7.1. Drei Mehrheitstypen bei repräsentativen und direktdemokratischen Sachentscheiden in der Schweiz

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1 7. Auswertung der empirischen Fallstudien In den vorangegangenen zehn empirischen Fallstudien, die insgesamt vierzehn Abstimmungsvorlagen und zwei zurückgezogene behandelten, sowie eine Reihe von vorangegangenen, begleitenden und nachfolgenden Initiativen und umfaßten, wurden die ausgewählten direktdemokratischen Entscheidungen thematisch, prozessual und hinsichtlich der parteipolitischen Kräfteverhältnisse dargestellt. Die parteipolitischen Aspekte sollen an dieser Stelle zusammenfassend betrachtet werden. Im ersten Schritt werden drei Mehrheitstypen bei Sachentscheiden in der Schweiz entwickelt. Im zweiten Schritt werden die parteipolitischen Einflüsse, Kräfteverhältnisse und Abstimmungskonstellationen bestimmt Drei Mehrheitstypen bei repräsentativen und direktdemokratischen Sachentscheiden in der Schweiz Im Hinblick auf den Prozeß der repräsentativ-parlamentarischen und direktdemokratischen Entscheidungen lassen sich drei Muster von Mehrheitsbildungen erkennen und unterscheiden. Im ersten Fall besteht eine konstante Mehrheit im Parlament und in der Volksabstimmung. Im zweiten Fall und im dritten Fall führt die Volksabstimmung zu einem Mehrheitswechsel. Während im zweiten Fall der Referendumsmehrheit die Vorlage abgelehnt wird, wird im dritten Fall der Initiativmehrheit die Vorlage angenommen. 1. Muster: "Konstante Mehrheit". In der parlamentarischen Entscheidung über eine Verfassungsrevision, ein Gesetz oder einen Bundesbeschluss besteht eine stabile Mehrheit. Die Parteien geben Parolen zu den Volksabstimmungen aus, die im wesentlichen dem Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen in der Bundesversammlung entsprechen. Die Stimmbürger orientieren sich zu einem hohen Maß an den Abstimmungsempfehlungen ihrer Parteien, und das Abstimmungsergebnis bestätigt die parlamentarische Entscheidung. Zu diesem Muster sind auch diejenigen zu rechnen, die weder im Parlament noch in der Volksabstimmung eine Mehrheit finden. Auch parlamentarische Gegenentwürfe, die in der Volksabstimmung angenommen werden, entsprechen diesem Muster der konstanten Mehrheit. Abstimmungskampagnen gegen die betreffende Referendums-Vorlage oder Kampagnen für eine Volksinitiative bleiben erfolglos; einzelne abweichende Parteiparolen fallen nicht ins Gewicht. Die parteipolitischen Kräfteverhältnisse im Parlament entsprechen der Abstimmungskonstellation in der Volksabstimmung. 189

2 2. Muster: "Referendumsmehrheit". Im Parlament besteht eine Mehrheit für eine Verfassungsänderung oder Gesetzgebung. Im Zusammenhang mit dem obligatorischen oder fakultativen Referendum gewinnt der Abstimmungskampf eine Eigendynamik, die unter anderem aufgrund von aus der Konkordanz ausscherenden Parteien oder von abweichenden kantonalen Parteiparolen die parlamentarische Mehrheit auflöst und zur Ablehnung der Vorlage in der Volksabstimmung führt. Abstimmungskampagnen gegen die Vorlage erweisen sich als erfolgreich. Abweichende Parteiparolen von Kantonalparteien üben einen erheblichen Einfluß auf die Entscheidung aus. Die parteipolitischen Kräfteverhältnisse wandeln sich zwischen den Entscheidungen im Parlament und in der Volksabstimmung. Die Parlamentsmehrheit erleidet einen Mehrheitsverlust, die Parlamentsminderheit gewinnt in der Volksabstimmung eine Mehrheit, so daß die Vorlage zu Fall gebracht wird. 3. Muster: "Initiativmehrheit". Eine Volksinitiative findet im Parlament keine Mehrheit, kann aber im Laufe des Abstimmungskampfes soviel Zustimmung gewinnen, daß sie in der Volksabstimmung mehrheitsfähig wird. Die Initiativkampagne ist erfolgreich. Besonders erfolgreich ist eine Volksinitiative, wenn sie in der Volksabstimmung sogar die Mehrheit über einen parlamentarischen Gegenentwurf erzielt. Die Ja-Parolen zur Volksinitiative werden überdurchschnittlich stark befolgt, die Nein-Parolen unterdurchschnittlich stark. Wie im zweiten Fall kehren sich die parteipolitischen Kräfteverhältnisse zwischen Parlament und Volksabstimmung um, aber die Vorlage wird angenommen. In der folgenden Übersicht werden die untersuchten Abstimmungsfälle den drei beschriebenen Mustern der Mehrheitsbildungen zugeordnet. Typen der repräsentativen und direktdemokratischen Mehrheitsbildung Konstante Mehrheit Referendumsmehrheit Initiativmehrheit GE Mieterschutz 2 OR Verkehrspolitik 6 VI Preisüberwachung I 1 OR Abstimmungsverfahren 3 OR Bundesfinanzordnung 7 VI Schutz der Moore 5 FS IWF-Beitritt 8 Krankenversicherung 4 IWF-Mitwirkung 8 Entschädigungsgesetz 10 Alpentransit NEAT 9 Infrastrukturgesetz 10 Geschäftsverkehrsgesetz 10 Abstimmungstypen: = Fakultatives Referendum, FS = Fakultatives Staatsvertragsreferendum, GE = Gegenentwurf, OR = Obligatorisches Referendum, VI = Volksinitiative. Die Ziffern bezeichnen die Nummern der Fallstudien. Eigene Typenbildung des Verfassers. 190

3 Ein Blick auf die Gesamtzahl der 473 eidgenössischen und, die in der Schweiz von 1848 bis 2000 stattfanden, zeigt, daß der Typus "Konstante Mehrheit" mit 71 Prozent der Fälle am häufigsten auftritt, die "Referendumsmehrheit" in etwa 25 Prozent aller Volksabstimmungen und die "Initiativmehrheit" mit gut 2 Prozent selten vorkommt. Im Fall der "konstanten Mehrheit" bleiben etwaige abweichende Parteiparolen unerheblich, weil das Ergebnis der Volksabstimmung an der Entscheidung des Parlaments nichts verändert. Wird unterstellt, daß in den Fällen der "Referendumsmehrheit" abweichende Parteiparolen einen erheblichen Einfluß auf das Abstimmungsergebnis ausüben können, so ergibt sich eine potentiell mehrheitsverändernde Wirkung von abweichenden Parolen in 25 Prozent aller eidgenössischen Volksabstimmungen. Es ist allerdings auch möglich, daß eine "Referendumsmehrheit" ohne abweichende Parteiparolen zustande kommt, nämlich dann, wenn die Parlamentsmehrheit mit ihren Parolen bei den Stimmbürgern wenig Zustimmung findet, die Parlamentsminderheit mit ihrer Nein-Parole beim Referendum die Zustimmung der Stimmbürger erzielt. Mehrheitstypen in den eidgenössischen Volksabstimmungen 473 Volksabstimmungen Konstante Mehrheit 337 Fälle = 71,25 % Referendumsmehrheit 118 Fälle = 24,95 % Initiativmehrheit 12 Fälle = 2,54 % obligatorische fakultative Gegenentwürfe zu obligatorische fakultative ohne Gegenentwurf mit Gegenentwurf Außer Betracht bleiben die Fälle von verworfenen Gegenvorschlägen zu. Prozentwerte gerundet. Zahlenbasis: Bundesamt für Statistik, Hg., Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2002, Zürich 2002, S Tabelle: Ergebnisse von, fakultativen und obligatorischen (hier: siehe Anhang). Eigene Typenbildung durch den Verfasser. Aus der Liste der schweizerischen Volksabstimmungen ist ersichtlich, daß die letzte Dekade von 1991 bis 2000 die bisher größte Anzahl von Volksabstimmungen gebracht hat. In diesem Zeitraum wurde - im Vergleich der Dekaden - über die größte Zahl an, die mit Abstand größte Zahl an fakultativen und die zweithöchste Zahl an obligatorischen abgestimmt. 105 aller 473 eidgenössischen Volksabstimmungen, gut 22 Prozent, fanden im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts statt. Dabei waren jedoch die 191

4 meisten lancierten und der größere Teil der ergriffenen erfolglos. Im Vergleich zu den Gesamtwerten für 1848 bis 2000 ist der Anteil der "Konstanten Mehrheit" bei Volksabstimmungen auf 80 Prozent angestiegen, der Anteil der "Referendumsmehrheit" auf 17 Prozent und der "Initiativmehrheit" auf knapp 2 Prozent gesunken. 602 Mehrheitstypen in den eidgenössischen Volksabstimmungen 105 Volksabstimmungen Konstante Mehrheit 84 Fälle = 80 % Referendumsmehrheit 18 Fälle = 17,14 % Initiativmehrheit 2 Fälle = 1,9 % obligatorische fakultative Gegenentwürfe zu obligatorische fakultative ohne Gegenentwurf mit Gegenentwurf Außer Betracht bleibt ein Fall eines verworfenen Gegenvorschlages. Prozentwerte gerundet. Zahlenbasis: Bundesamt für Statistik, Hg., Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2002, Zürich 2002, S Tabelle: Ergebnisse von, fakultativen und obligatorischen (hier: siehe Anhang). Eigene Typenbildung durch den Verfasser. Wenn hier argumentiert wird, daß die abweichende Parteiparolen in Volksabstimmungen mit "Referendumsmehrheit" gravierende Auswirkungen haben können, so muß zudem betont werden, wie wichtig die einheitlichen Parteiparolen generell in den Fällen der "konstanten Mehrheit" sind. Die Mehrheitssicherung zwischen der parlamentarischen und der direktdemokratischen Entscheidung wird gerade auch dadurch gewährleistet, daß die Mehrheitsparteien ihre entsprechenden Abstimmungsempfehlungen mitteilen und ein beträchtlicher Teil der Abstimmungsteilnehmer sich an ihnen orientiert oder zumindest nicht entgegen den Empfehlungen abstimmt Parteipolitische Einflüsse, Kräfteverhältnisse und Abstimmungskonstellationen Wie kommen Mehrheitsveränderungen zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Mehrheit in den Volksabstimmungen zustande? Ergeben sich diese Mehrheitsveränderungen daraus, daß die einheitlichen Nein-Parolen beim Referendum und die Ja-Parolen bei der 602 In sehr seltenen Fällen werden von Bundesrat und Bundesversammlung befürwortet. Wenn sie in der Volksabstimmung angenommen werden, entsprechen sie nach der hiesigen Typologie der konstanten Mehrheit. Beispiel: Volksinitiative zum UNO-Beitritt der Schweiz, 3. März

5 Volksinitiative mehrheitsfähiger sind als die Ja-Parolen beim Referendum und die Nein-Parolen bei der Initiative? Oder sind die abweichenden Parolen für die Mehrheitsveränderungen ausschlaggebend? Um diese Frage zu vertiefen, sollen die parteipolitischen Abstimmungskonstellationen in den ausgewählten Fallstudien nochmals betrachtet werden. Parteipolitische Abstimmungskonstellationen in den ausgewählten Volksabstimmungen Fall Mehrheitstyp Parteien bei VI Parteienkonstellation nach Parteiparolen oder Preisüberwachung VI / GE Initiativmehrheit LdU, SPS Linksliberale Parteien bilden Mehrheit für Volksinitiative. Zahlreiche FDP- und SVP- Abweichungen schwächen Gegenentwurf. Mieterschutz GE Abstimmungsverfahren OR Krankenversicherung Schutz der Moore VI Verkehrspolitik OR Bundesfinanzordnung OR IWF-Beitritt IWF-Mitwirkung FS / Alpentransit (NEAT) Geschäftsverkehrsgesetz Entschädigungsgesetz Infrastrukturgesetz LPS, REP und EDU gegen VI und GE. Konstante Mehrheit SPS Große Parteienmehrheit bei einigen Abweichungen von FDP, SVP und CVP gegen LPS und REP Konstante Mehrheit Referendumsmehrheit 1. Ärzte, Kliniken 2. SGV Initiativmehrheit FDP- und CVP- Lokalpolitiker SPS Referendumsmehrheit Referendumsmehrheit Begleitende FDP-Volksinitiative, Rückzug Konstante Mehrheit 1. GPS, SPS- Teile 2. SVP, SD, AP Konstante Mehrheit 1. GPS 2. Autoszene 3. Uri Linksliberale Mehrheit mit einigen FDPund SVP-Kantonen gegen Rechtsliberale Zahlreiche abweichenden Kantone der bürgerlichen Parteien und rechte Parteien bilden Mehrheit Linksliberale Mehrheit mit hoher Zustimmung gegenüber schwächeren bürgerlichen und rechten Parteien FDP und SVP lehnen gegen ihre Fraktion ab und bilden rechtsliberale Mehrheit gegen schwache Linksliberale Durch FDP- und SVP-Abweichungen schwache Regierungsmehrheit unterliegt gegen linke und rechte Opposition Bürgerliche Mitte erzielt bei Stimmfreigabe der SPS Mehrheit gegen linke und rechte Opposition Große Parteienmehrheit gegen grüne und rechte Opposition Konstante Mehrheit SVP Große Parteienmehrheit gegen abweichende Kantone der bürgerlichen Mehrheit und rechte Opposition Referendumsmehrheit SVP Referendumsmehrheit SVP Große Mehrheit der abweichenden bürgerlichen sowie der rechten Parteien Große Mehrheit der abweichenden bürgerlichen sowie der rechten Parteien Die parteipolitischen Einflüsse auf direktdemokratische Prozesse sind in folgenden Aspekten wirksam: 1. Parteien lancieren oder unterstützen eine Volksinitiative oder ergreifen ein fakultatives Referendum. In Fällen, bei denen die Initiative oder das Referendum von einem Verband lanciert wird, amtiert nicht selten ein Nationalrat aus einer dem Verband nahestehenden 193

6 Partei im Vorsitz des Initiativ- oder Referendumskomitees. Parteien können auch Initiativen oder, die von anderen Organisationen betrieben werden, durch Öffentlichkeitsarbeit oder Unterschriftensammlungen unterstützen. In allen Fällen von und fakultativen, die hier untersucht wurden, war eine parteipolitische Mitwirkung feststellbar. Die Volksinitiative zur Preisüberwachung wurde lanciert von Verbraucherinnenverbänden. Den Komiteevorsitz hatte eine LdU-Nationalrätin; der LdU und die SPS unterstützten die Initiative. Die zurückgezogene Volksinitiative zum Mieterschutz wurde von Mieterverbänden getragen, vertreten von einem SPS-Nationalrat und von der SPS gefördert. Das fakultative Referendum gegen die Revision der Krankenversicherung war ergriffen worden von einem berufsständischen Komitee aus Arbeitgebern, Ärzten und Privatkliniken sowie vom Schweizerischen Gewerbeverband, welcher der SVP und der FDP nahe steht. Im Initiativkomitee zum Schutz der Moore wirkten neben Umweltschützern ein FDP-Gemeindepräsident und CVP-Gemeinderäte mit. Die Initiative fand auch die Unterstützung der SPS. Während der parlamentarischen Beratungen der Bundesfinanzordnung betrieb die FDP eine taktische Volksinitiative zur Steuerpolitik. Der IWF-Beitritt wurde von zwei Referendumskomitees angefochten, wobei ein Komitee von der Grünen Partei unter Beteiligung einiger SPS-Politiker organisiert wurde. Das zweite Komitee aus Vertretern der SVP, der SD und der damaligen Autopartei leitete SVP-Nationalrat Blocher. Unter den drei Referendumskomitees gegen den NEAT-Alpentransit-Beschluss wurde eines von der GPS angeführt, ein anderes kam aus der Auto-Szene. Die drei fakultativen gegen die Parlamentsreform wurden von Studenten der Hochschule St. Gallen ergriffen, die Beistand erhielten von der SVP Zürich und vom Schweizerischen Gewerbeverband. Obgleich in allen hier ausgewählten Fällen von Initiativen und fakultativen eine konkrete parteipolitische Beteiligung nachweisbar ist, kann selbstverständlich nicht behauptet werden, daß bei allen Initiativen und Parteien an der Lancierung mitwirken. Teilweise werden sie verantwortet von parteifernen Verbänden, Wirtschaftsunternehmen oder Presseorganen. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, daß das Engagement von Parteivertretern in Initiativ- und Referendumskomitees das Zustandekommen von Initiativen und begünstigt. 2. Die Parteien im Parlament, ihre Fraktionen und Abgeordnete beraten und entscheiden über Verfassungsänderungen, Gesetze und Beschlüsse, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen. Einflußchancen eröffnen die vorparlamentarischen Vernehmlassungsverfahren, Expertenkommissionen, Parlaments- und Kommissionsberatungen. 194

7 Parteipolitische Interessenwahrung geschieht dabei durch das Ankündigen von oder das Lancieren von Initiativen. In der Beratung über den Umgang mit besteht die Möglichkeit, dem Volksbegehren einen parlamentarischen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Stattdessen kann auch mit einfacher Gesetzgebung der Volksinitiative begegnet werden. In seltenen Fällen entscheidet das Parlament über die vollständige oder teilweise Ungültigkeit von. Der parteipolitische Einfluß der vier Bundesratsparteien zielt in der Regel darauf ab, die entsprechenden Abstimmungsvorlagen referendumsfest zu machen, Widerstände auszuräumen, die in der Volksabstimmung zum Scheitern führen könnten. In den parlamentarischen Abstimmungen werden mögliche Parteikonstellationen für die Volksabstimmung erkennbar. In den Pro- und Contra-Abstimmungskomitees engagieren sich zahlreiche Abgeordnete, auch überparteilich. 3. Die Abstimmungsempfehlungen der Parteien bilden die Grundlage für das parteipolitische Einwirken in den direktdemokratischen Abstimmungskämpfen. Einheitliche oder geschlossene Parteiparolen begünstigen "konstante Mehrheiten" zwischen repräsentativen und direktdemokratischen Entscheidungen, aber auch die Nein-Position bei "Referendumsmehrheiten" und die Ja-Position bei "Initiativmehrheiten". Abweichende Parteiparolen tragen in erheblichem Ausmaß zu Referendumsmehrheiten, aber auch zu Initiativmehrheiten bei. 4. Aus den Abstimmungsempfehlungen oder dem "Parolenspiegel" ergeben sich die parteipolitischen Abstimmungskonstellationen und -koalitionen. In den untersuchten Volksabstimmungen mit einer "konstanten Mehrheit" zwischen der Parlaments- und der Urnenentscheidung sind Abstimmungskonstellationen festzustellen, bei denen sich eine große Parteienmehrheit bildete, die sich meistens aus vier, mindestens aus drei Regierungsparteien zusammensetzt, denen sich mehrere der Randparteien anschließen. Die große Parteienmehrheit kann je nach Beteiligung eine linksliberale oder rechtsliberale Tendenz annehmen. Linksliberale Mehrheiten bildeten sich bei den Abstimmungen zum Mieterschutz und zum Abstimmungsverfahren mit Doppel-Ja sowie tendenziell beim Geschäftsverkehrsgesetz. Eine Parteienmehrheit in der Mitte gegenüber linker und rechter Opposition ergab sich bei der IWF-Abstimmung, gegenüber grüner und rechter Opposition bei der NEAT-Vorlage. Die untersuchten Volksabstimmungen mit Referendumsmehrheit zeigten in mehreren Fällen eine Abstimmungskoalition mit rechtsliberaler Neigung. Dabei kam den abweichenden Parolen der bürgerlichen Parteien eine große Bedeutung zu, so bei der Krankenversicherung, dem Entschädigungs- und Infrastrukturgesetz. Bei der Vorlage zur koordinierten Verkehrspolitik hatten sich die FDP und die SVP von der zustimmenden Haltung ihrer Parlamentsfrakti- 195

8 onen distanziert. Im Referendum über die Bundesfinanzordnung ging die Parlamentsmehrheit gegen die Opposition zahlreicher Kantonalparteien der SVP und der FDP sowie der Parteien von links außen und rechts außen verloren. Abweichende Parolen von Kantonalparteien waren bei Volksabstimmungen mit Referendumsmehrheit mitentscheidend. Die Ja-Parolen erreichten hier nur schwache Zustimmungswerte. Daneben fehlte in diesen Fällen wiederholt die sonst übliche Übereinstimmung der bürgerlichen Parteien mit den Abstimmungsempfehlungen der Wirtschaftsverbände. Die zwei untersuchten Volksabstimmungen mit Initiativmehrheit, Preisüberwachung und Schutz der Moore, zeigten die Durchsetzungsfähigkeit linksliberaler Parteimehrheiten, deren Parolen überdurchschnittliche Zustimmung fanden. Die Abstimmungsempfehlungen der bürgerlichen Parteien wurden unterdurchschnittlich stark befolgt. Die Volksinitiative zur Preisüberwachung konnte sich gegen einen Gegenentwurf durchsetzen, der im Parlament nur eine knappe Mehrheit erzielt hatte und von zahlreichen FDP- und SVP-Kantonalparteien abgelehnt wurde. Einige CVP-Kantone hatten die Volksinitiative unterstützt. 5. Für den Einfluß der Parteiparolen auf das Abstimmungsverhalten ist zunächst die Bekanntheit der Abstimmungsempfehlungen relevant. Für die Bekanntgabe und Verbreitung der Stimmempfehlungen sind einheitliche Parolen wesentlich besser geeignet. Die Bekanntheit der Parteiparolen unter den Stimmbürgern sinkt in dem Maße, wie abweichende kantonale Parolen auftreten. Die Bekanntheit der Parteiparolen ist abhängig von der Intensität des Abstimmungskampfes und des jeweiligen Einsatzes der Parteien. Die VOX-Analysen zu den eidgenössischen Abstimmungen gaben in zwei der hier untersuchten Fälle Auskunft über die Bekanntheit der Parteiparolen unter den befragten Stimmbürgern - bei den über die Bundesfinanzordnung und über den Alpentransit. Je nach Parteineigung und abhängig von den abweichenden Parolen waren die Abstimmungsempfehlungen immerhin bei 44 bis 79 Prozent der Befragten, die an der Abstimmung teilnahmen, bekannt. Daß die Parolen bei Nicht-Teilnehmern weniger bekannt sind, ist naheliegend. 6. Der Einfluß der Parteien auf die Volksabstimmungen ist ferner davon abhängig, wie stark es den Parteien gelingt, ihre Anhänger zur Teilnahme an den Abstimmungen zu bewegen. Die Bedeutung der Vorlage, die Intensität des Abstimmungskampfes und die Zuspitzung des Konfliktes bilden dabei Faktoren, die neben der Geschlossenheit der Parteiparole oder der Überzeugungskraft der abweichenden Parole die Mobilisierung zur Abstimmungsteilnahme bestimmen. 196

9 In drei der hier untersuchten Abstimmungen - Verkehrspolitik, Bundesfinanzordnung und IWF-Beitritt - informieren die VOX-Analysen über die Höhe der Abstimmungsteilnahme nach Parteisympathie der Befragten, wobei teilweise relative und teilweise absolute Werte genannt wurden. Abgesehen von der Frage, inwieweit die einzelnen Parteien ihre Anhänger zur Teilnahme aktivieren konnten, ist bemerkenswert, daß in allen drei Fällen die Abstimmungsbeteiligung derjenigen Befragten, die eine Parteipräferenz äußerten, erheblich höher lag als die Teilnahme derjenigen Befragten, die keiner Partei zuneigten Wenn die Parteien ihre Abstimmungsempfehlungen verabschiedet und veröffentlicht haben, wachsen ihre Einflußmöglichkeiten mit dem Grad der Bekanntheit der Parolen und der Stärke der Abstimmungsteilnahme ihrer Anhänger. Maßgeblich ist letztlich, wie die Stimmbürger mit und ohne Parteipräferenz über die Vorlagen denken und abstimmen. Die VOX-Analysen präsentieren regelmäßig die entsprechenden Umfrageergebnisse. Daraus läßt sich im Einzelnen entnehmen, ob und wie stark das Abstimmungsverhalten der Stimmbürger mit den Positionen der von ihnen bevorzugten Parteien übereinstimmten. Die einzelnen Daten sind in den Fallstudien referiert und interpretiert worden. Die Ergebnisse der Fallstudien lassen den Schluß zu, daß die politischen Parteien mit ihren Parolen - seien sie einheitlich oder auch abweichend - in erheblichem Maße auf das individuelle Abstimmungsverhalten einwirken und damit die Abstimmungsergebnisse in ihrem Sinne beträchtlich beeinflussen können. Die politischen Parteien in der Schweiz sind an den direktdemokratischen Willensbildungsund Entscheidungsprozessen vom Anfang bis zum Ende beteiligt. 8. Nach Abschluß des Urnenganges, wenn die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse vorläufig festgestellt wurden, sind es wiederum Vertreter der politischen Parteien, die bei der "Elefantenrunde" in der Abstimmungssendung des Schweizerischen Fernsehens die Resultate kommentieren, ihre Erfolge und Mißerfolge in der Volksabstimmung interpretieren und Perspektiven für weiterführende politische Projekte entwickeln, auch mit Blick auf die künftigen Wahlen und Abstimmungstage. 603 Die VOX-Analysen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen der Schweizerischen Gesellschaft für praktische Sozialforschung GfS, Zürich, berichten seit 1977 über Befragungen zu allen eidgenössischen Volksabstimmungen. Die Interpretationen der Daten nehmen wechselweise die Institute für Politische Wissenschaft in Zürich, Bern und Genf vor. Die VOX-Analysen sind unersetzliche Datenquellen für Abstimmungsforschung in der und über die Schweiz. In den hier ausgewählten Fällen gaben die VOX-Analysen die Umfragedaten für das Abstimmungsverhalten der befragten Stimmbürger nach Parteineigung (Ja-Stimmen in Prozent) an. Bedauerlich ist, daß die entsprechenden Werte für die Bekanntheit der Parteiparolen und für die Abstimmungsteilnahme nach Parteisympathie nur in zwei bis drei Fällen veröffentlicht wurden. Wünschenswert wäre eine möglichst umfangreiche Publikation der Umfrageergebnisse. Nützlich wäre ferner eine Dokumentation des Parolenspiegels. Die abweichenden Parolen von Kantonalparteien wurden in den betrachteten Fällen dort kaum erwähnt und auch nicht diskutiert. Ebenso interessant wäre die Wiedergabe der jeweiligen Fragen an die Umfrageteilnehmer beziehungsweise der Aufbau der Fragebögen oder Gesprächsleitfäden. 197

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