Bewertung von Transferpaketen im Rahmen von Funktionsverlagerungen
|
|
- Kathrin Gerhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bewertung von Transferpaketen im Rahmen von Funktionsverlagerungen Oktober 2008 Dr. Rolf Müller V&S Stuttgart Ingo Wahl V&S Stuttgart PwC
2 Agenda Einführung & Definitionen Erscheinungsformen der Funktionsverlagerung Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen Allgemeine Bewertungsgrundsätze und -parameter Umsetzung der Verordnung in der Praxis Fallstudie Bsp. Verlagerung einer Produktionsfunktion ins Ausland Ansprechpartner für die Bewertung von Funktionsverlagerungen
3 Einführung & Definitionen
4 Einführung & Definition Funktionsverlagerungsverordnung Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne des 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung FVerlagV) Geht im Rahmen einer Funktionsverlagerung ein dem verlagernden Unternehmen zuzurechnendes Transferpaket auf das übernehmende Unternehmen über, ist dafür ein dem Fremdvergleichsgrundsatz im Sinne des 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes entsprechendes Gesamtentgelt, ausgehend vom Gewinnpotenzial, jeweils aus Sicht der beteiligten Unternehmen, zu bestimmen. Seite 4
5 Einführung & Definition Aktueller Stand der FVerlagV Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008: Gesetzliche Regelungen zur Bestimmung von Verrechnungspreisen und Funktionsverlagerungen ab 1. Januar 2008 Neu: 1 Abs. 3 AStG (Funktionsverlagerungen) Weitere Details sind im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt (Funktionsverlagerungsverordnung, kurz FVerlagV ) und am vom Kabinett verabschiedet worden. Ausführliches BMF-Schreiben zu Funktionsverlagerungen wird erwartet Neu: 90 Abs.3 Satz 9 AO: auf 30 Tage verkürzte Vorlagefristen für Aufzeichnungen zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen Geltung der Regelungen rückwirkend ab 1. Januar 2008 Seite 5
6 Einführung & Definition Definition Funktionsverlagerung Überlassung, Übertragung oder Vervielfachung von - einzelnen betrieblichen Aufgaben (Funktionen) einschließlich Wirtschaftsgütern und Chancen/Risiken oder - einer Bewertungseinheit (Transferpaket) oder - eines (Teil-)Betriebs aus dem Gesamtwertschöpfungsprozess eines Unternehmens auf eine andere ausländische rechtliche Einheit der Unternehmensgruppe (Tochtergesellschaft) oder auf eine ausländische Betriebsstätte Übergang von Gewinnpotential (Wegfall von Besteuerungssubstrat!) Seite 6
7 Einführung & Definition Weitere Definitionen Funktion: Zusammenfassung betrieblicher Aufgaben (z.b. Geschäftsleitung, F&E, Materialbeschaffung, Lagerhaltung, Produktion, Vertrieb, Verwertung von Patenten & Know-how) Transferpaket: - übergegangene Funktionen - übertragene, funktional zugehörige Wirtschaftsgüter - zugehörige Chancen und Risiken - vom abgebenden Unternehmen erbrachte Dienstleistungen - mit denen Gewinnpotenzial übergeht (nicht Routinedienstleistungen) Seite 7
8 Erscheinungsformen der Funktionsverlagerung
9 Erscheinungsformen Wesentliche Formen von Funktionsverlagerungen Funktionsausgliederung (Bsp.) - gesamte Produktionsverlagerung auf ausländischen Eigenproduzenten - vollständige Übertragung einer Eigenhandelsfunktion Funktionsabspaltung (Bsp.) - Verlagerung einer (Teil-) Funktion - Produktionsverlagerung auf Lohnfertiger Funktionsabschmelzung (Bsp.) - Verminderung von Funktionen und damit verbundenem Gewinnpotential - Umwandlung vom Eigenhändler zum Kommissionär/Handelsvertreter Funktionsausweitung (Bsp.) - Entwicklung eines Lohnfertigers zum Eigenproduzenten Funktionsverdoppelung (Bsp.) - Aufbau neuer, zusätzlicher Produktionskapazitäten im Ausland Seite 9
10 Erscheinungsformen Anhaltspunkte für eine Funktionsverlagerung (I) Vorgehen der Betriebsprüfung: Ermittlung der eingetretenen Veränderungen durch Bezug zur ursprünglichen Aufgaben- und Risikoverteilung - erkennbar aus zeitnaher Dokumentation des Vorganges, da Funktionsverlagerung i.d.r. nach 90 Abs. 3 AO als außergewöhnlicher Geschäftsvorfall qualifiziert Prüfungsansatz: Mit der Verlagerung betrieblicher Funktionen geht in der Regel eine Verlagerung von Wirtschaftsgütern, Chancen und Risiken einher, somit Abfluss des damit verbundenen Gewinnpotenzials (Steueranspruch aus Entstrickung) Seite 10
11 Erscheinungsformen Anhaltspunkte für eine Funktionsverlagerung (II) Anhaltspunkte für vorgenommene Funktionsverlagerung (Beispiele): Verringerte Umsatzerlöse oder Gewinne Geringere Lohnaufwendungen infolge verringerter Mitarbeiterzahl Analyse von Personalorganigrammen Schließungskosten (Sozialplan, Mietzahlungen usw.) Erlöse aus Übertragung/Überlassung von WG des AV Bei inländischem Strategieträger aus Bilanzen der ausländischen Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte Seite 11
12 Erscheinungsformen Rechtsfolgen (I) Fragestellung - Hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann für die übertragenen oder überlassenen Funktionen oder Vorteile ein Entgelt gefordert oder gezahlt? Steuerliche Nichtanerkennung dem Grunde nach: - Formale Funktionsverlagerungen ohne Einfluss auf tatsächlichen wirtschaftlichen Sachverhalt - Fremdvergleichswidrige Vereinbarungen (keine Bestimmung eines angemessenen Verrechnungspreis möglich) - Vereinbarungen weichen von dem ab, was ordentliche, unabhängige Geschäftsleiter vereinbart hätten Seite 12
13 Erscheinungsformen Rechtsfolgen (II) Bei steuerlicher Anerkennung dem Grunde nach: - Verlagerndes inländisches Unternehmen: Aufdeckung eventuell vorhandener stiller Reserven beim übertragenden Unternehmen - Übernehmende ausländische Kapitalgesellschaft: Abschirmwirkung für künftige Ergebnisse - Tochtergesellschaft als eigenes Steuersubjekt im Ausland - Schachtelprivileg für Dividenden (5% nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, 8b Abs. 3 KStG) siehe aber aktuelle EU-Problematik, BFH v , IR 95/05, IStR 2006, 864 zu 8 b Abs. 5 KStG bei DBA-Betriebsstätten in der Regel Freistellungsmethode Seite 13
14 Erscheinungsformen Rechtsfolgen (III) - Preisanpassungsklausel - Wurden bei einer Funktionsverlagerung wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter / Vorteile übertragen und weicht die tatsächliche Gewinnentwicklung von der prognostizierten erheblich ab, wird widerlegbar vermutet, dass bei Geschäftsabschluss so hohe Bewertungsunsicherheiten bestanden, dass fremde Dritte eine sachgerechte Preisanpassungsklausel vereinbart hätten ( 1 Abs. 3 Satz 11 und 12 AStG) einmalige Korrektur (nur zu Lasten des Steuerpflichtigen) im Anschluss an das WJ, in dem erhebliche Abweichung eingetreten ist Beobachtungszeitraum: 10 Jahre keine Preisanpassung bei Lizenzierung des Transferpaketes keine Preisanpassung bei Übertragung von wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgütern / Vorteilen ohne Funktionsverlagerung - Preisanpassungen durch Finanzverwaltung vermeidbar, wenn Unternehmen in Verträgen selbst proaktiv Preisanpassungsmechanismen vorsehen Seite 14
15 Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen
16 Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen Zusammenfassung der wesentlichen Vorgaben zur Bewertung eines Transferpaketes nach FVerlagV Bestimmung eines angemessenen Gesamtentgeltes: Ausgehend vom verlagerten Gewinnpotenzial Aus Sicht sowohl des abgebenden und des aufnehmenden Unternehmens (Funktionsanalyse vor und nach der Verlagerung) Auch bei zeitlich begrenzter Überlassung der Funktionen Unter Berücksichtigung von Standortvor-/nachteilen des übernehmenden Unternehmens Inklusive der Synergieeffekte mit dem übernehmenden Unternehmen Für eine grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit ( ewige Rente ) Seite 16
17 Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter möglich? Keine echte Alternative zur Gesamtbewertung ( 2 Abs. 3): Auch in Fällen, in denen nach 1 Abs. 3 Satz 10 [AStG] ( ) eine Verrechnungspreisermittlung für das Transferpaket auf der Grundlage der Summe der Verrechnungspreise für die einzelnen, von der Funktionsverlagerung betroffenen Wirtschaftsgüter und Vorteile anzuerkennen ist, sind sowohl der Einigungsbereich als auch der Verrechnungspreis für das Transferpaket als Ganzes ( ) zu ermitteln. Die Summe der Einzelverrechnungspreise ( ) darf nur angesetzt werden, wenn sie im Einigungsbereich liegt ( ). Seite 17
18 Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen Grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit ( 6 FVerlagV) Anwendung einer unbegrenzten Laufzeit der übertragenen Funktionen nicht zwingend mit deren wirtschaftlicher Laufzeit übereinstimmend. Abweichung von unbegrenzter Laufzeit ist generell vom Steuerpflichtigen nachzuweisen, z.b. durch: Produktlebenszyklus, Zeitliche Begrenzung der Verlagerung einer Funktion, Dauer eines mit dem Transferpaket verbundenen Schutzrechtes. Auswahl eines laufzeitäquivalenten Kapitalisierungszinssatz es Seite 18
19 Umsetzung der Verordnung in der Praxis
20 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Einordnung in die Unternehmensbewertungspraxis Unternehmenswert Unternehmensbewertung Bewertung von verlagerten Funktionen Bewertung von Transferpaketen Forschung und Entwicklung Management und Personal Einkauf und Beschaffung Produktion und Logistik Marketing und Vertrieb Gesamtwert des Unternehmens Seite 20
21 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Wesentliche Einflussgrößen bei einer Bewertung Wert Diskontierung mit risikoadäquatem Kapitalisierungszinssatz Ertragsüberschüsse nach Steuern Ewige Rente Zeit Planungszeitraum Bewertungsstichtag Wesentliche Einflussgrößen bei (Transferpaket) Bewertungen: Höhe der erwarteten Ergebnisse (aus dem Transferpaket) Höhe des Unternehmensteuersatzes Länge des Betrachtungszeitraums (Lebensdauer des Bewertungsobjektes) Funktionsspezifische Kapitalkosten Gegebenenfalls Wachstumsfaktor in der ewigen Rente Seite 21
22 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Ermittlung des Einigungsbereiches Bestimmung eines angemessenen Gesamtentgeltes als Mittelwert aus Ober- und Untergrenze des Einigungsbereiches: Obergrenze Gewinnpotenzial des aufnehmenden Unternehmens unter Berücksichtigung von Synergien und Standortvorteilen. Ausgleich für den Wegfall oder die Minderung des Gewinnpotenzials aus Sicht des abgebenden Unternehmens (zzgl. Schließungskosten). Untergrenze Seite 22
23 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Vorgehensweise bei der Bewertung Direkte Ermittlung: Unternehmensplanung Im Inland verbleibendes Gewinnpotenzial Zu verlagerndes Gewinnpotenzial Lebensdauer Prognose Synergien Kapitalkosten Wert des Transferpaketes Bestimmung der Lebensdauer der verlagerten Funktionen inklusive der dazugehörigen Vermögenswerte Prognose des zu verlagernden Gewinnpotenzials aus Sicht des abgebenden Unternehmens Ermittlung der Synergien und Standortvorteile des aufnehmenden Unternehmens Ableitung der funktionsspezifischen Kapitalkosten, Gegebenenfalls vor- und nach Verlagerung Alternativ: Indirekte Ermittlung auf Basis des Unterschieds des Gesamtwertes, jeweils vor und nach Verlagerung sowie im Inland und Ausland Seite 23
24 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Kritische Punkte in der Umsetzung der FVerlagV Bestimmung des funktionsspezifischen Gewinnpotenzials kann u. U. nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens abgeleitet werden - PwC-Lösungsansatz: Indirekte Ermittlung Bestimmung und Begründung der gewählten Laufzeit/Lebensdauer - PwC-Lösungsansatz: Über Produktlebenszyklus oder Restnutzungsdauer der wesentlichen übertragenen Assets argumentieren Bestimmung von funktionsspezifischen Kapitalkosten - PwC-Lösungsansatz: Ausführliche Funktions- und Risikoanalyse Einbeziehung der Synergien nach Funktionsverlagerung Seite 24
25 Fallstudie
26 Fallstudie Hintergrund Verlagerung einer Produktionsfunktion in eine Tochtergesellschaft in Polen Sachverhalt: - M produziert im Inland verschiedene Maschinen, wegen wachsendem Preisdruck soll die Produktion einer Baureihe in eine Tochtergesellschaft nach Polen verlegt werden. In Deutschland wird mit dieser Maschinenbaureihe ein Gewinn in Höhe von 10 m erwirtschaftet. - Durch diese Produktionsverlagerung sollen in Polen Synergien und Standortvorteile in Höhe von 5 m p.a. erzielt werden können, insbesondere durch geringere Produktionskosten. - Produktionsmittel werden hierfür zum Teil nach Polen verlagert. - Die freiwerdenden Produktionskapazitäten im Inland müssen abgebaut werden, hierfür fallen einmalige Schließungskosten in Höhe von 5m an. Seite 26
27 Fallstudie Ableitung der funktionsspezifischen Ergebnisbeiträge nach Steuern am Beispiel der direkten Bewertung (I) Ergebnisbeiträge des abgebenden Unternehmens: Ergebnisbeiträge aller zu verlagernden Funktion(en) Unter fiktivem Verbleib der Funktion beim abgebenden Unternehmen Abgeleitet aus der Planungsrechnung des abgebenden Unternehmens Berücksichtigung potentieller Schließungskosten beim abgebenden Unternehmen Abzüglich landesspezifischer Unternehmenssteuern Beispiel: Verlagerung der Produktion eines Produktes von Deutschland nach Polen. Ergebnisbeitrag vor Steuern in Deutschland p.a. 10 m Abzüglich effektiver Steuersatz (30%) 3 m Funktionsspezifischer Ergebnisbeitrag nach Steuern in Deutschland p.a. 7 m Schließungskosten (einmalig im Jahr 2008) 5 m Seite 27
28 Fallstudie Ableitung der funktionsspezifischen Ergebnisbeiträge nach Steuern am Beispiel der direkten Bewertung (II) Ergebnisbeiträge des aufnehmenden Unternehmens: Ergebnisbeiträge der aufgenommenen Funktionen nach Verlagerung Unter Berücksichtigung von Synergien und Standortvorteilen (z.b. geringerer Steuersatz) des aufnehmenden Unternehmens Abgeleitet aus der Planungsrechnung des aufnehmenden Unternehmens Abzüglich landesspezifischer Unternehmenssteuern Beispiel: Nach Polen verlagerter Ergebnisbeitrag vor Steuern p.a. 10 m Synergien in Polen p.a. (z.b. Produktionskosten) 5 m Abzüglich effektiver Steuersatz (19%) 3 m Funktionsspezifischer Ergebnisbeitrag nach Steuern in Polen p.a. 12 m Seite 28
29 Fallstudie Berechnung der Kapitalkosten der Funktion vor und nach Verlagerung am Beispiel der direkten Bewertung (I) Kapitalkosten der Funktion(en) vor Verlagerung: Beispiel: Ausgehend von einem risikolosen Zinssatz im abgebenden Land (Laufzeit entsprechend der voraussichtlichen Dauer der Funktionsausübung) Erhöhung um einen markt- und unternehmensspezifischen Risikozuschlag Anpassung an das funktionsspezifische Risiko (Zu- oder Abschlag) 4,75% in Deutschland + 5,0% (entspricht Beta von 1,0) + 1,0% = 10,75% Funktionsspezifische Kapitalkosten Seite 29
30 Fallstudie Berechnung der Kapitalkosten der Funktion vor und nach Verlagerung am Beispiel der direkten Bewertung (II) Kapitalkosten der Funktion(en) nach Verlagerung: Beispiel: Ausgehend von einem risikolosen Zinssatz im aufnehmenden Land (Laufzeit entsprechend der voraussichtlichen Dauer der Funktionsausübung) Erhöhung um einen markt- und unternehmensspezifischen Risikozuschlag Anpassung an das funktionsspezifische Risiko (Zu- oder Abschlag) 6,2% in Polen + 8,3% (entspricht Beta von 1,0) + 1,0% = 15,5% Funktionsspezifische Kapitalkosten Seite 30
31 Fallstudie Bewertung des Transferpaketes bei Verlagerung nach Polen Wert des Transferpaketes vor Verlagerung: - Ergebnisbeitrag nach Steuern 7,0 m - Kapitalkostensatz 10,75% - Zuzüglich Schließungskosten in Höhe von 5 m (einmalig) - Lebensdauer 5 Jahre Ewige Rente - Wert 31,03 m 70,12 m Wert des Transferpaketes nach Verlagerung: - Ergebnisbeitrag nach Steuern (19 %) 12,0 m - Kapitalkostensatz 15,5% - Lebensdauer 5 Jahre Ewige Rente - Wert 39,75 m 77,42 m Einigungswert: 35,4 m 73,8 m Seite 31
32 Fallstudie Szenario: Verlagerung in die Schweiz Wert des Transferpaketes vor Verlagerung: - Ergebnisbeitrag nach Steuern 7,0 m - Kapitalkostensatz 10,75% - Zuzüglich Schließungskosten in Höhe von 5 m (einmalig) - Lebensdauer 5 Jahre Ewige Rente - Wert 31,03 m 70,12 m Wert des Transferpaketes nach Verlagerung: - Ergebnisbeitrag nach Steuern (16%) 12,6 m - Kapitalkostensatz 11,0% - Lebensdauer 5 Jahre Ewige Rente - Wert 46,6 m 114,6 m Einigungswert: 38,8 m 92,3 m Seite 32
33 Ansprechpartner für die Bewertung von Funktionsverlagerungen Dr. Rolf Müller Partner Valuation & Strategy, Stuttgart Ingo Wahl Senior Manager Valuation & Strategy, Stuttgart
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. FVerlV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung - FVerlV) FVerlV Ausfertigungsdatum:
MehrUnternehmensteuerreform 2008 Verrechnungspreise
Unternehmenssteuerreform 2008 Agenda 1. Änderungen in der Abgabenordnung (AO) und in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) 2. Änderungen im Außensteuergesetz (AStG) 27.05.2009 2 Überblick
MehrFunktionsverlagerung. Prof. Dr. Gerrit Frotscher. University of Hamburg
Prof. Dr. Gerrit Frotscher 1 Besteuerung des Gewinnpotentials der Bundesrepublik: Verlagerung auf Kapitalgesellschaft: vga, 1 Abs. 1 AStG, Art. 9 OECD-MA Materielle Wirtschaftsgüter Patente usw Know-How
MehrFunktionsverlagerung: Neue Gesetzeslage
Funktionsverlagerung: Neue Gesetzeslage 25. Berliner Steuergespräch am 19. November 2007 Dr. Michael Schwenke, MR, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Übersicht A. Definition der Funktionsverlagerung
MehrFunktionsverlagerung ins Ausland
Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht Band 296 Herausgegeben von vbp StB Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff, Wuppertal, Dr. Alfred Kellermann, Vorsitzender Richter (a. D.) am BGH, Karlsruhe, Prof. (em.) Dr.
MehrDie Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen
Christina Kasten Die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen Systematik und Handlungsalternativen Verlag Dr. Kovac Hamburg 2012 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsübersicht VII Inhaltsverzeichnis
MehrBerlin, 16. Mai Entwurf einer Rechtsverordnung zur Funktionsverlagerung. Sehr geehrter Herr Naumann, sehr geehrter Herr Groß,
Bundesministerium der Finanzen Herrn RD Manfred Naumann E-Mail: Manfred.Naumann@bmf.bund.de Herrn ORR Bernhard Groß E-Mail: Bernhard.Gross@bmf.bund.de Dr. Harald Hendel hendel.harald@berlin.dihk.de (030)
MehrFunktionsverlagerungen - Steuerliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsansätze
GLOBAL TRANSFER PRICING SERVICES Funktionsverlagerungen - Steuerliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsansätze Andreas Faß, KPMG Stuttgart, 23. Oktober 2008 TAX Neuerung bei Verrechnungspreisen ab 2008
MehrSteuerliche Chancen und Risiken von Funktionsverlagerungen
Perspektiven für die Automobilindustrie in Lateinamerika Mit Sonderfokus aktuelle Fragen der Besteuerung Steuerliche Chancen und Risiken von Funktionsverlagerungen Dr. Stephan Rasch Partner, Deloitte Inhalt
MehrVerrechnungspreise und Funktionsverlagerungen 2009
Till Zech, LLM. Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen 2009 Die steuerliche Behandlung von Verrechnungspreisen, insbesondere bei Funktionsverlagerungen, nach der Unternehmensteuerreform 2008 Nomos
MehrFunktionsverlagerung. von Prof. Dr. Gerrit Frotscher, International Tax Institut, Universität Hamburg. 1. Einführung
Funktionsverlagerung von Prof. Dr. Gerrit Frotscher, International Tax Institut, Universität Hamburg Literaturauswahl: Baumhoff/Ditz/Greinert, DStR 2007, 1649; Blumers, BB 2007, 1758; Frotscher, in: Lüdicke,
MehrBesteuerung von Funktionsverlagerungen
3. Fachtagung Arbeitskreis MITax-Alumnis Besteuerung von Funktionsverlagerungen Prof. Dr. Wolfgang Wilhelm Fischer FH Emden/Leer Hamburg, 12. September 2009 0 Agenda Einführung Ausgewählte Problembereiche
MehrVerständigungs- bzw. Schiedsverfahren und Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen. Wendel, Ludwigsburg März
Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren und Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen Wendel, Ludwigsburg März 2014 1 Übersicht / Gliederung Einführung: Steuerliche Verrechnungspreise Teil
MehrVerrechnungspreise bei Reedereien. Dr. Dietrich Jacobs Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Verrechnungspreise bei Reedereien Dr. Dietrich Jacobs Wirtschaftsprüfer Steuerberater Gliederung 1. Einführung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Ausgewählte Fallbeispiele 4. Fazit 2. Rechtliche Grundlagen Bestimmung»
MehrHeranziehung von IDW Standards bei der Bewertung von Transferpaketen im Rahmen der Besteuerung von Funktionsverlagerungen
Herrn Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble 11016 Berlin Düsseldorf, 9. August 2011 608 Heranziehung von IDW Standards bei der Bewertung von Transferpaketen im Rahmen der Besteuerung von Funktionsverlagerungen
MehrEntstrickung von Wirtschaftsgütern
Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung
MehrÜberblick über wesentliche Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise sowie über die Dokumentationsvorschriften
Überblick über wesentliche Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise sowie über die Dokumentationsvorschriften Katarina Schlüpmann Tax Frankfurt/Main PwC Agenda Überblick über wesentliche Änderungen
MehrDie steuerliche Behandlung von Funktionsverlagerungen im Lichte der Unternehmensteuerreform 2008.
Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Die steuerliche Behandlung von Funktionsverlagerungen im Lichte der Unternehmensteuerreform 2008. Dr. Stephan Rasch, RA/FAfStR, Deloitte
Mehr1 Abs. 3 AStG Die deutsche Funktionsverlagerungsbesteuerung
Andreas Stauffer dipl. Steuerexperte, dipl. Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (D) Partner BDS Consulting AG andreas.stauffer@bds.ch Petra Walter BA in Taxation, Accounting and Auditing Mitarbeiterin
Mehr2.1 Gewinnverlagerung Auswirkungen der Gewinnverlagerung auf die Investitionsentscheidungen multinationaler Unternehmen 10
I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Abkürzungsverzeichnis Symbolverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellen Verzeichnis VI X XIII XIV 1. Einleitung 1 2. Ökonomische Auswirkungen der Verrechnungspreisbestimmung
MehrSteuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten. Bremen, den 25. April 2013
Steuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten Bremen, den 25. April 2013 Inhalt A. Einführung B. Strukturierung von Auslandsengagements C. Verrechnungspreise und Dokumentationspflichten D. Funktionsverlagerung
MehrBundesrat Drucksache 352/08. Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Bundesrat Drucksache 352/08 23.05.08 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender
MehrSteuerrelevante Funktionsverlagerung über die Grenze und Gemeinschaftsrecht
Steuerrelevante Funktionsverlagerung über die Grenze und Gemeinschaftsrecht Bericht zum Vortrag von Prof. Dr. Christian Jahndorf am 19. Mai 2009 in Münster Am 19. Mai 2009 referierte Prof. Dr. Christian
MehrAnlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrInternationale Unternehmensbesteuerung. Teil V
Internationale Unternehmensbesteuerung Teil V Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der
MehrGrenzüberschreitende Funktionsverlagerungen. nach 1 Abs. 3 AStG
Andre Fichtler Grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen nach 1 Abs. 3 AStG Eine Untersuchung des Begriffs Funktion und Grundlagen der Bewertung von Funktionsverlagerungen Diplomica Verlag Andre Fichtler
MehrChristoph Czaja. Internationale. im Bankensektor
Christoph Czaja Internationale F unktionsverlagerungen im Bankensektor Herleitung einer Theorie der maßgebenden immateriellen Wirtschaftsgüter und Übertragung der Besteuerungsgrundsätze von Industrieunternehmen
MehrVerrechnungspreise in Ertragsteuern und Controlling
Verrechnungspreise in Ertragsteuern und Controlling Gestaltungsempfehlungen zur Reduzierung von Zielkonflikten Von Dr. Sven Kluge Steuerberater ERICH SCHMIDT VERLAG Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort
MehrBMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 -
Anlage C Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze); Änderung auf Grund des Gesetzes
MehrTransferpreise von Funktionen
Alexander Schabowski Transferpreise von Funktionen Die deutsche Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen Diplomica Verlag Alexander Schabowski Transferpreise von Funktionen: Die deutsche
MehrX Inhaltsverzeichnis 3 Funktion, Funktionsverlagerung und Transferpaket... 31 3.1 Funktion und Funktionsverlagerung als allgemeine Tatbestandsmerkmale
Inhaltsverzeichnis Geleitwort... V Vorwort...VII Inhaltsverzeichnis... IX Abbildungsverzeichnis... XXI Tabellenverzeichnis... XXIII Abkürzungsverzeichnis... XXV Symbolverzeichnis... XXXI 1 Einleitung...
MehrUnternehmensbewertung
Unternehmensbewertung Dipl.-Volksw. Peter Unkelbach Wirtschaftsprüfer Steuerberater - Kurzfassung - I. Unternehmensbewertung 1. Begriffliche Grundlagen 2. Grundlagen der Unternehmensbewertung 3. Grundsätze
MehrWas ist mein Unternehmen wert? WP StB Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister Bonn, 6. März 2017
Was ist mein Unternehmen wert? WP StB Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister Bonn, 6. März 2017 Zentrale Fragen des Verkäufers (Beispiele) warum Altersgründe Realisierung Unternehmenswert Übergabe an jüngere Generation
MehrA N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016
ANLAGE III/1 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 I. Allgemeine Erläuterungen Im Jahr 2013 wurde die HV Hotelverwaltungs GmbH rückwirkend
Mehrkolleg Vorträge Diskussionen Seminare
kolleg Vorträge Diskussionen Seminare Steuerliche Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung in der mittelständischen Unternehmenspraxis Umgehen Sie die Steuerfallen!" Referenten: Uli Glaser Wirtschaftsprüfer,
MehrGrenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung
Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Hinweise aus Sicht der deutschen Betriebsprüfung Olaf Spoden Großbetriebsprüfer, Fachprüfer für Auslandsbeziehungen Folie 1 Agenda Folie 1. Auskünfte des Steuerpflichtigen
MehrSteueroptimale Verlustnutzung
Jan Becker Rüdiger Loitz Volker Stein Steueroptimale Verlustnutzung GABLER Vorwort 5 Literaturverzeichnis 11 Urteilsverzeichnis 17 Verzeichnis sonstiger Rechtsquellen 19 1 Grundlagen der Verlustnutzung
MehrSteuerliche Aspekte wirtschaftlicher Betätigung im Ausland über ausländische Gesellschaften
Prof. Dr. Christian Jahndorf, Rechtsanwalt Steuerliche Aspekte wirtschaftlicher Betätigung im Ausland über ausländische Gesellschaften frs-forumbremen Forum für Rechungslegung und Steuer e.v. 24. Oktober
MehrVerrechnung immaterieller Wirtschaftsgüter im internationalen Konzern
Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht Band 327 Herausgegeben von vbp StB Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff, Wuppertal, Dr. Alfred Kellermann, Vorsitzender Richter (a. D.) am BGH, Karlsruhe, Prof. (em.) Dr.
MehrInhaltsverzeichnis Ausführliches Inhaltsverzeichnis...5 Konzeption Gegenstand, Konzepte und Begriffe...12
Inhaltsverzeichnis Ausführliches Inhaltsverzeichnis...5 Konzeption... 10 1. Gegenstand, Konzepte und Begriffe...12 1.1 Gegenstand und Anlässe der Unternehmensbewertung...13 1.2 Konzepte der Unternehmensbewertung...16
MehrEntwurf eines BMF-Schreibens zu Grundsätzen der Verwaltung für die Prüfung der Einkommensabgrenzung
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Mg/Gr Tel.: 030 240087-66 Fax: 030 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 28. August 2009 Entwurf eines BMF-Schreibens zu Grundsätzen
MehrREFERENTENENTWURF DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS: UMSETZUNG DER BEPS-EMPFEHLUNGEN ZUM COUNTRY-BY-COUNTRY REPORTING
( 1 / 5 ) PUBLIKATION 8. JUNI 2016 REFERENTENENTWURF DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS: UMSETZUNG DER BEPS-EMPFEHLUNGEN ZUM COUNTRY-BY-COUNTRY REPORTING Die OECD hat im Herbst 2015 ein umfangreiches Maßnahmenpaket
MehrAusgewählte Steuertipps und -fallstricke für Unternehmer. Unternehmens-und Gründungstag Region Goslar
Ausgewählte Steuertipps und -fallstricke für Unternehmer Gliederung 1. Vorauszahlungsmanagement 2. Der verlockende Schätzungsbescheid 3. Das lästige Fahrtenbuch 4. Unvorteilhafte Investitionen 5. Verlockendes
MehrAfter-Sales Doppelbesteuerung Eigenentwicklung Besteuerungsrisiko Branchen Eigenhändler Eigenproduzent Einkauf Business Model Canvas
Stichwörter After-Sales Benchmarking 196 ff. eigenes Geschäftsmodell 192 f., 195 Funktionen 194 f. integratives Geschäftsmodell 192 f., 195 Klassifizierung 192 f. Referenzwerte 191 ff. Risiken 194 f. Unternehmensklassifizierung
MehrInternationale Verflechtungen
AStG Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), geändert durch Gesetze vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386), vom 8. Dezember 2010 (BGBl.
MehrDie Stillen Reserven. Statuswechsel von der privilegierten zur ordentlichen Besteuerung bei Statusgesellschaften
Vorbemerkung Im Rahmen der USR III spielte der Statuswechsel von Statusgesellschaften und die Behandlung der damit aufgedeckten stillen Reserven eine zentrale Rolle. Diese Thematik wird auch in der neuen
MehrGrundsätze der Aufzeichnungspflicht
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung GAufzV) Vom 13. November 2003 Auf Grund des 90 Abs. 3 Satz 5
MehrHerzlich willkommen Was ist meine Unternehmung wert?
Herzlich willkommen Was ist meine Unternehmung wert? 22. Januar 2014 Ueli Niederer-Wüst, dipl. Wirtschaftsprüfer 5 Einführung Wie viel würden Sie für ein Glas Wasser bezahlen? Jetzt? Nach zwei Tagen in
MehrAnlass für eine steuerliche Bewertung 13. Rechtsgrundlagen 29. Steuerliche Unternehmensbewertung 35. Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45
Schnellübersicht Anlass für eine steuerliche Bewertung 13 Rechtsgrundlagen 29 Steuerliche Unternehmensbewertung 35 Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45 Ermittlung des Jahresertrags 73 Kapitalisierung
MehrUNTERNEHMENSWERTEINSCHÄTZUNG
N A C H F O L G E. T R A N S A K T I O N. B E W E R T U N G. F I N A N Z I E R U N G. UNTERNEHMENSWERTEINSCHÄTZUNG Bestellformular und Zusatzinformationen INHALT UND ERLÄUTERUNG Bitte senden Sie das vorliegende
MehrErmittlung des Gewerbeertrags ( 7 bis 9 GewStG) Anlage ÖHG (GewSt) Okt. 2015
Finanzamt Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Anlage zur Spartentrennung 0 für Unternehmen i. S. des 7 Satz GewStG (auch soweit Organgesellschaften) und für Gesellschaften oder Betriebe gewerblicher
MehrAtypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft
Atypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft Agenda 1. Atypisch stille Beteiligung 2. Organschaft 3. Gegenüberstellung der Atypisch stillen Beteiligung sowie der Organschaft 4. Praxisbeispiel
MehrUnternehmensbewertung bei Separationen
Boris Töller Unternehmensbewertung bei Separationen Verlag Dr. Kovac Hamburg 2010 VII Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII AbkUrzungsverzeichnis XIII Symbolverzeichnis XIX Abbildungsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 17 1. Gestaltungspotential Verrechnungspreise - zwischen Steueroptimierung und Steuerstrafrecht 21 1.1. Einleitung
MehrBeispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung
Beispiele 1. Nationale Einbringungen III/1 Konzentrationseinbringung A bringt einen inländischen (Teil-)Betrieb/Mitunternehmeranteil/Kapitalanteil in die B-GmbH ein und erhält als Gegenleistung Anteile
MehrAusgewählte Problemstellungen bei Bewertungen von Unternehmen
Ausgewählte Problemstellungen bei Bewertungen von Unternehmen win wirtschaft information netzwerk Dipl.-Kfm., WP, StB Frank Reiners Dipl.-Kfm. Michael Siefken Oldenburg, 17. September 2013 Inhaltsübersicht
MehrErweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften
Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften Oliver Hubertus Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Steffen Meining, LL.M. (UCT) Rechtsanwalt
MehrENTWURF. Bundesministerium der Finanzen. Referat IV B Juli 2009
Bundesministerium der Finanzen Referat IV B 5 IVB5@bmf.bund.de 17. Juli 2009 ENTWURF Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden
MehrBeschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken
Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken Martin Schewe, Europa-Universität Viadrina Young IFA-Sektion Berlin-Brandenburg Berlin, 13.
Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdiegesetzlichenVorschriftenzurFunktionsverlagerungnichtangewendetwerdenkönnen,solange
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8027 16. Wahlperiode 11. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrDie Hinzurechnungsbesteuerung. Auslandsbeteiligungen
Die Hinzurechnungsbesteuerung bei Auslandsbeteiligungen Mit den neuen Grundsätzen der Finanzverwaltung zur Anwendung des Außensteuergesetzes von Dr. Martina Baumgärtel und Dr. Helmut Perlet Luchterhand
MehrInternationale Verrechnungspreise und ihre Dokumentation. Ein Ratgeber für international tätige Unternehmen
RSM Deutschland GmbH THE POWER OF BEING UNDERSTOOD AUDIT TAX CONSULTING Internationale Verrechnungspreise und ihre Dokumentation Ein Ratgeber für international tätige Unternehmen Internationale Verrechnungspreise
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrKNAPPWORST & PARTNER. Unternehmensteuerreform Steuerberatungsgesellschaft
KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Stand Gesetzgebungsverfahren 06.02.2007 Referentenentwurf des BMF 14.03.2007 Regierungsentwurf 25.05.2007 Gesetzgebungsbeschluss durch Bundestag 08.06.2007
MehrI n h a l t e IHR LEBENSWERK IN GUTEN HÄNDEN. Wertermittlung ambulant. Ein Blick in die Praxis. Michael Diehl Geschäftsführer bpa servicegesellschaft
I n h a l t e Wertermittlung ambulant Einleitung Zu aller Anfang: Die Wertermittlung Praktische Unterstützung durch die bpa servicegesellschaft Asset-Deal vs. Share-Deal Exkurs: GmbH Gründung nach Umwandlungsgesetz
Mehrzur Änderung verschiedener steuerrechtlicher Gesetzesbestimmungen
Gesetz vom 18. November 2004 Inkrafttreten:... zur Änderung verschiedener steuerrechtlicher Gesetzesbestimmungen Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 28.
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort
Vorwort v...ix I. Internationale Materialien l OECD Guidelines 1995 (Kapitel I bis VIII) 1 Art. 1 OECD-Musterabkommen (Unternehmensgewinne) 249 Art. 9 OECD-Musterabkommen (Verbundene Unternehmen)... 250
MehrWegzugsbesteuerung und Entstrickung stiller Reserven im deutschen Steuerrecht
Jura Matthias Koller Wegzugsbesteuerung und Entstrickung stiller Reserven im deutschen Steuerrecht Die Entstrickungsvorschriften nach alter und neuer Rechtslage sowie europarechtliche Wertung und Gestaltungsmöglichkeiten
Mehr11. 13. November 2014
Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater 23. Windenergietage 11. 13. November 2014 Steuerliche Bewertungen bei Windenergieprojekten Steuerliche Bewertungen bei Windenergieprojekten 1. MeyerPartner
MehrE Quality In Everything We
Dokumentation von Verrechnungspreisen: Erste Erfahrungen mit Finanzverwaltung Heilbronn,19. Juli 2006 E Quality In Everything We Do Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Dokumentationsanforderungen 3.
MehrTeil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrUnternehmensbewertung
Unternehmensbewertung Wert des Unternehmens Jeder Käufer will möglichst wenig bezahlen. Jeder Verkäufer will möglichst viel erlösen. Ziel der Bewertungsverfahren: Fairen und akzeptablen Preis finden. Wert
MehrInhaltsverzeichnis. 6. Einfluss von konzerninternen Geschäftsmodellen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens 28
Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis 13 A. Grundlagen (Jobst Wilmanns) 15 I. Bedeutung von Verrechnungspreisen in der Konzernpolitik 15 1. Einleitung 15 2. Cashflow als Entscheidungsparameter
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
1. Gründung einer GmbH... 1 1.1 Echte Neugründung... 1 1.2 Mantelgründung und Vorratsgesellschaften... 21 1.3 Schluss- und Eröffnungsbilanzen bei der Umwandlung... 22 2. Gründung einer Unternehmergesellschaft
MehrWas ist das Unternehmen wert?
Was ist das Unternehmen wert? Die neuen Bewertungsregeln zur Ermittlung des Betriebsvermögens Anton Pietz Betriebsberater der HWK für Oberfranken Anton Pietz, Betriebswierschaftlicher Berater, HWK für
MehrDBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes
DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes A. Allgemeines 1. Begriff der DBA-Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs.
MehrNur per Oberste Finanzbehörden der Länder. n achrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder n achrichtlich: Bundeszentralamt
MehrGrenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern
Grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern Im Einkommensteuergesetz wird geregelt, inwieweit in Österreich eine Besteuerung erfolgt, wenn Wirtschaftsgüter eines im Inland gelegenen Betriebes
MehrSTEUERVORLAGE 17 - STAF ÜBERSICHT
STEUERVORLAGE 17 - STAF ÜBERSICHT BDO AG, Rainer Hausmann, Leiter Steuern & Recht Zürich-Ostschweiz +41 44 444 58 68, rainer.hausmann@bdo.ch Prüfung Treuhand Steuern Beratung STAF ÜBERSICHT Schlussabstimmung
MehrAktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013
Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme
MehrParadigmenwechsel in der Unternehmensbewertung
Paradigmenwechsel in der Unternehmensbewertung Eine theoriegeleitete Sicht der Praxis Dr. Volker Metz 16.11.2007 1 Gliederung IDW Standards zur Durchführung von Unternehmensbewertungen Berücksichtigung
MehrUnternehmensnachfolge: Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung
Unternehmensnachfolge: Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung Sören Ruppik 06.05.2015 Unternehmensnachfolge im Handwerk 1 Übersicht Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung Was ist das Unternehmen wert? Unternehmensbewertung
MehrDie Umstrukturierung von Personengesellschaften
Die Umstrukturierung von Personengesellschaften RAin/StBin Dr. Lisa Riedel, M.Sc.. Köln, 10.1.2019 Agenda A. Grundlagen der Besteuerung von Umstrukturierungen B. Grundlage einer stringenten Umstrukturierungsbesteuerung
MehrPrüfungskommission für Wirtschaftsprüfer
Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO 1. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung 2. Halbjahr 2018 Termin: 1.
MehrWas ist das Unternehmen wert?
Was ist das Unternehmen wert? Unternehmensbewertung durch die HWK Landesinitiative Unternehmensnachfolge 22. Oktober 2009 Großer Saal der Handwerkskammer Hannover Grundthesen zum Einstieg Ein Unternehmen
MehrKapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne. 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen
Solothurner Steuerbuch Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen 24 StG b) Kapital- und Liquidationsgewinne
MehrFallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:
Mehr2 Definition der abstrakten Zielbedingung
2 Definition der abstrakten Zielbedingung 2.1 Allgemeine Ausführungen Wie das Ausgangsbeispiel gezeigt hat, kommt der Definition des abstrakten Gestaltungsziels von Vermögensübertragungen bei der Gestaltungssuche
MehrMit einem Geleitwort von Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch
Seiden Peter Schröder Wirtschaftliche Betätigung deutscher Unternehmen in Indien Steuerliche Rahmenbedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Vorteilsvergleiche Mit einem Geleitwort von Univ.-Prof. Dr.
MehrBilanz zum 31. Dezember 2014
Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktivseite 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
MehrÜberblick über Steueränderungen Univ.-Prof. Dr. Roland Euler Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Überblick über Steueränderungen 2016 Johannes Gutenberg-Universität Mainz Überblick über Steueränderungen 2016 Überblick I. Allgemeine Änderungen der Steuergesetze II. III. IV. Beitragsbemessungsgrenzen
MehrVerrechnungspreise kompakt
Verrechnungspreise kompakt Transfer Pricing in der Gestaltungs- und Prüfungspraxis Bearbeitet von Roland Macho, Gerhard Steiner, Erich Spensberger 2. Auflage 2011. Buch. 392 S. Kartoniert ISBN 978 3 415
Mehr