23. Zahlungsverzug / Nicht-Rechtzeitig-Lieferung

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1 Fall 23: Zahlungsverzug / Nicht-Rechtzeitig-Lieferung Zahlungsverzug / Nicht-Rechtzeitig-Lieferung Situation Der kaufmännische Auszubildende Jürgen Gerks wird ab heute (06. April 2007) in der Ausbildungsabteilung Debitorenbuchhaltung eingesetzt. Da er bereits Erfahrungen in der Abteilung Verkauf gesammelt hat, sind ihm die meisten Aufgaben dieser Abteilung bereits bekannt. So weiß er beispielsweise, dass hier die Duplikate der Ausgangsrechnungen bis zum Zahlungseingang abgeheftet werden. Jürgen soll zunächst die kaufmännische Sachbearbeiterin Frau Henning bei ihrer Arbeit beobachten. Nachdem Frau Henning einige Zahlungseingänge erfasst und die entsprechenden Buchungen ausgeführt hat, bittet sie Jürgen, den Ordner mit der Aufschrift Offene Rechnungen aus dem Regal zu holen. Aus Langeweile blättert er in diesem Ordner herum und stößt plötzlich auf zwei Rechnungen (siehe Anlage), die ihn stutzig machen. Aufgaben und Arbeitsaufträge 1. Betrachten Sie die beiden Ausgangsrechnungskopien in der Anlage. Wann ist in den vorliegenden Fällen mit einem Zahlungseingang zu rechnen? 2. Befinden sich die beiden Kunden im Zahlungsverzug? 3. Formulieren Sie ein Schreiben, mit dem die Firma Möbelhaus J. Montius in Zahlungsverzug gesetzt werden kann. 4. Welche Rechte hat die Heinz Schlau OHG, sobald sich die beiden Kunden im Zahlungsverzug befinden? 5. Angenommen, mit dem Möbelhaus J. Montius KG wäre kein genauer Zahlungstermin vereinbart worden. Wann würde sich in diesem Fall das Unternehmen im Zahlungsverzug befinden? 6. Angenommen, das Möbelhaus J. Montius KG übersendet der Heinz Schlau OHG am 29. März 2007 ein Schreiben, in der sie mitteilt, dass sie aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten die Rechnung zurzeit nicht ausgleichen kann. Welche Auswirkungen hätte dieses Schreiben auf den Zahlungsverzug? 7. Die Computech GmbH hat bis zum 10. April ihre Verbindlichkeit nicht beglichen. Auch nach einer freundlichen schriftlichen Zahlungserinnerung erfolgt kein Rechnungsausgleich. Bei der Rücksprache mit dem zuständigen Verkäufer findet Frau Henning heraus, dass sich das Unternehmen zurzeit offenbar in einem finanziellen Engpass befindet. Welche Schritte leiten Sie ein? Begründen Sie Ihre Antwort. 8. Ab Mitte März wird das Regal Standard DT im Rahmen einer Sonderangebotsaktion beworben und zu einem Sonderrabatt von 10 % an Möbelgroßhändler angeboten. Kurze Zeit später kommt es daher zu Produktionsengpässen, sodass anfragende Kunden zunächst vertröstet werden müssen. Als Frau Henning dies erfährt, muss sie sofort an das Möbelhaus J. Montius KG denken, die die gelieferte Ware immer noch nicht bezahlt hat. Zu welchen Schritten würden Sie Frau Henning raten?

2 94 Fall 23: Zahlungsverzug / Nicht-Rechtzeitig-Lieferung Heinz Schlau OHG Suitbertusstr Düsseldorf Computech GmbH Herrn B. Zumwinkel Burgstr Düsseldorf Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom 0211 / Datum zu-kl, he-pt 210 Fr. Henning Rechnung/Lieferschein: R Auftrags-Nr.: A Vielen Dank für Ihre Bestellung, die wir wie folgt ausgeführt haben: Menge Artikel Einzelpreis ( ) Gesamtpreis ( ) 10 Bürotische Chef Superior 45, Tischplatte Eiche furniert, schwarz, Metallbeine schwarz , ,00 20 Unterschränke Chef Superior 55, Deckplatten Eiche furniert, schwarz, Metallrollen schwarz 1.690, ,00 Warenwert 19 % USt , ,00 Rechnungsbetrag ,00 Lieferbedingung: frei Haus Zahlungsbedingung: Rechnung zahlbar bis zum netto, bis zum mit 3 % Skonto. Heinz Schlau OHG Tel.: 0211 / Handelsregister Gesellschafter: Bankverbindungen Büromöbelfabrik Fax: 0211 / Düsseldorf HRA Dipl. Kfm. Heinz Schlau Deutsche Bank 24 Düsseldorf Suitbertusstraße 130 Net: USt.-IdNr.: DE Bernd Skibniewsky BLZ , Kto.-Nr Düsseldorf service@heinzschlau.de Steuer-Nr.: 230/7710/0227 Sabine Schlau Stadtsparkasse Düsseldorf BLZ , Kto.-Nr

3 Fall 23: Zahlungsverzug / Nicht-Rechtzeitig-Lieferung 95 Heinz Schlau OHG Suitbertusstr Düsseldorf Möbelhaus J. Montius KG Frau Behrends Postfach Mainz Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom 0211 / Datum be-hh, he-pt 210 Fr. Henning Rechnung/Lieferschein: R Auftrags-Nr.: A Vielen Dank für Ihre Bestellung, die wir wie folgt ausgeführt haben: Menge Artikel Einzelpreis ( ) Gesamtpreis ( ) 10 Regalwand Standard DT, buche massiv, Grundelement , ,00 20 Regalwand Standard DT, buche massiv, Anbauelement , , Einlegeböden zur Regalwand Standard DT, buche massiv, inkl. Montagematerial 105, ,00 Warenwert 19 % USt , ,00 Rechnungsbetrag ,00 Lieferbedingung: frei Haus Zahlungsbedingung: Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt. Heinz Schlau OHG Tel.: 0211 / Handelsregister Gesellschafter: Bankverbindungen Büromöbelfabrik Fax: 0211 / Düsseldorf HRA Dipl. Kfm. Heinz Schlau Deutsche Bank 24 Düsseldorf Suitbertusstraße 130 Net: USt.-IdNr.: DE Bernd Skibniewsky BLZ , Kto.-Nr Düsseldorf service@heinzschlau.de Steuer-Nr.: 230/7710/0227 Sabine Schlau Stadtsparkasse Düsseldorf BLZ , Kto.-Nr

4 96 Fall 23: Zahlungsverzug / Nicht-Rechtzeitig-Lieferung Auszug aus dem BGB 247 Basiszinssatz. (1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung de Basiszinssatzes gestiegen o- der gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.[...] 271 Leistungszeit. (1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann. 276 Verantwortlichkeit für eigenes Verschulden. (1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos zu entnehmen ist. [...] (2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden. 280 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des 286 verlangen. (3) Schadenersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des 281, des 282 oder des 283 verlangen. 281 Schadenersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung. (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des 280 Abs. 1 Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadenersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadenersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs rechtfertigen. [...] (4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadenersatz verlangt hat. (5) Verlangt der Gläubiger Schadenersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den 346 bis 348 berechtigt. 286 Verzug des Schuldners. (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung leistet. Das gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Forderungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. 288 Verzugszinsen. (1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. (4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung. (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder 3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. [...]

5 Fall 23: Zahlungsverzug / Nicht-Rechtzeitig-Lieferung 97 (4) Der Gläubiger kann bereits vor Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden. (5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. (6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist. 346 Wirkung des Rücktritts. (1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen unter Einschluss der durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung herauszugeben [...] 349 Erklärung des Rücktritts. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile. 812 Grundsatz. (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.[...] Auszug aus dem HGB 353 Fälligkeitszinsen. Kaufleute untereinander sind berechtigt, für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern. Zinsen von Zinsen können aufgrund dieser Vorschrift nicht gefordert werden. 376 Fixgeschäft. (1) Ist bedungen, dass die Leistung des einen Teiles genau zu einer bestimmten Zeit oder innerhalb einer festbestimmten Frist bewirkt werden soll, so kann der andere Teil, wenn die Leistung nicht zu einer bestimmten Zeit oder nicht innerhalb des bestimmten Zeit erfolgt, von dem Vertrage zurücktreten oder, falls der Schuldner im Verzug ist, statt der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Erfüllung kann er nur beanspruchen, wenn er sofort nach dem Ablaufe der Zeit oder der Frist dem Gegner anzeigt, dass er auf Erfüllung bestehe. (2) Wird Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt und hat die Ware einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Unterschied des Kaufpreises und des Börsenpreises zur Zeit und am Orte der geschuldeten Leistung gefordert werden.

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