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1 Bundessektion 12 Folge 2 Juni 2005 Berufsschullehrer www. goed-berufsschule.at SCHÜLER IM EU-PARLAMENT: PROJEKT EUROSCALA inhalt > Finale des Österreichquiz in Eisenstadt 3 > Pensionsharmonisierung Teil 2 4 > Euroscala: Schüler im EU-Parlament 6 Fotos: Ing. Franz Pleil

2 Aktuell Editorial Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein bewegter bildungspolitischer Frühling liegt hinter uns. Ausgelöst durch die PISA- Diskussion wurden die letzten Monate vor allem vom Thema 2/3 Mehrheit in der Schulgesetzgebung beherrscht. Der von ÖVP und Albert Arzt SPÖ dazu ausgehandelte Kompromiss wurde im Parlament, mit der dafür ebenfalls erforderlichen 2/3 Mehrheit, inzwischen beschlossen. Gravierende Schulsystemveränderungen sind wohl für die nächste Zeit nicht zu erwarten (gravierende Systemänderungen kosten zu viel Geld). Ob es klug war, diese "Schutzbestimmungen" weitestgehend aufzugeben, muss sich erst herausstellen. Derzeit sind jedenfalls mehrere Reformschritte für das österreichische Schulwesen bereits angekündigt. Ein erstes Paket kleinerer schulgesetzlicher Änderungen ist bereits in Begutachtung gewesen und wird demnächst im Parlament beschlossen werden. Diese Gesetzesänderungen betreffen jedoch in erster Linie die allgemein bildenden Pflichtschulen bzw. die Schülerinnen und Schüler bis zur 9. Schulstufe. Der Bereich der Berufsbildung ist jedoch durch eine Novellierung zur Berufsreifeprüfung betroffen. Es geht dabei um: Ausweitung des Zugangs zur Berufsreifeprüfung Erleichterung der Wahl des Fachbereiches Maßnahmen zur Outputkontrolle bzw. Qualitätssicherung Festlegung von Prüfungsstandards im Zusammenhang mit der nationalen und internationalen Anerkennung Teilprüfung über den Fachbereich bei 4-jährigen Lehrberufen Nach Beschluss im Parlament werden wir über alle wesentlichen Änderungen in unserer Zeitung und auf unserer Homepage berichten. FINALE Vom Mai fand in Eisenstadt das Bundesfinale im Österreichquiz statt. Burgenland war deswegen Veranstalter, weil das Team Burgenland vor zwei Jahren den Bundes- und Europabewerb, der damals in Graz stattfand, gewonnen hat. Außerdem feiert Eisenstadt heuer das Fest 80 Jahre Landeshauptstadt. Aus jedem Bundesland und aus Südtirol kamen 5 SchülerInnen, von denen jeweils eine(r) stellvertretend für folgende Schultypen antrat: AHS, BHS, BMS, BS und APS. Bei all den zu bewältigenden Aufgaben waren nicht Einzelleistungen gefragt, sondern immer die des gesamten Teams. Zahlreiche Neuerungen bei diesem Finale 1. Zum ersten Mal konnte auch das Publikum mitvoten. 2. Der Bewerb fand an zwei Tagen statt. 3. Seit heuer war auch das Medium Internet miteinbezogen. 4. Es gab für jedes Teammitglied einen Einzelpreis (1. Preis: ein Goldbarren im Wert von Euro 300,00) und nicht wie bisher einen Teampreis zu gewinnen. Für die bevorstehenden Sommerferien wünsche ich Ihnen sonnige und erholsame Wochen. Herzliche Grüße, Ihr Albert Arzt Vorsitzender der Bundessektion Berufsschullehrer Die Siegerehrung 2 goed-berufsschule

3 Aktuell ÖSTERREICHQUIZ 2005 Beim Finale in Eisenstadt rangen 50 SchülerInnen aus Österreich und Südtirol um den Sieg. Von BOL Werner Brenner, Vorsitzender der Landessektion Burgenland Dienstag: Zuerst führten die Teams Internet-Recherchen durch, anschließend konnten sie im Lösen eines Falles, der vom Jugendanwalt gestellt wurde, Punkte sammeln. Am Nachmittag stand eine Stadtführung auf dem Programm, wozu die Teams eine Aufgabenstellung erhielten. Mittwoch: Die Punkte aus dem Vorbewerb vom Dienstag wurden mitgenommen. Die Teams spielten in einem öffentlichen Bewerb im Festsaal der Wirtschaftskammer in zwei Blöcken zu 5 Teams. Die beiden zweiten jeder Gruppe spielten um den dritten Platz und die beiden Gruppensieger um den Gesamtsieg. Frau BM Gehrer ehrte die glücklichen Gewinner des Österreichquiz Schwerpunkt Themenschwerpunkte dieses Bewerbes waren 60 Jahre 2. Republik, 50 Jahre Staatsvertrag und 10 Jahre Österreich bei der EU. Es gab aber auch aktuelle politische, wirtschaftliche und kulturelle Fragen zu beantworten. Ablauf des Bewerbes: Montag: Die Teams stellten sich selbst und ihr Bundesland vor. Das Endergebnis: 1. Burgenland 2. Salzburg 3. Kärnten 4. Südtirol Die feierliche Siegerehrung fand am Abend im Empiresaal des Schlosses Esterházy statt und wurde von Frau BM Elisabeth Gehrer vorgenommen. Abwechslungsreiches Rahmenprogramm: Beim umfangreichen Rahmenprogramm (Empfang im Rathaus mit Konzert, Schiffahrt auf dem Neusiedler See, Clubbing im Café Esterházy) konnten die TeilnehmerInnen vom Bewerb ausspannen, aber auch viele neue Kontakte knüpfen. Die Rückmeldungen an das burgenländische Veranstaltungsteam waren durchwegs positiv, alle sprachen von drei wunderschönen Tagen im Burgenland. Internetrecherche als Teil des Quiz Stadtführung in Eisenstadt Weitere Informationen und Fotos unter: goed-berufsschule 3

4 Information PENSIONSHARMONISIERUNG Vertragslehrer TEIL 2 Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) und die Änderungen für die ASVG-Versicherten. Teil 2 der Serie zur Pensionsharmonisierung. Von BOL Thomas Bäuerl, Finanzreferent der Bundessektion Wie wir in unserer letzten Ausgabe von bereits dargestellt haben, gilt das APG (Allgemeines Pensionsgesetz) für alle im ASVG, GSVG, BSVG und FSVG Versicherten, wenn sie erst nach dem das 50. Lebensjahr vollenden. Versicherte, die ihren 50. Geburtstag vor dem feiern, sind nicht vom APG betroffen (ausgenommen ist die Möglichkeit der Korridorpension). Pensionsanspruch Das APG kennt keine vorzeitige Alterspension mehr, nur noch die Alterspension, die Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension. Neu ist die Korridorpension (auch für über 50-Jährige). Die Übergangsregelungen über die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (bis 2017) gelten auch für Versicherte, die am noch nicht 50 Jahre alt waren. Alterspension Ein Anspruch auf Pension besteht, wenn eine versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet hat und die Mindestversicherungszeit vorliegt. Bei Frauen gilt bis 2024 noch das Regelpensionsalter von 60, 2033 beträgt das Regelpensionsalter ebenfalls 65 Jahre. An Stelle der Wartezeit tritt als Anspruchsvoraussetzung für eine Alterspension das Erfordernis einer Mindestversicherungszeit. Die Voraussetzung nach APG ist erfüllt, wenn bis zum Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate nach dem APG vorliegen (davon mindestens 84 auf Grund von Erwerbstätigkeit). Korridorpension Die Alterspension kann bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres beantragt werden, wenn insgesamt mindestens 450 Versicherungsmonate (37,5 Jahre) nach dem APG oder auf Grund einer Erwerbstätigkeit vorliegen. 2 Bedingungen: Es darf weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit vorliegen, noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen werden. Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (ASVG) Bis Sept gibt es eine Übergangsregelung: Männer Jahrgang 1940 (60 Jahre) bis (65 Jahre Regelpensionsalter). Frauen Jahrgang 1945 (55 Jahre) bis (60 Jahre Regelpensionsalter). Langzeitversichertenregelung ( Hacklerregelung ) Vor dem geborene Frauen mit 40 Beitragsjahren und vor dem geborene Männer mit 45 Beitragsjahren (max. 30 Monate Präsenz- bzw. Zivildienst und 60 Monate Kindererziehung werden eingerechnet) haben den Rechtsanspruch, mit 55 bzw. 60 Jahren im ASVG bis Ende 2007 abschlagsfrei in Pension zu gehen. Ab 2008 bis 2010 gilt die Regelung mit 4,2 Prozent Abschlag pro Jahr, jedoch gedeckelt mit der neuen, günstigeren Verlustbegrenzung (2010 max. 6,5 %) 4 goed-berufsschule

5 Information Es gibt folgende Einschleifregelung: Geburtsdatum Pensionsantrittsalter (1955) 60,5 (55,5) (1956) 61 (56) (1957) 62 (57) (1958) 63 (58) (1959) 64 (59) Pensionshöhe Pensionskonto Für jeden Versicherten, der unter das APG fällt, soll ein Pensionskonto errichtet werden. Einrichtung und Führung des Pensionskontos obliegt dem Hauptverband der österreichischen. Sozialversicherungsträger, die Kontomitteilung hat jedoch der zuständige Pensionsversicherungsträger zu besorgen. Bei Übertritt in die Pension ergibt sich die Pension sodann aus dem Kontostand. Das Pensionskonto ist jedes Jahr auf den aktuellen Stand zu bringen, dies bedeutet, dass der errechnete Kontostand jährlich mit der Entwicklung der Beitragsgrundlage aufzuwerten ist. Versicherungszeiten Als Versicherungszeiten gelten im APG: 1. Zeiten einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit 2. Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung Eine wesentliche Neuerung im Leistungsrecht der Pensionsversicherung enthält das APG. In einem Pensionskonto gibt es keine Ersatzzeiten. Ersatzzeiten sind solche Zeiten, für die ein Beitrag grundsätzlich nicht entrichtet wurde, die aber trotzdem als Versicherungsmonate gelten. (z. B. Zeiten der Kindererziehung, Wochengeldbezug, Krankengeldbezug, ALV- Leistung, Präsenz- und Zivildienstzeiten u.a.). Die bisher als solche anerkannten Zeiten werden im APG bei der Berechnung der Pension in Zukunft wie Beitragszeiten mit einer Beitragsgrundlage behandelt, es müssen für sie Beiträge entrichtet werden. (Bund, AMS, öffentlicher Fonds,...). Im APG wird auf eine Regelung im ASVG verwiesen. Dort sind insbesondere aufgezählt: Kranken- und Wochengeld Zeiten der Kindererziehung. Diese werden im Ausmaß von bis zu 48 Monaten als Versicherungszeiten angerechnet. Als Beitragsgrundlage für Erziehende sind Euro 1.350, vorgesehen. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten kann für maximal 4 Jahre pro Kind wirksam werden. Die Regelung über die Reduktion des Durchrechnungszeitraumes gilt nun bei der Parallelrechnung nur mehr für den Altast. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe Übergangs- u. Weiterbildungsgeld Zeiten des Zivildienstes und des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes, wenn kein Anspruch auf berufliche Bildung besteht (Bewertung mit Eruo 1.350, p.m.). Erhöhung der Aufwertungsfaktoren In der APG-Pension sind die Aufwertungsfaktoren deutlich verbessert (Steigerung entspricht etwa der jährlichen Lohnentwicklung). Schul-, Studienund Ausbildungszeiten Diese Zeiten können so wie nach bisherigem Recht nur mehr im Wege einer nachträglichen Beitragsentrichtung als Versicherungszeiten erworben werden (ohne Risikozuschlag). Verlustdeckelung Für alle Neupensionen im Jahr 2004 wird der Verlust mit 5 Prozent der Vergleichspension, berechnet nach der Rechtslage 2003, begrenzt. Dieser Deckel steigt in Jahresschritten zu je 0,25 Prozent, bis 2024 wieder 10 Prozent erreicht sind. Die Deckelung gilt jedoch nicht für das Pensionskonto. Pensionsausmaß nach dem APG Alterspension: Gesamtgutschrift dividiert durch 14 Korridorpension: Abschlag von 0,35 Prozent dieses Wertes laut Gesamtgutschrift p.m. vor Vollendung des 65. Lebensjahres bis zu 15 Prozent der Leistung (Korridorabschlag). Bonus von 0,35 Prozent p.m. nach Vollendung des 65. Lebensjahres bis max. 68. Lebensjahr. Parallelrechnung Gilt für Versicherte, die am das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn der Anteil der Versicherungsmonate vor dem mindestens 5 Prozent beträgt. Nach den Grundsätzen der Parallelrechnung sind zwei fiktive Pensionen zu berechnen. In beiden Fällen ist zu diesem Zweck der gesamte Versicherungsverlauf heranzuziehen. Die Erstpension ist unter der Annahme zu errechnen, dass das alte Recht bis zum Pensionsantritt weiter gegolten hat. Die Zweitpension wird unter der Annahme errechnet, dass von Beginn an bereits das neue Recht anzuwenden gewesen wäre. Die tatsächliche Pension errechnet sich dann wie folgt: Wenn zum Beispiel. 45 Versicherungsjahre, von denen 30 in das alte und 15 Jahre in das neue System fallen, erreicht werden, dann besteht die Pension aus der Summe von 30/45 der fiktiven Pension nach altem Recht und 15/45 der fiktiven Pension nach neuem Recht. Pensionskassenregelung Für VertragslehrerInnen wird eine Pensionskassenregelung analog jener im VB-Recht (Bundespensionskasse) eingeführt. Der Dienstgeberbeitrag beträgt 0,75 Prozent des Bruttogehaltes. goed-berufsschule 5

6 EU-Projekt Die EU aus einer anderen Perspektive: Schüler nahmen die Plätze der EU-Abgeordneten ein Projekt EUROSCALA Berufsschüler aus Mistelbach arbeiteten im Europäischen Parlament in Straßburg mit Jugendlichen aus fünfzehn verschiedenen EU-Ländern zusammen. Von Ing. Franz Pleil, Vorsitzender der NÖ-Landessektion Im Rahmen einer schulbezogenen Veranstaltung besuchten 23 Berufsschüler zusammen mit den Lehrern BDS Ing. Franz Pleil und BOL Eveline Teis das EU-Parlament in Straßburg, um am Projekt EUROSCOLA teilzunehmen. EUROSCOLA ist ein Programm des Europäischen Parlaments, das Schülerinnen und Schülern aus allen EU-Mitgliedstaaten den Besuch des Europäischen Parlaments in Straßburg oder Brüssel ermöglicht. Ziel von EUROSCOLA ist es, Schulklassen aus allen Ländern der Europäischen Union in Straßburg zusammenzuführen und um an gemeinsamen Themen zu arbeiten. Schüler aus 15 EU-Ländern Im EU-Parlament wurden Schüler und Lehrer getrennt voneinander betreut. Insgesamt waren Jungendliche aus 15 verschiedenen EU Ländern anwesend. Nach einer kurzen Einführung war der Plenarsaal des Europäischen Parlaments der Schauplatz der BDS Ing. Franz Pleil war mit BOL Eveline Theis verantwortlich für die Teilnahme am Projekt Euroscala Veranstaltung. Allein der Einmarsch der ca. 500 Jugendlichen die unter den Klängen der Europahymne die Plätze der EU-Abgeordneten einnahmen war beeindruckend. Die Schüler wurden über die Arbeit der Europäischen Union und des Parlaments aufgeklärt und anschließend stellte je ein Schüler seine Schule vor. Die LBS Mistelbach wurde in englischer Sprache vom Schüler Buxbaum Thomas aus der 2. Klasse Landmaschinentechniker präsentiert, der dies sehr souverän durchführte. Im Anschluss daran gab es eine Umfrage zu aktuellen Themen, bei der professionell abgestimmt wurde. Die 6 goed-berufsschule

7 EU-Projekt Bei den Debatten über aktuelle Themen wie die Europäische Verfassung und die Zukunft Europas diskutierten die Jugendlichen in verschiedenen Sprachen. darauf folgende Fragestunde gab Aufschluss darüber, was die jungen Menschen wirklich bewegt. Themen wie Jugendarbeitslosigkeit, EU-Erweiterung und Kosten der zentralen Verwaltung wurden angesprochen. Angeregte Diskussionen Einen Einblick über die weitere Arbeit der Abgeordneten gewannen die Jugendlichen nach dem Mittagessen. Jetzt wurden in den Sitzungssälen der Ausschüsse die in den Schulen vorbereiteten Themen besprochen und mit jungen Menschen anderer Länder in verschiedenen Sprachen über die Erkenntnisse debattiert. Die Themen waren: Europäische Verfassung und Demokratie Umwelt, Verkehr, Energie Der Platz Europas in der Welt Bildung, Kultur und Sport Die Zukunft Europas Im Plenarsaal berichteten die Arbeitsgruppen dann über ihre gemeinsamen Ergebnisse. Die Berufsschule Mistelbach war unter den teilnehmenden Schulen die einzige Berufsschule und konnte sich unter den höheren Schulen sowohl sprachlich als auch inhaltlich behaupten, was auch von Teilnehmern und Lehrern anderer Schulen positiv bemerkt wurde. Zum Abschluss erhielt jeder Schüler eine Urkunde und jede Gruppe eine EU-Fahne. Zu dem guten Gelingen dieser Veranstaltung hat nicht nur die Vorbereitung durch die Berufsschullehrer sondern auch das große Interesse der Schüler beigetragen. Teilnahmebedingungen Falls Sie Interesse haben ein derartiges Projekt durchzuführen, wenden Sie sich bitte an das Informationsbüro des Europäischen Parlaments Judith Lackner Kärntner Ring 5-7 Tel: Fax: jlackner@europarl.eu.int Teilnahmebedingungen: Die Schüler sollen zwischen 14 und 18 Jahre alt sein, über Englisch- oder Französischkenntnisse verfügen und sich mit dem Thema Europa, bzw. mit den vorgegebenen Themen auseinandergesetzt haben. Das Europäische Parlament gewährt einen Fahrtkostenzuschuss, der von der Größe der Schülergruppe und der zurückzulegenden Distanz abhängt. goed-berufsschule 7

8 Die Mitglieder der Bundessektion wünschen allen Kolleginnen und Kollegen schöne und erholsame Sommerferien. Wir sind umgezogen! neue Adresse Bundessektion 12, Berufsschullehrer Sekretariat: Frau Andrea Seeliger Schenkenstraße 4, 5. Stock 1010 Wien Telefon: Fax: Die Durchwahlnummern und -Adressen sind gleich geblieben. IMPRESSUM: ist die Zeitschrift der Bundessektion 12 der Berufsschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber und Medieninhaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Redaktion: Werner Brenner (Leitung), Ing. Ferdinand Eichberger, Thomas Bäuerl, Schenkenstraße 4/5, 1010 Wien, Tel.: /451. Konzeption und Produktion: Modern Times Media Verlagsges.m.b.H., 4020 Linz, Büro Wien: 1010 Wien, Himmelpfortgasse 17/2/8, Tel.: 01/ Druck: Niederösterreichisches Pressehaus, Druck- und Verlagsges.m.b.H., 3100 St. Pölten. DVR-Nr.: Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung des Autors dar, die sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken muss. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 2. September 2005 Lieber Briefträger, falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Adresse mit. Name Straße Nr. PLZ Ort Telefonische Adressenberichtigung: 01/ od. 132 P.b.b., Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 3100 St. Pölten, GZ 03Z035305M

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