RSA-GUTACHTEN. Ausgabe 12/11, 14. Jahrgang

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2 Fehlerteufel im Finanzausgleich Der Faktor Krankheit verbessert den Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen das hat der wissenschaft liche Beirat des Bundesversicherungsamtes bestätigt. Doch ein methodischer Fehler schwächt die Effekte auf den Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsver sorgung. Dieses Defizit sollte die Politik rasch beseitigen, wie Tim Rödiger in seiner Analyse des Gutachtens deutlich macht. Illustration: Oliver Weiss Seit Anfang 2009 basiert der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen nicht mehr nur auf Alter und Geschlecht der Versicherten. Mit Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) stehen nun auch die Krankheiten auf der Rechnung. Damit ist die Zielgenauigkeit des Ausgleichs gestiegen, wie Wissenschaftler jetzt in einem Gutachten bestätigen. Die Weichen für mehr Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung sind damit gestellt. Dennoch mahnen die Gutachter Korrekturen an. Denn Krankheiten, die insgesamt hohe Kosten verursachen, wie beispielsweise Diabetes und Demenz, schlagen im RSA-Verfahren noch nicht angemessen zu Buche. Beirat untersucht Effekte. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragte im November 2010 den wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes (BVA), auf Basis der Ergebnisse des ersten Jahres (2009) die Wirkungen des Morbi-RSA zu überprüfen. Im Juni 2011 lag die Evaluation vor (Download: siehe Lese- und Webtipps). Darin schätzen die Wissenschaftler auch die Folgen relevanter Änderungsvorschläge ab. Hintergrund für den Auftrag an den Beirat war eine Vereinbarung im schwarz-gelben Koalitionsvertrag: Der Morbi-RSA wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Vor der Umsetzung dieser Vereinbarung hat die Regierungskoalition also die zugrunde liegenden Annahmen auf einer breiten empirischen Basis untersuchen lassen. Dies war notwendig, da der Grabenkampf um den Morbi-RSA mehr zu einer Glaubensfrage mutierte, als dass die Krankenkassen sachdienliche Argumente austauschten. Dies lag auch daran, dass letztlich nur das BVA und der angegliederte wissenschaftliche Beirat alle notwendigen Daten haben, um eine solche Auswertung objektiv vornehmen zu können. Erstmals sind nun auf Basis von Daten aus der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Effekte des Morbi-RSA systematisch untersucht worden. Lese- und Webtipps Drösler, S.; Hasford, J.; Kurth, B.-M.; Schaefer, M.; Wasem, J.; Wille, E.: Evaluationsbericht zum Jahresausgleich 2009 im Risikostrukturausgleich. Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes, Juni Download: Homepage des AOK-Bundesverbandes mit Informationen unter anderem zur Geschichte des Morbi-RSA, Erfahrungen aus den Niederlanden und einer aktuellen Bestandsaufnahme > Risikostrukturausgleich > Risikostrukturausgleich AOK-Medienservice, Themenausgabe 4/2011: Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich. Download: > Presse > AOK- Medienservice > ams-thema 29

3 Statement Anreize zur Risikoselektion beseitigen Dorothee Schawo ist Geschäftsführerin Finanzen beim AOK-Bundesverband. Das Gutachten bestätigt: Der Morbi-RSA übersteuert nicht. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Handlungsbedarf in Hinblick auf die Koalitionsvereinbarung, die den Morbi-RSA auf das notwendige Maß zurückführen wollte. Aber die Gutachter sehen sehr wohl Verbesserungsbedarf. Der Anreiz zur Risikoselektion gegenüber kranken und alten Versicherten muss weiter reduziert werden. Die Gutachter weisen eine systematische Unterfinanzierung nach. Ursache ist ein Methodenfehler. Obwohl das Gutachten die gravierenden Auswirkungen eindrucksvoll belegt, ändert sich 2012 nichts. Begründung: Eine Anpassung habe deutliche finanzielle Auswirkungen bei den Kassen. Diese Argumentation verwundert sehr. Denn mit Einführung des Morbi-RSA wurden die Zuweisungen für zahnärztliche Ausgaben falsch ermittelt: Hier hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sofort reagiert, den Fehler beseitigt und das AOK-System mit rund 400 Millionen Euro belastet. Es ist höchste Zeit, jetzt auch den zweiten Methodenfehler und die Anreize zur Risikoselektion gegen alte und kranke Versicherte zu beseitigen. Hierzu bedarf es nur einer Klarstellung durch das BMG. Das Sinnvolle pragmatisch umsetzen. Die Evaluation sollte ursprünglich im März 2011 fertig sein. Das BVA übergab sie mit etwas Verzögerung an das BMG. Dort wollte man die Spannung wohl noch steigern, denn das Ministerium veröffentlichte das Gutachten erst Ende September. Seitdem steht die Frage im Raum, wie mit den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats umzugehen ist. Denn die von den Experten skizzierte Marschroute für eine Weiterentwicklung des Morbi-RSA steht den im Koalitionsvertrag geäußerten Absichten diametral entgegen: Die Gutachter empfehlen statt einer Reduzierung der Morbiditätsorientierung eher deren Weiterentwicklung. Für die politisch Verantwortlichen ergeben sich letztlich zwei Möglichkeiten. Entweder sie packen das Gutachten wieder in den Aktenschrank, wie seinerzeit schon eine vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Expertise zur Intensivierung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung. Oder sie folgen dem neueren Trend, der bei der Energiewende oder zuletzt bei der Frage zum Mindestlohn zu erkennen war: der Realität ins Auge sehen und das Sinnvolle pragmatisch umsetzen, auch wenn es nicht eins zu eins zum Koalitionsvertrag passt. Finanzausgleich soll Risikoselektion verhindern. Um zu erklären, wie es zur Diskrepanz zwischen den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen und den Empfehlungen des Gutachtens kommt, soll hier kurz die Funktionsweise des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen erläutert werden. Der Risikostrukturausgleich ist erforderlich, weil die gesetzlichen Kassen grundsätzlich keinen Antrag auf Versicherung ablehnen dürfen. Gleichzeitig richtet sich die individuelle Beitragshöhe nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht aber nach versicherungsmathematischen Risikomerkmalen wie Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht. Diese bestimmen aber maßgeblich die Ausgabenhöhe für die einzelnen Versicherten. So fallen für junge Gesunde deutlich niedrigere Gesundheitsausgaben an als für alte und chronisch kranke Menschen. Dennoch verbietet es sich für die gesetzliche Krankenversicherung, Risikoselektion zu betreiben. Ohne Risikostrukturausgleich würden Krankenkassen, um einen günstigen Preis anbieten zu können also keinen oder einen möglichst niedrigen Zusatzbeitrag zu erheben, vor allem um junge Gesunde konkurrieren. Alte und kranke Menschen wären für sie betriebswirtschaftlich unattraktiv. Um Anreize zur Risikoselektion auszuschließen, sollen über den Morbi-RSA risikoäquivalente Prämien simuliert werden. Die Kassen erhalten also für ältere und chronisch kranke Versicherte, wie beispielsweise Diabetiker, mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds als für junge Gesunde. Erfolg am Output messen. Das BVA weist den Krankenkassen das Geld nach ihrer Risikostruktur zu, also nach der jeweiligen Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft in Abhängigkeit von festgelegten Risikomerkmalen. Für das Gesamtjahr 2009 betrug die vom BVA festgesetzte Grundpauschale 2.227,76 Euro je Versichertem. Zudem berechnete das BVA Zu- und Abschläge nach insgesamt 152 Risikogruppen. 106 davon waren hierarchisierte Morbiditätsgruppen (HMG), also nach Schweregrad differenzierte Krankheitsgruppen, für die Zuschläge fällig wurden. Im Berichtsjahr 2009 ordnete das Bundesversicherungsamt rund 37 Prozent der Versicherten mindestens einer HMG zu. Auf sie entfielen rund 72 Prozent der Ausgaben (einschließlich Krankengeld). Wie die Zuweisungen berechnet und welche Risikomerk male in welcher Form berücksichtigt werden darüber diskutieren Experten der Krankenkassen und die Wissenschaft. Der aktuelle Erkenntnisstand wird im Rahmen eines jährlichen Anpassungsverfahrens eingepflegt. Neben dieser fachlichen Auseinandersetzung gibt es aber auch eine politische Dimension. Auf der politischen Entscheidungsebene ist es viel wichtiger, ob der Output des morbiditätsorientierten Risikostruktorausgleichs stimmt, also ob er die ihm zugedachte Funktion erfüllt. Ob politischer Handlungsbedarf besteht, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Ziele des Morbi-RSA erreicht werden. Anreize zum Kassenwechsel über Preisunterschiede. Das Wettbewerbskonzept der GKV zielt im Wesentlichen darauf ab, dass wirtschaftliche Versorgung belohnt wird. Alle Krankenkassen, die mit den ihnen zugewiesenen Geldern aus dem Gesundheitsfonds gut haushalten, sollen einen günstigen Preis anbieten können. Alle anderen müssen dann, so die Absicht, Zusatzbeiträge erheben. Die Preisunterschiede sollen Versicherte zum Wechsel der Kasse motivieren. Möglichst viele Menschen sollen sich den wirtschaftlich günstig handelnden Krankenkassen zuwenden. Dies hilft, den Kostenanstieg in der GKV zu bremsen und damit eine breite solidarische Absicherung des Foto: Ralf Baumgarten 30

4 Krankheitsrisikos auch in Zukunft zu sichern. Gleichzeitig sollen Anreize zur Risikoselektion durch den Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen vermieden werden. Doch wie misst man den Output des Morbi-RSA? Der wissenschaftliche Beirat hat dafür den Begriff der Zielgenauigkeit verwendet. Er vergleicht, wie genau die Zuweisungen den standardisierten Leistungsausgaben entsprechen. Er geht von standardisierten Leistungsausgaben aus, weil der Risikostrukturausgleich nicht die tatsächlichen Kosten einer Krankenkasse berücksichtigen soll, sondern nur die angesichts der Risikomerkmale erwartbaren Kosten. Damit wird sichergestellt, dass die Krankenkassen anstreben, unter den für ihre Versichertengemeinschaft anhand der Risikomerkmale prognostizierten Kosten zu bleiben. So haben sie einen Anreiz, wirtschaftlich zu handeln. Gelingt es ihnen nicht, unter den zu erwartenden Kosten zu bleiben, reichen die Gelder aus dem Gesundheitsfonds nicht aus und sie müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Deckungsquoten als Maß für die Zielgenauigkeit. Das Verhältnis von Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu den standardisierten Leistungsausgaben wird als Deckungsquote bezeichnet. Eine Deckungsquote über 100 Prozent besagt, dass mehr Gelder zugewiesen werden, als für die Versorgung benötigt. Eine Deckungsquote unter 100 Prozent bedeutet wiederum, dass den Krankenkassen weniger Geld zufließt, als sie für die Gesundheit ihrer Versicherten ausgibt. Im Berichtsjahr 2009 erzielten Krankenkassen für Versicherte, die keiner HMG zugeordnet waren, eine Überdeckung (110,2 Prozent). Versicherte mit HMG-Zuordnung wiesen eine Unterdeckung auf. Bei Zuordnung zu vier Morbiditätsgruppen lag die Deckungsquote bei 94,4 Prozent. Die Deckungsquote kann man auf unterschiedlichen Ebene untersuchen: individuell, auf Gruppenebene zum Beispiel nach Altersklassen oder der Anzahl der Krankheitszuschläge. Morbiditätsorientierung ausbauen. In der Zusammenfassung seiner Evaluation zieht der wissenschaftliche Beirat zunächst ein positives Fazit: Insgesamt hat die Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs gegenüber dem bis zum Jahr 2008 bestehenden Risikostrukturausgleich einschließlich Risikopool die Zielgenauigkeit der Zuweisungen zur Deckung der standardisierten Leistungsausgaben erhöht. Die Berücksichtigung der Morbidität der Versicherten führt zu einer deutlichen Verbesserung bei der Deckung der durchschnittlichen Leistungsausgaben auf Individual-, Gruppen- und Kassenebene. Überraschenderweise gilt dies nicht nur für die 80 im Morbi-RSA berücksichtigten Krankheiten, sondern aufgrund von Komorbiditätseffekten auch für dort nicht berücksichtigte Krankheiten. Mit Komorbiditätseffekten ist gemeint: Wer beispielsweise Diabetes hat, leidet häufig unter Begleit- und Folgeerkrankungen, die ebenfalls die Ausgaben der Kassen beeinflussen. Dieses Ergebnis aus dem Gutachten macht deutlich, dass anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen ( Der Morbi-RSA Weniger Krankheiten geringere Zielgenauigkeit Deckungsquoten bei Reduzierung der Zahl der im RSA berücksichtigten Erkrankungen 120 % 100 % 80 % 60 % keine eine zwei drei vier oder mehr Status quo: 80 Krankheiten 50 Krankheiten 30 Krankheiten hierarchisierte Morbiditätsgruppen Mit der Zahl der im Risikostrukturausgleich berücksichtigten Krankheiten sinkt die Deckungsquote für kranke Versicherte und zwar je stärker, desto mehr Krankheitsgruppen sie zugeordnet sind. Bei gesunden Versicherten steigt dagegen der Grad der Überdeckung. Wenn statt heute 80 Krankheiten also nur noch 50 beziehungsweise 30 Krankheiten Berücksichtigung fänden, verschärft sich das Problem, dass Krankenkassen für gesunde Versicherte zu viel und für Kranke zu wenig Geld bekommen. Quelle: Evaluationsbericht BVA

5 wird auf das notwendige Maß reduziert... ) ein Rückbau des Morbi-RSA nicht angezeigt ist. Vielmehr wäre in Anbetracht der analysierten Daten eine stärkere Morbiditätsorientierung nötig, um die Ziele des RSA zu erreichen. Krankheitszahl nicht reduzieren. Exemplarisch hat der Beirat überprüft, wie sich eine Begrenzung der im RSA berücksichtigten Krankheiten auf 50 beziehungsweise 30 (statt bisher 80) auswirken würde. Bei einer Reduzierung der Krankheitsauswahl würde sich die Deckungsquote bei gesunden Versicherten ohne Krankheitszuschlag erhöhen, obwohl sie bereits im jetzigen Modell über 100 Prozent liegt. Für diese Versicherten erhielten die Kassen also mehr Geld, als sie im Durchschnitt für deren Gesundheitsversorgung benötigen. Demgegenüber gehen die Deckungsquoten mit steigender Morbidität (von einer bis zu vier Morbiditätsgruppen) bei einer Reduktion der Krankheiten auf 50 beziehungsweise 30 immer weiter zurück (siehe Abbildung Weniger Krankheiten geringere Zielgenauigkeit auf Seite 31). Würde Schwarz-Gelb also der im Koalitionsvertrag geäußerten Absicht folgen und den Morbi-RSA in seinem Umfang reduzieren, ergäben sich negative Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs. Eine Risikoselektion zu Gunsten gesunder Versicherter wäre für die Krankenkassen attraktiver als Anstrengungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die Höhe des Zusatzbeitrags als Preissignal wäre dann stärker abhängig von der Risikostruktur einer Krankenkasse als von der Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Das Preissignal wäre verfälscht. Verfahrensfehler schränkt RSA ein. Die Morbiditätsorientierung hat zwar die Zielgenauigkeit des Risikostrukturausgleichs erhöht. Dennoch bestehen noch Mängel im Verfahren, auf die der wissenschaftliche Beirat aufmerksam macht. Die Defizite beeinträchtigen eine Erreichung der gesetzgeberischen Ziele der Vermeidung von Risikoselektion und der Förderung von Wirtschaftlichkeit. Die Gutachter formulieren das so: Allerdings zeigt sich auf der Grundlage der Ergebnisse des Jahresausgleichs 2009, dass auch hier noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Deckungsquoten von Versicherten mit Krankheiten besteht, die mit hoher Letalität und ausgeprägter Multimorbidität einhergehen. Für Gesunde und Versicherte, die geringe Ausgaben verursachen, bestehen umgekehrt nach wie vor spürbare Überdeckungen durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Deckungsquote nach Altersgruppe (Männer) 105 % Methodenfehler beheben mehr Geld für Alte 100 % 95 % 90 % 85 % 80 % M-RSA M-RSA mit Annualisierung Verstorbener 75 % Alter: Würden die Leistungsausgaben für im Laufe des Jahres verstorbene Versicherte auf das ganze Jahr hochgerechnet, stiege die Deckungsquote im Risikostrukturausgleich. Die Deckungsquote drückt aus, wie gut die finanziellen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die tatsächlichen Kosten decken. Ohne Annualisierung Hochrechnung der Leistungsausgaben auf das Jahr sinkt die Deckungsquote heute beispielsweise bei über 70-jährigen Männern drastisch ab: bis auf Werte unter 80 Prozent. Quelle: RSA-Evaluationsbericht des BVA

6 Ursächlich dafür ist ein Methodenfehler bei der Berechnung der Zuweisungen. Die Gesundheitskosten für Versicherte, die nicht das ganze Jahr bei einer Krankenkasse waren, werden unterschiedlich behandelt. Für im Laufe des Jahres Verstorbene werden die Ausgaben nicht auf das Gesamtjahr hochgerechnet ( Annualisierung ). Das führt dazu, dass vor allem für ältere Versicherte deutlich zu wenig Geld aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt wird. In der Folge sinkt die Deckungsquote im Alter stark ab. Dieser systematische Fehler wirkt sich sowohl auf Individualebene als auch auf Gruppen- und Kassenebene aus. Dadurch wird die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA gleich mehrfach eingeschränkt. Leistungsausgaben hochrechnen. Zum einen führt der Methodenfehler dazu, dass vor allem für Versichertengruppen mit tödlichen Krankheiten oder Versicherte mit vielen Erkrankungen (Multimorbidität) die Deckungsquote deutlich zu niedrig ausfällt. Bei einer Annualisierung der Leistungsausgaben Verstorbener würde sich die Deckungsquote bei schwerwiegenden Krankheiten wie Demenz, Herz- und Atemstillstand oder Dialysestatus, von denen meist hochaltrige Patienten betroffen sind, deutlich verbessern. Dagegen würde die Überdeckung bei Schwangerschaft und Entwicklungsstörungen (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom, ADHS) deutlich zurückgehen (siehe Abbildung Methodenfehler beheben mehr Geld für Kranke auf dieser Seite). Darüber hinaus stellen die Gutachter fest, dass sich die Deckungsquote der Kassenwechsler im Vergleich zu früher im Berichtsjahr sogar erhöht hat. Vor dem Hintergrund, dass vor allem junge Gesunde die Krankenkasse wechseln, ist dies ein weiterer Beleg dafür, dass der Methodenfehler einen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt. Er schwächt die guten Ergebnisse des Morbi-RSA ab. Eine Beseitigung dieses Fehlers würde also gleich mehrere Schwachstellen beseitigen. Wie eine Auswertung anhand der Altersgruppen zeigt, wird damit sowohl die Über- als auch die Unterdeckung deutlich verringert (siehe Abbildung Methodenfehler beheben mehr Geld für Alte auf Seite 32). Methodenfehler beheben mehr Geld für Kranke Krebs Demenz Entwicklungs störungen (ADHS) Schwangerschaft Deckungsquote 100 % 91,70 % 97,23 % 86,98 % 98,66 % 99,19 % 101,36 % 104,94 % 102,68 % Status quo Deckungsquote bei Annualisierung der Leistungsausgaben Verstorbener Die Hochrechnung der Leistungsausgaben für im Laufe des Jahres verstorbene Versicherte auf das Gesamtjahr (Annualisierung) verbessert die Deckungsquote bei schwerwiegenden Krankheiten. Während die tatsächlichen Ausgaben für Demenzpatienten heute (Status quo) durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nur zu knapp 87 Prozent gedeckt werden, würde nach einer Annualisierung eine Deckungsquote von fast 99 Prozent erreicht. Die Überdeckung beispielsweise für Schwangere würde von fast 105 Prozent auf weniger als 103 Prozent abnehmen. Quelle: RSA-Evaluationsbericht des BVA 2011 Das Gutachten entkräftet Vorurteile. Neben den hier aufgezeigten Ergebnissen hat der wissenschaftliche Beirat weitere Alternativen zur Ausgestaltung des Morbi-RSA untersucht, so zum Beispiel die Einbeziehung regionaler Faktoren, die Wiedereinführung eines Risikopools, die Komplettierung der Krankheitsliste und die Veränderung der Stichprobengröße. Insofern hat er seinen Auftrag erfüllt, auf Basis der Ergebnisse des ersten Jahres die Wirkungen des Morbi-RSA zu überprüfen sowie Folgen relevanter Veränderungsvorschläge abzuschätzen. Bei der Bewertung hat er sich konsequent an den gesetzgeberischen Zielen und der Funktion des RSA im Wettbewerbs- und Finanzierungskonzept der GKV orientiert, wie es von der Regierungskoalition zuletzt mit dem GKV-Finanzierungsgesetz ausgelegt wurde. Die ständig wiederholten Vorurteile gegenüber dem Morbi-RSA haben sich mit der Vorlage des BVA-Gutachtens erledigt. Ob Manipulationsanfälligkeit, eine übermäßige Morbiditätsorientierung oder angebliche Bürokratie der wissenschaftliche Beirat hat mit seiner Evaluation die Kritik entkräftet. Damit ist dem im Koalitionsvertrag angekündigten Rückbau des Morbi-RSA die fachliche Grundlage entzogen. Ab in die Schublade oder Fehler beheben? Es bleibt nun abzuwarten, ob die politischen Entscheidungsträger zu ihrem Wettbewerbskonzept stehen und in der Konsequenz die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats umsetzen. Dadurch würde die Zielgenauigkeit erhöht, das Preissignal der Zusatzbeiträge gestärkt und Anreize zur Diskriminierung von alten und kranken Menschen gesenkt. Oder die Politik lässt das Gutachten entgegen den Empfehlungen in der Schublade verschwinden, weil die Ergebnisse nicht zur Formulierung im Koalitionsvertrag passen. Dabei ist zu bedenken, dass diese im Oktober 2009 ohne empirische Erkenntnisse der Auswirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs entstanden ist. Aufgrund der fehlenden Befunde konnte damals fast alles behauptet werden. So wurden die Hürden für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs unnötig erhöht. Am besten wäre es also, die Koalition hörte auf den Rat der RSA-Experten. Wenn sie den Fehler bei der Berücksichtigung kostenintensiver Krankheiten zügig behebt, kann der Kassenfinanzausgleich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem sorgen (mehr dazu auf Seite 14/15 in dieser G+G-Ausgabe). Tim Rödiger ist Abteilungsleiter Unternehmensentwicklung im AOK-Bundesverband. Kontakt: Tim.Roediger@bv.aok.de 33

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