32. Jahrgang 01. August 2011 Nr. 8. Amtliche Bekanntmachungen

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1 GEMEINDE STEGAURACH Parteiverkehr: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.00 bis Uhr Donnerstag von 8.00 bis Uhr und von Uhr bis Annahmeschluss: 20. des Vormonats Verantwortlich für Anzeigen: Jörg Schild c/o creo Druck & Medienservice Anzeigenannahme: Tel / VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT STEGAURACH Landkreis Bamberg Mitgliedsgemeinden: STEGAURACH WALSDORF Anschrift: Schloßplatz 1, Stegaurach Internet: Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach Telefon / Redaktion Amtsblatt: pflaum@stegaurach.de 32. Jahrgang 01. August 2011 Nr. 8 Amtliche Bekanntmachungen VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT STEGAURACH Verantwortlich zeichnet: Erster Vorsitzender Siegfried Stengel Im Monat Juni 2011 geplante öffentliche Sitzungen der Kommunalvertretungsorgane: Bauausschuss Stegaurach, Mo , Uhr Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegaurach, Schloßplatz 1 Gemeinderat Stegaurach, Di , Uhr Sitzungssaal im Dachgeschoss des Rathauses Stegaurach, Schloßplatz 1 Gemeinderat Walsdorf, Do , Uhr Schulungsraum im FFW-Haus Walsdorf Achtung: Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorplanung. Bitte entnehmen Sie der Bekanntmachung an den gemeindlichen Anschlagtafeln, ob, wann und wo die geplante Sitzung tatsächlich stattfindet. In der Bekanntmachung ist auch die Tagesordnung der Sitzung aufgeführt. Müllabfuhr im August 2011 Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne im August 2011 erfolgt in den einzelnen Gemeinden an den nachfolgend aufgeführten Tagen: Stegaurach Walsdorf Restmülltonne Do Mo Fr Di Do Mo Papiertonne Fr Di Biotonne Do Mo Do Mo Die Abholung des Gelben Sackes erfolgt in den einzelnen Gemeindeteilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen: Stegaurach Di Debring Di Dellerhof Mi Dellern Mi Hartlanden Mi Höfen Mi Walsdorf Fr Erlau Fr Feigendorf Fr Hetzentännig Fr Kolmsdorf Fr Zettelsdorf Fr Knottenhof Di Kreuzschuh Mi Mühlendorf Mi Seehöflein Di Unteraurach Mi Waizendorf Mi HINWEIS: Den Gelben Sack sowie die Tonnen am Abfuhrtag bitte ab Uhr bereitstellen. Sperrmüll Zwei Mal pro Jahr kann für jedes angemeldete Grundstück kostenlos Sperrmüll abgeholt werden. Eine Anmeldung der Gegenstände ist vorher jedoch unbedingt erforderlich! Die Anmeldung hat beim Landratsamt Bamberg unter Tel (Di. - Do. von Uhr), mittels Sperrmüllkarte am Abfallkalender oder unter zu erfolgen. Wertstoffhof Stegaurach (im Ortsteil Waizendorf-Kaifeck) Öffnungszeiten: Sommer (ab ) Winter (ab ) Mi Uhr Mi Uhr Sa Uhr Sa Uhr Ein weiterer Wertstoffhof in der Nähe befindet sich noch in Burgebrach, Kapellenfeld 9 (Bauhof). Öffnungszeiten: Sommer (ab ) Winter (ab ) Di Uhr Di Uhr Do Uhr Do Uhr Sa Uhr Sa Uhr Sperrung der Ortsdurchfahrten Stegaurach und Mühlendorf Im August beabsichtigt das Staatliche Bauamt Bamberg die Ortsdurchfahrten Stegaurach und Mühlendorf zu sanieren. Hierzu muss die Fahrbahn gesperrt werden. In welchem Umfang dies geschieht, entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder dem Internet unter Sandkerwa Express Freitag, , Samstag, und Montag, zu den angegebenen Fahrzeiten für 6 Euronach Bamberg und zurück. Linie 8 Kalteneggoldsfeld - Bamberg und zurück Fa. Metzner Fr+Sa Fr+Sa+Mo Haltestelle Kalteneggoldsfeld, Bushaltestelle Oberngrub, Bushaltestelle Tiefenhöchstadt, Bushaltestelle Frankendorf, Bushaltestelle Stackendorf, Bushaltestelle Gunzendorf, Bushaltestelle Dreuschendorf, Bushaltestelle

2 Buttenheim, Rathaus Altendorf, Kindergarten Hirschaid, Rathaus Hirschaid, Sportheim Regnitzau Pettstadt, Gasthof Göller Reundorf, Haltestelle Frensdorf, Markt Waizendorf, Haltestelle Bamberg Freitag und Samstag Rückfahrt ab TG Geyerswörth: und Uhr Montag Rückfahrt ab TG Geyerswörth: nur Uhr Linie 9 Herrnsdorf - Bamberg und zurück Fa. Metzner Fr+Sa Fr+Sa+Mo Haltestelle Herrnsdorf, Kirche Schlüsselau, Gasthaus Bittel Röbersdorf, Bushaltestelle Erlach, Pr.-Werthmann-Platz Küttmannsdorf, Parkbucht Abzw Sassanfahrt, Kellerstraße Sassanfahrt, Bushaltestelle Zimmerberg Pettstadt, Gasthaus Göller Frensdorf, Markt Waizendorf, Haltestelle Bamberg Freitag und Samstag Rückfahrt ab TG Geyerswörth: und 3.15 Uhr Montag Rückfahrt ab TG Geyerswörth: nur Uhr 2 Montag Folgen verspäteter Zahlung Rückfahrt ab TG Geyerswörth: nur Uhr Die VG Stegaurach weist darauf hin, dass bei nicht rechtzeitiger Steuer-, Beitrags-, Abgabe- und Gebührenzahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren anfallen. Bei einer Säumnis von mehr als 3 Tagen ist gemäß Art. 13 KAG bzw. 1 Abs. 2 Nr. 5 AO i.v.m. 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.h. des rückständigen, auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren nach unten abgerundeten Steuer-, Beitrags-, Abgabe- und Gebührenbetrages zu entrichten. Außerdem haben Sie gegebenenfalls die entstehenden Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tragen. Das gilt auch dann, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch erhoben haben. Bauplätze zu verkaufen Auf der Internetseite finden Sie unter der Rubrik Gewerbe und Bauen die kostenlose Bauplatzbörse Aktuelle Liste freier Bauplätze der Gemeinden Stegaurach und Walsdorf. Auch Sie möchten Ihr Grundstück anbieten: Kein Problem, rufen Sie uns an, Tel. Nr. 0951/ (Herr Uch), und wir bieten auch Ihr Grundstück kostenlos an. Linie 12 Ebrach - Bamberg und zurück Fa. Wetz Fr+Sa+Mo Haltestelle Ebrach Eberau Untersteinach Unterweiler Burgwindheim Kappel Kötsch Mönchherrnsdorf Wolfbach Mönchsambach Dürrhof Vollmannsdorf Burgebrach Unterneuses Oberharnsbach Birkach Debring Bamberg Freitag und Samstag Rückfahrt ab TG Geyerswörth: und Uhr Montag Rückfahrt ab TG Geyerswörth: nur Uhr Linie 14 Kirchaich - Bamberg und zurück Fa. Metzner Fr+Sa Fr+Sa+Mo Haltestelle Kirchaich, Sparkasse Priesendorf, Schrüfer Trabelsdorf, Beck Bräu Lisberg, Oberdorf Lisberg, Unterdorf Feigendorf, Haltestelle Kolmsdorf, Haltestelle Zettelsdorf, Haltestelle Walsdorf, Kirche Erlau, Mühlen Kreuzschuh, Feuerwehrhaus Mühlendorf, Kirche Hartlanden, Feuerwehrhaus Dellern Stegaurach, Kirche Stegaurach, Apotheke Debring, Blaue Grotte Bamberg Freitag und Samstag Rückfahrt ab TG Geyerswörth: und Uhr Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie auf Privatgrundstücken Das Waschen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ist auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nicht zulässig. Auf anderen Grundstücken dürfen Fahrzeuge und Fahrzeugteile nur gewaschen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Abwässer nicht versickern und über eine Vorbehandlungsanlage in das Abwassernetz eingeleitet werden. Bei der Wagenwäsche sammeln sich im Abwasser angespülte Reinigungsmittel, Öle, Fette, Ruß, Schwermetallstäube etc. Daher sind bei der Ableitung die Grundsätze des Gewässerschutzes zu beachten. Das Wasserrecht verpflichtet in 1a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) jedermann bei Maßnahmen, mit denen Einwirkung auf ein Gewässer (Grundwasser oder Oberflächengewässer) verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers und eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten. Somit ist die Autowäsche aus Gründen des Gewässerschutzes in einer Autowaschanlage bzw. auf einem hierfür zugelassenen Selbstbedienungswaschplatz durchzuführen. Waschanlagen und -plätze arbeiten ressourcenschonend und führen das Wasser im Kreislauf. Außerdem sind diese Anlagen üblicherweise mit Schlammabtrennung, Öl-/Benzinabscheidern und Filtern zur Abtrennung der Schmutzstoffe ausgestattet. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist hier neben der grundsätzlichen Sorgfaltspflicht die Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune zu beachten. In den Gemeinden Stegaurach und Walsdorf erfolgt die Entwässerung teils im Mischsystem und teils im sogenannten Trennentwässerungssystem. Hier wird das Niederschlagswasser u.a. von Verkehrsflächen direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet bzw. versickert und gelangt schließlich ins Grundwasser. Autowaschen auf unbefestigten privaten Grundstücksflächen verboten! In diesen Fällen muss damit gerechnet werden, dass verschmutztes Waschwasser in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser gelangt. Solche Einleitungen sind nicht durch den Gemeingebrauch gemäß Wasserrecht gedeckt und erfordern daher einer Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten gemäß Landeswassergesetz und erfüllen darüber hinaus das Tatbestandsmerkmal des 324 StGB (Verunreinigung eines Gewässers). Einzige Ausnahme: Autowaschen auf Privatgrund mit geeignetem Abscheider. In diesem Fall dürfen Abwässer, die über befestigte Flächen mit Abscheidevorrichtung ins gemeindliche Kanalnetz gelangen, eingeleitet werden, da die entsprechenden Fremdstoffe ausgeschieden werden.

3 Verstöße sind kein Kavaliersdelikt oder Bagatelle! Wir machen darauf aufmerksam, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit, bzw. bei möglicher Gewässerverunreinigung sogar als Straftat gelten und entsprechend geahndet werden können. Wir bitten deshalb alle Bürger, die Gewässer zu schützen, indem man zur Autowäsche nur Autowaschanlagen bzw. -plätze benutzt. Der Landkreis Bamberg stellt für das Landratsamt zum 1. September 2012 ein: Auszubildende für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Kommunalverwaltung - Bürgerfreundlichkeit und Kompetenz gehören zu unserem Leitsatz. Als modernes Dienstleistungs- und Verwaltungsunternehmen handeln wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und treten für das Gemeinwohl ein. Wenn Sie gern den Umgang mit Menschen pflegen, kontaktfreudig, ausdauernd und zielstrebig sind und die öffentliche Verwaltung als berufliche Herausforderung sehen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Als Voraussetzungen sollten Sie mitbringen einen guten mittleren Schulabschluss (Realschule, Wirtschaftsschule, M 10 oder gleichwertiger Abschluss) oder einen qualifizierenden Hauptschulabschluss mit hervorragenden Leistungen ausgeprägtes Interesse an Verwaltungstätigkeiten gute Kommunikationsfähigkeit hohes Dienstleistungsbewusstsein und Teamfähigkeit Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre Bewerbung mit Jahresabschlusszeugnis 2011 oder Schulabschlusszeugnis senden Sie bis spätestens 9. September 2011 an Landratsamt Bamberg Fachbereich Personal Ludwigstraße Bamberg Telefon Weitere Informationen zur Ausbildung und über den Landkreis Bamberg finden Sie im Internet unter 3 Im Westen: durch die Flur-Nr. 693/3 (Richard-Wagner-Ring) Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flur-Nr. 693/7 der Gemarkung Seehöflein mit einer Fläche von 0,1690 ha. Von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Ein Plan-Entwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbh in Bamberg, ausgearbeitet und am vom Gemeinderat gebilligt worden. Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit nach 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom bis Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während dieser Frist liegt der Planentwurf mit Begründung im Rathaus der Gemeinde Stegaurach, Schlossplatz 1, Stegaurach, öffentlich aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stegaurach, den Siegfried Stengel 1. Bürgermeister Neuwahl des 2. und 3. Bürgermeisters der Gemeinde Stegaurach Amtliche Bekanntmachungen GEMEINDE STEGAURACH Verantwortlich zeichnet: Erster Bürgermeister Siegried Stengel Nach dem berufsbedingten Rücktritt des bisherigen 2. Bürgermeisters Thilo WAGNER hat der Gemeinderat Stegaurach eine Neuwahl der weiteren Bürgermeister vorgenommen. Unser Bild zeigt 1. Bürgermeister Siegfried STENGEL (links) mit den beiden neu gewählten Stellvertretern, 2. Bürgermeister Günter LITZLFELDER (rechts) und 3. Bürgermeister Werner WAßMANN (Mitte). Bekanntmachung über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zur vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Änderung Seehöflein III Der Gemeinderat der Gemeinde Stegaurach hat am die Änderung des Bebauungsplanes Seehöflein beschlossen. Diese Änderung erfolgt vorhabenbezogen für eine geplante Bebauung auf dem Grundstück Richard-Wagner-Ring 1 unter der Bezeichnung vorhabenbezogene Bebauungsplan-Änderung Seehöflein III. Die Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Änderung erfolgt im Beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, deren Größe der Grundfläche kleiner als m² ist. Der Änderungsbereich ist wie folgt begrenzt: Im Norden: durch die Flur-Nr. 693/3 (Richard-Wagner-Ring) Im Südosten: durch die Flur-Nrn. 693 Im Südwesten: durch die Flur-Nr. 693/2 Bericht über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Stegaurach vom im Besprechungszimmer des Verwaltungsgebäudes in Stegaurach (Nr. 06/11ö) Anmerkung:U Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich der nachträglichen Genehmi-gung und Änderung des Sitzungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen. 1ö Ortstermine 1.1ö Anfrage für die Errichtung einer Wohnanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 18 Gmkg. Stegaurach - Kirchgasse 3 - Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Wohnhaus und die bestehende Scheune komplett abzubrechen. Es soll eine Wohnanlage mit ca Wohneinheiten und eine Garagen bzw. Carportanlage entstehen, welche auf drei Baukörper verteilt werden. Der

4 Bauausschuss hat in seiner Sitzung am beschlossen einen Ortstermin abzuhalten. Für die geplante Bebauung werden folgende Befreiungen beantragt: Baugrenzen (mittlerer Baukörper um ca. 1m Richtung Süden) GFZ anstelle von 0,20 ist 0,22 geplant GRZ anstelle von 0,40 ist 0,651 geplant Dachform anstelle eines Sattel- oder Krüppelwalmdach ist ein Pultdach geplant Dachneigung anstelle von sind 4 geplant Vollgeschosse anstelle von II VG sind III VG geplant Der Bauausschuss besichtigt die Örtlichkeiten und bespricht mit dem Antragsteller seine Planung. Die Mitglieder des Bauausschusses erklären, dass der gewünschten Bebauung nicht zugestimmt werden kann, da sich nach ihrer Meinung das Vorhaben nicht einfügt. Der Antragsteller legt daraufhin ein Alternativkonzept vor, das anstelle der dreigeschossigen Baukörper mit Flachdaches, zweigeschossige Baukörper mit einem 45 Satteldach vorsieht. Auch diese Planung fand keine Zustimmung. Das Bauvorhaben wirkt zu massiv in dieser exponierten Lage. Aus den Reihen der Bauausschussmitglieder wurde angerecht, dass über einen Ersatzbau mit gleichen Volumen und Standort und einem weiteren Einzelhaus im Bereich der abzubrechenden Scheune nachgedacht werden sollte, der Antragsteller erklärte, dies zu tun. Es wurde noch darauf hingewiesen, dass bei allen Bebau-ungsvorschlägen auch noch eine Lösung für die vorhandene Kanaltrasse, welche im B-Plan mit einem Leitungsrecht gesichert ist, gefunden werden muss. Der Ortstermin wurde mit dem Hinweis beendet, dass eine beschlussmäßige Behandlung in der an-schließenden Sitzung im Rathaus erfolgt. 1.2ö Errichtung einer Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1 Gmkg. Stegaurach - Mühlendorfer Straße 31 - Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück eine Gerätehalle (ca. 9,00 m x 7,00 m) im Garten zu errichten. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am beschlossen einen Ortstermin abzuhalten. Die Antragsteller haben das geplante Bauvorhaben abgesteckt und erläutern den Bauausschuss die geplante Nutzung. Der Antragsteller erklärt, dass der Hauptgrund für die Errichtung der Gerätehalle die gewünschte Errichtung einer Photovoltaikanlage ist. Nachdem seitens des Bauausschusses Alternativ- und Beteiligungsmöglichkeiten an Photovoltaikanlagen aufgezeigt wurden, erklärte die Antragstellerin, dass die Gerätehalle trotzdem für die Unterbringung der auf dem Grundstück befindlichen Gerätschaften benötigt wird. Seitens des Bauausschusses wurde angeregt, dass innerhalb des Bestandes Raum zur Unterbringung der Gerätschaften geschaffen werden sollte. Einer weitere Bebauung des Grundstücks steht der Bauausschuss nicht positiv gegenüber. Der Antragsteller erklärt, dass er keine Kellerräume hat, seinen Antrag aufrecht erhält und eine beschlussmäßige Behandlung wünscht. Der Ortstermin wurde mit dem Hinweis beendet, dass eine beschlussmäßige Behandlung in der anschließenden Sitzung im Rathaus erfolgt. 1.3ö Antrag aus der Bürgerversammlung Waizendorf am ; Besichtigung des Oberflächenwasserabflusses im Bereich des Pumpwerks Waizendorf In der Bürgerversammlung wurde vorgetragen, dass der Graben im Bereich des Pumpwerkes Waizendorf den Hochwasserabfluss hindert. Es wurde vereinbart, dass der Bauausschuss sich die Situation vor Ort anschaut. Der Bauausschuss besichtigt mit einigen Grundstückseigentümern die Gräben, die Verrohrung und das Einlassrohr in die Aurach. Nach Aussagen der Anlieger wurde die Verrohrung vermutlich im Zusammenhang mit dem Ausbau der Staatsstraße als Hangsicherung vorgenommen. Vor Ort wurden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten (Entfernung der Verrohrung, Anlegung eines neuen Grabens, Renaturierung des Grabens und Schaffung eines neuen Einlasses weiter westlich-) angesprochen. Der Ortstermin wurde mit dem Hinweis beendet, dass eine beschlussmäßige Behandlung in der anschließenden Sitzung im Rathaus erfolgt. Anmerkung: Nach den Ortsterminen ist GR WAGNER abwesend und sein Vertreter GR BURKART dafür anwesend. Beschlussfassung zu TOP 1.1ö Der Bauausschuss stellt die beschlussmäßige Behandlung der Anfrage zurück. Die Bauverwaltung wird beauftragt ein Gespräch mit der Kreisbaumeisterin zu führen, um abzuklären welches Volumen 4 und welche Bebauungsmöglichkeiten für dieses Grundstück sinnvoll wären. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass er mit der Erstellung neuer Bebauungsvorschläge erst nach dem Gespräch beginnen soll. Beschlussfassung zu TOP 1.2ö Der Bauausschuss stellt fest, dass das Grundstück bereits sehr intensiv bebaut ist. Die im Bebauungsplan zulässige GFZ von 0,4 ist jetzt schon weit überschritten. Eine weitere Bebauung des Grundstückes ist nicht mehr mit dem Zielen des Bebauungsplanes vereinbar. Dem Antragsteller wird empfohlen, Lösungen in seinem sehr umfangreichen vorhandenen Gebäudebestand zu suchen. Der Bauausschuss erteilt keine Befreiung für die Errichtung einer Gerätehalle und weiteren baulichen Anlagen. Beschlussfassung zu TOP 1.3ö Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Staatlichen Bauamt Rücksprache zu nehmen, um abzuklären, warum die Verrohrung des Grabens erfolgt ist und ob diese beibehalten werden muss. Weiterhin soll ein naturnaher Ausbau des Grabens mit neuer Einleitung in die Aurach, westlich der jetzigen Einleitungsstelle, besprochen werden. Mit der Unteren Naturschutzbehörde ist außerdem abzuklären, ob entsprechende Maßnahmen als ökologische Ausgleichsmaßnahmen bewertet und auf das Ökokonto der Gemeinde gebucht werden können. 2ö Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen BA- Sitzung vom (Nr. 05/11ö) Das Protokoll der letzten BA-Sitzung vom (Nr. 05/11ö) wird ohne Einwände genehmigt. 3ö Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 760/47 Gmkg. Höfen - Bodenfeldweg 11 - Die Antragsteller beabsichtigen ein Einfamilienwohnhaus im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Unteraurach zu errichten. Dieses stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht überein. Die Bauwerber beantragen deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Be-bauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung, Gauben- bzw. Zwerggiebelbreite, der Einhaltung der Bau-grenzen und der Form des Garagendaches. In der Bauausschusssitzung am , TOP 8ö, wurde eine Anfrage zur gewünschten Bebauung zugestimmt. Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt die beantragten Befreiungen. Die notwendigen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind nachzuweisen und herzustellen. Die Höhenlage der Gebäude ist vor Baubeginn von der Gemeinde vor Ort festzulegen. 4ö Errichtung von Dachgauben mit Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 655/3 Gmkg. Stegaurach - Mutzershof 5 - Die Antragsteller beabsichtigen das Dachgeschoss auszubauen und Schleppgauben auf der Nord- und Südseite zu errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze sind nachzuweisen und herzustellen. 5ö Bauanfrage bezüglich der Erhöhung des Kniestocks und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 324/5 Gmkg. Stegaurach - Michaelsberger Weg 17 - Die Antragstellerin möchte den Kniestock des Wohnhauses Michaelsberger Weg 17 auf 1,50 m erhöhen und auf der Südseite eine Dachgaube errichten. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Westgebiet. Die geplanten Baumaßnahmen stimmen mit der Festsetzung des Bebauungsplanes nicht überein. Der Bauausschuss steht einem Ausbau des Dachgeschosses positiv gegenüber, wenn ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Gemeinsam mit der Kreisbaumeisterin soll eine Lösung gesucht werden, damit keine Bezugsfälle für eine allgemeine Erhöhung des Kniestocks bis zu 1, 50 m im gesamten Baugebiet geschaffen wird. 6ö Vollzug des Einzelhandelsgutachtens Verbesserung der Parksituation Der Gemeinderat der Gemeinde Stegaurach hat in seiner Sitzung am die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachten beraten und den Punkt 2 Verbesserung der Parksituation an den Bauausschuss verwiesen. Der Bauausschuss soll eine Empfehlung über Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen sowie Vorschläge für eine at-

5 traktivere Gestaltung der Parkplatzanlage Renkenstraße aussprechen. Der Bauausschuss erklärt, dass er fachlich nicht in der Lage ist, ein in sich schlüssiges Kurzzeitparkplatzkonzept zu erstellen. Hierfür sollten ein oder mehrere qualifizierte Planungsbüros beauftragt werden. Bei anderen Gemeinden oder dem Landratsamt Bamberg sollte sich deshalb nach entsprechenden Büros erkundigt werden. Weiterhin wird klargestellt, dass die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen nur Sinn macht, wenn deren Einhaltung auch überwacht wird. Der Gemeinderat muss hierfür eine entsprechende Willenserklärung abgeben. Bei der Erstellung eines Konzeptes sollte nach Auffassung des Bauausschusses insbesondere das Parkverhalten in folgenden Bereichen Berücksichtigung finden: Einmündungsbereich Wildensorger- und Schulstr., Rathaus, bei allen Arztpraxen, im Bereich des Therapiezentrums DORBERT, Bäckerei GRU-BERT, Bereich Luigi- Padovese-Platz, im Bereich der Apotheken und Sparkassen, am Stegauracher Friedhof und bei den Gastwirtschaften. Der Bauausschuss vertritt die Auffassung, dass der Parkplatz am Ochsenbrunnen an Attraktivität gewin-nen würde, wenn der Parkplatz von der Bamberger Straße aus sowohl direkt angefahren wie auch abgefahren werden dürfte. Die Verwaltung soll mit dem Straßenbauamt die Zulässigkeit hierfür abklären. Nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnung Der Bauausschuss stimmt der nachträglichen Aufnahme des Bauantrages ROST auf Neubau eines Zwei-familienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 590/98 Gmkg. Stegaurach -Tränkseeweg 3- in die heutige Tagesordnung nicht zu. 7ö Informationen durch den Bürgermeister 7.1ö Genehmigungsfreistellung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 594/24 Gmkg. Stegaurach - Unterer Mittelberg Bürgermeister STENGEL teilt mit, dass für das o.g. Bauvorhaben ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung gestellt und dieser Antrag als Geschäft der laufenden Verwaltung bearbeitet wurde. 8ö Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Anfragen 8.1ö Erdablagerungen im Bereich der Friedhöfe 2. Bürgermeister LITZLFELDER teilt mit, dass der Bauhof am Friedhof in Höfen weiterhin Erdaushub und Humus ablagert, obwohl dies nicht mehr geschehen soll. Außerdem befindet sich im Bereich des Friedhofes Mühlendorf immer noch ein Bauhofaußenlager, welches schon längst aufgelöst werden sollte. 1. Bürgermeister Stengel erklärt, dass er diesbezüglich mit dem Bauhofleiter Rücksprache nehmen wird. Bericht über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Stegaurach vom im Besprechungszimmer des Verwaltungsgebäudes in Stegaurach (Nr. 07/11ö) Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen. 5 1ö Ortstermin Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 590/98 Gmkg. Stegaurach - Tränkseeweg 3 - Der Antragsteller beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kreuzweiher ein Zweifamilienwohnhaus zu errichten. Das Bauvorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht überein. Die GRZ wird um 0,07, die GFZ wird um 0,19 und die Anzahl der Vollgeschosse wird um eines überschritten. Weiterhin wird eine Befreiung von der Einhaltung der Baugrenze und der Höhenlage der Gebäude beantragt. Der Bauausschuss hat bei einem Ortstermin am die Höhenlage der Gebäude auf + 0,50 cm über der Straßenoberkante, gemessen am Leistenstein in der Mitte der entlang der Ortsstraße Tränkseeweg verlaufenden Grundstücksgrenze festgelegt. Der Bauwerber erklärt nun, dass er mit der festgelegten Höhenlage baulich nicht zurechtkommt und hat geänderte Pläne eingereicht. Beim heutigen Ortstermin wird die Situation nochmals begutachtet, insbesondere im Hinblick auf die umliegende Bebauung. Der Bauausschuss hebt seinen Beschluss vom hinsichtlich der festgelegten Höhenlage von 50 cm auf. Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt die notwendigen Befreiungen. Die Höhenlage des Wohngebäudes (EFOK) wird auf max. 75 cm über die Straßenoberkante festgelegt. Als Bezugspunkt +/- 0,00 ist der Leistenstein in der Mitte der Grundstücksgrenze zur Ortsstraße Tränkseeweg heranzuziehen. Das Schnurgerüst ist von der Gemeinde abzunehmen und die Einhaltung der Hö-henlage ist von der Gemeinde zu überwachen. Die laut der Stellplatzsatzung der Gemeinde erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und herzustellen. 2ö Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen BA-Sitzung vom (Nr. 06/11ö) Das Protokoll der letzten BA-Sitzung vom (Nr. 06/11ö) wird ohne Einwände genehmigt. 3ö Bauantrag auf Anbau an der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 236/12 Gmkg. Mühlendorf - Sonnenweg 1 - Der Bauwerber möchte an die bestehende Garage einen 9,00 x 6,50 m großen Anbau an der Grundstücksgrenze errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die verkehrsmäßige Erschließung soll über die Ortsstraße Steigerwaldstraße erfolgen. Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu. 4ö Bauantrag auf Neubau von zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/70 Gmkg. Stegaurach - Erhard-Uhlig- Str. 4 - Der Antragsteller beabsichtigt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 2. Bebauungsplanänderung Neuaurach zwei Fertiggaragen (6,00 x 5,58 m) mit Flachdach zu errichten. Die Garagen sollen außerhalb der Baugrenzen gebaut werden. Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt die notwendige Befreiung. 5ö Bauanfrage für die Errichtung eines Wohnhauses im Toskana- Stil auf dem Grundstück Fl.Nr. 698 Gmkg. Höfen - Holzweg 3 - Die Antragsteller beabsichtigen den vorhandenen Gebäudebestand größtenteils abzubrechen und auf dem Grundstück einen Neubau im Toskana-Stil zu errichten. Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Der Bauausschuss stellt seine Zustimmung zur gewünschten Bebauung in Aussicht. Dem Bauwerber wird empfohlen wegen des angrenzenden Waldes vor Erstellung eines Bauantrages mit dem Forstamt die Erfordernisse für den Baumfallbereich abzuklären. Soweit für das Bauvorhaben noch Anschlüsse an Versorgungsleitungen notwendig werden, muss der Bauwerber mit Einreichung des Bauantrages die entsprechenden Nachweise für eine ordnungsgemäße Erschließung vorlegen. Ebenso müssen im Bauantrag die entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden. 6ö Tekturplan für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 423/1 und 416 Gmkg. Stegaurach - Lerchenweg 23 - Die Antragsteller haben für die Bebauung des Grundstücks Lerchenweg 23 einen genehmigten Bauantrag mit einem 42 -Satteldach, möchten nun aber die Dachform ändern. Das Dach soll nun zwei versetzte Pultdächer erhalten. Für diese Änderung wurde ein Tekturplan eingereicht und die erforderlichen Befreiungen beantragt. Der Bauausschuss stimmt der Tekturplanung zu und erteilt die notwendigen Befreiungen. 7ö Überarbeitung der Bebauungspläne der Gemeinde Stegaurach hier: Festlegung der weiteren Vorgehensweise In der Gemeinderatssitzung vom , TOP 2ö, wurde beschlossen, dass der Bauausschuss die gemeindlichen Bebauungspläne dahingehend überprüfen soll, ob sie den heutigen Wohnbedürfnissen noch gerecht werden. In der heutigen Sitzung soll die weitere Vorgehensweise besprochen werden. Den Mitgliedern des Bauausschusses werden die Ausführungen der Kreisbaumeisterin sowie Zusammenstellungen der Bauverwaltung als Arbeitsunterlagen übergeben. Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wird auf die nächste Bauausschusssitzung vertagt. Die Mitglieder des Bauausschusses wollen sich mit den ausgehändigten Arbeitsunterlagen erst vertraut machen und werden der Bauverwaltung vor der nächsten Sitzung mitteilen, welche allgemein gültigen Parameter (z. B. Wandhöhe, Firsthöhe, Kniestock ja/nein, Anzahl der Wohneinheiten, Höhenlage von Ge-bäuden, max. GRZ und GFZ usw.) sie für die künftige städtebauliche Entwicklung als zwingend erforderlich halten. Nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnung

6 Der Bauausschuss stimmt der nachträglichen Aufnahme des nachfolgenden TOPs 8ö zu. 8ö Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Neuaurach-Friedhof für die Errichtung einer Doppelgarage Der Antragsteller beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Doppelgarage zu errichten. Die Baugrenzen soll hierzu nach Süden überschritten werden. Die Erteilung einer Befreiung kann nur erfolgen, wenn das Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht berührt und 1. Gründe des Wohl der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Neuaurach-Friedhof werden von der vorgesehenen Bebauung nicht berührt, somit sind die Vorausset-zungen für die Erteilung einer isolierten Befreiung gegeben. Der Bauausschuss Stegaurach stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zu. 9ö Informationen durch den Bürgermeister 9.1ö Bauanfrage bezüglich der Erhöhung des Kniestocks und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 324/5 Gmkg. Stegaurach - Michaelsberger Weg 17 - In der Bauausschusssitzung am , TOP 5ö, wurde die Verwaltung beauftragt mit der Kreisbaumeisterin nach Lösungen für den gewünschten Dachausbau zu suchen. Nach Vorstellung der Kreisbaumeisterin kann der Dachausbau dadurch gefördert werden, wenn im Bebauungsplan auf die Festsetzung für einen Kniestock verzichtet wird und die Höhe des Gebäudes durch die Festlegung einer Wand- und Firsthöhe, immer bezogen auf dem vorhandenen Gelände, festgeschrieben wird. Zwischenzeitlich sprach der Leiter der Bauverwaltung mit der Antragstellerin verschiedene Möglichkeiten für einen Dachausbau durch. Es wurde empfohlen, entweder ein Gaubenband im vorhandenen Dachgeschoss einzubauen oder ein Dach mit einer Neigung von 45 zu errichten. Von der Bauwerberin wurde als Alternativlösung die Errichtung eines Geschosses mit Pultdaches ins Gespräch gebracht. Der Bauausschuss wird nun gebeten mitzuteilen ob er sich mit der Errichtung eines weiteren Geschosses mit Pultdach anfreunden könnte. Aufgrund der exponierten Ortsrandlage des Grundstücks vertritt der Bauausschuss die Auffassung, dass ein zweigeschossiges Gebäude mit Pultdach sich nicht an die Höhe der vorhandenen Bebauung anpasst und somit nicht einfügt. Der Bauwerberin wird aufgrund der Ortslage als Lösung für ihren geplanten Dachausbau ein 45 Satteldach empfohlen. 9.2ö Überwachung des Bauvorhabens Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Schulstr. 5, Stegaurach 1. Bürgermeister STENGEL gibt bekannt, dass mit dem o. g. Bauvorhaben begonnen worden ist. Die Höhenlage des geplanten Mehrfamilienwohnhauses ist kritisch zu betrachten. Das Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet. Laut Bebauungsplan ist die Höhenlage wie folgt definiert: Die Höhenlage der Wohnhäuser im Eingangsbereich ist mit max. 50 cm Oberkante Fertigfußboden im Hauseingangsbereich über öffentliche Verkehrsfläche zulässig. Die Verwaltung wird beauftragt die Einhaltung der Höhenlage zu überwachen und das Bauvorhaben so-fort einstellen zu lassen, wenn die Höhenlage nicht eingehalten wird oder sich andere Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben. 10ö Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Anfragen Keine. Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Stegaurach im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes in Stegaurach (Nr. 08/11ö) vom Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen. 1ö Sachstandsbericht zur Verlängerung des Projekts JeKi 6 Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom , TOP 2ö, beschlossen, an der Grundschule Stegaurach das Projekt JeKi (Jedem Kind ein Instrument) einzuführen. Das JeKi -Projekt der Kreismusikschule ist auf die Dauer von vier Jahren angelegt und begleitet die Kinder einer der beiden 1. Klassen der Grundschule Stegaurach ab dem Schuljahr 2010/2011 somit über ihre gesamte Grundschullaufbahn. Die Kosten für das Projekt belaufen sich für die gesamte Laufzeit (4 Jahre) auf ca ,00 EUR. Die Finanzierung erfolgt dabei zum Teil durch einen möglichst gering gehaltenen Elternbeitrag. Darüber hinaus ist eine Förderung durch die Oberfrankenstiftung sowie die Kulturstiftung der Sparkasse Bamberg möglich. Staatliche Zuschüsse sind für dieses Projekt nicht vorgesehen. Die restlichen nicht gedeckten Kosten werden von der Gemeinde Stegaurach getragen. Dem Wunsch des Gemeinderates, das Pilotprojekt auch in den weiteren ersten Klassen der Grundschule Stegaurach durchzuführen, konnte im letzten Jahr nicht entsprochen werden. Herr Raimund KRUG von der Kreismusikschule Bamberg stellt dem Gemeinderat die Fortführung des Projektes vor und zieht ein positives Ergebnis des vergangenen Schuljahres. Das Projekt soll nunmehr auch in anderen Gemeinden und in allen ersten Klassen durchgeführt werden. Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und begrüßt die Weiterführung des Pilotprojektes JeKi (Jedem Kind ein Instrument) an der Grundschule Stegaurach für die momentane Projektklasse. Es besteht Einverständnis damit, dass ab dem neuen Schuljahr 2011/2012 alle ersten Klassen an dem Projekt teilnehmen sollen. 2ö Neuwahl eines 3. Bürgermeisters Nachdem 3. Bürgermeister Günther LITZLFELDER in der GR-Sitzung vom zum 2. Bürgermeister gewählt wurde, ist es nunmehr notwendig, einen neuen 3. Bürgermeister zu wählen, da der Gemeinderat Stegaurach zu Beginn der Legislaturperiode in seiner konstituierenden Sitzung am (TOP 3.1ö) festgelegt hat, dass zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 i.v.m. Art. 51 Abs. 3 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind. GR FRICKE beantragt, keine Neuwahl eines 3. Bürgermeisters durchzuführen und darüber hinaus den Posten eines 3. Bürgermeisters ganz abzuschaffen. 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass sich das Thema Abschaffung des Postens eines 3. Bürgermeistzers nicht auf der heutigen Tagesordnung befindet, sondern Neuwahl eines 3. Bürgermeisters lautet. Der Gemeinderat Stegaurach hat in seiner konstituierenden Sitzung die Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern festgelegt und dies dann auch in seinem Ortsrecht (Geschäftsordnung des Gemeinderats -GeschO2008- und Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Gemeinderat Stegaurach -GVerfS2008-) entsprechend manifestiert. Falls man künftig auf einen 3. Bürgermeister gänzlich verzichten wolle, müsse die Entscheidung über die Abschaffung des Postens (einschließlich Änderung der Geschäftsordnung) auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung gesetzt werden, damit sich alle Gemeinderäte auf diese Entscheidung vorbereiten können. GR HÖPFNER stellt den Antrag zur Tagesordnung, den TOP 2ö der heutigen Sitzung abzusetzen und über den vorgenannten Antrag von GR FRICKE zu befinden. Der Gemeinderat Stegaurach lehnt den Antrag von GR HÖPFNER ab, den TOP 2ö der heutigen Sitzung abzusetzen und entsprechend dem Antrag von GR FRICKE in der heutigen Sitzung keine Neuwahl eines 3. Bürgermeisters durchzuführen, sondern sich mit der Abschaffung des Postens eines 3. Bürgermeisters zu befassen. 2.1ö Formalitäten der Abstimmung zur Wahl der weiteren Bürgermeister Die Wahl der weiteren Bürgermeister ist unter Beachtung des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln vorzunehmen. Eine Bindung an Wahlvorschläge besteht nicht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ungültige Stimmen bleiben außer Betracht; wäre die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, müsste die gesamte Wahl wiederholt werden. Sollte kein Gemeinderatsmitglied im ersten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Gegebenenfalls entscheidet das Los, welche Bewerber in die Stichwahl kommen, wenn zwei oder mehr Bewerber die gleiche höchste Stimmenzahl aufweisen oder auch wenn an zweiter Stelle zwei oder mehr Bewerber mit gleicher Stimmzahl stehen. Erreicht auch in der Stichwahl kein Bewerber die Mehrheit, entscheidet das Los ( 81 Abs. 3 GLKrWO analog).

7 Der Gemeinderat Stegaurach billigt den Vorschlag des 1. Bürgermeisters, dass zu seiner Unterstützung bei der Durchführung des Wahlvorganges und Auszählung der Wahlzettel ein Wahlausschuss gebildet wird, dem die beiden anwesenden Vertreter der Verwaltung angehören sollen. 2.2ö Durchführung der Wahl des 3. Bürgermeisters Aus den Reihen des Gemeinderates wird folgender Wahlvorschlag gemacht: - von GR PALASTI wird GR WAßMANN als 3. Bürgermeisterkandidat vorgeschlagen. Nach kurzer Erläuterung des Wahlvorganges wird zur Stimmabgabe im abgeschlossenen Nebenraum des Sitzungssaales aufgefordert. Der erste Bürgermeister lässt die Stimmzettel austeilen. Die Gemeinderatsmitglieder füllen ihren Stimmzettel jeweils einzeln aus und werfen diesen in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt. Die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und der Abstimmungsvermerke überein. Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass 13 Stimmzettel gültig, 7 Stimmzettel sind ungültig. Von den abgegebenen 13 gültigen Stimmzetteln entfallen auf: - GR WAßMANN 12 Stimmen - GR FRICKE 1 Stimme 1. Bürgermeister STENGEL verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass GR WAßMANN die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum dritten Bürgermeister gewählt worden ist. Auf entsprechende Anfrage erklärt der Gewählte, dass er die Wahl annimmt. 2.3ö Vereidigung des 3. Bürgermeister Der weitere Bürgermeister ist im Anschluss an seine Wahl nach den Bestimmungen des KWBG (Art. 37 KWBG) nochmals zu vereidigen. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. 1. Bürgermeister Siegfried STENGEL nimmt die Vereidigung von 3. Bürgermeister WAßMANN nach Art. 37 KWBG vor. 3ö Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Westgebiet - Zum Steinigt Der Gemeinderat der Gemeinde Stegaurach hat in seiner Sitzung am die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Westgebiet für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 383 Gmkg. Stegaurach beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln. 3.1ö Beteiligung der Öffentlichkeit hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Während der Auslegungsfrist ging eine Stellungnahme ein. Stellungnahme der Eheleute Kuno u. Sigrid EICHNER, Höhenweg 3a, Stegaurach vom Die Eheleute EICHNER teilen mit, dass sie mit der Formulierung zu Punkt 9 Sonstiges der Legende nicht einverstanden sind. Sie schlagen folgende neue Formulierung vor: Die Eigentümer der innerhalb der Bebauungsplanänderung Westgebiet für den Bereich Westgebiet-Zum Steinigt am Grundstück SCHÖRNER anliegenden Grundstücke haben auf ihren Grundstücken die eventuell zur Herstellung der Stichstraßen notwendigen Böschungen, Stützmauern und Betonrückenstützen zu dulden und zu unterhalten. Der Gemeinderat beschließt, dass zur Klarstellung des Punktes 9 die von den Eheleuten EICHNER gewünschte Formulierung übernommen wird ö Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Mit Schreiben vom wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Folgende Träger öffentlicher Belange teilten mit, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen: Amt für ländliche Entwicklung, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bayerischer Bauernverband, E.ON - Netz GmbH, Regierung von Oberfranken, Vermessungsamt Bamberg und das Staatliches Bauamt Bamberg. a) Stellungnahme des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen. Im Vorhabengebiet sind keine Bodendenkmäler bekannt, es wird jedoch auf die allgemeine Meldepflicht nach 8 DSchG hingewiesen. Die Ausführungen dienen zur Kenntnis. In der Legende zum Bebauungsplan ist der Hinweis zur allgemeinen Meldepflicht bereits aufgenommen. b) Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg vom Die Stadtwerke Bamberg teilen mit Schreiben vom mit, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen. Da in der Ortsstraße Zum Steinigt eine Gasleitung verlegt ist, besteht die Möglichkeit, den Planbereich mit Gas zu versorgen. Wenn das Baugebiet in privater Hand bleibt und mit Gas versorgt werden soll, benötigen die Stadtwerke Bamberg einen schriftlichen Auftrag des Eigentümers sowie einen Grundbucheintrag für die Gasversorgungsleitung. Der Vorhabenträger wünscht für das Gebiet eine Gasversorgung und hat deshalb zwischenzeitlich mit den Stadtwerken Bamberg Kontakt aufgenommen. Die Ausführungen dienen zur Kenntnis. c) Stellungnahme der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH vom Es wird mitgeteilt, dass sich entlang der Ortsstraße Zum Steinigt sowie entlang dem Eichenweg Telekommunikationsanlagen befinden, welche durch Bauausführungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Sollte eine Umlegung von Leitungen notwendig werden, wird mindestens 3 Monate vor Baubeginn ein entsprechender Auftrag benötigt. Da eine Erschließung des Gebietes nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich ist, ist eine Mitfinanzierung des Antragstellers Voraussetzung. Die Kabel Deutschland Vertriebs und Service GmbH ist gerne bereit hierfür ein Angebot abzugeben. Die Ausführungen dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis. Die Erschließung des Baugebiets ist Angelegenheit des Vorhabenträgers. Die Gemeinde Stegaurach fordert deshalb von der Kabel Deutschland Vertriebs und Service GmbH kein Angebot an und erteilt auch keinen Auftrag. d) Stellungnahme des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe vom Der Zweckverband teilt mit, dass er beabsichtigt, die Verlegung der Hauptleitung bzw. der Hausanschlüsse mittels eines Erschließungsvertrages vorzunehmen. Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird zustimmt, wenn ein entsprechender Erschließungsvertrag abgeschlossen wird, in dem sämtliche Modalitäten geregelt sind. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Zweckverbandes. Vor Satzungsbeschluss ist ein Durchführungsund Erschließungsvertrag zwischen dem Investor und der Gemeinde Stegaurach abzuschließen. Der Erschließungsvertrag zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung und dem Investor ist dem gemeindlichen Durchführungs- und Erschließungsvertrag als Anlage beizufügen. e) Stellungnahme des Landratsamts Bamberg vom Mit Schreiben vom teilt das Landratsamt Bamberg mit, dass aus Sicht des Wasserrechts und des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen. Für den Bereich des Städtebaus und des Bauordnungsrechts wird mitgeteilt, dass auch hier keine Bedenken bestehen, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan, Durchführungsvertrag und der vorgelegte Vorhabenbezogene Bebauungsplan aufeinander abgestimmt sind und sich nicht widersprechen. Die Naturschutzabteilung des Landratsamts teilt mit, dass eine naturschutzfachliche Bestandsaufnahme erforderlich ist, damit die Gemeinde im Rahmen der Abwägung beurteilen kann, ob ein Ausgleich festgesetzt werden soll oder ob Teile des Gehölzbestandes zu erhalten sind. Weiterhin ist zu überprüfen, ob die alten Felsenkeller bis unter die beplante Fläche reichen. Bezüglich des vorhandenen Gehölzbestandes wurde zwischenzeitlich eine Bestandsaufnahme für die einzelnen Baurechte durchgeführt. Auf den Baugrundstücken sind insgesamt 5 Obstbäume, 12 Nadelbäume, 82 Laubbäume sowie mehrere Hainbuchengruppen und weitere Sträucher wie Liguster, Heckenrose, Holunder, Forsythie vorhanden. Die Ausführungen des Landratsamts dienen zur Kenntnis. Vor dem Satzungsbeschluss wird ein Durchführungsvertrag erstellt. Mit diesem Vertragswerk wird der Vorhaben- und Erschließungsplan auf die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung abgestimmt. Der Gemeinderat beschließt, dass die vorhandene Bepflanzung soweit wie möglich erhalten werden muss. Für den durch Baumaßnahmen notwendigen Wegfall von Bäumen und Gehölzen sind Ersatzpflanzungen durchzuführen, die eine umfangreiche Begrünung der Bauplätze sicherstellen. Auf jeden Baugrundstück muss pro angefangene 200 qm Grundstücksfläche mindestens 1 Laub- oder Obstbaum vorhanden sein. Bezüglich der Bepflanzung wird festgelegt, dass zu jedem Bauvorhaben ein Begrünungsplan erstellt werden muss. Die vorhandenen Felsenkeller im Bereich der westlichen Baugrundstücke

8 sind im Plan aufzunehmen und das Aufmaß der Begründung beizufügen. 3.3ö Billigungsbeschluss Der Gemeinderat nimmt vollinhaltlich Kenntnis von der Planzeichnung mit Legende und der dazugehörigen Begründung des Architekten MELZER, Bamberg, beide in der Fassung vom mit den heute beschlossenen Änderungen und billigt diese. 3.4ö Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Weiterhin soll ein Entwurf eines Durchführungs- und Erschließungsvertrags mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan zur nächsten Gemeinderatssitzung vorgelegt werden. In diesem Vertrag muss insbesondere die Durchführung und Absicherung einer ordnungsgemäßen Erschließung (Zufahrten, Trassen für Ver- und Entsorgungsleitungen) sichergestellt werden. 4ö Erstellung eines Leitbildes für die Gemeinde Stegaurach hier: Abhaltung eines Seminars Das Amt für Ländliche Entwicklung hatte der Gemeinde Stegaurach mit Schreiben vom ein Angebot für ein zweitägiges Seminar zum Thema Leitbildentwicklung in Kloster Langheim vorgelegt. Der Gemeinderat Stegaurach hat jedoch in seiner Sitzung am den Wunsch geäußert, nur ein 1-Tages-Seminar in Stegaurach mit maximal 4-6 Stunden zu wollen. Mit Schreiben vom nimmt das Amt für Ländliche Entwicklung hierzu nochmals Stellung und stellt die Sinnhaftigkeit und den Erfolg eines derart reduzierten Seminars in Frage. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, ein 2-tägiges Leitbildseminar an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung entsprechend dem Angebot vom zu buchen. 5ö Antrag der Fraktion Grüne/Aktive Bürgerstimme auf Einleitung konkreter Schritte zum Neubau bzw. zur Erweiterung der Bücherei Mit Schreiben vom beantragt die Fraktion Grüne/Aktive Bürgerstimme die Einleitung konkreter Schritte zum Neubau bzw. zur Erweiterung der Bücherei. Diese sollen aus zwei Schritten bestehen: 1. Bestellung eines Architekten für Planung und Bau bzw. alternativ Erweiterung der Bücherei. Dieser sollte spezielle Referenzen für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen vorweisen. 2. Ernennung einer Arbeitsgruppe, die mit dem Architekten den Büchereibau begleitet. Die Gemeinderäte TREPESCH, SCHUBERT, FENDRICH, HÖPF- NER, NORDMANN, FRICKE und MUSIG haben nunmehr mit Schreiben vom (Eingang: ) einen Antrag auf Anberaumung einer Sondersitzung zur Behandlung des Antrags der Fraktion Grüne/Aktive Bürgerstimme vom innerhalb von 2 Wochen gestellt. Anmerkung der Verwaltung: Gemäß Art. 46 Abs. 2 GO bzw. 23 Abs. 1 der gemeindlichen Geschäftsordnung (GeschO2008) hat der Bürgermeister binnen einer Frist von 14 Tagen nach Eingang des Verlangens eine Gemeinderatssitzung einzuberufen,... wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder dies schriftlich unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes beantragen. Die gesetzlich geforderten Voraussetzungen liegen bei dem von 7 Gemeinderatsmitgliedern unterzeichneten Antrag vor. Die Einberufung einer Sondersitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ist jedoch nicht mehr erforderlich, da sich das Thema auf der Tagesordnung der heutigen regulären Sitzung befindet, welche in dem vorgenannten 14-tägigen Zeitfenster seit Eingang des Antrages stattfindet. 1. Bürgermeister STENGEL erläutert, dass zum Thema Erweiterung/Neubau der Bücherei Stegaurach schon seit geraumer Zeit diverse Vorgespräche und Vorplanungen mit Betroffenen und Fachstellen laufen, nachdem sich die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter der Bücherei Ende Juli 2010 erstmals mit dem Wunsch nach der Erweiterung der Räumlichkeiten an die Gemeinde gewandt hatten. Nachdem es sich um eine Pfarr- und Gemeindebücherei handelt, in welcher auch die umfangreiche Schulbücherei integriert ist, sind hier nicht nur die gemeindlichen, sondern auch die entsprechenden Interessen schulischer und kirchlicher Fachstellen mit zu berücksichtigen. Die Gemeinde Stegaurach hat bereits mit Beschluss vom (TOP 4ö) einen Arbeitskreis Büchereierweiterung ins Leben gerufen, welcher die diversen Interessenslagen und Wünsche koordinieren soll und sich am zu einer ersten Sitzung getroffen hat. 8 Daraufhin wurde die Angelegenheit in diversen anderen gemeindlichen Ausschüssen angesprochen, ohne dass die Angelegenheit so weit vorangekommen wäre, so dass sie dem Gemeinderat spruchreif zur Beschlussfassung wieder vorgelegt werden konnte (vgl. GR vom , TOP 12.1ö, GR vom , TOP 9.2ö, JASTE vom , TOP 2ö, GR vom , TOP 12.3ö, GR vom , TOP 4ö, GR vom , TOP 6.2ö, GR vom , TOP 9.2ö und GR vom , TOP 13.3ö). Unter anderem geht es auch um in naher Zukunft leer stehende Schulräume, welche künftig als Bücherei genutzt werden könnten, so z.b., wenn im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mittelschule ein Schulverbund im Aurachgrund zustande kommt und Klassen bzw. Fachbereiche ausgelagert werden. Zuletzt hat der Finanzausschuss Stegaurach in seiner Sitzung am im Hinblick auf einer evtl. Lösung der Standortfrage bis September des laufenden Jahres - die entsprechenden Haushaltsmittel für die Hochbauplanungen im laufenden Haushaltsjahr 2011 eingeplant. Schließlich hat sich der Arbeitskreis Büchereierweiterung am zu einer neuerlichen Sitzung getroffen, wobei vereinbart wurde, dass GR BURKART eine ihm bekannte Architektin um Vorschläge (Skizzen) für die Erweiterung bitten wolle, ebenso Frau ESSLER vom St. Michaelsbund nach Rücksprache mit dem Erzbischöflichen Bauamt. Entsprechende Vorschläge liegen der Verwaltung noch nicht vor. Der Kooperationsvertrag für den Schulverbund Aurachtal-Ebrachgrund zwischen den Hauptschulen Stegaurach, Burgebrach, Frensdorf-Pettstadt, Priesendorf-Lisberg-Walsdorf und Schlüsselfeld-Burghaslach wurde zwischenzeitlich am unterzeichnet und tritt am in Kraft. Der Schulverbund wird mit den Planungen für das kommende Schuljahr erst nach Abschluss des laufenden Schuljahres beginnen. Entsprechende Raumbedarfszahlen liegen der Gemeinde daher noch nicht vor. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt die Planungen für einen Um- oder Neubau der Bücherei weiter voran zu treiben. Die Verwaltung soll einen Vorschlag für das weitere Vorgehen insbesondere hinsichtlich eines Ideenwettbewerbs für Architekten machen und die von den Planern einzuhaltenden gemeindlichen Vorgaben festlegen. Der Arbeitskreis Büchereierweiterung soll ebenfalls möglichst noch im Juni tagen und einen entsprechenden Vorschlag machen. 6ö Informationen durch den Bürgermeister 6.1ö Neuerrichtung des Kinderspielplatzes im Stadtweg in Unteraurach 1. Bürgermeister STENGEL gibt dem Gemeinderat bekannt, dass nach den Pfingstferien, am Montag, um Uhr im Rathaus ein erstes Treffen mit den Unterauracher Bürgerinnen und Bürger stattfindet, die sich aktiv an der Planung und Realisierung des Spielplatzes beteiligen möchten. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 6.2ö Errichtung eines Geh- und Radweges zwischen Waizendorf und Obergreuth entlang der Staatsstraße St Bürgermeister STENGEL gibt dem Gemeinderat bekannt, dass zuletzt am ein runder Tisch sowie ein Ortstermin mit allen Beteiligten bezüglich der Errichtung eines Geh- und Radweges zwischen Waizendorf und Obergreuth entlang der Staatsstraße St 2254 stattgefunden hat. Es sind hierzu insbesondere im Bereich der Untertunnelung noch eine Reihe von Abstimmungsgesprächen und Detailplanungen notwendig. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 7ö Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Anfragen 7.1ö Umwidmung des Dorfplatzes zum Luigi-Padovese-Platz am GR METZNER lobte die gelungene Veranstaltung anlässlich der Umwidmung des Dorfplatzes zum Luigi-Padovese-Platz am Auch der enthüllte Gedenkstein für den ehemaligen Ehrenbürger der Gemeinde Stegaurach sei hierbei sehr positiv aufgenommen worden. 7.2ö Neuregelung der Vereinszuschüsse GR WAGNER erinnerte an die ausstehende Neuregelung der gemeindlichen Vereinszuschüsse. Der gemeindliche Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziale Angelegenheiten hatte in seiner letzten Sitzung am die Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung zwar eingehend diskutiert, insbesondere aber die Bezuschussung von Investitionen der Vereine, Gruppen, Verbände und kirchlichen Institutionen jedoch noch nicht beraten können. Nachdem nunmehr von einem Sportverein ein gemeindlicher Zuschuss für die Anschaffung eines neuen Rasenmähers beantragt

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