Möglichkeiten einer effektiven Korruptionsprävention

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Möglichkeiten einer effektiven Korruptionsprävention"

Transkript

1 Impulsvortrag von Transparency International Deutschland e.v.: Möglichkeiten einer effektiven Korruptionsprävention Main-Taunus-Kreis, 14. Mai 2012 RA Dr. Christian Lantermann, Leiter der AG Vergaberecht/Zentralregister Joachim Walther, Leiter der RG Frankfurt/Rhein-Main 1

2 Impulsvortrag von Transparency Deutschland Agenda TOP 1: Vorbemerkungen/Präsentation der Organisation Transparency International Deutschland e.v. TOP 2: Wesentliche Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im Allgemeinen TOP 3: Wesentliche Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im öffentlichen Vergabewesen TOP 4: Wesentliche Ansatzpunkte zur Steuerung von kommunalen Gesellschaften 2

3 TOP 1: Transparency Deutschland Impulsgeber einer globalen Anti-Korruptionsbewegung internationale Nicht- Regierungsorganisation Sektionen in fast 100 Ländern am Gemeinwohl orientiert nicht profitorientiert unabhängig, parteipolitisch neutral > 1000 Mitglieder (ca. 45 korporative) Budget ca. 250 TEURO Prof. Dr. Peter Eigen Begründer von Transparency International Korruption ist das Grundübel unserer Zeit 3

4 TOP 1: Transparency Deutschland Impulsgeber einer globalen Anti-Korruptionsbewegung 1993 Gründung Transparency International 1997 KorruptionsbekämpfungsG (Privatwirtschaft) 1997 OECD-Konvention Auslandsbestechung 1998 Internationales Bestechungsgesetz 2002 Sarbanes Oxley Act, USA 2003 UN-Konvention gegen Korruption 2011 UK Bribery Act 4

5 TOP 1: Transparency Deutschland Ehrenamtlich Aktive Mitgliedschaft Über 1000 Einzelmitglieder 48 korporative Mitglieder Arbeitsgruppen Führung durch ehrenamtliche Themenführer/innen Regionalgruppen Führung durch ehrenamtliche Regionalgruppenleiter/innen 5

6 TOP 1: Transparency Deutschland Arbeitsgruppen Politik Informationsfreiheit Vergabe und Zentralregister Integritätspakt Wirtschaft Corporate Accountability Finanzmarkt Hinweisgeber Strafverfolgung Bundes- und Landesverwaltung Gesundheit Transparenz in den Medien Sport Internationale Konventionen Politische Bildung Transparenz in der Zivilgesellschaft Nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit Staatliche Entwicklungszusammenarbeit 6

7 TOP 1: Transparency Deutschland Regionalgruppen Hamburg/ Schleswig- Holstein Bremen Berlin/Brandenburg Niedersachsen Ostwestfalen-Lippe Thüringen/Sachsen- Anhalt Sachsen Rheinland Ruhrgebiet Gewährleisten Präsenz vor Ort Bieten Möglichkeit für aktive Mitarbeit Themen auf kommunaler und Landesebene Frankfurt/Rhein-Main München Baden-Württemberg 7

8 TOP 1: Transparency Deutschland Kernziele und Arbeitsgrundsätze Kein Untersuchen und Anprangern von konkreten Fällen Parteipolitisch neutral Transparenz als Instrument gegen Korruption Verantwortlichkeit (accountability) Koalitionen statt Konfrontation Politik Zivilgesellschaft Koalitionen bilden mit Wirtschaft 8

9 TOP 1: Transparency Deutschland Koalitionen Bilden - Die Korporativen Mitglieder Einige unserer korporativen Mitglieder Unternehmen können wichtige Koalitionspartner in einem glaubwürdigen Kampf gegen Korruption in der Wirtschaft sein 9

10 TOP 1: Transparency Deutschland Werte Verantwortlichkeit Integrität Solidarität Zivilcourage Rechtsstaatlichkeit Demokratie 10

11 TOP 1: Transparency Deutschland Adressaten Politik (Gesetzgeber/Akteur) Öffentliche Verwaltung (z.b. Kommunen) Selbstverwaltung (z.b. Gesundheit) Wirtschaft (Unternehmen, Verbände) Sport Medien Zivilgesellschaft 11

12 Impulsvortrag von Transparency Deutschland Agenda TOP 1: Vorbemerkungen/Präsentation der Organisation Transparency International Deutschland e.v. TOP 2: Wesentliche Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im Allgemeinen TOP 3: Wesentliche Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im öffentlichen Vergabewesen TOP 4: Wesentliche Ansatzpunkte zur Steuerung von kommunalen Gesellschaften 12

13 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Definition Korruption Korruption Der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Diese Arbeitsdefinition wird von Transparency verwendet - es gibt viele andere, zumeist enger gefasste Definitionen. 13

14 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Öffentliche Wahrnehmung und Bewußtsein im Wandel Das Beispiel Siemens 2006 Gestiegenes Bewusstsein Öffentlichkeit Debatte um Nachhaltigkeit Skandalisierung verschiebt Maßstab - Lustreisen Kommunalpolitiker - Nebentätigkeit Abgeordnete - Annahme von Einladungen/Geschenken - VIP-Karten 14

15 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Die Verwaltung ebenfalls stark von Korruption betroffen öffentlicher Dienst intransparente Entscheidungsabläufe + hohe Vergabevolumina 35% (in 2007 noch 79%) aller Delikte fallen in der Verwaltung an* Bestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung * Bundeslagebild Korruption

16 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Schäden durch Korruption (1/2) Vertrauen in Politik, Staat und Wirtschaft Wettbewerb Arbeitsplätze der integren Mitbewerber Qualität des Angebots Nicht bedarfsgerechte Investitionen Gebührenfolgen Überhöhte Erwerbs- und Wartungskosten Korrupte Systeme 16

17 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Schäden durch Korruption (2/2) Wettbewerbsfähigkeit/Ansehen des Bestechers (Geldbuße/Abschöpfung/Rating) Strafbarkeit der Akteure Gefangenen-Dilemma Fehlleitung öffentlicher Mittel Öffentliche Armut Ansehen des Standortes 17

18 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Der typische Täter (1/2) Nach Aktenuntersuchungen und Daten der PKS sind Männer unter den wegen struktureller Korruptionsdelikte ermittelten Tatverdächtigen noch stärker überrepräsentiert als bei den Straftätern insgesamt : Anteil bezogen auf die Straftaten insgesamt: 76% - Anteil der tatverdächtigen Männer in Bezug auf Straftaten nach den 331 und 332 StGB gem. PKS 78% - Bei Delikten gem. den 333 und 334 StGB 83% - Bei Straftaten nach 299 StGB 93% 18

19 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Der typische Täter (2/2) Die typischen Täter können als in geordneten Verhältnissen lebend und mit überwiegend guter bis sehr guter Ausbildung beschrieben werden. Sie verfügen über gute Fachkenntnisse und haben bestimmte Einflussebenen als Verwaltungspositionen erreicht. Unternehmer, Selbständiger in Unternehmen oder Sie sind ehrgeizig und beruflich sehr engagiert. Sie sind selten vorbestraft und haben grundsätzlich legale Wertvorstellungen. 19

20 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Korruption bekämpfen Aber wie? Prävention Selbstverpflichtung Repression Öffentlichkeit 20

21 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Korruption bekämpfen Bringt Licht ins Dunkel! Geringe Abschreckung durch Gesetze Prävention entscheidet über Vermeidung von Korruption: - Gelegenheiten systematisch einschränken - Entdeckungswahrscheinlichkeit erhöhen Transparenz kann Korruption effektiv vermeiden helfen 21

22 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Präventionsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung (1/2) Prävention ist Chefsache Evaluierung der korruptionsgefährdeten Bereichen - Umsetzung des Need to know -Prinzip - Mitarbeiterrotation - Funktionstrennung - Umsetzung Vier-Augen-Prinzip Sorgfältige Auswahl von Personal/begrenzte Verwendungsdauer Prozessuale Risiko-/Gefährdungsanalyse Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern zu Korruptionsthemen; auch im Rahmen von Fort-/Weiterbildungen Klare Verwaltungsstrukturen und Verantwortlichkeiten benennen (auch für Korruptionsverdachtsfälle) Konsequente Dienst-/Fachaufsicht 22

23 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Präventionsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung (2/2) Benennung eines weisungsunabhängigen Anti-Korruptionsbeauftragten - Beratungsfunktion/Schulungsdurchführung etc. Einführung einer Hinweisgeberhotline Einführung von Ombudsleuten (vgl. bspw. Land Berlin/Hamburg) - In Hessen bislang nur für Polizeiangehörige realisiert Stärkung der Internen Revision als unabhängige Instanz - Präventive Prüfung der Einhaltung von Richtlinien etc. durch interne Revision - Überprüfung der Effektivität vorhandener Maßnahmen inkl. Risiko-/ Schwachstellenanalyse - Einsatz mobiler Prüfteams Wirtschaftlichkeitsprüfung Controlling-PPP 23

24 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Selbstverpflichtung Regulierung/Selbstregulierung - Landespolitik (Landesgesetze: bspw. InformationsfreiheitsG, KorruptionsbekG Einrichtung eines Korruptionsregisters) - Landesverwaltung (Anordnungen, Richtlinien, Erlasse bspw. hinsichtlich der Annahme von Geschenken/Sponsoring etc., Einführung eines Ethik- und Verhaltenskodices,) - Kommunen/Behörden/Beteiligungen (Public Corporate Governance Kodex) 24

25 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Repressionsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung Repression konsequente Sanktionierung von korruptivem Fehlverhalten ( Null Toleranz ) - Durchsetzung beamtenrechtlicher Sanktionen bzw. fristloser Kündigungen - Einschaltung Strafverfolgung - Durchsetzung von Schadensersatzforderungen - etc. 25

26 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen Effektive Öffentlichkeitsarbeit Wirksame Öffentlichkeitsarbeit - Öffentlichkeitsarbeit über ergriffene Maßnahmen zur Korruptionsprävention - Entwicklung von Reaktionskonzepten Umgang mit Korruptionsvorwürfen Umgang mit Presse/Medien Umgang mit Strafverfolgungsbehörden Interne Kommunikation - Benennung von zentralen (autorisierten) Ansprechpartnern 26

27 27 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen TI veröffentlicht Self-Audits für Verwaltungen

28 28 TOP 2: Korruptionsprävention im Allgemeinen TI veröffentlicht Self-Audits für Unternehmen

29 Impulsvortrag von Transparency Deutschland Agenda TOP 1: Vorbemerkungen/Präsentation der Organisation Transparency International Deutschland e.v. TOP 2: Wesentliche Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im Allgemeinen TOP 3: Wesentliche Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im öffentlichen Vergabewesen TOP 4: Wesentliche Ansatzpunkte zur Steuerung von kommunalen Gesellschaften 29

30 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen Vergabegrundsätze gem. 97 GWB Für alle Fälle der öffentlichen Auftragsvergabe leitet die Europäische Kommission aus den Art. 12, 28, 43 und 49 des EG-Vertrages die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz her. Materielle Vergabegrundsätze gem. 97 GWB: - Auftragsvergabe im Wettbewerb - Wahrung des Transparenzgrundsatzes - Vorrang der Fach-/ und Teillosvergabe - Wahrung der Gleichbehandlung - Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) und gesetzestreue Unternehmen zu vergeben sind. Vergabegrundsätze geben Mindeststandard verbindlich vor! 30

31 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen Mögliche Präventionsmaßnahmen (1/2) Vermeidung unnötiger Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl qualifizierter Bieter Minimale Anforderungen, die dem Ausmaß und dem Inhalt des Auftrags entsprechen Garantien sollte so niedrig wie möglich sein (Zugang KMU ermöglichen) Abbau von Schranken, die die Teilnahme ausl. Anbieter verhindern Vermeidung langer Zeiträume zwischen Zulassung und Auftragsvergabe Klare Definition der Anforderungen - Unabhängige Überprüfung des LV auf Inhalt und Verständlichkeit (Vermeidung reiner Produktbeschreibungen) Vermeidung von wertmäßig identischen Aufträgen (Aufteilungsmöglichkeit) Bündelung von Auftragsvergaben (mehrere Ausschreibungsprojekte/ Kooperationen) 31

32 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen Mögliche Präventionsmaßnahmen (2/2) Ergänzung der Verdingungsunterlagen um die Warnung, - dass Gesetzesverstöße zu einem Vergabeausschluss führen - dass Kostenerhöhungen untersucht werden. Beschränkung der Kommunikation zwischen den Anbietern auf ein Minimum (bspw. keine gleichzeitige Anwesenheit bei Vor-Ort-Terminen) Vermeidung persönlicher Entgegennahmen von Angeboten Zuschlagskriterium sollte nicht ausschließlich der Preis sein Analyse der eingegangenen Angebote (gleiche Rechenfehler etc.) Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit Sammlung historischer Daten, um im Nachgang ggf. wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen aufdecken zu können (bspw. gravierend abweichende Angebotspreise eines Anbieters). 32

33 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen Übersicht über weitere mögliche Präventionsmaßnahmen 1. Einrichtung einer zentralen Submissionsstelle/Einführung eines Public E-Procurement - Zentrale Veröffentlichung von Vergabeprojekten ( 2. Integritätspakt bei Großprojekten 3. Nutzung des Offenen Verfahrens als Regelverfahren für Vergabevorhaben (siehe Berichte des Bundesrechnungshofs (BRH) zu KP II) - Rückkehr zu den alten Wertgrenzen 4. Schaffung größtmöglicher Transparenz - Ex Ante-/Ex Post-Transparenz (auch im Bereich der Unterschwellenvergabe) 5. Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern im Vergabebereich 6. Rotation von Verantwortlichen 7. Schriftliche Dokumentation öffentlicher Auftragsvergaben 33

34 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 1. Public E-Procurement (1/2) Einführung eines Softwaretools zur Vergabeunterstützung und Korruptionsprävention Ziel eines Vergabemarktplatzes ist die Unterstützung bei der Kommunikation und Transaktion im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren: Von der Veröffentlichung der Bekanntmachung und ihrer Weiterleitung an Submissionsanzeiger und Veröffentlichungsplattformen über die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen und die Bieterkommunikation bis hin zur elektronischen Angebotsabgabe. - Abbildung sämtlicher Verfahrensarten nach VOL/A, VOB/A und VOF sowie inverser Auktionen möglich, - Unterstützung nationaler und EU-weiter Verfahren möglich, - Automatische Generierung der wichtigsten Formulare aus den gängigen Vergabehandbüchern möglich, - Veröffentlichung der Bekanntmachung möglich 34

35 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 1. Public E-Procurement (2/2) - Weiterleitung der Bekanntmachung an die wichtigsten Veröffentlichungsplattformen (z.b. Amtsblatt S, bund.de) möglich, - Bereitstellung und Austausch von Vergabeunterlagen, - Kommunikation mit Bietern und Bewerbern in sicheren, virtuellen Projekträumen, - Angebotsöffnung/Submission elektronisch eingereichter Angebote nach dem Vier-Augen-Prinzip, beugt möglicher Manipulation an Angeboten vor - Archivierung abgeschlossener Verfahren. Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau von sogenannten e-vergabe-systemen zu beschleunigen. Bis Mitte 2016 soll die elektronische Auftragsvergabe europaweit zum Standard bei öffentlichen Vergabeverfahren werden, um Beschaffungsverfahren zu erleichtern, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren. (Presseerklärung vom ; 35

36 36 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 1. Vergabemarktplatz Hessen ist ausbaufähig

37 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 1. Vergabemarktplatz Hessen Vergabeplattform Hessen: - Derzeit keine vollständige Funktionalität gewährleistet; Angebote können nicht digital eingereicht werden. - Keine zentrale Ausschreibungsveröffentlichung sichergestellt Das Land Hessen weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass zurzeit nicht alle Ausschreibungen des Landes Hessen auf dieser Plattform veröffentlicht werden. Transparenz derzeit nicht hinreichend gewährleistet, so dass keine effektive Korruptionsprävention garantiert werden kann! 37

38 38 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 1. Vergabemarktplatz NRW wirkt präventiv gegen Korruption

39 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 1. Vergabemarktplatz NRW Der Sieger Vergabeplattform NRW - Als registriertes Unternehmen können Vergabeunterlagen herunterladen, mit der Vergabestelle kommunizieren und digitale Angebote abgeben werden, sobald das Unternehmen von der Vergabestelle für den Zugang zur Ausschreibung/Auktion freigeschaltet ist. - Im Bereich "Personalisierung" kann ein individueller Benachrichtigungsdienst eingestellt werden, der per über neue Bekanntmachungen informiert. 39

40 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 2. Vertraglich garantierter Verzicht auf Korruptionshandlung Der von Transparency Deutschland entwickelte Integritätspakt (IP) bei Großprojekten (Ansprechpartner: Dr. Michael Wiehen) Korruptionsvermeidung bei Planung, Vorbereitung, Ausschreibung und Abwicklung des Projekts - Auftraggeber und Bewerbern verpflichten sich vertraglich, auf jede Korruptionshandlung zu verzichten und sich neutral überwachter Transparenz zu unterwerfen. - Consultants/Berater/Ingenieurbüros verpflichten sich nicht nur auf Korruptionsverzicht, sondern auch darauf, das Projekt diskriminierungsfrei zu begleiten, so dass echter Wettbewerb gesichert ist. Der IP soll auch, über den einzelnen Vertrag hinaus, das öffentliche Vertrauen in den Prozess der Entscheidungsfindung eines Landes oder einer Kommunalverwaltung stärken, öffentliche Unterstützung für Verwaltungsentscheidungen erwirken und ein vertrauenerweckendes Geschäfts- und Investitionsklima schaffen. 40

41 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 2. Ziel des Integritätspakts Ziel: vermeiden von Korruption bei Auftragsvergabe Weg aus Gefangenendilemma bieten Gleiche Regeln für Alle sicherstellen Auditierung möglich! Größter Integritätspakt in Deutschland: Der Bau des Flughafens Berlin Brandenburg International Verstoß führt zu einer vertraglich vereinbarten Sanktion Der Flughafen Berlin Brandenburg International (Simulation) 41

42 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 3. Offenes Verfahren als Regelverfahren (1/2) August 2011: Nichtöffentlicher Bericht zu Auftragsvergaben des Bundes im Bereich von Dienst- und Lieferleistungen und 2010 konnten nach den Vorgaben des KP II Dienst- und Lieferleistungen bis zu einem Auftragswert von 100 TEURO entweder freihändig oder im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden. - Vergaberechtslockerungen haben laut BRH nur wenige und zudem vorwiegend gefühlte Vorteile gebracht. Die Zeitersparnis war laut Vergabestellen gering. Fazit BRH: Die Vergaberechtslockerungen haben zu Einschränkungen des Wettbewerbs und der Transparenz geführt, die in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren wenigen Vorteilen stehen. 42

43 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 3. Offenes Verfahren als Regelverfahren (2/2) 9. Februar 2012: Öffentlicher Bericht zu der Beschaffung von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen bei den Bauvorhaben des Bundes - Bauleistungen konnten 2009 und 2010 nach KP II bis zu einem Auftragswert von 100 TEURO freihändig vergeben werden. Für Bauvorhaben mit einem Auftragswert von bis zu 1 Mio. EURO galt lediglich eine beschränkte Ausschreibungspflicht. - Etliche Aufträge sind ohne formstrenge Verfahren in den Markt gegeben worden Fazit BRH: Die Zunahme nicht öffentlicher Vergabeverfahren hat die Korruptions- und Manipulationsrisiken erhöht und Wettbewerbseinschränkung und Mehrausgaben allein im Hochbau von 50 bis 70 Millionen Euro waren die Folge. 43

44 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 4. Schaffung größtmöglicher Transparenz (1/2) Die Sicherstellung echten Wettbewerbs ist ein wichtiges Instrument gegen Korruption bei Auftragsvergaben. Öffentliche Ausschreibungen müssen deshalb einen größtmöglichen Kreis potentieller Bieter erreichen. Veröffentlichung aller Ausschreibungen auf 20 Abs. 3 VOB/A und 19 Abs. 2 VOL/A sehen mehr Transparenz bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben vor. Ab einem Auftragswert von ( für freihändige Vergaben im Anwendungsbereich der VOB/A) hat der Auftraggeber nach Auftragserteilung u.a. den Auftragsgegenstand, das Auftragsvolumen und den Auftragnehmer zu veröffentlichen. Hessen: Neue Transparenzvorgaben aus der VOB/A und der VOL/A waren zunächst (von Okt bis Januar 2012!) zur Anwendung freigestellt! (Gemeinsamer Runderlass (StAnz. 45/2010 S. 2472: Ausschreibungspflicht in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank) 44

45 TOP 3: Korruptionsprävention im Vergabewesen 4. Schaffung größtmöglicher Transparenz (2/2) Um Korruption wirksam begegnen zu können, sollten Transparenzpflichten deutlich ausgedehnt werden. Die Veröffentlichung wesentlicher Teile der Vergabevermerke sowie der geschlossenen Verträge im Internet (im Ober-/ und Unterschwellenbereich,) würden einen Beitrag dazu leisten, die Auftragsvergabe nachvollziehbarer zu machen. Von der Veröffentlichung ausgenommen werden sollten lediglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, um dem Know-how-Schutz in Bezug auf die Auftragnehmer angemessen Rechnung zu tragen. 45

46 Impulsvortrag von Transparency Deutschland Agenda TOP 1: Vorbemerkungen/Präsentation der Organisation Transparency International Deutschland e.v. TOP 2: Wesentliche Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im Allgemeinen TOP 3: Wesentliche Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im öffentlichen Vergabewesen TOP 4: Wesentliche Ansatzpunkte zur Steuerung von kommunalen Gesellschaften 46

47 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Public Corporate Governance Kodex (Beispiel Bund) Der Public Corporate Governance Kodex Bund (PCGK) ist das Gegenstück zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) - Der PCGK Bund richtet sich in erster Linie an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts, sofern der Bund mehrheitlich an ihnen beteiligt ist. Verfügt der Bund nicht über eine Mehrheitsbeteiligung, wird diesem die Beachtung des PCGK empfohlen. PCGK Bund - Der DCGK richtet sich in erster Linie an börsennotierte Gesellschaften. Nicht börsennotierten Gesellschaften wird die Beachtung empfohlen. DCGK 47

48 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Public Corporate Governance Kodex (Beispiel Bund) Ziel des PCGK Bund: - Gewährleistung einer guten, d.h. verantwortungsvollen Unternehmensführung bei Beteiligungsunternehmen. Er soll zudem durch mehr Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Kontrolle das öffentliche Vertrauen in Unternehmen mit Bundesbeteiligung und in den Bund als Anteilseigner stärken. Ziel des DCGK: - Der DCGK stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern. 48

49 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Grundsätze guter öffentl. Unternehmensführung/Bund (1/4) Verantwortung klar benennen: - Der Bund gibt Empfehlungen und Anregungen, um die Verantwortungsbereiche von Vorständen, Aufsichtsräten und Anteilseignern genauer zu benennen. Dazu gehören unter anderem die Haftungsregelung für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat. Auch ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling seitens Geschäftsleitung gehört dazu. Die Aufsichts- oder Verwaltungsräte sollen regelmäßig die Qualität und Effizienz ihrer Tätigkeit überprüfen. 49

50 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Grundsätze guter öffentl. Unternehmensführung/Bund (2/4) Vorstandsvergütungen langfristig ausrichten: - Eine wichtige Rolle spielen Regelungen für die angemessene Vergütung von Geschäftsführungsmitgliedern. Der Kodex greift dazu die vom Bundestag am 18. Juni verabschiedete Neuregelung für Managergehälter auf. So ist die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung in den Anstellungsverträgen zweifelsfrei festzulegen. Sie soll sich am nachhaltigen Unternehmenserfolg orientieren. Bei einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ist auch eine Herabsetzung der Vergütung möglich. Beendet ein Mitglied der Geschäftsleitung seine Tätigkeit vorzeitig, so soll die Abfindungszahlung in der Regel zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen. 50

51 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Grundsätze guter öffentl. Unternehmensführung/Bund (3/4) Strenger als der Kodex für börsennotierte Aktiengesellschaften: - Der Bund orientiert sich mit dem "Public Kodex" an den Standards des "Deutschen Corporate Governance Kodex" für börsennotierte Aktiengesellschaften. Der Bund will bei "seinen" Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen. Er fasst seinen neuen Kodex teilweise sogar strikter. Er empfiehlt unter anderem, dass Unternehmen keine Kredite an Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglieder sowie an deren Angehörige vergeben. Dies soll schon im Vorfeld mögliche Interessenkonflikte vermeiden. 51

52 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Grundsätze guter öffentl. Unternehmensführung/Bund (4/4) Vertrauen stärken: - Die Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung müssen in einem jährlich zu veröffentlichenden Corporate Governance Bericht erklären, warum sie gegebenenfalls von den Empfehlungen des Kodex abgewichen sind (Entsprechungsklausel). Die Finanzkrise macht besonders deutlich, wie wichtig solche Leitlinien für ein glaubwürdiges und langfristig erfolgreiches Wirtschaften sind. Unternehmen, an denen die Bunderepublik Deutschland maßgeblich beteiligt ist, sind besonders zur Transparenz verpflichtet. Denn Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, was mit ihren Geldern passiert. 52

53 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Möglichkeit von Informationsweitergaben (1/2) Möglichkeit der Aufnahme von gelockerten Verschwiegenheitspflichten in die Gesellschaftsverträge in Bezug auf die entsendeten bzw. gewählten Aufsichtsratsmitgliedern sowie ihrer Vertreter bei Teilnahmen an AR-Sitzungen (Informationsweitergabe bspw. an Hauptausschuss ) - AR-Mitglieder unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht ( 93 I, 3 AktG i.v.m. 116 AktG) - Gleiches gilt für AR-Mitglieder von GmbH s mit obligatorischem AR ( 93 I, 3 AktG i.v.m. 116 AktG aufgrund Verweisung in den Mitbestimmungsgesetzen) - Anders bei AR-Mitgliedern einer GmbH mit fakultativem AR Beschränkung der Verschwiegenheitspflicht im Gesellschaftsvertrag möglich (vgl. 51 I GmbHG) 53

54 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Möglichkeit von Informationsweitergaben (2/2) Möglichkeit der Aufnahme von gelockerten Verschwiegenheitspflichten in die Gesellschaftsverträge in Bezug auf die entsendeten bzw. gewählten Aufsichtsratsmitgliedern sowie ihrer Vertreter bei Teilnahmen an Hauptversammlungen bzw. Gesellschafterversammlungen (Informationsweitergabe bspw. an Hauptausschuss ) - Teilnahme an Hauptversammlung einer AG Keine Verschwiegenheitspflicht Keine Änderung der Gesellschaftsverträge notwendig - Teilnahme an Gesellschafterversammlung einer GmbH Regelung der Weitergabe von Informationen im Gesellschaftsvertrag analog zu empfehlen 54

55 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Der PCGK - Duisburg Der PCGK am Beispiel der Stadt Duisburg: - Ziel des PCGK Duisburg Gewährleistung einer guten, d.h. verantwortungsvollen Unternehmensführung bei Beteiligungsunternehmen, die sich am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst als auch am Gemeinwohl orientiert. Festlegung und Definierung von Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Stadtrat, Verwaltung und Beteiligungsgesellschaften). Förderung und Unterstützung einer effizienten Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung. Verbesserung des Informationsflusses zwischen Beteiligungsunternehmen und -verwaltung, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern. 55

56 TOP 4: Steuerung von kommunalen Gesellschaften Der PCGK - Duisburg Der PCGK am Beispiel der Stadt Duisburg: - Ziel des PCGK Duisburg Erhöhung des Vertrauens in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit. PCGK Duisburg In einen PCGK sind bereits vorhandene Beteiligungsrichtlinien - soweit bewährte Praxis - zu integrieren. 56

57 57 Fragen?

58 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte auf Grund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation Transparency International Deutschland e.v. 58

59 Transparency Deutschland Unterstützen Sie die Koalition gegen Korruption Zeigen Sie Gesicht und setzen Sie sich ein Informieren Sie sich und sprechen Sie mit uns Abonnieren Sie unseren Newsletter unterstützen Sie unsere Arbeit finanziell Engagieren Sie sich als Mitglied Alle relevanten Infos finden Sie unter 59

60 Transparency Deutschland Sprechen Sie uns an! Geschäftsstelle: Alte Schönhauser Str Berlin Tel: Fax:

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte

Mehr

Lohnt sich der Aufwand?

Lohnt sich der Aufwand? Unternehmerdialog Stadt Groß-Umstadt 16. Juni 2015 Ö f f e ntliche Aufträge Lohnt sich der Aufwand? Auftraggeber Unternehmer Öffentliche Aufträge - Ziele ordentliche Ausführung vernünftige Kosten regionale

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Unser Service für Lieferanten und Nachunternehmer: Das zentrale Online-Portal für die Ausschreibungen der Köster GmbH.

Unser Service für Lieferanten und Nachunternehmer: Das zentrale Online-Portal für die Ausschreibungen der Köster GmbH. Unser Service für Lieferanten und Nachunternehmer: Das zentrale Online-Portal für die Ausschreibungen der Köster GmbH. Gemeinsam besser bauen. Mit intensiver Zusammenarbeit zu perfekten Ergebnissen. Die

Mehr

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger

Mehr

Die Vorteile der elektronischen Vergabe

Die Vorteile der elektronischen Vergabe Die Vorteile der elektronischen Vergabe Die elektronische Auftragsvergabe 26.11.2015 vemap Einkaufsmanagement GmbH Berggasse 31 1090 Wien Austria Tel.: +43 1 31579 40 willkommen@vemap.com www.vemap.com

Mehr

100 % evergabe. Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. www.bi-evergabe.de

100 % evergabe. Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. www.bi-evergabe.de 100 % evergabe Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. Inhalt Warum sollten Sie evergabe einführen? 3 Was brauchen Sie für die evergabe? 3 Was leistet die bi-evergabe? 4

Mehr

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. www.dstgb.de

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. www.dstgb.de Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1/ 14 Elektronische Auftragsvergabe Perspektiven aus kommunaler Sicht Berlin, 24. November 2014 Bernd Düsterdiek Deutscher Städte- und Gemeindebund 2/

Mehr

E-Form. Vergabesoftware für Auftraggeber

E-Form. Vergabesoftware für Auftraggeber E-Form Vergabesoftware für Auftraggeber Einfach für Sie. E-Form E-Form ist eine Softwarelösung für Auftraggeber zur Abwicklung von Vergabeverfahren nach VOB und VOL. Die Software führt Sie als Anwender

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

Alles für die Sicherheit: Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen e. V.

Alles für die Sicherheit: Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen e. V. Alles für die Sicherheit: Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen e. V. KAT 12 15.09.2011 Berlin-Adlershof 15. September 2011 KKI e.v. 15.September 2011 Seite 2 Übersicht Kritische Infrastrukturen

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

/ Ansprechpartner. / Voraussetzungen für Auftragnehmer der FMG. / Warengruppen. / Liefer- und Leistungsbeziehungen des Flughafen München Konzerns

/ Ansprechpartner. / Voraussetzungen für Auftragnehmer der FMG. / Warengruppen. / Liefer- und Leistungsbeziehungen des Flughafen München Konzerns / Voraussetzungen für Auftragnehmer der im : Hardware, Software,, Allgemeine http://www./de/business/branchen/einkauf/index.jsp Die Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH betreibt rund 85% der Gastronomiebetriebe

Mehr

Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen. Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden

Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen. Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden Compliance-Risiken managen Die Sicherstellung von Compliance, also die Einhaltung von Regeln (Gesetze,

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Corporate Governance Bericht 2010

Corporate Governance Bericht 2010 juris GmbH Corporate Governance Bericht 2010 Stand: 15. April 2010 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Erklärung zum Public Corporate Governance Kodes des Bundes... 3 3. Gesellschafter und Gesellschafterversammlung...

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 Bekanntmachung 1. Art der Vergabe Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 2. der zur Angebotsabgabe auffordernden und der zuschlagserteilenden Stelle Landes-Gewerbeförderungsstelle

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes 2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz

Mehr

Fragebogen zur Transparenz in sächsischen Kommunen

Fragebogen zur Transparenz in sächsischen Kommunen TI Deutschland Regionalgruppe Sachsen Fragebogen zur Transparenz in sächsischen Kommunen I. Vorbemerkung Das Bundesverfassungsgericht sieht das Transparenzgebot als ein zentrales demokratisches Prinzip:

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten

Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten Überblick 1. Konzep=onelle Vorüberlegungen 2. Bestandsaufnahme 3. Budgetlügen 4. Ausblick Öffentlicher Dienst Private Haushalte Staat Unternehmen Öffentlicher

Mehr

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Finale Fassung 23. Juni 2014

Finale Fassung 23. Juni 2014 Public Corporate Governance Bericht der FMS Wertmanagement Service GmbH für das Geschäftsjahr 2013 1. Einleitung Die FMS Wertmanagement Service GmbH ( Gesellschaft ) wurde am 18. April 2012 von der FMS

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS)

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS) Seite 1 6.4.5 6.4.5 System (CMS) Grundlage eines CMS ist die Compliance. Ein CMS enthält jene Grundsätze und Maßnahmen, die auf den von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Zielen basieren und ein

Mehr

Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher. Kodex

Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher. Kodex Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher Kodex Präambel Unsere Verantwortung Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes sind sich ihrer Verantwortung als Kredit geber bewusst. Sie vergeben Kredite

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen mit Kopien für die Kreisverwaltungsbehörden Bezirke nachrichtlich Bayerischer Städtetag Prannerstraße

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV bdo-kongress 2010 am 16./17. März 2010 in Berlin Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014

MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014 MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Proxy Voting Richtlinie 3. Details

Mehr

Inhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben?

Inhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? Inhalt - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? - Plattform ted.europa.eu - Beispiele: Kosten für eine neue

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

Wie fängt es an? evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses

Wie fängt es an? evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses Wie fängt es an? 1. Bedarfsfeststellung 2. Abschätzung / Bereitstellung der Kosten 3. Verfahrenswahl

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Deutsches Forschungsnetz Speichern in der Cloud - aber sicher Jochem Pattloch 11. Tagung der DFN-Nutzergruppe Hochschulverwaltung "Mobiler Campus" vom 6. - 8. Mai 2013 an der Universität Mannheim Kooperativer

Mehr

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting Resilien-Tech Resiliente Unternehmen Security Consulting 08. Mai 2014 Burkhard Kesting Internationales Netzwerk KPMG International KPMG International KPMG ELLP KPMG in Deutschland Audit Tax Consulting

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

FidAR Form III, 4. April 2011 in Berlin

FidAR Form III, 4. April 2011 in Berlin FidAR Form III, 4. April 2011 in Berlin Was tun Personalberater und Personalverantwortliche? - Herausforderungen und Chancen angesichts der Forderung, mehr Frauen in Aufsichtsräte und das Top Management

Mehr

COMPLIANCE CODE OF CONDUCT. Richtlinien zur Formulierung und Anwendung

COMPLIANCE CODE OF CONDUCT. Richtlinien zur Formulierung und Anwendung COMPLIANCE CODE OF CONDUCT Richtlinien zur Formulierung und Anwendung 2012 Der Zweck dieser Broschüre Diese Broschüre soll dazu dienen, den Begriff Compliance zu erläutern und den russischen Unternehmen

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Anforderungen an die Eignerstrategie aus Sicht von kantonalen EVU

Anforderungen an die Eignerstrategie aus Sicht von kantonalen EVU Institut für Systemisches Management und Public Governance Anforderungen an die Eignerstrategie aus Sicht von kantonalen EVU Dr. Roger W. Sonderegger Projektleiter Public Corporate Goverance Schweizerische

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete

Mehr

Vergabemarktplatz Brandenburg

Vergabemarktplatz Brandenburg Vergabemarktplatz Brandenburg Veranstaltung IHK Cottbus, 29.10.2013 Christine Loeben Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. eine Gemeinschaftseinrichtung der Brandenburger Wirtschaftskammern 1 von 24

Mehr

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt)

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt) Aufnahmevertrag Zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (im folgenden der PARITÄTISCHE genannt) und der gemeinnützigen Gesellschaft: (Name und

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Corporate-Governance-Bericht 2012 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH

Corporate-Governance-Bericht 2012 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH Corporate-Governance-Bericht 2012 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH Die BwFuhrparkService GmbH ist Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr. Auf diesem Weg fordert uns

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung

Mehr

SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21

SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21 SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21 - Schulungskonzept - Moodle Das E-Learning System - Die E-Learning-Plattform von raum21 - Ansprechpartner D A S S C H U L U N G S K O N Z E P T V O N R A U M

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung Vertrauen in Banken Bevölkerungsrepräsentative Umfrage PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Partner der Befragung Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Gertrudenstraße 2, 20095 Hamburg Telefax: Seite 0 +49 (0)40

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer

Mehr

Stadtmarketing Langenselbold

Stadtmarketing Langenselbold Stadtmarketing Langenselbold 1 DER STADTMARKETINGVEREIN LANGENSELBOLD STELLT SICH VOR 2013 2 Teil 1: Präsentation der Mitgliederversammlung vom 25. Juni 2013 Teil 2: Wer sind wir? Was wollen wir? Stadtmarketing

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand

Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand Die Bedeutung von Steuerungs- und Kontrollsystemen nimmt auch für Unternehmen aus dem Mittelstand ständig zu. Der Aufwand für eine effiziente und effektive

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Leitbild Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Präambel Die fortschreitende Entwicklung der Gesellschaft und die Einführung des neuen Steuerungsmodells stellen für die Politik und Verwaltung unserer

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Deutscher Bürgerpreis. Jetzt bewerben: www.ksk-heidenheim.de/buergerpreis. Deutschland 2016 Integration gemeinsam leben

Deutscher Bürgerpreis. Jetzt bewerben: www.ksk-heidenheim.de/buergerpreis. Deutschland 2016 Integration gemeinsam leben Deutscher Deutscher Bürgerpreis Bürgerpreis 2016 2016 Deutscher Bürgerpreis Jetzt bewerben: www.ksk-heidenheim.de/buergerpreis Deutschland 2016 Integration gemeinsam leben Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Enterprise Information Management

Enterprise Information Management Enterprise Information Management Risikominimierung durch Compliance Excellence Stefan Schiller Compliance Consultant Ganz klar persönlich. Überblick Vorstellung The Quality Group Status Quo und Herausforderungen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011)

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011) Wertgrenzen für beschränkte / freihändige (Stand: 6. April 2011) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 Euro Übrige Gewerke bis Keine Keine Angaben

Mehr

DOKUMENTATION WLAN VOR ORT FREIFUNK UND OFFENES WLAN IN DEN STÄDTEN UND GEMEINDEN KOMMUNALPOLITISCHER RATSCHLAG

DOKUMENTATION WLAN VOR ORT FREIFUNK UND OFFENES WLAN IN DEN STÄDTEN UND GEMEINDEN KOMMUNALPOLITISCHER RATSCHLAG KOMMUNALPOLITISCHER RATSCHLAG WLAN VOR ORT FREIFUNK UND OFFENES WLAN IN DEN STÄDTEN UND GEMEINDEN DIENSTAG, 14. APRIL 2015 18.00 BIS 20.00 UHR LANDTAG NRW, RAUM E1 D 05 DOKUMENTATION IMPRESSUM WEITERE

Mehr

Die Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung nach BilMoG November 2009 AUDIT Inhalt Editorial Betroffene Unternehmen Inhalte Entsprechenserklärung ( 161 AktG) Unternehmensführungspraktiken Beschreibung von Arbeitsweise

Mehr