Sonderuntersuchung Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein

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1 Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Sonderuntersuchung Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein Stand:

2 Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Vorhabenträgerin: DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee Frankfurt / M. Regionale Zuständigkeit: DB Netz AG Regionalbereich Nord Produktiondurchführung I.NP-N-D-KIE Hamburger Chaussee Kiel Für die Vorhabenträgerin: DB ProjektBau GmbH Caroline-Michaelis-Straße Berlin Regionale Zuständigkeit: DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Nord Regionales Projektmanagement I.BV-N-P(V) Museumstr Hamburg Erstellt durch: Arbeitsgemeinschaft FBQ RVU-UVS cochet consult c/o Trüper Gondesen Partner (TGP) An der Untertrave Lübeck

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung Anlass, Aufgabenstellung und Untersuchungsziel Auftrag und Aufgabenstellung Untersuchungsziel Untersuchungsraum Methodik der Untersuchung Verhältnis des vorliegenden Tourismusgutachtens zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Ergebnisse sonstiger maßnahmenbezogener Gutachten Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung des Kreises Ostholstein Einflussanalyse Tourismus Femern A/S Regionales Entwicklungskonzept in Folge einer Festen Fehmarnbeltquerung Strategie für die grenzüberschreitende Tourismusentwicklung im Rahmen des INTERREG-Projekts Destination Fehmarnbelt Folgerungen für die weitere Planung 11 2 Planungsrechtliche und sonstige Rahmenbedingungen für die geplante Schienenhinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Planungen des Bundes Landesplanung und Raumordnung Planungen auf regionaler Ebene Planungen auf kommunaler Ebene Sonstige Rahmenbedingungen Trends im Nachfrageverhalten Klimawandel Bundes- und europaweite Verkehrsentwicklung 23 3 Bestandsanalyse Vorbemerkung Datengrundlagen Beschreibung der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen Touristisches Angebot im Untersuchungsraum Beherbergungsinfrastruktur Freizeitinfrastruktur Kur- und Erholungsorte Landschaft und Landschaftsbild mit Bezug zu Tourismus Touristische Nachfrage im Untersuchungsraum Überblick über die touristische Nachfrage Übernachtungstourismus in Beherbergungsbetrieben Übernachtungsnachfrage auf Campingplätzen Sportboothäfen Tagestourismus Erreichbarkeit des Untersuchungsregion 58 I

4 Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung) Seite 4 Beschreibung des Vorhabens Trassenvarianten Variante 1A Variante A Variante E Variante X Technische Ausstattung Baustraßen- und Baustelleneinrichtungsflächen Verkehrsentwicklung und -prognosen für den Korridor Lübeck Puttgarden Planfall Planfall Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 für im Untersuchungsraum gelegene Gemeinden mit hoher Bedeutung für den Tourismus 64 5 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf den Tourismus / Variantenvergleich Entwicklung des Tourismus ohne das geplante Vorhaben Bisherige Angebots- und Nachfrageentwicklung im Untersuchungsraum Geplante Kapazitätserweiterungen Zu erwartende Auswirkungen auf den Tourismus / Analyse der Trassenabschnitte Wirkfaktoren Erläuterung des Vorgehens im Vor-, Zwischen und Hauptvergleich Abschnitt Abschnitt Abschnitt Abschnitt Auswirkungen der Vorzugsvariante Auswirkungen in weiteren Trassenabschnitten Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der Vorzugsvariante Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante Darstellung der gesamtplanerischen Vorzugsvariante Beschreibung der Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante auf die touristischen Belange Betroffenheit von Beherbergungsinfrastruktur Betroffenheit von touristisch relevanter Freizeitinfrastuktur Sonstige Aspekte Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante Literaturverzeichnis 165 II

5 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Tabelle 2: Beherbergungsinfrastruktur der Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (absteigend nach Anzahl der Betten) Bettenzahlen pro Gemeinde bei den im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetrieben Tabelle 3: Im Untersuchungsraum gelegene Campingplätze Tabelle 4: Im Untersuchungsraum gelegene Badestrände Tabelle 5: Im Untersuchungsraum gelegene Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit poten zieller Bedeutung im Hinblick auf Naturerleben Tabelle 6: Im Untersuchungsraum gelegene Kurorte Tabelle 7: Tabelle 8: Ankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Beherber gungsbetrieben ab neun Betten in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (absteigend nach Anzahl der Übernachtungen) Ankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer auf Camping plätzen in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2010 (absteigend nach Übernachtungen) Tabelle 9: Abschätzung des Übernachtungsaufkommens der Gastlieger im Untersuchungsraum 55 Tabelle 10: Hochrechnung des Tagesausflugsvolumens für die Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, nach traditionellem Verfahren Tabelle 11: Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 im Bereich der Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Sierksdorf Tabelle 12: Vergleich Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 im Bereich der Gemeinde Großenbrode und auf Fehmarn Tabelle 13: Grenz- / Orientierungswerte zur Ermittlung der Lärmbelastung von Beherbergungs betrieben Tabelle 14: Übersicht der Vergleichsarten Tabelle 15: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1a, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 16: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1c, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 17: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1d, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 18: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 1.e, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 19: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 1.f, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 20: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke im Streckenabschnitt 1A.1, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 21: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Hauptvergleichs Abschnitt 1, Vergleich Planfall 0 Planfall III

6 Tabellenverzeichnis (Fortsetzung) Seite Tabelle 22: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke im Abschnitt 2, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 23: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Abschnitt 3, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 24: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 4.a, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 25: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 4.b, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 26: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 4.c, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 27: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Hauptvergleichs Abschnitt 4, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 28: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Strecken abschnitt 1A.9, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 29: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Strecken abschnitt 1A.13, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 30: Darstellung der Vorzugsvariante in den einzelnen Abschnitten Tabelle 31: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke bei der Vorzugsvariante, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 32: Zusammenfassende Übersicht der Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die Beherbergungs- und touristisch relevante Freizeitinfrastruktur Tabelle 33: Hinweise zur Gefährdung des Status der im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte durch die Vorzugsvariante Tabelle 34: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Strecken abschnitt 1A.13 (Fehmarn), Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 35: Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der Vorzugsvariante Tabelle 36: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante, Vergleich Planfall 0 Planfall Tabelle 37: Zusammenfassende Übersicht der Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugs variante auf die Beherbergungs- und touristisch relevante Freizeitinfrastruktur Tabelle 38: Hinweise zur Gefährdung des Status der im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte durch die gesamtplanerische Vorzugsvariante Tabelle 39: Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante IV

7 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Lage der Städte und Gemeinden sowie des Untersuchungskorridors im Raum... 4 Abbildung 2: Verkehrsbelastung im Planfall Abbildung 3: Verkehrsbelastung im Planfall Abbildung 4: Aufbau des Variantenvergleichs Abbildung 5: Vorvergleich 1.a Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Abbildung 6: Vorvergleich 1.b Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Abbildung 7: Vorvergleich 1.c Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Abbildung 8: Vorvergleich 1.d Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Abbildung 9: Zwischenvergleich 1.e Lage der Varianten im Untersuchungsraum Abbildung 10: Zwischenvergleich 1.f Lage der Varianten im Untersuchungsraum Abbildung 11: Hauptvergleich Abschnitt 1 Lage der Varianten im Untersuchungsraum Abbildung 12: Streckenabschnitte 1A.6 und 1A.6.1 Lage der im Untersuchungsraum Abbildung 13: Hauptvergleich Abschnitt 3 Lage der Varianten im Untersuchungsraum Abbildung 14: Vorvergleich 4.a Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Abbildung 15: Zwischenvergleich 4.b Lage der Varianten im Untersuchungsraum Abbildung 16: Zwischenvergleich 4.c Lage der Varianten im Untersuchungsraum Abbildung 17: Hauptvergleich Abschnitt 4 Lage der Varianten im Untersuchungsraum Abbildung 18: Streckenabschnitt 1A.9 Lage im Untersuchungsraum Abbildung 19: Streckenabschnitt 1A.13 Lage im Untersuchungsraum Kartenverzeichnis Karte: Touristische Infrastruktur Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante (Maßstab: 1:25.000, 5 Blätter + Legendenblatt) V

8 1 Einführung 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Untersuchungsziel Auftrag und Aufgabenstellung Am 3. September 2008 wurde zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zur Herstellung einer Festen Fehmarnbeltquerung geschlossen. Die Querung wird als eine kombinierte Straßen- und Schienenverbindung errichtet. Im Vertrag wurde festgeschrieben, dass Deutschland für den Ausbau der deutschen Schienenhinterlandanbindung verantwortlich ist. Aus diesem Grund soll die vorhandene eingleisige Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden (DB-Strecken- Nr. 1100) auf einer Länge von ca. 80 km um ein zweites Gleis erweitert, elektrifiziert und die Strecke auf 160 km/h ertüchtigt werden. Die Landesplanung Schleswig-Holstein führt für das Projektvorhaben Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ein Raumordnungsverfahren auf der Grundlage von 15 Bundesraumordnungsgesetz (ROG) und der 14 ff Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaPlaG) in Verbindung mit 1 der Raumordnungsverordnung (ROV) durch. Das Raumordnungsverfahren soll dazu beitragen, verschiedene Trassenvarianten prüfen und bewerten zu können und die geeignetste Trasse für die Schienenhinterlandanbindung zu finden. Es schließt eine Raumverträglichkeitsuntersuchung, eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie das Einholen externer Fachgutachten mit ein. Am 22. Juni 2010 wurde das Vorhaben zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens im Rahmen einer Antragskonferenz (gemäß 14a Abs. 1 S. 1 LaPlaG) mit der DB Netz als Vorhabenträgerin, mit der mit der Planung beauftragten DB ProjektBau GmbH und den Trägern öffentlicher Belange öffentlich erörtert. Nach Prüfung der im Rahmen der Antragskonferenz sowie darüber hinaus auch schriftlich abgegebenen Stellungnahmen wurden die Anforderungen an die für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens erforderlichen Antragsunterlagen (gemäß 14a Abs. 1 S. 2 LaPlaG) von der Landesplanung festgelegt (LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010). Laut Festlegungsprotokoll (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b) sind die Antragsunterlagen im Rahmen der Darstellung der Sonstigen Raumverträglichkeit um Aussagen zu möglichen positiven und negativen Wirkungen auf die touristischen Belange zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund prüft die Sonderuntersuchung Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein, inwiefern sich die verschiedenen Trassenvarianten auf den Tourismus auswirken Untersuchungsziel Der Tourismus ist im gesamten Kreis Ostholstein, insbesondere aber in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung und in der Hansestadt Lübeck ein zentraler Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktor. Aufgrund der Realisierung einer leistungsfähigen Schienenanbindung zwischen Lübeck und Puttgarden zur Anbindung der Festen Fehmarnbeltquerung, die im Einzelnen in Kapitel 4 beschrieben ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Auswirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein kommt. Wesentliche Ziele des vorliegenden Gutachtens im Sinne des Raumordnungsverfahrens sind: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen touristischen Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten; 1

9 Frühzeitige Konfliktminimierung durch Abstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung Untersuchungsraum Vorbemerkung Im Raumordnungsverfahren sind gemäß 15 Abs. 1 ROG die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Gegenstand der Prüfung sind einerseits die von der Vorhabenträgerin in das Verfahren eingeführten Trassenalternativen 1A, A und E für den Ausbau der Schienenhinterlandanbindung der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung. Entsprechend den Vorgaben der Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein im Festlegungsprotokoll vom 11. November 2010 (dort Seiten 3 und 4) werden, um der Sensibilität des betroffenen Raums in Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen des Tourismus gerecht zu werden, zusätzlich auch die vom Kreis Ostholstein als Ergebnis der Betroffenheitsanalyse am vorgelegte Alternativtrasse X" sowie folgende Untervarianten in das Raumordnungsverfahren einbezogen: die von den Gemeinden Göhl, Neukirchen, Heringsdorf, Großenbrode und der Stadt Oldenburg i.h. vorgeschlagene Untervariante für den nördlichen Bereich des Kreises Ostholstein; eine Untervariante der Alternativtrasse X im Bereich der Gemeinde Timmendorfer Strand mit zwei Optionen zur Kreuzung der Autobahn A 1; eine Untervariante der Alternativtrasse X im Bereich der Gemeinde Beschendorf (Amt Lensahn), die bereits auf Höhe Schlamin eine Heranführung der Schienentrasse an die A 1 vorsieht; ein Stichgleis zur Anbindung der Stadt Neustadt i.h. (Ergänzung der Trasse X); eine südöstliche Umfahrung der Ortschaft Ratekau (Untervariante der Variante 1A)" (vgl. INNENMI- NISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b) Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes Das Untersuchungsgebiet der vorliegenden Sonderuntersuchung befindet sich im Kreis Ostholstein im Osten Schleswig-Holsteins. Es reicht im Südosten des Kreises vom nördlichen Lübeck bis zur Gemeinde Großenbrode im Norden. Über den im Festlegungsprotokoll zur Antragskonferenz festgelegten Untersuchungsraum hinaus sind auch die Auswirkungen des Projekts im nördlichen Bereich der Neu- und Ausbautrasse, d.h. auch für das Gebiet der Stadt Fehmarn in eingeschränktem Umfang zu erfassen, da auch hier Auswirkungen durch die Mehrbelastung der Bestandsstrecke zu erwarten sind (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b). Für den Bereich der Stadt Fehmarn sind daher u.a. Aussagen zu den Auswirkungen auf den Tourismus erforderlich. Die Korridorbreite des Untersuchungsraumes der vorliegenden touristischen Untersuchung wird in Anlehnung an das im Rahmen der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersuchung betrachtete Schutzgut Mensch mit m angesetzt. Sofern sich zu speziellen Fragen die Notwendigkeit ergibt, den Untersuchungsraum zu überschreiten, werden auch Faktoren außerhalb der eigentlichen Gebietsabgrenzung berücksichtigt Beschreibung des Untersuchungsraumes Wie für das von Eiszeitüberformung geprägte Norddeutschland charakteristisch, gestaltet sich Ostholstein vorwiegend als eine Moränenhügellandschaft mit Niedermooren und Knicks. Markant tritt auch 2

10 im geologischen Profil der zu den beidseitigen Küstenlinien der Halbinsel Wagrien quer verlaufende Oldenburger Graben hervor. Die Landnutzung ist in Ostholstein zu einem Anteil von % landwirtschaftlich ausgerichtet. Die Waldbedeckung mit unter 15 % ist im europäischen sowie deutschen Vergleich eher unterdurchschnittlich. Insgesamt wird die Diversität der holsteinischen Landschaften im europäischen Vergleich als sehr hoch bewertet (vgl. HCU HAFENCITY UNIVERSITÄT HAMBURG / TGP TRÜPER GONDESEN PARTNER 2012). Aus wirtschaftlicher Sicht kommt dem Tourismus in Ostholstein wie auch im gesamten Untersuchungsraum eine bedeutende Rolle zu. In 2011 konnten allein in den gewerblichen Beherbergungsbetrieben (ab neun Betten) in Ostholstein mit insgesamt Betten etwa 1,12 Mio. Ankünfte und ca. 5,4 Mio. Übernachtungen verzeichnet werden (vgl. STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011a und 2012). Dazu kommen noch 86 Campingplätze und der "Graue Markt" 1, die zusätzlich erhebliche Wertschöpfung, Einkommen und Beschäftigung im Kreis sichern. Durch die Nähe zur Metropolregion Hamburg ist Ostholstein darüber hinaus ein wichtiger Zielraum für Tagesausflügler und Kurzurlauber. Das milde, maritime Klima in den bekannten Badeorten an der Ostseeküste, aber auch abwechslungsreiche Kultur- und Naturlandschaften, wie der Naturpark Holsteinische Schweiz mit einer entsprechend ausgebauten Freizeitinfrastruktur aus Rad- und Wanderwegen, tragen zu dieser Beliebtheit bei. Besonders geprägt bzw. abhängig vom Tourismus sind die Heilbäder, Ostseebäder, Ostseeheilbäder und Erholungsorte zwischen Bad Schwartau und Fehmarn entlang der ostholsteinischen Ostseeküste. Insbesondere die sehr hohe Tourismusdichte in den betrachteten Gemeinden in der Lübecker Bucht wie Timmendorfer Strand, Scharbeutz/Haffkrug, Sierksdorf und in Wagrien in Großenbrode und Fehmarn unterstreicht die erhebliche Bedeutung des Tourismus als Hauptwirtschaftszweig für diese Gemeinden. In den Gemeinden Scharbeutz, Neustadt i.h., Schashagen, Heringsdorf, Neukirchen, Großenbrode und Fehmarn nimmt zusätzlich der Campingtourismus eine hohe Bedeutung ein (HAN- SEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONO- MIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 142). Der Untersuchungsraum umfasst Gebiete folgender Kommunen (vgl. auch Abbildung 1): Städte Bad Schwartau, Fehmarn, Lübeck, Neustadt i.h. und Oldenburg i.h.; Amtsfreie Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Süsel und Timmendorfer Strand; Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf und Neukirchen i.h. (Amt Oldenburg- Land); Gemeinden Beschendorf, Damlos, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen (Amt Lensahn); Gemeinden Altenkrempe, Schashagen und Sierksdorf (Amt Holstein-Mitte); Gemeinde Grömitz (Sitz Grömitz). 1 z.b. Tagestourismus, Privatbetriebe mit unter neun Betten, Übernachtungen bei Freunden und Verwandten, Freizeitwohnsitze. 3

11 Abbildung 1: Lage der Städte und Gemeinden sowie des Untersuchungskorridors im Raum 4

12 1.1.4 Methodik der Untersuchung Im Festlegungsprotokoll für das Raumordnungsverfahren Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung, dort Seite 14 (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b) sind Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen für die raumordnerische Beurteilung des Projektes und insbesondere auch für das im vorliegenden Gutachten behandelte Thema Tourismus festgelegt worden. Demnach sind die Unterlagen in Abstimmung mit dem Tourismusreferat im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr zu erstellen. Es sollen insbesondere auch die in der Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung in Folge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010) verwendeten Kriterien und methodischen Ansätze bei der Erstellung des vorliegenden Gutachtens berücksichtigt werden. Die wesentlichen Arbeitsschritte des vorliegenden Gutachtens sind folgende: Zusammenstellung der planungsrechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die geplante Schienenhinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung (Kapitel 2); Erfassung der touristischen Infrastruktur (Beherbergungs- und Freizeitinfrastruktur) im Untersuchungsraum (Kapitel 3); Beschreibung des Vorhabens (Kapitel 4); Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Tourismus / Variantenvergleich (Kapitel 5); Aufzeigen von Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen (Kapitel 6). Im Vergleich zur Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung, deren Schwerpunkt in der Analyse des schieneninduzierten Lärms und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen für die im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetriebe lag, ist das vorliegende Gutachten entsprechend den Angaben im Festlegungsprotokoll in einzelnen Kapiteln um folgende Angaben ergänzt worden: Kapitel 2: Planungsrechtliche und sonstige Rahmenbedingungen - Berücksichtigung der örtlichen / regionalen Tourismusentwicklungskonzepte. Kapitel 3: Erfassung der touristischen Infrastruktur - Darstellung der Kur- und Erholungsorte zwischen Bad Schwartau und Fehmarn; - Darstellung der Tourismusdichte einschließlich Campingtourismus; - Erfassung der Tagesausflugsziele, touristisch relevanter Strandbereiche, Reit- und Radwanderwege, Wanderwege, freiluftorientierte Freizeitanlagen (wie z.b. Hansa Park, Freibäder). Kapitel 5: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Tourismus / Variantenvergleich - Darstellung der Belastungen durch Bahnlärm im Vergleich der alternativen Trassenverläufe, inkl. der Betroffenheit des Tagestourismus, touristisch relevanter Strandbereiche, Reit- und Radwanderwege, Wanderwege, freiluftorientierter Freizeitanlagen; - Darstellung der durch Lärmbelastung beeinträchtigten Beherbergungsbetriebe sowie Camping; - Darstellung der Betroffenheit von tourismusorientierten Branchen (Hotellerie, Campingplätze, Gastronomie, Kurkliniken, Freizeitanlagen); insbesondere soll hier eine Abschätzung der Verlustquote lärmbelasteter Tourismuswertschöpfung vorgenommen werden und soweit möglich Verluste von Arbeitsplätzen dargestellt werden; - Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Prädikatisierung von Gemeinden oder Gemeindeteilen. 5

13 Grundsätzlich kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Verlärmung vor allem der Beherbergungsinfrastruktur, die auch in der Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung im Fokus stand, bei den Auswirkungen des Vorhabens den entscheidenden Einflussfaktor darstellt. Darüber hinaus werden im vorliegenden Gutachten jedoch auch weitere Auswirkungen wie z.b. die Störung von Sichtbeziehungen durch Lärmschutzanlagen, Wartezeiten bei niveaugleichen Bahnübergängen berücksichtigt (zum genauen methodischen Vorgehen im Variantenvergleich siehe Kapitel 5.2.1). Die Erstellung des vorliegenden Sondergutachtens erfolgte in enger Abstimmung mit Prof. Dr. Eisenstein vom, dem auch die fachlich-inhaltliche Leitung oblag Verhältnis des vorliegenden Tourismusgutachtens zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Nach 15 Abs. 1 ROG, 3 Abs. 1 UVPG und 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein ist für die geplante Schienenlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz durchzuführen. Zweck der UVP ist es, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bzw. die Schutzgüter frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Schutzgüter umfassen die Bereiche Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Der Projektträger muss den zuständigen Behörden die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) vorlegen. Im Rahmen der UVP und somit auch der UVS wird das Wirtschaftssegment Tourismus nicht explizit unter den zu prüfenden Schutzgütern aufgeführt (GASSNER, WINKELBRANDT & BERNOTAT 2005), sondern i.d.r. bei den Schutzgütern Mensch und Landschaft, genauer gesagt im Funktionsbereich Erholung, teilweise mit behandelt. Die vorliegende Tourismusstudie ist als eigenständiges Sondergutachten zu verstehen, dessen Bearbeitungsrahmen im Hinblick auf den Tourismus deutlich über die im Funktionsbereich Erholung in der UVS behandelten Inhalte hinausgeht, dessen Inhalte aber Teil der von der Vorhabenträgerin vorzulegenden Unterlagen zum Raumordnungsverfahren sind Ergebnisse sonstiger maßnahmenbezogener Gutachten In jüngerer Zeit sind im Zusammenhang mit der geplanten Fehmarnbeltquerung und der damit einhergehenden Schienenhinterlandanbindung diverse Gutachten erarbeitet worden, deren Ergebnisse im Folgenden kurz zusammenfassend dargestellt werden Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung des Kreises Ostholstein Die Kreisverwaltung Ostholstein beauftragte Anfang 2010 die Bietergemeinschaft Hanseatic Transport Consultancy (Lead-Partner) / Lärmkontor / Georg & Ottenströer mit einer systematischen Untersuchung der voraussichtlichen Betroffenheiten, die aus dem Bau einer festen Fehmarnbeltquerung inkl. der damit verbundenen Schienenhinterlandanbindung resultieren. Aus der Zusammenfassung der Betroffenheitsanalyse (S. 1 ff.) geht hervor, dass die Bearbeitung aus zeitlichen und Budgetgründen Einschränkungen unterlag und daher lediglich eine vereinfachte Betroffenheitsanalyse möglich war. Sie machte insbesondere eine Fokussierung der Untersuchungsthematik notwendig. Ziel war es u.a., eine Informations- und Wissensbasis zu schaffen, die insbesondere den Kreis Ostholstein in die Lage 6

14 versetzt, gegenüber "Dritten" auf Bundes- (insbesondere gegenüber der DB AG) und Landesebene auf Augenhöhe argumentieren zu können. Im Rahmen dieser vereinfachten Betroffenheitsanalyse wurden mit Fokus auf Lärm weitere Betroffenheiten berücksichtigt, soweit dies zum damaligen Zeitpunkt möglich war: - Tourismus aufgrund seiner herausgehobenen regionalwirtschaftlichen Bedeutung; - Zerschneidungswirkungen in Orten entlang der Trassen (vereinfachte Untersuchung); - Verkehrliche Betroffenheiten; - Flächenverbrauch (vereinfachte Untersuchung); - Wertverluste bei Immobilien (vereinfachte Untersuchung); - Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes (vereinfachte Untersuchung) (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 1-2). Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen des Tourismus durch Lärm geht die Betroffenheitsanalyse zusammenfassend von folgenden Ergebnissen aus: Im Szenario Neue Zugzahlen zeigen sich deutliche Unterschiede in der Zahl der von Lärm belasteten Betten und resultierenden (hochgerechneten) Übernachtungen p.a. je nach Trassenvariante. Am vorteilhaftesten fällt die Trassenvariante X, zusammengestellt auf Basis kommunaler Vorschläge, mit Betten und knapp Übernachtungen p.a. im Lärmkorridor aus. Die stärkste lärmbedingte Betroffenheit des Beherbergungswesens ist bei der Trassenvariante 1A mit Betten und über Übernachtungen im Lärmkorridor zu erwarten. Bei isolierter Betrachtung des Bahnlärms wird in der Summe eine jährliche Wertschöpfung des Beherbergungswesens (Löhne, Gehälter, Gewinne) je nach Trassenvariante zwischen 3,5 und 8,6 Mio. durch Bahnlärm bedroht. Diese Einkommen hängen direkt oder indirekt mit dem Umsatz der Beherbergungsbetriebe im Lärmkorridor zusammen. Je nach Trassenführung sind lärmbedingt im Übernachtungstourismus zwischen 190 und 450 Vollzeitarbeitsplätze / Personen (inkl. Nicht-Erwerbstätiger, aber mit zu versorgender Haushaltsmitglieder) bedroht, die durch den Tourismus durch Beherbergungsbetriebe (gewerbliche Betriebe und Privatquartiere) ihren Lebensunterhalt mit einem durchschnittlichen Primäreinkommen bestreiten können. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen regionalwirtschaftlichen Kennzahlen um Tourismusparameter handelt, die Bahnlärm (bei isolierter Betrachtung des Bahnlärms) ausgesetzt bzw. durch Bahnlärm bedroht sind. Es handelt sich somit nicht um eine Quantifizierung des Verlustes von regionaler Tourismuswertschöpfung, sondern um eine Einschätzung der Bedrohungspotenziale für das Jahr Die Betroffenheitsanalyse geht im Übrigen davon aus, dass die Kennzahlen zeigen, dass die Bedrohungspotenziale zwischen den Trassenvarianten deutlich variieren. Die Bedrohungspotenziale der Trassenvariante X (entwickelt auf Basis von Vorschlägen aus den beteiligten Kommunen) sollen danach nur rd. 41 % der ungünstigsten Trassenvariante 1A betragen. Da die Betroffenheitsanalyse auftragsgemäß schwerpunktmäßig den Bereich der gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatquartiere untersucht, erfolgte nur eine Grobeinschätzung (Hochrechnung) der weiteren Übernachtungssegmente (Camping, Verwandten-/Bekanntenbesuche, Freizeitwohnsitze). Auf Basis der Annahmen und Berechnungen dieses Untersuchungsschrittes wird dort davon ausgegangen, dass sich bezüglich der bedrohten Umsätze, Wertschöpfung / Einkommen und Arbeitsplätze ein Faktor rd. 1,8 auf die oben aufgezeigten Bedrohungspotenziale im Hauptsegment der Beherbergungsbetriebe (gewerblich und privat) ergibt, um zum Bedrohungspotenzial sämtlicher Beherbergungssegmente zu gelangen (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTEN- STROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S ). 7

15 1.2.2 Einflussanalyse Tourismus Femern A/S Ziel des von der Femern A/S beauftragten Gutachtens Einflussanalyse Tourismus (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011) war, die von der Festen Fehmarnbeltquerung in der Bauphase und in der Betriebsphase ausgehenden Einflüsse auf die Tourismusentwicklung auf der Insel Fehmarn und in der Gemeinde Großenbrode zu identifizieren und zu bewerten. Nicht Gegenstand des Gutachtens waren die Bauarbeiten, Baustellen und Bauwerke zur Erweiterung der Straßen- und Schienenhinterlandanbindung, für die andere Projektträger verantwortlich sind. Das Institut für Tourismus und Bäderforschung in Nordeuropa hat dazu im Zeitraum Februar 2009 bis August 2011 umfangreiche Untersuchungen zur bisherigen touristischen Angebots- und Nachfrageentwicklung, zur Wahrnehmung bei Besuchern und Nicht-Besuchern und zum erwarteten Einfluss einer Festen Fehmarnbeltquerung auf die Tourismusentwicklung im Untersuchungsraum unternommen. Nach Vorliegen einer ersten Entwurfsfassung im Februar 2010 wurde deutlich, dass zur Abschätzung wesentlicher Einflüsse weitere Untersuchungsergebnisse von Fachgutachtern abgewartet werden mussten. Das betraf insbesondere die Baustelleneinrichtung, die Frage der Verdriftung von Aufwirbelungen, die Festlegung der bevorzugten Linienführung, die Standortentscheidung zur Produktionsstätte für Tunnel- bzw. Brückenelemente, Lärm- und Schadstoffimmissionen oder Havariesicherheit auf See. Daher ruhte das Gutachten im Zeitraum Februar 2010 bis Mai 2011 und wurde von Mai 2011 bis August 2011 mit aktuellen Daten fertiggestellt, wodurch der Konkretisierungsgrad einzelner Aspekte und damit die Aussagequalität des Gesamtgutachtens deutlich gesteigert werden konnte (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S ). Die Untersuchung geht zusammenfassend von folgenden Ergebnissen aus: Die Untersuchung hat zusammenfassend gezeigt, dass durch Bau und Betrieb einer Festen Fehmarnbeltquerung Chancen und Risiken für die touristische Entwicklung des Untersuchungsraumes entstehen. Bau und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung allein werden aber gutachterlich weder als Boomfaktor noch als Katastrophe für die touristische Entwicklung Fehmarns und Großenbrodes eingeschätzt. Die Analyse hat die besondere Bedeutung der Kommunikation für die Einstellung gegenüber einer Festen Fehmarnbeltquerung und die daraus folgenden Handlungsabsichten deutlich aufgezeigt. Das betrifft nicht nur die Information durch Medien, sondern auch durch persönliche Gespräche vor Ort, die von Besuchern mit negativer Einstellung gegenüber einer Festen Fehmarnbeltquerung häufiger genutzt wurden als von Personen mit positiver Einstellung. Für die Steuerung der Handlungsabsichten sind nicht nur die objektiven Tatsachen, sondern eben vornehmlich die Wahrnehmungen, Vorstellungen und Erwartungen relevant. Die Imagewirkung einer Festen Fehmarnbeltquerung ist mit der Kommunikation untrennbar verbunden. Sowohl die Chance auf eine wachsende positive Bekanntheit durch die Feste Fehmarnbeltquerung (im Fall einer Brücke größer als im Fall eines Tunnels) als auch das Risiko einer wachsenden negativen Bekanntheit (als Europas größte Baustelle" oder Transitregion") sind gegeben und können im Rahmen der Kommunikation realisiert werden. In der Analyse wurde deutlich, dass Wiederkehrer und Dauergäste negativere Vorstellungen haben als weniger stark gebundene Gäste und dass neue Gäste in der Bauphase vor allem im Segment der Tagesbesucher zu erwarten sind. Sofern die vorhandenen Wahrnehmungen, Vorstellungen und Erwartungen der Besucher nicht durch aktive und gemeinsame Kommunikation verändert werden, sind für die Bauphase ein Nachfragerückgang und ein Struktureffekt zu erwarten: Ein Rückgang im Segment der Wiederkehrer und Dauergäste wird z.t. durch neue Tagesbesucher, die durch die Baustelle angezogen werden, und zusätzliche saisonunabhängige Übernachtungen von Bauarbeitern kompensiert werden können. Aufgrund der deutlichen Unterschiede zwischen zu erwartenden tatsächlichen Angebotsveränderun- 8

16 gen und der heutigen Wahrnehmung durch aktuelle und potenzielle Besucher kommt der Kommunikation eine wichtigere Rolle zu als den tatsächlichen Angebotsveränderungen. Werden in der Kommunikation neutrale Inhalte vermittelt oder vor allem negative Aspekte betont, so ist mit einem Rückgang der Nachfrage zu rechnen, denn die vorhandenen negativen Vorstellungen werden verstärkt oder zumindest nicht gemildert, Dieser Rückgang kann nur bei Betonung positiver Aspekte ( Offenheit", grenzüberschreitende Verbindung", Vorfreude", Chancen") und bei gezielter Aufklärung über die tatsächlich zu erwartenden Angebotsveränderungen gemildert oder verhindert werden. Die Wirkung einer solchen positiven Kommunikation ist vermutlich umso größer, je früher sie einsetzt und je breiter sie getragen wird. Diese Aussagen für die Bauphase gelten ausschließlich für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung selbst. Isolierte oder kumulative Effekte durch die Erweiterung der Straßen- und Schienenhinterlandanbindung wurden nicht betrachtet. Für die Betriebsphase lassen sich vor allem strukturelle Effekte finden, ein weiterer Nachfragerückgang zeichnet sich aufgrund der geäußerten Verhaltensabsichten in der Besucherbefragung und der objektiv zu erwartenden Angebotsveränderungen nicht ab. Es ist aber anzunehmen, dass die Besucher, die während der Bauphase fernbleiben würden, in der Betriebsphase nur schwer zurückzugewinnen sein werden, weil sie neue bevorzugte Feriengebiete gefunden haben werden. Das betont noch einmal die Bedeutung von Kommunikation, Information und Aufklärung in der Bauphase. Gleichzeitig zeichnet sich ein Anstieg der touristischen Nachfrage bei Tages- und Stop-Over-Reisen 2 ab, weil die Potenziale für beide Gästegruppen durch die Verbesserung der Erreichbarkeit des Untersuchungsraumes aus Skandinavien z.t. deutlich zunehmen. Es ist zu erwarten, dass das touristische Nachfragevolumen (Zahl der Aufenthaltstage) sich nach der Bauphase im ungünstigeren Fall auf dem Niveau während der Bauarbeiten stabilisieren wird, wenn keine Angebotsanpassung vorgenommen wird. Die touristische Attraktivitätsstruktur des Untersuchungsraumes in Verbindung mit einer Reisezeitverkürzung von ca. 50 Minuten reicht derzeit nicht aus, um zusätzliche Nachfrager aus den skandinavischen Märkten in nennenswertem Umfang für den Untersuchungsraum zu interessieren. Bei entsprechender Angebotsanpassung ist hingegen zu erwarten, dass das touristische Nachfragevolumen mindestens das Niveau ohne Bau der Festen Fehmarnbeltquerung oder ein höheres Niveau erreichen wird. In welchem Maße der Untersuchungsraum von den angeführten Potenzialen aufgrund der Festen Fehmarnbeltquerung profitieren kann, hängt im Wesentlichen von der Ergänzung oder Veränderung des touristischen Angebots ab. Hinsichtlich der tourismusrelevanten Angebote könnte sich ein Struktureffekt einstellen, der Angebote mit kurzer Aufenthaltsdauer und geringer Authentizität (wie Motels, Servicegebiete, straßennahe Restaurants, Bordershops) an der Verkehrsachse und erholungsorientierte und authentische Tourismusattraktionen abseits der Verkehrsachse hervorbringt, weil sich Anbieter auf die veränderten Potenziale einstellen. Ebenfalls aufgrund der angesprochenen Potenziale wird sich die Struktur der Nachfrage absehbar verändern, weil mehr Kurz- und Tagesreisende generiert werden können. Dieser Struktureffekt würde sich verstärken, wenn in der Bauphase Wiederkehrer und Dauergäste fernblieben und nicht zurückgewonnen werden könnten (INSTITUT FÜR TOU- RISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S ) Regionales Entwicklungskonzept in Folge einer Festen Fehmarnbeltquerung Ausgangspunkt des von den Kreisen Stormarn (einschließlich der WAS, Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbh), Herzogtum Lauenburg und Segeberg, der kreisfreien Stadt Lübeck sowie der IHK Lübeck unter Federführung des Kreises Ostholstein (einschließlich der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein egoh mbh) beauftragten Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) in Folge einer festen Fehmarnbeltquerung (ARBEITSGEMEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / 2 Absichtlich besuchtes Zwischenziel auf einer Reiseroute. 9

17 REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIONOMICA GMBH 2010) war die Frage, wie die Chancen dieses Infrastrukturprojektes für die Region zwischen Fehmarn und Hamburg optimal genutzt und wie die möglichen Risiken minimiert werden können. Die Themenfelder des REK sind: Tourismus, Wirtschaft und Gewerbeflächen, Verkehr, Politik und Kooperation Kultur und Begegnung. Die Tourismusanalyse konzentriert sich hierbei auf die Betriebsphase der FBQ. Die Auswirkungen der Bautätigkeit auf die Umwelt und den Tourismus werden in gesonderten Analysen (Umweltverträglichkeitsgutachten) analysiert. Auch das Thema Verkehr und die Betroffenheit des Tourismus durch den Ausbau der Hinterlandinfrastruktur werden in gesonderten Gutachten nochmals vertiefend behandelt. Das Thema Verkehr wurde im Rahmen des REK daher eher als übergreifendes Querschnittsthema behandelt (ARBEITSGEMEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONO- MIE GBR UND REGIONOMICA GMBH 2010, S. I). Die Untersuchung geht zusammenfassend von folgenden Ergebnissen aus: Die Auswirkungen der FBQ auf den Tourismus wie auch die regionalwirtschaftliche Relevanz der Tourismusbranche werden für die verschiedenen Teilregionen höchst unterschiedlich eingestuft. Für den Bereich Tourismus lässt sich in der Gesamtschau feststellen, dass besonders im nördlichen Teil der Untersuchungsregion (in Ostholstein und in Lübeck) eine starke regionale Betroffenheit zu erwarten ist. In den südlicheren Landkreisen (Herzogtum Lauenburg, Stormarn und Segeberg) werden aufgrund der weiteren Entfernung zum Fehmarnbelt und der geringeren regionalen Bedeutung der Tourismusbranche nur sehr geringe Auswirkungen der FBQ auf den regionalen Tourismus erwartet. In Folge der FBQ ist aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit mit einer Vergrößerung des touristischen Einzugsgebiets und einer Erhöhung der touristischen Nachfragepotenziale zu rechnen. Die weitergehende Analyse hat gezeigt, dass insbesondere in den folgenden Segmenten zusätzliche Nachfragepotenziale aufgrund der FBQ entstehen: - Tagesausflügler, - Stop-Over-Gäste (Transit-Gäste), - Kurzurlauber (auch Städtereisende und Tagungsgäste). Die ermittelten zusätzlichen Potenziale können jedoch nur dann generiert werden, wenn eine entsprechende Ausweitung, Optimierung und/oder Qualifizierung des touristischen Angebots erfolgt sowie ein entsprechendes (überregionales) Marketing initiiert wird. Ein Verharren auf dem Status-Quo und das alleinige Verlassen auf die vorhandene Tourismusinfrastruktur und Natur lässt aus Sicht der Gutachter wesentliche Potenziale ungenutzt (ARBEITSGEMEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRT- SCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIONOMICA GMBH 2010, S. III-IV). Weiterhin werden auch die (touristischen) Durchreiseverkehre ansteigen, die mit Hilfe von geeigneten Projekten (z.b. Welcome Center, Wohnmobilstellplätze) genutzt werden können. Zudem besitzt beispielsweise der Shopping-Tourismus durch skandinavische Besucher eine große Bedeutung für Ostholstein und Lübeck. Erhöht sich die Nachfrage aufgrund der festen Querung weiter, kann es sinnvoll sein, hier entsprechende attraktive weitere Angebote zu schaffen. Mit der FBQ sind jedoch auch erhebliche Risiken im Bereich Tourismus verbunden. Diesbezüglich ist insbesondere die Bahnanbindung im Hinterland zu nennen. Durch eine Zunahme des Bahnverkehrs (vor allem des Güterbahnverkehrs) ist mit Beeinträchtigungen in den Fremdenverkehrsgemeinden der nördlichen Untersuchungsregion zu rechnen. Durch einen möglichst konfliktarmen Trassenverlauf kann das Risiko aber voraussichtlich deutlich begrenzt werden. Des Weiteren sind Beeinträchtigungen der Urlaubsregionen während der Bauphase zu befürchten. Mögliche Risiken, die aus den Bautätigkeiten und damit verbundenen Minderungen für den Erholungs- und Urlaubswert der Region entstehen, können ggf. durch eine eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison minimiert werden. Die Einschätzung und Bewertung dieser Risiken erfolgt in gesonderten Gutachten (ARBEITS- 10

18 GEMEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIO- NOMICA GMBH 2010, S. IV-V) Strategie für die grenzüberschreitende Tourismusentwicklung im Rahmen des INTERREG-Projekts Destination Fehmarnbelt Das von Østdansk Tourisme, Næstved und Ostsee Holstein Tourismus e.v., Scharbeutz beauftragte Gutachten (HANSEN & SCHMÜCKER 2010) kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch die Feste Fehmarnbeltquerung insbesondere die Erreichbarkeit der Region deutlich verbessern wird. Zusätzlich zu den ca. 1,3 Mio. Einwohnern in der Region werden sich dann 6 bis 8 Mio. Menschen innerhalb eines 2-Stunden-Radius befinden. Für die Region Sjælland liegt es nahe, das Marktpotenzial für den deutschen Markt durch die Integration der Marke Ostsee zu erschließen. Das beinhaltet für die deutschen Ostsee-Destinationen zugleich die Chance, die Marke Ostsee durch zusätzliche Marketingmittel und Tourismusprodukte aufzuwerten. Für die Ostsee Schleswig-Holstein ist es naheliegend, das zusätzliche Marktpotenzial auf Seeland, in Kopenhagen und der Øresund-Region sowie in Deutschland selbst anzusprechen. Da es sich hier zugleich um die primären Quellmärkte für die Tourismusanbieter auf Seeland handelt, liegt es in strategischem Interesse beider Destinationen, das sich so ergebende Cross-Selling-Potenzial zu nutzen. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass die verbesserte Erreichbarkeit allein zu einem touristischen Nachfragezuwachs in der Region führen wird. Die mögliche Senkung der Transportkosten bzw. -zeiten allein wird i.d.r. kein ausreichender Grund sein, die Region zu besuchen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue Konkurrenzbeziehungen entstehen, insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise unspektakulären Tourismusangebote in der Region. Verbesserte Erreichbarkeit bietet also nicht nur die Chance, dass mehr Gäste die Region besuchen, sondern birgt zugleich das Risiko, dass mehr Menschen andere Destinationen besuchen und die Region lediglich als Transitstrecke nutzen (HANSEN & SCHMÜCKER 2010, S. 3) Folgerungen für die weitere Planung Die Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung in Folge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRT- SCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010) stellt eine wichtige Grundlage für die vorliegende Sonderuntersuchung dar, da sie zum einen eine Erfassung der relevanten touristischen Beherbergungsbetriebe und deren Beeinträchtigungen durch schieneninduzierten Lärm vornimmt. Zum anderen sind die Untersuchungsräume der Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung und der vorliegenden Sonderuntersuchung weitestgehend identisch (mit Ausnahme der Insel Fehmarn, die in der Betroffenheitsanalyse nicht abgehandelt wird). Aus diesem Grund wurde im Festlegungsprotokoll für das Raumordnungsverfahren Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom festgelegt, dass im Rahmen der vorliegenden touristischen Sonderuntersuchung insbesondere auch die Kriterien und die Methodik aus der Betroffenheitsanalyse berücksichtigt werden sollen. In der Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung liegt der Schwerpunkt in der Analyse des schieneninduzierten Lärms und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen für die im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetriebe. Auf weitere Aspekte wie z.b. die Auswirkungen auf den Campingtourismus oder auch auf die freizeitrelevante touristische Infrastruktur wird gar nicht oder nur randlich in Exkursen eingegangen. Dies gilt es im Rahmen der vorliegenden Untersuchung zu vertiefen (vgl. in diesem Zusammenhang auch die weitergehenden Ausführungen in Kapitel 1.1.4). 11

19 Die Einflussanalyse Tourismus (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011) führt eine umfassende Analyse der touristischen Infrastruktur (Beherbergungsinfrastruktur, aber auch freizeitrelevante Infrastruktur) durch, ist dabei jedoch auf den Bereich der Insel Fehmarn und die Gemeinde Großenbrode begrenzt. Die für Fehmarn und Großenbrode erhobenen Daten zur touristischen Infrastruktur stellen eine wichtige Grundlage für die vorliegende Sonderuntersuchung dar, wobei die Daten zu aktualisieren sind und vor allem im Bereich der Insel Fehmarn auf den Untersuchungskorridor entlang der Bahnstrecke zu fokussieren sind. Das Regionale Entwicklungskonzept in Folge einer festen Fehmarnbeltquerung (ARBEITSGE- MEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIONOMI- CA GMBH 2010) befasst sich mit den Chancen und Risiken einer festen Fehmarnbeltquerung für die Region zwischen Fehmarn und Hamburg. Als Themenfeld wird dabei u.a. der Tourismus behandelt, wobei bei den Risiken vor allem auf die Bahnanbindung im Hinterland hingewiesen wird. Die in diesem Zusammenhang genannten möglichen Beeinträchtigungen, aber auch die Hinweise zur Verminderung dieser Beeinträchtigungen stellen erste allgemeine Hinweise dar, die es im Rahmen der vorliegenden Sonderuntersuchung zu vertiefen gilt. Die Strategie für die grenzüberschreitende Tourismusentwicklung im Rahmen des INTERREG- Projekts Destination Fehmarnbelt (HANSEN & SCHMÜCKER 2010) setzt sich vor allem mit den veränderten Marktpotenzialen auseinander, die sich durch die feste Fehmarnbeltquerung ergeben werden. Zu den Auswirkungen der Schienenhinterlandanbindung auf den Tourismus werden keine Aussagen getroffen. 12

20 2 Planungsrechtliche und sonstige Rahmenbedingungen für die geplante Schienenhinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung 2.1 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Planungen des Bundes Wesentliche mobilitätsbezogene Planungen des Bundes finden sich im Bundesverkehrswegeplan (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND STADTENTWICKLUNG BMVBS 2003) und seinen Bedarfsplanüberprüfungen. Die letzte Bedarfsplanüberprüfung vom November 2010 (BMVBS 2010) lieferte sowohl Prognosedaten bis 2025 als auch die Bewertung konkreter Straßen- und Schienenbauprojekte. Zentrales Ergebnis ist, dass die Bedarfsplanungen des Bundesverkehrswegeplanes 2003 Bestand haben. Für die geplante Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung sind dabei folgende Projekte unmittelbar relevant: Schienenverkehr: Ausbaustrecke Hamburg Öresundregion (Anbindung feste Fehmarnbeltquerung), zweigleisiger Ausbau Bad Schwartau Puttgarden (Ausnahme: Fehmarnsundbrücke, bleibt eingleisig); Elektrifizierung Schwartau Waldhalle Puttgarden; Anhebung der Geschwindigkeit auf bis zu 160 km/h. Straßenverkehr: Im Bundesverkehrswegeplan 2003 sind folgende Vorhaben, die im Rahmen der Festen Fehmarnbeltquerung direkt relevant sind, enthalten: - Nr. 1-3: Ausbau der B 207 als vierstreifige Bundesautobahn mit beidseitigen Standstreifen, A 1 W Oldenburg N Oldenburg Heiligenhafen/S Heiligenhafen/N auf einer Gesamtstrecke von 15,5 km und gesamten Investitionskosten von 61,9 Mio. Euro. Aktuell ist die Autobahn bis zur Anschlussstelle Heiligenhafen Mitte fertig gestellt und zwischen Heiligenhafen Mitte und Heiligenhafen Nord im Bau. - Nr. 42: vierstreifiger Ausbau (ohne Standstreifen) der B 207 Puttgarden-Heiligenhafen als neues Vorhaben mit Planungsrecht im weiteren Bedarf auf einer Länge von 20,0 Kilometern Landesplanung und Raumordnung Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010) (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a) ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025 und Basis für die Fortschreibung der Regionalpläne im Land. Er unterstützt die Umsetzung der landespolitischen Ziele, die Entwicklung der Teilräume und die Stärkung der kommunalen Planungsverantwortung (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 8). Aus touristischer Sicht finden sich im LEP folgende Darstellungen: Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung; Entwicklungsräume und -gebiete für Tourismus und Erholung. Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung sind im Untersuchungsraum: - der Küstenraum der Insel Fehmarn, - der Küstenraum von Heiligenhafen bis Lübeck-Travemünde. Die zu berücksichtigenden Grundsätze der Raumordnung für die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung werden im LEP 2010 wie folgt beschrieben: 13

21 In den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung soll dem Tourismus und der Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden, das bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben zu berücksichtigen ist. Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung sollen hier Vorrang vor einer reinen Kapazitätserweiterung des Angebotes bzw. dem Bau neuer Anlagen haben. Zusätzliche Kapazitäten sind denkbar, wenn sie eine Struktur- und/oder Qualitätsverbesserung des Angebots bewirken. Hochwertige Standorte, insbesondere in direkter Strand-, Wasser- oder Promenadenlage, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird, sollen zur Stärkung des örtlichen und regionalen Tourismus hochwertigen Tourismuseinrichtungen und -angeboten vorbehalten werden. In den Räumen, die auch Teile des Küstenmeeres einschließen, soll die Attraktivität und Erlebbarkeit dieser Räume für Wassersportler und andere Nutzergruppen unter Beachtung der jeweiligen Ziele des Gewässer- und Naturschutzes erhalten und verbessert werden. Die Städte sollen durch Kultur- und Einkaufsangebote, städtebauliche Maßnahmen und eine gute verkehrliche Anbindung ihre Entwicklungschancen im Marktsegment Städtetourismus verbessern. Weiterhin soll in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung die touristische Infrastrukturplanung abgestimmt werden Touristisch intensiv genutzte Küsten, Ufer- und Strandabschnitte sollen sich mit landschaftlichen Freiräumen abwechseln (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 87). Im LEP 2010 werden die für die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung u.a. folgende Ziele der Raumordnung dargestellt: Die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung sind in die Regionalpläne zu übernehmen und inhaltlich wie räumlich zu konkretisieren sowie ggf. zu ergänzen, soweit die Gemeinden die Voraussetzungen dafür erfüllen. In den Regionalplänen sind in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung entweder Grenzen für die Siedlungsentwicklung (Baugebietsgrenzen) darzustellen, innerhalb derer sich die weitere bauliche Entwicklung vollziehen darf, oder es sind regionale Grünzüge darzustellen, in denen keine planmäßige Siedlung stattfinden darf (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 87). Als Entwicklungsräume und -gebiete für Tourismus und Erholung sind im Untersuchungsraum zu nennen: - das Binnenland der Insel Fehmarn; - das Gebiet zwischen Neukirchen und Neustadt i.h., angrenzend an den als Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung ausgewiesenen Küstenraum; - die Umgebung von Lensahn westlich und östlich der A 1. Die zu berücksichtigenden Grundsätze der Raumordnung für die Entwicklungsräume und gebiete für Tourismus und Erholung werden im LEP 2010 wie folgt beschrieben: Entwicklungsräume und -gebiete für Tourismus und Erholung umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89). Sie sollen eine ausreichende touristische Bedeutung haben (gemessen an der Zahl der Beherbergungsbetriebe, der Gäste, der Betten und der Übernachtungen sowie der sonstigen touristischen Angebote) (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89). Darüber hinaus soll in diesen Gebieten eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden. Hinsichtlich der touristischen Nutzung soll dabei vorrangig auf den vorhandenen (mittelständischen) Strukturen aufgebaut werden. Darüber hinaus sollen diese Gebiete unter Berücksichtigung der landschaftlichen Funktionen durch den Ausbau von Einrichtungen für die land- 14

22 schaftsgebundene Naherholung weiter erschlossen werden. Auf der Basis von interkommunal abgestimmten Entwicklungskonzepten soll eine gemeinsame touristische Infrastrukturplanung sowie die Anbindung und die Erschließung dieser Gebiete mit öffentlichen Verkehrsmitteln angestrebt werden (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89). Zu den Zielen der Raumordnung wird insoweit im LEP 2010 ausgeführt: Die Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung sind in den Regionalplänen zu konkretisieren und als Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung darzustellen (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89) Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein 1999 Das Landschaftsprogramm (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG- HOLSTEIN 1999) ist ein landesweiter Planungsrahmen, der durch regionale Landschaftsrahmenpläne und gemeindliche Landschaftspläne ausgefüllt und konkretisiert wird (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NA- TUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 3). Mit dem Landschaftsprogramm sollen wichtige Natur- und Lebensräume besser geschützt und revitalisiert werden. Gefährdete Tier- und Pflanzenarten sollen erhalten und der Schutz von Boden, Wasser und Klima verbessert werden. Dabei soll die Landschaft auch als Erholungsraum gesichert und entwickelt werden (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 3). Aus touristischer Sicht finden sich im Landschaftsprogramm folgende Darstellungen: Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum; ausgewiesener Erholungswald. Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum sind im Untersuchungsraum: - der Küstenraum von Heiligenhafen bis Timmendorfer Strand; - der Küstenraum von Fehmarn. Folgende Ziele werden beschrieben: Die Erholungseignung sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sind nachhaltig zu sichern und zu entwickeln. Nutzungsansprüche sollten deshalb die besonderen Funktionen der Landschaft insbesondere als Erholungsraum berücksichtigen und diese nicht erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen. In diesen Räumen wird eine Landschaft angestrebt, die sich durch Struktur- und Artenvielfalt auszeichnet. Dafür ist ein abwechslungsreiches Mosaik aus kultur- und naturgeprägten Flächen erforderlich. Wird die Landschaft behutsam und naturschonend erschlossen, kann sie so auch für die Erholung attraktiver werden. Dies stärkt auch den von der Landesregierung unterstützten Sanften Tourismus und damit die Wirtschaftskraft Schleswig-Holsteins (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 103). Erholungswälder finden sich im Untersuchungsraum: - bei Scharbeutz; - zwischen Scharbeutz und Timmendorfer Strand; - nördlich und südlich von Ratekau; - östlich von Bad Schwartau. Folgende Ziele werden formuliert: Wälder sind in besonderem Maße für das Naturerleben und eine naturverträgliche Erholung geeignet. Das Landeswaldgesetz sieht zur Förderung der Erholungsnutzung die Ausweisung oder Einrichtung von Erholungswäldern vor (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG- 15

23 HOLSTEIN 1999, S. 68). Die bestehenden Erholungswälder sollen in ihrer Attraktivität und Ausstattung erhalten und gefördert werden (vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 68) Planungen auf regionaler Ebene Regionalplan 2004 für den Planungsraum II Der Regionalplan für den Planungsraum II - Schleswig-Holstein Ost - (Kreisfreie Stadt Lübeck, Kreis Ostholstein) (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004) setzt für einen Planungszeitraum bis zum Jahre 2015 den landesplanerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für eine nachhaltige Entwicklung im östlichen Teil Schleswig-Holsteins fest (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004, Vorwort). Aus touristischer Sicht finden sich im Regionalplan folgende Darstellungen: Ordnungsraum für Tourismus und Erholung; Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Ordnungsräume für Tourismus und Erholung sind im Untersuchungsraum: - der Küstenraum von Heiligenhafen bis Timmendorfer Strand; - der Küstenraum von Fehmarn. Folgende Grundsätze werden formuliert: In den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung sollen Natur, Umwelt und Landschaft mit ihrer vielfältigen Land- und Forstwirtschaft als wichtige Grundlagen für Tourismus und Erholung besonders geschützt werden. Die unbesiedelten Freiräume und wertvollen Landschaftsbestandteile sollen erhalten und von planmäßiger Besiedelung oder intensiver touristischen Nutzung freigehalten werden (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004, S. 18). Weiterhin sollen in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung vorrangig Qualität und Struktur des touristischen Angebots verbessert, Maßnahmen zur Saisonverlängerung durchgeführt und der Aufbau neuer touristischer Angebote auch im Bereich des höherwertigen Unterkunftsangebotes gefördert werden. In diesem Zusammenhang sind eine regionale Zusammenarbeit und die Entwicklung gemeinsamer touristischer Konzepte von besonderer Bedeutung. Neue touristische Infrastrukturen sollen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung insbesondere zur Unterstützung und Fortentwicklung bestehender Strukturen und Funktionen entwickelt werden. Bei geplanten Hotelstandorten ist auf eine gute städtebauliche Integration zu achten. Größere touristische Bauvorhaben und große Freizeitanlagen bedürfen einer besonders sorgfältigen Planung unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit. Sie sollen vorrangig der touristischen Qualitäts- und Profilentwicklung der Region dienen; sie sind daher in enger regionaler Abstimmung zu entwickeln. Der Bau von Zweitwohnungen soll in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung zurückhaltend erfolgen. Die Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Wohnraum darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Die betroffenen Gemeinden sollen hier ggf. entsprechende Vorsorgekonzepte entwickeln (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004, S. 18). Folgende Ziele werden dargestellt: In den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung sollen keine neuen Zelt- und Campingplätze ausgewiesen werden. Nutzungs- und räumliche Erweiterungen bestehender Anlagen sollen nur im Rahmen der Qualitätsverbesserung erfolgen. Eine Erhöhung der Standplatzzahlen soll dabei möglichst vermieden werden. Die Verlegung von Campingplätzen ist mit den Nutzungs- und räumlichen Erweiterungen bestehender Anlagen gleichzustellen (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG- HOLSTEIN 2004, S. 18). 16

24 Neue Wochenendhausgebiete sollen in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung nicht ausgewiesen werden. Ferienhausgebiete als gewerblich betriebene und touristisch genutzte Freizeitwohnanlagen sollen im räumlichen Siedlungszusammenhang errichtet werden; sie sollen das Landschaftsbild so wenig wie möglich beeinträchtigen (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOL- STEIN 2004, S. 18). Als Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung werden für den Untersuchungsraum beschrieben: - Bereiche östlich von Heringsdorf und Neukirchen; - Bereiche zwischen Oldenburg und Grube; - Bereiche zwischen Lensahn und Grube; - Bereiche zwischen Lensahn, Beschendorf und Schlamin; - Bereiche westlich von Neustadt; Folgende Grundsätze werden formuliert: Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (Vorbehaltsgebiete) umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund ihrer Landschaftsstruktur und ihres Potenzials an z.b. Infrastruktur und Erschließung als Freizeit- und Erholungsgebiete eignen In diesen Gebieten sollen die Voraussetzungen für die Erholungsnutzung, insbesondere die Landschaftsvielfalt sowie das landschaftstypische Erscheinungsbild mit seiner ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft, erhalten bleiben. Bei allen Planungen und Maßnahmen ist besonders sorgfältig auf die Erhaltung und Pflege der Landschaften und Ortsbilder zu achten, insbesondere ist eine Zersiedelung zu vermeiden. Naherholung und Tourismus sollen in erster Linie durch Maßnahmen der Qualitätsverbesserung weiterentwickelt werden. Bei größeren touristischen Vorhaben ist der Verträglichkeit mit Natur und Umwelt ein besonderes Gewicht beizumessen (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010, S. 34). Folgende Ziele werden dargestellt: Für den Untersuchungsraum relevante Ziele sind im Regionalplan nicht dargestellt Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II - Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II - Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck (MI- NISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2003) liefert notwendige Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge bei Entscheidungen über Standort, Art und Intensität von Raumnutzungen. Dabei konkurrieren die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den übrigen Anforderungen an den Raum. Sie stellen grundlegende Planungs- und Entscheidungsfaktoren für eine künftige Entwicklung dar und sind gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben in Abwägungsprozesse einzubeziehen (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2003, S. 6). Aus touristischer Sicht finden sich im Landschaftsrahmenplan neben der Darstellung von Erholungsinfrastruktur wie Campingplätzen, Sportboothäfen, Golfplätzen, Radfernwegen und Fernwanderwegen sowie Naturschutzstationen Ausweisungen von Gebieten mit Erholungsfunktionen in Form von: Naturerlebnisräumen; Gebieten mit besonderer Erholungseignung; Erholungswald. Folgende Naturerlebnisräume finden sich im Untersuchungsraum: - südwestlich des Hemmelsdorfer Sees bei Bad Schwartau; - an der Trave nördlich der Herreninsel. 17

25 Naturschutzfachliche Hinweise: Naturerlebnisräume nach 38 LNatSchG sind in besonderem Maße für die naturgebundene Erholung von Bedeutung. Hier soll es den Besuchern ermöglicht werden, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren. Neben den bereits anerkannten Naturerlebnisräumen sollen vorzugsweise in den Übergangsbereichen zwischen Schutz- und intensiv genutzten Gebieten weitere Naturerlebnisräume für die landschaftsgebundene Erholung geschaffen werden (vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG- HOLSTEIN 2003, S. 91). Gebiete mit besonderer Erholungseignung sind im Untersuchungsraum: - Küstenraum der Insel Fehmarn; - Küstenraum zwischen Heiligenhafen und Travemünde; - der durch bäuerliche Landschaftsstrukturen kleinräumig geprägte Bereich zwischen Lensahn und der Ostseeküste. Naturschutzfachliche Hinweise: Gebiete mit besonderer Erholungseignung umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur und der Zugänglichkeit der Landschaft besonders für die landschaftsgebundene Erholung eignen. Es sind diejenigen Bereiche herauszuheben, die eine ausgeprägte landschaftliche Vielfalt und somit ein abwechslungsreiches Landschaftsbild aufweisen. Neben der Landschaftsvielfalt ist auch das landschaftstypische Erscheinungsbild mit seiner Unverwechselbarkeit (z.b. Moore, Knicks, Flusstäler) Ausdruck der Eignung einer Landschaft für die Erholung. Die Erholungseignung der einzelnen Gebiete wird darüber hinaus durch die Lage zu den Siedlungsschwerpunkten und ihre Erreichbarkeit (zum Beispiel Bahn und Busverbindungen sowie Parkplätze) verbessert. Hierzu tragen auch entsprechende Erholungseinrichtungen (beispielsweise Rastplätze, Bademöglichkeiten, Reit- und Wanderwege) sowie kulturelle Sehenswürdigkeiten (Kulturdenkmale, Museen, Tierparks usw.) bei (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LAN- DES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2003, S. 67). Erholungswälder finden sich im Untersuchungsraum - im Bereich Scharbeutz (Kammerwald) und - im Bereich Timmendorfer Strand (Wohld). Naturschutzfachliche Hinweise: Zu Erholungswäldern sind im Landschaftsrahmenplan keine naturschutzfachlichen Hinweise genannt. Deswegen wird an dieser Stelle auf Kapitel und die hier formulierten Ziele für Erholungswälder verwiesen Regionales Entwicklungskonzept Ostholstein Für den Kreis Ostholstein liegt ein Regionales Entwicklungskonzept Ostholstein vor (CONVENT 2002). Dieses greift für den Bereich Tourismus im Wesentlichen auf das Tourismusentwicklungskonzept Ostholstein/Plön zurück (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 1998), enthält aber auch ein eigenes Handlungsfeld Fehmarnbeltquerung. Das Konzept listet einige Pro- und Contra-Argumente auf, ohne dabei systematisch zwischen Ursache und Wirkung zu unterscheiden. Mit der Fortschreibung des Tourismuskonzeptes Ostholstein/Plön (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄ- DERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2006) wurden bestehende grundlegende Aussagen zur touristischen Entwicklung der Gesamtregion aufgegriffen. Die aufgeführten Leitziele (1. Gegenseitige Verantwortung von Tourismus und Naturschutz, 2. Kooperation aller Beteiligten, 3. Zielgruppenorientierte Angebotsgestaltung, 4. Erreichbarkeit und Buchbarkeit verbessern, 5. Stabilisierung der touristischen Nachfrage) in Kombination mit den wesentlichen Aspekten des Leitbildes ( Natur- und Kulturland- 18

26 schaft, nachhaltige und sozial, ökologisch und kulturell rücksichtsvolle Weiterentwicklung des Tourismus ) legen eine touristische Ausrichtung der Region auf Natur- und Nachhaltigkeitsaspekte nahe. Für die Anerkennung als AktivRegion 3 musste die Region Wagrien-Fehmarn eine Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) vorlegen (M+T/INSPEKTOUR 2008). Die IES stellt eine Reihe von Zielen für die Tourismusentwicklung und die Verkehrsentwicklung auf. Keines der genannten Ziele ist aber spezifisch genug, um daraus Bewertungsaspekte für oder gegen die geplante Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung abzuleiten Tourismuskonzepte Für verschiedene Teilräume des Untersuchungsraumes liegen Tourismuskonzepte vor, auf die im Folgenden kurz eingegangen wird. Touristisches Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde (DWIF-CONSULTING GMBH 2010) Im Jahr 2010 wurde im Auftrag der Hansestadt Lübeck durch die dwif-consulting GmbH ein touristisches Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde erarbeitet. Da Travemünde ganz und Lübeck größtenteils außerhalb des Untersuchungsraumes des vorliegenden Sondergutachtens liegen, wird an dieser Stelle nicht weiter auf dieses Konzept eingegangen. Zusammenführung der touristischen Organisationsstrukturen in der Lübecker Bucht (PRO- JECT M GMBH (2011) Die drei Gemeinden Neustadt i.h., Scharbeutz und Sierksdorf haben im Dezember 2010 den Beschluss gefasst, dass eine vollständige Zusammenführung aller örtlichen gästerelevanten Aufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Gästeinformation, Leistungsanbieterbetreuung, Veranstaltungswesen, ggf. weitere) in eine gemeinsame Organisationsstruktur (LTO Lübecker Bucht) erfolgen soll. Gemäß Stufenplan soll ein tragfähiges Gesamtkonzept für die zu gründende Organisation entwickelt werden. Es wurde beschlossen, den gesamten Prozess zielgerichtet weiter zu führen, sodass die gemeinsame Organisation am ihre Arbeit aufnehmen kann (PROJECT M GMBH 2011, S. 8). Um die Zusammenführung der Tourismusstrukturen in der Lübecker Bucht vorzubereiten, wurde PROJECT M mit der Erarbeitung eines Organisations- und Umsetzungskonzeptes beauftragt. Das Organisationskonzept setzt an dem Touristischen Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde (DWIF-CONSULTING GMBH 2010) an, das in 2010 erarbeitet wurde (vgl. PROJECT M GMBH 2011, S. 8). Im Rahmen des erarbeiteten Organisations- und Umsetzungskonzeptes wurde zunächst eine umfassende Organisationsanalyse der drei bestehenden örtlichen Tourismusorganisationen durchgeführt. Auf der Basis der Analyseergebnisse wurde ein Ziel- und Aufgabenleitbild für die neue Tourismus- Agentur Lübecker Bucht erarbeitet, welches die Grundlage für das Organisationskonzept bildet (vgl. PROJECT M GMBH 2011, S. 8). Touristisches Entwicklungskonzept für die LTO Ostseehalbinsel Wagrien (INSPEKTOUR GMBH 2011) Zentrale Ergebnisse des touristischen Entwicklungskonzeptes sind folgende: Auf der Ostseehalbinsel Wagrien sollen die Leitprojekte Optimierung der lokalen Strukturen und Optimierung der touristischen Infrastruktur der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung zur Neuausrichtung des Tourismus in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. 3 AktivRegionen in Schleswig-Holstein sind Ideenschmieden der ländlichen Räume. Ziel der 21 sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG), die als Vereine organisiert sind, ist es, die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten (vgl. AKADEMIE FÜR DIE LÄNDLICHEN RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEINS E.V. 2012). 19

27 Mit der Gründung einer Lokalen Tourismusorganisation (LTO) wird für die Region der Aufbau gemeinsamer Organisations- und Vermarktungsstrukturen im touristischen Bereich angestrebt (INSPEKTOUR GMBH 2011, S. 4). Im Zuge des Projektes wurde für die zukünftige Arbeit in der LTO Ostseehalbinsel Wagrien ein Leitbild, ein Zielsystem sowie die strategische Ausrichtung erarbeitet und erste Standards formuliert. Es wurden sechs Oberziele erarbeitet, welche mit entsprechenden Unterzielen versehen sind: Förderung des Tourismus auf der Ostseehalbinsel Wagrien Sicherung und Erhöhung der Wertschöpfung im Tourismus; Aufbau einer regionalen Identität (Fokus Innen ); Aufbau gemeinsamer Organisations- und Vermarktungsstrukturen im touristischen Bereich; Entwicklung der Ostseehalbinsel Wagrien zur regionalen Marke (Fokus Außen ); Betrieb einer gemeinsamen Marketing- und Serviceorganisation Verbesserung des touristischen Angebots; Entwicklung aufeinander abgestimmter touristischer Infrastruktur (INSPEKTOUR GMBH 2011, S. 4). Außerdem werden Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der Region aufgezeigt. Stärken werden in der maritimen Umgebung, der Natur und dem gesunden Klima gesehen. Dem gegenüber bestehen Schwächen in Bezug auf die Qualität der vorhandenen Angebote. Risiken für die zukünftige Weiterentwicklung ergeben sich z.b. aus der veralteten Vermieterstruktur sowie der mangelnden regionalen Zusammenarbeit. Die Chancen werden u.a. in den bereits touristisch starken Orten Heiligenhafen und Großenbrode gesehen (INSPEKTOUR GMBH 2011, S. 5). Tourismuskonzept Fehmarn (INSTITUT FÜR TOURISMUS- UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2007) Für die Insel Fehmarn liegt ein Tourismuskonzept vor (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2007), das u.a. bei der Beschreibung der Angebots- und Nachfragestrukturen Aussagen trifft. Als positionierungsrelevante Elemente beschreibt das Tourismuskonzept u.a.: Tourismus als Teil der Insel-Identität, Naturraumpotenzial (Naturstrände/-schutz, Vogelfluglinie), Premiumsegmente mit Qualitätsvorteilen, Betonung der Insellage als Alltags-Abgrenzung, Gesundheitsaspekte (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS- UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2007, S. 12). Keiner der genannten Positionierungsaspekte stellt allerdings eine Verbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung oder zur geplanten Schienenhinterlandanbindung her Planungen auf kommunaler Ebene Für die Planungen auf kommunaler Ebene stellt in erster Linie die Bauleitplanung der im Untersuchungsraum gelegenen Städte und Gemeinden die wichtigste Quelle dar. Aus der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) lassen sich Informationen hinsichtlich geplanter Erweiterungen des Beherbergungs- und des touristisch relevanten Freizeitangebots ableiten. Zusätzlich wurden die im Untersuchungsraum gelegenen Gemeinden und Städte sowie Kurverwaltungen und Tourist-Informationen hinsichtlich aktueller Informationen befragt. Gemeinde Großenbrode Am südlichen Rand des Ortes (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienwohnungen gemäß Bauleitplanung) wird derzeit eine Ferienhaussiedlung mit ca. 165 Häusern vermarktet (Holiday Vital Resort Großenbrode). Darüber hinaus plant die Gemeinde eine Umgestaltung des Südstrandbereiches (telefonische Auskunft der Gemeinde vom ). Gemeinde Scharbeutz Das ehemalige Meerwasser-Wellenbad in Scharbeutz, das in der Bauleitplanung der Gemeinde noch 20

28 als Sondergebiet Brandungsbad dargestellt ist, ist mittlerweile abgerissen. Auf dem Gelände des Bades wird in Kürze ein neues Hotel mit voraussichtlich 275 Betten errichtet werden. Der entsprechende Bebauungsplan ist in Vorbereitung (telefonische Auskunft der Gemeinde Scharbeutz vom , vgl. auch BAYSIDE GMBH 2012 und OSTSEE INFORMATION & MEDIEN GMBH 2012). Im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) stellt die Bauleitplanung der Gemeinde zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Klinik und Rehabilitation dar. Aktuell befinden sich hier u.a. eine Kompostier- und Häckselanlage sowie das Gut Kattenhöhlen mit der Vermietung von Ferienwohnungen. Lt. telefonischer Auskunft der Gemeinde Scharbeutz vom wird die in der Bauleitplanung dargestellte Sondergebietsnutzung weiterhin verfolgt. An weiteren Planungen sind gemäß telefonischer Auskunft durch Herrn Nitz vom Tourismus-Service Scharbeutz vom zu nennen: - Umgestaltung der Kurparke in Scharbeutz und Haffkrug zusammen mit privaten und gewerblichen Investoren (ein europaweites Ausschreibungsverfahren ist eingeleitet worden); - Yachthafen mit ca. 800 Liegeplätzen auf ca. 600 m Küstenlinie zwischen Haffkrug und Scharbeutz; - Hotelobjekt auf privatem Grundstück im Bereich der Flurbezeichnung Kuhle in der Strandallee (zur Größe des Objektes liegen noch keine Angaben vor). Gemeinde Sierksdorf Zwischen dem Freizeitpark und dem Ostseestrand wird gegenwärtig mit dem Hansa-Park-Resort stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienwohnungen gemäß Bauleitplanung). Das derzeit laufende Projekt zur Attraktivitätssteigerung der Promenade am Ferienpark soll bis zum Jahr 2013 abgeschlossen werden (telefonische Auskunft des Amtes Lensahn in Schönwalde vom ). Gemeinde Timmendorfer Strand Der Neubau der 135 m langen Seeschlösschen-Brücke hat im November 2011 begonnen, die Einweihung ist im Sommer 2012 erfolgt (vgl. FRIEDLÄNDER 2012 und OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011a). Weitere konkrete Planungen zu Erweiterungen des Beherbergungs- und touristisch relevanten Freizeitangebots liegen lt. telefonischer Auskunft der Gemeinde vom derzeit nicht vor. Gemeinden Altenkrempe, Beschendorf, Damlos, Göhl, Gremersdorf, Grömitz, Heringsdorf, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen, Neukirchen i.h., Ratekau, Schashagen und Süsel sowie Städte Bad Schwartau, Lübeck, Neustadt i.h. und Oldenburg i.h. Gemäß telefonischer Auskunft der genannten Gemeinden und Städte liegen derzeit keine konkreten Planungen zu Erweiterungen des Beherbergungs- und touristisch relevanten Freizeitangebots im Untersuchungsraum vor. Die vom Amt Oldenburg Land genannten Kapazitätserweiterungen diverser Campingplätze im Bereich der Gemeinden Heringsdorf und Neukirchen i.h. sowie ein geplanter Autohof mit Hotel nahe der Autobahnabfahrt Gremersdorf liegen deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Das Gleiche betrifft das derzeit in Umbau befindliche Schlossgut Weißenhaus in der Gemeinde Wangels; hier ist jedoch gemäß Auskunft des Amtes Oldenburg Land nach erfolgtem Umbau und der damit verbundenen Attraktivitätssteigerung von einer deutlichen Verkehrszunahme auszugehen. Fehmarn Die auf Fehmarn geplanten Erweiterungen der touristischen Infrastruktur (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011) liegen weitestgehend außerhalb des Untersuchungsraumes. Einzige Ausnahme bildet das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeitpark westlich von Burg unmittelbar an der B 207. Für diesen Bereich existiert ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der die Errichtung eines Edutainmentparks (Zukunftspark) vorsieht (STADT FEHMARN 21

29 2011b). Gemäß telefonischer Auskunft der Stadt Fehmarn vom befindet sich der Park derzeit in Bau. 2.2 Sonstige Rahmenbedingungen Trends im Nachfrageverhalten Für die Entwicklung der touristischen Nachfrage in Deutschland liegen aktuelle Trendbeschreibungen vor (vgl. LOHMANN & ADERHOLD 2009). Demnach ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Bayern, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die wichtigsten deutschen Urlaubsgebiete bleiben werden. Wesentliches Risiko für die deutschen Destinationen ist die wachsende Bedeutung älterer Zielgruppen, die ihre Zielgebietspräferenzen ins Alter verlängern und im Vergleich zur heute älteren Generation ein höheres Interesse an ausländischen Zielgebieten zeigen werden. Vor dem Hintergrund eines wahrscheinlich stabilen Reisevolumens sind Marktanteilsverluste in den deutschen Zielgebieten möglich, aber nicht zwangsläufig (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 49). Über den Zielgebietserfolg wird zukünftig noch stärker als bisher die Fähigkeit der Destination entscheiden, Erlebniserwartungen zu erfüllen und differenzierte Ansprüche auf hohem Niveau zu befriedigen. Ein wesentlicher Differenzierungsaspekt ist die stärkere Betonung von Aktivität einerseits und Passivität andererseits zulasten der indifferenten Mitte. Auch werden die Anforderungen an Professionalität in Kommunikation und Vertrieb in dem Maße umfangreicher, wie Medien und Vertriebskanäle an Zahl und Diversität zunehmen. Insbesondere die Fähigkeit einer Destination, in das relevant set der potenziellen Konsumenten zu gelangen, wird eine Schlüsselrolle einnehmen. Hier sind vor allem Destinationen mit klarer Markenpositionierung im Vorteil. Die zunehmende Bedeutung älterer Zielgruppen geht einher mit einer Abnahme der Zahl reisender Kinder. Dennoch wird die Bedeutung von Familien mit Kindern nur leicht sinken, allerdings werden mehr Ein-Kind-Familien und Senioren mit Kindern als Urlaubsnachfrager auftreten. Hinsichtlich der Unterkunftsanforderungen werden Qualitätsaspekte wichtiger. Pensionen und Privatzimmer werden in ihrer Bedeutung tendenziell abnehmen, Hotels und individuelle Wohnformen (z.b. Ferienwohnungen und Ferienhäuser) wichtiger werden (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFOR- SCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S ) Klimawandel Die Auswirkungen des Klimawandels auf die touristische Nachfrage und das touristische Angebot im Untersuchungsgebiet sind noch nicht vollständig klar. Zwar sprechen die Experten von massiven Anpassungserfordernissen (Projektbeschreibung für die Regionale Anpassungsstrategie für die deutsche Ostseeküste RA:dOst), im Detail liegen strategisch verwertbare Empfehlungen für die Tourismusbranche aber bisher weder aus der Anpassungsstrategie noch aus konkretisierenden Projekten wie BaltCICA vor. Bereits 2006 wurde ein regionalisierter Klimabericht für die Ostseeküste vorgelegt (BALTEX 2006), der ebenfalls wesentliche Trendindikationen für den Untersuchungsraum enthält. Einige der Modellrechnungen aus verschiedenen Modellen (COSMO-CLM, REMO und RCAO) sind im Norddeutschen Klimaatlas (nur online unter auch für die Subregion Ostseeküste, in unterschiedlichen zeitlichen Horizonten aufbereitet. Im hier betrachteten Umfeld ist als wesentliche Klimawandelfolge die Erwärmung der Erdatmosphäre zu betrachten. Diese hat verschiedene Auswirkungen auf Temperatur, Eisausbreitung, Niederschläge und Wind (vgl. auch RISØ DTU/DMI 2009). 22

30 Die Erwärmung der Erdatmosphäre wird für das Untersuchungsgebiet kaum negative touristische Folgen haben. Nach den Berechnungen des Norddeutschen Klimaatlas sind für die deutsche Ostseeküste bis 2040 rund +0,7 C, bis ,8 C und bis 2100 rund +3,0 C zu erwarten. Die Erwärmung, verbunden mit einer Zunahme der Sommertage und einem Niederschlagsrückgang im Winter (JACOB ET AL. 2008), dürfte für die heute eher kühlen Küstenregionen Nordeuropas sogar zu einer Attraktivitätssteigerung führen. Damit könnten Urlaubsreiseströme, etwa von Großbritannien oder Deutschland in Mittelmeerreiseziele, in Richtung einheimischer Küstengebiete umgelenkt werden (HAMILTON & TOL 2007) (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 50). Aufgrund der Erderwärmung ist auch mit einem Anstieg des Meeresspiegels zu rechnen. Die Rate liegt derzeit bei rund 3 cm pro Jahrzehnt, also 3 mm pro Jahr (WBGU 2006, IPCC 2007). Das größte Problem dürfte dabei weltweit nicht im langsamen Anstieg des mittleren Wasserstandes zu sehen sein, sondern im vermehrten Auftreten von Sturmfluten (WBGU 2006, s.a. MEIER, BROMAN & KJELL- STRÖM 2004) mit einhergehenden Höchstwasserständen und Jahrhundertfluten. Auch wenn die Ostsee als Binnenmeer von solchen Extremwetterereignissen seltener betroffen ist als die Ozeane, ist von einer zusätzlichen Gefährdung auszugehen. Inwieweit diese aber touristische Nachfrageströme zu verschieben in der Lage sein werden, ist derzeit nicht absehbar (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄ- DERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 51) Bundes- und europaweite Verkehrsentwicklung Auf europäischer Ebene liegt seit 2009 ein umfangreiches Modellierungsergebnis ( Transvisions ) für Verkehrsströme bis 2030 in drei Szenarien (Baseline, High Growth, Low Growth) vor (TETRAPLAN et al. 2009). Dabei wird für das Baseline-Szenario ein jährliches durchschnittliches Wachstum der Personen-Verkehrsleistung von 1,2 % und der Frachtverkehrsleistung von 1,9 % prognostiziert. Darin werden im Kurzstreckenverkehr der Straßentransport, im Mittelstreckenverkehr der Schienentransport und im Fernverkehr der Flugtransport jeweils überdurchschnittlich profitieren (TETRAPLAN et al. 2009, S. 190 ff.). Zur Prognose der deutschlandweiten Verkehrskennziffern liegt eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 (INTRAPLAN/BVU 2007) vor: Auf Basis der Werte von 2004 werden darin Veränderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsleistung bis 2025 abgeschätzt. Dabei wird für den Personenverkehr in Deutschland insgesamt ein Wachstum des Verkehrsaufkommens (Fahrzeuge) beim motorisierten Individualverkehr (MIV) von 9 % und beim Eisenbahnverkehr von 6 % im Zeitraum 1994 bis 2025 prognostiziert. Bei der Verkehrsleistung (Personen- bzw. Tonnenkilometer) liegen die prognostizierten Zuwachsraten noch deutlich höher: +16 % beim motorisierten Individualverkehr und +26 % im Eisenbahnverkehr. Für internationale Verkehrsbeziehungen wird sogar eine Steigerung von 69 % bzw. 100 % (Deutschland-Ausland, MIV und Eisenbahn) bzw. 50 % und 150 % (Durchgangsverkehr, wieder MIV und Eisenbahn) prognostiziert. Die Erstellung der Festen Fehmarnbeltquerung ist dabei bereits berücksichtigt. Noch deutlicher wird die Steigerung des Güterverkehrsaufkommens ausfallen. INTRA-PLAN/BVU gehen von einer Steigerung des Verkehrsaufkommens um 34 % auf der Schiene und 55 % auf der Straße aus. Die Güterverkehrsleistung soll sogar um 65 % auf der Schiene und 84 % auf der Straße anwachsen. Das Transportaufkommenswachstum stammt zum größten Teil aus dem internationalen Verkehr, der bereits % des gesamten Güterverkehrs in Deutschland ausmachte. Während für das Binnengüterverkehrsaufkommen ein Wachstum von 14 % zwischen 1994 und 2025 prognostiziert wird, wird das internationale Güterverkehrsaufkommen um 68 % (Bahn) bzw. 108 % (Straße) wachsen (INTRAPLAN/BVU 2007). Das Transitaufkommen trägt überdurchschnittlich stark zu diesem Wachstum bei (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S ). 23

31 3 Bestandsanalyse 3.1 Vorbemerkung Der Tourismus ist die tragende Wirtschaftssäule in Ostholstein. In 2011 konnten allein in den gewerblichen Beherbergungsbetrieben 4 (ab neun Betten) mit insgesamt Betten 5 etwa 1,12 Mio. Ankünfte und ca. 5,4 Mio. Übernachtungen verzeichnet werden (vgl. STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011a und 2012). Hinzu kommen noch 86 Campingplätze und der "Graue Markt" 6, die zusätzlich erhebliche Wertschöpfung, Einkommen und Beschäftigung im Kreis sichern. I.d.R. profitieren auch der ortsansässige Handel und das Handwerk in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufen vom Tourismus. 24,9 % der schleswig-holsteinischen Beherbergungsbetriebe ab neun Betten (insgesamt Betriebe) befinden sich im Kreis Ostholstein. Zugleich betont die verhältnismäßig relativ geringe durchschnittliche Bettenauslastung (ca. 30 %) die betriebswirtschaftliche Sensitivität der Beherbergungsbranche. Besonders geprägt bzw. abhängig vom Tourismus sind die Heilbäder, Ostseebäder, Ostseeheilbäder und Erholungsorte zwischen Bad Schwartau und Fehmarn entlang der ostholsteinischen Ostseeküste, die zudem einer verhältnismäßig starken Saisonalität ausgesetzt sind. Hinsichtlich der Anzahl der gewerblichen Übernachtungen, dem Bettenangebot und der Tourismusdichte (Übernachtungen je Einwohner) zählt Ostholstein zu den Top-10 Tourismusregionen in Deutschland (von 420 Stadt- und Landkreisen). Angesichts der Bedeutung des Tourismus in der Region ist eine hohe Verantwortung bezüglich des Wirtschaftszweiges geboten. Oberstes Ziel ist dabei die Sicherung des Tourismus durch ständige Qualitätsverbesserung und der Erhalt der natürlichen Ressourcen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Tourismus in der Region (vgl. HAN- SEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONO- MIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010). Im Folgenden wird nach Nennung der verwendeten Datengrundlagen (Kapitel 3.2) zunächst ein kurzer Überblick zu den im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen unter touristischen Gesichtspunkten gegeben (Kapitel 3.3). Anschließend erfolgen Erläuterungen zum im konkreten Untersuchungsraum vorhandenen touristischen Angebot hinsichtlich der Beherbergungs- und Freizeitinfrastruktur (Kapitel 3.4). 3.2 Datengrundlagen Zur Beschreibung der touristischen Bedeutung der Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, sowie zur Darstellung des gegenwärtigen touristischen Angebotes im Untersuchungsraum wurden im Wesentlichen folgende Quellen verwendet: Kureinrichtungen, Reha-Kliniken, Dialysemöglichkeiten an der Ostsee Schleswig-Holstein und in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011b); Campingküste. Camping & Caravaning an der Ostsee & in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEE- HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012a); Wander- und Freizeitkarte im Maßstab 1:50.000, Blätter Fehmarn-Lütjenburg (Nr. 10) Lübeck- Neustadt (Nr. 11), 2. Ausgabe 2008 (LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008); 4 Die nachfolgenden Angaben beziehen sich immer auf im Juli geöffnete Beherbergungsbetriebe gemäß amtlicher Statistik. 5 Die nachfolgenden Angaben beziehen sich immer auf im Juli angebotene Betten/Schlafgelegenheiten gemäß amtlicher Statistik. 6 z.b. Tagestourismus, Privatbetriebe mit unter neun Betten, Übernachtungen bei Freunden und Verwandten, Freizeitwohnsitze. 24

32 Wandern Rad Reiten, Ostseeküste von Lübeck bis Dänemark, Kompass-Karte Nr. 724 im Maßstab 1: (KOMPASS KARTEN GMBH 2010); Übersicht über die anerkannten Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein (einschließlich Gemeindeteile) gegliedert nach Artbezeichnungen (Stand: ) (MINISTERIUM FÜR WISSEN- SCHAFT, WIRTSCHAFT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012); Golfküste Golf in Schleswig-Holstein (GOLF IN SCHLESWIG-HOLSTEIN GMBH 2012); Minigolf an der Ostsee Schleswig-Holstein und in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEE-HOLSTEIN- TOURISMUS E.V. 2011c); Reiterurlaub an der Ostsee Schleswig-Holstein und in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEE- HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011e); Wassersport an der Ostsee Schleswig-Holstein und in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEE- HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011f); (OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012b); Strandplan für Scharbeutz und Haffkrug (TOURISMUS-SERVICE SCHARBEUTZ 2012); Minigolfatlas (DEUTSCHER MINIGOLFVERBAND 2012); Radfahren. Die schönsten Touren und die wichtigsten Tipps für ihren Radurlaub (OSTSEE- HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011d); (HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012); Informationen zum Jakobsweg in Norddeutschland (FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORD- DEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011); Reitroutenplanung der Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand (LANDSCHAFTSARCHITEKTUR- BÜRO SCHLIE 2004); Informationen der TOURISMUS-SERVICE NEUSTADT-PELZERHAKEN-RETTIN (2012), der KURVERWAL- TUNG OSTSEEHEILBAD GROßENBRODE (2012a) und der OSTSEE.DE INFO GMBH (2012) zu den im Untersuchungsraum gelegenen Häfen; Gastgeberverzeichnisse für die im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen (u.a. GEMEINDE ALTENKREMPE 2012, GEMEINDE LENSAHN 2012, GEMEINDE RATEKAU 2012, GEMEINDE SCHASHAGEN 2012, KURVERWALTUNG GROßENBRODE / TOURISMUSSERVICE HOLSTEINER OSTSEE LAND 2012, LÜBE- CKER BUCHT TOURISMUS ORGANISATION 2012, MUCHOW 2012, STADT BAD SCHWARTAU 2012, TIM- MENDORFER STRAND NIENDORF TOURISMUS GMBH 2012, TOURISMUS-SERVICE FEHMARN 2012); Beherbergungskapazität für den Fremdenverkehr in Schleswig-Holstein am 1. Juli Statistische Berichte Nr. G IV2 j/11 S vom 17. November 2011 (STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011a); Der Fremdenverkehr in den Gemeinden Schleswig-Holsteins Statistische Berichte Nr. G IV1 j/10 S vom 25. August (STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011b); Statistik informiert...nr. 19/2012 vom Februar 2012, Tourismus in Schleswig-Holstein und Hamburg im Dezember und im gesamten Jahr 2011 (STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG- HOLSTEIN 2012); im Rahmen der Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung in Folge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMO- BILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010) erhobene Daten zu den im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetrieben; diverse Informationen zur innenorientierten touristischen Infrastruktur (KOMPASS KARTEN GMBH 2010, LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008, MEERESZENTRUM FEHMARN GMBH 2012a und b, DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR MÜHLENKUNDE UND MÜHLENERHALTUNG E.V. 2012, WI- KIMEDIA FOUNDATION INC. 2012); Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und Satzungen über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortslagen der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen (GEMEINDE ALTENKREM- 25

33 PE 1984/2012, GEMEINDE BESCHENDORF 1994/2012, GEMEINDE DAMLOS 1966/2012, GEMEINDE GÖHL 1980/2012, GEMEINDE GREMERSDORF 1976/2012, GEMEINDE GROßENBRODE 2000/2012, GEMEINDE HERINGSDORF 1967/2012, GEMEINDE KABELHORST 1992/2012, GEMEINDE LENSAHN 1968/2012, GE- MEINDE MANHAGEN 1964/1996, GEMEINDE NEUKIRCHEN I.H. 1975/2012, GEMEINDE RATEKAU 2002/ 2012, GEMEINDE SCHARBEUTZ 1997/2012, GEMEINDE SCHASHAGEN 1995/2012, GEMEINDE SIERKS- DORF 1975/2012, GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND 2011/2012, HANSESTADT LÜBECK 2009, STADT BAD SCHWARTAU 2004/2012, STADT FEHMARN 2011a UND 2011b, STADT NEUSTADT I.H. 1974/2012, STADT OLDENBURG I.H. 1967/2012); Landschaftspläne der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen (GEMEINDE DAMLOS 2001, GEMEINDE HERINGSDORF 2000, GEMEINDE LENSAHN 2000, GEMEINDE NEUKIRCHEN I.H. 2002, GEMEIN- DE RATEKAU 2005, GEMEINDE SCHARBEUTZ 1981, GEMEINDE SCHASHAGEN 1989, GEMEINDE SIERKS- DORF 2005, GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND 2007, STADT NEUSTADT I.H. 2001, STADT OLDENBURG I.H. 2002). 3.3 Beschreibung der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen Im Folgenden werden die im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen hinsichtlich ihrer touristischen Bedeutung (Angebotsseite) kurz beschrieben. Darüber hinaus erfolgen Aussagen dazu, welche wirtschaftliche Bedeutung der Tourismus für die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt selber hat (Nachfrageseite). Im Anschluss an die Beschreibung der jeweiligen Kommune erfolgt eine kurze Erläuterung, welche Teilbereiche der Kommune im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegen. Dadurch kann eine erste grobe Einschätzung hinsichtlich der potenziellen Betroffenheit der touristischen Infrastrukturen in der jeweiligen Kommune geliefert werden. Folgende Kommunen haben Anteil am Untersuchungsraum: Städte Bad Schwartau, Fehmarn, Lübeck, Neustadt i.h. und Oldenburg i.h.; Amtsfreie Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Süsel und Timmendorfer Strand; Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf und Neukirchen i.h. (Amt Oldenburg- Land); Gemeinden Beschendorf, Damlos, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen (Amt Lensahn); Gemeinden Gemeinden Altenkrempe, Schashagen und Sierksdorf (Amt Holstein-Mitte); Gemeinde Grömitz (Sitz Grömitz). Timmendorfer Strand Die Gemeinde Timmendorfer Strand ist Seeheilbad (vgl. auch Kapitel 3.4.3) und zählt zu den bedeutendsten Seebädern an der holsteinischen Ostseeküste. So weist der Ort 110 Beherbergungsbetriebe ab neun Betten mit einem Angebot von insgesamt Betten auf (vgl. Tabelle 1 am Ende des Kapitels 3.3); hinzu kommt noch eine Vielzahl von kleineren Betrieben. 7 km Sandstrand, drei Seebrücken und mehr als Strandkörbe sowie eine Vielzahl von touristischen Angeboten (u.a. Sea Life) zeugen von der hohen touristischen Attraktivität des Ortes. In den letzten Jahren zog der Ort auch wieder ein jüngeres Trend-Publikum an. So finden alljährlich die Deutschen Beachvolleyball-Meisterschaften in Timmendorfer Strand statt, gemäß INSTITUT FÜR MA- NAGEMENT UND TOURISMUS DER FACHHOCHSCHULE WESTKÜSTE (2010b) eine der fünf Top-Attraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie Events. Eine weitere bekannte Veranstaltung sind die Niendorfer Hafentage Ende Juli/Anfang August. Westlich des Ortes liegt die 1973 eröffnete Golfanlage Seeschlösschen, die mit ihren zwei 18 Loch- Plätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt (vgl GOLF IN SCHLESWIG-HOLSTEIN GMBH 2012). 26

34 Touristisch bedeutsam ist auch der im Süden der Gemeinde gelegene 5 km lange Hemmelsdorfer See mit seinem Schilfgürtel und bewaldeten Moorwiesen (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG- HOLSTEIN 2008). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Darüber hinaus quert der überregional bedeutsame Ostseeküsten-Radweg die Gemeinde (vgl. KOM- PASS KARTEN GMBH 2010). Zusammen mit der Gemeinde Ratekau ist im Jahr 2004 ein gemeinsames Reitwegenetz erarbeitet worden (vgl. LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO SCHLIE 2004) (vgl. auch Kapitel ). Der Tourismussektor hat für Timmendorfer Strand eine dominante Bedeutung als Wirtschaftsfaktor. Die Anzahl der Ankünfte stieg im Zeitraum seit 2003 mit leichter, aber kontinuierlicher Zunahme auf ein Niveau von über (2011) pro Jahr an. Die Anzahl der Übernachtungen lag im Jahr 2011 bei (vgl. Tabelle 7 in Kapitel 3.5.2). Für die Zukunft wird ein leichter Wachstumstrend prognostiziert, der allerdings auch saisonalen Schwankungen unterworfen sein wird. Neben dem Übernachtungstourismus hat Timmendorfer Strand auch Bedeutung als Tagesausflugsziel für die Region, insbesondere für die Städte Hamburg und Lübeck (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 16). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der westliche Gemeindeteil mit dem Ortsteilen Klein Timmendorf, Groß Timmendorf und Hemmelsdorf. Darüber hinaus liegt der Kammerwald (Staatsforst Eutin) im Untersuchungsraum. Scharbeutz Das Seebad Scharbeutz mit seinen Kureinrichtungen, einer Strandallee und einer Seebrücke liegt nordwestlich von Timmendorf. Es ist mittlerweile mit dem alten Fischerdorf Haffkrug, dem wohl ältesten Seebad in der Lübecker Bucht, zu einem lang gezogenen Küstenort mit ausgedehntem Sandstrand zusammengewachsen. Das in den vergangenen Jahren neu gestaltete Zentrum mit seiner mediterran anmutenden Promenade sowie mit Aussichtsplattformen, Erlebnisbereichen, Aktionstribünen, Liege- und Sitzmöglichkeiten hat zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Ortes beigetragen. Die Dünenmeile Scharbeutz (vgl. FRIEDLÄNDER 2012) wurde im Jahr 2011 eröffnet. Weitere Attraktionen sind u.a. eine Wasserski- Anlage auf dem offenen Meer, ein großer Waldhochseilgarten im Kammerwald, eine Dünengolfanlage, der Fischerei-Lehrpfad in Haffkrug und die Ostsee-Therme, ein mehr als m² großes Erlebnisbad. Im Binnenland stellt die Pönitzer Seenplatte einen für die Naherholung, aber auch für den Tourismus interessanten Bereich dar (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008, KOMPASS KARTEN GMBH 2010, Ostsee-Holstein-Tourismus e.v. 2011f und TOURISMUS-SERVICE SCHARBEUTZ 2012). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus quert mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg die Gemeinde (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCH- LAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Das Beherbergungsangebot (Betriebe ab neun Betten) in Scharbeutz ist sehr umfangreich (vgl. Tabelle 1); darüber hinaus existieren mehrere Campingplätze (vgl. auch Kapitel ). Für die sozioökonomische Entwicklung der Gemeinde haben Tourismus und Naherholung entscheidende Bedeutung. Dies drückt sich auch der Dominanz des Dienstleistungsgewerbes aus, auf das erhebliche Teile des Arbeitsplatzangebotes entfallen (vgl. GEMEINDE SCHARBEUTZ 1997/2012). Bei der Anzahl der Ankünfte kann im Zeitraum von 2003 bis 2009 eine kräftige Zunahme (von ca auf knapp pro Jahr, ca %) beobachtet werden, auch wenn der Wert immer wieder saisonalen Schwankungen unterworfen war. Seit etwa 2009 erfolgt eine Stabilisierung auf erhöhtem Niveau (vgl. Tabelle 7). Der Wachstumstrend wird auch in Zukunft saisonale Schwankungen übersteigen (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 17). 27

35 Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt das komplette östliche Gemeindegebiet mit den Ortslagen von Scharbeutz und Haffkrug einschließlich der westlich der A 1 gelegenen Landwirtschafts- und Waldflächen. Neustadt i.h. Die Kleinstadt Neustadt i.h. lebt seit Generationen vor allem von seinem Hafen (bedeutendster Hafen in Ostholstein) und heute auch stark vom Tourismus. Schon traditionell dem Tourismus zugewandt, ist dieser Wirtschaftszweig, begünstigt durch die klimatischen Verhältnisse, lange Ostseestrände und nicht zuletzt die Einstufung Neustadts als staatlich anerkanntes Ostseebad (vgl. auch Kapitel 3.4.3), kontinuierlich ausgebaut worden. Inzwischen ist der Tourismussektor ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor, von dem neben dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe auch Einzelhandel und Dienstleistungsunternehmen profitieren (STADT NEUSTADT I.H. 2001). So findet sich neben 34 Beherbergungsbetrieben ab neun Betten (vgl. Tabelle 1) eine Vielzahl von kleineren weiteren Betrieben. Durch den Ausbau der Sportboothäfen ist auch die Attraktivität Neustadts für die Freizeitschifffahrt gestiegen. Einst wirtschaftliche Lebensader der Stadt, ist der Hafen heute mit seinen Traditionsseglern und historischen Gebäuden ein beliebter touristischer Anziehungspunkt (vgl. TIMMENDORFER STRAND NIENDORF TOURISMUS GMBH 2012). Eine Vielzahl der Touristen in Neustadt nutzt als Ferienaufenthalt die Campingplätze am östlich der Stadt gelegenen Küstenabschnitt. Hier weist die Stadt die höchste Campingplatzdichte an der Ostseeküste auf (vgl. STADT NEUSTADT I.H und OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012a). Die touristischen Interessen und Aktivitäten sind in erster Linie auf den Strandbereich der Ostsee ausgerichtet. Hier besitzt die Stadt in den Ortsteilen Rettin und Pelzerhaken einige Kilometer Sandstrand (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012b). Außerhalb des Strandbereichs können u.a. Freizeitangebote wie Ponyreiten für Kinder, zwei Minigolfanlagen (Pelzerhaken und Rettin), Schiffsausflugsfahren, Surf-/Wassersportschule und Bootsvermietung in Anspruch genommen werden (vgl. OSTSEE- HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011c/e, TOURISMUS-SERVICE NEUSTADT-PELZERHAKEN-RETTIN 2012). Für Familienurlauber mit Kindern, aber auch andere touristische Zielgruppen hat die landschaftsbezogene Erholung zu Fuß oder mit dem Fahrrad an Attraktivität gewonnen. Dies setzt eine Erschließung des Hinterlandes mit Wander- und Fahrradwegen sowie gute Wegeverbindungen zwischen den einzelnen Standorten voraus. So ist die Stadt in das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer einbezogen (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zwei überregional bedeutsame Fernwanderwege das Stadtgebiet (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUS- BÜRO BAD BRAMSTEDT 2012, EGOTREK 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCH- LAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Bei der Anzahl der Ankünfte pro Jahr konnte im Zeitraum von 2003 bis 2008 eine Zunahme von ca auf ca verzeichnet werden. Im weiteren Zeitraum erfolgte wieder ein leichter Rückgang. Im Jahr 2011 lagen die AnzahI der Ankünfte bei und die der Übernachtungen bei (vgl. Tabelle 7). Für den Zeitraum bis 2025 wird eine leichte Zunahme der Ankünfte angenommen. Die absoluten Gesamtzahlen liegen jedoch deutlich unter denen der südlichen Nachbarseebäder Scharbeutz und Timmendorfer Strand (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 19). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegen vor allem das überwiegend gewerblich geprägte westliche Stadtgebiet einschließlich des Hafens sowie der nördliche Stadtbereich mit dem Neustädter Binnenwasser. Die Strandbereiche im Südosten der Stadt, die eine hohe touristische Bedeutung haben, liegen außerhalb des Untersuchungsraumes 28

36 Großenbrode Das Ostseeheilbad Großenbrode (vgl. auch Kapitel 3.4.3) liegt an der äußersten Spitze der Lübecker Bucht auf der Halbinsel Wagrien zwischen Heiligenhafen und der Insel Fehmarn. Aufgrund seiner Lage (von drei Seiten vom Wasser umgeben und in einem der sonnenreichsten Gebiete Deutschland) weist der Ort gute Bedingungen für den Wassersport auf (vgl. KURVERWALTUNG GROßENBRODE / TOU- RISMUSSERVICE HOLSTEINER OSTSEE LAND 2012). So finden sich alleine hier sechs Häfen mit fast Liegeplätzen (vgl. Kapitel ) und zwei bedeutende Strandabschnitte (Süd- und Weststrand) (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012b). Eine weitere Attraktion stellt die Ostsee-Erlebniswelt am Klaustorfer Berg dar (vgl. MEERESZENTRUM FEHMARN GMBH 2012b). Darüber hinaus ist die Gemeinde in das Rundwegesystem für Radfahrer des Kreises Ostholstein einbezogen (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg queren zudem zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Gemeindegebiet (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORD- DEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Der Tourismus ist in Großenbrode ein Wirtschaftszweig mit hoher Bedeutung für die Gemeinde. Mit Hotels, Pensionen, Appartements, Privatvermietung, Campingplätzen und Zweitwohnungen bsteht ein umfangreiches Übernachtungsangebot für Urlaubsgäste (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFOR- SCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011 sowie auch Tabelle 1). Darüber hinaus ist auf mehrere Vorsorgeund Reha-Einrichtungen hinzuweisen (vgl. Kapitel ). Im Bereich zwischen Bahnstrecke und Südstrand befindet sich gegenwärtig ein Ferienhausgebiet mit 165 Ferienhäusern mitsamt ergänzender touristischer Infrastruktur im Bau (vgl. auch Kapitel 2.1.4). Als Hauptzielgruppe werden von den Investoren skandinavische Touristen gesehen, die Großenbrode über die feste Fehmarnbeltquerung erreichen sollen (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFOR- SCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011). Die Anzahl der Ankünfte in Großenbrode schwankt jährlich zwischen ca und (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 22). Die Anzahl der Übernachtungen lag im Jahr 2011 bei knapp (vgl. auch Tabelle 7). Mit Ausnahme des äußersten westlichen Gemeindegebietes liegt das gesamte Gebiet der Gemeinde Großenbrode einschließlich der Ortslage von Großenbrode im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens. Ratekau Die Lage im Verdichtungsraum von Lübeck, im Hinterland der Ostsee und die Nähe zum Hemmelsdorfer See bedingen, dass Naherholung und Tourismus auch in der Gemeinde Ratekau (anerkannter Erholungsort vgl. auch Kapitel 3.4.3) eine Rolle spielen. Außerdem bietet die abwechslungsreiche typische Ostholsteiner Hügellandschaft ergänzende Ausflugsziele für Küstenurlauber. Diverse kulturelle und geschichtliche Sehenswürdigkeiten (u.a. Feldsteinkirche und Dorfmuseum in Ratekau) und das dichte Reit-, Rad- und Wanderwegenetz stellen weitere touristische Anziehungspunkte dar (vgl. GE- MEINDE RATEKAU 2012, LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). In das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer ist das Gemeindegebiet eingebunden. (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zwei überregional bedeutsame Fernwanderwege das Gemeindegebiet (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUT- SCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V und EGOTREK 2012). Das Reiten weist in der Gemeinde Ratekau eine hohe Bedeutung auf. Gelegenheit für Ausritte bieten vor allem die Wälder im Westen der Gemeinde. Da bis vor wenigen Jahren kein durchgängiges Reitwegenetz bestand und die Ausschilderung häufig unzureichend war (mit der Folge von Konflikten mit anderen Erholungssuchenden), ist im Rahmen eines LSE-Projektes ein gemeinsames Reitwegenetz 29

37 für die Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau erarbeitet worden (vgl. LANDSCHAFTSARCHITEK- TURBÜRO SCHLIE 2004) (vgl. auch Kapitel ). Am Hemmelsdorfer See befindet sich eine Badeanstalt in Offendorf (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Hier befindet sich auch eine größere Steganlage für Sportboote, darüber hinaus sind mehrere Einzelstege vorhanden. Motorgetriebene Boote dürfen auf dem See nicht betrieben werden (vgl. GE- MEINDE RATEKAU 2005 und GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND 2007). Der Tourismus hat insgesamt in Ratekau eine mittlere Bedeutung. So existieren 18 Beherbergungsbetriebe ab neun Betten, die eine Gesamtkapazität von 858 Betten aufweisen (vgl. Tabelle 1). Die Anzahl der Ankünfte schwankt zwischen und je Jahr und weist seit einigen Jahren einen leichten Wachstumstrend auf (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 15). Die Anzahl der Übernachtungen lag im Jahr 2011 bei ca (vgl. Tabelle 7). Mit Ausnahme des äußersten westlichen Gemeindegebietes und den östlich des Hemmelsdorfer Sees gelegenen Bereichen liegt das gesamte Gebiet der Gemeinde Ratekau einschließlich der Ortslagen von Ratekau, Luschendorf und Sereetz im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens. Sierksdorf Das Ostseebad Sierksdorf (vgl. auch Kapitel 3.4.3) ist vor allem wegen des Freizeitparks Hansa-Park bekannt. Weitere Anziehungspunkte sind der Sandstrand, die Steilküste, das Bananenmuseum als kuriose Besonderheit sowie das Wasserskizentrum Süsel, das allerdings bereits außerhalb des Untersuchungsraumes liegt (vgl. TIMMENDORFER STRAND NIENDORF TOURISMUS GMBH 2012). Mit Hotels, Pensionen, Appartements, Privatvermietung, Campingplätzen und Zweitwohnungen besteht in Sierksdorf ein umfangreiches Übernachtungsangebot für Urlaubsgäste (vgl. GEMEINDE SIER- KSDORF 2005 sowie auch Tabelle 1). Vergleichbares trifft für das Angebot an Freizeit, Sport und Erholung zu (s.o.). Darüber hinaus ist u.a. auf ein Hallenschwimmbad, Reitmöglichkeiten, Schiffsfahrten, eine Segel- und Surfschule sowie auf Rundflüge mit dem Flugzeug hinzuweisen (vgl. GEMEINDE SIER- KSDORF 2005). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg ein überregional bedeutsamer Radweg und mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zwei überregional bedeutsame Fernwanderwege das Stadtgebiet (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012, EGOTREK 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORD- DEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Der Tourismus ist in Sierksdorf ein Wirtschaftszweig mit sehr hoher Bedeutung für die Gemeinde. Bei der Anzahl der Ankünfte konnte im Zeitraum von 2003 bis 2011 eine sehr hohe Zunahme (von ca auf ca ) verzeichnet werden. Die Anzahl der Übernachtungen lag 2010 bei knapp (vgl. Tabelle 7). Die absoluten Gesamtzahlen liegen jedoch weit unter denen der südlichen Nachbarseebäder Scharbeutz und Timmendorfer Strand. Eine herausragende Bedeutung für die touristische Nachfrage von Sierksdorf nimmt der Hansa-Park ein, der vor allem von Familien mit Kindern besucht wird (Tagestourismus). Zwischen dem Freizeitpark und dem Ostseestrand wird gegenwärtig mit dem Hansa-Park-Resort stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt (vgl. auch Kapitel 2.1.4), so dass davon auszugehen ist, dass die Übernachtungszahlen in Sierksdorf in Zukunft weiter zunehmen werden (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 18). Mit Ausnahme des äußersten westlichen Gemeindegebietes liegt das gesamte Gebiet der Gemeinde Sierksdorf einschließlich der Ortslage von Sierksdorf im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens. Bad Schwartau Bad Schwartau ist mit ca Einwohnern die größte Stadt im Kreis Ostholstein: Hier findet sich 30

38 u.a. ein Jod-Sol- und Moorheilbad (vgl. auch Kapitel 3.4.3) mit einer privaten Kurklinik, ein Gesundheitszentrum und die Holstein Therme. Darüber hinaus ist auf Wanderwege, ca. 50 km markierte Terrainkurwege und die über 30 km langen Nordic-Walking-Parts in Wald und Feld hinzuweisen. Weitere touristisch relevante Einrichtungen stellen der Trimm-Dich-Pfad durch den Riesebusch, die Minigolfanlage im Kurpark, der Bürgerpark und der Moorwischpark sowie diverse Tennisanlagen als weitere Sportmöglichkeiten dar (vgl. STADT BAD SCHWARTAU 2012 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). In das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer ist das Stadtgebiet eingebunden (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus quert mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Stadtgebiet (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Die Beherbergungsinfrastruktur umfasst u.a. acht Betriebe ab neun Betten mit einer Gesamtkapazität von 462 Betten (vgl. Tabelle 1). Auf der Nachfrageseite waren in 2011 über Ankünfte und mehr als Übernachtungen zu verzeichnen (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegen vor allem das süd- und nordwestliche Stadtgebiet. Schashagen Im Bereich der Gemeinde Schashagen konzentrieren sich die für den Tourismus relevanten Strukturen auf den südöstlichen Bereich. Die direkte Küstenlage, vielerlei Freizeitangebote und das Landschaftsbild stellen Anziehungspunkte für Erholungssuchende dar. Die Strandbereiche werden intensiv zum Baden und Spielen genutzt. Zeitweise bewachte oder ausschließlich für den Badebetrieb ausgewiesene Strandabschnitte sind am Wochenendhausgebiet Bliesdorf und im Campingplatzbereich Brodau vorhanden. Bei Brodau ist ein seperater Badestrand ausgewiesen. Mehrere private Reitplätze werden im Bereich der Gutsanlage Brodau betrieben. Ebenso sind private Reitmöglichkeiten in Bliesdorf vorhanden. Der Golfplatz Beusloe liegt südlich der Ortslage Beusloe und nördlich der B 501. Das nördliche Gemeindegebiet dient nicht nur den Anwohnern Schashagens, sondern auch Feriengästen und Erholungssuchenden aus Neustadt als Erholungsraum. Die Agrarlandschaft, der natürliche Verlauf der Fließgewässer und die Niederungen bieten landschaftliche Qualitäten. Der ländliche Raum bietet jedoch nur wenige Erholungspunkte, die auf kurze Strecken fußläufig zu erreichen sind, wie z.b. Rundwege (vgl. GEMEINDE SCHASHAGEN 1989). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus quert mit dem Mönchsweg ein überregional bedeutsame Radweg das Gemeindegebiet (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. sieben Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von 354 Betten (vgl. Tabelle 1). Die Zahl der Ankünfte lag im Jahr 2011 bei über 3.600, die der Übernachtungen bei über (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der ländlich geprägte westliche Teil des Gemeindegebietes von Schashagen. Der touristisch bedeutsame östliche und südöstliche Gemeindebereich vor allem an der Lübecker Bucht liegt deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Heringsdorf Die Bedeutung der Gemeinde Heringsdorf (anerkannter Erholungsort - vgl. auch Kapitel 3.4.3) für den Tourismus und die Naherholung ist, gemessen an den landschaftlichen Voraussetzungen und im Vergleich mit vielen Gemeinden des Kreises Ostholstein, als durchschnittlich einzuschätzen. Es sind einige Einrichtungen vorhanden, die Touristen zur Verfügung stehen. Beispiele hierfür sind die Camping- 31

39 plätze in Süssau Strand (außerhalb des Untersuchungsraumes gelegen) und die nicht geringe Anzahl von privaten oder gewerblichen Zimmervermietungen (vgl. GEMEINDE HERINGSDORF 2000). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Stadtgebiet (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010, HOLSTEINER AUEN- LAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORD- DEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. sechs Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von 356 Betten (vgl. Tabelle 1). Die Zahl der Ankünfte lag im Jahr 2011 bei über 3.400, die der Übernachtungen bei über (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der ländlich geprägte westliche Teil des Gemeindegebietes von Heringsdorf. Der touristisch bedeutsame östliche Gemeindebereich an der Lübecker Bucht liegt deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Neukirchen i.h. Die Gemeinde Neukirchen ist anerkannter Erholungsort (vgl. auch Kapitel 3.4.3). Touristisch relevant sind vor allem die Strände im Bereich Seekamp, Sütel, Ostermade und Kraksdorf, die jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes liegen. Hier findet sich auch eine Vielzahl von Campingplätzen, die die Gemeinde zur größten Camping-Region in Deutschland macht (vgl. KURVERWALTUNG GROßENBRO- DE / TOURISMUSSERVICE HOLSTEINER OSTSEE LAND 2012). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Stadtgebiet (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010, HOLSTEINER AUEN- LAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORD- DEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. acht Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von 201 Betten (vgl. Tabelle 1). Die Zahl der Ankünfte lag im Jahr 2011 bei 1.343, die der Übernachtungen bei über (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der ländlich geprägte westliche Teil des Gemeindegebietes von Neukirchen i.h. Der touristisch bedeutsame östliche Gemeindebereich an der Lübecker Bucht liegt deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Gremersdorf Die im Nordwesten des Amtes Oldenburg-Land gelegene Gemeinde Gremersdorf weist überwiegend einen ländlichen Charakter auf. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten im Untersuchungsraum nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. sechs Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von 190 Betten (vgl. Tabelle 1). Die Zahl der Ankünfte lag im Jahr 2011 bei 7.810, die der Übernachtungen bei (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt nur der äußerste südöstliche Teil des Gemeindegebietes. 32

40 Oldenburg i.h. Oldenburg i.h. (anerkannter Erholungsort - vgl. auch Kapitel 3.4.3) gilt als das touristisch attraktive, historische Zentrum des ansonsten strukturschwächeren Nordens von Ostholstein. Als Stadt mit Zentrumsfunktion bietet Oldenburg eine Reihe attraktiver Anziehungspunkte. Von großem Stellenwert sind der Oldenburger Ringwall (eines der bedeutendsten Bodendenkmäler Schleswig-Holsteins) mit dem Wallmuseum sowie der Stadtpark mit Auelandschaft, die insbesondere für Tagesgäste ein beliebtes Ausflugsziel darstellen. Als weitere touristische Angebote sind in Oldenburg u.a. ein Hallenbad, ein Kurmittelhaus, ein Reiterhof, Tennisplätze und ein Fahrradverleih zu nennen. Darüber hinaus befindet sich in Oldenburg die älteste Backsteinkirche Nordeuropas sowie ein breites Angebot zum Wandern und Radfahren in der Natur, zum Besuch von Museum, Theater und Kulturveranstaltungen usw. (vgl. STADT OLDENBURG I.H. 2002, KURVERWALTUNG GROßENBRODE / TOURISMUSSERVICE HOLSTEINER OSTSEE LAND 2012 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Stadtgebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege die Stadt (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Das Angebot an statistisch erfassten Unterkünften ab neun Betten beläuft sich in Oldenburg i.h. auf fünf Betriebe mit 133 Betten. Bei den Übernachtungszahlen musste in Oldenburg entgegen dem regionalen Trend zwischen 2006 und 2008 ein deutlicher Rückgang festgestellt werden. Seither erfolgt eine Stabilisierung auf dem geringeren Niveau (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 21). Im Jahr 2011 konnten Ankünfte und Übernachtungen verzeichnet werden (vgl. Tabelle 7). Mit Ausnahme des nordwestlichen Stadtgebietes liegt das gesamte Gebiet von Oldenburg i.h. einschließlich großer Teile der Stadt Oldenburg i.h. im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens. Manhagen Die im Süden des Amtes Lensahn gelegene Gemeinde Manhagen weist überwiegend einen ländlichen Charakter auf. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot beschränkt sich auf einige wenige Betriebe (vgl. Tabelle 1). Zur Nachfragesituation liegen keine Angaben vor (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt der westliche Teil des Gemeindegebietes einschließlich des westlichen Randes der Ortslage von Manhagen. Beschendorf Die im Süden des Amtes Lensahn gelegene Gemeinde Beschendorf weist überwiegend einen ländlichen Charakter auf. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot beschränkt sich auf einige wenige Betriebe (vgl. Tabelle 1). Zur Nachfragesituation liegen keine Angaben vor (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt nahezu das gesamte Gemeindegebiet einschließlich der Ortslage von Beschendorf. Kabelhorst Die Gemeinde Kabelhorst ist überwiegend ländlich geprägt. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte 33

41 sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOM- PASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot beschränkt sich auf einige wenige Betriebe (vgl. Tabelle 1). Zur Nachfragesituation liegen keine Angaben vor (vgl. Tabelle 7). In den Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens ragt nur der äußerste südwestliche Teil des Gemeindegebietes hinein. Göhl Die im Süden des Amtes Oldenburg-Land gelegene Gemeinde Göhl ist ebenfalls überwiegend ländlich geprägt. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus wird das Gemeindegebiet von zwei überregional bedeutsamen Radwegen (Ostseeküsten-Radweg und Mönchsweg) gequert (vgl. KOM- PASS KARTEN GMBH 2010 und HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGS- AMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot beschränkt sich auf einige wenige Betriebe (vgl. Tabelle 1). Zur Nachfragesituation liegen keine Angaben vor (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem das nordwestliche Gemeindegebiet einschließlich der Ortslage von Göhl. Lensahn Auch wenn die Anzahl der Übernachtungsmöglichkeiten in Lensahn (anerkannter Erholungsort - vgl. auch Kapitel 3.4.3) selbst eher gering ist (vgl. auch Tabelle 1), spielt die Landschaft für den Tourismus insofern eine Rolle, als das sie durch die Lage im Hinterland der Ostseebäder zu deren Attraktivität mit beiträgt. Bedeutung hat auch der Besuch durch Naherholungssuchende aus der Gemeinde selbst und aus den Nachbargemeinden (vgl. GEMEINDE LENSAHN 2000). Touristische Anziehungspunkte im Untersuchungsraum sind u.a. der Museumshof im Prienfeld in Lensahn mit angegliedertem Naturlehrpfad, in dem alte Kulturmethoden und Kulturlandschaftsbiotope gezeigt werden (vgl. MUSEUMSHOF LENSAHN 2012). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Die Übernachtungszahlen in der Gemeinde Lensahn erreichen durch die Lage im Binnenland nicht das Niveau der Seebäder. Zudem verteilen sich die Übernachtungsmöglichkeiten im Hinterland tendenziell auf kleine Einrichtungen außerhalb der größeren Ortschaften (vgl. ETC TRANSPORT CONSUL- TANTS GMBH 2012, S. 20). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem das östliche Gemeindegebiet einschließlich der Ortslage von Lensahn. Altenkrempe Die im Nordwesten von Neustadt i.h. gelegene Gemeinde Altenkrempe ist überwiegend ländlich geprägt. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind die um das Jahr erbaute Basilika Altenkrempe und das Gut Hasselburg. Von der Kirche führt eine Allee zum Gut, in dem auch Konzerte des Schleswig-Holstein-Musikfestivals stattfinden. In das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer ist das Gemeindegebiet einbezogen (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus quert mit dem Mönchsweg ein überregional bedeutsame Radweg das Gemeindegebiet (vgl. (HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Zum Angebot an Beherbergungsbetrieben und zur touristischen Nachfrage liegen keine Angaben vor. 34

42 Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der östliche Teil des Gemeindegebietes einschließlich der Ortslage von Altenkrempe. Damlos Die im Norden des Amtes Lensahn gelegene Gemeinde Damlos ist überwiegend ländlich und durch Waldflächen (Damloser Wald) geprägt. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Zum Angebot an Beherbergungsbetrieben und zur touristischen Nachfrage liegen keine Angaben vor. Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem das westliche Gemeindegebiet einschließlich des westlichen Randes der Ortslage von Damlos. Grömitz Der touristische Schwerpunkt der Gemeinde Grömitz (Seeheilbad - vgl. auch Kapitel 3.4.3) liegt eindeutig an der Lübecker Bucht. Dieser Bereich liegt jedoch deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes, so dass auf Grömitz nicht näher eingegangen wird. In den Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens ragt nur der äußerste südwestliche Teil des Gemeindegebietes hinein. Süsel Die Gemeinde Süsel ragt in Höhe von Sierksdorf nur ganz knapp in den Untersuchungsraum hinein. Da die touristischen Schwerpunkte der Gemeinde (Badestellen am westlichen Teil des Süseler Sees, Wasserskianlage, Reiterpark Max Habel in Selin) (vgl. NEUMANN 2012) deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes liegt, wird nicht näher auf die Gemeinde eingegangen. Lübeck Das Stadtgebiet von Lübeck ragt nur ganz randlich im Bereich der nördlichen Stadtteile Vorwerk und Siems-Dänischburg bzw. Israelsdorf in den Untersuchungsraum hinein, so dass nicht vertiefend auf die touristische Bedeutung der Stadt eingegangen wird. An touristisch relevanten Strukturen sind im Untersuchungsraum ein Naturerlebnisraum und ein Erholungswald zu nennen (vgl. LANDESVERMES- SUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus ist die Stadt Lübeck in das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer eingebunden (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Der Jakobsweg als überregional bedeutsamer Fernwanderweg quert bei Vorwerk den Untersuchungsraum (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Fehmarn Fehmarn gehört mit rund Sonnenstunden im Jahr zu den sonnenreichsten Orten Deutschlands (vgl. TOURISMUS-SERVICE FEHMARN 2012). Im Zusammenwirken mit der Insellage, den vielen Stränden und dem Vorhandensein diverser weiterer touristischer Anziehungspunkte (u.a. Burger Binnensee mit Hafen, Meereszentrum Fehmarn, Fehmarnsund-Brücke) besitzt Fehmarn eine hohe touristische Attraktivität, die jedes Jahr eine Vielzahl von Besuchern anzieht. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt die Insel Fehmarn mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Stadtgebiet (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010, HOLSTEINER AUEN- LAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORD- 35

43 DEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. 214 Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von über Betten (vgl. Tabelle 1). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt auf Fehmarn ein ca. 2 km breiter Korridor, der sich entlang der B 207 bzw. der Bahnstrecke vom Fehmarnsund im Süden bis Puttgarden im Norden erstreckt. Darin eingeschlossen sind der westliche Ortsrand von Burg auf Fehmarn und der östliche Ortsrand von Landkirchen sowie die Ortslagen von Puttgarden, Bannesdorf, Blieschendorf, Avendorf, Strukkamp und Fehmarnsund. Der Ortsteil Burg ist Seeheilbad (vgl. auch Kapitel 3.4.3). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Beherbergungsinfrastruktur der Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011a). Für die Gemeinden Damlos und Altenkrempe sind in der Auflistung des Statistischen Amtes keine Angaben enthalten. Tabelle 1: Beherbergungsinfrastruktur der Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (absteigend nach Anzahl der Betten) Kommune Beherbergungsbetriebe ab neun Betten Betriebe 8 Betten 9 Campingplätze 7 Fehmarn Lübeck Grömitz Timmendorfer Strand Scharbeutz Neustadt i.h Großenbrode Sierksdorf Ratekau Bad Schwartau Heringsdorf Schashagen Neukirchen i.h Gremersdorf Süsel Oldenburg i.h Manhagen Beschendorf 2 * - Kabelhorst 2 * - Göhl 1 * - Lensahn 1 * 1 * Zahlenwert unterliegt gemäß STATISTISCHEM AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (2011a) der Geheimhaltung oder ist unbekannt Im Juli geöffnete Campingplätze für Urlaubscamping. Im Juli geöffnete Beherbergungsbetriebe. Im Juli angebotene Betten/Schlafgelegenheiten. 36

44 Die Beherbergungsstatistik (Betriebe ab neun Betten) deckt nur einen Teil des gesamten Beherbergungsangebotes ab. Der touristische Graue Markt (der nicht von der amtlichen Statistik erfasste Teil des Tourismus), der z.t. einen erheblichen Umfang einnimmt (vgl. dazu auch die Untersuchung Quantitative Analyse der Destination Fehmarnbelt des INSTITUTES FÜR MANAGEMENT UND TOURISMUS DER FACHHOCHSCHULE WESTKÜSTE 2010b, u.a. S. 17 und 77), ist hierin nicht enthalten. So werden in der Untersuchung der Fachhochschule Westküste allein an privaten, in der amtlichen Statistik nicht erfassten Betten für Timmendorfer Strand 315, für Grömitz und für Scharbeutz 716 genannt. Dennoch weist die hohe Anzahl von Beherbergungsbetrieben ab neun Betten insbesondere in den Gemeinden der Lübecker Bucht wie Grömitz, Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf und Großenbrode sowie auf Fehmarn auf die erhebliche Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft in diesen Gemeinden hin. In den Gemeinden Grömitz, Scharbeutz, Schashagen, Heringsdorf, Neukirchen und Großenbrode sowie in Neustadt i.h. und auf Fehmarn nimmt zusätzlich der Campingtourismus eine hohe Bedeutung ein. 3.4 Touristisches Angebot im Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens umfasst nur Teilbereiche der in Kapitel 3.3 beschriebenen Kommunen. In den folgenden Ausführungen wird deshalb auf das konkret im Untersuchungsraum vorhandene touristische Angebot eingegangen. Dabei wird zwischen Beherbergungsinfrastruktur (Kapitel 3.4.1) und Freizeitinfrastruktur (Kapitel 3.4.2) unterschieden Beherbergungsinfrastruktur Hotellerie und Parahotellerie Zur Hotellerie zählen gemäß der amtlichen Statistik in Schleswig-Holstein Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Hotel garnis. Die Parahotellerie umfasst Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und wohnungen sowie Jugendherbergen. Ebenfalls gehören Campingplätze zur Parahotellerie. Zur Einschätzung der Betroffenheit der Hotellerie und Parahotellerie insbesondere durch Lärmimmissionen war es notwendig, die touristischen Beherbergungsbetriebe im Untersuchungsraum zu erfassen. Diese Erfassung ist für den Großteil des Untersuchungsraumes bereits im Jahr 2010 im Rahmen der Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung in Folge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / RE- GIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010) durchgeführt worden. Dabei wurden die touristischen Beherbergungsbetriebe (größtenteils georeferenziert) verortet und quantifiziert (nach Anzahl der Betten). Basis hierfür waren von den Kommunen gelieferte Angaben zu örtlichen Beherbergungsbetrieben, wobei Adressen mit mehr als Gästebetten überliefert worden 10. Die Daten wurden der von der Firma Lärmkontor GmbH mit Zustimmung des Kreises Ostholstein im April 2012 zur Verfügung gestellt. Ergänzend wurden von der im Jahr 2012 die Gastgeberverzeichnisse der Gemeinden Altenkrempe, Ratekau und Schashagen sowie der Stadt Oldenburg i.h. ausgewertet, da für diese Bereiche in den Daten, die im Rahmen der Betroffenheitsanalyse erhoben worden sind, relativ wenige Angaben vorlagen. Die Beherbergungsbetriebe, die in den dortigen Gastgeberverzeichnissen aufge- 10 Von diesen konnten gemäß den Angaben in der Betroffenheitsanalyse knapp Gästebetten (etwa 70 % der von den beteiligten Kommunen gelieferten Datensätze) übernommen werden. Die fehlenden Datensätze (knapp 30%) waren entweder nicht identifizierbare Adressen oder Wohngebäuden nicht zuordenbar. 37

45 führt sind und innerhalb des Untersuchungsraumes liegen, wurden georeferenziert verortet und dem Datensatz aus der Betroffenheitsanalyse hinzugefügt. Für die Gemeinde Scharbeutz und die Insel Fehmarn waren im Datensatz der Betroffenheitsanalyse keine Angaben zu Beherbergungsbetrieben enthalten. Für Scharbeutz lag dies darin begründet, dass die Daten gemäß Auskunft der Firma Lärmkontor von der Gemeinde relativ spät geliefert worden und eine nachträgliche Einarbeitung aus Kosten- und Termingründen vom Kreis Ostholstein verworfen wurde. Die Daten für Fehmarn waren ebenfalls verspätet und nicht im notwendigen, maschinenlesbaren Format überliefert worden und konnten daher ebenfalls im Rahmen der Betroffenheitsanalyse nicht berücksichtigt werden. Für den Bereich Scharbeutz wird im vorliegenden Gutachten der verspätet gelieferte Datensatz der Gemeinde berücksichtigt (zu Art und Umfang der Berücksichtigung siehe Kapitel ). Für den Bereich Fehmarn erfolgte eine nachträgliche Erfassung anhand des Gastgeberverzeichnisses der Insel. Insgesamt stehen in den im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetrieben pro Gemeinde folgende Bettenzahlen zur Verfügung: Tabelle 2: Kommune Bettenzahlen pro Gemeinde bei den im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetrieben Angebote Betten im Untersuchungsraum Scharbeutz Sierksdorf Timmendorfer Strand Großenbrode 591 Fehmarn 442 Ratekau 155 Neustadt i.h. 100 Oldenburg i.h. 99 Lensahn 76 Neukirchen i.h. 67 Bad Schwartau 66 Beschendorf 40 Heringsdorf 33 Damlos 8 Gremersdorf 4 Altenkrempe - Göhl - Grömitz - Kabelhorst - Lübeck - Manhagen - Schashagen - Süsel - Gesamt

46 Die im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetriebe sind in der der Karte Touristische Infrastruktur Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante dargestellt. Ergänzend werden in der Karte alle bauleitplanerischen Ausweisungen der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen dargestellt, die einen Bezug zur touristischen Beherbergungsinfrastruktur haben. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Sondergebiete mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen. Hinzuweisen ist u.a. auf Sondergebiete in Scharbeutz mit den Zweckbestimmungen Hotel und Hotel & Sport sowie Ferienhäuser, Fremdenverkehr und Wochenendhausgebiet, in Sierksdorf mit den Zweckbestimmungen Hotel / Ferienwohnung, Hotel & Sport und Ferienwohnung/Kur sowie in Großenbrode mit den Zweckbestimmungen Ferien, Ferienwohnungen und Wochenendhausgebiet. Zu den geplanten Erweiterungen des touristischen Beherbergungsangebotes durch die einzelnen Kommunen siehe Kapitel Campingplätze, die ebenfalls zur Parahotellerie gehören, waren in den Datensätzen, die im Rahmen der Betroffenheitsanalyse zusammengestellt worden sind, nicht enthalten. Aus diesem Grund wurden diese gesondert erfasst. Die im Untersuchungsraum gelegenen Campingplätze sind überwiegend bauleitplanerisch ausgewiesen (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Camping ). Die nicht bauleitplanerisch ausgewiesenen Plätze sind in der Karte Touristische Infrastruktur gesondert dargestellt. Tabelle 3: Im Untersuchungsraum gelegene Campingplätze Name Standplätze gesamt Dauerstandplätze Fehmarn Campingplatz Strukkamphuk Campingplatz Puttgarden Großenbrode Wiesencamping Lütjenbrode Campingplatz Strandparadies Neukirchen i.h. Campingplatz Seekamp Scharbeutz Campingplatz Ferienglück Campingplatz Neptun Camping-Park Waldesruh Mile Camping Ostsee Seepferdchen Sierksdorf Hof Sierksdorf Camping Buchholz (Quellen: OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V und VERBAND DER CAMPINGUNTERNEHMER SCHLES- WIG-HOLSTEIN 2012 sowie eigene Erkundungen vor Ort) k.a k.a. Der Zeltplatz in Offendorf (Gemeinde Ratekau) am Hemmelsdorfer See gehört der Hannoverschen Landeskirche und ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich (telefonische Auskunft der Gemeinde Ratekau vom ). 39

47 Vorsorge- und Reha-Einrichtungen Im Untersuchungsraum finden sich mehrere Kurorte mit unterschiedlichen Prädikaten (vgl. auch Kapitel 3.4.3). Zu nennen sind das Heilbad Bad Schwartau, die Seeheilbäder Fehmarn/Ortsteil Burg, Großenbrode, Haffkrug (Gemeinde Scharbeutz), Scharbeutz und Timmendorfer Strand sowie die Seebäder Neustadt i.h. und Sierksdorf. Die genannten Orte verfügen über diverse Vorsorge- und Reha-Einrichtungen z.t. mit spezifisch touristischer Ausrichtung und eigenen Übernachtungsmöglichkeiten (z.b. Kurheime). Nicht berücksichtigt sind Akutkliniken (wie z.b. die Inselklinik auf Fehmarn westlich von Burg), die im Wesentlichen der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung dienen und keinen spezifischen touristischen Hintergrund haben. Folgende im Untersuchungsraum gelegene Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sind zu nennen: Bad Schwartau - Asklepios-Klinik (Kur- und Reha-Einrichtung). Timmendorfer Strand - Curschmann-Klinik zur Rehabilitation von Herz- und Kreislauferkrankungen; - Naturheil-Zentrum Timmendorfer Strand. Großenbrode - Mutter und Kind Kurklinik Miramar (Mutter-Kind-Kureinrichtung) mit 52 Appartements; - Mutter-Kind-Kurhaus Baltic (AWO) (Mutter-Kind-Kureinrichtung) für 40 Erwachsene und 80 Kinder; - Kur- und Erholungszentrum Haus am Sund (AWO) (Mutter-Kind-Kureinrichtung) mit 33 Doppelzimmern und zwölf Familienzimmern; - Kurmittelcentrum Südstrand. Die in Neustadt i.h. und auf Fehmarn befindlichen Einrichtungen liegen außerhalb des Untersuchungsraumes und sind deshalb nicht aufgeführt. Zu geplanten Vorsorge- und Reha-Einrichtungen u.a. in Scharbeutz siehe Kapitel Die im Untersuchungsraum gelegenen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sind überwiegend bauleitplanerisch ausgewiesen (Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Klinik, Kur und Rehabilitation ) und in der Karte Touristische Infrastruktur Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante entsprechend dargestellt. (Quellen: OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011b, ASKLEPIOS REHA-KLINIK BAD SCHWARTAU GMBH 2012, KURVERWALTUNG OSTSEEHEILBAD GROSSENBRODE 2012b, SANA KLINIKEN OSTHOLSTEIN GMBH - INSELKLINIK FEHMARN 2012) Sportboothäfen als Unterkunftsangebote Im Untersuchungsraum existieren folgende Sportboothäfen mit touristischer Bedeutung (vgl. TOURIS- MUS-SERVICE NEUSTADT-PELZERHAKEN-RETTIN 2012, KURVERWALTUNG OSTSEEHEILBAD GROßENBRODE 2012a und OSTSEE.DE INFO GMBH 2012): Neustadt i.h. - ancora Marina Yachthafen: mit ca Liegeplätzen einer der größten Privathäfen Deutschlands; - Sportboothafen der Stadt Neustadt i.h. mit 250 Liegeplätzen. Großenbrode (sechs Häfen mit fast Liegeplätzen) - Kommunal- und Sportboothafen Großenbrode; - Yachthafen Marina Großenbrode GmbH; - Yacht-Club Großenbrode e.v.; - Wassersportzentrum Großenbrode; 40

48 - Yachtwerft Klemens GmbH; - Großenbroder Fähre. Fehmarn - Yacht- und Bootswerft Martin mit 100 Liegeplätzen im Fehmarnsund. Zur Ermittlung der touristisch verfügbaren Gastliegeplätze müsste die Gesamtzahl der Liegeplätze um die Zahl der vermieteten Liegeplätze vermindert werden. Damit würde die Realität allerdings nicht ganz getroffen, denn einerseits steht ein nicht vermieteter Dauerliegeplatz nicht zwangsweise als Gastliegeplatz zur Verfügung, andererseits können auch gerade nicht belegte Dauerliegeplätze durchaus als Gastliegeplätze genutzt werden (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 68). Da davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Zahl der Liegeplätze Dauerliegern vorbehalten ist (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 68), wurde auf eine gesonderte Ermittlung der touristisch verfügbaren Gastliegeplätze verzichtet Freizeitinfrastruktur Eine vollständige Zusammenstellung des Freizeitangebotes im Untersuchungsraum und seiner Umgebung ist an dieser Stelle nicht erforderlich. Vielmehr wird der Schwerpunkt auf die touristisch wesentlichen Aspekte des Freizeitangebotes mit seinen Eckdaten und seiner räumlichen Verteilung gelegt. Einen Schwerpunkt bildet dabei die freiluftorientierte touristische Infrastruktur, da vor allem bei dieser von einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber dem von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkungen (insbesondere Lärm) auszugehen ist Freiluftorientierte touristische Infrastruktur Häfen / Sportboothäfen und Bootsverleihe Neben ihrer Bedeutung als Übernachtungsmöglichkeit (vgl. Kapitel ) stellen Sportboothäfen auch einen erheblichen Freizeitfaktor dar. Sie sind als Orte, an denen Maritimität unmittelbar erlebt werden kann, einer der wichtigsten touristischen Standortfaktoren Schleswig-Holsteins. Sportboothäfen und Häfen insgesamt sind Ausflugsziele, Treffpunkte und Gastronomiestandorte. Neben den bereits in Kapitel genannten Sportboothäfen existieren im Untersuchungsraum folgende Stadt- und Kommunalhäfen sowie Fährhäfen: - Stadt- und Kommunalhafen Neustadt i.h.; - Kommunal- und Sportboothafen Großenbrode; - Fährhafen Puttgarden. Bootsverleihe finden sich im Untersuchungsraum in Offendorf und Hemmelsdorf am Hemmelsdorfer See sowie an der Ostsee in Großenbrode, Haffkrug, Scharbeutz und Sierksdorf (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Auf dem Hemmelsdorfer See ist Wassersport aus Naturschutzgründen nur eingeschränkt möglich. Es gibt ca. 120 Liegeplätze, die sich überwiegend in Offendorf und Hemmelsdorf befinden. Motorgetriebene Fahrzeuge sind der Fischerei und der DLRG vorbehalten (vgl. GEMEINDE RATEKAU 2005 und GE- MEINDE TIMMENDORFER STRAND 2007) Sonstiger wassergebundene Freizeitaktivitäten Zu den sonstigen wassergebundenen Freizeitaktivitäten werden vor allem Baden/Strandaufenthalt, Surfen, Tauchen und Angeln/Fischen gezählt. Baden / Strandaufenthalt Badestrände sind ein wichtiges Requisit für Übernachtungsgäste und stellen vor allem an der Ostseeküste einen bedeutenden Attraktivitätsfaktor dar. So gaben im Rahmen der Studie Destination Brand 41

49 10 - Themenkompetenz deutscher Reiseziele des INSTITUTS FÜR MANAGEMENT UND TOURISMUS (IMT) DER FACHHOCHSCHULE WESTKÜSTE (2010a) 64 % der in der Stichprobe repräsentierten deutschen Bevölkerung im Alter von 14 bis 74 Jahren an, Interesse an der Urlaubsaktivität Bade-/Strandurlaub zu haben. Auch Schleswig-Holstein wird durch die repräsentierte deutsche Bevölkerung hinsichtlich der Urlaubsart Bade-/Strandurlaub eine sehr hohe Themenkompetenz zugesprochen. So erfährt das Land Schleswig-Holstein für dieses Thema einen Eignungszuspruch von 58 % 11 und ordnet sich somit im Konkurrenzvergleich auf Basis aller Befragter auf Rang 13 unter den 39 untersuchten Inlandsreisezielen zur Urlaubsart Bade-/ Strandurlaub ein (auf Basis aller Befragten) (vgl. IMT 2010a). Auf Rang 1 des Konkurrenzvergleichs auf Basis aller Befragter hinsichtlich des Urlaubsthemas Bad-/ Strandurlaub ordnet sich die Destination Ostsee mit einem Eignungszuspruch von 81% ein (vgl. IMT 2010a). Die wesentlichen Badestrände im Untersuchungsraum sind nachfolgend aufgeführt (vgl. OSTSEE- HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012b und TOURISMUS-SERVICE SCHARBEUTZ 2012). Tabelle 4: Im Untersuchungsraum gelegene Badestrände Bezeichnung des Strandes Beschreibung Gemeinde Großenbrode Südstrand Weststrand Gemeinde Scharbeutz Strand in Haffkrug Strand in Scharbeutz Gemeinde Sierksdorf 1,5 km lange Strandpromenade mit Sandstrand, Seebrücke und Strandkorbvermietung; Strandart: Sandstrand, Freistrandbereich, Familienstrand. Naturstrand mit Dünen und Steilküste hinter dem Deich; Strandart: Sandstrand, Freistrandbereich. Sandstrand mit Aktions-/Spielstrand, Hundestrand, Freistrand und Surfstrand sowie Beachvolleyballmöglichkeit und Strandkorbvermietung. Sandstrand mit Aktions-, Spiel-, Hunde- und FKK-Strand sowie Beachvolleyballmöglichkeit und Strandkorbvermietung. Sierksdorfer Strand Gemeinde Timmendorfer Strand 5 km langer Sandstrand z.t. unterhalb der malerischen und ursprünglichen Steilküste; Strandart: Sandstrand, Hundestrand. Timmendorfer Strand Mit 7 km längster Strand in Schleswig-Holstein mit insgesamt 37 Strandabschnitten und zwei Seebrücken; Strandart: Action- und Funstrand, Sandstrand, FKK-Strand, Familienstrand; Beachvolleyball-Mekka, in dem seit 1993 Deutsche Meisterschaften ausgetragen werden. Fehmarn verfügt an seiner 78 km langen Küstenlinie über 24 Strände. Im Untersuchungsraum ist vor allem auf die Strände bei Marienleuchte und Puttgarden im Norden der Insel sowie auf die Strände bei Fehmarnsund und Strukkamphuk am Fehmarnsund hinzuweisen (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S sowie KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Bademöglichkeiten im Binnenland sind vor allem in Form von Schwimmbädern vorhanden (Waldschwimmbad in Lensahn vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus gibt es am Hemmelsdorfer See verschiedene Bademöglichkeiten. Surfen Fehmarn ist eines der profiliertesten Surfreviere der Ostsee. Allein auf der Insel können 25 Surfspots identifiziert werden, von denen der Fehmarnsund innerhalb des Untersuchungsraumes liegt. Die einzelnen Spots sind hinsichtlich ihrer Eignung für Windsurfer ausgewiesen, werden aber auch von Kitesurfern und Wellenreitern genutzt. Auf Fehmarn existieren darüber hinaus acht Surfschulen und 11 Top-Two-Box Wert setzt sich zusammen aus den Werten 5 = sehr gut geeignet und 4 = gut geeignet 42

50 acht Surfshops, die jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes liegen (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S ). Im übrigen Untersuchungsraum finden sich Surfspots in Großenbrode, Haffkrug, Scharbeutz, Sierksdorf und Timmendorfer Strand (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011 sowie KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Surf- und Segelschulen existieren in Großenbrode und in Timmendorfer Strand (vgl. OSTSEE- HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011f). Tauchen Ähnlich wie beim Angeln ist auch Tauchen grundsätzlich an allen Stellen erlaubt, an denen kein explizites Verbot ausgesprochen ist. Insofern kann die Darstellung von Tauchstellen in erster Linie auf Schwerpunkte hinweisen, an denen wegen guter Erreichbarkeit von interessanten Unterwasserrevieren eine verstärkte Aktivität vermutet werden kann. Auf Fehmarn lassen sich vier Tauchspots lokalisieren, von denen einer im Untersuchungsraum liegt (Fehmarnsund). Die auf Fehmarn bestehenden Tauchschulen liegen außerhalb des Untersuchungsraumes (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDER- FORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S ). Im übrigen Untersuchungsraum existieren Tauchschulen in Timmendorfer Strand und in Scharbeutz (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011f). Angeln / Fischen Angeln ist für Berechtigte (Vorliegen eines Fischereischeins bzw. einer Ausnahmegenehmigung für Touristen und einer lokalen Angelerlaubnis) überall erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist (z.b. in Naturschutzgebieten mit Betretungsverbot). Daher ist eine vollständige Darstellung aller Angelpunkte kaum möglich. Berücksichtigt wurden im vorliegenden Fall Möglichkeiten zum Fischen, soweit sie in den ausgewerteten Freizeitkarten (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008) dargestellt sind. Diese finden sich vor allem im Bereich der Gemeinde Ratekau an den Teichanlagen südlich des Hemmelsdorfer Sees Radfahren Radfahren gehört zu einer der wichtigsten Freizeitbeschäftigungen von Urlaubern. So gaben im Rahmen der Studie Destination Brand 10 des INSTITUTS FÜR MANAGEMENT UND TOURISMUS (IMT) DER FACHHOCHSCHULE WESTKÜSTE (2010a) 38 % 12 der deutschen Bevölkerung an, Interesse an der Urlaubsaktivität Rad fahren (nicht Mountainbike) zu haben. Neben dem verhältnismäßig hohen allgemeinen Interessentenpotenzial der in der Stichprobe repräsentierten deutschen Bevölkerung, bezogen auf das Thema Rad fahren (nicht Mountainbike), erfährt Schleswig-Holstein als Reiseziel auch vergleichsweise hohe Zustimmungswerte durch die repräsentierten Deutschen hinsichtlich der Urlaubsaktivität Rad fahren. So erfährt das Land Schleswig-Holstein für dieses Thema einen Eignungszuspruch von 59 % (auf Basis aller Befragten und rangiert somit im Konkurrenzvergleich auf Basis aller Befragter auf Rang 8 von 97 in der Studie untersuchten Inlandsreisezielen zum Thema Rad fahren (nicht Mountainbike fahren) (vgl. IMT 2010a). Gemäß der Einflussanalyse Tourismus gaben auf Fehmarn 46 % der Übernachtungsgäste und 42 % der Camper an, (auch) wegen der Radfahrmöglichkeiten auf die Insel gekommen zu sein. 53 % der Übernachtungsgäste und 62 % der Camper sind während ihres Aufenthaltes Rad gefahren (vgl. INSTI- TUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 90). Radfahren ist vor allem auf ein aktivitätsangepasstes Wegenetz angewiesen. Selbstverständlich sind Radfahrer aber auch abseits ausgewiesener Radwege anzutreffen. Die Darstellung der für Radfahrer relevanten Infrastruktur in der Karte Touristische Infrastruktur Bestand / Konflikte der Vorzugsvari- 12 Top.Two-Box Wert setzt sich aus den Werten 5 = sehr geeignet und 4 = geeignet zusammen. 43

51 ante beschränkt sich auf das im Untersuchungsraum ausgewiesene Radwegenetz und Fahrradleihmöglichkeiten. Das Radwegnetz im Untersuchungsraum besteht aus einem weit verzweigten Netz regionaler Radwege sowie zwei überregional bedeutsamen Radwegen (Ostseeküsten-Radweg und Mönchsweg) (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Der Ostseeküsten-Radweg beginnt im Norden in Kupfermühle bei Flensburg und führt über Maasholm an der Schlei, Eckernförde, Kiel, Hohwacht, rund um die Insel Fehmarn bis nach Lübeck- Travemünde (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011d). Im Untersuchungsraum verläuft der Ostseeküsten-Radweg von Fehmarn im Norden über Großenbrode, Neukirchen, Dahme, Kellenhusen, Grömitz, Neustadt i.h., Sierksdorf und Scharbeutz bis nach Timmendorfer Strand im Süden. Der vom Büro Lebensraum Zukunft in Eckenförde betreute Mönchsweg führt als Radfernweg von Glückstadt nach Fehmarn quer durch Schleswig-Holstein. Auf den 340 km des Mönchsweges folgt man den Spuren des Bischofs Vicelin. Die Etappen führen durch verschiedene Regionen und Orte, in denen Radfahrer von offenen Kirchen empfangen werden, aber auch die Möglichkeit haben, die Natur und die historischen Orte am Wegesrand zu genießen (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUS- BÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Im Untersuchungsraum verläuft der Mönchsweg von Fehmarn im Norden über Großenbrode, Heiligenhafen, Heringsdorf, Oldenburg i.h., Riepsdorf, Grömitz und Altenkrempe bis nach Neustadt i.h. im Süden. Fahrradleihmöglichkeiten gibt es im Untersuchungsraum u.a. in Haffkrug, Neustadt i.h., Scharbeutz, Sierksdorf und Timmendorfer Strand (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Einige Beherbergungsbetriebe haben sich speziell auf die Bedürfnisse von Radtouristen eingestellt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.v. (ADFC) bietet dazu ein Klassifizierungssystem Bett & Bike an, dem im Untersuchungsraum einige Betriebe angeschlossen sind Reiten Wenngleich das allgemeine Interessentenpotenzial der in der Stichprobe der Studie Destination Brand 10 - Themenkompetenz deutscher Reiseziele repräsentierten Bevölkerung gering ausfällt (11 % der Befragten) (IMT 2010a), wird dem Reittourismus in Schleswig-Holstein ein verhältnismäßig hoher Stellenwert eingeräumt. Die (touristische) Freizeitbeschäftigung Reiten hat raumbezogen zwei relevante Aspekte: zum einen den Standort für Pferd und Reiter, zum anderen die Ausreitmöglichkeiten auf oder auch abseits von Wegen, z.b. am Strand (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 87). Das überwiegend ländlich geprägte und landschaftlich attraktive Hinterland der Ostseeküste bietet eine Vielzahl von Reitmöglichkeiten (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Reiterhöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten gibt es u.a. in Oldenburg (Reiterhof Oldenburg am östlichen Stadtrand sowie Ponyranch Lübbersdorf südlich der Stadt), in Lensahn (Ferienhof Femerling in Sipsdorf), in Scharbeutz (Reitstall Friedrichshof Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage gemäß Bauleitplanung der Gemeinde) und in Timmendorfer Strand (Gestüt Hof am See nördlich von Hemmelsdorf) (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011e). Ein übergeordnetes und in Wander- und Freizeitkarten verzeichnetes Reitwegenetz ist im Untersuchungsraum überwiegend nicht vorhanden. Die einzigen Ausnahmen bilden die Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand, für die zwischen den Jahren 2002 und 2004 durch das LANDSCHAFTSARCHI- TEKTURBÜRO SCHLIE ein Reitroutenkonzept erarbeitet worden ist. Nach umfangreichen Abstimmungen und Beratungen innerhalb der gemeindlichen Gremien wurde 2005 die Umsetzung des Projektes vorgenommen. Das realisierte Reitroutennetz trägt mit seiner Länge von 120 km erheblich zur Attraktivitätssteigerung als Urlaubsregion für Reiter dar und ist soweit im Untersuchungsraum gelegen in 44

52 der Karte Touristische Infrastruktur Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante dargestellt. (vgl. LAND- SCHAFTSARCHITEKTURBÜRO SCHLIE 2006) Wandern Im Untersuchungsraum besteht ein weit verzweigtes Netz lokaler und regionaler Wanderwege (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Auf eine Darstellung des kompletten Netzes dieser Wege in der Karte Touristische Infrastruktur Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet. Dargestellt ist jedoch der Fernwanderweg E1 Nordsee-Bodensee-Lugano, der im Untersuchungsraum zwischen Neustadt i.h. und Ratekau verläuft. Er ist der älteste unter den europäischen Fernwanderwegen und führt in Schleswig-Holstein über Flensburg und Schleswig, durch den Naturpark Hüttener Berge und über Eckernförde, ab dort entlang der Ostseeküste nach Kiel. Der weitere Verlauf führt über Preetz, Plön, Malente-Gremsmühlen, Eutin und Neustadt nach Lübeck. Hier stößt er auf den E9, der an der Küste entlang Mecklenburg-Vorpommern durchläuft (EGOTREK 2012). Ebenfalls im Untersuchungsraum verläuft ein Teilabschnitt des Jakobsweges. Der Jakobsweg ist ein z.t. in Vergessenheit geratenes Wegenetz durch Europa zum Wallfahrtfort Santiago de Compostella in Spanien. Diese europäische Kulturstraße wurde durch gemeinsame Anstrengungen der Kommunen der AktivRegionen wie auch der Jakobus-Gesellschaft auf der Strecke zwischen Lübeck und Puttgarden auf Fehmarn erkundet, ausgebaut, markiert und im Jahr 2010 eingeweiht (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKO- BUS-GESELLSCHAFT E.V. 2012) Golf / Minigolf Die einzige Golfanlage im Untersuchungsraum liegt westlich der Ortslage von Timmendorfer Strand. Es handelt sich um die 1973 eröffnete Golfanlage Seeschlösschen, die mit ihren zwei 18 Loch-Plätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt. In unmittelbarer Nähe des Golfplatzes bestehen Beherbergungsangebote (Golfresidenz Timmendorfer Strand, Golfhotel Freesenholm) (vgl. GOLF IN SCHLESWIG-HOLSTEIN GMBH 2012). Minigolfanlagen sind im Untersuchungsraum mehrere vorhanden. Sie finden sich in Bad Schwartau (im Kurpark), in Großenbrode (Südstrand), in Scharbeutz und Haffkrug (jeweils im Kurpark, außerdem Dünengolf / Adventure Golf Strandallee / Pönitzer Chaussee), in Sierksdorf (Bereich Ferienpark) und in Timmendorfer Strand (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011c). Ein weiterer Minigolfplatz liegt südlich von Ratekau (DEUTSCHER MINIGOLFVERBAND 2012). Der Platz ist zwar im Minigolfverzeichnis des Ostsee-Holstein-Tourismus e.v. (2011c) nicht enthalten, jedoch nach telefonischer Auskunft der Gemeinde Ratekau vom noch in Betrieb Sonstige naturorientierte Angebote Das Naturerlebnis ist zwar nicht auf geschützte Landschaftsteile beschränkt; die Ausweisung als Schutzgebiet hat jedoch insofern Bedeutung, als Touristen vermuten können, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 93). Die im Untersuchungsraum gelegenen Naturschutzschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: 45

53 Tabelle 5: Im Untersuchungsraum gelegene Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit potenzieller Bedeutung im Hinblick auf Naturerleben Art des Schutzgebietes NSG NSG NSG NSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG LSG Schellbruch Neustädter Binnenwasser Oldenburger Bruch Ruppersdorfer See Lauerholz Seegalendorfer Gehölz Hügel mit Bäumen und Gebüsch Hügel mit Eichen Travemünder Winkel Hügel mit 3 Eichen Hügel mit Bäumen und Gebüsch Grellberg Schwartauwiesen Kücknitzer Mühlenbach und Söhlengraben Kirchengelände in Neukirchen Gebietsbezeichnung Fackenburger Landgraben und Tremser Teich Schwartauer Waldungen Hemmelsdorfer See und Umgebung Alleen und Baumreihen Clever Au-Tal und Rocksholz Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen 2 Alleen im Bereich der Gemarkung Testorf und Meischenstorf Nordküste von Großenbrode, Küsten von Johannistal und Heiligenhafen einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor (Quelle: LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME 2012) Die auf Fehmarn gelegenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete liegen außerhalb des Untersuchungsraumes (vgl. LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME 2012). Weitere naturorientierte Angebote finden sich im Untersuchungsraum in Form von - Lehrpfaden (Fischerei-Lehrpfad in Haffkrug); - Trimmpfaden (nördlich von Bad Schwartau, südlich von Ratekau, südlich von Scharbeutz, bei Großenbrode, auf Fehmarn bei Bannesdorf und Niendorf) - Waldhochseilgärten (im Kammerwald in Scharbeutz). Darüber hinaus ist auf Erholungswälder (vgl. Kapitel ) und Naturerlebnisräume (vgl. Kapitel ) hinzuweisen. (Quellen: u.a. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). 46

54 Sonstige überwiegend freiluftorientierte Angebote Hierzu zählen im Untersuchungsraum u.a.: - Freilichtmuseen (Oldenburger Wallmuseum) (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freilichtmuseum gemäß Bauleitplanung); - der Museumshof Lensahn; - die im Kurpark von Timmendorfer Strand gelegene Freilichtbühne; - der Hansa-Park in Sierksdorf (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeitpark gemäß Bauleitplanung), der größte Freizeitpark Norddeutschlands und in Deutschland der einzige Freizeitpark am Meer. Gemäß FACHHOCHSCHULE WESTKÜSTE (2010) ist der Hansa-Park eine der fünf Top- Attraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie Freizeit & Unterhaltung. (Quellen: KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008, WALLMUSEUM OLDENBURG IN HOLSTEIN GBGMBH 2012, MUSEUMSHOF LENSAHN - LANDWIRTSCHAFTSMU- SEUM PRIENFELDHOF LENSAHN E.V. 2012, FREIZEIT- UND FAMILIENPARK GMBH & CO. KG 2012). Über die Besucherzahlen dieser Einrichtungen liegen keine öffentlichen Informationen vor Innenorientierte touristische Infrastruktur Bei der innenorientierten touristischen Infrastruktur ist vor allem auf Hallenbäder, Thermen, Aquarien und Museen sowie Tennis- und Eishallen hinzuweisen. Zu nennen sind u.a.: - das Warmwasser-Hallenbad "Panoramic" in Sierksdorf; - die Holstein-Therme in Bad Schwartau (Sondergebiet gemäß Bauleitplanung); - die Ostsee-Therme in Scharbeutz (gemäß FACHHOCHSCHULE WESTKÜSTE 2010 eine der fünf Top- Attraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie Freizeit & Unterhaltung) ; - das Sea Life in Timmendorfer Strand (gemäß FACHHOCHSCHULE WESTKÜSTE 2010 eine der fünf Top- Attraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie Natur ; - das Meereszentrum Fehmarn westlich von Burg a. Fehmarn (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Meereskundliche Ausstellung gemäß Bauleitplanung), eines der größten Meerwasseranlagen Europas (gemäß FACHHOCHSCHULE WESTKÜSTE 2010 eine der fünf Top-Attraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie Natur ); - das Erste deutsches Bananenmuseum in Sierksdorf; - das Dorfmuseum in Ratekau; - das Museum der Stadt Bad Schwartau; - das Eissport- und Tenniszentrum in Timmendorfer Strand; - die Gutshofanlage Hasselburg bei Altenkrempe; - die Wassermühle Hasselburg bei Klein-Schlamin (Gemeinde Altenkrempe). (Quellen: KOMPASS KARTEN GMBH 2010, LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008, MEE- RESZENTRUM FEHMARN GMBH 2012a und b, DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR MÜHLENKUNDE UND MÜHLEN- ERHALTUNG E.V. 2012, WIKIMEDIA FOUNDATION INC. 2012). Gegenüber den von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkungen besitzen diese Einrichtungen aufgrund ihrer Innenorientierung i.d.r. zwar nur eine relativ gering Empfindlichkeit. Ihr Vorhandensein unterstreicht jedoch die Bedeutung einzelner Orte oder Teilbereiche des Untersuchungsraumes für den Tourismus. Über die Besucherzahlen dieser Einrichtungen liegen keine öffentlichen Informationen vor. 47

55 Das ehemalige Meerwasser-Wellenbad in Scharbeutz ist mittlerweile abgerissen; auf dem Gelände des Bades wird in Kürze ein neues Hotel errichtet werden (telefonische Auskunft der Gemeinde Scharbeutz vom , vgl. auch BAYSIDE GMBH 2012) Kur- und Erholungsorte Im Untersuchungsraum befinden sich mehrere Kur- und Erholungsorte. Kurorte sind Orte (oder Ortsteile), in denen natürliche Heilmittel vorkommen und in denen diese für medizinische Heilverfahren genutzt werden Als Kurorte im engeren Sinne werden Heilbäder, Seeund Kneippheilbäder, heilklimatische Kurorte und Kneippkurorte sowie Seebäder bezeichnet (EISEN- STEIN 2010, S. 90). In Schleswig-Holstein werden gemäß der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort - KurortVO - (MINISTER FÜR WISSENSCHAFT, WIRTSCHAFT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2009) je nach Prädikat diverse Arten von Kurorten unterschieden. Die im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte (vgl. auch MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WIRT- SCHAFT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012) sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Für die einzelnen Arten von Kurorten sind darüber hinaus die Merkmale gemäß 3 der Kurort- VO dargestellt, die diese erfüllen müssen. Tabelle 6: Im Untersuchungsraum gelegene Kurorte Art des Kurortes Im Untersuchungsraum gelegene Orte Zu erfüllende Merkmale Heilbad Bad Schwartau a) natürliche, wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung kurmäßig bewährte Heilmittel des Bodens, b) mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, c) Kurpark sowie Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, d) vom Verkehr ungestörte Park- und Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren, Spiel-, Sport- und Liegewiesen, e) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. Seeheilbad Seebad Fehmarn/Ortsteil Burg Grömitz Großenbrode Heiligenhafen 13 Timmendorfer Strand Haffkrug und Scharbeutz 14 Neustadt i.h. a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, b) wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität, c) mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, d) Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, e) gepflegter und bewachter Badestrand, f) Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport, g) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, b) klimatisch begünstigte Lage, 13 Heiligenhafen liegt knapp außerhalb des Untersuchungsraumes und ist hier der Vollständigkeit halber dargestellt. 14 Scharbeutz und Haffkrug sind seit Sommer 2012 Seebad; davor waren beide Orte Seeheilbad (telefonische Auskunft des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom ). 48

56 Art des Kurortes Im Untersuchungsraum gelegene Orte Sierksdorf 15. Zu erfüllende Merkmale c) mindestens eine Arztpraxis, d) gepflegter und bewachter Badestrand, e) Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport. In 2 (Gemeinsame Bestimmungen für Kurorte) Abs. 2 der KurortVO wird darauf hingewiesen, dass eine Belastung des Bodens oder des Wassers durch Schadstoffe, der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen sowie der Lärmpegel die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten nicht beeinträchtigen dürfen. Erholungsorte sind klimatisch und landschaftlich bevorzugte Gebiete (Orte oder Ortsteile), die vorwiegend der Erholung dienen und einen artgerechten Ortscharakter vorweisen (DEUTSCHER TOURIS- MUSVERBAND E.V. / DEUTSCHER HEILBÄDERVERBAND E.V. 2005, S. 42). Im Untersuchungsraum sind folgende Kommunen bzw. Ortsteile Erholungsort: Heringsdorf, Lensahn, Neukirchen 16, Oldenburg i.h., Ratekau und Süsel (Stadt Eutin) sowie auf Fehmarn die Ortsteile Bannesdorf und Landkirchen (vgl. auch MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WIRTSCHAFT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012) Landschaft und Landschaftsbild mit Bezug zu Tourismus Ähnlich wie bei den geschützten Landschaftsteilen (vgl. Kapitel ) ist das Landschaftsbild insofern von Interesse, als Touristen vermuten können, dass im Bereich von Gebieten mit hoher Landschaftsbildqualität besondere Naturerlebnisse möglich sind. Die Ausführungen zum Landschaftsbild wurden weitestgehend der UVS (TGP / COCHET CONSULT 2012) entnommen, wo eine abschnittsweise Beschreibung des Landschaftsbildes im Untersuchungsraum erfolgt ist. Für Fehmarn wurde auf die Ausführungen in der Einflussanalyse Tourismus (INSTI- TUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011) zurückgegriffen. Abschnitt 1 von Bad Schwartau bis südlich Neustadt i.h. Dieser Abschnitt ist durch eine hohe landschaftliche Vielfalt gekennzeichnet. Im Süden befinden sich ausgedehnte Siedlungsbereiche der Städte Lübeck und Bad Schwartau sowie der Gemeinde Ratekau. In Bad Schwartau laufen mehrere Grünzüge auf den Innenstadtbereich zu. Niederungsflächen (Clever-Au-Tal und Schwartautal) und Parkanlagen sorgen für stark durchgrünte Siedlungsbereiche. Die Ortschaften im Bereich der Lübecker Bucht Timmendorfer Strand, Sierksdorf, Scharbeutz und Haffkrug liegen direkt an der Ostseeküste und gehen teilweise ineinander über. In Abschnitt 1 sind die ausgedehnten Waldbereiche insbesondere im Süden des Untersuchungsraumes hervorzuheben. Zwischen Ratekau und Sereetz befinden sich überwiegend Misch- und Nadelwaldbestände. Strukturreiche Laubwälder mit naturnahem Charakter, die von sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild sind, liegen südlich von Ratekau ( Hohelied ) und im Bereich von Bad Schwartau ( Riesebusch LSG Schwartauer Waldungen ). Im nördlichen Gebiet der Gemeinde Timmendorfer Strand befindet sich der Waldbereich Wohld, der sich in erster Linie aus Laub-Mischwaldbeständen zusammensetzt. Westlich von Scharbeutz befindet sich das größere zusammenhängende Waldgebiet Scharbeutzer Heide, das sich ebenfalls aus Laub Seit Sommer 2012 ist das gesamte Gemeindegebiet von Sierksdorf Seebad; davor hatte nur der Ortsteil Sierksdorf das Prädikat Seebad erhalten. Mit den Ortsteilen/Orten Neukirchen, Kraksdorf*, Ostermade*, Sütel-Strand*, Seekamp-Strand*, Goddersdorf*, Löhrsdorf, Michaelisdorf*, Ölendorf, Sahna*, Satjewitz, Seekamp, Sütel und Wulfshof * (* = außerhalb des Untersuchungsraumes gelegene Orte / Ortsteile). 49

57 Mischwaldbeständen zusammensetzt und eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild aufweist. Der Ruppersdorfer See nördlich von Ratekau stellt ebenfalls eine Landschaftsbildeinheit von sehr hoher Bedeutung im Untersuchungsraum dar. Der Flachsee bildet im Zusammenhang mit dem Moorkomplex Ratekauer Moor naturnahe Strukturen im Wechsel von extensiv genutztem Feuchtgrünland und Verlandungsbereichen. Im Bereich des Waldhusener Forstes befinden sich zahlreiche schutzwürdige Biotope auf anmoorigen Böden. Das Zentrum bildet dabei der Waldhusener Moorsee im südöstlichen Bereich des Untersuchungsraumes. Zusammen mit den umgebenden Feuchtgrünländern und Waldflächen weist dieser Bereich eine sehr hohe Vielfalt und Naturnähe, dementsprechend auch eine hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild auf. Als weitere Landschaftbildeinheiten von sehr hoher Bedeutung sind das Schwartautal und die Riesebuschwiesen hervorzuheben. Im Bereich der Stadt Bad Schwartau befindet sich, tief in die umgebenden Sander- und Endmoränenflächen eingeschnitten, das Schwartautal. Dieser markante Landschaftsraum weist ein ausgeprägtes Relief mit sehr unterschiedlichen Nutzungsarten auf. Charakteristisch sind insbesondere die Grünlandnutzung im Talraum und der hohe Anteil natürlicher und naturnaher Landschaftselemente, wie Gehölzbestände, Laubwälder oder extensiv genutztes Feuchtgrünland. Innerhalb des Talraumes gibt es durch die ausgeprägten Raumkanten eine Vielfalt von Sichtbeziehungen innerhalb des gewundenen Talraumes. Die Küstenlandschaft im Bereich der Ortslagen Haffkrug und Sierksdorf wird durch naturnahe und intensiv genutzte Bereiche des Ostseeufers geprägt. Die Gebiete werden durch Strandwälle, Sandstrände oder Steilküsten eingenommen. Im Zusammenspiel mit der Ostsee ist hier von einem charakteristischen Raumtyp der Landschaft mit einer sehr hohen Bedeutung auszugehen. Im Südosten und Westen des Untersuchungsraumes befindet sich eine ausgeprägte Knicklandschaft (Knicklandschaft des Östlichen Hügellandes) mit einem engmaschigen Knicknetz bei überwiegend ackerbaulicher Nutzung. Es handelt sich dabei um einen Teil der historischen Kulturlandschaft mit sehr hoher Bedeutung. Generell wirkt in Abschnitt 1 in Bereichen, wie z.b. um Offendorf oder westlich von Scharbeutz ein stark ausgeprägtes Relief landschaftsbildprägend. Entlang der A 1 verläuft eine wellige Grundmoränenlandschaft mit überwiegend ackerbaulicher Nutzung und einem weitmaschigen Knicknetz. Dieses flachwellige bis stark kuppige Relief tritt aufgrund der großflächigen Parzellierung stark in Erscheinung. Dieser Landschaftsbildeinheit wird eine mittlere Bedeutung zugeordnet. Außerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich die Bismarcksäule auf dem Pariner Berg nördlich von Bad Schwartau. Die Aussichtsplattform ermöglicht einen Ausblick auf die Umgebung bis Lübeck, Neustadt und die Lübecker Bucht (Ostsee). Der Holsteinturm im Hansa-Park in Sierksdorf ist eine weithin sichtbare Landmarke an der Lübecker Bucht und ermöglicht durch seine Höhe von 100 m weite Ausblicke auf die Ostseeküste und das Landesinnere. Abschnitt 2 von südlich Neustadt i.h. bis nördlich Altenkrempe Einen großen Teil der Landschaft in Abschnitt 2 nehmen intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen ein. Eine Vergrößerung der Ackerschläge in der Vergangenheit unter Beseitigung gliedernder Landschaftselement führte zu visuellen und ökologischen Beeinträchtigungen der Agrarlandschaften. Mit Ausnahme von Neustadt i.h. ist der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes ländlich geprägt. Es herrscht ein natürlich bewegtes Relief (Höhen von 10 bis >30 m ü. NN) der hügeligen Moränenlandschaft vor. Westlich von Neustadt befindet sich ein ausgeprägtes Knicknetz. Diese Knicklandschaft um die Ortslage Roge weist eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild auf. Neustadt i.h. ist die einzige Stadt im Untersuchungsraum von Abschnitt 2. Die Stadt befindet sich 50

58 unmittelbar an der Neustädter Bucht und besitzt im Osten einen Seehafen. Dabei handelt es sich um einen Yachthafen sowie einen Stadt- und Kommunalhafen. Der größte Teil des Siedlungsraumes der Stadt wird durch Wohnnutzung in Form von lockerer Einzel/- Reihen- oder Doppelhausbebauung geprägt. Hiervon deutlich zu unterscheiden ist der Altstadtbereich von Neustadt, der durch eine kompakte Bebauung mit hohem Bebauungsgrad bei gleichzeitig geringem Grünanteil auffällt. Die rein gewerbliche Nutzung konzentriert sich vornehmlich auf den Westen des Stadtgebietes. Aufgrund seiner sehr hohen Bedeutung für das Landschaftsbild ist der Bereich um das Neustädter Binnenwasser in Verbindung mit dem Gewässer selbst besonders hervorzuheben. Die das Binnenwasser einfassenden flachen Niederungen sind in erster Linie durch Salzwiesen bzw. Röhrichtflächen geprägt. Von der nördlich davon verlaufenden Autobahn A1 ist das Gebiet des Neustädter Binnenwassers weithin sichtbar. Nordöstlich an das Neustädter Binnenwasser grenzen Teilbereiche der Kremper Au-Niederung an. Dieser tief liegende meist flache Raum mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild wird zum einen durch Röhrichtbestände, zum anderen durch feuchtes Grünland dominiert. Das Gebiet wird zusätzlich durch eine Reihe von Fließgewässern und einzelnen Biotopelementen wie Knicks, Kleingewässern oder Feldgehölzen belebt. Im Bereich des Abschnittes 2 gibt es nur eine größere zusammenhängende Waldfläche westlich von Altenkrempe. Dieser Laub-Nadel-Mischwald ist von sehr großer Bedeutung für das Landschaftsbild. Der Küstenbereich südlich von Neustadt i.h. wird durch die in das angrenzende Hügelland eingebettete Überflutungssenke am Holm geprägt. Es handelt sich dabei um ein tiefliegendes von Salzwiesen bestimmtes Gebiet, welches zur Ostsee mit kleineren Strandwällen abschließt. Die Senke besitzt durch ihre Ausstattung mit verschiedenen Landschaftsstrukturen (Salzwiesen, Knicks, Röhrichte usw.) eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild. Die Küstenlandschaft südlich der Überflutungssenke wird durch naturnahe und intensiv genutzte Bereiche des Ostseeufers geprägt. Die Gebiete werden durch Strandwälle, Sandstrände oder Steilküsten eingenommen. Im Zusammenspiel mit der Ostsee ist auch hier, wie im Abschnitt 1, von einem charakteristischen Raumtyp der Landschaft mit einer sehr hohen Bedeutung auszugehen. Der außerhalb des Untersuchungsraumes gelegene Gömnitzer Berg mit dem Gömnitzer Turm bietet durch vier kleine Öffnungen Ausblicke in die umgebende Landschaft der Holsteinischen Schweiz und über die Lübecker Bucht. Abschnitt 3 von nördlich Altenkrempe bis Damlos Der Untersuchungsraum des Abschnitts 3 wird durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die Strukturierung der Landschaft und das Knicknetz sind dabei sehr unterschiedlich. Im Gebiet gibt es einen Wechsel von sehr großen Ackerschlägen und kleinteiligen Bereichen in denen das Knicknetz noch relativ dicht ist. Östlich und südöstlich von Lensahn ist das Knicknetz noch so gut erhalten, dass dieses Gebiet als Knicklandschaft mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild charakterisiert werden kann. Als Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Bedeutung ist die Kremper Au-Niederung im Süden des Untersuchungsraumes von Abschnitt 3 besonders hervorzuheben. Im Niederungsbereich wechseln sich Grünlandbereiche von nasser bis feuchter Ausprägung mit Laubwaldbeständen ab. Auf Höhe der Ortschaft Groß Schlamin ziehen sich seitlich Steilhänge im Gelände entlang. Im Norden von Abschnitt 3 befinden sich die Ausläufer des Damloser Waldes. Zusammen mit dem Waldgebiet Großes Bruch westlich der Ortslage Manhagen bilden diese beiden Bereiche die größten zusammenhängenden Waldbestände im Untersuchungsraum mit einer sehr hohen Bedeutung für das Landschaftsbild. Die Ortschaft Lensahn ist die größte Siedlungsfläche im Abschnitt 3 und hat die Funktion eines ländlichen Zentralorts. Als landschaftsprägendes historisches Gebäude in der Gemeinde ist die Lensahner Kirche besonders hervorzuheben. 51

59 Abschnitt 4 von Damlos bis zum Fehmarnsund Der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes im Abschnitt 4 ist durch intensive ackerbauliche Nutzung gekennzeichnet. In weiten Teilen überwiegen großräumige, relativ einheitliche Flächen, die nur durch wenige Landschaftselemente wie Knicks und Kleingewässer gegliedert werden. Die einzige größere zusammenhängende Waldfläche befindet sich im Süden des Untersuchungsraumes. Dort prägt der großflächige Waldkomplex des Damloser Waldes den Landschaftsausschnitt im Übergangsbereich vom Ostholsteinischen Hügelland zur Wagrischen Halbinsel. Die Baumartenzusammensetzung und der Bestandsaufbau des Waldes sind so beschaffen, dass der Wald im Hinblick auf das Landschaftsbild eine sehr große Bedeutung hat. Von besonderer Bedeutung ist der Oldenburger Graben. Es handelt sich hierbei um ein ebenes mooriges Niederungsgebiet, welches die Moränenlandschaft der Wagrischen Halbinsel teilt. Heute prägen Grünland, ausgedehnte Röhrichte, Seggen- und Binsensümpfe sowie große Wasserflächen das Landschaftsbild entlang des Oldenburger Grabens. Die große Landschaftsvielfalt macht das Gebiet zum Schwerpunktraum für den Naturschutz und bedeutenden Rastplatz an der Vogelfluglinie. Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist von sehr hoher Bedeutung auszugehen. Im Bereich der Goddersdorfer Au wird das Landschaftsbild durch ein dichteres Knicknetz und gewässerbegleitende Gehölzbestände gegliedert. In der Niederung findet vorwiegend Grünlandnutzung statt. Aufgrund der vielfältigen Strukturen in diesem Bereich wird dem Landschaftsbild eine sehr hohe Bedeutung zugeordnet. Die nordwestlich der B 207 gelegenen Landschaftsbildeinheiten der Küste sind aufgrund ihres Sichtbezuges zur Ostsee und der naturnahen Strandbereiche von sehr hoher Bedeutung. In diesem Bereich bietet die Aufweitung im Bereich der Lagune, nördlich der B 207, zusätzlich zur Ostsee eine weitere reizvolle Blickbeziehung. Die Küstenbereiche nordöstlich der B 207 sind durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt, die zur Ostsee hin durch eine naturnahe Strandwalllandschaft mit einem langgestreckten Strand abgelöst werden. Auf der südöstlichen Seite der B 207 grenzt die Strandlandschaft an die Flachwasserzone mit umliegenden Röhricht und Grünlandbereichen im Bereich des Fehmarnsunds bei Großenbroderfähre. Die Küstenbereiche in Abschnitt 4 haben eine sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ist außerdem das Relief östlich der B 207 zwischen den Ortslagen Großenbrode und Großenbroderfähre, welches dort besonders stark ausgebildet ist. Der besondere Reiz des Landschaftbildes im nördlichen Untersuchungsraum liegt in der halbinselartigen Lage, da die Ostsee nur von wenigen Standorten nicht zu sehen ist. Von den hoch gelegenen Kuppen im Westen kann das Gemeindegebiet von Großenbrode überblickt werden. Außerhalb des Untersuchungsraumes auf dem Klaustorfer Berg sind Blickbeziehungen über Abschnitt 4 bis nach Fehmarn und der Fehmarnsundbrücke möglich. Die Insel Fehmarn ist durch die Gletscher der letzten Kaltzeit geformt. Die Gletscher ließen eine überwiegend flache Moränenlandschaft zurück, die die heutigen flachen Badestrände zur Folge haben. Lediglich im Osten der Insel sind auf der Basis tertiärer Ablagerungen sogenannte Drumlins entstanden, von denen heute der Hinrichsberg bei Staberdorf mit 26 Meter über NN die höchste Erhebung der Insel bildet. Das Landschaftsbild der Insel ist, von der unmittelbaren Küstenzone abgesehen, weitgehend unspektakulär. Attraktivitätssteigernde Elemente wie Waldränder, Gewässerkanten und Reliefs fehlen praktisch vollständig. Die Landschaft wird überwiegend als Ackerfläche genutzt. Auffallend ist die praktisch permanente Sichtbarkeit von Windkraftanlagen. Auf der Insel sind fünf große Felder mit Windkraftanlagen (Presen, Marienleuchte, Dorotheenhof, Westermarkelsdorf, Burgstaa- 52

60 ken) entstanden, die vorhandenen Anlagen verfügen über Höhen von bis zu 100 Metern. Bei guter Sicht ist es kaum möglich, auf die Insel zu blicken und keine Windkraftanlagen wahrzunehmen. Außer den Windkraftanlagen wird der natürliche Landschaftseindruck vor allem durch hohe, nicht angepasste und damit potenziell störende Bauwerke beeinflusst. Im Untersuchungsraum und seiner näheren Umgebung ist vor allem auf die Fehmarnsundbrücke: und den Fährhafen Puttgarden (hier vor allem der Bordershop) hinzuweisen (vgl. auch INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 97). 3.5 Touristische Nachfrage im Untersuchungsraum Überblick über die touristische Nachfrage Zur touristischen Nachfrage im Untersuchungsraum im Speziellen liegen keine Angaben vor. Als Orientierungsgröße auch im Hinblick auf die unterschiedliche Bedeutung der Gemeinden für den Tourismus können jedoch die Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein herangezogen werden Übernachtungstourismus in Beherbergungsbetrieben Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zur touristischen Nachfrage in Beherbergungsbetrieben ab neun Betten in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben (Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012). Für die Gemeinden Damlos und Altenkrempe sind in der Auflistung des Statistischen Amtes keine Angaben enthalten. Tabelle 7: Ankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Beherbergungsbetrieben ab neun Betten in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (absteigend nach Anzahl der Übernachtungen) Kommune Beherbergungsbetriebe ab neun Betten 17 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 18 Lübeck ,2 Fehmarn ,3 Timmendorfer Strand ,6 Grömitz ,3 Scharbeutz ,3 Neustadt i.h ,8 Großenbrode ,0 Bad Schwartau ,6 Sierksdorf ,5 Ratekau ,5 Schashagen ,1 Heringsdorf ,2 Gremersdorf ,0 Neukirchen i.h ,0 17 Im Juli geöffnete Beherbergungsbetriebe. 18 Rechnerischer Wert Übernachtungen / Ankünfte. 53

61 Kommune Beherbergungsbetriebe ab neun Betten 17 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 18 Oldenburg i.h ,4 Manhagen * * * Beschendorf * * * Kabelhorst * * * Göhl * * * Lensahn * * * * Zahlenwert unterliegt gemäß STATISTISCHEM AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012) der Geheimhaltung oder ist unbekannt. Ähnlich wie beim Angebot an Beherbergungsbetrieben (vgl. Tabelle 1) zeigt sich auch hier die hohe touristische Bedeutung der an der Lübecker Bucht gelegenen Gemeinden Timmendorfer Strand, Grömitz, Scharbeutz, Neustadt i.h., Großenbrode und Sierksdorf sowie der Insel Fehmarn. Ebenfalls relativ hohe Gästezahlen weisen die Gemeinde Ratekau und die Stadt Bad Schwartau auf. Bei den übrigen binnenländisch gelegenen Kommunen (Schashagen, Gremersdorf, Oldenburg i.h., Neukirchen i.h., Heringsdorf und Manhagen) sind hingegen deutlich geringere Gästezahlen festzustellen Übernachtungsnachfrage auf Campingplätzen Campingplätze werden sowohl von Durchgangs- als auch Dauercampern genutzt. Während Durchgangscamper (auch Urlaubs- oder Touristikcamper) i.d.r. wenige Tage oder Wochen bleiben, bleiben Dauercamper i.d.r. mindestens für eine Saison. Die Zahl der Durchgangscamper ( Touristik- Camping ) lässt sich der amtlichen Beherbergungsstatistik entnehmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zur touristischen Nachfrage auf Campingplätzen in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben (Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011b). Für die Gemeinden Damlos und Altenkrempe sind in der Auflistung des Statistischen Amtes keine Angaben enthalten. Tabelle 8: Ankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer auf Campingplätzen in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr (absteigend nach Übernachtungen) Kommune Ankünfte Campingplätze Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer Fehmarn ,7 Lübeck ,0 Neustadt i.h ,9 Grömitz ,8 Neukirchen i.h ,7 Scharbeutz ,5 Schashagen ,0 Großenbrode ,9 19 Für die Ankünfte und Übernachtungen auf Campingplätzen lagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sonderuntersuchung noch nicht die Zahlen für das Jahr 2011 vor, so dass auf die Zahlen für das Jahr 2010 zurückgegriffen wurde. 54

62 Kommune Ankünfte Campingplätze Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer Sierksdorf * * * Heringsdorf ,9 Timmendorfer Strand * * * Gremersdorf * * * Lensahn * * * * Zahlenwert unterliegt gemäß STATISTISCHEM AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (2011b) der Geheimhaltung oder ist unbekannt Sportboothäfen Auch bei den Sportboothäfen im Untersuchungsraum kann nach Durchgangsgästen ( Gastliegern ) und Dauerliegern unterschieden werden. Zur Ermittlung der Übernachtungszahl bei Gastliegern wurden die bekannten Kapazitäten mit der von PLANCO (2008) ermittelten Belegung von 61 Bootsübernachtungen à 2,3 Personen multipliziert. Tabelle 9: Abschätzung des Übernachtungsaufkommens der Gastlieger im Untersuchungsraum Fehmarn Großenbrode Neustadt Gesamt Gastliegeplätze Bootsübernachtungen p.a. Bootsbelegung (Personen) ,3 2,3 2,3 Übernachtungen Für die Zahl der Übernachtungen am Dauerliegeplatz gibt es keine konkreten Daten Tagestourismus Zur Bedeutung des Tagestourismus in Ostholstein bzw. im Untersuchungsraum liegen unterschiedliche Quellen vor. In der Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung wird auf eine Untersuchung des Ostsee- Holstein-Tourismus e.v. (2005) 20 verwiesen. Diese ergab für das schleswig-holsteinische Reisegebiet Ostsee einen Bruttoumsatz 2004 für den Übernachtungstourismus von rd. 1,5 Mrd., während der Tagestourismus etwa 1,6 Mrd. (Tagesausgaben = 28,50 pro Person) generiert. Während der Umsatz aus dem übernachtenden Tourismus an erster Stelle dem Gastgewerbe, gefolgt von Dienstleistung und Einzelhandel, zu Gute kommt, profitiert vom Tagestourismus an erster Stelle der Einzelhandel (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIO- NALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 139). Zudem wird auf die durch die Fachhochschule Westküste im Jahr 2010 erarbeitete Quantitative Analyse der Destination Fehmarnbelt 21 verwiesen. Diese errechnet für den deutschen Teil (Ostholstein, 20 Vgl. Ostsee-Holstein-Tourismus e.v., Timmendorfer Strand: Presseinfo August 2005 zum Umsatz und regionalökonomischen Bedeutung des Tourismus u.a. für die Destinationen Ostsee (Untersuchung des dwif, München). URL: ( ). 21 Fachhochschule Westküste (FHW), Institut für Management und Tourismus, Heide/Holstein: Quantitative Analyse der Destination "Fehmarnbelt", Februar

63 Plön, Lübeck) einen touristischen Bruttoumsatz von 2,97 Mrd., wovon 1,12 Mrd. auf den Übernachtungstourismus und ca. 1,85 Mrd. auf den Tagestourismus (Tagesausflüge und Tagesgeschäftsreisen) entfallen. Für 2008 wird in dieser Analyse von rd. 36 Mio. Tagesausflügen (ohne Tagesgeschäftsreisen) in Ostholstein ausgegangen (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 139). Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Küstenorte an der Inneren Lübecker Bucht (insbesondere Timmendorfer Strand, Scharbeutz / Haffkrug und Sierksdorf) aufgrund der Nähe zu wichtigen (südlichen) Tagesausflugs-Quellmärkten wie z.b. Hamburg oder Lübeck, den hoch frequentierten Strandbereichen und Attraktionen (z.b. Hansa Park, SeaLife Center) klassische und attraktive Tagesausflugsziele darstellen und der Tagestourismus somit gerade für diese Orte eine sehr wichtige ökonomische Basis bildet. Im nördlichen Ostholstein werden die Bedeutung des Tagestourismus und somit auch die potenzielle Betroffenheit in diesem Tourismussegment als deutlich geringer eingeschätzt als im Süden des Kreises (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 140). In der Einflussanalyse Tourismus, die sich mit dem Einfluss einer Festen Fehmarnbeltquerung auf Angebot und Nachfrage im Segment Tourismus auf der Insel Fehmarn und in der Gemeinde Großenbrode auseinandersetzt, wird, um das Volumen der Tagesgäste abzuschätzen, zunächst auf die Verhältnisse der Besucherbefragung 2009 zurückgegriffen. Dabei ergeben sich für Fehmarn und für Großenbrode Tagesgäste im Jahr 2009 (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFOR- SCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S ). Anschließend wird das Volumen der Tagesreisenden nach traditionellen Hochrechnungsmethoden abgeschätzt, wobei gänzlich andere Zahlen ermittelt werden. Diese liegen je nach Variante der Hochrechnung zwischen ca. 5,6 Mio. (Abschätzung nach DEUTSCHES WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES INSTITUT FÜR FREMDENVERKEHR E.V. AN DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - DWIF 2005) und ca. 7,2 Mio. Tagesgästen (Abschätzung nach IMT 2010b) auf Fehmarn und zwischen ca (Abschätzung nach IMT 2010b) und (Abschätzung nach DWIF 2005) in Großenbrode (jeweils im Jahr 2010) (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S ). Abschließend werden mögliche Gründe für die erheblichen Diskrepanzen zwischen den Hochrechnungen auf Basis der Besucherbefragung und auf Grundlage von DWIF bzw. IMT diskutiert. Für die vorliegende Sonderuntersuchung wird zur Abschätzung des Tagestourismus in Abstimmung mit dem die traditionelle Hochrechnungsmethode nach DWIF (2005) herangezogen. Die Abschätzung kann dabei jedoch nicht für den eigentlichen Untersuchungsraum vorgenommen werden, sondern nur für die Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, da für den eigentlichen Untersuchungsraum keine Angaben zu Übernachtungen in Beherbergungsstätten ab neun Betten vorliegen. Tabelle 10: Hochrechnung des Tagesausflugsvolumens für die Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, nach traditionellem Verfahren Kommune Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ab neun Betten 22 Faktor von 6,1 gemäß DWIF Zahl der empfangenen Tagesausflüge (2011) lt. Hochrechnung Lübeck , Fehmarn , Timmendorfer Strand , Grömitz , Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN

64 Kommune Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ab neun Betten 22 Faktor von 6,1 gemäß DWIF Zahl der empfangenen Tagesausflüge (2011) lt. Hochrechnung Scharbeutz , Neustadt i.h , Großenbrode , Bad Schwartau , Sierksdorf , Ratekau , Schashagen , Heringsdorf , Gremersdorf , Neukirchen i.h , Oldenburg i.h , Manhagen * 6,1 - Beschendorf * 6,1 - Kabelhorst * 6,1 - Göhl * 6,1 - Lensahn * 6,1 - * Zahlenwert unterliegt gemäß STATISTISCHEM AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012) der Geheimhaltung oder ist unbekannt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlen der empfangenen Tagesausflüge gemäß der Hochrechnung in Tabelle 10 in den meisten Fällen überschätzt sein dürfte. Dafür sprechen folgende Gründe: - Der von DWIF (2005) verwendete Faktor von 6,1 impliziert jedes Verlassen des Wohnumfeldes, mit dem keine Übernachtung verbunden ist und das -- nicht als Fahrt von oder zur Schule, zum Arbeitsplatz, zur Berufsausübung vorgenommen wird, -- nicht als Einkaufsfahrt zur Deckung des täglichen Bedarfs dient (z.b. Lebensmittel) und -- nicht einer gewissen Routine oder Regelmäßigkeit unterliegt (z.b. regelmäßige Vereinsaktivitäten im Nachbarort, tägliche Krankenhausbesuche, Arztbesuche, Behördengänge, Gottesdienstbesuche). (Definition Tagesausflug). Die verbleibenden Anlässen für einen Tagesausflug müssen aber nicht zwangsläufig mit dem Aufsuchen eines touristischen Ziels verbunden sein. - Die Zahl der Übernachtungsgäste und die Zahl der Tagesgäste hängen nur bis zu einem bestimmten Grad, aber kaum linear, voneinander ab. Der Hochrechnungsweg unterstellt aber genau diese Linearität. - Im Falle von Fehmarn und Großenbrode ist davon auszugehen, dass etwa das relativ große Einzugsgebiet Hamburg... hier eine weniger gewichtige Rolle spielen wird als in den südlicheren Bädern des Kreises Ostholstein. Das Einwohnerpotenzial in der typischen Tagesausflugentfernung bis 60 Minuten Fahrtzeit umfasst, großzügig betrachtet, die Kreise Ostholstein und Plön und die Stadt Lübeck mit zusammen nur rund Einwohnern (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFOR- SCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 126). 57

65 3.6 Erreichbarkeit des Untersuchungsregion Laut der Reiseanalyse RA 2011 (FUR FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT URLAUB UND REISEN 2011) wurde bei 77 % der Urlaubsreisen in Schleswig-Holstein (Basis: deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre) im Jahr 2010 der PKW zur Anreise genutzt, bei 17 % die Bahn, bei 4,5 % Wohnwagen/ Wohnmobil/Caravan/Kleinbus, bei 0,8 % das Flugzeug und bei 0,7 % der Bus. Für den Bereich Fehmarn und Großenbrode wurde im Jahr 2009 eine Besucherbefragung durchgeführt. Demnach reisen mehr als 90 % der Übernachtungsgäste in der Untersuchungsregion mit dem Pkw oder Wohnmobil an, 3-4 % mit der Bahn. Für die Wohnortausflügler sind Wohnmobil und Motorrad noch relevante Gruppen, für die Urlaubsortausflügler auch das Fahrrad, aber auf geringem Niveau. Die Bahn erreicht nur bei den Übernachtungsgästen einen Anteil von 4 %, für Tagesausflügler spielt sie praktisch keine Rolle. Die Erreichbarkeit auf der Straße ist also für die Tourismusentwicklung der Region deutlich wichtiger als die Erreichbarkeit per Bahn (INSTITUT FÜR TOURISMUS- UND BÄDER- FORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 102). Straßenseitig ist der Untersuchungsraum vor allem über die Bundesautobahn A 1 und die Bundesstraße B 207 angeschlossen. Die A 1 endet zurzeit an der Anschlussstelle Heiligenhafen Mitte und wird derzeit bis Heiligenhafen Ost weiter gebaut. Dort geht sie in die Bundesstraße B 207 über. Die B 207 ist heute vom Autobahnende über die Fehmarnsundbrücke bis kurz vor dem Übergang zur Fährabfertigung in Puttgarden zweistreifig und verläuft meistens parallel zur eingleisigen Bahnstrecke. Aus westlicher Richtung vermitteln insbesondere die Bundesstraßen B 76, B 202 und B 432 den Zugang zur Untersuchungsregion. Beim Eisenbahnverkehr besteht im Nahverkehr eine direkte zweistündliche Verbindung von Lübeck über Neustadt (Holstein), Großenbrode und den neuen Haltepunkt Fehmarn-Burg (seit August 2010) bis nach Puttgarden. Im Sommer werden zusätzlich an den Wochenenden direkte RE-Verbindungen zwischen Hamburg Hbf. und Fehmarn angeboten. Puttgarden ist zusätzlich durch Züge des Fernverkehrs erschlossen: Je nach Jahreszeit verkehren je Richtung drei bis neun Fernverkehrszüge auf der Linie Hamburg Kopenhagen. In den Sommermonaten ist die Fernverkehrsfrequenz deutlich höher als im Winter, nur drei Zugpaare verkehren ganzjährig zwischen Hamburg und Kopenhagen, darunter ein ICE-Zugpaar von bzw. nach Berlin. In den Sommermonaten besteht außerdem eine umsteigefreie Verbindung von Fehmarn-Burg nach Frankfurt/Main und ins Ruhrgebiet. Die Fahrtzeit zwischen Hamburg Hbf und Kopenhagen beträgt in den Zügen des Fernverkehrs rund 4:45 bis 5:00 Stunden, zwischen Puttgarden und Lübeck knapp 1:00 Stunde, zwischen Puttgarden und Hamburg ca. 1:40 Stunden. Die Strecke von Sierksdorf bis Puttgarden wird von der Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft als Strecke mit Kapazitätsengpass beschrieben: Streckenabschnitt mit wenig Kreuzungsmöglichkeiten, Verspätungen im Fernverkehr verursachen z.t. erheblichen Verspätungsaufbau im SPNV (LVS 2009). Die Nahverkehrsstrecke nördlich Lübecks ist relativ gering frequentiert, wird aber als potenzialreich gesehen (Nachfragesteigerung bis 2025 um mehr als 25 %, LVS 2009). Allerdings werden lt. Nahverkehrsplanung nicht mehr alle Züge über Burg hinaus nach Puttgarden fahren. Zudem soll die Station Fehmarn-Burg in ein landesweites Buslinien-Grundnetz eingebunden werden (LVS 2009). 58

66 4 Beschreibung des Vorhabens 4.1 Trassenvarianten Innerhalb der vorliegenden Sonderuntersuchung werden folgende Varianten betrachtet, die nachfolgend kurz beschrieben werden. Variante 1A: Trassenführung auf Bestandstrasse mit Durchfahrung der Seebäder; Variante A: Umfahrung der Seebäder mit Trassenführung östlich der Bundesautobahn A 1; Variante E: Umfahrung der Seebäder mit Trassenführung westlich der Bundesautobahn A 1; Variante X: Vorschlagstrasse der im Untersuchungsraum gelegenen Städte und Gemeinden Variante 1A Die Variante 1A sieht im Wesentlichen einen zweigleisigen Ausbau der Bestandstrasse mit einer Durchfahrung der Seebäder vor. Im Bereich von Bad Schwartau und Lübeck ist die Strecke bereits heute zweigleisig ausgebaut und bleibt unverändert. Zwischen Bad Schwartau und Haffkrug sind keine Linienverbesserungen notwendig, das zweite Gleis kommt voraussichtlich links oder rechts der Bestandstrasse zu liegen. Die Gemeinden Timmendorfer Strand und Scharbeutz erhalten Haltepunkte statt ihrer heutigen Bahnhöfe, Ratekau erhält einen neuen Haltepunkt. In Höhe von Haffkrug verlässt die Variante 1A die Bestandstrasse, quert die A 1 und umfährt die Stadt Neustadt i.h. westlich. Der Verlauf der Trasse soll hier so weit möglich parallel zur A 1 erfolgen. Im Rahmen dieser Trassenverlegung sollen in Haffkrug ein neuer Haltepunkt und in Neustadt i.h.-west ein Überholungsbahnhof angelegt werden. Über eine Stichstrecke wird Neustadt i.h. schienenseitig erreichbar bleiben. Südwestlich von Altenkrempe fädelt die Variante 1A wieder in die Bestandsstrecke ein und folgt dieser bis Lensahn. In Beschendorf ist die Errichtung eines Überholungsbahnhofs geplant. In Lensahn fädelt die Variante 1A erneut in östlicher Richtung aus der Bestandsstrecke aus und verläuft anschließend wiederum in paralleler Lage zur A 1. Die Stadt Oldenburg i.h. wird südlich bzw. östlich umfahren; der alte Bahnhof in Oldenburg wird aufgegeben und eine neue Station mit neuen Außenbahnsteigen der neuen Trasse hinzugefügt. Westlich von Göhl erreicht die Variante 1A wieder die Bestandstrasse, der bis auf einen kurzen Abschnitt westlich von Großenbrode - bis zur Fehmarnsundbrücke gefolgt wird. Die Bahnhöfe Heringsdorf und Großenbrode werden zu Überholungsbahnhöfen umgebaut. Die Fehmarnsundbrücke bleibt eingleisig Variante A Die Verlauf der Variante A ist bis Altruppersdorf (nördlich von Ratekau) identisch mit dem der Variante 1A. Östlich von Altruppersdorf verlässt die Variante A die Bestandstrasse in Richtung A 1 und folgt dieser auf deren Ostseite in östlicher Lage bis zur Einfädelung in die Variante 1A (Umfahrung Neustadt i.h.) südwestlich von Haffkrug. Westlich von Hemmelsdorf ist ein neuer Überholungsbahnhof geplant. Neue Haltepunkte sind jeweils westlich von Groß Timmendorf und Scharbeutz vorgesehen Variante E Die Variante E fädelt nördlich von Bad Schwartau aus der Bestandstrecke aus, umfährt die Ortslage von Ratekau westlich und erreicht nördlich von Ratekau die A 1, der sie bis zum Zusammentreffen mit der Variante 1A nördlich von Haffkrug auf deren Westseite folgt. Ab hier ist der Verlauf beider Varianten identisch (siehe auch Beschreibung der Variante 1A). 59

67 Für die Orte Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug (Haltepunkt in Sierksdorf) sind neue Haltepunkte in westlicher Lage zur A 1vorgesehen. Zwischen den neuen Haltepunkten Ratekau und Timmendorf ist ein neuer Überholbahnhof geplant Variante X Die Variante X folgt bis zur Stadtgrenze Lübeck-Bad Schwartau zunächst der Bestandsstrecke und zweigt dann auf Höhe Lübeck Waldhalle in die Strecke Lübeck-Travemünde Strand ab. Bei Siems- Dänischburg fädelt die Trasse aus der Strecke nach Travemünde Strand in nördliche Richtung aus und wird im Folgenden an die A 1 in Höhe Ratekau herangeführt. Bis Altenkrempe verläuft die Variante X in Parallellage mit der A 1 und entspricht somit der Variante E bzw. 1A. Südwestlich von Altenkrempe wird wie bei der Variante 1A die Bestandstrasse wieder erreicht und bis Nienrade genutzt. Nördlich von Nienrade schwenkt die Trasse zurück zur A 1, um mit ihr in paralleler Lage bis in Höhe von Sipsdorf zu bleiben. Eine Alternativtrasse verläuft im Abschnitt zwischen Klein Schlamin und nördlich von Nienrade parallel zur A 1. Bei Sipsdorf erfolgt erneut die Rückkehr auf die bestehende Strecke, um dann südlich der Stadt Oldenburg i.h. nach Nordosten auszufädeln und im Osten etwa auf halber Distanz zu Göhl die Stadt zu passieren. Die Trasse verläuft weiter in nördlicher Richtung und passiert mittig Meeschendorf und Neukirchen, um dann in nordöstlicher Richtung laufend Klausdorf im Süden und Lütjenbrode im Osten zu passieren. Anschließend verläuft die Trasse parallel zur E 47 / B 207, bis die Fehmarnsundbrücke erreicht wird. Neue Haltepunkte in westlicher Lage zur A 1 sind für die Orte Ratekau, Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug (Haltepunkt in Sierksdorf) vorgesehen. 4.2 Technische Ausstattung In Neubaubereichen erfolgen der Bau von zwei parallel liegenden Gleisen sowie eine Elektrifizierung der Strecke mittels Oberleitung. Im Bereich von querenden Straßen- oder Wegen sind i.d.r. Eisenbahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen. In Bereichen mit Nutzung der i.d.r. eingleisigen Bestandsstrecke erfolgen ein zweigleisiger Ausbau und eine Elektrifizierung der Strecke. Die im Bereich von querenden Straßen oder Wegen bestehenden Bauwerke bzw. Bahnübergänge bleiben größtenteils erhalten. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von ca. 6 m hohen Lärmschutzwänden sind dort vorgesehen, wo aufgrund der Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen (vgl. LAIRM CONSULT 2012) Überschreitungen der relevanten gesetzlichen Immissionsgrenzwerte nicht ausgeschlossen werden können. Auf die Lage der Lärmschutzwände in den einzelnen Streckenabschnitten wird in der Auswirkungsprognose und im Variantenvergleich zu den einzelnen Abschnitten (siehe Kapitel ) näher eingegangen. 4.3 Baustraßen- und Baustelleneinrichtungsflächen Baustraßen werden beiderseits der Strecke errichtet. Sie bestehen aus einer unbefestigten Fahrbahn (3,50 m Breite) und einem beidseitigen Bankett (jeweils 1 m Breite). An Engstellen können die Bankette im Einzelfall entfallen und die Baustraße auf eine Breite von 3,5 m reduziert werden. In ländlichen bzw. außerstädtischen Bereichen ist zusätzlich ein 3 m breiter Streifen für die Lagerung von Oberboden vorgesehen. Nach Fertigstellung der Schienentrasse bleiben die Baustraßen als Zuwegungen für Rettungseinsätze erhalten. 60

68 Baustelleneinrichtungsflächen werden im Bereich von neu zu errichtenden Bauwerken angelegt. Ihre flächenhafte Ausdehnung ist von der Größe des Bauwerkes abhängig und kann zwischen 800 und m² schwanken. Für die bauliche Durchführung der Maßnahme ist ein Zeitraum von ca. 3-4 Jahren vorgesehen. 4.4 Verkehrsentwicklung und -prognosen für den Korridor Lübeck Puttgarden Die Prognoseverkehrsdaten wurden vom Vorhabenträger vorgegeben und sind auf den Bundesverkehrswegeplan 2025 bezogen. Sie sind in den folgenden Abbildungen für den Planfall 0 (ohne Ausbau der Strecke Lübeck-Puttgarden) und den Prognose-Planfall (mit zweigleisigem Ausbau) für die entsprechenden Gleisabschnitte aufgeführt. Darüber hinaus sind die Belastungen für die Strecken Lübeck-Travemünde (Strecke 1113) und Lübeck-Kiel (Strecke 1110) enthalten Planfall 0 Als Planfall 0 wird die Situation nach Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung mit prognostischem Verkehr für 2025 auf den jetzt vorhandenen Gleisanlagen, also ohne den zweigleisigen Ausbau mit der heutigen zulässigen Streckengeschwindigkeit verstanden. Die folgende Abbildung zeigt die prognostizierte Verkehrsbelastung für den Planfall 0. 61

69 Abbildung 2: Verkehrsbelastung im Planfall Planfall 1 Der Prognose-Planfall bezieht sich ebenfalls auf die Verkehrsprognose 2025 nach Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung, aber mit zweigleisigem Ausbau und in diesem Fall auch mit höheren zulässigen Streckengeschwindigkeiten. Die folgende Abbildung zeigt die prognostizierte Verkehrsbelastung für den Planfall 1. 62

70 Abbildung 3: Verkehrsbelastung im Planfall 1 63

71 4.4.3 Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 für im Untersuchungsraum gelegene Gemeinden mit hoher Bedeutung für den Tourismus Die folgenden Abbildungen zeigen einen Vergleich der zukünftigen Zugbelastungen auf der Bestandsstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 im Bereich von diversen im Untersuchungsraum gelegenen Gemeinden mit hoher touristischer Bedeutung. Tabelle 11: Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 im Bereich der Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Sierksdorf Zuggattung* SPVF (ICE) Tag (6-22 Uhr) Zugzahl Planfall 0 (2025) Planfall 1 (2025) Nacht (22-6 Uhr) km/h m Tag (6-22 Uhr) Zugzahl Nacht (22-6 Uhr) km/h SPNV SGV m Tabelle 12: Vergleich Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 im Bereich der Gemeinde Großenbrode und auf Fehmarn SPVF (ICE) Tag (6-22 Uhr) Zugzahl Planfall 0 (2025) Planfall 1 (2025) Nacht (22-6 Uhr) km/h m Tag (6-22 Uhr) Zugzahl Nacht (22-6 Uhr) km/h Geschwindigkeit Zuglänge Geschwindigkeit Zuglänge Zuggattung* Geschwindigkeit Zuglänge Geschwindigkeit Zuglänge SPNV SGV *Erläuterungen zu den Abkürzungen: SPVF = Schienengebundener Personenfernverkehr SPNV = Schienengebundener Personennahverkehr SGV = Schienengebundener Güterverkehr m Beim SPVF und beim SPNV zeigt sich, dass zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 bei der Zugbelegung keine Änderungen stattfinden. Bei der Zuglänge ist allerdings beim SPVF eine annähernde Verdoppelung festzustellen, beim SPNV eine leichte Erhöhung. Gravierende Veränderungen zeigen sich beim Güterverkehr. Hier ist beim Planfall 1 insbesondere am Tag eine mehr als viermal so hohe Zugbelegung festzustellen wie beim Planfall 0. Auch in der Nacht liegt eine Erhöhung vor; diese fällt mit einer Zunahme von knapp 45 % aber deutlich geringer aus. Darüber hinaus ist eine annähernde Verdoppelung der Zuglänge zu verzeichnen. 64

72 5 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf den Tourismus / Variantenvergleich 5.1 Entwicklung des Tourismus ohne das geplante Vorhaben Dieses Kapitel schätzt die touristische Entwicklung im Untersuchungsraum für den Fall ein, dass die Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung nicht ausgebaut würde (Planfall 0). Dazu bedarf es u.a. der Kenntnis 1. der bisherigen Angebots- und Nachfrageentwicklung im Untersuchungsraum; 2. der geplanten Kapazitätsausweitungen Bisherige Angebots- und Nachfrageentwicklung im Untersuchungsraum Für die Abbildung der wesentlichen übernachtungstouristischen Kennziffern kommt, trotz der Beschränkungen auf Beherbergungsbetriebe ab neun Betten, nur die amtliche Beherbergungsstatistik als Datenquelle in Frage. Nur diese Datenquelle ist in der Lage, über einen angemessen langen Zeitraum jährliche Daten auf vergleichbarer Grundlage zu liefern. Da die Entwicklung in den einzelnen Gemeinden z.t. unterschiedlich verlaufen ist, wurden zusammenfassend die Werte für den Kreis Ostholstein herangezogen. Hier zeigt sich, dass die Übernachtungen in Beherbergungsstätten ab neun Betten nach einer Stagnationsphase in den 80er Jahren zwischen 1989 und 1992 um ca. 20 % zugenommen haben. Danach erfolgte ein relativ kontinuierlicher Rückgang bis zum Jahr 2004 auf das Niveau Anfang der 80er Jahre. Seitdem stagnieren die Übernachtungen. Für das Beherbergungssegment unterhalb der Neun-Betten-Abschneidegrenze (kleine Betriebe) liegen keine verlässlichen Daten vor. Nach Einschätzung lokaler Experten haben sich Kapazitäten und Nachfrage in den kleinen Betrieben, und insbesondere im Segment Urlaub auf dem Bauernhof, etwas positiver entwickelt als im oben dargestellten Segment (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFOR- SCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 230) Geplante Kapazitätserweiterungen Im Untersuchungsraum sind folgende wesentliche Kapazitätserweiterungen hinsichtlich der touristischen Infrastruktur vorgesehen (vgl. auch Kapitel 2.1.4): Gemeinde Großenbrode Am südlichen Rand des Ortes (SO Ferienwohnungen gemäß Bauleitplanung) wird derzeit eine Ferienhaussiedlung mit ca. 165 Häusern vermarktet (Holiday Vital Resort Großenbrode). Momentan sind einige Häuser fertig gestellt. Gemeinde Scharbeutz Das ehemalige Meerwasser-Wellenbad in Scharbeutz, das in der Bauleitplanung der Gemeinde noch als Sondergebiet Brandungsbad dargestellt ist, ist mittlerweile abgerissen. Auf dem Gelände des Bades wird in Kürze ein neues Hotel mit voraussichtlich 275 Betten errichtet werden. Im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) stellt die Bauleitplanung der Gemeinde zwei Sondergebiete dar (SO Klinik und SO Rehabilitation). Aktuell befinden sich hier u.a. eine Kompostier- und Häckselanlage sowie das Gut Kattenhöhlen mit der Vermietung von Ferienwohnungen. Lt. telefonischer Auskunft der Gemeinde Scharbeutz vom wird die in der Bauleitplanung dargestellte Sondergebietsnutzung weiterhin verfolgt. 65

73 Gemeinde Sierksdorf Zwischen dem Freizeitpark und dem Ostseestrand wird gegenwärtig mit dem Hansa-Park-Resort stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt. 5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf den Tourismus / Analyse der Trassenabschnitte Wirkfaktoren Die Realisierung der Schienenhinterlandanbindung führt zu unterschiedlichen Auswirkungen, die grundsätzlich in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen unterscheiden werden können. An für den Tourismus relevanten Wirkungen sind im Einzelnen zu nennen: Baubedingte Wirkungen Baubedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die während der Bauphase (vorübergehend) auftreten und i.d.r. nur von kurz- bis mittelfristiger Dauer sind. Flächeninanspruchnahmen durch Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen Baubedingt kommt es vor allem zur Flächeninanspruchnahme durch Baustraßen, die die Zufahrten zur Baustelle vermitteln und parallel zu Schienentrasse hergestellt werden. Die Baustraßen werden überwiegend als unbefestigte Straßen ausgeführt und bleiben nach Fertigstellung der Schienentrasse als Zuwegungen für Rettungseinsätze erhalten. Baubedingte Flächeninanspruchnahmen können dann touristisch relevant sein, wenn Beherbergungsbetriebe oder auch Einrichtungen der Freizeitinfrastruktur direkt betroffen sind. I.d.R. wird dies nicht der Fall sein, da im Zuge der Planung des Vorhabens entsprechende Einrichtungen berücksichtigt werden. Eine Ausnahme kann z.b. die teilweise Beanspruchung von Rad-, Wanderund/oder Reitwegen darstellen. Lärm- sowie Abgas- und Staubimmissionen durch Baustellenverkehr und betrieb / Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen sowie Baumaschinen Durch Baustellenverkehr und betrieb verursachter Lärm, Abgas- und Staubimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen treten zwar nur temporär in der Bauphase auf, können jedoch durchaus touristisch relevant sein, wenn sie in der Hauptreisezeit und in der näheren Umgebung von touristisch relevanten Einrichtungen oder Gebieten auftreten Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die durch den erweiterten bzw. neuen Gleiskörper und alle damit verbundenen baulichen Einrichtungen (z.b. Oberleitungen) verursacht werden und daher als dauerhaft und nachhaltig einzustufen sind. Dauerhafte Flächeninanspruchnahmen durch den erweiterten bzw. neuen Gleiskörper inkl. Nebenanlagen Dauerhafte Flächeninanspruchnahmen können dann touristisch relevant sein, wenn Beherbergungsbetriebe oder auch Einrichtungen der Freizeitinfrastruktur direkt betroffen sind. I.d.R. wird dies nicht der Fall sein, da im Zuge der Planung des Vorhabens entsprechende Einrichtungen berücksichtigt werden. Eine Ausnahme kann z.b. die teilweise Beanspruchung von Rad-, Wanderund/oder Reitwegen darstellen sowie von Gebieten mit hoher Landschaftsbildqualität, worauf in der Wirkungsprognose im Einzelnen eingegangen wird. 66

74 Zerschneidungseffekte (z.b. für Wanderwege) durch den neuen Gleiskörper Der Begriff der Zerschneidungswirkung entstammt dem Bereich der naturschutz- und umweltbezogenen Eingriffsbewertung. Nach allgemeiner Auffassung sind hierunter im Wesentlichen räumliche Behinderungen von Austauschbeziehungen und damit ggf. auch Isolationswirkungen zu verstehen. Die Zerschneidungswirkungen entstehen durch den Bahnkörper in Verbindung mit dem fließenden Zugverkehr. Für den Tourismus ist aufgrund von Zerschneidungswirkungen insofern eine Relevanz gegeben, dass im Untersuchungsraum eine Vielzahl von touristisch relevanten Rad-, Wander- und Reitwegen existiert, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei einzelnen Varianten zu Zerschneidungseffekten (mit der Folge der Unterbrechung des jeweiligen Weges) kommt. Die sich hieraus ergebenden Behinderungen können sich vor allem auf die Mobilität von Personen und die Erreichbarkeit touristisch relevanter Ziele auswirken. Die Betroffenheit von touristisch relevanten Rad-, Wander- und Reitwegen, die von der Schienenhinterlandanbindung gekreuzt werden, wird anhand der für die einzelnen Streckenabschnitte vorliegenden Höhenpläne der DB Netze überprüft und im Rahmen der Auswirkungsprognose beschrieben. Touristisch relevant kann ebenfalls die Zerschneidung von Gebieten mit hoher Landschaftsbildqualität sein, wo Touristen vermuten können, dass die Möglichkeit zu besonderen Landschaftserlebnissen besteht. Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und von touristisch relevanten Einrichtungen durch den neuen Gleiskörper inkl. Nebenanlagen (z.b. Lärmschutzwände) Der neue Gleiskörper kann vor allem in landschaftlich attraktiven Bereichen zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen, die die Eignung als touristisch attraktiver Erholungsraum einschränkt. Das Gleiche gilt für Oberleitungen oder Nebenanlagen wie z.b. Lärmschutzwände, die markante Sichtbeziehungen innerhalb der Landschaft oder von Beherbergungsstätten auf die Umgebung ( Strandblick ) beeinträchtigen können Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die durch den Bahnverkehr und alle damit verbundenen Unterhaltungsmaßnahmen hervorgerufen werden und daher als dauerhaft und nachhaltig einzustufen sind. Im Vordergrund der Betrachtung stehen im vorliegenden Fall neben Zerschneidungs- und Barriereeffekten (s.u.) die durch den erhöhten Zugverkehr im Jahr 2025 ausgelösten Lärmemissionen. Zu den betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Vorhabens zählen auch die zusätzlichen Schwermetall-Abriebe der Fahrleitungen (Kupfer) und der Schienen, Räder und Bremsen (Eisen, Blei, Zink u.a.). Diese sind i.d.r. jedoch nicht touristisch relevant, da erhöhte Schwermetallkonzentrationen im Boden nur in einem Streifen bis zu 10 m Abstand vom äußersten Gleis festgestellt werden. Da durch den Bahnbetrieb keine weiteren Schadstoffe emittiert werden, wird aufgrund der fehlenden Raumrelevanz innerhalb des Raumordnungsverfahrens nicht weiter auf das Thema Schadstoffe eingegangen (vgl. auch DB NETZ AG 2010). Vergleichbares gilt hinsichtlich der Beeinträchtigungen von Menschen oder touristisch relevanten Einrichtungen durch niederfrequente elektromagnetische Felder, da nach dem heutigen internationalen, medizinisch / wissenschaftlichen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch magnetische Felder der bei Oberleitungen vorgesehenen Größenordnung auch für Personen unter Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personen nicht zu befürchten ist (vgl. auch DB NETZ AG 2010). 67

75 Zerschneidungs- und Barriereeffekte durch erhöhten Zugverkehr Auf Zerschneidungseffekte ist bereits bei den anlagebedingten Wirkungen näher eingegangen worden. Im Zusammenwirken mit dem erhöhten Zugverkehr sind auch veränderte Schließzeiten von Schranken bei niveaugleichen Bahnübergängen zu beachten. Hiervon können zum einen touristisch relevante Rad-, Wander- und Reitwege betroffen sein; zum anderen aber auch öffentliche Straßen, die die Zufahrt z.b. zum Urlaubsziel oder zu touristisch relevanten Einrichtungen vermitteln. Die durch den erhöhten Zugverkehr ausgelösten längeren Schließzeiten von Schranken verursachen längere Wartezeiten, die von Touristen als beeinträchtigend empfunden werden können. Vor allem in der Feriensaison sind Staus und innerörtliche Ausweichverkehre zu erwarten mit der Folge von erhöhter Lärmbelastung und Umweltverschmutzung. Die Dauer der Schrankenschließzeiten ist zum einen von der Anzahl der Züge pro Tag und deren Länge abhängig. Zum anderen spielen die infrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort eine Rolle. So steigen z.b. an Bahnhofseinfahrten aufgrund reduzierter Zuggeschwindigkeiten die Schließzeiten an den jeweiligen Bahnübergängen. Formal betrachtet sollte ein Bahnübergang nicht länger als 240 Sek. geschlossen sein (vgl. DB NETZ AG 2008). Die maximale Schließzeit von 240 Sek. wird allerdings nur sehr selten ausgeschöpft. Geht man von im Durchschnitt 120 Sek. Schrankenschließzeit pro Zug aus (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CON- SULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 150) 23, so ergeben sich im südlichen Abschnitt zwischen Bad Schwartau und Neustadt i.h. bei prognostizierten 108 Zügen im Tagzeitraum (6-22 Uhr) (vgl. Kapitel 4.3) knapp 4 h Wartezeit je Bahnübergang (= 23 % des Tagzeitraumes). Beim Planfall 0 ist bei 68 Zügen im Tagzeitraum von ca. 2 ¼ h Wartezeit auszugehen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zuglängen beim Planfall 1 z.t. deutlich größer sein werden als beim Planfall 0 und somit beim Planfall 1 eher mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Letztlich kann davon ausgegangen werden, dass sich die Wartezeiten beim Planfall 1 gegenüber dem Planfall 0 mindestens verdoppeln werden. Ähnlich stellt sich die Situation im nördlichen Abschnitt zwischen Neustadt und Großenbrode dar, wo beim Planfall 1 im Tagzeitraum 90 Züge prognostiziert werden (= 3 h Wartezeit). Beim Planfall 0 ist von 50 Zügen im Tagzeitraum auszugehen. Verlärmung von touristisch relevanten Einrichtungen (Beherbergungsbetriebe, Freizeitinfrastruktur) Die Belästigung der Bevölkerung durch Lärm wird in Umfragen immer wieder als eine der gravierendsten Umwelteinflüsse genannt. Allein durch Schienenverkehr fühlt sich etwa ein Viertel der Bevölkerung belästigt (vgl. UMWELTBUNDESAMT 2008). Geräusche können nicht nur belästigend wirken, die Kommunikation unterbrechen oder die Leistung beeinträchtigen. Sie können auch durch die Störung des Nachtschlafes sowie durch chronische Stressreaktionen eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen. So ist bereits bei Schallpegeln über 45 db(a) nachts (außerhalb der Wohnungen) bei gekipptem Fenster mit Schlafstörungen zu rechnen. Bei Schallpegeln von mehr als 65 db(a) am Tag oder mehr als 55 db(a) nachts sind erhöhte Gesundheitsrisiken, etwa für das Herzkreislaufsystem, zu befürchten (vgl. UMWELTBUNDESAMT 2004, BABISCH 2006). Zu den Auswirkungen von Lärm auf den Tourismus existieren derzeit zwar kaum verlässliche und fundierte Studien. Die bestehenden Untersuchungen zu Hauptferienmotiven zeigen jedoch, dass Ruhe und Entspannung zu den wichtigsten Motiven gehören und sich in den letzten Jahren als Entscheidungsgrund für den Urlaub deutlich erhöht haben (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSUL- TANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S , aber auch die Ergebnisse der Gästebefragung Schleswig-Holstein - TOU- RISMUS AGENTUR SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011). 23 Die Zeitangabe ist gemäß der DB ProjektBau GmbH in Hamburg als realistisch anzusehen. 68

76 In der vorliegenden Untersuchung zählt die Verlärmung von Beherbergungsstätten zu den wichtigsten Kriterien im Hinblick auf die Beurteilung und den Vergleich der einzelnen Varianten, da Touristen sich in Beherbergungsstätten vor allem nachts über einen längeren Zeitraum aufhalten, um hier ihrem Bedürfnis nach Ruhe, Erholung und Regeneration nachzukommen. Dazu wurden die durch Bahnlärm betroffenen Beherbergungsbetriebe (einschließlich der Bettenzahlen) ermittelt, wobei folgende Grenz- bzw. Orientierungswerte zur Bestimmung der Lärmbelastung zur Anwendung kamen: Tabelle 13: Grenz- / Orientierungswerte zur Ermittlung der Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben Tag Nacht Grundlage Wohngebäude 59 db(a) 49 db(a) 16. BImSchV 24 Potenziell Schlafgestörte (bei gekipptem Fenster) - 45 db(a) Umweltbundesamt 2004 Gäste in Beherbergungsbetrieben 59 db(a) 49 db(a) Analog zu Wohngebäuden Da die Immissionsgrenzwerte und die Orientierungswerte im Nachtabschnitt (22-6 Uhr) gegenüber dem Tagesabschnitt (6-22 Uhr) gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung um 10 db(a) niedriger liegen, die Emissionspegel des Schienenverkehrslärms jedoch am Tag und nachts etwa dieselbe Größe aufweisen, stellt der Nachtabschnitt den maßgebenden Beurteilungszeitraum dar. Grundlage für die Ermittlung der durch Bahnlärm betroffenen Beherbergungsbetriebe bildete zum einem die Erfassung der im Untersuchungsraum befindlichen Beherbergungsbetriebe (vgl. Kapitel ), zum anderen die schalltechnische Untersuchung der LAIRM CONSULT GmbH (2012). Dabei wurde i.d.r. durch eine im geografischen Informationssystem ArcGis durchgeführte visuelle Überlagerung der Beherbergungsbetriebe mit der 49- bzw. der 45 db(a)-isophone nachts ermittelt, wieviele Betriebe (einschließlich der Bettenzahlen) durch die jeweiligen Varianten bzw. den jeweiligen Streckenabschnitt betroffen sind. 25 Bei den in Kapitel vorgenommenen Variantenvergleichen wurde dabei zunächst ein Vergleich zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 vorgenommen. Anschließend wurden die unterschiedlichen Varianten des Planfalls 1 miteinander verglichen. Außer der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben wird im Rahmen der Auswirkungsprognose und des Variantenvergleichs auch auf die Verlärmung von Kurgebieten, Wochenend- und Ferienhausgebieten sowie Campingplätzen eingegangen. Für diese Gebietsarten liegen keine Grenzwerte gemäß der 16. BImSchV, die die zulässigen Immissionsgrenzwerte rechtlich verbindlich regelt, vor. Nach 2 Abs. 2 Satz 2 der 16. BImSchV hat hier eine Zuordnung anhand der konkreten vorliegenden Nutzungen zu erfolgen. Für folgende, touristisch relevante Nutzungen liegen unterschiedliche Einstufungen der verschiedenen Regelwerke hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit vor: - Kurgebiete: Für Kurgebiete wird der Schutzanspruch von reinen Wohngebieten zugrunde gelegt [49 db(a) nachts] (vgl. LAIRM CONSULT GmbH 2012); Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), 12. Juni 1990 Ein abweichendes Vorgehen musste im Bereich der Gemeinde Scharbeutz gewählt werden, da die Daten zu Beherbergungsbetrieben, die der von der Lärmkontor GmbH für diesen Bereich zur Verfügung gestellt worden waren (vgl. auch Kapitel ), keine im ArcGis vorhandene Verortung aufwiesen und eine nachträgliche Verortung aufgrund der Vielzahl von Einzelobjekten (> 1.000) nicht mit vertretbarem Zeitaufwand durchführbar war. Die Ermittlung der betroffenen Beherbergungsbetriebe erfolgte hier durch eine im ArcGis durchgeführte visuelle Überlagerung der 49- bzw. der 45 db(a)- Isophone nachts mit Straßenzügen. Da die Adressen der in der Gemeinde Scharbeutz befindlichen Betriebe vorlagen, konnte so eine Ermittlung der betroffenen Betriebe erfolgen. 69

77 - Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete: Nach 2 Abs. 2 Satz 2 der 16. BImSchV bzw. den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchRL 97) hätte hier eine Einstufung als Dorf-/Mischgebiet [54 db(a) nachts] zu erfolgen; gemäß DIN 18005/1, Beiblatt 1 26 ist die Nutzung reinen Wohngebieten [40 db(a) nachts] vergleichbar. Da hier eine Verkehrsplanung vorliegt, müsste eine Zuordnung der Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete [54 db(a) nachts] erfolgen. Da die beiden genannten Werte sehr deutlich auseinander liegen, wird im Folgenden für die Bewertung der Beinträchtigung tourismusrelevanter Nutzungen von den Vorgaben der o.g. 16. BImSchV bzw. VLärmSchRL 97 für Wohngebiete ausgegangen [49 db(a) nachts]. Eine Unterscheidung in reine und allgemeine Wohngebiete ist nicht erforderlich, da diese dieselben Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV aufweisen (vgl. LAIRM CONSULT GmbH 2012); - Campingplatzgebiete: Nach 2 Abs. 2 Satz 2 der 16. BImSchV und auch in Anlehnung an VLärmSchRL 97 hat eine Zuordnung zu Dorf-/Mischgebieten zu erfolgen. Die Orientierungswerte gemäß DIN 18005/1, Beiblatt 1 sind demgegenüber allgemeinen Wohngebieten vergleichbar. Da hier eine Verkehrsplanung vorliegt, erfolgt eine Zuordnung der Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete [54 db(a) nachts] (vgl. LAIRM CONSULT GmbH 2012). Von Bedeutung ist ebenfalls die Verlärmung von freizeitrelevanten Einrichtungen. Hier steht die freiluftorientierte touristische Infrastruktur im Vordergrund des Interesses und dabei vor allem Aktivitäten mit eher kontemplativen Charakter wie z.b. Golfspielen oder Wandern. Dem gegenüber stellen z.b. Freizeitparks selber emittierende Anlagen dar und weisen somit nur eine geringe bzw. keine Empfindlichkeit gegenüber Lärmimmissionen auf Erläuterung des Vorgehens im Vor-, Zwischen und Hauptvergleich Im Rahmen des variantenabhängigen Trassenvergleichs werden die Trassenabschnitte nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen System von Vor-, Zwischen und Hauptvergleichen (vgl. Abbildung 5) gegenübergestellt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Tourismus bewertet. Gegliedert sind diese Vergleiche nach den vorgegebenen Abschnitten der Trasse von der Abschnittsnummer 1 bis zur Abschnittsnummer 4. - Abschnitt 1: von Bad Schwartau bis südlich Neustadt i.h.; - Abschnitt 2: von südlich Neustadt i.h. bis nördlich Altenkrempe; - Abschnitt 3: von nördlich Altenkrempe bis Damlos; - Abschnitt 4: von Damlos bis zum Fehmarnsund. Die Planungsabschnitte orientieren sich an den Abschnitten, die voraussichtlich im Rahmen des auf das Raumordnungsverfahren folgenden detaillierteren Planfeststellungsverfahrens abgegrenzt werden. Die Abbildung 5 verdeutlicht, dass die Anzahl der Varianten in den vier Abschnitten sehr unterschiedlich sind. Während z.b. in Abschnitt 1 vier verschiedene Vorvergleiche und zwei Zwischenvergleiche notwendig sind, um dann im Hauptvergleich vier Varianten im Vergleich zu bewerten, wird im Abschnitt 2 allein eine Trassenvariante bewertet. Grundsätzlich sollen die einzelnen Trassenabschnitte durch die stufenweise erfolgenden Vergleiche systematisch bewertet werden. Mittels der Vorvergleiche wird für die zahlreichen kurzen Streckenabschnitten zwischen den Trassenkombinationspunkten jeweils eine bestmögliche Variante ermittelt. Diese werden in den Zwischenvergleichen wiederum geprüft, wobei die für den Tourismus jeweils beste Variante in die Hauptvergleiche eingeht. Im Zuge der Stufung der Vergleiche in Vor-, Zwischenund Hauptvergleiche (siehe Tabelle 12) werden die bewerteten Trassenabschnitte länger, so dass 26 Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai

78 sich am Schluss in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf den Tourismus eine Variante für einen möglichst raumverträglichen Gesamtverlauf der Trasse ergibt. Tabelle 14: Übersicht der Vergleichsarten Vergleichsart Gegenstand der Bewertung Ergebnis Vorvergleiche Vergleich kurzer Streckenabschnitte beste Variante, die in Zwischenvergleiche eingeht Zwischenvergleiche Vergleich längerer Streckenabschnitte beste Variante, die in Hauptvergleich eingeht Hauptvergleich Vergleich der besten Gesamtstreckenvarianten möglichst raumverträglicher Streckenverlauf innerhalb der jeweiligen Abschnittsnummer 71

79 Abbildung 4: Aufbau des Variantenvergleichs Vergleichsergebnis Variante Vorvergleich A Abschnitt 1 1.a.1 1A.2 1.a 1.a.2 X4.1 Vorvergleich B Abschnitt 1 1.b.1 X.1 1.b 1.b.2 X2.1 Vorvergleich C Abschnitt 1 1.c 1.c.1 X.4 X.11 1.c.2 A.1 Vorvergleich D Abschnitt 1 1.d 1.d.1 A.3 1A.5 1.d.2 X.5 E.3 Zwischenvergleich E Abschnitt 1 1.e 1.e.1 1A.4 1A.5 Zwischenvergleich F Abschnitt 1 1.f Hauptvergleich Abschnitt 1 Hauptvergleich Abschnitt 3 Vorvergleich A Abschnitt 4 1.e.2 1.c A.2 1.d Streckenabschnitte 1.f.1 X2.3 X.11 A.2 1.d 1.f.2 X3.1 E.2 E A.1 E.1 E.2 E A.1 1A.14 1.a 1A.3 1.e 1.3 (X.0) 1.b X.2 X.3 1.e 1.4 (X.0) 1.b X.2 X2.2 1.f 3.1 1A.7 1A A.7 X.6 X X5.1 X.7 4.a.1 X7.1 4.a 4.a.2 X.12 Zwischenvergleich B Abschnitt 4 4.b.1 1A.10 4.b 4.b.2 X.8 4.a X1.1 Zwischenvergleich C Abschnitt 4 4.c Hauptvergleich Abschnitt 4 4.c.1 X1.2 X.10 4.c.2 1A b 1A.11 4.c 4.2 X.8 4.a X.9 X.10 Bereiche ohne Variantenvergleich aber mit Betrachtung im Vergleich zum Planfall 0 (Prognosefall 0) Abschnitt 2 Abschnitt 4 1A.6 1A.6.1 1A.9 72

80 5.2.3 Abschnitt 1 Der Abschnitt 1 verläuft zwischen Bad Schwartau und dem Trassenkombinationspunkt (TKP) 5 (südlich von Neustadt i.h.) und umfasst - von Süden nach Norden - die Städte und Gemeinden Lübeck, Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Sierksdorf. Der Abschnitt 1 gliedert sich in vier Vorvergleiche, zwei Zwischenvergleiche und vier Hauptvergleiche (siehe Kapitel 5.2.2). Der Streckenabschnitt 1A.1 zwischen der Stadtgrenze Lübeck / Bad Schwartau und dem TKP 1 an der Stadtgrenze Bad Schwartau / Ratekau wird keinem Vergleich unterzogen, da hier nur eine Alternative vorliegt. Das Gleiche betrifft den Streckenabschnitt X.2 zwischen dem TKP 10 nordöstlich von Sereetz und dem TKP 11 nordöstlich von Ratekau. Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose (siehe Kapitel ) Vorvergleiche Vorvergleich 1.a Der Vorvergleich 1.a behandelt - die Variante 1.a.1 mit dem Streckenabschnitt 1A.2 und - die Variante 1.a.2 mit dem Streckenabschnitt X4.1. Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau zwischen dem TKP 24 südlich von Ratekau und dem TKP 2 zwischen dem Ruppersdorfer See und der Anschlussstelle Ratekau an die A 1 im Nordosten des Ortes. Während der Streckenabschnitt 1A.2 auf der Bestandstrasse durch den Staatsforst an der Ortschaft Ratekau entlang bis zur A 1 verläuft, umfährt der Streckenabschnitt X4.1 die Ortslage von Ratekau östlich und wird dabei abschnittsweise in Parallellage mit der A 1 geführt. Beim Streckenabschnitt 1A.2 kommt es gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung am östlichen Ortsrand von Ratekau am Tag, vor allem aber nachts zu z.t. deutlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm, so dass aktiver Lärmschutz entlang der Strecke erforderlich wird. Beim Streckenabschnitt X4.1 beschränken sich die Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm auf den Nachtzeitraum; aktiver Lärmschutz entlang der Strecke ist aber auch hier notwendig. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 5: Vorvergleich 1.a Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt 1A.2 73

81 Streckenabschnitt X4.1 Touristisch relevante Strukturen: In den im Untersuchungsraum gelegenen Teilbereich von Ratekau befinden sich zwölf Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 88 Betten. An freizeitrelevanter Infrastruktur ist zum einen auf einen MinigoIfplatz, einen Trimmpfad und einen Rastplatz im Staatsforst Ratekau hinzuweisen; zudem ist der Staatsforst Ratekau im Süden des Ortes ausgewiesener Erholungswald gemäß Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (vgl. Kapitel ) und Landschaftsschutzgebiet (LSG Schwartauer Waldungen ). Zum anderen befinden sich im Abschnitt mehrere Rad-, Wander- und Reitwege. Hinzuweisen ist vor allem auf einen durch die Ortslage von Ratekau verlaufenden regionalen Radwanderweg, auf dem in diesem Abschnitt auch der Jakobsweg verläuft, sowie zwei ausgewiesene Reitrundrouten im Süden und Nordosten der Ortslage. Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Streckenabschnitten 1A.2 und X.4.1. Tabelle 15: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1a, Vergleich Planfall 0 Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 db(a) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 0 Planfall 1 Streckenabschnitt 1A.2 Streckenabschnitt X4.1 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Ort db(a) nachts > 49 db(a) nachts db(a) nachts > 49 db(a) nachts db(a) nachts > 49 db(a) nachts Ratekau 2 / 8 4/ 10 3 / 6 1 / 4 0 / 0 0 / 0 74

82 Beim Streckenabschnitt 1A.2 kommt es in Ratekau im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu einer Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 5 db(a). Dies wirkt sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe aus. Während beim Planfall 0 vier Betriebe von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, ist es beim Streckenabschnitt 1A.2 nur noch ein Betrieb. Noch günstiger stellt sich die Situation beim Streckenabschnitt X4.1 dar, da bei dieser Alternative die Bestandsstrecke vollständig entlastet wird. Relevante Neubelastungen durch Lärm können durch die vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen vermieden werden, so dass sich keine Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben ergibt. Insgesamt sind die Unterschiede hinsichtlich der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben zwischen den Streckenabschnitten 1A.2 und X.4.1 relativ gering, da die verbleibende Betriebs- bzw. Bettenzahl, die durch kritische Lärmpegel [> 45 db(a) nachts] belastet ist (vier Betriebe mit zehn Betten), beim Abschnitt 1A.2 vergleichsweise niedrig ausfällt. Wesentliche Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten ergeben sich im Hinblick auf Beeinträchtigungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur. Beim Streckenabschnitt 1A.2 stellt im Wesentlichen die Parallellage mit einer Reitrundroute südlich von Ratekau einen Konflikt dar, der zwar bereits heute vorhanden ist, sich in Zukunft aufgrund der höheren Verkehrsbelastung auf der Strecke noch verschärfen wird. Deutlich negativer ist die Situation beim Streckenabschnitt X4.1, der nicht nur zwei ausgewiesene Reitrundrouten im Süden und Nordosten der Ortslage quert, sondern auch den als Erholungswald und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Staatsforst Ratekau. Demnach steht der Streckenabschnitt X4.1 den Zielen des Landschaftsprogramms Schleswig-Holstein entgegen, wonach die bestehenden Erholungswälder in ihrer Attraktivität und Ausstattung erhalten und gefördert werden sollen (vgl. Kapitel ). Die durch den Streckenabschnitt 1A.2 betroffene Reitrundroute südlich von Ratekau ist beim Streckenabschnitt X4.1 im südlichen Teilabschnitt ebenfalls betroffen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch beide Streckenabschnitte Beeinträchtigungen der Ortslage von Ratekau durch Bahnlärm vermindert werden. Der Streckenabschnitt X4.1 stellt sich dabei aufgrund der ortsfernen Lage und der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen etwas günstiger dar. Wesentliche Unterschiede zwischen beiden Abschnitten ergeben sich im Hinblick auf Beeinträchtigungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur. Der Streckenabschnitt X4.1 führt zur Zerschneidung von zwei Reitrundrouten und verursacht zudem eine Entwertung des Staatsforstes Ratekau als Erholungswald. Beim Streckenabschnitt 1A.2 ist im Wesentlichen auf die Parallellage mit einer Reitrundroute hinzuweisen. Insgesamt stellt der Streckenabschnitt 1A.2 trotz der geringfügig stärkeren Beeinträchtigung von Beherbergungsbetrieben durch Verlärmung die günstigere Alternative dar. Dafür verantwortlich sind vor allem die deutlich geringeren Eingriffe in die touristisch relevante Freizeitinfrastruktur Vorvergleich 1.b Der Vorvergleich 1.b behandelt - die Variante 1.b.1 mit dem Streckenabschnitt X.1 und - die Variante 1.b.2 mit dem Streckenabschnitt X2.1. Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen überwiegend auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck und knüpfen auf Höhe Siems-Dänischburg an die bestehende Bahnstrecke Lübeck-Travemünde an. Das Ende der beiden Abschnitte liegt am TKP 10, der sich bereits auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau befindet. Während der Abschnitt X.1 der zwischen Siems-Dänischburg und Ratekau verlaufenden Hochspannungsleitung folgt, liegt der Abschnitt X2.1 bis zu 500 m weiter östlich und tangiert hier den Bereich 75

83 Sonderuntersuchung des Waldhusener Moorsees. Da gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung beim Streckenabschnitt X.1 der östliche Ortsrand von Sereetz und beim Streckenabschnitt X2.1 der nördliche Ortsrand von SiemsDänischburg von nächtlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen ist, ist bei beiden Abschnitten z.t. aktiver Lärmschutz entlang der Strecke erforderlich. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 6: Vorvergleich 1.b Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt X.1 Streckenabschnitt X2.1 Touristisch relevante Strukturen: Mit Ausnahme von zwei regionalen Radwegen und einer Reitrundroute der Gemeinde Ratekau befinden sich keine touristisch relevanten Strukturen im näheren Umfeld der beiden Streckenabschnitte. Die Angelmöglichkeiten an den Teichen südlich von Kreuzkamp liegen mit ca m Entfernung bereits in deutlichem Abstand. Im östlichen Teil des Streckenabschnitts befindet sich allerdings der als FFH-Gebiet ausgewiesene Waldhusener Moorsee. Zusammen mit den umgebenden Feuchtgrünländern und Waldflächen, die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind (LSG Travemünder Winkel ), weist dieser Bereich eine sehr hohe Vielfalt und Naturnähe und dementsprechend auch eine hohe Bedeutung in Bezug auf das 76

84 Landschaftsbild auf (vgl. auch Kapitel 3.4.4), so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass hier vor allem für naturorientierte Touristen eine gewisse Attraktivität besteht. Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Der Streckenabschnitt X1 kreuzt in Höhe der A 226 und an der Stadtgrenze von Lübeck nach Ratekau jeweils einen regionalen Radweg. Ebenfalls kreuzen beide Abschnitte an der Stadtgrenze eine Reitrundroute der Gemeinde Ratekau. Die genannten Wegeverbindungen können aufgrund der geplanten Eisenbahn- bzw. Wegüberführungen aufrechterhalten werden. Relevante Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten ergeben sich hinsichtlich der Betroffenheit des Waldhusener Moorsees. Während der Abschnitt X2.1 diesen Bereich tangiert und vor allem aufgrund der Lärmimmissionen zu einer Entwertung dieses potenziell für Touristen interessanten Bereiches führen wird, weist der Abschnitt X1 zu diesem Bereich einen deutlichen Abstand von mehr als 500 m auf und orientiert sich zudem an der zwischen Siems-Dänischburg und Ratekau verlaufenden großen Freileitung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Streckenabschnitt X.1 die günstigere Alternative darstellt, da im Vergleich zum Streckenabschnitt X2.1 eine Beeinträchtigung des Waldhusener Moorsees und seiner Umgebung als potenziell für Touristen attraktiver Landschaftsraum vermieden werden kann Vorvergleich 1.c Der Vorvergleich 1.c behandelt - die Variante 1.c.1 mit den Streckenabschnitten X.4 und X.11 sowie - die Variante 1.c.2 mit dem Streckenabschnitt A.1. Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau; zwischen Neuruppersdorf und Groß Timmendorf wird auch die Gemeinde Timmendorfer Strand tangiert. Sie beginnen am TKP 3 südöstlich von Altruppersdorf und enden am TKP 8 auf der Ostseite der A 1 in Höhe Luschendorf. Während der Abschnitt X.4/X.11 die kleine Ansiedlung Neuhof westlich umgeht und sich bereits hier der A 1 annähert, umgeht der Abschnitt A.1 Neuhof östlich und nähert sich erst nördlich der L 180 an die A 1 an. Da gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung beim Streckenabschnitt A.1 nahezu die gesamte Ortslage von Groß Timmendorf von nächtlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen ist und beim Streckenabschnitt X.4 vor allem der nordwestliche Ortsrand, ist bei beiden Abschnitten z.t. aktiver Lärmschutz entlang der Strecke erforderlich. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. 77

85 Abbildung 7: Vorvergleich 1.c Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt X.4 / X.11 Streckenabschnitt A.1 Touristisch relevante Strukturen: In Groß Timmendorf befinden sich neun Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 121 Betten sowie diverse Reitmöglichkeiten. Ebenfalls ist in Neuruppersdorf eine Reitmöglichkeit vorhanden. Zwischen Altruppersdorf und Groß Timmendorf verlaufen entlang des Ruppersdorfer Weges ein regionaler Radweg und eine Reitrundroute der Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau. Eine weitere Reitrundroute liegt südöstlich von Groß Timmendorf. Des Weiteren ist die L 180 zwischen Groß Timmendorf und Pansdorf Teil einer regionalen Radwegverbindung. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.b. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind im Abschnitt nicht vorhanden. Das Gleiche betrifft Bereiche mit hoher Landschaftsbildqualität, da im Abschnitt landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Ackerbau dominiert. Der als Naturschutzgebiet ausgewiesene Ruppersdorfer See liegt südlich des Abschnitts und auf der Westseite der A 1, so dass Beeinträchtigungen durch die beiden Streckenabschnitte ausgeschlossen werden können. 78

86 Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Streckenabschnitten X.4/X.11 und A.1. Tabelle 16: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1c, Vergleich Planfall 0 Planfall 1 Planfall 0 Planfall 1 Streckenabschnitt X.4/X.11 Streckenabschnitt A.1 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Ort Groß Timmendorf db(a) nachts > 49 db(a) nachts db(a) nachts > 49 db(a) nachts db(a) nachts > 49 db(a) nachts 0 / 0 0 / 0 1 / 3 0 / 0 1 / 3 0 / 0 Aufgrund der aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke bei beiden Abschnitten können beim Planfall 1 Überschreitungen der relevanten Immissionsgrenzwerte für Lärm in den in Groß Timmendorf befindlichen touristischen Beherbergungsbetrieben vermieden werden. Dennoch ist gegenüber dem Planfall 0, der vor allem im westlichen Ortsteil durch eine vergleichsweise geringe Belastungssituation gekennzeichnet ist, von einer Verschlechterung der Situation auszugehen, die sich im Jahr 2025 z.b. tagsüber in um 5-10 db(a) erhöhten Lärmpegeln zeigen wird. Hier ist vor allem auf den nordwestlichen Ortsrand von Groß Timmendorf hinzuweisen, der insbesondere durch den ortsnah verlaufenden Streckenabschnitt A.1, aber auch durch den Abschnitt X.4/X.11 betroffen sein wird [Lage eines Beherbergungsbetriebes mit drei Betten innerhalb der 45 db(a)-isophone nachts]. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass vor allem im Zusammenhang mit dem Streckenabschnitt X.4/X.11 bereits Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Auch hinsichtlich der im Abschnitt bestehenden Reitmöglichkeiten ist der Streckenabschnitt A.1 durch stärkere Beeinträchtigungen gekennzeichnet. So wird nicht nur die Reitrundroute zwischen Groß Timmendorf und Altruppersdorf gekreuzt, die auch beim Abschnitt X.4 betroffen ist, sondern zusätzlich die im Südosten von Groß Timmendorf gelegene Reitrundroute. Die regionale Radwegverbindung entlang des Ruppersdorfer Weges zwischen Altruppersdorf und Groß Timmendorf, die durch beide Abschnitte gekreuzt wird, kann aufgrund der geplanten Wegeüberführung aufrechterhalten werden. Das Gleiche gilt für die regionale Radwegverbindung entlang der L 180. Baubedingte Auswirkungen sind vor allem für die Ortslage von Groß Timmendorf zu erwarten. Hier kann beim Streckenabschnitt A.1 aufgrund der ortsnäheren Lage von deutlich stärkeren Beeinträchtigungen während der Bauphase ausgegangen werden als beim ortsferner verlaufenden X.4/X.11. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Streckenabschnitt X.4/X.11 die deutlich günstigere Alternative darstellt, da im Vergleich zum Streckenabschnitt A.1 geringere Beeinträchtigungen der touristisch relevanten Ortslage von Groß Timmendorf zu erwarten sind und eine Beeinträchtigung der Reitrundroute südöstlich des Ortes weitestgehend vermieden werden kann Vorvergleich 1.d Der Vorvergleich 1.d behandelt - die Variante 1.d.1 mit den Streckenabschnitten A.3 und 1A.5 sowie - die Variante 1.d.2 mit den Streckenabschnitten X.5 und E.3. 79

87 Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Scharbeutz. Lediglich der äußerste nördliche Teilabschnitt befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Sierksdorf. Der Beginn beider Abschnitte liegt am TKP 9 an der A 1 südwestlich von Scharbeutz, das Ende am TKP 5 bei Wintershagen südlich von Neustadt i.h. Der Streckenabschnitt X.5/E.3 unterquert zunächst die A 1 und verläuft dann auf deren Westseite bis in Höhe von Wintershagen südlich von Neustadt i.h. Der Streckenabschnitt A.3/1A.5 verläuft auf der Ostseite der A 1 und geht dann in Höhe von Gronenberger Hof in die Bestandstrasse über. In Höhe von Haffkrug löst sich die Trasse wieder von der Bestandstrasse, kreuzt zwischen Haffkrug und Sierksdorf die Autobahn und trifft auf Höhe von Sierksdorf auf den Streckenabschnitt E3. Von hier besteht ein gemeinsamer Verlauf bis Wintershagen. Da es gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung beim Streckenabschnitt A.3/1A.5 die Scharbeutzer Ortsteile Haffkrug, Breitenkamp und Lütt Kiepenbarg z.t. durch erhebliche Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen sind, sind umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke erforderlich. Ähnlich stellt sich die Situation beim Streckenabschnitt X.5/E.3, wobei die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Lage des Abschnitts auf der Westseite der Autobahn weniger umfangreich sind. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 8: Vorvergleich 1.d Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt A.3 / 1A.5 Streckenabschnitt X.5 / E.3 Touristisch relevante Strukturen: Insbesondere innerhalb der Ortslagen von Scharbeutz und Haffkrug sowie Sierksdorf befindet sich eine große Anzahl von Beherbergungsbetrieben. Darüber hinaus ist auf mehrere Wochenend- und Ferienhausgebiete sowie eine größere Anzahl von Campingplätzen in den genannten Orten hinzuweisen. Ein weiterer großer Campingplatz ( Waldesruh ) befindet sich in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn. Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Kur liegen in Sierksdorf und Haffkrug. Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur konzentrieren sich in diesem Abschnitt zum einen auf die an der östlichen Untersuchungsraumgrenze gelegenen Strandabschnitte in Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf. Zum anderen stellt der Hansa-Park in Sierksdorf einen überregional bedeutsamen touristischen Anziehungspunkt dar. Zwischen dem Freizeitpark und dem Ostseestrand 80

88 wird gegenwärtig mit dem Hansa-Park-Resort stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt. Darüber hinaus ist auf mehrere regional bedeutsame Radwege und eine größere Reitanlage an der A 1 (Friedrichshof) hinzuweisen. Nördlich von Sierksdorf queren mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zudem zwei überregional bedeutsame Wanderwege den Untersuchungsraum. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.b. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das beiderseits der A 1 gelegene Landschaftsschutzgebiet Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen dar. Die an die A 1 angrenzenden Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch die Autobahn (vor allem Lärm) für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein. Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3. Tabelle 17: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1d, Vergleich Planfall 0 Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 db(a) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 0 Streckenabschnitt A.3/1A.5 Planfall 1 Streckenabschnitt X.5/E.3 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Ort db(a) nachts > 49 db(a) nachts db(a) nachts > 49 db(a) nachts db(a) nachts > 49 db(a) nachts Scharbeutz 88 / / / 26 4 / / 26 4 / 10 Haffkrug 215 / / / / 5 19 / 44 0 / 0 Sierksdorf 38 / / / 0 0 / 0 7 / 45 0 / 0 Gesamt 341 / / / / / / 10 Bei beiden Streckenabschnitten kommt es in den östlich der Bestandsstrecke gelegenen Orten Scharbeutz und Haffkrug sowie in Sierksdorf im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgrund der ortsferneren Lage der Abschnitte und den vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu einer deutlichen Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 10 db(a). Dies wirkt sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe aus. Während beim Planfall Betriebe mit insgesamt 733 Betten von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und 341 Betriebe mit insgesamt Betten noch innerhalb der 45 db(a)-isophone nachts liegen, stellt sich die Situation beim Planfall 1 mit den Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3 deutlich günstiger dar. Zwischen den Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3 ist der Abschnitt X.5/E.3 die günstigere Alternative. Besonders am nördlichen Ortsrand von Haffkrug verursacht dieser Abschnitt aufgrund der ortsferneren Lage auf der Westseite der A 1 geringere Schalleinwirkungen mit der Folge einer geringeren Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben. Am südwestlichen Ortsrand von Sierksdorf führt der Streckenabschnitt X.5/E.3 allerdings zu etwas größeren Betroffenheiten. Der Streckenabschnitt 81

89 A.3/1A.5 liegt hier zwar ortsnäher, unterquert jedoch die A 1 in Einschnittslage, so dass sich geringere Beeinträchtigungen des südwestlichen Ortsrandes von Sierksdorf ergeben. Bei den in Haffkrug sowie zwischen Haffkrug und Scharbeutz gelegenen Ferien- und Wochenendhaussiedlungen zeigen sich zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Betroffenheit durch Schalleinwirkungen. Im Bereich der zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze liegen hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen ebenfalls keine relevanten Unterschiede zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 vor. Die prognostizierten nächtlichen Schalleinwirkungen liegen bei maximal db(a), so dass keine Überschreitungen des nächtlichen Grenzwertes für Campingplätze [54 db(a)] erfolgen. Der Streckenabschnitt X.5/E.3 stellt sich hier aufgrund der ortsferneren Lage jedoch etwas günstiger dar. Der in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegene große Campingplatz Waldesruh (250 Standplätze) ist beim Planfall 1 gegenüber dem Planfall 0 durch um bis zu 5 db(a) höhere Lärmimmissionen betroffen, so dass die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze beim Streckenabschnitt X.5/E.3 erreicht werden. Hier stellt der Streckenabschnitt A.3/1A.5 aufgrund der Lage auf der Ostseite der A 1 zwar die günstigere Alternative dar. Zu berücksichtigen ist aber, dass durch den Verkehr auf der A 1 bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Die in Haffkrug und Sierksdorf befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Kur werden beim Planfall 1 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. der ortsferneren Lage gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 5 db(a) entlastet. Relevante Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten sind hier nicht festzustellen. Die unmittelbar an der A 1 gelegene Reitanlage am Friedrichshof ist beim Planfall 1 gegenüber dem Planfall 0 ebenfalls durch höhere Lärmimmissionen betroffen. Hier stellt wiederum der auf der Ostseite der Autobahn gelegene Streckenabschnitt X.5/E.3 die günstigere Alternative dar. Hinsichtlich der Betroffenheit der touristisch bedeutsamen Strandabschnitte in Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf durch Lärmimmissionen liegen zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 in Scharbeutz und Haffkrug keine relevanten Unterschiede vor. In Sierksdorf erfolgt hingegen gegenüber dem Planfall 0 [Schalleinwirkungen am Tag z.t. bis zu 50dB(A)] eine deutliche Abnahme der Lärmbelastung aufgrund der ortsfernen Lage beider Streckenabschnitte. Relevante Unterschiede zwischen den beiden Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3 lassen sich nicht feststellen. Im Bereich des Hansa-Parks und der angrenzenden, in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung zeigen sich hingegen wieder deutliche Unterschiede zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1. Während beim Planfall 0 nächtliche Schalleinwirkungen von mehr als 45 db(a) zu verzeichnen sind, fallen diese beim Planfall 1 mit weniger als 35 db(a) deutlich geringer aus. Zwischen den Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3 liegen keine relevanten Unterschiede vor. Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei beiden Varianten sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke i.d.r. Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen weitestgehend erhalten bleiben. Die einzige Ausnahme stellt die regionale Radwegverbindung zwischen Haffkrug und Gronenberger Hof dar. Während hier beim Streckenabschnitt X.5/E.3 eine Eisenbahnüberführung vorgesehen ist, bleibt beim Streckenabschnitt A.3/1A.5 der Bahnübergang erhalten, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Der Jakobsweg und der Europäische Fernwanderweg E1, die nördlich von Sierksdorf den Untersuchungsraum queren, werden durch beide Streckenabschnitte unterbrochen, da die derzeitige Planung hier keine Unter- oder Überführung vorsieht. Die in Höhe von Scharbeutz und Haffkrug vorgesehenen Lärmschutzwände werden überwiegend im vorbelasteten Nahbereich der A 1 errichtet, so dass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind. Eine Ausnahme stellen die Lärmschutzwände in Haffkrug beim Stre- 82

90 ckenabschnitt A.3/1A.5 dar, die hier entlang der Bestandsstrecke errichtet werden und somit den Ort in westliche Richtung visuell abriegeln. Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur sind beim parallel zur Autobahn verlaufenden Streckenabschnitt X.5/E.3 in deutlich geringerem Umfang zu erwarten. Beim Streckenabschnitt A.3/1A.5 wird hingegen vor allem der westliche Ortsrand von Haffkrug durch Beeinträchtigungen während der Bauphase betroffen sein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Streckenabschnitt X.5/E.3 die günstigere Alternative darstellt. Dafür verantwortlich ist vor allem die geringere Betroffenheit von Beherberungsbetrieben am nördlichen Ortsrand von Haffkrug, die letztlich aus der ortsferneren Lage des Streckenabschnitts auf der Westseite der A 1 resultiert Zwischenvergleiche Zwischenvergleich 1.e Der Zwischenvergleich 1.e behandelt - die Variante 1.e.1 mit den Streckenabschnitten 1A.4 und 1A.5 sowie - die Variante 1.e.2 mit dem Vergleichsergebnis 1.c (= Variante 1.c.1), dem Streckenabschnitt A.2 und dem Vergleichsergebnis 1.d (= Variante 1.d.2). Beschreibung der Varianten: Beide Varianten liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinden Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz. Lediglich der äußerste nördliche Teilabschnitt befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Sierksdorf. Sie beginnen am TKP 3 südöstlich von Altruppersdorf und enden am TKP5 bei Wintershagen südlich von Neustadt i.h. Die Variante 1.e.1 folgt zwischen Altruppersdorf und Haffkrug der Bestandstrecke (= Streckenabschnitt 1A.4). In Höhe von Haffkrug löst sich die Trasse von der Bestandstrasse, kreuzt zwischen Haffkrug und Sierksdorf die Autobahn und verläuft dann in Parallellage zu dieser bis in Höhe von Wintershagen (= Streckenabschnitt 1A.5). Die Variante 1.e.2 fädelt bei Altruppersdorf aus der Bestandsstrecke aus, verschwenkt in nordwestliche Richtung zur A 1 (Vergleichsergebnis 1.c = Variante 1.c.1) und folgt dieser von Neuhof bis zum TKP 9 südwestlich von Scharbeutz auf deren Ostseite (= Streckenabschnitt A.2). Dann quert der Abschnitt die A 1 und verläuft auf deren Westseite bis in Höhe von Wintershagen südlich von Neustadt i.h. Da es gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung bei beiden Varianten die Scharbeutzer Ortsteile Haffkrug und Breitenkamp durch Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen sind, sind hier aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke erforderlich. Bei der Variante 1.e.1 sind darüber hinaus aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslagen Scharbeutz und Klein Timmendorf notwendig. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. 83

91 Abbildung 9: Zwischenvergleich 1.e Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 1.e.1 Variante 1.e.2 Touristisch relevante Strukturen: Insbesondere innerhalb der Ortslagen von Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug sowie Sierksdorf befindet sich eine große Anzahl von Beherbergungsbetrieben. Weitere Betriebe liegen in Hemmelsdorf, Groß Timmendorf und Luschendorf. Darüber hinaus ist auf mehrere Wochenend- und Ferienhausgebiete sowie eine größere Anzahl von Campingplätzen in den genannten Orten hinzuweisen. Ein weiterer großer Campingplatz ( Waldesruh ) befindet sich in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn. In Sierksdorf wird derzeit zwischen dem Hansa-Park und dem Ostseestrand stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt ( Hansa-Park-Resort ). Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Kur liegen in Sierksdorf, Haffkrug und Timmendorfer Strand. In Scharbeutz stellt die Bauleitplanung im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Klinik und Rehabilitation dar, die jedoch noch nicht realisiert sind. Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur konzentrieren sich in diesem Abschnitt zum einen auf die an der östlichen Untersuchungsraumgrenze gelegenen Strandabschnitte in Timmendorfer Strand (im Wesentlichen außerhalb des Untersuchungsraumes gelegen), Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf. Zum anderen stellen der Hansa-Park in Sierksdorf und die Golfanlage Seeschlösschen westlich bzw. nordwestlich von Klein Timmendorf, die mit ihren zwei 18 Loch-Plätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt, überregional bedeutsame touristische Anziehungspunkte dar. Darüber hinaus ist auf mehrere regional bedeutsame Radwege, eine größere Reitanlage an der A 1 (Friedrichshof) und diverse Reitrundrouten im Bereich der Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand hinzuweisen. Nördlich von Sierksdorf queren mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zudem zwei überregional bedeutsame Wanderwege den Untersuchungsraum. Der Kammerwald im Süden von Scharbeutz und das Wennsee-Holz westlich des Wennsees sind ausgewiesene Erholungswälder. Im Kammerwald befindet sich zudem ein Waldhochseilgarten, im Wennsee-Holz ein Trimmpfad. 84

92 Größere geschützte Landschaftsteile wie z.b. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das beiderseits der A 1 gelegene Landschaftsschutzgebiet Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen dar. Die an die A 1 angrenzenden Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch die Autobahn (vor allem Lärm) für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein. Das Landschaftsschutzgebiet Hemmelsdorfer See und Umgebung liegt größtenteils außerhalb des Untersuchungsraumes. Beurteilung der Varianten aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Varianten 1.e.1 und 1.e.2. Tabelle 18: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 1.e, Vergleich Planfall 0 Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 db(a) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 0 Variante 1.e.1 Planfall 1 Variante 1.e.2 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Ort db(a) nachts > 49 db(a) nachts db(a) nachts > 49 db(a) nachts db(a) nachts > 49 db(a) nachts Hemmelsdorf 0 / 0 0 / 0 4 / 29 0 / 0 0 / 0 0 / 0 Groß Timmendorf Klein Timmendorf 0 / 0 0 / 0 4 / 8 0 / 0 1 / 3 0 / 0 21 / / / 48 1 / 4 0 / 0 0 / 0 Luschendorf 0 / 0 0 / 0 0 / 0 0 / 0 0 / 0 5 / 23 Scharbeutz 88 / / / / / 60 4 / 10 Haffkrug 215 / / / / 3 33 / / 0 Sierksdorf 38 / / / 0 0 / 0 7 / 45 0 / 0 Gesamt 362 / / / / / / 33 Bei der Variante 1.e.1 kommt es in den östlich der Bestandsstrecke gelegenen Ortsteilen von Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu einer deutlichen Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 5 db(a). Dies wirkt sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe aus. Während beim Planfall 0 in Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug 239 Betriebe mit insgesamt 745 Betten von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und 324 Betriebe mit insgesamt 993 Betten noch innerhalb der 45 db(a)-isophone nachts liegen, stellt sich die Situation beim Planfall 1 (Variante 1.e.1) in den genannten Ortslagen deutlich günstiger dar. In Sierksdorf kann vor allem aufgrund der ortsfernen Lage der Variante 1.e.1 gegenüber dem Planfall 0 eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Zusätzlich belastet werden bei der Variante 1.e.1. hingegen die Ortslagen von Hemmelsdorf und Groß Timmendorf einschließlich der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe. 85

93 Bei der Variante 1.e.2 zeigen sich in den Ortslagen von Groß Timmendorf, Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug gegenüber dem Planfall 0 ebenfalls Verminderungen der Lärmimmissionen, die bezüglich betroffener Beherbergungsbetriebe noch deutlicher ausfallen als bei der Variante 1.e.1. Lediglich in der westlich der A 1 gelegenen Ortslage von Luschendorf ist die Variante 1.e.1 durch stärkere Belastungen von Beherbergungsbetrieben gekennzeichnet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Im Bereich der zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze liegen hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen bei der Variante 1.e.2 keine relevanten Unterschiede im Vergleich zum Planfall 0 vor. Die Variante 1.e.1 führt hingegen zu einer deutlich stärkeren Verlärmung, wobei die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze [54 db(a)] z.t. erreicht werden. Umgekehrt stellt sich die Lage bei dem in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegenen großen Campingplatz Waldesruh dar. Hier führt die Variante 1.e.2 zu stärkeren Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen als die Variante 1.e.1. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass durch den Verkehr auf der A 1 auch hier bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht. Die in Haffkrug und Sierksdorf befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Kur werden beim Planfall 1 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. der ortsferneren Lage gegenüber dem Planfall 0 [nächtliche Lärmbelastung z.t. zwischen 45 und 50 db (A)] um bis zu 5 db(a) entlastet. Relevante Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten sind hier nicht festzustellen. Im Bereich Timmendorfer Strand zeigt sich im Bereich der hier befindlichen Kurgebiete bei der Variante 1.e.1 keine Veränderung gegenüber dem Planfall 0 [nächtliche Lärmbelastung zwischen 35 und 40 db (A)]. Bei der Variante 1.e.2 ist hingegen aufgrund der ortsfernen Lage keine Belastung der Kurgebiete mehr festzustellen. Sehr deutliche Unterschiede zwischen beiden Varianten liegen im Bereich der beiden geplanten Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Klinik und Rehabilitation in Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz vor, die unmittelbar östlich an die Bahnstrecke angrenzen. Während hier bei der Variante 1.e.1 nächtliche Lärmimmissionen von z.t. mehr als 55 db(a) zu verzeichnen sind, die die Möglichkeiten für die geplante Sondergebietsnutzung erheblich einschränken, ist die Variante 1.e.2 lediglich durch nächtliche Schalleinwirkungen von ca. 35 db(a) gekennzeichnet. Hinsichtlich der Betroffenheit der touristisch bedeutsamen Strandabschnitte in Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf durch Lärmimmissionen zeigt sich, dass die Variante 1.e.1 gegenüber dem Planfall 0 vor allem im nördlichen Teil von Timmendorfer Strand sowie zwischen Scharbeutz und Haffkrug zu höheren Belastungen führt [Zunahme um bis zu 5 db(a)]. Hier ergeben sich zukünftig z.t. Schalleinwirkungen zwischen 40 und 45 db(a) am Tag. Die Variante 1.e.2 stellt sich in dieser Hinsicht günstiger dar. Vor allem im Strandabschnitt zwischen Timmendorfer Strand und Haffkrug ergeben sich aufgrund der ortsfernen Lage der Variante gegenüber der Variante 1.e.1 geringere Schalleinwirkungen, die in etwa mit dem Planfall 0 vergleichbar sind bzw. leicht darunter liegen. In Sierksdorf stellt sich die Belastung der touristisch relevanten Strandabschnitte unterschiedlich dar. Während im südlichen Strandabschnitt bei beiden Varianten gegenüber dem Planfall 0 keine relevanten Änderungen zu verzeichnen sind, erfolgt im mittleren und nördlichen Abschnitt gegenüber dem Planfall 0 bei beiden Varianten aufgrund der ortsfernen Führung eine deutliche Abnahme der Lärmbelastung. Im Bereich des Hansa-Parks und der angrenzenden, in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1. Während es beim 86

94 Planfall 0 zu nächtlichen Schalleinwirkungen von mehr als 45 db(a) kommt, ist beim Planfall 1 bei beiden Varianten keine relevante Lärmbelastung zu verzeichnen. Bei der zwischen Kattenhöhlen und Groß Timmendorf gelegenen Golfanlage Seeschlösschen sind zwischen den Varianten 1.e.1 und 1.e.2 deutliche räumliche Unterschiede in der Betroffenheit zu verzeichnen. Während bei der Variante 1.e.1 vor allem der nördliche Teil des Golfplatzes starken und gegenüber dem Planfall 0 erhöhten Schalleinwirkungen ausgesetzt ist [zwischen 45 und 55 db(a) am Tag], ist bei der Variante 1.e.2 vor allem der südwestliche Teil des Platzes betroffen, der jedoch auch schon durch die von dem Verkehr auf der A 1 ausgehenden Lärmemissionen vorbelastet ist. Insgesamt stellt sich hier die Variante 1.e.2 etwas günstiger dar, zumal auch die Bebauung im Bereich des Oeverdieker Wegs mit den hier befindlichen Beherbergungsbetrieben für Golfsportler durch diese Variante geringer durch Schalleinwirkungen betroffen ist als bei der Variante 1.e.1. Die unmittelbar an der A 1 gelegene Reitanlage am Friedrichshof ist hingegen bei der Variante 1.e.2 durch deutlich stärkere Schalleinwirkungen betroffen als bei der Variante 1.e.1. Zu berücksichtigen ist jedoch auch hier die bestehende Vorbelastung durch den Verkehr auf der A 1. Der als Erholungswald ausgewiesene Kammerwald im Süden von Scharbeutz einschließlich des Waldhochseilgarten unterliegt bei der Variante 1.e.1 einer leichten Zunahme der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0. Im Bereich des ebenfalls als Erholungswald ausgewiesenen Wennsee- Holzes mit dem hier befindlichen Trimmpfad kann hingegen aufgrund der in diesem Bereich für den Scharbeutzer Ortsteil Lütt Kiepenbarg vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Verminderung der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0 verzeichnet werden. Die Variante 1.e.2 führt aufgrund der ortsferneren Lage in beiden Bereichen zu deutlichen Reduzierungen der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0. Die Reitrundrouten der Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau sind durch die Variante 1.e.1 nicht direkt betroffen. Zwischen Groß Timmendorf und Klein Timmendorf quert allerdings eine Reitroute die Bestandsstrecke. Der hier vorhandene Bahnübergang soll erhalten bleiben, so dass in Zukunft aufgrund der Verkehrszunahme von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Durch die Variante 1.e.2 werden zwei Reitrundrouten gequert. Während im Bereich der zwischen Groß Timmendorf und Neuruppersdorf gelegenen Route eine Eisenbahnüberführung vorgesehen ist, wird die zwischen Luschendorf und dem Luschendorfer Hof bestehende Route unterbrochen. Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei der Variante 1.e.2 sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke i.d.r. Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen erhalten bleiben. Ungünstiger stellt sich die Situation bei der Variante 1.e.1 dar. Hier bleibt an mehreren Stellen (Radwegverbindungen entlang der L 180 zwischen Haffkrug und Gronenberger Hof sowie zwischen Groß und Klein Timmendorf) der vorhandene Bahnübergang bestehen, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Die zwischen Oeverdiek und Klein Timmendorf verlaufende regionale Radwegverbindung wird unterbrochen, da der hier bestehende Bahnübergang entfallen soll. Im Zusammenhang mit längeren Schrankenschließzeiten ist auch darauf hinzuweisen, dass die L 180, die von der Bestandsstrecke bei Klein Timmendorf gekreuzt wird, eine wichtige Zufahrtstraße in Richtung Timmendorfer Strand darstellt, deren Funktion durch längere Schrankenschließzeiten bei der Variante 1.e.1 beeinträchtigt wird. Ebenfalls ist die L 180 eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der Ortslage von Timmendorfer Strand und der Golfanlage Seeschlösschen, wobei zu berücksichtigen ist, dass 90 % der Gäste diese Anlage über die Ortslage anfahren (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CON- SULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 87). Die L 180 wird zudem als Zufahrt von Timmendorfer Strand zur Golfanlage in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen, da im Falle der Realisierung der Variante 1.e.1 eine Schließung des Bahnübergangs Schwedenstraße vorgesehen ist, über den bisher die 2. Zufahrtsmöglichkeit zur Golfanlage besteht. 87

95 Mit Nachteilen in Bezug auf Zufahrten zu touristisch relevanten Ortslagen ist die Variante 1.e.1 auch im Bereich Haffkrug verbunden, da der hier befindliche Bahnübergang Bahnhofsstraße, über den die Zufahrt von der Anschlussstelle Eutin der A 1 in Richtung des Ortes verläuft, in Zukunft entfallen soll. Die Zufahrt nach Haffkrug wäre dann nur noch umwegig von Süden her über die A 1-Anschlussstelle Scharbeutz, den Gronenberger Hof und den Ortsteil Breitenkamp möglich. Der Jakobsweg und der Europäische Fernwanderweg E1, die nördlich von Sierksdorf den Untersuchungsraum queren, werden durch beide Varianten unterbrochen, da die derzeitige Planung hier keine Unter- oder Überführung vorsieht. Die bei der Variante 1.e.2 in Höhe von Haffkrug vorgesehenen Lärmschutzwände werden im vorbelasteten Nahbereich der A 1 errichtet, so dass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind. Die bei der Variante 1.e.1 geplanten Lärmschutzwände in Haffkrug, Scharbeutz und Klein Timmendorf liegen hingegen ortsnah und z.t. in unmittelbarer Nähe von touristischen relevanten Bereichen, so dass visuelle Störeffekte nicht auszuschließen sind. So wird in Klein Timmendorf und Haffkrug die jeweilige Ortslage in westliche Richtung durch die geplanten Lärmschutzwände visuell abgeriegelt; in Scharbeutz findet eine visuelle Trennung zwischen den westlich und östlich der Bahnstrecke gelegenen Ortsteilen statt. Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur sind bei der größtenteils parallel zur Autobahn verlaufenden Variante 1.e.2 in deutlich geringerem Umfang zu erwarten. Bei der Variante 1.e.1 werden hingegen vor allem die westlichen Ortsteile von Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug durch Beeinträchtigungen während der Bauphase betroffen sein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 1.e.2 die günstigere Alternative darstellt. Dafür sind im Vergleich mit der Variante 1.e.1 vor allem folgende Gründe verantwortlich: - geringere Belastungen der touristisch hoch bedeutsamen Orte Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug einschließlich der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe durch Schalleinwirkungen; - deutlich geringere Beeinträchtigungen der beiden geplanten Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Klinik und Rehabilitation in Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz durch Schalleinwirkungen; - geringere Beeinträchtigungen touristisch bedeutsamer Strandabschnitte durch Schalleinwirkungen (insbesondere zwischen Timmendorfer Strand und Haffkrug); - geringere Beeinträchtigungen der Golfanlage Seeschlösschen einschließlich der Bebauung im Bereich des Oeverdieker Wegs mit den hier befindlichen Beherbergungsbetrieben für Golfsportler durch Schalleinwirkungen; - keine Betroffenheit von regional bedeutsamen Radwegverbindungen durch längere Schrankenschließzeiten; - keine relevanten Beeinträchtigungen des Landschafts- bzw. Ortsbildes durch Lärmschutzwände; - keine bzw. deutliche geringere Beeinträchtigungen der Ortslagen von Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug während der Bauphase Zwischenvergleich 1.f Der Zwischenvergleich 1.f behandelt - die Variante 1.f.1 mit den Streckenabschnitten X.2.3, X11, A.2 und dem Vergleichsergebnis 1.d (= Variante 1.d.2) sowie - die Variante 1.f.2 mit den Streckenabschnitten X3.1, E.2 und E.3. Beschreibung der Varianten: Beide Varianten liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinden Ratekau und Scharbeutz. Lediglich der äußerste nördliche Teilabschnitt befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Sierksdorf. Sie beginnen am TKP 12 westlich von Neuruppersdorf und enden am TKP 5 bei Wintershagen südlich von Neustadt i.h. Der Planfall 0 als Vergleichsfall liegt zudem im Bereich des Gemeindegebietes von 88

96 Timmendorfer Strand. Die Variante 1.f.1 verläuft zwischen dem TKP 12 und dem TKP 9 südwestlich von Scharbeutz zunächst in Parallellage mit der A 1 auf deren Ostseite (Streckenabschnitte X.2.3, X11, A.2). Im weiteren Verlauf quert die Variante zwischen dem TKP 9 und dem TKP 7 (westlich von Scharbeutz) die A 1, um dieser dann wiederum in Parallellage, jedoch auf deren Westseite bis zum TKP 5 zu folgen. Die Variante 1.f.2 überquert nördlich des TKP 12 die A 1 (Streckenabschnitt X3.1) und folgt dieser in Parallellage auf deren Ostseite bis in Höhe von Wintershagen am TKP 5. In Höhe von Luschendorf verursacht die Variante 1.f.2 gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm, so dass hier aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke erforderlich sind. Da der Verlauf beider Varianten zwischen dem TKP 7 westlich von Scharbeutz und dem TKP 5 bei Wintershagen identisch ist (dieser Bereich ist bereits im Rahmen des Vorvergleichs 1.d abgehandelt worden), wird im Folgenden nur noch auf den südlichen Abschnitt zwischen dem TKP 12 und dem TKP 7 eingegangen. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 10: Zwischenvergleich 1.f Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 1.f.1 Variante 1.f.2 Touristisch relevante Strukturen: Insbesondere innerhalb der Ortslage von Klein Timmendorf befindet sich eine große Anzahl von Beherbergungsbetrieben. Weitere Betriebe liegen in Groß Timmendorf und Luschendorf sowie am nordöstlichen Ortsrand von Pansdorf. Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Kur befinden sich in Timmendorfer Strand. Auf Scharbeutzer Gemeindegebiet stellt die Bauleitplanung im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Klinik und Rehabilitation dar, die jedoch noch nicht realisiert sind. An Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur ist vor allem die Golfanlage Seeschlösschen westlich bzw. nordwestlich von Klein Timmendorf zu nennen, die mit ihren zwei 18 Loch- Plätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt. Darüber hinaus ist auf einen regional bedeutsamen Radweg und diverse Reitrundrouten im Bereich der Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand hinzuweisen. Der Kammerwald im Süden von Scharbeutz und das Wennsee-Holz westlich des Wennsees sind ausgewiesene Erholungswälder. Im Kammerwald befindet sich zudem ein Waldhochseilgarten, im Wennsee-Holz ein Trimmpfad. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.b. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das 89

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