Information zur Bürgerbefragung Straßenbaufinanzierung Landgasthaus Schisanowski, Hohenbostel
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- Jonas Neumann
- vor 7 Jahren
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1 Information zur Bürgerbefragung Straßenbaufinanzierung Landgasthaus Schisanowski, Hohenbostel
2 .: Ablauf 1. Einführung 2. Straßenbautechnik 3. Grundlagen zum Haushalt 4. Beitragsfinanzierung 5. Steuerfinanzierung 6. Schlussfolgerungen
3 Bürgerbeteiligung vom März 2015 Alle Abstimmungsberechtigten erhalten per Post: ein Anschreiben eine Benachrichtigung über die Abstimmungsberechtigung ( zugleich Abstimmungsschein mit eidesstattlicher Versicherung) einen Stimmzettel einen Stimmzettelumschlag einen Antwortumschlag ein Informationsblatt
4 Bürgerbeteiligung vom März 2015 Die Fragen lauten: 1. Ich bin für eine Finanzierung des Straßenbaues über Straßenausbaubeiträge. 2. Ich bin für eine Finanzierung des Straßenbaues durch eine Erhöhung der Grundsteuer B.
5 Bürgerbeteiligung vom März 2015 Prioritätenliste Eine öffentlichen Prioritätenliste mit der Reihenfolge der Straßenerneuerungsmaßnahmen soll gemäß Ratsentscheidung nicht zur Bürgerbefragung dargestellt werden, um eine unsachgemäße Abwägung zu vermeiden. Die eingeplanten Maßnahmen der nächsten 4 Jahre können der mittelfristigen Finanzplanung entnommen werden. Hierin sind sowohl die Ergebnisse der vorhandenen Straßenbefahrung und aktuelle Zustandsergebnisse, als auch die vorliegenden Kanaluntersuchungen berücksichtigt wurden. Nachträgliche Verschiebungen der Priorität sind aufgrund von veränderlichen Randbedingungen (Verkehrssicherungspflicht, Kanalbau, Witterungsbedingungen, aktuelle Substanzveränderungen) jedoch weiterhin zu erwarten und werden bei der jeweiligen Maßnahmenbeantragung dargestellt.
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7 .: Straßenbautechnik Maßgebend für die Bemessung des Aufbaus einer Straße ist die RStO auf Grundlage des Baugrundgutachtens. RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) RStO = Stand der Technik!
8 .: Straßenbautechnik
9 .: Straßenbautechnik
10 .: Straßenbautechnik Bei Busverkehr (Stadtbus) gilt generell min. Bk1,8:
11 .: Straßenbautechnik Barsinghausen = Frosteinwirkungszone II Barsinghausen
12 .: Straßenbautechnik Bestimmung der Mindestdicke des Straßenaufbaus: In Barsinghausen liegen i.d.r. sehr frostempfindliche Böden vor:
13 .: Straßenbautechnik In Barsinghausen i.d.r. eine Erhöhung von 10cm
14 .: Straßenbautechnik Bemessungstabelle der RStO:
15 .: Straßenbautechnik Innovative Bauweisen Einbau auf vorhandener Befestigung ( Hocheinbau ) gem. RStO 2012 Aufbau frostfrei?? Kostenersparnis??
16 .: Straßenbautechnik Technischer Ausbaustandard Es besteht insofern Konsens darüber, dass vom Stand der Technik zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen, für eine wirtschaftliche Bauausführung und zur Sicherstellung der optimalen Nutzungsdauer nicht abgewichen wird!
17 .: Straßenbautechnik Kostenvergleich beim Ausbau des Knappenweges
18 .: Straßenbautechnik Kosten Die gemeinsame Durchführung von Kanalbau mit einem zeitnah erforderlichen Straßenbau ist wirtschaftlich, da hier Synergien entstehen und z.b. doppelte Baustelleneinrichtungen vermieden werden. Insofern wird die Prioritätenliste der nächsten Jahre durch die dringlichen Maßnahmen der Stadtentwässerung geprägt.
19 .: Straßenbautechnik Kosten durch örtliche Bedingungen: PAK-haltige Deckschicht: Mehrkosten ca. 20 /m² Belasteter Boden (Z2 nach LAGA): Mehrkosten ca. 40 /m² Nicht tragfähiger Baugrund (fast immer in Barsinghausen!): Mehrkosten: ca. 5 /m² Mehrkosten durch örtliche Verkehrsbelastung: Busverkehr (stärkerer Asphaltaufbau): Mehrkosten ca. 5 /m²
20 .: Straßenbautechnik Kosten Zur dauerhaften Sicherung des ca. 120 km langen kommunalen Straßennetzes (Straßenausbau) sind unabhängig von den Kosten der Straßenunterhaltung (Bauhof, Deckenerneuerungen) mindestens 4 Mio. (ohne folgende Preissteigerungen) erforderlich, um theoretisch einmal in 60 Jahren jede Straße grundlegend zu sanieren.
21 .: Haushalt: Finanzierung aus Beiträgen Investitionsjahr (nur Finanzhaushalt) Auszahlungen Straßenbau./. Einzahlungen Beiträge = Finanzierungsbedarf Folgejahre (Ergebnishaushalt = Ressourcenverbrauch) Abschreibungen (4 %)./. Auflösung SoPo (4 %) = Ergebniswirksam Schuldendienst Deckung Finanzierungsbedarf Möglichst Eigenmittel Kreditaufnahme Deckung Ergebnisbelastung Erträge u.a. Steuern Nicht berücksichtigt: Unterhaltung etc.!!! Fachdienst Haushalt und Abgaben
22 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Wird eine Straße erweitert, verbessert oder erneuert entstehen Beiträge auf Grundlage des Nds. Kommunalabgabensetz Das NKAG setzt keinen kommunalen Mindestanteil fest. Stattdessen: Bemessung der Beiträge nach Vorteilen ( 6 Abs. 5 NKAG)
23 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Die Grundlage im Nds. Kommunalabgabensetz 6 Abs. 1 Satz 1 Nds. Kommunalabgabensetz: Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet...
24 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beispiel Ausbau der Straße Knappenweg Beitragsrechtliche Situation und Kosten für die Anlieger Stadt Barsinghausen
25 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragspflichtige Grundstücke
26 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsgrundlagen 1. Anlageklassifizierung 2. Grundstücksgröße 3. Vollgeschossfaktor 4. Nutzungszu- und Abschläge 5. Kosten
27 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus 1. Anlageklassifizierung Anliegerstraße Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Kostenanteil der Anlieger 75% Beitragsgrundlage
28 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsgrundlage 2. Grundstücksgröße Grundstücksgröße gemäß Grundbuch
29 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsgrundlage 3. Vollgeschossfaktor Der Vollgeschossfaktor wird in Gebieten ohne Bebauungsplan durch die Anzahl der tatsächlichen Vollgeschosse bestimmt. Multiplikation der Grundstücksgröße bei 1 Vollgeschoss = 1,00 2 Vollgeschosse = 1,25
30 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus Beitragsgrundlage 4. Nutzungszu- und -abschläge Zuschläge z.b. wegen überwiegend gewerblicher Nutzung Abschläge z.b. für Waldgrundstücke
31 .: Beitragsfinanzierung des Straßenbaus 5. Kosten Umlagefähige Ausbaukosten ca EUR Anteil der Stadt (25% der Ausbaukosten) ca EUR Damit wird nach der Gesetzessystematik die Inanspruchnahme der Straße durch die Allgemeinheit abgegolten. Anteil der Anlieger ca EUR
32 .: Haushalt: Finanzierung aus Grundsteuern Investitionsjahr Folgejahr!! (nur Ergebnishaushalt) Finanzhaushalt: Auszahlungen Straßenbau keine Einzahlungen Beiträge = Finanzierungsbedarf 100% Abschreibungen (4 %) keine Auflösung SoPo = AfA 100 % Ergebniswirksam Deckung Finanzierungsbedarf Kreditaufnahme (Nein: Zukunftsvertrag) Erhöhung Grundsteuer (Ergebnishaushalt) Deckung Ergebnisbelastung Kompensationspflicht (Zukunftsvertrag) Erhöhung Grundsteuer Erhöhung Grundsteuer i.h. d. Beitragsausfalls: ca. 50 % der Investitionssumme Erhöhung Grundsteuer i.h. d. fehlende Aufl. SoPo: 2 % p.a. der Investitionssumme Fachdienst Haushalt und Abgaben
33 .: Finanzierung aus Grundsteuern Notwendige Hebesatzerhöhung Kompensationsbetrag: EUR p.a. Grundsteuer B Mögl. neuer Hebesatz Anstieg in % 710 v.h. 26,8 In den folgenden 25 Jahren muss der Hebesatz in jedem Jahr um 5 v.h. bis auf 830 v.h. erhöht werden. Berlin Hannover Laatzen Hebesätze im Vergleich 810 v.h. 600 v.h. 600 v.h. Barsinghausen 560 v.h. (seit ) Fachdienst Haushalt und Abgaben
34 .: Schlussfolgerungen Auswirkungen auf die Finanzierung von erstmaligen Straßenbauten Für die erstmalige Herstellung einer Straße entstehen weiterhin Beiträge nach 127 BauGB. Erstmalig hergestellte Straßen entstehen in Neubaugebieten; sie existieren aber auch in der vorhandenen Bebauung (Beispiel Wellenkamp).
35 .: Schlussfolgerungen Nach 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG werden Beiträge nur von den jeweiligen Grundstückseigentümern der auszubauenden Straße erhoben. Somit erfolgt eine einmalige Kostenverteilung über wenige. Die Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen müssen bei der Beitragsfinanzierung aktuell keine Kosten für die Fahrbahnen übernehmen.
36 .: Schlussfolgerungen Bei einer Finanzierung über Grundsteuern wäre eine Umlage auf Mieter möglich. Es beteiligen sich viele Grundsteuerzahler mit kleineren, jährlichen Beträgen an den Ausbaukosten. Es existiert keine Zweckbindung der Steuern.
37 .: Schlussfolgerungen Die Fragen lauten: 1. Ich bin für eine Finanzierung des Straßenbaues über Straßenausbaubeiträge. 2. Ich bin für eine Finanzierung des Straßenbaues durch eine Erhöhung der Grundsteuer B.
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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