Gewerbeaufsicht Regierung von Oberbayern Herr Dr. Martin Nell Herrn E.P. Sassmann Maximilianstraße München

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1 Rudi Clemens Tannenstr Gangelt Gewerbeaufsicht Regierung von Oberbayern Herr Dr. Martin Nell Herrn E.P. Sassmann Maximilianstraße München Betr.: Faire Wettbewerbsbedingungen und unfallfreie Baustellen Überprüfung der Maschinensicherheit durch die Gewerbeaufsicht auf der Bauma Sehr geehrte Herrn, Ich habe 2008 angefangen zu überlegen wie man schwere und tödliche Unfälle auf Baustellen verhindern kann. Von der Politik wurde mir mitgeteilt das es keine Auffälligkeiten bei Baumaschinen gebe. Ich habe sie dann aufgelistet und immer wieder darauf hingewiesen. Baumaschinen sind teuer und ein Kamera- Monitorsystem kostet reichlich wenig und wird auch noch gefördert. Es fehlt einfach an der Bereitschaft sichere Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. So spielt man die Sache herunter. Maschinenführer habe ich in ganz Deutschland in Tagesschulungen informiert. Mit mehreren BGen zusammengearbeitet, an der TRBS mitgewirkt, Vorträge auf großen Sicherheitsveranstaltungen, Presseberichte z.b. im Grundstein, Zeitschrift der IG BAU, tausende Arbeitsschützer informiert, Verantwortliche Politiker und Beamte informier, ein Film mit dem WDR gemacht. Bis heute hätte sich nichts getan, wenn ich nicht mehrere Petitionen eingereicht hätte und verantwortliche Personen in ganz Europa ang t hätte, Zusammen mit dem BMAS habe ich mehrere Veranstaltungen durchgeführt, z B. zur europäischen Woche oder die Heinsberger Baumaschinentage. Alle eiern rum, schieben alles auf die CEN die nicht in die Gänge kommt und betreiben Wortklauberei. Die Gesetze und Vorschriften sind eindeutig. (außer für den VDMA) Über 400 Baumaschinenführer habe ich in Tagesschulen an Samstagen geschult. Vom Baumaschinenführer bis zum Präsidenten der EU Kommission sind alle informiert. Nach 8 Jahren und einer unmenschlichen Liste sehe ich nur noch den Klageweg. Bei Unfällen wird immer der Baggerfahrer bestraft, oder die Firma kauft sich nach 153a frei. Das ist ganz kleines Geld und man ist nicht mal vorbestraft. Arbeitsschutz kostet Geld, das sparen sich einige und nehmen bewusst in Kauf das etwas passiert. Die Hersteller verkaufen Maschinen die an Leistungsfähigkeit noch vor ein paar Jahren undenkbar waren. Nur für ein Trittbrett oder eine Kamera, die jeder Rentner an seinem Caravan hat ist kein Geld da. Return on Ignoranz. Zwei Dinge habe ich noch in Petto. Zum einen die Opfer bei ihrer Klage zu helfen und die Medien zu informieren. Das ist, was die Verantwortlichen fürchten, wenn es Ihnen ans Geld geht oder ein schlechter Ruf durch eine schlechte Presse. Ein Blumenstrauß war wohl zu teuer.

2 Auch am Montag den wurde wieder ein Arbeiter von Radlader überrollt und getötet Bei einem tragischen Unfall ist in einem Kieswerk im Berchtesgadener Land kam ein Arbeiter ums Leben. Nach Angaben der Polizei vom Dienstag war der 46-Jährige am Montag in Laufen von einem rund 15 Tonnen schweren Radlader überrollt worden. Dass der 22 Jahre alte Fahrer der Arbeitsmaschine seinen Kollegen aber wohl nicht sehen konnte, weil der sich im sogenannten toten Winkel befand, ergaben die bisherigen Untersuchungen. Er hatte gegen 7.50 Uhr mit der rund 15 Tonnen schweren Arbeitsmaschine Kies auf einen Lastwagen geladen, als er plötzlich seinen am Boden liegenden Kollegen bemerkte. Die Polizei ermittelt nun wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den 22-jährigen Fahrer. Sehr geehrte Herrn, aus einer Pressemeldung (Nr.166 vom ) entnehme ich, dass Beamte der Marktüberwachung des Gewerbeaufsichtsamtes der Regierung von Oberbayern Überprüfungen auf der Bauma durchführten. Unter der Federführung des Gewerbeaufsichtsamtes München hatte die bayerische Marktaufsicht mit sicherheitstechnischen Prüfteams bei den Ausstellern die angebotenen Maschinen unter die Lupe genommen. Wenn sie den europäischen Sicherheitsvorschriften nicht entsprochen haben, durften sie auf europäischen Baustellen nicht zum Einsatz kommen, solange die Gefährdungsstellen nicht beseitigt wurden. Der Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zeichnet sich durch ein großes Maß an Freiheit für die Hersteller aus, die für die Konformität ihrer Produkte mit den gemeinschaftlichen Anforderungen selbst verantwortlich sind. Als Gegengewicht hierzu bedarf es jedoch einer wirksamen Marktaufsicht, die in der Lage ist, den Verkauf von Produkten, die das CE- Zeichen zu Unrecht tragen, zu verhindern. Die Marktaufsicht auf Messen ist ein besonders effizientes Vorgehen, um "unsichere Produkte und Gerätschaften" bereits am Tor zum europäischen Binnenmarkt abzufangen und eine weitere Verbreitung im EU-Raum auszuschließen. Bei schweren Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen wird daher der Handel mit nicht konformen Maschinen verboten. Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern setzt gegebenenfalls eingeleitete Maßnahmen auch nach Ende der Messe konsequent um. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer unter Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus zu schaffen. (Homepage Gewerbeaufsicht München) Deshalb wende ich mich heute mit meinem Anliegen an Sie. Dazu schreibt die BauA : Im Zusammenhang mit den Berichten über tödliche Arbeitsunfälle wird in der Regel auch auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften verwiesen. Hier scheint seitens der ermittelnden Arbeitsschutz- und der Marktüberwachungsbehörden vor allem ein konsequentes Einfordern der Regeln guter sicherheitstechnischer Konstruktion gemäß ISO bei den Herstellern erforderlich zu sein. Je besser die konstruktive Qualität eines Produktes ist, umso weniger dürfte es notwendig sein, verbleibende Restrisiken durch Vorschriften und Gebrauchsanleitungen aufzufangen. Eine konsequentere Kontrolle der tatsächlichen Umsetzung der Ergebnisse einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung und ähnlicher (Management-) Maßnahmen durch Marktüberwachungsund Arbeitsschutzbehörden erscheint nötig. Die Präsentation schöner Ordner ersetzt keine Betriebsbegehung. Bankrotterklärung des Staates an den Arbeitsschutz Ich hoffe, dass dies auch 2016 noch möglich ist, angesichts des immer weiter zurückgefahrenen Personalbestandes bei den Aufsichtsbehörden. In einigen Ländern, wie Sachsen ist man nach eigenen Angaben nicht mehr in der Lage den gesetzlichen Aufgaben entsprechend nach zu kommen. Besonders darunter zu leiden haben die Bauarbeiter. Hier ist die Unfallhäufigkeit doppelt so hoch wie in anderen Branchen. Insbesondere sehr schwere und tödliche Unfälle durch Absturz und auch durch Baumaschinen haben hier traurige Spitzenpositionen.

3 Alexander zu Hohenlohe Leiter der Abteilung Arbeit im SMWA Schlusswort zum 7. Arbeitsschutztag Sachsen am Donnerstag, den 12. November 2015) Zitat: dazu ist es aber notwendig, dass auch die staatlichen Behörden zukünftig wieder mit ausreichendem Personal ausgestattet werden, um ihre gesetzlichen Aufgaben in vollem Umfang nachkommen zu können. Dies ist derzeit in Sachsen nicht mehr gesichert. Hier ist die Politik klar gefordert Abhilfe zu schaffen. Denn es besteht derzeit die Gefahr, dass durch Überalterung und Verweigerung eines Neueinstellungskorridors die Fachkompetenz des sächsischen Arbeitsschutzes ausblutet. Die Folgen werden über kurz oder lang die arbeitenden Menschen in Sachsen zu tragen haben. Eine personelle Stärkung der Abteilung Arbeitsschutz, Landesdirektion Sachsen, mit ausgebildeten Fachkräften ist dringend nötig. Gewerbeaufsicht ist Ländersache, doch wer ist die Politik? Das gros der tödlichen Unfälle bei Baumaschinen liegt wohl in der mangelnden Sicht für die Maschinenbediener, insbesondere beim Rückwärtsfahren. Seit Jahren liste ich alle Unfälle mit Baumaschinen auf und veröffentliche die auch auf meiner Homepage Gesunde-Bauarbeit.de. ( Anlage Chronologie) Diese versende ich auch allen führenden Arbeitsschutzorganisationen, Hier erstelle ich eine Auflistung von Unfällen, wo Menschen offensichtlich durch mangelnde Sicht des Fahrers von Baumaschinen oder LKW schwer verletzt oder getötet wurden. Im Jahre 2015 habe ich wieder 45 solcher Unfälle aufgelistet. Nur tödliche. Es handelt sich um Presseberichte welche ich gefunden habe. Erfahrungsgemäß ist die tatsächliche Anzahl bedeutend höher. Die Anzahl der Unfälle wo die Menschen solche Unfälle überleben ist natürlich noch viel höher. Allerdings sind das besonders schwere Unfälle die in der Regel zu Amputationen und Schwerbehinderungen und zu Pflegefällen führen. Viele dieser Unfälle wären vermeidbar, wenn man sichere Maschinen mit ausreichenden Sichtverhältnissen auf den Markt bringen würde, wie vom Gesetzgeber verlangt. Dies sind nicht der Fall und die Behörden kommen ihrer Verantwortung nicht nach dies ausreichend zu überwachen. Seit nunmehr 23 Jahren verlangt die Maschinenrichtlinie dass, wenn der Fahrer keine ausreichende Sicht hat, technische Maßnahmen zur Sichtverbesserung angebaut werden müssen. An manchen ist nichts dran, an vielen so genannte Konvexspiegel, die aber nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Menschen werden nicht gesehen. Ob der Fahrer sie hätte sehen können ist schwer zu eruieren. Vielleicht wurden einige nicht gesehen, weil der Fahrer Stress hatte, oder übermüdet war. Es mag verschiedene Gründe geben. Mit Absicht hat es niemand getan, sonst wäre er ein Mörder. Zu bevorzugen sind aktive Systeme, die den Fahrer warnen, wenn er aus den verschiedensten Gründen nicht schaut. Bird-View wird heute schon in kleineren Autos serienmäßig eingebaut. BAuA: Im Zusammenhang mit den Berichten über tödliche Arbeitsunfälle wird in der Regel auch auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften verwiesen. Hier scheint seitens der ermittelnden Arbeitsschutz- und der Marktüberwachungsbehörden vor allem ein konsequentes Einfordern der Regeln guter sicherheitstechnischer Konstruktion gemäß ISO bei den Herstellern erforderlich zu sein. Je besser die konstruktive Qualität eines Produktes ist, umso weniger dürfte es notwendig sein, verbleibende Restrisiken durch Vorschriften und Gebrauchsanleitungen aufzufangen. (Siehe Abschnitt ) Wichtigste Botschaft aus der Maschinenrichtlinie: Sie fordert vom Hersteller bereits in der Entwicklungsphase eine Gefahrenanalyse mit Risikobetrachtung. Sie fordert vom Hersteller die Einhaltung vom Stand der Technik. Der Hersteller muss zuerst eine technische Dokumentation ausarbeiten, die über alle grundlegenden Aspekte der Sicherheit und der Gesundheitsvorsorge Auskunft gibt. Der Hersteller kann erst dann die EG-Konformitätserklärung unterzeichnen und das CE-Zeichen an der Maschine anbringen. Kann die vollständige technische Dokumentation auf Verlangen einer staatlichen Kontrollstelle nicht vorgelegt werden, bedeutet dies ein Nichterfüllen der

4 Maschinenrichtlinie. Ein EU-weites Verkaufsverbot könnte die Folge sein. Vor 16 Jahren schrieb Ehnes: - Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit der Maschinen tragen die Maschinenhersteller und Importeure. - Die Hersteller sind aufgefordert, ihrer Verpflichtung, die sich aus der Maschinenrichtlinie ergibt, nachzukommen, eine Risikoanalyse durchzuführen und Erdbaumaschinen mit Sichteinschränkungen serienmäßig mit Rückraumüberwachungssystemen auszurüsten Dipl.-Ing. Helmut Ehnes, (4/2000) Leiter des Geschäftsbereiches Prävention der Steinbruchs-BG (heute BG RCI) 4/ Im Übrigen gelten die gleichen Anforderungen auch für die Maschinen im Bestand. Für die Beschaffenheit gibt es einen Bestandsschutz, wenn die Arbeitsmittel beim Inverkehrbringen den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften entsprochen haben. Dieser wird aber durch die Mindestvorschriften aufgehoben, (Anhang I MaschRiLi) da beim Unterschreiten dieser Anforderungen Gefahren für die Beschäftigten zu unterstellen sind. Ein Bauarbeiter fuhr montags morgens um 3 Uhr zu Hause weg um 300 Km weiter Asphalt auf einer Autobahn zu walzen. Gegen 15 Uhr, also nach 12 Stunden fuhr er rückwärts einen Ingenieur tot, der Messungen auf dem frischen Asphalt vornahm. Zwölf Stunden Arbeitstage sind heute im Autobahnbau die Regel. Die Regierung hat die Infrastruktur kaputtgespart und heute muss mit der Hälfte der Leute wie in den 90er Jahren reingeklotzt werden, weil die Verkehrswege die Last nicht mehr aufnehmen können. Es gibt aktive Systeme, Radar, Ultraschall usw. die den Maschinenführer warnen. Sie sind heute in jedem Mittelklassewagen Standard. Würden die Baumaschinenhersteller diese einbauen, bekämen sie sie ja auch noch bezahlt. Es gab eine Norm, man sprach von der Sichtfeldnorm. Gegen diese Norm habe ich eine Petition eingereicht, weil bei ihr tote Winkel verbleiben 1. EU Kommission: Zusammenfassung der Petition Der Petent verweist auf die vielen tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland, die er auf die Nichtanwendung der Richtlinie 89/392/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen und der Richtlinie 91/368/EWG des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/392/EWG durch die deutschen Behörden zurückführt. Insbesondere würden die Bestimmungen von Anhang I der Richtlinie Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen und sicherheitsrelevante Komponenten weder von den Konstruktionsfirmen eingehalten noch von den zuständigen Behörden kontrolliert. Er ersucht daher das Europäische Parlament, sich der Sache anzunehmen. Zulässigkeit Für zulässig erklärt am 30. März Antwort der Kommission (Rev), eingegangen am 27. Januar 2012 Die Kommission bestätigt, dass zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von Anhang I Abschnitt der Maschinen- Richtlinie bewegliche Maschinen so konstruiert sein müssen, dass eine ausreichende Direktsicht vom Fahrerplatz aus gewährleistet ist. Den Gefährdungen durch unzureichende Direktsicht muss erforderlichenfalls durch Ausstattung der Maschinen mit den geeigneten Einrichtungen begegnet werden. Hersteller von Maschinen

5 müssen deshalb alle toten Winkel berücksichtigen, die zu Risiken für gefährdete Personen führen können. In seinen anfänglichen Anmerkungen zu dieser Petition war die Kommission der Auffassung, dass die revidierten Spezifikationen der Normen EN und ISO 5006 in dieser Hinsicht ausreichend waren. Aus den jetzt vom Petenten beigebrachten Belegen geht hervor, dass die Hersteller bewegliche Maschinen mit inakzeptablen toten Winkeln auf den Markt bringen, während sie behaupten, die maßgeblichen harmonisierten Normen anzuwenden. Schlussfolgerung Die Kommission wird mit der CEN, den Mitgliedstaaten und den Vertretern der Hersteller von beweglichen Maschinen prüfen, ob die vom Petenten beschriebenen unzureichenden Konstruktionen der Maschinen Beispiele für eine nicht ordnungsgemäße Anwendung der maßgeblichen Normen sind oder ob sie auf Mängel bei den Normen selbst hinweisen. In letzterem Fall wird die Kommission eine formelle Anfechtung der Normen /(gemäß Artikel 10 der Maschinen-Richtlinie) in Erwägung ziehen und die CEN auffordern, sie entsprechend zu ändern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten ferner ersuchen, die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit allen unsicheren beweglichen Maschinen zu ergreifen, die in Verkehr gebracht wurden. Aus dem letzten Satz interpretiere ich, dass damit Gebrauchtmaschinen gemeint sind. Die BG Bau fördert ja auch die Nachrüstung, so das der Unternehmer für kleines Geld seine Maschine auf den geforderten Stand der Technik bringen kann. Alle Fäden laufen nunmehr bei der CEN zusammen. Auf Initiative des BMAS wurde bei der KAN eine Arbeitsgruppe gebildet aus Vertretern der BG, Arbeitgeber, KAN, Gewerkschaft usw. zum Thema Sicht und tödliche Unfälle ins Leben gerufen, das war Ich wurde dann eingeladen die Probleme vorzutragen. In einer 2. Sitzung wurde dann festgestellt, dass sich nichts getan hat. Seitdem wartet man auf die Dinge die da von der CEN kommen werden. Oder von der ADCO oder wann und von wem auch immer. Petition MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER 5. Antwort der Kommission (REV), eingegangen am 30. August 2012 Im April 2012 wurde die Frage der Sicht auf Erdbaumaschinen bei einem Treffen einer Arbeitsgruppe zu Erdbaumaschinen erörtert, die von der für den Fachbereich Maschinen zuständigen Gruppe für Verwaltungszusammenarbeit (ADCO) eingesetzt wurde. Die Arbeitsgruppe umfasst Vertreter der Mitgliedstaaten, der einschlägigen Normierungsgremien, der Hersteller von Maschinen, der Agenturen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der Dienststellen der Kommission. Es wurde festgestellt, dass sich der Stand der Technik seit der Veröffentlichung der vorliegenden Fassungen der relevanten harmonisierten Normen weiterentwickelt hat. Insbesondere die Qualität der Kamera-Monitor-Systeme wurde erheblich verbessert. Es wurde vereinbart, dass die Anforderungen der Normen EN und ISO 5006 bezüglich der Sicht angesichts des Stands der Technik angepasst werden müssen, indem wirksame Sehhilfsvorichtungen einschließlich Kamera-Monitor-Systemen und ähnlichen Systemen zur Erkennung von im Fahrweg befindlichen Personen zum Einsatz kommen. Die Normungsgremien haben sich dazu verpflichtet, die Überprüfungen dieser Normen in Kürze einzuleiten. Die Arbeitsgruppe hat zudem beschlossen, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, falls nötig Maßnahmen zur Verbesserung der Sicht auf bereits in Betrieb befindlichen Maschinen zu ergreifen. 1 Außerdem möchte die Kommission betonen, dass in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG die allgemeinen Grundsätze für die Verhütung berufsbedingter Gefahren, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz und die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren niedergelegt sind. Laut Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a muss der Arbeitgeber Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, unter anderem bei der Auswahl von Arbeitsmitteln, beurteilen und die entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenverhütung treffen. Die Kommission begrüßt die Initiative der Mitgliedstaaten, die ADCO-Arbeitsgruppe zu Erdbaumaschinen einzurichten und die Verbesserung der Anforderungen der einschlägigen Normen bezüglich der Sicht zu vereinbaren. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden den Mitgliedstaaten bei den Sitzungen der Arbeitsgruppe Maschinen und der ADCO-Gruppe am 3. und 4. Juli 2012 mitgeteilt.

6 Die Kommission wird sich schriftlich an das Europäische Komitee für Normung (CEN) wenden, um die Relevanz und die Dringlichkeit dieser Angelegenheit angesichts der nicht hinnehmbaren Zahl tödlicher und schwerer Unfälle im Zusammenhang mit einer unzureichenden Sicht herauszustellen. Die Kommission war sehr ungehalten über die Schnelligkeit der Ergebnisse und hat dann die Norm zurückgezogen. This is a formal objection launched by the Commission on 20 March 2014 against EN 474-1:2006+A3:2013 the references of which have been published in the Official Journal of the European Union. Die Norm ist weg und das ist gut so. Rudi Clemens: Die Vermutungswirkung als Persilschein der harmonisierten Normen DIN EN 474-1/ISO 5006:2006 für Hersteller sich der Risikoanalyse zu entziehen ist ab 28. Januar 2015 hinfällig. Frage, was bedeutet das? Wenn man den Herstellern und dem Verband glaubt ist das der Untergang des Abendlandes. Das Gegenteil ist der Fall. Ab sofort, ab 28.Jan müssen Maschinenhersteller für das Thema Sicht bei dem sie sich bisher auf die harmonisierten Normen berufen konnten, egal wie alt, egal ob richtig oder falsch, sich wieder an die Risikoanalyse halten, die jeder Hersteller durchführen muss. Jede neue Maschine, erfordert neue Risikoanalyse und Maßnahmen. Gibt es eine harmonisierte Norm, konnten sie sich auf die Vermutungswirkung der Norm beziehen. Wurde das Thema z. B. Sicht in der Norm behandelt, konnten sie bisher sogar in diesem Bereich ganz auf die Risikoanalyse verzichten. Dieses Privileg ist jetzt genommen. Und deshalb werden allein dadurch die Maschinen schon sicherer. Bringt der Hersteller alle drei Jahre zur Bauma eine neue Maschine auf den Markt, muss er jedes Mal eine Risikoanalyse durchführen. Damit ist die Maschine auch sicherheitstechnich immer auf den neuesten Stand. Bei der Norm bleibt die Sicherheit zurück, sie veraltet. Stellt man dann fest, dass sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, dauert es noch mal 7-10 Jahre bis sie geändert ist. Dabei bringen die Lobbyisten dann wieder ihre Interessen unter. Weder der Arbeitgeber, noch die Arbeitnehmer haben da was von. Sie verstehen sie nicht, weil Fachchinesisch und in englischer Sprache und müssten jede einzelne für ca. 200 Euro kaufen. Die Normen haben nur Vorteile für die Hersteller und andere Lobbyisten. Der Betreiber geht davon aus, das die Maschine sicher ist, weil sie geprüft ist. Das ist nachweislich nicht der Fall. Im Falle eines Unfalls kaufen sich die Unternehmer zusehends immer mehr nach 153a frei, oder die Schuld wird dem Fahrer angelastet. Der Arbeitsschutz in Deutschland ist auf einem sinkenden Niveau. Der Verband VDMA hatte sich schon durch Herrn Rene Kampmeier CEN/TC 151 Sekretär in einer Fachzeitschrift über die Petition von Rudi Clemens völlig negativ geäußert. Jetzt wurde ein Positionspapier von Frau Ute Kiefer verfasst, die sich hauptsächlich mit den Kamerasystemen auseinandersetzt, die sie qualitativ bemängelt. Die Dame war auf einer von mir zusammen mit dem BMAS durchgeführten Veranstaltung, den Heinsberger Baumaschinentagen - wo führende Hersteller neue Systeme aufgezeigt haben, welche zurzeit zur Verfügung stehen. Das jetzt herausgegebene Positionspapier des VDMA wird von keinem Fachmann geteilt. Die BG BAU sah sich genötigt dazu eine Gegendarstellung herauszugeben. Kommentar des DGUV-Sachgebiets Tiefbau zu: VDMA-Position zum Sichtfeld bei Erdbaumaschinen Die Beiträge von den Heinsberger Baumaschinentagen können sie auf der Homepage Gesunde- Bauarbeit herunterladen. Es waren auch führende Vertreter des BMAS mit Vorträgen dabei. Der Herr Kampmeier ist bei der Arbeitsgruppe der KAN dabei und auch bei der CEN Aufgaben VDMA als Sekretär, sowie führende Mitarbeiter der BG BAU. Jetzt muss der Hersteller seine Risikoanalyse nachweisen. Er muss für unsichere Maschinen haften, wenn sie nicht der Maschinenrichtlinie entsprechen. Der Wegfall der Norm war ein guter Tag für die ohnehin am höchsten belasteten Berufe auf den Baustellen. Die Grundsätze zur Risikobeurteilung Richtlinie 2006/42/EG vom Maschinenrichtlinie Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung

7 vorgenommen wird. Ziel der Risikobeurteilung ist die Ermittlung und Erfüllung der für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie. Die Risikobeurteilung ist von Konstruktionsbeginn an vorzunehmen. Nur dann darf der Hersteller das CE Zeichen anbringen. Es ist unberechtigt auf fast jeder Maschine angebracht. Die Produktüberwachung lässt sehenden Auges zu, oder muss aus Personalmangel zulassen, wie hier Menschen auf grausamste Weise von unsicheren Maschinen zermalmt werden. Meist nach Jahren kommt es zum Prozess. Der Überfahrene ist schuld, weil er sich im Gefahrenbereich aufgehalten hat und der Fahrer, der nicht richtig geschaut hat. Letzterer ist auch ein Opfer. Es werden die Opfer zu Tätern gemacht. Stellungnahme von Herrn MinDir Koll vom 16. November an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf dessen Anfrage vom 5. September Es ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Normen zwar ein wichtiges Instrument für den Entwurf und die Konstruktion von Baumaschinen darstellen, verbindlich einzuhalten sind jedoch nicht die Normen, sondern die geltenden Rechtsvorschriften; dies gilt umso mehr, wenn es in einer Norm anerkanntermaßen ein Sicherheitsdefizit gibt. Für Baumaschinen ist maßgeblich die EG- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. deren nationale Umsetzung (Produktsicherheitsgesetz i.v. m. der Maschinenverordnung). Dort ist auch der Beurteilungsmaßstab festgelegt, der durch die Vollzugsbehörden der Länder bei der Überprüfung von Baumaschinen anzuwenden ist. Am 8. Januar 2015 wurde im EU-Amtsblatt ein Kommissionsbeschluss veröffentlicht, der die Listung der Norm mit einem Warnhinweis versieht. Damit löst die Anwendung der EN ab dem 28.Januar 2015 keine Vermutungswirkung hinsichtlich der Sichtanforderungen der Maschinenrichtlinie mehr aus: Jetzt kommt es wieder auf die Risikoanalyse an. Sie ist bei jeder neuen Maschine vom Hersteller durchzuführen, dann ist sie immer auf dem aktuellen Stand der Technik. Der ist auch gesetzlich gefordert, bei Normen aber oft nicht oder nicht mehr gegeben, weil Normen altern. Bestätigt wird das eindrucksvoll durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahresbericht Gefährliche Produkte 2011, da heißt es Zitat: Hinter jedem einzelnen Unfall steht jedoch unsagbares menschliches Leid, welches zum Teil vielleicht durch ein intelligent konstruiertes Arbeitsmittel zu verhindern gewesen wäre. Hier sollten sich Hersteller wie Marktüberwachungsbehörden fragen, ob es eigentlich noch zeitgemäß ist, z. B. Bau- oder Flurförderzeuge ohne ausreichende Sicht vom Fahrerplatz aus in Verkehr zu bringen und ob es noch immer keine ausreichende technische Sicherung gegen das Umkippen infolge unangepasster Lastschwerpunkte bzw. Fahrgeschwindigkeiten gibt. Weiter heißt es in einer weiteren Kommentierung in dem Bericht Zitat: Es muss hier die Frage erlaubt sein, ob die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden tatsächlich in den Bereichen Überwachungsschwerpunkte bilden, in denen hohe Unfallzahlen existieren. In der Marktaufsicht/-überwachung, Art. 4 RL 2006/42/EG, 8 9. GPSGV steht geschrieben: Die zuständigen Behörden haben alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Maschine nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, wenn die Anforderungen der RL 2006/42/EG bzw. der 9. GPSGV erfüllt sind und keine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit von der Maschine ausgeht. Der überwiegende Teil aller Baumaschinen, deren Gewicht mehr als 10 Tonnen beträgt, haben keine oder unzureichende Sichtverbesserungen angebaut. Somit dürften sie erst gar nicht auf den Markt gebracht und nicht mit der CE- Kennzeichnung ausgestattet sein. Denn die CE-Kennzeichnung lässt erwarten, dass die Baumaschine sicher sei also mit der Maschinenrichtlinie übereinstimmt, was aber in der Realität meist nicht der Fall ist. Ich habe vieles unternommen auch in der Praxis habe ich Schulungen zum Thema für die IG BAU in ganz Deutschland durchgeführt. Artikel in Fachzeitschriften wie schon 2008 in Steine Erden, von der BGRCI, da kann man mal sehen wie lange ich da schon dran bin, ein Armutszeugnis für die Verantwortlichen angesichts der vielen Toten und Schwerstbehinderten. Auch ein Film gedreht mit dem WDR, der in einem Jahr mal auf YouTube gesehen wurde. Tödliche Baumaschinen Das Wissen um den Arbeitsschutz tendiert bei den Beschäftigten gegen Null. Die Gründe sind vielfältig, haben z. B. damit zu tun das man für hochgefährliche Baumaschinen keinen Führerschein (außer auf der Straße) oder Qualifikationsnachweis braucht. Eine Einweisung und

8 eine Beauftragung durch den Arbeitgeber reichen aus. Jeder Laie kann diese gefährlichen Maschinen fahren, während man für jedes Mofa und jeden kleinen PKW Anhänger eine Prüfung nachweisen muss. Das Interesse der Bauarbeitgeber an Sicherheit lässt gegenüber anderen Branchen deutlich zu wünschen übrig. Die reden seit den 90er Jahren von einem ruinösen Preiskampf dem sie sich stellen müssten. Die Situation wird durch das immer weiter um sich greifende Subunternehmertum weiter verschärfen. Auch die Vermietung von Baumaschinen mit Personal spielt immer mehr eine Rolle. Oft sind das Scheinselbständige, die brauchen dann keine Einweisung und keine Unterweisung. Baumaschinenhersteller die ich auf die mangelnde Sicherheit und den Gesundheitsschutz angesprochen habe, berichten das sie beim Kauf um jeden Cent kämpfen müssen. Die Leistungsfähigkeit der Maschinen wird mit jeder Neukonstruktion verbessert. Da kommt es auch auf Euro für ein GPS-System nicht an, aber am Gesundheitsschutz wird beim Kauf gespart. Dies ist keine Plattitüde, sondern traurige Realität. Die BG Bau fördert sogar den Einbau von Systemen zur Sichtverbesserung finanziell, auch für sichere Schnellwechsler und Maschinen mit Partikelfilter. Die Norm ist zurückgezogen, dass bestätigt die EU durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, unterschrieben von Jean-Claude Juncker. Seit dem 1. November 2014 ist er Präsident der Europäischen Kommission. Jetzt hilft nur noch klagen. Bei jedem Unfall gegen die Hersteller, die Betreiber und auch Behörden. Verantwortung des Herstellers Produkthaftung nach 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB Der Schwerpunkt der Produkthaftung liegt zweifellos beim Hersteller, denn nach 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet er für Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler sowie für eine Verletzung der Produktbeobachtungspflicht. Der deliktsrechtliche Sorgfaltsmaßstab wird vom Bundesgerichtshof (BGH) an strengen Beurteilungskriterien ausgerichtet, und zwar an den jeweils neuesten sicherheitstechnischen Erkenntnissen. Dabei genügt es nicht, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik - wie z. B. DIN- Normen, VDE-Bestimmungen - eingehalten sind. Liegen erreichbare Erkenntnisse vor, die über diesen Standard hinausgehen, sind diese neueren Erkenntnisse einzuhalten,

9 Was sieht der Kollege rechts? Kein Bagger mehr ohne ohne Seitenkamera auf den Markt kommen.

10 Die Norm ist weg. Jetzt tüffeln die Spezialisten an einer neuen Norm. Damit soll die Person ab 1m Höhe zu sehen sein, statt 1,5m, was soll das bringen? Auf dem Bild ändert das nichts. Und was sieht der Kollege nach vorne? Auch hier gibt es Lösungen Stand der Dinge

11 Stand der Dinge im Moment. Vorgestellt auf der A+A Diese Einteilungen sind kein Schritt in die richtige Richtung, sie sind eine Provokation, weil sie wahrscheinlich keine Unfälle verhindern. Solang es keine Norm gibt, muss der Hersteller sichere Maschinen bauen und der Maschinenführer muss ausreichende Sicht auf seine Fahr- und Arbeitsbereiche haben. Damit ist alles gesagt. Der Persilschein Norm hilft nur dem Hersteller seine Gewinne zu maximieren mit freundlicher Unterstützung von Behörden und Organisationen. Irreführend Empfehlung des DGUV-Sachgebietes Tiefbau im Fachbereich Bauwesen vom BG BAU empfiehlt jetzt einen Schnelltest, der baldmöglichst umgesetzt werden soll. Dieser Schnelltest stiftet noch mehr Verwirrung, und er entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage Da wird von einem Meter gesprochen, damit ist die Höhe der Person gemeint (Gebückte Haltung) Ist das Kriterium nicht erfüllt sind andere Maßnahmen zu treffen. Diese beziehen sich dann auf den Betreiber sowieso nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Hersteller ist wieder raus. Weder die Norm, noch die Empfehlungen der BG Bau noch der ADCO basieren zurzeit auf gesetzliche Grundlagen. Hiermit werden Parameter gesetzt die es gar nicht gibt, Es ist Aufgabe der BG Unfälle zu senken und nicht mit Normen und Zahlen Arbeitgeber zu unterstützen. Es ist dringend zu raten auf die Gefahrenanalyse des Herstellers zu achten. Wer es nicht tut muss das was der Hersteller nicht gemacht hat, muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung für die Versäumnisse geradezustehen.

12 Wird das vorbeschriebene Kriterium nicht erfüllt, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen zur Sichtverbesserung (z.b. Einbau von Kamera- /Monitorsystemen oder von zusätzlichen Spiegeln) müssen baldmöglichst umgesetzt werden Die Vorschrift aus der Maschinenrichtlinie das technische Maßnahmen einzubauen sind, besteht seit 23 Jahren. Seit da Pflicht. Eine Verschiebung auf baldmöglichst ist dann wahrscheinlich der St. Nimmerleinstag. Baggerfahrer mit Zollstock unterwegs? Würde beim Bild rechts der Kollege etwas mehr nach

13 rechts stehen, wäre er gänzlich durch den Auspuff verdeckt. Mit einem KMS System bestünde das Problem nicht. Der angegeben 1 Meter stammt noch aus der alten Norm. Die gilt aber jetzt nicht mehr. Der Vortrag ist von Mir ist völlig unverständlich warum die BG auf der Sitzung bei der KAN den 1m wieder ins Gespräch gebracht hat und über die CEN verbreitet. Auch Hinweise auf die Empfehlungen der ADCO erhalten diesen Meter. Da bleibt ein Toter Winkel. Die Kommission teilte am 27. Januar mit: Hersteller von Maschinen müssen deshalb alle toten Winkel berücksichtigen, die zu Risiken für gefährdete Personen führen können. Davon tote Winkel von 1,5 m auf 1 m zu verkleinern bringt gar nichts. Am Boden liegende Personen werden in beiden Fällen nicht erkannt. Auch von einer Unterteilung wie die KAN berichtet kann keine Rede sein. Ausreichende Sicht ist gefordert, tote Winkel bieten keine ausreichende Sicht. Nochmals: Alles was von der BG, der CEN der ADCO empfohlen wird ist nicht gesetzlich geregelt. Wenn die EU die bisherige Norm mit dem 1 Meter als nicht ausreichend gesehen hat, und die Norm zurückgezogen hat, warum will man ihn dann wieder einführen. Kameras die den gesamten Bereich ab Heck der Maschine wiedergeben, sind bei meiner Firma im Einsatz und nicht teurer als Kameras die 1m toten Winkel haben. Ist das Altersgerecht? Kann man diese Tätigkeit bis 67 ausführen? Junge Union fordert aktuell bis 70. In die gleiche Kerbe schlägt die OECD

14 Fehlkonstruktion. Kann durch den Betreiber im Rahmen seiner Verpflichtung aus der Betriebsicherheitverordnung nicht geändert werden. Erste Stufe 70 cm, 2 Stufe, dann steht man vor dem Motorraum und muss sich rüber hangeln. Tritt als Vertiefung unter der Tür viel zu schmal. Der Aufstieg über die Reifen ist nicht erlaubt.

15 Baggerfahrer mit Leiter unterwegs. Hinter dem Führerhaus ist ein Laufsteg über den man den Motorraum erreichen kann. Die Motorhaube dahinter ist aus Kunststoff und darf nicht betreten werden. Hinten am Heck wurden bei dem neuen Bagger die Halterungen für die Antennen angebracht. Die muss der Maschinenführer morgens dran montieren und abends abnehmen, da sie einige tausend Euro pro Stück kosten. Bei fast allen Baggern sind die Antennen auf dem Heck ganz hinten. Bei Frauenrath wurde Bagger reklamiert und umgebaut. Leiter nicht mehr erforderlich. Sicher, altersgerecht, ergonomisch.

16 Rechtsgrundlagen MRL Anhang 1 Ergonomie der Richtlinie, Aspekte der Ergonomie Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind fünf Faktoren aufgezählt, die bei der Konstruktion von Maschinen berücksichtigt werden müssen. Die Auflistung soll die Aufmerksamkeit der Hersteller auf wichtige ergonomische Grundsätze lenken: Unterschiede der Bediener Bewegungsfreiraum Arbeitsrhythmus Aufmerksamkeit Schnittstelle Mensch/Maschine Aus diesen Faktoren können beim Bediener körperliche und psychische Belastungen und in der Folge Unbehagen und Ermüdung entstehen. Diese können wiederum beispielsweise Muskel-Skelett- Erkrankungen verursachen oder die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen. Maschinenhersteller müssen diese negativen Auswirkungen so weit wie möglich verringern, indem sie ergonomische Faktoren angemessen berücksichtigen. Raupen haben keine Außenspiegel, sie entsprechen nicht der MaschRL

17 Raupe Baujahr 2015, ohne Rückspiegel. Sicherheit gefährdet, weil er sich immer umdrehen muss, Gesundheit gefährdet, weil er im Sitz nach vorne rutschen muss zum Verdrehen. Dadurch entfällt die stützende Wirkung durch den Sitz und gleichzeitig werden Stöße (Vibrationen) durch die nicht gefederte und nicht bereifte Maschine in erhöhtem Maße auf den Körper übertragen. Maschine entspricht weder den Sicherheitsanforderungen, noch dem Gesundheitsschutz und der Maschinenrichtlinie und darf so gar nicht in Verkehr gebracht werden. Das CE Zeichen ist zu Unrecht angebracht. Diese Gefährdungen sind bei der Gefährdungsbeurteilung nach 3 Abs.1 BetrSichV insbesondere in Bezug auf die Benutzung des Arbeitsmittels zu berücksichtigen. Dies können Gefährdungen sein, die vom Arbeitsmittel selbst ausgehen oder durch Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, den Arbeitsstoffen oder der Umgebung entstehen. Es können sich aber auch Gefährdungen dadurch ergeben, dass die Beschäftigten durch die Benutzung des Arbeitsmittels (ungünstig) belastet werden, z. B. durch eine unergonomische Haltung oder Über- oder Unterforderung. Als Folge solcher mittelbareren Gefährdungen kann es kurz- oder langfristig zu Gesundheitsschäden kommen oder Handlungsfehler werden begünstigt. Auch die aus ergonomischer Sicht ungeeignete Auswahl oder Gestaltung von Schutzmaßnahmen kann zu Gefährdungen führen. Entsprechend hat der Arbeitgeber nach 4 Abs. 4 BetrSichV bei der Festlegung von Maßnahmen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln auch die ergonomischen Zusammenhänge zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Körperhaltung, die Beschäftigte bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen Arbeitsplätze Fahrerplatz Der Fahrerplatz ist nach ergonomischen Grundsätzen anzulegen. Die Sicht vom Fahrerplatz aus muss so gut sein, dass der Fahrer die Maschine und ihre Werkzeuge unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen ohne jede Gefahr für sich und andere Personen handhaben kann. Gefahren durch unzureichende Direktsicht muss erforderlichenfalls durch geeignete Hilfsvorrichtungen begegnet werden. Stellt der Arbeitgeber eine richtlinienkonforme Maschine (mit EG-Konformitätserklärung, CE- Kennzeichnung und zugehöriger Betriebsanleitung) seinen Beschäftigten zur Verfügung, kann er sich nicht ausschließlich auf die CE-Kennzeichnung verlassen. Er hat die Pflicht zu prüfen, ob z. B. die Konformitätserklärung oder die Betriebsanleitung den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht oder ob die Maschine offensichtliche Mängel aufweist. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsmittel über die gesamte Benutzungsdauer sicher bleiben. Raupen ohne Kamera entsprechen somit auch nicht dem Anhang 1 der Maschinenrichtlinie. Neue Maschinen die jetzt auf der Bauma verkauft werden, haben eine lange Lebenszeit. Das heißt, wenn die Defizite durch Konstruktionsfehler jetzt nicht verhindert werden, stellen sie in den nächsten 20 Jahren noch eine erhebliche Gefahr dar. Das ist nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass neue unsichere Maschinen verkauft werden, welche der Betreiber ohne Umbau nicht einsetzen darf. Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1151, Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren

18 Sicherheitskennzeichnung Warnhinweise. Seit über 30 Jahren kenne ich die Sicherheitskennzeichnung an Baumaschinen eines Weltmarktführers so. Achtung Gefahr, 2 hinten und 2 auf dem Löffelstiel. Welche Gefahr? In gelber Farbe auf gelbem Untergrund ohne Zusatz wofür der Hinweis warnt. Unzureichend, weil zu klein. Entspricht nicht den Vorschriften. In der Betriebsanleitung steht was Anderes.

19 Wem sollen diese Schilder warnen? Von mir entwickelte Aufkleber. Gut sichtbar und der Gefährdungsanalyse entsprechend.hier die Folie für rechts beim Bagger, ein Aufenthaltsverbot. Für hinten gibt es auch ein Verbot, es gibt keine Tätigkeit die direkt hinter dem Bagger ausgeführt werden muss. Links und vorne ist dann für Befugte erlaubt in Abstimmung mit dem Maschinenführer,

20 Schnellwechsler Weitere Probleme mit tödlichen Unfällen sind abfallende Schnellwechsler an Baggern. Die schweizerische SUVA hat reagiert und unsichere Geräte verboten. In Deutschland habe ich nicht einen Bericht darüber gelesen. Das Problem wird unter den Teppich gekehrt. (obwohl die BG Bau sichere SW finanziell fördert) Ich persönlich bezweifle das dies richtig ist, unsichere Geräte zu verkaufen und dann für Sicherheit extra zu bezahlen) Die Suva beaufsichtigt für die Betriebe der Baubranche sowohl die Anwendung der Arbeitsmittel als auch deren Produktesicherheit. Gestützt auf diesen gesetzlichen Auftrag hat die Suva sogenannte Produktkontrollverfahren für mehrere heute gängige hydraulische Schnellwechseleinrichtungen eröffnet. Diese haben zum Ziel, Sicherheitsmängel an den Produkten zu beheben. Bei der Behebung dieser Mängel sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG, Anhang I) umzusetzen. Unfallbild, Schaufel abgefallen. Mitarbeiter hat überlebt.

21 Unakzeptable Notlösung eines Fahrers. Keine Zurrpunkte Baujahr 2001 Planierraupe: Entspricht nicht dem Anhang I, Maschinen müssen sicher transportiert werden können. Erd- und Straßenbaumaschinen Die Hersteller von Erd- und Straßenbaumaschinen müssen die Maschinen mit geeigneten Zurrpunkten versehen und kennzeichnen, deren Nutzung muss in der Betriebsanleitung beschrieben sein. (DIN EN Erdbaumaschinen, DIN-EN Straßenbaumaschinen) Partikelfilter Dem werde ich in Kürze eine separate Hintergrundinformation widmen Warnung durch das CECE Was Sie riskieren, wenn Sie eine nicht richtlinienkonforme Baumaschine einsetzen, kaufen oder verkaufen! Als anerkannter Interessenvertreter der europäischen Baumaschinenhersteller und damit verbundener Industrien fordert das CECE alle Händler, Bauunternehmen und Verbände zur Zusammenarbeit auf, um die EU von nicht konformen Baumaschinen zu befreien. Europäische Wirtschaftsteilnehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Verkauf, Import oder Einsatz von (neuen oder gebrauchten) Maschinen, die nicht richtlinienkonform sind und nicht korrekt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, erhebliche Risiken mit sich bringen kann. Das betrifft alle Maschinen, unabhängig von deren Marke. Ausgenommen sind nur gebrauchte Maschinen, die vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie 89/392/EWG im Jahr 1993 in Verkehr gebracht wurden. Für solche älteren Maschinen gelten ggf. die vorangegangenen nationalen Vorschriften. Folgen für Verkäufer von nicht richtlinienkonformen Maschinen : In den meisten Fällen verfällt oder verringert sich der Versicherungsschutz (entweder der Maschine oder des Finanzierungsleasings) Die Versicherungsverträge enthalten üblicherweise den Passus, dass die Maschine den geltenden europäischen Vorschriften entsprechen muss. Wenn die Versicherungsgesellschaft nicht darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass die Maschine nicht richtlinienkonform ist, kann ein

22 solches Verhalten als Vertragsverletzung betrachtet werden. Dies kann zu einer Nichtigkeit des Versicherungsvertrags und zu Schadenersatzforderungen führen. Bei Unfällen kann die Unfallversicherung den fehlbaren Verkäufer in Regress nehmen, wenn der Schaden durch eine nicht konforme Maschine verursacht wurde. Andere Händler bzw. Hersteller können Sie des unlauteren Wettbewerbs bezichtigen und so Ihre Geschäftstätigkeit gefährden. Wenn Verstöße bekannt werden, kann auch der Ruf Ihres Unternehmens Schaden nehmen. Ihre Kunden haben die Möglichkeit, gewichtige Argumente ins Feld zu führen, um Abschlusszahlungen zu verweigern oder sogar die Maschine überhaupt nicht zu bezahlen. Außerdem können Ihre Kunden auf Schadenersatz klagen Sollte die Maschine darüber hinaus Arbeitsschutzbestimmungen oder die Umweltgesetzgebung verletzen, kann das Inverkehrbringen einer nicht konformen Maschine zu Strafen führen, insbesondere, wenn sich Unfälle ereignen. Je nach nationalem Recht sind Bußgelder bzw. Haftstrafen möglich. Beispiele für Maßnahmen und Folgen Die unzulässige Maschine muss zurückgerufen oder ausgetauscht werden. Es können aber auch Geldbußen erhoben werden. In Belgien liegt diese beispielsweise bei bis zu Euro. In Großbritannien stellt ein Verstoß gegen die Bestimmungen sowohl ein Vergehen gemäß Gesetz zur fahrlässigen Tötung als auch gemäß Gesetz zum Schutz des Konsumenten von 1987 dar, und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten und einer Geldbuße in unbegrenzter Höhe belegt werden. Bei einem Unfall kann eine geschädigte Person über Produkthaftung gemäß Richtlinie 85/374/EWG auf Schadenersatz klagen. Wenn der Schaden durch eine nicht konforme Maschine verursacht wurde, besteht für den Hersteller (oder den Importeur) das erhebliche Risiko, dass ein Gericht eine solche nicht konforme Maschine als fehlerhaft ansieht und den Hersteller für den Schaden verantwortlich macht. Das Erstellen einer Konformitätserklärung oder einer CE-Kennzeichnung für eine nicht konforme Maschine gilt als Urkundenfälschung Wenn Sie eine Maschine mit einer gefälschten Konformitätserklärung verkaufen, machen Sie sich strafbar. Eine vom Verkäufer oder Importeur der Maschine vertraglich zugesicherte Garantie verfällt zumeist, sobald eine Maschine modifiziert und so zu einer nicht konformen Maschine wurde. Außerdem verfällt eine solche Garantie, wenn eine nicht konforme Maschine, die nicht für den Einsatz in der EU bestimmt ist, trotzdem importiert wird

23 Keine Kamera (was in der Mitte zu sehen ist, ist eine Schraube) Der Fahrer sieht hinter sich nichts. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen! Der Worte sind genug gewechselt. Wenn alle Appelle und Bitten an Hersteller, Marktüberwachung, Berufsgenossenschaften,

24 Gewerbeaufsicht versagen das sie ihrer Verantwortung nachkommen, muss geltendes Recht eingeklagt werden. Und bei jedem Unfall muss geklärt werden, wer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, um Geld oder Personal zu sparen, das gilt auch für den Staat. Auch Bauarbeiter sind von den Grundrechten auf Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen. Download Stand der Dinge Vortrag von Rudi Clemens Heinsberger Baumaschinentage Anstelle des Baggerfahrers der einen Kollegen rückwärts totfährt zu bestrafen der auch ein Opfer ist, gehen die, welche den Unfall hätten verhindern können leer aus. Hier müssen die Opfer oder ihre Angehörigen klagen. Geben sie die Sache einem Rechtsanwalt und treten als Nebenkläger auf. Dieser soll sich von einem Sachkundigen, z.b. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem SiGeKo oder auch mit der Gewerbeaufsicht die auch für die Produktsicherheit zuständig ist beraten und dann klagen. Und zwar nicht gegen den völlig überforderten Kleinunternehmer, sondern diejenigen die sehenden Auges Maschinen in Verkehr bringen, welche nicht rechtskonform und nicht dem Stand der Technik entsprechen. Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte Haftung des Herstellers Gemäß 823 Abs. 1 BGB haftet unter anderem der Hersteller eines Produkts für Rechtsgutverletzungen, falls diese durch Verletzung von Verkehrspflichten entstanden sind. Die Verletzung einer Verkehrspflicht umfasst unter anderem das Vorliegen eines Konstruktionsfehlers. Ein Konstruktionsfehler eines Produkts liegt nach der Rechtsprechung bereits vor, wenn dieses nach seiner Konstruktion hinter dem gebotenen Sicherheitsstandard zurückbleibt. Maßgeblich für den Sicherheitsstandard sind insbesondere die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Bei einer Maschine sind dies die Vorschriften der Maschinenrichtlinie (hier Anhang I) und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften Antwort auf meine Anfrage zum Thema bei einer der renommiertesten und größten Rechtsanwaltkanzleien In Deutschland. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Umsetzungsdefizite bei der Rückraumüberwachung von Maschinen stellt sich die Situation aus meiner Sicht wie folgt dar: Generell gilt, dass ein Hersteller nach den Grundsätzen der Produkthaftung deliktsrechtlich für Schäden einzustehen hat, die auf einer fehlerhaften Konstruktion oder Fabrikation beruhen. Fehlerhaft ist ein Produkt, wenn es Sicherheitsmängel aufweist. In 3 Abs. 1 ProdHG heißt es hier: "Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann-...des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann" Das Inverkehrbringen von nicht verkehrssicheren Produkten kann im Einzelfall auch eine strafrechtliche Haftung des Herstellers begründen, wenn gegen zwingende gesetzliche Sicherheitsanforderungen verstoßen wurde und das Produkt daher gar nicht in Verkehr gebracht werden durfte. Der Betreiber ist nach ArbSchG und BetrSichV als Arbeitgeber verpflichtet, notwendige Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die sich wiederum am Stand der Technik auszurichten haben, vgl. 3 Abs. 1, 4 Nr. 3 ArbSchG, 3 ff. BetrSichV. Kommt der Betreiber Prüfpflichten nach der BetrSichV nicht nach oder hilft er offensichtlichen Sicherheitsdefiziten nicht nach, so kann auch dies zu einer Haftung führen, vgl. auch den Ordnungswidrigkeitstatbestand in 25 BetrSichV. Strafrechtlich hat der Arbeitgeber hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach der Rechtsprechung eine Garantenstellung, so dass prinzipiell auch eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen notwendiger Sicherheitsvorkehrungen in Betracht kommt. Der Stand der Technik - der jeweils im Einzelfall anhand einschlägiger Normierungen konkretisiert werden muss - hat im vorliegenden Zusammenhang tatsächlich wesentliche Bedeutung. Vom Arbeitgeber mit der Prüfung bzw. dem Arbeitsschutz beauftragte Personen können im Einzelfall selbst zivil- und auch strafrechtlich wegen der Verletzung der ihnen übertragenen

25 Verkehrssicherungspflicht haften. Allerdings bleibt auch hier der Arbeitgeber für die Organisation und Kontrolle des Arbeitsschutzes verantwortlich. Diese Spiegel sind nicht mehr zulässig, weil sie nicht dem Stand der Technik entsprechen. Sie vereisen, verstellen sich an Strauchwerk, sind bei Regen ungeeignet, sind nur durch verdrehen des Oberkörpers einzusehen, durch das Heckfenster, was bei Baggern sehr stark verschmutzt und keinen Heckscheibenwischer hat. Ohne Warnweste und weißen Helm mit etwas dunklerer Kleidung wäre die Person im Schatten des Baggers in Sekundenbruchteilen die der Fahrer hat wohl nicht gesehen worden.

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