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1 Bewertung von Transferpaketen im Rahmen von Funktionsverlagerungen Oktober 2008 Dr. Rolf Müller V&S Stuttgart Ingo Wahl V&S Stuttgart PwC

2 Agenda Einführung & Definitionen Erscheinungsformen der Funktionsverlagerung Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen Allgemeine Bewertungsgrundsätze und -parameter Umsetzung der Verordnung in der Praxis Fallstudie Bsp. Verlagerung einer Produktionsfunktion ins Ausland Ansprechpartner für die Bewertung von Funktionsverlagerungen

3 Einführung & Definitionen

4 Einführung & Definition Funktionsverlagerungsverordnung Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne des 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung FVerlagV) Geht im Rahmen einer Funktionsverlagerung ein dem verlagernden Unternehmen zuzurechnendes Transferpaket auf das übernehmende Unternehmen über, ist dafür ein dem Fremdvergleichsgrundsatz im Sinne des 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes entsprechendes Gesamtentgelt, ausgehend vom Gewinnpotenzial, jeweils aus Sicht der beteiligten Unternehmen, zu bestimmen. Seite 4

5 Einführung & Definition Aktueller Stand der FVerlagV Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008: Gesetzliche Regelungen zur Bestimmung von Verrechnungspreisen und Funktionsverlagerungen ab 1. Januar 2008 Neu: 1 Abs. 3 AStG (Funktionsverlagerungen) Weitere Details sind im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt (Funktionsverlagerungsverordnung, kurz FVerlagV ) und am vom Kabinett verabschiedet worden. Ausführliches BMF-Schreiben zu Funktionsverlagerungen wird erwartet Neu: 90 Abs.3 Satz 9 AO: auf 30 Tage verkürzte Vorlagefristen für Aufzeichnungen zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen Geltung der Regelungen rückwirkend ab 1. Januar 2008 Seite 5

6 Einführung & Definition Definition Funktionsverlagerung Überlassung, Übertragung oder Vervielfachung von - einzelnen betrieblichen Aufgaben (Funktionen) einschließlich Wirtschaftsgütern und Chancen/Risiken oder - einer Bewertungseinheit (Transferpaket) oder - eines (Teil-)Betriebs aus dem Gesamtwertschöpfungsprozess eines Unternehmens auf eine andere ausländische rechtliche Einheit der Unternehmensgruppe (Tochtergesellschaft) oder auf eine ausländische Betriebsstätte Übergang von Gewinnpotential (Wegfall von Besteuerungssubstrat!) Seite 6

7 Einführung & Definition Weitere Definitionen Funktion: Zusammenfassung betrieblicher Aufgaben (z.b. Geschäftsleitung, F&E, Materialbeschaffung, Lagerhaltung, Produktion, Vertrieb, Verwertung von Patenten & Know-how) Transferpaket: - übergegangene Funktionen - übertragene, funktional zugehörige Wirtschaftsgüter - zugehörige Chancen und Risiken - vom abgebenden Unternehmen erbrachte Dienstleistungen - mit denen Gewinnpotenzial übergeht (nicht Routinedienstleistungen) Seite 7

8 Erscheinungsformen der Funktionsverlagerung

9 Erscheinungsformen Wesentliche Formen von Funktionsverlagerungen Funktionsausgliederung (Bsp.) - gesamte Produktionsverlagerung auf ausländischen Eigenproduzenten - vollständige Übertragung einer Eigenhandelsfunktion Funktionsabspaltung (Bsp.) - Verlagerung einer (Teil-) Funktion - Produktionsverlagerung auf Lohnfertiger Funktionsabschmelzung (Bsp.) - Verminderung von Funktionen und damit verbundenem Gewinnpotential - Umwandlung vom Eigenhändler zum Kommissionär/Handelsvertreter Funktionsausweitung (Bsp.) - Entwicklung eines Lohnfertigers zum Eigenproduzenten Funktionsverdoppelung (Bsp.) - Aufbau neuer, zusätzlicher Produktionskapazitäten im Ausland Seite 9

10 Erscheinungsformen Anhaltspunkte für eine Funktionsverlagerung (I) Vorgehen der Betriebsprüfung: Ermittlung der eingetretenen Veränderungen durch Bezug zur ursprünglichen Aufgaben- und Risikoverteilung - erkennbar aus zeitnaher Dokumentation des Vorganges, da Funktionsverlagerung i.d.r. nach 90 Abs. 3 AO als außergewöhnlicher Geschäftsvorfall qualifiziert Prüfungsansatz: Mit der Verlagerung betrieblicher Funktionen geht in der Regel eine Verlagerung von Wirtschaftsgütern, Chancen und Risiken einher, somit Abfluss des damit verbundenen Gewinnpotenzials (Steueranspruch aus Entstrickung) Seite 10

11 Erscheinungsformen Anhaltspunkte für eine Funktionsverlagerung (II) Anhaltspunkte für vorgenommene Funktionsverlagerung (Beispiele): Verringerte Umsatzerlöse oder Gewinne Geringere Lohnaufwendungen infolge verringerter Mitarbeiterzahl Analyse von Personalorganigrammen Schließungskosten (Sozialplan, Mietzahlungen usw.) Erlöse aus Übertragung/Überlassung von WG des AV Bei inländischem Strategieträger aus Bilanzen der ausländischen Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte Seite 11

12 Erscheinungsformen Rechtsfolgen (I) Fragestellung - Hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann für die übertragenen oder überlassenen Funktionen oder Vorteile ein Entgelt gefordert oder gezahlt? Steuerliche Nichtanerkennung dem Grunde nach: - Formale Funktionsverlagerungen ohne Einfluss auf tatsächlichen wirtschaftlichen Sachverhalt - Fremdvergleichswidrige Vereinbarungen (keine Bestimmung eines angemessenen Verrechnungspreis möglich) - Vereinbarungen weichen von dem ab, was ordentliche, unabhängige Geschäftsleiter vereinbart hätten Seite 12

13 Erscheinungsformen Rechtsfolgen (II) Bei steuerlicher Anerkennung dem Grunde nach: - Verlagerndes inländisches Unternehmen: Aufdeckung eventuell vorhandener stiller Reserven beim übertragenden Unternehmen - Übernehmende ausländische Kapitalgesellschaft: Abschirmwirkung für künftige Ergebnisse - Tochtergesellschaft als eigenes Steuersubjekt im Ausland - Schachtelprivileg für Dividenden (5% nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, 8b Abs. 3 KStG) siehe aber aktuelle EU-Problematik, BFH v , IR 95/05, IStR 2006, 864 zu 8 b Abs. 5 KStG bei DBA-Betriebsstätten in der Regel Freistellungsmethode Seite 13

14 Erscheinungsformen Rechtsfolgen (III) - Preisanpassungsklausel - Wurden bei einer Funktionsverlagerung wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter / Vorteile übertragen und weicht die tatsächliche Gewinnentwicklung von der prognostizierten erheblich ab, wird widerlegbar vermutet, dass bei Geschäftsabschluss so hohe Bewertungsunsicherheiten bestanden, dass fremde Dritte eine sachgerechte Preisanpassungsklausel vereinbart hätten ( 1 Abs. 3 Satz 11 und 12 AStG) einmalige Korrektur (nur zu Lasten des Steuerpflichtigen) im Anschluss an das WJ, in dem erhebliche Abweichung eingetreten ist Beobachtungszeitraum: 10 Jahre keine Preisanpassung bei Lizenzierung des Transferpaketes keine Preisanpassung bei Übertragung von wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgütern / Vorteilen ohne Funktionsverlagerung - Preisanpassungen durch Finanzverwaltung vermeidbar, wenn Unternehmen in Verträgen selbst proaktiv Preisanpassungsmechanismen vorsehen Seite 14

15 Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen

16 Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen Zusammenfassung der wesentlichen Vorgaben zur Bewertung eines Transferpaketes nach FVerlagV Bestimmung eines angemessenen Gesamtentgeltes: Ausgehend vom verlagerten Gewinnpotenzial Aus Sicht sowohl des abgebenden und des aufnehmenden Unternehmens (Funktionsanalyse vor und nach der Verlagerung) Auch bei zeitlich begrenzter Überlassung der Funktionen Unter Berücksichtigung von Standortvor-/nachteilen des übernehmenden Unternehmens Inklusive der Synergieeffekte mit dem übernehmenden Unternehmen Für eine grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit ( ewige Rente ) Seite 16

17 Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter möglich? Keine echte Alternative zur Gesamtbewertung ( 2 Abs. 3): Auch in Fällen, in denen nach 1 Abs. 3 Satz 10 [AStG] ( ) eine Verrechnungspreisermittlung für das Transferpaket auf der Grundlage der Summe der Verrechnungspreise für die einzelnen, von der Funktionsverlagerung betroffenen Wirtschaftsgüter und Vorteile anzuerkennen ist, sind sowohl der Einigungsbereich als auch der Verrechnungspreis für das Transferpaket als Ganzes ( ) zu ermitteln. Die Summe der Einzelverrechnungspreise ( ) darf nur angesetzt werden, wenn sie im Einigungsbereich liegt ( ). Seite 17

18 Verordnung zur Bewertung von Funktionsverlagerungen Grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit ( 6 FVerlagV) Anwendung einer unbegrenzten Laufzeit der übertragenen Funktionen nicht zwingend mit deren wirtschaftlicher Laufzeit übereinstimmend. Abweichung von unbegrenzter Laufzeit ist generell vom Steuerpflichtigen nachzuweisen, z.b. durch: Produktlebenszyklus, Zeitliche Begrenzung der Verlagerung einer Funktion, Dauer eines mit dem Transferpaket verbundenen Schutzrechtes. Auswahl eines laufzeitäquivalenten Kapitalisierungszinssatz es Seite 18

19 Umsetzung der Verordnung in der Praxis

20 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Einordnung in die Unternehmensbewertungspraxis Unternehmenswert Unternehmensbewertung Bewertung von verlagerten Funktionen Bewertung von Transferpaketen Forschung und Entwicklung Management und Personal Einkauf und Beschaffung Produktion und Logistik Marketing und Vertrieb Gesamtwert des Unternehmens Seite 20

21 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Wesentliche Einflussgrößen bei einer Bewertung Wert Diskontierung mit risikoadäquatem Kapitalisierungszinssatz Ertragsüberschüsse nach Steuern Ewige Rente Zeit Planungszeitraum Bewertungsstichtag Wesentliche Einflussgrößen bei (Transferpaket) Bewertungen: Höhe der erwarteten Ergebnisse (aus dem Transferpaket) Höhe des Unternehmensteuersatzes Länge des Betrachtungszeitraums (Lebensdauer des Bewertungsobjektes) Funktionsspezifische Kapitalkosten Gegebenenfalls Wachstumsfaktor in der ewigen Rente Seite 21

22 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Ermittlung des Einigungsbereiches Bestimmung eines angemessenen Gesamtentgeltes als Mittelwert aus Ober- und Untergrenze des Einigungsbereiches: Obergrenze Gewinnpotenzial des aufnehmenden Unternehmens unter Berücksichtigung von Synergien und Standortvorteilen. Ausgleich für den Wegfall oder die Minderung des Gewinnpotenzials aus Sicht des abgebenden Unternehmens (zzgl. Schließungskosten). Untergrenze Seite 22

23 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Vorgehensweise bei der Bewertung Direkte Ermittlung: Unternehmensplanung Im Inland verbleibendes Gewinnpotenzial Zu verlagerndes Gewinnpotenzial Lebensdauer Prognose Synergien Kapitalkosten Wert des Transferpaketes Bestimmung der Lebensdauer der verlagerten Funktionen inklusive der dazugehörigen Vermögenswerte Prognose des zu verlagernden Gewinnpotenzials aus Sicht des abgebenden Unternehmens Ermittlung der Synergien und Standortvorteile des aufnehmenden Unternehmens Ableitung der funktionsspezifischen Kapitalkosten, Gegebenenfalls vor- und nach Verlagerung Alternativ: Indirekte Ermittlung auf Basis des Unterschieds des Gesamtwertes, jeweils vor und nach Verlagerung sowie im Inland und Ausland Seite 23

24 Umsetzung der Verordnung in der Praxis Kritische Punkte in der Umsetzung der FVerlagV Bestimmung des funktionsspezifischen Gewinnpotenzials kann u. U. nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens abgeleitet werden - PwC-Lösungsansatz: Indirekte Ermittlung Bestimmung und Begründung der gewählten Laufzeit/Lebensdauer - PwC-Lösungsansatz: Über Produktlebenszyklus oder Restnutzungsdauer der wesentlichen übertragenen Assets argumentieren Bestimmung von funktionsspezifischen Kapitalkosten - PwC-Lösungsansatz: Ausführliche Funktions- und Risikoanalyse Einbeziehung der Synergien nach Funktionsverlagerung Seite 24

25 Fallstudie

26 Fallstudie Hintergrund Verlagerung einer Produktionsfunktion in eine Tochtergesellschaft in Polen Sachverhalt: - M produziert im Inland verschiedene Maschinen, wegen wachsendem Preisdruck soll die Produktion einer Baureihe in eine Tochtergesellschaft nach Polen verlegt werden. In Deutschland wird mit dieser Maschinenbaureihe ein Gewinn in Höhe von 10 m erwirtschaftet. - Durch diese Produktionsverlagerung sollen in Polen Synergien und Standortvorteile in Höhe von 5 m p.a. erzielt werden können, insbesondere durch geringere Produktionskosten. - Produktionsmittel werden hierfür zum Teil nach Polen verlagert. - Die freiwerdenden Produktionskapazitäten im Inland müssen abgebaut werden, hierfür fallen einmalige Schließungskosten in Höhe von 5m an. Seite 26

27 Fallstudie Ableitung der funktionsspezifischen Ergebnisbeiträge nach Steuern am Beispiel der direkten Bewertung (I) Ergebnisbeiträge des abgebenden Unternehmens: Ergebnisbeiträge aller zu verlagernden Funktion(en) Unter fiktivem Verbleib der Funktion beim abgebenden Unternehmen Abgeleitet aus der Planungsrechnung des abgebenden Unternehmens Berücksichtigung potentieller Schließungskosten beim abgebenden Unternehmen Abzüglich landesspezifischer Unternehmenssteuern Beispiel: Verlagerung der Produktion eines Produktes von Deutschland nach Polen. Ergebnisbeitrag vor Steuern in Deutschland p.a. 10 m Abzüglich effektiver Steuersatz (30%) 3 m Funktionsspezifischer Ergebnisbeitrag nach Steuern in Deutschland p.a. 7 m Schließungskosten (einmalig im Jahr 2008) 5 m Seite 27

28 Fallstudie Ableitung der funktionsspezifischen Ergebnisbeiträge nach Steuern am Beispiel der direkten Bewertung (II) Ergebnisbeiträge des aufnehmenden Unternehmens: Ergebnisbeiträge der aufgenommenen Funktionen nach Verlagerung Unter Berücksichtigung von Synergien und Standortvorteilen (z.b. geringerer Steuersatz) des aufnehmenden Unternehmens Abgeleitet aus der Planungsrechnung des aufnehmenden Unternehmens Abzüglich landesspezifischer Unternehmenssteuern Beispiel: Nach Polen verlagerter Ergebnisbeitrag vor Steuern p.a. 10 m Synergien in Polen p.a. (z.b. Produktionskosten) 5 m Abzüglich effektiver Steuersatz (19%) 3 m Funktionsspezifischer Ergebnisbeitrag nach Steuern in Polen p.a. 12 m Seite 28

29 Fallstudie Berechnung der Kapitalkosten der Funktion vor und nach Verlagerung am Beispiel der direkten Bewertung (I) Kapitalkosten der Funktion(en) vor Verlagerung: Beispiel: Ausgehend von einem risikolosen Zinssatz im abgebenden Land (Laufzeit entsprechend der voraussichtlichen Dauer der Funktionsausübung) Erhöhung um einen markt- und unternehmensspezifischen Risikozuschlag Anpassung an das funktionsspezifische Risiko (Zu- oder Abschlag) 4,75% in Deutschland + 5,0% (entspricht Beta von 1,0) + 1,0% = 10,75% Funktionsspezifische Kapitalkosten Seite 29

30 Fallstudie Berechnung der Kapitalkosten der Funktion vor und nach Verlagerung am Beispiel der direkten Bewertung (II) Kapitalkosten der Funktion(en) nach Verlagerung: Beispiel: Ausgehend von einem risikolosen Zinssatz im aufnehmenden Land (Laufzeit entsprechend der voraussichtlichen Dauer der Funktionsausübung) Erhöhung um einen markt- und unternehmensspezifischen Risikozuschlag Anpassung an das funktionsspezifische Risiko (Zu- oder Abschlag) 6,2% in Polen + 8,3% (entspricht Beta von 1,0) + 1,0% = 15,5% Funktionsspezifische Kapitalkosten Seite 30

31 Fallstudie Bewertung des Transferpaketes bei Verlagerung nach Polen Wert des Transferpaketes vor Verlagerung: - Ergebnisbeitrag nach Steuern 7,0 m - Kapitalkostensatz 10,75% - Zuzüglich Schließungskosten in Höhe von 5 m (einmalig) - Lebensdauer 5 Jahre Ewige Rente - Wert 31,03 m 70,12 m Wert des Transferpaketes nach Verlagerung: - Ergebnisbeitrag nach Steuern (19 %) 12,0 m - Kapitalkostensatz 15,5% - Lebensdauer 5 Jahre Ewige Rente - Wert 39,75 m 77,42 m Einigungswert: 35,4 m 73,8 m Seite 31

32 Fallstudie Szenario: Verlagerung in die Schweiz Wert des Transferpaketes vor Verlagerung: - Ergebnisbeitrag nach Steuern 7,0 m - Kapitalkostensatz 10,75% - Zuzüglich Schließungskosten in Höhe von 5 m (einmalig) - Lebensdauer 5 Jahre Ewige Rente - Wert 31,03 m 70,12 m Wert des Transferpaketes nach Verlagerung: - Ergebnisbeitrag nach Steuern (16%) 12,6 m - Kapitalkostensatz 11,0% - Lebensdauer 5 Jahre Ewige Rente - Wert 46,6 m 114,6 m Einigungswert: 38,8 m 92,3 m Seite 32

33 Ansprechpartner für die Bewertung von Funktionsverlagerungen Dr. Rolf Müller Partner Valuation & Strategy, Stuttgart Ingo Wahl Senior Manager Valuation & Strategy, Stuttgart

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