Niedersachsen finanziert grundsätzlich Drittmittel des Bundes und der EU mit

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1 Niedersachsen finanziert grundsätzlich Drittmittel des Bundes und der EU mit Unter dem schlichten Subventionen und Zuwendungen des Landes Niedersachsen 2004 legt das Finanzministerium nunmehr schon seinen dritten separaten Subventionsbericht vor. Er steht in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zu den parlamentarischen Beratungen des Haushaltsplans und der Mittelfristigen Planung (Mipla) Anders, als dies in den Subventionsberichten anderer Länder üblich ist, legen wir nicht nur Ist-Zahlen vor, aktuell die des Jahres Unser Bericht ist zugleich auch ein Blick in die mittelfristige Zukunft. Und damit informiert er auch über die Subventionen und Zuwendungen, die in der jeweiligen Mipla enthalten sind und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit vom Haushaltsgesetzgeber noch gestaltet werden können. Foto Der niedersächsische Subventionsbericht ist damit auch ein weiteres Beispiel für Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Denn er listet Subventionen und Zuwendungen auf, die aktuell und in den nächsten Jahren aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Dabei unterscheidet er aus guten Gründen nicht zwischen richtigen und falschen finanziellen Leistungen, sondern er orientiert sich an den unterschiedlichen rechtlichen Bindungen und führt die verschiedenen Aufgabenbereiche auf, in die Subventionen und Zuwendungen fließen. Es geht in dem Bericht also nicht um eine politische Bewertung der einzelnen Zahlungen. Sie unterliegen klaren rechtlichen Regelungen und Bedingungen. Hinzu kommt: Subventionen und Zuwendungen werden ja in aller Regel nach Inhalt und Höhe vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Es geht vielmehr um eine nüchterne und sachliche Analyse. Es geht darum, dem Parlament und der Öffentlichkeit einen möglichst genauen und objektiven Überblick über finanzielle Leistungen zu geben, mehr Transparenz zu erreichen und das vorhandene Zahlenmaterial möglichst übersichtlich zu präsentieren. So sind in dem neuen Bericht insgesamt 583 von Subventionen und Zuwendungen aufgeführt, die auf Grund unterschiedlicher rechtlicher Verpflichtungen aus dem Landeshaushalt gezahlt werden. Im Einzelnen sind dies 51, die auf Bundesgesetzen basieren, 122 auf der Grundlage von Landesgesetzen, 41 im Zusammenhang mit Gemeinschaftsaufgaben, 114 mit Verpflichtungen auf Grund von Verträgen und 255 für sonstige freiwillige Leistungen des Landes. Die Gesamtentwicklung der Subventionen und Zuwendungen zeigt nach oben. Nach Ist- Zahlungen in Höhe von 2,940 Milliarden Mark im Jahr 1999 sind 3,054 Milliarden Mark im Jahr eingeplant. Der Betrag steigt auf 3,348 Milliarden Mark im Jahr, auf 3,623 Milliarden Mark im Jahr 2002, auf 3,670 Milliarden Mark im Jahr 2003 und auf 3,612 Milliarden Mark im Jahr Im Wesentlichen geht dieser Zuwachs auf entsprechend steigende Einnahmen auf Grund von Drittmitteln des Bundes und der Europäischen Union (EU) zurück. Diese Gelder werden vom Land Niedersachsen voll gegenfinanziert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Grundsatzbeschluss der Landesregierung aus dem Jahr Darin ist festgelegt, dass alle für das Land erreichbaren Mittel des

2 Bundes und der EU durch die Bereitstellung der erforderlichen Komplementärfinanzierung für Niedersachsen genutzt werden sollen. An diesem Grundsatzbeschluss halten wir fest. Denn die zusätzlichen Hilfen aus Berlin und Brüssel kommen den Menschen in den strukturschwächeren Regionen des Landes zugute. Ein Beispiel ist das Ziel-2-Programm 2006 im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW). Dieses neue EU-Programm beinhaltet die Mitfinanzierung von kommunalen Infrastruktur-Maßnahmen, von gewerblichen Investitionen, von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, von Tourismus-Projekten und von ökologischen Umstrukturierungs-Maßnahmen. Dafür werden EU-Mittel vereinnahmt, und das sind rund 213 Millionen Mark pro Jahr. Ein zweites Beispiel: Für das neu veranschlagte Programm "Proland", mit dem Fördermaßnahmen im Landwirtschafts- und Umweltbereich finanziert werden, können EU-Mittel in Höhe von jährlich rd. 140 Millionen DM vereinnahmt werden. Mit der Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Haushaltsplans wird sich der Betrag für Zuwendungen gegenüber diesem Bericht um originäre Landesmittel in Höhe von jeweils 10 Millionen Mark bis zum Jahr 2006 erhöhen. Es geht dabei um Zuweisungen für die Errichtung und Sanierung von Sportanlagen. Und ein Großteil davon soll das Niedersachsen-Stadion in Hannover fit machen für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Subventionen und Zuwendungen dokumentieren also die breite Palette der Landespolitik. Die breite Palette von finanziellen Hilfen für Betriebe und arbeitslose Menschen, für kulturelle, soziale und religiöse Einrichtungen, für Küstenschutz und wissenschaftliche Forschung, für Sport und Wohnungsbau, für öffentlichen Personennahverkehr und Straßenbau. Dies alles sind Ausgaben, die wichtiger Bestandteil von Landespolitik sind und die zu realisieren im Interesse vieler zehntausend Menschen liegt. Auf der anderen Seite müssen aber auch Subventionen und Zuwendungen immer wieder überprüft werden generell und in ihrer Höhe. Das heißt, wir müssen auch mit jedem Haushalt neu entscheiden, welche Subvention und welche Zuwendung in voller Höhe beibehalten oder sogar aufgestockt wird, welche gekürzt und welche ganz gestrichen wird. Dies ist ein selbstverständlicher Teil der ständigen Aufgabenkritik, gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Haushalts-Konsolidierung. Insofern kann auch der Subventionsbericht des Landes dabei helfen, Einsparpotenziale aufzuzeigen und gleichzeitig deutlich zu machen, ob Subventionen und Zuwendungen aus eigener Kraft vom Land verändert werden können oder ob diese Veränderungen nur durch gemeinsames Vorgehen mit der EU, mit dem Bund oder mit Vertragspartnern zu realisieren sind. Ich bin mir sicher, dass der sachlich-analytische Tenor des Subventionsberichts nicht nur zu mehr Transparenz beiträgt, sondern zugleich auch eine inhaltlich fundierte Grundlage für die aktuelle finanzpolitische Diskussion liefert. Heinrich Aller Niedersächsischer Finanzminister

3 1. Dritter separater Subventionsbericht vorgelegt: Subventionen und Zuwendungen des Landes Niedersachsen 2004 Mit den Subventionen und Zuwendungen des Landes Niedersachsen 2004 legt das Finanzministerium nunmehr schon seinen dritten separaten Subventionsbericht vor. Bis 1998 war die Auswertung der Subventionen und Zuwendungen, die im Landeshaushalt und in der Mittelfristigen Planung (Mipla) enthalten sind, Bestandteil der jeweiligen Mipla. Dabei sind, bis einschließlich der Mipla , allerdings nur die Subventionen, also die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, behandelt worden. Auf Vorschlag des Niedersächsischen Landesrechnungshofes und durch Beschluss des Niedersächsischen Landtages wurde diese Datenauswertung dann ab der Mipla 1996 um alle Zuwendungen erweitert, die aus dem Landeshaushalt geleistet werden. Zu Beginn der Arbeiten an der Mipla wurde entschieden, das Datenmaterial für die Öffentlichkeit noch transparenter zu machen. Seitdem wird die Auswertung der Subventionen und Zuwendungen als eigenständiger und separater Bericht veröffentlicht. Der Vorteil liegt auf der Hand: Das neue Verfahren ermöglicht eine noch intensivere Prüfung des Datenbestandes. Das wiederum erleichtert die sachgerechte Zuordnung von Zahlungen zu den Subventionen und Zuwendungen. Dadurch konnte die Auswertung und Übersichtlichkeit des Zahlenmaterials deutlich verbessert werden. 2. Definition und Abgrenzung: Grundlage sind das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz des Bundes und die Landeshaushaltsordnung Der Subventionsbericht des Landes Niedersachsen listet jeweils die Subventionen und Zuwendungen auf, die im aktuellen Haushalt des Landes veranschlagt und für die nächsten vier Jahre geplant sind. Aber was sind nun Subventionen und was Zuwendungen? Wie ist die Abgrenzung definiert, und wo gibt es Überschneidungen? Zunächst zu den Subventionen. Da auch der Bund und die anderen Länder Subventionsberichte herausgeben, übernimmt Niedersachsen die Definition des Bundes. Der Oberbegriff Subventionen umfasst dabei den Bereich der Finanzhilfen. Sie wirken sich auf der Ausgabeseite aus. Zur Vereinfachung wird im Folgenden der Begriff Subventionen benutzt, zumal er in der Öffentlichkeit auch gebräuchlicher ist. Daneben gibt es die Steuervergünstigungen. Sie wirken sich auf der Einnahmeseite aus. Grundlage bei den Subventionen ist das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz. Ausgehend vom Wortlaut des 12 gilt folgende Definition: Subventionen in Form von Finanzhilfen sind Geldleistungen des Landes an Stellen außerhalb der Landesverwaltung. Sie werden mit dem Ziel vergeben, Produktionen oder Leistungen in Betrieben oder Wirtschaftszweigen zu erhalten oder an neue Bedingungen anzupassen (Erhaltungshilfen, Anpassungshilfen); den Produktionsfortschritt und das Wachstum von Betrieben oder Wirtschaftszweigen zu fördern (Produktivitäts- und Wachstumshilfen) oder in wichtigen Bereichen des volkswirtschaftlichen Marktprozesses bestimmte Güter und Leistungen für private Haushalte zu verbilligen und die Spartätigkeit anzuregen (sozial- und vermögenspolitisch orientierte Hilfen). 7

4 Keine Subventionen sind demnach finanzielle Aufwendungen des Landes für allgemeine Staatsausgaben. Das sind zum Beispiel allgemeine Sozialleistungen, die nicht zu einer gezielten Verbilligung einzelner Marktgüter führen; Ausgaben für kulturelle Zwecke; Ausgaben für das allgemeine Bildungswesen und für die nicht unternehmens- oder wirtschaftsbezogene Forschungs- und allgemeine Wissenschaftsförderung; Ausgaben für Gesundheit, Sport und Erholung; Ausgaben für allgemeine Infrastruktur-Maßnahmen. Ausgaben im Bereich Verkehr und Kommunikationswesen ausgenommen Straßenbau, Wasserstraßenbau und die Häfen haben generell eine sektorale produktivitätsfördernde Wirkung oder verbilligen bestimmte Marktgüter. Daher werden diese Geldleistungen (ohne direkte Gegenleistung) zu den Subventionen gerechnet. Leistungen an öffentliche Unternehmen werden grundsätzlich wie Leistungen an private Unternehmen behandelt. Der Begriff der Zuwendungen geht weiter. Entsprechend der Definition in 23 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) sind Zuwendungen Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung, die bestimmte Zwecke erfüllen sollen. Dazu gehören: zweckgebundene Zuschüsse, Zuweisungen, Schuldendiensthilfen und andere nicht rückzahlbare Leistungen sowie zweckgebundene Darlehen und andere bedingt oder unbedingt rückzahlbare Leistungen. Zuwendungen dürfen jedoch nur dann veranschlagt werden, wenn das Land an der Erfüllung von Aufgaben durch Stellen außerhalb der Landesverwaltung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Keine Zuwendungen sind nach der LHO daher zum Beispiel: Sachleistungen; Leistungen, auf die der Empfänger einen dem Grund oder der Höhe nach unmittelbar durch Rechtsvorschriften begründeten Anspruch hat; Entgelte auf Grund von Verträgen, die den Preisvorschriften für öffentliche Aufträge unterliegen; satzungsgemäße Mitgliedsbeiträge einschließlich Pflichtumlagen; der Ersatz von Aufwendungen (LHO 91 Abs. 1 Satz 1 Nr.1). 3. Subventionen und Zuwendungen nach Kennziffern: Die einzelnen Ausgaben müssen identifiziert und zugeordnet werden können Um den umfangreichen Datenbestand von Haushalt (rund ) und Mittelfristiger Planung unter dem Gesichtspunkt Subventionen und Zuwendungen auswerten zu können, hat das Finanzministerium im Großrechnerverfahren Kennzeichnungen vergeben. Damit können die Ausgaben für Subventionen und Zuwendungen identifiziert und zugeordnet werden. Inzwischen gibt es acht verschiedene Kennziffern. Diese werden von den einzelnen Fachressorts vergeben und gepflegt. Das Finanzministerium macht allerdings Stichproben im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den jeweils neuen Haushaltsentwurf oder im Zusammenhang mit dem aktuellen Subventionsbericht. 8

5 Die Kennziffern, die im Anhang jeder einzelnen Maßnahme zugeordnet sind, geben Auskunft darüber, ob es sich bei den Zahlungen zu 100 Prozent oder nur teilweise um eine Subvention oder Zuwendung handelt oder ob sie beiden Kategorien zuzuordnen sind. (s. auch Tabelle 4 im Anhang). Kennziffer Bedeutung 1 voll Finanzhilfe voll Zuwendung 2 voll Finanzhilfe teilweise Zuwendung 3 voll Finanzhilfe keine Zuwendung 4 teilweise Finanzhilfe voll Zuwendung 5 teilweise Finanzhilfe teilweise Zuwendung 6 teilweise Finanzhilfe keine Zuwendung 7 keine Finanzhilfe voll Zuwendung 8 keine Finanzhilfe teilweise Zuwendung Nachstehend einige Beispiele für die Vergabe der Kennziffern: Die für die Förderung sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erforderlichen Ausgaben gehören der Kennziffer 1 an, die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV erhalten pauschale Finanzhilfen zur Abdeckung ihrer Verwaltungskosten. Die Zuführungen an den Wirtschaftsförderfonds zur Finanzierung von Investitionen haben die Kennziffer 3. Zu den Zuwendungen (Kennziffer 7) gehören die Ausgaben im Bereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zur Förderung des Theaters. 4. Die Gesamtentwicklung der Subventionen und Zuwendungen: Der Anstieg hängt im Wesentlichen mit höheren Einnahmen zusammen Im Haushalt des Jahres sind Ausgaben in Höhe von 3,054 Milliarden Mark veranschlagt, die den Subventionen und Zuwendungen zuzuordnen sind. Nahezu die Hälfte dieser Summe, nämlich rund 1,5 Milliarden Mark, sind sowohl Subventionen als auch Zuwendungen. Unter die Ausgabekategorie Subventionen fallen dabei 2,045 Milliarden Mark, den Zuwendungen werden 2,509 Milliarden Mark zugeordnet. Durch die Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Haushaltsplans ergeben sich bei den Subventionen und Zuwendungen nur geringfügige Änderungen. Daher werden weiterhin die Daten des Haushaltsentwurfs zu Grunde gelegt. Die Subventionen und Zuwendungen folgen im gesamten Betrachtungszeitraum in etwa der gleichen Entwicklungslinie. Ihr Anteil an den bereinigten Ausgaben des Landes beträgt im Planungszeitraum rund 8 Prozent. 9

6 Gesamtentwicklung von Subventionen und Zuwendungen 2004 (in Mio. DM) Ist HP Planung 1999 Zuwendungen und Subventionen (Kz 1-8) 2.940, , , , , ,5 Veränderung zum Vorjahr (%) -7,1 3,9 9,6 8,2 1,3-1,7 Subventionen (KZ 1-6) 1.900, , , , , ,9 Veränderung zum Vorjahr (%) -9,1 7,6 7,1 12,0 0,9-2,5 Zuwendungen (KZ1,4,5,7 u.8) 2.423, , , , , ,8 Veränderung zum Vorjahr (%) -6,3 3,5 13,8 9,4 1,5-1,8 Nachrichtlich: Subventionen, die gleichzeitig Zuwendungen sind (Kz 1,4 und 5) 1.383, , , , , ,2 Bereinigte Ausgaben des Landes Subventionen u. Zuwendungen in v.h. der bereinigten Ausgaben 7,4 7,5 8,0 8,3 8,2 7,9 Zur Erläuterung: Bei den Zahlen in der Tabelle handelt es sich für das Jahr 1999 um vorläufige Ist-Zahlen. Für die Zeit ab dem Jahr sind Soll-Zahlen angesetzt. Die Ausgaben für Subventionen und Zuwendungen für die Jahre bis 2004 spiegeln den Datenbestand der Mittelfristigen Planung 2004 wider, die im August vorgelegt wurde. Die in diesem Bericht ausgewiesenen Ist-Ausgaben für 1999 in Höhe von 2,940 Milliarden Mark für Subventionen und Zuwendungen liegen um rund 180 Millionen Mark unter den Soll- Ausgaben des Subventionsberichts Davon sind knapp 146 Millionen Mark auf technische Änderungen zurückzuführen. In den Datenbestand für den Subventionsbericht fließen nämlich nur die ein, die auch im Jahr als Subvention oder Zuwendung gekennzeichnet sind. Nicht erfasst sind in der Summe der Ist-Ausgaben zum Beispiel die Zuschüsse (Budget) an die Landwirtschaftskammer, die sie für die Erledigung der Pflichtaufgaben und Auftragsangelegenheiten erhält. Im Jahr sind dies 113,9 Millionen Mark. Diese Zuschüsse werden nicht als Finanzhilfen gekennzeichnet, da es sich überwiegend um die Wahrnehmung staatlicher Pflichtaufgaben handelt. Andererseits wurde erstmals die Förderung des Landessportbundes als Zuwendung aufgenommen. Eine um derartige Veränderungen bereinigte Zahlenreihe ergibt folgendes Bild: Ist HP Planung 1999 Zuwendungen und Subventionen (Kz 1-8) 3.085, ,3 3297,9 3572,3 3618,2 3559,8 Veränderung zum Vorjahr (%) -2,5-1,0 8,0 8,3 1,3-1,6 Das niedrigere Istergebnis für 1999 gegenüber dem Soll für 1999 im letzten Subventionsbericht ergibt sich in erster Linie aus geringeren Ausgaben für den öffentlichen Personennahverkehr, da auch der Bund dem Land geringere Beträge zugewiesen hat. 10

7 Die Ausgaben für Subventionen und Zuwendungen liegen in den Haushaltsjahren und unter dem Niveau des Subventionsberichts , für das Jahr um rund 121 Millionen Mark und für das Jahr um rund 113 Millionen Mark. In den n 2002 und 2003 allerdings übersteigen die veranschlagten Ausgaben die entsprechenden Zahlen des letzten Berichts um rund 157 Millionen und um rund 227 Millionen Mark. Dieser Ausgabezuwachs steht im Zusammenhang mit entsprechend steigenden Einnahmen, und zwar handelt es sich um höhere Drittmittel des Bundes und der Europäischen Union (EU). Sie werden vom Land Niedersachsen voll gegenfinanziert. Subventionen und Zuwendungen (in Mio. DM) Subventionen und HP Planung Zuwendungen Insgesamt 3.054, , , , ,5 Davon nicht einnahmeabhängig Davon einnahmeabhängig Einnahmen für Subventions-/ Zuwendungszwecke 1.177, , , , , , , , , , , , , , , Subv insgesamt davon ohne Einnahmen davon mit Einnahmen Einnahmen für Subv Die inhaltlichen Änderungen gegenüber dem letzten Bericht hängen also im Wesentlichen mit einem Anstieg der einnahmeabhängigen Subventionen und Zuwendungen zusammen sowie mit veränderten Zuordnungen bei Subventionen und Zuwendungen. 11

8 Der Vergleich der Subventionsberichte und 2004 ergibt folgendes Bild: Beträge in Mio. DM SubvBericht SubvBericht , , , , , ,1* 3.054, , , , ,5 Differenz -188,3-121,4-112,7 157,0 226,9 *= Ist-Ergebnis für die, die auch im Datenbestand enthalten sind Subventionsbericht Subventionsbericht Rechtliche Bindung der Subventionen und Zuwendungen: Veränderungen sind weitgehend technisch bedingt Konsequente und erfolgreiche Haushalts-Konsolidierung braucht zwei Komponenten. Die eine Komponente ist die notwendige Überprüfung von Aufgaben und Ausgaben mit dem Ziel, Kosten zu senken. Stichwort: intelligentes Sparen. So hat das Land zum Beispiel für den Bezug von Strom und Wärme oder bei der Telefonie neue Verträge abgeschlossen. Ergebnis: Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich. Die zweite Komponente ist die Verbesserung der Einnahmesituation, zum Beispiel durch Privatisierung oder eine Optimierung des Gebührenmanagements. Vor diesem Hintergrund sind 1998 die Ausgaben der gesamten Hauptgruppe 6 das sind Zuweisungen und Zuschüsse besonders überprüft worden. Der Grund: Bei diesen Ausgaben wurde eine weniger feste faktische Vorfixierung vermutet als bei anderen Ausgabegruppen. So sollte im Vorfeld der Entscheidungen zum Entwurf des Doppelhaushalts 1999/ und zur Mipla vor allem ausgelotet werden, ob und welche kurzfristigen Einsparpotenziale realisierbar sind. Im Hinblick auf die unterschiedliche Härte der rechtlichen Bindung dieser Mittel wurde intensiv geprüft, auf welcher Grundlage die Ausgaben geleistet werden. 12

9 Handelt es sich dabei um Verpflichtungen durch Bundesgesetze, um Verpflichtungen durch Landesgesetze, um Verpflichtungen durch Verträge oder Verpflichtungsermächtigungen? Oder werden Ausgaben ohne eine solche rechtliche Bindung gezahlt und handelt es sich damit um so genannte sonstige, freiwillige Leistungen des Landes? Da etwa 60 Prozent der Subventions- und Zuwendungstitel (nicht des Ausgabevolumens) der Hauptgruppe 6 zugeordnet sind, wurde also ein großer Teil des Gesamtbestandes erfasst, überprüft und nach Art der rechtlichen Bindung gekennzeichnet. Analog wurde die Zuordnung nach der rechtlichen Bindung auch für andere Hauptgruppen übernommen. Die Analyse des so aufgelisteten Datenbestandes wurde mit dem ersten separaten Subventionsbericht vorgelegt. So klar in der Theorie die Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen rechtlichen Bindungen ist, in der Praxis ist dies nicht immer eindeutig. Beispiel: Bahnreform. Im Zuge dieser Reform werden die Ausgaben für Betriebsleistungen des Schienen-Personennahverkehrs nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz gezahlt also auf einer landesgesetzlichen Grundlage. Den Ausgaben stehen allerdings in voller Höhe zweckgebundene Zuweisungen des Bundes gegenüber. Die Mittel werden also nur durch den Landeshaushalt durchgeleitet. Hinzu kommt, dass der Landesgesetzgeber nur sehr geringe Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Höhe dieser Ausgaben hat. So wurde in diesem Fall auf eine formale Zuordnung zur Kategorie Landesgesetze verzichtet, die Ausgaben sind weiterhin der Kategorie Bundesgesetze zugeordnet. Das entspricht im Übrigen auch dem Ziel der Kennzeichnung, nämlich Hinweise zu geben, welche Ebene Veränderungen bei den entsprechenden Ausgaben realisieren kann. Ein anderes Verfahren wurde für sonstige, freiwillige Leistungen gewählt, die durch Verpflichtungsermächtigungen (VE) belegt sind. Obwohl sie also generell keiner gesetzlichen oder vertraglichen Bindung unterliegen, aber aktuell de facto bereits durch eingegangene Verpflichtungen gebunden sind, werden sie der Kategorie Verträge, VE zugeordnet und nicht mehr den sonstigen, freiwilligen Leistungen. Es liegt auf der Hand, dass die faktische Bindung von grundsätzlich freiwilligen Leistungen in den aktuellen Haushaltsjahren deutlich größer ist als zum Beispiel im letzten Planungsjahr. Daher werden für die 2002 bis 2004 die nicht belegten Beträge auch weiterhin den freiwilligen Leistungen zugeordnet. Durch diese technische Veränderung haben sich die Ausgaben der Kategorie 3 (Verträge, VE) in den Jahren bis 2004 um rund 111 / 91 / 42 / 21 und 14 Millionen Mark erhöht und entsprechend in der Kategorie 4 (sonstige, freiwillige Leistungen) in dieser Größenordnung reduziert. Zu diesen umgeschichteten Beträgen gehören zum Beispiel die durch VE belegten Zuschüsse für die Qualifizierung von Sozialhilfeempfängern (Kap ), Zuschüsse für Maßnahmen zur Suchtbekämpfung (Kap TGr. 88) sowie Zuschüsse an Beratungsringe (Kap ). Die Auswertung gibt einen Hinweis darauf, dass in diesem Bereich nur sehr wenig Spielraum unter dem Gesichtspunkt kurzfristige Einsparmöglichkeiten vorhanden ist. Um dies an einer Zahl zu verdeutlichen: Nur 4 Prozent der Ausgaben werden weder im Rahmen von Gemeinschaftsaufgaben (GA) noch auf Grund von Gesetzen, Verträgen oder 13

10 Verpflichtungsermächtigungen geleistet, sind also freiwillig. Es bleibt also als Fazit festzuhalten: Ausgaben für Subventionen und Zuwendungen unterliegen zu einem großen Teil einer gesetzlichen Bindung. Rund 58 Prozent (s. Subventionen und Zuwendungen nach Kennziffern) sind gesetzlich fixiert davon 36 Prozent durch EU-Verordnungen und Bundesgesetze. Die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten einzelner Länder sind daher nur sehr gering. Die gesetzliche Bindung ist bei den Subventionen allerdings deutlich höher als bei den Zuwendungen. Rund 65 Prozent der Subventionen sind gesetzlich begründet, dagegen nur etwa 49 Prozent der Zuwendungen. Subventionen und Zuwendungen nach Art der rechtlichen Bindung 435,9 Mio. DM im Rahmen von GA 117,4 Mio. DM übrige 1.098,4 Mio. DM BundesG, EU-VO 735,3 Mio. DM Verträge, VE 667,3 Mio. DM Landesgesetze Den rechtlich oder vertraglich gebundenen Subventionen und Zuwendungen stehen auf der anderen Seite häufig zweckgebundene Einnahmen gegenüber. Hinter den rund 3,1 Milliarden Mark, die im Jahr insgesamt für Subventionen und Zuwendungen eingeplant sind, stecken rund 1,7 Milliarden Mark an Drittmitteln und sonstigen zweckgebundenen Einnahmen. Das sind etwa 54 Prozent. Die Abhängigkeit vieler Ausgaben von den Einnahmen zeigt sich auch an der Tatsache, dass im Gesamtvolumen von 3,1 Milliarden Mark auch Landesmittel enthalten sind, die zur Ko- Finanzierung von Bundes- und EU-Mitteln aufgebracht werden müssen. In der Regel ist ein festes Verhältnis zwischen Landes- und Drittmitteln vorgegeben. Daher ist mit den 14

11 zweckgebundenen Einnahmen von 1,7 Milliarden Mark eine deutlich höhere Summe der Ausgaben faktisch vorbestimmt. Die Art der rechtlichen Bindung ist im Übrigen auf der Einnahme- und Ausgabeseite nicht immer identisch. In einigen Fällen wurde festgestellt, dass es zwar Abhängigkeiten bei den Einnahmen auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen gibt, die Ausgaben aber formal auf der Basis von Verträgen oder als sonstige Zuwendung geleistet werden. Subventionen und Zuwendungen nach Art der rechtlichen Bindung I s t H P H P E Art der Bindung bei Ausg. Anteil Einn. Ausg. Anteil Einn. Ausg. Anteil Einn. der Verausgabung Mio. DM in % Mio. DM Mio. DM in % Mio. DM Mio. DM in % Mio. DM BundesG, EU-VO 1.004,5 34,2 735, ,4 36,0 874, ,4 35, ,5 (ohne GA) Landesgesetze 650,3 22,1 419,7 667,3 21,8 398,5 641,8 19,2 427,6 Verträge, VE usw. 704,0 23,9 135,5 735,3 24,1 120,9 860,8 25,7 200,5 im Rahmen von GA 411,1 14,0 238,0 435,9 14,3 253,7 496,1 14,8 285,8 Übrige 170,2 5,8 12,0 117,4 3,8 9,2 149,4 4,5 25,0 insgesamt 2.940,1 100, , ,3 100, , ,5 100, ,4 P l a n u n g P l a n u n g P l a n u n g Art der Bindung bei Ausg. Anteil Einn. Ausg. Anteil Einn. Ausg. Anteil Einn. der Verausgabung Mio. DM in % Mio. DM Mio. DM in % Mio. DM Mio. DM in % Mio. DM BundesG, EU-VO 1.364,5 37, , ,0 39, , ,7 40, ,1 (ohne GA) Landesgesetze 777,8 21,5 493,8 743,4 20,3 464,5 698,4 19,3 439,3 Verträge, VE usw. 717,0 19,8 165,3 648,6 17,7 134,1 597,1 16,5 124,9 im Rahmen von GA 499,5 13,8 290,5 515,1 14,0 302,4 514,3 14,2 302,0 Übrige 264,0 7,3 57,9 314,8 8,6 88,6 330,0 9,1 99,0 insgesamt 3.622,9 100, , ,9 100, , ,5 100, ,3 Einige Beispiele für die Art der rechtlichen Bindung: Zu den Ausgaben, die durch ein Bundesgesetz gebunden sind, gehören die Förderung von Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem Regionalisierungsgesetz (u.a. Baumaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen) sowie die Zuweisungen für Investitionen an kommunale Baulastträger. In diesem Fall gewährt der Bund dem Land aus dem Aufkommen an der Mineralölsteuer zweckgebundene Finanzhilfen zum Beispiel für den kommunalen Straßenbau. 15

12 Die Ausgaben für die Förderung des Landessportbundes gehören zu den Zuwendungen, die auf Basis landesgesetzlicher Regelungen erfolgen (NLottG). Aufgrund von Verträgen werden die Ausgaben für die gemeinsame Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen mit überregionalem Wirkungsbereich gezahlt. Die Ausgaben für die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gehören zu den Gemeinschaftsaufgaben. Zu den übrigen Zuwendungen gehören die Zuschüsse des Landes zur Förderung der Verbraucherorganisationen im Bereich des Wirtschaftsministeriums oder auch die Zuschüsse an Träger von Heilerziehungspflege- und Heilerziehungshilfeschulen im Bereich des Sozialministeriums. In diesen Bereich fallen auch die Ausgaben für den Bau von Tageseinrichtungen für Kinder durch das Land. Im Jahr 1999 wurden 30 Mio. DM verausgabt, im Haushalt sind nur noch 5,3 Mio. DM veranschlagt (auslaufende Förderung). Die Notwendigkeit der weiteren konsequenten Haushalts-Konsolidierung für Bund, Länder und Kommunen wird mittel- und langfristig dazu führen, dass verstärkt auch die Ausgabekategorien mit hoher rechtlicher Bindung auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Denn auch die Subventionen und Zuwendungen, die ein Land gestalten kann, können inzwischen keinen großen Konsolidierungs-Beitrag (mehr) erbringen. Umso wichtiger sind strategisch ausgerichtete Überprüfungen von Aufgaben und Ausgaben, zum Beispiel im Rahmen des Gesamtkomplexes Staatsmodernisierung, Aufgabenkritik, Verwaltungsreform. Die Art und vor allem die Höhe der rechtlichen Bindung zeigt dabei eindeutig, dass es sowohl auf EU- und Bundesebene, aber auch auf der Ebene der Länder Handlungsbedarf gibt. In allen Bereichen werden Ausgabekürzungen in erheblichem Umfang angesteuert werden müssen. Vor diesem Hintergrund hatten Staatskanzlei und Finanzministerium für die Aufstellung des Haushaltsplans den Ressorts vorgegeben, dass die weder gesetzlich noch vertraglich gebundenen Ausgaben der Hauptgruppe 6, also die so genannten freiwilligen Leistungen, reduziert werden sollten. Gekürzt wurde zum Beispiel bei den Kosten der Sonderlehrgänge für jugendliche Spätaussiedler, bei den Zuschüssen für Frauenprojekte, bei der Förderung staatspolitischer Veranstaltungen und bei den Zuschüssen für Ernährungsberatung. 16

13 6. Subventionen und Zuwendungen nach Aufgabenbereichen: Die Hälfte vergibt das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Von den rund 3,1 Milliarden Mark, die im Haushaltsjahr für Subventionen und Zuwendungen veranschlagt worden sind, entfällt mit 1,5 Milliarden Mark die Hälfte auf das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW). Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) vergibt mit rund 485 Millionen Mark rund 16 Prozent. Danach folgt das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales (MFAS) mit 454 Millionen Mark oder 15 Prozent vor dem Ministerium für Landwirtschaft und Forsten (ML) mit rund 362 Millionen Mark. Das entspricht einem Anteil von 12 Prozent. Subventionen und Zuwendungen nach Aufgabenbereichen Aufg.B. des MJ 4,0 Mio. DM Aufg. des MU 136,3 Mio. DM Aufg.B. des ML 361,7 Mio. DM Querschnittsaufgaben 3,6 Mio. DM Aufg.B. des MFAS 454,4 Mio. DM Aufg.B. des MI 9,7 Mio. DM Aufg.B. des MWK 484,7 Mio. DM Aufg.B. des MK 61,2 Mio. DM Aufg.B. des MW 1.538,7 Mio. DM 17

14 Für den gesamten Planungszeitraum 2004 stellen sich die Ausgaben in den einzelnen Aufgabenbereichen wie folgt dar: Übersicht über die Subventionen und Zuwendungen nach Aufgabenbereichen (in Mio. DM und % der Gesamtsubventionen) Aufgabenbereiche Ist HP Planung Ist (MI) in Mio. DM 17,0 9,7 65,3 70,8 70,1 67,3 in % 0,6 0,3 2,0 2,0 2,0 1,9 05 (MFAS) in Mio. DM 457,4 454,4 418,6 546,8 510,1 468,0 in % 15,6 14,9 12,5 15,1 13,9 13,0 06 (MWK) in Mio. DM 468,6 484,7 549,2 544,5 551,9 558,0 in % 15,9 15,9 16,4 15,0 15,0 15,5 07 (MK) in Mio. DM 87,5 61,2 56,1 55,8 55,9 56,0 in % 3,0 2,0 1,7 1,5 1,5 1,6 08 (MW) in Mio. DM 1.377, , , , , ,5 in % 46,8 50,4 48,0 48,3 49,2 49,4 09 (ML) in Mio. DM 316,8 324,6 414,7 411,6 412,3 413,0 in % 10,8 10,6 12,4 11,4 11,2 11,4 10 (ML) in Mio. DM 38,7 37,1 37,7 38,7 39,7 40,7 in % 1,3 1,2 1,1 1,1 1,1 1,1 11 (MJ)in Mio. DM 3,5 4,0 4,5 4,5 4,4 4,5 in % 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 15 (MU) in Mio. DM 170,6 136,3 175,4 184,5 204,3 204,5 in % 5,8 4,5 5,2 5,1 5,6 5,7 29 (Querschn.) in Mio. DM 2,9 3,6 17,1 17,0 17,0 17,0 in % 0,1 0,1 0,5 0,5 0,5 0,5 insgesamt 2.940, , , , , ,5 weise sind die mittelfristig bis 2004 vorgesehenen Subventionen und Zuwendungen im Anhang dargestellt. Die Tabelle 4 ist nach Aufgabenfeldern gegliedert. 18

15 Nachfolgend ist für das Jahr für jeden Aufgabenbereich ein großer Subventions- und Zuwendungstitel (gruppe) aufgeführt. Diese 9 /gruppen machen zusammen bereits 23 Prozent (= 707,3 Millionen Mark) der Gesamtsumme der Subventionen und Zuwendungen aus. Mio. DM Aufgabenbereich 03 (MI) 9,7 Förderfonds Hamburg/Niedersachsen (Kap TGr. 66) 2,8 Aufgabenbereich 05 (MFAS) 454,4 Zuschüsse für Investitionen im Wohnungsbau an die Landestreuhandstelle 98,1 (Kap ) Aufgabenbereich 06 (MWK) 484,7 Gemeinsame Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen mit 243,8 überregionalem Wirkungsbereich (Kap TGr /86/87/89/91/92/94-98) Aufgabenbereich 07 (MK) 61,2 Förderung der außerschulischen Berufsbildung (Kap TGr. 67) 11,8 Aufgabenbereich 08 (MW) 1.538,7 Zahlungen zum Ausgleich von Mindereinnahmen aus gemeinwirtschaftlichen 189,8 Verpflichtungen im nichtschienengebundenen ÖPNV (Kap TGr. 86) Aufgabenbereich 09 und 10 (ML) 361,7 Einzelbetriebliche Maßnahmen (Kap TGr. 63/86) 91,4 Aufgabenbereich 11 (MJ) 4,0 Gefangenen- und Entlassenenfürsorge (Kap ) 2,8 Aufgabenbereich 15 (MU) 136,3 Wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Küstenschutzes (Kap TGr. 65,2 81) Aufgabenbereich 29 (Querschnittsaufgaben) 3,6 Internationale Beziehungen (Kap TGr ) 1,6 7. Subventionen und Zuwendungen nach Hauptgruppen: Knapp die Hälfte der Ausgaben fließt in Investitionen Knapp die Hälfte der Subventionen und Zuwendungen genau: 47 Prozent wird für investive Maßnahmen ausgegeben. Es handelt sich dabei ausschließlich um Ausgaben der Hauptgruppe (HGr.) 8, das sind Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. Der Anteil der Subventionen und Zuwendungen, die als Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gegeben werden, also für so genannte Übertragungsaufgaben (HGr. 6), liegt somit bei gut 50 Prozent. Im Bereich des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums werden EU-Mittel zur Förderung von Maßnahmen aus dem Europäischen Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL), Entwicklungsplan 2006, vereinnahmt und als Subventionen und Zuwendungen wieder verausgabt. Im Rahmen des neu veranschlagten Programms "Proland" können so EU-Mittel in Höhe von rd. 140 Mio. DM jährlich vereinnahmt werden. Auf der Ausgabeseite sind sie im Haushaltsplan als Globale Mehrausgabe veranschlagt worden, weil sie im Einzelnen noch nicht titelscharf zugerordnet werden können. Dies hängt damit zusammen, dass noch nicht alle EU- Programme genehmigt sind. Diese Ausgaben gehören zur Hauptgruppe 9. 19

16 Übersicht über die Subventionen und Zuwendungen nach Hauptgruppen Hauptgruppe Ist HP Planung sächliche Verwaltungsausgaben (in Mio. DM) 14,3 13,1 13,9 11,2 11,2 11,2 (in %) 0,5 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3 6 - Übertragungsausgaben (in Mio. DM) 1.360, , , , , ,3 (in %) 46,3 50,4 51,0 51,2 50,3 50,6 8 - Investitionsausgaben (in Mio. DM) 1.565, , , , , ,9 (in %) 53,2 48,2 44,5 44,6 45,5 45,0 9 - besondere Finanzierungsausgaben (in Mio. DM) 0,3 28,1 138,5 141,2 144,2 147,1 (in %) 0,0 0,9 4,1 3,9 3,9 4,1 Summe (100 %) 2.940, , , , , ,5 Gliederung der Subventionen und Zuwendungen nach Hauptgruppen Hauptgruppe ,4 Mio. DM übrige 42,7 Mio. DM Hauptgruppe ,2 Mio. DM Den Löwenanteil der investiven Ausgaben vergibt das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr. Der Anteil liegt zwischen 66 Prozent im Jahr und 73 Prozent im Jahr Die Mittel fließen vor allem in Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur im Personennahverkehr, und das sind Baumaßnahmen und der Kauf von Fahrzeugen (445 Millionen Mark in bis 621 Millionen Mark in 2004). Großen Anteil haben die Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. Das sind zum Beispiel die Zuführung zum Wirtschaftsförderfonds (134 20

17 Millionen Mark in, auf 110 Millionen Mark in 2004 fallend) und die Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (von 142 Millionen Mark in auf 156 Millionen Mark in 2004 steigend). Außerdem werden für Investitionen an kommunale Baulastträger für den kommunalen Straßenbau 121 Millionen Mark gezahlt. Ab dem Jahr kommen auf der Grundlage des Ziel- 2-Programms 2006 der EU pro Jahr investive Ausgaben in Höhe von 171 Millionen Mark hinzu. Sie dienen u.a. der Mitfinanzierung von kommunalen Infrastruktur-Maßnahmen, gewerblichen produktiven Investitions-Maßnahmen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Tourismusprojekten und ökologischen Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Bereich des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales sind insbesondere die Mittel für die Wohnungsbauförderung mit einem Volumen von 98 Millionen Mark für Investitionen zu nennen. Im Planungszeitraum sinken diese Ausgaben bis auf 39 Millionen Mark im Jahr Insgesamt werden die Ausgaben für die Wohnungsbauförderung aufgrund des reduzierten Programmvolumens infolge geringerer Zuweisungen des Bundes und durch Umfinanzierungen aus dem Rückflussaufkommen und Anpassungen bei den Finanzierungskosten um 372 Millionen Mark in, um 98 Millionen Mark in 2002 und um 95 Millionen Mark in 2003 gegenüber der bisherigen Planung vermindert. Im Bereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fällt mit rund 135 Millionen Mark pro Jahr vor allem die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ins Gewicht. Parallel zu den investiven Subventionen steigen auch die damit verbundenen Einnahmen. Über den ganzen Zeitraum bis 2004 hinweg beträgt, wie dargelegt, die durchschnittliche Investitionsquote der Subventionen und Zuwendungen über 47 Prozent. Damit machen sie im Planungszeitraum ein gutes Drittel (35 Prozent) der gesamten Investitionsausgaben des Landes Niedersachsen aus. 8. Steuervergünstigungen: Ausfälle durch die unsichtbaren Subventionen von rund 1,8 Milliarden Mark in den Jahren 1999 und Neben den Subventionen, die als Ausgaben veranschlagt werden, gibt es auch noch die unsichtbaren Subventionen. Dabei handelt es sich um Einnahmeausfälle auf Grund von Steuervergünstigungen. Diese steuerlichen Regelungen, die für die öffentliche Hand zu Mindereinnahmen führen, werden als Subventionen erfasst, wenn sie für die gleichen Zwecke gewährt werden wie ausgabeseitige Subventionen (s. Punkt 2: Definition und Abgrenzung, S. 5). Nach dem 17. Subventionsbericht des Bundes vom August 1999 beliefen sich die Steuervergünstigungen auf: Mio. DM Insgesamt davon Bundesanteil Von diesen Zahlen abgeleitet dürften sich die Steuerausfälle dabei sind Zahlungen im Länderfinanzausgleich bereits berücksichtigt für die Jahre 1999 und auf rund 1,8 Milliarden Mark summieren. Ohne eine nachhaltige Streichung oder Kappung von Steuervergünstigungen werden die Belastungen für den Landeshaushalt nicht spürbar zurückgehen können. 21

18 9. Darstellung der Subventionen und Zuwendungen nach Kennziffern sowie Zusammenhang zwischen Kennziffern und Art der rechtlichen Bindung Die Grafik zeigt, wie unterschiedlich hoch die Summe der einzelnen Geldleistungen ist, die den acht Kennziffern zugeordnet werden. Die Bandbreite reicht von 2,5 Millionen Mark (Kz 5) bis zu 1,3 Milliarden Mark (Kz 1). Gliederung der Subventionen und Zuwendungen nach Kennziffern Stand HP - in Mio. DM - Zuwendungen 2.509,4 Kennziffer 7 Keine Finanzhilfe, voll Zuwendung Subventionen 2.044,8 996,5 Kennziffer 1 Voll Finanzhilfe, voll Zuwendung 1.336,4 Kennziffer 3 Voll Finanzhilfe, keine Zuwendung 532,1 voll Zuwendung voll Subvention teilw. Zuwend. Kennz. 8: 13,1 Keine Finanzhilfe, teilweise Zuwendung Kennziffer 4 - Teilweise Finanzhilfe, voll Zuwendung 160,9 Kennziffer 5: 2,5 Teilweise Finanzhilfe, teilweise Zuwendung Kennziffer 6 teilweise Finanzhilfe, keine Zuwendung 12,9 teilweise Subvention 22

19 Der Zusammenhang zwischen Kennziffern und der Art der rechtlichen Bindung der Ausgaben ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Zusammenhang zwischen Kennziffern und Art der rechtlichen Bindung Stand: HP in Mio. DM Kennziffer Summe Art der Bindung Bundesgesetze, EU- Verordnungen (ohne GA) 688,8 0,0 201,4 64,8 0,0 0,0 135,5 7, ,4 Landesgesetze 252,9 0,0 326,0 0,0 2,1 4,2 82,1 0,0 667,3 Verträge 92,6 0,0 1,5 26,5 0,0 8,7 606,0 0,0 735,3 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben 292,3 0,0 0,0 68,4 0,0 0,0 75,2 0,0 435,9 Sonstige 9,8 0,0 3,2 1,2 0,4 0,0 97,7 5,1 117,4 Summe 1.336,4 0,0 532,1 160,9 2,5 12,9 996,5 13, ,3 23

20 Bedeutung der Aufgabenbereiche Nr. Ressort-Zuständigkeit kurz 03 Niedersächsisches Innenministerium MI 04 Niedersächsisches Finanzministerium MF 05 Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales MFAS 06 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur MWK 07 Niedersächsisches Kultusministerium MK 08 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr 09 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Ernährung und Landwirtschaft) 10 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Landesforstverwaltung) 11 Niedersächsisches Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten MW ML ML MJ 15 Niedersächsisches Umweltministerium MU 29 Querschnittsaufgaben *) Sonst. *) Der Bereich 29 enthält die Zuständigkeiten der Ressorts Landtag, Staatskanzlei, Landesrechnungshof und Staatsgerichtshof sowie die Aufgaben Landeseigener Hochbau, Kommunaler Finanzausgleich, Schuldendienst, Beamtenversorgung und sonstige Aufgaben der allgemeinen Finanzverwaltung. 25

21 Tabelle 1 Die größten Subventionen und Zuwendungen im Haushaltsjahr Mio. DM Haushaltsansatz Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen mit überregionalem Wirkungsbereich (Aufgabenbereich des MWK; Kap gruppe 77 bis 80/86 bis 92/94 bis 98) Ausgleichszahlungen für Mindereinnahmen im nichtschienengebundenen ÖPNV (Aufgabenbereich des MW; Kap gruppe 86) Förderung sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Aufgabenbereich des MW; Kap gruppe 87) Förderung von Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem Regionalisierungsgesetz Baumaßnahmen (Aufgabenbereich des MW; Kap gruppe 90) Zuschuss zur Aufrechterhaltung des SPNV-Angebots und entsprechende Ausgleichszahlungen für Mindereinnahmen (Aufgabenbereich des MW; Kap und ) Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Aufgabenbereich des MW; Kap gruppe 67) Zuführung für den Wirtschaftsförderfonds zur Finanzierung von Investitionen (Aufgabenbereich des MW; Kap ) Förderung von Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem Regionalisierungsgesetz Fahrzeugbeschaffungen (Aufgabenbereich des MW; Kap gruppe 91) Förderung des Theaters (Aufgabenbereich des MWK; Kap gruppe 61) Zuweisungen für Investitionen an kommunale Baulastträger (Aufgabenbereich des MW; Kap ) Zuschüsse für Wohnungsbau-Investitionen an die LTS (Aufgabenbereich des MFAS; Kap ) Einzelbetriebliche Maßnahmen (Aufgabenbereich des ML; Kap gruppe 63 und 86) Förderung von Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem GVFG Baumaßnahmen - (Aufgabenbereich des MW; Kap gruppe 85) Zuweisungen aus dem ESF für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (Aufgabenbereich des MFAS; Kap ) Zuweisungen für Aufwendungszuschüsse an die LTS (Aufgabenbereich des MFAS; Kap ) Wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Küstenschutzes (Aufgabenbereich des MU; Kap gruppe 81) 243,8 189,8 177,5 165,2 158,7 141,5 134,0 127,7 123,1 121,0 98,1 91,5 91,0 74,1 70,4 65,2 Summe (56 ) 2.072,6 Die o.g. Summe entspricht 67,9% der Gesamtsumme (581 ) in Höhe von 3.054,3 27

22 Übersicht über die Subventionen und Zuwendungen Mio. DM Tabelle 2 Aufgabenfelder HP Planung 03.1 Polizei Brandschutz, Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung 03.3 Bezirksregierungen, Amtliche Statistik, Öffentliche Wahlen 03.4 Raumordnung und Landesentwicklung, Vermessungs- und Katasterverwaltung 03.5 Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge 1,2 1,2 1,2 1,2 1, ,2 1,7 6,0 4,1 4,1 2,3 1,5 1,6 1,6 1, Sport 1,0 59,9 61,0 62,2 59, Sonstige Aufgaben des MI 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 03. Summe 03 (MI) 9,7 65,3 70,8 70,1 67, Finanzverwaltung Sonstige Aufgaben des MF Summe 04 (MF) Gesundheit 21,6 17,0 21,2 21,2 21, Städtebau und Wohnungswesen 05.3 Besondere Hilfen für Soziale Gruppen 238,7 187,1 312,8 276,6 233,9 165,9 187,4 185,6 185,1 185, Frauen 23,4 22,4 22,5 22,6 22, Sonstige Aufgaben des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales 4,7 4,6 4,7 4,6 4,7 05. Summe 05 (MFAS) 454,4 418,6 546,8 510,1 468, Hochschulen 2,3 6,4 6,3 6,3 6,3 29

23 noch Tabelle 2 Übersicht über die Subventionen und Zuwendungen Mio. DM Aufgabenfelder HP Planung 06.2 Hochschulnahe Forschung und überregionale Bibliotheken 280,7 341,1 335,5 339,3 343, Kunst und Kultur 198,1 198,4 199,7 203,3 205, Sonstige Aufgaben des MWK 3,6 3,3 3,0 3,0 3,0 06. Summe 06 (MWK) 484,7 549,2 544,5 551,9 558, Elementarbereich 5, Schule und Berufsausbildung 14,7 12,7 12,5 12,4 12, Jugend 36,2 38,4 38,6 38,8 39, Sonstige Aufgaben des MK 4,7 5,0 4,7 4,7 4,7 07. Summe 07 (MK) 61,2 56,1 55,8 55,9 56, Gewerbliche Wirtschaft 393,9 604,5 585,0 531,4 489, Technologie, Energie, Wirtschaftsnahe Forschung und ökologischer Bereich 08.3 Bergbau und Geowissenschaften 6,1 2,1 2,1 2,1 2, Straßen 127,9 127,5 128,0 128,0 128, Öffentlicher Nahverkehr 1.004,8 867, , , , Seehäfen und Binnenschifffahrt 1,0 2,0 2,0 2,0 2, Sonstige Aufgaben des MW 5,0 5,0 4,9 4,8 4,6 08. Summe 08 (MW) 1.538, , , , , Gesundheitsbezogener Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz 09.2 Förderung der Land-, Ernährungs- und Fischwirtschaft 29,7 25,7 25,7 25,7 25,7 174,5 163,1 159,0 155,0 154,4 30

24 noch Tabelle 2 Übersicht über die Subventionen und Zuwendungen Mio. DM Aufgabenfelder HP Planung 09.3 Entwicklung des ländlichen Raumes 120,2 225,7 226,6 231,3 232, Fachverwaltungen 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 09. Summe ,6 414,7 411,5 412,3 413, Forstwirtschaft 37,1 37,7 38,7 39,7 40,7 10. Summe 09 u. 10 (ML) 361,7 452,4 450,2 452,0 453, Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzug 3,0 3,0 3,0 3,0 3, Sonstige Aufgaben des MJ 1,0 1,4 1,4 1,4 1,4 11. Summe 11 (MJ) 4,0 4,5 4,5 4,4 4, Wasserwirtschaft 109,6 128,1 136,7 155,8 155, Immissionsschutz, Abfall und Altlasten, Kernenergie 15.3 Naturschutz und Landschaftspflege 15.4 Übergreifende Umweltschutzaufgaben 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 22,5 25,7 25,9 26,1 25,9 3,2 20,5 20,9 21,4 21,8 15. Summe 15 (MU) 136,3 175,4 184,5 204,3 204, Zentrale Institutionen 2,5 16,1 16,1 16,1 16, Kommunaler Finanzausgleich Schuldendienst Beamtenversorgung Sonstige Aufgaben der allgemeinen Finanzverwaltung 1,1 1,1 0,9 0,9 0,9 29. Summe 29 3,6 17,1 17,0 17,0 17,0 Insgesamt 3.054, , , , ,5 31

25 Tabelle 3 Ausgaben für Subventionen und Zuwendungen in % der Gesamtausgaben je Aufgabenfeld (Subventions-/Zuwendungs-Quote) Aufgabenfelder HP Planung 03.1 Polizei Brandschutz, Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung 03.3 Bezirksregierungen, Amtliche Statistik, Öffentliche Wahlen 03.4 Raumordnung und Landesentwicklung, Vermessungs- und Katasterverwaltung 03.5 Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge 1,6 1,8 1,8 1,8 1, ,5 0,6 1,9 1,3 1,4 0,5 0,3 0,3 0,3 0, Sport 1,8 99,7 99,7 99,7 99, Sonstige Aufgaben des MI 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 03. Summe 03 (MI) 0,3 2,1 2,2 2,2 2, Finanzverwaltung Sonstige Aufgaben des MF Summe 04 (MF) Gesundheit 4,0 3,3 4,1 4,0 4, Städtebau und Wohnungswesen 05.3 Besondere Hilfen für soziale Gruppen 20,9 17,0 24,1 22,0 19,3 5,0 5,3 5,1 5,0 4, Frauen 11,8 11,6 11,6 11,6 11, Sonstige Aufgaben des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales 6,3 5,8 5,9 5,8 5,9 05. Summe 05 (MFAS) 8,7 7,7 9,6 8,9 8, Hochschulen 0,1 0,2 0,2 0,2 0, Hochschulnahe Forschung und überregionale Bibliotheken 68,1 80,8 80,9 81,1 81,1 33

26 noch Tabelle 3 Ausgaben für Subventionen und Zuwendungen in % der Gesamtausgaben je Aufgabenfeld (Subventions-/Zuwendungs-Quote) Aufgabenfelder HP Planung 06.3 Kunst und Kultur 60,6 59,6 59,7 60,1 60, Sonstige Aufgaben des MWK 0,8 0,7 0,6 0,6 0,6 06. Summe 06 (MWK) 12,0 13,7 13,2 13,4 13, Elementarbereich 100, Schule und Berufsausbildung 0,2 0,2 0,2 0,2 0, Jugend 45,0 50,0 50,1 50,3 50, Sonstige Aufgaben des MK 1,1 1,2 1,1 1,1 1,1 07. Summe 07 (MK) 0,9 0,8 0,8 0,8 0, Gewerbliche Wirtschaft 95,4 93,7 93,5 92,9 92, Technologie, Energie, wirtschaftsnahe Forschung und ökologischer Bereich 08.3 Bergbau und Geowissenschaften 100,0 100,0 100,0 100,0 100, Straßen 19,2 18,3 18,5 18,4 18, Öffentlicher Nahverkehr 71,4 62,6 71,5 73,3 73, Seehäfen und Binnenschifffahrt 0,6 1,3 1,2 1,2 1, Sonstige Aufgaben des MW 10,1 8,6 9,0 8,9 8,5 08. Summe 08 (MW) 55,7 53,8 57,9 58,6 58, Gesundheitsbezogener Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz 09.2 Förderung der Land-, Ernährungs- und Fischwirtschaft 09.3 Entwicklung des ländlichen Raumes 33,4 30,2 30,1 30,1 30,2 98,4 97,9 98,2 97,1 95,3 93,0 96,1 96,1 96,2 96, Fachverwaltungen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 34

27 noch Tabelle 3 Ausgaben für Subventionen und Zuwendungen in % der Gesamtausgaben je Aufgabenfeld (Subventions-/Zuwendungs-Quote) Aufgabenfelder HP Planung 09. Summe 09 48,8 54,2 54,5 54,5 54, Forstwirtschaft 11,8 12,5 12,8 13,1 13,5 10. Summe 09 u. 10 (ML) 36,9 42,4 42,6 42,7 42, Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzug 0,9 0,9 0,9 0,9 0, Sonstige Aufgaben des MJ 1,5 2,0 2,0 1,9 1,9 11. Summe 11 (MJ) 0,2 0,3 0,3 0,3 0, Wasserwirtschaft 22,6 30,2 34,6 40,0 40, Immissionsschutz, Abfall und Altlasten, Kernenergie 15.3 Naturschutz und Landschaftspflege 15.4 Übergreifende Umweltschutzaufgaben 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 48,3 49,9 50,0 50,9 50,8 3,6 18,3 18,5 19,0 19,4 15. Summe 15 (MU) 17,6 24,1 26,5 29,6 29, Zentrale Institutionen 0,4 3,1 2,7 2,7 2, Kommunaler Finanzausgleich Schuldendienst Beamtenversorgung Sonstige Aufgaben der allgemeinen Finanzverwaltung 0,3 0,4 0,1 0,1 0,1 29. Summe 29 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 Insgesamt 7,4 8,0 8,3 8,2 7,9 35

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