Spannungsfeld «Leistungsbeschreibung»
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- Bärbel Frei
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1 Spannungsfeld «Leistungsbeschreibung» Li b h ib Grundsätzliches zur Leistungsbeschreibung und ein Überblick über Neuerungen der VOB/A 2009 Vortrag im Rahmen des Baurechtszirkels 2009 Prof. Dipl.-Ing. Thomas Clausen München,
2 Agenda Die Leistungsbeschreibung Sinn und Zweck Anforderungen Arten Typische Problemfelder Neuerungen der VOB/A 2009 Seite 2
3 Sinn und Zweck Die Leistungsbeschreibung dient zur Beschreibung der Bauaufgabe und Bauumstände ist damit zentrales Element der Ausschreibung soll die Vergabe im Wettbewerb b ermöglichen ölih beschreibt das Bauziel ( den Willen ) des Auftraggebers dient zur Steuerung und dabrechnung des Bauprojekts Seite 3
4 Anforderungen Beschreibung der Bauaufgabe und Bauumstände dazu die VOB/A 9: eindeutige und erschöpfende Beschreibung ki keine umfangreichen ih Vorarbeiten bi für den Bieter Angabe aller preisbeeinflussenden Umstände kein ungewöhnliches Wagnis (Preis, Fristen) Angabe aller Einflüsse zur Bauausführung Beachtung der jeweiligen Abschnitte 0 der VOB/C (Hinweise zum Aufstellen der Leistungsbeschr.) auch sinnvoll llfür private AG? Seite 4
5 Anforderungen zentrales Element der Ausschreibung definiert wesentlich das Bausoll und ist damit Kalkulationsgrundlage lationsgr ndlage des AN muss eine sichere Preisermittlung im Rahmen der Angebotsfrist ermöglichen Seite 5
6 Anforderungen Vergabe im Wettbewerb eindeutige Beschreibung der Leistung, um Vergleich Äpfel mit Birnen zu vermeiden dito: eindeutige Leistungsgliederung um Mischkalkulation vorzubeugen eindeutige Qualitätsmerkmale für wesentliche Elemente ausreichende Freiheitsgrade Wettbewerbsvorteile der Bieter ( Sondervorschlag ) Handling inhärenter Risiken? Seite 6
7 Anforderungen Bauziel ( Wille ) des Auftraggebers Die Leistungsbeschreibung sollte/muss: Angabe der beabsichtigten Nutzung sowie wesentliche Funktionen des fertigen Objektes klare Festlegung des Wichtigen für den AG beinhalten. Seite 7
8 Anforderungen Steuerung und Abrechnung des Bauprojekts Die Leistungsbeschreibung liefert die Basis für die Steuerung (z.b. Mengengerüst Basis für Material- und Personaleinsatz, Controlling des AN) dito Fortschrittskontrolle bildet die Grundlage für die Abrechnung der Leistung Basis für Änderungen? Seite 8
9 Arten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) muss: (Allgemeine) Baubeschreibung in Teilleistungen i gegliedertes LV (Titel, Pos.) kann: Planunterlagen, Zeichnungen, Details Berechnungen, Gutachten Schemata Muster, Proben, Probestücke Seite 9
10 Arten Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale LB) muss: Leistungsprogramm Funktions- und Nutzungsbeschreibung sonstige geforderte Eigenschaften kann: in Teilleistungen gegliedertes LV (meist ohne Mengen) Planunterlagen, Zeichnungen, Details Berechnungen, Gutachten Schemata Muster, Proben, Probestücke Seite 10
11 Typische Problemfelder Leistungsbeschreibung mit LV Widersprüche in den Verdingungsunterlagen Lückenhafte LV s (Leistungen fehlen) Schnittstellenproblematik (Leistungen nicht oder doppelt definiert) Fehlende bzw. fehlerhafte Terminplanung (Koordinierungsprobleme der Einzelgewerke) unklare Qualitätsanforderungen Seite 11
12 Typische Problemfelder Funktionale Leistungsbeschreibung Vergleich der Angebote schwierig Widersprüche in den Verdingungsunterlagen Unkenntnis der Bauausführung unklare Qualitätsanforderungen Preisprüfung schwierig bei späteren Änderungen dito Zusatzleistungen Seite 12
13 Neuerungen der VOB/A 2009 Vortrag im Rahmen des Baurechtszirkels 2009 Prof. Dipl.-Ing. Thomas Clausen München,
14 VOB/A Neuerungen Allgemeines derzeit Vorabfassung der VOB/A 2009 vom : Beschluss DVA zur Änderung der VgVO voraussichtlich März 2010 Reduzierung von bisher 32 auf 22 Paragraphen Änderung der Zitierweise: bisher: neu: 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B Nummerierung der Paragraphen geändert zusätzlich Inhalte in andere Paragraphen verschoben Seite 14
15 VOB/A 2006 VOB/A At Arten der Vergabe 3 At Arten der Vergabe 3. (1) Beschränkte Ausschreibung ist zulässig, a) wenn die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde, 4. Freihändige Vergabe... b) weil die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann,... (3) Beschränkte Ausschreibung kann erfolgen, 1. bis zu folgendem Auftragswert der Bauleistung ohne Umsatzsteuer: a) EURO für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung, b) EURO für Tief-, Verkehrswege und Ingenieurbau c) EURO für alle übrigen Gewerke (5) Freihändige Vergabe wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,... 6.(...) Freihändige Vergabe kann außerdem bis zu einem Auftragswert t von EURO ohne Umsatzsteuer erfolgen. Seite 15
16 VOB/A 2006 VOB/A Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag 4 Vertragsarten 1. Bauleistungen sollen so vergeben werden, dass... (1) Bauleistungen sind so zu vergeben, dass......verdingungsunterlagen......vertragsunterlagen Selbstkostenerstattungsvertrag... (komplett entfallen) Hinweis: Synopse VOB/A 2006 VOB/A 2009 s. Seite 16
17 VOB/A Neuerungen 7 Mitwirkung von Sachverständigen entfallen 8 6 Teilnehmer am Wettbewerb - Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb 16Prüfung u. Wertung der Angebote - Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn Leistungen im Mitgliedsbetrieb ausgeführt - Beschränkte Ausschreibung: Zahl der aufzufordernden Bieter auf mindestens 3 geregelt (a.f. nur 3 bis 8 geeignete Bewerber ) Seite 17
18 VOB/A Neuerungen 8 6Teilnehmer am Wettbewerb - direkte Anordnung (Abs. 3.1) die Eignung und Zuverlässigkeit zu prüfen (a.f. kann-bestimmung ) - Präqualifizierungs-Verzeichnis als Standardnachweis - spezielle (Eignungs-)Nachweise für das Projekt sind jetzt gesondert an- bzw. nachzufordern 9 7Leistungsbeschreibung - LB mit Leistungsprogramm ist funktionsgerechteste Lösung zu ermitteln - Bedarfspositionen grundsätzlich nicht (mehr) zugelassen Seite 18
19 VOB/A Neuerungen 10 8Vergabeunterlagen - deutlich gekürzt - neu: zwingende Angabe ob Nebenangebote nicht zugelassen werden (a.f. 17 Abs. 1) 11, 12, 13, 14, 15 9 Vertragsbedingungen - Ausführungsfristen, Vertragsstrafen, Verjährung, Sicherheiten und Änderung der Vergütung zusammengeführt - Neuregelung zu Sicherheiten (Abs. 7) bei Auftragssumme < 250TEUR grundsätzlich Entfall der Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Seite 19
20 VOB/A Neuerungen 18, 19 10Fristen - Begriff iffbidfi Bindefrist durch einheitlich ihilihzuschlagsfrist fi ersetzt Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen - elektronische Vergabe ist bekannt zu machen - dito: Art der Ver- und Entschlüsselung - Ende und Dauer der Ausführung ist anzugeben und, sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen. Seite 20
21 VOB/A Neuerungen 21 13Form und Inhalt der Angebote - Verschärfung der Inhaltsanforderungen: Die Angebote müssen die geforderten Preise/Erklärungen enthalten. - Nebenangebote ohne besondere Anlage sind auszuschließen Öffnung der Angebote, Eöff Eröffnungstermin - Niederschrift jetzt elektronisch zulässig - Verlesen wird: Name und Anschrift der Bieter, die Endbeträge der Angebote, andere den Preis betreffende Angaben (z.b. Preisnachlässe ohne Bedingungen), sowie Nebenangebote und deren Anzahl - BIEGE n haben die Mitglieder zu benennen Seite 21
22 VOB/A Neuerungen 23, 24, Prüfung und Wertung der Angebote Ausschluss Auszuschließen sind:... c) Angebote die den Bestimmungen des 13 Abs. 1 Nr. 3 nicht entsprechen; ausgenommen solche Angebote, bei denen lediglich li in einer einzelnen unwesentlichen Position die Angabe des Preises fehlt und durch die Außerachtlassung dieser Position der Wettbewerb und die Wettbewerbsreihenfolge, b auch bei Wertung dieser Position mit dem höchsten Wettbewerbspreis, nicht beeinträchtigt werden. Seite 22
23 VOB/A Neuerungen 23, 24, Prüfung und Wertung der Angebote Ausschluss Abs. 2 Nr. 3.[sinngemäß]: Fehlende Erklärungen (z.b. Nachunternehmererklärungen) sind vom Bieter innerhalb 6 Kalendertagen nach Aufforderung des AG nachzureichen, erst danach erfolgt der Ausschluss, wenn nicht noch andere Gründe vorliegen Seite 23
24 VOB/A Neuerungen 23, 24, Prüfung und Wertung der Angebote Wertung - unaufgeforderte Skonti sind nicht zu werten - Nebenangebote (s. 13 neu) die nicht auf gesonderter Anlage verfasst sind werden nicht gewertet Zuschlag, Aufhebung...Baukonzessionen - i.w. nur redaktionelle Änderungen - erhöhter Aufwand der Vergabestelle zur Information der Bieter und Dokumentation Seite 24
25 Literatur, Quellen DVA Deutscher Vergabe und Vertragsausschuss Vorabfassung der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB), Teil A und B, Stand 25. November Heiermann/Riedl/Rusam Handkommentar zur VOB, Teile A und B, Bauverlag Kapellmann/Messerschmidt VOB, Teile A und B, Verlag C.H. Beck Synopse zur VOB/A 2009 Abschnitt I Gröning, Jochem (RiBGH) Die VOB/A 2009 ein erster Überblick bli k in Zeitschrift Vergaberecht Heft 2/2009, S Seite 25
26 Der Ausgang gibt den Taten ihre Titel. Johann Wolfgang von Goethe
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