Telemedizin- Warum scheitert die Umsetzung in die Regelversorgung? Dr. Axel Wehmeier Berlin, den
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1 Telemedizin- Warum scheitert die Umsetzung in die Regelversorgung? Dr. Axel Wehmeier Berlin, den
2 Gliederung des Vortrags 1 2 Telemedizin Status aus Sicht der Industrie Etappen auf dem Weg zur Regelversorgung Organisationsmodell: Arztzentrierte Telemedizin Telemedizin bereits heute Teil der Abrechnungslogiken Gesetzgebung: Impulse durch das VStG und E-Health Gesetz Letzte Hoffnung GKV-VSG: Löst der Innovationsfonds die Blockaden?! 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung / Dr. Axel Wehmeier 2
3 Telemedizin in Deutschland Status aus Sicht der Industrie Pilotitis Insellösungen vor Flächenrollout (Nationales Telemedizinportal: 210 Projekte) Grundlagenforschung vor Versorgungsrealität Förderprojekte und Selektivverträge Kein systematischer Ansatz für eine Übertragung in die Regelversorgung Zurückhaltung der Kostenträger und ambulanten Leistungserbringer Unklare Rahmenbedingungen Babylonische Begriffsverwirrung Zulassungsverfahren nicht definiert: Beliebige Eingliederung von Leistungen Schutzrechte? Nicht standardisierte Schnittstellen verteuern Implementierung in der Praxis Telemedizin ist noch lange kein attraktiver Markt für Unternehmen! 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung / Dr. Axel Wehmeier 3
4 Organisationsmodell: Arztzentrierte Telemedizin Konsultation/ Betreuung Etappen auf dem Weg zur Regelversorgung Telemedizin wird heute von Kliniken und Managementgesellschaften praktiziert. Als zukünftige Routine in der Regelversorgung muss diese auch durch den Niedergelassenen zur Routine werden Versorgungsprozess Beschaffung Sicht Patient Devices Sicht Niedergel. PVS Device Hersteller Sicht Klinik TMZ- System 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung / Dr. Axel Wehmeier 4
5 Telemedizin bereits heute Teil der Abrechnungslogiken Etappen auf dem Weg zur Regelversorgung Aus: Bohms/Knieps/ Wehmeier 2014 Beispiel EBM: TELEMEDIZINISCH UNTERSTÜTZT ERBRINGBARE ÄRZTLICHE LEISTUNGEN 1 Erstellung Arztbrief/ Bericht, Untersuchungsergebnis und Versand Mittelbarer Arzt- Patienten-Kontakt Konsiliarische Befundbeurteilung, Erörterung/ Beratung Teilnahme an multi-/interdisziplinärer Fallkonferenz Verlaufsüberwachung zur Therapiesicherung 6 Verlaufsüberwachung zur Notfallintervention GOPs 01600, 01601, 01602; Versicherten-, Grund- u. Konsiliarpauschalen; weitere Leistungen unter Einschluss von Erstellung Arztbrief/Bericht u. Untersuchungsergebnis GOP GOPs 01758, GOPs bis 03122, bis 04112, 01752, 30702, 04550, 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345, Neu NUR soweit telemedizinisch unterstützt erbracht max. insgesamt einmal pro Praxis und Quartal zusätzlich berechnungsfähig: Kapitel 40 GOP 401XX: Kostenpauschale zur Abgeltung der Grundkosten eine earztpraxis GOP 401XX: Zusatzpauschale für telemedizinische Zusatzausstattung gemäß gesonderter Spezifikation Sonderregelung für Zweigpraxen in strukturschwachen Regionen: GOP 401XX ist für Zweigpraxen in strukturschwachen Regionen gesondert berechnungsfähig GOP Neu GOP 309XX für Verlaufsbeobachtung, fotografisch, video- oder telemetrie-unterstützt, nur bei definierten Fallkonstellationen Bei elektronischem Versand von Arztbriefen, ärztlichen Berichten, Untersuchungsergebnissen, sind die GOPs 40100, 40104, 40106, NICHT berechnungsfähig Neu Festlegung von: Indikatoren Messparameter Interventionszeit -punkten und Interventionen Leistungen der Verlaufsüberwachung Ausstattungsanforderungen QS-Maßnahmen Patientenendgeräten Dokumentation Vereinbarung der BMV- Partner zur telemedizinisch unterstützten Leistungserbringung Neu 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung / Dr. Axel Wehmeier 5
6 GesetzGebunG: Impulse durch das Versorgungsstrukturgesetz Trotz Fristsetzung erst wenige Anwendungen im Leistungskatalog aufgenommen (z.b. Kontrolle eines Herzschrittmachers, Kardioverter oder Defibrillator EBM 04418) Keine Klärung zur allgemeinen Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen ( 87 Absatz 2b Satz 1 SGB V) Einzelleistungen sollen einschließlich der Möglichkeit telemedizinischer Erbringung vorgesehen werden ( 87 Absatz 2c Satz 1 SGB V) Etappen auf dem Weg zur Regelversorgung 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung / Dr. Axel Wehmeier 6
7 GesetzGebunG: Impulse durch das E-Health gesetz Etappen auf dem Weg zur Regelversorgung Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, telemedizinische Leistungen zu fördern. (Gesetzentwurf Allgemeiner Teil) 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung / Dr. Axel Wehmeier 7
8 letzte Hoffnung GKV-VSG: Löst der Innofonds die Blockaden?! Ausgangspunkt Innovations- und Investitionsstau: - Telemedizin kommt ohne Anreize nicht im Praxisalltag an - Kostenträger befürchten unkalkulierbare Zusatzausgaben - Industrie investiert nicht aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen Der Innovationsfonds ( 92a, 92b) kann alle drei Aspekte potentiell heilen: Etappen auf dem Weg zur Regelversorgung - Ärzte bekommen als Antragsteller Initiative belohnt - Risiko der Kostenträger bleibt kalkulierbar - Industrie bekommt Planungssicherheit zumindest für genehmigte Projekte Voraussetzungen und Anzeichen für den Erfolg: - Klar definierte Kriterien zur Translation in die Regelversorgung (systemisch und technologisch: Skalierbarkeit, Telematikinfrastruktur) - Initial: Vollständige Kostenerstattung auf Basis des geprüften Antrags, Förderung der Translation statt anteilige F&E Förderung - Effektives Controlling der verwendeten Mittel, kein bürokratischer Overkill 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung / Dr. Axel Wehmeier 8
9 Investitionsintensive Innovationen brauchen Planungssicherheit!
10 VIELEN DANK
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