Bundeshaushalt. Haushaltsplan

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundeshaushalt. Haushaltsplan"

Transkript

1 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Klasse: SEI Datum: Thema: Öffentlicher Haushalt Bundeshaushalt Vortrag: Sebastian Breiter, Ferdinand Ritter, Maximilian Schmelzeisen Aufstellung des Bundeshaushalts Die Aufstellung beginnt im Oktober mit der Projektion der Bundesregierung zur mittelfristigen wirtschaftlichen Entwicklung. Nach einem halben Jahr findet diese Projektion erneut statt (also im April). Die wichtigsten Tätigkeiten sind im Mai (Abstimmungsgespräche über Voranschläge zwischen Ressorts und BMF), im September (1. Lesung Bundestag/1. Durchgang Bundesrat), im November (2./3.Lesung Bundestag), im Dezember (2.Durchgang Bundesrat und Verkündung im Bundesgesetzblatt) und schließlich im Januar das Inkrafttreten des Haushalts-gesetzes. Eine mittelfristige Steuereinschätzung findet einmal im November und dann erneut ein halbes Jahr später (im Mai) statt. Entstehung des Bundeshaushalts Bei der Entstehung des Bundeshaushaltes geben Sachverständige eine Einschätzung der Entwicklung und Steuereinnahmen an das Bundeskabinett. Dieses beschließt Eckwerte für den Haushaltsentwurf und den Finanzplan. Diese geben sie an das BMF weiter, welches mit Ministerien Haushaltsverhandlungen führt und den Haushaltsentwurf wieder an das Bundeskabinett gibt. Dann berät und beschließt das Bundeskabinett diesen Haushaltsentwurf und gibt ihn schließlich an Bundestag und Bundesrat weiter. Der Bundestag führt 3 Lesungen durch und verabschiedet den Bundeshaushalt. Der Bundesrat berät den Haushaltsentwurf und gibt eine Stellungnahme an den Bundestag ab. Der Bundestag gibt den verabschiedeten Haushaltsentwurf an den Bundespräsidenten, der ihn unterschreibt und das Bundeshaushaltsgesetz tritt schließlich im Januar in Kraft. Haushaltsplan Haushaltsplan Vortrag: Thomas Beil, Ida Kunz, Niklas Schaffelke Im Haushaltsplan werden alle für eine Finanzperiode vorgesehenen öffentlichen Einnahmen und öffentlichen Ausgaben zusammengestellt. Erst durch einen parlamentarisch verabschiedeten Haushaltsplan wird die Verwaltung ermächtigt, Ausgaben zu tätigen. Die nachträgliche Haushaltsrechnung enthält die im abgelaufenen Haushaltsjahr tatsächlich entstandenen Ausgaben und Einnahmen. Der Haushaltsplan umfasst verschiedene Einzelpläne und den Gesamtplan. Die Einzelpläne enthalten Angaben, Einnahmen und Verpflichtungsermächtigung der einzelnen Ministerien und sind unterteilt in Kapitel und Titel. Der Gesamtplan besteht aus der Zusammenfassung der Einzelpläne, der Berechnung des Finanzierungssaldos sowie einer Darstellung der Krediteinnahmen und Tilgungsausgaben. Haushaltskreislauf Die Phasen der Aufstellung des Haushaltsplans von den ersten Entwürfen über die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes bis zur Kontrolle eines abgelaufenen Haushaltsjahres wird als Haushaltskreislauf bezeichnet. Der Haushaltskreislauf wird auch Budgetzyklus genannt. Haushaltsgrundsätze Grundsatz der Einheit und Vollständigkeit - Alle Einnahmen und Ausgaben einer öffentlichen Körperschaft (z.b. Staat, Land oder Gemeinde) sind zu berücksichtigen und in den Haushaltsplan einzustellen - Ausgaben, die ohne Haushaltsermächtigung getätigt werden, sind untersagt 1

2 Grundsatz des Haushaltsausgleichs - Ausgaben müssen durch Einnahmen gedeckt sein - Zur Deckung der Ausgaben sind auch Kredite zulässig - Obergrenze der Neuverschuldung ist auf die Höhe der öffentlichen Investitionen begrenzt Grundsatz der Jährlichkeit - Die Rechnungslegung muss jährlich erfolgen Grundsatz der Spezialität - Die im Haushaltsplan bewilligten Ausgaben dürfen nur zum vorgesehenen Zweck, nur in der geplanten Höhe und nur innerhalb des vorgesehenen Zeitraums getätigt werden Grundsatz der Vorherigkeit - Der Haushaltsplan hat vor Beginn eines Haushaltsjahres vorzuliegen - Durch das Notetatrecht besteht die Möglichkeit, auch ohne gültigen Haushaltsplan unabweisbar nötige Ausgaben zu tätigen Dezemberfieber Der Begriff Dezemberfieber spielt darauf an, dass nicht ausgeschöpfte Ausgabeermächtigungen gegen Jahresende ohne wirklichen Bedarf noch ausgeschöpft werden, weil eine Mittelübertragung in das neue Haushaltsjahr normalerweise nicht vorgesehen ist. Öffentliche Einnahmen Abgabenarten Vortrag: Daniel Bendel, Corvin Schwenk, Benjamin Spasov Private Haushalte, jedes Unternehmen sowie der Staat unterliegen einer Budgetrestriktion. Für den öffentlichen Haushalt heißt das, dass die Ausgaben durch ordentliche oder außerordentliche Einnahmen zu decken sind. Außerordentliche Einnahmen: Schuldenausweitung (Nettokreditaufnahme) Ordentliche Einnahmen Dividende aus staatlichen Aktienbesitz, Verkaufserlöse aus Privatisierung (z. B. staatlicher Grundstücke), Münz- und Bundesbankgewinn, öffentliche Abgaben Öffentliche Abgaben - Im Zentrum der öffentlichen Einnahmen stehen die öffentlichen Abgaben (Gebühren, Beiträge und Steuern). - Es handelt sich um Zwangszahlungen für öffentliche Leistungen. - Gebühren und Beiträge sind im Unterschied zu den Steuern mit einer direkten Gegenleistung verbunden. Gebühren Gebühren werden von demjenigen bezahlt, der eine Leistung öffentlicher Körperschaften oder öffentlicher Einrichtungen in Anspruch nimmt. Man erhält also eine Gegenleistung. Daher sind Gebühren Zahlungen für die konkrete Inanspruchnahme von Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder die Inanspruchnahme von Leistungen einer öffentlichen Einrichtung Gebühren werden unterteilt in Verwaltungsgebühren (z. B. für Beurkundungen, Erteilung von Bescheinigungen) und Nutzungsgebühren (z. B. für Müllabfuhr, Rundfunk). Beiträge Beiträge sind Zahlungen für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung, welche häufig nicht einer Person konkret, sondern einer Gruppe zugutekommen Beispiele: Sozialversicherungsbeiträge; Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung, Straßenanliegerbeiträge Steuern Steuern bilden die Haupteinnahmequelle eines Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung staatlicher Leistungen. Steuern bedürfen keiner direkten Gegenleistungen. Hier findet einfach nur eine Geldleistung gegenüber dem Staat statt. Sie werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt Steuern zahlt jeder, der vom Gesetz dazu verpflichtet ist. Sie werden vom Staat auferlegt. 2

3 Zölle Zölle und Abschöpfungen sind eine Abgabe, die der Staat beim Warenübergang über die Staatsgrenze erhebt. Die Einnahmenerzielung ist hierbei Nebenzweck; der Lenkungszweck steht im Vordergrund. Merkmale der Steuern Vortrag: Marcel Pauly, Jonathan Schäfer 1. Steuern sind einmalige und laufende Geldleistungen an den Staat und bedeuten einen Abfluss von liquiden Mitteln. 2. Steuern sind gegenleistungslos, d. h., es besteht kein unmittelbares Anrecht auf Leistungen des Steuergläubigers (des Staates). 3. Steuern werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen hoheitlich aufgelegt; die Berechtigung zur Erhebung der Steuern haben Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbänden und bestimmte Religionsgemeinschaften mit öffentlichen-rechtlichen Status. 4. Steuern werden erhoben für einen Fiskalzweck (Erzielung von Staatseinnahmen) und/oder als Maßnahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik zur Verhaltensbeeinflussung (Lenkungszweck). Beispiel: Die Tabaksteuer wird erhöht. à Weniger Bürger werden rauchen. 5. Steuern dienen der allgemeinen Deckung des Finanzbedarfs, d. h. es gilt das Verbot, einzelne Steuereinnahmen für bestimmte Staatsausgaben einzusetzen (Verbot der Zweckbindung). Ausnahmen hiervon bilden die Mineralölsteuer und der Solidaritätszuschlag, 6. Steuern zahlen Personen und Institutionen, die mit Existenz, Handlung oder Vorhandensein einer Steuerbemessungsgrundlage einen gesetzlichen Tatbestand erfüllen. Es besteht der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit; er verbietet Begründungen der Steueransprüche durch Analogieschluss sowie private Vereinbarungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Einteilung nach der Zielsetzung Einteilung der Steuern Vortrag: Denny Deger, Nico Schlau, Jana Staffel Finanzsteuern dienen der Einnahme von Steuergeldern (fiskalische Zielsetzung), z. B. Einkommensteuer. Ordnungssteuern dienen dem Erreichen bzw. dem Regulieren eines politischen Zieles (nicht-fiskalische Zielsetzung), z. B. Tabaksteuern. Einteilung nach dem Steuergegenstand Besitzsteuern besteuern jeden bestehenden oder noch werdenden Besitz, z. B. Lohnsteuer, Einkommensteuer, Vermögensteuer. Verkehrssteuern besteuern jeglichen Kauf oder Übertragung von Vermögensgegenständen (Tauschvorgänge im Wirtschaftsleben), z. B. Umsatzsteuer, Versicherungssteuer, Grunderwerbsteuer.. Verbrauchssteuern besteuern den Kauf von Verbrauchsgütern, z. B. Mineralölsteuer, Tabaksteuern. Einteilung nach der Abzugsfähigkeit Betriebsteuer mindern als abzugsfähige Betriebsausgaben den Gewinn (z. B. Kfz-Steuer für betrieblich genutztes Fahrzeug). Personensteuern werden von Personen getragen (z. B. Kfz-Steuer für Privatauto). Einteilung nach dem Steuerempfänger Bundessteuern stehen alleine dem Bund zu, z. B. Zoll, Alkopopsteuer. Ländersteuern stehen alleine den Ländern zu, z. B. Vermögen-, Erbschaftssteuer. Gemeindesteuern stehen alleine den Gemeinden zu, z. B. Grund-, Erwerbsteuer. Gemeinschaftssteuern betreffen mehrere Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und/oder Gemeinden (z. B. Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer). Einteilung nach der Erhebungsart Direkte Steuern werden auf die Einkünfte des Steuerzahlers erhoben und unmittelbar an das Finanzamt gezahlt. Indirekte Steuern werden auf Güter erhoben. Die Güter anbietenden Unternehmen führen die Steuern an das Finanzamt ab. Der Staat erhebt die Steuern mittelbar. Gefahr: Die Steuern können durch Preiserhöhungen auf den Verbraucher abgewälzt werden. Es gibt allgemeine Verbrauchsteuern (z. B. Mehrwertsteuer) und spezielle Verbrauchsteuern (z. B. Tabaksteuer). 3

4 1. Grundsatz der Allgemeinheit Grundsätze der Besteuerung Vortrag: Fabienne Felten, Theresa Lohr, Niklas Schäfer Alle Personen, unabhängig von persönlichen Hintergründen (wie z. B. Religion oder ethnische Herkunft), sind anfangs steuerpflichtig. 2. Grundsatz der Leistungsfähigkeit Die steuerlichen Abgaben werden an die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen angepasst. Da die Leistungsfähigkeit am Vermögen und Einkommen gemessen wird, haben besser verdienende einen höheren Einkommenssteuersatz und niedrig verdienende einen geringeren oder gar keinen. 3. Grundsatz der Gleichmäßigkeit Personen mit gleichen Besteuerungsgrundlagen werden gleich behandelt und haben die gleiche steuerliche Belastung. Umgekehrt müssen wesentliche Ungleichheiten in den tatsächlichen Verhältnissen zu einer entsprechenden unterschiedlichen Steuerbelastung führen. Dies entspricht dem Gleichbehandlungsgebot. Die Besteuerung hat ohne Ansehen der Person des Steuerschuldners zu erfolgen. Somit ist gewährleistet, dass das Besteuerungsverfahren ein möglichst hohes Maß an Steuergerechtigkeit erreicht. Gliederung der öffentlichen Ausgaben Vortrag: Ann-Selina Butzbach, Laura Höck Einteilung nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Staatsverbrauch: Ausgaben für Personal und Sachaufwand, die zur Erstellung von Verwaltungsleistungen angefallen sind öffentliche Investitionen: öffentliche Baumaßnahmen, z. B. Schulen, Straßen, Brücken Übertragungen: Einkommens- und Vermögensübertragungen Zinsen: für die Staatsverschuldung Einteilung nach Körperschaftsgruppen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden): Die Ausgaben dienen der Finanzierung der öffentlichen Güter. Träger der Sozialversicherungen (Sozialversicherung, Bundesamt für Arbeit, Gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung): Die Sozialversicherungen wickeln Leistungen im Rahmen von Versicherungsverhältnissen ab. Einteilung nach Verwaltungsressorts und nach Aufgabenbereichen Verwaltungsressorts (Ministerialprinzip): Aufteilung nach einzelnen Ministerien auf Bundes- oder Länderebene (z. B. Ministerium für Umwelt, Ministerium für Familie) Aufgabenbereiche (Funktionalprinzip): Aufteilung nach Aufgabenbereichen, die auf mehrere Ministerien übergreifend sind (z. B. Zahlung für Arbeitslosigkeit, für Infrastruktur). Auch auf Gemeinde und Kreisebene werden die Ausgaben nach dem Funktionalprinzip gegliedert. 1. Staatsquote, auch Staatsausgabenquoten genannt Quoten Vortrag: Jihane Adou, Lea Ramakers Die Staatsquote drückt das Verhältnis zwischen dem, was der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgibt, und dem, was seine Bürger erwirtschaften, aus. Es ergibt sich aus dem Quotienten der gesamten öffentlichen Ausgaben (Zahlungen, die ohne Gegenleistung des Empfängers vom Staat gezahlt werden, z. B. BAföG, Hartz IV) und dem Bruttoinlandsprodukt. Staatsausg aben (einschl. Staatsquot e = Sozialleistungen Subvention en) 100 BIP 2. Steuerquote Die Steuerquote gibt den Anteil der Steuern im Verhältnis zum BIP an. Es dient zur Darstellung der relativen Belastung durch die Steuern. Steueraufkommen 100 Steuerquote = BIP 4

5 3. Abgabenquote Die Abgabenquote gibt den Anteil der Steuern und Sozialabgaben am BIP wieder. (Steueraufkommen Abgabenquo te = + Beiträge zur Sozialvers icherung) BIP 100 Aktuelle Zahlen zum Bundeshaushalt Vortrag: Mara Arnold, Nico Kupka, Maximilian Müller 5

6 6

Steuern und Steuerrecht

Steuern und Steuerrecht DAA-Wirtschaftslexikon Steuern und Steuerrecht 1. Abgaben und Steuern! Begriffsbestimmungen Steuern sind Geldleistungen, die der Bund, die Länder bzw. die Gemeinden auf gesetzlicher Grundlage in einer

Mehr

Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub. Geld stinkt nicht.

Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub. Geld stinkt nicht. 2 Die Steuern 2.1 Die Einteilung der Steuern Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub. Thomas von Aquin (1225 1274), italienischer Theologe und Philosoph, 1323 heilig gesprochen Geld stinkt nicht. Um die

Mehr

Allgemeine Steuerlehre

Allgemeine Steuerlehre Allgemeine Steuerlehre Übung I Wintersemester 2011/12 Melanie Steinhoff Institut für Finanzwissenschaft I Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Finanzwissenschaft I) 1 / 14 Übersicht/Orga

Mehr

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Kurzfassung des fachlichen Inhalts (Skript) 1. Grundbegriffe des Steuerrechts 1.1 Abgaben und Steuern! Begriffsbestimmungen Steuern sind Geldleistungen,

Mehr

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DAS STEUERSYSTEM

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DAS STEUERSYSTEM E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DAS STEUERSYSTEM 1 Bund, Länder und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben staatliche Aufgaben zu bewältigen, die es den Bürgern des Landes ermöglichen, kollektive

Mehr

Steuereinnahmen nach Steuerarten

Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2007 gemeinschaftliche Steuern: 374,3 Mrd. (69,6%) Zölle (100 v.h.): 4,0 (0,7%) Lohnsteuer: 131,8 Mrd. (24,5%) Gewerbesteuer (100 v.h.): 40,1

Mehr

Steuern. 1 Warum sind Steuern notwendig? 2 Steuern werden eingeteilt in: 3 Volkswirtschaftliche Steuerquote

Steuern. 1 Warum sind Steuern notwendig? 2 Steuern werden eingeteilt in: 3 Volkswirtschaftliche Steuerquote Steuern 1 Warum sind Steuern notwendig? Steuern dienen der Finanzierung notwendiger Staatsausgaben. Es sind Zwangsabgaben ohne direkte Gegenleistung. 2 Steuern werden eingeteilt in: 1. Steuerempfänger

Mehr

17 Steuern und Finanzen

17 Steuern und Finanzen 17 Steuern und Finanzen Seite 203 17 STEUERN UND FINANZEN Nr. Seite 01 Landes- und Bundessteuern: Steueraufkommen beim Finanzamt Ulm 207 03 Einkommensteuerpflichtige sowie deren Einkünfte 207 06 Gemeindesteuern:

Mehr

17 Steuern und Finanzen

17 Steuern und Finanzen 17 Steuern und Finanzen Seite 201 17 STEUERN UND FINANZEN Nr. Seite 01 Landes- und Bundessteuern: Steueraufkommen beim Finanzamt Ulm 205 03 Einkommensteuerpflichtige sowie deren Einkünfte 205 06 Gemeindesteuern:

Mehr

Entwicklung der Steuern in Abgrenzung der VGR

Entwicklung der Steuern in Abgrenzung der VGR Entwicklung der Steuern in Abgrenzung der VGR VGR Kolloquium 2018 Steuerbegriff und Abgrenzung zu anderen Abgaben: Abgaben Steuern Gebühren Beiträge Sonderabgaben 2 Steuern Nach 3 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung

Mehr

Einführung in die Grundlagen des

Einführung in die Grundlagen des Einführung in die Grundlagen des 2 Steuerrechts Zusammenfassung Jungunternehmer Carlo Sommerweizen verschafft sich vor Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit einen Überblick über die bevorstehenden

Mehr

A. Steuer. Erster Teil Einführung

A. Steuer. Erster Teil Einführung Einführung Im ersten Abschnitt werden die Begriffe erläutert, die für das Verständnis der Ausführungen zu den zahlreichen, für Unternehmen bedeutsamen Steuerarten hilfreich sind. Der zweite Abschnitt skizziert

Mehr

1. Kapitel: Entstehung und Grundsätze von Steuern

1. Kapitel: Entstehung und Grundsätze von Steuern Steuern 1. Kapitel: Entstehung und Grundsätze von Steuern Das ist Opa Leopold. Er ist verärgert. Selbst die Fürsten hätten sich früher mit dem Zehnten zufrieden gegeben. Er sagt Heute zahlt er den Fünften

Mehr

Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages

Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und

Mehr

GEMEINSCHAFTLICHE STEUERN. 50% Körperschaft-/Ertragsteuern 50% 42,5% 42,5% Lohn- und Einkommensteuer 45,5% 52,3% Umsatzsteuer/MWSt.

GEMEINSCHAFTLICHE STEUERN. 50% Körperschaft-/Ertragsteuern 50% 42,5% 42,5% Lohn- und Einkommensteuer 45,5% 52,3% Umsatzsteuer/MWSt. Steueraufteilung Folie 1 Deutschland ist ein föderal aufgebauter Staat. Dabei haben alle drei Ebenen Bund, Länder und Gemeinden einen Anspruch auf einen Teil der Steuereinnahmen. Bestimmte Steuereinnahmen

Mehr

GEMEINSCHAFTLICHE STEUERN. 50% Körperschaft-/Ertragsteuern 50% 42,5% 42,5% Lohn- und Einkommensteuer 48,3% 49,4% Umsatzsteuer/MWSt.

GEMEINSCHAFTLICHE STEUERN. 50% Körperschaft-/Ertragsteuern 50% 42,5% 42,5% Lohn- und Einkommensteuer 48,3% 49,4% Umsatzsteuer/MWSt. Steueraufteilung Folie 1 Deutschland ist ein föderal aufgebauter Staat. Dabei haben alle drei Ebenen Bund, Länder und Gemeinden einen Anspruch auf einen Teil der Steuereinnahmen. Bestimmte Steuereinnahmen

Mehr

Die öffentlichen Abgaben

Die öffentlichen Abgaben Die öffentlichen Abgaben 1 Die Staatseinnahmen 1.1 Die Notwendigkeit von Staatseinnahmen Der Staat übernimmt wichtige Aufgaben, die der einzelne Bürger nicht allein lösen kann: Folie Steuer und Aufgabenverteilung

Mehr

Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt

Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum. Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum. Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz Bundesrat BRFuss.. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Fz Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz )

Mehr

Haushalt Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gesamtübersicht. Entwurf

Haushalt Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gesamtübersicht. Entwurf Haushalt 2018 Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Gesamtübersicht Mio. I. Ausgaben Entwurf... 341.000 Steigerung (in Prozent gegenüber Ist 2017)... +3,1... +2.600 Ausgaben

Mehr

2.1 Wirtschaftspolitische Ziele und Zielbeziehungen Begriff der Wirtschaftspolitik

2.1 Wirtschaftspolitische Ziele und Zielbeziehungen Begriff der Wirtschaftspolitik 2 FISKALPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VOR DEM HINTERGRUND SICH VERÄNDERNDER WIRTSCHAFTSLAGEN 2.1 Wirtschaftspolitische Ziele und Zielbeziehungen 2.1.1 Begriff der Wirtschaftspolitik 2.1.2 Träger der Wirtschaftspolitik

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Überblick über das System der öffentlichen Abgaben. Wissenschaftliche Dienste WD /10

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Überblick über das System der öffentlichen Abgaben. Wissenschaftliche Dienste WD /10 Deutscher Bundestag Überblick über das System der öffentlichen Abgaben Seite 2 Überblick über das System der öffentlichen Abgaben Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21.09.2010 Fachbereich:

Mehr

Prof. Norbert Konegen. VI. Die öffentliche Verschuldung in Deutschland ausgewählte empirische Befunde

Prof. Norbert Konegen. VI. Die öffentliche Verschuldung in Deutschland ausgewählte empirische Befunde Prof. Norbert Konegen VI. Die öffentliche Verschuldung in Deutschland ausgewählte empirische Befunde Gliederung der Vorlesung I. Verschuldungstheorien im Überblick II. Theoretische Grundlagen der öffentlichen

Mehr

Einführung in die Dynamische Fiskalpolitik: Organisation und Themen

Einführung in die Dynamische Fiskalpolitik: Organisation und Themen Einführung in die Dynamische Fiskalpolitik: Organisation und Themen Tim Mennel Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) 10/8/2008 Dozent Dr. Tim Mennel Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung

Mehr

Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler

Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler Petra Innreiter, 7.Juli 2014 Nicht erst seit dem Einsetzen einer Steuerreformkommission ist eine Steuerstrukturreform in aller Munde. Es handelt

Mehr

Inhaltsverzeichnis_HO_TH_2000_jlr-HOTH2000V2IVZ

Inhaltsverzeichnis_HO_TH_2000_jlr-HOTH2000V2IVZ Seite 1 von 5 Landesrecht TH Einzelnorm Amtliche Abkürzung: ThürLHO Fassung vom: 20.12.2007 Gültig ab: 01.01.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Gliederungs- Nr: 630-1 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)

Mehr

Staatsverschuldung Ursachen und vermeintliche sowie tatsächliche Probleme

Staatsverschuldung Ursachen und vermeintliche sowie tatsächliche Probleme Staatsverschuldung Ursachen und vermeintliche sowie tatsächliche Probleme Folie 1 - Marsch in den Schuldenstaat? Öffentliche Verschuldung in Mio. Euro Folie 2 - Schuldenstandsquote 1970-2006 Folie 3 -

Mehr

Steuerpolitik in 60 Minuten

Steuerpolitik in 60 Minuten Steuerpolitik in 60 Minuten Hermann Adam Steuerpolitik in 60 Minuten Prof. Dr. Hermann Adam Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Freie Universität Berlin Deutschland ISBN 978-3-658-02613-4 DOI

Mehr

Finanzwissenschaft I

Finanzwissenschaft I Finanzwissenschaft I Matthias Opnger Lehrstuhl für Finanzwissenschaft WS 12/13 Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 1 / 24 Dr. Matthias Opnger Büro: C 504 Sprechzeit: nach Vereinbarung E-Mail:

Mehr

Wirtschafts- und Sozialkunde 2

Wirtschafts- und Sozialkunde 2 w w w. a c a d e m y o f s p o r t s. d e w w w. c a m p u s. a c a d e m y o f s p o r t s. d e Wirtschafts- und Sozialkunde 2 L E SEPROBE online-campus Auf dem Online Campus der Academy of Sports erleben

Mehr

BMF - I A 4 9. Juli 2014 Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018

BMF - I A 4 9. Juli 2014 Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018 Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018 Projektion in finanzstatistischer Abgrenzung Öffentlicher Gesamthaushalt: Der Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts

Mehr

Finanzwissenschaft I: Aktuelle Probleme der Steuerpolitik. Hans Fehr Universität Würzburg. Wintersemester 2006/2007

Finanzwissenschaft I: Aktuelle Probleme der Steuerpolitik. Hans Fehr Universität Würzburg. Wintersemester 2006/2007 Finanzwissenschaft I: Aktuelle Probleme der Steuerpolitik Hans Fehr Universität Würzburg Wintersemester 2006/2007 Themenübersicht 1. Einige steuerliche Kennziffern 2. Finanzausgleich in Deutschland 3.

Mehr

VU Fachdidaktik WS 2002/03. Steuern. Leo Fischhuber, Anton Steyrl, Peter Emberger. Fachdiaktische Übung bei MMag. Peter Atzmanstorfer 2002 / 2003

VU Fachdidaktik WS 2002/03. Steuern. Leo Fischhuber, Anton Steyrl, Peter Emberger. Fachdiaktische Übung bei MMag. Peter Atzmanstorfer 2002 / 2003 Steuern Fachdiaktische Übung bei MMag. Peter Atzmanstorfer 2002 / 2003 Plan einer Unterrichtseinheit zum Thema Steuern Lernziele Die SchülerInnnen sollen die Notwendigkeit von Steuern für das staatliche

Mehr

Zu den Ursachen der Staatsverschuldung

Zu den Ursachen der Staatsverschuldung Zu den Ursachen der Staatsverschuldung Ver.di Konferenz Städte und Gemeinden in Not 28.09.2010 Gustav Berlin A. Horn 1 Finanzierungssaldo des Staates in % des BIP, 1999-2010 % 4 2 Irland Spanien 0-2 Deutschland

Mehr

Steuer. Einnahmequellen des Staates. Steuern, Gebühren, Beiträge 25.11.2012. von Frank Hüppe. Abgaben. Beiträge. Benutzergebühren. Verwaltungsgebühren

Steuer. Einnahmequellen des Staates. Steuern, Gebühren, Beiträge 25.11.2012. von Frank Hüppe. Abgaben. Beiträge. Benutzergebühren. Verwaltungsgebühren Steuern von Frank Hüppe Einnahmequellen des Staates Erwerbseinkünfte (Unternehmen der öffentlichen Hand) Öffentlich-rechtliche Abgaben Anleihen (langfristige Fremdfinanzierung) Steuern (auch Zölle) Gebühren

Mehr

Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2015

Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2015 Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2015 Rechnungsabschlüsse Bund (ohne Sonderrechnungen) D in % Mio. CHF 2013 2014 2015 14 / 15 Ordentliche Einnahmen 65 032 63 876 67 580 5,8 Ordentliche Ausgaben 63

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 4 Finanzen und Steuern Steuerhaushalt 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 8. Mai 2014 Artikelnummer: 2140400137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan. I. Haushaltsübersicht ( 13 Absatz 4 Nummer 1 LHO)

Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan. I. Haushaltsübersicht ( 13 Absatz 4 Nummer 1 LHO) Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 9 vom 15. März 2 Anhang zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan I. Haushaltsübersicht

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 4 Finanzen und Steuern Steuerhaushalt 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 5. Mai 2015, korrigiert am 3. Juni 2015 (Tabelle 4) Artikelnummer: 2140400147004

Mehr

Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2016

Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2016 Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2016 Rechnungsabschlüsse Bund (ohne Sonderrechnungen) D in % Mio. CHF 2014 2015 2016 15 / 16 Ordentliche Einnahmen 63 876 67 580 67 013-0,8 Ordentliche Ausgaben 64

Mehr

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit Skript zum Online-Training Einkommensteuer Grundlagen Rechtsstand: Januar 209 In Kooperation mit Inhalt Grundlagen der Einkommensteuer... 2 Persönliche Steuerpflicht... 2 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Mehr

71. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 22. August 2017 Nummer 15

71. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 22. August 2017 Nummer 15 5321 71. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 22. August 2017 Nummer 15 Tag I N H A L T 16. 8. 2017 Gesetz zur Verankerung der Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Niedersächsischen Schulgesetz 22410

Mehr

Kapitel 09. der Besteuerung

Kapitel 09. der Besteuerung Markt und Absatz: Markt und Wettbewerb WS 2017/18 Kapitel 09b Steuerstem, Lars Metzger 1 / 55 Kapitel 09 Das Steuersstem und die Kosten der Besteuerung Teil 2 Markt und Absatz: Markt und Wettbewerb WS

Mehr

Für den "Haushaltsplan-Neueinsteiger"

Für den Haushaltsplan-Neueinsteiger Für den "Haushaltsplan-Neueinsteiger" Was ist eigentlich der Haushaltsplan? Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und enthält alle Aufgaben, die die Gemeinde im laufenden Jahr erfüllen möchte.

Mehr

Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2017

Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2017 Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2017 Rechnungsabschlüsse Bund (ohne Sonderrechnungen) D in % Mio. CHF 2015 2016 2017 16 / 17 Ordentliche Einnahmen 67 580 67 441 71 087 5,4 Ordentliche Ausgaben 65

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 4 Finanzen und Steuern Steuerhaushalt 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 24. April 2013 Artikelnummer: 2140400127004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Finanzwissenschaft I: Aktuelle Probleme der Steuerpolitik. Hans Fehr. Sommersemester 2008

Finanzwissenschaft I: Aktuelle Probleme der Steuerpolitik. Hans Fehr. Sommersemester 2008 Finanzwissenschaft I: Aktuelle Probleme der Steuerpolitik Hans Fehr Universität Würzburg Sommersemester 2008 Themenübersicht 1. Einige steuerliche Kennziffern 2. Finanzausgleich in Deutschland 3. Mechanik

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,0

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,0 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 26.01.2015 S t e u e r a r t Kalenderjahr Änderung ggü Vorjahr Gemeinschaftliche

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,0

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,0 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 13.07.2017 S t e u e r a r t 1. Halbjahr Änderung ggü Vorjahr Gemeinschaftliche

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,6

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,6 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 18.08.2017 S t e u e r a r t 1. Halbjahr Änderung ggü Vorjahr Gemeinschaftliche

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,5

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,5 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 26.01.2017 S t e u e r a r t Kalenderjahr Änderung ggü Vorjahr 2016

Mehr

Steuermehreinnahmen und heimliche Steuererhöhungen

Steuermehreinnahmen und heimliche Steuererhöhungen Steuermehreinnahmen und heimliche Steuererhöhungen Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2016 46 Daten und Prognosen Christian Breuer Der Arbeitskreis»Steuerschätzungen«hat die Steueraufkommensprognosen

Mehr

Steuern Daten, Fakten und Abgaben Zahlen

Steuern Daten, Fakten und Abgaben Zahlen www.invest-in-bavaria.com Steuern Daten, Fakten und Abgaben Zahlen Bayern und Österreich im Vergleich Standortvorteil Österreich? Ab 1. Januar 2005: Niedrigere Gewinnbesteuerung in Österreich: Senkung

Mehr

Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan

Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 5 vom 20. März 2 Anhang zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan I. Haushaltsübersicht

Mehr

Nachhaltigkeitsziele und Haushaltspolitik. Schritte für Politik und Zivilgesellschaft zu SDG-konformen Landeshaushalten

Nachhaltigkeitsziele und Haushaltspolitik. Schritte für Politik und Zivilgesellschaft zu SDG-konformen Landeshaushalten Nachhaltigkeitsziele und Haushaltspolitik Schritte für Politik und Zivilgesellschaft zu SDG-konformen Landeshaushalten Jens Martens Schwerin 27. November 2018 1. Der Ausgangspunkt: Agenda 2030 und SDGs

Mehr

Finanz Wirtschaft. Ein Grundriss für die öffentliche Verwaltung in Bund und Ländern. begründet von

Finanz Wirtschaft. Ein Grundriss für die öffentliche Verwaltung in Bund und Ländern. begründet von Öffentliche Finanz Wirtschaft Ein Grundriss für die öffentliche Verwaltung in Bund und Ländern begründet von Prof. Herbert Wiesner Dozent a.d. an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung,

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Grundprinzipien des Steuerrechts Steuerarten und Steuerverteilung. Wissenschaftliche Dienste WD /10

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Grundprinzipien des Steuerrechts Steuerarten und Steuerverteilung. Wissenschaftliche Dienste WD /10 Deutscher Bundestag Grundprinzipien des Steuerrechts Steuerarten und Steuerverteilung Seite 2 Grundprinzipien des Steuerrechts Steuerarten und Steuerverteilung Verfasser/in: Aktenzeichen: WD4-3000-317/10

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Hannover, den 10.05.2017 Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen

Mehr

Ergebnis. der 134. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai 2009 in Bad Kreuznach

Ergebnis. der 134. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai 2009 in Bad Kreuznach Ergebnis der 134. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 12.-14. Mai 2009 in Bad Kreuznach Tabelle 1 - Gesamtübersicht Steuern insgesamt 538.242,9 561.193,9 527.049 510.447 526.654 552.042

Mehr

2.1 Wirtschaftspolitische Ziele und Zielbeziehungen Begriff der Wirtschaftspolitik

2.1 Wirtschaftspolitische Ziele und Zielbeziehungen Begriff der Wirtschaftspolitik 2 FISKALPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VOR DEM HINTERGRUND SICH VERÄNDERNDER WIRTSCHAFTSLAGEN 2.1 Wirtschaftspolitische Ziele und Zielbeziehungen 2.1.1 Begriff der Wirtschaftspolitik 2.1.2 Träger der Wirtschaftspolitik

Mehr

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten Grundlagen des Steuerrechts Prof. Jelena Milatovic, LL.M.

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten Grundlagen des Steuerrechts Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Karteikarten Grundlagen des Steuerrechts Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Welche Stellung hat das Steuerrecht in der Rechtsordnung? Rechtsordnung

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 4 Finanzen und Steuern Steuerhaushalt 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 2. Mai 2016 Artikelnummer: 2140400157004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Der bundesstaatliche Finanzausgleich

Der bundesstaatliche Finanzausgleich Der bundesstaatliche Finanzausgleich Der bundesstaatliche Finanzausgleich Gliederung: Aufgabenzuweisung / Lastentragung im Bundesstaat Finanzausgleich "Klage" BY, HE gegen den LFA Bestandsaufnahme zu den

Mehr

Politisches Frühstück

Politisches Frühstück Politisches Frühstück 11. April 2010 1 Krise der Kommunalfinanzen 1. Aufgaben der Kommune, zwischen Selbstverwaltung und dritter Ebene des Staates 2. Einnahme- und Ausgabenstruktur 3. Strukturelle Defizite

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,1

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,1 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 14.10.2015 S t e u e r a r t 3. Quartal Änderung ggü Vorjahr Gemeinschaftliche

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,6

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,6 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 27.01.2016 S t e u e r a r t Kalenderjahr Änderung ggü Vorjahr Gemeinschaftliche

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,1

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,1 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 26.01.2018 S t e u e r a r t Kalenderjahr Änderung ggü Vorjahr Gemeinschaftliche

Mehr

Tabelle 1a: Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden (Gv) in den alten und neuen Ländern 1992 bis 2010

Tabelle 1a: Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden (Gv) in den alten und neuen Ländern 1992 bis 2010 *) 1) Tabelle 1a: und der Gemeinden (Gv) in den alten und neuen Ländern 1992 bis 2010 Art der und I. Verwaltungshaushalt 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Mehr

Steuern! Erdrosselt der Staat seine Bürger? Kolpingfamilie Langenfeld. Vortrag vor der. Dipl.-Finanzwirt Günter Striewe 10.

Steuern! Erdrosselt der Staat seine Bürger? Kolpingfamilie Langenfeld. Vortrag vor der. Dipl.-Finanzwirt Günter Striewe 10. Steuern! Erdrosselt der Staat seine Bürger? Vortrag vor der Kolpingfamilie Langenfeld Dipl.-Finanzwirt Günter Striewe 10. Februar 2009 Steuern sind für alle Bürger ein rotes Tuch!! Aber was sind Steuern

Mehr

Beispiel 6 (Die Konten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 18

Beispiel 6 (Die Konten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 18 Beispiel 6 (Die Konten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 18 1 2 Die Konten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 1989 Buchungsnr. Position Gegenbuchungsnr.

Mehr

Struktur und Verteilung der Steuereinnahmen

Struktur und Verteilung der Steuereinnahmen 1 von 7 16.11.2009 17:35 Das BMF Monatsbericht digital Monatsbericht digital Monatsbericht Juni 2009 Analysen und Berichte Struktur und Verteilung der Steuereinnahmen Langfristige Trends und aktuelle Entwicklungen

Mehr

V Wirtschaftspolitik und Finanzen Beitrag 15 Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben 1 von 28

V Wirtschaftspolitik und Finanzen Beitrag 15 Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben 1 von 28 V Wirtschaftspolitik und Finanzen Beitrag 15 Die Finanzierung öffentlicher 1 von 28 Die Finanzierung öffentlicher wie kommt der Staat zu seinem Geld? Der Staat hat viele öffentliche zu erfüllen bluedesign/fotolia.com

Mehr

Eckpunkte einer investitionsorientierten Finanz- und Steuerpolitik Januar 2016

Eckpunkte einer investitionsorientierten Finanz- und Steuerpolitik   Januar 2016 Eckpunkte einer investitionsorientierten Finanz- und Steuerpolitik www.wipo.verdi.de Januar 2016 Eckpunkte einer investitionsorientierten Finanz- und Steuerpolitik 1. Schwäche öffentlicher Investitionen

Mehr

Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland. DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt.

Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland. DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt. Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt. Hauptaspekte Praktische Fragen zur Besteuerung von PKWs Die mit

Mehr

Foliensammlung. (Lösungen zu den Anwendungsbeispielen) zum Lehrgebiet. Betriebliches Rechnungswesen Besondere Buchungsfälle (VL 31)

Foliensammlung. (Lösungen zu den Anwendungsbeispielen) zum Lehrgebiet. Betriebliches Rechnungswesen Besondere Buchungsfälle (VL 31) Foliensammlung (Lösungen zu den Anwendungsbeispielen) zum Lehrgebiet Betriebliches Rechnungswesen Besondere Buchungsfälle (VL 31) Buchen von Steuern und Steuerabgrenzungen Hochschule Anhalt (FH), Abteilung

Mehr

tungseinrichtungen), seinen Bürgern eine wirtschaftlich und sozial angemessene Infrastruktur anzubieten (z. B. Verkehrswege, Energieversorgung, Abfall

tungseinrichtungen), seinen Bürgern eine wirtschaftlich und sozial angemessene Infrastruktur anzubieten (z. B. Verkehrswege, Energieversorgung, Abfall Grundzüge des deutschen Steuersystems 1 Steuer- und Abgabenverteilung im föderativen Staat 57 2 Struktur der Steuereinnahmen 59 3 Einteilung nach direkten und indirekten Steuern 59 4 Die wichtigsten Steuern

Mehr

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Einführende Überlegungen zum Verhältnis Sozialversicherungsrecht - Steuerrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Einleitung und Grundfragen

Mehr

17 Steuern und Finanzen

17 Steuern und Finanzen 17 Steuern und Finanzen Seite 203 17 STEUERN UND FINANZEN Nr. Seite 01 Landes- und Bundessteuern: Steueraufkommen beim Finanzamt Ulm 207 03 Einkommensteuerpflichtige sowie deren Einkünfte 207 06 Gemeindesteuern:

Mehr

Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2014 in Deutschland

Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2014 in Deutschland Aktuelle Daten und Indikatoren Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2014 in Deutschland Februar 2016 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Staatliche Ausgaben...2 3. Mindereinnahmen der öffentlichen

Mehr

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO 16. Mai 2001 Allgemeines Haushaltsrecht H 05 01 VV- 70-72 Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung 70 - Zahlungen Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden.

Mehr

Zweiter Nachtrag zum. Bundeshaushaltsplan Einzelplan 60. Allgemeine Finanzverwaltung. Inhalt

Zweiter Nachtrag zum. Bundeshaushaltsplan Einzelplan 60. Allgemeine Finanzverwaltung. Inhalt Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2012 Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 6001 Steuern... Anlage 1 Erhebung der Eigenmittel der EU Anlage E (6090)...

Mehr

11380/AB. vom zu 11864/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

11380/AB. vom zu 11864/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien 11380/AB vom 14.04.2017 zu 11864/J (XXV.GP) Dr. Hans Jörg Schelling Bundesminister für Finanzen 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 13. April 2017 GZ. BMF-310205/0034-I/4/2017

Mehr

Steuern im Lebensverlauf: Anreize, Entlastungen, Umverteilung Dr. Ulrike Spangenberg

Steuern im Lebensverlauf: Anreize, Entlastungen, Umverteilung Dr. Ulrike Spangenberg Steuern im Lebensverlauf: Anreize, Entlastungen, Umverteilung Dr. Ulrike Spangenberg 4. Gender Studies Tagung des DIW Berlin und der Friedrich-Ebert-Stiftung, 28.9.2018 Wie wirken Steuern im Hinblick auf

Mehr

Finanzwissenschaft II Steuerpolitik

Finanzwissenschaft II Steuerpolitik Finanzwissenschaft II Steuerpolitik Robert Fenge Lehrstuhl für Finanzwissenschaft Universität Rostock Tel.: 0381/498-4340 E-mail: robert.fenge@uni-rostock.de Gliederung 1. Das Staatsbudget 2. Grundlagen

Mehr

Volkswirtschaft und Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaft und Volkswirtschaftslehre 6 Wie eine Volkswirtschaft funktioniert Volkswirtschaft und Volkswirtschaftslehre Die Volkswirtschaftlehre (VWL) beschäftigt sich mit den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen eines Staates: der Volkswirtschaft.

Mehr

62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , )

62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , ) Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel 011 01, 012 01) 62.0 Deutschland behandelt inländische

Mehr

Das deutsche Steuersystem:

Das deutsche Steuersystem: Das deutsche Steuersystem: Ein Überblick und Entwicklungen DGB-Gesprächskreis Donnerstag, Hotel zur Post, Bremen Anzunehmen ist, dass Steuern im Paradies nicht erhoben wurden. Dass indessen der Verlust

Mehr

(Informationstechnik) (Vergleichsstudien zur Leistungsfähigkeit) (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

(Informationstechnik) (Vergleichsstudien zur Leistungsfähigkeit) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Gesetzestexte Grundgesetz (Art. 91a, 91b, 91c, 91d, 91e, 104a bis 115, 125c, 143c, 143d) GG Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von

Mehr

Finanzielle Situation der Kommunen. Dr. Martin Beckmann, ver.di-bundesverwaltung, Politik und Planung

Finanzielle Situation der Kommunen. Dr. Martin Beckmann, ver.di-bundesverwaltung, Politik und Planung Finanzielle Situation der Kommunen Dr. Martin Beckmann, ver.di-bundesverwaltung, Politik und Planung Ohne Moos nichts los Defizite/Überschüsse der Städte und Gemeinden in Milliarden Euro ver.di Bundesvorstand

Mehr

Ergebnis. der 151. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 9. bis 11. Mai 2017 in Bad Muskau

Ergebnis. der 151. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 9. bis 11. Mai 2017 in Bad Muskau Ergebnis der 151. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 9. bis 11. Mai 2017 in Bad Muskau Tabelle 1 - Gesamtübersicht Steuern insgesamt (Mio. ) 673.261,5 705.791,4 732.434 757.368 789.463

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Übung Betriebliche Steuerlehre

Übung Betriebliche Steuerlehre Institutsname Übung Betriebliche Steuerlehre Übung 1: Grundlagen (Literaturhinweise, Rechtsquellen des Steuerrechts, Einteilung der Steuerarten, Überblick Ertragsteuerrecht) TU Bergakademie Freiberg I

Mehr

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) Die wichtigsten Ziele: 1. Freiheit - durch Beseitigung existenzieller Abhängigkeit 2. Befreiung von Existenz-Angst 3. Beseitigung von Armut - durch Mindesteinkommen

Mehr

Ökonomische Staatswissenschaft

Ökonomische Staatswissenschaft Ökonomische Staatswissenschaft Dr. Matthias Opnger Lehrstuhl für Finanzwissenschaft SS 2014 Dr. Matthias Opnger Ökonomische Staatswissenschaft SS 2014 1 / 22 Dr. Matthias Opnger Büro: C 504 Sprechzeit:

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014 /BMF/Web/DE/Service/Monatsbericht/monatsbericht 22.0.205 Monatsbericht Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 204 Das BMF erstellt jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung

Mehr