Flugschulen Emmetten & Titlis Gesetzgebung

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1 Flugschulen Emmetten & Titlis Gesetzgebung

2 Gesetzgebung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Generelle Luftraumaufteilung Schweiz 3. Rund um Flughäfen / -plätze 4. Sonderzonen 5. Lokale Vereinbarungen 6. Funkbeispiel 7. Vortrittsregeln 8. Beispiele aus der Fragensammlung 9. Informationsquellen & Abkürzungen

3 Gesetzliche Grundlagen

4 Gesetzliche Grundlagen Bundesverfassung Köln

5 Gesetzliche Grundlagen Luftfahrtgesetz Köln

6 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK)

7 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK)

8 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK)

9 für Piloten mit ausländischem Wohnsitz in der CH Deutscher A- und B-Schein und österreichischer Sonderpilotenschein für gelegentliche Flüge bei ausländischem Wohnsitz anerkannt Andere Länder nur mit IPPI- Card Stufe IV oder V Dies gilt nur für Pilotenbrevets, nicht aber für Fluglehrerbrevets! Gleichwertige Doppelsitzerbrevets sind seit für nicht kommerzielle Flüge in der Schweiz gültig! zb. Bei schweizerischem Wohnsitz oder ständigem Fliegen in der CH muss das CH-Brevet absolviert werden!

10 für Piloten mit schweizerischem Wohnsitz im Ausland In Deutschland und Österreich bei schweizerischem Wohnsitz anerkannt Dies gilt nur für nur Pilotenbrevets-, nicht aber für Biplace- und Fluglehrerbrevets!! Neu: Seit wird in Deutschland das schweizerische Biplace-Brevet 2 und 3 für nicht kommerzielle Flüge anerkannt. In Frankreich gibt es keine Brevetpflicht In Italien nur mit IPPI-Card Andere Länder auf Anfrage

11 VLK Art. 10: Haftpflicht obligatorisch gegenüber Dritten auf der Erde Kausalhaftung (nicht Schuldhaftung) Generali 5 Mio. mind. CHF Deckung! gegenüber Dritten in der Luft nicht obligatorisch Kosten: zz. CHF 85.- Wird aber freiwillig gedeckt

12 VLK Strafbestimmungen Art. 89: bis Busse/ 5 Jahre Gefängnis!!!! Art. 8 6 : Kennzeichnung (resp. Art. 7 VKZ) obligatorisch Bsp.: cm hoch, i.d.r. 5-stellig, gut sichtbar stimmt mit Versicherungsnachweis überein! Spezialfall: Fliegen mit dem Schirm des Kollegen -> Nummer stimmt nicht mit Versicherung überein, eigene Vers.nachweis muss mitgeführt werden

13 VLK Art. 8 6 : Typenschild (resp. Art. 7 VKZ) obligatorisch Hersteller, Baumuster, Baujahr, Zuladung! Beispiel: Hersteller: Advance Baumuster: Alpha 4 25 Baujahr: 2010 Zuladung: kg Kann auch selber angefertigt werden

14 Weisungen SHV Wieso darf der SHV Gesetzestexte erlassen? -> Ein Ausflug in die Staatskunde! Weisungen im Detail

15 Organisation der Gesetzgebungsorgane Parlament Bundesrat Wer ist das oberste Gesetzgebungsorgan Luftbewegungen der Schweiz? UVEK Aufsicht über alle zivilen GS-Prüfungssachverständige, Rekurse, Weisungen SHV genehmigen BAZL SHV Bundesratsfoto 2016 Ausweise verwalten, Prüfungen organisieren, Weisungen erstellen etc. und gleichzeitig Vereinigung

16 Weisungen SHV Inhalt: Prüfungen durch BAZL-Experten Rekursweg 5 Fluggebiete, 50 Höhenflüge Prüfungsprogramme 9 Tage Anmeldefrist 12 Tage bis zur Wiederholung Doppelsitzer 2 (Pilot-Passagier privat ist nur eine Rückstufung der Stufe 3, wenn nicht eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - 50 Flüge in 3 Jahren wovon mind. 10 pro Jahr - WK - Prüfung Biplace 1 Ausgaben: für Piloten für Doppelsitzer 1 (Pilot-Pilot) für Doppelsitzer 3 (Pilot- Passagier kommerziell) für Fluglehreraspirant für Fluglehrer dito für Delta und Starrflügler Details auf

17 Weisungen SHV Beispiel / Prüfungsfrage: Welche Dokumente müssen an die praktische Prüfung mitgebracht werden? Versicherungsnachweis Flugbuch Ausbildungskontrollblatt Foto

18 Luftraumaufteilung in der Schweiz

19 Flugverkehr ist international Flugverkehr um ca MEZ

20 Luftraumklassen A B C D E F G -> kein Sichtflug -> unkontrolliert

21 Luftraumaufteilung CH Untergrenze: GND 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse G Obergrenze: 600m AGL Sicht: 1,5km / Boden Wolkenabstand: ausserhalb Art: unkontrolliert

22 Luftraumaufteilung CH Untergrenze: 600m AGL Jura / Mittelland 2000 ft Alpen Luftraumklasse E MIL-Zeiten: MO-FR Uhr Uhr Obergrenze: Mittelland: 3050m AMSL Alpen: MIL ON 3950m AMSL Sicht: bis 3050m AMSL: 5km ab 3050m AMSL: 8km Wolkenabstand: Art: 1,5km / MIL OFF 4550m AMSL 300m gemischt kontrolliert

23 Luftraumaufteilung CH 2000 ft existiert seit März 2008 nicht mehr im generellen Luftraum, nur noch in Flugplatzbereichen (s. später) Sicht: bis 3050m AMSL: 5km ab 3050m AMSL: 8km Jura / Mittelland Alpen Wolkenabstand: 1,5km / 300m Luftraumklasse D Art: kontrolliert (Verkehrsinfo VFR/IFR) Freigabe: lokal (s.später)

24 Luftraumaufteilung CH Untergrenze: Mittelland 3050m AMSL Alpen 3950/4550m AMSL 2000 ft Obergrenze: 18300m AMSL (UIR) Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse C Sicht: 8km Wolkenabstand: 1,5km / 300m Genf Zürich Art: kontrolliert (Staffelung VFR/IFR: 1000ft / 3nm im Flugplatzbereich resp. 5nm weiter entfernt) Freigabe: FIC Zürich oder Genf

25 Luftraumaufteilung in der Schweiz

26 Rund um Flugplätze

27 Rund um Flugplätze Ort: Rund um Flugplätze grösserer Art Kontrollzonen CTR 2000 ft D D Jura / Mittelland Alpen Klassierung: D Freigabe: lokaler TWR ATC-Dienste: Verkehrshinweise IFR/VFR zb. Buochs TWR , Alpnach ???

28 Rund um Flugplätze Umgebung von kleineren Flugplätzen Gemäss VLK muss bei zivilen und militärischen Flugplätzen, die keine CTR besitzen, ein Minimaler Abstand von 5km, bei Heliports 2,5km 600m über Grund eingehalten werden. zb. Triengen bis in welche Höhe? 600m AGL Achtung Fallschirmspringer! Freigaben: beim lokalen Flugplatzleiter

29 Rund um Flugplätze TMA s befinden sich in der weiteren Umgebung von grossen Flugplätzen. Ihre genaue Lage ist aus der Segelflugkarte ersichtlich. C D D 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Nahkontrollbezirke TMA

30 Rund um Flugplätze TMA5 TMA3 TMA1 TMA2 TMA4 TMA6 CTR

31 Rund um Flugplätze TMA s befinden sich in der weiteren Umgebung von grossen Flugplätzen. Ihre genaue Lage ist aus der Segelflugkarte ersichtlich. C C Jura / Mittelland D 2000 ft Alpen Nahkontrollbezirke TMA Da TMA s Lufträume der Klassen C oder D sind, ist das Befliegen bewilligungspflichtig Freigabe: analog CTR

32 Rund um Flugplätze C C D 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Nahkontrollbezirke TMA

33 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? ohne Spezifikation = meistens 24h Jura / Mittelland Alpen

34 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? ohne Spezifikation = meistens 24h HX = zu unbestimmten Zeiten Jura / Mittelland Alpen

35 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? C D Jura / Mittelland Alpen Neu seit auch HX: Südanflug Zürich Meistens aber weiterhin nur MO-FR bis 07.15LT und ab 20.45LT, SA/SO/Feiertage bis 09.15LT und ab 19.45LT

36 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? ohne Spezifikation = meistens 24h HX = zu unbestimmten Zeiten temporäre gemäss NOTAM / DABS Jura / Mittelland Alpen

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40 Rund um Flugplätze Wann sind die CTR s und TMA s aktiv? ohne Spezifikation = meistens 24h HX = zu unbestimmten Zeiten temporäre gemäss NOTAM / DABS Jura / Mittelland Alpen

41 Rund um Flugplätze graphischer Unterschied HX <-> temporär Jura / Mittelland Alpen

42 Rund um Flugplätze Luftstrassen AWY

43 Rund um Flugplätze Luftstrassen AWY

44 Rund um Flugplätze Für Hängegleiter ist der Einflug in Luftstrassen untersagt. Bewilligungen werden kaum erteilt. Sie erstrecken sich zwischen grossen Flugplätzen. Bsp: AWY9 Luftstrassen AWY

45 Für Hängegleiter ist der Einflug in Luftstrassen untersagt. Bewilligungen werden kaum erteilt. Sie erstrecken sich zwischen grossen Flugplätzen. Luftstrassen AWY Bsp: AWY9

46 Spezielle Tags

47 Rund um Flugplätze

48 Sonderzonen

49 Sonderzonen Gefahrengebiete (Danger Areas) In Gefahrengebiete (LS-D..) darf eingeflogen werden, aber dies sollte aus eigenem Interesse während ihrer aktiven Zeit unterlassen werden. Daily Airspace Bulletin

50

51 Sonderzonen Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) In Flugbeschränkungsgebiete (LS-R..) darf während ihrer aktiven Zeit nicht eingeflogen werden! Daily Airspace Bulletin

52

53 Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) nicht auf der Segelflugkarte eingezeichnete Flugbeschränkungsbiete, da nur selten aktiv: - jährlich das WEF LS-R nicht für Hängegleiter Kapo GR Sonderzonen

54

55 Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) nicht auf der Segelflugkarte eingezeichnete Flugbeschränkungsbiete, da nur selten aktiv: - jährlich das WEF - Syrienkonferenz 2014 Sonderzonen

56

57 Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) nicht auf der Segelflugkarte eingezeichnete Flugbeschränkungsbiete, da nur selten aktiv: - jährlich das WEF - Syrienkonferenz OSZE-Gipfel Sonderzonen

58 Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) nicht auf der Segelflugkarte eingezeichnete Flugbeschränkungsbiete, da nur selten aktiv: - jährlich das WEF - Syrienkonferenz OSZE-Gipfel Sonderzonen - Francophoniegipfel Montreux 2010, EM 2008, G8-Gipfel Evian 2003, Papstbesuche, etc.

59 Sperrgebiete (Prohibited Areas) Sperrgebiete (LS-P..) sind Flugverbotszonen. Die Schweiz kennt (noch) keine permanenten Sperrgebiete, aber Stichwort: Wildproblematik Sonderzonen

60 Sonderzonen Sperrgebiete (Prohibited Areas)

61 Sperrgebiete (Prohibited Areas) Sperrgebiete (LS-P..) sind Flugverbotszonen. Die Schweiz kennt (noch) keine permanenten Sperrgebiete, aber Stichwort: Wildproblematik Sonderzonen

62 Sonderzonen LS-R for gliders MIL-Zeiten: MO-FR Uhr Uhr In LS-R for gliders (ehem. Segelflugzonen) gelten verminderte Wolkenabstände horizontal 100m, vertikal 50m März bis Oktober Die meisten Segelflugzonen sind permanent in Betrieb, nur einzelne sind nur während MIL-OFF (MO) in Betrieb Mit AM bezeichnete Zonen sind nur auf Anfrage und bei MIL-OFF in Betrieb und klassieren zus. den Luftraum von C zu E um als LS-R klassiert obwohl Erleichterungen

63 LS-R for gliders Sonderzonen

64 Sonderzonen TSA for gliders TSA for gliders (ehem. Segelflugräume) kommen in TMA s vor und werden nur zeitweilig aktiviert. TSA = temporary segretated area (zb. LS-T72) Während ihrer Aktivierung ändert ihre Luftraumklasse von C auf E. Aktivierungsprozedere siehe Segelflugkarte

65 Sonderzonen Awareness-Notams Frei befliegbar! Erhöhte Luftraumbeobachtung!

66 ein paar Worte zum DABS

67 ein paar Worte zum DABS Das DABS ist ein Auszug aus dem NOTAM

68 ein paar Worte zum DABS Das DABS ist ein Auszug aus dem NOTAM Rechtlich ist auch der Gleitschirmpilot verpflichtet, das NOTAM zu lesen, aber

69 ein paar Worte zum DABS Das DABS ist ein Auszug aus dem NOTAM Rechtlich ist auch der Gleitschirmpilot verpflichtet, das NOTAM zu lesen, aber DABS = Daily Airspace Bulletin Switzerland -> also täglich! Am Besten am Morgen nach 7 Uhr (letzte ordentliche Verschärfung, Vorschau schon am Vortag ab 13 Uhr)

70 ein paar Worte zum DABS Das DABS ist ein Auszug aus dem NOTAM Rechtlich ist auch der Gleitschirmpilot verpflichtet, das NOTAM zu lesen, aber DABS = Daily Airspace Bulletin Switzerland -> also täglich! Am Besten am Morgen nach 7 Uhr (letzte ordentliche Verschärfung), Vorschau schon am Vortag ab 13 Uhr) in ausserordentlichen Lagen auch später

71 ein paar Worte zum DABS

72 ein paar Worte zum DABS

73 Sonderzonen

74 Lokale Vereinbarungen

75 div. Sonderregelungen in CTRs und 5/2,5km-Zonen

76 Sonderregelung Buochs-Alpnach Sektoren ausserhalb der regulären Betriebszeiten (=MIL-Zeiten) keine Einschränkungen Sektoren immer Telefontonband ( ) abhören, i.d.r. ebenfalls keine Einschränkungen ah. TWR-Betriebszeiten Sektor 5 immer telefonische Bewilligung oder Funk erforderlich gelber Bereich: immer Flugfunk und Blindmeldungen oranger Bereich: seit März 2014 neue CTR2 Emmen für GNSS-Approach Buochs, nur wenn Wolken <1350m oder Sicht <5km

77 GNSS-Approach seit März 2014

78 neue CTR2 Emmen seit Jura / Mittelland Alpen Bedürfnis der Pilatus AG GNSS-Approach mit fiktiver Pistenschwelle über dem See dann nach Sicht zum Flugplatz HX (Telefon und Funk) nur bei IMC (Wolken unter 4500ft AMSL = 1350m.ü.M. / < 5km Sicht) nur wenn Emmen und Buochs aktiv sind (kaum je am Wochenende)

79 Lokale Vereinbarungen in CTRs

80 Lokale Vereinbarungen in 5km-Zonen

81 Lokale Vereinbarungen in 5km-Zonen und viele mehr!

82 ansich keine Sonderregelung, aber trotzdem erwähnenswert: Tango- Sektoren Basel

83 Lokale Vereinbarungen

84 PC-24-Lufträume Jura / Mittelland Alpen 1. Schweizer Jet Roll-Out Erstflug anfangs Mai 2015

85 PC-24-Lufträume Jura / Mittelland Alpen 10 Milliarden Projekt 10 Millionen pro Flz Zertifizierung Frühling Testflugstunden FL 50, FL 100, FL 150 und höher bis 450kt erschwerte Luftraumüberwachung Lösungssuche mit Verbänden, Skyguide, BAZL, Luftwaffe

86 PC-24-Lufträume Jura / Mittelland Alpen

87 Projekte per 2015 Trainingsräume PC24 Jura / Mittelland Alpen

88 PC-24-Lufträume Sektoren einzeln, jeweils für wenige Stunden, wenn immer möglich ausserhalb der Thermikzeiten -> DABS Jura / Mittelland Alpen Untergrenzen so hoch wie möglich -> DABS MNM 600AGL / 1500m.ü.M. April bis September MO-FR Oktober bis März MO-SA Monitoring Funkbewilligung möglich

89 PC-24-Lufträume Jura / Mittelland Alpen

90 Funkbeispiel

91 Funkbeispiel Alpnach TWR von Gleitschirm Gleitschirm von Alpnach TWR verstanden Gleitschirm über dem Wirzweli auf 2700m erbitte Durchflug zum Pilatus Gleitschirm der Durchflug ist mit maximal 2800m bewilligt. Melden Sie, Gleitschirm Durchflug bewilligt mit wenn sie den Pilatus erreichen maximal 2800m. Ich melde mich, wenn ich den Pilatus erreiche Gleitschirm Pilatus 2100m, ich fliege weiter Richtung Eigenthal Gleitschirm ich verlasse die Frequenz Gleitschirm verstanden, Sie können die Frequenz verlassen

92 Vortrittsregeln

93 Vortrittsregeln

94 Vortrittsregeln innerhalb der gleichen Kategorie

95 Vortrittsregeln Grün hat Vortritt Es gilt generell Rechtsvortritt

96 Vortrittsregeln Beide weichen nach rechts aus

97 Vortrittsregeln Am Hang: Wer den Hang links hat, muss nach rechts ausweichen!

98 Vortrittsregeln 70 Überholen: Rechts überholen, der Überholte (grün) hat Vortritt!

99 Vortrittsregeln Überholen am Hang: VERBOTEN!

100 Vortrittsregeln Thermikkreisende sind rechts zu umfliegen oder es darf in gleicher Drehrichtung gekreist werden

101 Beispiele aus der Fragensammlung

102 aus der Fragensammlung Welche Distanzen bezüglich Sicht und Wolkenabstand gelten grundsätzlich mittwochs um Uhr in den Alpen auf 800m AGL / 3800m AMSL? a) 8km Sicht / 1.5 horizontal / 300m vertikal b) 5km Sicht / 1.5 horizontal / 300m vertikal c) 5km Sicht / 100m horizontal / 50m vertikal d) 1,5km Sicht + Bodensicht / ausserhalb von Wolken

103 aus der Fragensammlung Welche Distanzen bezüglich Sicht und Wolkenabstand gelten grundsätzlich mittwochs um Uhr über dem Jura auf 500m AGL / 1400m AMSL? a) 8km Sicht / 1.5 horizontal / 300m vertikal b) 5km Sicht / 1.5 horizontal / 300m vertikal c) 5km Sicht / 100m horizontal / 50m vertikal d) 1,5km Sicht + Bodensicht / ausserhalb von Wolken

104 Gesetzgebung

Luftraumklassen. -> kein Sichtflug A B C D E F G. -> unkontrolliert. Chrigel Markoff, Emmetten

Luftraumklassen. -> kein Sichtflug A B C D E F G. -> unkontrolliert. Chrigel Markoff, Emmetten Luftraumklassen A B C D E F G -> kein Sichtflug -> unkontrolliert Luftraumaufteilung CH Untergrenze: GND 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse G Obergrenze: 600m AGL Sicht: 1,5km / Boden Wolkenabstand:

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