Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

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1 Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 23. Einheit Dr. Fabian Jungk

2 Arbeitsrecht Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht (ArbR) beinhaltet die Vorschriften über abhängig ausgeübte Tätigkeit und über die Arbeitsmarktkartelle. Es ist systematisch wie folgt untergliedert. Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht 2 /90

3 Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht Regeln über das einzelne Arbeitsverhältnis (AV) Begründung des AV (Folie 92) Rechte und Pflichten aus dem AV (Folien 93-95) Beendigung des AV (Folien 96-99) 3 /90

4 Arbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Regeln auf betrieblicher, unternehmerischer oder Arbeitsmarktebene. Betriebsverfassung und Mitbestimmung (F ) Koalitionsrecht (Folie 102) Tarifvertragsrecht (Folie 103) Arbeitskampfrecht (Folie 104) 4 /90

5 Arbeitsrecht / Der Arbeitsvertrag (1) Regelungen über den Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag (AV) ist ein privatrechtlicher Vertrag über die Leistung unselbständiger, weisungsgebundener Tätigkeit eines Arbeitnehmers (AN) für einen Arbeitgeber (AG). Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch fehlt. Das anwendbare Dienstvertragsrecht der 611 ff. BGB wird durch zahlreiche Sondergesetze überlagert. Zu beachten: Vertragsfreiheit Rechtsquellen 5 /91

6 Arbeitsrecht / Der Arbeitsvertrag (2) Rechtsquellen Für das Arbeitsverhältnis gelten in nachfolgender Reihenfolge: 1. Zwingende Gesetze 2. Zwingende Bestimmungen im Tarifvertrag 3. Zwingende Bestimmungen in Betriebsvereinbarung 4. Regelungen des Einzelarbeitsvertrages 5. Abdingbare Bestimmungen in Betriebsvereinbarung 6. Abdingbare Bestimmungen im Tarifvertrag 7. Abdingbare Gesetzesbestimmungen 6 /91

7 Arbeitsrecht / Der Arbeitsvertrag (3) Vertragsfreiheit Grundsätzliche Vertragsfreiheit, aber viele Ausnahmen aufgrund zwingender Gesetze, Tarifverträge (TV) oder Betriebsvereinbarungen (BV). AGB: Die 305 ff. BGB gelten, aber: Besonderheiten des Arbeitsrechtes beachten (z.b. Vertragsstrafe u.u. zulässig), 310 Abs. 4 Satz 2 BGB Keine Inhaltskontrolle bzgl. Regelung in TV/BV, 310 Abs. 4 S. 3 BGB. Beachte: AN = Verbraucher 7 /91

8 Arbeitsrecht / Der Arbeitsvertrag (3) Abschlussfreiheit (1) Grundsätzlich Vertragsfreiheit, ob und mit wem Arbeitsvertrag geschlossen wird, aber 1. Abschlussgebote Diskriminierungsverbot (Allg. GleichbehandlungsG); Folge: Schadensersatz Schwerbehinderte, 71 SGB IX bei Betrieben 20 AN Beschäftigungspflicht o. Ausgleichsabgabe 2. Abschlussverbote Kinder/Jugendliche, 3 JArbSchG 8 /92

9 Arbeitsrecht / Der Arbeitsvertrag (4) Abschlussfreiheit (2) 3. Beteiligung Betriebsrat Zustimmungspflicht bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern, 99 Abs. 1 BetrVG 9 /92

10 Arbeitsrecht / Der Arbeitsvertrag (5) Bestimmung für Vertragsnichtigkeit 1. Geschäftsfähigkeit Sonderregeln für minderjährige AG/AN, 112, 113 BGB 2. Anfechtung 123 BGB bei falschen Angaben auf zulässige Fragen des AG; Beachte: entgegen 142 BGB Beendigung nur für die Zukunft. (Vgl. Fall 58) 3. Form Arbeitsvertrag formfrei gültig, aber deklaratorische Beurkundungspflicht, 2 NachwG 4. AGB Vgl. Folie /92

11 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (1) Pflichten des Arbeitnehmers: Arbeitspflicht (1) Erbringung vereinbarter Dienstleistungen, 611 BGB (Leistungsort: Betrieb) 1. Erbringung der Dienstleistungen gemäß Arbeitsvertrag; innerhalb einseitiges Direktionsrecht des AG, 315 BGB. Außerhalb der Regelungen des Arbeitsvertrags zweiseitige Vertragsänderung notwendig 11 /92

12 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (2) Pflichten des Arbeitnehmers: Arbeitspflicht (2) 2. Arbeitszeit 8 Std./Werktag, 48 Std./Woche, 3 ArbZG, aber vorrangig Tarifvertrag / Arbeitsvertrag ggf. Kurzarbeit (voller Lohnanspruch) Anspruch auf Teilzeit, 8 TzBfG, wenn Betrieb > 15 Arbeitnehmer hat und keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe vorliegen. 3. Arbeitspflicht höchstpersönlich, nicht abtretbar, 613 BGB 4. Folgen der Nichtleistung (Folie 94) 12 /92

13 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (3) Pflichten des Arbeitnehmers: Treuepflicht Rücksichtnahme auf AG, 242 BGB, z.b. Verschwiegenheit, Wahrung Betriebsfrieden, Vermeidung von Schäden. 13 /93

14 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (4) Folgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers: 1. Ggf. Kündigung des AV (Folie 97) 2. Schadensersatzanspruch d. AG, 280 Abs. 1 BGB, aber: Beweislast für Verschulden bei AG, 619 a BGB; Haftungsbeschränkung wegen Betriebsrisiko: Leichte Fahrlässigkeit: keine Haftung AN Mittlere Fahrlässigkeit: quotale Haftung Grobe Fahrl./Vorsatz: alleinige Haftung des AN 14 /93

15 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (5) Folgen des Arbeitsausfalls (1) Für den Fall der Nichterbringung der Arbeitsleistung gelten im Arbeitsrecht zahlreiche Besonderheiten: Verschuldeter Arbeitsausfall Es gelten die allgemeinen Regeln 1. Nichtleistung von AN verschuldet: Leistung und Gegenleistung entfallen, 275, 326 Abs. 1 BGB Ggf. Schadensersatzpflicht des AN, 283, 280 BGB 2. Verschulden des AG oder Annahmeverzug AG bleibt zur Lohnzahlung verpflichtet, 326 Abs. 2 BGB 15 /94

16 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (6) Folgen des Arbeitsausfalls (2) Unverschuldeter Arbeitsausfall Grundsätzlich Wegfall der Lohnzahlung, 326 Abs. 1 BGB; Ausnahmen: 1. Vorübergehende Verhinderung, 616 Abs. 1 BGB 2. Krankheit, EFZG: Fortzahlung für 6 Wochen; bei Fremdverursachung Anspruchsübergang, 6 EFZG 3. Mutterschutz: 6 Wochen vor/8 Wo. nach Geburt, 11, 14 MuSchG 4. Urlaub, BUrlG mind. 4 Wochen, AV/TV i.d.r. mehr 5. gesetzliche Feiertage 16 /94

17 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (7) Pflichten des Arbeitgebers: Lohnzahlung (1) Entgelt gemäß Arbeitsvertrag/Tarifvertrag, 611 BGB Geld-, Natural-, Zeit- oder Akkordlohn Ggf. Zuschläge, Prämien, Provisionen, Gratifikationen, Tantiemen Problem: 13. Gehalt / Weihnachtsgeld bzgl. Rückzahlungsklauseln und Bindung für die Zukunft (vgl. Fall 62) Nettolohnzahlung, d.h. abzüglich von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer 17 /95

18 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (8) Pflichten des Arbeitgebers: Lohnzahlung (2) Sicherung bei Insolvenz durch Insolvenzgeld Folgen der Nichtzahlung: Zurückbehaltungsrecht des AN, 320 BGB, Zahlungsklage, ggf. Schadensersatz und Kündigung durch AN 18 /95

19 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (9) Pflichten des Arbeitgebers: Fürsorge Aus 242 BGB, insbesondere Sicherheit des Arbeitsplatzes, 618 BGB Schutz vor Arbeitsunfällen (ArbeitsstättenVO, UnfallverhütungsV) Beachte: Bei Arbeitsunfall Ansprüche nicht gegen AG/anderen AN, sondern Berufsgenossenschaft, 104 f. SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) 19 /95

20 Arbeitsrecht / Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (10) Pflichten d. Arbeitgebers: Gleichbehandlung (gem. Allgem. Gleichbehandlungsgesetz) Pflichten d. Arbeitgebers: Urlaubsgewährung (Vgl. Folie 94) 20 /95

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