Ergebnis Prüfaufträge
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- Hajo Amsel
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1 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 1 von 10 Ergebnis Prüfaufträge Anlage 4.4 Beschlüsse Auszug Protokoll 4. Sitzung AK Radverkehr vom Der AK Radverkehr spricht sich dafür aus, dass der aktualisierte Netzplan bestehend aus Hauptverbindungen 1. Ordnung, Hauptverbindungen 2. Ordnung, Freizeitverbindungen die Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte (Netzbefahrung und Mängelanalyse, Handlungskonzept mit Prioritäten und Kosten) darstellt. Dem Stadtrat wird empfohlen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Dies gilt nicht für die nachstehenden Prüfaufträge: Aufnahme des Wittelsbacher Ringes als Hauptverbindung 2. Ordnung Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Ludwigstraße und Hanauer Straße über Duccastraße, Kleberstraße oder Kolpingstraße (Hauptverbindung 2. Ordnung) Führung der "Brentanoachse" (Brentanostraße, Brentanoplatz, Mattstraße) als Hauptverbindung 1. Ordnung oder Hauptverbindung 2. Ordnung Die Einstufung der Landingstraße, der Erthalstraße, der Luitpoldtstraße als Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung, die Führung des Radverkehrs über Roßmarkt (Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung), die Führung des Radverkehrs über die Sandgasse (Hauptverbindung 2. Ordnung) soll im Rahmen der Detailplanungen der Vertiefungsabschnitte geprüft werden. Über die Netzbedeutung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Dem Formulierungsvorschlag als Empfehlung des Arbeitskreises Radverkehr an den Stadtrat wird mit einer Enthaltung zugestimmt. Beschluss 10. Sitzung des Planungs und Verkehrsausschusses vom
2 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 2 von Aufnahme des Wittelsbacher Ringes als Hauptverbindung 2. Ordnung Führung über den Wittelsbacherring Über den Teilabschnitt des Wittelsbacherring zwischen Lindenallee und Würzburger Straße wird der Schienenhaltepunkt Hochschule für die östlichen Stadtgebiete noch besser angeschlossen. Der Wittelsbacherring ist beidseitig durch Parkplätze belegt, die den Straßenraum einengen. Der Teilabschnitt des Wittelsbacherring zwischen Lindenallee und Würzburger Straße wird als Hauptverbindung 2. Ordnung in das Radverkehrsnetz aufgenommen. Wenn möglich, sind Parkplätze aufzuheben, um den Radverkehr sicherer zu gestalten.
3 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 3 von Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Ludwigstraße und Hanauer Straße über Duccastraße, Kleberstraße oder Kolpingstraße (Hauptverbindung 2. Ordnung) Variante 1: Kleberstraße Verkehrsberuhigter Bereich durch Einbahnstraßenregelung. Schmaler Straßenquerschnitt mit hohem, meist illegalem Parkdruck im unmittelbaren Bahnhofsumfeld. Variante 2: Duccastraße Direkte Anbindung an den Hauptzugang zur Fahrradstation am Bahnhof. Keine Querungsmöglichkeit der Hanauer Straße Richtung Friedrichstraße. Variante 3: Kolpingstraße Anbindung der Kolpingschule. Weiterführung der Hauptverbindung 2. Ordnung von Marktplatz kommend über Karlstraße bis zur Ludwigstraße (Hauptbahnhof, ROB) Illegales Parken im Bahnhofsumfeld engt den Straßenraum ein. Die Kolpingstraße wird als Hauptverbindung 2. Ordnung aufgenommen, da sie eine sinnvolle Weiterführung der Achse Karlstraße Marktplatz (Hauptverbindung 2. Ordnung) Richtung Bahnhofsviertel darstellt. Zusätzlich kann eine weitere Grundschule im Bereich der Innenstadt direkt angebunden werden.
4 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 4 von Führung der "Brentanoachse" (Brentanostraße, Brentanoplatz, Mattstraße) als Hauptverbindung 1. Ordnung oder Hauptverbindung 2. Ordnung Führung über Brentanostraße, Brentanoplatz, Mattstraße, Rosenseepark Führung abseits von Hauptverkehrsstraßen bis in die Innenstadt hinein. Möglichkeit der Bündelung des Radverkehrs aus Richtung Haibach, Gailbach und Schweinheim mit Ausbaupotenzial zum Radschnellweg bzw. Einrichtung von Fahrradstraßen Anbindung bedeutender Ziele und Quellen (Brentanoschule, MariaWardSchule, Wohngebiete entlang der Mattstraße/Rosenseepark) Momentane Gemeinsame Führung von Rad und Fußverkehr im Rosenseepark Gefährliche Abflussrinnen im Bereich des Geh und Radwegs im Rosenseepark Beidseitiges Anwohnerparken im Bereich Brentanostraße, Brentanoplatz Die Brentanoachse sollte als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft werden. Das bietet die Chance, abseits von Hauptverkehrsstraßen den Radverkehr zu bündeln und ihn durch geeignete Maßnahmen (z.b. Einrichtung von Fahrradstraßen) zu beschleunigen. Im Bereich des Rosenseeparks muss perspektivisch eine Entflechtung vom Fußverkehr stattfinden (z.b. durch Verbreiterung des bestehenden Weges bzw. Neuanlage eines Radweges). In der Brentanostraße und auf dem Brentanoplatz ist die Sicherheit des Radverkehrs durch die Aufhebung von Anwohnerparkplätzen zu erhöhen.
5 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 5 von Die Einstufung der Landingstraße als Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung Führung über die Landingstraße Die Landingstraße hat Erschließungsfunktion für die Ziele im Bereich der Innenstadt. Die Landingstraße bietet nach einer möglichen Entlastung vom KfzVerkehr Potenzial für eine sicherere Führung des Radverkehrs. Die Landingstraße ist durch starken Buslinienverkehr gekennzeichnet und wird auch weiter mit einem höheren DTVKfzWert belastet sein. Mit Festlegung auf Weißenburger Straße/Friedrichstraße, Rossmarkt, Würzburger Straße bzw. Alexandrastraße als zentrale WestOstVerbindung im Bereich der Innenstadt verliert die Landingstraße an Bedeutung für den Stadtteil übergreifenden Radverkehr. Sie übernimmt hauptsächlich die Funktion der Erschließung im Bereich der Innenstadt und wird daher als Hauptverbindung 2. Ordnung eingestuft.
6 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 6 von Die Einstufung der Erthalstraße und der Luitpoldstraße als Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung Variante 1: Führung über die Frohsinnstraße / Luitpoldstraße Anbindung des Marktplatzes und Schlosses Umwegige Führung zwischen Hauptbahnhof und Luitpoldstraße, da die private Hoteldurchfahrt nicht nutzbar ist. Hohes Omnibusverkehrsaufkommen in der Luitpoldstraße Variante 2: Führung über die Erthalstraße Anbindung der Innenstadt auf direktem Weg Kombination mit der Verbindung MainRadweg Hauptbahnhof Der Marktplatz wird nur gestreift Die direkte Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt mit Weiterführung zum Mainufer der Variante 2 hat den Vorteil, mehrere bedeutende Radverkehrsziele über eine leicht verständliche Routenführung anbinden zu können. Die Ziele rund um den Marktplatz können über Hauptverbindungen 2. Ordnung erschlossen werden. Dazu gehört auch die Führung über die Luitpoldstraße (Variante 1). Die Hauptverbindung 1. Ordnung führt über die Erthalstraße.
7 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 7 von Die Führung des Radverkehrs über Roßmarkt (Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung) Führung über den Roßmarkt Direktliniger Anschluss der Hauptverbindungen 1. Ordnung aus Schweinheim/Hochschule Richtung Hauptbahnhof und westlichem Stadtgebiet Dichte Heranführung der radfahrenden Kundschaft an den InnenstadtEinzelhandel Konflikte mit dem Fußverkehr, insbesondere im Abschnitt der Fußgängerzone Der Roßmarkt ist heute schon durch erhöhtes Radverkehrsaufkommen gekennzeichnet. Aufgrund der Geschäftsdichte ist von einer schwächeren Konfliktanfälligkeit mit dem Fußverkehr auszugehen. Der Roßmarkt ist Netzbestandteil der Hauptverbindungen 1. Ordnung. Die Sandgasse hat Bedeutung für die nahräumliche Erschließung der Innenstadt auf direktem Wege und wird als Durchfahrung 2. Ordnung Fußgängerzone aufgenommen.
8 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 8 von Die Führung des Radverkehrs über die Sandgasse (Hauptverbindung 2. Ordnung) Führung über die Sandgasse Die Sandgasse dient der unmittelbaren Innenstadterschließung mit einer Vielzahl von Geschäften. Die Sandgasse ist durch eine hohe Geschäftsdichte und Fußgängerfrequenz gekennzeichnet. Radfahren ist daher nur im Schritttempo möglich. Einengung der Fahrgasse durch Geschäftsaufsteller und auslagen Die Sandgasse bietet dem Radverkehr den Vorteil, direkt an die Geschäftszone der Innenstadt anfahren zu können. Dieser Zeitvorteil gegenüber dem KfzVerkehr sollte erhalten bleiben, wenn er auch mit einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber dem Fußverkehr im Bereich der Fußgängerzone verbunden ist. Die Sandgasse wird als Durchfahrung der Fußgängerzone als Hauptverbindung 2. Ordnung aufgenommen.
9 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg 9 von Tangentiale entlang des Südrings Variante 1: Führung über den Geh und Radweg in unmittelbarer Nähe zur Bahntrasse Verkehrsruhige Führung abseits der Hauptverkehrsstraße Konflikte mit dem Fußverkehr und spielenden Kindern aus den angrenzenden Wohngebieten Zahlreiche Querungsunterbrechungen durch kreuzende Hauptverkehrsstraßen Variante 2: Führung über die Südbahnhofstraße/ Herrleinstraße/ Kurmainzer Ring Direkte Anbindung von Zielen des Radverkehrs (Südbahnhof, Realschule, Gymnasium) Mangelnder Schutz des Radverkehrs auf der Südbahnhofstraße Fazit und Handlungsempfehlung Da die Variante 2 den Vorzug hat, mehrere Ziele des Radverkehrs direkt anzubinden, wird diese favorisiert. Durch die Markierung von Schutzstreifen kann der Schutz des Radverkehrs auf der Südbahnhofstraße verbessert werden. Ab der Würzburger Straße in Richtung Deutsche Straße wird Variante 1 bevorzugt, da dort das Potential besteht, den vorhanden Gehund Radweg zu verbreitern.
10 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg von 9. Führungsalternativen Innenstadt; Betgasse oder Alexandrastraße (HV 1. Ordnung) Variante 1: Führung über die Betgasse Die Kfzberuhigte Anwohnerstraße Betgasse ist eine verkehrsarme Achse zwischen dem Roßmarkt und der Wermbachstraße. Die Querung der Wermbachstraße aus Richtung Landingstraße in die Betgasse ist problematisch. Die Radfahrenden aus Richtung Brentanostraße/Schweinheimer Straße mit Fahrtziel Roßmarkt/ Hauptbahnhof müßten eine umwegige Führung in Kauf nehmen. Variante 2: Führung über die Alexandrastraße Die Alexandrastraße ist die direktlinige Verbindung zwischen den Hauptverbindungen 1. Ordnung aus Richtung Schweinheim und dem Roßmarkt/ Hauptbahnhof. Die zu schmalen Schutzstreifen und der fehlende Sicherheitsraum zu parkenden Kfz sind Sicherheitsrisiken. Fehlende direkte Linksabbiegemöglichkeit in Richtung Roßmarkt auf Höhe Sandkirche Die Radfahrenden aus Richtung Schweinheim werden den Umweg über die Betgasse (Variante 1) nicht in Kauf nehmen. Die Abbiegesituation auf der Wermbachstraße auf Höhe der Betgasse lässt sich aufgrund des dortigen schmalen Straßenquerschnittes nicht verbessern. Die diskutierte Lösungsidee durch getrennte Führung der Fahrtrichtungen über Betgasse bzw. Alexandrastraße sollte aufgrund schwieriger Verständlichkeit nicht weiter verfolgt werden. In der Alexandrastraße (Variante 2) sind sich nach Aufhebung von Parkplätzen breitere Schutzstreifen und Sicherheitsräume zu realisieren. Auf Höhe der Sandkirche ist die Anlage einer direkten Linksabbiegemöglichkeit möglich. Daher wird Variante 2 favorisiert.
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