Testament und Erbe. Was bleibt, wenn ich gehe?

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1 Testament und Erbe Was bleibt, wenn ich gehe?

2 Inhalt 4 Die DGHS Unsere Arbeit, unsere Ziele 5 Was bleibt, wenn ich gehe 6 Die Erbschaftsteuer der Fiskus verdient mit! 8 Form- Fragen 9 Wie kann ich der DGHS helfen? 10 Nützliche Adressen 2

3 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, Es ist nie zu früh, sich mit seiner eigenen Endlichkeit zu befassen. Mit Ihrem Testament regeln Sie alles Finanzielle vorab in Ihrem Sinn, um für den Verbleib Ihrer irdischen Güter Vorsorge zu treffen und dafür zu sorgen, dass Ihre Liebsten bestmöglich abgesichert sind. Viele Menschen haben aber keine eigenen Nachkommen oder nahe Angehörige mehr, oder haben den Kontakt zu ihnen verloren. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, mit Ihrem Testament eine Idee, die Ihnen wichtig ist, zu unterstützen. Damit haben Sie die Chance, dazu beizutragen, über Ihr eigenes Leben hinaus die Zukunft in Ihrem Sinne zu gestalten und sich für Projekte zu engagieren, die Ihnen am Herzen liegen. Vielleicht gehören die Ziele der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.v. dazu, vielleicht können die beiliegenden Informationen über unsere Gesellschaft Ihr Interesse wecken. Die in diesem Heft aufgeführten Informationen mögen Ihnen dazu hilfreiche Hinweise vermitteln, wie auch immer Sie sich entscheiden. Gerne beantworte ich Ihre Fragen im Detail. Schreiben Sie mir oder hinterlassen Sie in unserer Geschäftsstelle Ihre Telefonnummer, wir rufen Sie gerne zurück. Zunächst wünsche ich Ihnen aber ein möglichst langes und gutes Leben. Mit den besten Grüßen Ihre Elke Baezner Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.v. 3

4 Über die DGHS Unsere Arbeit, unsere Ziele Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.v. ist die älteste und größte Menschenrechts-, Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie setzt sich für das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen insbesondere am Lebensende ein. Alten, pflegebedürftigen, schwerkranken und sterbenden Menschen soll unerträgliches und von ihnen selbst als sinnlos empfundenes Leiden am Lebensende erspart und ihre Menschenwürde bis zum Schluss respektiert werden, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion und politischer oder weltanschaulicher Orientierung. Deshalb tritt die DGHS dafür ein, dass der Wille des betroffenen Kranken beachtet und umgesetzt wird, notfalls auch gegen anderslautende Meinungen. Die DGHS fordert deshalb, dass entsprechende Gesetze Klarheit schaffen für den Umgang mit den Formen der legalen Sterbehilfe, alle Patienten, insbesondere aber Schwerkranke und Sterbende, mehr Fürsorge und Entscheidungsfreiheit bekommen, die Förderung von Autonomie und Selbstbestimmung den gleichen Stellenwert erhalten wie die Unterstützung von Sterbebegleitung und Palliativmedizin. Letztere macht keineswegs die Forderung nach ärztlicher Suizidbeihilfe überflüssig. Die DGHS setzt sich als gemeinnütziger Verein seit ihrer Gründung dafür ein, dass eine klare, umfassende gesetzliche Regelung für ein menschenwürdiges Sterben geschaffen wird. Dieses Engagement ist nach wie vor unverzichtbar. 4

5 Nachlass Was bleibt, wenn ich gehe? Ein Testament zugunsten einer gemeinnützigen Organisation Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann sind zunächst der verbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder erbberechtigt. Es gilt die Reihenfolge: Ehegatte/Ehegattin und Erben der 1. Ordnung (Kinder, Enkel), sodann Erben der 2. Ordnung (Geschwister, Nichte und Neffen, Großnichten und -neffen). Hat der Erblasser keine Kinder und sind auch sonst keine näheren Verwandten auszumachen, geht ohne Testament der gesamte Nachlass an den Staat. Auch eine gemeinnützige Organisation wie die DGHS e.v. kann ohne gültiges Testament kein Erbe antreten. Gewiss kostet es etwas Überwindung, sich mit der Erstellung eines Testaments auseinanderzusetzen, aber ist erst einmal alles geregelt, lebt es sich beruhigter. Als gemeinnützige Organisation ist die DGHS von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Nachlass kommt also in voller Höhe den satzungsgemäßen Zielen der DGHS zugute. 5

6 Steuerklassen Die Erbschaftsteuer der Fiskus verdient mit! Je nach Verhältnis des Erben zum Erblasser werden drei Steuerklassen unterschieden ( 15 ErbStG): Steuerklasse I: Ehegatte, Lebenspartner Kinder und Stiefkinder Abkömmlinge dieser Kinder und Stiefkinder Eltern und Voreltern (das sind Großeltern, Urgroßeltern usw.) bei Erwerb von Todes wegen (Erbschaft, Schenkung auf den Todesfall 2301 BGB) Steuerklasse II: Eltern, Voreltern (soweit nicht in Steuerklasse I), Geschwister, Neffen/ Nichten, Schwiegerkinder, Stief- und Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und auch Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft Steuerklasse III: alle übrigen Personen (etwa Lebensgefährten, Freunde) Jedem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen unter Lebenden gilt, 16 ErbStG. Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. 6

7 Freibeträge Der Freibetrag beträgt für 1. den Ehegatten/Lebenspartner: ; 2. jedes Kind/Stiefkind: ; 3. jedes Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes: ; 4. jedes Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes: ; 5. jede sonstige Person aus Steuerklasse I: ; 6. jede Person aus Steuerklasse II oder III: Zusätzlich wird beim Erbfall dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner und den Kindern bis 27 Jahren ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Erbsummen, die über die genannten Freibeträge hinausgehen, werden je nach Einstufung in die Steuerklasse versteuert. Steuersätze je Steuerklasse für ErbSt ( 19 Abs. 1 ErbStG) (in Prozent) Steuerklasse I II (ab 2010) III bis Wert in Euro Über Beachten Sie: Gemeinnützige Organisationen als Erben sind von der Erbschaftsteuer befreit. Der Wert Ihres Vermögens bleibt ohne Abzüge erhalten und kommt damit vollumfänglich seinem!bestimmungszweck zugute. 7

8 Testamentarten Form-Fragen Das notarielle Testament Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Testament eindeutig formuliert und unbedingt rechtsgültig ist, ziehen Sie einen Notar hinzu. Die Gebühren sind gar nicht mal so hoch. Bei einem Vermögen von z. B Euro beträgt die Notargebühr 252 Euro, bei Euro nur 357 Euro, bei einem Ehegattentestament ist es doppelt so viel. Zudem brauchen die Erben dann nicht unbedingt einen Erbschein erstellen zu lassen. Auch Umschreibungen im Grundbuch oder bei Banken sind dann weniger aufwändig. Das gemeinschaftliche Testament Das Einzel-Testament ist die Regel. Allerdings haben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament aufzusetzen. Dafür genügt es, wenn einer der beiden Partner das Testament handschriftlich verfasst und der andere mitunterschreibt. Sollten Änderungen gewünscht sein, können beide Partner das bisherige vernichten und durch ein neues gemeinsames Testament ersetzen. Wenn nur einer der beiden Partner eine Änderung wünscht, muss er das Testament teilweise oder vollständig beim Notar widerrufen und die Widerrufserklärung muss dem anderen Ehegatten zugehen. Achtung: Nach dem Tod eines der beiden Partner kann der Überlebende nur noch eingeschränkt Änderungen vornehmen! Der Erbvertrag, das handschriftliche Testament Bei einem handschriftlichen Testament muss der gesamte Text auch wirklich mit der Hand geschrieben werden! Ein unterschriebener Computer-Text ist ungültig. Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung als Verfügung von Todes wegen, mit der Sie sich gegenüber einem Dritten verbindlich verpflichten, dieser Person Vermögen im Falle Ihres Todes zu übertragen. Im Gegensatz zur Errichtung eines Testaments muss der Erblasser nicht nur testierfähig, sondern auch voll geschäftsfähig sein. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und der Erblasser kann den Erbvertrag nur persönlich schließen. Mit einem Erbvertrag bindet sich der Testierende, da er diesen Vertrag in der Regel nicht frei und einseitig widerrufen kann. 8

9 Die Möglichkeiten Wie kann ich der DGHS helfen? Wenn Sie keine Erben haben, die Sie berücksichtigen können oder möchten, kommt für Sie eventuell die Vererbung Ihres Vermögens oder eines Teilbetrags an eine gemeinnützige Organisation wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.v. in Frage. Als Empfängerin ist die DGHS von der Erbschaftsteuer befreit. 1. Vermächtnis Sie können in Ihrem Testament per Vermächtnis einen bestimmten Betrag oder Vermögensgegenstand (z. B. eine Immobilie) einer bestimmten Person oder einer bestimmten Organisation vermachen. Damit verpflichten Sie Ihre(n) Erben, den genannten Betrag auszuzahlen bzw. den Gegenstand zu übereignen. 2. Schenkung Sie können zu Lebzeiten Schenkungen vornehmen oder eine Schenkung von Todes wegen wählen. Das Schenkungsversprechen bedarf der Form des Testaments oder Erbvertrags, bei Immobilien der notariellen Beurkundung. 3. Verfügungen zugunsten Dritter für den Todesfall. Sie können direkt bei Ihrem kontoführenden Geldinstitut eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall vornehmen. Dann kommt das Kontoguthaben direkt der begünstigten Person oder Organisation zu und wird nicht Teil des Nachlasses. 4. Lebensversicherung Ohne den Eintrag eines Bezugsberechtigten im Todesfall fällt die Auszahlungssumme in den Nachlass. Sie können als Bezugsberechtigten eine Person oder eine gemeinnützige Organisation wie die DGHS eintragen.! Tipp: Seit dem werden alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden in einem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet. Im Sterbefall wird von Amts wegen die Verwahrstelle benachrichtigt, damit die Urkunde ohne zeitliche Verzögerung zum zuständigen Nachlassgericht gelangen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr letzter Wille auch Geltung erlangt. 9

10 Service Nützliche Adressen Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Büro Berlin Mohrenstraße Berlin Telefon 0 30/ Telefon Zentrales Testaments-Register: 0800/ Telefax 0 30/ bnotk@bnotk.de Anwalt-Auskunft am Telefon (unabhängig von der DGHS) Hier wird Ihnen die Adresse eines Anwalts in Ihrer Nähe vermittelt. Telefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) 10

11 Kontakt Ihre Ansprechpartnerin Claudia Wiedenmann M.A. Geschäftsführerin Telefon: 0 30/ info@dghs.de Ja, ich möchte die DGHS testamentarisch bedenken. Ich habe Fragen. Bitte rufen Sie mich an. Bitte schicken Sie mir weitere Unterlagen über die DGHS. Porto zahlt Empfänger Vor- und Nachname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon DGHS e. V. Claudia Wiedenmann M.A. Kronenstr Berlin

12 Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.v., Kronenstr. 4, Berlin, Tel.: 0 30 / Redaktion: Wega Wetzel M.A. Spenden-Konto: , BLZ , Augusta Bank RVB Augsburg Juristische Prüfung: Dr. Oliver Kautz, Augsburg Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. Sitz des Vereins: Berlin Kronenstraße 4 Briefpost an: Berlin Postfach Tel.: 0 30/ Berlin info@dghs.de Ein geregeltes Testament: Damit etwas bleibt, wenn ich gehe.

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