Fragen und Antworten zu der EU- Zahlungsdiensterichtlinie und. den neuen Geschäftsbedingungen

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1 Fragen und Antworten zu der EU- Zahlungsdiensterichtlinie und den neuen Geschäftsbedingungen Warum bekomme ich neue Bedingungen zum Zahlungsverkehr zugeschickt? Aufgrund unserer AGB sind wir verpflichtet, Sie über die Änderungen direkt zu informieren. Diese Pflicht beschränkt sich nicht nur darauf, Sie auf die Änderung als solche hinzuweisen. Sie bedeutet auch, dass wir die künftigen Bedingungen dem Kundenanschreiben beifügen müssen. Anlass für diese Änderungen ist eine europäische Richtlinie, die zum 31.Oktober 2009 in Deutsches Recht umgesetzt wird und die zu entsprechenden Änderungen in unseren Geschäftsbedingungen führt. Warum werden die Bedingungen auf Papier verschickt? Ist dies aus Umweltgesichtspunkten zu vertreten? Allgemeine Hinweise, z. B. durch Aushang in der Filiale, auf der Homepage des Instituts oder auf Kontoauszügen reichen aus rechtlichen Gründen zur wirksamen Einführung der Kundenbedingungen nicht aus. Es ist deshalb erforderlich, den Kunden die geänderten Bedingungen fristgerecht in Textfassung zur Verfügung zu stellen. Was war denn falsch, dass die Bedingungen geändert werden müssen? Mit der Umsetzung der Richtlinie für Zahlungsdienste wurde für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein neuer Rechtsrahmen festgelegt. Daraufhin mussten wir unsere Bedingungen anpassen, da die bisherigen Bedingungen nicht mehr der neuen gesetzlichen Grundlage entsprechen. AGB kenne ich, aber was heißt besondere Bedingungen für den Zahlungsverkehr? Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) enthalten die grundlegenden Bedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Die AGB gelten daher, wie ihr Name sagt, ganz allgemein. Für besondere Geschäfte und Vereinbarungen ist es notwendig und sinnvoll, weitergehende Regelungen zu vereinbaren. So gelten z. B. für die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften ergänzend besondere Bedingungen, die nun ebenfalls an die neue Rechtslage angepasst wurden. 1 Stand 10/2009

2 Was passiert, wenn ich die neuen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiere? Gelten dann für mich persönlich ausgehandelte Bedingungen? Nimmt der Kunde die neuen Geschäftsbedingungen nicht an, bedeutet dies nicht, dass für ihn automatisch persönlich ausgehandelte Bedingungen gelten. Bei Widerspruch durch den Kunden gelten vorläufig die bisherigen AGB weiter. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei Abweichungen der alten Geschäftsbedingungen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen aufgrund der EU-Zahlungsdiensterichtlinie immer die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich sind. Das kann aber auch zu Verschlechterungen für den Kunden führen. Beispielsweise ist für den Einsatz von Kreditkarten in den Bedingungen mit 50 EUR eine deutlich geringere kundenseitige Haftung festgelegt als die vom Gesetzgeber mit maximal 150 EUR vorgesehene. Auf die kundenseitige Haftung bei Debitkarten verzichtet die Sparkasse sogar vollständig, wenn der Kunde seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten nicht grob fahrlässig verletzt hat. Soll ich mir nun aus diesem Stapel das Wichtige für mich raussuchen? Die Informationsbroschüre ist so zusammengestellt, dass sie alle relevanten Informationen für möglichst viele Kunden enthält. Es kann vorkommen, dass Bedingungen sowie Erläuterungen zu Bedingungstexten für solche Produkte enthalten sind, deren Nutzung Sie aktuell nicht mit der Sparkasse vereinbart haben. In diesem Fall können Sie die entsprechenden Ausführungen sowie die dazugehörigen Kundenbedingungen als gegenstandslos betrachten. Die Bedingungen entfalten erst im Zusammenwirken mit den jeweiligen Produktverträgen (z. B. Karten-Vereinbarung, Online-Banking-Vereinbarung) ihre Wirkung. Woher weiß ich genau, was wichtig für meine bestehenden Verträge ist? Das in der Informationsbroschüre beigefügte Dokument Erläuterungen zur Änderung unserer Geschäftsbedingungen gibt zu allen wichtigen Punkten eine Orientierung. Die Relevanz dieser Erläuterungen für den einzelnen Kunden hängt von der Nutzungsweise des Kontos und der angebotenen Produkte ab. Falls weitere Informationswünsche bestehen, steht Ihnen Ihr Kundenberater nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. Warum erhalte ich nicht nur die wesentlichen Informationen, die ich benötige? Zwei Gründe bedingen den Versand der umfangreichen Informationen. So ist aus rechtlicher Sicht gemäß den derzeit gültigen AGB und Bedingungen dem Kunden eine Änderung ausdrücklich mitzuteilen. Aus organisatorischer Sicht ist der Versand einer auf jeden einzelnen Kunden abgestimmten Information nicht möglich. Unser Anliegen ist es, dass wir Sie bestmöglich über die Neuregelungen informieren. Daher haben wir die Regelungen, von denen wir davon ausgehen, dass sie für unsere Kunden grund- 2 Stand 10/2009

3 sätzlich relevant sind, herausgearbeitet. Die relevanten Änderungen haben wir zu Beginn der Broschüre erläutert. Falls nach dem Lesen Fragen verbleiben, können Sie sich gerne noch einmal an uns wenden. Was ist das wesentliche Ziel der neuen gesetzlichen Vorschriften zum Zahlungsrecht? Das wesentliche Ziel der neuen Richtlinie ist die EU-/ EWR-weite Vereinheitlichung der Vorschriften für die Abwicklung von Zahlungsdiensten. Die EU-Kommission verspricht sich dadurch die europaweit einheitliche und effiziente Abwicklung von Zahlungen, die Steigerung des Wettbewerbs sowie günstigere Preise für Verbraucher. Insbesondere trägt die Zahlungsdiensterichtlinie wesentlich zur Förderung eines einheitlichen Binnenmarkts für Zahlungsdienste bei. Was verändert sich für mich konkret? Beispielsweise werden die Verträge und Kundenbedingungen gemäß den Vorgaben des einheitlichen europäischen Standards geändert. Die angepassten Vertragswerke gehen den Kunden auf dem Postweg zu. Umfassendere Informationspflichten, die das Institut gegenüber dem Kunden erfüllen muss, sorgen für eine höhere Transparenz. Reduzierte Haftungsgrenzen ermöglichen zudem eine Besserstellung der Kunden. Darüber hinaus setzt die Richtlinie Ausführungsfristen für Zahlungen innerhalb der EU fest. Werde ich durch die Änderungen benachteiligt oder hatte ich in der Vergangenheit Nachteile, die erst jetzt an den Tag kommen? Die Sparkasse ist Ihr kompetenter Partner im Zahlungsverkehr dies war in der Vergangenheit so und wird auch zukünftig so sein. Um jedoch diese Qualität leisten zu können, benötigen wir Bedingungen, die unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten so konkret wie möglich regeln. Da die Richtlinie für Zahlungsdienste eine neue gesetzliche Grundlage für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs darstellt, war es erforderlich, unsere Bedingungen an die neue Situation anzupassen. Insofern entstehen Ihnen keine Nachteile Sie haben im Vergleich zu den bisherigen Bedingungen Vorteile zu erwarten. Wie viele Neuregelungen sind es insgesamt (wenn das nur die Wesentlichen sind)? Da die Neuregelungen des Zahlungsrechts insbesondere für Überweisungen, Lastschriften, Debit- und Kreditkarten-Transaktionen gelten und diese Regelungen sehr umfassend und in unterschiedlichen Bedingungen abgebildet sind, können wir Ihnen keine konkrete Anzahl der Neuregelungen nennen. 3 Stand 10/2009

4 Was ist, wenn ich die anderen nicht wesentlichen Neuregelungen nicht kenne, sie aber für mich wichtig sind? Unser Anliegen ist es, dass wir Sie bestmöglich über die Neuregelungen informieren. Daher haben wir die Regelungen, von denen wir glauben, dass sie Sie besonders interessieren, herausgearbeitet. Für den weitergehenden Informationsbedarf haben wir Ihnen die neuen Geschäftsbedingungen vollumfänglich beigefügt. Den Begriff PSD habe ich schon mal gehört. Was ist der Unterschied zwischen SEPA und PSD? SEPA (Single Euro Payments Area) basiert auf selbstverpflichtenden Standards und Regelwerken für die neuen SEPA-Zahlungsinstrumente, denen sich die Kreditwirtschaft verpflichtet hat. Die PSD (Payment Services Directive) als europäische Richtlinie ist ein verbindlicher, hoheitlicher Rechtsrahmen, der durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss und die europaweit einheitliche rechtliche Grundlage insbesondere für die neuen SEPA-Lastschriften, aber auch für die Zahlungsverkehrsabwicklung insgesamt bildet. Wo ist der Unterschied zwischen der Payment Services Directive (PSD) und der Zahlungsdiensterichtlinie? Beide Begriffe können synonym verwendet werden, Zahlungsdiensterichtlinie oder Richtlinie über Zahlungsdienste sind die deutschen Bezeichnungen für den englischen Begriff Payment Services Directive. Die Überführung der Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfolgt durch den Gesetzgeber in zwei Teilen: So werden die aufsichtsrechtlichen Vorschriften vom Bundesfinanzministerium im sogenannten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) umgesetzt, der zivilrechtliche Teil erfolgt unter Federführung des Bundesjustizministeriums im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Muss ich jetzt mit Einschränkungen rechnen, wenn ich künftig Überweisungen, Lastschriften und Kartentransaktionen ausführe? Nein, mit der Einführung der Richtlinie sind keine Einschränkungen bei der Ausführung von Zahlungsvorgängen verbunden. Allerdings sollten Sie bei der Beauftragung von Überweisungen noch sorgfältiger als bisher auf die Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN und BIC achten. Die Zahlungsdienstleister dürfen und werden die Überweisung künftig allein auf der Grundlage dieser Angaben abwickeln, um die kurzen Überweisungsfristen einhalten zu können. 4 Stand 10/2009

5 Die EU-Standardüberweisung bestand doch auch schon vorher, warum dann eine neue EU-Richtline? Die EU-Standardüberweisung war ein erster Schritt, um den Prozess der europaweiten Überweisungen zu vereinfachen. Dennoch gibt es in allen EU-Ländern uneinheitliche rechtliche Rahmenbedingungen, Prozesse und technische Systeme. Die neue EU-Richtlinie bildet die rechtliche Basis, um im EWR Bezahlprozesse zu vereinheitlichen. Ziel ist es unter anderem, Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen abzubauen und den Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Dadurch ist es möglich, Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer schnell, einfach und kostengünstig abzuwickeln. Ergibt sich mit der neuen Richtlinie eine vereinfachte Abwicklung einer Überweisung bspw. nach Spanien? Die Richtlinie sieht vor, dass jede grenzüberschreitende Zahlung in der EU/ dem EWR wie eine Inlandszahlung behandelt wird und in allen europäischen Ländern weitestgehend die gleichen Regeln zur Anwendung gelangen. Kann ich zukünftig zu den gleichen Konditionen Überweisungen in die USA tätigen wie innerhalb von Europa? Die Zahlungsdiensterichtlinie beschränkt sich auf die 27 EU-Staaten sowie auf die drei zusätzlich zum EWR gehörenden Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Konditionen für Überweisungen in Nicht-EU-/ EWR-Länder, wie bspw. die USA und Schweiz, werden daher nicht von der Richtlinie bzw. den nationalen Umsetzungsgesetzen geregelt und können somit abweichen. Was ändert sich, wenn ich meine SparkassenCard oder Kreditkarte in Geschäften und an Geldautomaten im Ausland benutze? Die Zahlungsdiensterichtlinie hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Karten in Geschäften oder an Geldautomaten im Ausland. Muss ich zukünftig von den gewohnten Sicherheitsstandards der Sparkasse Abstriche befürchten, weil die neue Richtlinie europäische Anforderungen umsetzt? Nein, die gewohnt hohen Sicherheitsstandards der Sparkasse bleiben weiterhin bestehen. 5 Stand 10/2009

6 Womit muss ich zukünftig rechnen, wenn mit meiner Karte oder meinem Online- Banking-Zugang Missbrauch betrieben wird? Falls Ihnen Ihre Karte oder Ihre Online-Banking-Zugangsdaten durch Diebstahl oder Verlust abhanden gekommen sind, ist die Haftung für unautorisierte Zahlungsvorgänge auf 150 EUR begrenzt. Bei Debitkarten übernehmen wir, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht, auch Ihre Standardbeteiligung von 150 Euro, wenn Sie uns glaubhaft darlegen, dass Sie Ihre Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Diese Haftungsbegrenzung haben wir für Kreditkartenverfügungen auf 50 EUR und für Verfügungen mit der Debitkarte auf 0 EUR herabgesenkt, wenn Sie Ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten nicht vorsätzlich/grob fahrlässig verletzt haben oder in betrügerischer Absicht gehandelt haben. Dies müssen sie uns glaubhaft darlegen. Sobald Sie den Verlust Ihrer Karte gemeldet haben, haften Sie nicht für den danach entstehenden Schaden. Im Online-Banking wird für Privatkunden die aktuelle Haftungsgrenze für die fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflichten von 150 EUR beibehalten. Muss ich zukünftig mit höheren Entgelten rechnen, weil die Sparkasse eine neue Richtlinie einführt? Nein, mit der Umsetzung der Richtlinie sind grundsätzlich keine höheren Entgelte für den Kunden verbunden. 6 Stand 10/2009

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