der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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- Christina Haupt
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1 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 53. Jahrgang Nr. 04 Bonn, April 04 Amtl. Abk.: VerBaFin ISSN
2 Bereich Versicherungsaufsicht Inhaltsverzeichnis Anordnungen und Verwaltungsgrundsätze Pensionskassen und Pensionsfonds Bekanntmachungen Übertragung der Versicherungsaufsicht Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs Erweiterung des Geschäftsbetriebes Übertragung eines Versicherungsbestandes Namensänderung Änderung von Firma und Rechtsform Bestellung eines Schadenregulierungsbeauftragten Deregulierung einer Pensionskasse Zum Direktversicherungsgeschäft nach 13b oder 13c VAG angemeldete Versicherungsunternehmen unter Rechts- und Finanzaufsicht Zum Dienstleistungsverkehr in der Bundesrepublik Deutschland nach der Dritten Richtlinie Lebensversicherung (92/96/EWG) und der Dritten Schadenrichtlinie (92/49/EWG) angemeldete Versicherungsunternehmen Statistik 2
3 Bereich Versicherung Anordnungen und Verwaltungsgrundsätze Rückversicherung bei Pensionskassen Die Rückversicherung war bei Pensionskassen traditionell wenig verbreitet. Rückversicherungsverträge wurden in Ausnahmefällen hauptsächlich zur Abdeckung von Risiken bei der Versicherung vorzeitiger Versicherungsfälle wie z.b. Zurechnungszeiten bei Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen abgeschlossen. Die Versicherungsaufsicht ist erst seit dem Jahr 2002 mit Rückversicherungsverträgen konfrontiert worden, bei denen die Gesamtleistung durch Rückversicherungsverträge ganz oder teilweise in Rückdeckung gegeben werden soll. Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung derartiger Verträge bei Pensionskassen gelten dabei weitgehend die für die Lebensversicherung im GB BaFin 2001 Teil A S. 40 entwickelten Grundsätze, wobei zu beachten ist, dass die Überschussbeteiligung für den Altbestand der Pensionskassen nicht an der R-Quote sondern an der unternehmensindividuellen Ertragskraft gemessen wird. Rückversicherungsverträge sind unzulässig, wenn sie wegen ihres Kreditcharakters ein versicherungsfremdes Geschäft im Sinne des 7 Abs. 2 VAG darstellen oder zu einer unangemessenen Schmälerung der Mindestansprüche der Versicherungsnehmer auf Überschussbeteiligung führen. Rückversicherungsverträge, die mit der vorwiegenden Zielsetzung abgeschlossen werden, den Sollbetrag der Solvabilität zu vermindern, werden von der BaFin kritisch beurteilt. Eine Schmälerung der Überschussbeteiligung findet statt, wenn in die Prämien eingerechnete Sicherheitszuschläge über die Rückversicherungsprämien an den Rückversicherer weitergereicht werden und, soweit sie nicht verbraucht wurden, nicht überwiegend an den Erstversicherer zurückfließen. Zur Vermeidung einer unangemessenen Schmälerung sind die Verträge daher so zu gestalten, dass entweder in die Rückversicherungsprämien geringere Sicherheitszuschläge eingerechnet oder die Verträge mit einer ausreichenden Gewinnbeteiligung versehen werden. Auch eine Finanzierung des Auf- und Ausbaus einer Pensionskasse bzw. die Vorfinanzierung von überrechnungsmäßigen Abschlusskosten durch den Rückversicherer kann 3
4 zu einer Schmälerung der Überschussbeteiligung führen. Es ist aus Sicht der BaFin bedenklich, wenn die Aufbaukosten nicht im erforderlichen Umfang durch die Gründer oder Aktionäre, sondern zu einem unvertretbar großen Teil durch die Versicherten aufgebracht werden. Die Vertragsgestaltung ist daran zu messen, dass die Versicherten auch nach Abschluss der Vorfinanzierungsphase im Altbestand den geschäftsplanmäßig festgelegten Teil des Rohüberschusses (ohne Berücksichtigung der Rückversicherung) und im Neubestand die sich nach der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung ergebenden Beträge (ohne Berücksichtigung des Rückversicherungsergebnisses) als Überschussbeteiligung erhalten. Quotenrückversicherungsverträge und Summenexzedentenverträge auf Originalbasis mit niedrigen Selbstbehalten sind bei Versicherungen auf den Erlebensfall in der Regel zur Verringerung des versicherungstechnischen Risikos nicht erforderlich. Lediglich Verträge mit hohen Selbstbehalten führen wegen der Homogenisierung des Bestands zu einer verglichen mit der aufgewendeten Rückversicherungsprämie angemessenen Minderung des Risikos der Pensionskasse. Dabei ist der Selbstbehalt so zu wählen, dass ein ausreichender Teil der abgeschlossenen Versicherungen nicht in Rückdeckung gegeben wird. Verträge auf Originalbasis werden auch daraufhin geprüft, ob sie lediglich zur Minderung des Sollbetrags der Solvabilität abgeschlossen werden. In die Rückversicherungsbeiträge geht bei diesen Verträgen zwar ein Teil der Sparbeiträge ein, dem steht jedoch wegen des Anteils des Rückversicherers an der Veränderung der Deckungsrückstellung wegen der Depotstellung beim Erstversicherer ein gleich hoher Gegenposten in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber. Eine Minderung des Kapitalanlagerisikos des Erstversicherers ist hiermit in der Regel nicht verbunden. Die BaFin wird insbesondere im Rahmen der Zulassung von Pensionskassen und in den ersten Jahren des Geschäftsbetriebs darauf achten, dass diese Grundsätze eingehalten werden. VA 51 PK 31/04 4
5 Bekanntmachungen Übertragung der Versicherungsaufsicht Das Bundesministerium der Finanzen hat durch Verfügung vom 2. März 2004 die Aufsichtsbefugnisse über die Erzieherhilfe Hausratversicherung a.g. Trieberger Straße Stuttgart, mit Wirkung vom 1. August 2004 an gemäß 3 Abs. 2 BAG auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. VA 31 Sch 246/03 Übertragung der Versicherungsaufsicht Gemäß 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen vom 31. Juli 1951 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer , veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I 2002 S ff.), hat das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der Landesregierung Baden-Württemberg mit Wirkung vom 01. Mai 2004 die bisher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübte Aufsicht über die Escher Wyss Pensionskasse VVaG, Ravensburg auf das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg übertragen. VA 52 VU /03 5
6 Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs (Erstzulassung) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 20. Februar 2004 der Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft, Berlin, die Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparten und Risikoarten: - Unfall a) Summenversicherung b) Kostenversicherung c) kombinierte Leistungen d) Personenbeförderung - Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) Sämtliche Schäden an: a) Kraftfahrzeugen b) Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb - Luftfahrzeug-Kasko Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen - Transportgüter Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel - Feuer- und Elementarschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch: a) Feuer b) Explosion c) Sturm d) andere Elementarschäden außer Sturm e) Bodensenkungen und Erdrutsch - Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Nummer 8 erfasst sind 6
7 - Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb a) Kraftfahrzeughaftpflicht b) Haftpflicht aus Landtransporten c) sonstige - Luftfahrzeughaftpflicht Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt - Allgemeine Haftpflicht Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen - Kaution, beschränkt auf die Mitversicherung von Risiken - Verschiedene finanzielle Verluste a)miet- oder Einkommensausfall sowie - Versicherung von Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort, b) unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen (Nr. 1, 3, 5, 7, 8 a) d) und f), 9, 10, 11, 13, 15, 16 h) und 18 gemäß Anlage der A zum VAG) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und in anderen Vertragstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) erteilt. Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erst- und Rückversicherung. VA 31 Sch 155/03 7
8 Erweiterung des Geschäftsbetriebes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 01. April 2004 der Bayrischer Versicherungsverband Aktiengesellschaft München die Erlaubnis zum Betrieb der Risikoart Verschiedene finanzielle Verluste - Wertverluste (Teil A Nr. 16 Buchstabe g der Anlage zum VAG) erteilt. VA 33 VU /04 8
9 Erweiterung des Geschäftsbetriebes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 08. März 2004 dem LBN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Hannover die Erlaubnis zum Betrieb der Risikoarten Feuer- und Elementarschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 oder 7 fallen), die verursacht werden durch: - andere Elementarschäden außer Sturm (Teil A Nr. 8 Buchstabe d der Anlage zum VAG) - Bodensenkungen und Erdrutsch (Teil A Nr. 8 Buchstabe f der Anlage zum VAG) erteilt. VA 35 VU /03 Einstellung des Geschäftsbetriebes Die Delta Lloyd Schadeverzekering NV Niederlassung Düsseldorf Kronprinzenstraße Düsseldorf hat Ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. VA 42 VU /04 9
10 Übertragung eines Versicherungsbestandes durch ein EWR- Versicherungsunternehmen Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 111 d VAG hat das britische Versicherungsunternehmen CNA Insurance Company (Europe) Limited 77 Gracechurch Street GB- London, EC3V 0DL, das mit der Register-Nr in Deutschland gemeldet ist, seinen gesamten Bestand an Versicherungsverträgen, in dem auch in der Bundesrepublik Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das ebenfalls britische Versicherungsunternehmen CNA Insurance Company Limited 77 Gracechurch Street GB- London, EC3V 0DL das mit der Register-Nr in Deutschland gemeldet ist, übertragen. VA 31 VU /03 10
11 Übertragung eines Versicherungsbestandes durch ein EWR- Versicherungsunternehmen Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 111d VAG hat das luxemburgische Versicherungsunternehmen Danica Life SA 128, Boulevard de la Pétrusse L 2330 Luxembourg den gesamten Versicherungsbestand, in dem auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das luxemburgische Versicherungsunternehmen PANEUROLIFE SA 14, rue Edward Steichen L Luxembourg übertragen. VA 22 EU 62/03 11
12 Übertragung eines Versicherungsbestandes durch ein EWR- Versicherungsunternehmen Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 111d VAG hat das luxemburgische Versicherungsunternehmen DEXIA Life & Pension SA 69, Route d Esch L-2953 Luxembourg einen Versicherungsbestand in der Sparte 19 (Leben), in dem auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das luxemburgische Versicherungsunternehmen LE FOYER VIE SA 6, rue Albert Borschette L-2946 Luxembourg übertragen. VA 22 EU 63/03 Übertragung eines Versicherungsbestandes durch ein EWR- Versicherungsunternehmen Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 111d VAG hat das britische Versicherungsunternehmen The Northern Assurance Company Limited St. Helen s, 1 Undershaft London EC 3P 3 DQ Großbritannien einen Versicherungsteilbestand in den Versicherungssparten/Risikoarten Unfall See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht Feuer- und andere Sachschäden 12
13 Allgemeine Haftpflicht Verschiedene finanzielle Verluste - Gewinnausfall - laufende Unkosten allgemeiner Art - unvorhergesehene Geschäftsunkosten - Miet- oder Einkommensausfall - indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten, in dem auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das deutsche Versicherungsunternehmen Condor Allgemeine Versicherungs- Aktiengesellschaft Admiralitätsstraße Hamburg übertragen. VA 42 VU /03 Namens- und Adressänderung Das zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland - für die Versicherungssparten 14, 15 und 16- unter der Register-Nr gemeldete schwedische Versicherungsunternehmen hat seinen Namen geändert: Hermes Kreditförsäkring Skandinavien AB hat seine Firma in Euler Hermes Kreditförsäkring Norden AB Klara Norra Kyrkogata 29 Box 729 S Stockholm Schweden geändert. Zusätzlich werden die Dienstleistungen in Deutschland auch von deren finnischen Büro 13
14 aus - unter folgendem Namen- angeboten: Euler Hermes Luottovakuutus PO Box 12 FIN- 002 Helsinki Finnland VA /03 Namensänderung Die Thuringia Generali Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München hat ihre Firma in Generali Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München geändert. VA 24 VU /03 14
15 Namensänderung Die Vereinigte Versicherungsgesellschaft von Amerika Zweigniederlassung der Combined Insurance Company of America, Chicago, Illinois, USA Wiesbaden hat ihre Firma in Vereinigte Versicherungsgesellschaft von Deutschland Zweigniederlassung der Combined Insurance Company of America, Chicago, Illinois, USA Wiesbaden geändert. VA /04 Änderung von Firma und Rechtsform Die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg mit Sitz in Berlin und Potsdam hat ihre Firma und Rechtsform in Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und Potsdam geändert. VA 22 VU /04 15
16 Bestellung eines Schadenregulierungsbeauftragten Das irische Versicherungsunternehmen Probus Insurance Company Europe Ltd. 3rd Floor, 1 North Wall Quay IRL Dublin 1, das im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in Deutschland auch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten darf, hat mit Wirkung vom 01. November 2003, Hertz Claim Management GmbH Ginnheimer Strasse Eschborn als Schadenregulierungsbeauftragten für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Deutschland bestellt. VA 31 VU /03 Deregulierung einer Pensionskasse Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 08. März 2004 festgestellt, dass die Pensionskasse der Wacker-Chemie GmbH, Versicherungsverein a.g. München mit Sitz in München die Voraussetzungen des 156 a Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erfüllt. VA 55 VU /04 16
17 Deregulierung einer Pensionskasse Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 25. Februar 2004 festgestellt, dass die Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst Gruppe VVaG, mit Sitz in Frankfurt am Main die Voraussetzungen des 156 a Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erfüllt. VA 55 VU /04 Zum Direktversicherungsgeschäft nach 13b oder 13c VAG angemeldete Versicherungsunternehmen unter Rechts- und Finanzaufsicht Lebensversicherungsunternehmen 1309 Versicherungssparten/-arten (Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG) Protektor Lebensversicherungs-AG Friedrichstr Berlin Dienstleistungsverkehr in Österreich Lebensversicherung (Nr. 19) Heirats- und Geburtenversicherung (Nr. 20) Fondsgebundene Lebensversicherung (Nr. 21)
18 Schaden/Unfallversicherungsunternehmen Versicherungssparten/-arten (Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG) 5426 Nürnberger Allgemeine Versicherungs- AG Ostendstraße Nürnberg Dienstleistungsverkehr in Österreich Nr. 1 Unfall Nr. 4 Schienenfahrzeug-Kasko Nr. 5 Luftfahrzeug-Kasko Nr. 6 See-, Binnensee- u. Flussschifffahrts-Kasko Nr. 7 Transportgüter Nr. 8 a-f Feuer- und Elementarschäden Nr. 9 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht Nr. 12 See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht Nr. 13 Allgemeine Haftpflicht Nr. 16 d-f, h-k Verschiedene finanzielle Verluste Nr. 18 Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden 5505 GARANTA Versicherungs-AG Ostendstraße Nürnberg Dienstleistungsverkehr in Österreich Nr. 1 Unfall Nr. 8 a-d, f Feuer- und Elementarschäden Nr. 9 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden Nr. 16 d, e, h-j, k Verschiedene finan- zielle Verluste Nr. 18 Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden 18
19 Zum Dienstleistungsverkehr in der Bundesrepublik Deutschland nach der Dritten Richtlinie Lebensversicherung (92/96/EWG) und der Dritten Schadenrichtlinie (92/49/EWG) angemeldete Versicherungsunternehmen 7806 New Technology Insurance Fleming Court Lfeming Place IRL Dublin Finaref Insurance Limited 88 Lower Leeson Street IRL Dublin Santander Central Hispano Seguros y Reaseguros Paseo de la Castellana, 7 E Madrid 7788 Vakuutusosakeyhtiö IngoNord IngoNord Insurance Company Ltd PL 218 FIN Helsinki Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 8, 9, 16) Unfall; Krankheit (nicht substitutive Krankenversicherung); Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 1, 2, 8, 9, 16) Unfall; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 1, 16) Unfall; Krankheit (nicht substitutive Krankenversicherung); Kasko; Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Kredit; Kaution; Verschiedene finanzielle Verluste; Rechtsschutz; (Nr. 1-9, 11-17) 19
20 7809 Endurance Worldwide Insurance Limited (EWIL) 7th Floor, 2 Minster Court Mincing Lane GB-London, EC3R 7BB 7808 Coromin Insurance (Ireland) Limited c/o Marsch Mgt. (services) Dublin Ltd. 3rd Floor, St. James House Adelaide Road IRL Dublin Syntonia Insurance AG Pflugstraße 7 FL 9490 Vaduz 7799 Pillar Insurance Company Limited 57/63 Line Wall Road GBR - Gibraltar 7818 Berkshire Hathaway International Insurance Limited Fourth Floor, Birchin Court 20 Birchin Lane GB London EC3V 9DU 7822 CODEVE insurance Company Limited c/o Aon Insurance Managers (Dublin) Limited 38/39 Fitzwilliam Square IRL Dublin 2 Unfall; Kasko; Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 1, 4-9, 11-13, 16) Unfall; Krankheit (nicht substitutive Krankenversicherung); Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; (Nr. 1, 2, 7 9, 13) Feuer-, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 8, 9, 13, 16) Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 7 9, 13, 16) Kasko; Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 4-9, 11, 12, 16) Kasko; Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 4, 7 9, 13, 16) 20
21 7816 Moderna Försäkringar Sak AB Kungskatan 8 S Stockholm 7819 Celltech Insurance (Ireland) Limited c/o Marsh Management Services (Dublin) Ltd. 3rd Floor, St. James House Adelaide Road IRL Dublin Société d Assurances Générales Appliquées (SAGA) Limited c/o Marsh Management Services (Dublin) Ltd. 3rd Floor, St. James House Adelaide Road IRL Dublin 2 Unfall; Kasko; Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Kredit; Verschiedene finanzielle Verluste; Rechtsschutz; Beistandsleistungen; (Nr. 1, 6 9, 13, 14, 16-18) Haftpflicht; (Nr. 19) Kasko; Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; (Nr. 3, 7 9) Folgende Unternehmen, welche bereits zum Dienstleistungsverkehr gemeldet wurden, sind nur noch in folgenden Sparten tätig Markel International Insurance Kasko; Company Limited Haftpflicht; Mincing Lane Kredit; Kaution; GB- London EC3R 7SP Rechtsschutz; Beistandsleistungen; (Nr. 4, 5, 11, 14, 15, 17, 18) 21
22 Folgende Unternehmen, welche bereits zum Dienstleistungsverkehr gemeldet wurden, haben die Aufnahme weiterer Sparten angezeigt 7513 Kasko; Mitsui Sumitomo Haftpflicht; Insurance Company (Europe)Ltd. Kaution; 6 th Floor (Nr. 5, 11, 15) New London House, 6, London Street GB- London EC3R 7LP Einstellung der Tätigkeit im Dienstleistungsverkehr Das zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland gemeldete Versicherungsunternehmen CNA Insurance Company (Europe) Limited 77 Gracechurch Street GB- London, EC3V 0DL das mit der Register-Nr in Deutschland gemeldet ist, hat die Tätigkeit im Dienstleistungsverkehr eingestellt. VA 31 VU /03 22
23 Änderung der Versicherungssparten Das zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland gemeldete Versicherungsunternehmen Markel International Insurance Company Limited Terra Nova House Mincing Lane GB - London EC3R 7SP ist nunmehr ausschließlich für die Versicherungssparten 4, 5, 11, 14, 15, 17 und 18 zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland gemeldet: (VA /03) Statistik (Bitte klicken Sie hier) Die Entwicklung der Kapitalanlagen für das 4. Quartal 2003 finden Sie im Anhang. 23
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