Bürgerinitiative für HGÜ-Erdkabel

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1 c/o Peter Gosslar Hachenhausen 23 Wolfgang Schulze Bad Gandersheim Tel Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dezernat 33 Göttinger Chaussee 76a Hannover Hachenhausen, 21. Juli 2014 Einspruch zum Planfeststellungsverfahren Bau der 380 kv Freileitung Wahle-Mecklar im Abschnitt B zwischen den USW Lamspringe und Hardegsen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melden wir gegen die vom Vorhabenträger, der Firma TenneT eingereichten Plänen unsere Einsprüche und Bedenken an. Durch den Bau der o.g. Leitung werden viele unserer Mitglieder als Eigentümer und/oder Pächter von Grundstücken betroffen. Eine entsprechende Liste betroffenen Grundstücke und deren Nutzung kann nachgerecht werden. Die Bürgerinnen und Bürgern sind hauptsächlich in den Landkreisen Northeim und Hildesheim berührt mit den Kommunen Einbeck und Bad Gandersheim und ihren jeweiligen Ortsteilen in ihren Rechte tangiert, die wir nachstehend aufzeigen werden. Getreu unserer Namensgebung fordern wir seit jeher, die Trasse Wahle-Mecklar nicht in Wechselstrom, sondern als Gleichstrom auszuführen. Das sollte verlegungstechnisch nicht als Freileitung sondern auf ganzer Strecke als Erdverkabelung geschehen. Hierzu stehen wir felsenfest und werden uns nicht scheuen, gerichtliche Klagen anzustrengen. Darüber hinaus unterstützen wir die von der Politik vorgegebene Energiewende, sehen aber die geplanten Stromleitungsausbaupläne - und nicht nur die o.g. Trasse Wahle-Mecklar - sehr kritisch. 1. Art und Umfang der Betroffenheiten sowie Einwendungspunkte Durch die geplante Bauweise als Freileitung werden folgende Rechte betroffen, die an dieser Stelle nur stichwortartig aufgeführt werden: a) Die Überspannung von Grundstücken führt zu wirtschaftlichen Nachteilen, weil eine Ausweisung z.b. als Bauerwartungsland nicht mehr möglich wird. b) Die zurzeit festgelegten Maststandorte benachteiligen sehr stark die land- und forstwirtschaftlich Nutzung der Grundstücke. GPS gesteuerte Landbewirtschaftungsmaschinen arbeiten erwiesenermaßen gestört und fehlerhaft. c) Beim Bau der Leitung werden diverse Wegerechte in Anspruch genommen. Eine Beschädigung der Feldund Forstwege ist nicht auszuschließen. Die für die Benutzung freigegebenen Gewichtslimitierungen sind niedrig, was insbesondere auch für Brückenbauwerke gilt. 1

2 d) Die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen, sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen reichen in den meisten Fällen nicht zur vollen Kompensation aus. Statt pauschaler Einmalzahlungen sollten für die Inanspruchnahme der Leitungen je nach Nutzung und Durchleitung jährliche Zahlungen erfolgen. e) Durch die vorgesehene Erdverkabelung in der Gemarkung Erzhausen werden wasserführende Schichten und diverse Dränagesysteme berührt und durchkreuzt. Beschädigungen werden oft erst später sichtbar. f) Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektro- und magnetische Spannungsfelder sind trotz Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht auszuschließen. Die Entwickelung des Kultur- und Gesundheitsstandortes Bad Gandersheims steht auf dem Spiel. Alle Maßnahmen zur Förderung der Touristik werden stark eingeschränkt. Arbeitsplätze werden gefährdet. Wegen der o.g. Punkte a bis f sind wir als Bürgerinitiative ganz klar gegen den Bau eine Freileitung. Deshalb verlangen wir eine Erdverkabelung, weil nur dadurch unsere Bedenken ausgeräumt würden. In welcher alternativen Form und auf welcher Linienführung haben wir nachstehend erläutert. 2. Fehlende Notwendigkeit der geplanten Trasse a) Zwar wurde der Bedarf durch das ENLAG in einem parlamentarischen Hauruck-Verfahren festgestellt, aber nach der von der Kanzlerin Merkel proklamierten Energiewende sind grundsätzlich neue Bedingungen auf dem Gebiet der Energieerzeugung und -verteilung eingetreten. b) Durch das NABEG und die damit verbundene Neuimplementierung der sogenannten Netzentwicklungspläne wurden die ENLAG Trassen überwiegend in das Startpaket übernommen, ohne dass deren Sinnhaftigkeit und zwingende Notwendigkeit nochmals überprüft worden wäre. Eine öffentliche Konsultation der Projekte des Startpaketes fand nicht mehr statt. Auch hier wurden zwar die legalen Wege eingehalten, aber die parlamentarische Meinungsbildung entsprach in keinster Weise den gravierenden Auswirkungen auf Mensch und Natur für die kommen-den 80 bis 100 Jahre. c) Durch die inzwischen angelaufenen Pläne zum SUEDLINK wird ganz offensichtlich, dass in unserer betroffenen Region eine doppelte Belastung durch eine weitere Freileitung (wenn auch in diesem Falle in HGÜ) droht. Damit wird erst recht Wahle-Mecklar überflüssig. d) Durch die Abschaltung des AKW Grohnde im Jahr 2021, werden erhebliche Transportkapazitäten frei. Unterstellt man eine Inbetriebnahme von Wahle-Mecklar in gilt es also nur eine Zeitspanne von ca. 4-5 Jahren zu überbrücken. d) Das Braunkohle-Kraftwerk Buschhaus bei Helmstedt, nur ca. 30 km nördlich von Wahle gelegen, wird nach Pressemitteilungen im Jahr 2020 keine eigene Braunkohle mehr verfeuern können, da die Vorräte verbraucht sind. Neben einer sehr deutlichen positiven Reduzierung der C0 2 -Bilanz durch die Abschaltung der Dreckschleuder werden weitere Kapazitäten im Durchleitungsprozess frei. e) Im ENLAG wird die Trasse Wahle-Mecklar als so genannte Durchleitungstrasse mit einem jeweiligen Anfangs- und einen Endstandort definiert. Durch die nachträglich geplanten Anbindungen der Städte Göttingen und Hildesheim ist der o.g. Charakter nicht mehr gegeben. 2

3 f) Durch das beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen I BvR 3193/13 anhängige Verfahren, in dem das ENLAG auf seine Verfassungskonformität geprüft werden soll, werden u.a. auch die obigen Punkte bei der Urteilsfindung mit einfließen. Wir fordern eine neue Trassenführung und eine neue Technikauslegung (HGÜ-Erdkabel), weil dann unsere Bedenken ausgeräumt sein würden. 3. Unpassende Trassenführung im Bereich Bad Gandersheim/Erzhausen a) In den vergangenen 4 Jahren gab es zahlreiche Veranstaltungen, auf denen die geplanten Streckenführungen von Wahle-Mecklar vorgestellt und diskutiert wurden. So gab es seit der Eröffnungskonferenz im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erhebliche Widerstände gegen die Tennet- Pläne, auch gegen die so genannte Vorzugstrasse. b) Durch die diversen Maßgaben wurden zusätzliche Irritationen in den nunmehr neu betroffenen Regionen erzeugt. In unserem Fall wurden durch die Maßgabe 7 plötzlich die Ortschaften Hilbrechtshausen, Beulshausen, Bruchhof, Naensen und Brunsen belastet, wogegen Bad Gandersheim, Kreiensen und Billerbeck sowie das Leinetal bis Einbeck entlastet wurden. Begründet wurde die neue Trassenführung auch damit, dass man nunmehr auch das Pumpspeicherwerk Erzhausen mit in die Wahle- Mecklar Trasse als Blindstromlieferant einbeziehen wollte. Ob dieses willkürliche Vorgehen seitens des Vorhabenträgers zusammen mit der Raumordnungs-behörde allen Anfechtungen im Klageverfahren standhalten wird, bleibt abzuwarten. c) Leider blieben die mehrfach vorgetragenen Wünsche der Bevölkerung und der Bürgerinitiativen unberücksichtigt, die sogenannte Nordanbindung im Bereich des Pumpspeicherwerkes Erzhausen umzusetzen, statt das Dorf mit dicken Freileitungsmasten, Erdübergabestationen und Schaltwerken beinahe in die Zange zu nehmen. Ein weiterer gravierender Vorteil der Nordanbindung besteht darin, dass die kostenintensive Erdverkabelung der Anschlussleitung des PSW entfallen könnte. Die von Tennet vorgetragenen Betroffenheiten der Schutzgüter Mensch und Natur bei der Trassenvariante B01-8 waren objektiv nicht nachzuvollziehen. Eher verwirrend statt aufklärend verhielt es sich mit den digitalen Sichtbarkeitsanalysen, die von Tennet präsentiert wurden. d) Durch die Nordanbindung werden erheblich weniger Menschen belastet, als durch die momentane Trassenführung. Addiert man ganz einfach die Bevölkerungszahlen der betroffenen und nichtbetroffenen Ortschaften zusammen, kann man grob von einem Verhältnis 1:7 ausgehen. Danach rückte die Trasse nur bei der Ortschaft Stroit etwas mehr ins Blickfeld. Dafür gebe es aber eine deutliche Entlastung durch den Rückbau der alten 220 KV-Leitungen, die direkt über das dortige Dorfgemeinschaftshaus führt. e) Durch die Nordanbindung wird dem NOVA-Prinzip Rechnung getragen, weil die alte über den Selter führende 220 KV-Leitung nur auf 380 kv aufgelastet werden müsste. Durch die Auflastung ergeben sich deutliche und unstrittig geringere Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Natur. Bei den Baumaßnahmen geht es nur um gewisse Vergrößerungen und Verbreiterungen, anstatt eines komplett neuen Bauwerkes in bisher unberührter Natur. Die vorstehenden Punkte verstehen wir als schwerwiegende Mängel in der Planung, die, sollten sie nicht nachgebessert werden, zwangsläufig zu Anfechtungsklagen führen. 3

4 Nur durch die Nordanbindung von Erzhausen werden die Stadtgebiete Bad Gandersheim wirksam und nachhaltig entlastet und unsere Bedenken auch erledigt. Sollte der Verfahrensträger zur Nordanbindung keine Nachbesserung vorlegen, sehen wir hierin einen der gravierendsten Mangel in der gesamten Abschnittsplanung. 4. Unzureichende Berücksichtigung von Trassenalternativen Seit dem Bekanntwerden der Tennetpläne wurden von sehr vielen Kommunen und Bürgerinitiativen immer wieder den derzeitigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 mit der geplanten Stromleitung zusammenzuführen (Anlage 1). Hier hätten sich die kürzere Streckenführung und die Synergieeffekte bei der parallel verlaufenden Baudurchführung positiv ausgewirkt. Weitere Vorteile hätten sich durch die herrschenden Eigentumsverhältnisse (Bundeseigentum) ergeben. Es ist bis heute unklar geblieben, warum diese einmalige Chance nicht genutzt wurde, zumal die Trassenbündelung heute sogar per Gesetz gefordert wird. Der gesamte Ablauf wäre einfacher, schneller und für die Bürger akzeptabler verlaufen. Wir verlangen eine erneute Prüfung eines Trassenverlaufs neben der Autobahn. Der Vorhabenträger sollte diese Variante mit allen Vor- und Nachteilen zum Menschen- und Naturschutz neu einreichen. Durch diese Trassenwahl wären wir in unserer Region auch nicht mehr betroffen und nur so auch völlig bedenkenfrei. 5. Fehlende Vergleichbarkeit von Freileitungsmasten und deren Nachteile a) Im Bereich der Ortschaften Dankelsheim/Wetteborn ist die Mitführung einer 110 kv, 16 2/3 Hz Bahnstromleitung auf dadurch höher werdenden Masten geplant. Durch die zusätzliche Traverse erhöhen sich die Masten um ca. 12 Meter. Diese zwar wie oben beschriebene Trassenbündelung widerspricht allerdings dem Bürgerwillen, weil die Bahnstromleitung in ihrer Dimensionierung weniger auffällig ist, als die neu zu errichtenden wesentlich höheren Monstermasten. b) Bis heute ist nicht klar, welche Masttypen die Firma Tennet einsetzen wird. Immer sind die von Tennet in Holland verbauten Betonmasten (Windtrac) im Gespräch. Hier behalten wir uns ebenfalls gerichtliche Schritte offen. c) Durch die Veränderungen unseres Klimas werden die Extremwetterlagen mit orkanartigen Wind- bzw. Sturmböen bis hin zu Tornados laut Auskünften der Experten immer häufiger auch in unserer Region eintreten. Aus plötzlich einsetzender Eisregen kann zum Zusammenbruch der Masten führen. d) Nicht auszuschließen sind zukünftige Anschläge von Terroristen, Fundamentalisten und/oder Separatisten auf das gesamte Leitungssystem. Aus den vorstehend genanten Gründen lehnen wir generell eine Freileitung und insbesondere die hier geplante Wechselstromtrasse Wahle-Mecklar ab. Nur in der Variante HGÜ-Erdkabel fühlten wir uns absolut bedenkenfrei. 4

5 6. Alternativlösungsvorschläge: Der Vorhabensträger sollte die raumplanerisch festgestellte Trassenführung nutzen, um darauf zwischen Wahle-Mecklar den ersten Bauabschnitt des HGÜ-SUEDLINKS zu errichten. Somit würde auch die bisher geleistete Arbeit nicht obsolet (Anlage 2). Die (sehr) teuren Konverterstationen, die jeweils am jeweiligen Ein- und Ausspeisestandorten installiert werden müssen, sollten so flexibel gebaut werden (z.b. in Container), dass sie je nach Baufortschritt und Testphasenbetrieb an anderen Orten wieder einsetzbar sind. Wir haben dazu auch die Bundesnetzagentur in Bonn entsprechend informiert. 7. Allgemeines Fazit: Wenn es nach dem Bürgerwillen gehen würde, würde die Stromleitung Wahle-Mecklar in der jetzigen Fassung nicht gebaut. Es gibt außer dem politisch gewollten internationalen Stromhandel keinen weiteren zwingenden Grund. Die immer weiter fortschreitende Dezentralität in der Stromerzeugung durch die erneuerbaren Energien lässt den derzeitigen üppigen Aus- und Neubau der Stromleitungen stark in Zweifel ziehen. Die immer wieder von den Netzbetreibern avisierten Blackouts sind bisher ausgeblieben, worunter deren Glaubwürdigkeit stark gelitten hat. Dazu zählt auch die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass eine HGÜ-Erdverkabelung technisch noch nicht ausgereift sei. Die HGÜ-Erdverkabelung könnte eine Keimzelle für die weltweit beobachtete deutsche Energiewende sein und werden, weil Deutschland auch ein technisches Faszinosum benötigt. Unsere florierende Volkswirtschaft benötigt eine absolut zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung. Ob allerdings die geplante Freileitung Wahle-Mecklar dazu beiträgt, bleibt sehr stark anzuzweifeln. Mit freundlichem Gruß Peter Gosslar Wolfgang Schulze Anlagen 5

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