ÖNORM EN 81-1/ -2:2010
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- Angela Müller
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1 NORMEN & GESETZE Ing. Eugen Ramoser Leitung Technik & Projektmanagement Manager Technische Regelwerke und Gesetze Experte im Komitee 017 (Aufzüge) im Austrian Standards Institute September 2011
2 ÖNORM EN 81-1/ -2:2010 SICHERHEITSREGELN FÜR DIE KONSTRUKTION UND DEN EINBAU VON AUFZÜGEN 2 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 2
3 Geschichte der ÖNORM EN 81-1 ÖNORM EN 81-1:1992 ÖNORM EN 81-1:1999 A2:2004 (Aufstellungsorte der Triebwerke + Steuerungen) A1:2005 (PESSRAL) ÖNORM EN 81-1:2006 (konsolidierte Fassung) = ÖNORM EN 81-1: AC 1 + A1 + A2 Zurückziehung am: ÖNORM EN 81-1: Inhalt: ÖNORM EN 81-1: AC1 + A1 + A2 + A3 218 Seiten 3 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 3
4 Änderung ÖNORM EN 81-1/ -2 WARUM? Wegen Revision der Maschinenrichtlinie Wegen Änderung der Aufzugsrichtlinie Wegen Verbesserung des Standes der Technik WAS HAT SICH GEÄNDERT? 4 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 4
5 Wichtigste Änderungen Textmarkierungen erleichtern das Erkennen der textlichen Ergänzungen oder Änderungen durch die Teile A1, A2 und A3, sowie der Berichtigungen. Anwendungsbereich Aufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit 0,15 m/s sind nicht mehr Gegenstand der ASV September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 5
6 Wichtigste Änderungen Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs Aufzüge benötigen eine Schutzeinrichtung zum Verhindern einer unbeabsichtigten Bewegung des Fahrkorbes von der Haltestelle weg, wenn die Schachttür nicht verriegelt und die Fahrkorbtür nicht geschlossen ist. (Fehler an den Tragseilen und der Treibscheibe des Triebwerks bzw. an Druckschläuchen, Rohrleitungen aus Stahl und Heber ausgenommen) Diese Schutzeinrichtung muss in der Lage sein eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs zu erkennen, den Fahrkorb anzuhalten und zu halten, 6 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 6
7 Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs Das Bremselement der Schutzeinrichtung muss wirken auf: a) den Fahrkorb oder b) das Gegengewicht oder c) die Seile (Tragmittel oder Ausgleichsmittel) oder d) die Treibscheibe (z.b. direkt oder auf die gleiche Welle in unmittelbarer Nähe der Treibscheibe) bzw. das Hydrauliksystem (einschließlich Motor/Pumpe in Aufwärtsrichtung) Während des Anhaltens keine Verzögerung die größer ist als 1 g n für unbeabsichtigte Bewegung in Aufwärtsrichtung, die zulässigen Werte für Fangvorrichtungen in Abwärtsrichtung 7 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 7
8 Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs Werte müssen bei bis zu 100 % Nennlast eingehalten werden! 8 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 8
9 Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs Das Lösen der Schutzeinrichtung darf nicht das Betreten des Fahrkorbes oder des Gegengewichts erfordern. Die Schutzeinrichtung gilt als Sicherheitsbauteil und muss daher baumustergeprüft sein. 9 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 9
10 Änderung Abschnitt 12 Triebwerk NEU Betriebsmäßiger Halt des Aufzuges an Haltestellen und Nachregulierungsgenauigkeit Anhaltegenauigkeit des Fahrkorbs ± 10 mm Nachregulierungsgenauigkeit ± 20 mm Wird während des Be- und Entladens der Wert von 20 mm überschritten => Korrektur erforderlich 10 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 10
11 ÖNORM EN 81-1:2010 und EN 81-2:2010 Ungewöhnliche Situation, 2 Normen gleichen Titels mit unterschiedlichen Inhalt veröffentlicht: ÖNORM EN 81-1/-2:2006 (konsolidierte Fassung) Inhalt: ÖNORM EN 81-1/-2: AC 1 + A1 + A2 Zurückziehung am: und ÖNORM EN 81-1/-2: (konsolidierte Fassung) Inhalt: ÖNORM EN 81-1/-2: AC1 + A1 + A2 + A3 11 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 11
12 ÖNORM EN 81-1:2010 und EN 81-2:2010 Rechtliche Situation: Da es eine Überganszeit bis gibt um den Herstellern die Entwicklung der Produkte zu ermöglichen, ist die Koexistenz der beiden Normen rechtlich in Ordnung. 12 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 12
13 OIB-Richtlinie 2 BRANDSCHUTZ ÖNORM B 2473 BRANDSCHUTZTECHNISCHE MASSNAHMEN BEI SCHACHTTÜREN ÖNORM EN PRÜFUNG DER FEUERWIDERSTANDSFÄHIGKEIT VON FAHRSCHACHTTÜREN 13 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 13
14 OIB Richtlinie 2 Brandschutz Ausgabe 2011 (Veröffentlicht im Oktober 2011) Berücksichtigung der Europäischen Normen Anpassung an den Stand der Technik Änderungen: Aufzüge Aufzüge, die Brandabschnitte verbinden sind in eigenen Schächten mit brandabschnittsbildenden Bauteilen zu führen In den Ladestellen geeignete Maßnahmen zur wirksamen Einschränkung einer Übertragung von Feuer und Rauch, abhängig von der Raumnutzung Schachtumwehrung grundsätzlich A2 Gebäude der GK1, Reihenhäuser der GK2 => keine Anforderungen Gebäude der GK 2 4 zumindest Schachtinnenseite A2 14 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
15 NEU: OIB Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB- Richtlinie 2.3 Allgemeine Anforderungen Baustoffe, Bauteile, Fassaden Brandabschnitte, Sicherheitstreppenhäuser Personenaufzüge Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m Sonstige Brandschutzmaßnahmen Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m 15 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
16 OIB Richtlinie 2.3 Personenaufzüge Schächte in REI 90 + A2 /EI 90 + A2 Maximal 3 Personenaufzüge in einem Schacht Feuerwehraufzug in eigenem Schacht (Feuerwehraufzug entsprechend ÖNORM EN i.v.m. TRVB A 150) Brandfallsteuerung für Aufzüge notwendig Nothaltestellen sind vorzusehen, falls über mehrere Geschoße keine Haltestelle ist 16 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
17 ÖNORM B 2473 Brandschutztechnische Maßnahmen unter Berücksichtigung von der Anordnung von Aufzugsschächten im Gebäude Räumen (Raumwidmungen), in die Ladestellen münden der zu erwartenden Brandlastdichte im Bereich der Schachtzugänge Besonderheiten Wände des Aufzugsschachtes REI/EI 90 und A2 jede Ladestelle gesondert betrachten für dieselbe bauliche Gegebenheit in den Geschoßen unterschiedliche brandschutztechnische Maßnahmen Anforderungen an brandschutztechnische Maßnahmen 17 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
18 ÖNORM B 2473 Brandschutztechnische Maßnahmen Aufzugsschachttüre gemäß ÖNORM EN i.v.m. davor liegendem brandlastfrei gedachten Raum zusätzliche Anforderungen an Schachtlüftung Brandverhalten des Fahrkorbes Erleichterungen bei Vorhandensein einer automatischen Brandmeldeanlage mit Alarmweiterleitung der Schachttüre vorgesetzte Feuerschutztüre Raum mit besonderen brandschutztechnischen Anforderungen 18 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
19 Einbau von Schachttüren gemäß ÖNORM EN Ausführung der Schachtwände: Mauerwerk oder homogener Beton (Rohdichte von 1200 ± 400 kg/m³) Dicke mindestens 150 mm (die Befestigung der Türe inkl. der Feuerschutzbleche muss in Wänden dieser Ausführung erfolgen) Bei Duplex Aufzügen: Mauer aus Mauerwerk oder Beton zwischen den beiden Schachttüren unbedingt erforderlich. Die Rohbauöffnung darf nicht größer sein als vom Hersteller der Schachttüre angegeben 19 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
20 Einbau von Schachttüren gemäß ÖNORM EN Ausführung der Schachtwände: Größere Rohbauöffnungen und eine Besfestigung an anderen Materialien (z.b. Stahlträger, Ytong und dgl.) sind nicht zulässig! Das Verkleiden größerer Rohbauöffnungen mit Trockenbau ist nicht zulässig! Die zulässigen Spalte zwischen Türrahmen und Rohbauöffnung müssen jedoch abgedeckt werden. Beispiele möglicher Ausführungen zur Abdeckung des gangseitig verbleibenden Spaltes: Verputz, oder Verkleidung aus Stahlblech, oder Trockenbauplatten (z.b. Rigips, Promatect) (immer auch Türenhersteller abhängig) 20 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
21 Einbau von Schachttüren gemäß ÖNORM EN Die brandschutztechnischen Anforderungen an nichtbrennbare Baustoffe für den Anschluss sind gemäß ÖNORM EN die Klassen: A1, oder A2-s1, d0. (s1 keine/kaum Rauchentwicklung, d0 kein Abtropfen) Beispiele für Baustoffe/Bauprodukte: A1: Gips, Kalk, Zement, Beton gemäß Kommissionsentscheidung 96/603/EG, Promatect-H-Platten A2-s1, d0: Gipsplatten in Verbindung mit der ÖNORM EN 520 und gemäß Kommissionsentscheidung 2006/673/EC Hinweis: Ist im konkreten Anwendungsfall die genaue Klasse des Baustoffes/Bauproduktes nicht bekannt, ist diese vom Hersteller zu erfragen. 21 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
22 TRVB A 150 (Entwurf) FEUERWEHRAUFZÜGE 22 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser 22
23 ENTWURF TRVB A 150 ENTWURF TRVB A 150 (Veröffentlichung geplant Herbst 2011) Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz Die TRVB A 150 legt ergänzende Bestimmungen zu Feuerwehraufzügen fest Die TRVB A 150 ist immer bei Feuerwehraufzügen anzuwenden Bei größeren Bauvorhaben insbesondere Krankenhäuser und Hotels hinterfragen, ob ein Brandschutzkonzept vorhanden ist Kann auch bei wesentlichen Änderungen zur Anwendung kommen 23 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
24 ENTWURF TRVB A 150 Neue Punkte Detailierte Bestimmungen betreffend Anforderungen an Druckbelüftungsanlagen Anwendung der TRVB A 150 auch für bestehende Aufzüge die auf Feuerwehraufzüge (FWA) umgerüstet werden Anforderungen für mehrere FWA s in einem Schacht => Abtrennung über Schachthöhe als Absturzsicherung Panoramaaufzüge als FWA zulässig, wenn keine Gefährdung, (Flammeneinwirkung, Strahlung od. Verrauchung zu erwarten ist => Nachweis im Brandschutzkonzept) Schachttüren in E 90 gem. ÖNORM EN (bisher E 30) Detailierte Anforderungen an brandgeschützte Vorräume Entwässerung der Schachtgrube min 300 l/min. (bisher 200l/min.) über 90 min. Anforderungen an das Verhalten von FWA bei Brandmelder im TWR 24 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
25 ENTWURF TRVB A 150 Neue Punkte Detailiertere Beschreibung von Ausführungen von Feuerwehraufzugsanlagen Bsp. Bild 3 25 September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
26 ENTWURF TRVB A 150 Neue Punkte FWA Variante 3 (Q 1600 kg, FK 1,40 m x 2,40 m, TB = 1,30 m) Transport mit Krankenbett Einsatz in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Definition für FW-Schlüssel im Fahrkorb (darf nicht federbelastet sein.) Definition der Anforderungen für Entfall der Ersatzstromversorgung Detailierte Angaben für die Kennzeichnung der Feuerwehraufzüge Zusätzliche Kennzeichnung der Klassifizierungsart der FWA s nach Art der Brandentrauchungsmaßnahme im Bereich des FW- Schlüssels in ADK z.b. Brandbekämpfungskonzept gemäß TRVB S 112, Gebäude die für Aufenthalt einer großen Personenanzahl vorgesehen sind, z.b. Hochhäuser, große Versammlungsstätten, Gesonderte Abnahme des Feuerwehraufzuges nach Fertigstellung gemäß TRVB A September 2011 Confidential KONE Corporation Normen und Gesetze E. Ramoser
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