Neubau Tourismusberufsschule Warmbad - Villach

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1 Neubau Tourismusberufsschule Warmbad - Villach Fragenbeantwortung zu Wettbewerb Wettbewerbsbegehung - Kolloquium Zeit: 16. Juli 2007, 14:00 Uhr Ort: KTS Villach Anwesend: Fachpreisrichter: Sachpreisrichter: Berater des Preisgerichtes: Arch. DI Much Untertriffaler Arch. DI Christoph Gärtner Arch. DI Gernot Kulterer Stadtbaudirektor DI Ubald Nassimbeni DI Dietmar Müller Arch. DI Heidelore Rinofner Ing. Johannes Ragger Mag. Beatrice Haidl KR Leopold Sever Dr. Gerfried Pirker Hr. Josef Uitz Hr. Ernst Fradler Mag. Andreas Wandaller Ing. Herwig Brantegger DI Gerhard Moritz Die angereisten Wettbewerbsteilnehmer werden namentlich nicht angeführt. Als Ergebnis der Wettbewerbsbegehung vom 16. Juli 2007 bzw. der Besichtigungen der Referenzprojekte in Salzburg und in der Steiermark vom 17. Juli 2007 und den bis eingelangten Fragen sind nachfolgende Abänderungen, Ergänzungen bzw. Erläuterungen zur Ausschreibung wie folgt aufzunehmen: A.5. TERMINE A.5.5. Fragebeantwortung Die Fragebeantwortung wird allen registrierten Teilnehmern auf Grund der umfangreichen und komplexen Abstimmung bezüglich Verkehrsanbindung und deren Auswirkungen auf die betreffende Liegenschaft am per übermittelt. Seite 1 von 14

2 A.5.6. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die geforderten Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am bis 16:00 Uhr und das auf Wunsch der Jury bzw. den bei der Wettbewerbsbegehung anwesenden Teilnehmern zusätzlich zu liefernde Modell spätestens am bis 16:00 Uhr bei der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH, Ferdinand-Seeland-Straße 27, A 9022 Klagenfurt im Office Baumanagement 2. OG unter Wahrung der Anonymität einlangen. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Als Absender ist auf Anregung eines Teilnehmers, die Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH, Ferdinand- Seeland-Straße 27, A 9022 Klagenfurt, anzugeben. A.6. Wettbewerbsteilnehmer/Teilnahmeberechtigung A.6.1. Teilnahmeberechtigt sind Auf Anfrage wird festgehalten, dass für alle in der Wettbewerbsausschreibung angeführten Teilnahmeberechtigten die aufrechte Befugnis ein unabdingbares Musskriterium ist. Ergänzende Erläuterung zum Punkt III.1) der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung bzw. zum Punkt A.6.1. der Wettbewerbsausschreibung Für die nichtösterreichischen Teilnehmer wird auf die Notwendigkeit der Erwirkung einer Dienstleistungsanzeige mit entsprechenden Nachweisen It. EWR Architektenverordnung (BGBI. 694/1995) hingewiesen. Der Nachweis der Befugnis ist in deutscher Sprache vorzulegen. Die Erwirkung einer Dienstleistungsanzeige für die nichtösterreichischen Teilnehmer ist bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten unter adresse office@aikammer.org zu beantragen. Der Nachweis der vor dem Ablauf der Abgabefrist erfolgten Antragsstellung bzw. Anzeige ihrer Dienstleistung ist dem Verfasserbrief beizulegen. Die Bestätigung seitens der Kammer hinsichtlich der Befugnis ist im Falle einer Preiswürdigung auf Aufforderung nachzureichen. Seite 2 von 14

3 A.6.2. Trennung von Planung und Ausführung Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen. Eine Doppelbeauftragung für Planung und Bauausführung z.b. Baumeisterarbeiten ist ausgeschlossen. A Vergütung der Leistungen Seitens der LIG kann in einem Verhandlungsverfahren angesichts der Größenordnung des Projektes auf den Nachlass von 15 % nicht verzichtet werden. B.1. B.1.1. B.1.2. AUFGABENSTELLUNG/ZIELSETZUNG Situationsbeschreibung Frage: Kann ein Strukturplan (ca. M 1 : 2000) bereitgestellt werden, der über den Bereich der Luftbilder hinaus geht? Es sollte das gegenüberliegende Gebiet als Information zeigen. Antwort: Strukturplan kann nicht zur Verfügung gestellt werden, jedoch wurde eine weitere Luftbildaufnahme über einen größeren Bereich ausgehoben und kann in der Anlage übermittelt werden. Allgemeines: Auf Anfrage wird bekannt gegeben, dass die seinerzeitige Planung des Neubaues der Kärntner Tourismusschulen vom Büro Team A Graz durchgeführt wurde, wobei das gelungene architektonische Konzept im Rahmen der Wettbewerbsbegehung von einem Juror nochmals erwähnt wurde. Problemstellung: Frage: Verbindung zur Erweiterungsfläche: Zwischen dem Grundstück des Wettbewerbs und der vorgegebenen Erweiterungsfläche verläuft die Haupterschließungsstrasse des Geländes. Soll der Erweiterungsbau z.b. im OG direkt räumlich mit dem Neubau der Tourismusberufsschule verbunden werden, oder kann die Erschließung als Fußweg über die Strasse erfolgen? Dient die Erweiterungsfläche Schulzwecken (Ausschreibung B.1.2.) oder für eine neue Verkehrserschließung (RFP Außenanlagen Punkt 4)? Soll der Erweiterungsbau skizzenhaft dargestellt werden, im Lageplan? Wie groß soll die Nettogeschossfläche des Erweiterungsbaues sein? Seite 3 von 14

4 Antwort: Gemäß der Verkehrsstudie wird der bestehende Straßenteil (zwischen KTS und gegenständlichen Bebauungsbereich) aufgelassen, daher kann die winterfeste Verbindung aus dem Hygienebereich in Richtung Parz. NR. 148/49 (Erweiterungsflächen nicht für schulische Zwecke) sowohl in der Lage, als auch in der Geschoßführung ab EG (eine Unterirdische Verbindung ist wegen der bestehenden Erdgasleitung nicht möglich) frei wählbar angeboten werden. Die auf Parz. NR. 148/49 mögliche Bebauung ist nicht Gegenstand des Wettbewerbes und kann auch in Ermangelung der konkreten Nutzung (jedenfalls keine schulische Nutzung), unbekannter Größenordnung, etc. nicht präzisiert werden, daher ist eine skizzenhafte Darstellung nicht zu verlangen. Die im Raum- und Funktionsprogramm unter Außenanlagen Punkt 4 angesprochenen Erweiterungsflächen betreffen die Parz. NR. 148/5 und Parz. NR. 89/2 (Bergerliegenschaften) Hier wurde in Ermangelung der zum damaligen Zeitpunkt nicht vorliegenden Verkehrsstudie eine Flächenreserve für die zukünftige Erschließung, aber auch mögliche schulische Erweiterungen (Modulartig) innerhalb des Bearbeitungsbereiches angeschätzt. B.2. B.2.1. PLANUNGSRICHTLINIEN Städtebauliche Vorgaben: Frage: Gibt es baurechtliche Vorschriften wie viel Fläche in Erdgeschoß überbaut werden darf? Antwort: Nein, auf dem für die Bearbeitung freigegebenen Areal sind die Hochbauobjekte, sowie sämtliche im Bereich der Außenanlagen angeführten Nutzungen unterzubringen, wobei die Abstandflächen nach den Kärntner Bauvorschriften einzuhalten sind. Die zur Verfügung gestellte Fläche ist ausreichend dimensioniert und es sollten auch noch Freiflächen für die Modulartig angesprochenen schulischen Erweiterungsflächen möglich sein. Frage: Verhältnis Grundstücksfläche/überbaute Fläche? Antwort: Geregelt wird dies durch die Geschoßflächenzahl, welches sich aus dem Verhältnis der Grundstücksgröße/ Bruttogeschoßfläche ergibt, wobei dieser Wert mit maximal 0,8 vorgegeben ist. Frage: Aus welchem Grund sollen die Sportplätze in der südöstlichen Ecke des Grundstückes hergestellt werden? Ist dies eine zwingende Vorgabe? Antwort: Wie im Rahmen der Wettbewerbsbegehung erläutert sind innerhalb des Bearbeitungsbereiches (Bergergrundstücke) die Flächenzuordnungen für das Hochbauobjekt, Sportplatz und auch KFZ Stellplätzen frei wählbar. Hintergrund für die Angabe laut Raum- und Funktionsprogramm (Südostecke) war die gewünschte Einsehbarkeit der Sportflächen auch von Parz. NR. 148/49. Seite 4 von 14

5 B.2.3. Verkehrsaufschließung Frage: Kann die Haupterschließungsstraße zum Neubau direkt von der vorbeiführenden Straße eine zusätzliche Abfahrt erhalten oder wird über die bestehende Abfahrt der alten Schule erschlossen? Antwort: Beides ist grundsätzlich denkbar und wurde auch untersucht. Die für die Tourismusberufsschule Villach in Frage kommenden Varianten (V1 und V3) stellen die Erschließung der TBS vom Norden her sicher. Die Verkehrsanbindung des geplanten Objektes kann über die neu geplante Aufschließungsstraße erfolgen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist,dass auch eine Anbindung über einen Kreisverkehr ermöglicht wird. Nachdem es zwischen der geplanten Baufläche und der Anschlußstelle der Bundesstrasse eine Höhendifferenz gibt, ist darauf entsprechend Rücksicht zu nehmen. Die für die Verkehrserschließung erforderlichen Flächen wurden im Lageplan (Bearbeitungsbereich, bzw. Modell-Grundplatte grau dargestellt) berücksichtigt. Die Daten sind im Anhang zur Fragebeantwortung abrufbar. Frage: Gibt es Untersuchungen über die Schallbelastung der Bundesstraße? Antwort: Nein, den Auftraggeber sind die örtlichen diesbezüglichen Rahmenbedingungen bekannt. B.3. TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN Ergänzende Erläuterung zu B.3.2. Energiekonzept und B.3.3. Haustechnische Erfordernisse bzw. energetische Kriterien ALLGEMEINES Eine sehr hohe energetische und ökologische Qualität ist ein ausdrückliches Wettbewerbsziel. Die Anforderungen sind für ein Niedrigenergiehaus dargestellt, folgende energetische Anforderungen und Bewertungskriterien gelten: Seite 5 von 14

6 SPEZIELLE VORGABEN VERBINDLICHE VORGABE Die Wärmebereitstellung erfolgt durch Fernwärme. VERBINDLICHE ZIELE spezifischer Heizwärmebedarf max. 25 kwh/(m² WNF a) Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Erdwärmetauscher (auch in den Klassenräumen) Wärmerückgewinnungsgrad der Lüftungsanlage min. 75 % luftmengenspezifische Leistungsaufnahme Lüftung: max. 0,45 W/(m³h) Grundsätzlich ist durch die Planung von Fensterflächen und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen die Sommertauglichkeit des Gebäudes sicherzustellen. Diesbezüglich ist ein Nachweis gemäß ÖNORM B den Wettbewerbsunterlagen beizulegen. Es sind keine aktiven Kühleinrichtungen vorzusehen. Die Gewährung des sommerlichen Überhitzungsschutzes durch passive Maßnahmen wie Verschattung, Lüftung, Nutzung von Gebäudemassen etc. muss gegeben sein. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist mit n 50 < 0,8 h -1 begrenzt. Nach Möglichkeit sind Baustoffe zu verwenden, bei deren Herstellung bis hin zur Verarbeitung auf der Baustelle geringst mögliche Umweltbelastungen auftreten. Beurteilt werden soll die ökologische Materialqualität mittels Ökoindex 3 (OI3) im Hinblick auf Primärenergieinhalt (PEIne) Herstellungsenergie nicht erneuerbar Treibhauspotential (GWP) Globale Erwärmung durch Treibhausgase Versäuerungspotential (AP) Regional wirksam auf Böden, Wald,Gewässer, etc. Entsprechende weiterführende Informationen sind über die Homepage der ö-box unter zu erhalten. Bei der Planung der elektrischen Anlagen (Beleuchtung...) ist der beste/ energieeffizienteste Stand der Technik zu berücksichtigen. Seite 6 von 14

7 Ein Tageslichtfaktor von 1,5 % gemessen 5 m von außen im tiefsten Geschoss ist gemäß DIN 5034 anzustreben, wodurch der Einsatz der Beleuchtungstechnik optimiert werden kann. Bei 300 lux Beleuchtungsstärke darf die maximal installierte Leistung 10 W/m² nicht überschreiten. EMPFEHLUNGEN 1. Als Ergänzung des Energiekonzeptes sollte eine thermische Solaranlage (eventuell auch als fassadenintegrierte Anlage) in den Gebäudeentwurf integriert werden, auch wenn das Warmwasser im Regelfall durch die Fernwärme bereitgestellt wird. 2. Als Ergänzung des Energiekonzeptes sollte eine PV Anlage mit einer Leistung von 10 kw peak (eventuell auch als fassadenintegrierte Anlage) in den Gebäudeentwurf integriert werden um so ein sichtbares Zeichen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu setzen. 3. Für die opaken Bauteile der Gebäudehülle sollten U- Werte von 0,12 bis 0,15 W/(m²K), erdberührend ebenso bis 0,15 W/(m²K) angestrebt werden. B.3.2. Ergänzende Erläuterung vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 15 Geologie und Bodenschutz Erdwärme: Tiefsonden werden im vorliegenden Bereich (Thermalwasser Schongebiet) nicht bewilligt. Nutzung von Erdwärme über Einbauten, die nur eine geringe Tiefe erreichen, ist möglich (z.b. Über erdberühmte Bauteile aus Beton, Rammpfähle mit geringer Tiefe, Erdwärmekörbe) Grundwasserwärmepumpe: Die Bewilligungsfähigkeit hängt von den Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf das Grundwasser ab. Da für ein größeres Gebäude, wie es eine Berufsschule darstellt, größere Grundwassermengen erforderlich sind, sind auch Auswirkungen auf das Grundwasservorkommen durch die Entnahme zu erwarten. Dadurch kann es zu einer Beeinträchtigung des Thermalwasservorkommens kommen. Daher ist davon auszugehen, dass eine Grundwasserwärmepumpe für die geplante Tourismusberufsschule nicht bewilligt werden kann. Es wird empfohlen, die derzeit geplante Energieversorgung (Fernwärme) auch tatsächlich anzuwenden. Seite 7 von 14

8 B.3.3. Haustechnische Erfordernisse Konzept für die Löschwasserversorgung ist im Lageplan darzustellen. B.4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM Allgemeine Anfrage: In welcher Beziehung steht die neu zu errichtende Tourismusberufsschule zu der im Süden befindlichen Kärntner Tourismusschule oder wie unterscheiden sich die Lehrinhalte? Antwort: Prinzipiell sind es 2 unterschiedliche Schultypen: KTS Kärntner Tourismusschulen: HLT Höhere Lehranstalt für Tourismus 5 Jahre mit Matura HFS Hotelfachschule 3 Jahre Abschluss als Hotelkaufmann TK Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft 4 Semester; Schüler haben in einem andern Schultyp maturiert Die Schüler sind ganzjährig in der Schule und absolvieren 2 oder 3 Betriebspraktika während der Sommermonate. Nähere Info: Berufsschule: Die Schüler sind Lehrlinge, die 10 Monate im Jahr in den Lehrbetrieben im Rahmen der Lehre ausgebildet werden. Pro Lehrjahr besuchen die Lehrlinge für 2 Monate die Berufsschule. Das bedeutet, dass 5 mal im Jahr Schulbeginn und Schulschluss ist und die Schüler wechseln. Weiters sind die Schüler nicht immer mit denselben Schülern in der Klasse, da sich die Einberufungswünsche der Lehrbetriebe bzw. die Klassenzusammensetzungen der Lehrgänge ändern. Koch, Gastronomiefachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistent und Restaurantfachmann haben 8 Wochen Berufsschuldauer pro Lehrjahr =Lehrgangsschule (5 Lehrgänge) Fleischer, Bäcker, Konditoren haben einmal pro Woche Schule = Jahresschule Floristen haben 10 Wochen Berufsschule pro Lehrjahr Lehrgangsschule (4 Lehrgänge) Daraus ergibt sich, dass die beide Schulen organisatorisch getrennt zu führen sind; lediglich im Bereich des Projektes Lehre mit Matura ist eine Kooperation sinnvoll und möglich. Weiters sollen sich gemeinsame Aktivitäten im Sport- und Freizeitbereich ergeben. Nähere Info: Seite 8 von 14

9 B.4.1. GESAMTPROGRAMM (RAUM UND FUNKTIONS- PROGRAMM) A EINGANGSBEREICH A1 Foyer und Zugang Schule Frage: Woher kommen die Fahrschüler, räumlich gesehen zur Situierung des Einganges? Gibt es ein gesondertes Fahrschulgebäude? Sind die Fahrschüler auch zugleich Schüler der Tourismusschule? Welchen Grund hat die Trennung Foyer und Zugang Schule und im welchem Flächenverhältnis stehen sie? Antwort: Die Fahrschüler erreichen die Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus) oder mit dem eigenen PKW und betreten die Schule über die nordseitige neue Erschließungsstraße in den HACCP - Bereich, nicht aber über das Foyer. Der HACCP - Bereich (Hygienebereich) ist zusätzlich auch über den südseitigen Bereich winterfest (von Parz. NR. 148/49) aufzuschließen. Es gibt kein eigenes Fahrschulgebäude. Die Aufenthaltsmöglichkeit ist wie unter D1 im HACCP Bereich beschrieben in einem eigenen Raum vorzusehen. Es können aber alternativ auch Lernnischen in den Verkehrsflächen außerhalb des Hygienebereiches als Aufenthaltsmöglichkeit angeboten werden. Die im R+F Programm genannten Fahrschüler besuchen lediglich die Tourismusberufsschule nicht jedoch die Kärntner Tourismusschulen (KTS). Der Zugang Schule ist eine funktionale Verkehrsfläche, die der Aufnahme und Verteilung der Schüler dient. Das Foyer ist ein repräsentativer Bereich, (auch als Empfangsbereich für Veranstaltungen) der teilweise als Unterrichtsraum (HGA Rezeption = Frontoffice), eventuell Bar, Cafeteria und als Ausstellungs- und als Verkaufsfläche für die Lehrberufe Bäcker, Köche, Konditoren und Floristen dient. Ein Flächenverhältnis zwischen Foyer und Zugang Schule kann nicht verbindlich vorgegeben werden, das jeweilige Flächenausmaß ist vom Teilnehmer individuell zu lösen, wobei der Zugang der Schüler in den HACCP Bereich lediglich zweckmäßig auszubilden ist. Frage: Kann ein einziger Haupteingang in räumlicher Verbindung mit dem Foyer ohne einen separaten Zugang geplant werden? (Sicherheit: Kontrolle der Zugänge wird erleichtert) Antwort: Grundsätzlich ja, Schülereingang ist getrennt vorzusehen, für Veranstaltungen sind zwei voneinander getrennte Zugänge erforderlich. Frage: Was bedeutet HGA? Sind mit den HGA - Offices die Rezeptionseinheiten gemeint? Kann die Bedeutung Back- Office für die jeweiligen Schulzweige erläutert werden? Die 2 Einheiten Rezeption bestehen aus Backoffice (70 m 2 ) und Lehrmittel (15 m 2 ) DH 85 m 2 x 2 = 170 m 2 NGF. Ist das Seite 9 von 14

10 Frontoffice somit in die Fläche Backoffice integriert oder in der Verkehrsfläche anzuordnen. Antwort: HGA bedeutet Hotel- und Gastgewerbeassistent Lehrberuf der Rezeption; Funktionseinheit besteht aus einem Frontoffice, einem Backoffice und einem Lehrmittelkabinett. Das Backoffice ist auch als EDV-Raum verwendbar. Generell sind 2 dieser Funktionseinheiten erforderlich. Sie können nebeneinander mit einem gemeinsamen, größeren Lehrmittelkabinett angeordnet werden oder getrennt (Foyer, Schuleingang) situiert werden. Das Frontoffice ist jener Teil eines Hotels, an welchem alle direkten Tätigkeiten mit dem Gast durchgeführt werden, wie Check In, Gästeinfo, Check Out, - also die dem Gast sichtbare Rezeption. Im Unterricht werden entsprechende Rollenspiele durchgeführt. Das Frontoffice soll in der Verkehrsfläche angeordnet werden mit Zugang zum Backoffice. Diese Einteilung richtet sich nach den Anordnungen dieser Räumlichkeiten in der mittelständischen Ferienhotellerie die städtische internationale Großhotellerie trennt zumindest noch die Portierloge davon. Aufteilung bei getrennten Rezeptionseinheiten: Backoffice 70 m 2 + Lehrmittelkabinett 7 m 2 (kann im Backoffice integriert werden) mit in die Verkehrsfläche vorgelagerten Frontoffice. Aufteilung bei kombinierten Rezeptionseinheiten: Das Lehrmittelkabinett soll zwischen beiden Backoffices liegen; Rezeption (= Frontoffice) liegt davor; könnte als eine Einheit von außen erscheinen, die innerhalb durch niedrige Schwingtüren getrennt sind. A2 Sanitärbereich für Veranstaltungen Frage: Was ist mit Waschgelegenheit im Sanitärbereich Veranstaltung gemeint? Lediglich Waschbecken oder auch Duschen? Antwort: Gefordert sind WC s und Waschbecken, keine Duschen. B VERWALTUNG, LEHRERZIMMER B1 Lehrerzimmer Frage: Was bedeutet eine Halbstocklösung? Ist damit ein Split-Level gemeint? Antwort: Damit ist auch eine mögliche Anordnung der Räumlichkeiten in den Zwischengeschoßen (ist im Zusammenhang mit dem halbeingebauten Untergeschoß FFB 2,00 m) gemeint. Seite 10 von 14

11 C KLASSEN, EDV RAUM, WERKSTÄTTEN, SONSTIGES C2 und C3 Klassen/Gruppenräume Frage: Klassen sind mit je einem Gruppenraum zu kombinieren wie ist dies bei einem Verhältnis von 15 Klassen zu 12 Gruppenräumen zu verstehen? Antwort: Grundsätzlich sind gemäß Funktionsbeschreibung 12 Klassen mit je einem Gruppenraum zu kombinieren. Die restlichen 3 Klassen müssen an getrennten Standorten innerhalb der Funktionseinheit C (ohne Kombination mit Gruppenraum) positioniert werden. Frage: Sind die 15 Klassenräume auf die 5 Abteilungen gleichmäßig zu verteilen? Antwort: Nein, die Klassen- und Gruppenräume sind als Funktionseinheit an einem Ort zu lokalisieren, wobei die Nähe zum Bereich B Verwaltung- und Lehrerzimmer erwünscht wird. D HYGIENEBEREICH Frage: Bedeutet ein HACCP - Bereich eine Schleusensituation entsprechend einer Schwimmbadlösung mit Stiefelgang und Barfußbereich in unreinen und reinen Bereich? Muss die Anlieferung im reinen Bereich erfolgen? Antwort: HACCP Bereich (Hygienebereich) deckt die Zutrittsanforderungen (Duschen, Umkleiden, Spinde bzw. Toiletten) für die im Organigramm angeführten Funktionseinheiten (E Küchen, G Fleischer, H Konditoren, I Bäcker, sowie Cateringküche und das Kühlund Lagerzentrum jeweils mit Außenbezug für die Anlieferung bzw. der Entsorgung über getrennte Mühlbereiche, welche allesamt den Hygieneanforderungen unterliegen, ab. Es ist an keine Schwimmbadlösung gedacht. Die Anlieferung erfolgt über die Warenübernahme, danach Weiterleitung an Kühl-, Lagerzentrum bzw. Vorbereitungsraum. Frage: Ist in den 200 m 2 (Raumprogramm D1) für den Lernraum und den Aufenthaltsraum der Fahrschüler enthalten oder soll diese zusätzlich geschaffen werden? Antwort: Die Aufenthaltsmöglichkeit ist wie unter D1 im HACCP Bereich beschrieben in einem eigenen Raum vorzusehen, die Fläche ist in den 200 m 2 enthalten. Es können aber alternativ auch Lernnischen in den Verkehrsflächen außerhalb des Hygienebereiches als Aufenthaltsmöglichkeit angeboten werden. Frage: Ist dieser Bereich offen zu gestalten oder sind geschlossene Umkleiden gewünscht? Antwort: Es sind sowohl eine offene Gestaltung als auch geschlossene Umkleiden in geringer Anzahl erwünscht. Seite 11 von 14

12 D1 Frage: Warum ist erwähnt, dass nach jeder Kocheinheit 1 Stunde Pause vorzusehen ist? Aufenthaltsqualität, Belegungsdichte? Antwort: Eine Stunde Pause ist für Körperhygiene (Duschen) gedacht, da in den Kocheinheiten keine Zeitreserve dafür bleibt. E KÜCHEN E4 Bereich für spezielle Küchengeräte Frage: Bereich für spezielle Küchengeräte wo integriert Küchenoffice oder Lagerraum? Antwort: Ein Küchenmodul besteht aus Lagerraum, der eigentlichen Küche und einem Vorbesprechungsraum (Verkostraum). Lagerraum und Besprechungsraum ist definiert der Rest kann als eine Einheit ausgebildet werden, wobei die Küchengeräte im hinteren Küchenbereich angeordnet werden und das Küchenoffice eine Einheit mit Abwasch in der Küche ist. (siehe beiliegende Fotodokumentation Bereisung Bad Gleichenberg) Frage: Bildet je 1 x E 1/2/3/4/5 in Summe eine Einheit oder besteht sie aus z.b.. 6 x E1? Antwort: E1 bis E5 bildet eine Einheit, davon sind 6 Einheiten erforderlich. E1 Demoküche Frage: Was ist mit drehbarem Deckenspiegel gemeint? Elektrische Beleuchtung drehbar? Warum ist die Demoküche nicht dem Hygienebereich zugeordnet? Antwort: Die Demoküche ist einem Hörsaal nachempfunden, wobei durch den an der Decke angebrachten Spiegel von den Reihen aus der Blick auf die Kochstelle (Kochvorgang) möglich sein soll. Die Demoküche dient Lebensmittelrechtlichen Untersuchungen, mikroskopischen Analysen und der Präsentation neuester Technologien und Techniken in der Gastronomie. Weiters steht sie für Präsentationen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Da die Produkte nicht unmittelbar zum Verzehr vorgesehen sind, gelten die HACCP Kriterien nicht und deshalb ist eine Situierung dieser Küche im Hygienebereich nicht notwendig. H KONDITOREN Frage zu H1: Was bedeutet die Abkürzung PA? Patisserie? Antwort: PA bedeutet praktische Arbeit = Arbeitsbegriff für alle Lehrberufe. Seite 12 von 14

13 K ALLGEMEINFLÄCHEN K4 Anlieferung und Warenübernahme Frage: Soll für alle Bereiche die Anlieferung/Entsorgung zentral gesteuert werden? Antwort: Im Anlieferungsbereich ist ein Warenübernahmebüro vorgesehen, welches die Menge/Qualität der Ware überprüfen soll und anschließend die Aufteilung auf die Lager- und Kühlräume organisiert bzw. durchführt. Die Bestellung soll autonom von den unterrichtenden Lehrern vorgenommen werden, wobei ein hauptverantwortlicher Lehrer dies koordiniert. L SPORT Frage: Soll das vorgegeben Format für den Turnsaal mit 12 x 24 m tatsächlich so umgesetzt werden? Wie hoch soll die Sporthalle im lichten Maß sein? Kann die Sporthalle natürlich belüftet werden ohne eine mechanische Belüftungsanlage (Baukosten und Betriebskosten)? Antwort: Es ist eine Normturnhalle im Ausmaß von 15 x 27 x mind. 5,5 m Höhe zu planen. Da keinerlei Veranstaltungen in dieser Halle geplant sind, kann in der Planung auf eine mechanische Lüftungsanlage bei ausreichender Raumkubatur und entsprechender natürlicher Querlüftung verzichtet werden. AUßENANLAGEN Frage: Wie viele KFZ - Stellplätze (Schüler, Verwaltung, Lehrer) sind einzuplanen? Antwort: 100 KFZ Stellplätze B7 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN B.7.1 Planunterlagen Format DIN A0/A1 Präsentationsunterlagen Jury: Die Planunterlagen sind auf weißen Papier und Karton (3 mm stark) kaschiert abzugeben. Wahlweise 2 Blatt Hochformat DIN A0 oder 4 Blatt Hochformat DIN A1. Vom Wettbewerbsteilnehmer ist ein Präsentationsvorschlag für die 4 A1 Blätter anzugeben. Lageplan im Maßstab 1 : 500 Gestaltungs- und Verkehrskonzept mit Legende und farbiger Darstellung der einzelnen Bereiche Verkehr (rot), Stellplätze (grau), Fußwege (gelb), Grünflächen (grün), Sportflächen (hellgrün) und Wasserflächen (blau). Im Lageplan ist die Seite 13 von 14

14 Angabe des Nordpfeils ausreichend (keine Nordung des Lageplans erforderlich). Auf Anregung der Wettbewerbsteilnehmer kann die Darstellung der Grundrisse aller Geschoße im Maßstab 1 : 200 mit dem Belegungsnachweis zusammengeführt werden. Im Erdgeschoßgrundriss sind die unmittelbar angrenzenden Außenanlagen, die Funktionsbereiche sind in allen Geschoßen analog der Vorgabe im Raum- und Funktionsprogramm mit dem vorgegebenen Farben darzustellen. Mit dem Belegungsnachweis ist nicht die Darstellung von Einrichtungen gemeint. Auf mehrheitlichen Wunsch der Wettbewerbsteilnehmer bzw. der Jury ist ein Modell im Maßstab 1 : 500 zusätzlich gefordert. Dafür ist nur mehr ein Schaubild zu erstellen. Die Daten für die Modellgrundplatte (Bearbeitungsbereich grau) werden digital zur Verfügung gestellt. Die Modellgrundplatte (2 mm starke Trägerplatte) ist mit einer Aussteifung (10 mm Höhe) zu verstärken. Seitens des Auslobers wird ein Umgebungsmodell zur Verfügung gestellt. Von den Teilnehmern ist nur der vorgegebene Bearbeitungsbereich ( grau unterlegt ohne die Flächen der Verkehrserschließung) im Modell darzustellen. B.7.2. Unterlagen Format DIN A3 - Unterlagen Vorprüfung Belegungsnachweis mit Grundrissdarstellung im Maßstab 1 : 500 Querformat DIN A3 verbindlich. Berechnung der Gebäudehüllflächen ist erforderlich. B.7.4. Die Publikationsdateien sind nicht in Papierform, sondern wie in der Wettbewerbs- Ausschreibung formuliert, digital zu liefern. Seite 14 von 14

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