INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS KAPITEL I EINLEITUNG 1
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- Dominik Arnold
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1 INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS XIII KAPITEL I EINLEITUNG 1 KAPITEL II DISKRIMINIERUNGSVERBOTE IM DEUTSCHEN ARBEITSRECHT VOR DER RICHTLINIE 2000/78/EG U 1 RELEVANZ OES THEMAS ALTERSDISKRIMINIERUNG" IN RECHTSPRECHUNG UND JURISTISCHER LITERATUR VOR ERLASS DER RICHTLINIE 2000/78/EG 11 2 WAS IST ALTERSDISKRIMINIERUNG? 14 $ 3 ANTIDISKRIMINIERUNGSREGELUNGEN IM DEUTSCHEN ARBEITSRECHT VOR DER RICHTLINIE 2000/78/EG IS /. Diskriminierungsverbote vor der Richtlinie 2000/78/EG im deutschen Arbeitsrecht im Allgemeinen Art. 3GG BetrVG (a.f./n.f.) a), b), 612 Abs. 3 BGB a.f ff. SGBIX, insbes. 81 Abs. 2 SGB IX a.f Weitere privatrechtliche Diskriminierungsverbote Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz 25 //. Regelungen im deutschen Arbeitsrecht zum Verbot der Altersdiskriminierung vor der Richtlinie 2000/78/EG und dem AGG Die Geschichte des Verbots der Altersdiskriminierung in der deutschen Rechtsprechung Regelungen zum Verbot der Altersdiskriminierung im Bereich der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses 31 a)art. 3GG 31 b) Das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und 75 BetrVG a.f./n.f 35 c) Allgemeine Erwägungen zum Schutz vor Diskriminierungen wegen des Alters im von/ertraglichen Bereich / 14 Abs. 3 TzBfG a.f 35 d) Fazit Regelungen zum Verbot der Altersdiskriminierung im bestehenden Arbeitsverhältnis 38 a) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 38 aa) Absolute Differenzierungsverbote 40 bb) Relative Differenzierungsverbote 41 b) 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG a.f. i.v.m. 80 Abs. 1 Nr. 6, 96 Abs. 2, Satz 2 BetrVG Regelungen zum Verbot der Altersdiskriminierung im Rahmen der Beendigung eines Arbeftsverhältnisses a) Beachtung des Alters im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen 45 b} Beachtung des Alters im Rahmen von Sozialplänen Fazit zu den Regelungen zum Verbot der Altersdiskriminierung vor der Richtlinie 2000/78/EG und vor dem AGG 47 KAPITEL III DIE EUROPARECHTLICHEN GRUNDLAGEN DES VERBOTS DER ALTERSDISKRIMINIERUNG 48 1 QUELLEN OES VERBOTS DER ALTERSDISKRIMINIERUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER MANGOLD-ENTSCHEIDUNG DES EuGH 49 /. EG-Primärrecht SO II. Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten 52 III. Völkerrechtliche Verträge 53 2 KRITIK AM PRIMÄRRECHTLICHEN ANSATZ DER ENTSCHEIDUNGEN MANGOLD UND KücüKoevca 53 / Kritik an den vom EuGH herangezogenen Grundlagen des Verbots der Altersdiskriminierung Die Verankerung des Verbots der Altersdiskriminierung in den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten Die Verankerung des Verbots der Altersdiskriminierung in volkerrechtlichen Vertragen Ergänzende Begründung des primärrechtlichen Ansatzes durch die Entscheidung Kücükdeved 63 VII
2 3 DIE GELTUNG VON RICHTLINIEN UNTER ZUGRUNDELEGUNG DER ENTSCHEIDUNGEN MANGOLD, PALACIOS UND KöcüKDEvea 65 /. Wirkungsweise von Richtlinien vor der Mangold-Entscheidung 65 II. Wirkungsweise von Richtlinien nach der Mangold- und der Kücükdeveci- Entscheidung 66 4 FAZIT KAPITEL IV DIE RICHTLINIE 2000/78/EG ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DER RICHTLINIE 2000/78/EG RECHTMÄ6IGKEIT DER RlCHTUNIE 2000/78/EG 3 AUSLÄNDISCHE VORLÄUFER DER RICHTLINIE 2000/78/EG IN BEZUG AUF DIE ALTERSDISKRIMINIERUNG 84 is I. Vorläufer im Bereich der Europäischen Union II. Vorläufer im außereuropäischen Ausland, insbesondere der Age Discrimination in Employment Act 1967 (ADEAj * 6 4 ZWECK UND GELTUNGSBEREICH DER RICHTLINIE 2000/78/EG. 8S /. Zweck der Richtlinie 2000/78/EG II. Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts / Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG « Magnahmen im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts Persönlicher Geltungsbereich 93 a) Personen im öffentlichen und privaten Bereich 95 b) Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit c) Altersbeschränkungen aa) iriand ZZÜÜÜZZIZZZZZZZÜÜZI 9S bb)adea ZZZZZZZZZ! ZZZZZZ cc) Auswirkungen mangelnder Altersbeschränkungen in der Richtlinie 2000/78/EG " 99 dd) Schutz jüngerer Arbeitnehmer gegenüber älteren Arbeitnehmern? d) Kleinunternehmen e) Fazit zum persönlichen Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG 3. Sachlicher Geltungsbereich Ausnahmen vom Geltungsbereich 1 8 a) Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG b) Art. 3 Abs. 2, 3 und 4 der Richtlinie 2000/78/EG 5 VERBOTENE FORMEN DER DISKRIMINIERUNG /. Unmittelbare Diskriminierung Anknüpfen an ein Diskriminierungsmerkmal 1W 2. Vergleichsperson Vergleichbare Situation" 122 «'»zu ZZZZZZÜZZZZZZ ZZZZZ125 //. Mittelbare Diskriminierung 125 l. Neutrale Kriterien Benachteiligende Wirkung.. _ Vergleich zum AOEA!29 4. Notwendiskeit d#«v»rhn*«a!»- «,-..'.'". j31 5. Diskrkninlerungsvonatz t. Entfalten des Tatbestandes der mittelbaren und der unmittelbaren "Z III. Anweisung im Diskriminierung l V
3 6 DIE RECHTFERTIGUNGSGRÜNDE FÜR ALTERSDISKRIMINIERUNGEN NACH DER RICHTLINIE 2000/78/EG 139 ;. Berufliche Anforderungen nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG Allgemein Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung Vergleich zum ADEA Legitime Ziele/VerhältnismäBigkeit 150 //. Gerechtfertigte Ungleichbehandlung wegen des Alters nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG Allgemein Besonderheiten des Diskriminierungsmerkmals Alter" als Grund für die Existenz des Art. 6 der Richtlinie Das Verhältnis des Art. 6 Abs. 1 zu Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG Gliederung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG 157 a) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG 157 aal Legitime Ziele 158 (1} Nur Ziele im Interesse der Allgemeinheit als legitime Ziele 158 (2) Kein Zitiergebot hinsichtlich des legitimen Ziels 166 bb} Objektivität und Angemessenheit der Ungleichbehandlung 167 cc) Angemessenheit und Erforderlichkeit des Mittels (Verhältnismäßigkeit) 168 b) Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 172 aa) Mögliche Ungleichbehandlungen 172 bb) Art. 6 Abs. 1 Satz 2 a) der Richtlinie 176 cc) Art. 6 Abs. 1 Satz 2 b) der Richtlinie 177 dd) Art. 6 Abs. 1 Satz 2 c) der Richtlinie Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG Vergleich zum ADEA Zuständigkeit für die Umsetzung von Art. 4 und 6 der Richtlinie Das Verhältnis des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG zu Art. 13 EGV 134 W. Positive Maßnahmen nach Art. 7 der Richtlinie 2000/78/EG Allgemein Das Verhältnis des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG zu Art. 3 GG Vergleich zum ADEA MINDESTANFORDERUNGEN UND ABSENKUNGSVERBOT NACH ART. 8 DER RICHTLINIE 2000/78/EG 192 KAPITEL V DAS VERBOT DER ALTERSDISKRIMINIERUNG IM DEUTSCHEN ARBEITSRECHT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER RICHTLINIE 2000/78/EG AUSWIRKUNGEN DER RICHTLINIE 2000/78/EG AUF DAS VERBOT DER ALTERSDISKRJMINIERUNG IM VOR VERTRAGLICHEN BEREICH 195 /. Auswahlermessen des Arbeitgebers Neutralisierte Bewerbungsunterlagen/Fragerecht Lebensalter Diskriminierungen im Rahmen der Einstellungsentscheidung durch Vorgabe eines Höchst-oder Mindestalters 201 a) Höchstaltersgrenzen in Stellenausschreibungen oder gesetzlichen Regelungen 204 aa) Rechfertigung nach Art-4 Abs.1 der Richtlinie/Die Wfo//-Entscheidung des EuGH 204 bb) Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 c der Richtlinie 2000/78/EG 211 b) Mindestalter in Stellenausschreibungen oder gesetzlichen Regelungen Folgen für die AuswahKntsdteMung des Arbeit»eben 217 II. Mittelbore Diskriminierungen im Bereich der Stellenausschreibungen III. Die ausgewogene betriebliche Altersstruktur als Rechtfertigungsgrund für eine Ungleichbehandlung im Rahmen der Einstellungsentscheidung
4 IV. Befristete Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern Geschichte der erleichterten Befristungsmöglichkeiten aufgrund des Alters Ansichten in der juristischen Literatur vor der Mangold- Entscheidung Die Mangold- Entscheidung des EuGH AUSWIRKUNGEN DER RICHTLINIE 2000/78/EG I M BESTEHENDEN ARBEITSVERHÄLTNIS 236 /. Gehaltsstaffelungen Gehaltsstaffelungen nach dem Lebensalter 2. Gehaltsstaffelungen nach Berufserfahrung, Dienstalter und Betriebstreue II. Urlaubsregelungen und Arbeitszeiten 248 III. Altersteilzeit Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG 2. Das AtG als positive Maßnahme nach Art. 7 der Richtlinie 2000/78/EG 25 2M 3 AUSWIRKUNGEN DER RICHTUNIE AUF ALTERSDISKRIMINIERUNGEN IM RAHMEN DER BEENDIGUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN 256 /. Sozialauswohl Vereinbarkelt des S 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG mit den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG a) Unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Lebensalters durch 5 1 Abs. 3 KSchG aa) Rechtfertigungsmöglichkeit nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie (1) Legitimes Ziel (2) Angemessenheit und Erforderlichkeit bb) Berücksichtigung des Lebensalters in der Sozialauswahl als positive Maßnahme nach Art. 7 Abs.l der Richtlinie b) Diskriminierung durch Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit in 1 Abs. 3 KSchG aa) Legitimes Ziel bb) Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1/ positive Maßnahme nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2. Vereinbarkeit des 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG mit den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG a) Ausgewogene Altersstruktur als berechtigtes betriebliches Interesse nach 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG b) Diskriminierung wegen des Alters durch die Bildung von Altersgruppen c) Rechtfertigung einer Diskriminierung durch die Bildung von Altersgruppen nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG aa) Legitimes Ziel im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG bb) Verhältnismäßigkeit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie II. Das Alter als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung S S ä C 1. Allgemein Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 3. Positive Maßnahme nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie S III- Unkündbarkeitsklauseln / Kündigungseinschränkungen nach 622 BGB unter Beachtung der Kücükdeveä-Entscheidung Arbeits- und tarifvertragliche Unkündbarkeitsklauseln a) Legitimes Ziel b) Angemessenheit und Erforderlichkeit 2. Sonstige Einschränkungen der Kündigungsmöglichkeit { 622 BGB).. 30 a) 622 Abs. 2 Satz 1 BGB b) 622 Abs. 2 Satz 2 BGB Z...Z.Z' ZI 302 aa) Legitimes Ziel IZZ "'. 3O3 bb) Angemessenheit und Erforderlichkeit der Regeiüng!ZZI ZZZ 305 cc) Positive Maßnahme nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG IV. Sozialplanabfindung 306
5 1. Diskriminierung durch Progression und Degression 307 a) Vergleich zum ADEA 308 b) Rechtfertigung der Degression nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 309 aa) Legitimes Ziel 310 bb} Verhältnismäßigkeit 312 c) Degression als positive Maßnahme 318 d) Rechtfertigung der Progression nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG 318 aa} Legitimes Ziel 319 bb) Verhältnismäßigkeit 320 V. Altersgrenzen Gesetzliche Altersgrenzen Altersgrenzen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen Anwendbarkeit der Richtlinie 2000/78/EG auf Altersgrenzen Zulässigkeit gesetzlicher Altersgrenzen nach der Richtlinie 2000/78/EG Grundlagen für andere Altersgrenzenregelungen Zulässigkeit von Altersgrenzen nach der Richtlinie 2000/78/EG 335 a} Altersgrenze 65 Jahre bzw. Vollendung der gesetzlichen Regelaltersgrenze 336 aa) Rechtsprechung zu den Altergrenzenregelung ab 65 Jahren 337 bb) Ansichten der Literatur zu Altersgrenzen ab 65 Jahren bzw. ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze 343 cc) Altersgrenzen rege lungen nach dem ADEA 347 dd) Rechtfertigungsgründe aus anderen Richtlinien als lex specialis zu denen aus der Richtlinie 2000/78/EG 349 ee) Rechtfertigung von Altersgrenzen nach der Richtlinie 2000/78/EG 352 (1) Grundsätzliche Erwägungen zu Altersgrenzen 353 (2) Rechtfertigung nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG 356 (3} Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG 357 {aa} Legitime Ziele des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 a) der Richtlinie 2000/78/EG 357 (bb} Legitime Ziele nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG und deren Verhältnismäßigkeit 361 (i) Umverteilung vorhandener Arbeitsplätze 361 (a) Umverteilung vorhandener Arbeitsplätze als legitimes Ziel 361 (ß) Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zur Erreichung des Ziels 370 (ii) Gewährleistung einer hinreichend leistungsfähigen Belegschaft 392 (iii) Planungssicherheit des Arbeitgebers 395 (iiii) Das Gleichgewicht im System der industriellen Beziehungen, 398 (4) Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG 400 (5) Fazit zur Rechtfertigung von Altersgrenzen ab 65 Jahren {bzw. ab Erreichen der jeweils geltenden Regelaltersgrenze) 401 (6) Höchstaltersgrenzen als positive Maßnahmen im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 402 b) Gesetzliche Altersgrenzen für Freiberufler 406 aa) Rechtsprechung zu Altersgrenzen bei freien Berufen vor Inkrafttreten der Richtlinie 2OOOO/78/EG 406 bb) Rechtmäßigkeit nach der Richtlinie 2000/78/EG 407 (1) Vereinbarkeit nach Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2OO/78/EG 409 (2) Rechtfertigung nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG 414 (3) Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG unter besonderer Berücksichtigung der Petersen-Entscheidung des EuGH 416 cc) Positive Maßnahmen nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 422 c) Altersgrenzen, die an ein anderes Alter als 65 Jahre anknüpfen 423 aa) Rechtsprechung vor Inkrafttreten der Richtlinie 2000/78/EG 423 bb) Rechtmäßigkeit nach der Richtlinie 2000/78/EG 426 (1) Rechtfertigung nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG 426 (2) Exkurs: Rechtmäßigkeit von Altersgrenzen für besondere Serufsgruppen nach dem ADEA 428 (aa) Legitimes Ziel 431 (bb) Wesentliche berufliche Anforderung 431 (cc} Angemessenheit und Erforderlichkeit 434 (3) Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie Konsequenzen der Unzulässigfceit von Altersgrenzen 438
6 KAPITEL VI RECHTSFOLGEN VERBOTENER UNGLEICHBEHANDLUNGEN UND DEREN DURCHSETZUNGSMÖGLICHKEITEN SANKTIONEN DURCHSETZUNG DER RECHTE DISKRIMINIERTER 443 /. Verfahrensregelungen Beweislast Verbandsklagerecht 446 KAPITEL VII DIE UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2000/78/EG IN BEZUG AUF DAS VERBOT DER ALTERSDISKRIMINIERUNG DURCH DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ DER LANGE WEG ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2000/78/EG 2 STRUKTUR UND INHALT DES AUGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZES m 452 /. Allgemeine Struktur des AGG * 52 II. Regelungen des AGG zum Verbot der Altersdiskriminierung Anwendungsbereich 4SS a) Personlicher Anwendungsbereich "ZZ. ZZZZZ. 457 b) Sachlicher Anwendungsbereich 458 aa) Ausnahmen für Systeme der betrieblichen Altersvorsorge ( 2 Abs. 2 AGG) 460 bb) Bereichsausnahme für den Kündigungsschutz (1) Kündigungen im Anwendungsbereich des KSchG ^ 471 (2) Kündigungen außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG (3) Fazit Das Benachteiligungsverbot des 7ÄJa^lMoZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZ'' Rechtfertigungsgründe für Benachteiligungen und positive Magnahmen nach dem AGG 4 a) Allgemeine Rechtfertigungstatbestände : aa) Ausschluss des Tatbestands der mittelbaren Benachteiligung gem. 3 Abs. 2 AGG ^ bb) Rechtfertigung unmittelbarer Benachteiligungen gem. 8 AGG f b) Besondere Rechtfertigungsgründe j 483 aa) Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung gem. 9 AGG 483 bb) Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters gemäß 10 AGG (1) Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen, 10 Satz 3 Nr. 5 AGG (2) Ungleichbehandlungen im Rahmen von Sozialplänen, 10 Satz 3 Nr. 6 AGG n.f (3) Fazit c) Positive Maßnahmen gemäß 5 AGG Organlsationspflkhten des Arbeitgebers R 502 «htsfolgen verbotener Ungleichbehandlung J " a) Schadensersatz und Entschädigung nach 15 AGG L aa) Schadensersatz nach 15 Abs. 1 AGG ', 510 bb) Entschädigungsanspruch nach 15 Abs. 2 AGG 512 cc) Haftung des Arbeitgebers für das Verhalten Dritter 515 dd) Eingeschränkte Haftung bei der Anwendung von Kollektivvereinbarungen 518 ee) Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche aus 15 AGG 519 Heistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers nach 14 AGG 520 c) Beschwerderecht nach 13 AGG d) Weitere Anspruchsgrundlagen ^ «ORückgnffsmöglichkeiten des Arbeitgebers:::::::.::: % 7 LV *??**»**»* 5 16AGG 454 nach 22 AGG ch eeweri 'Ktraften. Betriebsräte undi Anüdiskriminierungsverbände III. Einschätzung der Auswirkungen der Richtlinie 2000/78/EG ArDeitsrecht und des AGG auf das deutsche
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