PARA-OPERATIONEN AB LSZU VERSION 1 VOM 10.MAI 2012
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- Curt Geier
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1 PARA-OPERATIONEN AB LSZU VERSION 1 VOM 10.MAI 2012 Weisungen über den Ablauf von Fallschirm-Betrieb ab dem Flugplatz Buttwil / LSZU Allgemeines: Bei Nichtbefolgung dieser Regeln behält sich der Flugplatzhalter vor, den Sprungbetrieb jederzeit sofort einzustellen. Änderungen dieser Weisungen durch den Flugplatzhalter sind jederzeit möglich, werden der FGF mitgeteilt und sind sofort verbindlich. 1. Betriebszeiten (gelten von MO bis SO / LT): Erster Start ab Buttwil für Para-Ops.: SA, SO und Feiertage nicht vor Erster Start ab Buttwil für Para-Ops.: MO bis FR nicht vor Landung mit Absetzen über Buttwil von extern kommend vorher möglich. Ausnahmen: Ostern, Auffahrt, Pfingst-Sonntag (Flugplatz bis 1000 geschlossen). Zwischen 1200 und 1330 immer nur ein Start für Para-Ops. Letzter Start ab Buttwil für Para-Ops. (mit Landung in Buttwil) spätestens Start (mit Absetzen in Buttwil und Landung extern) möglich bis max Sprungdienstleiter: Ist bei Segelflugbetrieb täglich bei deren Briefing anwesend und erklärt allen anwesenden Segelflugpiloten den Ablauf des Sprungbetriebs und die Weisungen für Luftraumbenutzer. Muss vor Beginn des Sprungbetriebs sicherstellen, dass sein Funkgerät funktionstüchtig ist. Muss nach dem Start der Absetzmaschine ständig am Funk erreichbar sein und darf nicht durch andere Tätigkeiten (C-Büro, Schleppen, Rundflug, etc.)abgelenkt sein. Sein Rufzeichen: PARA BUTTWIL Hält sich an die Absetzverfahren, beschrieben in Weisung für alle Luftraumbenutzer. Ohne Sprungdienstleiter und funktionstüchtiges Funkgerät muss der Sprungdienst sofort eingestellt werden. 3. Piloten: Alle in Buttwil eingesetzten Piloten müssen vor oder zu Beginn ihres ersten Einsatzes in Buttwil von Christian Weber (FGF) oder Markus Stadelmann (FSE) während mindestens drei (Absetz-) Flügen in die genauen DEP-Routen sowie Anflug / Landung / Bodenoperation eingewiesen werden. Siehe Abflugrouten Parabetrieb Der Flugplatzhalter behält sich vor, Piloten die sich nicht an die Routen halten und dadurch Reklamationen verursachen, vom Betrieb auszuschliessen. Die frühzeitige Organisation aller Beteiligten der Einweisung obliegt der FGF Das rechtzeitige Bekanntmachen über die Verfahren mit SKYGUIDE ist Sache des Piloten. Siehe Para-Vereinbarung Skyguide Buttwil 4. Flugzeuge: PAC 750XL / 4-Blatt Propeller von Beromünster Pilatus Porter PC-6 / B2-H4, HB-FKC von Triengen C182 (für Grundkurse) von Beromünster oder Speck Grundsätzlich sind nur HB-Flugzeuge der Lärmklasse D zugelassen. (Ausnahme: PAC) Alle weiteren zum Einsatz geplanten Flugzeuge müssen vorgängig gemeldet und vom Flugplatzhalter genehmigt werden. Auch für diese Piloten gilt die gleiche Einweisungspflicht. LSZU / Buttwil Airport AG, Mai 2012
2 PARA-OPERATIONEN AB LSZU VERSION 1 VOM 10.MAI Flugplatzbenutzung: Das OK für die Flugplatzbenutzung an Wochenenden ist abhängig vom Pistenzustand und muss für jedes Wochenende bis FR-Nachmittag in LSZU eingeholt werden. PAC und Porter dürfen für Start und Landung ausschliesslich nur die Segelflugpiste verwenden. (siehe Anhang Ground operation LSZU ) C182 kann auf der Motorpiste operiert werden. 6. Treibstoff: Die Verfügbarkeit von AVGAS 100LL und JET A1 ist nicht garantiert. Anhand der geschätzten maximalen Verbräuche für das Wochenende kann spätestens am FR-Nachmittag entschieden werden, ob Betankung in Buttwil möglich sein wird. Andernfalls muss die FGF selber für eine zulässige Betankungsmöglichkeit besorgt sein. Bei Betankungen muss von der FGF Hilfspersonal gestellt werden, um das Flugzeug geeignet zu positionieren und nachher sofort umzuparken. Vor jeder Betankung muss im C-Büro der Tankschlüssel geholt werden. Während der Betankung darf sich niemand an Bord befinden und das Triebwerk ist abgestellt. Das Flugzeug ist nach jeder Betankung sofort auf seinen Parkplatz zu stellen. Nach Abschluss jeder Betankung muss der Tankschlüssel zurückgebracht und der Treibstoff- Bezugsschein im C-Büro ausgefüllt werden. 7. Einsteigen der Springer: Das Einsteigen der Springer darf nicht an der Tankstelle oder auf dem Rollweg erfolgen, sondern ausschliesslich am dafür bestimmten Parkplatz gemäss Ground-Operation. 8. Formular Sprungbetrieb: Der Sprungdienstleiter füllt nach dem Betriebsende das Formular Sprungbetrieb aus und gibt dies im C-Büro ab. LSZU / Buttwil Airport AG, Mai 2012
3 GROUND-OPERATION BUTTWIL: PAC UND PORTER Landebereich Motorflugpiste Einsteigen und Parking Landezone Para Die rot / weiss markierte Motorflugpiste darf weder für Starts noch Landungen benutzt werden! 1.: Line up Position, wenn Segelflugzeuge am Pistenanfang aufliniert zum Start sind. 2.: Line up Position, wenn am Pistenanfang keine Segelflugzeuge aufliniert sind. 3.: Abrollen nach der Landung am Pistenende. Landebereich PAC und Porter: THR querab vom Türmli beim C. Zum Start am Pistenanfang aufgestellte Segelflugzeuge können überflogen werden. Ist die Segelflugpiste durch eben gelandete Segelflugzeuge blockiert, muss durchgestartet werden.
4 PARABOX HORBEN FLUGROUTEN FÜR ABSETZFLUGZEUGE IN BUTTWIL ALLE ABSETZFLUGZEUGE HABEN DIE EINGEZEICHNETEN ROUTEN 1 BIS 4 IN WECHSELNDER REIHENFOLGE ZU BENUTZEN. ALSO NIE ZWEIMAL NACHEINANDER DIE GLEICHE VARIANTE. SINKFLÜGE NACH DEM ABSETZEN SIND MÖGLICHST ABWECHSELND EINMAL ÖSTLICH, EINMAL WESTLICH DER PISTENACHSE IN RICHTUNG HORBEN, LONGFINAL 34 DURCHZUFÜHREN.
5 WEISUNGEN AN ALLE LUFTRAUMBENUTZER Absetzverfahren für Fallschirmabsprünge im Raum Buttwil: 1. Der Absetzpilot bringt das Flugzeug zum Anflug über Buttwil 2. 5 Minuten vor dem Absetzen meldet der Pilot auf der Flugplatzfrequenz 122,150 das bevorstehende Absetzen: Buttwil, Fallschirmspringer in 5 Minuten 3. Der Sprungdienstleiter ( Para Buttwil ) meldet dem Piloten: Verstanden 4. Der Flugdienstleiter der Segelflieger gibt die Info von Punkt 2 auf der Flugplatz- und der Segelflugfrequenz an die Segelflieger weiter und verlangt die Räumung der Parabox (siehe Beilagen) Minute vor dem Absetzen meldet der Pilot auf der Flugplatzfrequenz 122,150 dass die Fallschirmspringer im Anflug sind: Buttwil, Fallschirmspringer in 1 Minute 6. Falls sich noch Segelflieger in der Parabox befinden, meldet der Sprungdienstleiter dem Absetzpiloten Luftraum negativ, andernfalls: Luftraum frei 7. Die Fallschirmspringer kontrollieren vor dem Verlassen des Flugzeuges den Luftraum. 8. Die Fallschirmspringer springen in der vorgegebenen Parabox. 9. Der Absetzpilot meldet: alle Fallschirmspringer in der Luft 10. Der Sprungdienstleiter meldet: alle Fallschirmspringer gelandet Verhalten aller am Flug- und Sprungbetrieb Beteiligten: Piloten von Motor- und Segelflugzeugen (Motorsegler und Schleppmaschinen gehören auch dazu!) und Helikoptern haben folgendes zu beachten: 1. Der Sprungdienstleiter ( Para Buttwil ) informiert aufrufende Piloten über den Status der Parabox sowie Aktivitäten der Springer, falls sich welche im Freifall oder am offenen Schirm befinden. 2. Ab der Meldung Fallschirmspringer in 5 Minuten wird die Parabox von allen gemieden oder verlassen bis zur Meldung alle Fallschirmspringer gelandet. 3. Wenn sich die Springer am offenen Schirm in der Landephase befinden, wird nicht gerollt, geschwebt, gestartet oder gelandet. Ausgenommen sind Segelflugzeuge in der Landephase. 4. Eben gelandete Flugzeuge warten nach Verlassen der Piste auf dem Hartbelagrollweg (bei der Barriere) bis der letzte Springer gelandet ist. 5. Piloten roll- oder startbereiter Flugzeuge oder Helikoptern melden rechtzeitig ihre Absicht zum Rollen / Starten und werden daraufhin (wenn nötig) von Para Buttwil zum Warten an ihrer Position aufgefordert. 6. Startbereite Flugzeuge warten entweder am Holdingpoint oder spätestens vor dem Eindrehen in die Piste. Keine Holdings in Line up Position 7. Startbereite Helikopter warten an der Tankstelle oder am westlichen Rand des Schwebefeldes am Boden. 8. Anfliegende Flugzeuge oder Helikopter fliegen ihr Holding entweder Ende Downwind oder verlängern Richtung Horben. 9. Para Buttwil meldet, sobald alle Springer gelandet sind. Damit ist der normale Betrieb wieder freigegeben. Firma/Fallschirm/Fallschirmbetrieb Buttwil/Weisungen an Luftraumbenutzer.doc
6 Auszug Para-Vereinbarung Skyguide / Buttwil PARA - VEREINBARUNG zwischen skyguide / ZÜRICH TWR und Buttwil LSZU Gegenstand: Fallschirmsprungbetrieb innerhalb der Zürich TMA Inkrafttreten: 18. Dezember Zweck Diese PARA - Vereinbarung regelt den Fallschirmsprungbetrieb innerhalb der Zürich TMA und im angrenzenden Luftraum ab 18. Dezember Generell 2.1. Die Sprungdienstleiter melden den Beginn und das Ende des Sprungbetriebes an den Daily Operations Manager ZÜRICH TOWER (Tel ). Ausnahme siehe Punkt 4.1. Dieser kann eine Verschiebung oder einen Unterbruch des Sprungbetriebes verlangen Das Ende des Sprungbetriebes kann auch via Funk gemeldet werden Während den DVO-Zeiten ist mit Verzögerungen und/oder Einschränkungen der maximalen Sprunghöhe zu rechnen Die maximale Sprunghöhe soll in der Regel FL 140 nicht überschreiten Für das Absetzflugzeug gelten folgende Regeln: Für den Steigflug innerhalb der TMA Zürich, und ausserhalb TMA Zürich für Steigflug in den Luftraum C, muss bei ZÜRICH DELTA, MHz oder wenn ZÜRICH DELTA geschlossen ist, bei ZÜRICH TERMINAL MHz, eine Freigabe verlangt werden (Ausnahmen siehe Punkt 3.2./4.3.) Eine Freigabe wird sowohl für den Einflug in die Zürich TMA, bzw. in den Luftraum C als auch für das Absetzen erteilt, die beiden Freigaben können auch gleichzeitig erteilt werden Der Steigflug muss in der Regel ausserhalb der Zürich TMA durchgeführt werden; Die Freigabe für das Absetzen beinhaltet immer auch den anschliessenden Sinkflug im Luftraum C Nach dem Absetzen der Springer muss das Absetzflugzeug, sofern im Luftraum C, immer über dem letzten Springer bleiben. 5. Generelle Verfahren Triengen/ Buttwil/ Luzern-Beromünster 5.1. Ausflug und Steigflug müssen in der Regel ausserhalb der permanenten TMA in Richtung der Steigzonen Nord und Süd erfolgen (siehe Beilage) Während DVO-Zeiten muss auf Anweisung von ZÜRICH DELTA oder ZÜRICH TERMINAL der Steigflug südlich der temporären TMA15 erfolgen Der Einflug muss aus den Steigzonen Nord und Süd erfolgen Ausserhalb der TMA Zürich und südlich der Alpen-Mittellandlinie ist ein Steigflug im Luftraum E bis FL 130 bei MIL ON bzw. bis FL 150 bei MIL OFF ohne Freigabe möglich. Bei EMMEN ON ist für den Einflug in den Luftraum C eine Freigabe notwendig. DELTA (bei Nichtbesetzung TERMINAL) koordiniert dies mit EMMEN Verfahren Triengen Das Absetzflugzeug wird angewiesen den Transponder auf Mode C Code 4270 einzustellen. V2.0 Vereinbarung PARA doc; 18. Dezember Verfahren Buttwil Das Absetzflugzeug wird angewiesen den Transponder auf Mode C Code 4271 einzustellen Verfahren Luzern-Beromünster Das Absetzflugzeug wird angewiesen den Transponder auf Mode C Code 4272 einzustellen. 6. Bemerkung Mit dieser PARA - Vereinbarung sind alle bisherigen Versionen aufgehoben.
7 Auszug Para-Vereinbarung Skyguide / Buttwil Beilage Anhang 2: Triengen, Buttwil, Luzern-Beromünster
8 ABSETZBETRIEB IN BUTTWIL vom: bis: KENNZEICHEN PILOT 1. Landung Uhrzeit: Herkunftsflugplatz: Anzahl Loads mit Landung in Buttwil: 1. Start um: letzte Landung um: Anzahl Loads: 1. Start um: letzte Landung um: Anzahl Loads: 1. Start um: letzte Landung um: Anzahl Loads: Anzahl Übernachtungen à CHF 12.--: letzter Start Uhrzeit: Zielflugplatz: erstellt von: Formular Ende Sprungbetrieb an C-Büro
9 TREIBSTOFFBEZUGSSCHEIN AVGAS 100LL ODER JET A1 FLUGSCHULE EICHENBERGER AG, FLUGPLATZ, 5632 BUTTWIL (MWST.NR.: ) (ORIGINAL DES BEZUGSSCHEINES BLEIBT IM C-BÜRO. KOPIE AUF VERLANGEN AN DEN KUNDEN.) DATUM: NAME DES PILOTEN: KENNZEICHEN: TYP: RECHNUNGSADRESSE WENN VORHANDEN, KDN-NR: NAME / FIRMA: STRASSE: PLZ / ORT: 1. BETANKUNG: AVGAS 100: O JET A1: O GETANKTE MENGE: LTR TOTAL PREIS: CHF ZEIT: AUSGEFÜHRT VON: VISUM: 3. BETANKUNG: AVGAS 100: O JET A1: O GETANKTE MENGE: LTR TOTAL PREIS: CHF ZEIT: AUSGEFÜHRT VON: VISUM: 2. BETANKUNG: AVGAS 100: O JET A1: O GETANKTE MENGE: LTR TOTAL PREIS: CHF ZEIT: AUSGEFÜHRT VON: VISUM: 4. BETANKUNG: AVGAS 100: O JET A1: O GETANKTE MENGE: LTR TOTAL PREIS: CHF ZEIT: AUSGEFÜHRT VON: VISUM: DER UNTERZEICHNENDE BESTÄTIGT, DIE AUFGEFÜHRTE TREIBSTOFFMENGE BEZOGEN ZU HABEN. UNTERSCHRIFT: Z / VORLAGEN / TREIBSTOFFBEZUGSSCHEIN
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