Handlungsspielräume des Direktionsrechts. Dr. Holger Grote,

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1 Handlungsspielräume des Direktionsrechts Dr. Holger Grote,

2 Inhalt A. Systematik B. Versetzungen C. Beteiligung des Betriebsrates D. Nichtbefolgung von Weisungen und Rechtsschutzfragen 2

3 A. Systematik

4 Begriff - Direktionsrecht/Weisungsrecht: Das Recht des Arbeitgebers, die Arbeitspflicht durch einseitige Weisung nähe auszugestalten (BAG AZR 444/99) - Normiert in 106 GewO - Königsrecht des Arbeitgebers 4

5 1 Auszug aus der Gewerbeordnung: 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts Günstigkeitsprinzip EU-Recht GG Gesetze Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Direktionsrecht Rangprinzip

7 Direktionsrecht des Arbeitgebers 106 GewO Konkretisiert die Pflichten des AN bzgl. Art der Tätigkeit Umfang der Tätigkeit Ort der Tätigkeit Lage der Arbeitszeit Verhalten des AN im Betrieb Ausübung nach billigem Ermessen

8 Direktionsrecht umfasst Inhalt der Arbeitsleistung betrifft: - Einzelne Tätigkeiten und ihre Reihenfolge - Begleitumstände, unter denen die Arbeit zu verrichten ist 8

9 Direktionsrecht umfasst Ort der Arbeitsleistung betrifft: - Ort, wo Arbeit zu erbringen ist - Arbeit in oder außerhalb Dienstgebäude - AN mit wechselnden Arbeitsstellen (zb Montage) - Umsetzung innerhalb des Betriebes 9

10 Direktionsrecht umfasst Zeit der Arbeitsleistung betrifft: - Lage, d.h. Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich Pausen - Nicht: Dauer der Arbeitszeit (Problem: Anordnungsbefugnis für Überstunden?) 10

11 Begrenzung Direktionsrecht Durch billiges Ermessen Durch Arbeitsvertrag Durch Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag Durch Gesetz 11

12 Begrenzung Direktionsrecht Durch billiges Ermessen BAG AZR 36/09: Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit. Das gebietet eine Berücksichtigung und Bewertung der Interessen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls. Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen. 12

13 Begrenzung Direktionsrecht Durch billiges Ermessen Oder kurz gefasst: Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind. (BAG AZR 637/13) 13

14 Begrenzung Direktionsrecht Durch Arbeitsvertrag z.b. bei - verbindlicher Festlegung eines Dienstortes - Festlegung einer bestimmten Tätigkeit oder detaillierter Tätigkeitsbeschreibung - Festlegung von Arbeitszeitbeginn und ende Je konkreter Tätigkeit des AN nach Inhalt, Ort und Zeit festgelegt ist, desto geringer ist Spielraum des AG zur Ausübung des Direktionsrechtes 14

15 Begrenzung Direktionsrecht Durch Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag z.b. bei - Regelung zur Lage der Arbeitszeit - Festlegung eines Rauchverbotes - Festlegung von Arbeitszeitbeginn und ende und Pausen - Regelung einer Kleiderordnung 15

16 Begrenzung Direktionsrecht Durch Gesetz z.b. bei - Arbeitszeitgrenzen des ArbZG (zb Ruheregelungen) - JArbSchG - Unfallverhütungsvorschriften - Arbeitsschutznormen - Strafgesetze 16

17 Fallbeispiele Direktionsrecht (1) - Kann Arbeitgeber einer Muslima das Tragen eines Kopftuches verbieten? - Muss Arbeitgeber bei der Arbeitszuweisung Gewissenskonflikte berücksichtigen? - Kann Einteilung zu Nachtschichten kraft Direktionsrecht erfolgen? - Können vertretungsweise höherwertige Tätigkeiten übertragen werden? - Ist ein Redakteur auch zum Fotografieren verpflichtet? 17

18 Fallbeispiele Direktionsrecht (2) - Kann AG durch Weisungsrecht erzwingen, dass AN an Personalgespräch teilnimmt, das Ziel dient, AN zu abgelehnter Vertragsänderung zu bewegen? - Kann Verkäufer in Möbelhaus angewiesen werden, Sakko und Krawatte zu tragen? - Kann AG den AN anweisen, eine Dienstfahrt mit zur Verfügung gestellten Dienst-PKW durchzuführen und hierbei Arbeitskollegen mitzunehmen? 18

19 B. Versetzungen

20 Begriff: Versetzung - 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG: Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. - Auch Versetzungen sind Teil der Ausübung des Direktionsrechtes, müssen also billigem Ermessen entsprechen 20

21 Begriff: Versetzung Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches : Wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert. Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, ABR 5/99) 21

22 Begriff: Versetzung - Jedenfalls, wenn Arbeit an anderem Ort geleistet werden soll Versetzung auch, wenn Weisung erfolgt, Arbeit künftig in HH-Bergedorf statt in HH-Altona zu erbringen? Versetzung auch, wenn Weisung an Pflegekraft in Seniorenpflegeheim, künftig ihre Tätigkeit auf anderer Station zu erbringen? 22

23 Zulässigkeit einer Versetzung Prüfungsschema: Keine Begrenzung in Arbeitsvertrag auf bestimmten Ort bzw. bestimmte Tätigkeit? Billiges Ermessen isd. 106 GewO gewahrt? Erlaubt Versetzungsklausel eine Versetzung? 23

24 Versetzungsklauseln Versetzungsklauseln können Direktionsrecht erweitern und ausgestalten Problem: vorformulierte Klauseln sind gem. 305 ff. BGB a) auf Inhalts- und Angemessenheitskontrolle b) auf Unklarheiten b) auf Transparenz zu überprüfen. 24

25 Versetzungsklauseln Formulierungen aus der Praxis (vgl. Preis, Der Arbeitsvertrag, 5. Aufl.): Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer andere (zumutbare) Tätigkeiten zuzuweisen. oder Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer anderweitige, seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Aufgaben zu übertragen. 25

26 Versetzungsklauseln Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer eine geringerwertige Tätigkeit zuzuweisen. oder Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer eine geringerwertige Tätigkeit zuzuweisen. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt. 26

27 Versetzungsklauseln Sie werden eingestellt als kaufmännischer Angestellte mit der Vergütungsgruppe x des Y-Tarifvertrages. Aus betrieblichen Gründen können Sie jedoch (vorübergehend) auch mit Tätigkeiten betraut werden, die der nächst niedrigeren Vergütungsgruppe angehören. Die vereinbarte Vergütung wird dadurch nicht verändert. 27

28 Versetzungsklauseln Der Arbeitgeber behält sich vor, den Mitarbeiter bei Bedarf auch in anderen Betrieben innerhalb des Unternehmens am gleichen Ort zu beschäftigen. oder Der Arbeitgeber behält sich vor, den Mitarbeiter bei Bedarf auch in anderen Betrieben auch an einem anderen Unternehmen innerhalb Deutschlands beschäftigen. 28

29 Versetzungsklauseln Der Mitarbeiter ist verpflichtet, vorübergehend auch Tätigkeiten, die seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechen, in einem anderen zum X-Konzern gehörenden Unternehmen zu erbringen. 29

30 Zulässigkeit einer Versetzung Wenn Versetzung unzulässig, bleibt nur Ausspruch einer Änderungskündigung - unter Wahrung ordentlicher Kdg.-Frist und - unter Prüfungsmaßstab 1 Abs. 2 KSchG - unter Berücksichtigung ggf. bestehenden Sonderkündigungsschutzes (zb 15 KSchG, 85 SGB IX 9 MuSchG, tariflicher Sonderkündigungsschutz etc.) 30

31 Versetzung oder Änderungskündigung? Vertragliche Regelung: Einsatzort ist grundsätzlich Hamburg. ( ) Der AG kann die AN an einen anderen Ort sowie vorübergehend bei einem anderen Unternehmen einsetzen. AG will AN dauerhaft nach Frankfurt oder München versetzen. Zulässig? (vgl. BAG AZR 412/11) 31

32 Umgang mit Versetzungsklauseln Weniger ist mehr! Auswirkungen von Versetzungsklauseln bei betriebsbedingten Kündigungen 32

33 Umgang mit Versetzungsklauseln (1) Herr/Frau (Name) wird eingestellt als (Berufsbild; kurze Charakterisierung oder Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit). (2) Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Inhalt der Tätigkeit, zeitliche Lage der Arbeitszeit und den Ort der Tätigkeit richtet sich nach 106 Gewerbeordnung. 33

34 C. Beteiligung des Betriebsrats

35 Einzelne Weisung isd. 106 GewO gegenüber AN grds. mitbestimmungsfrei wenn sie die Arbeitsleistung betreffen (z.b. Machen Sie erst dies, und dann das ) Bei Weisungen mit kollektivem Bezug, die Ordnung und Verhalten der AN im Betrieb betreffen: Beteiligung nach 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (zb. Torkontrolle, Verbot des Verlassens des Betriebs, Tragen von Namensschildern, Compliance-Richtlinien etc.) 35

36 Bei Versetzungen: Beteiligung nach 99 BetrVG - Zustimmungsverweigerungsgründe isd. 99 Abs. 2 BetrVG (v.a. Benachteiligung des von Versetzung betroffenen AN ) - Vorläufige Durchführung der Versetzung gemäß 100 BetrVG - Aufhebung der Versetzung nach 101 BetrVG 36

37 Bei Änderungskündigung: Beteiligung nach 102 BetrVG (bei BR-Mitgliedern gemäß 103 BetrVG) 37

38 D. Nichtbefolgung von Weisungen und Rechtsschutzfragen

39 Problem: Muss ein AN einer unbilligen Weisung Folge leisten? (BAG AZR 249/11) Wenn Versetzung ohne Zustimmung des BR? Leistungsverweigerungsrecht des AN 39

40 Rechtsschutz des AN gegen unbillige Weisungen - Klage auf Feststellung - Klage auf Leistung (Beschäftigung zu ursprünglichen Bedingungen) - Einstweiliger Rechtsschutz? - Bei Versetzungen mit vorsorglicher Änderungskündigung: ggf. Klage gegen Versetzung und parallel Kündigungsschutzklage 40

41 Rechtsschutz des AN gegen unbillige Weisungen - Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Weisung nicht unbillig ist, d.h. unter Wahrung billigen Ermessen isd. 106 GewO erfolgt ist, obliegt im Arbeitsgerichtsverfahren dem Arbeitgeber 41

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 42

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