Überprüfung des Förderperimeters der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH. Schlussbericht

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1 Überprüfung des Förderperimeters der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH Schlussbericht März 2014

2 Impressum Herausgeber BHP Hanser und Partner AG im Auftrag von: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Standortförderung, Tourismuspolitik Autoren Sarah Schmid, Dipl. Ing. Agr. ETHZ (Projektleiterin) Peder Plaz, Master in Public Administration Harvard Adresse BHP Hanser und Partner AG Lagerstrasse 33 Postfach 3167 CH-8021 Zürich Tel Fax by BHP Hanser und Partner AG Das Copyright liegt bei BHP Hanser und Partner AG und bei den Auftraggebern. Die Weitergabe des Berichtes oder von Teilen daraus an Dritte bleibt ausgeschlossen. Die Verwendung und Wiedergabe von Informationen aus diesem Produkt ist unter folgender Quellenangabe gestattet: «BHP Hanser und Partner AG»

3 Inhaltsverzeichnis Management Summary 4 1 Einleitung Ausgangslage Auftrag 7 2 Fördergrundsätze Fördergrundsatz Saisonalität Fördergrundsatz Tourismusintensität Weitere geprüfte Fördergrundsätze Fördergrundsätze in anderen Ländern Fazit 14 3 Heutiger Förderperimeter Aktuelles Fördergebiet Technisch bedingter Veränderungsbedarf 16 4 Varianten Methodisches Vorgehen Indikatoren Berechnungsmethode Abgrenzung der Varianten 27 5 Varianten Resultate und Beurteilung Prüfung der Eignung der räumlichen Aggregationsstufen Prüfung der Eignung unterschiedlicher Kriteriensets Vergleichende Beurteilung 40 6 Ausnahmeregelungen 42 7 Fazit und Empfehlungen 44 Anhang: Konsequenzen der empfohlenen Varianten 47 Literaturverzeichnis 49 BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

4 Management Summary Management Summary Varianten und Kriterien zur künftigen Perimeterfestlegung erarbeiten Bisherige Perimeterfestlegung in Bottom-up Prozess Fördergrundsätze beibehalten und gezielt operationalisieren Perimeterberechnung basierend auf Statistik sollte durch Potentialüberlegungen ergänzt werden Prüfung unterschiedlicher Kriteriensets auf verschiedenen räumlichen Aggregationsstufen Der Bund fördert die Beherbergungswirtschaft über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH. Zwecks Umsetzung seiner künftigen Tourismusstrategie möchte der Bundesrat die Beherbergungsförderung modernisieren und anpassen. Vor diesem Hintergrund hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die BHP Hanser und Partner AG (BHP) beauftragt, verschiedene Varianten und Kriterien zur künftigen Definition des Förderperimeters zu erarbeiten. Der aktuell gültige SGH-Förderperimeter wurde 2003 im Rahmen eines bottom-up Prozesses festgelegt. Damals gab der Bund den Kantonen nur die Fördergrundsätze Saisonalität und Tourismusintensität als einzuhaltende Voraussetzungen vor. Das Resultat der von den Kantonen vorgeschlagenen förderungswürdigen Gebiete ist ein Förderperimeter, welcher den ganzen Alpenraum, den Grossteil der Schweizer Seeufer und ausgewählte weitere Gemeinden umfasst, der aber nicht der Logik irgendwelcher Kriterien oder Muster folgt. Die Kantone sollen auch künftig in den Prozess zur Festlegung des SGH-Förderperimeters einbezogen werden, weshalb sie bereits im Rahmen der aktuellen Grundlagenarbeiten anlässlich eines Workshops die Möglichkeit hatten, zu den verschiedenen geprüften Varianten Stellung zu nehmen und ihre Bedürfnisse einzubringen. Die Analyse, Einordnung und Beurteilung der dem Förderperimeter zu Grunde liegenden Fördergrundsätze hat gezeigt, dass die Kriterien Saisonalität und Tourismusintensität gewählt wurden, um einerseits ein besonderes Erschwernis (saisonale Nachfrageschwankungen) auszugleichen und andererseits im Sinne einer regionalpolitischen Förderung die bestehenden Destinationen zu stärken. Diese Grundidee kann auch aus heutiger Sicht als zweckmässig beurteilt werden, weshalb die Fördergrundsätze beibehalten werden sollten. Zur Sicherstellung der Zielerreichung ist jedoch bei der Operationalisierung der Fördergrundsätze darauf zu achten, dass nicht der Erfolg der heutigen Betriebsmodelle und Angebote, sondern die tatsächlichen Erschwernisse und die mit einer Förderung erschliessbaren wirtschaftlichen Entwicklungspotentiale einer Region beurteilt werden. Die Prüfung verschiedenster Indikatoren als Grundlage für eine Berechnung des künftigen Förderperimeters hat gezeigt, dass zwar statistische Daten verfügbar sind, welche wertvolle Hinweise auf die Tourismusintensität und die Saisonalität der Nachfrage geben, dass ein rein statistisches Verfahren jedoch zur Perimeterbestimmung nicht ausreichen wird. Die Analyse der statistischen Daten erlaubt ausschliesslich eine vergangenheitsbezogene Betrachtung der vorhandenen Beherbergungsstrukturen und der damit im Zusammenhang stehenden Nachfrage. Den Potentialen bisher wenig erschlossener touristischer Regionen sowie der Notwendigkeit eines Strukturwandels in überholten Destinationen kann mit einer rein statistischen Betrachtung nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden 8 verschiedene Varianten einer vertieften Prüfung unterzogen. Die geprüften Varianten bestehen aus einem Indikatorenset aus maximal 4 Indikatoren zur Abbildung der Fördergrundsätze Saisonalität und Tourismusintensität, welche in unterschiedlichen Kombinationen sowie auf unterschiedlichen räumlichen Aggregationsstufen (Gemeinden, MS-Regionen, Agglomerationsräume) gemessen und beurteilt wurden. Eine Ausnahme bildet die Variante 4A, bei der der künftige SGH-Förderperimeter dem NRP-Wirkungsgebiet gleichgesetzt wurde. Die Berechnung eines möglichen künftigen Förderperimeters mittels der festgelegten Kriteriensets und räumlichen Aggregationsstufen hat mit den Varianten 3B und 3D zwei Varianten zu Tage gefördert, mit denen basierend auf Indikatoren zu Saisonalität und Tourismusintensität eine sinnvolle Diskussionsgrundlage für die Perimeterbestimmung BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

5 Management Summary ausgeschieden werden könnte. Eine interessante Option scheint jedoch auch die Gleichsetzung von SGH und NRP-Perimeter darzustellen. Um dem politischen Prozess den gewünschten Spielraum einräumen zu können und der statistisch nicht abbildbaren Potentialbetrachtung den notwendigen Stellenwert zukommen zu lassen, empfehlen wir, die Abgrenzung des Förderperimeters mittels einer der folgenden Vorgehensvarianten vorzunehmen: Technische Grundlage mit geregelter Diskussionsmöglichkeit Wenn das SECO den Perimeter weitestgehend basierend auf einer statistischen Grundlage berechnen möchte, empfehlen wir, folgendes Vorgehen: Aufnahme aller Gemeinden in den Förderperimeter, welche bei räumlicher Aggregation auf Stufe Agglomerationen die festgelegten Kriterien zur Bemessung der Saisonalität und Tourismusintensität bei einer noch zu bestimmenden Grenzwertstufe erfüllen. Vorsehen einer Ausnahmeregelung, dass Gemeinden der übrigen Agglomerationen, ebenfalls in den Förderperimeter aufgenommen werden können, falls sie über ein hohes ferientouristisches Potential verfügen. Voraussetzung für den Potentialnachweis könnte bspw. ein finanzielles Engagement des Kantons zur Unterstützung der Beherbergung im entsprechenden Gebiet sein. Die Variante einer statistischen Berechnung des Grundperimeters und dem Festlegen eines klaren Rahmens, unter welchen Voraussetzungen die Kantone eine Ausweitung des Perimeters auf weitere Gemeinden beantragen können, birgt den Vorteil, dass die Perimetereingrenzung auf klaren, tourismusbezogenen und den Fördergrundsätzen Rechnung tragenden, statistischen Kriterien abgestützt werden könnte. Die auf Stufe Agglomerationen grösstenteils gute Datengrundlage erlaubt eine zielsichere Ausgrenzung der Businesshotellerie in den Grossagglomerationen. Als Ergänzung zum statistisch berechneten Grundperimeter könnte über eine Ausnahmeklausel ein klar definiertes Vorgehen festgelegt werden, wie weitere Agglomerationsräume mit hohem Potential für die Entwicklung des Ferientourismus ebenfalls in den Förderperimeter aufgenommen werden könnten. Dadurch könnte auch der grösste Nachteil der Variante - eine ausschliesslich auf einer statistischen Analyse beruhende Perimetereingrenzung, welche nur die vergangenen Aktivitäten und Betriebserfolge berücksichtigt - eliminiert werden. NRP Statistische Berechnung mit definierten Ausnahmemöglichkeiten NRP-Wirkungsgebiet mit Ausnahmeregelung für urbane Kantone Wenn das SECO der Synergienutzung zwischen SGH und NRP einen hohen Stellenwert einräumen möchte, empfehlen wir statt der Berechnung eines eigenen Perimeters folgendes Vorgehen: Aufnahme des ganzen NRP-Wirkungsgebiet in den SGH-Förderperimeter Vorsehen einer Ausnahmeregelung, dass Gebiete der urbanen Kantone ebenfalls in den Förderperimeter aufgenommen werden können, falls sie über ein hohes touristisches Potential verfügen. Voraussetzung für den Potentialnachweis könnte bspw. das Vorliegen eines Konzepts und der notwendigen Budgets zur finanzielles Unterstützung der Beherbergung im entsprechenden Gebiet durch den jeweiligen Kanton sein. Die Variante NRP-Wirkungsgebiet mit klaren Ausnahmeregelungen für die urbanen Kantone birgt den Vorteil einer einheitlichen Unterstützung aller strukturschwachen Gebiete und würde eine optimale Grundlage für die Synergienutzung zwischen NRP und der Sektoralpolitik Tourismus legen. Obwohl bei einer solchen Perimetereingren- BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

6 Management Summary zung auf den ersten Blick kein direkter Bezug zu den im Gesetz festgelegten Fördergrundsätzen besteht, zeigt die hohe Deckungsgleichheit zwischen den Resultaten der statistischen Berechnung des Grundperimeters (vgl. vorangehend empfohlene Vorgehensvariante) und dem NRP-Wirkungsgebiet, dass das NRP-Wirkungsgebiet bei Vorsehen der genannten Ausnahmeregelungen den Fördergrundsätzen gebührend Rechnung trägt. Einfach Ganze Schweiz ohne Grossagglomerationen Wenn das SECO ein möglichst einfaches System zur Perimeterfestlegung favorisiert, empfehlen wir, dass der SGH-Förderperimeter auf das Gebiet der ganzen Schweiz abgesehen von den fünf Grossagglomerationen Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf ausgedehnt wird. Bei diesem Vorgehen würden mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Destinationen mit hohem Ferienhotellerie-Potential innerhalb des Förderperimeters zu liegen kommen. Gleichzeitig könnten die 5 Hot-Spots für Geschäftsreisen aus dem Förderperimeter ausgeschlossen werden. Obwohl nur die 5 Grossagglomerationen ausgeschlossen würden, ist die Relevanz dieses Ausschlusses nicht zu unterschätzen, denn 2012 wurden 31 % der Hotellogiernächte in der Schweiz in einer der fünf Grossagglomerationen generiert. Auch der Anteil der in den Grossagglomerationen getätigten Hotelinvestitionen dürfte bei mindestens 30 % der Gesamtinvestitionen in der Schweizer Hotellerie liegen. Die Vorgehensvariante einfach besticht primär durch ihre Einfachheit und die aus Investorensicht wichtige Stabilität der Regelung. Weiter wie bisher Bisheriges bottomup Vorgehen weiter führen Da die Berechnungsvarianten keine abschliessende Perimeterabgrenzung erlauben und zwecks Einbezug der touristischen Potentiale sowieso erneut die Kantone zu befragen sind, wäre es auch denkbar, dass das bisherige Bottom-up Verfahren weitergeführt wird. Um von den 26 Kantonen sowohl inhaltlich-qualitativ als auch strukturell etwas einheitlichere Gebietsvorschläge als 2003 zu erhalten, würden wir bei einem solchen Vorgehen empfehlen, dass der Bund den Kantonen die räumliche Aggregationsstufe (Bezirke oder Tourismusdestinationen) vorgibt. Ergänzend wäre es vorstellbar, dass der Bund als Grundlage für eine Zuteilung zum SGH-Förderperimeter das Vorliegen eines Konzepts und der notwendigen Budgets zur finanziellen Unterstützung der Beherbergung im entsprechenden Gebiet durch den jeweiligen Kanton fordert. Dadurch würde er jedoch die Beherbergungsförderung durch die SGH ähnlich dem Prinzip der NRP an die gleichzeitige Erbringung kantonaler Förderleistungen koppeln. Die Vorgehensvariante einer Bottom-up Bestimmung der förderbaren Gebiete birgt den Vorteil eines starken Einbezugs der Kantone und deren Wissen und Einschätzung zu den touristischen Potentialen. Gleichzeitig bringt ein solches Vorgehen jedoch den Nachteil einer gewissen Willkür bei der Perimeterfestlegung mit sich, welche auch durch strukturierte Vorgaben nur teilweise wettgemacht werden könnte. BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

7 1 Einleitung 1 Einleitung Vollzugsbestimmungen zur Beherbergungsförderung sollen modernisiert werden 1.1 Ausgangslage Im Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates vom 26. Juni 2013 (Tourismusbericht) schlägt der Bundesrat unter anderem ein Massnahmenpaket für die Optimierung der Beherbergungsförderung vor. Im Vordergrund dieser Optimierung steht die Modernisierung der Vollzugsbestimmungen der Beherbergungsförderung. Der Bund fördert die Beherbergungswirtschaft über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH. Modernisierungs- und Anpassungsbedarf besteht unter anderem in Bezug auf die Festlegung des Förderperimeters der SGH. Der Förderperimeter der SGH umfasst Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Im Anhang der Verordnung werden die Fremdenverkehrsgebiete aufgeführt. Die Grundsätze des Gesetzes sollen beibehalten werden. Der Förderperimeter der SGH soll weiterhin Gebiete umfassen, in denen der Tourismus von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegt. Allerdings müssen bei der Abgrenzung des Förderperimeters gemäss Anhang der Verordnung Anpassungen vorgenommen werden. Grund dafür sind zum einen Gemeindefusionen, welche zu punktuellen Veränderungen des Förderperimeters der SGH geführt haben und in den gesetzlichen Grundlagen noch nicht berücksichtigt worden sind. Zum anderen entspricht der aktuelle Förderperimeter der SGH in einzelnen Kantonen nicht mehr den touristischen Realitäten. Vor diesem Hintergrund strebt der Bundesrat eine Anpassung des Förderperimeters der SGH an. Der Bundesrat wird einen Vorschlag für einen angepassten Förderperimeter der SGH ausarbeiten und diesen, wie vom Gesetz vorgesehen, nach Anhörung der Kantone festlegen. Es interessieren Gründe und Methodik für die Perimeterabgrenzung 1.2 Auftrag Das SECO hat vor dem geschilderten Hintergrund die BHP Hanser und Partner AG beauftragt, eine Beschreibung und Beurteilung verschiedener Varianten und Kriterien zur Definition des Förderperimeters zu erarbeiten. Dabei stand die Bearbeitung der folgenden Aufgaben im Vordergrund: Identifikation des technischen Anpassungsbedarfs (aufgrund von Gemeindefusionen usw.) Analyse und Einordnung der Grundsätze des Förderperimeters der SGH Identifikation und Beurteilung von Kriterien und Indikatoren für die Abgrenzung des Förderperimeters der SGH Ermittlung und Beurteilung von Varianten für die Abgrenzung des Förderperimeters der SGH Entwicklung methodischer Richtlinien für die Kantone Entwicklung und Beurteilung von Ideen für die Festlegung von Ausnahmeregelungen BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

8 2 Fördergrundsätze 2 Fördergrundsätze Die Ausrichtung der Fördergrundsätze ist mit den Förderzielen abzustimmen Städte sollen von der Förderung ausgeschlossen werden Die Beherbergungs- und Tourismuswirtschaft wird traditionell von öffentlichen Akteuren verschiedener staatlicher Ebenen gefördert. Diese Förderung kann grundsätzlich durch folgende drei Ziele legitimiert werden: Regionalpolitische Motivation: Der Tourismus wird zur Stärkung des strukturschwachen Berggebietes gefördert, da im Alpenraum kaum alternative Wirtschafszweige in genügender Breite entwickelt werden können. Ausgleich von Marktversagen: Sowohl die Bereitstellung als auch die Abhängigkeit von öffentlichen (z.b. Wanderwege) und halböffentlichen (z.b. Tiefschneepiste) Gütern ist im Tourismus sehr gross. Durch ein finanzielles Engagement der öffentlichen Hand (im Sinne einer Internalisierung der externen Effekte) soll deren ausreichende Bereitstellung gewährleistet werden. Wachstumspolitische Motivation: Für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region ist es entscheidend, dass Leistungen an Akteure ausserhalb der Region verkauft (exportiert) werden können. Da touristische Leistungen immer an Personen anderer Regionen verkauft werden, wirkt der Tourismus gerade in peripheren Regionen oft als wichtiger Wachstumsmotor. Etwas anders ist die Funktion des Tourismus in Geschäftsreisezielen (Städten) zu beurteilen, wo die Gäste aufgrund der anderen wirtschaftlichen Aktivitäten anreisen und die Tourismusakteure, beispielsweise die Hotellerie nur ein Zulieferer ist (vgl. auch Kapitel 2.3.1). Die Zweckmässigkeit eines Fördergrundsatzes hängt primär von den damit verfolgten Förderzielen ab. Das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft hält im Artikel 5 Absatz 2 fest, dass die SGH Hotelbetriebe fördern soll, die in Gebieten liegen, in denen der Tourismus von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegt. Wie der nachfolgende Auszug aus der Botschaft zur Tourismuspolitik zeigt, standen bei der Festschreibung der Fördergrundsätze 2002 die Forderungen der Ferienhotellerie in den bestehenden Destinationen im Vordergrund: Abb. 1 Umschreibung Förderungswürdigkeit Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus, Schweizerischer Bundesrat 2002 BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

9 2 Fördergrundsätze In den nachfolgenden Abschnitten werden die beiden Fördergrundsätze aus heutiger Sicht auf ihre Zweckmässigkeit und Operationalisierbarkeit überprüft und mit denkbaren alternativen Fördergrundsätzen verglichen. Saisonalität bezeichnet die unterschiedliche Intensität der Nachfrage Feriendestinationen im Alpenraum oder Seengebiet zeigen andere Saisonalitäten als die Städtehotellerie 2.1 Fördergrundsatz Saisonalität Saison bezeichnet einen Zeitabschnitt des Jahres, in dem bestimmte Dinge oder Vorhaben intensiver als sonst betrieben werden. Die Gründe für die unterschiedliche Intensität der Tätigkeitsausübung sind vielfältig. Im Tourismus sind die Saisonalitäten traditionell sehr ausgeprägt. Die Hauptgründe dafür sind einerseits die Jahreszeiten, die ein touristisches Produkt oder eine Region für die Gäste nicht während dem ganzen Jahr gleich attraktiv erscheinen lassen und andererseits die im Wochen- und Jahresverlauf schwankende Verfügbarkeit von Ferien bzw. Freizeit. So können im Schweizer Tourismus folgende Arten von Saisonalitäten ausgemacht werden. Tab. 1 Arten von Saisonalitäten im Schweizer Tourismus Art der Saisonalität Gründe Betriebs- / Destinationstypen Sommer / Winter Wetter / Jahreszeit und damit verbundene Attraktivität spezifischer Aktivitäten (Wintersport, Baden in Seen, etc.) Alpenraum, Seengebiet Haupt- / Nebensaison Schulferien Feriendestinationen Woche / Wochenende Art der Gäste: Business versus Freizeit Städtehotellerie Freizeit- und Wellnessangebote Starke Nachfrageschwankungen schwächen die Rentabilität der Hotelbetriebe BHP Hanser und Partner AG Die Betroffenheit eines Betriebes von den genannten saisonalen Schwankungen ist abhängig vom bedienten Gästesegment bzw. von den angebotenen oder in der Destination verfügbaren Produkten. Je vielfältiger das Produktangebot eines Betriebes / einer Destination und je vielfältiger die bedienten Gästesegmente (Business, Ferien, Touring, unterschiedliche Herkunftsländer), desto eher ist es möglich, saisonbedingte Nachfrageschwankungen eines Gästesegmentes durch Bedienung eines anderen Gästesegmentes zu kompensieren und somit die saisonalen Schwankungen zu reduzieren. Die Saisonalität und damit verbunden die unterschiedliche Nachfrageintensität wirken sich direkt auf den Umsatz und die Rentabilität der Schweizer Hotelbetriebe aus, denn die tiefere Nachfrage in der Nebensaison (den nachfrageschwächeren Monaten) führt dazu, dass die Betten wenn überhaupt nur zu tieferen Preisen vermarktet werden können. Da die Betriebskapazitäten in der Schweiz tendenziell auf die nachfrageintensivsten Momente ausgelegt wurden, liegt die durchschnittliche Auslastung der Schweizer Hotellerie nur bei knapp 40 % (Bettenauslastung auf 365 Tage gerechnet). Selbstverständlich können die Betriebe die variablen Kosten (insbesondere Personal) in nachfrageschwachen Zeiten durch vorausschauende Planung etwas reduzieren. Nichts desto trotz besteht jedoch ein direkter Zusammenhang zwischen Auslastung bzw. Anzahl Logiernächten und Betriebsrentabilität. Die nachfolgende Graphik stellt beispielhaft die Relation von Umsatz und Kosten eines durchschnittlichen Schweizer Hotels in Abhängigkeit der monatlichen Auslastung dar. BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

10 2 Fördergrundsätze Abb. 2 Betriebsrentabilität in Abhängigkeit der Auslastung BHP Hanser und Partner AG basierend auf verschiedenen Fallbeispielen von Schweizer Hotels In Regionen mit hoher touristischer Intensität leidet die Leistungsfähigkeit der ganzen Wirtschaft unter der Saisonalität Saisonalität sollte das Ausmass der Erschwernis durch vom Hotelier nicht beeinflussbare saisonale Nachfrageschwankungen spiegeln Wie die Untersuchung verschiedenster Fallbeispiele gezeigt hat, können zwar ab einer Bruttozimmerauslastung von rund 30 % die variablen Kosten gedeckt werden. Um einen Hotelbetrieb rentabel betreiben und die notwendigen Erneuerungsinvestitionen tätigen zu können, ist in der Schweiz jedoch in den meisten Fällen eine Bruttozimmerauslastung über 60 % notwendig. Bei Betrachtung der Bruttobettenauslastung dürften diese Grenzwerte leicht tiefer liegen. Aufgrund der meist deutlich höheren Preise für Einzelzimmer ist aber eine Umrechnung mittels Doppelbelegungsfaktor nicht zielführend. Neben der Herausforderung für die einzelnen Hoteliers, ihren Betrieb rentabel zu führen, wirken sich die saisonalen Schwankungen auch auf die übrige Wirtschaft der Region aus. Einerseits, weil sich die saisonale Nachfrage nicht auf die Hotellerie beschränkt, sondern die fehlenden Gäste auch bei Bergbahnen und im Detailhandel als Kunden fehlen. Andererseits, weil die mit der schwankenden Nachfrage und der tiefen Rentabilität im Zusammenhang stehende Praxis, einen relevanten Teil des Personals zu verhältnismässig tiefen Löhnen und nur während einer bestimmten Jahreszeit bzw. auf Abruf oder im Stundenlohn einzustellen, die Konkurrenzfähigkeit der Tourismusbranche auf der Suche nach talentierten und ambitionierten Arbeitskräften begrenzt. Die Kombination dieser beiden Aspekte führt dazu, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Regionen mit hoher touristischer Intensität und hohen saisonalen Schwankungen insgesamt deutlich geschwächt ist. Hohe saisonale Nachfrageschwankungen und damit verbunden tiefe Auslastungen stellen für die Schweizer Hotellerie eine der Kernherausforderungen dar. Da die Auslastungsschwankungen oft zumindest teilweise auf geographisch-naturräumlich bedingte Voraussetzungen zurückzuführen sind, welche durch das Engagement eines einzelnen Betriebes nur schwer zu kompensieren sind, die saisonal fehlende Nachfrage aber gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region beeinträchtigt, scheint es grundsätzlich sinnvoll, Hotelbetriebe in Regionen mit einer hohen Saisonalität zu fördern. BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

11 2 Fördergrundsätze Tourismusintensität versucht die Bedeutung bzw. Belastung des Tourismus für die Gemeinde / Region zu messen Destinationen zeigen unterschiedliche Ausprägungen Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft entscheidend 2.2 Fördergrundsatz Tourismusintensität Die Tourismusintensität ist ein Mass für die Bedeutung bzw. die Belastung des Tourismus für eine Stadt / Region. Sie dient somit einerseits zur Beschreibung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus als Arbeitsgeber oder Wertschöpfungsmotor für die Gemeinde / Region. Andererseits wird sie auch zur Abschätzung der mit hoher Tourismusintensität einhergehenden negativen Begleiterscheinungen wie Verkehrsüberlastungen, hohes Immobilienpreisniveau, Konfliktpotential zwischen Touristikern und der übrigen Bevölkerung u.ä. herbeigezogen. Üblicherweise wird die Tourismusintensität durch den Quotient aus Hotelübernachtungen je Einwohner gemessen. Die Bemessung der Tourismusintensität durch die Kennziffer Hotellogiernächte pro Einwohner greift jedoch in der Schweiz für verschiedene Gemeinden / Destinationen zu kurz, da sie nur den durch Hotellogiernächte ausgelösten Tourismusleistungen Rechnung trägt und die Effekte der Tagesgäste sowie der Übernachtungsgäste in Parahotellerie und Zweitwohnungen ignoriert. In der Schweiz können grundsätzlich folgende Destinationsmodelle mit hoher Tourismusintensität ausgemacht werden: Hoteldestinationen sind meist in der Zeit der Grandhotellerie entstandene Feriendestinationen im Alpenraum. Die Anzahl Logiernächte sind in der kommerziellen Beherbergung grösser als die Anzahl Logiernächte in Zweitwohnungen. Die Wertschöpfung der lokalen Wirtschaft hängt primär vom Konsum von Leistungen ab, welche mit dem Tourismus in Verbindung stehen. Typische Beispiele von Hoteldestinationen sind Zermatt, St. Moritz, Grindelwald oder Weggis. Zweitwohnungsdestinationen sind ab den 60er Jahren entstandene Skigebietsorte. Obwohl in den Orten einige Hotels betrieben werden (meist kleine 3-Stern- Betriebe), werden mehr als 50 % der Logiernächte in Zweitwohnungen generiert. Auch in den Zweitwohnungsdestinationen hängt die Wertschöpfung der lokalen Wirtschaft primär vom Konsum von Leistungen ab, welche mit dem Tourismus in Verbindung stehen. Typische Beispiele von Zweitwohnungsdestinationen sind Flims / Laax oder Crans-Montana. Touristische Kleinstädte sind kleine bis mittelgrosse Städte, deren wirtschaftliche Entwicklung zu einem relevanten Teil von der touristischen Nachfrage mitgeprägt wird. Typische Beispiele von touristischen Kleinstädten sind Interlaken, Montreux oder Locarno. Je nach Ausprägung der Destination muss die Messung der Tourismusintensität über andere Kriterien erfolgen. Eine Fokussierung der Beherbergungsförderung auf Gebiete, wo der Tourismus heute eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat, scheint zwar auf den ersten Blick sinnvoll, da dadurch die Mittel konzentriert in den Regionen eingesetzt werden können, wo der Tourismus eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat. Eine vertiefte Reflektion zeigt jedoch, dass eine solche Einschränkung der Förderung auch problematisch ist, da sie ausschliesslich den historisch gewachsenen Strukturen und nicht den eigentlichen touristischen Potentialen bzw. der möglichen Bedeutung des Tourismus für eine Region Rechnung trägt. Aus regionalpolitischer Sicht wäre es nicht nur legitim, sondern durchaus zielführend, das Entstehen von Beherbergungsbetrieben auch in Gebieten mit geringer Tourismusintensität zu fördern, wenn es sich dabei um strukturschwache Regionen handelt. Gerade in kleinen strukturschwachen Gemeinden kann das Entstehen eines gut ausgelasteten Beherbergungsbetriebes bereits zu grossen Impulswirkungen für die ganze lokale Wirtschaft führen. Gleichzeitig scheint es, wie bereits in der Botschaft (vgl. Abb. 1) erwähnt, sinnvoll, die Geschäftsreiseziele (Städte), auch wenn Sie über eine hohe Tourismusintensität verfügen, von der Förderung auszuschliessen. Grund dafür ist einerseits, dass die Geschäftsreisehotellerie auch ohne Förderung lebensfähig ist, da sie weniger stark von saisonalen Nachfrageschwankungen betroffen BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

12 2 Fördergrundsätze ist. Andererseits ist die Impulswirkung auf die übrige Wirtschaft als geringer einzustufen, da die Hotels in der Wertschöpfungskette eine andere Rolle wahrnehmen (vgl. auch Kapitel 2.3.1). 2.3 Weitere geprüfte Fördergrundsätze Ergänzend zu den beiden heute bestehenden Fördergrundsätzen Saisonalität und Tourismusintensität wurden folgende weiteren Fördergrundsätze geprüft: Hotels nehmen in der touristischen Wertgenerierung unterschiedliche Rollen ein Ausrichtung auf wachstumspolitische Förderlegitimation wäre ein Paradigmenwechsel Exportleistung bzw. Funktion in der touristischen Marktbearbeitung Für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region ist es entscheidend, dass Leistungen an Akteure ausserhalb der Region verkauft (exportiert) werden können. Der Tourismus ist deshalb für viele periphere Regionen, in denen die übrige Wirtschaft primär aus Dienstleistungserbringern oder Produzenten für den Binnenmarkt besteht, ein entscheidender Wachstumsmotor. Zur Unterstützung des wirtschaftlichen Wachstums wäre es deshalb denkbar, dass die Tourismusförderung gezielt auf die Förderung der Betriebe, welche Gäste in die Region holen, ausgerichtet würde. Um die Konsequenzen eines solchen Fördergrundsatzes zu verstehen, werden nachfolgend kurz die in der Schweizer Beherbergungswirtschaft verbreiteten Rollen beschrieben: Lead-Betriebe: Die grösseren Hotelbetriebe in den Feriendestinationen sind oft die wirtschaftlichen Treiber für das Entstehen von Exportleistungen. Sie sind es, die durch gezielte Marketingaktivitäten und den Verkauf attraktiver Angebote die Gäste in die Region holen. Zulieferer: In den grossen Städten sind die Hotelbetriebe wie die Gastronomie oder der Detailhandel Zulieferer, welche eine Dienstleistung (im Falle der Hotels Betten) für den aufgrund des Geschäftsverkehrs stattfindenden Tourismus zur Verfügung stellen. Der eigentliche Treiber für die Exportleistung ist der Geschäftsverkehr, welcher die Gäste zwingt, in die Stadt zu kommen und dort zu konsumieren. Möchte man das Tourismuswachstum in diesen Städten fördern, sollte dies deshalb eher über eine Förderung der den Geschäftsverkehr steigernden Infrastrukturen - beispielsweise Kongressinfrastrukturen erfolgen, statt durch Unterstützung des Baus von Hotels. In den nachfolgenden Abschnitten wird diese Art von Hotelbetrieb jeweils als Businesshotel bezeichnet. Trittbrettfahrer: Neben den Lead-Betrieben verfügen viele Feriendestinationen der Schweiz über einige weitere Hotels, die als Trittbrettfahrer agieren müssen. Aufgrund fehlender Grösse oder fehlender Innovationskraft sind diese Betriebe nicht fähig, selber den Markt zu bearbeiten und Gäste in die Region zu holen, sondern sie profitieren von der Akquisitionsstärke der Destination als Ganzes und können den Nachfrageüberhang abschöpfen. Für eine Destination kann es durchaus sinnvoll sein, auch über einige Trittbrettfahrer-Hotelbetriebe zu verfügen. Da diese jedoch nicht zum Wachstum beitragen können, ist es zumindest aus wachstumspolitischer Sicht fraglich, ob solche Betriebe gefördert werden sollen. Der Einbezug der Exportleistung bzw. die Betrachtung der Funktion des Betriebs in der Marktbearbeitung als Grundsatz für eine Förderung wäre zwar grundsätzlich legitim, würde jedoch gegenüber der heutigen Förderungspraxis einen totalen Paradigmenwechsel bedeuten. Solange primär regionalpolitische Aspekte sowie der Wunsch besondere Erschwernisse (stark schwankende Nachfrage) auszugleichen und nicht wachstumspolitische Überlegungen hinter der Beherbergungsförderung durch die SGH stehen, macht ein Einbezug dieses Aspekts bei den Fördergrundsätzen wenig Sinn. BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

13 2 Fördergrundsätze Risiken sind an peripheren Standorten höher Ergänzende Berücksichtigung des Grades an Peripherietät denkbar Risikozuschlag peripherer Standorte Der Tourismus ist eine kapitalintensive und damit für Investoren in sich eine sehr risikobehaftete Branche. Liegt ein Beherbergungsbetrieb zudem an peripherer Lage, nimmt das Risiko weiter zu, denn während Hotels in Städten im Notfall umgewandelt werden können (z.b. in Büro oder Wohnliegenschaften), ist eine Umwandlung von Hotels in peripheren Orten in der Regel schwierig. Die an peripheren Standorten fehlende Möglichkeit, die Liegenschaft bei nicht funktionieren des Geschäftsmodells anderweitig zu nutzen, erhöht das Investitionsrisiko markant. Aufgrund der vorstehenden Risikoüberlegungen, welche wie ein besonderes Erschwernis wirken, sowie aus regionalpolitischer Sicht kann es sinnvoll sein, das Entstehen von Beherbergungsbetrieben an peripherer Lage durch Förderbeiträge zum Ausgleich des Risikos zu ermöglichen. Im Gesamtkontext der Fördergrundsätze ist dieses Kriterium jedoch eher als Ergänzung zu verstehen, in dem Sinne, dass es beispielsweise zu überlegen gilt, ob die Anforderungen an die Tourismusintensität in peripheren Regionen reduziert werden könnten oder ob über ein räumliches Kriterium eine grosszügigere Ausgestaltung des Förderperimeters in peripheren Regionen anzustreben ist. Auch in anderen Regionen ist die einzelbetriebliche Hotelförderung primär regionalpolitisch motiviert Keine explizite Berücksichtigung von Saisonalität und Tourismusintensität 2.4 Fördergrundsätze in anderen Ländern Die staatliche Förderung von Hotelbetrieben ist in den Nachbarländern der Schweiz - ähnlich wie hierzulande - das Resultat einer langen historischen und kulturellen Entwicklung. Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung der Förderinstrumente, -programme und -institutionen in den Vergleichsregionen ist ein direkter Vergleich von Fördergrundsätzen nicht möglich. Ein Vergleich oder eine Einordnung der Förderphilosophien soll deshalb über die Art der ordnungspolitischen Argumentation erfolgen: Österreich: regionalpolitische Förderlegitimation. Fokussierung auf die Qualitätszunahme der bestehenden Betriebe (Sterne-Klassierung und Betriebsgrössenoptimierung). Unterstützung der Strukturbereinigung. Südtirol: regionalpolitische Förderlegitimation. Fokussierung auf die Qualitätszunahme der bestehenden Betriebe (Beurteilung des Business Case durch Banken). Bayern: primär KMU-Förderung, ergänzt durch regionalpolitische Förderinstrumente in wirtschaftlich schwächeren Regionen. Stärkung der Finanzstruktur der mittelständischen Unternehmen. Die Hotellerie wird im Rahmen der allgemeinen KMU- Förderung unterstützt. Haute-Savoie / Rhône-Alpes: einzelbetriebliche Hotelförderung ist nahezu inexistent. Unterstützung der Entwicklung von Resorts primär über raumplanerische Instrumente sowie durch Beteiligung der öffentlichen Hand als direkter oder indirekter Investor an touristischen Grossunternehmen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass weder Saisonalität noch Tourismusintensität in den Nachbarländern der Schweiz explizit als Fördergrundsatz berücksichtigt werden. Wird Tourismusintensität jedoch als Indikator für die Bedeutung des Tourismus zur wirtschaftlichen Stärkung einer Region und Saisonalität als Indikator für die Abgrenzung von Städten zu den Feriendestinationen in eher peripheren Regionen verstanden, so zielen zumindest die Förderinstrumente in Österreich und Südtirol in eine ähnliche Richtung wie die Förderung durch die SGH. Ergänzend zu einer regionalpolitischen Eingrenzung der Förderung fokussieren die Förderinstrumente in Österreich und Südtirol explizit auf qualitative Aspekte, wodurch das Entstehen wertschöpfungsintensiver Lead-Betriebe (wachstumspolitischer Aspekt) gezielt vorangetrieben werden soll. BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

14 2 Fördergrundsätze Fördergrundsätze beibehalten Ausgleich von Schwachpunkten durch gezielte Operationalisierung Allenfalls Ergänzung durch Leitgedanken 2.5 Fazit Wie die Erläuterungen aus der Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus (vgl. Abb. 1) zeigen, wurden die Kriterien Saisonalität und Tourismusintensität gewählt, um einerseits ein besonderes Erschwernis (saisonale Nachfrageschwankungen) auszugleichen und andererseits im Sinne einer regionalpolitischen Förderung die bestehenden Destinationen zu stärken. Diese Grundidee kann auch aus heutiger Sicht als zweckmässig beurteilt werden, weshalb die Fördergrundsätze beibehalten werden sollten. Wie die Überlegungen in den vorstehenden Abschnitten zeigen, sind bei der Operationalisierung der beiden Fördergrundsätze zur Sicherstellung der Zielerreichung (Stärkung der Wirtschaft in strukturschwachen Gebieten) aber folgende Aspekte zu beachten: Saisonalität: Sowohl aus betriebswirtschaftlicher Optik als auch aus Sicht der lokalen Volkswirtschaft stellen die saisonalen Nachfrageschwankungen eine grosse Herausforderung dar, da sie die Rentabilität der Betriebe schwächen. Bei der Bemessung der Saisonalität ist darauf zu achten, dass das Ausmass der Erschwernis durch vom Hotelier nicht beeinflussbare saisonale Nachfrageschwankungen und nicht der Erfolg bzw. Misserfolg einzelner Geschäftsmodelle gemessen wird. Tourismusintensität: Aus regionalpolitischen Überlegungen und zwecks effizienten Einsatzes der knappen Mittel ist eine Konzentration der Mittel auf Gebiete, wo der Tourismus für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region eine wesentliche Bedeutung hat, wichtig. Um nicht die bestehenden Strukturen zu zementieren, sollten jedoch bei der Bemessung der Tourismusintensität nicht nur die heutige Intensität, sondern auch die potentielle Bedeutung des Tourismus für die lokale Wirtschaft berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist klar, dass aufgrund der unterschiedlichen Destinationsausprägungen in der Schweiz nicht nur die Hotellerie, sondern auch die Zweitwohnungen und die Parahotellerie bei der Bestimmung der Tourismusintensität berücksichtigt werden sollten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der in der Botschaft von 2002 festgeschriebene Grundsatz, den Städte- oder Businesstourismus unabhängig seiner Intensität von der Förderung auszunehmen. Basierend auf der Prüfung weiterer Förderkriterien sowie eines Vergleichs mit der Förderphilosophie in den umliegenden Ländern kann überlegt werden, ob die heutigen Grundsätze durch folgende Leitgedanken ergänzt werden sollen: Risikozuschlag peripherer Standorte: Da Investitionen an peripheren Standorten mit einem höheren Risiko verbunden sind, Beherbergungsbetriebe aber gerade in solchen Gebieten als wichtiger wirtschaftlicher Impulsgeber wirken können, wäre es legitim, den Förderperimeter in peripheren Regionen grosszügiger auszugestalten. Leistungsfähige Betriebe: In Anlehnung an die Förderpraxis in Österreich und Südtirol kann überlegt werden, ob ergänzend zur Festlegung eines primär regionalpolitisch motivierten Förderperimeters bei der Beurteilung der Förderanträge der Leistungsfähigkeit der Betriebe noch stärkere Beachtung geschenkt werden sollte. Unter leistungsfähigen Betrieben verstehen wir Betriebe, die den Markt eigenständig bearbeiten können und deshalb zur Generierung einer hohen Auslastung nicht auf Drittbetriebe und Tourismusorganisationen angewiesen sind. Eine verstärkte Förderung leistungsfähiger Betriebe würde das Entstehen wertschöpfungsintensiver Lead- Betriebe unterstützen und damit verbunden dem wachstumspolitischen Förderaspekt stärker Rechnung tragen. BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

15 3 Heutiger Förderperimeter 3 Heutiger Förderperimeter Das Suchen nach einem auf Kriterien basierenden Muster, weshalb einzelne Gemeinden oder Regionen in den Voralpen, dem Jura oder dem Mittelland in den Förderperimeter aufgenommen bzw. davon ausgeschlossen wurden, führt zu keinem Resultat. Grund dafür ist, dass der heutige SGH-Förderperimeter keine auf einheitlichen Kriterien basierende räumliche Einheit, sondern das Resultat der 2003 vorgenommenen Ein- Perimeterbestimmung durch bottomup Prozess Perimetereingrenzung durch unterschiedliche räumliche Einheiten Teilweise willkürliche Ein- oder Ausgrenzung 3.1 Aktuelles Fördergebiet Der aktuell gültige SGH-Förderperimeter wurde 2003 festgelegt. Bei der Perimeterfestlegung wurden den Kantonen seitens des Bundes die Fördergrundsätze Saisonalität und Tourismusintensität als einzuhaltende Voraussetzungen vorgegeben. Abgesehen von der Berücksichtigung dieser Fördergrundsätze waren die Kantone relativ frei, dem Bund in einem bottom-up Prozess die förderungswürdigen Gebiete in ihrem Kanton zur Aufnahme in den Förderperimeter vorzuschlagen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen in den 26 Kantonen wird der aktuelle SGH-Förderperimeter durch folgende unterschiedlichen räumlichen Dimensionen eingegrenzt: Ganzer Kanton Amtsbezirk / Bezirk / Regionen (vollständig oder mit Ausnahme einzelner Gemeinden) Bezeichnung klar definierter geographischer Regionen (z.b. Gemeinden die an den Murtensee angrenzen) Festlegung einzelner Gemeinden Wie die nachfolgende Karte zeigt, resultiert dabei ein Förderperimeter, welcher den ganzen Alpenraum, den Grossteil der Schweizer Seeufer und ausgewählte weitere Gemeinden umfasst. Abb. 3 Aktueller SGH-Förderperimeter Darstellung BHP Hanser und Partner AG, basierend auf den Angaben in der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

16 3 Heutiger Förderperimeter Der Grossteil der aktuell laufenden oder kürzlich realisierten Hotelprojekte liegt innerhalb des heutigen SGH- Förderperimeters schätzung der Bedeutung des Ferientourismus aus Sicht der Verantwortlichen der Kantone widerspiegelt. Wie eine Auswertung der laufenden und kürzlich abgeschlossenen Hotelprojekte zeigt, gibt es abgesehen vom Städtetourismus eine sehr hohe Deckung zwischen dem SGH- Förderperimeter und den Gebieten, in welchen in den letzten Jahren ein neues Hotel entstanden ist. Abb. 4 Laufende oder kürzlich realisierte Hotelprojekte innerhalb und ausserhalb des Förderperimeters Darstellung BHP Hanser und Partner AG, basierend auf den Daten der Hotelmonitoringdatenbank Verschiedene Gemeinden und Regionen sind seit 2003 von Änderungen betroffen 3.2 Technisch bedingter Veränderungsbedarf Unabhängig von der Frage, ob der heutige Förderperimeter eine zielgerichtete Hotelförderung unterstützt, besteht aktuell ein Veränderungsbedarf, um den SGH- Förderperimeter an die aktuellen Gebietseinheiten anzugleichen. Seit der letzten Anpassung des Anhangs der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft 2003 kam es in folgenden Gemeinden / Regionen des Perimeters zu raumbezogenen Veränderungen: Tab. 2 Identifizierte raumbezogenen Änderungen ( gegenüber Stand Verordnung) Kanton bisher neu Kanton Bern Gemeinde Wahlern Gemeinde Schwarzenburg Kanton Luzern Gemeinde Marbach Gemeinde Escholzmatt- Marbach Kanton Glarus Gemeinde Braunwald und Glarus Regionen Glarner Hinterland, Sernftal und Kerenzerberg Teile der drei neuen Glarnergemeinden BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

17 3 Heutiger Förderperimeter Kanton bisher neu Kanton St. Gallen Bezirke Wahlkreise Kanton Neuenburg Gemeinden Rieden, Ernetschwil und Gommiswald Gemeinde Goldingen Gemeinde Mogelsberg Gemeinden Fenin-Vilars- Saules, Fontaines und Les Hauts-Geneveys Gemeinde Gommiswald Gemeinde Eschenbach (SG) Gemeinde Neckertal Gemeinde Val de Ruz Kanton Jura Gemeinde Saint-Ursanne Gemeinde Clos du Doubs Regionen Clos du Doubs und Baroche Die Regionen bestehen neu aus je einer Gemeinde Quelle. BHP Hanser und Partner AG Aktuell fördert die SGH bei fusionierten Gemeinden Hotelprojekte nur in den Zonen, die gemäss Gebietsstand 2003 in förderwürdigen Gemeinden lagen. Dadurch ist das Einhalten des 2003 festgelegten Perimeters gewährleistet. Eine Auswertung statistischer Daten ist jedoch auf dieser Basis nicht mehr möglich, da bei den vom BFS gepflegten Statistiken ab dem Fusionsdatum die neuen Gemeinden die kleinste statistische Einheit darstellen. BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

18 4 Varianten Methodisches Vorgehen 4 Varianten Methodisches Vorgehen Perimeterabgrenzung mittels einheitlicher und transparenter Methodik Einbezug der Kantone durch Workshop Ziel der vorliegenden Studie zur Überprüfung des SGH-Förderperimeters ist es, die Grundsätze für die Abgrenzung des Förderperimeters der SGH anhand von geeigneten Kriterien und Indikatoren zu schärfen, um so die Legitimation und Nachvollziehbarkeit des Förderperimeters zu stärken. Dabei sollen die verwendeten Kriterien und Indikatoren nach Möglichkeit öffentlich zugänglich sein. In den nachfolgenden Abschnitten wird das methodische Vorgehen, welches der Prüfung verschiedener Varianten zur Perimeterabgrenzung zu Grunde gelegt wurde, beschrieben. Dabei ist das Kapitel wie folgt gegliedert: Indikatoren: Beschreibung der Indikatoren und Kriterien, welche auf ihre Zweckmässigkeit für die Abgrenzung des Förderperimeters der SGH geprüft und als Basis für die Variantenprüfung gewählt wurden (=> Kapitel 4.1) Berechnungsmethode: Beschreibung des Vorgehens zur Berechnung der Indikatoren ausgehend von den öffentlich zugänglichen statistischen Daten (=> Kapitel 4.2) Abgrenzung der Varianten: Beschreibung der Eckwerte der geprüften Varianten (=> Kapitel 4.3) Um auch die Kantone frühzeitig in den Prozess zur Überprüfung und allenfalls Neudefinition des SGH-Förderperimeters einzubinden, war am 25. November 2013 ein Workshop durchgeführt worden, an welchem die Zwischenergebnisse der Analyse vorgestellt und mit den Kantonsvertretern diskutiert wurden. Die Erkenntnisse aus der Diskussion mit den Vertretern der 14 anwesenden Kantone sind in den vorliegenden Bericht eingeflossen. 4.1 Indikatoren Die Beschreibung der geprüften Indikatoren und ihrer Zweckmässigkeit erfolgt entlang den beiden Fördergrundsätzen Saisonalität und Tourismusintensität. In Anlehnung an die Festlegung des heutigen Perimeters, welcher förderwürdige Regionen basierend auf ganzen Kantonen, Bezirken, ausgewählten Gemeinden oder geographischen Beschreibungen festlegt, wurde zudem untersucht, welche einheitlich anwendbare räumliche Aggregationsstufe (bspw. Gemeinden, Bezirke Kantone) sich am besten für die Abgrenzung des Förderperimeters eignen würde. Ursache und Ausmass der naturräumlich geographisch bedingten Nachfrageschwankungen ist nicht abbildbar Monatliche Logiernächte als Basisstatistik Saisonalität Wie in Kapitel 2 erläutert, sollte mit den Indikatoren für die Saisonalität gemessen werden, in welchen Gemeinden / Regionen aufgrund von vom Hotelier nicht beeinflussbaren saisonalen Nachfrageschwankungen erschwerte Bedingungen vorherrschen, die eine Förderung der Hotellerie durch die öffentliche Hand legitimieren. Eine Prüfung verschiedenster qualitativer und quantitativer Indikatoren für einzelne Phänomene, welche sich auf die saisonale touristische Nachfrage auswirken beispielsweise Schneehöhe im Dezember, Wassertemperatur im Juli hat gezeigt, dass es unmöglich ist, ein Kriterienset zu finden, welches basierend auf öffentlich zugänglichen Daten das Ausmass der naturräumlich-geographisch bedingten Nachfrageschwankungen abbilden würde. Stellvertretend für die natürliche Saisonalität kann jedoch mittels der schweizweit einheitlichen und öffentlich zugänglichen Statistik zu den monatlichen Logiernächten und verfügbaren Hotelbetten 1 eine Aussage über die in der Vergangenheit tatsächlich beobachteten Nachfrageschwankungen gemacht werden. 1 Die entsprechenden Daten sind Teil der vom BFS koordinierten Beherbergungsstatistik (HESTA) BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

19 4 Varianten Methodisches Vorgehen Es besteht kein signifikanter Zusammenhang zwischen den Auslastungsschwankungen der Hotellerie und dem aktuellen Förderperimeter Basierend auf der genannten Statistik wurden zur Bemessung der Saisonalität folgende statistischen Indikatoren geprüft 2 : Differenz zwischen der Bruttobettenauslastung der Hotellerie im auslastungsstärksten und dem auslastungsschwächsten Monat Durchschnittliche Bruttobettenauslastung der Hotellerie Bruttobettenauslastung unterschreitet im auslastungsschwächsten Monat und überschreitet im auslastungsstärksten Monat bestimmte Grenzwerte Bruttobettenauslastung unterschreitet im auslastungsschwächsten Monat einen bestimmten Grenzwert. Wie die nachfolgende Abbildung beispielhaft für die vier geprüften Indikatoren zeigt, besteht kein signifikanter Zusammenhang zwischen den monatlichen Auslastungsschwankungen der Hotellerie und dem heutigen SGH-Förderperimeter. Abb. 5 Schwankung zwischen dem Monat mit der höchsten und dem Monat mit der tiefsten Brutto- Bettenauslastung in den Jahren Darstellung BHP Hanser und Partner AG, basierend auf Daten des BFS Trotz fehlender Signifikanz, bestätigt die Abbildung jedoch bis zu einem gewissen Grad die Erwartung, dass es im Alpenraum aufgrund von Nachfrageschwankungen schwieriger ist, ganzjährig hohe Auslastungen zu erreichen. 2 3 Da mit dem Indikator nicht die Ebenmässigkeit der Verteilung der Nachfrage im Jahresverlauf, sondern die Schwankung der Nachfrage in den auslastungsstärksten (nachfrageintensivsten) Zeiten im Vergleich zur Auslastung in den nachfrageschwächsten Zeiten gemessen werden soll, wurde auf den Einbezug des Gini-Koeffizienten verzichtet. Die Gemeinden, welche in den Jahren 2011 und 2012 keine Logiernächte verzeichneten, wurden unabhängig ihrer Auslastung in den Jahren zur Kategorie kein Hotel gezählt. BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

20 4 Varianten Methodisches Vorgehen Nur wenige Gemeinden verfügen über genügend Hotelbetriebe, um repräsentative Aussagen zu erhalten Unter- bzw. Überschreiten festgelegter Grenzwerte als zielführendster Indikator Eine detaillierte Analyse der statistischen Daten zu den monatlichen Logiernächten bzw. der monatlichen Bruttobettenauslastung hat folgende Herausforderungen bei der Verwendung eines Indikators basierend auf der monatlichen Bettenauslastung in den Gemeinden zu Tage gefördert: Fehlende Daten: 1110 Gemeinden verzeichneten in den Jahren 2011 und 2012 keine einzige Logiernacht, da sie nie über einen Hotelbetrieb verfügten oder der letzte Betrieb bereits vor 2010 geschlossen worden war. Diese Gemeinden können entsprechend in der Betrachtung nicht berücksichtigt werden. Nicht repräsentative Daten: 808 Gemeinden verfügen über weniger als 3 Hotelbetriebe. Die Analyse der entsprechenden Daten kann nicht als für die Gemeinde repräsentativ betrachtet werden, da die Daten der einzelnen Betriebe zu stark ins Gewicht fallen. Die Auslastungsschwankungen eines einzelnen Betriebes hängen neben den geographisch-naturräumlichen Bedingungen primär von der Management- Kapazität des Betriebsleiters und der Betriebsgrösse bzw. der damit verbundenen Möglichkeit zur zielgerichteten Diversifikation des Angebotes sowie der Fähigkeit zur Akquisition unterschiedlicher Gästesegmente ab. Bei der Festlegung des SGH- Perimeters sollte aber nicht das Management der Hotelbetriebe, sondern der Grad der besonderen Erschwernis bzw. das Ausmass der marktgegebenen Nachfrageschwankungen beurteilt werden. Fehlerhafte Daten: Aufgrund zeitlich versetzter Anpassung der Anzahl Hotelbetten oder unpräziser Meldungen, in welchem Monat die Logiernächte erzielt wurden, liegen die Bruttobettenauslastungszahlen in gewissen Gemeinden in einzelnen Monaten bei über 100 %. Solche Fehler traten ausschliesslich in Gemeinden mit geringer Anzahl Logiernächte bzw. Hotelbetten auf, weshalb die Verfälschung bei Aggregation als vernachlässigbar betrachtet werden kann. Da nur 490 Gemeinden über 3 oder mehr Hotelbetriebe (und davon nur 105 Gemeinden über 10 oder mehr Betriebe) verfügen, müssen Aussagen zur Saisonalität auf Stufe Gemeinde mit Vorsicht interpretiert werden, denn die Aussagekraft der auf der entsprechenden Statistik basierenden Indikatoren ist in den Gemeinden mit wenigen Betrieben beschränkt. Im Extremfall besteht bei einer Betrachtung der entsprechenden Kriterien auf Stufe Gemeinde die Gefahr, dass die Perimeterfestlegung zu einer Negativselektion führen könnte, in dem Sinne, dass Gemeinden mit wenigen, erfolgreichen Hotelbetrieben nicht förderungswürdig wären, solche mit wenig erfolgreichen oder überalterten Strukturen hingegen schon. Ein Vergleich der vier möglichen Indikatoren zur Messung der Saisonalität führt folgende Stärken und Schwächen in deren Verwendung zu Tage: Tab. 3 Vergleich der 4 Saisonalitätsindikatoren Stärken Schwächen Differenz min. max. Bruttobettenauslastung Durchschnittliche Bruttobettenauslastung der Hotellerie Tatsächliche Messung der Auslastungsschwankung Fokussierung auf Gesamtperformance, welche zu Förderbedarf führt Das Betriebsmodell Schliessung in der Nebensaison wird gegenüber dem Betriebsmodell ganzjährige Öffnung trotz schwacher Auslastung in der Nebensaison bevorzugt Keine Berücksichtigung der eigentlichen Saisonalität (Schwankungen) BHP - HANSER UND PARTNER AG MÄRZ

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