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1 Stadt Amberg Postfach Amberg Palatia Seniorenpflege GmbH Junkerstraße Dessau Amt für soziale Angelegenheiten Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - Ihre Zeichen Sachbearbeiter Tel.Nr Fax.Nr Zi.Nr. Datum Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG Träger der Einrichtung: Palatia Seniorenpflege GmbH, Junkerstraße 52, Dessau adresse des Einrichtungsträgers: Geprüfte Einrichtung: Seniorenpflegeheim St. Benedikt, Fleurystraße 24 26, Amberg In der Einrichtung wurde am von Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Pflege (insbesondere den Kernqualitätsbereich Erhalt und Förderung der eigenen Lebensführung mit den Qualitätsindikatoren Mobilität und Alltagsaktivitäten, den Kernqualitätsbereich Gesundheitsvorsorge mit den Qualitätsindikatoren Dekubitus-, Sturzprophylaxe, sowie der Verabreichung von Arzneimittel Personal Vermittlung Telefax Anrufbeantworter (nach Dienstschluss) Bürgerinfo Bürgerinfo im Rathaus Zimmer Nr. 001 Staatsoberkasse Bayern Kto.-Nr Bayerische Landesbank München BLZ

2 Schreiben vom Seite 2 von 8 Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Die Verwendung des Begriffes Bewohner bezieht sich im nachfolgenden Bericht geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen als auch auf Bewohner und ist nicht diskriminierend zu verstehen; vielmehr soll dadurch ein ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden. I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen Angebotene Plätze: 100 davon Beschützende Plätze: keine davon Plätze für Rüstige: keine Vorgaben (lt. Vergütungsvereinbarung) Belegte Plätze: 93 Einzelzimmerquote: 43,75 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 57,95 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 5 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Einrichtung präsentierte sich durchgehend freundlich und sauber. Die besichtigten Bewohnerzimmer waren wohnlich eingerichtet und ansprechend gestaltet. Die Bewohner können eigene Möbel in ihren Räumen aufstellen. Zur Erleichterung der Orientierung sind die einzelnen Stockwerke farblich unterschiedlich gestaltet. Zwei Pflegekräfte absolvieren derzeit eine Weiterbildung Palliativbetreuung. Die Leitung der Sozialen Betreuung konnte einen umfassenden Überblick über das Gesamtkonzept der Sozialen Betreuung geben. Neben den fünf 87b- Betreuungskräften werden weitere sechs ehrenamtliche Mitarbeiter zur speziellen Betreuung bei Ausflügen und Festen im Jahreskreis eingebunden.

3 Schreiben vom Seite 3 von 8 Kernqualitätsbereich Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung Qualitätsindikator Mobilität: Die anwesenden Pflegekräfte waren bemüht, die Bewegungsressourcen der Bewohner im Rahmen deren Möglichkeit zu erhalten. Individuelle Verhaltensweisen der Bewohner wurden hierbei berücksichtigt, bedarfsgerechte Hilfsmittel befanden sich im Einsatz. Die individuellen Mobilisationsangebote sowie die Planung und Durchführung wurden mit den Mitarbeitern konstruktiv erörtert. Qualitätsindikator Alltagsaktivitäten: Die Bewohner der Stichprobe präsentierten sich augenscheinlich in einem gepflegten Zustand und waren entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse gekleidet. Die befragten Bewohner äußerten sich zufrieden, sie fühlten sich in der Einrichtung wohl und waren gut versorgt. Der Ernährungszustand und die Flüssigkeitsversorgung war im Rahmen der Einwirkmöglichkeiten bei den besuchten Pflegebedürftigen angemessen. Qualitätsindikator Soziale Lebensbereiche: Der Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf die Soziale Betreuung ist positiv. Die Angebote in der Sozialen Betreuung waren umfangreich. Grundsätzlich wurden den Bewohnern von Montag bis Samstag Angebote zur Tagesgestaltung unterbreitet, wobei neben dem Gedächtnistraining auch musikalisch und sportlich ausgerichtete Angebote den Schwerpunkt darstellten. Für pflegebedürftige und kognitiv eingeschränkte Bewohner wurden Einzelbetreuungen u.a. in Form von basaler Stimulation, Einzelgesprächen oder begleiteten Spaziergängen oder Betreuung in kleinen Gruppen durchgeführt. Im Jahreskreis werden unterschiedliche Aktivitäten, wie Ausflüge, Feste im Seniorenheim oder kleinere Veranstaltungen angeboten, die von den Bewohnern gerne angenommen werden. Beim Hausrundgang fielen im 1. und 2.Stock die angebotenen Betreuungsangebote in Kleingruppen zu verschiedenen Themenbereichen positiv auf. Die Betreuer zeigten sich engagiert und versuchten, die interessierten Bewohner in das Geschehen mit ein zu binden. Bei der teilnehmenden Beobachtung an einer Einzelbetreuung konnte gesehen werden, wie wertschätzend und liebevoll die 87b-Kraft mit dem Bewohner umging. Es konnte beobachtet werden, wie sehr der bettlägerige Bewohner die basale Stimulation genoss und wie vertrauensvoll der Umgang zwischen den Beteiligten war. Zwei der befragten Bewohner fühlten sich freundlich und unterstützend in der Einrichtung aufgenommen. Sie gaben an, stets von freundlichem und hilfsbereitem Personal betreut und gepflegt zu werden. Zudem werden sie im Rahmen der Sozialen Betreuung ausreichend informiert und motiviert, die Angebote wahrzunehmen und an den Veranstaltungen teilzunehmen.

4 Schreiben vom Seite 4 von 8 Das Essensangebot wurde als geschmacklich gut und mengenmäßig ausreichend beschrieben. Die Konsistenz des Fleisches sei dagegen noch verbesserungsfähig. Die Bewohner würden sich weicher gekochtes Fleisch wünschen. Das während der Begehung mit einem Angehörigen geführte Gespräch, war durchwegs positiv. Der Verwandte lebt bereits seit mehreren Jahren im Seniorenheim. Im Gespräch fielen positve und zufriedene Äußerungen über die Einrichtung. Auch wurden die Pflege, das Personal und die Angebote der Sozialen Betreuung gelobt. Das Essen wurde als zufriedenstellend beschrieben. Kernqualitätsbereich Gesundheitsvorsorge Qualitätsindikator Dekubitusprohylaxe: Bei den begutachteten pflegebedürftigen, Dekubitus gefährdeten Bewohnern lag eine pflegefachliche Einschätzung des Dekubitusrisikos vor. Maßnahmen zur Druckentlastung waren individuell geplant. Individuelle Lagerungen u.a. Mikrolagerungen, sowie durchgeführte Transfers waren nachvollziehbar. Bei der Begutachtung waren die gefährdeten Hautstellen intakt. Qualitätsindikator Verabreichung von Arzneimittel: Die Medikamente waren bewohnerbezogen und sachgerecht im verschließbaren Wandschrank gelagert. Die Arzneimittel wurden wöchentlich in verblisteter Form durch die Vertragsapotheke geliefert. Bei Bedarf kann täglich auf Änderungen in der Medikation reagiert werden. In der Einrichtung wurden nur die Bedarfs- und Flüssigmedikamente bewohnerbezogen in Boxen aufbewahrt. Die Flüssigmedikamente befanden sich im Umkarton mit Beipackzettel, dem die Angaben über Anbruch und Haltbarkeit entnommen wurden. Die Medikamentenkühlschränke waren sauber, Temperaturkontrollen wurden täglich durchgeführt und dokumentiert. Die Einrichtung hält gemessen am Personal-Soll eine Fachkraftquote von 57,95 % (gesetzliche Mindestanforderung ist 50%) vor. Die Einrichtung bildet selbst Pflegepersonal aus. Derzeit absolvieren 5 Personen eine Ausbildung in der Altenpflege. Die Qualitätsprüfung in der Einrichtung fand in einer kooperativen und konstruktiven Atmosphäre statt. Auskünfte wurden erteilt und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

5 Schreiben vom Seite 5 von 8 II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Es war zu erkennen, dass sich die Qualität in der Sozialen Betreuung verbessert hat. Dies ist offensichtlich auf den Einsatz der zusätzlichen Betreuungskräfte, sowie auf das auf das Engagement der mit der Betreuung befassten Personen zurückführen. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Beim Hausrundgang fiel auf, dass einige Gänge und Sitzecken kühl wirkten. Wir raten, diese Bereiche dekorativer und gemütlicher zu gestalten. Eventuell könnten interessierte Bewohner im Rahmen der Sozialen Betreuung motiviert werden, an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mitzuwirken. Einige Bewohner beklagten sich über hartes und zähes Fleisch. Wir empfehlen, die Speisen auf Konsistenz zu prüfen und ggf. zu optimieren, um mit geschmackvollem und weichem Essen das Wohlbefinden der Bewohner zu bereichern. Bei zwei Pflegebedürftigen waren einige AEDLs der Pflegeplanung nicht aktualisiert. Um eine individuelle pflegerische Versorgung der Bewohner sicherzustellen, empfehlen wir, die Evaluation des Pflegeprozesses in fachlich angemessenen Abständen, abhängig vom Gesundheitszustand und dem individuellen Pflegebedarf des Bewohners, durchzuführen. Pflegerelevante Beobachtungen an einem Bewohner sollten bei Schichtwechsel weitergeführt und entsprechend darauf reagiert werden. Der Folgedienst sollte die relevanten und bewohnerbezogenen Informationen der vorangegangenen Schicht kennen und gegebenenfalls entsprechend reagieren. Wir regen an, im Rahmen der Übergabegespräche diesbezügliche Beobachtungen und Informationen am Bewohner zuverlässig weiterzugeben. Jeder Mitarbeiter in der Pflege sollte situationsgerecht und zeitnah auf Ereignisse reagieren, die den Bewohner betreffen. Weiterhin empfehlen wir, den Vorfall, die Handlung und letztendlich das Ergebnis konkret und nachvollziehbar im Pflegebericht zu dokumentieren. Werden Interventionen wegen Gewichtsabnahme ergriffen, sollte auch das Wiegeintervall angepasst werden. Um den Gewichtsverlauf besser beobachten und eventuell früher gegensteuern zu können, empfehlen wir, die Zeitabstände der Gewichtsüberprüfung in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu verkürzen. Wir weisen wir daraufhin, dass die Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans über mehrere Tage bis Wochen dauern kann, denn häufig ist ein Ausprobieren unterschiedlicher Maßnahmen möglichst in Abstimmung mit dem Bewohner notwendig. Bei Bedarf müssen auch kurzfristige Änderungen/Anpassungen in Zusammenarbeit mit dem Arzt bzw. mit der Ernährungsberaterin erfolgen.

6 Schreiben vom Seite 6 von 8 Bei einigen Bewohnern waren die Maßnahmen zur Förderung der Mobilität planerisch teilweise nur pauschal dargestellt. Bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkten Bewegungsressourcen empfehlen wir, regelmäßige individuelle Angebote zur Förderung und zum Erhalt ihrer Mobilität anzubieten und diese auch explizit zu benennen. Um entsprechende pflegerische Maßnahmen planen und durchführen zu können, sollte auch das individuelle Kontrakturrisiko der Pflegebedürftigen erfasst und korrekt eingeschätzt werden. Können Bewohner tageweise nicht mobilisiert werden, so empfiehlt es sich, in der Pflegedokumentation festzuhalten, aus welchen Gründen die Maßnahme nicht durchgeführt werden konnte. Erstreckt sich die Nicht Mobilisierung über einen längeren Zeitraum, sollte die Maßnahme reflektiert werden und gegebenenfalls an die Bedürfnisse des Bewohners angepasst werden. Zum Beispiel könnte bei einem Bewohner anstatt einer Mobilisierung in den Rollstuhl, eine kurzzeitige Mobilisierung an den Bettrand durchgeführt werden. Bei leicht kognitiv eingeschränkten Bewohnern empfehlen wir, gezielt das sichere Gehen mit dem Rollator zu üben, sowie darauf zu achten, dass der Rollator immer in Reichweite, griffbereit für den Bewohner abgestellt wird. In den Medikamentenkühlschränken befanden sich noch analoge Thermometer im Einsatz, die die Erfassung der Minimal- und Maximaltemperatur nicht ermöglichen. Um die fachgerechte Aufbewahrung und Wirksamkeit der Medikamente zu gewährleisten, empfehlen wir, digitale Thermometer einzusetzen, die die Schwankungsbreite der minimalen und maximalen Temperaturen mit erfassen. Die Unterschriftenlisten könnte dahingehend entsprechend ergänzt werden. Der hausinterne MRSA-Standard ist von 2012, die aktuelle RKI-Einteilung in 3MRGN und 4MRGN ist nicht eingearbeitet. Auch der am Begehungstag vom Schwesterhaus angeforderte, nachgereichte MRSA-Standard entsprach nicht den fachlich aktuellen Anforderungen. Wir empfehlen, einen fachlich und sachlich korrekten und aktuell geltenden Hygienestandard im Umgang mit Multiresistenten Erregern (MRE) zu erstellen und diesen jährlich zu aktualisieren. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt III.1. Qualitätsbereich: Verordnung von Arzneimitteln III.1.1. Sachverhalt: Bei Durchsicht der Flüssigmedikamente wurden mehrere Präparate gefunden, die ein falsches Verfallsdatum aufwiesen. Unter anderem war auf einem Insulinpen eine Haltbarkeit von 2 Jahren vermerkt, obwohl dieser schon in Verwendung war (normalerweise 4-6 Wochen!) Es wurde in allen Fällen das auf der Verpackung angegebene Datum übernommen, ohne das Anbruchsdatum zu berücksichtigen. Aus den Unterlagen ging hervor, dass die im jährlichen Turnus vorgeschriebenen Medikamentenschulungen noch nicht abgehalten waren.

7 Schreiben vom Seite 7 von 8 III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Um dieses systematisch falsche Vorgehen zu vermeiden, empfehlen wir dringend, die Medikamentenschulungen streng einzuhalten und den Kenntnisstand der Mitarbeiter im Rahmen von Pflegevisiten zu hinterfragen. Zudem könnten weiterhin bestehende Wissensdefizite durch hausinterne Schulungen ausgeglichen werden. III.2. Qualitätsbereich: Verordnung von Arzneimitteln, BtM III Sachverhalt: In einem BtM-Tresorfach befand sich eine Flasche des BtM Tilidin AL comp, für das kein Karteiblatt existierte. Ferner konnte keine ärztliche Anordnung für dieses BtM in den Unterlagen gefunden werden. Erst auf Nachfrage wurde eine Stellungnahme des betreuenden Hausarztes als Fax nachgereicht. Weiterhin war nicht deutlich erkennbar, ob der Inhalt der Flasche, wie von den Pflegekräften angenommen, vollständig war. III Sachverhalt: Die verbrauchten BtM-Pflaster wurden in zweckentfremdeten, nicht sicher verschließbaren Nutilis Powder- Dosen gesammelt, die noch dazu mit BtM-Abfall gut sichtbar beschriftet waren und im Medikamentenschrank und nicht im Tresor aufbewahrt wurden. Nach eigenen Angaben des Personals werden die Pflaster weder zusammengeklebt noch zerschnitten, sie werden dann der Apotheke zur Vernichtung zugeführt wenn der Behälter voll ist. Es existiert kein Nachweis über die Anzahl der gesammelten Pflaster oder eine Quittierung der Apotheke. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III Nach 5b der BtMVV darf der Arzt, der ein Betäubungsmittel für einen Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes verschreibt, die Betäubungsmittel des Patienten in dem Alten- und Pflegeheim unter seiner Verantwortung lagern. Für den Nachweis über den Verbleib und Bestand gelten die 13 und 14 BtMVV entsprechend. Nach 13 Abs. 1 Satz 1 BtMVV ist der Nachweis von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel nach Bestandsänderung nach amtlichem Formblatt zu führen. Die Eintragungen über Zugänge, Abgänge und Bestände der Betäubungsmittel sowie die Übereinstimmung der Bestände mit den geführten Nachweisen sind vom behandelnden Arzt am Ende eines jeden Kalendermonats zu prüfen und durch Namenszeichen und Prüfdatum zu bestätigen. Auf die Übereinstimmung von Nachweis und Bestand der auf Station gelagerten Betäubungsmittel sollte dringend geachtet werden. Die korrigierte Nachweisführung ist monatlich vom verschreibenden Arzt zu kontrollieren und bestätigen zu lassen. Dies ist nachzuholen, ebenso ist eine Bestätigung der Apotheke über die Vollständigkeit oder genaue Menge des Inhaltes einzuholen. Nicht mehr benötigte BtM sind der Apotheke zurückzugeben. III Für die verwendeten BtM-Pflaster ist gemäß den Empfehlungen zum Umgang mit gebrauchten Fentanylpflastern der BAS, Stand Februar 2013, die Entsorgung der gebrauchten Pflaster zu regeln. Wir empfehlen, eine Hausanweisung zu erarbeiten, die Entsorgung der Pflaster unter Wahrung des Sicherheitsaspektes regelt.

8 Schreiben vom Seite 8 von 8 III.3. Qualitätsbereich: Verordnung von Arzneimitteln III.3.1. Sachverhalt: In einem Wohnbereich wurden zur Entsorgung der gebrauchten Kanülen Nutilis Powder-Dosen verwendet. Diese Dosen erfüllen nicht die geforderten Schutzmaßnahmen vor Stichverletzungen des Personals. III.3.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.3.3. Nach der TRBA 250 P müssen für das Sammeln von spitzen oder scharfen Gegenständen Abfallbehältnisse bereitgestellt und verwendet werden, die die dort genannten Eigenschaften aufweisen. Die für den Spritzenmüll vorgefundenen Abfalldosen erfüllen diese Voraussetzungen nicht und sind umgehend durch geeignete Behältnisse auszutauschen. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt IV.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität des Personals IV.1.1. Sachverhalt: Bei der Überprüfung der Dienstpläne war festzustellen, dass gerade an Wochenenden Dienstzeiten mit nur einer Pflegefachkraft abgedeckt wurden. Eine Pflegefachkraft war somit für 2 Wohnbereiche mit insgesamt bis zu 100 Bewohnern verantwortlich. Pflegerische und betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Dies ist bei der vorgefundenen Personaleinsatzplanung nicht gewährleistet. IV.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). IV.1.3. Wir raten der Einrichtung dringend an, die Personaleinsatzplanung so zu gestalten, dass pro Wohnbereich in jeder Schicht mindestens eine Pflegefachkraft eingesetzt ist. Der Träger bzw. die Verantwortlichen haben auch im Rahmen einer umsichtigen Personalplanung dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls eine Fachkraft adäquat ersetzt wird. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Einrichtungsbegehung wurden keine erheblichen Mängel festgestellt.

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