Rahmenbedingungen für Telemedizin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rahmenbedingungen für Telemedizin"

Transkript

1 Rahmenbedingungen für Telemedizin Versorgungsstrukturgesetz und weitere Initiativen der Bundesregierung Frühjahrstagung DG Telemed/ZTG Düsseldorf, 24. Mai Nino Mangiapane - Leiter des Referates Grundsatzfragen der Telematik im Bundesministerium für Gesundheit

2 -Agenda - 1. Ausgangslage und Kontext 2. (Gesetzliche) Rahmenbedingungen und Maßnahmen für Telemedizin 3. (Untergesetzliche) Rahmenbedingungen

3 Ausgangslage Demographische Entwicklung mit Zunahme der Zahl der chronisch kranken und multimorbiden Menschen Zunehmende Spezialisierung der Behandlung mit zunehmend verteilten Informationen Änderung der Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum M W -1 -

4 Beitrag von IKT-Lösungen Wichtige Informationen müssen schnell und sicher verfügbar sein ehealth-anwendungen helfen, Daten systematisch zu archivieren, zu ordnen, zu verwalten, zu transportieren, aufzubereiten und zu interpretieren ehealth-anwendungen helfen, ärztliche Expertise vor Ort nutzbar zu machen und effizienter und schneller zu agieren -2 -

5 Anwendungen der Telemedizin - Kontinuität der gesetzlichen Rahmenbedingungen 1. Rahmenbedingungen für den Aufbau der Telematik-Infrastruktur und Anwendungen ( 291 a, b SGBV) 2. Vorgaben für die Ausgabe von Gesundheitskarten ( 4 Abs. 6 SGB V) 3. Vorgaben für den Bewertungsausschuss ( 87 Abs. 2 a SGB V) -3 -

6 Telematik-Infrastruktur - Anwendungen Versichertenstammdatenmanagement (GKV- Spitzenverband) Sichere Kommunikation der Leistungserbringer (Kassenärztliche Bundesvereinigung) "Notfalldatenmanagement" (Bundesärztekammer) Elektronische Fallakte (DKG) Arzneimitteltherapie-Sicherheitspr Sicherheitsprüfung-AMTS (ABDA) -4 -

7 Telematik-Infrastruktur - Aktueller Status Flächendeckende Ausstattung mit Kartenterminals 2011 vollzogen Beginn des vollständigen Ausstattungsprozesses mit Gesundheitskarten 2011 eingeleitet Rahmenbedingungen für Testvorhaben gesetzt Tests für konsentierte Anwendungen sollen Mitte 2013 starten Komponenten und Dienste der Telematik-Infrastruktur erleichtern Entwicklung und Umsetzung telemedizinischer Angebote -5 -

8 Anwendungen der Telemedizin - Bewertungsmaßstab 87 Abs. 2 Satz 2 SGB V Die Bewertungsmaßstäbe sind in bestimmten Zeitabständen auch daraufhin zu überprüfen, ob die Leistungsbeschreibungen und ihre Bewertungen noch dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie dem Erfordernis der Rationalisierung im Rahmen wirtschaftlicher Leistungserbringung entsprechen impliziter Arbeitsauftrag für die Selbstverwaltung -6 -

9 Anwendungen der Telemedizin - Telemedizin im Bewertungsmaßstab 87 Abs. 2 Satz 2a SGB V Im Rahmen der Überprüfung nach Absatz 2 Satz 2 prüft der Bewertungsausschuss bis spätestens zum 31. Oktober 2012 in welchem Umfang ambulante telemedizinische Leistungen erbracht werden können; auf dieser Grundlage beschließt er bis spätestens zum 31. März 2013 inwieweit der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen anzupassen ist. expliziter Arbeitsauftrag für die Selbstverwaltung -7 -

10 Anwendungen der Telemedizin - Telemedizin im Bewertungsmaßstab Begründung zu 87 Abs. 2 Satz 2a SGB V Telemedizin soll vor allem für den ländlichen Raum ein wichtiger Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung werden und besonders gefördert werden. [ ] [ ] Dieser Auftrag bezieht sich auch auf die Überprüfung des Anpassungsbedarfs der bundesmantelvertraglich vereinbarten Kostenpauschalen (Kapitel 40 des EBM) hinsichtlich der elektronischen Übermittlung ärztlicher Unterlagen. explizite versorgungspolitische Vorgaben -8 -

11 ehealth-initiative des BMG - Untergesetzliche Maßnahmen Ziele Flächendeckenden Einsatz von Anwendungen der Telemedizin erleichtern Umsetzungshürden für die flächendeckende Nutzung von Anwendungen der Telemedizin erkennen Vorschläge für Abbau der Umsetzungshürden erarbeiten Umsetzung der Handlungsvorschläge aufnehmen Status Potentiale der Anwendungen von Telemedizin sind grundsätzlich anerkannt Einsatzgebiete regional/indikationsbezogen begrenzt Inhaltlich und technisch überwiegend proprietäre Lösungen Fortführung der Projekte über Modellphase hinaus stark eingeschränkt -9 -

12 Träger der ehealth-initiative 1. Bundesministerium für Gesundheit 2. Bundesärztekammer 3. Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 4. Deutsche Krankenhausgesellschaft 5. Kassenärztliche Bundesvereinigung 6. GKV-Spitzenverband 7. Verband der privaten Krankenversicherung e.v. 8. Deutsche Gesellschaft für Telemedizin 9. Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.v. (BITKOM) 10. Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) 11. Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v. (ZVEI) 12. Atos Deutschland 13. Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) 14. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 15. Bundeszahnärztekammer

13 ehealth-initiative des BMG - Vorgehensmodell 2010 Telemedizin Telediagnostik - D2D z.b. Teleradiologie Telemonitoring - D2P z.b. Monitoring Herzinsuffizienz Regulatorische Hemmnisse Regulatorische Hemmnisse Informatorische Hemmnisse Informatorische Hemmnisse Technologische Hemmnisse Technologische Hemmnisse Bestandsaufnahme Maßnahmepakete

14 ehealth-initiative des BMG - Maßnahmeportfolio 2012 Entwicklung optimieren Implementierung beschleunigen Anwenderorientierung anlegen Nationales Telemedizin Portal (Informations- und Unterstützungssystem) Referenzkriterienkatalog für Zukunftsprojekte Konzeptionierung eines Bedarfsmeldesystem Interoperabilitätsplattform - Planungsstudie- Integrationsfahrplan für Regelversorgungskataloge 2012/2013 Erschließung komplementärer Anwendungsfelder Pflege, AAL, Meldewesen) - Projektkonzeption - Fortbildungskonzepte zur IKT-Nutzung (ärztliche Anwender) entwickeln

15 Ausblick für 2012 ff. 1. Gesetzgeberische Maßnahmen fördern und fordern die Nutzung von Anwendungen der Telemedizin 2. Ergebnisse der ehealth-initiative sollen Entwicklung und Implementation weiterer Telemedizinanwendungen erleichtern 3. Nachhaltige und anwenderorientierte Entwicklungskorridore sollen Perspektiven und Planungssicherheit schaffen Kombination gesetzlicher und untergesetzlicher Maßnahmen forciert Anwendungen der Telemedizin

16 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! nino.mangiapane@bmg.bund.de

Zukunftsperspektiven der Telemedizin in Deutschland

Zukunftsperspektiven der Telemedizin in Deutschland Zukunftsperspektiven der Telemedizin in Deutschland 6. Landeskonferenz Telematik im Gesundheitswesen - Potsdam, 16. Februar 2011 ehealth - Nino Mangiapane - Leiter des Referates Grundsatzfragen der Telematik

Mehr

Förderung telemedizinischer Strukturen in Deutschland

Förderung telemedizinischer Strukturen in Deutschland Förderung telemedizinischer Strukturen in Deutschland 1. Deutscher Teleneurologie Kongress Erfurt, 23. Juni 2017 Nino Mangiapane Leiter des Referates Grundsatzfragen ehealth/telematik Bundesministerium

Mehr

Presseseminar gematik Gesundheitskarte

Presseseminar gematik Gesundheitskarte 1 gematik: Technisches Zentrum für Konzeption und Zulassung der Gesundheitskarte, der Telematikinfrastruktur und der Anwendungen Peter Bonerz Geschäftsführer gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen

Mehr

Evidenz für telemedizinische Patientenversorgung eine evaluatorische Herausforderung

Evidenz für telemedizinische Patientenversorgung eine evaluatorische Herausforderung Evidenz für telemedizinische Patientenversorgung eine evaluatorische Herausforderung Dr. med. Johannes Schenkel, MPH Dezernat Telemedizin und Telematik Bundesärztekammer Was muss evaluiert werden? Wie

Mehr

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2015

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2016 1.

Mehr

EBM 2013 Brauchen wir eine Vergütungskennziffer für ambulante telemedizinische ärztliche Leistungen?

EBM 2013 Brauchen wir eine Vergütungskennziffer für ambulante telemedizinische ärztliche Leistungen? EBM 2013 Brauchen wir eine Vergütungskennziffer für ambulante telemedizinische ärztliche Leistungen? Wolfgang Loos Deutsche Gesellschaft für Telemedizin Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Frühjahrstagung

Mehr

Flächendeckende Versorgung und vernetzte Medizin mit Hilfe von Telemedizin. 4. Nationaler Fachkongress Telemedizin Dr. Thomas Reuhl - KBV

Flächendeckende Versorgung und vernetzte Medizin mit Hilfe von Telemedizin. 4. Nationaler Fachkongress Telemedizin Dr. Thomas Reuhl - KBV Flächendeckende Versorgung und vernetzte Medizin mit Hilfe von Telemedizin 4. Nationaler Fachkongress Telemedizin Dr. Thomas Reuhl - KBV 4. Nationaler Fachkongress Telemedizin 7. November 2013 Seite 2

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017

Mehr

Telemedizin in der vertragsärztlichen Versorgung

Telemedizin in der vertragsärztlichen Versorgung Pressegespräch zum 11.05.2016 1 Telemedizin in der vertragsärztlichen Versorgung Pressegespräch zum 11. Mai 2016 Dezernat 3 Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung Elektronischer Arztbrief

Mehr

E-Health-Gesetz. Maßnahmen und Perspektiven. QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015

E-Health-Gesetz. Maßnahmen und Perspektiven. QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015 E-Health-Gesetz Maßnahmen und Perspektiven QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015 Claudia Riepe Bundesministerium für Gesundheit Foto gematik Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2015

Mehr

Telemedizin in der Neurologie Netzwerke und Regelversorgung. Dr. Johannes Schenkel, MPH Referent Telemedizin Dezernat Telematik Bundesärztekammer

Telemedizin in der Neurologie Netzwerke und Regelversorgung. Dr. Johannes Schenkel, MPH Referent Telemedizin Dezernat Telematik Bundesärztekammer Telemedizin in der Neurologie Netzwerke und Regelversorgung Dr. Johannes Schenkel, MPH Referent Telemedizin Dezernat Telematik Bundesärztekammer Warum Tele-Neurologie? Zeitkritischer Interventionsbedarf

Mehr

Strategiepapier Intelligente Netze im Gesundheitswesen

Strategiepapier Intelligente Netze im Gesundheitswesen Arbeitsgruppe 2 Digitale Infrastrukturen als Enabler für innovative Anwendungen Strategiepapier Intelligente Netze im Gesundheitswesen Intelligentes Gesundheitsnetz = Intelligente Gesundheits-Telematik

Mehr

Interoperabilität und Versorgungsziele bei ehealth- Methoden in der Patientenversorgung

Interoperabilität und Versorgungsziele bei ehealth- Methoden in der Patientenversorgung Interoperable IT-Lösungen als Bausteine für gute Versorgung Interoperabilität und Versorgungsziele bei ehealth- Methoden in der Patientenversorgung conhit 2016 Dr. Johannes Schenkel, MPH Referent Telemedizin

Mehr

Telemedizinische Vernetzung Das Projekt Aufbruch Bayern 3. Telemedizin-Fachtagung Bayern 2013

Telemedizinische Vernetzung Das Projekt Aufbruch Bayern 3. Telemedizin-Fachtagung Bayern 2013 Telemedizinische Vernetzung Das Projekt Aufbruch Bayern 3. Telemedizin-Fachtagung Bayern 2013 Ministerialdirigent Herwig Heide München, 7. Mai 2013 Herausforderungen der Gesundheitspolitik Demografischer

Mehr

Finanzierung Telematikinfrastruktur - Umsetzung Anlage 32 BMV-Ä -

Finanzierung Telematikinfrastruktur - Umsetzung Anlage 32 BMV-Ä - Informationstag der KV Berlin am 24.01.2018 Finanzierung Telematikinfrastruktur - Umsetzung Anlage 32 BMV-Ä - Informationstag der KV Berlin am 24.01.2017 Ausgangslage Gesetzliche Pflichten, Roll-Out TI

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf Die Honorarverteilung und Vergütung Präsentation 09.03.2012 Seite 2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das GKV-VStG

Mehr

Wo steht die gematik heute?

Wo steht die gematik heute? Wo steht die gematik heute? Prof. Dr. Arno Elmer Hauptgeschäftsführer gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh Friedrichstraße 136 10117 Berlin Das deutsche Gesundheitssystem

Mehr

Nutzung der Telematik-Infrastruktur für elektronische Meldeprozesse. IT-Gipfel-Projekt eism

Nutzung der Telematik-Infrastruktur für elektronische Meldeprozesse. IT-Gipfel-Projekt eism Nutzung der Telematik-Infrastruktur für elektronische Meldeprozesse IT-Gipfel-Projekt eism Workshop Elektronisches Meldewesen, 1.- 2. Juli 2010 Dr. Charlott Meyer Bundesministerium für Gesundheit Referat

Mehr

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Fachkongress Gesundheit & Versorgung am 16. und 17. Juni 2015 in Leipzig Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Referent:

Mehr

An alle Mitglieder und stellv. Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Geschäftsstelle. 13.

An alle Mitglieder und stellv. Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Geschäftsstelle. 13. An alle Mitglieder und stellv. Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion Geschäftsstelle 13. Oktober 2011 vorab per Email Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2008

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Anpassung

Mehr

25 Jahre Medizinischer Dienst

25 Jahre Medizinischer Dienst 25 Jahre Medizinischer Dienst Begutachtung, Beratung und mehr MDK-Kongress 2014 Berlin, 6. November 2014 Dr. Doris Pfeiffer Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes 1989-2014 VÄD als Einrichtung der

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2016

Mehr

Stationsäquivalente Behandlung nach 115 d SGB V

Stationsäquivalente Behandlung nach 115 d SGB V Stationsäquivalente Behandlung nach 115 d SGB V 3. Nationales Forum für Entgeltsysteme in Psychiatrie und Psychosomatik 26./27.06.2017 in Berlin Anja Röske Referentin für Psychiatrie und Psychosomatik

Mehr

Stellungnahme. der Deutschen Krankenhausgesellschaft. zum Referentenentwurf eines

Stellungnahme. der Deutschen Krankenhausgesellschaft. zum Referentenentwurf eines Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) 8. April 2015

Mehr

Zukunft Informationstechnologie Telemedizin: Herausforderungen und Lösungen in der Ärzteschaft

Zukunft Informationstechnologie Telemedizin: Herausforderungen und Lösungen in der Ärzteschaft Telemedizin: Herausforderungen und Lösungen in der Ärzteschaft Dr. Franz Bartmann Vorsitzender Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer Präsident der Landesärztekammer Schleswig-Holstein Telemedizinische

Mehr

Aktionsbündnis Patientensicherheit Jahrestagung 2016 Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte

Aktionsbündnis Patientensicherheit Jahrestagung 2016 Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte Aktionsbündnis Patientensicherheit Jahrestagung 2016 Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte Dr. Johannes Schenkel, MPH Referent Telemedizin Dezernat Telemedizin und Telematik Bundesärztekammer

Mehr

Aktueller Status egk / Telematik-Infrastruktur

Aktueller Status egk / Telematik-Infrastruktur Aktueller Status egk / Telematik-Infrastruktur Prof. Dr. Arno Elmer Hauptgeschäftsführer gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh Friedrichstraße 136 10117 Berlin 1 Das vernetzte

Mehr

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie: Anlage III Nummer 19 traditionell angewendete Vom 20. November 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2.

Mehr

Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen der KBV

Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen der KBV Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung Aktuelle Entwicklungen und KV Nordrhein, 2. September 2015 Klaus Balke, KBV, Abteilung Flexible Versorgungsformen und Patientenorientierung Stand: Kassenärztliche

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen: TOP 7 Antrag 1 Bericht an die Vertreterversammlung der KBV Positionspapier Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik Vorstand KBV Die Vertreterversammlung

Mehr

Erratum B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

Erratum B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 In dem Beschluss des Bewertungsausschusses

Mehr

Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur bringt das ehealth-gesetz den Durchbruch?

Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur bringt das ehealth-gesetz den Durchbruch? Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur bringt das ehealth-gesetz den Durchbruch? Alexander Beyer Geschäftsführer gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh

Mehr

Entscheidungserhebliche Gründe

Entscheidungserhebliche Gründe Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Telemedizin- Warum scheitert die Umsetzung in die Regelversorgung? Dr. Axel Wehmeier Berlin, den

Telemedizin- Warum scheitert die Umsetzung in die Regelversorgung? Dr. Axel Wehmeier Berlin, den Telemedizin- Warum scheitert die Umsetzung in die Regelversorgung? Dr. Axel Wehmeier Berlin, den 07.10.2015 Gliederung des Vortrags 1 2 Telemedizin Status aus Sicht der Industrie Etappen auf dem Weg zur

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Artikel

Mehr

glichkeiten von Telemedizin aus Sicht der Politik

glichkeiten von Telemedizin aus Sicht der Politik Potenziale und Anwendungsmöglichkeiten glichkeiten von Telemedizin aus Sicht der Politik Nino Mangiapane Gruppe Telematik Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e.v. MEDICALLOUNGE 2. November

Mehr

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who? Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen

Mehr

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen Hochwertige und effiziente Versorgung

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen Hochwertige und effiziente Versorgung 18. Wahlperiode Ausschuss für Gesundheit Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 25. März 2015, 15:30 bis 18:30 Uhr im Anhörungssaal 3 101, Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen (NUB-Richtlinien)

Mehr

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? QS-Konferenz des G-BA, Potsdam, 29.11.2010 Dr. Ilona Köster-Steinebach Agenda 1. Einleitung 2. Fragen zur Qualitätssicherung

Mehr

3. Bayerische Tag der Telemedizin, Universität Erlangen Forum 3: Wissen & Handeln

3. Bayerische Tag der Telemedizin, Universität Erlangen Forum 3: Wissen & Handeln 3. Bayerische Tag der Telemedizin, Universität Erlangen Forum 3: Wissen & Handeln Volker Lowitsch Telemedizin und Elektronische FallAkte Verbesserung der Versorgungsqualität Seite 1 Herausforderungen der

Mehr

Erratum. zu CT/MRT-gestützten interventionellen schmerztherapeutischen Leistungen umfasst u. a. die CT-gesteuerte Intervention(en) nach der neuen

Erratum. zu CT/MRT-gestützten interventionellen schmerztherapeutischen Leistungen umfasst u. a. die CT-gesteuerte Intervention(en) nach der neuen Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. April 2013 Der Beschluss des Bewertungsausschusses

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Anpassung des Beschlusses in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Finanzierung des

Mehr

Digitale und sektorenübergreifende Kooperationen ein Ausblick

Digitale und sektorenübergreifende Kooperationen ein Ausblick 5. Frühjahrstagung Telemedizin 20. Juni 2016 Digitale und sektorenübergreifende Kooperationen ein Ausblick Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) KGNW 2015 Agenda

Mehr

RLV QZV Kooperationszuschlag:

RLV QZV Kooperationszuschlag: RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:

Mehr

24. Deutscher Krankenhaustag Düsseldorf November Integrierte Versorgung. Susanne Renzewitz, Deutsche Krankenhausgesellschaft

24. Deutscher Krankenhaustag Düsseldorf November Integrierte Versorgung. Susanne Renzewitz, Deutsche Krankenhausgesellschaft 24. Deutscher Krankenhaustag Düsseldorf - 21. - 23. November 2001 Integrierte Versorgung Susanne Renzewitz, Deutsche Krankenhausgesellschaft Das Krankenhaus als Partner integrierter Versorgungsformen Vortragsmanuskript

Mehr

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen)

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen) Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 5a SGB V Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 309. Sitzung am 27. Juni 2013

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 309. Sitzung am 27. Juni 2013 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 309. Sitzung am 27. Juni 2013 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2013

Mehr

Auf dem Weg in die Digitale Agenda Gesundheit Ba-Wü 2020 Sicht der Ärzte Dr. med. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Auf dem Weg in die Digitale Agenda Gesundheit Ba-Wü 2020 Sicht der Ärzte Dr. med. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Auf dem Weg in die Digitale Agenda Gesundheit Ba-Wü 2020 Beispiel 1 Telemedizinische Versorgung von Schlaganfall-Patienten Beispiel TEMPiS-Netzwerk in Bayern KH konsultieren bei Akutversorgung Schlaganfall-

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 1. Änderung

Mehr

des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014

des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014 BESCHLUSS des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014 zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zur Vergütung der Leistungen der ambulanten

Mehr

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin

Mehr

Telemedizin als integraler Bestandteil der Versorgung?

Telemedizin als integraler Bestandteil der Versorgung? Telemedizin als integraler Bestandteil der Versorgung? Bestandsaufnahme: Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Wolfgang Loos Deutsche Gesellschaft für Telemedizin Geschäftsführendes Vorstandsmitglied AOK Tag

Mehr

Datenschutz im vernetzten Gesundheitswesen

Datenschutz im vernetzten Gesundheitswesen Datenschutz im vernetzten Gesundheitswesen Sven Marx Leiter Datenschutz & Informationssicherheit gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh Friedrichstraße 136 10117 Berlin

Mehr

Visionen und Strategien zur flächendeckenden Nutzung von Telemedizin aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Visionen und Strategien zur flächendeckenden Nutzung von Telemedizin aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern Visionen und Strategien zur flächendeckenden Nutzung von Telemedizin aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Peter Kruse Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Berlin,

Mehr

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

Jens Hennicke Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt 14. Oktober 2013, Halle (Saale)

Jens Hennicke Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt 14. Oktober 2013, Halle (Saale) Jens Hennicke Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt 14. Oktober 2013, Halle (Saale) Alterung der Gesellschaft "Altern ist eine Zumutung!" (Zitat: Loriot) 2 Gesundheitsversorgung unter dem Druck

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1.

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Anpassung des Beschlusses in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Finanzierung des

Mehr

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Isabel Henkel Director Access & Reimbursement Johnson & Johnson Medical GmbH, Germany Marktzugang Erstattung

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Teil C. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015

Teil C. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 Teil C zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 05222 in den Abschnitt 5.2 EBM 05222 Zuschlag

Mehr

Erstellung von einfachen Grundzügen eines Beziehungsmodells

Erstellung von einfachen Grundzügen eines Beziehungsmodells Erstellung von einfachen Grundzügen eines Beziehungsmodells Um das Gesundheitssystem zu verstehen, sollen zuerst auf der direkten Patientenebene die einzelnen Leistungserbringer kurz in ihren Funktionen

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

Bernd Petri Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main

Bernd Petri Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main 12. November 2009 (www.bar-frankfurt.de) 1 Tagung: Qualitätssicherung und -management in der medizinischen Reha Qualitätsorientierte

Mehr

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med. » Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB

Mehr

Nutzung telemedizinischer Daten für die klinische Forschung mittels einer elektronischen Patientenakte nach 291a SGB V

Nutzung telemedizinischer Daten für die klinische Forschung mittels einer elektronischen Patientenakte nach 291a SGB V Nutzung telemedizinischer Daten für die klinische Forschung mittels einer elektronischen Patientenakte nach 291a SGB V TELEMED 2010 Ch. Gessner, K. Helbing, S.C. Semler, O. Rienhoff, J. Caumanns Technologie

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement

Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement 4. Forum CMG Probstzella, 21. November 2014 Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement Dr. med. Dominik Deimel kooptiertes Mitglied im Vorstand Forum CMG Anforderung GKV

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die stellungnahmeberechtigten Organisationen. nach 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die stellungnahmeberechtigten Organisationen. nach 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die stellungnahmeberechtigten Organisationen nach 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V vom 10. Mai 2007 1 I. Sachverhalt 1. Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. Berlin, 08. Mai 2015 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (NKR-Nr.3193) Der

Mehr

Vereinbarung. über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen. gemäß S 2a Abs. 1 KHG. dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin

Vereinbarung. über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen. gemäß S 2a Abs. 1 KHG. dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß S 2a Abs. 1 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.v.,

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 402. Sitzung am 19. September 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 402. Sitzung am 19. September 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 402. Sitzung am 19. September 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2018

Mehr

Brauchen wir eine Evidenz-basierte Telemedizin?

Brauchen wir eine Evidenz-basierte Telemedizin? Brauchen wir eine Evidenz-basierte Telemedizin? Prof. Dr. Petra A. Thürmann Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie Universität Witten/Herdecke Philipp Klee-Institut für Klinische Pharmakologie HELIOS Klinikum

Mehr

Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung

Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Qualität sichtbar machen Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 28./29.09. 2016 Monika Beissel-Pilzecker Agenda Bedarf nach mehr

Mehr

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Telematikinfrastruktur: Beste Rahmenbedingungen für den Ausbau zukünftiger sicherer AAL-Anwendungen

Telematikinfrastruktur: Beste Rahmenbedingungen für den Ausbau zukünftiger sicherer AAL-Anwendungen Telematikinfrastruktur: Beste Rahmenbedingungen für den Ausbau zukünftiger sicherer AAL-Anwendungen Benno Herrmann UKM / SHM Senior Consultant gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

I. Anwendungsbereich und Zuständigkeit. 1 Anwendungsbereich

I. Anwendungsbereich und Zuständigkeit. 1 Anwendungsbereich Richtlinien der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen nach 106a Abs. 6 SGB V zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfungen nach

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung

Mehr

ehealth Einführung in das Management im Gesundheitswesen

ehealth Einführung in das Management im Gesundheitswesen Einführung in das Management im Gesundheitswesen ehealth Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin WHO Collaborating Centre for Health

Mehr

Was wollen und brauchen wir wirklich an Telemedizin und ehealth in der Versorgung?: Sicht der Pflege

Was wollen und brauchen wir wirklich an Telemedizin und ehealth in der Versorgung?: Sicht der Pflege Was wollen und brauchen wir wirklich an Telemedizin und ehealth in der Versorgung?: Sicht der Pflege PROF. DR. PETER KÖNIG Hochschule Furtwangen Fakultät Gesundheit, Sicherheit, Gesellschaft Kurzer Rückblick

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG; BT-Drucksache 18/10186) sowie zum Antrag der

Mehr

CONHIT 21. APRIL 2016 Das E-Health-Gesetz im Spannungsfeld zwischen Nutzen und Risiken im Krankenhaus

CONHIT 21. APRIL 2016 Das E-Health-Gesetz im Spannungsfeld zwischen Nutzen und Risiken im Krankenhaus CONHIT 21. APRIL 2016 Das E-Health-Gesetz im Spannungsfeld zwischen Nutzen und Risiken im Krankenhaus Bernd Christoph Meisheit Unsere Themen heute I. Die fünf Stufen des Ausbaus (E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur)

Mehr

Einheitlicher Bewertungsmaßstab Zahnärzte (BEMA-Z)

Einheitlicher Bewertungsmaßstab Zahnärzte (BEMA-Z) 1565 Einheitlicher Bewertungsmaßstab Zahnärzte (BEMA-Z) I. Gültigkeit 1 4 II. Bedeutung des Bewertungsmaßstabes im Leistungsrecht der GKV 5, 6 III. Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten des Bewertungsausschusses

Mehr

Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität. Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung

Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität. Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität 15. Januar 2014 Hannover Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung Jörg Addicks Fachanwalt für Sozialrecht Ausgangslage: Die

Mehr

Wie kommen Labordiagnostika in den EBM? Zur Arbeit des K(B)V Kompetenzzentrums Labor

Wie kommen Labordiagnostika in den EBM? Zur Arbeit des K(B)V Kompetenzzentrums Labor VDGH Diagnostica Forum 2011 Wie kommen Labordiagnostika in den EBM? Zur Arbeit des K(B)V Kompetenzzentrums Labor PD Dr. Christian Götting K(B)V Kompetenzzentrum Labor, Nürnberg 28.01.2011 AGENDA Laborleistungen

Mehr

5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?!

5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?! Sektorenübergreifende Verantwortung für das Entlassmanagement 5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?! Bochum, 15.02.2017 Dr. Gerald Willms AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung

Mehr

Datenschutz und Informationssicherheit in der Telematikinfrastruktur

Datenschutz und Informationssicherheit in der Telematikinfrastruktur Datenschutz und Informationssicherheit in der Telematikinfrastruktur Holm Diening, Abteilungsleiter Datenschutz und Informationssicherheit gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

Mehr

Inhalt. Worum es heute geht. Wie funktioniert Gesundheitspolitik? Warum wollen die Länder mehr Mitsprache?

Inhalt. Worum es heute geht. Wie funktioniert Gesundheitspolitik? Warum wollen die Länder mehr Mitsprache? Zweiter Meilensteinworkshop zur Brandenburger Fachkräftestudie Pflege Forum 1 Impuls Möglichkeiten und Grenzen landespolitischer Initiativen in den Bereichen (Seniorenpolitik, Pflege und) Gesundheit Bettina

Mehr

Sozialdienst im Krankenhaus

Sozialdienst im Krankenhaus Umsetzung des Entlassmanagements durch das Krankenhaus Sozialdienst im Krankenhaus S. Kraus Leitung Sozialdienst & Case Management Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte

Mehr

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 39. Sitzung am 18. Dezember 2013

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 39. Sitzung am 18. Dezember 2013 BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 39. Sitzung am 18. Dezember 2013 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2014 1.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 19. März 2015

Tragende Gründe. Vom 19. März 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Einstellung der Methodenbewertung gemäß 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu acht Methoden der Stammzelltransplantation

Mehr