Der Prüfungsmaßstab des 10 Satz 1 AGG bei der Rechtfertigung der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters
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1 Jura Timo Trasch Der Prüfungsmaßstab des 10 Satz 1 AGG bei der Rechtfertigung der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters Doktorarbeit / Dissertation
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3 Der Prüfungsmaßstab des 10 Satz 1 AGG bei der Rechtfertigung der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim vorgelegt von Timo Trasch Mannheim 1
4 Dissertation vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Mannheim Referent: Koreferent: Prof. Dr. Frank Maschmann Prof. Dr. Ulrich Tödtmann Tag der mündlichen Prüfung:
5 Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im April 2008 vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Mannheim als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur wurden bis März 2008 berücksichtigt. Mein Dank gilt Herrn Prof. Dr. Frank Maschmann für die stetige Betreuung und Begutachtung der Arbeit sowie Herrn Prof. Dr. Ulrich Tödtmann für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Ganz besonders möchte ich mich bei meiner großen Liebe Natalie Stscherbinko, meinen Eltern Helga und Helmut Trasch und Elvira Stscherbinko bedanken, die mich zu jeder Zeit sehr herzlich in allen Belangen unterstützen und motivierten. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet. Mannheim, im Mai 2008 Timo Trasch 3
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7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Inhaltsverzeichnis... 5 Abkürzungsverzeichnis... 9 Teil 1 Das Verbot der Altersdiskriminierung Altersdiskriminierung in der betrieblichen Praxis A. Anwendungsbereich des AGG B. Die Verabschiedung des AGG I. Der erste Entwurf II. Der zweite Entwurf der Projektgruppe EuRi III. Der dritte Entwurf das Antidiskriminierungsgesetz IV. Der finale Entwurf das AGG Die Regelungssystematik des AGG A. Alter B. Benachteiligung I. Unmittelbare Benachteiligung II. Mittelbar Benachteiligung III. Mischfälle C. Zwischenergebnis Ausnahmeregelungen Teil 2 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters Der Regelungsgehalt des 10 AGG Die Europarechtswidrigkeit des 10 AGG A. Problemstellung B. Die Regelung des 10 S. 1 AGG im Überblick C. Richtlinienkonformität des 10 AGG I. Das Ziel der Rahmenrichtlinie 2000/78/EG Der Wortlaut des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG Erwägungsgründe Nr. 11 und Nr. 25 der Rahmenrichtlinie
8 3. Zwischenergebnis II. Die Bedeutung der Benachteiligung wegen des Alters Demografische Entwicklung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Zwischenergebnis III. Zusammenfassung IV. Der Fall Mangold/Helm V. Der Fall Palacios/Cortefiel VI. Ergebnis D. Der Rechtfertigungsmaßstab des Art. 6 RL 2000/78/EG I. Die legitimen Ziele und Bereiche im Einzelnen II. Zusammenfassung III. Ergebnis E. Vergleich der Rechtfertigungsmaßstäbe I. Ausgangslage II. Anforderungen an den Umsetzungsakt Wesen von EG-Richtlinien Anforderungen an die nationale Umsetzung Die Rechtfertigungsmaßstäbe im Vergleich Zwischenergebnis III. Die richtlinienkonforme Auslegung des 10 AGG Voraussetzungen der richtlinienkonformen Auslegung Zwischenergebnis Vergleichsüberlegungen a. Richtlinienkonforme Auslegung des 611a BGB a. F b. 75 BetrVG Ergebnis F. Systematische Stellung I. Abgrenzung zwischen 8 AGG und 10 AGG AGG und Art. 4 RL 2000/78/EG
9 2. Rechtsnatur des 8 AGG a. Wortlaut b. Systematik II. Ergebnis Die Anwendung des Rechtfertigungsmaßstabs A. Prüfungsreihenfolge B. Erreichung der makroökonomischen Ziele Teil 3 Der Rechtfertigungsmaßstab in der betrieblichen Praxis Altersgrenzen A. Einleitung B. Altersgrenzen als Befristung C. Bisherige Rechtsprechung zu Altersgrenzen D. Altersgrenzen unter der Geltung des 10 AGG I. Rechtfertigung nach 10 AGG Erwägungsgrund Nr. 14 RL 2000/78/EG S. 3 Nr. 4 AGG i. V. m. Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG S. 3 Nr. 5 AGG a. Der Bezug einer Altersrente nach 10 S. 3 Nr. 5 AGG b. Das legitime beschäftigungspolitische Ziel aa. Neubesetzung mit jungen Arbeitnehmern bb. Abfall der Leistungsfähigkeit cc. Höhere Lohnkosten dd. Vermeidung von Kündigungsrechtsstreiten ee. Gleichlauf mit dem Rentenrecht c. Zwischenergebnis II. Ergebnis Auswahlrichtlinien nach 1 Abs. 4 KSchG A. Einleitung B. Bereichsausnahme 2 Abs. 4 AGG C. Auswahlrichtlinien unter der Geltung des 10 AGG
10 I. Unmittelbare Benachteiligung nach 3 Abs. 1 AGG Lineare Punktevergabe Herausnahme von rentennahen Arbeitnehmern Bildung von Altersgruppen Zwischenergebnis II. Rechtfertigung nach 10 S. 3 Nr. 1 AGG Lineare Punktevergabe a. Lebensalter b. Betriebszugehörigkeit c. Zwischenergebnis Herausnahme von rentennahen Arbeitnehmern Bildung von Altergruppen Angemessenheit und Erforderlichkeit III. Ergebnis Verdienstsicherungen A. Einleitung B. Verdienstsicherungen unter der Geltung des 10 AGG I. Rechtfertigung nach 10 AGG S. 3 Nr. 1 AGG oder 10 S. 3 Nr. 2 AGG S. 3 Nr. 1 AGG a. Vergleich mit Entgeltregelungen b. Vergleich mit der Entgeltsicherung II. Ergebnis Teil 4 Zusammenfassendes Ergebnis Literaturverzeichnis
11 Abkürzungsverzeichnis a. A. anderer Ansicht a. F. alte Fassung AADG Arbeitsrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ABl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Abs. Absatz AcP Archiv für die civilistische Praxis, Zeitschrift ADG Antidiskriminierungsgesetz ADG-E Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes ADSG Antidiskriminierungsstellengesetz AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AiB Arbeitsrecht im Betrieb, Zeitschrift Alt. Alternative AnwBl. Anwaltsblatt, Zeitschrift AP Arbeitsrechtliche Praxis, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, Loseblatt APS Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht Großkommentar zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ArbRB Der Arbeits-Rechts-Berater, Zeitschrift Art. Artikel Aufl. Auflage AuA Arbeit und Arbeitsrecht, Zeitschrift AuR Arbeit und Recht, Zeitschrift BAG Bundesarbeitsgericht BB Betriebsberater, Zeitschrift BBG Bundesbeamtengesetz BBiG Berufsbildungsgesetz Bd. Band BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BMF Bundesministerium der Finanzen BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz BRRG Beamtenrechtsrahmengesetz 9
12 BR-Drucks. Bundesratsdrucksache BT-Drucks. Bundestagsdrucksache BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerwG Bundesverwaltungsgericht BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. beziehungsweise CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands CSU Christlich-Soziale Union DB Der Betrieb, Zeitschrift d. h. das heißt DRiG Deutsches Richtergesetz DStR Das Steuerrecht, Zeitschrift DVBl. Deutsches Verwaltungsblatt, Zeitschrift EG Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft endg. endgültig ErfK Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EuGRZ Europäische Grundrechte, Zeitschrift EuR Europarecht, Zeitschrift EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft f. / ff. folgend / folgende FDP Freie Demokratische Partei FS Festschrift GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls ggü. gegenüber GlBG Gleichbehandlungsgesetz (Österreich) GOBT Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages HR Human Resources Hrsg. Herausgeber HS. Halbsatz IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ILO International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation) 10
13 i. V. m. in Verbindung mit JURA Juristische Ausbildung, Zeitschrift JZ Juristenzeitung, Zeitschrift KOM Kommissionsdokumente KR Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften KritV Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, Zeitschrift KSchG Kündigungsschutzgesetz LAG Landesarbeitsgericht lit. littera (lat. Buchstabe) m. w. N. mit weiteren Nachweisen n. F. neue Fassung Nr. Nummer NJW Neue Juristische Wochenschrift, Zeitschrift NWB Neue Wirtschaftsbriefe, Zeitschrift NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht OECD Organisation for Economic Cooperation and Development PersR Der Personalrat, Zeitschrift RdA Recht der Arbeit, Zeitschrift RGBl. Reichsgesetzblatt RL Richtlinie Rn. Randnummer RRG Rentenreformgesetz S. Satz / Seite SAE Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen SADG Gesetz zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierungen SGB Sozialgesetzbuch SGB III Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung SGB VI Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung SGB IX Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz vgl. vergleiche WM Wertpapier-Mitteilungen, Zeitschrift 11
14 WT Welt Trends Zeitschrift für internationale Politik und vergleichende Studien z. B. zum Beispiel ZESAR Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht ZfA Zeitschrift für Arbeitsrecht, Zeitschrift ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, Zeitschrift ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik ZTR Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes 12
15 Teil 1 Das Verbot der Altersdiskriminierung Nach inzwischen wohl einhelliger Meinung ist das Unterscheidungsmerkmal des Alters die wohl am schwierigsten einzuordnende Form der Benachteiligung, die zudem den größten Konfliktstoff zum gegebenen deutschen Normenbestand mit sich bringt. 1 Dies nicht nur deshalb, weil anhand des Alters im Gegensatz zu den anderen Unterscheidungsmerkmalen eine Vergleichsgruppenbildung viel schwieriger vorzunehmen ist, sondern auch deswegen, weil die Möglichkeit einer Rechtfertigung nach 10 AGG zahlreiche Fragen aufwirft. 2 So ist insbesondere die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 6 RL 2000/78/EG, der die europarechtliche Vorgabe des 10 AGG darstellt, mehr als fraglich. Während Art. 6 RL 2000/78/EG vorsieht, dass eine altersdiskriminierende Maßnahme nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn mit ihr insbesondere rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und beruflicher Bildung verfolgt werden, lässt 10 AGG ein legitimes Ziel, was immer darunter zunächst auch zu verstehen sein mag, genügen. Es fragt sich daher, ob 10 AGG europarechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Altersdiskriminierung nur dann zuzulassen sind, wenn sie Interessen der in Art. 6 RL 2000/78/EG genannten Ziele verfolgen. In diesem Fall könnten individuelle Interessen einzelner Arbeitgeber, wie z. B. das Interesse an einer bestimmten Altersstruktur der Belegschaft, für eine Rechtfertigung nicht herangezogen werden. 3 Während daher teilweise die Auffassung vertreten wird, dass nur Allgemeininteressen für die Rechtfertigung einer Altersdiskriminierung herangezogen werden dürfen, 4 vermögen die Anhänger der gegenteiligen Ansicht eine Beschränkung auf Allgemeininteressen aus der Richtlinie nicht zu entnehmen. 5 Dieses Auslegungsproblem ist der- 1 Bauer/Göpfert/Krieger, AGG 2008, 1 Rn. 45; Bauer/Thüsing/Schunder, NZA 2005, 32, 34; Bauer/Krieger, BB 2004 (Beilage zu Heft 51/52), 20, 21; König, FS Zuleeg, 341, 342; Linsenmaier, RdA 2003 (Sonderbeilage zu Heft 5), 22; Preis, NZA 2006, 401, 410; Thüsing, NJW 2003, 3441, 3444; Thüsing, ZfA 2001, 397, 408; Waltermann, NZA 2005, 1265; Wisskirchen, DB 2006, Bauer/Göpfert/Krieger, AGG 2008, 10 Rn Vgl. hierzu Kummer, Umsetzungsanforderungen der neuen arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie 2003, S. 59; Lüderitz, Altersdiskriminierung durch Altersgrenzen 2005, ArbG Osnabrück vom Ca 199/07, NZA 2007, 982, 984; ArbG Osnabrück vom Ca 724/06, NZA 2007, 626, 628; Kummer, Umsetzungsanforderungen der neuen arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie 2003, S. 59; Lüderitz, Altersdiskriminierung durch Altersgrenzen 2005, 99; wohl auch EuGH vom C411/05, NZA 2007, 1219, Bauer, NJW 2001, 2672, 2674; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG 2008, 10 Rn. 20; Gaul/Bonanni, BB 2008, 218, 221; Kamanabrou, RdA 2006, 321, 329; König, FS Zuleeg, 341, 350; Linsenmaier, RdA 2003 (Sonderbeilage zu Heft 5), 22, 26; Nollert-Borasio/Perreng, AGG 2006, 10 Rn. 7; Waltermann, NZA 2005, 1265, 1267; Waltermann, ZfA 2006, 305, 315; Wank, NZA 2004 (Sonderbeilage zu Heft 22), 16, 24; Wendeling-Schröder, NZA 2007, 1399, 1401; wohl auch Flohr/Ring/Siebeck/Woitz, Das neue Gleichbehandlungsgesetz, C III Rn
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