tipps&trends* Maßnahmenpaket für Transport und Logistik *connectedthinking Schwerpunktthema Transport & Logistik Steuertipps. Welche Steuervorteile

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1 tipps&trends* Ausgabe 67 Dezember 2010 Erscheinungsort Wien Schwerpunktthema Transport & Logistik Maßnahmenpaket für Transport und Logistik Zeitenwende. Wie der Transport- und Logistiksektor die Herausforderungen meistert. 6 Steuertipps. Welche Steuervorteile Unternehmen nutzen sollten. 20 Bilanzierung. AFRAC-Stellungnahme präzisiert Bilanzierung von Derivaten. 28 *connectedthinking

2 Steuerwissen national & international Bleiben Sie up-to-date mit PwC Die PwC Steuerexperten stellen Ihnen Ihr Fachwissen zu aktuellen Themen in kompakten und informativen Praxisbüchern zur Verfügung. Nähere Informationen zu unseren neuesten Publikationen haben wir für Sie hier und unter zusammengestellt. Ihr Bestellkontakt: Worldwide Tax Summaries: Corporate Taxes 2010/11 Zu jedem einzelnen von 139 Ländern haben die lokalen PwC Steuerexperten in dieser Publikation aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Steuern zusammengefasst. So beinhaltet das Buch Informationen zu Änderungen in der Steuergesetzgebung, steuerlicher Ansässigkeit oder der Ermittlung der Besteuerungsbasis. Außerdem mit dabei: Details zu Betriebsausgaben und Steuerbegünstigungen, zur Verwaltung sowie weitere steuerlich relevante und wirtschaftliche Daten. Tax Restructuring in the EU Aufgrund der Globalisierung der Weltwirtschaft in den vergangenen Jahren waren viele Unternehmen gezwungen zu wachsen, um mit ihren Mitbewerbern mitzuhalten. Unternehmen entschieden sich für eine Expansionsstrategie, um Gewinne zu steigern und auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Die jüngste wirtschaftliche Rezession zwingt Konzerne heute jedoch dazu, ihre Kosten zu senken und ihre Organisation zu straffen. PwC bietet mit der Publikation Tax Restructuring in the EU ein praktisches Handbuch, das sich mit steuerlichen Fragen grenzüberschreitender Reorganisationen befasst und ein umfassendes Nachschlagewerk zu den einschlägigen EU Richtlinien sowie den nationalen Steuerregelungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten darstellt.

3 INHALT Schwerpunktthema Zeitenwende bei Transport und Logistik 4 Trends in Transport und Logistik bis Infrastruktur im Jahr 2030: Motor oder Bremse? 7 Korruption und Betrug in der Logistik 9 Eisenbahn was auf Schiene kommen wird 10 Leasing im Transportbereich 12 Prüfung outgesourcter Dienstleistungen 14 Aktuelle Neuerungen im Zollrecht 15 Umsatzsteuer bei Güterbeförderungsleistungen 16 Umsatzsteuer-Wartungserlass Steuern Verrechnungspreisrichtlinien Steuertipps für Unternehmer 20 Steuertipps für Dienstnehmer und freie Dienstnehmer 22 Der Trust eine steuerliche Alternative? 24 Privatstiftungen ein Privileg weniger 25 DBA und Informationsaustausch 26 Gebühren und Verkehrsteuern 27 Prüfung&Bilanzierung Bilanzierung von Derivaten nach UGB 28 Ausblick auf Rückblick auf Änderungen und Neuerungen von IFRS 32 Formwechselnde Umwandlung mit Unterbilanz 34 Unternehmensberatung Flächendeckende Elektromobilität 35 Standort&Steuern Investieren in der Türkei 36 Recht Einlagenrückgewähr 38 Impressum 3 Seminare und Vorträge 39 Liebe Kunden und Geschäftsfreunde! Wiener Südosttangente, Montag 7 Uhr 15. Kilometerlanger Stau wegen eines Auffahrunfalls. Ein solches Szenario ist beinahe jedem bekannt, der die Hauptschlagader des Wiener Verkehrs häufiger benutzt. Während es bei privaten Fahrern meist beim Ärger bleibt, nehmen Transport- und Logistikunternehmen wegen zeitlicher Verzögerungen wirtschaftlichen Schaden. Im direkten Vergleich zu den umfassenden Herausforderungen, dem der gesamte Transportsektor gegenübersteht, geht eine solche Situation jedoch als Bagatelle durch. Bleibt doch der Kostendruck in der Logistikbranche enorm groß. Deshalb präsentiert PwC im Leitthema dieser tipps&trends Lösungen für Transport- und Logistikunternehmen. Der Artikel ab Seite 6 zeigt, welche Folgen die Rohstoffverknappung auf den Logistiksektor hat. Ein im Rahmen einer Studie befasstes Expertenpanel geht davon aus, dass die Emissionsverringerung die größte Herausforderung der nächsten 20 Jahre darstellt. Im gleichen Beitrag erfahren Sie auch, welche Möglichkeiten in Zukunft bei der Auswahl von Transportmitteln und -modi offen stehen. Das Leitthema skizziert auch, wie groß der Investitionsstau bei der Infrastruktur ist, wie es beim Ausbau von Mautsystemen weitergeht und wie sich der Umweltschutzgedanke auswirkt. Wie Korruption und Betrug in der Logistik aktiv zu begegnen ist, erfahren Sie auf Seite 9. Weitere Artikel zeigen, was im Eisenbahnsektor auf Schiene kommt, wie sich die Bilanzregeln beim Leasing von Verkehrsmitteln ändern und warum Logistikunternehmen Prüfberichte erstellen sollten. Die Ausführungen zu Neuerungen im Zollrecht sowie zu Änderungen bei der Umsatzsteuer von Güterbeförderungsleistungen runden den Themenbogen ab. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre Ihr Mag. Günter Wiltschek PS: Sämtliche Ausgaben der tipps&trends finden Sie auf Impressum Medieninhaber & Herausgeber: PwC PricewaterhouseCoopers GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Johannes Mörtl Unsere Beiträge wurden sorgfältig ausgearbeitet, können jedoch im Einzelfall individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit. Design Produktion creaktiv.biz Karin Rosner-Joppich Chefredaktion Robert Winter Druck & Herstellung Druckerei Gröbner/Oberwart Dezember 2010 tipps&trends 3

4 Schwerpunktthema Zeitenwende bei Transport und Logistik Die Logistikbranche steht hohem Kostendruck, stärkerer Vernetzung und dem Trend zu mehr Nachhaltigkeit gegenüber. tipps&trends zeigt, wie der Logistiksektor die Herausforderungen meistert. Österreich ist ein Transitland, im Reiseverkehr ebenso wie im Güterverkehr. Staus auf Autobahnen, Lärm- und Emissionsbelastung im Umfeld der Transitrouten oder Diskussionen zur Verlagerung von Transportvolumen vom LKW auf die Bahn zeigen, dass die Transportindustrie vor entscheidenden Veränderungen steht. Hauptverkehrswege im Nord-Süd-Verkehr wie auch im Ost-West-Verkehr durchziehen die Alpenrepublik. Nicht zuletzt aus diesem Grund steht die Transport- und Logistikindustrie sehr oft im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Die beiden letzten Jahre waren von der Wirtschaftskrise geprägt. Der Rückgang des Volumens im Waren- und Güterverkehr hat viele Unternehmen hart getroffen. Die Folgen waren Stilllegungen von Fahrzeugen, erheblicher Kostenund Margendruck und letztlich auch Unternehmensinsolvenzen. In diesem angespannten Umfeld ist jede Unternehmensorganisation intensiv gefordert. Straffes Kostenmanagement, gut entwickeltes Controlling sowie effiziente und gut kontrollierte Die Preiserosionen der Krise wurden noch nicht aufgeholt Abläufe und Systeme machen sich bezahlt. Auswirkungen der Spezialisierung Nicht alle Unternehmen des Transport- und Logistiksektors waren gleichermaßen vom krisenbedingten Konjunkturrückschlag betroffen. Die Spezialisierung auf einzelne Branchen erwies sich etwa wie bei der Lebensmittellogistik als Vorteil. Dagegen standen unter anderem Logistikunternehmen der Automobilindustrie vor besonderen Herausforderungen. Kostendruck bleibt hoch Mittlerweile zeigt die Realwirtschaft wieder Anzeichen einer Erholung, auch einige Indikatoren aus der Transportwirtschaft belegen diese Entwicklung. Das Transportvolumen von Roh- und Grundstoffen steigt bereits wieder. Das wird gemeinhin als Anzeichen für ein Anspringen der Investitionsindustrie und mit Verzögerung auch der Konsumgüterindustrie gesehen. Ob dadurch der Kosten- und Preisdruck nachlässt, ist jedoch zu bezweifeln. Preissteigerungen sind wohl nur selten ausreichend durchsetzbar, um die während der Wirtschaftskrise erlittenen Preiserosionen zu kompensieren. Die Herausforderungen bleiben somit bestehen. Projekte zur Ertragsoptimierung sind bei vielen Unternehmen weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen. Erfolgsfaktor Outsourcing Wie in jedem Sektor der Wirtschaft ist auch für ein Transport- bzw. Logistikunternehmen die Kundenbeziehung die wesentliche Basis für Erfolg oder Misserfolg. Qualität in der Leistungserbringung, Differenzierung von Mitbewerbern sowie das Anbieten zusätzlicher Dienstleistungen tragen zu einer soliden Kundenbeziehung bei. Viele Unternehmen haben bereits ihren gesamten Logistikbereich an externe Anbieter ausgelagert. Dieser Trend ist nach wie vor erkennbar. Mit der Auslagerung von zentralen Unternehmensfunktionen sind sehr oft eine enge Anbindung von EDV- Systemen und damit einhergehend erhebliche Investitionen beim anbietenden Logistikunternehmen erforderlich. Es ist für das auslagernde Unternehmen von vitalem Interesse, einerseits Kostenvorteile, andererseits aber Sicherheit über die 4 tipps&trends Dezember 2010

5 Funktionsfähigkeit und Qualität der ausgelagerten Unternehmensfunktionen zu erlangen. Immer häufiger sehen sich Anbieter ausgelagerter Unternehmensbereiche daher mit der Aufgabe konfrontiert, die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Dienstleistung einer externen Überprüfung zu unterziehen. Diese Entwicklung geht mit einem internationalen Trend einher. In der global vernetzten Wirtschaft sind die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen von hoher Bedeutung für unternehmerisches Handeln. Änderungen dieser Rahmenbedingungen können durchaus erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell eines Unternehmens zur Folge haben. So ist in Transport- und Logistikunternehmen etwa Leasing weitverbreitet. Der vorliegende Entwurf eines Rechnungslegungsstandards könnte für Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen müssen, erhebliche Auswirkungen haben, möglicherweise auch über die reine Rechnungslegung hinaus. Obwohl der Entwurf erst 2013 in Kraft treten soll, ist man gut beraten, sich bereits jetzt mit den künftigen Bestimmungen auseinander zu setzen. Vernetzung und Nachhaltigkeit Neben den kurzfristigen Herausforderungen muss sich die Branche auch den erwarteten mittelfristigen Trends stellen. Die Entwicklungen der Energiepreise der letzten Jahre waren teilweise extrem, sehr volatil und oft unvorhersehbar. Ob sich die Situation wieder beruhigen wird, ist zurzeit nicht absehbar. Die Verringerung von Lärm- und Schadstoffemissionen wird weiterhin ein zentrales Anliegen in der öffentlichen Wahrnehmung bleiben. Beträchtliche Investitionen im Autobahn- und Eisenbahnbau zeigen dies deutlich auf. Die laufend geführte Diskussion zur CO 2 -Belastung einzelner Produkte zeigt auch, dass das Interesse und somit der Druck der Öffentlichkeit zum Thema Nachhaltigkeit steigt. Es scheint sich dabei nicht um einen kurzfristigen Trend zu handeln. Bereits seit geraumer Zeit ist erkennbar, dass sich immer mehr Unternehmen näher mit diesem Themenkomplex befassen. In der Transport- und Logistikindustrie wurde die Herausforderung erkannt. Viele führende internationale Anbieter veröffentlichen bereits seit einigen Jahren Nachhaltigkeitsberichte. Auch die bessere Vernetzung unterschiedlicher Transportmittel wie etwa von Bahn und LKW kann ein Beitrag zur nachhaltigeren Erbringung von Transportund Logistikleistungen sein, wenn Transportzeiten verringert, Strecken ausgebaut und zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies erfordert aber beträchtliche Investitionen der öffentlichen Hand und bedingt erhebliche Bauzeiten. guenter.wiltschek@at.pwc.com Entwicklung der verschiedenen Transportmittel im Verlauf der Jahre Gesamtgewicht t Gesamtgewicht t Gesamtgewicht t Gesamtgewicht t Boeing F max. Ladung: 101 t Boeing (ER)F max. Ladung: 112 t Boeing A F max. Ladung: 150 t Boeing A F max. Ladung: 150 t Containerschiff TEU Containerschiff TEU Containerschiff TEU Containerschiff TEU Quelle: PwC Studie Transportation & Logistics 2030 Dezember 2010 tipps&trends 5

6 Schwerpunktthema Trends in Transport und Logistik bis 2030 Eine Zukunftsstudie von PwC und dem Supply Chain Management Institute der European Business School beleuchtet Folgen der Verknappung von Energierohstoffen auf Transport und Logistik. Die Studie trägt den Titel Transportation & Logistics 2030 Volume 1: How will supply chains evolve in an energy-constrained, low-carbon world. Basierend auf einer innovativen Echtzeit-Delphi-Befragung wurden 18 Zukunftsthesen überprüft. Die Thesen beziehen sich auf die Themenschwerpunkte Emissionen und Energie, Konsumentenverhalten, Transportmittel und -modi sowie Gestaltung von Lieferketten. Ermittelt wurden Eintrittswahrscheinlichkeiten, ihre Auswirkungen auf die Branche sowie ihre Wünschbarkeit. Im Rahmen der Studie wurden 48 ausgewählte Branchenexperten befragt. Trends bei Energie und Emissionen Ausreichende Energieversorgung und die Ölpreisentwicklung stellen weiterhin zwei der wichtigsten Faktoren für die Branche Transport und Logistik (T&L) dar. Trotz Volatilität wird die Wahrscheinlichkeit eines Ölpreisanstiegs in dem Ausmaß, dass es zu einem revolutionären Umbruch in der Energieversorgung kommen würde, als äußerst gering eingeschätzt. Die zunehmende Studie zeigt 20 Zukunftschancen für Transport und Logistik Bedeutung und der Anstieg alternativer Energieversorgung wird erwartet, allerdings gilt die Energiewende bis 2030 als unwahrscheinlich. Trotz der Unsicherheiten gilt Emissionsreduktion weitaus als die größte Herausforderung für T&L-Unternehmen in den nächsten 20 Jahren. Es wird erwartet, dass bis 2030 technische Systeme zur Bepreisung der Emissionen implementiert sind und diese die Produktkosten beeinflussen werden. Logistikdienstleister müssen sich somit zunehmend mit der Erfassung und Dokumentation verursachter Emissionen beschäftigen. Die Entwicklung der Methoden zur Erfassung und Diskussion zu den Vereinbarungen der Bepreisung von Emissionen sind in vollem Gange und machen technologische Innovationen notwendig. Druck kommt zunehmend von Investoren, da neben der Kreditwürdigkeit auch die Nachhaltigkeit in den Bewertungsfokus rückt. Konsumentenverhalten Neben Politik und Gesetzgebung spielen Endverbraucher eine entscheidende Rolle bei der zukünftigen Entwicklung nachhaltiger Lieferketten. Der Anspruch des Konsumenten nach umwelt- und klimafreundlichen Produkten führt zu Regionalisierung von Logistik und Transportnetzwerken und verändert ganze Geschäftsmodelle. Das bringt weitere Herausforderungen für die Prozesseffizienz und führt zu erhöhter Komplexität der Logistikprozesse. Hoch entwickelte logistische Infrastruktur, Investitionen in Hard- und Software, sowie qualifizierte Arbeitskräfte sind Schlüsselgrößen zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Im Bezug auf individuelle Mobilität weist die Studie auf unterschiedliche Trends in Industrie- und Schwellenländern hin. Auch verstärkt integrierte Lebensbereiche wie Arbeit, Privatleben und Freizeit, vor allem in städtischen Ballungsräumen, beeinflussen das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Die Urbanisierung gibt Logistikdienstleistern die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot zu diversifizieren. Der Konsumentenwunsch, den Energieverbrauch zu minimieren, wird wichtiger. Er zwingt Logistikunternehmen dazu, langsamere Transportmodi mit geringeren Kosten 6 tipps&trends Dezember 2010

7 und einer höheren Energieeffizienz in Betracht zu ziehen. Transportmittel und -modi Häufig stehen Transportmodi im Wettstreit miteinander. Deshalb ist es nötig, eine gute Balance zwischen Verkehrsträgern zu finden. Zusätzlich sind infrastrukturelle Engpässe zu beachten, die das Wachstum des Transportaufkommens behindern. In Summe rechnet das Studienpanel mit dem verstärkten Einsatz von Transportmitteln mit großen Kapazitäten. Dies würde Transportkosten und Investitionen in die Transportinfrastruktur senken. Die Architektur des Transportnetzwerks wird sich auf Grund dieser Entwicklungen verändern. Allerdings werden nur geringe Veränderungen im Bezug auf den Modalsplit erwartet. Monopole zur Auslieferung auf der letzten Meile für Logistikdienstleister werden als eher unwahrscheinlich erachtet. Transportkonzepte, wie etwa die Kooperation mit Konkurrenten werden als Lösung in Großstädten gesehen. Technologische Innovationen des autonomen Transports sind bereits über die Intralogistik hinaus einsetzbar. Sie sind eine weitere Lösungsmöglichkeit für überfüllte Stadtzentren. Gestaltung von Lieferketten Die Logistik ist das Rückgrat globaler Lieferketten. Risiken entstehen zunehmend durch die steigende Komplexität und Notwendigkeit zur Veränderung etwa durch Naturkatastrophen oder durch die notwendige Überwachung von Güterströmen. Die Überwachung und Möglichkeit zum direkten Eingriff durch Echtzeitkontrollen gewinnt so an Bedeutung. Tracking- und Tracing-Systeme versprechen Erleichterungen in der Optimierung der Prozessabläufe oder bei Zollkontrollen. Die Reduktion des Energieverbrauchs spielt als Kostensenkungspotenzial eine zunehmende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit. Es gilt nicht nur, den Ausgleich zwischen Liefergeschwindigkeit und Energieeffizienz zu finden. Auch der Anspruch an CO 2 -arme Lieferketten wird zum Entscheidungskriterium für die Wahl der Produktionsstandorte. Die Konsequenz ist bei bestehender Globalität die Regionalisierung der Lieferketten. Technische Innovation und flexible Reaktion rücken in den Fokus. Ausblick In Zukunft wird die Gestaltung einer ökonomischen sowie ökologisch und sozial zukunftsfähigen Logistik zur Herausforderung und zum Wettbewerbsfaktor. Die Ergebnisse der Delphi-Studie zeigen 20 Zukunftschancen für Transport- und Logistik unternehmen. Flexibilität, Innovation und Nachhaltigkeit werden so zu den Schlüsselfaktoren erfolgreicher Logistikunternehmen. patricia.pudschedl@at.pwc.com philipp.gaggl@at.pwc.com Infrastruktur im Jahr 2030: Motor oder Bremse? Für den zweiten Teil der PwC Studienreihe Transportation & Logistics 2030 wurden 104 Branchenexperten aus 29 Ländern zu Entwicklungen der Transportinfrastruktur bis zum Jahr 2030 befragt. Der zweite Teil der internationalen PwC Studie Transportation & Logistics 2030 trägt den Titel Transport Infrastructure Engine or hand brake for global supply chains? und befasst sich mit den Herausforderungen auf dem Infrastruktursektor. Der Ausbau der Transportwege für den Gütertransport sichert den Warenverkehr und damit das Wirtschaftswachstum und fördert gleichzeitig das Wachstum der gesamten Infrastruktur. Vor allem in wirtschaftlich schwach entwickelten Regionen bewirken diese Investitionen einen Schub für weitere zahlreiche Projekte. Eine unzureichende Infrastruktur führt zu verringertem Wirtschaftswachstum, weniger ausländischen Direktinvestitionen sowie zu einer Abwanderung der Bevölkerung in große Städte. Regierungen und Infrastrukturbetreiber sowie Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche sind mit diesen Problemen konfrontiert. Sie sind gefordert, Lösungen zu finden, weil nur mit einer nachfrageorientierten, effizienten, intelligenten Infrastrukturplanung und einer gesicherten Form der Finanzierung die zukünftigen Anforderungen zu bewältigen sind. Investitionsstau Die befragten Experten erachten die weltweiten Investitionen in Transportinfrastruktur als unzureichend. Grundsätzlich herrscht ein massiver Investitionsstau, der auf alle Dezember 2010 tipps&trends 7

8 Verkehrsträger zutrifft. Die europäischen Regierungen haben zwar im Rahmen ihrer Konjunkturprogramme die Aufstockung der Mittel für die Verkehrsinfrastruktur eingeplant. Diese scheinen sich aber ab 2011 wieder wesentlich zu reduzieren. Während etwa in Deutschland rund 2,3 Millionen Menschen keinen Zugang zu Transportinfrastruktur haben, sind es in Indien 301 Millionen. Aber auch in den USA werden Stimmen nach einem Investitionsprogramm laut, um bis zum Jahr 2016 die Defizite der Verkehrswege mit 500 Milliarden US-Dollar zu bekämpfen. Unzureichende Infrastruktur ist ein globales Problem, die derzeit investierten Mittel sind einfach zu gering. Die Schaffung einer leistungsstarken Transportinfrastruktur ist eine Herausforderung für die nächsten 20 Jahre. Investitionen in die Infrastruktur einer Region generieren Anreize für die Realisierung anderer Projekte. Der Straßen- und Wegebau gilt speziell für ländliche Regionen als Treiber für stärkere wirtschaftliche Entwicklung und verhindert Abwanderung in die Städte. Weil der Trend zur Urbanisierung anhält, werden neue Megacities entstehen und bestehende weiter wachsen. Dieser Trend erfordert Maßnahmen bei vorhandenen Infrastruktursystemen. Bei Transportinfrastruktur ist der Investitionsstau massiv Ausbau von Maut-Systemen Auf vielen Regierungen lastet großer Druck, eine leistungsstarke Transportinfrastruktur bereitzustellen und deren Finanzierung zu sichern. Dabei sind PPP-Modelle, also die Kooperation von Privaten und öffentlicher Hand über Public Private Partnerships, ein vielversprechender Weg. Hiermit ist aber nicht das einfache Umschichten der Verantwortung auf einen privaten Investor gemeint. Behörden und private Investoren müssen verschiedene Optionen untersuchen, um die Verantwortung und die Risiken adäquat zu verteilen. Transportinfrastruktur umfasst bedeutende Vermögenswerte mit langer Lebensdauer. Regierungen und private Investoren müssen die Unterhaltung der Bauwerke mit langfristigem Blick sichern. Bereits heute gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher PPP-Modelle, in denen ein gemeinsamer Weg mit Investoren gefunden wurde. So tragen Maut- Zonen in Innenstädten wie etwa jene Londons, Stockholms oder Singapurs, oder landesweite Systeme wie die LKW-Maut, zur Finanzierung der Transportinfrastruktur und zur Steuerung der Verkehrsflüsse bei. Bis 2030, so die Einschätzung der in der PwC Studie befragten Experten, werden Maut-Systeme deutlich ausgebaut und die Transportinfrastruktur stärker über die tatsächliche Nutzung finanziert werden. Moderne Transportwege erfordern auch neue Wege bei der Umlegung der Kosten. PPP-Modelle erscheinen Erfolg versprechend bei Neubauten. Der Betrieb und die Instandsetzung der vorhandenen veralteten Infrastruktur sind jedoch für Investoren in der Regel nicht interessant. Somit bleiben viele Projekte in staatlicher Verantwortung. Die Teilnehmer der Studie gehen überwiegend davon aus, dass die Finanzierungsprobleme zunehmen und weite Teile der bestehenden Infrastruktur verfallen werden. Die Höhe der Erhaltungs- und Instandsetzungsinvestitionen wird massiv unterschätzt. Dabei könnte ein gezielter Kapitaleinsatz in die Sanierung vorhandener Verkehrsinfrastruktur schnell Wirkung zeigen, was eigentlich gegen die langen Planungs- und Umsetzungszeiträume neuer Infrastrukturprojekte spricht. Umweltschutz-Gedanke Beim Ausbau der Transportinfrastruktur wird künftig der Umweltschutz noch wichtiger. Infrastrukturprojekte, die negative Umweltfolgen haben, werden nach Einschätzung der befragten Experten nicht mehr durchsetzbar sein. Auch dann nicht, wenn sie erhebliches Wirtschaftswachstum versprechen. Ideen zur Reduktion der CO 2 -Emissionen durch den Warentransport gibt es viele, etwa in Form faltbarer Container zur Reduzierung von Leer-Transporten bis hin zu CO 2 -absorbierenden Materialien im Straßenbau. Das wachsende Umweltbewusstsein wird die Kosten der Logistik erhöhen. Die Experten sind überzeugt, dass der Emissionshandel nach dem Flugverkehr auch auf die Schifffahrt und weitere Bereiche der Logistik ausgedehnt wird. Darüber hinaus halten es die Studienteilnehmer für wahrscheinlich, dass die Betreiber von Transport-Infrastruktur in den kommenden Jahren nicht mehr nur für ihre unmittelbaren Kosten aufkommen müssen, sondern ebenfalls in den Emissionshandel einbezogen werden. In Zukunft werden Logistik-Unternehmen und Betreiber der Infrastruktur für Emissionen zahlen müssen. ute.unden-schubert@at.pwc.com Die beiden Studien Transportation & Logistics 2030 Volume 1 und 2 finden Sie zum Download auf 8 tipps&trends Dezember 2010

9 Schwerpunktthema Korruption und Betrug in der Logistik Megatrends wie Internationalisierung und Outsourcing haben die Logistikbranche stark verändert. Die Veränderungen machen Logistikunternehmen anfällig für Wirtschaftsstraftaten. Auf den ersten Blick bestand bei einem Unternehmen, das regelmäßig Transportdienstleistungen in Anspruch nahm, kein Verdacht auf Malversationen. Die Vergabe der Transportaufträge erfolgte mit Ausschreibungen, die alle drei bis vier Jahre vorgenommen wurden. Erst als sich ein stets unterlegener Anbieter dazu veranlasst sah, eine schriftliche Beschwerde bei der Geschäftsführung einzureichen, kam der Stein ins Rollen. In der Beschwerde wurde angeführt, dass man trotz sehr guter Konditionen noch nie einen Zuschlag erhalten habe. Gleichzeitig wies der unterlegene Mitbewerber auf die sehr guten Beziehungen zwischen der Einkaufsleiterin und dem Logistikdienstleister X hin, der in der Vergangenheit regelmäßig den Zuschlag erhalten hatte. Der Argwohn der Internen Revision des Unternehmens wurde jedoch erst geweckt, als die Einkaufsleiterin einräumen musste, dass alle Ausschreibungsunterlagen der letzten Jahre wegen Umzug und einem Wasserschaden nicht mehr auffindbar seien. Die Aufarbeitung der Angelegenheit ohne schriftliche Unterlagen gestaltete sich überaus schwierig. Sicherstellung elektronischer Beweise Experten von PwC sicherten daraufhin alle elektronischen Beweismittel mit Hilfe spezieller Soft- und Hardware. Dabei galt es, alle relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Rekonstruktion gelöschter Excel-Dateien und s sowie die Stichwortsuche in rund einer Million Dateien nährte den Verdacht, dass eine Manipulation der Ausschreibung stattgefunden haben könnte. So waren alle Wettbewerber außer dem Logistikdienstleister X dazu aufgefordert worden, einen Projektleiter vor Ort zur Koordination anzubieten. So kam das deutlich günstigere Angebot des Logistikdienstleister X zustande, wofür er mit dem Zuschlag belohnt wurde. Der Verdacht der Bevorzugung des Logistikdienstleister X durch die Einkaufsleiterin konnte durch weitere Hinweise erhärtet werden. In einer schickte sie ein vorab versandtes Angebot mit Tipps versehen an Unternehmen X, das erst nach einer entsprechenden Überarbeitung ein Angebot abgab. Es fanden sich darüber hinaus abgespeicherte Digitalfotos eines neuen Sportwagens und umfangreicher Renovierungsarbeiten des Wohnhauses der Einkaufsleiterin auf deren Rechner. Diese Investitionen hätte sie sich aufgrund Ihrer Vermögenslage eigentlich nicht leisten können. Zudem konnte belegt Unternehmensleitung muss das Korruptionsrisiko ausloten werden, dass dem Unternehmen zusätzlich durch Nachverrechnungen ohne erkennbare Gegenleistung ein hoher finanzieller Schaden entstanden war. Der Logistikdienstleister X musste auf Grund der berechtigten Rückforderungen des Schadens und der sofort abgebrochenen laufenden Geschäftsbeziehungen Insolvenz anmelden. Korruptionsrisiko ausloten Wer sein Korruptionsrisiko kennt, kann entsprechende Vorkehrungen treffen, um Schaden zu verhindern. Die Vermeidung von Korruption und Betrugsdelikten sollte für jede Unternehmensleitung regelmäßig auf der Tagesordnung stehen und im Rahmen des Risikomanagements bewertet werden. Dabei steht die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern und Vorständen im Vordergrund. Wenn bekannt wird, dass die Unternehmensleitung wirtschaftskriminelles Handeln im Unternehmen thematisiert, ist ein wichtiger Schritt zur eigenen Absicherung bereits getan. Außerdem ist wichtig, dass die Beteiligten zur Rechenschaft gezogen werden. Es muss vollkommen klar werden, dass die Verwicklung in einen Betrugs- oder Korruptionsfall persönliche Konsequenzen hat. drazan.bracic@at.pwc.com Dezember 2010 tipps&trends 9

10 Schwerpunktthema Eisenbahn was auf Schiene kommen wird Am europäischen Schienenverkehrsmarkt wird der Wettbewerb zunehmend rauer. tipps&trends skizziert, wohin der Zug bei Regulierung, Liberalisierung und Privatisierung rollt. Die Eisenbahn ist eine der wichtigsten netzbasierten Infrastrukturbranchen der Wirtschaft. Die europäischen Eisenbahnnetze entstanden bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Seitdem sind sie einem ständigen Veränderungsprozess unterworfen, der von privaten Investitionsvorhaben über Verstaatlichung während der Nachkriegszeit bis hin zu den gegenwärtigen Liberalisierungen und Privatisierungen reicht. Die EU hat den Wettbewerb beim Schienenverkehr angefacht Regulierung Im Leistungserstellungsprozess der Eisenbahn lassen sich drei Ebenen unterscheiden. Die erste Ebene ist die Schieneninfrastruktur etwa in Form von Gleisanlagen. Die zweite Ebene sind Zugüberwachungssysteme, wozu auch die Bedienung von Eisenbahnsignalanlagen zählt. Die Leistung auf der dritten Ebene ist der Eisenbahnverkehr als solches in Form von Eisenbahntransportleistungen von Gütern und Personen. Die Schieneninfrastruktur erfordert signifikante irreversible Kosten. Dies stellt eine wesentliche Hürde für den Markteintritt von Mitbewerbern dar. Daher unterliegt im Schienenverkehrsmarkt die Schieneninfrastruktur als Monopolengpass der Regulierung. Die Förderung des Wettbewerbs steht somit im Fokus der Regulierungstätigkeit. Neben der Sicherstellung des fairen Wettbewerbs gibt es weitere Gründe für die Regulierung des Schienenverkehrs. Die immer schlechtere Auslastung der Eisenbahnen im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln veranlasste die Europäische Union aus ökologischen und verkehrspolitischen Gründen, einen höheren Prozentanteil des Schienenverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen anzupeilen. So wurde etwa die Umstrukturierung der Staatsbahnen angestrebt, welche die Trennung von Eisenbahninfrastruktur und Erbringung der Verkehrsleistung vorsah, um allen Eisenbahnverkehrsunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Verfügung zu stellen. Meilenstein der Liberalisierung Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften im Bereich Schienenverkehr bestehen seit längerer Zeit. Die Durchsetzung der europäischen Eisenbahnpolitik erfolgte im Wesentlichen durch drei große Richtlinienpakete. Gewichtige Schwerpunkte dieser Eisenbahnpakete stellten vor allem die Trennung von Eisenbahninfrastruktur und operativem Bereich, die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, die Öffnung des Marktes für grenzüberschreitende Güterverkehrsdienste sowie die grenzüberschreitende Personenverkehrsliberalisierung dar. Während etwa in der Netzindustrie Telekommunikation bereits reger Wettbewerb herrscht, entwickelt sich die Liberalisierung des Schienenverkehrsmarktes nur langsam. Der Bereich Güterverkehr ist seit 2007 vollständig liberalisiert. Heuer wurde auch der grenzüberschreitende Personenverkehr für alle in der Europäischen Union lizenzierten Eisenbahnverkehrsunternehmen geöffnet. In den Bereichen Güter- und Personenverkehr gibt es in Österreich derzeit wenig direkte Konkurrenz für die staatlichen Bundesbahnen. Abgesehen von den Österreichischen Bundesbahnen sind im Güterverkehr Unternehmen wie LogServ, TX-Logistik, Lokomotion, LTE, WLB und SLB tätig. Im Personenverkehr erbringen private Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Leistungen meist auf 10 tipps&trends Dezember 2010

11 eigenen Netzen und sind daher im jeweiligen Tätigkeitsbereich Monopolisten soll mit dem privaten Unternehmen WESTbahn erstmals ein wichtiger Wettbewerber in den österreichischen Personenverkehrsmarkt eintreten. Im grenzüberschreitenden sowie innerösterreichisch netzüberschreitenden Eisenbahnverkehr bestehen derzeit nach wie vor mehrheitlich Kooperationen zwischen den einzelnen Unternehmen. Neue Konkurrenz Markteintrittsbarrieren sind für neue Eisenbahnverkehrsunternehmen sowohl in technischen als auch finanziellen Belangen nicht zu unterschätzen. In den letzten Jahren haben sich jedoch einige europäische Bahnbetreiber wie etwa die Deutsche Bahn, SNCF oder NedRail intensiv bemüht, international präsent zu werden. So hat die Deutsche Bahn 2010 ihren Konzern durch die Übernahme von Arriva beträchtlich erweitert und wird dadurch zu einem führenden Unternehmen im europäischen Personenverkehr. Die Deutsche Bahn begrüßt ausdrücklich die weitere europäische Vereinheitlichung des Eisenbahnrechts und sieht insbesondere auch die vollständige Liberalisierung des internationalen Personenverkehrsmarktes entscheidend für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnmarkts. Es ist vorherzusehen, dass die DB auch weiterhin die Chancen nützen wird, welche sich aus der Liberalisierung ergeben. In Österreich steckt die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs noch in den Kinderschuhen. Zukünftig ist zu erwarten, dass der Druck auf die einzelnen Unternehmen durch die fortschreitende Marktliberalisierung zunehmen wird. Verdrängungswettbewerb und verstärkter Kostendruck stehen noch bevor. Einen ersten Vorgeschmack lieferte erst kürzlich die WESTbahn mit ihrer Klage gegen die Republik Österreich, der sich auf eine potenzielle Diskriminierung alternativer Eisenbahnverkehrsunternehmen bezieht. Der private Betreiber von Bauunternehmer Hans-Peter Haselsteiner und Ex-ÖBB-Personenverkehrsvorstand Stefan Wehinger erhebt hierbei den Vorwurf, dass durch eine Änderung im Bundesvergaberecht weiterhin direkte Subventionen an die ÖBB vergeben werden können, was alternative Anbieter diskriminiert. Ausblick Die Europäische Union hat den Wettbewerb im Schienenverkehrsmarkt in Bewegung gebracht. Der Erfolg der Eisenbahnen wird im Güterverkehr allerdings stark davon abhängen, inwieweit die Schiene tatsächlich eine attraktive Alternative zum LKW-Verkehr sein kann. Kurze Umschlagszeiten und die Anbindung an das russische Breitspurnetz sind dabei wichtiger als geringfügig verkürzte Beförderungszeiten. Im Güter- und im Personenverkehr ist künftig mit einer weiteren Internationalisierung und Konzentration der Branche zu rechnen. Spannungsfeld Regulierung Wieviel Regulierung braucht Österreich? Von Mag. Helmut Kern, Mag. Beate Diewald und Mag. Stefan Sumbalsky Das Buch zeigt anhand einer Analyse der Branchen Telekommunikation, Post, Strom und Eisenbahn, wie Regulierung in Österreich erfolgt und ob dies aus regulierungstheoretischer Sicht im richtigen Ausmaß stattfindet. Beispielhaft für andere derzeit nicht regulierte Netzsektoren wird die Verpackungsentsorgung auf ihre Regulierungswürdigkeit untersucht. Im Vergleich der betrachteten Branchen wird deutlich, wie weit die Regulierungspraxis strapaziert wird, um wirtschaftspolitische Zielsetzungen zu adressieren. Bestellkontakt:

12 Schwerpunktthema Leasing im Transportbereich Die Bilanzierung von geleasten Verkehrsmitteln bei Personen- und Gütertransport entwickelt sich weiter. Ab 2013 sind alle Leasingverträge in den Bilanzen der betroffenen Unternehmen zu finden. Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, hat im April 2008 einen bemerkenswerten Ausspruch getätigt. Tweedie sagte: Eines meiner größten Ziele vor meinem Ableben ist es, in einem Flugzeug zu fliegen, das in der Bilanz der Fluglinie bilanziert ist. Ab 2013 wird es soweit sein. Aufgrund eines gemeinsamen Projektes des IASB und des FASB werden in Zukunft alle Leasingverträge in der Bilanz aufscheinen. PwC Studie 2009 führte PwC Niederlande in Zusammenarbeit mit der Universität Rotterdam eine Studie durch. Es wurden weltweit knapp IFRS-Abschlüsse untersucht. Als Ausgangsdaten dienten die zu Operating Lease gemachten Angaben, insbesondere die Mindestleasingzahlungen. Durch die neue Bilanzierung würde es bei den untersuchten Unternehmen zu einem durchschnittlichen Anstieg von 58 Prozent beim verzinslichen Fremdkapital kommen. Bei Unternehmen im Bereich Transport und Lagerhaltung würde der Anstieg sogar 95 Prozent betragen. Der Verschuldungsgrad würde im Schnitt um 13 Prozentpunkte steigen, bei Unternehmen im Bereich Transport und Lagerhaltung sogar um 31 Prozentpunkte. In einer weiteren Studie von PwC Niederlande aus 2010, in der etwa 125 europäische notierte Gesellschaften aus 21 Ländern und verschiedenen Branchen befragt wurden, wurden unter anderem die Auswirkungen der geänderten Leasingbilanzierung auf die künftige Leasingentscheidung untersucht. Mehr als 50 Prozent der Unternehmen gaben an, dass die geänderte Bilanzierung keine Auswirkung auf die Entscheidung hat, rund zehn Prozent der Unternehmen würden auf Leasingverträge verzichten. Wir empfehlen Unternehmen die Auswirkungen der geänderten Leasingbilanzierung zu untersuchen und Folgendes zu beachten: Massenthematik aufgrund der Vielzahl der Verträge; Bilanzielle Abbildung wird komplexer (bedingte Mietzahlungen/ Optionen/Untervermietung); Bilanzverlängerung aufgrund Erfassung aller Verpflichtungen aus Operating Lease -Verträgen; Typischerweise im Zeitverlauf zunächst sinkendes Eigenkapital wegen der Erfassung von Abschreibungen und Zinsaufwand mittels Effektivzinsmethode gegenüber linearisiertem Mietaufwand. Die Auswirkung ist aber wegen der Struktur existierender und zukünftiger Leasingverhältnisse unternehmensspezifisch; Mögliche Erhöhung der Volatilität aufgrund laufender Neubewertung der Verbindlichkeit. Zu den Auswirkungen auf Abschlussgrößen und Kennzahlen werden gerechnet: Ausweitung der Finanzschulden hat Einfluss auf Covenants und Kennzahlen; Erhöhte Abschreibungen und Zinsaufwendungen zusammen mit geringeren Mietaufwendungen führen zur Erhöhung des EBIT / EBITDA; Laufende Anpassung der Finanzschuld erhöht die Volatilität von Kennzahlen; Unterschiedliche Folgebewertung von Nutzungsrecht und Finanzschuld führt zu Auswirkungen auf latente Steuern. Auch bei Prozessen und Systemen werden Folgen erwartet: Neubilanzierung sämtlicher Leasingverhältnisse zum Übergangsstichtag; Anzahl der in der Bilanz abzubildenden Leasingverhältnisse steigt signifikant; Laufende Neubewertungen aufgrund von Erwartungswertänderungen etwa bei bedingten Mieten und Optionen verlangt fortlaufende Nachverfolgung; Automatisierung der Leasingvertrags-Bilanzierung ist mittels Systemlösung vorteilhaft oder nötig. Als Handlungsempfehlungen wurde die tiefere Analyse künftiger Kennzahlenänderungen nahege- 12 tipps&trends Dezember 2010

13 legt. Zusätzlich ist eine intensive Verfolgung des Standard-Setting- Prozesses speziell im Hinblick auf Regelungen für Leasinggeber bzw. Untervermietung angebracht. Weiters ist rechtzeitige Kommunikation mit Kapitalgebern geboten, eine EDV-gestützte Systemlösung zu implementieren und eine frühzeitige Analyse und Datensammlung bei bestehenden Verträgen durchzuführen. Auch der Einsatz übergreifender Arbeitsgruppen wäre sinnvoll. Entwicklung in Österreich 2009 brach die Leasingbranche im Transportbereich wegen der Wirtschaftskrise drastisch ein. In der Sparte KFZ-Leasing verringerte sich das Bestandsvolumen um 5,3 Prozent. Dies war vor allem auf Rückgänge im für die Leasingbranche besonders wichtigen Kommerzkundensektor zurückzuführen. Nur bei Privatkunden konnte laut VÖL, Leasing in Österreich 2009, das KFZ-Leasinggeschäft ausgebaut werden ging der Trend beim KFZ-Leasing zu kleineren Fahrzeugen weiter. Im ersten Halbjahr wurden in Österreich sechs Prozent mehr KFZ Leasingverträge abgeschlossen als im Vorjahreszeitraum Bereits ein Drittel aller KFZ- Neuzulassungen wird in Österreich über Leasing finanziert. Dies unterstreicht die Finanzierungsbedeutung von Leasing. Verbraucherkreditgesetz Das mit 11. Juni 2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz (VKrG) umfasst auch bestimmte Leasingverträge mit privaten Leasingnehmern. Es hat somit unmittelbare Auswirkung auf die zurzeit wachsende Leasingsparte der Privat- PKW. Vom VKrG werden Verträge erfasst, mit denen ein Unternehmer das Leasingobjekt einem Verbraucher isd Konsumentenschutzgesetzes entgeltlich zum Gebrauch überlässt. Dabei wird zusätzlich eine Vereinbarung über den zeitlich nachfolgenden Erwerb des Leasingobjektes oder über die Haftung des Verbrauchers für einen bestimmten Wert bei Vertragsende getroffen. Je nachdem, wie stark das Erwerbsoder Risikoelement ausgeprägt ist, haben Verbraucher mehrere Möglichkeiten, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Neben besonderen Regelungen zur Vertragsbeendigung erwachsen dem Leasinggeber im Zusammenhang mit solchen Verbraucherleasingverträgen bestimmte Informationspflichten. So ist etwa die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes, des vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrages und des vom Verbraucher zu tragenden Restwertrisikos im Vertrag nötig. Vorzeitige Abschreibung Bei Inanspruchnahme der Sondervorschrift des 6 Z 16 EStG für Leasinggesellschaften wird als steuerliches Ergebnis beim Leasinggeber grundsätzlich dessen Zinsspanne erfasst. Eine erhöhte vorzeitige Abschreibung gemäß 7a EStG kann nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht zum Tragen kommen, da diese durch den entsprechenden Ausgleichsposten des 6 Z 16 EStG neutralisiert würde und ohne steuerliche Wirkung bliebe. Einer Sonderregelung durch Abstellen auf den unternehmensrechtlichen Buchwert im Rahmen der 6 Z 16 EStG-Ermittlung wurde vom BMF eine Absage erteilt. PKW-Auslandsleasing In der Vergangenheit wurden Leasing geschäfte österreichischer Unternehmen vermehrt in Deutschland abgeschlossen, um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen. Die in Österreich vorgesehene Eigenverbrauchsbesteuerung im Zusammenhang Ab 2013 werden Leasing verträge in der Bilanz berücksichtigt mit Auslandsleasing wurde vom Verwaltungsgerichtshof als gemeinschaftswidrig erkannt. Somit wird die Umsatzsteuer zu keinem Kostenfaktor. In einer im April 2009 ergangenen Entscheidung des UFS Linz hat dieser jedoch eine Eigenverbrauchsbesteuerung bei PKW-Auslandsleasing nach 3a Abs. 1a Z 1 UStG vorgenommen. Zurzeit ist diese Rechtssache beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Gerichtshof den klaren Erlässen des BMF zur Umsatzsteuer und der herrschenden Meinung anschließt und eine umsatzsteuerliche Erfassung solcher Leasinggeschäfte für die Jahre 2004 bis 2009 untersagt. Seit 1. Jänner 2010 gilt für langfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln an Unternehmer das Empfängerortprinzip. Least ein österreichischer Unternehmer einen PKW im Ausland, unterliegt dieses Geschäft somit der österreichischen Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug ist jedoch nicht möglich. Die Frage der speziellen Eigenverbrauchsbesteuerung bei Auslandsleasing stellt sich nicht mehr. Entwurf Der Entwurf des Wartungserlasses 2010 der Einkommensteuerrichtlinien sieht für Leasingverträge eine ergänzende Bestimmung in Hinblick auf die Zurechnung bei Teilamortisationsverträgen, also beim Restwertleasing, vor. Bei gleichwertiger Verteilung der Chancen und Risiken erfolgt nur dann eine Zurechnung zum Leasinggeber, wenn dieser mindestens 25 Prozent der Differenz zwischen Restwert und Veräußerungserlös trägt bzw. erhält. sabine.dam-ratzesberger@at.pwc.com patrick.moik@at.pwc.com Dezember 2010 tipps&trends 13

14 Schwerpunktthema Prüfung outgesourcter Dienstleistungen tipps&trends zeigt, wie Prüfungsberichte über ausgelagerte Dienstleistungen von der auslagernden Organisation zu verwenden sind und welchen Nutzen Kunden der Logistikbranche ziehen. Gemäß der bekannten Prüfungsstandards wie SAS 70 in den USA, ISA 402 auf internationaler Ebene und PE 14 in Österreich dienen die Prüfungen und die Prüfberichte der Auditor-zu-Auditor-Kommunikation. Der Abschlussprüfer der auslagernden Organisation soll ausreichende Informationen und Prüfungssicherheit zum ausgelagerten Teil des internen Kontrollsystems (IKS) erhalten. Mehr Interessenten Prüfberichte werden vermehrt auch von den auslagernden Organisationen selbst zur Beurteilung mehrerer Punkte verwendet. Es wird überprüft, ob das IKS bei der Dienstleistungsorganisation einen ausreichenden Umfang hat, ob es inhaltlich den Anforderungen des Unternehmens genügt und ob die Kontrollen wirksam sind. Das ist unter anderem in den steigenden Anforderungen an das IKS etwa durch das URÄG 2008 oder durch Solvency II begründet. Dadurch sind Unternehmen gefordert, ein formaleres IKS als bisher zu implementieren. Zusätzlich ist das Sicherheitsbewusstsein des Managements im Steigen begriffen. Insbesondere der Chief Information Security Officer (CISO) oder der Chief Security Officer (CSO) sollten ein großes Interesse an Prüfberichten zeigen. Das trifft auch auf die IKS-Verantwortlichen zu, letztlich also auf die Unternehmensleitung. Diese Personen sind für die IT-Sicherheit bzw. für das IKS im Unternehmen verantwortlich. Ein Teil davon ist jedoch ausgelagert und damit der unmittelbaren Einfluss-Sphäre entzogen. Das reicht von Teilen der IT bis zu ganzen Geschäftsprozessen wie etwa Lagerhaltung, Fuhrpark-Management und andere Logistikdienstleistungen. Kunden der Logistikbranche sollten auf Prüfberichte pochen Prüfberichte integrieren Jede Unternehmensleitung, die das IKS als wesentliches Führungsinstrument begreift, sollte Prüfberichte zu ausgelagerten Dienstleistungen in die Beurteilung des IKS integrieren. Dabei sind mehrere Schritte wichtig. Am Beginn steht die Beurteilung, ob der Umfang des Prüfberichts die ausgelagerten Dienstleistungen umfasst. Danach folgt die Feststellung, welche Kontrollen die Dienstleistungsorganisation implementiert hat, ob diese inhaltlich ausreichen und ob sie wirksam sind. Als Maßstab sind eigene Anforderungen heranzuziehen, beispielsweise die Security Policy. Hier gilt es, die Kontrollen der Dienstleistungsorganisation in das IKS der auslagernden Organisation zu integrieren und eine gesamthafte Beurteilung vorzunehmen. Es ist die Frage zu stellen, ob in Summe noch Kontrollen fehlen oder nicht. Oft gibt der Prüfbericht schon Hinweise auf bei der auslagernden Organisation erwartete Kontrollen. Das sollte genutzt werden. Ein Prüfbericht beispielsweise gemäß SAS 70 sollte daher von der auslagernden Organisation genauestens analysiert werden. Wenn bei Kontrollen Ausnahmen festgestellt wurden, sollte beurteilt werden, ob und inwieweit sich das auf das eigene IKS auswirkt. Da ein derartiger Prüfbericht für möglichst viele Kunden der Dienstleistungsorganisation ausgelegt ist, kann eine Ausnahme bei einer Kontrolle nicht für alle auslagernden Organisationen, also für alle Kunden, in gleicher Weise relevant sein. Gegebenenfalls muss bei der Dienstleistungsorganisation nachgefragt werden. Zu beobachten ist, dass Prüfberichte zur Eignung und Wirksamkeit des IKS ausgelagerter Dienstleistungen mehr denn je von den auslagernden Organisationen eingefordert werden. Das sollten auch Kunden der Logistikbranche tun. 14 tipps&trends Dezember 2010

15 Schwerpunktthema Aktuelle Neuerungen im Zollrecht Das Zollrecht steht an der Schwelle zur vollständig automationsunterstützten Verfahrensabwicklung. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen aktuellen Neuerungen. In nächster Zeit nahen Veränderungen durch das Import Control System (ICS) und Weiterentwicklungen des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO). Weitere verfahrensrechtliche Anpassungen im Modernisierten Zollkodex (ModZK) sind in den nächsten Jahren zu erwarten. Daneben zeichnen sich neue Entwicklungen bei der Verfahrensautomatisierung ab. Import Control System Das ICS tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Wesentliches Ziel ist neben der Vereinfachung und Beschleunigung des Zollverfahrens die Möglichkeit einer elektronischen Risikoanalyse im Sicherheitsbereich. Dazu ist eine elektronische summarische Eingangsanmeldung bei der Eingangszollstelle abzugeben. Die Einreichung in Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen als Notfallverfahren möglich. Die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung ist auch bei einer anderen Zollstelle, dem Office of Lodgement möglich, sofern das von den Mitgliedstaaten akzeptiert wird. Dies ist derzeit in einigen Mitgliedstaaten wie etwa Deutschland oder Frankreich nicht der Fall. Keine summarische Eingangsanmeldung ist etwa bei elektrischer Energie, geringwertigen Warensendungen und im Warenverkehr mit der Schweiz und Norwegen nötig. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Mit 1. Jänner 2011 steht ein neuer, EU-weit einheitlicher Fragebogen zur Selbstbewertung im Rahmen des AEO-Antragsverfahrens zur Verfügung. Die Struktur des bisherigen Fragebogens wurde beibehalten, nur die Nummerierung wurde geändert. Eine Vorabansicht des neuen Fragebogens ist auf der Homepage des BMF (bmf.gv.at) unter der Rubrik Zoll Wirtschaft Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter zu finden. Die wechselseitige Anerkennung der AEO-Zertifikate zwischen der EU und Drittstaaten schreitet fort. Die Europäische Union hat diesbezügliche Abkommen mit Norwegen, Japan und der Schweiz abgeschlossen. Sie befinden sich derzeit in der Umsetzungsphase. Dabei wird vor allem noch an der Beseitigung von technischen Schwierigkeiten gearbeitet. Die Anerkennung der AEO- Zertifikate im Verhältnis zu den USA ist im Gegensatz dazu von zähen Verhandlungen und komplizierten Verfahrensabläufen hinsichtlich der Überprüfung der europäischen Informationsaustausch zwischen den Zollbe hörden steigt Handelspartner durch die USA geprägt. Weitere Neuerungen Neben dem ICS und dem Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bringt der Modernisierte Zollkodex (ModZK) vor allem eine Liberalisierung des Vertretungsrechts sowie eine deutliche Entschlackung der Zollverfahren. Die Änderungen treten mit Juni 2013 in Kraft. Der Blick in die Zukunft des automatisierten Zollverfahrens ist spannend. Neben dem Automated Import/Export System (AIS/AES) und dem Single Window ist auch die Möglichkeit des Self Assessment zu erwähnen. Generelle Stoßrichtung der Konzepte ist, den Zollbehörden die Möglichkeit zum Informationsaustausch zu geben sowie einzelne Verfahrensschritte, die normalerweise von den Zollbehörden zu erledigen wären, als Zollanmelder selbst durchzuführen. Das trifft etwa auf Kontrollen zu. Diese Entwicklungen sind allerdings noch im Anfangsstadium. Vor allem die erforderlichen technischen Spezifikationen müssen noch entwickelt und aufeinander abgestimmt werden. Eine konkrete Implementierung dieser Projekte ist daher erst in einigen Jahren zu erwarten. Dezember 2010 tipps&trends 15

16 Schwerpunktthema Umsatzsteuer bei Güterbeförderungsleistungen Die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Gütertransporte ist nicht immer leicht zu durchblicken. Der folgende Artikel beleuchtet die Thematik und zeigt Lösungsvorschläge. Bei Güterbeförderungsleistungen stellt sich die Frage, ob Umsätze in der österreichischen Umsatzsteuererklärung zu melden sind. Wenn dies zutrifft, ist zu klären, ob eine Steuerbefreiung greift. Durch das Mehrwertsteuerpaket 2010, das seit 1. Jänner 2010 in Geltung ist, hat sich vor allem die Beurteilung des Leistungsortes geändert. Rechtslage bis Ende 2009 Vor dem Mehrwertsteuerpaket 2010 unterlagen Beförderungsleistungen dort der Umsatzsteuer, wo die Beförderung bewirkt wurde. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen unterlag nur der inländische Teil der Beförderung der österreichischen Umsatzsteuer. Grenzüberschreitende Beförderungen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten waren grundsätzlich am Abgangsort steuerbar. Der Leistungsort konnte jedoch durch Verwendung einer bestimmten UID des Leistungsempfängers in den Staat der UID verlagert werden. Bei Transporten aus der EU in ein Drittland oder umgekehrt war der inländische Teil der Beförderung unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Regelung seit Jänner 2010 Nunmehr fallen Güterbeförderungsleistungen zwischen Unternehmern unter die B2B-Generalklausel. Sie unterliegen somit dort der Umsatzsteuer, wo der Empfänger seinen Sitz oder seine Betriebsstätte hat. Dies unabhängig davon, wo der Transport ausgeführt wurde. Transporte aus der EU in ein Drittland oder umgekehrt sind nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit. Angenommen, Unternehmer A transportiert für Unternehmer B Waren von Deutschland in die USA und beide Geschäftspartner sind österreichische Unternehmer. In diesem Fall gilt, dass die Leistung von A an B in Österreich der Umsatzsteuer unterliegt, dass sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit ist. Ist der leistende Unternehmer nicht in Österreich ansässig und unterhält er in Österreich auch keine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte, geht die Steuerschuld (wenn keine Steuerbefreiung greift) nach dem Reverse-Charge- System auf einen österreichischen Leistungsempfänger über. Güterbeförderungsleistungen sowie dazugehörige Nebenleistungen wie Lagerung oder Umschlag, die sich auf Gegenstände der Einfuhr in die EU oder der Ausfuhr aus der EU beziehen, sind unter bestimmten Seit Anfang 2010 ist die Beurteilung des Leistungsortes neu Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Für Transporte zwischen zwei Nicht-EU-Mitgliedstaaten soll jedoch nach Ansicht des BMF keine Steuerbefreiung greifen. Lösung in der Praxis Um die sehr komplexen Regelungen in eine überschaubare Darstellungsform zu bringen, können die Leistungen in Matrixform dargestellt und in Form von Steuercodes in das ERP-System übernommen werden. Dabei empfiehlt es sich, die einzelnen Geschäftsfälle unterteilt nach Transportfluss, also innerhalb Österreichs, in der EU oder mit Drittlandsbezug, den in Frage kommenden Leistungsempfängern gegenüberzustellen. Die Kreuzungspunkte der Matrix können sodann mit Codes versehen werden, die jeweils für eine bestimmte umsatzsteuerliche Behandlung des Sachverhaltes stehen. Ergänzend empfehlen wir eine Überprüfung der Prozesse, die sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Güterbeförderungen mit Drittlandsbezug eingehalten werden. Bei der Einführung eines solchen Systems unterstützen wir Sie gerne. gerhard.schoenbeck@at.pwc.com 16 tipps&trends Dezember 2010

17 Schwerpunktthema Umsatzsteuer-Wartungserlass 2010 tipps&trends präsentiert die wichtigsten geplanten Änderungen der Umsatzsteuerrichtlinien 2010 im Zusammenhang mit Transport und Logistik im Überblick. Die Grundstücksleistungen werden um die Einlagerung von Gegenständen, etwa in einem Lagerhaus, ergänzt. Rz 639x sieht vor, dass der Grundstücksort aber nur anwendbar ist, wenn die Lagerung als Haupt- und nicht als Nebenleistung zu einer Beförderung erbracht wird. Nach Rz 706 und 712 sind die grenzüberschreitende Güterbeförderung und Nebenleistungen vom Drittland in ein anderes Drittland anders als in Deutschland nicht steuerbefreit. Beim kumulativen innergemeinschaftlichen ( ig ) Erwerb (RZ 3777) ist folgender Fall denkbar: Ein österreichischer Unternehmer bestellt bei einem ungarischen Unternehmer Waren. Werden diese vom ungarischen Unternehmer direkt nach Deutschland versendet, tätigt der österreichische Unternehmer bei Verwendung seiner österreichischen UID neben dem ig Erwerb im Bestimmungsland Deutschland einen kumulativen ig Erwerb in Österreich. Bisher war der Vorsteuerabzug für den kumulativen Erwerb unproblematisch. Aufgrund eines EuGH-Urteils wird nun für einen kumulativen ig Erwerb kein Vorsteuerabzug gewährt. Der kumulative ig Erwerb kann nach 16 UStG berichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass er im Bestimmungsland besteuert wurde. Ob es für Fälle bis Ende 2010 eine Kulanzregelung geben wird, ist noch unklar. katharina.poelzl@at.pwc.com Cloud Computing: Die virtuelle Wolke als Zukunft der Datenverarbeitung Cloud Computing ist eine Entwicklung, die die Geschäftsmodelle, Prozesse und IT der Unternehmen nachhaltig verändern wird. Die IT wird nicht mehr unternehmensintern in eigenen Rechenzentren betrieben, sondern kommt aus der Steckdose. Mit Cloud Computing beziehen Unternehmen IT- Ressourcen per Internet flexibel, wirtschaftlich und nahezu unbegrenzt. Viele Firmen sind jedoch noch skeptisch: Zu groß scheint die Gefahr, dass Unternehmensdaten in fremde Hände gelangen oder wichtige Systeme ausfallen. PwC hat den Markt für Cloud Computing in einer Studie untersucht und bei Anbietern nachgefragt: Wie reagieren sie auf die größten Bedenken der Nutzer wie Sicherheit, Datenschutz oder Compliance? Die Studie Cloud Computing Navigation in der Wolke finden Sie unter Haben Sie Fragen zu Cloud Computing? Ihre Kontakte: Markus Ramoser (markus.ramoser@at.pwc.com ) oder Andreas Plamberger (andreas.plamberger@at.pwc.com)

18 Steuern Verrechnungspreisrichtlinien 2010 Die Veröffentlichung der Verrechnungspreisrichtlinien 2010 (VPR) verdeutlicht das begrüßenswerte Bestreben der Finanzverwaltung nach einer einheitlichen Vorgangsweise bei Verrechnungspreisen. Die Verrechnungspreisrichtlinien 2010 sollen die Umsetzung der OECD Verrechnungspreisgrundsätze (OECD VPG) sicherstellen und zielen darauf ab, das Handeln der Finanzverwaltung vorhersehbarer zu machen. Da sie in vielen Bereichen auf bereits bekannte Einzelregelungen und EAS-Anfrage- Beantwortungen zurückgreifen, stellen sie jedoch leider keinen allgemeinen Leitfaden über die Gestaltung, Festsetzung und Dokumentation von Verrechnungspreisen dar. Dies könnte in Außenprüfungen dazu führen, dass versucht wird, Einzelregelungen sachverhaltsunabhängig generell zur Anwendung zu bringen. Grundstruktur Die VPR setzen sich in insgesamt fünf Teilen mit verschiedenen Aspekten von Verrechnungspreisen auseinander. Der erste Teil Multinationale Konzernstrukturen legt die Rechtsgrundlagen der Einkunftsabgrenzung sowie die Methodik der Verrechnungspreisermittlung dar. Zusätzlich werden Beispiele des konzerninternen Leistungsverkehrs erläutert. Aus dem zweiten Teil Multinationale Betriebsstättenstrukturen ist der Fokus der Finanzverwaltung auf diese Thematik erkennbar. Dieses Kapitel ist zwar stark von dem Authorized OECD Approach (AOA) geprägt, es werden jedoch auch Besonderheiten der österreichischen Steuerverwaltungspraxis dargelegt. Diese betreffen Vertreterbetriebsstätten und die Zuordnung von Dotationskapital. Im dritten Teil Dokumentationspflichten werden neben allgemeinen Grundsätzen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen Anfordernisse an die Dokumentation von Datenbankstudien aufgezeigt. Der vierte Teil Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung setzt sich mit Berichtigungen seitens der Finanzverwaltung und Möglichkeiten zur Lösung divergierender Meinungen, etwa dem Verständigungsverfahren oder dem EU-Schiedsübereinkommen, auseinander. Mit dem fünften Teil Steuergestaltung mittels Zwischengesellschaften gehen die VPR über den Rahmen dessen hinaus, was die OECD zum Thema Verrechnungspreise zusammenfasst. Die VPR verdeutlichen damit die Absicht der österreichischen Finanzverwaltung, gegen Rechtsmissbrauch, Scheingeschäfte oder sonstige Verletzungen der Einkünftezurechnung vorzugehen. Finanzdienstleistungen Die Ausführungen der VPR betreffend konzerninterne Zinsen decken sich großteils mit dem anlässlich des Salzburger Steuerdialogs 2008 verabschiedeten Protokoll Außensteuerrecht und internationales Steuerrecht In diesem stellte die Finanzverwaltung die Vergleichbarkeit von Konzernfinanzierungsgesellschaften und Banken in Frage. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist das Ziel einer Konzernfinanzierungsgesellschaft, liquide Mittel im Konzern aufzugreifen und bedarfsorientiert im Konzern weiterzuleiten, damit die einzelnen Konzerngesellschaften ihre eigenen unternehmerischen Ziele verfolgen können. Dagegen streben Kreditinstitute danach, die bei ihnen eingelegten Gelder mit größtmöglichem Gewinn zu veranlagen. Die VPR sehen deshalb vor, dass der Zinssatz für besicherte Darlehen als Obergrenze für konzerninterne Finanzierungen herangezogen werden kann. Ob diese Obergrenze für den anzuerkennenden Zinsaufwand angemessen ist, wird gemäß den VPR das zuständige Finanzamt unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände, wie Währung, Laufzeit, Kreditwürdigkeit des Schuldners oder Refinanzierungskosten gegenüber Dritten im Einzelfall beurteilen müssen. Wenn die darlehensgebende Gesellschaft über ausreichend eigene Liquidität verfügt, kommt hingegen der Habenzinssatz als Orientierungshilfe in Betracht. Denn es ist gemäß den VPR nicht vertretbar, 18 tipps&trends Dezember 2010

19 dass die darlehensgebende Gesellschaft durch die Veranlagung ihrer überschüssigen Mittel bei einem konzernzugehörigen Unternehmen einen höheren Ertrag erzielt als sie durch eine Einlage bei einer Bank erwirtschaften könnte. Die VPR verlangen daher nach einer umfassenden Funktionsanalyse. Anhand dieser ist festzulegen, ob die Gegebenheiten und Umstände der Konzernfinanzierung eher in Richtung der Ober- oder Untergrenze gehen. Es wird jedoch eingestanden, dass sich Gläubiger und Schuldner im Zweifel die Spanne teilen können. Betreffend Finanzierungsvorgänge über Steueroasen stellen die VPR klar, dass sich hierbei eher der Verdacht einer unzulässigen Gewinnverlagerung ergibt. Deshalb ist speziell in solchen Situationen darauf zu achten, dass die Fremdüblichkeit der Finanzierung angemessen dokumentiert und dargelegt werden kann. Erfahrungsgemäß fokussieren sich Außenprüfungen neben konzerninternen Zinssätzen auch auf Cash Pooling. Gemäß den VPR ersparen sich Konzerne durch Cash Pooling, dass einzelne Konzerngesellschaften ihr Guthaben nur mit niedrigen Habenzinsen veranlagen können oder im Fall von Verbindlichkeiten Sollzinsen begleichen müssen. Durch einen Cash Pool ist nur mehr der jeweilige Saldo des Sammelkontos für den Gesamtkonzern zu finanzieren oder zu veranlagen. Diese Synergieeffekte müssen gemäß den VPR allen beteiligten Konzerngesellschaften zu Gute kommen, wobei die Dienstleistungen des Cash Management-Betreibers, der so genannten Master-Company, nach der Kostenaufschlagsmethode abgegolten werden können. Sofern der Cash Management-Betreiber Risiken übernimmt, etwa durch ein dauerhaftes Refinanzierungserfordernis gegenüber fremden Dritten, ist eine diesbezüglich angemessene Abgeltung des Cash Management- Betreibers erforderlich. Datenbankstudien Die VPR bestätigen die in der Praxis bekannten hohen Anforderungen an Datenbankstudien. Es muss sichergestellt sein, dass die in der Studie herangezogenen Unternehmen die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren erfüllen. Diese umfassen die Produkteigenschaften, Funktionen, Vertragsbedingungen, Marktgegebenheiten und die Geschäftsstrategie. Alle Informationen über den durchgeführten Suchprozess sind derart zu dokumentieren, dass die Abgabenbehörde die Datenbankstudie prüfen und nachvollziehen kann. Unter anderem soll jedenfalls durch eine Internet-Recherche die Vergleichbarkeit der Unternehmen überprüft werden. Das Vorgehen der Finanzverwaltung soll vorhersehbarer werden Die VPR definieren jedoch keine konkreten Kriterien zur Beurteilung der Vergleichbarkeit. Beispielsweise erläutern die VPR, dass ein Vergleich mit Unternehmen, die unterschiedliche Strategien verfolgen, wie etwa Start-ups, nur zulässig ist, wenn die Ausschaltung der Strategieunterschiede durch Anpassungsrechnungen möglich ist. Ebenso verhält es sich z.b. mit dem Unabhängigkeitskriterium oder den geografischen Erfordernissen. Eine baldige Spezifizierung von Kriterien wäre wünschenswert, um die Rechtssicherheit für Unternehmen sicherzustellen. Bei der Durchführung von Datenbankstudien ergibt sich regelmäßig eine Bandbreite an Vergleichswerten. Grundsätzlich wird jeder Preis innerhalb der Bandbreite steuerlich anerkannt. Die volle Bandbreite kann jedoch nur herangezogen werden, wenn bei allen Vergleichswerten eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit gegeben ist. Die VPR legen deshalb ein Beispiel für die Bildung von Quartilen zur Bandbreitenverengung dar. Werden im Rahmen einer Außenprüfung einige der in einer Datenbankstudie berücksichtigten Unternehmen mangels Vergleichbarkeit nicht anerkannt, kann es dazu kommen, dass der vom Abgabepflichtigen festgesetzte Verrechnungspreis aus der Bandbreite fällt. In einem solchen Fall sehen die VPR vor, dass eine Berichtigung auf den Medianwert erfolgt. Dies stellt unseres Erachtens einen Widerspruch dar, da grundsätzlich jeder Preis innerhalb der Bandbreite steuerlich anzuerkennen ist. Somit sollte vielmehr auf jenen Preis korrigiert werden, der den Gegebenheiten und Umständen des betreffenden konzerninternen Geschäfts entspricht. Eine Korrektur auf den Medianwert könnte außerdem einen Pönalcharakter aufweisen, wenn das Unternehmen dadurch schlechter gestellt wird als Vergleichsunternehmen. Die Veröffentlichung der VPR stellt einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Verrechnungspreispraxis dar. Um eine nachhaltige Hilfestellung für Abgabepflichtige darzustellen, bedarf es allerdings einer dynamischen Anpassung der VPR. Derzeit ist es unklar, wie Entwicklungen auf OECD-Ebene bzw. laufende Weiterentwicklungen der Verwaltungspraxis in den VPR Niederschlag finden werden. Dezember 2010 tipps&trends 19

20 Steuern Steuertipps für Unternehmer tipps&trends skizziert, welche steuerlichen Begünstigungen Unternehmer nutzen sollten und was bei der Vorgehensweise zum Steuersparen jedenfalls zu berücksichtigen ist. Spenden und Lehrlingsförderung Grundsätzlich sind Spenden als freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Aufgrund gesetzlicher Anordnung können jedoch geleistete Spenden an bestimmte Einrichtungen als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Im Zuge des Steuerreformgesetzes 2009 wurde die Gruppe begünstigter Spendenempfänger stark erweitert. Um sicher zu gehen, dass Ihre Spende steuerlich geltend gemacht werden kann, empfiehlt es sich, bereits vor Leistung der Spende, die aktuelle Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Homepage des BMF (bmf.gv.at) unter der Rubrik Steuern Fachinformation Einkommensteuer Absetzbarkeit von Spenden abzurufen. Anstelle der pauschalen steuerlichen Lehrlingsprämie in Höhe von EUR pro Lehrling und Jahr wurde für Lehrverhältnisse, die nach dem 27. Juni 2008 begannen, eine nach Lehrjahren gestaffelte Förderung, die Basisförderung, eingeführt. Sie orientiert sich an der Höhe der tatsächlich ausbezahlten Lehrlingsentschädigung. Anstelle des bisherigen Blum-Bonus zur Förderung zusätzlicher Lehrstellen durch das AMS wird zudem der Neu- bzw. Wiedereinstieg in die Lehrlingsausbildung über eine weitere pauschale Prämie gefördert. Es handelt sich dabei um den Blum-Bonus II. Der Nachfolger der ausgelaufenen Blum-Förderung ist jedoch mit 2010 befristet. Die Basisförderung und der Blum Bonus II sind bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zu beantragen. Sie sollten daher Ihre Lehrverhältnisse hinsichtlich der Möglichkeit von Förderungen bei der Wirtschaftskammer oder dem Finanzamt überprüfen. Für Lehrverhältnisse, die vor 28. Juni 2008 eingegangen wurden, steht noch immer die pauschale steuerliche Lehrlingsprämie von EUR pro Lehrling und Jahr zu. Gewinnfreibetrag Für natürliche Personen besteht mit der Veranlagung 2010 die Möglichkeit, bei der betrieblichen Gewinnermittlung einen Gewinnfreibetrag von 13 Prozent des steuerlichen Gewinnes abzusetzen. Insgesamt sind jedoch höchstens EUR pro Jahr und Person gewinnmindernd heranzuziehen. Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Wenn keine Investitionen getätigt werden, steht trotzdem ein Grundfreibetrag von bis zu EUR, das sind 13 Prozent von EUR, zu. Übersteigt die Bemessungsgrundlage den Betrag von EUR, kann der 13prozentige Gewinnfreibetrag vom übersteigenden Betrag nur insoweit geltend gemacht werden, als begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt werden. Als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten etwa abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren inklusive Gebäude und Mieterinvestitionen oder bestimmte Wertpapiere. Beantragen Sie für Gewinne über EUR daher den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, wenn Sie im Wirtschaftsjahr 2010 in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert haben. Vergessen Sie nicht, Ihre angeschafften Wirtschaftsgüter zu dokumentieren und ein entsprechendes Verzeichnis, getrennt nach körperlichen Anlagegütern und Wertpapieren, zu führen. Dieses Verzeichnis ist dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen. Vorzeitige Abschreibung letztmalige Beanspruchung Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2009 wurde eine vorzeitige Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt. Die Regelung bewirkt ein Abschreibungswahlrecht in 20 tipps&trends Dezember 2010

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