Entwicklungen und Perspektiven in der Eingliederungshilfe
|
|
- Dörte Käte Sachs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rahmenbedingungen der Suchthilfe Entwicklungen und Perspektiven in der Eingliederungshilfe Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.v. 22. Fachtagung Management in der Suchttherapie 25. September 2013 Gliederung 1. Grundlagen 2. Praxis gesetzliche/ leistungsrechtliche Grundlagen zuständige Kostenträger Grundlagen der Finanzierung Ablauf von Antragstellung bis Bewilligung Formen der Hilfe 3. Aktuelle Entwicklungen Dauer der Hilfe Persönliches Budget Abgrenzung zu anderen Leistungen Grundsicherung über SGB II oder SGB XII Soziale Rehabilitation und Vorsorge in der Therapeutischen Gemeinschaft Jenfeld ein Praxisbeispiel Ablösung des Bundes-Heimgesetzes durch Ländergesetze und WBVG Reform der Eingliederungshilfe 1
2 Gesetzliche und leistungsrechtliche Grundlagen im SGB XII Eingliederungshilfe gemäß 53/ 54 SGB XII (Sozialhilfe) = gesetzliche Leistung wie die medizinische Reha auch wird auch bezeichnet als soziale Rehabilitation in Abgrenzung zu medizinischer Reha; komplementärer Bereich; Übergangseinrichtung; sozialtherapeutische Einrichtung, soziotherapeutische Leistungsberechtigter Personenkreis: wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit eingeschränkte (= behinderte) oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Menschen 3 Nr. 3 Eingliederungshilfe-Verordnung nach 60 SGB XII: Suchtkrankheiten = seelische Störungen, die Behinderung zur Folge haben können Gesetzliche und leistungsrechtliche Grundlagen im SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 2 SGB IX Behinderungsbegriff 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (SGB IX und XII) 14 Zuständigkeitsklärung innerhalb von 14 Tagen; sonst Weiterleitung; als zweiter angegangener Träger muss leisten; ggf. Kostenerstattung 17 Persönliches Budget siehe Praxis 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 2
3 Gesetzliche und leistungsrechtliche Grundlagen Folgen der Sozialhilfelogik Nachrangprinzip Antrag und Bewilligung im Einzelfall Prüfung der Zugehörigkeit zum Personenkreis Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit Selbstbehalt Widerspruchsrecht/ Klagrecht gegen Bescheide Zuständige Kostenträger sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe ( 97 SGB XII) oberhalb der kommunalen und Kreis-Ebene; wird durch die Länder definiert es sei denn, jeweiliges Landesrecht bestimmt etwas anderes örtliche Zuständigkeit: maßgeblich ist der tatsächliche Aufenthalt des Leistungsberechtigten; bei stationären Leistungen gewöhnlicher Aufenthalt ( 98 SGB XII) Zuständigkeit bleibt bestehen auch bei Wechsel in andere stationäre Einrichtung und beim ersten Wechsel in ambulante Wohnform im Eilfall gilt tatsächlicher Aufenthalt und vorläufige Leistung Regelung dient dem Schutz des Anstaltsortes 3
4 Grundlagen der Finanzierung I Vereinbarung mit Sozialhilfeträger über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung (aber kein QM analog SGB VI), Vergütung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität ist Voraussetzung für Vergütung der erbrachten Leistung ( 75 ff SGB XII) Vereinbarung ist immer prospektiv abzuschließen ( 77) Entgelt berechnet als Tages- / Monatssatz oder Fachleistungsstunde bei Nichteinigung entscheidet Schiedsstelle ( 80) bzw. Sozialgericht Grundlagen der Finanzierung II 76, 2 SGB XII: Entgelt besteht (mindestens) aus Grundpauschale (Unterkunft und Verpflegung; anteilig Verwaltungs- + Hauswirtschaftspersonal, anteilig sonstige Sachkosten), Maßnahmepauschale (insb. Fach-Personalkosten) und Investitionsbetrag Maßnahmepauschale kann nach Hilfebedarf differenziert werden Rahmenverträge nach 79 SGB XII auf Landesebene zur Zusammensetzung der Vergütungspauschalen und Investitionsbeträge, zur Bildung der Hilfeempfänger-Gruppen und zum Inhalt und Verfahren bei Durchführung der Prüfungen 4
5 Ablauf von Antragstellung bis zur Bewilligung Antragstellung i.d.r. mit Unterstützung durch Einrichtung oder Suchtberatungsstelle Ärztliche Prüfung der Zugehörigkeit zum Personenkreis (Gesundheitsamt), ggf. sozialpädagogische Begutachtung Aufstellung eines Gesamtplans ( 58 SGB XII) Sozialhilferechtliche Bearbeitung des Antrags Bewilligung der Maßnahme für einen definierten Zeitraum Formen der Hilfe und Zielgruppen Stationär/ teilstationär/ ambulant; ambulant vor stationär gemäß 13 SGB XII Vorsorge (Hamburgensie?) Soziale Rehabilitation/ Nachsorge Psychosoziale Betreuung für Substituierte Suchtkranke vor oder nach einer medizinischen Reha Chronisch mehrfach geschädigte Abhängige Substitutionspatient/innen 5
6 2. Praxis Dauer der Hilfe Persönliches Budget Abgrenzung zu anderen Leistungen Grundsicherung über SGB II oder SGB XII Soziale Rehabilitation und Vorsorge in der Therapeutischen Gemeinschaft Jenfeld zwei Praxisbeispiele Dauer der Hilfe Leistungen nach 53 SGB XII solange Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann Bewilligung durch den zuständigen Sozialhilfeträger i.d.r. für 3 bis 6 Monate Verlängerung möglich Dauer-Unterbringung strittig 6
7 Persönliches Budget 17 SGB IX Abs. 2ff: Teilhabeleistungen auf Antrag auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget in der Regel als Geldleistung ausgeführt Ziele: Eigenverantwortung/ Selbstbestimmung bislang wenig Erfahrung bei suchtkranken Menschen Skepsis sowohl auf Seiten der Kosten- und Leistungsträger als auch der Leistungserbringer Abgrenzung zu anderen sozialrechtlichen Leistungen - Ausfallbürge oder eigenständiges Leistungssystem? Krankenbehandlung nach SGB V - vorrangig medizinische Rehabilitation nach SGB VI - vorrangig Pflege gemäß SGB XI gleichrangig! Abgrenzung zu SGB V und SGB VI-Leistungen hat Konsequenzen für personelle Anforderungen: Sozialhilfeträger Hamburg fordert keine suchttherapeutische Zusatzausbildung und finanziert i.d.r. keine Krankenpflege- oder Arzt-Stellen 7
8 Gewährleistung der Grundsicherung über SGB II oder SGB XII Voraussetzungen für Bezug von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende: kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen; keine Hilfe von Angehörigen keine stationäre Unterbringung, es sei denn 15 Stunden wöchentliche Erwerbstätigkeit oder Krankenhausaufenthalt für weniger als 6 Monate mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig ansonsten Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII - Sozialhilfe in stationären Einrichtungen nur noch minimale Leistungen hohes Abbruchrisiko Soziale Rehabilitation und Vorsorge in der Therapeutischen Gemeinschaft Jenfeld der Alida Schmidt-Stiftung zwei Praxisbeispiele 8
9 Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld Zielgruppen Soziale Rehabilitation alkohol- und medikamentenabhängige Menschen nach stationärer medizinischer Rehabilitation oder Adaptionsbehandlung Vorsorge alkohol- und medikamentenabhängige Menschen nach Entgiftung mit Abstinenzstatus bei Aufnahme und erkennbarer Motivation Haftentlassene Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld Grundsätzliche Zielsetzung Soziale Rehabilitation Sicherung der weiteren sozialen Stabilisierung Förderung der aktiven Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Wiedereingliederung in das Erwerbsleben/ Förderung niedrigschwelliger Beschäftigung Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung im eigenen Wohnraum/ Wohnungssuche und -sicherung Vorsorge nach Möglichkeit (Wieder-) Eingliederung in die Gesellschaft Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen/ erleichtern Unterstützung zur Ausübung eines angemessenen Berufs/ Tätigkeit weitestgehende Selbstständigkeit (wieder) erlangen Befähigung, eigene Behinderung zu akzeptieren, Lebenssituation zu stabilisieren 9
10 Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld Zielgruppenspezifische Zielsetzungen Soziale Rehabilitation Sicherung der abstinenten Lebensführung und Verlängerung der abstinenten Phasen Verbesserung der seelischen Gesundheit und Abwendung von fortschreitender Chronifizierung Unterstützung des Zugangs zu anderen Hilfen i.s. eines Case-Managements Vorsorge Stabilisierung der Abstinenzfähigkeit Erarbeitung, Förderung, Stärkung der Motivation zu einem suchtmittelunabhängigen Leben Anbahnung, Vermittlung und Unterstützung des Übergangs in weiterführende Hilfen insbesondere in fachspezifische Behandlungsformen o. selbstständige Wohnverhältnisse Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld Angebote Soziale Rehabilitation Betreuung im Rahmen von Einzelund Gruppenangeboten Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung Sozialberatung Integration in die Sucht-Selbsthilfe Betreuung in Einzel-Apartments mit Pantry-Küche und Bad oder in trägereigenem Wohnraum oder eigenem Wohnraum Vorsorge Einzel- und Gruppengespräche Informationen zu Sucht und med. Themen psychiatrische Sprechstunde Akupunktur arbeitstherapeutische Angebote Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung Sozialberatung Integration in die Sucht-Selbsthilfe Betreuung in Einzel-Apartments mit Bad bei Vollverpflegung 10
11 Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld Platzzahl und Personalausstattung Soziale Rehabilitation 11 stationäre Plätze, 25 teilstationäre Plätze 5 Stellen Sozialpädagogik anteilig Leitung (1/3), therapeut. Leitung (1/6), Hauswirtschaftsleitung (1/4) 1,35 Stellen Verwaltung, 1,25 Hausmeister, 0,9 Reinigung/ Hauswirtschaft BFD (anteilig) Vorsorge 35 stationäre Plätze 3,7 Stellen Sozialpädagogik 0,63 Beschäftigungstherapie 0,5 Krankenschwester Nachtbereitschaft Mini-Jobs anteilig Leitung (1/2), therapeut. Leitung (1/4), Hauswirtschaftsltg. (1/3) 1,68 Stellen Verwaltung, 0,3 Hausmeister, 2 Stellen Reinigung/ Hauswirtschaft 1 Stelle Küche BFD (anteilig) Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld 11
12 Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld 12
13 3. Aktuelle Entwicklungen Ablösung des Bundes-Heimgesetzes durch Ländergesetze und WBVG Reform der Eingliederungshilfe Ablösung des Bundes-Heimgesetzes im Rahmen der Förderalismusreform Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz von 2009 auf Bundesebene: regelt ausschließlich den vertraglichen Rahmen für Wohnformen, bei denen die Überlassung von Wohnraum und weitergehende Betreuungsleistungen rechtlich und/ oder faktisch gekoppelt sind dient dem Verbraucherschutz, regelt Informations- und Leistungspflichten, Vertragsinhalte und kündigung etc. und hebelt Mietrecht aus betrifft sämtliche betreute Wohnformen, bei denen Wohnraum überlassen wird (Zimmer, Apartment, Wohnung) und Betreuungsleistungen im Zusammenhang damit erbracht werden Reha-Einrichtungen und Krankenhäuser sind ausgenommen ist zu beachten bei Abschluss von Nutzungsverträgen mit Klienten 13
14 Ablösung des Bundes-Heimgesetzes im Rahmen der Förderalismusreform Landes- Heimgesetze : regeln personelle, bauliche und sonstige fachliche Anforderungen an Wohnformen, bei denen Wohnen und Betreuung zusammentreffen Förderalismus feiert fröhliche Urständ landesspezifische Klärung erforderlich, ob Suchthilfeeinrichtungen erfasst sind Beispiel Hamburg: Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) erfasst Servicewohnen, Wohngemeinschaften, Wohneinrichtungen und ambulante Dienste in den Bereichen Altenhilfe, Pflege und Behindertenhilfe unterliegt Eingliederungshilfe für Suchthilfe dem HmbWBG? nein ja doch nicht oder doch? Reform der Eingliederungshilfe - ein Leistungsgesetz zur sozialen Teilhabe außerhalb des SGB XII Diskussion seit 10 Jahren ( ASMK-Prozess ); Personenzentrierung statt Einrichtungszentrierung Ausgangslage: Kostenausweitung für Länder und Gemeinden, regional sehr ungleicher Zugang zu Leistungen, Steuerungsprobleme 2011: Leistungsempfänger; 14,4 Mrd. Euro Ausgaben (Vergleich: Reha/ Teilhabe aller Sozialleistungsträger gesamt: 29,65 Mrd. Euro Ziel : Ausgabenbegrenzung und (Mit-)Finanzierung durch den Bund (Fiskalpakt Juni 2012) konsequente Aufsplittung der Kostenanteile für Fachmaßnahme, Existenzsicherung und Unterkunft 14
15 Reform der Eingliederungshilfe - ein Leistungsgesetz zur sozialen Teilhabe außerhalb des SGB XII Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe in Mio. überproportionale Steigerung EGH um 21 % Reform der Eingliederungshilfe - ein Leistungsgesetz zur sozialen Teilhabe außerhalb des SGB XII Entschließung des Bundesrates vom 22. März 2013 (I): Bundesleistungsgesetz mit Finanzierung der Teilhabeleistungen durch den Bund Teilhabe nicht mehr dem System der Sozialhilfe zuordnen; Nachgrundsatz bleibt aber bestehen Signifikanter Anstieg der der Anzahl und des Unterstützungsbedarfs von Menschen mit Behinderung übersteigt Leistungsfähigkeit von Ländern und Kommunen Ausgabenentwicklung bremsen Trennung der fachlichen Leistungen von den Hilfen zur Bestreitung des Lebensunterhalts; Konzentration der Eingliederungshilfe auf ihren Kern 15
16 Reform der Eingliederungshilfe - ein Leistungsgesetz zur sozialen Teilhabe außerhalb des SGB XII Entschließung des Bundesrates vom 22. März 2013 (II): Eingliederungshilfe auf die individuelle Situation des Leistungsberechtigten ausrichten Maßstab ist individueller Bedarf unabhängig von der Wohnform; Charakterisierung als ambulant oder (teil-) stationär entfällt Beteiligung des behinderten Menschen wird gestärkt; UN-Behindertenrechtskonvention Bundeseinheitliche Maßstäbe für ein Gesamtplanverfahren Freistellung vom Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens ist längerfristiges Ziel Reform der Eingliederungshilfe - ein Leistungsgesetz zur sozialen Teilhabe außerhalb des SGB XII Konsequenzen für die Leistungserbringer verstärkt Tendenz zur ambulanten Versorgung erhöht den Abrechnungsaufwand durch unterschiedliche Kostenträger für Maßnahme einerseits und Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft andererseits erhöht das Risiko, auf Kosten sitzen zu bleiben z.b. wenn Klient seine Miete nicht zahlt und keine Abtretung durch die ARGE vorliegt Finanzierungsspielräume werden durch bundeseinheitliche Maßstäbe bei der Bedarfsermittlung in manchen Ländern und Kommunen größer, in anderen vielleicht kleiner??? 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! machen Sie `was draus! mehr Infos unter Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. 17
Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in
MehrDRK Landesverband Brandenburg e.v. Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe. Perspektive der freien Wohlfahrtspflege
Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz Perspektive der freien Wohlfahrtspflege Agenda 1. Einführung 2. Ausgewählte Inhalte a) Leistungsberechtigter Personenkreis
Mehrdrobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH
drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und
Mehr27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V Juni 2014
27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V. 25. 27. Juni 2014 Forum 1 Ziele, Methoden und Besonderheiten der ambulanten und ganztägig ambulanten Suchttherapie. Persönliches Budget für suchtkranke
MehrMaren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus
Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen
MehrDas Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?
Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? neue Struktur SGB IX Teil 1 Rehabilitations und Teilhaberecht allg. Regelungen Teil 2 veränderte Eingliederungshilfe Teil 3 Schwer
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Wolfgang Rombach Leiter der Unterabteilung Vb Sozialhilfe Vortrag Fachtagung des DV Aktuelle Entwicklungen
MehrTeilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz
Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
MehrVerhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht. Dr. Edna Rasch
Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht Dr. Edna Rasch Übersicht 1. Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung (SGB XI) 2. Verhältnis von Eingliederungshilfe
MehrAusgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
Fachtag Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege am 25.04.2018 Ausgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege Sicht der kommunalen Träger Ulrich Allmendinger, KVJS 1 Inhalt 1. Gesetzliche
MehrDas Bundesteilhabegesetz Chancen und Risiken
Das Bundesteilhabegesetz Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Berlin, 11. Mai 2017 Workshop Leistungserbringungs- und Vertragsrecht Ursula Schulz Rechtsanwältin,
MehrIn Trägerschaft von:
In Trägerschaft von: Thomas Schmitt-Schäfer, Dipl.-Pädagoge (univ), Verwaltungsbetriebswirt (VWA) nach 15-jähriger Berufserfahrung in einer Klinik (medizinische Rehabilitation) Gründung transfer 1997 seit
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz Dr. Dietlinde Albrecht, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung I. Ausgangspunkt
MehrDie neuen Leistungen aus Sicht der Leistungserbringer
Die neuen aus Sicht der Leistungserbringer Umsetzungsbegleitung BTHG, Augsburg 18.06.2018 Ursula Schulz, Referentin Recht Inhalt 1.Grundlagen BTHG 2. Schwerpunkt Gemeinschaftliches Wohnen (Trennung der
MehrLEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM BUNDESTEILHABEGESETZ
LEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM 91 SGB IX, TEIL 2: NACHRANG (AB 01.01.2020) (1) Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrUmsetzung BTHG. Beteiligungsgespräche. Magdalena Garrecht
Umsetzung BTHG Beteiligungsgespräche Magdalena Garrecht 08.09.2014 Folie 1 GLIEDERUNG 1. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) a) Zeitschiene Inkrafttreten b) Inhalt 2. Umsetzung des BTHG 3. Träger der Eingliederungshilfe
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrPersönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe
Persönliches Budget 28.10.2014 Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 1. Was ist das Persönliche Budget? 2. Wofür kann ich ein PB beantragen? 3. Wie beantrage ich ein PB? 4. Welche Voraussetzungen
MehrLandesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, Saarbrücken
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für die Betreuung seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch,
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthema Block 5: - Verhältnis der Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege - Gemeinschaftliche Leistungserbringung Dr. Dietlinde
MehrBundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrKonzeption Begleitetes Wohnen der Diakonie Bayreuth. für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
Konzeption Begleitetes Wohnen der Diakonie Bayreuth für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung Inhalt 1. Leitbild... 3 2. Rechtliche Grundlagen... 3 3. Einzugsbereich und Zielgruppe... 3 4. Ziele... 4
MehrDAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN
DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbände e.v. am 16. Oktober 2017 in Stuttgart Folie 1 PROBLEME Eingliederungshilfe heute Anspruch
MehrBTHG Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung Existenzsichernde Leistungen
BTHG Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung Existenzsichernde Leistungen 19.09.2017 Neues Finanzierungssystem Herauslösen der EGH aus dem SGB XII und Integration als neuer Teil 2 in das SGB IX Existenzsichernde
MehrDer ASMK-Prozess zur Reform der Eingliederungshilfe Vortrag im Rahmen der Fachkonferenz Personenzentrierte Leistungen in der Eingliederungshilfe
Vortrag im Rahmen der Fachkonferenz Personenzentrierte Leistungen in der Eingliederungshilfe Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern Vortrag im Rahmen der Fachkonferenz Personenzentrierte Leistungen in
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz am 23.12.2016 beschlossen:
MehrLandesamt für Soziales Hochstraße 67, Saarbrücken
Landesamt für Soziales Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitete Wohnen erwachsener Menschen mit Behinderung in Gastfamilien vom 1. Januar 2017 Der überörtliche Träger der Sozialhilfe
MehrEingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit
1 Eingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit Die Themen Auftrag und Ziele der Reform Reform-Prozess (Beteiligung, Zeitplan) Inhaltliche Aspekte, z. B. 2 Behinderungsbegriff Wunsch- und Wahlrecht
MehrPersönliches Budget 1
Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres
MehrBTHG. Das stationäre Wohnen 2020
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG Das stationäre Wohnen 2020 Arbeitshilfe Heft 87 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS Kurt Ditschler, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht BTHG Das stationäre Wohnen2020
MehrLandeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) überörtlicher Sozialhilfeträger
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig u.a. für die Eingliederungshilfe für abhängigkeitserkrankte Menschen ( 53ff SGB XII - stationär, teilstationär, Betreutes
MehrNetzwerktagung des Deutschen Vereins in Hannover. Steuerung der EGH durch den Gesamtplan Umsetzungserfahrungen und Ausblick aus Hamburg
Netzwerktagung des Deutschen Vereins 18.-20.4.2018 in Hannover Umsetzungserfahrungen und Ausblick aus Hamburg Ingo Tscheulin, Abteilung Rehabilitation und Teilhabe Grundsatzangelegenheiten Eingliederungshilfe
MehrSozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 14., aktualisierte Auflage, 2013 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Sozialgesetzbuch
MehrBeschreibung der Produktgruppe
Ausschuss ASGWSB Beschreibung der Produktgruppe Die Produktgruppe ist organisatorisch im Ressort 3 angesiedelt und dem Dienst 50 - Soziales - zugeordnet. Produktbereich 31 Soziale Leistungen Produktgruppe
Mehr11. Sozialgesetzgebung
116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts
MehrBundesteilhabegesetz (BTHG)
Kurzüberblick über die Änderungen durch das BTHG Runder Tisch in der Planregion 1 05.05.2017 Bürgersaal im Rathaus Kleinmachnow Bundesteilhabegesetz (BTHG) Ziele: Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang
MehrMitgliederversammlung
Mitgliederversammlung 25.09.2018 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23. Dezember 2016 1 Ein Blick zurück Die Entwicklung
MehrAmbulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht
Leistungsbeschreibung Anschrift der Einrichtung Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht DRK Regionalverband Magdeburg
MehrRechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
MehrHERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET
HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET Rosemarie Jany, Freiburg, 21.9.2013 MODELLERPROBUNG Baden-Württemberg: von 2002 bis 2005 in 3 Landkreisen erprobt Anzahl der Budgetnehmer im Modellversuch: 49 Im
MehrSicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand
Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand - Vortrag - Wissenschaft trifft Praxis: Personzentrierung Inklusion Enabling community am 26. Februar 2016 im Hotel Aquino Tagungszentrum Katholische
MehrUmsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe Neuerungen durch das BTHG ab 2020 Ausgestaltung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe
MehrArbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung Auftrag Sinnvolle Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen Wiedereinstieg in feste Tagesstruktur Erprobung der Leistungsfähigkeit Wiederherstellung von Arbeitsfähigkeit Vermittlung
MehrHessischer Städtetag. Bundesteilhabegesetz
Hessischer Städtetag Bundesteilhabegesetz Trennung von existenzsichernden Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsi- cherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und Fachleistungen (Eingliederungshilfe)
MehrBundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF
Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die
MehrEingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Unterstützungsmaßnahme der Sozialhilfe. Ihre Aufgabe ist es eine drohende
MehrWohnen aus Sicht des BTHG. 29. Oktober 2017
Wohnen aus Sicht des BTHG 29. Oktober 2017 Dominikus-Ringeisen-Werk Dominikus-Ringeisen-Werk 4.100 Klienten 3.900 Mitarbeiter (63 % Teilzeit) Ca. 2200 Klienten in unterstützen Wohnformen Tätigkeitsfelder
MehrLandespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen 25.2.2016 Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven Ulrich
MehrGemeinsam mehr möglich machen Umsetzung des BTHG
Rawpixel-Fotolia.com Gemeinsam mehr möglich machen Umsetzung des BTHG 81. Dt. Fürsorgetag - Fachforum 4.4 17. Mai 2018 Diakonie Stetten e.v. 3900 Mitarbeitende 1100 Ehrenamtliche Bilanzvolumen 2016: 364
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ 809 16. Wahlperiode 06-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
MehrREHA ZENTRUM OBERPFALZ e.v.
REHA ZENTRUM OBERPFALZ e.v. Ambulant Betreutes Wohnen für suchtmittelabhängige Menschen Therapeutische Konzeption Reha Zentrum Opf. e.v. Kompass Soziotherapeutische Einrichtung Therapeutische Wohngemeinschaften
MehrZuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung?
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung? Daniel Heinisch
MehrREHA ZENTRUM OBERPFALZ e.v.
REHA ZENTRUM OBERPFALZ e.v. Ambulant betreutes Wohnen Haus Waldrast Therapeutische Konzeption Reha Zentrum Opf. e.v. Kompass Soziotherapeutische Einrichtung Therapeutische Wohngemeinschaften Bernriether
MehrVortrag Fachtag buss 2016
Vortrag Fachtag buss 2016 Bundesteilhabegesetz Bericht zum aktuellen Stand Dr. Mignon Drenckberg Referentin für Suchthilfe, Wohnungslosenund Straffälligenhilfe des Caritasverbandes München und Freising
MehrBeschreibung der Produktgruppe
Ausschuss ASGWSB Beschreibung der Produktgruppe Die Produktgruppe ist organisatorisch im Ressort 3 angesiedelt und dem Dienst 50 - Soziales - zugeordnet. Produktbereich 31 Soziale Leistungen Produktgruppe
MehrAnlage zum Beschluss Nr. 07/2017 der Brandenburger Kommission zu 19 des Rahmenvertrages nach 79 SGB XII, Stand
1. Allgemeine Grundsätze Für die Zeit der Abwesenheit eines Leistungsberechtigten, für welche eine Vergütung durch den Sozialhilfeträger nach den nachfolgenden Regeln gezahlt wird, ist der Platz frei zu
MehrEckpunkte der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. und die Auswirkungen auf das Persönliche Budget
I. Warum Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe? II. Eckpunkte der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe III. Zum Stand der Umsetzung des Persönlichen Budgets IV. Hemmnisse für den Erfolg des Persönlichen
MehrDer Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger
. Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger 17. Fachtagung GBM/POB&A Anwendertreffen 24. bis 26.04.2013 in München Marga Tobolar-Karg Inhalt 1. Allgemeine Informationen
MehrDie Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz. Chancen und Herausforderungen für die Unterstützung zu einem selbstbestimmten Leben
Die Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz Chancen und Herausforderungen für die Unterstützung zu einem selbstbestimmten Leben 1 BTHG und UN-BRK Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung
MehrDas SGB XII. Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften wie Aufgabe des Gesetzes und Nachranggrundsatz
Das SGB XII 27.11.2003 Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch In Kraft getreten am 01.01.2005 Allgemeiner Inhalt des SGB XII Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften wie Aufgabe des
MehrInhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13
Inhalt Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Vorbemerkung... 14 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 21 C. Leistungsberechtigter
MehrBisherige Erfahrungen der Verwaltung zum Bundesteilhabegesetz, Anwendungspraxis des neuen Rechts
Bisherige Erfahrungen der Verwaltung zum Bundesteilhabegesetz, Anwendungspraxis des neuen Rechts Matthias Münning, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe -
MehrReform der Eingliederungshilfe
Reform der Eingliederungshilfe Auswirkung auf die Gemeindepsychiatrie Jubiläumstagung Dachverband 16.06.2016 Köln Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales Folie 1 Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte,
MehrARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG. Die Schulbegleitung Arbeitshilfe. zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG Die Schulbegleitung 2020 Arbeitshilfe zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe Schulbegleiter Integrationshelfer Teilhabeassistenten Schulassistenten
MehrReha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
Reha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege ZIEL ERREICHT? EINGLIEDERUNGSHILFE UND BUNDESTEILHABEGESETZ Berlin, 10. Oktober 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
MehrBTHG - wie geht das?
BTHG - wie geht das? Welche vertragsrechtlichen Änderungen sind aus Sicht der Leistungserbringer im Wohnbereich relevant? Führungskräftetreffen Wohnen Kassel, 13. Dezember 2017 Ursula Schulz Rechtsanwältin,Referentin
MehrBundesteilhabegesetz
Bundesteilhabegesetz Informationsveranstaltung Landratsamt Bodenseekreis 24.10.2018 Christian Kiebler Sachgebietsleitung Sachgebiet VI Eingliederungshilfe Landratsamt Bodenseekreis 1 Reformstufen 2 1.
MehrBundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach
Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Historie 1994 Artikel 3 Absatz 3 GRUND GESETZ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
MehrBAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. Das Persönliche Budget im Übergang von der Schule in den Beruf Monika Scholdei-Klie, Augsburg, 23. März 2010 Das Gesetz SGB IX, 17 Abs.
MehrLandkreis Emmendingen Sozialdezernat Bundesteilhabegesetz BTHG
Bundesteilhabegesetz BTHG wesentliche Änderungen ab 01.01.2020!1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK 2006) Zentrale Prinzipien: Schutz vor Diskriminierung volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
MehrRICHTLINIEN. für die Durchführung. des. Persönlichen Budgets. in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB)
RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB) Inhaltsübersicht Richtlinien zum Persönlichen Budget Vorbemerkung 1. Definition
MehrEingliederungshilfe und Pflege
Eingliederungshilfe und Pflege 33. Tagung für Leitungskräfte im Bereich Wohnen der LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e. V. Akademie Stapelfeld, 24. November 2016 Dr. Edna Rasch Bundesvereinigung
MehrEingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen
Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen Änderungen in der Sozialhilfe Struktur des bisherigen BSHG bleibt im Wesentlichen erhalten:
MehrWas regelt das BTHG neu?
Was regelt das BTHG neu? DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände Berlin, 11. Mai 2017 Jenny Axmann, Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger
MehrSozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 5., aktualisierte Auflage, 2007 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden 5 Sozialgesetzbuch
MehrFreiraum und neue Perspektiven
Freiraum und neue Perspektiven PRima Donna - Suchthilfe für frauen PERSPEKTIVEN ENTWICKELN, AUS SICHT DER FRAU Prima Donna bietet Suchthilfe-Angebote für Frauen, die zu Ihrer aktuellen Lebenssituation
MehrKonzeption Therapeutische Wohngemeinschaft Murrhardt (TWG)
Konzeption Therapeutische Wohngemeinschaft Murrhardt (TWG) Die Therapeutische Wohngemeinschaft Murrhardt ist eine Teileinrichtung der ERLACHER HÖHE (Trägerverein: Verein für Soziale Heimstätten in Baden-Württemberg
MehrÜbergänge Schritte ins Leben
Übergänge Schritte ins Leben Kristine Leicht, ADV ggmbh Bereichsleitung Wohnen und Betreuen (WuB) 2. Suchttherapietage Berlin-Brandenburg, 28.-30.10.2010 2 Gliederung 1. Einführung 2. Sozialrechtliche
MehrWohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005
Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21
MehrPersönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung
Persönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung Tomas Steffens 1 Frühe Hilfen - Persönliche Budgets für Kinder? Frühförderung im Kontext des SGB IX Persönliches Budget Persönliche
MehrTilo Bösemann Pro-Assistenz-Jena Tel.: Homepage:
Tilo Bösemann Pro-Assistenz-Jena Tel.: 03641.5 27 84 63 E-Mail: pro_assistenz@freenet.de Homepage: www.pro-assistenz-jena.de anlässlich der thüringenweiten Fachtagung am 14. November 2012 in Altenburg
MehrWeiterentwicklung der Versorgung. psychisch Langzeitkranker. - Tagesstätten -
V E R BAN D DE R BAYE R. BEZ I R K E Körperschaft des öffentlichen Rechts G e s c h ä f t s s t e l le 80538 MÜNCHEN Knöbelstraße 10 Telefon (089) 212389-0 Telefax (089) 29 67 06 Weiterentwicklung der
MehrZukunftsperspektiven in der Eingliederungshilfe, insbesondere der Familienpflege Bundestagung Familienpflege am September 2010 in Münster
LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1 Zukunftsperspektiven in der Eingliederungshilfe, insbesondere der Familienpflege - 25. Bundestagung Familienpflege am 22.-24.September 2010 in Münster Michael Wedershoven
Mehr1. Angaben zu der nachfragenden Person
Hinweise zum Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (LWV 01-3-208)
MehrEinführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien
Einführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien AGJ-GESPRÄCH Alles neu und anders? Das BTHG und die Kinder- und Jugendhilfe 16. MAI 2018 Tagung der Erziehungshilfe-Fachverbände, Frankfurt a. M.
MehrPersönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008
Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern
Mehr3. Auswahl der Familien
RICHTLINIEN des Landkreises Konstanz über die Durchführung des begleiteten Wohnens für erwachsene behinderte Menschen in Familien (BWF-RL) vom 06.11.2006 in der Fassung vom 01.07.2010 1. Definition und
MehrWorkshop Abgrenzung Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XII- SGB XI) 12. bis 14. April 2015 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB, Berlin
Workshop Abgrenzung Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XII- SGB XI) 12. bis 14. April 2015 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB, Berlin Rechtsanwältin Ruth Coester, BeB 1 Gliederung des Vortrags 1.
MehrBTHG: Wegweiser für gesetzliche Betreuer
Kurt Ditschler BTHG: Wegweiser für gesetzliche Betreuer Arbeitshilfe zur Umsetzung des BTHG Arbeitshilfe Nr. 91 Mit dem BTHG kommt auf die gesetzlichen Betreuer eine Vielzahl von Aufgaben zu. Die Eingliederungshilfe
MehrDas Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Rechtlicher Rahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Rechtlicher Rahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte BIVA e.v. Fachtagung 28. April 2010, Bonn Astrid Grunewald-Feskorn Ausgangslage Das HeimG regelt(e) sowohl Vertrags-
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,
MehrBudget für Arbeit in Rheinland-Pfalz
Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz DVfR-Kongress am in Berlin Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben Folie 1 RECHTSGRUNDLAGEN Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
MehrGesellschaft für Sozialarbeit e. V. Pension Plus
Pension Plus Bielefeld Entwicklung der Pension Plus Ausgangspunkt Handlungskonzept der Stadt Bielefeld (2003) zum Abbau und zur Kostenreduzierung der Unterkünfte für Wohnungslose Unterkünfte besser (ist)
MehrÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER
Prof. Dr. Axel Kokemoor Überblick über das BTHG für Betreuer 27. September 2018 1 ÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER 10. Betreuertag am 27. September 2018 im Forum Gelnhausen Prof. Dr. Axel Kokemoor
Mehr