Bundeshaushalt. Haushaltsplan
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- Franziska Kranz
- vor 7 Jahren
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1 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Klasse: SEI Datum: Thema: Öffentlicher Haushalt Bundeshaushalt Vortrag: Sebastian Breiter, Ferdinand Ritter, Maximilian Schmelzeisen Aufstellung des Bundeshaushalts Die Aufstellung beginnt im Oktober mit der Projektion der Bundesregierung zur mittelfristigen wirtschaftlichen Entwicklung. Nach einem halben Jahr findet diese Projektion erneut statt (also im April). Die wichtigsten Tätigkeiten sind im Mai (Abstimmungsgespräche über Voranschläge zwischen Ressorts und BMF), im September (1. Lesung Bundestag/1. Durchgang Bundesrat), im November (2./3.Lesung Bundestag), im Dezember (2.Durchgang Bundesrat und Verkündung im Bundesgesetzblatt) und schließlich im Januar das Inkrafttreten des Haushalts-gesetzes. Eine mittelfristige Steuereinschätzung findet einmal im November und dann erneut ein halbes Jahr später (im Mai) statt. Entstehung des Bundeshaushalts Bei der Entstehung des Bundeshaushaltes geben Sachverständige eine Einschätzung der Entwicklung und Steuereinnahmen an das Bundeskabinett. Dieses beschließt Eckwerte für den Haushaltsentwurf und den Finanzplan. Diese geben sie an das BMF weiter, welches mit Ministerien Haushaltsverhandlungen führt und den Haushaltsentwurf wieder an das Bundeskabinett gibt. Dann berät und beschließt das Bundeskabinett diesen Haushaltsentwurf und gibt ihn schließlich an Bundestag und Bundesrat weiter. Der Bundestag führt 3 Lesungen durch und verabschiedet den Bundeshaushalt. Der Bundesrat berät den Haushaltsentwurf und gibt eine Stellungnahme an den Bundestag ab. Der Bundestag gibt den verabschiedeten Haushaltsentwurf an den Bundespräsidenten, der ihn unterschreibt und das Bundeshaushaltsgesetz tritt schließlich im Januar in Kraft. Haushaltsplan Haushaltsplan Vortrag: Thomas Beil, Ida Kunz, Niklas Schaffelke Im Haushaltsplan werden alle für eine Finanzperiode vorgesehenen öffentlichen Einnahmen und öffentlichen Ausgaben zusammengestellt. Erst durch einen parlamentarisch verabschiedeten Haushaltsplan wird die Verwaltung ermächtigt, Ausgaben zu tätigen. Die nachträgliche Haushaltsrechnung enthält die im abgelaufenen Haushaltsjahr tatsächlich entstandenen Ausgaben und Einnahmen. Der Haushaltsplan umfasst verschiedene Einzelpläne und den Gesamtplan. Die Einzelpläne enthalten Angaben, Einnahmen und Verpflichtungsermächtigung der einzelnen Ministerien und sind unterteilt in Kapitel und Titel. Der Gesamtplan besteht aus der Zusammenfassung der Einzelpläne, der Berechnung des Finanzierungssaldos sowie einer Darstellung der Krediteinnahmen und Tilgungsausgaben. Haushaltskreislauf Die Phasen der Aufstellung des Haushaltsplans von den ersten Entwürfen über die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes bis zur Kontrolle eines abgelaufenen Haushaltsjahres wird als Haushaltskreislauf bezeichnet. Der Haushaltskreislauf wird auch Budgetzyklus genannt. Haushaltsgrundsätze Grundsatz der Einheit und Vollständigkeit - Alle Einnahmen und Ausgaben einer öffentlichen Körperschaft (z.b. Staat, Land oder Gemeinde) sind zu berücksichtigen und in den Haushaltsplan einzustellen - Ausgaben, die ohne Haushaltsermächtigung getätigt werden, sind untersagt 1
2 Grundsatz des Haushaltsausgleichs - Ausgaben müssen durch Einnahmen gedeckt sein - Zur Deckung der Ausgaben sind auch Kredite zulässig - Obergrenze der Neuverschuldung ist auf die Höhe der öffentlichen Investitionen begrenzt Grundsatz der Jährlichkeit - Die Rechnungslegung muss jährlich erfolgen Grundsatz der Spezialität - Die im Haushaltsplan bewilligten Ausgaben dürfen nur zum vorgesehenen Zweck, nur in der geplanten Höhe und nur innerhalb des vorgesehenen Zeitraums getätigt werden Grundsatz der Vorherigkeit - Der Haushaltsplan hat vor Beginn eines Haushaltsjahres vorzuliegen - Durch das Notetatrecht besteht die Möglichkeit, auch ohne gültigen Haushaltsplan unabweisbar nötige Ausgaben zu tätigen Dezemberfieber Der Begriff Dezemberfieber spielt darauf an, dass nicht ausgeschöpfte Ausgabeermächtigungen gegen Jahresende ohne wirklichen Bedarf noch ausgeschöpft werden, weil eine Mittelübertragung in das neue Haushaltsjahr normalerweise nicht vorgesehen ist. Öffentliche Einnahmen Abgabenarten Vortrag: Daniel Bendel, Corvin Schwenk, Benjamin Spasov Private Haushalte, jedes Unternehmen sowie der Staat unterliegen einer Budgetrestriktion. Für den öffentlichen Haushalt heißt das, dass die Ausgaben durch ordentliche oder außerordentliche Einnahmen zu decken sind. Außerordentliche Einnahmen: Schuldenausweitung (Nettokreditaufnahme) Ordentliche Einnahmen Dividende aus staatlichen Aktienbesitz, Verkaufserlöse aus Privatisierung (z. B. staatlicher Grundstücke), Münz- und Bundesbankgewinn, öffentliche Abgaben Öffentliche Abgaben - Im Zentrum der öffentlichen Einnahmen stehen die öffentlichen Abgaben (Gebühren, Beiträge und Steuern). - Es handelt sich um Zwangszahlungen für öffentliche Leistungen. - Gebühren und Beiträge sind im Unterschied zu den Steuern mit einer direkten Gegenleistung verbunden. Gebühren Gebühren werden von demjenigen bezahlt, der eine Leistung öffentlicher Körperschaften oder öffentlicher Einrichtungen in Anspruch nimmt. Man erhält also eine Gegenleistung. Daher sind Gebühren Zahlungen für die konkrete Inanspruchnahme von Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder die Inanspruchnahme von Leistungen einer öffentlichen Einrichtung Gebühren werden unterteilt in Verwaltungsgebühren (z. B. für Beurkundungen, Erteilung von Bescheinigungen) und Nutzungsgebühren (z. B. für Müllabfuhr, Rundfunk). Beiträge Beiträge sind Zahlungen für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung, welche häufig nicht einer Person konkret, sondern einer Gruppe zugutekommen Beispiele: Sozialversicherungsbeiträge; Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung, Straßenanliegerbeiträge Steuern Steuern bilden die Haupteinnahmequelle eines Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung staatlicher Leistungen. Steuern bedürfen keiner direkten Gegenleistungen. Hier findet einfach nur eine Geldleistung gegenüber dem Staat statt. Sie werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt Steuern zahlt jeder, der vom Gesetz dazu verpflichtet ist. Sie werden vom Staat auferlegt. 2
3 Zölle Zölle und Abschöpfungen sind eine Abgabe, die der Staat beim Warenübergang über die Staatsgrenze erhebt. Die Einnahmenerzielung ist hierbei Nebenzweck; der Lenkungszweck steht im Vordergrund. Merkmale der Steuern Vortrag: Marcel Pauly, Jonathan Schäfer 1. Steuern sind einmalige und laufende Geldleistungen an den Staat und bedeuten einen Abfluss von liquiden Mitteln. 2. Steuern sind gegenleistungslos, d. h., es besteht kein unmittelbares Anrecht auf Leistungen des Steuergläubigers (des Staates). 3. Steuern werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen hoheitlich aufgelegt; die Berechtigung zur Erhebung der Steuern haben Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbänden und bestimmte Religionsgemeinschaften mit öffentlichen-rechtlichen Status. 4. Steuern werden erhoben für einen Fiskalzweck (Erzielung von Staatseinnahmen) und/oder als Maßnahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik zur Verhaltensbeeinflussung (Lenkungszweck). Beispiel: Die Tabaksteuer wird erhöht. à Weniger Bürger werden rauchen. 5. Steuern dienen der allgemeinen Deckung des Finanzbedarfs, d. h. es gilt das Verbot, einzelne Steuereinnahmen für bestimmte Staatsausgaben einzusetzen (Verbot der Zweckbindung). Ausnahmen hiervon bilden die Mineralölsteuer und der Solidaritätszuschlag, 6. Steuern zahlen Personen und Institutionen, die mit Existenz, Handlung oder Vorhandensein einer Steuerbemessungsgrundlage einen gesetzlichen Tatbestand erfüllen. Es besteht der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit; er verbietet Begründungen der Steueransprüche durch Analogieschluss sowie private Vereinbarungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Einteilung nach der Zielsetzung Einteilung der Steuern Vortrag: Denny Deger, Nico Schlau, Jana Staffel Finanzsteuern dienen der Einnahme von Steuergeldern (fiskalische Zielsetzung), z. B. Einkommensteuer. Ordnungssteuern dienen dem Erreichen bzw. dem Regulieren eines politischen Zieles (nicht-fiskalische Zielsetzung), z. B. Tabaksteuern. Einteilung nach dem Steuergegenstand Besitzsteuern besteuern jeden bestehenden oder noch werdenden Besitz, z. B. Lohnsteuer, Einkommensteuer, Vermögensteuer. Verkehrssteuern besteuern jeglichen Kauf oder Übertragung von Vermögensgegenständen (Tauschvorgänge im Wirtschaftsleben), z. B. Umsatzsteuer, Versicherungssteuer, Grunderwerbsteuer.. Verbrauchssteuern besteuern den Kauf von Verbrauchsgütern, z. B. Mineralölsteuer, Tabaksteuern. Einteilung nach der Abzugsfähigkeit Betriebsteuer mindern als abzugsfähige Betriebsausgaben den Gewinn (z. B. Kfz-Steuer für betrieblich genutztes Fahrzeug). Personensteuern werden von Personen getragen (z. B. Kfz-Steuer für Privatauto). Einteilung nach dem Steuerempfänger Bundessteuern stehen alleine dem Bund zu, z. B. Zoll, Alkopopsteuer. Ländersteuern stehen alleine den Ländern zu, z. B. Vermögen-, Erbschaftssteuer. Gemeindesteuern stehen alleine den Gemeinden zu, z. B. Grund-, Erwerbsteuer. Gemeinschaftssteuern betreffen mehrere Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und/oder Gemeinden (z. B. Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer). Einteilung nach der Erhebungsart Direkte Steuern werden auf die Einkünfte des Steuerzahlers erhoben und unmittelbar an das Finanzamt gezahlt. Indirekte Steuern werden auf Güter erhoben. Die Güter anbietenden Unternehmen führen die Steuern an das Finanzamt ab. Der Staat erhebt die Steuern mittelbar. Gefahr: Die Steuern können durch Preiserhöhungen auf den Verbraucher abgewälzt werden. Es gibt allgemeine Verbrauchsteuern (z. B. Mehrwertsteuer) und spezielle Verbrauchsteuern (z. B. Tabaksteuer). 3
4 1. Grundsatz der Allgemeinheit Grundsätze der Besteuerung Vortrag: Fabienne Felten, Theresa Lohr, Niklas Schäfer Alle Personen, unabhängig von persönlichen Hintergründen (wie z. B. Religion oder ethnische Herkunft), sind anfangs steuerpflichtig. 2. Grundsatz der Leistungsfähigkeit Die steuerlichen Abgaben werden an die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen angepasst. Da die Leistungsfähigkeit am Vermögen und Einkommen gemessen wird, haben besser verdienende einen höheren Einkommenssteuersatz und niedrig verdienende einen geringeren oder gar keinen. 3. Grundsatz der Gleichmäßigkeit Personen mit gleichen Besteuerungsgrundlagen werden gleich behandelt und haben die gleiche steuerliche Belastung. Umgekehrt müssen wesentliche Ungleichheiten in den tatsächlichen Verhältnissen zu einer entsprechenden unterschiedlichen Steuerbelastung führen. Dies entspricht dem Gleichbehandlungsgebot. Die Besteuerung hat ohne Ansehen der Person des Steuerschuldners zu erfolgen. Somit ist gewährleistet, dass das Besteuerungsverfahren ein möglichst hohes Maß an Steuergerechtigkeit erreicht. Gliederung der öffentlichen Ausgaben Vortrag: Ann-Selina Butzbach, Laura Höck Einteilung nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Staatsverbrauch: Ausgaben für Personal und Sachaufwand, die zur Erstellung von Verwaltungsleistungen angefallen sind öffentliche Investitionen: öffentliche Baumaßnahmen, z. B. Schulen, Straßen, Brücken Übertragungen: Einkommens- und Vermögensübertragungen Zinsen: für die Staatsverschuldung Einteilung nach Körperschaftsgruppen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden): Die Ausgaben dienen der Finanzierung der öffentlichen Güter. Träger der Sozialversicherungen (Sozialversicherung, Bundesamt für Arbeit, Gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung): Die Sozialversicherungen wickeln Leistungen im Rahmen von Versicherungsverhältnissen ab. Einteilung nach Verwaltungsressorts und nach Aufgabenbereichen Verwaltungsressorts (Ministerialprinzip): Aufteilung nach einzelnen Ministerien auf Bundes- oder Länderebene (z. B. Ministerium für Umwelt, Ministerium für Familie) Aufgabenbereiche (Funktionalprinzip): Aufteilung nach Aufgabenbereichen, die auf mehrere Ministerien übergreifend sind (z. B. Zahlung für Arbeitslosigkeit, für Infrastruktur). Auch auf Gemeinde und Kreisebene werden die Ausgaben nach dem Funktionalprinzip gegliedert. 1. Staatsquote, auch Staatsausgabenquoten genannt Quoten Vortrag: Jihane Adou, Lea Ramakers Die Staatsquote drückt das Verhältnis zwischen dem, was der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgibt, und dem, was seine Bürger erwirtschaften, aus. Es ergibt sich aus dem Quotienten der gesamten öffentlichen Ausgaben (Zahlungen, die ohne Gegenleistung des Empfängers vom Staat gezahlt werden, z. B. BAföG, Hartz IV) und dem Bruttoinlandsprodukt. Staatsausg aben (einschl. Staatsquot e = Sozialleistungen Subvention en) 100 BIP 2. Steuerquote Die Steuerquote gibt den Anteil der Steuern im Verhältnis zum BIP an. Es dient zur Darstellung der relativen Belastung durch die Steuern. Steueraufkommen 100 Steuerquote = BIP 4
5 3. Abgabenquote Die Abgabenquote gibt den Anteil der Steuern und Sozialabgaben am BIP wieder. (Steueraufkommen Abgabenquo te = + Beiträge zur Sozialvers icherung) BIP 100 Aktuelle Zahlen zum Bundeshaushalt Vortrag: Mara Arnold, Nico Kupka, Maximilian Müller 5
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