Ehrenamtliche Einzelvormünder gewinnen und begleiten

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1 Ehrenamtliche Einzelvormünder gewinnen und begleiten Fachrunde für Amts- und Abteilungsleitungen Vormundschaft am Dozent: Wolfgang Rüting (JA des LK Warendorf)111 Gast: Bernd Kreissl (JA des LK Potsdam-Mittelmark) Moderation: Dr. Gabriele Drehmel (SFBB) 1

2 Einzelvormundschaft zwischen Wunsch und Wirklichkeit?! 2

3 Die ehrenamtliche Einzelvormundschaft hat laut Gesetzgeber Vorrang vor anderen Vormundschaftsformen. Hervorgehoben wird dies noch durch das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz, das zum 01. Juli 2005 in Kraft trat. In der Wirklichkeit fristet sie jedoch ein Schattendasein, und eine systematische und kontinuierliche Förderung ehrenamtlicher Einzelvormünder/-innen fehlt bislang. Dabei geht es nicht um 'entweder - oder', sondern um 'sowohl - als auch'. Einzelvormundschaften gehören ebenso wie Amtsvormundschaften und Vereinsvormundschaften zum Angebotsspektrum im Bereich Vormundschaften. Hier stellt sich die Frage, wie die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements in dieses Gebiet gelingen kann. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag daher in der Vermittlung praxiserprobter, erfolgreicher Konzepte und Umsetzungsschritte zur Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Einzelvormündern/-innen. Jugendamtsleiter W. Rüting stellt insbesondere das im Landkreis Warendorf umgesetzte entsprechende Konzept der Werbung und des Einsatzes von Einzelvormündern vor - einschließlich erster Erfahrungen und Auswertungsergebnisse. Herr Kreissl berichtete über die ersten Erfolge, Erfahrungen wie auch Stolpersteine bei der Umsetzung ihres Projektes in Potsdam-Mittelmark und schlug vor, in einem gemeinsamen Arbeitskreis qualitätsorientiert miteinander im Fachbereich ( und in Kooperation mit der Justiz) Konzepte und Standards zu entwickeln, welche in den einzelnen Landkreisen, die an dem Thema interessiert sind, an die jeweiligen örtlichen Bedingungen angepasst umgesetzt werden können. Frau Hille vom Landesjugendamt Brandenburg erklärte sich bereit, die Ergebnisse der Diskussionsrunde mitzunehmen in den Landesarbeitskreis der Brandenburger Amtsvormünder und über Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten mit den Fachkräften der einzelnen Landkreise zu beraten. Frau Dr. Drehmel vom SFBB erläuterte die Unterstützungsmöglichkeiten im Fortbildungsbereich durch das SFBB in Kooperation mit entsprechenden Expertinnen, sollten sich entsprechende Bedarfe herauskristallisieren in nächster Zeit. 3

4 Von der Idee zur Praxis Vormundschaften als bürgerschaftliches Engagement im Kreis Warendorf 4

5 Eine Befragung der Mündel ergab folgende Wünsche: 5

6 Themenbereiche: 1.Ideen und fachliche Ausgangsüberlegungen 2.Konzeptentwicklung und Projektgestaltung 3. Praxisentwicklung 4. Perspektiven 6

7 Ideen und fachliche Ausgangsüberlegungen 7

8 Wie gestalten sich die fachlichen Herausforderungen an eine kindorientierte Beratungs- und Unterstützungstätigkeit? UN Kinderrechtskonvention vom / ratifiziert 1992: Recht des Kindes auf Schutz, Fürsorge und Partizipation Subjektstellung von Kindern / Jugendlichen als Träger eigener Rechte Kinder / Jugendliche sind nicht Objekte anderer, sondern Subjekte ihres eigenen Schicksals und als solche uneingeschränkt Träger von Grund- und Menschenrechten. Im Besonderen: 12 UN Kinderrechtskonvention - Die Vorschrift garantiert den Kindern das Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung ihres Willens in allen das Kind berührenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder druch einen Vertreter 8

9 Das neue Kindschaftsrecht: ( ) Sammelbegriff für eine umfangreiche Novellierung unterschiedlicher familienrechtlich relevanter Gesetzesbereiche Leitsätze: Verbesserung der Rechte des Kindes und Förderung des Kindeswohls... Stärkung der Rechtsposition der Eltern sowie Förderung (und Forderung) der elterlichen Autonomie und Eigenverantwortlichkeit... Aufhebung rechtlicher Unterschiede zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern... (BT Drucksache13/4899, Seite 29) 9

10 Ausgangsimpulse: Ab 1996 Fachdiskussionen u. Fachtagungen (LJA Westfalen Lippe / Verein Kinder haben Rechte e.v.) Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform Das Leistungsprofil der Amtsvormünderin und des Amtsvormundes, Überregionaler Arbeitskreis der AmtsvormünderInnen Dresdener Erklärung 2000 Projekt Qualitätsentwicklung im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften Forschungsprojekt Vormundschaften in Deutschland, ISA Entwicklungsprojekt zur Förderung des Einzelvormundschaften ISA Münster, TU Berlin Gemeinsame Arbeitshilfe Vormundschaften der Landesjugendämter 2004 /

11 Merkmale traditioneller Vormundschaftsführung: Vormundschaft als Mündelverwaltung Kind als Objekt Amtsvormundschaft als vorrangiges Organisationsprinzip Hohe Fallzahlen (zwischen 80 und 200) Trennung von Betreuung / Beziehung zum Mündel und administrativer Führung der Vormundschaft Institutionelle Konflikthäufigkeit Ausblendung alternativer Formen des Führens einer Vormundschaft Geringes Rollen-, Haltungs- und Fachverständnis 11

12 Merkmale entwicklungsorientierter Gestaltung der Vormundschaft Kind als Subjekt eigener Rechte und Interessenslagen - 12 UN Kinderrechtskonvention Vormundschaft als Gestaltungsaufgaben (Vom Verwalten zum Gestalten) Beteiligungskonzepte im Kontext Vormundschaft Amtsvormundschaft als eigenständiges, unabhängiges Fachgebiet im Kontext Jugendhilfe. Schwerpunkt Beziehungsarbeit mit dem Kind Klares Rollen- und Haltungskonzept des Vormundes Keine Aufgabentrennung und Verlagerung auf andere Fachdienste Zulassen alternativer Konzepte des Führens einer Vormundschaft, u. a. Berufsund Einzelvormundschaften 12

13 Die Qual der Wahl?! Einzelvormundschaften: Das Amt des Vormundes ist als Einzelvormundschaft konzipiert ( 1773 ff BGB). Die Auswahl erfolgt durch das Vormundschaftsgericht nach Anhörung durch das Jugendamt ( 1779 BGB) Amtsvormundschaften: Ist eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, so kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden b BGB i.v.m. 55 SGB VIII. Die Behörde überträgt einzelnen seiner Mitarbeiter die Führung der Vormundschaft Vereinsvormundschaften: Ein rechtsfähiger Verein kann zum Vormund bestellt werden (1791 a BGB). Die Erlaubnis (Eignungsüberprüfung) erfolgt durch das Landesjugendamt (u.a. planmäßige Werbung von Einzelvormündern). Die Führung der Vormundschaft wird einzelnen Mitarbeitern des Vereins übertragen. Berufsvormünder: Vormundschaften können auch berufsmäßig durch einzelne freiberufliche Fachkräfte z.b. Berufsbetreuer - geführt werden. 13

14 Verteilung: (Vorsichitige Schätzwerte) Einzelvormundschaften 10 % Vereinsvormundschaften 4-5 % Bestellte (Amts-)Vormundschaften ca. 85 % 14

15 Missbrauchserfahrungen Junge Menschen im Kontext bestellter Vormundschaften Vernachlässigung Gewalterfahrungen Verwahrlosung Traumatisierungen Elternkonflikte Beziehungsabbrüche und -Verluste Trennung- und Scheidung subjektive Interessen Institutionenkonflikte Kindeswille und Kindeswohl Rechte der Kinder 15

16 Führen der Vormundschaft 1793 BGB Aufgaben der Vormundschaft Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Die Vormundschaft ist damit der Elterlichen Sorge 1626, Abs. 2 nachgebildet BGB Umfang der Personensorge: Das Recht und die Pflicht des Vormundes für die Person des Mündels zu sorgen, bestimmen sich nach BGB 16

17 Die rechtliche Rolle des Vormundes ( 1793 ff. BGB) ist der elterlichen Sorge ( 1626, Abs.2 BGB) nachgebildet. Die persönliche Beziehung zum Mündel steht dabei im Mittelpunkt der Ausübung der Personensorge Die Beziehungsentwicklung zum Mündel entwickelt sich über die Faktoren Kindeswohl und Kindeswille 17

18 Erwartungen aus Sicht der Kinder Ergebnisse einer Zukunftswerkstatt mit Mündeln Vormund sollte unparteiisch sein Sollte sich mehr Zeit nehmen Vormund sollte mehr Zeit haben Vormund sollte sich die Kritik der Mündel über ihre Situation anhören und versuchen zu verstehen Vormund sollte mehr nachfragen wie es einem geht! Muss hinter dem Kind stehen! Vormund sollte nicht immer bei einer Sache so lange diskutieren. Vormund sollte nicht immer streng nach Regeln und Gesetzen entscheiden! Vormund sollte ideenreicher sein! Sollte viel mit dem Mündel reden und über Probleme diskutieren Vormund sollte auch Nachmittags mal bereit sein, etwas mit den Mündeln zu unternehmen! Vormund muss immer erreichbar sein (Handy). Sollte über Interessen und auch Schwächen bescheid wissen! Er sollte sich auch mehr um die kleinen Kinder kümmern! Mehr Geld für die Mündel bereit stellen Sollte hinter dem evtl. Schein aufmerksam gucken! Jugendlichen auch mal melden! 18

19 Was sagen die Kinder / Jugendlichen selber? Vertrauen, Sicherheit u. Beziehung Schutz Verlässlichkeit und Kontinuität Auseinandersetzung / Konflikt Orientierung u. Lebenschoach Was soll ich tun? Interesse, Wille und Rechte Vermitteln Erkenntnisse aus Zukunftswerkstätten mit Kindern

20 Kritische Reflexion der Vormundschaftspraxis im Kreis Warendorf Stand 2002 Ca. 100 Vormundschaften und Pflegschaften Teilung der Vormundschaftlichen Aufgaben in wirtschaftliche und pädagogische Belange. Doppelte Zuständigkeit. Führen der Vormundschaft im ASD Bestellung einer Fachkraft (Verbot 16 SGB X) Überwiegende Betreuung der Kinder und Jugendlichen durch BSA (einschl. aller Nachteile) Reibungsverluste mit der Abt. AV / Beistandschaften Organisationskonflikte. Die Kinder geraten aus dem Blick. 20

21 Aspekte zur Rollen- / Konzeptbildung des Vormundes Die (Amts)vormundschaft und (Amts)pflegschaft und damit auch die Praxis der Vormundschaft insgesamt, ist kein funktional ergänzender Bereich zu anderen Feldern der Jugendhilfe. Die Amtsvormundschaft ist ein eigenständiges Handlungsfeld in einem schwierigen fachlichen Kontext, nämlich die rechtliche Vertretung, sowie persönliche Begleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, oftmals in Krisen und Konfliktlagen. Das Führen einer Vormundschaft ist an aller erster Stelle Beziehungsarbeit zum betroffenen jungen Menschen und nur sekundär eine Verwaltungstätigkeit. Zu einer an den Betroffenen orientierten Arbeit im Bereich der Amtsvormundschaft gehört vor allem eine angemessene Fallzahlenbelastung und eine gute personelle und sächliche Ausstattung, sowie eine partizipative Grundhaltung der Fachkräfte. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind allerdings nicht nur auf die Hilfe und Begleitung ihres Vormundes angewiesen. Letztlich handelt es sich hierbei nur um einen Teilbereich des Helfersystems das aktiviert wird, wenn Kinder und Jugendliche in Not geraten. Wichtig ist eine gute Kooperation aller beteiligten Professionen, vor allem mit Blick auf die Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendhilfe und die Familiengerichte. Ein ausgewogenes Konzept Vormundschaften und Pflegschaften für Kinder und Jugendliche benötigt ehrenamtliche und freiberufliche Vormünderinnen und Vormünder. 21

22 Einzelvormundschaften: Leitprinzip: Einzelvormundschaft vor Vereinsvormundschaft (Subsidiarität / Nachrangigkeit) vor Amtsvormundschaft. Das Amt der Vormundschaft ist grundsätzlich als Einzelvormundschaft konzipiert. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gehalten, Einzelvormundschaften zu fördern ( 53 SGB VIII i.v.m. 4, Abs. 2 SGB VIII), Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 18./ ) Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention mit Blick auf die Rechte des Kindes ( 12 ) 22

23 Was qualifiziert Einzelvormundschaften / Einzelvormünder? Ehrenamtliche Einzelvormünder sind keine Laien. Sie bringen vielfältige Erfahrungen und Qualifikationen aus ihren beruflichen Hintergründen in die Führung der Vormundschaft hinein. Ehrenamtliche Einzelvormünder investieren viel Zeit für ihre Mündel. In der Regel mehr als Hauptberufler dies tun können. Die Beziehungsintensität zwischen Vormund und Mündel, die Kenntnis vom und über das Kind / den Jugendlichen wird hierdurch nachhaltig gefördert. Die Mündel profitieren von den Ressourcen ihrer ehrenamtlichen Einzelvormünder. Ehrenamtlichen Einzelvormündern ist die persönlichen Beziehung zum Mündel wichtig. Das setzt sich häufig auch nach Erreichen der Volljährigkeit fort. Sie sind konstante Bezugspersonen, die sich durch das Persönliche auszeichnen. Quelle: Abschlussbericht Situation und Perspektiven der Einzelvormundschaft 7/

24 Konzeptentwicklung und Projektgestaltung 24

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27 Zu 1779 BGB Auswahl und Eignung des Vormundes: Kooperationsbereitschaft: Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Fachkräften, Eltern, oder anderen Bezugspersonen Flexibilität: Ausrichtung des Handelns an den persönlichen Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand des Kindes.. Physische und psychische Belastbarkeit: belastende Situation aushalten können Verantwortungsbereitschaft: Treffen von Entscheidungen für wichtige Lebensfragen des Kindes Kenntnis der persönlichen und fachlichen Grenzen: Spannung zwischen eigenen Tun und Einholung fremder Hilfe Respekt vor der Person des Kindes: Wertschätzung gegenüber den Fähigkeiten des Kindes; Förderung der Persönlichkeit des Kindes Selbstverständnis als Interessensvertreter des Kindes: Die Interessen und Rechte des Kindes stehen im Mittelpunkt. Kongruentes Verhalten: Offene Entscheidungsprozesses, Transparenz und Beteiligung der Kinder an allen Fragen. 27

28 Kompetenzentfaltung des Vormundes Vormundschaft als sozpäd. Handeln rechtl. formales Handeln im Kontext der Personensorge Beziehungsgestaltung prof. Kommunikationsgestaltung mit Kindern u. Jugendlichen Psychologische Kenntnisse Rollenentwicklung u. -gestaltung 28

29 Kooperationspartner des Vormundes Familienrichter Vormundschaftsrichter Rechtspfleger Jugendamt - Allgemeiner Sozialer Dienst Fachdienste Schulen HzE Einrichtungen Einrichtungen der Gesundheitshilfe 29

30 Problemfeld 1791 b BGB Neuregelung zum : (1) Ein Amtsvormund soll nicht bestellt werden, wenn ein ehrenamtlicher Vormund zur Verfügung steht Aber: Die Familien- und Vormundschaftsrichter sind in ihrer Bestellpraxis unabhängig. Das Vormündervergütungsgesetz bleibt in Kraft Die Einzelvormundschaft behält den Vorrang vor der Amtsvormundschaft! 30

31 Praxisentwicklung Umsetzung der Konzeptes im vorgesehenen Zeitraum. Erfahrung: Es gibt ernsthaft interessierte Menschen mit der Bereitschaft zur Übernahmen einer Vormundschaft! Aber: Sie erwarten Unterstützung, Beratung und Begleitung. Es bedarf einer sorgfältigen Auswahl und Anbahnung einer Privatvormundschaft, sowohl auf Seiten der Kinder und Jugendlichen wie auch mit Blick auf die potentiellen VormünderInnen. Im ersten Zug werden ca. 7 Vormundschaften vermittelt. In der Regel ist aber der Großteil der Vormundschaften vermittelbar. Der Amtsvormund wird zum Praxisberater. Einzelvormundschaft ist kein Kosten- und Personaleinsparkonzept. Berufsvormünderinnen und vormünder bleiben Partner der Jugendhilfe 31

32 Auftrag Begleitung Weiterbildung Coaching Konzept- u. Projektentwicklung Bausteine Vermittlung Anbahnung Öffentlichkeitsarbeit Schulung / Auswahl 32

33 Rahmenbedingungen für die Förderung ehrenamtlicher Einzelvormundschaft als bürgerschaftliches Engagement. Prinzip des bürgerschaftlichen Engagements als Grundsatz Systematische und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit Schulung und Weiterbildung Kontinuierliche Begleitung Zentrale Ansprechpartner im Jugendamt. Netzwerkarbeit Professionsübergreifende Kooperation 33

34 Konzeptgestaltung zur Werbung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Einzelvormünder / -innen im Kreis Warendorf Öffentlichkeitsarbeit Werbung - Pressemitteilungen - Pressetermine - Auftaktveranstaltung 1. Abend 2. Abend 3. Abend 4. Abend Schulung Einführung Was ist eine Vormundschaft? Was ist zu beachten? Fallbeispiele Sozialpädagogische Aspekte bei der Führung einer Vormundschaft Juristische Aspekte bei der Führung einer Vormundschaft Psychologische Aspekte bei der Führung einer Vormundschaft Vermittlung Einzelvormünder / -innen - Mündel - Berücksichtigung Mündelwunsch - Organisation Kontaktaufnahme pot. Einzelvormund / -vormünderin und pot. Mündel - Stellungnahme an Amtsgericht - Bestellung des / der Ehrenamtlichen Begleitung Coaching der ehrenamtlichen Einzelvormünder / -innen Beratung und Begleitung durch - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Kreis Warendorf (Koordinator Herr Schürmann, Amtsvormünder / -innen) - Kinderschutzbund Kreisverband Warendorf Weiterbildung zu relevanten Themenbereichen 34

35 Bin ich bereit und in der Lage, mich auf Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen meist defizitären und konfliktreichen Lebenslagen einzulassen? Akzeptiere ich die betroffenen Kinder und Jugendlichen zunächst so wie sie sind und erkenne an, dass jeder junge Mensch individuelle Lebenskonzepte entwickeln muss? Bin ich bereit wenn auch professionelle helfende Beziehung einzugehen mit dem Ziel, dem betroffenen jungen Menschen Orientierung und Sicherheit für seinen weiteren Lebensweg zu geben? Bin ich bereit, für die betroffenen Kinder und Jugendliche Verantwortung zu übernehmen und hiermit verbunden zu akzeptieren, dass längere Konfliktperioden und entsprechende Auseinandersetzungen mit dem betroffenen jungen Menschen durchaus zu erwarten sind? Bin ich bereit, mein eigenes Verhalten gegenüber dem betroffenen jungen Menschen kritisch zu reflektieren und eigene Fehlertoleranz zu üben, verbunden mit der Bereitschaft, Fehler zu korrigieren? Bin ich bereit, eine kontinuierliche Beziehung einzugehen, d. h. auch eine übernommene Vormundschaft langfristig zu planen? Bin ich letztendlich bereit, im Zuge der Verantwortungsübernahme auch zu akzeptieren, dass die Schutzverpflichtung (Garantenpflicht) auch auf mich als Vormund übergeht, sobald ich diese Aufgabe übernommen habe? 35

36 Arbeitsschritt Inhalt Anbahnungsprozess Eignungsprüfung d.vormundes Information Beteiligung d. Kindes Welchesr Vormund passt zu welchem Kind? Prinzip: der Bedarf des Kindes ist vorrangig! Der in Aussicht genommene Vormund wird ausführlich informiert und mit allen Informationen zum Kind versorgt. Frage: Bereitschaft? Das Kind wird mit der Möglichkeit einer Einzelvormundschaft vertraut gemacht. Wille des Kindes? Der Erfolg einer Einzelvormundschaft hängt insbesondere von der Bereitschaft des Kindes hierzu ab. 1. Kontakt Erster Kontakt: Vormund und Kind lernen sich persönlich kennen. 1. Eindruck. Der Amtsvormund begleitet das Treffen. Probezeit / Gründungsphase Das Kind gibt den Rhythmus und die Zeit vor. Helfersystem Vertrautmachen mit dem Helfersystem u. Integration in den Helferkontext. Kontrakt / Vereinbarung Back Office Vormundschaft Wie arbeiten beide zusammen. Was sind Ziele und Aufgaben. Was können beide voneinander erwarten? Begleitung d Amtsvormund, Coachingangebot, Fortbildung, Stammttisch, Administration 36

37 stützen Vertrauen fördern Beziehungsraum Vormundschaft Sicherheit schützen fordern / konfrontieren Kontakt Begegnung Prozess 37

38 Professionelle Beziehungsgestaltung Kontakt entwickelt sich an den Nahtstellen zwischen Du und Ich (Buber). Kontakt ist Grenzerfahrung, Abgrenzung und Austausch an den Kotaktflächen. Mit der Zunahme der Kontaktflächen entwickelt sich Begegnung. Begegnung wird also durch eine große Kontaktfläche fundiert. Beziehungen entstehen aus der erlebten Dauer und Verlässlichkeit der Begegnung. In der Beziehung gehe ich davon aus, dass ich bei der nächsten Begegnung beim anderen wieder die vertraute Kontaktfläche antreffe Emotionale Internsität, Nähe und Distanz in der Beziehung regulieren sich in der Interaktion. Symmetrisch Komplementär Prozess ist die Veränderung der Dynamik über eine Zeit- und damit Entwicklungsstrecke. 38

39 Perspektiven Fortsetzung des Konzeptes / Verlagerung aller vermittelbaren Vormundschaften auf Einzelvormünder. Ausbau der Beratung und Unterstützung für Einzelvormünder im Sinne eines Coachings und regelmäßiger Fortbildung ( 53 SGV VIII). Jugendamt als Servicestelle. Darstellung des Rolle und der Aufgaben des Privatvormundes als Möglichkeit bürgerschaftlichen Engagements: Förderung der öffentlichen Verantwortungsübernahme für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen. Evaluation des Praxiskonzeptes mit der Ziel der Fortschreibung ab

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