HLB Praktiker-Forum Umsatzsteuer 2016
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- Elsa Kraus
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1 HLB Praktiker-Forum Umsatzsteuer 2016 Dienstag, 12. April 2016 in Bielefeld und Mittwoch, 20. April 2016 in Bielefeld 1 Eröffnung Arnold Chr. Stange Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachberater für Internationales Steuerrecht Partner 1
2 Themenübersicht 1. Umsatzbesteuerung verbundener Unternehmen 2. Praktiker-Update zu Reihengeschäften 3. Zollrecht mit Anbindung zum Umsatzsteuerrecht 4. Aktuelle Betriebsprüfungsrisiken im Umsatzsteuerrecht Erfahrungsberichte 5. Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Sicherungseinbehalt und Leasing Erwerb zahlungsgestörter Forderungen Geschäftsveräußerung im Ganzen Vorsteuerabzug/Vorsteuervergütung GoBD und Tax Compliance 3 Umsatzbesteuerung zwischen verbundenen Unternehmen 2
3 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (1) Das Umsatzsteuerrecht gilt nur für Unternehmer! 5 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (2) Umsatzsteuerlicher Unternehmensbegriff Umfang des Unternehmens Nichtunterunternehmerischer Bereich Unternehmereigenschaft einer Holding: Führungsholding Finanzholding Kontinuierliche Rechtsentwicklung Auswirkungen auf Vorsteuerabzugsberechtigung Auswirkungen auf Vorsteueraufteilung 6 3
4 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (3) Führungsholding Eingangsrechnung BiMW - Holding Dienstleistungen Folgen vorhandener Dienstleistungsverträge: Halten der Beteiligungen stellt hier eine unternehmerische Tätigkeit dar (im Zusammenhang mit einem unternehmerischen Grundgeschäft) T1 T2 Beteiligungen stellen umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen dar Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnung möglich 7 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (4) Finanzholding Eingangsrechnung BiMW - Holding Folgen fehlender Dienstleistungsverträge: Halten der Beteiligungen stellt hier keine unternehmerische Tätigkeit dar T1 T2 Beteiligungen stellen kein umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen dar Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnung ausgeschlossen 8 4
5 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (5) Gemischte Holding Eingangsrechnung BiMW - Holding Dienstleistung Dienstleistungsvertrag mit T2, nicht jedoch mit T1: Halten der Beteiligung an T2 stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar, nicht jedoch Halten der Beteiligung an T1 T1 T2 Beteiligung an T2 stellt umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen dar, nicht jedoch die Beteiligung an T1 Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnung? 9 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (6) Gemischte Holding Eingangsrechnung BiMW - Holding Dienstleistung Systematik der Vorsteueraufteilung: Unproblematisch soweit unmittelbaren Bezug zur Ausgangsleistung gegenüber T1: VorSt-Abzug ausgeschlossen T1 T2 gegenüber T2: voller VorSt-Abzug 10 5
6 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (7) Gemischte Holding Beispiel Eingangsrechnungen für Beratung und Geldbeschaffung BiMW - Holding Geschäftsführung + Darlehen VorSt-Abzug BiMW - Holding? aus Eingangsrechnung für Kosten im Zusammenhang mit: Durchführung Kapitalerhöhungsmaßnahme bei T1? Darlehensvergabe an T2? T1 T2 aus Eingangsrechung eines Unternehmensberaters im Zusammenhang mit GF T2? 11 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (8) Gemischte Holding Beispiel Eingangsrechnungen für Beratung und Geldbeschaffung BiMW - Holding Geschäftsführung + Darlehen VorSt-Abzug BiMW - Holding? grds. Aufteilung nach Umsatzschlüssel, sofern keine unmittelbare Zuordnung möglich hier Zuordnung möglich VorSt-Abzug für Kapitalerhöhungsmaßnahme ausgeschlossen T1 T2 12 6
7 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (9) Gemischte Holding Beispiel Eingangsrechnungen für Beratung und Geldbeschaffung BiMW - Holding Geschäftsführung + Darlehen VorSt-Abzug BiMW - Holding? Eingriff in die Verwaltung der T2 gegen Entgelt erweiterter VorSt-Abzug bei Führungsholding durch Rechtsprechungsänderung T1 T2 Aufteilung, soweit keine unmittelbare Zuordnung zu stpfl. Ausgangsumsätzen hier Zuordnung möglich VorSt-Abzug 13 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (10) Gemischte Holding Beispiel Eingangsrechnungen für Beratung und Geldbeschaffung BiMW - Holding Geschäftsführung + Darlehen VorSt-Abzug BiMW - Holding? Darlehensvergabe gegen Entgelt umsatzsteuerfrei Ausschluss VorSt-Abzug aus Geldbeschaffungskosten insoweit T1 T2 Gestaltungsmöglichkeit zur Herstellung des VorSt-Abzugs: Optionsmöglichkeit Umsatzsteuerliche Organschaft (dazu später) 14 7
8 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (11) Besonderheiten bei einer Zwischenholding Eingangsrechnungen für Beratung und Geldbeschaffung Grundsätze Führungsholding, Finanzholding und gemischte Holding T1 BiMW - Holding Zwischen-Holding T2 Besondere Herausforderungen: Begründung Unternehmereigenschaft Weiterbelastung von Dienstleistungen durch die Kette Vorsteuerabzug aus eigenen Aufwendungen Vorsteueraufteilungsmaßstab Umsatzsteuerorganschaft 15 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (12) Besonderheiten bei einer Zwischenholding: Eingangsrechnungen für Beratung und Geldbeschaffung BiMW - Holding Zwischen-Holding Dienstleistungen Sachverhalt und Fragestellungen: Dienstleistungen von Holding an T2: Unternehmereigenschaft der Zwischen-Holding? Halten der Beteiligung im Unternehmensvermögen der Zwischen-Holding? Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen der Zwischen-Holding? T1 T2 16 8
9 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (13) Besonderheiten bei einer Zwischenholding: T1 Eingangsrechnungen für Beratung und Geldbeschaffung BiMW - Holding Zwischen-Holding T2 Dienstleistungen Sachverhalt und Fragestellungen: Dienstleistungen von Zwischen- Holding an T1: Unternehmereigenschaft der Zwischen-Holding? Halten der Beteiligung im Unternehmensvermögen der Zwischen-Holding? Vorsteuerabzug aus unmittelbar mit der Dienstleistung verbundenen Aufwendungen? Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen der Zwischen- Holding? 17 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer (14) Umsatzsteuerliche Organschaft: BiMW - Holding Zwischen-Holding Ergänzende Fragestellungen: Umsatzsteuerliche Organschaft? Exkurs vgl. Folgefolien T1 T2 18 9
10 Exkurs umsatzsteuerliche Organschaft (1) Bedeutung Organträger und Organgesellschaft bilden Unternehmenseinheit Zuordnung von Beteiligungen zum Unternehmensvermögen Umfang Vorsteuerabzug Infizierung des Organträgers durch vorsteuerschädliche Umsätze der Organgesellschaft (z. B. steuerfreie Vermietung von Grundstücken) Rechnungen zwischen Organträger und Organgesellschaft bzw. zwischen Organgesellschaften ohne Ausweis von Umsatzsteuer Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung nur durch den Organträger 19 Exkurs umsatzsteuerliche Organschaft (2) Organisatorische Eingliederung Personalunion alle GF der OG sind auch GF des OT Stimmenmehrheit der personenidentischen GF (ohne Einzelvertretungsberechtigung) Wirksames Abberufungsrecht des GF (als Mitarbeiter des OT) Beherrschungsvertrag ( 291 AktG); Eingliederung ( 319, 320 AktG - analog) (Hinweis: Keine Teilbeherrschungsverträge sowie Arbeitsrecht, Mitbestimmung etc. beachten) 20 10
11 Exkurs umsatzsteuerliche Organschaft (3) BiMW - Holding Zwischen-Holding Ergänzende Fragestellungen: Umsatzsteuerliche Organschaft? Eingliederungsvoraussetzungen müssen innerhalb der Organschaft erfüllt sein T1 T2 Holding-GmbH und Zwischen-Holding Zwischen-Holding und T1/T2 21 Exkurs umsatzsteuerliche Organschaft (4) BiMW - Holding Ergänzende Fragestellungen: PersG Zwischenholding und deren Tochtergesellschaften als Teil der Organschaft? T1 T
12 Exkurs umsatzsteuerliche Organschaft (5) BiMW - Holding Ergänzende Fragestellungen: PersG Zwischenholding und deren Tochtergesellschaften als Teil der Organschaft? T1 T2 23 Exkurs umsatzsteuerliche Organschaft (6) BiMW - Holding Ergänzende Fragestellungen: PersG Zwischenholding und deren Tochtergesellschaften als Teil der Organschaft? T1 T
13 Aktuelles zur umsatzsteuerliche Organschaft (1) EuGH-Urteil v : Unionsrecht lässt keinen Spielraum, um Personengesellschaften von einer Organschaft auszuschließen Ausschluss bedarf einer Rechtfertigung (z. B. Vermeidung von Steuerhinterziehung) Regelung in MwStSystRL nicht inhaltlich unbedingt und nicht hinreichend genau Stpfl. kann sich nicht unmittelbar darauf berufen Entscheidung des Bundesfinanzhofs? 25 Aktuelles zur umsatzsteuerliche Organschaft (2) BFH-Urteile v und : Rechtfertigung für Einschränkung auf Kapitalgesellschaften wird verneint Anforderungen an finanzielle Eingliederung: Personengesellschaft als Organgesellschaft zulässig, sofern: 100 % der Stimmrechte mittelbar/unmittelbar dem Organträger zuzurechnen sind 26 13
14 Aktuelles zur umsatzsteuerliche Organschaft (3) BiMW - Holding Auswirkungen: PersG Vorteil: Innenleistungen im Organkreis nicht steuerbar (Wegfall von vorsteuerschädlichen Umsätzen möglich) T1 T2 Nachteil: Vorsteuerschädliche Umsätze von T1/T2 infizieren PersG und umgekehrt 27 Aktuelles zur umsatzsteuerliche Organschaft (4) Zusammenfassung: Personengesellschaften können Organgesellschaft sein Individuelle Prüfung/Abwägung von Vor- und Nachteilen empfehlenswert ggf. Umstrukturierung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung im Jahr 2016 prüfen Zeitliche Anwendung grds. Vertrauensschutz wegen anderslautenden UStAE geänderter UStAE im Jahr 2016 zu erwarten Anträge auf Begründung einer USt-Organschaft können bereits mit Hinweis auf die Rechtsprechung gestellt werden 28 14
15 Holdinggesellschaften und Umsatzsteuer Zusammenfassung: Grundsätzlich voller Vorsteuerabzug bei geschäftsleitenden Holdinggesellschaften (Führungsholding) im Inland Steuerfreie Finanzumsätze können den Vorsteuerabzug einschränken Gestaltungen möglich! Personengesellschaften können Organgesellschaften sein 29 Praktiker-Update zu Reihengeschäften Alexander Schallock Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht 15
16 Reihengeschäfte im Allgemeinen Lieferant A Rechnung Zwischenhändler B Händler Rechnung DE EU (nicht DE) Fragestellungen aus umsatzsteuerlicher Sicht: Wer beauftragt den Transport? Wann wird Verfügungsmacht verschafft? Liegt ggf. Kommissionsgeschäft vor? Rechnungsanforderungen? Rechnung Endkunde 31 Grundfall Reihengeschäfte in B2B-Fällen Reihengeschäft: (gesetzliche Grundlage: 3 Abs. 6 S. 5+6 UStG) Mehrere Unternehmer schließen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und Gegenstand gelangt bei Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer Beförderung oder Versendung ist nur einer der Lieferungen zuzuordnen (bewegte Lieferung) Bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften kann nur die bewegte Lieferung als umsatzsteuerfrei behandelt werden
17 Grundfall Reihengeschäft in B2B-Fällen Lieferant A (DE USt-ID) DE Lieferung 1 Lieferant B (EU USt-ID) Lieferung 2 verwendete USt-ID sowohl in Eingangs- als auch Ausgangsrechnung DE Endkunde (EU USt-ID) EU (nicht DE) Wesentliche Rechtsfolgen: Lieferung 1: Rechnung ohne USt (0 %), da steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in Deutschland Lieferung 2: Rechnung regelmäßig mit USt, da unbewegte Lieferung im Reihengeschäft und steuerpflichtig im EU-Bestimmungsland (Registrierungspflicht für Lieferant B im EU- Bestimmungsland) Lieferung 3: Rechnung regelmäßig mit USt, da unbewegte Lieferung im Reihengeschäft und steuerpflichtig im EU-Bestimmungsland 33 Grundfall Reihengeschäft in B2B-Fällen Lieferant A (DE USt-ID) DE Lieferung 1 Lieferant B (EU USt-ID) Lieferung 2 verwendete USt-ID sowohl in Eingangs- als auch Ausgangsrechnung DE Endkunde (EU USt-ID) EU (nicht DE) Wesentliche Rechtsfolgen: Lieferung 1: Rechnung ohne USt (0 %), da steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in Deutschland Lieferung 2: Rechnung regelmäßig mit USt, da unbewegte Lieferung im Reihengeschäft und steuerpflichtig im EU-Bestimmungsland (Registrierungspflicht für Lieferant B im EU- Bestimmungsland) Lieferung 3: Rechnung regelmäßig mit USt, da unbewegte Lieferung im Reihengeschäft und steuerpflichtig im EU-Bestimmungsland 34 17
18 Grundfall Reihengeschäft in B2B-Fällen Lieferant A (DE USt-ID) DE Lieferung 1 Lieferant B (DE USt-ID) Lieferung 2 verwendete USt-ID sowohl in Eingangs- als auch Ausgangsrechnung DE Endkunde (EU USt-ID) EU (nicht DE) Wesentliche Rechtsfolgen: Lieferung 1: Rechnung mit deutscher USt, da unbewegte Lieferung im Reihengeschäft und steuerpflichtig Deutschland Lieferung 2: Rechnung ohne USt (0 %), da steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in Deutschland Lieferung 3: Rechnung regelmäßig mit USt, da unbewegte Lieferung im Reihengeschäft und steuerpflichtig im EU-Bestimmungsland 35 Geplante Gesetzesänderung (1) Transportbeauftragung durch den mittleren Unternehmer: Zuordnung der Warenbewegung soll von der USt-ID abhängen, mit der der mittlere Unternehmer gegenüber dem ersten Lieferantenauftritt Verwendung der USt-ID des Ursprungslands der Waren: Lieferung von Lieferant A an den mittleren Unternehmer ist ruhend und damit umsatzsteuerpflichtig; Rechnungsausstellung mit Umsatzsteuer Lieferung von dem mittleren Unternehmer an den Kunden ist warenbewegt und damit ggf. steuerfrei; Rechnungsausstellung ohne Umsatzsteuer 36 18
19 Geplante Gesetzesänderung (2) Transportbeauftragung durch den mittleren Unternehmer: Verwendung der USt-ID des Bestimmungslands der Waren: Lieferung von Lieferant A an den mittleren Unternehmer ist warenbewegt und damit ggf. steuerfrei; Rechnungsausstellung ohne Umsatzsteuer Lieferung von dem mittleren Unternehmer an den Kunden ist ruhend und damit steuerpflichtig im Bestimmungsland Mittlerer Unternehmer muss grds. innergemeinschaftlichen Erwerb im Bestimmungsland erklären (Besonderheiten u.a. bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften) 37 Zusammenfassung (1) Welche Lieferung soll die bewegte und damit die ggf. steuerfreie Lieferung sein? Schaffung klarer Verhältnisse unter Beachtung der geplanten Gesetzgebung und der BFH Rechtsprechung: 1. Regelung der Transportbeauftragung und 2. Regelung des Übergangs der Verfügungsmacht und 3. Abwägung der vom mittleren Unternehmer zu verwendenden USt-ID Diese Punkte sollten vor bzw. bei Auftragsannahme vertraglich geregelt werden 38 19
20 Zusammenfassung (2) Hinweise Umsetzung von Reihengeschäften Teil der Tax Compliance Erhöhte Herausforderungen bei der Umsetzung der GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 39 Zollrecht mit Anbindung zum Umsatzsteuerrecht Alexander Schallock Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht 20
21 Zoll und Umsatzsteuer Zusammenspiel zwischen Zoll und Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Bemessungsgrundlage Steuerbefreiungen Vorsteuerabzug USt-Registrierungspflichten von Nicht-EU-Unternehmen Ausfuhrlieferungen Nachweise für Steuerfreiheit Nachweise für Verschaffung der Verfügungsmacht bei Reihengeschäften 41 Änderungen beim Zollkodex Kurzzusammenfassung der Änderungen Ersetzen des Zollkodex durch den Zollkodex der Europäischen Union (sog. Unionszollkodex UZK) Wirkung ab dem Übergangsregelungen noch nicht final beschlossen (u.a. wegen IT-Umstellung) etappenweise bis Ende
22 Änderungen beim Zollkodex Umsatzsteuerliche Berührungspunkte (insbesondere bei der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer) Verbindliche Zolltarifauskunft (vzta) nur noch 3 Jahre gültig (bisher 6 Jahre) Ausweitung der Hinzurechnung von Lizenzgebühren Wegfall der Möglichkeit zur Anmeldung von Vorerwerberpreisen (Übergangsfrist für bereits bestehende Verträge bis ) 43 Vorerwerberpreise Lieferant A (CH MwStNr) DE Lieferung 1 Lieferant B (CH MWStNr) Lieferung 2 Endkunde (EU USt-ID) Lieferant B ist für Einfuhr verantwortlich CH EU Wesentliche Rechtsfolgen: bisher: Neu ab Mai 2016: Zwischenergebnis: Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer ist der Anschaffungspreis von Lieferant B (d.h. grds. Entgelt der Lieferung 1) Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer ist der Verkaufspreis an den Kunden in der EU (d.h. grds. Entgelt der Lieferung 2) Erhöhung der einfuhrumsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und des Zollwerts 44 22
23 Vorerwerberpreise - Fazit Zwischenergebnis: Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer Gestaltungsspielräume ggf. Nutzung der Übergangsregelung Zwischenschaltung von EU-Gesellschaften Begründung einer Betriebsstätte (nach AO) des Lieferanten B in der EU Ausfuhrlieferungen 45 Aktuelle Betriebsprüfungsrisiken im Umsatzsteuerrecht - Erfahrungsberichte - 23
24 Rechnungsanforderungen und -berichtigungen - aktueller Stand - 47 Rechnungsanforderungen und -berichtigungen Wann liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vor? unveränderte Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug insbesondere: ausgeführte Leistung Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung unberechtigter Vorsteuerabzug führt zu Nachzahlungszinsen 233a AO Rechnungsberichtigung 48 24
25 Hinweis - Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung Rechnungsanforderungen - Mögliche Fehlerquellen - Fehlerhaftigkeit einer Rechnung: Name/Anschrift des Ausstellers ist fehlerhaft Name/Anschrift des Empfängers ist fehlerhaft Steuer-Nr./USt-IdNr. fehlt Ausstellungsdatum fehlt Rechnungsnummer fehlt unzureichende Bezeichnung des Leistungsgegenstands Zeitpunkt der Lieferung/Leistung fehlt Entgeltbetrag (Netto) fehlt Aufschlüsselung nach Steuersätzen fehlt Vorsteuer-%-Satz fehlt Hinweis auf Steuerbefreiung fehlt Vorsteuer-Betrag fehlt Hinweis für Privatpersonen fehlt tatsächliche Zahlung stimmt nicht mit Rechnung überein 49 Rechnungsanforderungen Leistungsbezeichnung gelieferter Gegenstände sofern Art. Nr. oder Herstellerbezeichnung nicht erkennbar Leistungsbezeichnung immer erforderlich Eindeutige und leicht nachvollziehbare Identifizierung geeignete Beschreibung der Beschaffenheit des Liefergegenstandes Lieferdatum benennen Kein Vertrauensschutz 50 25
26 Rechnungsanforderungen Buchhaltungsbüro des U in Köln Rechnung/Rechnungsadresse Buchhaltungsbüro des U A U in Leverkusen Leistung Tatbestandsmerkmal: vollständige Anschrift zutreffende Anschrift des leistenden Unternehmers unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet Rechtsfolge: kein VorSt-Abzug für A 51 Rechnungsanforderungen Briefkastensitz mit nur postalischer Erreichbarkeit als Rechnungsanschrift oder Großkundenadresse des Leistungsempfängers? BFH entgegen Auffassung FinVerw reicht eine Postfachadresse des Leistungsempfängers nicht aus als Rechnungsanschrift UStAE (bislang) jedoch nicht geändert Nichtbeanstandungsregelung der FinVerw? 52 26
27 Rechnungsberichtigung: Aktueller Stand Auffassung EuGH in den Urteilen Pannon Gép und Petroma Transport: fehlerhafte Rechnung kann berichtigt werden nach Berichtigung berechtigt die Rechnung zum Vorsteuerabzug von Beginn an? berichtigte Rechnung muss der Steuerbehörde vor Entscheidung vorliegen Achtung: Berichtigung bedeutet hier Ergänzung der ursprünglichen Rechnung! 53 Rechnungsberichtigung: Aktueller Stand EuGH-Vorlage des FG Niedersachsen: Ist eine Rückwirkung für den Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung möglich? Welche Mindestanforderungen sind an eine berichtigungsfähige Rechnung zu stellen? Muss insbesondere die Steuernummer/USt-ID des Rechnungsaustellers enthalten sein? Ist es ausreichend, wenn die Rechnungsberichtigung im Rahmen eines Einspruchsverfahrens erfolgt? Schlussanträge des Generalanwalts v
28 Rechnungsberichtigung: Aktueller Stand Auswirkungen für die Praxis: Fehlerhafte (unvollständige) Eingangsrechnungen sofort bemängeln und Berichtigung verlangen! Berichtigung bedeutet: Ergänzung fehlender Angaben durch zusätzliches Dokument oder durch Ergänzung der fehlenden Angaben auf ursprünglicher Rechnung Vermeidung von Storno-Rechnungen und kaufmännischen Gutschriften mit einem Storno besteht die ursprüngliche Rechnung nicht mehr Bei Ablehnung der Rückwirkung nach Berichtigung: Einspruch gegen ablehnenden Bescheid; Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens; VZ der Rechnungsberichtigung offenhalten 55 Rechnungsberichtigung: Aktueller Stand Sonderfall: Unrichtiger Steuerausweis Hintergrund: Bei unrichtigem Steuerausweis schuldet Aussteller der Rechnung den Mehrbetrag an USt Rechnungsempfänger nicht zum VorSt-Abzug berechtigt Rückwirkende Rechnungsberichtigung nicht möglich Ausgewiesene USt besteht bis zur Berichtigung des Steuerbetrags Kein Fall der Rechnungsberichtigung, sondern der Minderung der Umsatzsteuerfestsetzung Achtung: Rückzahlung des überhöhten Steuerbetrags (BMF) 56 28
29 Bauleistungen 57 Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Für vor dem erbrachte Bauleistungen U 1 U 2 (selbst) nur dann reverse charge BFH-Urteil v , V R 37/
30 Leistungsbezug bei Bauträgern Der Bauträger ist i.d.r. nicht (mehr) Schuldner der Umsatzsteuer aus dem Bezug von Bauleistungen BFH v ; BMF v Folgerungen: Antrag auf Auszahlung d. Umsatzsteuer (für die Vergangenheit) Keine Auszahlung nach 27 Abs. 19 UStG Ziel: Verrechnung beim Subunternehmer Konsequenz: Bauträger erhält Erstattungszinsen ( 233a AO), aber keine Nachzahlungszinsen beim Subunternehmer 59 Leistungsbezug bei Bauträgern Problematik: Zinserstattung beim Bauträger vermeiden (BMF-Schreiben Entwurf) Hintergrund: Ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Inanspruchnahme des Subunternehmers (gem. 29 Abs. 19 UStG) BFH v
31 Leistungsbezug bei Bauträgern Zu erwartende Interpretation durch FinVerw: 1. Die vom Bauträger und Subunternehmer damals übereinstimmend angenommene Steuerschuldumkehr entfällt gem. 17 UStG erst dann, wenn der Bauträger die Umsatzsteuer an den Subunternehmer bezahlt. 2. Der Subunternehmer hat die Leistung erst zu versteuern, wenn er den darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrag vereinnahmt hat 61 Nachweispflichten 62 31
32 Nachweispflichten (1) Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen Buch- und Belegnachweis als formelle Voraussetzung Regelfall: Gelangensbestätigung Alternative Nachweise: Frachtbrief/Konnossement (CMR-Frachtbrief) Spediteursbescheinigung Versendungsprotokoll (tracking-and-tracing) Empfangsbescheinigung Postdienstleister 63 Nachweispflichten (2) Problemfall sonstige Belege sonstige Belege, die das Gelangen in das andere EU-Land zweifelsfrei dokumentieren Erhöhtes Beanstandungsrisiko durch FinVerw Empfehlung: Vermeiden und Belegnachweis nach Anforderungen der FinVerw führen 64 32
33 Nachweispflichten (3) Problemfall CMR-Frachtbrief Anerkennung CMR-Frachtbrief anstelle der Gelangensbestätigung nur, wenn er alle Angaben enthält Häufige Fehlerquellen: Feld 24: Unterschrift des Empfängers über Erhalt der Ware Feld 16: Angabe des richtigen Frachtführers Feld 1: Angabe des richtige Absenders Absender muss nicht zwingend Lieferant sein Absender = derjenige, der den Frachtführer beauftragt 65 Nachweispflichten (4) Zeugenbeweis zulässig? Ausgangslage: Belegnachweis aus Sicht der FinVerw unvollständig Voraussetzungen Steuerbefreiung stehen nicht objektiv fest nur im Ausnahmefall zulässig, soweit Belegnachweis nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann Problem: Kriterien nicht definiert durch Rechtsprechung Empfehlung: Buch- und Belegnachweis vollständig und richtig führen 66 33
34 Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Sicherungseinbehalt und Leasing 68 34
35 Sicherungseinbehalt (1) Ausgangspunkt: Sollbesteuerung Sicherungseinbehalt als Unterfall der Uneinbringlichkeit Bsp: Sicherungseinbehalt für Gewährleistungsansprüche (Baumängel) Änderung der Bemessungsgrundlage 69 Sicherungseinbehalt (2) Ausgestaltung Sicherungseinbehalt Vertraglich vereinbart Dauer 2 bis 5 Jahre Nachweislich Absicherung durch Bankbürgschaft nicht möglich Einschränkung Pflicht zur Vorfinanzierung bei Sicherungseinbehalt 70 35
36 Bestelleintritt in Leasingfällen (1) H Bestellung Kfz Kaufvertrag Kfz U (LN) Eintritt in Kaufvertrag vor Übergabe Kfz LG Leasingvertrag Leistungszeitpunkt mit Übergabe H liefert Kfz an LG LG erbringt Vermietungsleistung/ weitere Lieferung (ertragsteuerliche Zurechnung) 71 Bestelleintritt in Leasingfällen (2) H Bestellung Kfz Kaufvertrag Kfz U (LN) Eintritt in Kaufvertrag nach Übergabe Kfz LG Leasingvertrag H liefert Kfz an U Bestelleintritt LG führt nicht zur Rückgängigmachung dieser Lieferung BMF Kreditgewährung LG an U 72 36
37 Erwerb zahlungsgestörter Forderungen 73 Erwerb zahlungsgestörter Forderungen (1) Änderung Verwaltungsauffassung Erwerb zahlungsgestörter Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos wirtschaftliche Tätigkeit Änderung Definition zahlungsgestörte Forderung neu: seit mehr als 90 Tagen bisher: seit mehr als 6 Monaten BMF Schreiben gilt in allen offenen Fällen Nichtbeanstandungsregelung bis
38 Erwerb zahlungsgestörter Forderungen (2) U (1) urspr. Forderung K (2) Abtretung Forderung inkl. Ausfallrisiko F (3) Forderung aus abgetretenem Recht Bisherige Verwaltungsauffassung: F erbringt eine Dienstleistung gegenüber U F hat VorSt-Abzug aus Kosten für Forderungserwerb und -einzug U erbringt mit Abtretung keine Leistung (lediglich Leistungsbeistellung) 75 Erwerb zahlungsgestörter Forderungen (3) U (1) urspr. Forderung K (2) Abtretung Forderung inkl. Ausfallrisiko F (3) Forderung aus abgetretenem Recht Neue Verwaltungsauffassung: F erbringt keine wirtschaftliche Tätigkeit gegenüber U Kein VorSt-Abzug für F; Einziehung Forderung nicht umsatzsteuerbar U erbringt steuerfreie Leistung (Umsätze im Geschäft mit Forderungen) 76 38
39 Geschäftsveräußerung im Ganzen 77 Geschäftsveräußerung im Ganzen (1) Kernaussagen (OFD Karlsruhe v ): Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen Fortführung des Unternehmens Gesondert geführter Betrieb Verkauf eines einzelnen Grundstücks Konsequenz der Einzelrechtsnachfolge Gesonderter Umsatzsteuerausweis 78 39
40 Geschäftsveräußerung im Ganzen (2) Vielzahl von Einzelleistungen DE EU U(1) Alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs Vermietung U(2) Ausnahmsweise dürfen wesentliche Grundlagen zurückbehalten werden, sofern diese langfristig an den Erwerber vermietet/verpachtet werden! 79 Geschäftsveräußerung im Ganzen (3) Gesamtheit der übertragenen Geschäftsbestandteile DE EU U(1) Alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs Vermietung U(2) Mietvertrag auf unbestimmte Zeit (jederzeit kündbar); Ein vermietetes Grundstück ist wirtschaftlich als ein selbstständiger Teilbetrieb anzusehen; Im Grundsatz nicht, wenn an Bauträger ein Grundstück übertragen wird und eine Vermietung erfolgt 80 40
41 Geschäftsveräußerung im Ganzen (4) Besonderheit bei Bauträgern DE EU U(1) Grundstück Zeitweise Vermietung U(2) FinVerw: Vermietung des Bauträgers ist unbeachtlich BFH: Interimsvermietung (3-4 Jahre) ist beachtlich sogar bei Vermietungsquote/Leerstand < 10 % / 37 % (auch bei UV bzw. Vermietung > 17 Monate) 81 Betriebsveranstaltungen 82 41
42 Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen BMF v : Darlegung der Vorgehensweise u. Zweifelsfällen, u.a.: AN + Begleitpersonen (> 110) d. h.:100 Arbeitnehmer davon 50 ohne Begleitperson davon 50 mit Begleitperson Bei Kosten bzw. 150 Personen = 100 geldwerter Vorteil je zuzurechnender Person 50 AN (< 110) = 100 steuerfreier geldwerter Vorteil 50 AN + Begleitperson (> 110) = 200 geldwerter Vorteil bzw. 90 steuerpflichtiger Vorteil 83 Vorsteuervergütungsverfahren 84 42
43 Vorsteuervergütungsverfahren DE GB BiMW (USt-ID DE) Lieferung 1 MINI (USt-ID GB) Rechtsfolgen: U3 Lieferung 2 Lieferung 1: grds. steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung (aber: mangels Nachweisen wurde Rechnung mit dt. USt ausgestellt) Fragestellung: Vorsteuerabzug der MINI? Nein, lt. BMF-Schreiben v ; USt wird von BiMW trotzdem geschuldet! 85 Tax Compliance und GoBD 86 43
44 Tax Compliance und GoBD (1) Tax Compliance Begriffsbestimmung Anforderungen an den Geschäftsführer GoBD und USt-Compliance Empfang und Archivierung von elektronischen Rechnungen Belegersetzendes Einscannen von Papierrechnungen Risiko u.a. Vorsteuerabzug 87 Tax Compliance und GoBD (2) Umsetzung Tax Compliance Prüfung Status (z.b. USt-Check) Entscheidungen über Prüfungsergebnisse Implementierung organisatorischer Regelungen innerhalb des Unternehmens Regelmäßige Prüfung der Einhaltung der Regelungen und ggf. Anpassungen bei Umstellungen Implementierung einer GoBD-konformen Archivierung und Prüfbarkeit von sämtlichen Belegen 88 44
45 Tax Compliance und GoBD (3) Fragestellungen Umsetzung der Anforderungen an elektronische Rechnungen (GoBD light) im ersten Schritt? Minderung Risiken beim Vorsteuerabzug Umsetzung GoBD einschließlich Anforderungen an elektronische Rechnungen? Minderung der Risiken von Beanstandungen der Finanzbehörden für alle Steuergebiete und weitere Minderung der Risiken beim Vorsteuerabzug Synergieeffekte, wenn Umsetzung an einem Stück 89 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gern sind wir behilflich senden Sie uns Ihre Fälle. Ihre Referenten 90 45
46 Arnold Chr. Stange Kontaktdaten: Jahrgang 1967 Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachberater für internationales Steuerrecht Partner seit 2006 Tätigkeitsschwerpunkte: Gestaltungsberatung Internationales Steuerrecht Transaktionsberatung Umsatzsteuerberatung (national und international) +49 (0) Maik Laschütza Kontaktdaten: +49 (0) Jahrgang 1975 Steuerberater, Rechtsanwalt und Dipl.-Finanzw. (FH) Tätigkeitsschwerpunkte: Gestaltungsberatung Umsatzsteuer (national und international) Steuer- und gesellschaftsrechtliche Transaktionsberatung Unternehmensrestrukturierung Steuer- und gesellschaftsrechtliche Unternehmensgründungsberatung 92 46
47 Alexander Schallock Jahrgang 1979 Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Internationales Steuerrecht und Dipl.-Finanzw.(FH) Tätigkeitsschwerpunkte: Nationale und internationale Beratung von mittelständischen Konzernen und Kapitalgesellschaften Umsatzsteuerberatung Kontaktdaten: +49 (0) Prof. Dr. Eginhard Werner Jahrgang 1962 Steuerberater, Of Counsel Tätigkeitsschwerpunkte: Nationale und internationale Beratung von mittelständischen Familiengesellschaften und inhabergeführten Konzernen Umsatzsteuerberatung im Spezialistentum Kontaktdaten: +49 (0)
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D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben
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