Flugschulen Emmetten & Titlis Gesetzgebung
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- Alfred Lucas Geisler
- vor 7 Jahren
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1 Flugschulen Emmetten & Titlis Gesetzgebung
2 Gesetzgebung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Generelle Luftraumaufteilung Schweiz 3. Rund um Flughäfen / -plätze 4. Sonderzonen 5. Lokale Vereinbarungen 6. Funkbeispiel 7. Vortrittsregeln 8. Beispiele aus der Fragensammlung 9. Informationsquellen & Abkürzungen
3 Gesetzliche Grundlagen
4 Gesetzliche Grundlagen Bundesverfassung Köln
5 Gesetzliche Grundlagen Luftfahrtgesetz Köln
6 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK)
7 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK)
8 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK)
9 für Piloten mit ausländischem Wohnsitz in der CH Deutscher A- und B-Schein und österreichischer Sonderpilotenschein für gelegentliche Flüge bei ausländischem Wohnsitz anerkannt Andere Länder nur mit IPPI- Card Stufe IV oder V Dies gilt nur für Pilotenbrevets, nicht aber für Fluglehrerbrevets! Gleichwertige Doppelsitzerbrevets sind seit für nicht kommerzielle Flüge in der Schweiz gültig! zb. Bei schweizerischem Wohnsitz oder ständigem Fliegen in der CH muss das CH-Brevet absolviert werden!
10 für Piloten mit schweizerischem Wohnsitz im Ausland In Deutschland und Österreich bei schweizerischem Wohnsitz anerkannt Dies gilt nur für nur Pilotenbrevets-, nicht aber für Biplace- und Fluglehrerbrevets!! Neu: Seit wird in Deutschland das schweizerische Biplace-Brevet 2 und 3 für nicht kommerzielle Flüge anerkannt. In Frankreich gibt es keine Brevetpflicht In Italien nur mit IPPI-Card Andere Länder auf Anfrage
11 VLK Art. 10: Haftpflicht obligatorisch gegenüber Dritten auf der Erde Kausalhaftung (nicht Schuldhaftung) Generali 5 Mio. mind. CHF Deckung! gegenüber Dritten in der Luft nicht obligatorisch Kosten: zz. CHF 85.- Wird aber freiwillig gedeckt
12 VLK Strafbestimmungen Art. 89: bis Busse/ 5 Jahre Gefängnis!!!! Art. 8 6 : Kennzeichnung (resp. Art. 7 VKZ) obligatorisch Bsp.: cm hoch, i.d.r. 5-stellig, gut sichtbar stimmt mit Versicherungsnachweis überein! Spezialfall: Fliegen mit dem Schirm des Kollegen -> Nummer stimmt nicht mit Versicherung überein, eigene Vers.nachweis muss mitgeführt werden
13 VLK Art. 8 6 : Typenschild (resp. Art. 7 VKZ) obligatorisch Hersteller, Baumuster, Baujahr, Zuladung! Beispiel: Hersteller: Advance Baumuster: Alpha 4 25 Baujahr: 2010 Zuladung: kg Kann auch selber angefertigt werden
14 Weisungen SHV Wieso darf der SHV Gesetzestexte erlassen? -> Ein Ausflug in die Staatskunde! Weisungen im Detail
15 Organisation der Gesetzgebungsorgane Parlament Bundesrat Wer ist das oberste Gesetzgebungsorgan Luftbewegungen der Schweiz? UVEK Aufsicht über alle zivilen GS-Prüfungssachverständige, Rekurse, Weisungen SHV genehmigen BAZL SHV Bundesratsfoto 2016 Ausweise verwalten, Prüfungen organisieren, Weisungen erstellen etc. und gleichzeitig Vereinigung
16 Weisungen SHV Inhalt: Prüfungen durch BAZL-Experten Rekursweg 5 Fluggebiete, 50 Höhenflüge Prüfungsprogramme 9 Tage Anmeldefrist 12 Tage bis zur Wiederholung Doppelsitzer 2 (Pilot-Passagier privat ist nur eine Rückstufung der Stufe 3, wenn nicht eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - 50 Flüge in 3 Jahren wovon mind. 10 pro Jahr - WK - Prüfung Biplace 1 Ausgaben: für Piloten für Doppelsitzer 1 (Pilot-Pilot) für Doppelsitzer 3 (Pilot- Passagier kommerziell) für Fluglehreraspirant für Fluglehrer dito für Delta und Starrflügler Details auf
17 Weisungen SHV Beispiel / Prüfungsfrage: Welche Dokumente müssen an die praktische Prüfung mitgebracht werden? Versicherungsnachweis Flugbuch Ausbildungskontrollblatt Foto
18 Luftraumaufteilung in der Schweiz
19 Flugverkehr ist international Flugverkehr um ca MEZ
20 Luftraumklassen A B C D E F G -> kein Sichtflug -> unkontrolliert
21 Luftraumaufteilung CH Untergrenze: GND 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse G Obergrenze: 600m AGL Sicht: 1,5km / Boden Wolkenabstand: ausserhalb Art: unkontrolliert
22 Luftraumaufteilung CH Untergrenze: 600m AGL Jura / Mittelland 2000 ft Alpen Luftraumklasse E MIL-Zeiten: MO-FR Uhr Uhr Obergrenze: Mittelland: 3050m AMSL Alpen: MIL ON 3950m AMSL Sicht: bis 3050m AMSL: 5km ab 3050m AMSL: 8km Wolkenabstand: Art: 1,5km / MIL OFF 4550m AMSL 300m gemischt kontrolliert
23 Luftraumaufteilung CH 2000 ft existiert seit März 2008 nicht mehr im generellen Luftraum, nur noch in Flugplatzbereichen (s. später) Sicht: bis 3050m AMSL: 5km ab 3050m AMSL: 8km Jura / Mittelland Alpen Wolkenabstand: 1,5km / 300m Luftraumklasse D Art: kontrolliert (Verkehrsinfo VFR/IFR) Freigabe: lokal (s.später)
24 Luftraumaufteilung CH Untergrenze: Mittelland 3050m AMSL Alpen 3950/4550m AMSL 2000 ft Obergrenze: 18300m AMSL (UIR) Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse C Sicht: 8km Wolkenabstand: 1,5km / 300m Genf Zürich Art: kontrolliert (Staffelung VFR/IFR: 1000ft / 3nm im Flugplatzbereich resp. 5nm weiter entfernt) Freigabe: FIC Zürich oder Genf
25 Luftraumaufteilung in der Schweiz
26 Rund um Flugplätze
27 Rund um Flugplätze Ort: Rund um Flugplätze grösserer Art Kontrollzonen CTR 2000 ft D D Jura / Mittelland Alpen Klassierung: D Freigabe: lokaler TWR ATC-Dienste: Verkehrshinweise IFR/VFR zb. Buochs TWR , Alpnach ???
28 Rund um Flugplätze Umgebung von kleineren Flugplätzen Gemäss VLK muss bei zivilen und militärischen Flugplätzen, die keine CTR besitzen, ein Minimaler Abstand von 5km, bei Heliports 2,5km 600m über Grund eingehalten werden. zb. Triengen bis in welche Höhe? 600m AGL Achtung Fallschirmspringer! Freigaben: beim lokalen Flugplatzleiter
29 Rund um Flugplätze TMA s befinden sich in der weiteren Umgebung von grossen Flugplätzen. Ihre genaue Lage ist aus der Segelflugkarte ersichtlich. C D D 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Nahkontrollbezirke TMA
30 Rund um Flugplätze TMA5 TMA3 TMA1 TMA2 TMA4 TMA6 CTR
31 Rund um Flugplätze TMA s befinden sich in der weiteren Umgebung von grossen Flugplätzen. Ihre genaue Lage ist aus der Segelflugkarte ersichtlich. C C Jura / Mittelland D 2000 ft Alpen Nahkontrollbezirke TMA Da TMA s Lufträume der Klassen C oder D sind, ist das Befliegen bewilligungspflichtig Freigabe: analog CTR
32 Rund um Flugplätze C C D 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Nahkontrollbezirke TMA
33 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? ohne Spezifikation = meistens 24h Jura / Mittelland Alpen
34 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? ohne Spezifikation = meistens 24h HX = zu unbestimmten Zeiten Jura / Mittelland Alpen
35 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? C D Jura / Mittelland Alpen Neu seit auch HX: Südanflug Zürich Meistens aber weiterhin nur MO-FR bis 07.15LT und ab 20.45LT, SA/SO/Feiertage bis 09.15LT und ab 19.45LT
36 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? ohne Spezifikation = meistens 24h HX = zu unbestimmten Zeiten temporäre gemäss NOTAM / DABS Jura / Mittelland Alpen
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40 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? ohne Spezifikation = meistens 24h HX = zu unbestimmten Zeiten temporäre gemäss NOTAM / DABS Jura / Mittelland Alpen
41 Rund um Flugplätze graphischer Unterschied HX <-> temporär Jura / Mittelland Alpen
42 Rund um Flugplätze Luftstrassen AWY
43 Rund um Flugplätze Luftstrassen AWY
44 Rund um Flugplätze Für Hängegleiter ist der Einflug in Luftstrassen untersagt. Bewilligungen werden kaum erteilt. Sie erstrecken sich zwischen grossen Flugplätzen. Bsp: AWY9 Luftstrassen AWY
45 Für Hängegleiter ist der Einflug in Luftstrassen untersagt. Bewilligungen werden kaum erteilt. Sie erstrecken sich zwischen grossen Flugplätzen. Luftstrassen AWY Bsp: AWY9
46 Spezielle Tags
47 Rund um Flugplätze
48 Sonderzonen
49 Sonderzonen Gefahrengebiete (Danger Areas) In Gefahrengebiete (LS-D..) darf eingeflogen werden, aber dies sollte aus eigenem Interesse während ihrer aktiven Zeit unterlassen werden. Daily Airspace Bulletin
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51 Sonderzonen Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) In Flugbeschränkungsgebiete (LS-R..) darf während ihrer aktiven Zeit nicht eingeflogen werden! Daily Airspace Bulletin
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53 Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) nicht auf der Segelflugkarte eingezeichnete Flugbeschränkungsbiete, da nur selten aktiv: - jährlich das WEF LS-R nicht für Hängegleiter Kapo GR Sonderzonen
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55 Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) nicht auf der Segelflugkarte eingezeichnete Flugbeschränkungsbiete, da nur selten aktiv: - jährlich das WEF - Syrienkonferenz 2014 Sonderzonen
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57 Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) nicht auf der Segelflugkarte eingezeichnete Flugbeschränkungsbiete, da nur selten aktiv: - jährlich das WEF - Syrienkonferenz OSZE-Gipfel Sonderzonen
58 Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) nicht auf der Segelflugkarte eingezeichnete Flugbeschränkungsbiete, da nur selten aktiv: - jährlich das WEF - Syrienkonferenz OSZE-Gipfel Sonderzonen - Francophoniegipfel Montreux 2010, EM 2008, G8-Gipfel Evian 2003, Papstbesuche, etc.
59 Sperrgebiete (Prohibited Areas) Sperrgebiete (LS-P..) sind Flugverbotszonen. Die Schweiz kennt (noch) keine permanenten Sperrgebiete, aber Stichwort: Wildproblematik Sonderzonen
60 Sonderzonen Sperrgebiete (Prohibited Areas)
61 Sperrgebiete (Prohibited Areas) Sperrgebiete (LS-P..) sind Flugverbotszonen. Die Schweiz kennt (noch) keine permanenten Sperrgebiete, aber Stichwort: Wildproblematik Sonderzonen
62 Sonderzonen LS-R for gliders MIL-Zeiten: MO-FR Uhr Uhr In LS-R for gliders (ehem. Segelflugzonen) gelten verminderte Wolkenabstände horizontal 100m, vertikal 50m März bis Oktober Die meisten Segelflugzonen sind permanent in Betrieb, nur einzelne sind nur während MIL-OFF (MO) in Betrieb Mit AM bezeichnete Zonen sind nur auf Anfrage und bei MIL-OFF in Betrieb und klassieren zus. den Luftraum von C zu E um als LS-R klassiert obwohl Erleichterungen
63 LS-R for gliders Sonderzonen
64 Sonderzonen TSA for gliders TSA for gliders (ehem. Segelflugräume) kommen in TMA s vor und werden nur zeitweilig aktiviert. TSA = temporary segretated area (zb. LS-T72) Während ihrer Aktivierung ändert ihre Luftraumklasse von C auf E. Aktivierungsprozedere siehe Segelflugkarte
65 Sonderzonen Awareness-Notams Frei befliegbar! Erhöhte Luftraumbeobachtung!
66 ein paar Worte zum DABS
67 ein paar Worte zum DABS Das DABS ist ein Auszug aus dem NOTAM
68 ein paar Worte zum DABS Das DABS ist ein Auszug aus dem NOTAM Rechtlich ist auch der Gleitschirmpilot verpflichtet, das NOTAM zu lesen, aber
69 ein paar Worte zum DABS Das DABS ist ein Auszug aus dem NOTAM Rechtlich ist auch der Gleitschirmpilot verpflichtet, das NOTAM zu lesen, aber DABS = Daily Airspace Bulletin Switzerland -> also täglich! Am Besten am Morgen nach 7 Uhr (letzte ordentliche Verschärfung, Vorschau schon am Vortag ab 13 Uhr)
70 ein paar Worte zum DABS Das DABS ist ein Auszug aus dem NOTAM Rechtlich ist auch der Gleitschirmpilot verpflichtet, das NOTAM zu lesen, aber DABS = Daily Airspace Bulletin Switzerland -> also täglich! Am Besten am Morgen nach 7 Uhr (letzte ordentliche Verschärfung), Vorschau schon am Vortag ab 13 Uhr) in ausserordentlichen Lagen auch später
71 ein paar Worte zum DABS
72 ein paar Worte zum DABS
73 Sonderzonen
74 Lokale Vereinbarungen
75 div. Sonderregelungen in CTRs und 5/2,5km-Zonen
76 Sonderregelung Buochs-Alpnach Sektoren ausserhalb der regulären Betriebszeiten (=MIL-Zeiten) keine Einschränkungen Sektoren immer Telefontonband ( ) abhören, i.d.r. ebenfalls keine Einschränkungen ah. TWR-Betriebszeiten Sektor 5 immer telefonische Bewilligung oder Funk erforderlich gelber Bereich: immer Flugfunk und Blindmeldungen oranger Bereich: seit März 2014 neue CTR2 Emmen für GNSS-Approach Buochs, nur wenn Wolken <1350m oder Sicht <5km
77 GNSS-Approach seit März 2014
78 neue CTR2 Emmen seit Jura / Mittelland Alpen Bedürfnis der Pilatus AG GNSS-Approach mit fiktiver Pistenschwelle über dem See dann nach Sicht zum Flugplatz HX (Telefon und Funk) nur bei IMC (Wolken unter 4500ft AMSL = 1350m.ü.M. / < 5km Sicht) nur wenn Emmen und Buochs aktiv sind (kaum je am Wochenende)
79 Lokale Vereinbarungen in CTRs
80 Lokale Vereinbarungen in 5km-Zonen
81 Lokale Vereinbarungen in 5km-Zonen und viele mehr!
82 ansich keine Sonderregelung, aber trotzdem erwähnenswert: Tango- Sektoren Basel
83 Lokale Vereinbarungen
84 PC-24-Lufträume Jura / Mittelland Alpen 1. Schweizer Jet Roll-Out Erstflug anfangs Mai 2015
85 PC-24-Lufträume Jura / Mittelland Alpen 10 Milliarden Projekt 10 Millionen pro Flz Zertifizierung Frühling Testflugstunden FL 50, FL 100, FL 150 und höher bis 450kt erschwerte Luftraumüberwachung Lösungssuche mit Verbänden, Skyguide, BAZL, Luftwaffe
86 PC-24-Lufträume Jura / Mittelland Alpen
87 Projekte per 2015 Trainingsräume PC24 Jura / Mittelland Alpen
88 PC-24-Lufträume Sektoren einzeln, jeweils für wenige Stunden, wenn immer möglich ausserhalb der Thermikzeiten -> DABS Jura / Mittelland Alpen Untergrenzen so hoch wie möglich -> DABS MNM 600AGL / 1500m.ü.M. April bis September MO-FR Oktober bis März MO-SA Monitoring Funkbewilligung möglich
89 PC-24-Lufträume Jura / Mittelland Alpen
90 Funkbeispiel
91 Funkbeispiel Alpnach TWR von Gleitschirm Gleitschirm von Alpnach TWR verstanden Gleitschirm über dem Wirzweli auf 2700m erbitte Durchflug zum Pilatus Gleitschirm der Durchflug ist mit maximal 2800m bewilligt. Melden Sie, Gleitschirm Durchflug bewilligt mit wenn sie den Pilatus erreichen maximal 2800m. Ich melde mich, wenn ich den Pilatus erreiche Gleitschirm Pilatus 2100m, ich fliege weiter Richtung Eigenthal Gleitschirm ich verlasse die Frequenz Gleitschirm verstanden, Sie können die Frequenz verlassen
92 Vortrittsregeln
93 Vortrittsregeln
94 Vortrittsregeln innerhalb der gleichen Kategorie
95 Vortrittsregeln Grün hat Vortritt Es gilt generell Rechtsvortritt
96 Vortrittsregeln Beide weichen nach rechts aus
97 Vortrittsregeln Am Hang: Wer den Hang links hat, muss nach rechts ausweichen!
98 Vortrittsregeln 70 Überholen: Rechts überholen, der Überholte (grün) hat Vortritt!
99 Vortrittsregeln Überholen am Hang: VERBOTEN!
100 Vortrittsregeln Thermikkreisende sind rechts zu umfliegen oder es darf in gleicher Drehrichtung gekreist werden
101 Beispiele aus der Fragensammlung
102 aus der Fragensammlung Welche Distanzen bezüglich Sicht und Wolkenabstand gelten grundsätzlich mittwochs um Uhr in den Alpen auf 800m AGL / 3800m AMSL? a) 8km Sicht / 1.5 horizontal / 300m vertikal b) 5km Sicht / 1.5 horizontal / 300m vertikal c) 5km Sicht / 100m horizontal / 50m vertikal d) 1,5km Sicht + Bodensicht / ausserhalb von Wolken
103 aus der Fragensammlung Welche Distanzen bezüglich Sicht und Wolkenabstand gelten grundsätzlich mittwochs um Uhr über dem Jura auf 500m AGL / 1400m AMSL? a) 8km Sicht / 1.5 horizontal / 300m vertikal b) 5km Sicht / 1.5 horizontal / 300m vertikal c) 5km Sicht / 100m horizontal / 50m vertikal d) 1,5km Sicht + Bodensicht / ausserhalb von Wolken
104 Gesetzgebung
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Luftraumklassen A B C D E F G -> kein Sichtflug -> unkontrolliert Luftraumaufteilung CH Untergrenze: GND 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse G Obergrenze: 600m AGL Sicht: 1,5km / Boden Wolkenabstand:
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