbarte Miete zuzüglich Umsatzsteuer.
2 Praxishinweis: Der Mieter ist zur Zahlung von Umsatzsteuer auf die Miete nur verpflichtet, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung ist auch formularvertraglich zulässig, erfordert aber, dass der Mieter auch zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Um Verluste zu vermeiden, sollten die Parteien daher besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung legen und vor Abschluss des Mietvertrages klären, ob der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren will. Um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen, muss der Vermieter außerdem entweder über die Miete eine Rechnung ausstellen oder den Mietvertrag so gestalten, dass dieser die Voraussetzung einer Rechnung nach 14 Abs. 4 UStG erfüllt. Ist der Mieter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann der Vermieter eine ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht verlangen, so dass die Miete hier um diesen Betrag geschmälert wird.
3 Maklerrecht Provisionsanspruch auch bei unrichtiger Wohngeldangabe im Exposé Landgericht Stade, Urteil vom , Az. 5 O 202/11 (noch nicht rechtskräftig) Der Makler bietet eine Eigentumswohnung zum Kauf an. Das Wohngeld wird im Exposé mit 40,00 angegeben, die Wohnungsgröße mit ca. 40 m². Der Kunde kauft die Wohnung, nachdem zuvor die Provisionsforderung des Maklers einverständlich auf 5.000,00 herunter gehandelt wurde. Die Zahlung der Provision lehnt der Kunde nach Beurkundung des Kaufvertrages mit der Begründung ab, nachträglich habe sich herausgestellt, dass das Wohngeld 111,00 betrage und die Wohnung nur 38,5 m² groß sei. Der Kunde erklärt die Aufrechnung gegen die Provisionsforderung mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von 8.520,00 wegen der höheren Wohngeldbelastung. Entscheidung: Das Landgericht Stade gibt der Klage des Maklers statt. Der Beklagte könne sich nicht darauf berufen, dass der von ihm geschlossene Kaufvertrag inhaltlich wesentlich von dem vom Makler angebotenen Vertrag abweiche. Entscheidend hierfür sei, ob der Käufer mit dem abgeschlossenen Vertrag bei umfassender Würdigung denselben wirtschaftlichen Erfolg habe wie mit dem beabsichtigten Vertrag. Wie das Landgericht ausführt, stellt die Differenz im Wohngeld keine wesentliche Abweichung dar. Das Wohngeld beziehe sich nur auf ein Jahr, für das Folgejahr sei ein neuer Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Käufer wollte die Wohnung auch nicht als Kapitalanlage erwerben, sondern für seine Tochter, die im Studium sei. Die Abweichung der Wohnfläche von lediglich 1,5 m² (=3,75 %) sei ebenfalls keine wesentliche Abweichung. Eine solche Abweichung sei unschädlich, im Übrigen habe es sich um eine ca.-angabe gehandelt. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers sei daher nicht gegeben. Dem Makler treffe nur eine eingeschränkte Aufklärungs- und Beratungspflicht. Er könne die Angaben des Verkäufers ungeprüft weitergeben, soweit sie nicht nach seinen Kenntnissen unrichtig oder unplausibel seien. Fazit: Das Urteil bestätigt die bekannte Rechtsprechung, dass der Makler für Auskünfte des Vermieters / Verkäufers, die er im Exposé weitergibt, nur dann haftet, wenn er die Unrichtigkeit erkennen musste bzw. wenn er selbst die Einholung von Einkünften übernommen hat oder durch seine Werbung oder durch sonstiges Verhalten den Eindruck vermittelt, dass die Angaben auf eigenen Ermittlungen beruhen bzw. von ihm auf die Richtigkeit überprüft worden seien. Weiter sollte in jedem Fall in den AGB des Maklers klargestellt werden, dass er für die Richtigkeit der Exposé-Angaben nicht haftet.
4 Wohnungseigentumsrecht Kostenbefreiung für den nicht zustimmenden Wohnungseigentümer 1. Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß 22 Abs.1 WEG nicht zu, ist er gemäß 16 Abs.6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß 22 Abs.1 i.v.m. 14 Nr.1 WEG erforderlich war oder nicht. 2. Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt. BGH, Urteil , Az. V ZR 65/11 Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt mehrheitlich, dass das gemeinschaftliche Schwimmbad saniert und zugleich ein Teil der Hausmeisterwohnung zum Ruheraum umgebaut werden soll. Die Kosten sollen über eine nach Miteigentumsanteilen berechnete Sonderumlage erbracht werden. Ein Eigentümer stimmt den Beschlüssen nicht zu. In der Gesamtabrechnung des folgenden Jahres sind die Kosten insgesamt, d.h. für Schwimmbadsanierung und Hausmeisterwohnungsumbau aufgeführt und werden nach Miteigentumsanteilen verteilt. Ein Eigentümer erhebt Anfechtungsklage insoweit, als auch ihm die Kosten für die Schwimmbaderweiterung auferlegt worden sind, obwohl er dagegen gestimmt hat. Entscheidung: Der BGH gibt dem anfechtenden Wohnungseigentümer Recht. Bei der Schwimmbaderweiterung handele es sich um eine bauliche Veränderung gemäß 22 Abs.1 WEG. 22 Abs. 2 WEG, der die Modernisierungsmaßnahmen mit qualifizierter Stimmenmehrheit gestattet, komme nicht zur Anwendung, weil die Schwimmbaderweiterung sich als Umgestaltung der Wohnanlage darstelle. Zu dieser Umgestaltung wäre die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich gewesen. Soweit bisher streitig gewesen sei, ob die in 16 Abs.6 WEG vorgesehene Kostenbefreiung nur für den Wohnungseigentümer eintritt, der der Maßnahme nicht zustimmt, obwohl er gemäß 14 Nr.1 WEG hätte zustimmen müssen, entscheidet der BGH diese Streitfrage dahin, dass es für die in 16 Abs.6 WEG angeordnete Kostenbefreiung nicht darauf ankommt, ob die Zustimmung des Wohnungseigentümers zu der Maßnahme des 22 Abs.1 WEG i.v.m. 14 Nr.14 WEG erforderlich war oder nicht. Maßgeblich ist nur, dass der Wohnungseigentümer einer Maßnahme nach 22 Abs.1 WEG nicht zugestimmt hat. Der BGH verkennt dabei nicht, dass diese Rechtsauffassung Folgeprobleme im Hinblick auf den Gebrauch der baulichen Maßnahme nach sich ziehen kann.
5 Da die Wohnungseigentümer in der Versammlung die Kostenverteilung im Beschluss offenbar in dem Bewusstsein fassten, dass diese sich aus 16 Abs.2 WEG ergebe und 16 Abs.6 WEG nicht bedachten, geht der BGH davon aus, dass die Kostenregelung nicht abschließend erfolgt ist und stellt daher den anfechtenden Wohnungseigentümer von den Kosten hinsichtlich des Schwimmbadumbaus frei. Fazit: Mit dieser Entscheidung klärt der BGH die lange Zeit umstrittene Frage, ob die Kostenbefreiung davon abhängig ist, ob die Zustimmung des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers überhaupt erforderlich ist. Allein maßgeblich für die Kostenbefreiung ist nach dieser Entscheidung nun, ob die Zustimmung erteilt worden ist oder nicht. Die Kostenfreistellung erfolgt damit ohne Rücksicht darauf, ob der nicht zustimmende Wohnungseigentümer über das in 14 Abs.1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt ist. Mit der Entscheidung dürfte damit die Kostenverteilung keine größeren Schwierigkeiten bereiten. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Erstellung der Jahresabrechnung die Kostenbefreiungsregelung des 16 Abs.6 WEG bei der Verteilung von Kosten für bauliche Maßnahmen bedacht wird und Feststellungen möglich sind, wer der baulichen Maßnahme gemäß 22 Abs.1 WEG zugestimmt hat oder nicht.
6 Architektenrecht Beim Umbau einer Mühle in ein Wohnhaus muss der Architekt die geltenden DIN-Normen als Mindestschallschutz beachten! BGH, VII ZR 209/08 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) Der Kläger beauftragt den Beklagten, einen Architekten, den Umbau einer von dem Kläger erworbenen Mühle in ein Wohnhaus zu planen. Die beiden schliessen einen Architektenvertrag, in dem keine Vorgaben bezüglich des planungsseits vorzusehenden Schallschutzes enthalten sind. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine Turbine, die Lärm verursacht, als dessen Folge die Schallschutzwerte der DIN 4109/1989 in dem Schlafzimmer der Einliegerwohnung in der ehemaligen Mühle nicht eingehalten sind, was in der I. Instanz durch Sachverständigengutachten festgestellt worden ist. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Aufwendungsersatz aufgrund eines Sachmangels in Anspruch. Die Entscheidung des Gerichts: Das Gericht hält einen Sachmangel für gegeben: Die Antwort auf die Frage, welcher Schallschutz geschuldet ist, sei durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Eine Werkleistung sei dann mangelfrei, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit habe. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart sei, sei es frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eigne, sonst, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eigne und eine Beschaffenheit aufweise, die bei Werken der gleichen Art üblich sei und die der Besteller nach der Art der Sache erwarten könne. Zwar handle es sich bei dem Bauvorhaben nicht um ein gewöhnliches. Mangels konkreter Beschaffenheitsvereinbarung sei dennoch von einem Planungsfehler auszugehen, denn die Mühle sei zur Verwendung als Wohnhaus für drei Parteien gedacht gewesen. Die DIN solle den Schutz der Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Schallübertragung aus fremden Räumen gewährleisten und sei somit maßgeblich für den durch den Architekten mindestens einzuplanenden Schallschutz. Praxishinweis: Die Entscheidung ist insofern konsequent, als es tatsächlich wesentlicher Sinn und Zweck der DIN 4109/1989 ist, körperlichen Schaden von den Bewohnern des jeweiligen Gebäudes abzuwenden. An den Architekten stellt sie hohe Anforderungen an die Planung im Bestand, insbesondere dann, wenn es sich um ein Objekt handelt, welches zuvor nicht zu Wohnzwecken diente. Jeder Planer ist aufgefordert, die Frage des Schallschutzes auch bei ungewöhnlichen Bauvorhaben zu Bedenken und sich gegenüber dem Bauherrn frühzeitig vertraglich oder durch Bedenkenanzeigen rechtlich abzusichern, soweit er absehen kann, dass die Werte der DIN 4109 nicht erreicht werden können.
Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht
Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus
MehrDie Auswirkungen der neuen DIN 4109 auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG München zum Schallschutz
Die Auswirkungen der neuen DIN 4109 auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG München zum Schallschutz Referent : RA Prof. Dr. Dieter Kainz FA für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator Honorarprofessor
MehrNachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes.
Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes. 1. Was ist beim Verkauf der Wohnung zu beachten? 2. Was bewirkt der Eigentümerwechsel?
MehrMietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
MehrBippen. Resthof. Kaufpreis: ,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages
Bippen Resthof Kaufpreis: 49.000,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages Europa-Makler Immobilien, Firnhaberstrasse 11, D-48529 Nordhorn Tel. 05921 78
MehrInsbesondere für Hausverwaltungen ist der folgende Fall interessant:
Mandantenrundschreiben Mietrecht 4. Quartal 2010 vom 06.12.2010 Sehr geehrte Mandanten, im letzten Quartal des Jahres 2010 möchten wir Sie wie gewohnt gern wieder über einige interessante Entscheidungen
Mehr5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel?
5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige schlüssel? Prof. Dr. Florian Jacoby 18. November 2014 Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten
MehrNordhorn. Moderne Mietwohnung in zentraler Lage von Nordhorn. Mietpreis: , MM Vermittlungsprovision (einschl. MWSt)
Nordhorn Moderne Mietwohnung in zentraler Lage von Nordhorn Mietpreis: 395.00,-- 2.38 MM Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) www.europa-makler.de Europa-Makler Immobilien, Firnhaberstrasse 11, D-48529
MehrHinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen
MehrAktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure
Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 65/11 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. November 2011 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 58/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrBREIHOLDT VOSCHERAU Immobilienanwälte
NEWSLETTER Immobilienanwälte Ausgabe 11/2017 Wohnraummietrecht Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs überzahlter Betriebskosten LG Berlin, Urteil vom 21.03.2017; Az. 63 S 206/16 Die Klägerin verlangt
MehrDer Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte.
-1- ZUSTANDEKOMMEN EINES MIETVERTRAGES AUCH OHNE UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGES Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen
MehrBorkum. Was ist schöner als Ferien auf Borkum? Ein Zuhause auf Borkum!!!
Borkum Was ist schöner als Ferien auf Borkum? Ein Zuhause auf Borkum!!! Kaufpreis: 114.900,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages www.europa-makler.de
MehrModernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter
Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere
MehrBREIHOLDT VOSCHERAU Immobilienanwälte BREIHOLDT VOSCHERAU IMMOBILIENANWÄLTE. wünschen Ihnen ein erfolgreiches Neues Jahr 2019
NEWSLETTER BREIHOLDT VOSCHERAU Immobilienanwälte Ausgabe 01/2019 BREIHOLDT VOSCHERAU wünschen Ihnen ein erfolgreiches Neues Jahr 2019 1 Wohnraummietrecht Einem Mieter steht nach einer erklärten Zustimmung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 16. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 275/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 102/04 BESCHLUSS vom 20. Juli 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 205/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 204/10 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juni 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
NEWSLETTER, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 13/2007 Zwangsvollstreckung: Gibt es eine Eigentumsvermutung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft? (BGH, U. v. 14.12.2006 IX ZR 92/05) Sachverhalt: Der
MehrRechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter?
Herbstversammlung VBD 13.September 2008 Klink Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter? Referent: Jörg Borufka Rechtsanwalt 1 Anteil
MehrVerkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung Hamburg Eimsbüttel Ihr neues Zuhause im Generalsviertel erwartet Sie sofort lieferbar
Verkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung 20253 Hamburg Eimsbüttel Ihr neues Zuhause im Generalsviertel erwartet Sie sofort lieferbar Objektdaten: Lage: 3. Obergeschoss links Wohnfläche:
MehrVerkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung Lohe 5b Bargteheide
Verkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung Lohe 5b 22941 Bargteheide Objektdaten: Baujahr ca. 1983 Wohnfläche: ca. 64 m² Kfz-Außenstellplatz Kaufpreis inkl. Stellplatz: 139.000,00 Erwerbsnebenkosten:
MehrVerteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen
Beispielbild Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Agenda I. Was sind bauliche Veränderungen? II. Was ist dazu im Gesetz geregelt? III.Kostenverteilung
MehrKaiserpassage Reutlingen. Telefon: Fax: Mail:
Kaiserpassage 8 72764 Reutlingen Telefon: 07121 3831-23 Fax: 07121 3831-33 Mail: locher-weiss@koeble-kollegen.de www.koeble-kollegen.de 0 Normen und sonstige Regelungen zum Schallschutz DIN 4109 (1989)
MehrSpäte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein
Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung Prof. Dr. Einführung Anlassfall : BGH v. 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15) Vermietet ist eine Eigentumswohnung. Der MV enthielt handschriftlich die Abrede,
MehrN E W S L E T T E R BREIHOLDT VOSCHERAU Immobilienanwälte
N E W S L E T T E R Immobilienanwälte Ausgabe 03/2019 Wohnraummietrecht Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters bei durch den Mieter unzureichend ausgeführten, vertraglich vorgesehenen Schönheitsreparaturen
MehrRarität in RüttENscheid ausbaufähiges DachGESchOSS mit BaugenehMIGUng Exposé-Nr. 1406-E010602 Lage: Essen-Rüttenscheid Objektart: projektierte Eigentumswohnung Baujahr: 1923 Wohnfläche: ca. 100-120 m 2
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 08/2013 Wohnraummietrecht Schallschutz zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes ist maßgebend: Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
MehrNordhorn-Klausheide. Freistehendes Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage mit großem Grundstück
Nordhorn-Klausheide Freistehendes Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage mit großem Grundstück Kaufpreis: 129.900,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages
MehrVoraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte
Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung
MehrIMMOBILIEN EXPOSÉ. Kaufen statt mieten! Attraktive 2-Zimmer-Wohnung in Konstanz- Petershausen
IMMOBILIEN EXPOSÉ Kaufen statt mieten! Attraktive 2-Zimmer-Wohnung in Konstanz- Petershausen 1. Lage Konstanz - Petershausen, sehr zentrale Lage mit guter Infrastruktur. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten
MehrErfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen
Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn
MehrKapitalanlage mit 4 Wohnungen sucht neuen Eigentümer Oberhausen Schmachtendorf
Kapitalanlage mit 4 Wohnungen sucht neuen Eigentümer Oberhausen Schmachtendorf Exposé LAGE: WOHNUNGEN: WOHNFLÄCHE: GRUNDSTÜCK: ETAGEN: HEIZUNGSART: Oberhausen-Schmachtendorf 46147 Oberhausen 4 240 m 2
MehrInstandhaltung/Instandsetzung, bauliche Veränderungen, modernisierende Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen im Überblick
Instandhaltung/Instandsetzung, bauliche Veränderungen, modernisierende Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen im Überblick Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer W.I.R. WANDERER und PARTNER Rechtsanwälte
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrVerkaufsaufgabe über eine frei lieferbare 3 Zimmer Eigentumswohnung in Hamburg - Horn
Verkaufsaufgabe über eine frei lieferbare 3 Zimmer Eigentumswohnung in 22111 Hamburg - Horn Objektdaten: Baujahr: ca. 1902 Wohnfläche: ca. 59,83 m² Lage: 5. OG rechts Zustand: renovierungsbedürftig Energiekennwert:
MehrNordhorn Wilhelm-Raabe-Straße 63
Nordhorn Wilhelm-Raabe-Straße 63 Toller Blick über Nordhorn Mietpreis: 400,-- 2.38 MM Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) www.europa-makler.de Europa-Makler Immobilien, Firnhaberstrasse 11, D-48529 Nordhorn
MehrWohnungseigentumsrecht
gesetzliche Grundlage Wohnungseigentumsrecht Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vom 15.03.1951 in der Fassung vom Juli 2009 1/22 Begriffsbestimmungen Wohnungseigentum: Sondereigentum
MehrMünster, den 21. Januar bei baulichen Veränderungen?
Münster, den 21. Januar 2012 Der Kostenvertrag die Lösung bei baulichen Veränderungen? 1 Rechtsgrundlagen Kosten: Beschluss nach 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 3 WEG Willkür der Wohnungseigentümer Art und Weise
Mehrkarief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Die Verwendung von kostenfrei zur Verfügung gestellten Fotos kann auch für Webdesigner zur Falle werden Die Verwendung von kostenfrei über Onlineplattformen zur Verfügung gestellten Fotos ist sehr beliebt.
MehrStuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
Folie 1 Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Prof. Dr. Florian Jacoby Stuttgart, 17. September 2015 Grundsätze Eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG mit - Kostenverteilung
Mehr;fü;.i! I B,MN, 2ü18 l'i"
Beglaubigte Abschrift 1 S 202/17 3 C 72/17 Amtsgericht Dorsten Landgericht Dortmund ;fü;.i! I B,MN, 2ü18 l'i" r-" t,".'i,' li..l Beschluss In dem Rechtsstreit gegen die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Provisionsanspruch
Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Maklerfirma Lenz und Waigum GbR 1 Provisionsanspruch Mit den Angeboten auf der Internetseite/Portalen der Maklerfirma Lenz und Waigum GbR - nachfolgend Makler genannt
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 133/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. März 2004 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrBad Bentheim- Gildehaus
Bad Bentheim- Gildehaus Wohn- und Geschäftshaus in sehr gute Lage von Gildehaus Kaufpreis: 189.000,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages Europa-Makler
MehrKostenverteilung in der WEG. RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht
Kostenverteilung in der WEG RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Übersicht 16 Abs. 2 WEG: Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern
MehrEXPOSÉ. 3-Zimmer-ETW mit Balkon an der Mathildenhöhe +VERKAUFT+ Kaufpreis ,- ECKDATEN
Broschüre 3-Zimmer-ETW mit Balkon an der Mathildenhöhe +VERKAUFT+ EXPOSÉ 3-Zimmer-ETW mit Balkon an der Mathildenhöhe +VERKAUFT+ ECKDATEN Objektart: Erdgeschosswohnung Adresse: 64287 Darmstadt Baujahr:
MehrPauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung
-1- Pauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung Rechtsanwalt Dr. Ehrenkönig, Berlin Der Auftragnehmer, der bis zur vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages nur geringfügige
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 08/2010 Stillschweigende Änderung der Mietstruktur: Teilinklusiv- oder Nettokaltmiete? Grundsätzlich ist eine stillschweigende Änderung
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
MehrMieterhöhung und ihre Spezifika
Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 08/2014 Wohnraummietrecht: Der Mieter ist grundsätzlich zur Zahlung von Schadensersatz bei Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden
MehrMünchen City: Elegante Wohnung mit schönem Blick Nähe 5-Sterne Hotel
Sauter Immobilien Exklusiv- & Renditeobjekte Showroom Promenadeplatz 6 80333 München Tel.: +49 89 260 5555 Fax: +49 89 260 5560 E-Mail: info@sauter-immobilien.com www.sauter-immobilien.com München City:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 223/10 - LG Hamburg AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 18.02.2010-646 C 405/09 - LG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2010-307
MehrHerzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung
Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels
MehrAlleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf)
Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Vertragspartner zwischen und Rundum Immobilien GmbH Petersbergstr. 24 51702 Bergneustadt Tel.: (0 27 63) 14 93 Fax.: (0 27 63) 91 91 52 nachstehend Auftraggeber
MehrRauchwarnmelder und Wohnungseigentum
Rauchwarnmelder und Wohnungseigentum Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder werden auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) Pflicht, Wohnungseigentümer müssen sich also mit der Problematik auseinandersetzen.
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 68/08 BESCHLUSS vom 11. März 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr.
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
BREIHOLDT & VOSCHERAU RECHTSANWÄLTE NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 2/2008 Heizkostenabrechnung: Wie ist abzurechnen, wenn die verbrauchsabhängige Abrechnung unmöglich
MehrIMMOBILIEN EXPOSÉ. 2-Zimmer-Dachgeschoss-Maisonette-Wohnung in Konstanz-Petershausen
IMMOBILIEN EXPOSÉ Kaufen statt mieten! 2-Zimmer-Dachgeschoss-Maisonette-Wohnung in Konstanz-Petershausen 1. Lage Konstanz - Petershausen, sehr zentrale Lage mit guter Infrastruktur. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten
MehrBüth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum
Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum Beiratsseminar 2009 Parabolantenne, Kabel & Co. Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Rechtliche Grundlagen
MehrWohnungseigentumsrecht BGH: Haftung für die Jahresabrechnung in Veräußerungsfäll en In der Entscheidung vom V ZR 113/11 hat der BG
Immobilieninformation 02/2012 Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu ausgewählten Themen im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht
MehrRechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -
Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten
Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer
MehrMit Recht zur guten Büroqualität
Mit Recht zur guten Büroqualität Stuttgart, 03.05.2017 Dr.-Ing. Steffen Hettler, Rechtsanwalt Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb Einführung Dr.-Ing. Steffen Hettler, M.Sc. Master of Sound and Vibration
MehrVereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl
Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF V ZR 192/10 BESCHLUSS vom 28. April 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die
MehrMandantenveranstaltung Die Mietsicherheit beim Verkauf der Immobilie. Philipp J. Scheerans
Mandantenveranstaltung 2019 Die Mietsicherheit beim Verkauf der Immobilie Philipp J. Scheerans Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht S. 1 Übersicht I. Basics Mietsicherheiten
MehrKann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel
WIR für Bauträger am 26.04.2018 Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Interessenlage
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 413/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. November 2013 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. an Senatsurteil vom 29. März VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff.).
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 315/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 26. September 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 02/2014 Wohnraummietrecht Der Schallschutz zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes ist maßgebend, Fortführung der Rechtsprechung des
MehrIhr Traumhaus in ruhiger Lage. Wohnfläche: ca. 380 m² Nutzfläche: ca. 160 m² Grundstück: ca m² Schmelz
Ihr Traumhaus in ruhiger Lage 66839 Schmelz Wohnfläche: ca. 380 m² Nutzfläche: ca. 160 m² Grundstück: ca. 2000 m² Kaufpreis: Auf Anfrage Tasci Immobilien Dudweilerstr. 57-59 - 66111 Saarbrücken +49 (0)681
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. Juni in dem Rechtsstreit. EGZPO 26 Nr. 8; ZPO 4 Abs. 1, 544; GKG 43 Abs. 1
BUNDESGERICHTSHOF III ZR 143/12 BESCHLUSS vom 27. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja EGZPO 26 Nr. 8; ZPO 4 Abs. 1, 544; GKG 43 Abs. 1 Entgangener Gewinn, der als gleichbleibender
MehrHelle Altbauwohnung! Wohnung / Miete
Helle Altbauwohnung! Wohnung / Miete Allgemeine Informationen Allgemein Objekt-ID: 89 Adresse: DE-08223 Falkenstein Deutschland Preise Kaltmiete: Warmmiete: Betriebs-/ Nebenkosten: Nebenkosten inkl. Heizkosten:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 5. Mai 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES II ZR 105/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. Mai 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 07/2009 Schönheitsreparaturen: Wann verjährt der Anspruch des Mieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen? Bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln
MehrImmobilien deluxe - Inge Zach
Immobilien deluxe - Inge Zach Immobilien deluxe - Inge Zach, 38100 Braunschweig, Petersilienstraße 1-3 Tel. 0531 / 6 18 02 71 Telefax 0531 / 240 80 31 E Mail: anfrage@immobiliendeluxe.com Einfach traumhaftes
MehrWEG-Verwalterforum Hannover
WEG-Verwalterforum Hannover 15. März 2016 Rechnungswesen in der WEG-Verwaltung WEG - Jahresabrechnung 1. Darstellung der Gesetzessystematik 2. Bestandteile der Jahresabrechnung 3. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 12/2009 Energiepass: Muss der Mieter seinen Energieverbrauch offenlegen? Bezieht der Mieter die Heizenergie direkt vom (z.b. Gas-)Versorger,
MehrBarrierefreiheit und Wohnungseigentum
Barrierefreiheit und Wohnungseigentum Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover,
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
MehrNewsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie unseren 3. ten Newsletter. Vorab ein kurzer Überblick über unseren neuen Vermietungs- und Gutachterservice sowie die wichtigsten Änderungen für Immobilieneigentümer.
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
Mehr2 Zimmer Wohnung in Bovenden / Göttingen
2 Zimmer Wohnung in Bovenden / Göttingen Preise Kaufpreis Hausgeld Provision Mieteinnahmen (Ist) 55.000 EUR 145 EUR 4,76% vom Kaufpreis (inkl. MwSt.) 275 EUR Lage Postleitzahl 37120 Ort Bundesland Land
MehrProvisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam?
-1- Provisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam? I. Zum Abschluss eines Maklerwerkvertrages und zum Vergütungsanspruchs des Finanzmaklers. II. Zum Aufwendungsersatzanspruch des Finanzmaklers. War
MehrDas Vorkaufsrecht des Mieters
Das Vorkaufsrecht des Mieters Zum diesem Thema kursieren eine Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten. Viele Mieter glauben, sie hätten immer ein Vorkaufsrecht, wenn ihr Haus oder ihre Wohnung verkauft
MehrMalte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter
MehrWiederholungsklausur. Vertragsgestaltung im Privatrecht. Sommersemester 2015
Wiederholungsklausur Vertragsgestaltung im Privatrecht Sommersemester 2015 Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen immer eine Begründung an. Bitte nennen Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen
MehrVielfältig bebaubares Grundstück in Oberrot
Vielfältig bebaubares Grundstück in Oberrot Kaufpreis: 85.000,-- Grundstücksfläche: 1.647 m² Kauf Kaufpreis 85.000 Für den Käufer fällt keine Vermittlungsprovision an. Hauptkriterien Bebauung Auf Anfrage
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 295/02 BESCHLUSS vom 13. Juli 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja EGZPO 26 Nr. 8 a) Bei Feststellung der Erledigung im Berufungsurteil bemißt sich
Mehr