Feinspezifikationen zum Marktmodell für den Handel am Kassamarkt über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG. (XETRA - Release 15.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Feinspezifikationen zum Marktmodell für den Handel am Kassamarkt über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG. (XETRA - Release 15."

Transkript

1 Feinspezifikationen zum Marktmodell für den Handel am Kassamarkt über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG (XETRA - Release 15.0) Market Design & Support

2 Feinspezifikationen zum Marktmodell für den Handel am Kassamarkt über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG EINLEITUNG HANDELSPARAMETER Erster Handelstag Handelbare Instrumente Instrumentgruppen Handelsformen Handelsphasen und für Aktienwerte für Strukturierte Produkte Zertifikate Exchange Traded Funds (ETFs) Optionsscheine für Rentenwerte transparenz Handelszeiten Handelszeiten für Aktienwerte Handelszeiten für Strukturierte Produkte Zertifikate Exchange Traded Funds (ETFs) Optionsscheine Handelszeiten für Rentenwerte Handelszeiten für nicht-ccp-fähige Wertpapiere spläne spläne für Aktienwerte splan für die Instrumentgruppe ATX - an Nicht-Settlementtagen des Terminmarktes (Fließhandelswerte) splan für die Instrumentgruppe ATX - an Settlementtagen des Terminmarktes (Fließhandelswerte) splan für die Instrumentgruppen CTP, MIDC und CTD (Fließhandelswerte) splan für die Instrumentgruppe COL (Fließhandelswerte) splan für die Instrumentgruppen MIDA, AOD, AOF, OLD und OLF (Einheitswerte) spläne für Strukturierte Produkte / Zertifikate splan für die Instrumentgruppen CINV, CBON, CBNS, CDIS, CDIZ, CDSC, CDCT, CDZT, CEB1+CEB2+CEB3+CEB4, CCE1+ CCE2+CCE3+CCE4, COTH und CPCT+CPC2 (Fortlaufende ) splan für die Instrumentgruppe CEAO and CEAP (Einheitswerte) spläne für Strukturierte Produkte / Exchange Traded Funds (ETFs) splan für die Instrumentgruppe ETF (Fließhandelswerte) splan für die Instrumentgruppe FOAO (Einheitswerte) spläne für Strukturierte Produkte / Optionsscheine Wiener Börse AG Markets & Products Seite 2 von 58

3 splan für die Instrumentgruppen WA01, WA02, WA03, WA04, WA05, WA06, WA08, WA09, WA10,WA11 und WA12 (Fortlaufende ) splan für die Instrumentgruppe WA07 (Einheitswerte) spläne für Rentenwerte splan für die Instrumentgruppen GTB, GOBL und GSTR splan für die Instrumentgruppe GOVB splan für die Instrumentgruppe BAC1 und BSC1 (Corporate Bonds im Fortlaufenden Handel) splan für die Instrumentgruppe CBA splan für die Instrumentgruppen B01A, B03A, B04A, B05A, B07A, B09A, B11A+B12A, B13A, B15A, B17A, B19A, B21A, B23A und BOST splan für die Instrumentgruppe CBS splan für die Instrumentgruppen B01S, B03S, B05S, B07S, B09S, B11S, B13S, B15S und B17S spläne für nicht-ccp-fähige Wertpapiere splan für die Instrumentgruppen BNCA, BNCS, SNCA und SNCS splan für die Instrumentgruppe CNU Schutzmechanismen Breite der Volatilitätskorridore Aktienwerte Strukturierte Produkte Rentenwerte Nicht-CCP-fähige Wertpapiere Dauer der Volatilitätsunterbrechungen und Market-Order-Unterbrechungen Aktienwerte Strukturierte Produkte Rentenwerte Nicht-CCP-fähige Wertpapiere Handelskalender Ordergrößen Round Lots und Odd Lots Ordertyp Iceberg Order Ordertyp TOP+ Order Preisintervalle (Tick Sizes) ORDERBEHANDLUNG BEI DIVIDENDENABSCHLÄGEN, KAPITALMAßNAHMEN, RENTENMAßNAHMEN USW Behandlung von Dividendenabschlägen und Kapitalmaßnahmen Behandlung von Knock Outs Behandlung von diversen Rentenmaßnahmen BEHANDLUNG VON NEUEMISSIONEN UND LÖSCHUNGEN Neunotierungen bzw. Einbeziehungen Notierungslöschungen bzw. Löschung von Einbeziehungen Handelsform für Bezugsrechte und junge Aktien Wiener Börse AG Markets & Products Seite 3 von 58

4 4 MISTRADE-REGELN Aktien Strukturierte Produkte Zertifikate und Optionsscheine Exchange Traded Funds (ETFs) Rentenwerte NOTFALLPROZEDERE NEWS ANLAGEN Übersicht über die Instrumentgruppen auf Xetra Aktienwerte Strukturierte Produkte Zertifikate Exchange Traded Funds (ETFs) Optionsscheine Rentenwerte Nicht-CCP-fähige Wertpapiere Übersicht der Handelsphasen DISCLAIMER Wiener Börse AG Markets & Products Seite 4 von 58

5 Einleitung Die Marktmodelle für den Handel mit Aktien, Strukturierten Produkten und den Renten im Handelssystem Xetra sowie das Autorisierungskonzept für den Handel in Xetra sind separat dokumentiert. Die vorliegende Dokumentation informiert zusätzlich detailliert über die Ausgestaltung des Handels in Xetra an der Wiener Börse AG. 1 Handelsparameter 1.1 Erster Handelstag Der erste Handelstag von Xetra war Freitag, der Handelbare Instrumente Bei Marktstart wurden in den Xetra -Handel grundsätzlich alle bis zum an der Wiener Börse AG gehandelten Aktien- und Rentenwerte aufgenommen. 1.3 Instrumentgruppen In Xetra wird eine hohe Anzahl von Wertpapieren gehandelt. Die Zuordnung von diesen Wertpapieren (Instrumenten) zu einzelnen Händlern wird daher durch die Zuordnung von Instrumentgruppen zu Benutzergruppen effektiv gestaltet. Für eine detaillierte Darstellung der Instrumentgruppen auf Xetra siehe Anlage 1. Änderungen von Wertpapieren und Umschichtungen zwischen Instrumentgruppen werden rechtzeitig als Mitteilung über das Newsboard in Xetra bekannt gegeben. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 5 von 58

6 1.4 Handelsformen Die im Handelssystem Xetra zur Verfügung stehenden Handelsverfahren Fortlaufender Handel (besteht jedenfalls aus einer Eröffnungs- und Schlussauktion) untertägige Fortlaufende sind die Grundlage für die verschiedenen Handelsformen. Für Aktienwerte sind folgende Handelsformen vorgesehen: Fortlaufender Handel mit untertägiger (Fließhandelswerte mit Betreuung durch Specialist und/oder Market Maker) Aktien prime market Aktien standard market continuous Aktien mid market continuous Fortlaufender Handel ohne untertägiger (Fließhandelswerte mit Betreuung durch Market Maker) Aktien other securities untertägige (Einheitswerte mit bzw. ohne Betreuer) Aktien mid market auction Aktien standard market auction Partizipationsscheine Genussrechte UCITS Anteile Anm.: Für durch Zertifikate vertretene Aktien (ADC s Austrian Depositary Certificates) gelten dieselben Bestimmungen und Bedingungen wie für Aktien. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 6 von 58

7 Für Strukturierte Produkte sind folgende Handelsformen vorgesehen: a) Zertifikate (sowohl in Stück als auch Prozentnotiz): Fortlaufende (Betreuung durch Emittent als Börsemitglied) bzw. untertägige (Einheitswerte mit bzw. ohne Betreuer) Anlage-Zertifikate - Basket-/Themen-Zertifikate - Index-Zertifikate Bonus-/Teilschutz-Zertifikate Discount-Zertifikate Hebel-Zertifikate (Knock-out-/Turbo-Zertifikate) Express-Zertifikate Garantie-Zertifikate Aktienanleihen Outperform-Zertifikate Sonstige Zertifikate b) Exchange Traded Funds (ETFs): Fortlaufender Handel ohne untertägiger (Fließhandelswerte mit Betreuung durch Market Maker) bzw. bei Bedarf passiv verwaltete Investmentfonds untertägige (Einheitswerte) c) Optionsscheine: Fortlaufende (Betreuung durch Emittent als Börsemitglied) bzw. untertägige (Einheitswerte mit bzw. ohne Betreuer) Optionsscheine Wiener Börse AG Markets & Products Seite 7 von 58

8 Für Rentenwerte sind folgende Handelsformen vorgesehen: Fortlaufender Handel ohne untertägiger (Fließhandelswerte mit Betreuung durch Market Maker) Bundesanleihen mit kurzer Laufzeit Bundesanleihen mit mittlerer Laufzeit Bundesanleihen mit langer Laufzeit Corporate Bonds untertägige (Einheitswerte) Bundesanleihen mit kurzer Laufzeit Bundesanleihen mit mittlerer Laufzeit Bundesanleihen mit langer Laufzeit Bundesschatzscheine Bundesobligationen Zins- und Kapitalstrips des Bundes Corporate Bonds Bankanleihen Anleihen von Hypothekenbanken Wandelanleihen Wiener Börse AG Markets & Products Seite 8 von 58

9 1.5 Handelsphasen und Während der einzelnen Handelsphasen sind für das unterschiedliche Einstellungen festgelegt für Aktienwerte Handelsverfahren Vorhandelsphase Haupthandels- Phase Nachhandelsphase Fortlaufender Handel mit Eröffnungs-, untertägiger und Schlussauktion geschlossenes offenes geschlossenes Fortlaufender Handel mit Eröffnungs- und Schlussauktion geschlossenes offenes geschlossenes untertägige geschlossenes teilweise geöffnetes geschlossenes untertägige mit Betreuung bzw. bei Bezugsrechten geschlossenes offenes geschlossenes für Strukturierte Produkte Zertifikate Handelsverfahren Vorhandelsphase Haupthandels- Phase Nachhandelsphase Fortlaufende offenes offenes geschlossenes untertägige geschlossenes offenes geschlossenes Exchange Traded Funds (ETFs) Handelsverfahren Vorhandelsphase Haupthandels- Phase Nachhandelsphase Fortlaufender Handel mit Eröffnungs- und Schlussauktion geschlossenes offenes geschlossenes untertägige geschlossenes teilweise geöffnetes geschlossenes Wiener Börse AG Markets & Products Seite 9 von 58

10 Optionsscheine Handelsverfahren Vorhandelsphase Haupthandels- Phase Nachhandelsphase Fortlaufende offenes offenes geschlossenes untertägige geschlossenes offenes geschlossenes für Rentenwerte Handelsverfahren Vorhandelsphase Haupthandelsphase Nachhandelsphase Fortlaufender Handel mit Eröffnungs- und Schlussauktion geschlossenes offenes geschlossenes untertägige geschlossenes offenes geschlossenes transparenz Folgende Einstellungen für das sind möglich: Markttiefe indikativer Preis oder Best Bid / Best Ask ausführbares Volumen und Überhang offen X X X teilweise geöffnet - X X geschlossen Wiener Börse AG Markets & Products Seite 10 von 58

11 1.6 Handelszeiten Handelszeiten für Aktienwerte Für Aktien, die in der Handelsform Fortlaufender Handel mit untertägiger gehandelt werden (Instrumentgruppe ATX), gelten an Nicht-Settlementtagen und Settlementtagen des Terminmarktes unterschiedliche szeiten. Die Darstellung der jeweiligen Handelszeiten erfolgt deshalb in verschiedenen Graphiken. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 11 von 58

12 1.6.2 Handelszeiten für Strukturierte Produkte Zertifikate Exchange Traded Funds (ETFs) Wiener Börse AG Markets & Products Seite 12 von 58

13 Optionsscheine Handelszeiten für Rentenwerte Wiener Börse AG Markets & Products Seite 13 von 58

14 1.6.4 Handelszeiten für nicht-ccp-fähige Wertpapiere Wiener Börse AG Markets & Products Seite 14 von 58

15 1.7 spläne spläne für Aktienwerte splan für die Instrumentgruppe ATX - an Nicht-Settlementtagen des Terminmarktes (Fließhandelswerte) splan für die Instrumentgruppe ATX - an Settlementtagen des Terminmarktes (Fließhandelswerte) Wiener Börse AG Markets & Products Seite 15 von 58

16 splan für die Instrumentgruppen CTP, MIDC und CTD (Fließhandelswerte) splan für die Instrumentgruppe COL (Fließhandelswerte) Wiener Börse AG Markets & Products Seite 16 von 58

17 splan für die Instrumentgruppen MIDA, AOD, AOF, OLD und OLF (Einheitswerte) Wiener Börse AG Markets & Products Seite 17 von 58

18 1.7.2 spläne für Strukturierte Produkte / Zertifikate splan für die Instrumentgruppen CINV, CBON, CBNS, CDIS, CDIZ, CDSC, CDCT, CDZT, CEB1+CEB2+CEB3+CEB4, CCE1+ CCE2+CCE3+CCE4, COTH und CPCT+CPC2 (Fortlaufende ) splan für die Instrumentgruppe CEAO and CEAP (Einheitswerte) Wiener Börse AG Markets & Products Seite 18 von 58

19 1.7.3 spläne für Strukturierte Produkte / Exchange Traded Funds (ETFs) splan für die Instrumentgruppe ETF (Fließhandelswerte) splan für die Instrumentgruppe FOAO (Einheitswerte) Wiener Börse AG Markets & Products Seite 19 von 58

20 1.7.4 spläne für Strukturierte Produkte / Optionsscheine splan für die Instrumentgruppen WA01, WA02, WA03, WA04, WA05, WA06, WA08, WA09, WA10,WA11 und WA12 (Fortlaufende ) splan für die Instrumentgruppe WA07 (Einheitswerte) Wiener Börse AG Markets & Products Seite 20 von 58

21 1.7.5 spläne für Rentenwerte splan für die Instrumentgruppen GTB, GOBL und GSTR splan für die Instrumentgruppe GOVB Wiener Börse AG Markets & Products Seite 21 von 58

22 splan für die Instrumentgruppe BAC1,BSC1 und BAC7 (Anleihen im Fortlaufenden Handel) splan für die Instrumentgruppe CBA Wiener Börse AG Markets & Products Seite 22 von 58

23 splan für die Instrumentgruppen B01A, B03A, B04A, B05A, B07A, B09A, B11A+B12A, B13A, B15A, B17A, B19A, B21A, B23A und BOST splan für die Instrumentgruppe CBS Wiener Börse AG Markets & Products Seite 23 von 58

24 splan für die Instrumentgruppen B01S, B03S, B05S, B07S, B09S, B11S, B13S, B15S und B17S Wiener Börse AG Markets & Products Seite 24 von 58

25 1.7.6 spläne für nicht-ccp-fähige Wertpapiere splan für die Instrumentgruppen BNCA, BNCS, SNCA und SNCS splan für die Instrumentgruppe CNU1 Wiener Börse AG Markets & Products Seite 25 von 58

26 1.8 Schutzmechanismen Breite der Volatilitätskorridore Aktienwerte Für Aktienwerte werden die Volatilitätskorridore individuell durch das Börseunternehmen festgelegt und nicht veröffentlicht! Instrumentgruppen Beschreibung Dynamischer Volatilitätskorridor Statischer Volatilitätskorridor ATX CTP CTD MIDC MIDA AOD AOF OLD OLF Aktien des Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (prime market - ATX-Werte / continuous) Aktien des Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (prime market - ausgen. ATX-Werte / continuous) Aktien Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (standard market / continuous) Aktien des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (mid market / continuous) Aktien des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (mid market / auction only) Inländische Aktien und Partizipationsscheine des Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (standard market / auction only) Ausländische Aktien und Partizipationsscheine des Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (standard market / auction only) Inländische Aktien und Partizipationsscheine des Dritten Marktes; Inländische Genussrechte sowie UCITS Anteile des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (other securities / auction only) Ausländische Aktien und Partizipationsscheine des Dritten Marktes; Ausländische Genussrechte sowie UCITS Anteile des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (other securities / auction only) x % x % x % x % x % x % x % x % x % x % x % x % x % AOD, AOF, OLD, OLF Betreuung in der x % COL Fortlaufend gehandelte Aktien des Dritten Marktes (other securities / continuous) x % x % Wiener Börse AG Markets & Products Seite 26 von 58

27 Strukturierte Produkte Für Zertifikate werden die Volatilitätskorridore individuell durch das Börseunternehmen in Abstimmung mit dem Emittenten festgelegt und nicht veröffentlicht. Instrumentgruppen Beschreibung Dynamischer Volatilitätskorridor Statischer Volatilitätskorridor CINV CBON, CBNS CDIS, CDIZ, CDSC, CDCT, CDZT CEB1+CEB2+ CEB3+CEB4, CCE1+CCE2+ CCE3+CCE4 COTH CPCT, CPC2 CEAO CEAP In Stück notierende Anlage-Zertifikate (Basket-/Themen- Zertifikate und Index-Zertifikate) des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Bonus-/Teilschutz-Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Discount-Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Hebel-Zertifikate (Knock-out-/Turbo- Zertifikate) des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Express-Zertifikate, Garantie-Zertifikate, Aktienanleihen, Outperform-Zertifikate und Sonstige Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Prozent notierende Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction only) In Prozent notierende Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction only) Abstimmung mit Emittent Abstimmung mit Emittent Wiener Börse AG Markets & Products Seite 27 von 58

28 Für Exchange Traded Funds (ETFs) werden die Volatilitätskorridore individuell durch das Börseunternehmen festgelegt und nicht veröffentlicht. Instrumentgruppen Beschreibung Dynamischer Volatilitätskorridor Statischer Volatilitätskorridor ETF FOAO passiv verwaltete Investmentfonds des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (ETFs / continuous) passiv und aktiv verwaltete Investmentfonds des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (ETFs / auction only) x % x % x % Für Optionsscheine werden die Volatilitätskorridore individuell durch das Börseunternehmen festgelegt und nicht veröffentlicht. Instrumentgruppen Beschreibung Dynamischer Volatilitätskorridor Statischer Volatilitätskorridor WA01, WA02, WA03, WA04, WA05, WA06, WA08, WA09, WA10, WA11, WA12 WA07 Optionsscheine des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (warrants / continuous auction) Optionsscheine des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (warrants / auction only) Abstimmung mit Emittent Wiener Börse AG Markets & Products Seite 28 von 58

29 Rentenwerte Für die Rentenwerte werden die Volatilitätskorridore individuell durch das Börseunternehmen festgelegt und nicht veröffentlicht: Instrumentgruppen Beschreibung Volatilitätskorridore BAC7 Bundesanleihen mit kurzer / mittlerer / langer Laufzeit - Fortlaufender Handel x Basispunkte GOVB Bundesanleihen mit kurzer / mittlerer / langer Laufzeit - einmalige x Basispunkte GTB Bundesschatzscheine x Basispunkte GOBL Bundesobligationen x Basispunkte GSTR Zins- und Kapitalstrips des Bundes x Basispunkte B01A, B03A, B04A, B05A, B07A, B09A, B11A+B12A, B13A, B15A, B17A, B19A, B21A, B23A B01S, B03S, B05S, B07S, B09S, B11S, B13S, B15S, B17S BAC1 CBA BSC1 CBS BOST Bankanleihen (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) Bankanleihen (Dritter Markt) Corporate Bonds - Fortlaufender Handel (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) Corporate Bonds - einmalige (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) Corporate Bonds - Fortlaufender Handel (Dritter Markt) Corporate Bonds - einmalige (Dritter Markt) Anleihen in Stücknotiz (Amtlicher Handel, Geregelter Freiverkehr und Dritter Markt) x Basispunkte x Basispunkte x Basispunkte x Basispunkte x Basispunkte x Basispunkte x % Wiener Börse AG Markets & Products Seite 29 von 58

30 Nicht-CCP-fähige Wertpapiere Für nicht CCP-fähige Instrumente werden die Volatilitätskorridore individuell durch das Börseunternehmen festgelegt und nicht veröffentlicht: Instrumentgruppen Beschreibung Volatilitätskorridore BNCA BNCS SNCA nicht CCP-fähige Anleihen (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) nicht CCP-fähige Anleihen (Dritter Markt) nicht CCP-fähige Anleihen in Stücknotiz (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) x Basispunkte x Basispunkte x % SNCS nicht CCP-fähige Anleihen in Stücknotiz (Dritter Markt) x % CNU1 nicht CCP-fähige Zertifikate in Stücknotiz (Amtlicher Handel, Geregelter Freiverkehr und Dritter Markt) x % Wiener Börse AG Markets & Products Seite 30 von 58

31 1.8.2 Dauer der Volatilitätsunterbrechungen und Market-Order-Unterbrechungen Aktienwerte Die Dauer der Volatilitäts- und Market-Order-Unterbrechungen stellt sich für Aktienwerte wie folgt dar: Instrumentgruppen Beschreibung VOLA- Unterbrechung M-O- Unterbrechung ATX Aktien des Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (prime market - ATX-Werte / continuous) an Settlementtagen des Terminmarktes an Nicht-Settlementtagen des Terminmarktes 2 Min. 2 Min. 5 Min. 1 Min. CTP CTD MIDC MIDA AOD AOF OLD OLF COL Aktien des Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (prime market - ausgen. ATX-Werte / continuous) Aktien Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (standard market / continuous) Aktien des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (mid market / continuous) Aktien des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (mid market / auction only) Inländische Aktien und Partizipationsscheine des Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (standard market / auction only) Ausländische Aktien und Partizipationsscheine des Amtlichen Handels und Geregelten Freiverkehrs (standard market / auction only) Inländische Aktien und Partizipationsscheine des Dritten Marktes, Inländische Genussrechte sowie UCITS Anteile des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (other securities / auction only) Ausländische Aktien und Partizipationsscheine des Dritten Marktes; Ausländische Genussrechte sowie UCITS Anteile des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (other securities / auction only) Fortlaufend gehandelte Aktien des Dritten Marktes (other securities / continuous) 2 Min. 1 Min. 2 Min. 1 Min. 2 Min. 1 Min. 5 Min. 1 Min. 5 Min. 1 Min. 5 Min. 1 Min. 5 Min. 1 Min. 5 Min. 1 Min. 2 Min. 1 Min. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 31 von 58

32 Strukturierte Produkte Für Zertifikate stellt sich die Dauer der Volatilitäts- und Market-Order-Unterbrechungen wie folgt dar: Instrument- gruppen Beschreibung VOLA- M-O- Unterbrechung Unterbrechung CINV CBON, CBNS CDIS, CDIZ, CDSC, CDCT, CDZT CEB1+CEB2+CEB3+ CEB4, CCE1+CCE2+CCE3 +CCE4 COTH CPCT, CPC2 CEAO CEAP In Stück notierende Anlage-Zertifikate (Basket-/Themen- Zertifikate und Index-Zertifikate) des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Bonus-/Teilschutz-Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Discount-Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Hebel-Zertifikate (Knock-out-/Turbo- Zertifikate) des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Express-Zertifikate, Garantie-Zertifikate, Aktienanleihen, Outperform-Zertifikate und Sonstige Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Prozent notierende Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction continuous) In Stück notierende Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction only) In Prozent notierende Zertifikate des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (certificates / auction only) Min. 1 Min. 5 Min. 1 Min. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 32 von 58

33 Für Exchange Traded Funds (ETFs) stellt sich die Dauer der Volatilitäts- und Market-Order-Unterbrechungen wie folgt dar: Instrumentgruppen Beschreibung VOLA- Unterbrechung M-O- Unterbrechung ETF FOAO passiv verwaltete Investmentfonds des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (ETFs / continuous) passiv und aktiv verwaltete Investmentfonds des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (ETFs / auction only) 2 Min. 1 Min. 5 Min. 1 Min. Für Optionsscheine stellt sich die Dauer der Volatilitäts- und Market-Order-Unterbrechungen wie folgt dar: Instrument- gruppen Beschreibung VOLA- M-O- Unterbrechung Unterbrechung WA01, WA02, WA03, WA04, WA05, WA06, WA08, WA09, WA10, WA11, WA12 WA07 Optionsscheine des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (warrants / continuous auction) Optionsscheine des Amtlichen Handels, Geregelten Freiverkehrs und Dritten Marktes (warrants / auction only) Min. 1 Min. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 33 von 58

34 Rentenwerte Für Rentenwerte stellt sich die Dauer der Volatilitäts- und Market-Order-Unterbrechungen wie folgt dar: Instrumentgruppen Beschreibung VOLA- Unterbrechung M-O- Unterbrechung BAC7 Bundesanleihen mit kurzer / mittlerer / langer Laufzeit - Fortlaufender Handel 2 Min 1 Min GOVB Bundesanleihen mit kurzer / mittlerer / langer Laufzeit - 15 Min. 1 Min. einmalige GTB Bundesschatzscheine 15 Min. 1 Min. GOBL Bundesobligationen 15 Min. 1 Min. GSTR Zins- und Kapitalstrips des Bundes 15 Min. 1 Min. B01A, B03A, B04A, B05A, B07A, B09A, B11A+B12A, B13A, B15A, B17A, B19A, B21A, B23A B01S, B03S, B05S, B07S, B09S, B11S, B13S, B15S, B17S BAC1 CBA BSC1 Bankanleihen (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) Bankanleihen (Dritter Markt) Corporate Bonds - Fortlaufender Handel (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) Corporate Bonds - einmalige (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) Corporate Bonds - Fortlaufender Handel (Dritter Markt) 15 Min. 1 Min. 15 Min. 1 Min. 2 Min. 1 Min. 15 Min. 1 Min. 2 Min. 1 Min. CBS Corporate Bonds - einmalige (Dritter Markt) 15 Min. 1 Min. BOST Anleihen in Stücknotiz (Amtlicher Handel, Geregelter Freiverkehr und Dritter Markt) 15 Min. 1 Min. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 34 von 58

35 Nicht-CCP-fähige Wertpapiere Für nicht-ccp-fähige Instrumente stellt sich die Dauer der Volatilitäts- und Market-Order-Unterbrechungen wie folgt dar: Instrumentgruppen Beschreibung VOLA- Unterbrechung M-O- Unterbrechung BNCA BNCS SNCA nicht CCP-fähige Anleihen (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) nicht CCP-fähige Anleihen (Dritter Markt) nicht CCP-fähige Anleihen in Stücknotiz (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) 15 Min. 1 Min. 15 Min. 1 Min. 15 Min. 1 Min. SNCS nicht CCP-fähige Anleihen in Stücknotiz (Dritter Markt) 15 Min. 1 Min. CNU1 nicht CCP-fähige Zertifikate in Stücknotiz (Amtlicher Handel, Geregelter Freiverkehr und Dritter Markt) 5 Min. 1 Min. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 35 von 58

36 1.9 Handelskalender Feiertag WBAG *) DBAG **) Legende: Neujahr (01.01.) Heilige Drei Könige (06.01.) Karfreitag... kein Handel, Ostermontag keine Abwicklung Mai-Feiertag (01.05.) Christi Himmelfahrt... sowohl Handel Pfingstmontag als auch Abwicklung Fronleichnam Maria Himmelfahrt (15.08.) Nationalfeiertag (26.10) *) dzt. Stand, siehe auch Allerheiligen (01.11.) Homepage der Maria Empfängnis (08.12.) Wiener Börse AG Heiliger Abend (24.12.) Christtag (25.12.) **) Angaben ohne Gewähr; Stefanitag (26.12.) siehe Homepage der Letzter Werktag vor Neujahr Deutsche Börse AG Silvester (31.12.) Wiener Börse AG Markets & Products Seite 36 von 58

37 1.10 Ordergrößen Round Lots und Odd Lots Die in Xetra gültigen Ordervolumina (Mindesgrößen von Aufrägen) für den Fortlaufenden Handel und für en können der u.a. Tabelle entnommen werden. Im Handel mit Aktienwerten, in Stück gehandelten Zertifikaten, Exchange Traded Funds und Investmentfonds sind alle Ordergrößen in allen Handelsphasen und formen und allen en (einschließlich Volatilitätsunterbrechung im Fortlaufenden Handel) handelbar. Die kleinste handelbare Einheit ist 1 Stück. Im Handel mit Anleihen und in Prozenten des Nennwertes gehandelten Zertifikaten richtet sich die kleinste handelbare Einheit nach der Mindeststückelung des jeweiligen Rentenpapiers bzw. Zertifikates (z.b. EUR 1.000, ATS ). Round Lot Odd Lot Aktien 1 Stück 1 Stück Partizipationsscheine 1 Stück 1 Stück Genussrechte 1 Stück 1 Stück UCITS Anteile 1 Stück 1 Stück Zertifikate mit Stücknotiz Zertifikate mit Prozentnotiz Exchange Traded Funds (ETFs) 1 Stück 1 Stück abhängig von der abhängig von der Mindeststückelung Mindeststückelung 1 Stück 1 Stück Investmentfonds 1 Stück 1 Stück Optionsscheine 1 Stück 1 Stück Bundesanleihen Bundesschatzscheine Bundesobligationen Zins- und Kapitalstrips des Bundes Corporate Bonds Bankanleihen abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung abhängig von der Mindeststückelung Wiener Börse AG Markets & Products Seite 37 von 58

38 Ordertyp Iceberg Order Mit diesem Ordertyp wird die Eingabe eines Ordervolumens mit genauer Definierung, welcher Teil (Peak Size) des Gesamtvolumens (Overall Volume) im sichtbar sein soll, ermöglicht. Die Festlegung von Minimum Peak Size und Minimum Overall Volume erfolgt durch die Wiener Börse AG. Derzeit ist für stücknotierte Wertpapiere im Handelsverfahren Fortlaufender Handel und die Minimum Peak Size mit 100 Stk. und das Minimum Overall Volume mit Stk. festgelegt, wobei die Menge der Peak Size zumindest 5 % des Overall Volumes betragen muss! Für prozentnotierte Wertpapiere im Handelsverfahren Fortlaufender Handel ist derzeit die Minimum Peak Size mit der kleinsten handelbaren Einheit und das Minimum Overall Volume mit der zehnfachen kleinsten handelbaren Einheit festgelegt! Ordertyp TOP+ Order Dieser Ordertyp kann dann in das eingestellt werden, wenn die auf der gleichen seite mindestens gleich oder besser als die TOP+ Order limitierten vorhandenen Orders insgesamt ein Volumen aufweisen, welches eine von der Wiener Börse AG definierte Volumengrenze unterschreitet. Dzt. ist als Volumengrenze (Schwellwert) einheitlich ein Wert von Euro 2.000,-- festgelegt. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 38 von 58

39 1.11 Preisintervalle (Tick Sizes) Die folgende Tabelle stellt die vordefinierten Preisintervalle für den Handel dar: Preisintervalle Aktienwerte Exchange Traded Funds (ETFs) Investmentfonds bei einem Preis von EUR 0,001 bis EUR 9,999 0,001 EUR 10 bis EUR 49,995 0,005 EUR 50 bis EUR 99,99 0,01 ab EUR 100,00 0,05 Renten in Stücknotiz Zertifikate in Stücknotiz bei einem Preis > EUR 1 0,01 bei einem Preis EUR 1 0,001 Optionsscheine Renten in Prozentnotiz 0,01 Prozentpunkte Zertifikate in Prozentnotiz Floater 0,01 Prozentpunkte Renten mit Zinssatz 0 % Wiener Börse AG Markets & Products Seite 39 von 58

40 2 Orderbehandlung bei Dividendenabschlägen, Kapitalmaßnahmen, Rentenmaßnahmen usw. 2.1 Behandlung von Dividendenabschlägen und Kapitalmaßnahmen Die Vorgangsweise der Wiener Börse AG bei der Behandlung von Dividendenabschlägen und Kapitalmaßnahmen (Abschläge, Aufschläge) stellt sich wie folgt dar: Maßnahme Dividenden, Ausschüttungen u. Bezugsrechtabschläge Resulatat löschung erfolgt am Vortag des ex-tages - Löschung JA Kapitalerhöhungen u.ä. löschung erfolgt am Vortag des ex-tages JA Achtung: Die Teilnehmer werden rechtzeitig über anstehende Maßnahmen informiert und sind für die Wiedereingabe der Orders verantwortlich. 2.2 Behandlung von Knock Outs Knock-Out Regelung für Hebelzertifikate (leverage certificates): Sobald der Basiswert (Underlying) des Hebelzertifikates die Knock-out Barriere erreicht, muss das antragstellende Börsemitglied das Börseunternehmen umgehend darüber informieren. Nach dem Einlangen der Information wird das Instrument vom Handel suspendiert. Aufgrund der Suspendierung werden alle offenen Orders automatisch aus dem System gelöscht. Das Instrument bleibt bis zum letzten Handelstag (=der auf den Knock-Out Tag folgende Handelstag) suspendiert (keine Ordereingabe möglich). Die ISIN, der Instrumentenname, der Knock-Out Zeitpunkt, der Rücknahme-Preis, der letzte Handelstag, der Auszahlungstag und der Zeitpunkt der Suspendierung des Instruments wird über das Newsfenster des Handelssystems bekanntgegeben. 2.3 Behandlung von diversen Rentenmaßnahmen Über die Vorgehensweise bei diversen Rentenmaßnahmen gibt die folgende Tabelle einen Überblick: Maßnahme Resultat - Löschung Zinszahlung Keine Anpassung NEIN Zinsänderungen (Floater) Handelsaussetzung am Kupontag JA Malifizierung Handelsaussetzung am Kupontag JA Schwierigkeiten auf Emittentenseite (z.b. Rückzahlungsschwierigkeiten) Handelsaussetzung JA Ratentilgung Handelsaussetzung am Kupontag JA Tilgung Handelseinstellung 3 Börsetage vor Tilgungstag JA Wiener Börse AG Markets & Products Seite 40 von 58

41 3 Behandlung von Neuemissionen und Löschungen 3.1 Neunotierungen bzw. Einbeziehungen Hierbei werden die betreffenden Wertpapiere (Aktien, strukturierte Produkte oder Rentenwerte) in der entsprechenden Instrumentgruppe durch die Marktsteuerung des Börseunternehmens im Handelssystem aufgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt befinden sich die betreffenden Wertpapiere bis zum ersten Handelstag im Status ADD. Es können jedoch noch keine Aufträge für diese Wertpapiere eingegeben werden. Als erster Referenzpreis gilt der Preis, der von der Zulassungsabteilung der Wiener Börse AG bei der Konsortialbank bzw. vom Emittenten eingeholt wird. 3.2 Notierungslöschungen bzw. Löschung von Einbeziehungen Nach dem letzten Handelstag werden die betreffenden Wertpapiere auf den Status Delete gesetzt. Sämtliche Aufträge in diesem Instrument werden gelöscht, neue Aufträge können nicht eingegeben werden. Die betreffenden Wertpapiere befinden sich dann aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Ablauf des Folgemonats mit dem Status DEL im System. 3.3 Handelsform für Bezugsrechte und junge Aktien Sowohl Bezugsrechte als auch junge Aktien werden mit eigener Kennung (ISIN) als eigenständige Instrumente in Xetra gehandelt. Dabei gilt für Bezugsrechte die Handelsform einer untertägigen, unabhängig von der Handelsform des Basiswertes. Im Falle von jungen Aktien wird die Handelsform davon abhängig gemacht, ob sich ein Specialist bzw. Market Maker verpflichtet hat. Ist ein Specialist bzw. Market Maker vorhanden, so wird das Instrument im Fortlaufenden Handel gehandelt. Ansonsten wird das Instrument in einer einmaligen untertägigen gehandelt. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 41 von 58

42 4 Mistrade-Regeln 4.1 Aktien Für die Behandlung von Fehleingaben wurde mit den Handelsteilnehmern folgendes festgelegt: Der Händler hat die Marktsteuerung innerhalb einer Stunde ab Zustandekommen des Fehltrades und jedenfalls vor 17:40 Uhr des betreffenden Handelstages zu informieren. Im Anschluss erfolgt ein Rückruf der Marktsteuerung (Sicherheitsmaßnahme), wobei der Händler die genauen Details des Fehltrades spezifizieren muss und weiters eine Aussage treffen muss, ob dessen Gegenpartei seine Identität erfahren darf. Die Marktsteuerung verständigt die Gegenpartei und informiert diese über den Fehltrade (anonym oder mit Nennung des Mitglieds). Die Gegenpartei entscheidet, ob sie einem Storno des Geschäftes zustimmt. In diesen Fällen hat bei Handelsende die Meldung eines möglichen Fehlgeschäftes schriftlich, unter Verwendung eines entsprechenden Formulars, zu erfolgen (unabhängig davon, ob das Geschäft storniert wurde oder nicht)! 4.2 Strukturierte Produkte Zertifikate und Optionsscheine Das Börseunternehmen ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung fairer und geordneter Marktverhältnisse Geschäfte in Partizipationszertifikaten und Optionsscheinen aufzuheben, wenn der Preis des zustande gekommenen Geschäftes erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäftes marktüblichen Preis abweicht und entweder das betreuende Börsemitglied oder ein am Abschluss des Geschäftes beteiligtes Börsemitglied dies unverzüglich einwendet. In diesem Zusammenhang ist folgendes Verfahren einzuhalten: Das die Aufhebung eines Geschäftes beantragende Börsemitglied hat den Einwand unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Stunde ab Zustandekommen des Fehltrades in dem betroffenen Instrument und jedenfalls vor 17:40 Uhr des betreffenden Handelstages nach vorheriger telephonischer Ankündigung schriftlich per Telefax gegenüber dem Börseunternehmen geltend zu machen. Das Börseunternehmen hat diese Geltendmachung unverzüglich durch eine Anzeige im Handelssystem bekannt zu geben. Das Börseunternehmen ermittelt unverzüglich im Anschluss daran den marktüblichen Preis, indem es das betreuende Börsemitglied des betreffenden Instruments zur Nennung eines theoretischen Preises basierend auf anerkannten Preismodellen für das betroffene Instrument zum Zeitpunkt des Abschlusses des zustande gekommenen Geschäfts auffordert. Von einer erheblichen Abweichung des Preises eines zustande gekommenen Geschäftes vom marktüblichen Preis ist auszugehen, wenn bei Hebel-Zertifikaten (Knock-out-/Turbo-Zertifikaten) und Optionsscheinen eine Abweichung von mehr als 10 % bzw. bei einem Preis dieses Geschäftes unter EURO 1,-- von mehr als EURO 0,10, und bei allen anderen Partizipationszertifikaten eine Abweichung von mehr als 3 % bzw. bei einem Preis dieses Geschäftes unter EURO 1,-- von mehr als EURO 0,03, Wiener Börse AG Markets & Products Seite 42 von 58

43 vom marktüblichen Preis festgestellt wird. Die Aufhebung eines erheblich vom marktüblichen Preis abweichenden Geschäftes wird vom Börseunternehmen festgestellt und die am Geschäft beteiligten Börsemitglieder werden vom Börseunternehmen unverzüglich davon verständigt. Das Börseunternehmen storniert die der festgestellten Transaktion zugrunde liegenden Geschäfte Exchange Traded Funds (ETFs) Das Börseunternehmen ist berechtigt, Geschäfte in passiv verwalteten Investmentfonds, die in das Handelsverfahren Fortlaufender Handel einbezogen sind, die auf Grund eines irrtümlich unrichtig in das Eingabegerät, das an das Handelssystem angeschlossen ist, eingegebenen Auftrages (Quotes) zustande gekommen sind, zur Aufrechterhaltung fairer und geordneter Marktverhältnisse aufzuheben, wenn der Preis des durch die Fehleingabe zustande gekommenen Geschäftes erheblich und offenkundig vom marktüblichen Preis des Investmentfonds zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäftes abweicht und das Börsemitglied, das die Fehleingabe getätigt hat, unverzüglich einwendet, dass es den Auftrag (Quote) irrtümlich unrichtig in das Eingabegerät, das an das Handelssystem angeschlossen ist, eingegeben hat. In diesem Zusammenhang ist folgendes Verfahren einzuhalten: Das Börsemitglied, das die Fehleingabe getätigt hat, hat den Einwand der irrtümlichen Auftragserteilung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Stunde ab Zustandekommen des Fehltrades in dem betroffenen Instrument und jedenfalls vor 17:40 Uhr des betreffenden Handelstages nach vorheriger telephonischer Ankündigung schriftlich per Telefax gegenüber dem Börseunternehmen geltend zu machen. Das Börseunternehmen hat diese Geltendmachung unverzüglich durch eine Anzeige im Handelssystem bekannt zu geben. Das Börseunternehmen ermittelt unverzüglich im Anschluss daran den marktüblichen Preis des Investmentfonds im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses indem es den indikativen Net Asset Value (indikativen Nettoinventarwert) des Investmentfonds zum Zeitpunkt des Abschlusses des aufgrund einer Fehleingabe zustande gekommenen Geschäfts über einen anerkannten Informationsdienst ermittelt. Steht kein indikativer Net Asset Value zur Verfügung, wird der letzte verfügbare Net Asset Value herangezogen. Von einer erheblichen Abweichung des Preises eines zustande gekommenen Geschäftes vom marktüblichen Preis ist auszugehen, wenn die Abweichung größer als 3 % ist. Die Aufhebung eines erheblich vom marktüblichen Preis abweichenden Geschäftes wird vom Börseunternehmen festgestellt und die am Geschäft beteiligten Börsemitglieder werden vom Börseunternehmen unverzüglich davon verständigt. Das Börseunternehmen storniert die der festgestellten Transaktion zugrunde liegenden Geschäfte. 4.3 Rentenwerte Das Börseunternehmen ist berechtigt, Geschäfte in Rentenwerten, die in das Handelsverfahren Fortlaufender Handel einbezogen sind, die auf Grund eines irrtümlich unrichtig in das Eingabegerät, das an das Handelssystem angeschlossen ist, eingegebenen Auftrages (Quotes) zustande gekommen sind, zur Aufrechterhaltung fairer und geordneter Marktverhältnisse aufzuheben, wenn der Preis des durch die Fehleingabe zustande gekommenen Geschäftes erheblich vom marktüblichen Preis zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäftes abweicht und Wiener Börse AG Markets & Products Seite 43 von 58

44 das Börsemitglied, das die Fehleingabe getätigt hat, unverzüglich einwendet, dass es den Auftrag (Quote) irrtümlich unrichtig in das Eingabegerät, das an das Handelssystem angeschlossen ist, eingegeben hat. In diesem Zusammenhang ist folgendes Verfahren einzuhalten: Das Börsemitglied, das die Fehleingabe getätigt hat, hat den Einwand der irrtümlichen Auftragserteilung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Stunde ab Zustandekommen des Geschäftes und jedenfalls vor 17:40 Uhr des betreffenden Handelstages nach vorheriger telefonischer Ankündigung schriftlich per Telefax oder E- Mail gegenüber dem Börseunternehmen geltend zu machen. Das Börseunternehmen hat diese Geltendmachung unverzüglich durch eine Anzeige im Handelssystem bekannt zu geben. Das Börseunternehmen ermittelt unverzüglich im Anschluss daran den marktüblichen Preis, indem es die Börsemitglieder, die eine Market-Maker-Verpflichtung in dem von der Fehleingabe betroffenen Rentenwert übernommen haben und nicht an dem Geschäft beteiligt sind, zur Nennung eines theoretischen Preises zum Zeitpunkt des Abschlusses auffordert; der arithmetische Mittelwert dieser theoretischen Preise ergibt den marktüblichen Preis, wobei der höchste und der niedrigste theoretische Preis unberücksichtigt bleiben. Ist ein marktüblicher Preis nach der vorstehenden Bestimmung nicht zu ermitteln, so fordert das Börseunternehmen sämtliche Market-Maker, die am Handel mit Rentenwerten, die in das Handelsverfahren Fortlaufender Handel einbezogen sind, teilnehmen und die nicht an dem Geschäft beteiligt sind, zur Nennung eines theoretischen Preises zum Zeitpunkt des Abschlusses auf; der arithmetische Mittelwert dieser theoretischen Preise ergibt den marktüblichen Preis. Ist ein marktüblicher Preis auch nach der vorstehenden Bestimmung nicht zu ermitteln, so fordert das Börseunternehmen drei Börsemitglieder, die am Handel mit Rentenwerten, die in das Handelsverfahren Fortlaufender Handel einbezogen sind, teilnehmen und die nicht an dem Geschäft beteiligt sind, zur Nennung eines theoretischen Preises zum Zeitpunkt des Abschlusses auf; der arithmetische Mittelwert dieser theoretischen Preise ergibt den marktüblichen Preis. Von einer erheblichen Abweichung des Preises des durch die Fehleingabe zustande gekommenen Geschäftes vom marktüblichen Preis ist auszugehen, wenn bei einer Restlaufzeit von kleiner gleich 2,5 Jahren eine Abweichung von mehr als 75 Basispunkten bei einer Restlaufzeit von größer 2,5 Jahren und kleiner gleich 6,5 Jahren eine Abweichung von mehr als 100 Basispunkten bei einer Restlaufzeit von größer 6,5 Jahren und kleiner gleich 10,5 Jahren eine Abweichung von mehr als 150 Basispunkten bei einer Restlaufzeit von größer 10,5 Jahren eine Abweichung von mehr als 200 Basispunkten vom marktüblichen Preis festgestellt wird. Bei Rentenwerten mit variabler Verzinsung wird die Restlaufzeit bis zum nächsten Zinsanpassungstermin bestimmt. Die Aufhebung eines erheblich vom marktüblichen Preis abweichenden Geschäftes wird vom Börseunternehmen festgestellt und die am Geschäft beteiligten Börsemitglieder werden vom Börseunternehmen unverzüglich davon verständigt. Das Börseunternehmen storniert die der festgestellten Transaktion zugrunde liegenden Geschäfte. Wiener Börse AG Markets & Products Seite 44 von 58

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse 9 Mistrades 1. Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft

Mehr

Handelsmodell Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG

Handelsmodell Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG Handelsmodell Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG Market Design & Support 01.04.2015 Handelsmodell Betreuung in der Auktion im Handel mit

Mehr

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4.

Mehr

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 Frankfurter Wertpapierbörse Seite 1 Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 1 Anwendungsbereich... 2 2 Allgemeine

Mehr

Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH

Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 2.13.1 Kontraktspezifikationen Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 11.02.2015 Seite

Mehr

Handel an der Wiener Börse

Handel an der Wiener Börse Handel an der Wiener Börse Markus Brantner Market Design & Support Allgemein Was macht eine Börse? Eine Börse stellt einen Handelsplatz zur Verfügung stellt ein Handelssystem zur Verfügung beitreibt/administriert

Mehr

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 1.

Mehr

Handelsregeln für das automatisierte Handelssystem XETRA (Exchange Electronic Trading) 2.1 Handelsregeln XETRA 22.05.2015 Seite 1 von 20

Handelsregeln für das automatisierte Handelssystem XETRA (Exchange Electronic Trading) 2.1 Handelsregeln XETRA 22.05.2015 Seite 1 von 20 Handelsregeln für das automatisierte Handelssystem XETRA (Exchange Electronic Trading) 2.1 Handelsregeln XETRA 22.05.2015 Seite 1 von 20 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Die Handelsregeln gelten für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) erlassen am 30. Dezember 2009 von der Tradegate Exchange GmbH mit Billigung der Geschäftsführung der Tradegate Exchange

Mehr

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)...

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)... Börse Frankfurt Zertifikate AG Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Xetra...

Mehr

Ausführungsbestimmung zu 12 a Absatz 2 und 40 der

Ausführungsbestimmung zu 12 a Absatz 2 und 40 der Frankfurter Wertpapierbörse (Mistrade-Regel) Seite 1 Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse (Mistrade-Regel) 1. Geltungsbereich Die vorliegende Ausführungsbestimmung regelt die Einzelheiten

Mehr

Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen. der Geschäftsführung zum. Regelwerk Market Maker Munich

Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen. der Geschäftsführung zum. Regelwerk Market Maker Munich Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen der Geschäftsführung zum Regelwerk Market Maker Munich Stand: 16. Januar 2015 Börse München Das Regelwerk Market Maker Munich (nachfolgend auch Regelwerk ) ermächtigt

Mehr

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)...

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)... Börse Frankfurt Zertifikate AG Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Xetra...

Mehr

Feinspezifikationen zu den Marktmodellen. (Xetra Classic - Release 17.0)

Feinspezifikationen zu den Marktmodellen. (Xetra Classic - Release 17.0) Feinspezifikationen zu den Marktmodellen (Xetra Classic - Release 17.0) INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 4 2. Handelsparameter... 5 2.1. Handelsverfahren... 5 2.1.1. Handelsverfahren für Rentenwerte...

Mehr

Marktsegmentierung der Wiener Börse AG

Marktsegmentierung der Wiener Börse AG Marktsegmentierung der Wiener Börse AG Market Design & Support 20.10.2015 MARKTSEGMENTIERUNG DER WIENER BÖRSE AG MARKTSEGMENTIERUNG DER WIENER BÖRSE AG 1 EINLEITUNG 3 1.1 Die Märkte der Wiener Börse AG

Mehr

Wie funktioniert der Handel? Markus Brantner, MSc, CIIA Wiener Börse AG

Wie funktioniert der Handel? Markus Brantner, MSc, CIIA Wiener Börse AG Wie funktioniert der Handel? Markus Brantner, MSc, CIIA Wiener Börse AG 3. Mai 2018 Themen Börslicher Handel am Kassamarkt Wien Specialist und Market Maker System Orders Xetra T7 Wien Live-Beobachtung

Mehr

Informationsblatt. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten 1

Informationsblatt. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten 1 Informationsblatt Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses Informationsblatt lediglich der Orientierung dient. Die TARGOBANK hat auf die Transaktionsentgelte der Börsen

Mehr

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 7. März 2013 die

Mehr

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Erste Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Erste Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Erste Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 30. Juni 2011 die

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update)

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update) XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 81 (Update) Seite 1 Dieser XONTRO Newsletter beinhaltet Informationen zum folgenden Punkt: Ablauf am 25. Mai 2015 Pfingstmontag Disclaimer: Bei dem hier versendeten

Mehr

Wiener Börse Live Echtzeitdaten für Privatanleger

Wiener Börse Live Echtzeitdaten für Privatanleger 077123098665221 8342084762100985411287114422237611 734090076209812553922765178907683420847621009854112871144222376111250078307712309 23098665221117 5411287114422237611 20847621009854112871144222376111250078307712309

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities eurex Bekanntmachung Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an

Mehr

boerse-stuttgart 3. Workshop Innovative Finanzdienstleistungen Fraunhofer Institut Stuttgart, 6. Juni 2002

boerse-stuttgart 3. Workshop Innovative Finanzdienstleistungen Fraunhofer Institut Stuttgart, 6. Juni 2002 boerse-stuttgart 3. Workshop Innovative Finanzdienstleistungen Fraunhofer Institut Stuttgart, 6. Juni 2002 Seite 1 boerse-stuttgart, 2002 Das neue Domizil der boerse-stuttgart: die Neue Börse an der Schlossstraße

Mehr

1.3 In der Handelsform Continuous Auction (CA) werden folgende Wertpapiergruppen gehandelt:

1.3 In der Handelsform Continuous Auction (CA) werden folgende Wertpapiergruppen gehandelt: Die Geschäftsführung hat auf Grundlage der Ermächtigungen in Abschnitt VII der Börsenordnung Bestimmungen zur Durchführung der Preisfeststellung an der Börse München erlassen, die im Folgenden informatorisch

Mehr

ETF (Exchange Traded Fund)

ETF (Exchange Traded Fund) Bridgeward Ltd. Consultants ETF (Exchange Traded Fund) Einfach Transparent Fair Neue Chancen für attraktive Investments ETF/ETI Seite 2 Allgemein ETF / ETI Exchange Traded Fund / Exchange Traded Investment

Mehr

1. Zustandekommen von Handelsabschlüssen

1. Zustandekommen von Handelsabschlüssen Mistraderegelung zwischen CortalConsors und der Commerzbank 1. Zustandekommen von Handelsabschlüssen (1) Die Bank stellt innerhalb von WTS für die in dieses Handelssystem einbezogenen Wertpapiere indikative

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Wiener Börse Live Echtzeitdaten für Privatanleger

Wiener Börse Live Echtzeitdaten für Privatanleger 6871654 5456465468768 87654168716543616 413641654564654687 7698423121678676541 543136569854351673543 16786765413686 64679846351646931346 767643121687613214543 364679846351646931346 6767643121687613214543

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Index Plus Exchange Traded Notes auf Performanceindices. Besser als der Index!

Index Plus Exchange Traded Notes auf Performanceindices. Besser als der Index! Index Plus Exchange Traded Notes auf Performanceindices Besser als der Index! Index Plus ETN der WestLB Die innovative Index Plus ETN der WestLB bieten dem Anleger eine 1:1 Partizipation an einem Performanceindex

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)

Mehr

Zweiter Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für die Einbeziehung von Wertpapieren (Open Market)

Zweiter Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für die Einbeziehung von Wertpapieren (Open Market) für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Endgültige Bedingungen. Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011

Endgültige Bedingungen. Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011 Endgültige Bedingungen des Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011 ISIN: AT0000440102 begeben aufgrund des Euro 3.000.000.000,-- Angebotsprogramms für Schuldverschreibungen der

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 2. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.1 Teilabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften (deutsche Aktienoptionen)

Mehr

(Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie)

(Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie) Geldanlage: Partizipationszertifikat (Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie) Beschreibung Das Partizipationszertifikat ist einerseits eine bestimmte

Mehr

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Frankfurter Wertpapierbörse Seite: 1 enordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. Abschnitt entatbestände, allgemeine Vorschriften... 3 1 entatbestände... 3 2 Festsetzung der en...

Mehr

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Inhaltsverzeichnis

Mehr

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Preisbildung an Wertpapierbörsen Anleger handeln, also kaufen oder verkaufen, an den Wertpapierbörsen Aktien, Investmentfonds und andere börsengehandelte Wertpapiere

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

QQM-Methode (Quotes Quality Metrics)

QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) Die QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) wurde zur Beurteilung der Qualität von Quotes konzipiert und wird auf alle bei der SIX Structured Products gehandelten Wertpapiere

Mehr

Märkte und Marktsegmente der Wiener Börse AG

Märkte und Marktsegmente der Wiener Börse AG Wien, 26. Februar 2008 Märkte und Marktsegmente der Wiener Börse AG Martin Wenzl, Market- & Productdevelopment, Listing Märkte der Wiener Börse AG Zulassungssegmente gem. BörseG Amtlicher Handel Geregelter

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhaltsverzeichnis 1.0 Geltungsbereich S.1 2.0 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung S.2 3.0 Fixpreisgeschäfte S.3 4.0 Kommissionsgeschäfte

Mehr

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Depotansicht In der Depotansicht erhalten Sie einen Überblick über die Wertpapiere, die sich in Ihrem Depot befinden. Darüber hinaus sehen Sie in der Spalte Aktion,

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Frankfurter Wertpapierbörse Seite: 1 enordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. Abschnitt entatbestände, allgemeine Vorschriften... 3 1 entatbestände... 3 2 Festsetzung der en...

Mehr

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures eurex Bekanntmachung Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Orderarten im Wertpapierhandel

Orderarten im Wertpapierhandel Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs

Mehr

Anleihen an der Börse Frankfurt: Schnell, liquide, günstig mit Sicherheit. Bonds, Select Bonds, Prime Bonds

Anleihen an der Börse Frankfurt: Schnell, liquide, günstig mit Sicherheit. Bonds, Select Bonds, Prime Bonds Anleihen an der Börse Frankfurt: Schnell, liquide, günstig mit Sicherheit Bonds, Select Bonds, Prime Bonds 2 Anleihen Investment auf Nummer Sicher Kreditinstitute, die öffentliche Hand oder Unternehmen

Mehr

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 43

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 43 XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 43 Seite 1 Dieser Newsletter beschreibt die Tick-size-Regelungen, die am 4. Januar 2010 an den XONTRO-Börsen eingesetzt werden. Seite 2 Nachkommastellen bei stück-

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 3. Juli 2014 -

Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 3. Juli 2014 - Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 3. Juli 2014 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

FDAX mit Zertifikaten gehandelt

FDAX mit Zertifikaten gehandelt FDAX mit Zertifikaten gehandelt Gehandelt wird ausschließlich mit Knock out Zertifikaten der Deutschen Bank. Den Grund dafür lesen Sie bitte in meinen Lehrbriefen nach. Als Broker wird Cortal Consors mit

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Marktmodell Fortlaufende Auktion für den Handel mit Zertifikaten und Optionsscheinen über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG

Marktmodell Fortlaufende Auktion für den Handel mit Zertifikaten und Optionsscheinen über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG Marktmodell Fortlaufende Auktion für den Handel mit Zertifikaten und Optionsscheinen über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG (XETRA - Release 15.0) Market Design & Support 01.12.2014 Marktmodell

Mehr

Regelwerk mid market

Regelwerk mid market Regelwerk mid market Inhalt Allgemeines 3 1. Geltungsbereich 3 2. Teilnahmeanbot und Entscheidung über die Teilnahme 3 Teilnahmeanbot 3 Zuständigkeit zur Annahme und Ablehnungsgründe 3 3. Zeitpunkt der

Mehr

Vorlagen im Online Banking. Anlegen von Vorlagen

Vorlagen im Online Banking. Anlegen von Vorlagen Vorlagen im Online Banking Beiträge werden üblicherweise regelmäßig wiederkehrend eingezogen. Daher ist es sinnvoll, die Lastschriften mit den Bankdaten der Mitglieder als sogenannte Vorlagen anzulegen.

Mehr

Vorab per Fax: +49 (0) 69 2 11-1 36 71 oder per E-Mail: listing@deutsche-boerse.com. 1. Emittent ( 38 Abs. 1 BörsG, 56 Abs. 1 BörsO FWB) Firma: Sitz:

Vorab per Fax: +49 (0) 69 2 11-1 36 71 oder per E-Mail: listing@deutsche-boerse.com. 1. Emittent ( 38 Abs. 1 BörsG, 56 Abs. 1 BörsO FWB) Firma: Sitz: Vorab per Fax: +49 (0) 69 2 11-1 36 71 oder per E-Mail: listing@deutsche-boerse.com Frankfurter Wertpapierbörse (FWB ) - Geschäftsführung - c/o Deutsche Börse AG Listing Services 60485 Frankfurt am Main

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand 24.11.2014 Seite 1 ********************************************************************************** Änderungen sind wie folgt kenntlich gemacht:

Mehr

Teilnahmebedingungen für das Qualitätssegment Börse Frankfurt Zertifikate Premium

Teilnahmebedingungen für das Qualitätssegment Börse Frankfurt Zertifikate Premium Teilnahmebedingungen für das Qualitätssegment Börse Frankfurt Zertifikate 1 Quotierungspflichten (1) Der Emittent ist verpflichtet, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.55 Uhr eines Börsentages für jedes seiner

Mehr

Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen. Stand 05/2014

Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen. Stand 05/2014 Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen Stand 05/2014 Einstieg und Grundprinzip... 2 Buchungen erfassen... 3 Neue Buchung eingeben... 4 Sonstige Buchungen erfassen... 8 Bestehende Buchungen bearbeiten

Mehr

Hin zum perfekten Preis

Hin zum perfekten Preis Hin zum perfekten Preis Ein Blick auf den Preis entscheidet oft darüber, ob ein Besucher Ihres Inserats sich weiterhin für Ihr Angebot interessiert oder nicht. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der angegebenen

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 7

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 7 XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 7 Seite 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Zusammenfassung 2 2 Fachliche Erläuterungen 3 2.1 CCP...3 2.2 Berliner Börse...3 3 Technische Erläuterungen zum Schlussnotendatenträger

Mehr

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren über das Handelssystem Xetra an der Wiener Börse 1 Einleitung 3 2 Rechtliche

Mehr

ETFs ein ganzer Markt in einer Order Wie Sie den passenden Indexfonds finden und geschickt kaufen.

ETFs ein ganzer Markt in einer Order Wie Sie den passenden Indexfonds finden und geschickt kaufen. 1 ETFs ein ganzer Markt in einer Order Wie Sie den passenden Indexfonds finden und geschickt kaufen. 21. März 2015 Nicole Maares, Deutsche Börse AG, Cash & Derivatives Marketing 2 Themen 1. Eine innovative

Mehr

ETFs ein ganzer Markt in einer Order Wie Sie den passenden Indexfonds finden und geschickt kaufen.

ETFs ein ganzer Markt in einer Order Wie Sie den passenden Indexfonds finden und geschickt kaufen. 1 ETFs ein ganzer Markt in einer Order Wie Sie den passenden Indexfonds finden und geschickt kaufen. 20. September 2014 Edda Vogt, Deutsche Börse AG, Cash & Derivatives Marketing 2 Themen 1. Eine innovative

Mehr

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!! BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm

Mehr

Abgabetermine zur Intrahandelsstatistik 2016/17

Abgabetermine zur Intrahandelsstatistik 2016/17 Abgabetermine zur Intrahandelsstatistik 2016/17 Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik sind spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf eines Berichtsmonats an das Statistische Bundesamt zu senden. Eine

Mehr

Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden.

Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden. Seite 1 II. Kapitel: Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden. 1 Abschnitt:

Mehr

Weisung 5: Swiss Block

Weisung 5: Swiss Block Weisung 5: Swiss Block vom.0.00 Datum des Inkrafttretens: 0.04.00 Weisung 5: Swiss Block 0.04.00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Swiss Block... 3. Zulassung... 4. Handel... 4. Handelszeiten... 4. Auftrag...

Mehr

Abwicklung von Future-Kontrakten auf eine fiktive langfristige Anleihe der Bundesrepublik Deutschland (BUND-Future)

Abwicklung von Future-Kontrakten auf eine fiktive langfristige Anleihe der Bundesrepublik Deutschland (BUND-Future) Clearing-Bedingungen 2 Abschnittt - Abwicklung der Geschäfte 2.1 Teilabschnitt - Abwicklung von Future-Kontrakten 2.1.1 Unterabschnitt Abwicklung von Future-Kontrakten auf eine fiktive langfristige Anleihe

Mehr

Bedingungen für den Handel am Terminmarkt der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse - Handelsbedingungen CEGH Gas Terminmarktprodukte

Bedingungen für den Handel am Terminmarkt der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse - Handelsbedingungen CEGH Gas Terminmarktprodukte Bedingungen für den Handel am Terminmarkt der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse - Handelsbedingungen CEGH Gas Terminmarktprodukte 2.13 Handelsbedingungen CEGH Gas Terminmarktprodukte 19.08.2014 Seite

Mehr

3.6Derivate Finanzinstrumente

3.6Derivate Finanzinstrumente 3.6Derivate Finanzinstrumente S.1 Quelle: http://www.eurexchange.com/resources/web_based_training/futures_optionen/index.html S.2 Der Inhaber eines Optionsscheins(Warrant)hat das Recht, während einer bestimmten

Mehr

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren über das Handelssystem Xetra an der Wiener Börse 1 Einleitung 3 2 Rechtliche

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41520, Banken und Börsen, SS 2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2: SS 2011 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Wertpapierbörsen

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 201.0911.2004 und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 201.0911.2004 und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 2.6.4 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag (1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit zwei Laufzeiten bis jeweils einschließlich zum nächsten Verfalltag und bis einschließlich

Mehr

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank DAB Margin Trader AG Margin Trading DAB Margin Trader 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einloggen... 3 2 Anforderung mobiletan... 3 3 Einsehen von Details der Devisenpaare... 4 4 Ordereingabe

Mehr

Marktsegmentierung der Wiener Börse

Marktsegmentierung der Wiener Börse Marktsegmentierung der Wiener Börse MARKTSEGMENTIERUNG DER WIENER BÖRSE MARKTSEGMENTIERUNG DER WIENER BÖRSE 1 EINLEITUNG 3 1.1 Die Märkte der Wiener Börse AG 3 1.2 Die Marktsegmentierung der Wiener Börse

Mehr

ETFs für Einsteiger. Indexfonds von Grund auf erklärt. 18. November 2014 Edda Vogt, Deutsche Börse AG, Cash & Derivatives Marketing

ETFs für Einsteiger. Indexfonds von Grund auf erklärt. 18. November 2014 Edda Vogt, Deutsche Börse AG, Cash & Derivatives Marketing 1 ETFs für Einsteiger Indexfonds von Grund auf erklärt 18. November 2014 Edda Vogt, Deutsche Börse AG, Cash & Derivatives Marketing 2 Themen 1. Eine innovative Assetklasse: Definition, Vorteile, Risiken

Mehr

Derivate und Bewertung

Derivate und Bewertung . Dr. Daniel Sommer Marie-Curie-Str. 30 60439 Franfurt am Main Klausur Derivate und Bewertung.......... Wintersemester 2008/09 Klausur Derivate und Bewertung Wintersemester 2008/09 Aufgabe 1: Zinsurven,

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Klassifizierung von hybriden und strukturierten Instrumenten

Klassifizierung von hybriden und strukturierten Instrumenten Klassifizierung von hybriden und strukturierten Instrumenten Instrumentenklassifizierung aus Steuersicht Schweiz Randziffer gemäss Wegleitung der Eidg. Steuerverwaltung (vom 24.06.2005) Behandlung der

Mehr

Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out)

Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out) 1 Angebotsbedingungen Emittentin Verkauf: : Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Die Optionsscheine werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden erstmals vor Beginn

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

INVESTRO Newsletter. Aufgeber/Empfänger. Nr. 1

INVESTRO Newsletter. Aufgeber/Empfänger. Nr. 1 INVESTRO Newsletter Aufgeber/Empfänger Nr. 1 Seite 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Zusammenfassung 2 2. Änderungen WSAI EP / Zwischengewinn 3 3. Geänderte Verarbeitung in WSAI AP 4 4. Abwicklungsstelle

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Materialupload. Verwalten von Unterrichtsmaterialien. über das STiNE-Webportal. Universität Hamburg Tor zur Welt der Wissenschaft

Materialupload. Verwalten von Unterrichtsmaterialien. über das STiNE-Webportal. Universität Hamburg Tor zur Welt der Wissenschaft SEA IT Applications Materialupload Verwalten von Unterrichtsmaterialien über das STiNE-Webportal Dokumentenversion: Oktober 2013 SEA IT Applications - 2 - Inhalt 1 Einleitung... - 3-2 Materialien einstellen...

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

Handbucherweiterung Zuschlag

Handbucherweiterung Zuschlag Handbucherweiterung Zuschlag Inhalt 1. Allgemeines S. 1 2. Installation S. 1 3. Erweiterungen bei den Zeitplänen S. 1 4. Erweiterung der Baumstruktur S. 2 5. Erweiterung im Personalstamm S. 2 6. Erweiterung

Mehr

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr