Ausbildungsunterlagen zum Erwerb der Sprechfunkberechtigung

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1 Herausgeber: Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg -Kreisbrandinspektor- Am Altstädter See Dieburg Landkreis Darmstadt-Dieburg Verfasser: HLFS Matthias Maurer-Hardt Michael Beck Mario Krapp Frank Schumann Ausbildungsunterlagen zum Erwerb der Sprechfunkberechtigung Stand: Juli

2 Inhaltsverzeichnis Gliederung der Sprechfunkausbildung 1. Einleitung und Lernziele Einleitung Seite 4 Lernziele Seite Das gemeinsame Funknetz der nichtpolizeilichen BOS im Land Hessen 2.1 Allgemeines Seite Gliederungen des gemeinsamen Funknetzes Seite Systembestandteile Seite ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen - mobile Sprechfunkbetriebsstellen - Relaisfunkstellen, Gleichwellenfunk 2.4 Organisation Seite Funkverkehrskreis - Funkverkehrsbereich Funkrufnamensystematik Funküberwachung 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Telekommunikationsrecht Seite BOS-Funkrichtlinie Seite Die Voraussetzungen zum Errichten und Betreiben einer Funkanlage 3.3 PDV/DV 810,,Fernmeldebetriebsdienst" Seite Hinweise für die fernmeldeorganisatorischen, technischen Seite 20 und betrieblichen Aufgaben im Brandschutz, Seite Katastrophenschutz und Rettungsdienst 3.5 Verpflichtungsgesetz Seite Physikalische Grundlagen 4.1 Elektromagnetische Wellen Seite Welle - Frequenz Ausbreitungseigenschaften - Wellenlänge - Reichweite - Wellenbereiche - Kanal Seite Sprechfunklehrgang 1

3 Inhaltsverzeichnis 4.2 Prinzip der drahtlosen Nachrichtenübermittlung Seite Modulation - Demodulation - Funktionsweise eines Funkgerätes der BOS 5. Funkgerätekunde 5.1 Verwendung von BOS-Sprechfunkanlagen Seite Einsatzvoraussetzungen m Wellenbereich Seite Fahrzeugfunkgeräte Seite Handfunkgeräte - Funkmeldeempfänger m Wellenbereich Seite Fahrzeugfunkgeräte - Handfunkgeräte Seite Zubehör Seite Besprechungseinrichtungen - Helmsprechgarnitur - Antennen - Batterien - Stromversorgungen - FMS-Bediengerät 6. Funkbetriebskunde 6.1 Funkrufnamen Seite Sprechfunknachrichten Seite Allgemeines - Arten - Vorrangstufen - Übungsnachrichten - Alarmnachrichten 6.3 Sprechfunkverkehr im gemeinsamen Funknetz Seite Allgemeines - Verkehrsarten - Verkehrsformen 6.4 Durchführung des Sprechfunkverkehrs Seite Allgemeines - Betriebsleitung - Verhalten bei Störungen - Funkbetriebliche Weisung - Einsatzauftrag Sprechfunklehrgang 2

4 Inhaltsverzeichnis 7. Funkübungen 7.1 Überprüfen der Sprechfunkanlage Seite Anwendung von Sprechfunknachrichten Seite Gespräch - Durchsage mit Bestätigung - Durchsage ohne Bestätigung - Zusammenarbeit mit der Zentralen Leitstelle 7.3 Sprechfunkverkehr an der Einsatzstelle Seite Beispiele für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs Seite Kartenkunde 8.1 Bedeutung der Kartenkunde Seite Einsatzgebiete von Karten bei den BOS Seite Definition und Maßstab einer Karte Seite Das Gradnetz der Erde Seite Lagebezugssysteme Seite Das UTM-Gitter Seite Gitterquadrate Seite Die Karte Seite Koordinatenangaben Seite Kartenzeichen Seite Digitalfunk 9.1 Allgemeines Seite Übertragung im analogen und digitalen Funknetz Seite Vergleich der Übertragungsqualität im analogen und digitalen Funknetz Seite Systembestandteile des digitalen Funknetzes Seite Endgeräte Seite Einsatzablauf Seite Betriebsarten Seite Sicherheit im Digitalen Funknetz Seite Operativ Taktische Adresse Seite Fleetmapping Seite Ortsfeste Funkanlagen Seite Benutzerinformationen Endgeräte Digitalfunk Allgemeine Informationen zur Nutzung der Motorola Endgeräte Seite im Digitalfunk (HRT MTP 850 FUG und MRT MTM 800 FUG) Fernmeldeskizzen / Übersicht Gruppenverteilung Seite Sprechfunklehrgang 3

5 Einleitung/ L ernziele Einleitung Der Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst stellen in der Praxis für die Bevölkerung ein durchgängiges Hilfeleistungssystem dar. Die Einrichtungen und Einheiten arbeiten entsprechend den jeweiligen Erfordernissen des Einzelfalles in vielfältiger Form zusammen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Maßnahmen der Gefahrenabwehr beim Auftreten akuter Notsituationen für die Bevölkerung. In solchen Situationen müssen die Einsatzkräfte schnell, zielsicher und sachgerecht handeln. Zur Abstimmung der Maßnahmen sind sichere Kommunikationswege erforderlich. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, Missverständnisse zu vermeiden. Sprechfunk mit den dazugehörenden Funkgeräten ist ein Hilfsmittel, das diesen Erfordernissen entspricht und damit zur Einsatzlenkung unverzichtbar geworden ist. Diese Tatsache führt zu der Erkenntnis, dass Geräte und Anlagen dieser Art nicht nur ein Hilfsmittel für Führungskräfte sind. Sichere und zuverlässige Sprechfunkverbindungen sind daher mitentscheidend über den Erfolg jeder Einsatztätigkeit. Das bedeutet: Die Einsatzkräfte müssen lernen, als Sprechfunkerinnen und Sprechfunker in den Einheiten der Gefahrenabwehr mit den eingesetzten Funkgeräten Nachrichten zu übermitteln. Voraussetzung zur Ausbildung: Der für die Ausbildung Verantwortliche muss für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer den Nachweis über folgende Voraussetzungen prüfen: 1. Erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung des jeweiligen Fachdienstes. 2. Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz. S prechfunklehrgang 4

6 Einleitung/ L ernziele Lernziele 1. Allgemeines Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer - die Organisation und die wesentlichen Systembestandteile des gemeinsamen Funknetzes der nichtpolizeilichen BOS in Hessen darstellen können, - einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Dienstvorschriften beachten können, - Grundbegriffe der Funktechnik und die Wirkungsweise der Funkwellen erklären können, -Sprechfunkgeräte und Zubehörteile bestimmen und die Geräte im praktischen Dienst bedienen können und - die Verkehrsabwicklung nach den geltenden Vorschriften durchführen können. Durch die in der Sprechfunkausbildung gewonnenen Kenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten werden die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer in die Lage versetzt und berechtigt, Funkgeräte der BOS zu bedienen. 2. Das gemeinsame Funknetz der nichtpolizeilichen BOS im Land Hessen Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer - die Gliederung und die Aufgaben des gemeinsamen Funknetzes aufzählen können, - die Arten der Leitstellen aufzählen und die unterschiedlichen Aufgaben der * Leitfunkstelle * Zentralen Leitstelle erklären können, - die Systembestandteile * Ortsfeste Sprechfunkbetriebsstelle * Mobile Sprechfunkbetriebsstelle * Relaisfunkstelle erklären können und - die organisatorischen Begriffe und Einrichtungen * Funkverkehrskreis * Funkverkehrsbereich * Funkrufnamensystematik * Funküberwachung erklären können. S prechfunklehrgang 5

7 Einleitung/ L ernziele 3. Rechtliche Grundlagen Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer - wesentliche Aussagen der gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Regelungen des Fernmeldewesens * Telekommunikationsrecht * BOS-Funkrichtlinie * PDV/DV 810 "Fernmeldebetriebsdienst" * Hinweise für die fernmeldeorganisatorischen, -technischen und -betrieblichen Aufgaben im Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst * Verpflichtungsgesetz aufzählen können - die Rechtsposition des Bedienungspersonals darstellen und Eingriffsbefugnisse der Ordnungsbehörden aufzählen und - die Voraussetzungen zum Errichten und Betreiben einer Funkanlage aufzählen können. 4. Physikalische Grundlagen Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer - Grundbegriffe der Funktechnik * Welle * Frequenz * Wellenlänge * Wellenbereich * Kanal erklären können, - das Prinzip der drahtlosen Nachrichtenübermittlung darstellen und - die Ausbreitungseigenschaften der Funkwellen erläutern können. 5. Funkgerätekunde Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer - die Verwendung und Einsatzvoraussetzungen von BOS-Sprechfunkanlagen aufzählen - Gerätetypen des 4-m und des 2-m Wellenbereiches aufzählen und die Bedienelemente beschreiben können und - Zubehörteile aufzählen und ihre Verwendungsmöglichkeit darstellen können. S prechfunklehrgang 6

8 Einleitung/ L ernziele 6. Funkbetriebskunde Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer - Arten der Nachrichten unterscheiden und aufzählen können, - das Abfertigen der Nachrichten nach Vorrangstufen beachten und durchführen können, - die Aufgaben der Betriebsleitung und der nachgeordneten Betriebsleitung darstellen und erklären können, - die funkbetriebliche Weisungsbefugnis beachten können, - die grundsätzlichen Unterschiede der Verkehrsformen * Linienverkehr * Sternverkehr * Kreisverkehr * Querverkehr beschreiben können, - den technischen Aufbau der Verkehrsarten * Richtungsverkehr * Wechselverkehr * Gegenverkehr beschreiben können, - bei Störungen die erforderlichen Maßnahmen durchführen können, - den Relaisbetrieb beschreiben und durchführen können, - das Prinzip der stillen und lauten Alarmierung darstellen können und - Übungsnachrichten richtig anwenden können. 7. Praktische Funkübungen Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer - Sprechfunkanlagen zusammenstellen, in Betrieb nehmen und bedienen können, - die Notwendigkeit sorgfältiger Behandlung und Pflege erklären, - den Sprechfunkverkehr durch den Anruf eröffnen können, - den Sammelruf durchführen können, - eine Nachricht bei Notwendigkeit "blind" befördern können, - Meldungen abfassen und - den Sprechfunkverkehr mit der Zentralen Leitstelle und an der Einsatzstelle durchführen können. 8. Kartenkunde Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer die bei der Feuerwehr verwendeten Karten selbstständig einsetzen können. S prechfunklehrgang 7

9 Einleitung/ L ernziele 9. Digitalfunk Nach Abschluss der Sprechfunkausbildung sollen die Lehrgangsteilnehmerin und der Lehrgangsteilnehmer die Grundlagen des Digitalfunknetzes der BOS, wie - die Komponenten und den grundsätzlichen Netzaufbau aufzählen können, - die Betriebsarten im Digitalfunknetz * TMO Trunk Mode Operation * DMO Direct Mode Operation erklären können, - die Rufarten * Gruppenruf * Einzelruf * Zielruf erklären können und - die Gruppenbildung im Digitalen Funknetz erklären können. S prechfunklehrgang 8

10 Gem einsam esfunknetz Funknetz des Landes Hessen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Betriebskanäle F/R: 503 LFuSt Kassel KS (Lkr.) F: 498 R: 493 LFuSt Kassel F/R: 494 ZLSt Waldeck-Frankenberg KB C KS ESW F/R: 489 F: 464 R: 471 LFuSt Wiesbaden F/R: 498 RÜD F: 502 R: 413 F/R: 487 F/R: 462 ZLSt Lahn-Dill ZLSt Limburg-Weilburg LM ZLSt Rheingau-Taunus LFuSt Darmstadt WI LDK F/R: 413 ZLSt Lahn-Dill F/R: 499 ZLSt Hochtaunus F/R: 503 MTK F/R: 463 GG HG ZLSt Main-Taunus ZLSt Groß-Gerau F/R: 492 MR F/R: 467 S prechfunklehrgang Gießen HP F/R: 502 FB F OF F: 501 K/R: 469* OF (Lkr.) F/R: 494 DA DA (Lkr.) ERB F/R: 412 VB HU HR HEF F/R: 469 S prechfunklehrgang F: 352 GI F/R: 470 R: 500 Fulda F/R: 500 FD ZLSt Vogelsberg F: 506 C.28 LFuSt Gießen 497 LFuSt Gießen R: 471 F/R: 471 F: 494 (Di) R: 413 (Da) ZLSt Bergstrasse ZLSt Waldeck-Frankenberg ZLSt Marburg-Biedenkopf C F/R: 508 ZLSt Wetterau ZLSt Dietzenbach ZLSt Dieburg F/R: 493 ZLSt Odenwald ZLSt Schwalm-Eder F/R: 496 ZLSt Main-Kinzig F: 465 R: 410 LFuSt Frankfurt Legende: F/R: F: 359 R: 497 ZLSt Hersfeld-Rotenburg LFuSt Fulda LFuSt Offenbach ZLSt Werra-Meißner LFuSt Fulda Kanal fü r Feuerwehr, KatS und Rettungsdienst F: Kanal fü r Feuerwehr und KatS R: Kanal fü r Rettungsdienst K/R: KatS-Ausweichkanal, genutzt fü r Rettungsdienst Kanal des Rettungshubschraubers *: vorläufiger Kanal Stand 11/2006 Alle Kanäle ohne Tonrufsteuerung Angabe unterhalb der Kanalnummer: Name der Leitfunkstelle (LFuSt) bzw. Leitstelle (ZLSt) Farblich gekennzeichnete Bereiche: Zuständigkeitsbereiche der Leitfunkstellen S prechfunklehrgang 15

11 Gem einsam esfunknetz 2. Das gemeinsame Funknetz der nichtpolizeilichen BOS im Land Hessen 2.1 Allgemeines Das gemeinsame Funknetz ist eine landeseigene Einrichtung für den nichtöffentlich beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Es dient dem Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst im Land Hessen zur Alarmierung und Lenkung von Einsatzkräften. 2.2 Gliederung des gemeinsamen Funknetzes Der Aufbau des gemeinsamen Funknetzes gliedert sich in: - 25 Zentrale Leitstellen (davon 7 Leitfunkstellen) mit den jeweils dazugehörenden Funkverkehrskreisen - 7 Funkverkehrsbereiche mit mehreren Funkverkehrskreisen und jeweils einer Leitfunkstelle als organisatorischem und funkbetrieblichem Mittelpunkt. 2.3 Systembestandteile Sprechfunkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden nach dem Verwendungszweck bezeichnet als: - ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen - mobile Sprechfunkbetriebsstellen - Relaisfunkstellen Ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen sind in den Zentralen Leitstellen, in Gebäuden der Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben und den Rettungswachen installiert. Mobile Sprechfunkbetriebsstellen sind in Fahrzeuge eingebaute Mobilfunkgeräte sowie Handfunkgeräte. Relaisfunkstellen sind Zwischenfunkstellen zur Vergrößerung der Reichweite. Die erzielten Reichweiten verstehen sich jeweils als die größtmögliche Entfernung zwischen einer sendenden und den empfangenden Sprechfunkbetriebsstellen. Im gemeinsamen Funknetz des Landes Hessen werden alle Sprechfunknachrichten über Relaisfunkstellen übermittelt. Betriebsrelaisfunkstellen des gemeinsamen Funknetzes sind in den Landkreisen Systembestandteile einer Gleichwellenfunktechnik (GFT). In den kreisfreien Städten kommen Einzelrelaisfunkstellen zum Einsatz. S prechfunklehrgang 9

12 Gem einsam esfunknetz Steuerung der Relaisfunkstellen Die Art und Weise der Steuerung einer Relaisfunkstelle ist zugleich ein Unterscheidungsmerkmal für die verschiedenen Betriebsverfahren. Bei den Betriebsverfahren mit Relais-Schaltung 1 oder Relais-Schaltung 3 (RS 1 oder RS 3) ist der Steuervorgang eine Verbindung zwischen dem Empfängerausgang und dem Sendereingang der Relaisfunkstelle. Steuersignal für das RS 1-Verfahren ist die in den Empfänger einfallende Trägerwelle. Für das RS 3-Verfahren ist der in den Empfänger einfallende Tonruf I das Steuersignal. Das Halten der Verbindung zwischen Empfängerausgang und Sendereingang ist zeitlich begrenzt. Bei der Relais-Schaltung 1 bleibt die Verbindung während der Einfallzeit einer Trägerwelle bestehen. Bei der Relais-Schaltung 3 wird eine bestehende Sprechfunkverbindung nach ca. 45 sec. automatisch getrennt. Für die Gleichwellenfunkumsetzer (GFU) ist die einfallende Trägerwelle das Steuersignal. Gleichwellenfunktechnik (GFT) ermöglicht eine größere Sicherheit bei der Übertragung der für Alarmierung und Lenkung der Einheit notwendigen Nachrichteninhalte. Insbesondere die Vorrangigkeit für eine Übertragung der Mehrtonfolgen bei stiller oder lauter Alarmierung ist gewährleistet. S prechfunklehrgang 10

13 Gem einsam esfunknetz Prinzip der Gleichwellenfunktechnik Gleichwellenfunk ist das gleichzeitige Aussenden gleicher Nachrichteninhalte über mehrere Sender. Dabei entsteht ein sogenanntes Gleichwellenfunkfeld. In einem Gleichwellenfunkfeld werden u.a. ortsabhängige Unterversorgungen eines Senders durch eine ergänzende Versorgung eines benachbarten Senders ausgeglichen (Überlappung). Somit kann die Funkversorgung eines Funkverkehrskreises verbessert werden. Das Sendesignal einer beweglichen Sprechfunkbetriebsstelle wird fast immer von den Empfängern mehrerer GFU aufgenommen. Alle empfangenen Signale werden automatisch bewertet, damit nur das beste Signal übertragen wird. Zu diesem Zweck wird die Sendeleistung der GFU empfangsabhängig geregelt. Das bedeutet, ein schwaches Signal wird mit niedriger und ein gutes Signal mit hoher Sendeleistung zum Empfänger der Gleichwellenfunk-Zentralstation (GFZ) übertragen. Damit ist auch hier der prinzipiell beste Empfangsweg erreicht. Eine Besprechungseinrichtung und das Bedienfeld für die GFZ zur technischen Überwachung und Fernsteuerung der GFZ und GFU befinden sich in der jeweils dazugehörenden Zentralen Leitstelle. S prechfunklehrgang 11

14 Gem einsam esfunknetz 2.4 Organisation Ein Funkverkehrskreis wird durch die Gesamtheit der in einem bestimmten Gebiet auf einem Funkkanal zugelassenen Funkbetriebsstellen gebildet. Im gemeinsamen Funknetz gehört mindestens eine Relaisfunkstelle bzw. ein Gleichwellenfunksystem dazu. Der organisatorische und funkbetriebliche Mittelpunkt ist eine Zentrale Leitstelle. Ein Funkverkehrsbereich wird durch eine organisatorische und funkbetriebliche Zusammenfassung mehrerer Funkverkehrskreise gebildet. Der organisatorische und funkbetriebliche Mittelpunkt ist eine Leitfunkstelle. S prechfunklehrgang 12

15 Gem einsam esfunknetz Der Zentralen Leitstelle obliegt -die Entgegennahme und unverzügliche Behandlung aller Notrufe, Notfallmeldungen, sonstiger Hilfeersuchen und Informationen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst und die Erteilung von Auskünften, - die Alarmierung der Einsatzkräfte und -einheiten nach dem jeweiligen Einsatzplan, - die Lenkung und Dokumentation aller Einsätze des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes im Zuständigkeitsbereich, insbesondere die Entgegennahme von Status- und Lagemeldungen, die Nachforderung von Einsatzkräften und -mitteln, die Vornahme von Benachrichtigungen, das Bereitstellen von Informationen und die fernmeldemäßige Führung von Einsatzkräften und -mitteln, - die Sicherstellung und Abstimmung der Zusammenarbeit mit benachbarten Zentralen Leitstellen, Polizeidienststellen, Versorgungsbetrieben, Forstverwaltungen, Krankenhäusern, ärztlichen Notfallvertretungsdienst und anderen Stellen, - das Führen des Bettennachweises und - die Abgabe von Meldungen über besondere Vorkommnisse und Schadensfälle. - die Ausübung der Funküberwachung im gemeinsamen Funknetz des Landes Hessen Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Zentrale Leitstelle mit den notwendigen Fernmelde-, Notruf-, Alarmierungs- und Dokumentationseinrichtungen ausgestattet. In den Funkverkehrskreisen des gemeinsamen Funknetzes ist die Zentrale Leitstelle eine der zuständigen Leitfunkstelle nachgeordnete Betriebsleitung. Funküberwachung ist Aufgabe der Betriebsleitung. Hierzu gehören die Überwachung der Sprechfunkdisziplin sowie die technische Überwachung des Sprechfunkbetriebes. Im gemeinsamen Funknetz werden diese Aufgaben wie folgt wahrgenommen: In den Funkverkehrsbereichen und in den Funkverkehrskreisen überwachen die dem Hessischen Ministerium des Innern (HMdI) nachgeordneten Betriebsleitungen die Einhaltung der Funkdisziplin. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernehmen sie auch technische Überwachungsaufgaben. Für alle Funkverkehrsbereiche übernimmt die Fernmeldeleitstelle der Hessischen Polizei die Überwachung der Funkdisziplin sowie technische Überwachungsaufgaben. Über die Ergebnisse der Überwachungstätigkeit wird dem HMdI regelmäßig berichtet. Voraussetzung für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des gemeinsamen Funknetzes sind bestimmte fernmelderechtliche, gerätetechnische und bedienungstechnische Voraussetzungen zu erfüllen. Telekommunikationsrechtliche und gerätetechnische Voraussetzungen Für die Errichtung und den Betrieb einer Sprechfunkanlage ist eine Frequenzzuteilung bei der zuständigen Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) einzuholen. Einzelheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Antrags- und Genehmigungsverfahren, sind in der Funkrichtlinie BOS verbindlich geregelt. Mit der Erfüllung dieser telekommunikationsrechtlichen Voraussetzungen sind gleichzeitig gerätetechnische Voraussetzungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund kann eine Betriebserlaubnis nur für solche Sprechfunkanlagen erteilt werden, die für das gemeinsame Funknetz zugelassen sind. S prechfunklehrgang 13

16 Gem einsam esfunknetz Bedienungstechnische Voraussetzungen Die sach- und praxisgerechte Errichtung der Sprechfunkbetriebsstellen ist eine unverzichtbare Voraussetzung. Hierfür müssen die Betreiberin und der Betreiber die Verantwortung übernehmen. Darüber hinaus ist das Bedienungspersonal für die sach- und praxisgerechte Handhabung verantwortlich. Für die Einstellung der ortsfesten und mobilen Sprechfunkbetriebsstellen gilt: Betriebskanal - G / U (Funkverkehrskreis DA/DI G / U ) Eine andere Einstellung erfolgt nur im Rahmen einer funkbetrieblichen Weisung. S prechfunklehrgang 14

17 R echtlichegrundlagen zuständige Außenstelle Bundesnetzagentur (BNetzA) S prechfunklehrgang 21

18 R echtlichegrundlagen Auszüge aus der PDV/DV 810 Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Vorschrift gilt für den Fernmeldebetriebsdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Für das Betreiben von Fernmeldeverbindungen gelten u. a. - fernmelderechtliche Bestimmungen - Verschlusssachenanweisung - Dienstvorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchführung des Fernmeldeverkehrs bei besonderen Anlässen wie Katastrophen, Alarm- und Verteidigungsfall erfordert ggf. zusätzliche Regelungen. 1.2 Aufgaben und Gliederung Der Fernmeldebetriebsdienst hat die Aufgabe, dienstliche Nachrichten sicher und schnell über Fernmeldeverbindungen zu befördern. Fernmeldeverbindungen sind in Fernmeldenetzen zusammengefasst und können in - Netzebenen - Netzgruppen - Verkehrsbereiche - Verkehrskreise unterteilt werden. Der Fernmeldeverkehr wird durch Fernmeldebetriebsstellen abgewickelt. 1.3 Betriebsleitung Die Betriebsleitung wird durch den Bundesminister des Innern und die Innenminister/ - senatoren der Länder für ihren Bereich ausgeübt. In Grundsatzfragen ist der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Innenminister/-senatoren der Länder zusätzlich für die Vertretung der BOS gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zuständig. Die Betriebsleitung ist insbesondere zuständig für - Einhaltung der Bestimmungen dieser Vorschrift und aller rechtlichen Bestimmungen des Fernmeldebetriebs - Erlass von Zusatzregelungen für ihren Bereich - Einteilung nachgeordneter Betriebsleitungen - Erstellung und Herausgabe von Betriebsunterlagen - Zuteilung der Kennzeichen und/oder Rufzeichen/-namen - Überwachung des Fernmeldebetriebs S prechfunklehrgang 22

19 R echtlichegrundlagen Nachgeordnete Betriebsleitungen sind im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung verantwortlich und weisungsbefugt. Aufgaben wie - erste Verbindungsaufnahme - Wiedereröffnung des Fernmeldeverkehrs nach Unterbrechungen - Einhalten der Fernmeldedisziplin - Beendigung des Fernmeldeeinsatzes nach Weisung des taktischen Führers können auch der mit der Leitung des Fernmeldeverkehrs beauftragten Fernmeldebetriebsstelle übertragen werden. 1.4 Fernmeldesicherheit Fernmeldesicherheit wird erreicht durch Maßnahmen, die verhindern, dass - Unbefugte, schutzbedürftige Informationen aus dem Fernmeldeverkehr gewinnen - der Fernmeldeverkehr gestört wird 2. Dienstbetrieb 2.1 Dienstanweisung Einzelheiten des Dienstbetriebes für Fernmeldebetriebsstellen sind unter Beachtung dieser Vorschrift in einer Dienstanweisung zu regeln. 2.2 Betriebsaufsicht Versehen bei einer Fernmeldebetriebsstelle mehrere Bedienstete gleichzeitig Dienst, ist eine Betriebsaufsicht einzusetzen. Die Betriebsaufsicht ist u. a. verantwortlich für - den Einsatz und die Betriebsbereitschaft der Fernmeldebetriebsstelle - alle Meldungen über den Einsatz und die Betriebsbereitschaft, Verbindungsaufnahme oder Änderung der Fernmeldeanlage - zeit- und formgerechte Behandlung der Nachrichten - ordnungsgemäßen Ablauf des Dienstbetriebes - vorschriftsmäßige Durchführung des Fernmeldeverkehrs einschließlich der Aufgabe von diesbezüglichen Nachrichten (Betriebsmitteilungen) - Einhaltung der VS-Anweisung und Fernmeldesicherheitsbestimmungen 2.3 Betriebspersonal Fernmeldezentralen sind nur mit speziell geschultem Betriebsperson zu besetzen. Soweit Fernmeldestellen vom Benutzer selbst betrieben werden, ist er hierzu in die Bedienung der Geräte einzuweisen und über die Bestimmungen dieser Vorschrift zu unterrichten. Ausnahmen sind durch die Betriebsleitung zu regeln. S prechfunklehrgang 23

20 R echtlichegrundlagen 2.4 Betriebszeiten Fernmeldebetriebsstellen müssen durchgehend erreichbar sein. Ausnahmen werden von der Betriebsleitung im Einvernehmen mit dem taktischen Führer festgelegt. 2.5 Betriebsunterlagen Betriebsunterlagen sind alle Unterlagen, die benötigt werden zur - Regelung des Dienstbetriebes - Dokumentation und Nachweisung - Betriebsanalyse Fernmeldebetriebsstellen sind, soweit erforderlich, mit folgenden Betriebsunterlagen auszustatten: Vorschriften, Dienstanweisung, Betriebsbuch, Nachweisung, Quittungsbuch, Störungsbuch, Funkplan, Fernmeldeskizzen, Kennzeichen-/Rufzeichen-/-namen-/-Verzeichnisse, Weitergabe-, Verteiler- und Steuerungspläne, Bedienungsanleitung, Nachrichtenvordrucken, Dienstbehelfen. Das Betriebsbuch kann handschriftlich geführt oder durch Verwendung technischer Mittel ergänzt/ersetzt werden. 2.6 Betriebsstörungen Der Ausfall einer Fernmeldebetriebsstelle, Störungen der Fernmeldeverbindungen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung und die Wiederaufnahme des Fernmeldever kehrs sind zu melden. Das Benachrichtigungsverfahren wird durch die Betriebsleitung festgelegt. 3. Nachrichten 3.1 Aufgabenberechtigung BOS sowie deren Dienststellen, Einrichtungen und Einheiten sind aufgabeberechtigt für Nachrichten, die über eigene Fernmeldeverbindungen befördert werden sollen. Die Aufgabe von Nachrichten zur Beförderung über Fernmeldeverbindungen anderer BOS ist nur dann statthaft, wenn sich die Notwendigkeit hierzu aus der Zusammenarbeit ergibt. S prechfunklehrgang 24

21 R echtlichegrundlagen In Ausnahmefällen dürfen Nachrichten an bzw. von Behörden, Organisationen oder Institutionen, die nicht zu den BOS gehören, über Fernmeldeverbindungen der BOS befördert werden, wenn dies im dringenden öffentlichen Interesse ist und Aufgeber bzw. Empfänger BOS sind. Zweifel an der Aufgabeberechtigung sind vor Annahme der Nachricht zu klären. Der Aufgeber bestimmt - Art - Vorrangstufe - VS-Einstufung - Maßnahmen zur Sicherung der Nachricht. 3.2 Arten von Nachrichten Es werden unterschieden: - formlose Nachrichten als Gespräch (G), Durchsage (D), Fernkopie (K), Notiz (N) - formgebundene Nachrichten als Spruch (Sp), Fernschreiber (Fs), Funktelegramm (Ft), Telebild (Tb) Formlose Nachrichten dienen dem unmittelbaren Informationsaustausch. Sie sind von den Fernmeldebetriebsstellen grundsätzlich nicht nachzuweisen. Formgebundene Nachrichten sind in der Urschrift als Text oder Bild vorliegende Nachrichten. Sie sind von den Fernmeldebetriebsstellen nachzuweisen. 3.3 Vorrangstufen Nachrichten werden nach Vorrangstufen eingeteilt in - Einfach-Nachrichten (eee) - Sofort-Nachrichten (sss) - Blitz-Nachrichten (bbb) - Staatsnot-Nachrichten (aaa) Einfach-Nachrichten erhalten vom Auftraggeber keinen Vermerk. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs abgefertigt. Sofort-Nachrichten sind dringende Nachrichten, die vom Aufgeber mit dem Vermerk Sofort gekennzeichnet werden. Als Sofort sind nur solche Nachrichten zu bezeichnen, bei denen eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt und jede Verzögerung nachteilige Folgen mit sich bringen würde. Sie sind in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch vor Einfach-Nachrichten abzufertigen. Bestehender Verkehr wird nicht unterbrochen. Blitz-Nachrichten sind sehr dringende Nachrichten, die vom Aufgeber mit dem Blitz gekennzeichnet werden. Blitz-Nachrichten sind nur aufzugeben - zum Schutz menschlichen Lebens - zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen oder bei Katastrophen - im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Vermerk S prechfunklehrgang 25

22 R echtlichegrundlagen Sie sind in der Reihenfolge ihres Eingangs vor Sofort- und Einfach-Nachrichten abzufertigen. Bestehender Verkehr niederer Vorrangstufen ist zu unterbrechen. Staatsnot-Nachrichten sind vom Aufgeber mit dem Vermerk Staatsnot zu kennzeichnen. Sie sind in der Reihenfolge ihres Eingangs vor allen anderen Nachrichten abzufertigen. Bestehender Verkehr niederer Vorrangstufen ist zu unterbrechen. Staatsnot-Nachrichten dürfen nur von - der Bundesregierung - den Landesregierungen aufgegeben werden. 4. Fernmeldeverkehr 4.1 Verkehrsarten Verkehrsarten sind von den technischen Möglichkeiten abhängige Verfahren des Nachrichtenaustausches. Es werden unterschieden: - Richtungsverkehr - Wechselverkehr - Gegenverkehr Beim Richtungsverkehr kann nur gesendet oder empfangen werden. Beim Wechselverkehr kann abwechselnd gesendet und empfangen werden. Beim Gegenverkehr kann gleichzeitig gesendet und empfangen werden. 4.2 Verkehrsformen Die Verkehrsformen bestimmen das Zusammenwirken von Fernmeldebetriebsstellen in den Fernmeldenetzen. Es werden unterschieden: - Linienverkehr - Sternverkehr - Kreisverkehr - Querverkehr Im Linienverkehr sind am Nachrichtenaustausch nur zwei Fernmeldebetriebsstellen beteiligt. Im Sternverkehr tauschen mehrere Fernmeldebetriebsstellen mit einer gemeinsamen Gegenstelle mit Leitfunktion (Sternkopf) Nachrichten aus. Im Kreisverkehr können mehrere Fernmeldebetriebsstellen gleichberechtigt Nachrichten austauschen. Es ist eine Fernmeldebetriebsstelle mit der Leitung zu beauftragen. Im Querverkehr findet ein Nachrichtenaustausch zwischen Fernmeldebetriebsstellen verschiedener Verkehrsbereiche/-kreise statt. Querverkehr kann vorbereitet oder unvorbereitet erfolgen. S prechfunklehrgang 26

23 R echtlichegrundlagen 4.3 Abwicklung Der Fernmeldeverkehr ist diszipliniert und so kurz wie möglich abzuwickeln. 4.4 Unterbrechung Fernmeldeverkehr darf nur unterbrochen werden - zur Beförderung von Blitz- und Staatsnotnachrichten - bei Störungen 4.5 Übungen Übungsnachrichten sind mit dem besonderen Vermerk Übung zu kennzeichnen. Weitergehende Regelungen sind durch die Übungsleitung im Einvernehmen mit der Betriebsleitung im Einzelfall festzulegen. Außerdem ist während der Übung in gewissen Zeitabständen auf den Übungsverkehr hinzuweisen. Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen Vermerk Tatsache zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den Übungsverkehr. 4.6 Überwachung Der Fernmeldeverkehr ist zu überwachen zum - Gewinnen fernmeldetaktischer Nutzinformationen - Sammeln fernmeldebetrieblicher Erkenntnisse - Aufrechterhalten der Fernmeldedisziplin 7. Durchführung des Sprechfunkverkehrs 7.1 Allgemeines Der Sprechfunkverkehr wird von Sprechfunkbetriebsstellen durchgeführt. Sprechfunkbetriebsstellen sind - Sprechfunkzentralen - Sprechfunkstellen 7.2 Direktbetrieb Der Sprechfunkverkehr wird durch den Anruf eröffnet; er besteht aus - Rufnamen/-zeichen der Gegenstelle(n) - dem Wort von - dem eigenen Rufnamen/-zeichen - gegebenenfalls der Ankündigung der Nachricht - und der Aufforderung kommen S prechfunklehrgang 27

24 R echtlichegrundlagen Auf weitere Ausführungen wird an dieser Stelle verzichtet und auf die Ausführungen und Beispiele in Block 7 verwiesen. Stehen Rufsysteme oder Funkmeldesysteme zur Verfügung, können sie Anruf Anrufantwort Identifizierung Steuerungsvorgänge Zustandsmeldungen ersetzen oder verkürzen Sie können fester Bestandteil der Sprechfunkeinrichtung, -anlage oder Zusatzausstattung sein. 7.3 Relaisbetrieb Sprechfunkrelaisstellen sind einzusetzen zur - Vergrößerung der Reichweite - Überleitung in einer anderen Sprechfunkverkehrsbereich/-kreis Die Durchführung des Sprechfunkverkehrs im Relaisbetrieb erfolgt wie im Direktbetrieb. 7.4 Funkalarmierung Die Funkalarmierung ist ein Verfahren zur - Alarmierung von Führungs- und Einsatzkräften als stiller Alarm - Steuerung von Sirenen als lauter Alarm über Sprechfunkverbindungen im Richtungsverkehr. Beim stillen Alarm werden die ausgesendeten Signale durch Meldeempfänger optisch und akustisch angezeigt. Beim lauten Alarm werden die ausgesendeten Signale durch ortsfeste Empfangsfunkanlagen ausgewertet und in Steuerungssignale zur Auslösung von Sirenen umgesetzt. S prechfunklehrgang 28

25 R echtlichegrundlagen Buchstabiertafel Grundsätzlich ist das Inlandalphabet zu verwenden. Im Fernmeldeverkehr zu militärischen Dienststellen und im Warndienst wird das internationale Alphabet angewandt. Buchstabe Inland International A Anton Alpha Ä Ärger B Berta Bravo C Cäsar Charlie CH Charlotte D Dora Delta E Emil Echo F Friedrich Foxtrott G Gustav Golf H Heinrich Hotel I Ida India J Julius Juliett K Kaufmann Kilo L Ludwig Lima M Martha Mike N Nordpol November O Otto Oscar Ö Ökonom P Paula Papa Q Quelle Quebec R Richard Romeo S Samuel Sierra SCH Schule T Theodor Tango U Ulrich Uniform Ü Übermut V Viktor Viktor W Wilhelm Whisky X Xanthippe Xray Y Ypsilon Yannkee Z Zacharias Zulu S prechfunklehrgang 29

26 R echtlichegrundlagen Muster einer Verpflichtungsniederschrift.. (Dienststelle) Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes vom (BGBl I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung Frau Herr geb. am beschäftigt / tätig bei.. wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer / seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst der Feuerwehr verpflichtet und erklärt: Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) bekanntgegeben: 201 Abs. 3 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) 203 Abs. 2 (Verletzung von Privatgeheimnissen) 331. (Vorteilsnahme) 332. (Bestechlichkeit) 353 b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen.. Geheimhaltungspflicht) 358. (Nebenfolgen) Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben. Mir ist eröffnet worden, dass ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe. Ich habe eine Ausfertigung der Niederschrift und der vorstehenden Strafvorschriften erhalten., den.. (Ort) (Datum) Verpflichtet durch:.. (Unterschrift / Amtsbezeichnung). (Unterschrift der / des Verpflichteten) S prechfunklehrgang 30

27 R echtlichegrundlagen 3. Rechtliche Grundlagen Die Sprechfunkerin oder der Sprechfunker im Dienst der nichtpolizeilichen BOS kann die rechtmäßige Benutzung einer Funkanlage nur dann vornehmen, wenn die Bundesnetzagentur erteilt hat. Einzelheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Antrags- und Genehmigungsverfahren, sind in der BOS-Funkrichtlinie verbindlich geregelt. 3.1 Telekommunikationsrecht Im Grundgesetz werden im Abschnitt VII Gesetzgebung des Bundes die Befugnisse des Bundes und der Länder geordnet. Der Bund hat nach dem Artikel 73 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebung über das Postwesen und die Telekommunikation. Der Bundesgesetzgeber hat Gesetze erlassen, die die Telekommunikation ordnen. Folgende Gesetze haben Bedeutung für den Bereich der BOS: - Telekommunikationsgesetz (TKG) - Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) - Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) Zweck dieses Telekommunikationsgesetzes ist die Regulierung der Telekommunikation, um den Wettbewerb zu fördern, eine flächendeckende angemessene und ausreichende Dienstleistung zu gewähren, sowie eine Frequenzordnung festzulegen. Die Aufgaben der Regulierung, die sich aus dem Telekommunikationsgesetz ergeben, werden von der Bundesnetzagentur wahrgenommen. Das frühere Bundesministerium für Telekommunikation und Post wurde mit dem in Kraft Treten des Telekommunikationsgesetzes aufgelöst. Die Bundesnetzagentur ist dem Bundeswirtschaftsministerium als Bundesoberbehörde unterstellt. Die Bundesnetzagentur unterhält Außenstellen im gesamten Bundesgebiet. Das Telekommunikationsgesetz gliedert sich in 11 Teile. Für die Sprechfunkausbildung sind folgende Teile von Bedeutung: Teil 5: Teil 7: Frequenzordnung und Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Sicherung. Der fünfte Teil des Telekommunikationsgesetzes regelt die Zuteilung von Frequenzen (Frequenzordnung). Für jede Frequenznutzung bedarf es einer vorherigen Zuteilung von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur. Die Zuteilung von Frequenzen erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist auf dem Dienstweg bei dem Hessischen Ministerium des Innern (HMdI) einzureichen. Wird dem Antrag seitens des HMdI zugestimmt, erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. Der Antragsteller erhält von der Bundesnetzagentur eine Frequenzzuteilungsurkunde. Im elften Teil des Telekommunikationsgesetzes werden in den das Fernmeldegeheimnis, der Datenschutz und die Sicherung behandelt. Sicherung bedeutet, dass die Telekommunikationseinrichtungen vor äußeren Eingriffen Dritter zu schützen sind. Von besonderer Bedeutung sind die 88 und 89. Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses wird in 88 behandelt. Das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen wird im 89 bestimmt. S prechfunklehrgang 16

28 R echtlichegrundlagen Auszug aus dem 89: Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten, sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach 89 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht sind in 148 festgelegt. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen 89 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfanges anderen mitteilt. Außerdem finden die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches Anwendung. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Sprechfunkdienst unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der in 11 (1) Nr. 2 und Nr. 4 Strafgesetzbuch definierten rechtlichen Stellung ergibt. Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Amtsträger (Nr. 2) und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter (Nr. 4). Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Sprechfunk der BOS, die keine Amtsträger sind, müssen nach dem Verpflichtungsgesetz (Art. 42 EGStGB) förmlich verpflichtet werden. Die Verpflichtung ist auf der Verpflichtungserklärung festzuhalten. Am Sprechfunkverkehr darf nur derjenige teilnehmen, der förmlich verpflichtet wurde und die Sprechfunkberechtigung erworben hat. Zweck des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes ist es sicherzustellen, dass u. a. bei besonders schweren Unglücksfällen und Naturkatastrophen eine ausreichende Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sichergestellt ist. Näheres regelt die Telekommunikationssicherungsstellungsverordnung. 3.2 BOS-Funkrichtlinie Auf Grundlage des 57 Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat das Bundesministerium des Innern die Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) BOS- Funkrichtlinie erlassen. Durch die Bestimmungen der BOS-Funkrichtlinie sollen den Berechtigten des BOS-Funks im Rahmen ihrer Aufgabenstellung - ausreichende Funkverbindungen gesichert und - gegenseitige Störungen verhindert werden. Die Bestimmungen der BOS-Funkrichtlinie - enthalten die vereinbarten Zuständigkeiten der beteiligten Behörden - legen fest, welchen Berechtigten Frequenzen des BOS-Funks zugeteilt werden - regeln die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Zuteilungsanträgen und bei der Zuteilung von Frequenzen - benennen die im Frequenznutzungsplan für den BOS-Funk festgelegten Frequenzen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nöml) und des nichtöffentlichen Festfunks (nöf) und enthalten Grundsätze zur Frequenzplanung und die Verfahren zur Frequenzkoordinierung - enthalten Regelungen zum Betrieb und zur Zusammenarbeit der Berechtigten im BOS-Funk S prechfunklehrgang 17

29 R echtlichegrundlagen Zu den Berechtigten des BOS-Funks gehören: 1.1 die Polizei der Länder; 1.2 die Polizei des Bundes; 1.3 die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW); 1.4 die Bundeszollverwaltung; 1.5 die kommunalen Feuerwehren, staatliche anerkannte Werkfeuerwehren, sowie sonstige öffentliche Feuerwehren, wenn sie auftragsgemäß auch außerhalb ihrer Liegenschaft eingesetzt werden können; 1.6 die Katastrophenschutzbehörden der Länder, öffentliche Einrichtungen des Katastrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben wahrnehmen; 1.7 die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen Bestimmungen und Leistungserbringer, die die Aufgabe Notfallrettung im öffentlichen Auftrag erfüllen; 1.8 die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen, für die das Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den zuständig obersten Landesbehörden die Notwendigkeit bestätigt hat, mit der Polizei über BOS-Funk zusammenzuarbeiten; 1.9 die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Besonderheiten im Funkverkehr der BOS Im Rahmen der Zusammenarbeit ist Funkverkehr zwischen Funkanlagen verschiedener BOS zulässig, soweit dies den betrieblichen Regelungen der zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden entspricht. Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden. Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.b. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. Zulassung von Funkanlagen Die Funkanlagen müssen die Bestimmungen hinsichtlich der Konformitätsbewertung nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) erfüllen, sowie nach den von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post herausgegebenen Zulassungsvorschriften zugelassen und gekennzeichnet sein. Regelungen der zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden, die für ihren Bereich weitergehende besondere Merkmale der Funkanlagen vorschreiben, bleiben unberührt. S prechfunklehrgang 18

30 R echtlichegrundlagen Rufnamen / Kennungen Jeder Funkanlage zur Übertragung von Sprache wird nach der von den obersten Bundesund Landesbehörden vereinbarten Systematik ein(e) Rufname/Kennung zugeteilt. Der Rufname/die Kennung kennzeichnet die Organisationseinheit und ggf. die Art der jeweils wahrzunehmenden Aufgabe. Im Regelfall sind die zugeteilten Rufnamen während des Betriebs wiederholt in offener Sprache zu nennen. Antragsverfahren für Berechtigte des BOS-Funks Für jede Frequenznutzung bedarf es einer vorherigen Zuteilung der Frequenz(en) durch die Bundesnetzagentur. Für die Beantragung sind grundsätzlich die zwischen der Obersten Bundes- / Landesbehörden einerseits und der Bundesnetzagentur andererseits abgestimmten Formblätter zu verwenden. Antragsbearbeitung Ein Antrag auf Frequenzzuteilung für ein Funknetz/eine ortsfeste Landfunkstelle des BOS- Funks wird von der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur (siehe Anlage 1) bearbeitet. Anträge auf Frequenzzuteilung ohne die vorgeschriebenen Zustimmungsvermerke der jeweils zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle werden zurückgewiesen, bzw. können erst bearbeitet werden, wenn die entsprechenden Zustimmungsvermerke durch den Antragsteller eingeholt wurden. Frequenzzuteilung Eine Frequenzzuteilung für ein Funknetz im BOS-Funk bezieht sich auf eine oder mehrere ortsfeste und ggf. eine unbestimmte Anzahl mobiler Landfunkstellen, die die gleiche Frequenz wie die ortsfeste Landfunkstelle nutzen, oder auf eine unbestimmte Anzahl von mobilen Landfunkstellen ohne ortsfeste Landfunkstelle. Mit der Frequenzzuteilung werden die Zuteilungsnummer, der Rufname/die Kennung, sowie die kennzeichnenden Merkmale des Funknetzes den Vorgaben der Zuteilung und der ggf. zugehörigen Anlagen entsprechend angegeben. Bei der Frequenzzuteilung werden grundsätzlich die Vorschläge der zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden oder der von ihr bestimmten Stelle berücksichtigt. S prechfunklehrgang 19

31 R echtlichegrundlagen 3.3 Dienstvorschriften für das Fernmeldewesen In Hessen wurden die Dienstvorschriften PDV/DV 800 und PDV/DV 810 mit Erlass vom in Kraft gesetzt. Die Dienstvorschrift PDV/DV 800 regelt den Fernmeldeeinsatz. Der Sprechfunkdienst wird in der Dienstvorschrift PDV/DV 810 geregelt. Betriebsleitung Im gemeinsamen Funknetz des Landes Hessen hat die Betriebsleitung folgende Rangordnung: 1. Hessisches Ministerium des Innern 2. Leitfunkstelle 3. Zentrale Leitstelle 4. Führer der taktischen Einheit Darüber hinaus ist die PDV/DV 810 die allgemeine Verhaltensvorschrift für die Sprechfunkerin und den Sprechfunker der nichtpolizeilichen BOS. 3.4 Fernmeldehinweise Fernmeldehinweise sind Hinweise für die fernmeldeorganisatorischen, -technischen und betrieblichen Aufgaben im Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Mit diesen Fernmeldehinweisen wurden die Fernmelderichtlinien ersetzt. Die Fernmeldehinweise sind Zusatzregelungen im Sinne der DV 810. Das gemeinsame Funknetz betreffende Besonderheiten sind hier geregelt und somit eine wichtige Orientierung für die Benutzer dieser Einrichtung. 3.5 Verpflichtungsgesetz Die Teilnehmer am Sprechfunkverkehr der BOS unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Der Betreiber einer Sprechfunkanlage hat das Bedienungspersonal auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen. Dieser Personenkreis ist nach dem Verpflichtungsgesetz vom , förmlich zu verpflichten. Zuständig für die förmliche Verpflichtung sind: - Magistrat bzw. Gemeindevorstand für Angehörige öffentlicher Feuerwehren - Werk- bzw. Betriebsleitung für Angehörige nichtöffentlicher Feuerwehren - Landesverband bzw. Geschäftsleitung für Angehörige der Hilfsorganisationen - Der Landesbeauftragte für Angehörige des THW S prechfunklehrgang 20

32 P hysikalischegrundlagen S prechfunklehrgang S prechfunklehrgang 39

33 P hysikalischegrundlagen S prechfunklehrgang 40

34 P hysikalischegrundlagen 4. Physikalische Grundlagen Zum Begreifen wichtiger Eigenschaften und Zusammenhänge im Funknetz der nichtpolizeilichen BOS ist es erforderlich das einige physikalisch technische Grundlagen erläutert werden. Es sollen nur die physikalisch-technischen Grundlagen vermittelt werden, die notwendig sind, um auftretende einfache Situationen beurteilen zu können und Lösungen zu finden. Unter Funk versteht man die drahtlose Übertragung von Informationen (Sprache, Daten usw.) unter Verwendung von elektromagnetischen Wellen. Die nichtpolizeilichen BOS verwenden zum Informationsaustausch den Sprech- und in geringem Umfang den Datenfunk. 4.1 Elektromagnetische Wellen Elektromagnetische Wellen breiten sich nach allen Richtungen frei im Raum aus. Ihre Ausbreitungsgeschwindigkeit, eine feste, nicht veränderbare Größe, beträgt dabei km/sec. (Lichtgeschwindigkeit [c]. Elektromagnetische Wellen können vom Menschen nicht direkt wahrgenommen werden. Für ihre Übermittlung und Umsetzung werden entsprechende Geräte (Funkgeräte) benötigt. Diese Geräte senden und empfangen elektromagnetische Wellen einer bestimmten Frequenz. Der Bereich der Frequenzen die gesendet und empfangen werden können ist begrenzt d.h. die Geräte arbeiten innerhalb eines bestimmten Frequenzbereiches. Frequenz ist die Anzahl der Schwingungen von elektromagnetischen Wellen im Zeitraum von einer Sekunde. Die Maßeinheit hierfür ist "Hz" (Hertz = deutscher Physiker). Die Frequenzen werden grob in zwei Bereiche unterteilt: -.Niederfrequenz (NF) und -.Hochfrequenz (HF). Niederfrequenz Hierunter versteht man den Bereich elektromagnetischer Wellen mit einer Frequenz von 0 bis ca Hz (für das menschliche Ohr hörbaren Schwingungen). Diese Frequenzen sind zwar zur Sprachübermittlung hervorragend, zur Übertragung mittels elektromagnetischer Wellen jedoch nicht geeignet. S prechfunklehrgang 31

35 P hysikalischegrundlagen -Niederfrequenz (NF) und ( NF ) Sprache und Töne ( Niederfrequenz = NF ) 16 Hz bis 30 khz Hochfrequenz Hierunter ist der Bereich oberhalb von Hz zu verstehen. Frequenzen oberhalb von Hz sind zur drahtlosen Informationsübermittlung geeignet. Für den Sprechfunkbereich der BOS finden überwiegend die Frequenzen von ca. 75 MHz (MHz = Megahertz, Mega = Million) bis 460 MHz Verwendung. Diese Frequenzen sind zur Funkübertragung hervorragend geeignet. - Hochfrequenz (HF) ( HF ) Trägerwelle ( Hochfrequenz = HF ) ab 30 khz bis S prechfunklehrgang 32

36 P hysikalischegrundlagen Wellenlänge Eine weitere Kenngröße von elektromagnetischen Wellen ist die Wellenlänge. Zwischen Wellenlänge und Frequenz besteht eine physikalische Abhängigkeit. Diese besagt: Je länger eine Welle ist, desto niedriger ist ihre Frequenz und umgekehrt, je kürzer eine Welle ist, desto höher ist ihre Frequenz. Die Wellenlänge ist die räumliche Ausdehnung einer elektromagnetischen Welle zwischen ihrem Anfangs- und Endpunkt. Die Maßeinheit für die Wellenlänge ist Meter [m]. Die Wellenlänge errechnet sich nach der Formel: Wellenlänge (m) = Ausbreitungsgeschwindigkeit Frequenz Beispiel: Frequenz = 75 MHz, Wellenlänge? m/s l/s (Hz) = 4m Ausbreitungseigenschaften elektromagnetischer Wellen Die in einem Funkgerät erzeugten und über die Antenne abgestrahlten elektromagnetischen Wellen breiten sich nach allen Richtungen frei im Raum aus. Ihre Ausbreitungsgeschwindigkeit, eine feste, nicht veränderbare Größe, beträgt dabei km/sec. (Lichtgeschwindigkeit). Die bei den BOS verwendeten Frequenzen oberhalb von 30 MHz, man spricht auch hier in Bezug auf die Wellenlänge von "kurzen Wellen" und "Ultrakurzwellen", haben in ihrer Ausbreitung quasi lichtähnliche Eigenschaften. Das bedeutet: - sie breiten sich gradlinig aus - sie sind abschattungsfähig - sie sind reflektierbar - sie sind beugungsfähig - sie können absorbiert werden S prechfunklehrgang 33

37 P hysikalischegrundlagen Reflexion und Absorption bestimmen die Ausbreitung der Wellen im Alltag. Die geradlinige Ausbreitung der Meterwellen macht eine Nutzung vornehmlich für den Nahverkehr möglich. Berge und Häuserschluchten absorbieren zwar direkte Strahlen, jedoch machen reflektierte Wellen eine Versorgung meistens ausreichend möglich. Durch Reflexion an verschiedenen Flächen überlagern sich Wellenfronten. Dadurch entstehen kleine Zonen, in denen sich die Wellen entweder verstärken oder auslöschen. Diesen Vorgang nennt man Interferenz (=Überlagerung). Zonen mit gegensätzlicher Wirkung liegen jeweils eine halbe Wellenlänge entfernt, Zonen mit gleicher Auswirkung jeweils eine Wellenlänge. Treten im Funkbetrieb Störungen auf, kann ein Standortwechsel von wenigen Metern zu einer erheblichen Verbesserung führen. Bedingt durch diese Eigenschaften ist die Reichweite der hier verwendeten elektromagnetischen Wellen weitgehend auf die optische Sichtweite begrenzt. Reichweite Hierunter versteht man die größtmögliche Entfernung zwischen einer sendenden und einer empfangenden Sprechfunkbetriebsstelle, bei der gerade noch eine Verständigung möglich ist. S prechfunklehrgang 34

38 P hysikalischegrundlagen Die Reichweite ist abhängig von der Sendeleistung, der Empfängerempfindlichkeit, der Sendefrequenz, der Antenne und deren Höhe und den Ausbreitungsverhältnissen. Für einen einwandfreien Betrieb ist es deshalb wichtig, dass Funkanlagen regelmäßig durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal überprüft werden, damit Sendeleistung, Empfängerempfindlichkeit usw. optimal eingestellt sind. Bei mobilen Sprechfunkbetriebsstellen können nicht ausreichende Reichweiten, bedingt durch unzureichende Ausbreitungsverhältnisse, meist schon durch einen geringen Standortwechsel deutlich verbessert werden. Wellenbereiche Der gesamte Bereich der für Fernmeldezwecke verfügbaren Frequenzen wird in verschiedene Frequenzbereiche, auch Bänder genannt, eingeteilt. Frequenz Bezeichnung Wellenlänge 30 KHz Langwelle 10 km 300 KHz Mittelwelle 1 km KHz Kurzwelle 100 m Meterwellen KHz Ultrakurzwelle 10 m 300 MHz 1 m Die BOS arbeiten mit ihren Funkgeräten im 2m-Wellenbereich (150 MHz) und im 4m-Wellenbereich (75 MHz). Diese, für die BOS reservierte Frequenzbänder sind für einen sogenannten "Duplexbetrieb" (gleichzeitiges Senden und Empfangen) vorgesehen. Die Frequenzbänder wurden dazu in je ein "Unterband" (unterer Frequenzbereich) und in ein "Oberband" (oberer Frequenzbereich) unterteilt. Im 2m-Wellenbereich stehen folgende Bandbereiche zur Verfügung: Unterband: 167,56 MHz - 169,38 MHz und 165,21 MHz - 165,69 MHz Oberband: 172,16 MHz - 173,98 MHz und 169,81 MHz - 170,29 MHz Im 4m-Wellenbereich Unterband: Oberband: 74,215 MHz - 74,775 MHz und 75,215 MHz - 77,475 MHz 84,015 MHz - 87,255 MHz S prechfunklehrgang 35

39 P hysikalischegrundlagen Kanal Innerhalb der Frequenzbereiche werden den einzelnen Frequenzen zur leichteren Unterscheidung und zur Vereinfachung der Bedienung der Funkanlagen Nummern, Kanal genannt, zugeordnet. Jedem Kanal sind zwei zusammengehörige Frequenzen (=Frequenzpaar) zugeordnet. Dieses Frequenzpaar besteht aus einer Frequenz im Oberband (OB) und einer Frequenz im Unterband (UB). Durch einen festgelegten Abstand zwischen den beiden Frequenzen wird eine gegenseitige Störung und Beeinflussung von Sender und Empfänger vermieden. Im 4m-Wellenbereich beträgt der Bandabstand 9,8 MHz und im 2m-Wellenbereich 4,6 MHz. Beispiel: Kanal 400 -OB = 85,075 MHz -UB = 75,275 MHz Im 4m -Wellenbereich stehen folgende Kanäle, die mit 3-stelligen Zahlen gekennzeichnet werden, zur Verfügung: Unterband: und Oberband: Im 2m-Wellenbereich stehen folgende Kanäle zur Verfügung: Unterband: und Oberband und Für die nichtpolizeilichen BOS in Hessen sind im 2m-Wellenbereich jedoch nur folgende Kanäle für den Funkverkehr zwischen mobilen Teilnehmer verfügbar und freigegeben: 31 W/U, 50 W/U, 51 W/U, 53 W/U, 55 W/U, 56 W/U, 34 und 39 G/U bzw. bg/u DRK-Bergwacht (Kanal 39) Gebäudefunk (Kanal 34) Tunnelfunk (Kanal 34 und 39) 4.2 Prinzip der drahtlosen Nachrichtenübermittlung Ein Funkgerät strahlt beim Senden elektromagnetische Wellen in der Frequenz aus, die durch die Kanaleinstellung vorgegeben ist. Diese wird als die sogenannte Trägerwelle bezeichnet, welche sich im HF-Bereich befindet. Will ich nun Sprache übertragen, so muss die niederfrequente Sprache zum Senden mit der hochfrequenten Trägerwelle zusammengebracht werden (Modulation) und zum Empfangen von der Trägerwelle getrennt werden (Demodulation). Modulation Hiermit bezeichnet man den Vorgang, der die nichthörbare, hochfrequente Trägerwelle dem Wellenbild der hörbaren Sprachwellen anpasst. D. h. die Sprachinformation wird den Trägerwellen aufgeprägt = aufmoduliert. S prechfunklehrgang 36

40 P hysikalischegrundlagen Demodulation Hiermit bezeichnet man den Vorgang, der die niederfrequente Sprachwelle von der hochfrequenten Trägerwelle trennt. Funktionsweise eines Funkgerätes der BOS Nach dem Einschalten wird im Oszillator des Funkgerätes die dem eingestellten Kanal entsprechende Trägerfrequenz erzeugt. In der Sprechkapsel des Handapparates wird Sprache in elektrische Ströme umgewandelt, in Verstärkern verstärkt und genau wie die Trägerfrequenz dem Modulator zugeleitet. Hier findet die zuvor beschriebene Modulation statt. Die nun modulierte Frequenz wird über Verstärker und die Antennenweiche der Antenne zugeleitet und von dort ausgestrahlt. Beim Empfangen trifft die modulierte elektromagnetische Welle auf die Antenne und gelangt von dieser über die Antennenweiche, über Verstärker zum Demodulator. Hier findet die zuvor beschriebene Demodulation statt. Die hier ausgefilterten niederfrequenten Sprachwellen werden über Verstärker der Lautsprecherkapsel des Handapparates zugeführt und dort in hörbare Schallwellen umgewandelt. Blockschema Sender und Empfänger: S prechfunklehrgang 37

41 P hysikalischegrundlagen Erklärungen zum Blockschema : Sender: 1. Mikrofon Schall wird in Tonfrequenz Wechselströme umgewandelt (NF - Signale). 2. NF-Verstärker Die Schwingungsweite (Amplitude) der Mikrofonströme wird verstärkt. 3. Oszillator Erzeuger für hochfrequente elektromagnetische Schwingungen (Trägerwellen). 4. Kanalfenster Anzeige der am Kanalschalter eingestellten Trägerwelle des Senders (Senderfrequenz). 5. Modulator Hier werden die tonfrequenten Mikrofonströme der hochfrequenten Trägerwelle überlagert. 6. Sendeverstärker Die modulierte Trägerwelle wird verstärkt. 7. Antennenweiche HF-Ausgang des Senders (und HF-Eingang des Empfängers) wird mit dem gemeinsamen Antennenanschluss verbunden. 8. Antenne Strahler für hochfrequente elektromagnetische Wellen. Empfänger : 7. Antennenweiche Verbindet HF-Eingang des Empfängers mit der Antenne. 8. Antenne Empfänger für ankommende hochfrequente elektromagnetische Wellen. 9. HF-Verstärker Die Schwingungsweite des HF-Signals wird verstärkt. 10. Demodulator Hier werden die niederfrequenten Signalanteile von der hochfrequenten Trägerwelle getrennt. 11. NF - Verstärker Die Schwingungsweite der wiedergewonnenen NF-Signale wird verstärkt. 12. Lautsprecher Die NF - Signale (tonfrequente Wechselströme) werden in Schall umgewandelt. S prechfunklehrgang 38

42 Funkgerätekunde Vielkanal-Sprechfunkgerät FuG 7b (Typ SEL) S1... Schalter 3W, 10W Sendeleistung Kommandolautsprecher S2... Rauschsperrenschalter S3... Bandlagenschalter UB = Unterband - OB = Oberband S4... Ort-/Fern- Schalter S5... Verkehrsartenschalter S6... Lautstärkeschalter S7... Tonruftaste I S8... Tonruftaste II S9... Kanalwahlschalter (Einerstelle) S10... Kanalwahlschalter (Hunderter- und Zehnerstelle) J... Instrument zur Kontrolle der Speisespannung A1... Anzeige des geschalteten Kanal Bi... Birne zur Skalenbeleuchtung A2... Anzeige für geschaltetes Band LT... Anruflautsprecher Bu I... Anschlußbuchse für Zusatzgeräte Bu II... Anschlußbuchse für Handapparat oder Zusatzgeräte Bu III.. Anschlußbuchse für Antenne S prechfunklehrgang 53

43 Funkgerätekunde Vielkanal-Sprechfunkgerät FuG 8b mit Standardbedienteil S1... Tonruftaste I S2... Tonruftaste II S3... Lautstärkeschalter S4... Ein- / Aus- Druckschalter S5... Verkehrsartenschalter S6... Kanalwahlschalter (Hunderter) S7... Kanalwahlschalter (Zehner) S8... Kanalwahlschalter (Einer) S9... Verkehrsartenschalter S10... Bandwechselschalter La 1... Sendereinschaltanzeige (grün) La 2... Trägerempfangsanzeige (rot) La 3... Einschaltanzeige (gelb) LT... Anruflautsprecher Bu II... Anschlußbuchse für Handapparat oder Zusatzgeräte BuL... Buchsenleiste SE Gerät S prechfunklehrgang 54

44 Funkgerätekunde Mehrkanal-Handsprechfunkgerät FuG 10 (Typ Bosch) Bedien- und Anzeigeinstrumente am Gehäuse : 1... Mikrofon- Lautsprecher 5... Ruftaste I 2... Kanalanzeige 6... Ruftaste II 3... Kanalwahlschalter 7... Sendertaste 4... Antenne 8... Batterie- Verschlußklappe Bedien- und Anzeigeinstrumente auf der Frontplatte : 1... Rauschsperrenschalter 2... Batterie - Kontrollinstrument 3... EIN- / AUS- und Lautstärkeschalter 4... Außenanschluß mit Blindstecker 5... Antennenbuchse S prechfunklehrgang 55

45 Funkgerätekunde Mehrkanal-Handsprechfunkgerät FuG 10 R (Typ Bosch) S prechfunklehrgang 56

46 Funkgerätekunde Mehrkanal-Handsprechfunkgerät FuG 11 b (Typ Bosch) S prechfunklehrgang 57

47 Funkgerätekunde 5. Funkgerätekunde Eine Sprechfunkerin oder ein Sprechfunker der BOS muss im Umgang mit BOS- Funkanlagen ihre sichere Handhabung beherrschen. Dies ist dann erreicht, wenn sie bzw. er folgendes erkennen und ggf. berichtigen kann: - Ist die zu bedienende Funkanlage komplett? - Ist die zu bedienende Funkanlage richtig eingestellt? - Ist die Stromversorgung der zu bedienenden Funkanlage in Ordnung? Mechanische und elektrische Überprüfung Diese Prüfungen erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Punkte: - Vollständigkeit Hierbei ist auf die Vollzähligkeit äußerlich erkennbarer Anlagenteile wie z.b. * Antenne * Gerätehalterung * S/E Gerät * Besprechungseinrichtung * Kabelverbindungen zu achten. Steck- und Schraubverbindungen sind auf einwandfreien Sitz zu kontrollieren. Auf äußerlich erkennbare Beschädigungen ist zu achten. - Einstellung Auf die erforderliche Einstellung ist zu achten. Die näheren Details werden bei den einzelnen Gerätetypen beschrieben. - Stromversorgung Die Überprüfung der Stromversorgung wird ebenfalls bei den einzelnen Gerätetypen erläutert. Wartung, Pflege und Reparatur Der Inhaber einer Genehmigung zum Errichten und Betreiben einer Funkanlage und das Bedienpersonal sind verpflichtet, die Funkanlagen in einwandfreiem Zustand zu halten (Funkgenehmigungsurkunde - Auflagen). Diese Verpflichtung kann aber nicht als Aufforderung verstanden werden, ein defektes Funkgerät selbst zu reparieren. Vielmehr ist es erforderlich, dass das Bedienpersonal in der Lage ist, einen Bedienungsfehler oder eine nicht ausreichende Stromversorgung von einem möglichen Defekt zu unterscheiden. Für die Beseitigung eines Bedienungsfehlers ist die Sprechfunkerin oder der Sprechfunker verantwortlich. Die Beseitigung von tatsächlichen Defekten ist Aufgabe von entsprechendem Fachpersonal. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Genehmigungsurkunde die Auflage, die Funkanlagen in einwandfreiem Zustand zu halten, nur dadurch erfüllen, in dem er eine regelmäßige Wartung der Anlage durchführen lässt. Durch diese Wartung, die mindestens einmal jährlich durch Fachpersonal ausgeführt werden sollte, kann erreicht werden, dass man in der Regel immer einsatzbereite und zuverlässige Funkanlagen zur Verfügung hat. S prechfunklehrgang 41

48 Funkgerätekunde 5.1 Verwendung von BOS Sprechfunkanlagen Einsatzvoraussetzungen Alle in der BRD zu betreibenden Funkanlagen müssen durch die von der Bundesnetzagentur (BNA) akkreditierten Stellen (XYZ) geprüft sein. Nach der Prüfung wird eine Prüfnummer (XYZ-Nummer, früher BZT-Nummer) erteilt. Funkanlagen mit einer Prüfnummer erfüllen drei Mindestanforderungen: - Garantieren einer Mindestübertragungsgüte zwischen Sender und Empfänger - Erzeugen keine Störungen anderer Funkanlagen - Werden normalerweise nicht von anderen ordnungsgemäß arbeitenden Funkanlagen gestört. Darüber hinaus müssen BOS-Funkanlagen einer Technischen Richtlinie (TR-BOS) entsprechen. Die TR-BOS enthält Festlegungen in Bezug auf Eigenschaften der Funkanlagen, elektrische Mindestanforderungen, Anordnungen der Bedienelemente sowie Art und Beschaltung von Steckverbindungen. Die Übereinstimmung einer geprüften Funkanlage mit den TR-BOS wird durch eine Typenprüfung festgestellt. Nach der Typenprüfung erhält die Funkanlage eine BOS-Prüfnummer, die sichtbar am Gerät angebracht wird. Typenprüfungen werden durchgeführt von der Zentralprüfstelle an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal und der Beschaffungsstelle des BMI in Bonn. Im täglichen Dienst sind für die Sprechfunker im 4-m-Wellenbereich die Typen FuG 7b und FuG 8b/FuG 8b-1 und der ME I von Bedeutung. Im 2-m-Wellenbereich ist für den Sprechfunker das Handfunkgerät (z.b. FuG 10 oder FuG 11b) von Bedeutung. Alle zuvor aufgelisteten Funkanlagen haben folgende Bedienelemente: - Ein-/Aus-Schalter - Schalter zur Lautstärkeregulierung des Gerätelautsprechers - Schalter für die Rauschsperre Die Rauschsperre hat die Aufgabe, bei schwachem oder fehlendem Empfang den NF- Verstärker, für Lautsprecher und Hörkapsel im Handapparat, abzuschalten. Die Rauschsperre ist im Regelfall eingeschaltet. Beim Empfang eines schwachen Sendersignals kann u.u. durch Ausschalten der Rauschsperre doch noch eine Verbindung zustande kommen. Zusätzlich können bei ausgeschalteter Rauschsperre und eingeschaltetem Gerät die NF-Ausgänge (Gerätelautsprecher, Hörkapsel im Handapparat) überprüft werden. Diese müssen dann deutlich hörbar rauschen. - Taste zum Aussenden von Tonruf I (1750 Hz) - Taste zum Aussenden von Tonruf II (2135 Hz) - Sendetaste (Sprechtaste) - Kanalwahlschalter - Verkehrsartenschalter (außer FuG 10) S prechfunklehrgang 42

49 Funkgerätekunde Neue Vorschriften für die Fahrzeugtechnik Seit dem 1. Oktober 2002 gelten neue Bestimmungen über die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bei Fahrzeugen und elektrischen Bauteilen, die in Fahrzeugen verbaut werden. Gemäß 55a StVZO mit Bezug auf die Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/94/EG, ist ab dem nur noch der Verkauf, die erste Inbetriebnahme und Zulassung von Fahrzeugen erlaubt, die den Anforderungen der Richtlinie 95/94/EG entsprechen. Gleiches gilt auch für elektrische / elektronische Komponenten, die in Fahrzeugen eingebaut werden. Auch Bauteile, die vor dem verkauft wurden, dürfen gegebenenfalls nicht mehr in Fahrzeugen verwendet werden, wenn sie nicht der o.g. Richtlinie entsprechen. Grundsätzlich müssen alle elektrischen und elektronischen Geräte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen der Richtlinie 89/336/EWG (Allgemeine EMV-Richtlinie) entsprechen. Die Konformität bestätigt der Hersteller mit dem CE-Kennzeichen. Für elektrische und elektronische Geräte (Baugruppen), die in Kraftfahrzeuge eingebaut werden, gilt die Richtlinie 95/94/EG. Diese Baugruppen unterliegen einer besonderen Prüfung und werden mit einem gesonderten Genehmigungskennzeichen, dem so genannten e-kennzeichen, gekennzeichnet. Beim Einbau eines BOS-Funkgerätes in ein Neufahrzeug ergibt sich damit grundsätzlich folgende Regelung: In Neufahrzeugen, die ab dem 1. Oktober 2002 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, dürfen nur Funkgeräte eingebaut werden, wenn sie der Richtlinie 95/94/EG entsprechen und mit e gekennzeichnet sind m-Wellenbereich Ein gemeinsames Leistungsmerkmal aller Vielkanalgeräte ist u.a.: Sie können in mindestens zwei Verkehrsarten betrieben werden. Dies sind: - Wechselverkehr (W) - Gegenverkehr (G) Wechselverkehr Beim Wechselverkehr (W) arbeitet die Funkanlage sowohl zum Senden als auch zum Empfangen auf einer Frequenz. Dies wird in der entsprechenden Anzeige des Bedienteils angezeigt. Es kann abwechselnd gesendet oder empfangen werden. Gegenverkehr Bei Gegenverkehr (G) arbeitet die Funkanlage mit beiden, dem entsprechenden Kanal zugeordneten Frequenzen (Frequenzpaar). Hierbei wird in der entsprechenden Anzeige des Bedienfeldes die Bandlage (UB oder OB) der Sendefrequenz angezeigt. Der Empfänger arbeitet in der anderen, nicht angezeigten Bandlage. Ein gleichzeitiges Senden und Empfangen ist, sofern es sich um ein Gerät mit Antennenweiche handelt, möglich. S prechfunklehrgang 43

50 Funkgerätekunde Relaisbetrieb Bei einigen Vielkanal-Funkanlagen gibt es das Leistungsmerkmal Relaisbetrieb. Bei der entsprechenden Stellung eines Schalters auf dem Bedienteil arbeitet die Funkanlage als Relaisfunkstelle im RS 1-Verfahren. Achtung! Bei der Verwendung solcher Funkanlagen kann es durch unbeabsichtigtes Schalten dieser Funktion zu schweren Störungen bis zur totalen Funktionslosigkeit des Betriebsablaufs kommen. Aus diesem Grunde wurde eine Stilllegung der RS 1-Schaltung durch das HMdI verfügt. Funkanlagen mit RS 1-Schaltung dürfen nur mit besonderer Genehmigung und von speziell eingewiesenem Personal in Sonderfahrzeugen (ELW 2, ELW 3) bedient werden. FuG 7 b Frequenzbereich: UB 75,275-77,655 MHz = 120 Einzelfrequenzen = Kanal OB 85,075-87,455 MHz = 120 Einzelfrequenzen = Kanal Hiervon sind jedoch nur die Kanäle UB und OB benutzbar. Dies entspricht 221 Einzelfrequenzen, davon 111 im Unterband und 110 im Oberband. Daraus ergeben sich 110 nutzbare Frequenzpaare. Der Kanal 510 UB stellt eine nutzbare Einzelfrequenz im Unterband dar. Das FuG 7 b hat auf der Frontplatte folgende Bedienelemente (Anlage 1): - Schalter S1, Umschalter der Senderleistung auf 3 oder 10 Watt und für Verstärkerbetrieb (V) zum Besprechen eines Kommandolautsprechers. In der Schalterstellung "V" nur noch Empfangsbetrieb, jedoch kein Sendebetrieb mehr möglich. - Schalter S2, Rauschsperrenschalter (R = Rauschsperre ein) - Schalter S3, Bandlagenschalter, maßgebend für die Bandlage des Senders - Schalter S4, Schalter für Ort- oder Fernbedienung (Ort = Bedienung am S/E-Gerät, Handapparat am FuG angeschlossen; Fern = Fernbedienung, Handapparat am Fernbediengerät angeschlossen) - Schalter S5, Verkehrsartenschalter, zugleich Ein- und Ausschalter für das FuG und evtl. Zusatzgeräte. Aus = W = G/RS2 = RS 1 = FuG ausgeschaltet FuG eingeschaltet in der Verkehrsart Wechselverkehr. Sender und Empfänger arbeiten auf der gleichen Frequenz (gleiche Bandlage). FuG eingeschaltet in der Verkehrsart Gegenverkehr. Sender und Empfänger arbeiten auf je einer zu dem Kanal gehörenden Frequenzen. Der Sender auf der Frequenz, die durch den Bandlagenschalter (S3) vorgegeben ist, und der Empfänger auf der entsprechenden Frequenz der anderen Bandlage. Das FuG wirkt als Relaisstelle im RS 1-Verfahren. Diese Schalterstellung kann nur durch Betätigung einer Sperrvorrichtung geschaltet werden (Verbot beachten!!). (In Hessen muss diese Funktion ausgebaut sein). S prechfunklehrgang 44

51 Funkgerätekunde - Schalter S6, Lautstärkeregler für den Gerätelautsprecher. Er hat keinen Einfluss auf die Hörkapsel im Handapparat. - Buchse für den Antennenanschluss - Anzeigeinstrument für die Versorgungsspannung. Zeigt nur bei eingeschalteter Funkanlage an. Der Zeiger darf beim Betätigen der Sprechtaste den weißen Bereich nicht verlassen. - Kanalwahlschalter für Hunderter- und Zehnerstellen - Anzeigefenster des eingestellten Kanals und der eingestellten Bandlage des Senders (O = Oberband; U = Unterband). - Tasten für Tonruf I und II - Gerätelautsprecher - Anschlussbuchse für Zusatzgeräte (Fernbedienteil u.a.). - Anschlussbuchse für Handapparat (Besprechungseinrichtung) und diverse Zusatzgeräte (Fernbediengerät u.a.) Der Anschluss der erforderlichen Versorgungsspannung erfolgt an der Unterseite des Funkgerätes. Das FuG 7 b wird seit vielen Jahren nicht mehr hergestellt, und dadurch bedingt ist eine Ersatzteilversorgung durch die Hersteller problematisch. Defekte Geräte können auch durch Fachbetriebe kaum noch repariert werden. FuG 8b / FuG 8b-1 Frequenzbereich: FuG 8 b: UB 75,275-77,655 MHz = 120 Einzelfrequenzen = Kanal OB 85,075-87,455 MHz = 120 Einzelfrequenzen = Kanal Hiervon sind jedoch nur die Kanäle UB und OB benutzbar. Dies entspricht 221 Einzelfrequenzen, davon 111 im Unterband und 110 im Oberband. Daraus ergeben sich 110 nutzbare Frequenzpaare. Der Kanal 510 UB stellt eine nutzbare Einzelfrequenz im Unterband dar. FuG 8b-1: UB 74,215-74,775 MHz = 29 Einzelfrequenzen = Kanal UB 75,215-77,475 MHz = 114 Einzelfrequenzen = Kanal OB 84,015-87,255 MHz = 163 Einzelfrequenzen = Kanal Dies entspricht 306 Einzelfrequenzen, davon 143 im Unterband und 163 im Oberband. Daraus ergeben sich 142 nutzbare Frequenzpaare. Die Kanäle OB stellen nutzbare Einzelfrequenzen im Oberband und der Kanal 510 UB eine nutzbare Einzelfrequenz im Unterband dar. Das FuG 8b/8b-1 hat auf dem Bedienteil folgende Bedienelemente (Anlage 2): - Gerätelautsprecher - Taste für Tonruf I und II - Sendeanzeige (grün); leuchtet auf, wenn der Sender eine Trägerwelle abstrahlt. Dies erfolgt beim Betätigen der Sprechtaste bzw. einer Tonruftaste. - Empfangsanzeige (rot); leuchtet auf, wenn im Empfänger eine Trägerwelle des eingestellten Kanals empfangen wird S prechfunklehrgang 45

52 Funkgerätekunde - Einschaltanzeige (gelb); leuchtet, wenn das FuG eingeschaltet ist - Rauschsperrenschalter (R = Rauschsperre ein) - Lautstärkeregler für den Gerätelautsprecher = Gerätelautsprecher aus. Dazu muss bei einigen Geräten der Schalter leicht eingedrückt werden 1. Stellung = Gerätelautsprecher leise 2. Stellung = Gerätelautsprecher laut 3. Stellung = ggf. vorhandener Zusatzlautsprecher leise 4. Stellung = ggf. vorhandener Zusatzlautsprecher laut Die Lautstärke in der Hörkapsel des Handapparats wird durch diesen Schalter nicht beeinflusst. - Ein- / Aus-Schalter - Kanalwahlschalter für die Hunderter-, Zehner- und Einerstellen. Der Tastendruck über der Zahl vergrößert und der Tastendruck unter der Zahl verkleinert diese. Wird ein unzulässiger Kanal eingestellt, so gibt das Gerät einen Warnton ab. - Verkehrsartenschalter W = Wechselverkehr; Sender und Empfänger arbeiten auf der gleichen Frequenz (Bandlage) G = Gegenverkehr; Sender und Empfänger arbeiten auf je einer der zu dem eingestellten Kanal gehörenden Frequenzen. Der Sender arbeitet auf der Frequenz, die durch den Bandlagenschalter vorgegeben ist, und der Empfänger in der entsprechenden Frequenz der anderen Bandlage. - Bandlagenschalter; maßgebend für die Bandlage des Senders - Anschlussbuchse für den Handapparat seitlich am Bedienteil Der Anschluss der erforderlichen Versorgungsspannung erfolgt an der Rückseite des Funkgerätes. Das FuG 8b, dass das Nachfolgegerät für das FuG 7b geworden ist und mittlerweile nur noch in der Version FuG 8b-1 angeboten wird, zeigt gegenüber dem FuG 7b noch folgende Verbesserungen auf: - Betriebszustandsanzeige für Einschaltkontrolle, Sendebetrieb und Empfangsbetrieb - Sendezeitbegrenzung auf 2 Minuten, die verhindert, dass der Sender bei z.b. klemmender Sprechtaste, über einen längeren Zeitraum unkontrolliert Trägerwellen abstrahlt und damit den gesamten Funkverkehr auf dem eingestellten Kanal behindert. Beim Ansprechen der Sendezeitbegrenzung erlischt die grüne Sendeanzeige. - Es ist keine RS 1-Schaltung und damit keine unbeabsichtigte Störung des Funkverkehrs möglich. - Das Bedienteil kann abgesetzt vom S/E-Gerät eingebaut werden. Hier ist lediglich ein spezielles Verbindungskabel erforderlich. Im Gegensatz zum FuG 7b ist es beim FuG 8b/8b-1 nicht möglich, die Sendeleistung, die fest auf 10 Watt eingestellt ist, zu verändern. FuG 8b-2 Die zur Verfügung stehenden Frequenzen sind mit denen des FuG 8b-1 übereinstimmend. Das FuG 8b-2 ist vorrangig zur Verwendung in ortsfesten Funkstellen oder in Sonder- bzw. Fernmeldefahrzeugen vorgesehen. Es kann aber auch beweglich eingesetzt werden. S prechfunklehrgang 46

53 Funkgerätekunde Im Gegensatz zum FuG 8b / FuG 8b-1 verfügt das FuG 8b-2 über eine Sendeleistungsumschaltung von 10 W auf 3 Watt und eine Fernbedienung für Tonrufe und Bandlage (z.b. Betrieb mit einem angeschlossenen Alarmumsetzer). Meldeempfänger ME I Frequenzbereich: OB 84,015-87,255 MHz = 163 Einzelfrequenzen = Kanal Die Verwendung dieser Geräte erfolgt zur Alarmierung von Einsatzkräften über Funkverbindungen. Dieses Verfahren ermöglicht die Alarmierung von Einsatzkräften als so genannter stiller Alarm. Betriebsmerkmale und Ausführungen der hierfür benötigten Geräte sind in einer TR-BOS - Geräte für die Funkalarmierung - festgelegt. Meldeempfänger bestehen aus einem Empfänger, der den Empfängern von Funkgeräten ähnlich ist und einem Auswerter für eine bestimmte Tonfolge (Fünftonfolge). Dieser Auswerter verriegelt den NF-Ausgang (Lautsprecher). Die Fünftonfolge, bestehend aus fünf verschiedenen Tönen unter 3000 Hz, die individuell festgelegt werden kann und in den Meldeempfänger einprogrammiert ist, ist der Schlüssel zum Öffnen des Auswerters. D.h., will eine alarmierende Stelle (Zentrale Leitstelle) einen oder eine bestimmte Gruppe von Meldeempfängern zum Empfang auslösen, so sendet sie mittels eines Alarmgebers die für diesen Meldeempfänger festgelegte Fünftonfolge aus. In dem so alarmierten Meldeempfänger entriegelt der Auswerter den NF-Ausgang und der Meldeempfänger erzeugt für die Dauer von 4 sec. einen lauten Weckton. Danach können Nachrichten als Durchsage empfangen werden. Durch Betätigen einer Löschtaste oder nach einer Empfangspause von mehr als 30 sec. schließt der Auswerter im Meldeempfänger den NF-Ausgang wieder. Da sich die Meldeempfänger verschiedener Hersteller in ihrer Bedienung voneinander unterscheiden, ist es erforderlich, die jeweilige Bedienungsanleitung genauestens durchzuarbeiten. Voraussetzung für die Funktion einer Alarmierung mittels Meldeempfänger ist jedoch, dass sowohl alarmierende Stelle als auch der Meldeempfänger auf demselben Funkkanal arbeiten. Eine weitere Variante von Meldeempfängern stellt der ME III dar, der als ortsfestes Gerät zur Steuerung von Sirenen verwendet wird. Er hat im Gegensatz zum ME I, der mit einem wiederaufladbaren Akku betrieben wird, als Spannungsversorgung ein fest installiertes Netzteil. S prechfunklehrgang 47

54 Funkgerätekunde m-Wellenbereich Im 2 m-wellenbereich sind in Hessen für den Einsatz bei den nichtpolizeilichen BOS nur Handfunkgeräte zugelassen. Die Handfunkgeräte sind vorrangig für die Verwendung an Einsatzstellen vorgesehen. In Hessen dürfen in der Regel nur folgende 6 Frequenzen im Unterband von den nichtpolizeilichen BOS verwendet werden: 168,160 MHz = Kanal 31 Notkanal/Zusammenarbeit aller BOS 168,540 MHz = Kanal 50 Betriebskanal der Stadt- und Landkreise 168,560 MHz = Kanal 51 Landeskanal 168,600 MHz = Kanal 53 Betriebskanal der Stadt- und Landkreise 168,640 MHz = Kanal 55 Betriebskanal der Stadt- und Landkreise 168,660 MHz = Kanal 56 Betriebskanal der Stadt- und Landkreise Zusätzlich sind die Kanäle 34 und 39 in der Betriebsart G/U bzw. bg/u für die Verwendung durch die DRK-Bergwacht (Kanal 39), Gebäudefunk (Kanal 34) und Tunnelfunk (Kanal 34 und 39) zugelassen. Hier gibt es aus fernmeldetechnischen Gründen jedoch regionale Abweichungen. Die Zuordnung dieser Kanäle erfolgt nach einem Verteilungsplan. Voraussetzung für die Benutzung dieser Kanäle ist eine Frequenzzuteilung in Form einer Urkunde durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (siehe hierzu auch den Block 3, Rechtliche Grundlagen). Für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären bieten verschiedene Hersteller 2-m Handfunkgeräte in explosionsgeschützter Ausführung an. FuG 10 / FuG 10R Das FuG 10 kann anwenderspezifisch mit bis zu 10 Kanälen für die Verkehrsart Wechselverkehr bequarzt werden. In der Bezeichnung FuG 10 R, steht das R für Retrofitting. Mit diesem R soll zum Ausdruck gebracht werden, dass bei diesem Gerät ein programmierbarer Mikroprozessor verwendet wird. Die Bedienelemente entsprechen dem FuG 10. Das FuG 10 hat folgende Bedienelemente (Anlage 3 und 4): - Ein- / Aus- und Lautstärkeschalter. Mit diesem Schalter wird das Funkgerät ein- und ausgeschaltet und die Lautstärke des eingebauten Mikrofon-Lautsprechers im Uhrzeigersinn stufenweise leiser geregelt. In der letzten Stellung, die bei den nichtpolizeilichen BOS nicht benötigt wird, ist der Lautsprecher abgeschaltet. Das versehentliche Einstellen dieser Schalterstellung kann dazu führen, dass der Eindruck entsteht, der Empfänger bzw. das Gerät sei defekt, dabei ist nur der Lautsprecher abgeschaltet. Der Sender ist in dieser Schalterstellung jedoch weiter in Betrieb. Das Drehen dieses Schalters entgegen dem Uhrzeigersinn bis zum Anschlag bedeutet Gerät aus. - Antennenanschluss - Instrument zur Kontrolle der Stromversorgung. Die Anzeige erfolgt Hersteller-spezifisch (Bedienungsanleitung). - Kanalwahlschalter -Batteriefach. Als Betriebszeit mit voll geladenem NC-Akku sind 4 Stunden vorgeschrieben. Die Zeitangabe gilt unter folgenden Bedingungen: 50 % Empfangsbereitschaft 40 % Empfang (Einfall einer Trägerwelle) 10 % Senden S prechfunklehrgang 48

55 Funkgerätekunde - Sendetaste - Tasten für Tonruf I und II - NF-Buchse für den Anschluss von Zusatzgeräten - Rauschsperrenschalter - Mikrofon/Lautsprecher FuG 11b Das Handfunkgerät FuG 11b (Anlage 5) stellt die neuste Generation von 2-m Handfunkgeräten dar. Die Geräte werden von einem Mikroprozessor gesteuert. Betriebseinstellungen können mittels Programmierung geändert werden, ohne in das Gerät einzugreifen. Die Handfunkgeräte FuG 11b können im Wenigkanal- oder im Vielkanalmodus betrieben werden. Die Umschaltung von dem Wenigkanalmodus in den Vielkanalmodus ist von der Bedienoberfläche aus möglich. Die Möglichkeit der Umschaltung kann bei allen Geräten mittels Softwareänderung gesperrt werden. Im Wenigkanalmodus müssen mindestens 10 Kanäle einstellbar sein. Eine Änderung der Verkehrsart und der Bandlage ist in diesem Modus nicht möglich. Im Vielkanalmodus können alle 117 Kanäle des 2-m Bandes frei gewählt werden. Die Benutzung von generell gesperrten Kanälen kann mittels Softwareeinstellung / Programmierung verhindert werden. Verkehrsart und Bandlage können in diesem Modus geändert werden. Achtung: Grundsätzlich dürfen in Hessen nur die oben aufgeführten 6 Kanäle genutzt werden. 5.4 Zubehör Zu einer kompletten Funkanlage gehören neben dem Funkgerät weitere Zubehörteile wie Besprechungseinrichtungen, Antennen, usw. Besprechungseinrichtungen Hierbei handelt es sich mindestens um einen Handapparat mit dazugehöriger Handapparateauflage. Der Handapparat ist mit dem Telefonhörer vergleichbar. Er hat eine Mikrofonkapsel zur Aufnahme der Sprache, eine Lautsprecherkapsel zur Wiedergabe von Sprache und Tönen sowie eine Taste im Griffbereich, mit der der Sender der Funkanlage eingeschaltet wird. Beim Betätigen der Sprechtaste wird darüber hinaus der Gerätelautsprecher der Funkanlage abgeschaltet. Handapparate gibt es in verschiedenen Ausführungen. Für den Einsatz in Zentralen Leitstellen sowie Leitstellen mot (ELW 2 und ELW 3) kommen als Besprechungseinrichtungen auch Schwanenhalsmikrofone oder Kopfsprechgarnituren mit abgesetzter Sprechtaste, zum Teil auch in Form von Fußschaltern, zum Einsatz. Helmsprechgarnituren Für die Verwendung von Handfunkgeräten im Zusammenhang mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten in einem Vollschutzanzug wird eine Helmsprechgarnitur mit abgesetzter Sprechtaste eingesetzt. Es handelt sich hierbei auch um eine Besprechungseinrichtung. Antennen haben die Aufgabe elektrische Energie (Hochfrequenzschwingungen) in den Luftraum abzustrahlen oder aus ihm aufzunehmen. S prechfunklehrgang 49

56 Funkgerätekunde Je nach Frequenzbereich und Einsatzfall gelangen die elektrisch und mechanisch unterschiedlichsten Antennentypen zur Anwendung. Beschränken wir uns daher nur auf die für den UKW-Sprechfunk verwendeten Antennentypen. Praktisch und theoretisch ist nachweisbar, dass die besten Ergebnisse mit Antennenstäben erzielt werden, deren Länge 1/4, 1/2 oder 5/8 der Wellenlänge der verwendeten Frequenz entspricht. Zum Erreichen einer optimalen Wirkung muss bei einfachen Geräte- und Fahrzeugantennen die Antennenlänge vom Fachmann auf die Betriebsfrequenz abgestimmt werden. Für die Installation von fest in Fahrzeuge eingebauten Antennen gilt, dass neben der Auswahl der richtigen Antenne auch ein geeignetes Antennenkabel verwendet wird. Die Installation der Antenne sollte auf jeden Fall von einem Fachmann durchgeführt werden, da eine mangelhafte Arbeitsausführung sich negativ auf die Wirksamkeit der Antenne auswirkt. Antennen müssen immer senkrecht zur Erdoberfläche stehen, damit sie als Rundstrahler frei abstrahlen können. Hindernisse wie Metallkonstruktionen, Brücken, Häuser, Bäume, usw. beeinträchtigen wie zu kurze, zu lange oder verbogene Antennen ihre Funktion erheblich. NC-Batterien (Akkus) Nickel-Cadmium (NC) Akkus sind wiederaufladbare Batterien. Die Hinweise der Hersteller für den Umgang mit NC-Batterien und den dafür bestimmten Ladegeräten sind unbedingt zu beachten. Über längere Zeit nicht gebrauchte NC-Batterien müssen nach einer bestimmten Zeit nachgeladen werden, um eine selbständige Tiefentladung, die das Leben des NC-Akkus erheblich verkürzt, zu vermeiden. Tiefentladungen können durch zu lang eingeschaltete Verbraucher (Funkgeräte, etc.) oder Verwendung falscher Ladegeräte hervorgerufen werden. Der NC-Akku wird dadurch zerstört. Dauerndes Laden und Puffern der Akkus lässt sie träge werden und vermindert die Kapazität des Akkus. Stromversorgungen der Sprechfunkgeräte erfüllen eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Betriebsablauf. Mit der Stromversorgung werden die für das Sprechfunkgerät notwendigen Betriebsspannungen erzeugt. Zur Speisung der Stromversorgung müssen geeignete Stromquellen zur Verfügung stehen. Eigenbatterien sind Stromquellen, die in Handfunkgeräten eingesetzt werden (NC-Akkus). Fremdbatterien sind Stromquellen, die außerhalb des Funkgerätes vorgehalten werden, wie z.b. die Fahrzeugbatterie eines KFZ, die auch die Versorgung der Fahrzeuganlage sichert. Netzgeräte gestatten den Anschluss von Sprechfunkanlagen an Wechselstromquellen. Beim Einsatz von Notstromaggregaten ist auf die Spannungs- und Frequenzkonstanz zu achten. Funk-Melde-System (FMS) Das Funkmeldesystem (FMS) ist eine technische Möglichkeit, die zeitliche Belegung eines Betriebskanals für so genannte Standardmeldungen zu verkürzen. Die Übertragung bestimmter Standardmeldungen (Statusmeldungen) zwischen dem mit FMS ausgestatteten Einsatzfahrzeug und der Zentralen Leitstelle erfolgt über ein digitalisiertes Datentelegramm. Für das aus 9 Datenblöcken bestehende Datentelegramm gibt es eine bundeseinheitliche Kodiersystematik. S prechfunklehrgang 50

57 Funkgerätekunde Die Datenblöcke 1-8 beinhalten die jeweilige spezifische Fahrzeugkennung, der Datenblock 9 beinhaltet die zu übertragende Statusmeldung (Standardmeldung). Eine Statusmeldung ist eine Nachricht zur Kennzeichnung eines bestimmten Einsatzzustandes eines Einsatzfahrzeuges: Die Datenblöcke haben folgenden Informationsinhalt: Datenblock 1 = BOS-Kennung = einstellig Datenblock 2 = Landeskennung = einstellig Datenblock 3-4 = Ortskennung = zweistellig Datenblock 5-8 = Fahrzeugkennung = vierstellig Datenblock 9 = Statusmeldung = einstellig Beispiel: Feuerwehr Hessen Landkreis Darmstadt-Dieburg Groß-Umstadt/ Raibach TSF-W Sprechwunsch Darüber hinaus können noch bis zu vier Zusatzinformationen übermittelt werden. Zur Verarbeitung des Datentelegramms ist neben dem FMS-Bediengerät im Einsatzfahrzeug ein entsprechendes FMS-Leitstellengerät erforderlich. Dies macht die Information für den Einsatzsachbearbeiter sichtbar. Darüber hinaus können über das Leitstellengerät ebenfalls standardisierte Informationen an das Einsatzfahrzeug übertragen werden. Die Datenblöcke 1-8 sind Fahrzeug- und gerätespezifisch fest im Bediengerät programmiert. Lediglich der Datenblock 9 kann über die Tastatur des Bediengerätes gemäß der nachfolgenden Zuordnung gewählt werden: 0 = Notruf; beim Betätigen dieser Taste (mindestens 2 sec.) bleibt der Sender der Funkanlage 30 sec. in Betrieb 1 = einsatzbereit über Funk 2 = einsatzbereit auf der Wache 3 = Einsatzauftrag übernommen / auf dem Weg zum Einsatzort 4 = am Einsatzort eingetroffen 5 = Sprechwunsch 6 = nicht einsatzbereit 7 = Abfahrt zum Transportziel 8 = Ankunft am Transportziel 9 = Handquittung / Fremdanmeldung Aufbau und Bedienung: FMS-Fahrzeugbediengeräte bzw. FMS-Handapparate werden über die Handapparatebuchse an das entsprechende Funkgerät angeschlossen. Bei neueren Fahrzeugfunkanlagen sind die FMS-Bediengeräte zum Teil schon integriert. S prechfunklehrgang 51

58 Funkgerätekunde Durch den Tastendruck am FMS-Bediengerät wird das Datentelegramm ausgesendet. Wird dieses Datentelegramm eindeutig vom Leitstellengerät ausgewertet, sendet dieses das Datentelegramm zurück. In der Anzeige des Fahrzeuggerätes erscheint die Ziffer des zuletzt gedrückten (aktuellen) Status. Kommt das Datentelegramm nicht zum Fahrzeug-Bediengerät zurück, so versucht dieses noch zweimal den Status zu übermitteln. Kann dieser dann immer noch nicht eindeutig ausgewertet werden, bleibt die Anzeige im Fahrzeug leer, da das Telegramm nicht zurückgesandt wurde. Vollständige Sprechfunkanlagen Aus den zur Verfügung stehenden Geräten und Zubehörteilen sind von der Sprechfunkerin oder dem Sprechfunker betriebsfähige Sprechfunkanlagen zusammenzustellen. Diese bestehen aus: - Sende-/Empfangsgerät - Antennenanlage - Stromversorgung - Besprechungseinrichtung - ggf. FMS-Bediengerät Hierbei ist zu beachten, dass Sprechfunkanlagen erst im kompletten Zustand eingeschaltet werden dürfen. Beim Auseinanderbau ist die Sprechfunkanlage als erstes auszuschalten. Örtliche funktechnische Besonderheiten Auf ggf. in den verschiedenen Bereichen vorhandene Sondergeräte muss in angemessenem Umfang hingewiesen werden. Das vorhandene Bedienungspersonal ist gründlich und umfassend in die Bedienung und den Einsatz der jeweiligen Geräte einzuweisen. S prechfunklehrgang 52

59 Funkbetriebskunde 6. Funkbetriebskunde Im Rahmen der Funkbetriebskunde werden der Sprechfunkerin und dem Sprechfunker die elementaren und wichtigen Regelungen des Betriebsablaufes vermittelt. Nur dann, wenn das Bedienungspersonal mit diesen Regelungen in ausreichendem Maße vertraut ist, können schwerwiegende Betriebsstörungen weitestgehend vermieden werden. 6.1 Funkrufnamen Allgemeines: Der Funkrufnamen-Katalog gilt für Einheiten und Einrichtungen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes in Hessen. Die Funkrufnamen setzen sich aus einem Kennwort für die Behörde oder Organisation, der Ortsbezeichnung, der Standortkennzahl, einer Kennzahl für die Einsatzfahrzeuge und ggf. einer weiteren Untergliederung zusammen. Kennwort: Zur Kennzeichnung der Behörden und Organisationen wurden folgende Kennwörter festgelegt: AKKON Johanniter-Unfall-Hilfe BERGWACHT Bergwacht im DRK CHRISTOPH Rettungshubschrauber FLORIAN Feuerwehr HEROS Technisches Hilfswerk *1) JOHANNES Malteser-Hilfsdienst KATS Katastrophenschutz TETRA Landesbetriebsstelle Digitalfunk PELIKAN Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft RETTUNG Private Rettungsdienstunternehmen ROTKREUZ Deutsches Rotes Kreuz SAMA Arbeiter-Samariter-Bund *1) Nachrichtlich: Das Technische Hilfswerk hat als Bundeseinrichtung seine eigenen Funkrufnamen bundesweit einheitlich geregelt. Ortsbezeichnung: Die Ortsbezeichnung wird durch den Namen der Region, des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Gemeinde (ohne Ortsteilnamen) angegeben. In Fällen einer Namensgleichheit von Landkreis und einer Stadt wird, falls eine Verwechslungsgefahr besteht, dem Landkreisname das Wort KREIS vorangestellt. Beispiel: Florian Groß-Gerau. Einheit der Gemeinde Groß-Gerau Florian Kreis Groß-Gerau Einheit des Landkreises Groß-Gerau S prechfunklehrgang 58

60 Funkbetriebskunde Einheiten der kommunalen Feuerwehr führen die Ortsbezeichnung der Gemeinde des Stationierungsortes. Die Werkfeuerwehren führen im Funkrufnamen den Firmennamen oder eine sinnfällige Abkürzung anstelle der Ortsbezeichnung. Einheiten des Rettungsdienstes führen die Bezeichnung des Rettungsdienstbereiches (i.d.r. Landkreis / kreisfreie Stadt). Einheiten der Hilfsorganisationen führen die Bezeichnung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt der jeweils zuständigen unteren KatS-Behörde. Die Landesausbildungsstätten für den Brandschutz, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst führen an Stelle der Ortsbezeichnung den Namen: SCHULE HESSEN Das Hessische Ministerium des Innern sowie die Landesverbände der Hilfsorganisationen führen an Stelle der Ortsbezeichnung den Namen: HESSEN Für die Regierungspräsidien gilt: Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Kassel HESSEN SÜD HESSEN MITTE HESSEN NORD Standortkennzahl: Die grundsätzlich dreistellige jedoch nur teilweise gesprochene Standortkennziffer setzt sich nach folgender Systematik zusammen: Im Bereich der kreisfreien Städte: Ziffer 1 und 2: 1 99 Standorte der Feuerwachen/ Feuerwehrhäuser Feuer- und Rettungswachen/ Rettungswachen / Notarztstandorte / Unterkunft Hilfsorganisation Ziffer 3: Beispiel: leer Florian Frankfurt 3 Einheit der Feuerwache 3 der Feuerwehr Frankfurt Die jeweiligen Leitungsfunktionen nach HBKG bzw. HRDG der Stadt (00 08) führen als technische Codierung eine nicht gesprochene 0 in o.g. Ziffer 1. Es wird dann keine Standortkennzahl gesprochen. S prechfunklehrgang 59

61 Funkbetriebskunde Im Bereich der Landkreise (Rettungsdienst, Brandschutzdienststelle, Hilfsorganisationen): Ziffer 1 und 2: 1 99 Standorte der Brandschutz- und Katastrophen- Dienststellen der Landkreise / Rettungswachen/ Notarztstandorte / Unterkunft Hilfsorganisation (es wird empfohlen als Nummerierungssystem - insbes. für die Unterkünfte der Hilfsorganisationen hier die statistische Gemeindekennziffer (lfd. Nr. der Gemeinde im Landkreis, die Fzg.-Standort ist) zu verwenden) Ziffer 3: Beispiel: leer Rotkreuz Darmstadt-Dieburg 12 Einheit des Standortes 12 im Landkreis Bergstraße Die jeweiligen Leitungsfunktionen nach HBKG bzw. HRDG des Kreises (00 08) führen als technische Codierung eine nicht gesprochene 0 in o.g. Ziffer 1. Es wird dann keine Standortkennzahl gesprochen. Im Bereich der Gemeinden (Feuerwehren): Ziffer 1 und 2: 1 99 Gemeinden im Landkreis / Werkfeuerwehren (nicht gesprochen!) (Nummerierungssystematik ist durch den Landkreis festzulegen - es wird empfohlen als Nummerierungssystem hier die statistische Gemeindekennziffer (lfd. Nr. der Gemeinde im Landkreis) zu verwenden) Ziffer 3: 1 19 Standorte (d.h. Ortsteile) in der Gemeinde (Hinweis: muss nicht gesprochen werden, wenn nur ein Standort in der Gemeinde vorhanden ist) (Hinweis: die Ziffern werden technisch als a j in der OPTA codiert) Beispiel: Florian Modautal 2 Einheit der Feuerwehr des Ortsteils Nr. 2 der Gemeinde Modautal Die jeweiligen Leitungsfunktionen nach HBKG der Gemeinde (00 06) führen als technische Codierung eine nicht gesprochene 0 in o.g. Ziffer 3. Es wird dann keine Standortkennzahl gesprochen. S prechfunklehrgang 60

62 Funkbetriebskunde Fahrzeug-Kennzahlenplan Die Art eines Einsatzfahrzeuges wird durch eine der folgenden Fahrzeugkennzahlen angegeben: Ortsfeste Funkstelle 00 Ortsfeste Funkstelle (die Kennziffer 00 wird hierbei nicht gesprochen) Funktionsbezogene Rufnamen 01 Leiterin / Leiter gem. gesetzlicher Regelung stellv. Leiterin / stellv. Leiter gem. gesetzlicher Regelung stellv. Leiterin / stellv. Leiter gem. gesetzlicher Regelung 04 sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion (Führungsstufe C nach FwDV 100) 05 sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion (Führungsstufe B nach FwDV 100) 06 sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion 07 Leitender Notarzt gem. HRDG 08 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst gem. HRDG 09 tragbare Geräte ohne Fahrzeug-/Funktionszuordnung Einsatzleitwagen und Mannschaftstransportfahrzeuge 10 Kommandowagen KdoW 11 Einsatzleitwagen 1 ELW 1 12 Einsatzleitwagen 2 / Einsatzleitwagen 3 (alt) ELW 2 / ELW 3 13 abgesetzte semistationäre Fm-Stelle FmSt (des GW-IuK) 14 Gerätewagen Information und Kommunikation GW-IuK 15 Motorrad oder ähnliche Fahrzeuge Krad 16 Personenkraftwagen Pkw 17 frei 18 Betreuungskombi KatS BTKombi 19 Mannschaftstransportfahrzeug MTW Tanklösch- und Sonderlöschfahrzeuge 20 Kleinlöschfahrzeug KLF Vorauslöschfahrzeug VLF 21 Tanklöschfahrzeug mit Truppbesatzung TLF <= 3000 l Wasser 22 Tanklöschfahrzeug mit Staffelbesatzung TLF 16/25 <= 3000 l Wasser TLF Hilfeleistungstanklöschfahrzeug mit Staffel- HTLF besatzung, <= 3000 l Wasser 24 Tanklöschfahrzeug mit Sonderlöschmittel- TLF 24/50 komponente und Truppbesatzung TLF 20/40-SL >3000 l Wasser TLF 25 Tanklöschfahrzeug mit Truppbesatzung TLF 20/40 >3000 l Wasser TLF Großtanklöschfahrzeug <6000 l Wasser GTLF Flugfeldlöschfahrzeug FLF S prechfunklehrgang 61

63 Funkbetriebskunde 27 Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit TroTLF Sonderlöschmittelkomponente 28 Sonderlöschmittelfahrzeug SoLmF Trockenlöschfahrzeug TroLF Schaummittelfahrzeug SMF 29 sonstiges Tank- oder Sonderlöschfahrzeug sonst. TLF Für eine Eingruppierung in die Gruppe umfasst die verlastete feuerwehrtechnische Beladung weniger als die eines TSF (d.h. Beladung maximal für eine Löschstaffel) Hubrettungsfahrzeuge 30 Drehleiter (Korb) DLK Drehleiter (Korb) DLK Drehleiter (Korb) 12-9 DLK Drehleiter DL Drehleiter DL Drehleiter 16-4 DL Hubarbeitsbühne HAB 37 Gelenkmast (als Hubrettungsgerät) GM 38 Teleskopmast (als Hubrettungsgerät) HAB 18 HAB 23 HAB 39 sonstige Drehleiter sonst. DL Lösch(gruppen)- und Tragkraftspritzenfahrzeuge 40 Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 (z.b. StLF 10/6 oder StLF 20/25) StLF 20/25 41 Löschgruppenfahrzeug ohne Löschwassertank LF 8 42 Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) LF 8/6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 8/6) HLF 8/6 43 Löschgruppenfahrzeug (LF 10/6) LF 10/6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10/6) HLF 10/6 44 Löschgruppenfahrzeug (LF 16, LF 16/12) LF 16 / LF 16/12 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 16 (HLF 16, HLF 16/12) HLF 16/12 45 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS LF 16 TS Löschgruppenfahrzeug KatS (LF KatS-Bund) LF-KatS 46 Löschgruppenfahrzeug (LF 20/16) LF 20/16 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20/16) HLF 20/16 47 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 48 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W 49 sonstiges Löschfahrzeug sonst. LF Für eine Eingruppierung in die Gruppe muss die verlastete feuerwehrtechnische Beladung mindestens der eines TSF entsprechen (Beladung für eine Löschgruppe) S prechfunklehrgang 62

64 Funkbetriebskunde Rüst- und Gerätewagen 50 Vorausrüstwagen VRW 51 Rüstwagen 1 RW 1 Gerätewagen-Logistik/Technische Hilfe GW-L/TH 52 Rüstwagen 2 RW 2 Rüstwagen RW 53 Feuerwehrkran FwK 54 Rüstwagen sonstige sonst. RW 55 Gerätewagen Gefahrgut GW-G 56 Gerätewagen Atemschutz GW-A 57 Gerätewagen Taucher GW-Tauch 58 Gerätewagen Wasserrettung GW-WR 59 Gerätewagen sonstige sonst. GW Versorgungs- und Logistikfahrzeuge 60 Gerätewagen Licht GW-Licht 61 Schlauchwagen 1000 SW Schlauchwagen 2000 SW 2000 Schlauchwagen 2000-Trupp SW 2000 (Tr.) 63 Kleinlastkraftwagen < 3,5 t zgm KLKW 64 Gerätewagen Nachschub GW-N Gerätewagen Logistik 1 GW-L1 Lastkraftwagen <= 12 t zgm mit Ladebordwand LKW-Lbw 65 Wechselladerfahrzeug 5500 (18 t) WLF Wechselladerfahrzeug 6500 (26 t) WLF Wechselladerfahrzeug-Kran WLF 18-K / WLF 26-K 68 Gerätewagen Logistik 2 GW-L2 Lastkraftwagen > 12 t zgm mit Ladebordwand LKW-Lbw 69 sonstige Versorgungs- und Logistikfahrzeuge sonst. LKW Sonstige Fahrzeuge 70 Gerätewagen Messtechnik GW-Mess Messleitfahrzeug (Messleitkomponente) MLK 71 Gerätewagen Strahlenspürtrupp GW-StrSpTr 72 ABC-Erkundungskraftwagen ABC-ErkKw 73 Gerätewagen Dekontamination Verletzter (V) GW-Dekon (V) 74 Gerätewagen Dekontamination Personen (P) GW-Dekon (P) 75 Gerätewagen Betreuung GW-Bt / BtLKW 76 Gerätewagen Technik GW-T 77 Löschboot / Hilfeleistungslöschboot LB / HLB 78 Rettungsboot / Mehrzweckboot RTB / MZB 79 sonstige Fahrzeuge sonstige KFZ S prechfunklehrgang 63

65 Funkbetriebskunde Rettungsdienstfahrzeuge 80 sonstiges arztbesetztes Einsatzmittel Arzt (-Pkw) Rettungshubschrauber (nur FMS-Codierung!) RTH 81 Notarztwagen NAW 82 Notarzteinsatzfahrzeug NEF 83 Krankenkraftwagen Typ C RD RTW 84 Krankenkraftwagen Typ C RD temporär besetzt RTW 85 Krankenkraftwagen Typ C Zug RTW-Z 86 Baby-Notarztwagen Baby-NAW 87 Intensivtransportwagen ITW 88 Großrettungswagen GRTW 89 sonstiges Rettungsmittel sonst. RM Krankentransportfahrzeuge 90 Behandlungsplatz, Erste Hilfe Raum BHP 91 Krankentransportwagen Typ A1 KTW-A1 92 Krankentransportwagen Typ A2 KTW-A2 93 Notfallkrankenwagen Typ B KTW-B 94 Krankentransportwagen 4 Tragen KTW-4 95 Gerätewagen Behandlungsplatz GW-Beh 96 Gerätewagen Sanität GW-San 97 Infektions-Krankentransportwagen I-KTW 98 Großkrankentransportwagen GKTW 99 sonstiges Krankentransportmittel sonst. KTW Untergliederung Sollten an einem Standort mehrere gleichartige Fahrzeuge vorhanden sein, so werden diese mit einer nachfolgenden Unterscheidungskennziffer durchnummeriert. Bei nur einem gleichartigen Fahrzeug lautet diese formal 1, muss jedoch für das Fahrzeug selbst nicht gesprochen werden. Beispiel: Florian Modautal (gesprochen: zwo-neunzehn-eins) (erster MTW der Feuerwehr Modautal, Ortsteil Allertshofen-Hoxhohl) Florian Modautal (gesprochen: zwo-neunzehn-zwo) (zweiter MTW der Feuerwehr Modautal, Ortsteil Allertshofen-Hoxhohl) S prechfunklehrgang 64

66 Funkbetriebskunde Handfunkgeräte werden mit einer weiteren nachgestellten Ziffer unterschieden. Das erste Handfunkgerät eines Fahrzeuges erhält eine 1, die im Sprechfunkverkehr nicht weggelassen wird. Beispiele: Florian Modautal (gesprochen: zwo-neunzehn-elf) (erstes Handfunkgerät des ersten MTW der Feuerwehr Modautal, Ortsteil Allertshofen-Hoxhohl) Florian Modautal (gesprochen: zwo-neunzehn-einundzwanzig) (erstes Handfunkgerät des zweiten MTW der Feuerwehr Modautal, Ortsteil Allertshofen-Hoxhohl) Florian Modautal (gesprochen: zwo-achtundvierzig-dreizehn) (drittes Handfunkgerät des (einzigen) TSF-W der Feuerwehr Modautal, Ortsteil Allertshofen-Hoxhohl) In der Regelanwendung ist von folgender Zuordnung auszugehen (am Beispiel o.g. LF 10/6): - Florian Baunatal Fahrzeugführer - Florian Baunatal Maschinist / Fahrer - Florian Baunatal Melder (ggf.) - Florian Baunatal Angriffstrupp / erster Trupp - Florian Baunatal Wassertrupp / zweiter Trupp - Florian Baunatal Schlauchtrupp / dritter Trupp - ( ) Vereinfachte Sprechverfahren Um eine schnellere Kommunikation auch unter Einsatzbedingungen - unter bekannten Gesprächspartnern insbesondere an Einsatzstellen zu ermöglichen ist folgende Vereinfachung möglich und empfohlen: Anstelle von: - Florian Modautal (Angriffstrupp des 1. LF 10/6) ist auch möglich: - (Florian) Modautal 2 43 Angriffstrupp bzw. beim 2. gleichartigen Fahrzeug: - (Florian) Modautal Angriffstrupp Ein Weglassen des Kennwortes bzw. des Kennwortes und der Ortsbezeichnung ist nur dann möglich, wenn der Rufname weiterhin eindeutig ist. Dies scheidet bei der Ortsbezeichnung jedoch schon i.d.r. dann aus, wenn Einheiten zweier Gemeinden an einer Einsatzstelle auf dem gleichen Funkkanal zum Einsatz kommen und ist daher höchstens im Einsatzstellenfunkverkehr in den Abschnitten sinnvoll möglich. S prechfunklehrgang 65

67 Funkbetriebskunde Unterstützung der Führungsstruktur an der Einsatzstelle Zur Strukturierung der Einsatzleitung bei (Gross-) Schadenlagen und der möglichen bruchfreien Führung auch beim Wechsel von Führungseinrichtungen können aufgabenbezogene Rufnamen ausschließlich in der Form: bzw. Einsatzleitung (eindeutiger Schadensort) Abschnittsleitung (eindeutige Abschnittsbezeichnung) verwendet werden. Dies gilt jedoch nur für die im Einzelfall an der Einsatzstelle installierte Einsatz- / Abschnittsleitung. Die Nutzung ist im Zuständigkeitsbereich einer Zentralen Leitstelle einheitlich zu regeln. Besondere Regelungen Behörden der Landesverwaltung Bei den Behörden der Landesverwaltung des Landes Hessen führen die Funktionsträger des Fachbereiches Brandschutz das Kennwort: FLORIAN. Die Funktionsträger und Funkgeräte der Fachbereiche Katastrophenschutz und Fernmeldewesen (der nichtpolizeilichen BOS) führen das Kennwort: KatS. Für die Landesbetriebsstelle Digitalfunk des Landes Hessen (und sofern im Funknetz mit mobilen Geräten aktiv auch die Koordinierende Stelle) gilt hier TETRA HESSEN Codierung der Fahrzeuge und Handfunkgeräte dieser BOS-übergreifenden Dienststellen ergeben sich nach den Regelungen der hessischen Polizei. Integrierte (Zentrale) Leitstellen Für die Integrierten Leitstellen mit Funktion einer Leitfunkstelle des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes im analogen Funknetz gelten die Funkrufnamen LEITSTELLE (Stadtname) z.b. Integrierte Leitstelle der Stadt Darmstadt LEITSTELLE Darmstadt S prechfunklehrgang 66

68 Funkbetriebskunde Für die Integrierten (Zentralen) Leitstellen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes in Landkreisen gelten die Funkrufnamen z.b. LEITSTELLE (Kreisname) Integrierte Leitstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg LEITSTELLE Darmstadt-Dieburg Ausnahme (aufgrund doppeltem Vorkommens der Ortsbezeichnung Offenbach ): Integrierte Leitstelle des Landkreises Offenbach: LEITSTELLE Dietzenbach (= Kreisstadt) Zivilschutzhubschrauber / Rettungshubschrauber Zivilschutzhubschrauber (ZSH) und Rettungshubschrauber (RTH) führen nach Festlegung durch den BMI bundeseinheitlich den Rufnamen: z.b. CHRISTOPH (Standortnummer) Zivilschutz-Hubschrauber, Standort Frankfurt Christoph 2 Rettungshubschrauber, Standort Fulda Christoph 28 Intensivtransporthubschrauber Intensivtransporthubschrauber (ITH) führen den Rufnamen z.b. CHRISTOPH (regionaler Standort) Intensivtransporthubschrauber, Standort Hessen Christoph Hessen Einheiten des Katastrophenschutzes Im Funkverkehr zwischen Einheiten und der Einheiten mit übergeordneten Führungseinrichtungen ist da die entsprechenden Lagen relativ selten sind und daher ein separater Kennziffernplan kaum eingängig ist ein leicht veränderter (Lfd. Nummer nach dem Typ der Einheit gesprochen) Klartext anzuwenden: Beispiele: 2. Löschzug (KatS) des Landkreises Darmstadt-Dieburg: Löschzug 2 Darmstadt-Dieburg 1. Betreuungszug (KatS) des Landkreises Darmstadt-Dieburg: Betreuungszug 1 Darmstadt-Dieburg Medizinische Task Force 34 (des Bundes) Standort Kassel: Medizinische Task Force 34 Kassel IuK-Zentrale KatS-Stab des Landkreises Darmstadt-Dieburg: KatS Darmstadt-Dieburg Innerhalb der Einheiten ist der normale Funkrufname des jeweiligen Fahrzeuges bzw. dessen Handfunkgeräte zu verwenden. S prechfunklehrgang 67

69 Funkbetriebskunde 6.2 Sprechfunknachrichten Sprechfunknachrichten dürfen nur Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, deren Dienststellen, Verbände, Einheiten und Einrichtungen aufgeben. Eine Übermittlung für andere ist weder entgeltlich noch unentgeltlich zulässig. Der Auftraggeber bestimmt Nachrichtenart, Vorrangstufe und den Nachrichteninhalt. Eine Verbindungsaufnahme innerhalb des eigenen Funkverkehrskreises mit der Zentralen Leitstelle bzw. wenn möglich mit anderen Sprechfunkbetriebsstellen ist jedem Teilnehmer freigestellt. Arten der Sprechfunknachrichten unterscheidet man wie folgt: - Gespräche (G) - Durchsagen (D) - Sprüche (S) Während das Funkgespräch einen nicht an eine Form gebundenen Informationsaustausch zwischen zwei Teilnehmern darstellt, ist die Durchsage eine ebenfalls formlose Nachricht, die auch für mehrere Teilnehmer gleichzeitig bestimmt sein kann. Die Merkmale einer Durchsage sind: - Inhalt möglichst stichwortartig verfassen - Inhalt wird, wenn erforderlich, von den Teilnehmern niedergeschrieben oder aufgezeichnet Der Spruch hingegen ist eine formgebundene, schriftlich festgelegte Nachricht, die der aufnehmende Teilnehmer auch schriftlich festhalten muss. Der Inhalt der Urschrift ist unverändert zu übernehmen. Während das Gespräch (G) und der Spruch (S) nur bei Einsatz von Sprechfunkgeräten möglich sein können, ist die Durchsage (D) eine Nachrichtenart, die auch bei Einsatz von Meldeempfängern zur Anwendung kommen kann. Sprechfunkübungen im Rahmen des Sprechfunklehrganges sollten nur Gespräche und Durchsagen enthalten. Vorrangstufen Sprechfunknachrichten werden aufgrund der Dringlichkeit ihrer Beförderung in Vorrangstufen unterteilt. Man unterscheidet in: - Einfach-Nachrichten - Sofort-Nachrichten - Blitz-Nachrichten - Staatsnot-Nachrichten Die Sprechfunknachrichten erhalten je nach Vorrangstufe einen Vermerk, der wie folgt angewendet wird: - Eine einfache Nachricht erhält keinen Vermerk. - Eine dringende Nachricht erhält den Vermerk "Sofort" und hat somit Vorrang vor der einfachen Nachricht. - Mit dem Vermerk "Blitz" wird eine höherwertige Nachricht gekennzeichnet, nach deren Ankündigung der Funkverkehr niederer Vorrangstufen sofort zu unterbrechen ist. S prechfunklehrgang 68

70 Funkbetriebskunde Die Anwendung der Vorrangstufe "Blitz" darf deshalb nur erfolgen: * zum Schutz menschlichen Lebens * zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen oder bei Katastrophen * im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Die Vorrangstufe "Staatsnot" darf keinesfalls in Sprechfunkübungen einbezogen werden. Sie kann nur von der Bundesregierung oder der Landesregierung aufgegeben werden. Eine Notfallmeldung ist eine über Funk abgesetzter Hilferuf von in Not geratenen Einsatzkräften. Die Notfallmeldung wird mit dem Kennwort mayday eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet. Dieses Kennwort muss bei allen Notfallsituationen verwendet werden. Notfallmeldungen werden wie folgt abgesetzt: Kennwort: mayday; mayday; mayday Hilfe ersuchende Einsatzkraft: hier, Funkrufname, Standort, Lage Gesprächsschluss: mayday kommen! Tatsache ist ein Stichwort zur Ankündigung von Tatsachenmeldungen während des Übungsdienstes. Übung ist ein Vermerk, der zur Kennzeichnung von Übungsnachrichten auf dem Betriebskanal verwendet wird. Sofern zu Übungen ein von der Zentralen Leitstelle zugewiesener Übungskanal benutzt wird, ist dieser Vermerk nicht erforderlich, aber während der Übung ist in gewissen Zeitabständen auf den Übungsverkehr hinzuweisen. Mehrtonfolgen (Fünftonfolgen) bedeuten stets die Ankündigung einer Alarmnachricht. Die Alarmnachricht wird durch die Worte "Achtung, Achtung" und den ungekürzten Rufnamen der Zentralen Leitstelle eingeleitet. Sofern die Zentrale Leitstelle Probealarme vornimmt oder Funktionskontrollen der Meldeempfänger durchführt, wird sie die Nachricht nicht mit den Worten "Achtung, Achtung", sondern nur mit ihrem ungekürzten Rufnamen einleiten. 6.3 Sprechfunkverkehr im gemeinsamen Funknetz Im gemeinsamen Funknetz werden alle Sprechfunknachrichten im 4-m-Wellenbereich über Relaisfunkstellen geführt. Hierbei können sich verschiedene Verkehrsarten und -formen einstellen bzw. können zur Steuerung von Relaisfunkstellen verschiedene Betriebsverfahren zur Anwendung kommen. Als Voraussetzung für eine reibungslose Verkehrsabwicklung wird von den Teilnehmern erwartet, dass die - Verkehrsarten und - Verkehrsformen genannt werden können, ihre Unterscheidungsmerkmale und ihre Anwendung im gemeinsamen Funknetz bestimmt werden können. S prechfunklehrgang 69

71 Funkbetriebskunde Verkehrsarten sind von den technischen Möglichkeiten abhängige Verfahren des Nachrichtenaustausches im Sprechfunkverkehr. Sie sind ein Hinweis auf die Nutzung der Übertragungswege. Es werden unterschieden: - Richtungsverkehr - Wechselverkehr - Gegenverkehr Richtungsverkehr Beim Richtungsverkehr wird nur gesendet oder empfangen. Verkehrsart - Richtungsverkehr (vereinfachte Darstellung ohne Relaisfunkstellen) Anwendung: z.b. Auslösung und Alarmierung durch Meldeempfänger. Wechselverkehr Beim Wechselverkehr wird auf einer Frequenz abwechselnd gesendet oder empfangen. Nur jeweils ein Teilnehmer kann senden, während alle anderen empfangen. Sender und Empfänger haben die gleiche Bandlage, da nur ein Übertragungsweg (eine Frequenz) genutzt wird. Es kann nur in Sendepausen unterbrochen werden. Hat das Funkgerät einen Verkehrsarten-Wahlschalter, so muss dieser auf "W" gestellt sein. In dieser Einstellung werden die Bandlage des Senders und des Empfängers in der Anzeige angezeigt. Verkehrsart - Wechselverkehr Die Verkehrsart "Wechselverkehr" wird angewandt bei: - Funkbetriebsübungen im 4-m-Wellenbereich - Verkehrsabwicklung im 2-m-Wellenbereich S prechfunklehrgang 70

72 Funkbetriebskunde Gegenverkehr Beim Gegenverkehr kann gleichzeitig gesendet und empfangen werden. Ein Funkgespräch könnte jederzeit unterbrochen werden. Sender und Empfänger haben nicht die gleiche Bandlage, es werden zwei Übertragungswege (zwei Frequenzen), also ein Frequenzpaar genutzt. Verkehrsart - Gegenverkehr (vereinfachte Darstellung ohne Relaisfunkstelle) Gegenverkehr kann allerdings nur mit gegenverkehrsfähigen Sprechfunkgeräten durchgeführt werden, z.b. FuG 7b, FuG 8b, FuG 8b-1. Bei diesen Geräten ist die Antenne über eine Antennenweiche ständig mit dem Empfänger und mit dem Sender verbunden, so dass die Antenne gleichzeitig als Sende- und Empfangsantenne wirken kann. Der Verkehrsartenwahlschalter muss auf "G" gestellt sein. In dieser Einstellung wird die Bandlage des Senders in der Anzeige der Bandlage angezeigt. Der Empfänger befindet sich in der entgegengesetzten Bandlage. S prechfunklehrgang 71

73 Funkbetriebskunde Arbeitsweise und Arten von Relaisfunkstellen Eine mit einer wirksamen Relais-Schaltung eingerichtete Funkanlage schließt beim Empfang eines bestimmten Signals (Steuersignal) einen Schalter (Relais), der den Ausgang des Empfängers mit dem Eingang des Senders verbindet. Hierbei haben Sender und Empfänger entgegengesetzte Bandlagen, es werden zwei Übertragungswege (zwei Frequenzen = ein Frequenzpaar) genutzt. Relaisfunkstellen senden im Oberband und empfangen im Unterband. Im Gegensatz dazu senden alle anderen Sprechfunkbetriebsstellen im Unterband und empfangen im Oberband. Eine von einer Sprechfunkbetriebsstelle im Unterband gesendete Nachricht wird von der Relaisstelle im Unterband empfangen und sofort wieder im Oberband ausgesendet. Da bei allen Sprechfunkbetriebsstellen der Empfänger im Oberband arbeitet, können alle (auch der Sendende hört sich selbst) die Nachricht mithören. Obwohl beim Relaisbetrieb zwei Übertragungswege (2 Frequenzen = ein Frequenzpaar) genutzt werden, muss die Verkehrsabwicklung wie beim Wechselverkehr erfolgen. Steuersignal Trägerwelle (RS 1) Wenn eine Relaisfunkstelle mit einem Auswerter für die Trägerwelle ausgestattet ist, so bedeutet dies, dass die Relaisfunkstelle für die Dauer des Einfalls einer Trägerwelle durchgeschaltet ist. Beim Ausbleiben der Trägerwelle schaltet die Relaisfunkstelle wieder in die Empfangsbereitschaft. Der Sender der Relaisfunkstelle wird ausgeschaltet. Kleine Relaisfunkstelle Trägergesteuert ( Relaisschaltung RS 1 ) S prechfunklehrgang 72

74 Funkbetriebskunde Steuersignal Tonruf I (RS 3) und Tonruf II (RS 2) Relaisfunkstellen, die mit einem Auswerter für einen der beiden Tonrufe ausgestattet sind, schalten dann durch, wenn der entsprechende Tonruf von der Relaisfunkstelle bzw. dem Auswerter empfangen wird. Diese Relaisfunkstellen werden zeitgesteuert in die Empfangsbereitschaft zurückgeschaltet. Der Sender der Relaisfunkstelle wird dann abgeschaltet. Kleine Relaisfunkstelle Tonruf I gesteuert ( Relaischaltung RS 3 ) Es kommen im gemeinsamen Funknetz des Landes Hessen nur folgende Steuerverfahren zur Anwendung: - mit Trägerwelle (RS 1) - mit Tonruf I (RS 3) - mit Tonruf II (RS 2), wird teilweise eine Anrufsignalisierung in den Leitfunkstellen durchgeführt Kleine Relaisfunkstellen Die sogenannten "kleinen Relaisfunkstellen" bestehen aus einem Funkgerät, welches mit der Trägerwelle oder dem Tonruf I durchgeschaltet wird. Bei dieser Relaisfunkstelle wird, wie zuvor bereits beschrieben, nach Empfang des Steuersignals der Empfängerausgang auf den Sendereingang gelegt und dadurch alle empfangenden Nachrichten sofort wieder ausgesendet. Relaisfunkstellen im Gleichwellenfunknetz Soll ein größeres Gebiet flächendeckend mit Funk versorgt werden, so sind mehrere Relaisfunkstellen notwendig. Geschieht dies unter Verwendung der bisher beschriebenen Relaisfunkstellen, dann kommt es auf dem einen Kanal zu Störungen (Interferenzen). In der Praxis entstehen die Störungen beim beweglichen Teilnehmer durch gleichzeitigen Empfang mehrerer Sender. Über die Antenne werden besonders im Überlappungsbereich der Relaisfunkstellen mehrere Relaissender gleichzeitig empfangen. Durch diesen Mehrwegsempfang schwankt die resultierende Empfangsspannung je nach Phasenlage und Stärke der ankommenden Wellen zwischen Null (gegenseitige Aufhebung) und dem mehrfachen (gegenseitige Addierung) des Wertes einer Welle. Die Auswirkungen sind guter bis gar kein Empfang mit überlagertem Schwankungston. Diese negativen Erscheinungen gibt es bei der Gleichwellentechnik nicht. S prechfunklehrgang 73

75 Funkbetriebskunde Unter Gleichwellenfunk versteht man ein flächendeckendes Netz von Relaisstellen, die zentral gesteuert und mit gleicher Senderwelle betrieben werden. Anstatt der vorher beschriebenen gegenseitigen Aufhebung ergibt sich aufgrund der gleichen Phasenlage in den Überlappungsgebieten eine gewollte Erhöhung der empfangenen Antennenspannung (Auffülleffekt). Für den Sendebetrieb des beweglichen Teilnehmers über Relaisstellen des Gleichwellenfunksystems (Gleichwellenfunkumsetzer GFU) zur Zentralen Leitstelle gilt: Das vom beweglichen Teilnehmer abgegebene Funksignal wird von dem GFU unterschiedlich stark empfangen. Das stärkste Empfangssignal führt im GFU zum stärksten Sendesignal über den Funkzubringer zur Zentralstation des Gleichwellenfunksystems (Gleichwellenfunkzentralstation GFZ). Dies bedeutet, dass bei gleichzeitigem Empfang eines Signals in mehreren GFU das Signal mit der höchsten Empfangsfeldstärke über die GFZ zur Zentralen Leitstelle durchgeschaltet wird. Diese Steuerung erfolgt im Empfängerauswahlmagazin der GFZ. Für den Funkbetrieb der Zentralen Leitstelle zum beweglichen Teilnehmer gilt: Das von der Zentralen Leitstelle abgegebene Signal wird von der GFZ über die Funkzubringerstrecken zu allen GFU gesendet. Von allen GFU wird das Signal mit voller Sendeleistung in Gleichwelle das gesamte Versorgungsgebiet ausgestrahlt. Phasen- und Laufzeitverzerrungen, die durch unterschiedlich lange Funkzubringerstrecken entstehen, werden durch Allpässe in den GFU ausgeglichen. Der bewegliche Teilnehmer erhält somit im Versorgungsgebiet mindestens das Signal eines GFU. In Überlappungsgebieten entsteht der beschriebene Auffülleffekt. GFZ = Gleichwellenfunk-Zentralstation (Zentrale Leitstelle Darmstadt-Dieburg) GFU = Gleichwellenfunk-Umsetzer (Relaisfunkstelle) S prechfunklehrgang 74

76 Funkbetriebskunde Der größere technische Aufwand der GFU s, der damit verbundenen GFZ und weiterer Komponenten lässt neben den Vorteilen in der flächendeckenden Funkversorgung auch die Möglichkeit zu, dass die Zentrale Leitstelle die gesamten technischen Einrichtungen ihrer Gleichwellenfunkanlage fernsteuern und -bedienen kann. Merke: Im gemeinsamen Funknetz des Landes Hessen werden grundsätzlich alle Sprechfunknachrichten im 4-m-Wellenbereich über Relaisstellen geführt. Diese Relaisstellen arbeiten mit der Geräteeinstellung - Betriebskanal - Gegenverkehr - Oberband - Bedingt dadurch müssen alle mobilen Sprechfunkbetriebsstellen auf die Geräteeinstellung - Betriebskanal - Gegenverkehr - Unterband - eingestellt sein. Verkehrsformen Verkehrsformen bestimmen das Zusammenwirken von Sprechfunkbetriebsstellen und werden nach den Verkehrserfordernissen festgelegt. Sie sind nach der Festlegung ein Hinweis auf bestehende Verbindungsmöglichkeiten. Es werden unterschieden: - Linienverkehr - Sternverkehr - Kreisverkehr - Querverkehr Linienverkehr Im Linienverkehr sind am Nachrichtenaustausch nur zwei Sprechfunkbetriebsstellen beteiligt Diese Verkehrsform wird hauptsächlich mittels Handfunkgeräten im 2m-Wellenbereich (FuG 10/ FuG 11b) durchgeführt. S prechfunklehrgang 75

77 Funkbetriebskunde Sternverkehr Beim Sternverkehr können mehrere Sprechfunkbetriebsstellen mit einer bestimmten Sprechfunkbetriebsstelle (Sternkopf) innerhalb eines Funkverkehrskreises Nachrichten austauschen. Ein Nachrichtenaustausch kann grundsätzlich nur mit dem Sternkopf erfolgen Die Verkehrsform Sternverkehr ist die Verkehrsform, die in Gleichwellenfunknetzen Anwendung findet. Der Sternkopf ist hierbei die Zentrale Leitstelle. Durch die Technik ist die Vorrangstellung des Sternkopfes gesichert. S prechfunklehrgang 76

78 Funkbetriebskunde Kreisverkehr Beim Kreisverkehr können mehrere Sprechfunkbetriebsstellen gleichberechtigt innerhalb eines Funkverkehrskreises Nachrichten miteinander austauschen. Das besondere Merkmal des Kreisverkehrs ist: "Jeder hört jeden" und "alle sind gleichberechtigt". Querverkehr Beim Querverkehr findet ein Nachrichtenaustausch zwischen Sprechfunkbetriebsstellen verschiedener Funkverkehrsbereiche/ -kreise statt. Die Abwicklung erfolgt mittels "Funkvermittlung" durch die Leitfunkstellen. S prechfunklehrgang 77

79 Funkbetriebskunde Alarmierungsverfahren Die Zentralen Leitstellen verfügen über Einrichtungen zur Alarmierung von Einsatzkräften. Das Verfahren ermöglicht die Alarmierung über Meldeempfänger als stiller Alarm sowie die Steuerung von Sirenen als lauter Alarm. Die bei diesem Verfahren notwendigen Sprechfunknachrichten werden wie folgt unterschieden: - Sprechfunknachrichten bei Alarm - Sprechfunknachrichten bei Probealarm - Sprechfunknachrichten bei Funktionskontrollen Diese Nachrichten unterscheiden sich wie folgt: 1. Alarmnachricht: Diese Sprechfunknachricht wird mit den Worten "Achtung, Achtung" vor dem Rufnamen der Zentralen Leitstelle und dem Sammelruf eingeleitet. Der Nachrichteninhalt wird einmal wiederholt. 2. Probealarm: Ein Probealarm beginnt mit dem Rufnamen der Zentralen Leitstelle. Danach folgen der Hinweis auf den Probealarm und der Sammelruf. Der Nachrichteninhalt wird einmal wiederholt. Die Worte "Achtung, Achtung" dürfen auf keinen Fall verwendet werden 3. Funktionskontrolle: Für die Betriebssicherheit der Alarmierungseinrichtungen sind regelmäßige Funktionskontrollen notwendig. Die Abwicklung erfolgt im gleichen Ablauf wie beim Probealarm, jedoch ist stattdessen der Hinweis auf die Funktionskontrolle erforderlich. 6.4 Durchführung des Sprechfunkverkehrs Der Fernmeldeverkehr ist diszipliniert und so kurz wie möglich abzuwickeln. Jede Sprechfunkbetriebsstelle hat sich beim Eintreten in den eigenen Funkverkehrskreis bei der zuständigen Zentralen Leitstelle anzumelden und beim Verlassen unter Angabe des Grundes abzumelden. Beim Eintreten und beim Verlassen in einem anderen Funkverkehrskreis ist ebenso zu verfahren. Die Erlaubnis zum Eintreten in einen anderen Funkverkehrskreis muss in jedem Fall bei der Betriebsleitung eingeholt werden. Dies gilt besonders für das Eintreten in einen Funkverkehrskreis der polizeilichen BOS. Bei der Verkehrsabwicklung sind folgende Betriebswörter zu verwenden: Sie Kommen Ich berichtige Ich wiederhole = Alle Teilnehmer am Sprechfunkverkehr sind grundsätzlich mit "Sie" anzusprechen. = Gegenstelle wird zur Antwort aufgefordert. = Ankündigung einer sendenden Sprechfunkbetriebsstelle zur Berichtigung eines Sprech- oder Textfehlers. = Ankündigung einer sendenden Sprechfunkbetriebsstelle zur Wiederholung eines Nachrichteninhalts S prechfunklehrgang 78

80 Funkbetriebskunde Wiederholen Sie = Aufforderung der Gegenstelle, den gesamten Nachrichteninhalt zu wiederholen. Wiederholen Sie = Aufforderung der Gegenstelle, einen bestimmten - ab Nachrichteninhalt zu wiederholen. - alles nach - alles zwischen und - alles vor Buchstabieren Sie Ich buchstabiere Nicht zu hören -Ende Frage Verstanden Ende Warten Ich rufe wieder. Ende Achtung, Achtung! Tatsache Übung = Aufforderung der Gegenstelle, ein schwer verständliches Wort zu buchstabieren. = Ankündigung einer sendenden Sprechfunkbetriebsstelle, ein schwer verständliches Wort zu buchstabieren = Beenden eines Sprechfunkverkehrs, nachdem sich die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle, auch nach dem erweiterten Anruf, nicht gemeldet hat. = Ankündigung einer sendenden Sprechfunkbetriebsstelle, dass eine Fragestellung folgt. = Bestätigung einer aufnehmenden Sprechfunkbetriebsstelle über den vollständigen Empfang einer Nachricht. = Beenden des Sprechfunkverkehrs. Der Kanal ist frei. = Anrufende Sprechfunkbetriebsstelle wird zum Warten aufgefordert, d.h. die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle kann die Nachricht nicht sofort aufnehmen. Der Kanal ist bzw. bleibt belegt. = Ankündigung einer nicht aufnahmebereiten, angerufenen Sprechfunkbetriebsstelle, bei Wiederherstellung der Aufnahmebereitschaft, erneut anzurufen. Der Kanal ist frei. = Ankündigung einer Alarmnachricht durch eine Zentrale Leitstelle. = Stichwort zur Ankündigung einer Tatsachenmeldung während einer Übung: = Besonderer Vermerk zur Kennzeichnung von Übungsnachrichten auf dem Betriebskanal. Bestätigung des Einsatzauftrages Die Bestätigung einer aufnehmenden Sprechfunkbetriebsstelle über den vollständigen Empfang eines Einsatzauftrages ist in Kurzform, mit dem Wort "verstanden", nicht ausreichend, da Missverständnisse gravierende Auswirkungen zur Folge haben können. Das "wiederholen" des Nachrichteninhaltes durch den Empfänger ist unbedingt erforderlich. S prechfunklehrgang 79

81 Funkbetriebskunde Betriebsleitung für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst im Land Hessen ist das Hessische Ministerium des Inneren. Es delegiert weiter an die nachgeordneten Betriebsleitungen in der Reihenfolge Leitfunkstelle, Zentrale Leitstelle, Führer der taktischen Einheit. Ein hiervon abweichendes Unterstellungsverhältnis der eingesetzten Einheiten wird jeweils nach fernmeldetaktischen Erfordernissen durch funkbetriebliche Weisungen der Betriebsleitung geregelt. Die Aufgaben der Betriebsleitungen werden im Rahmen der gültigen Dienstvorschriften wahrgenommen. Frequenzverteilung im 4-m-Wellenbereich Der Sprechfunkverkehr darf nur auf den zugewiesenen Frequenzen (Betriebskanal) durchgeführt werden. Diese Regelung ist für alle Teilnehmer des gemeinsamen Funknetzes bindend. Die in den Funkverkehrskreisen vorhandenen Reservekanäle, sowie für W/O-Betrieb vorgesehenen Kanäle (Reservekanäle) dürfen für Übungen oder für bestimmte Einsätze geschaltet werden, wenn die Zentrale Leitstelle hierfür die zeitlich begrenzte Erlaubnis von der Leitfunkstelle erhalten hat. Frequenzverteilung im 2-m-Wellenbereich Aus fernmeldetaktischen und funkbetrieblichen Gründen werden im Land Hessen Handfunkgeräte im 2m-Wellenbereich für Wechselverkehr im Unterband auf folgenden Kanälen zugelassen: 31, 50, 51, 53, 55 und 56 Zusätzlich sind die Kanäle 34 und 39 in der Betriebsart G/U bzw. bg/u für die Verwendung durch die DRK-Bergwacht (Kanal 39), Gebäudefunk (Kanal 34) und Tunnelfunk (Kanal 34 und 39) zugelassen. Hier gibt es aus fernmeldetechnischen Gründen jedoch regionale Abweichungen. Die Zuordnung dieser Kanäle erfolgt nach einem Verteilungsplan. Voraussetzung für die Benutzung dieser Kanäle ist eine Frequenzzuteilung in Form einer Urkunde durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (siehe hierzu auch den Block 3, Rechtliche Grundlagen). Verhalten bei Störungen Eine Betriebsstörung, z.b. der Ausfall einer ortsfesten oder mobilen Sprechfunkbetriebsstelle ist der zuständigen Betriebsleitung telefonisch sofort zu melden. Dies gilt auch für Störungen, die den Sprechfunkverkehr erheblich beeinträchtigen. Funkbetriebliche Weisungen Eine wichtige Funktion der Betriebsleitung bzw. der nachgeordneten Betriebsleitung ist die Weisungsbefugnis in allen betrieblichen Angelegenheiten. Dabei müssen eine Reihe von Grundsätzen beachtet werden: - Weisungen sind nur an bestimmte, klar bezeichnete Empfänger und nicht in unbestimmter Form an eine Gruppe von Empfängern zu erteilen. - Weisungen sind inhaltlich klar zu formulieren. - Der Weisungsbefugte hat sich zu vergewissern, dass seine Weisungen verstanden werden. S prechfunklehrgang 80

82 Funkbetriebskunde Werden diese Grundsätze nicht beachtet, so trägt der Weisungsbefugte die Verantwortung für die Folgen. Einsatzauftrag Die Aufgaben eines Einsatzbearbeiters in einer Zentralen Leitstelle, Einsatzkräfte zu alarmieren und an den Ort des Geschehens zu lenken, sind in der Regel durch einen Einsatzauftrag erfüllbar, da zum Zeitpunkt der Alarmierung die Lage an der Einsatzstelle nicht bekannt ist. Selbst bei einer Nachforderung von Einsatzkräften erscheint ein Befehl nicht gerechtfertigt, weil eine zum Zeitpunkt der Nachalarmierung bekannte Lage sich bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte verändert haben kann. Zusammenarbeit mit der Zentralen Leitstelle Nach der Alarmierung muss von den Einsatzkräften ein exaktes Ablaufschema an Meldungen mit der Zentralen Leitstelle ausgetauscht werden. Diese können sich bei Fahrzeugen mit FMS an den definierten Statusmeldungen orientieren. Ablauf sollte wie folgt aufgebaut sein: - Einsatzauftrag annehmen, ggf. an Vorgesetzten weitergeben - Abmeldung bzw. Status 3 - Eintreffmeldung bzw. Status 4 - Lagemeldung bzw. Status 5 - Schlussmeldung bzw. Status 5 - Abfahrt zum Transportziel bzw. Status 7 - Ankunft am Transportziel bzw. Status 8 - Bereitmeldung bzw. Status 1 - Zurückmeldung bzw. Status 2 Lagemeldung Die Lagemeldung gibt Auskunft über den Ort, die Situation, die eingeleiteten Maßnahmen und den weiteren Bedarf an einer Einsatzstelle. Für ihren Inhalt ist der entsprechende Einsatzleiter verantwortlich. Die Lagemeldung muss kurz und inhaltsreich abgefasst sein. Sie sollte wie folgt aufgebaut sein: 1. Wo bin ich? 2. Was ist hier los? 3. Was habe ich unternommen? 4. Was brauche ich noch? S prechfunklehrgang 81

83 P raktischefunkübungen 7. Praktische Funkübungen Die Auszubildenden Angehörigen der nichtpolizeilichen BOS müssen lernen, als Sprechfunkerin oder Sprechfunker in den Einheiten mit den dafür vorgesehenen Funkgeräten Nachrichten zu übermitteln. Die Voraussetzung ist die sichere Handhabung der Funkgeräte sowie das Wissen um eine disziplinierte Durchführung des Sprechfunkverkehrs. Das bedeutet: Die im Rahmen des Lehrgangs zu behandelnden Themen "Funkgerätekunde und Funkbetriebskunde" müssen zu Beginn einer Funkübung bereits erschöpfend behandelt sein. Vor Beginn des Übungsdienstes ist ein Funkplan zu erstellen unter Berücksichtigung der verfügbaren Sprechfunkgeräte, Relaisfunkstellen und Funkkanäle. Die Funktion des Übungsteilnehmers ist durch den Rufnamen eindeutig festzulegen. 7.1 Überprüfen der Sprechfunkanlagen Zu Beginn einer Sprechfunkübung prüft der Übungsteilnehmer, ob 1. die zu bedienende Funkanlage komplett ist, 2. die zu bedienende Funkanlage richtig eingestellt ist und 3. die Stromversorgung der zu bedienenden Funkanlage in Ordnung ist. 7.2 Anwendung der Sprechfunknachrichten Einzelruf nach PDV/DV 810 Nr Der Einzelruf beginnt mit dem Anruf, bestehend aus - dem Rufnamen der Gegenstelle - dem Wort "von" - dem eigenen Rufnamen und - der Aufforderung "kommen" Die Gegenstelle antwortet mit der Anrufantwort, bestehend aus - dem Wort "Hier" - dem eigenen Rufnamen und - der Aufforderung "kommen". Danach findet der Informationsaustausch bzw. die Durchgabe des Nachrichteninhalts statt. Das Beenden des Einzelrufes erfolgt mit den Worten "Ende" oder "Verstanden Ende". S prechfunklehrgang 82

84 P raktischefunkübungen Beim Einzelruf werden Nachrichten in der Regel als Gespräch oder Durchsage durchgeführt. Die Nachrichtenart Spruch wird die Ausnahme sein. Sammelruf nach PDV/DV 810 Nr Der Sammelruf mit Empfangsbestätigung sollte bei unsicheren Funkverbindungen sowie bei wichtigen Nachrichteninhalten angewendet werden. Der Sammelruf beginnt mit dem Anruf, bestehend aus - dem eigenen Rufnamen und - dem Sammelruf * an alle... * an alle außer... * an alle im Bereich... Danach erfolgt die Durchgabe des Nachrichteninhalts. Die Worte "Ich wiederhole" Erneut der Nachrichteninhalt. Die Worte "Bestätigen Sie nach Aufforderung" Die angerufenen Sprechfunkbetriebsstellen werden einzeln zur Anrufantwort und zur Empfangsbestätigung aufgefordert durch - Rufnamen der Gegenstelle - der Aufforderung "kommen" Die angerufenen Sprechfunkbetriebsstellen bestätigen den Anruf und den Empfang mit - dem Wort "Hier" - dem eigenen Rufnamen - dem Wort "verstanden" - der Aufforderung "kommen" Nachdem alle angerufenen Sprechfunkbetriebsstellen den Empfang bestätigt haben, schließt die anrufende Sprechfunkbetriebsstelle den Funkverkehr mit - dem Wort "Hier" - dem eigenen Rufnamen - und dem Wort "Ende" Beim Sammelruf werden Nachrichten in der Regel als "Durchsage" oder "Spruch" geführt. Die Nachrichtenart "Spruch" wird die Ausnahme sein. S prechfunklehrgang 83

85 P raktischefunkübungen Blindes Befördern nach PDV/DV 810 Nr Diese Art der Durchführung des Sprechfunkverkehrs, ohne Aufforderung zur Empfangsbestätigung, kann angewendet werden - bei Nachrichten, die ein sofortiges Handeln der unterstellten Kräfte erforderlich machen (eine Rückantwort ist zeitlich nicht mehr möglich). - nach dem erweiterten Anruf (dreimal wiederholt) - bei sicheren Funkverbindungen Das "blinde Befördern" beginnt mit dem "erweiterten Anruf", bestehend aus - dem eigenen Rufnamen und - dem Sammelruf * an alle... * an alle außer... * an alle im Bereich... Danach erfolgt die Durchgabe des Nachrichteninhaltes. Die Worte "Ich wiederhole" Erneut der Nachrichteninhalt. Der Nachrichteninhalt wird abgeschlossen mit dem Wort "Ende" Beim "blinden Befördern" werden Nachrichten grundsätzlich nur in der Nachrichtenart "Durchsage" übermittelt. Zusammenarbeit mit der Zentralen Leitstelle Dieser Übungsabschnitt, der alle bisher beschriebenen Nachrichten in sich vereint, soll den Übungsteilnehmer mit praktischen Übungen und Beispielen auf eine intensive Zusammenarbeit mit der Zentralen Leitstelle vorbereiten. Die Funktion der Zentralen Leitstelle wird während der Ausbildung durch einen Kreisausbilder wahrgenommen. Zentrale Leitstellen benötigen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Informationen über das Einsatzgeschehen und können nur auf Grund rechtzeitiger Informationen neue Maßnahmen vorbereiten bzw. einleiten (Nachalarmierung, Ablösung, Einsatzmittel usw.) Außerdem werden durch die Zentrale Leitstelle die Zeiten von Alarmierung, Ausrücken, Lagemeldung usw. für die Erstellung des Einsatzberichtes festgehalten. Zur Durchführung dieses Ausbildungsschrittes ist ein Funkplan zu erstellen. Das zu übende Ablaufschema, welches sich bei Fahrzeugen mit FMS an die entsprechenden Statusmeldung anlehnen sollte, muss den praktischen Anforderungen entsprechend (siehe hierzu auch den Abschnitt 6.4 "Zusammenarbeit mit der Zentralen Leitstelle"), wie folgt aufgebaut sein: S prechfunklehrgang 84

86 P raktischefunkübungen Bei Alarm ruhig und besonnen handeln und nach Ankunft am Feuerwehrhaus/Wache: - Funk einschalten, Zentrale Leitstelle ansprechen und Einsatzauftrag annehmen, ggf. an Vorgesetzten weitergeben. - Abmeldung - Eintreffmeldung - Lagemeldung/en - Schlussmeldung - Abfahrt zum Transportziel - Ankunft am Transportziel - Bereitmeldung - Zurückmeldung 7.3 Sprechfunkverkehr an der Einsatzstelle An der Einsatzstelle erfolgt der Nachrichtenaustausch innerhalb und zwischen den Einheiten im 2-m-Wellenbereich. Der Übungsdienst soll darauf ausgerichtet sein, praxisgerechte Nachrichteninhalte zu übermitteln. Zu diesem Zweck sollte der Ausbilder entsprechende Nachrichtentexte vorgeben. 7.4 Beispiele für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs Einzelruf Beispiel 1 Anruf Anrufantwort Information Bestätigung und Nachrichtenschluss Florian Groß-Umstadt von Florian Groß-Umstadt , kommen Hier Florian Groß-Umstadt , kommen Frage, Verständigung, kommen Einwandfrei, kommen Verstanden, Ende Beispiel 2 Anruf Leitstelle Darmstadt-Dieburg von Florian Groß-Umstadt , kommen Anrufantwort Information Bestätigung Nachrichtenschluss Hier Leitstelle Darmstadt-Dieburg, kommen Frage, Sie haben alarmiert, kommen Einsatzauftrag, brennt Aussiedlerhof zwischen Groß-Umstadt und Lengfeld, kommen Brennt Aussiedlerhof zwischen Groß-Umstadt und Lengfeld, kommen Ende Die Bestätigung einer Nachricht in der Kurzform "Verstanden, Ende" ist zur Bestätigung eines Einsatzauftrages nicht ausreichend. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es besser, den Einsatzauftrag nachzusprechen. S prechfunklehrgang 85

87 P raktischefunkübungen Beispiel 3 Anruf Leitstelle Darmstadt-Dieburg von Florian Groß-Umstadt , kommen Anrufantwort Hier Leitstelle Darmstadt-Dieburg, kommen Information Aus zur Einsatzstelle Besatzung 1/7, kommen Bestätigung und Verstanden, Ende Nachrichtenschluss Bei sicheren Funkverbindungen und eingespieltem Funkverkehr kann man die Verkehrsabwicklung verkürzen. Nach dem Anruf folgt die kurze Nachricht. Die Gegenstelle antwortet und bestätigt gleichzeitig. Beispiel 4 Anruf Information Bestätigung und Nachrichtenschluss Sammelruf Beispiel 1 Anruf Information Aufforderung Bestätigung Aufforderung Bestätigung Aufforderung Bestätigung Nachrichtenschluss Leitstelle Darmstadt-Dieburg von Florian Darmstadt-Dieburg 01 Einsatzstelle eingetroffen, kommen Hier Leitstelle Darmstadt-Dieburg, verstanden, Ende Florian Dieburg , Durchsage an alle im Bereich der Einsatzstelle Bahnhof Vorsicht, Gleisanlagen noch nicht betreten, Weisungen des Einsatzleiters abwarten, ich wiederhole, Vorsicht Gleisanlagen noch nicht betreten, Weisungen des Einsatzleiters abwarten Bestätigen Sie nach Aufforderung Florian Dieburg , kommen Hier Florian Dieburg , verstanden kommen Florian Dieburg , kommen Hier Florian Dieburg , verstanden kommen Florian Dieburg , kommen Hier Florian Dieburg , verstanden kommen Hier Florian Dieburg , Ende Beispiel 2 Anruf Florian Groß-Umstadt , Durchsage an alle Gruppenführer Information Kanalwechsel auf Kanal 56, ich wiederhole, Kanalwechsel auf Kanal 56 Bestätigen Sie nach Aufforderung Aufforderung Florian Groß-Umstadt , kommen Bestätigung Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Aufforderung Florian Groß-Umstadt , kommen Bestätigung Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Aufforderung Florian Groß-Umstadt , kommen Bestätigung Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Aufforderung Florian Groß-Umstadt , kommen Bestätigung Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Nachrichtenschluss Hier Florian Groß-Umstadt , wir schalten um auf Kanal 56, Ende S prechfunklehrgang 86

88 P raktischefunkübungen Blindes Befördern Beispiel 1 Anruf Information Nachrichtenschluss Florian Groß-Umstadt , Durchsage an alle Fahrzeuge der Übung Zum Abrücken fertigmachen, ich wiederhole, zum Abrücken fertigmachen Ende Beispiel 2 Anruf Leitstelle Darmstadt-Dieburg, Durchsage an alle Information Übungsende voraussichtlich bei Uhrzeit 1800, ich wiederhole, Übungsende voraussichtlich bei Uhrzeit 1800 Nachrichtenschluss Ende Beispiel 3 Anruf Information Nachrichtenschluss Florian Groß-Umstadt , Durchsage an alle Vorsicht, bis zur Festlegung der Absperrgrenze Mindestabstand von 25 Meter unbedingt einhalten, ich wiederhole, Vorsicht, bis zur... Ende Erweiterter Anruf Beispiel Florian Groß-Umstadt Florian Groß-Umstadt Florian Groß-Umstadt von Leitstelle Darmstadt-Dieburg, kommen Warten Kann eine angerufene Sprechfunkbetriebsstelle die Nachricht nicht sofort aufnehmen, ist in der Anrufantwort "kommen" durch "warten" zu ersetzen. Ist die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle nicht in der Lage, die Nachricht aufzunehmen, beantwortet sie den Anruf mit "Ich rufe wieder". Beispiel 1 Beispiel 2 Hier Leitstelle Darmstadt-Dieburg, warten Hier Florian Groß-Umstadt , ich rufe wieder, Ende Buchstabieren Muss bei der Durchgabe einer Nachricht buchstabiert werden, ist dies mit "ich buchstabiere" einzuleiten. Beispiel 1 Methylglykol - ich buchstabiere - Martha - Emil- -Theodor- Heinrich - Ypsilon - Ludwig - Gustav - Ludwig - Ypsilon -Kaufmann - Otto - Ludwig S prechfunklehrgang 87

89 P raktischefunkübungen Sprech- oder Durchgabefehler Sprech- oder Durchgabefehler sind sofort mit der Ankündigung "ich berichtige" zu berichtigen; dann ist mit dem letzten richtig gesprochenen Wort zu beginnen. Die aufnehmende Sprechfunkbetriebsstelle hält bei Unklarheiten Rückfrage mit den Wörtern "wiederholen Sie". Rückfragen zu Mehrfach- oder Sammelnachrichten sind erst nach Aufforderung zur Empfangsbestätigung gestattet. Beispiel 1...ein weiteres Löschfahrzeug - ich berichtige" - ein weiteres Tanklöschfahrzeug zur Einsatzstelle, kommen Beispiel 2 Wiederholen Sie alles nach... Wiederholen Sie alles zwischen... und... Wiederholen Sie alles vor Frage Jede Frage ist mit dem Wort "Frage" einzuleiten. Beispiele Frage Verständigung, kommen Frage Uhrzeit, kommen Frage Standort, kommen Frage Besatzung, kommen Frage Anfahrt bekannt, kommen Frage über wie viele Atemluftreserveflaschen verfügen Sie, kommen Sprechfunkverkehrskreis Sprechfunkbetriebsstellen haben sich beim Eintreten in einen Sprechfunkverkehrskreis sowie beim Verlassen eines Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden. Beim Verlassen des eigenen Sprechfunkverkehrskreises und beim Eintreten in einen fremden Sprechfunkverkehrskreis ist der Grund anzugeben. Beispiel Anruf Leitstelle Darmstadt-Dieburg von Florian Darmstadt-Dieburg 01, kommen Anrufantwort Hier Leitstelle Darmstadt-Dieburg, kommen Information Verlasse Funkverkehrskreis 494 und schalte um auf Kanal 492, kommen Nachrichtenschluss Verstanden, Ende... Umschalten auf Kanal 492! Anruf Leitstelle Bergstraße von Florian Darmstadt-Dieburg 01, kommen Anrufantwort Hier Leitstelle Bergstraße, kommen Information Auf der Fahrt zum Stützpunkt Heppenheim, kommen Nachrichtenschluss Verstanden, Ende S prechfunklehrgang 88

90 P raktischefunkübungen Kanal-/Frequenzwechsel Kanal-/Frequenzwechsel kann durchgeführt werden - zu festgelegten Zeiten - auf Antrag einer Sprechfunkbetriebsstelle - auf besondere Weisung Der Wechsel ist von der mit der Leitung des Sprechfunkverkehrs beauftragten Sprechfunkbetriebsstelle anzukündigen. Wird er außerhalb festgelegter Zeiten erforderlich, ist der Empfang der Ankündigung von allen Sprechfunkbetriebsstellen zu bestätigen. Danach wird Kanal-/Frequenzwechsel angeordnet und durchgeführt. Die mit der Leitung beauftragte Sprechfunkbetriebsstelle hält den/die bisherige(n) Kanal/Frequenz bis zur endgültigen Verbindungsaufnahme mit allen Sprechfunkbetriebsstellen besetzt. Sprechfunkbetriebsstellen schalten selbständig auf den/die bisherige(n) Kanal/Frequenz, wenn sie innerhalb von 3 Minuten keine Verbindung bekommen. Kanal-/Frequenzwechsel ist gegebenenfalls benachbarten Sprechfunkverkehrsbereichen/- kreisen mitzuteilen. Beispiel Anruf Information Florian Groß-Umstadt , Durchsage an alle Fahrzeuge beim Hochwassereinsatz Kanalwechsel auf Kanal 411 W/O, ich wiederhole, Kanalwechsel auf Kanal 411 W/O Bestätigen Sie nach Aufforderung Aufforderung Bestätigung Aufforderung Bestätigung Aufforderung Bestätigung Aufforderung Bestätigung Aufforderung Bestätigung Aufforderung Bestätigung Nachrichtenschluss Florian Groß-Umstadt , kommen Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Florian Groß-Umstadt , kommen Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Florian Groß-Umstadt , kommen Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Florian Groß-Umstadt , kommen Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Florian Groß-Umstadt , kommen Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Florian Groß-Umstadt , kommen Hier Florian Groß-Umstadt , verstanden kommen Hier Florian Groß-Umstadt , wir schalten um auf Kanal 411 W/O, Ende S prechfunklehrgang 89

91 P raktischefunkübungen Übungen Übungsnachrichten sind mit dem besonderen Vermerk "Übung" zu kennzeichnen. Weitergehende Regelungen sind durch die Übungsleitung im Einvernehmen mit der Betriebsleitung im Einzelfall festzulegen. Außerdem ist während der Übung in gewissen Zeitabständen auf den Übungsverkehr hinzuweisen. Beispiel 1 Information Beispiel 2 Anruf Information Nachrichtenschluss Fahren Sie Übungsverkehrsunfall..., kommen Florian Darmstadt-Dieburg 04-1, Durchsage an alle Auf diesem Kanal findet eine Übung statt, ich wiederhole, auf diesem Kanal findet eine Übung statt Ende Tatsachenmeldungen Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen Vermerk "Tatsache" zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den Übungsverkehr. Beispiel Anruf Leitstelle Darmstadt-Dieburg von Florian Groß-Umstadt , kommen Anrufantwort Hier Leitstelle Darmstadt-Dieburg, kommen Information Tatsache - Verkehrsunfall am Sportplatz - zwei Verletzte -... sichern Unfallstelle ab, kommen Nachrichtenschluss Verstanden, Ende Meldungen nach DIN T. 8 Die Abmeldung ist eine Meldung, die von alarmierten Kräften beim Verlassen ihres Standortes abgegeben wird. Die Eintreffmeldung ist eine Meldung der alarmierten Kräfte über ihr Eintreffen an der Einsatzstelle. Die Lagemeldung ist eine Meldung der eingesetzten Kräfte an die Zentrale Leitstelle über Art und Umfang der Ereignisse sowie über getroffene Maßnahmen. Die Nachforderung ist eine Meldung, mit der weitere Einheiten zu einer Einsatzstelle nachgefordert werden. Die Bereitmeldung ist eine Meldung eingesetzter Kräfte über ihre erneute Einsatzbereitschaft. Die Zurückmeldung ist eine Meldung von Einsatzkräften über die Rückkehr zu ihrem Standort. S prechfunklehrgang 90

92 P raktischefunkübungen Die Schlussmeldung ist eine Meldung über das Ende jeglicher Tätigkeit an einer Einsatzstelle. Die Lagemeldung ist eine Information über das Einsatzgeschehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Information trägt der Führer der taktischen Einheit (z.b. Staffelführer, Gruppenführer, Zugführer usw.). Die Verantwortung für die lückenlose Übermittlung zur Zentralen Leitstelle trägt die Sprechfunkerin oder der Sprechfunker jedoch selbst. Somit ist das für die Abfassung einer Lagemeldung erforderliche Wissen, sowohl für die Führungskräfte als auch für die Sprechfunkerin oder den Sprechfunker, eine taktische Notwendigkeit. Die nachfolgende Aufzählung von Fragen ist ein Leitfaden für die Abfassung einer Lagemeldung. Die konsequente Beantwortung dieser Fragen ergibt dann zwangsläufig eine Lagemeldung. 1. Wo bin ich? 2. Was ist hier los? 3. Was habe ich unternommen? Eine Lagemeldung muss kurz und inhaltsreich abgefasst sein. Im praktischen Dienst ist es in aller Regel erforderlich, die Lagemeldung mit einer Nachforderung zu kombinieren. Daraus ergibt sich für die Abfassung einer solchen Meldung: 1. Wo bin ich? 2. Was ist hier los? 3. Was habe ich unternommen? 4. Was brauche ich noch? Beispiel In A-Dorf, Freunderweg brennt eine Lagerhalle in voller Ausdehnung. Im Einsatz befinden sich mehrere Fahrzeuge. Bei der Brandbekämpfung wurden 2 Feuerwehrangehörige verletzt. Es erfolgt eine weitere Lagemeldung. - Freunderweg - brennt Lagerhalle in voller Ausdehnung - 8 B- und 8 C-Rohre sowie Leiterbühne mit Wenderohr teilweise im Einsatz, 12 PA - Rettungsdienst zur Einsatzstelle S prechfunklehrgang 91

93 Kartenkunde 8. Kartenkunde Den Lehrgangsteilnehmern ist zunächst die Bedeutung der Kartenkunde für die Funktion der Sprechfunkerin und des Sprechfunkers bei den BOS zu vermitteln. Die Voraussetzung ist die sichere Handhabung der Funkgeräte sowie das Wissen um eine disziplinierte Durchführung des Sprechfunkverkehrs. Des Weiteren sollen die wesentlichen Grundzüge vermittelt werden, auf denen die Koordinatensysteme beruhen. Die Anwendung der Kartenkunde in praktischen Übungen soll die Handhabung von Karten und den Umgang mit Koordinaten vertiefen. 8.1 Bedeutung der Kartenkunde Karten im Feuerwehreinsatz spielen vor allem dann eine große Rolle, wenn mehrere Hilfsorganisationen im Einsatz sind und aufgrund des Schadensausmaßes eine Koordination insbesondere hinsichtlich der geographischen Lage erforderlich wird. Einheitliches Kartenmaterial bei allen Organisationen ist ebenso unumgänglich, wie der fachgerechte und sichere Umgang mit diesem. Die Sprechfunkerin und der Sprechfunker kann vielseitig zur Informationsübermittlung herangezogen werden. Denkbare Einsatzgebiete sind das übermitteln von Lagemeldungen an die Zentrale Leitstelle und Funksprüche mit anderen Kräften im Rahmen einer Tätigkeit als Melder in einer Gruppe. Bei umfangreichen Einsatzstellen und Großschadenslagen ist die Verwendung als Führungsgehilfe im Zugeinsatz oder als Sprechfunkerin und Sprechfunker in der Technischen Einsatzleitung denkbar. Hierzu ist es für die Sprechfunkerin und den Sprechfunker unerlässlich, den Umgang mit dem Führungsmittel Karte zu beherrschen. 8.2 Einsatzgebiete von Karten bei den BOS Karten bei den BOS finden bei der Einsatzplanung und im Einsatz direkt Anwendung. In beiden fällen können beispielsweise Bereitstellungsräume, Treffpunkte, Zufahrten und Wasserentnahmestellen festgelegt, Einsatzabschnitte gebildet und die Umgebung erkundet werden. Insbesondere bei Großschadenslagen wie Hochwasser oder Waldbränden dienen die Karten des Weiteren zur Lagekartenführung. 8.3 Definition und Maßstab einer Karte Definition: Eine Karte ist eine verkleinerte ebene Abbildung eines Teiles der Erdoberfläche. Die Darstellung erfolgt durch Signaturen und Kartenzeichen (Legende). Aus der Definition geht hervor, dass ein Teil der Erdoberfläche verkleinert wurde, d.h. maßstäblich abgebildet wurde. S prechfunklehrgang 92

94 Kartenkunde Maßstab: Der Maßstab gibt an, in welchem Verhältnis eine Strecke auf der Karte zu derselben Strecke in der Natur steht. Die bei den BOS verwendeten Karten sind im Maßstab 1:50.000, d.h. ein Zentimeter auf der Karte sind Zentimeter (das entspricht 500 Meter) in der Natur. 8.4 Das Gradnetz der Erde Gradnetz: Die Grundlage zur Vermessung der Erde ist das Gradnetz. Das Gradnetz verläuft vertikal durch die Pole und waagrecht parallel zum Äquator. Die vertikalen Grade heißen Längengrade, und die waagrechten Breitengrade. Längengrad: Die Längengrade haben einen Abstand von 1 Grad zueinander. Es gibt insgesamt 360 Längengrade. Der nullte Längengrad läuft durch Greenwich in England. Von ihm aus werden die Längengrade jeweils in Ost- und in Westrichtung fortlaufend durchnummeriert. Es gibt 180 Längengrade in Ostrichtung und 180 Längengrade in Westrichtung. Breitengrad: Die Breitengrade verlaufen parallel zum Äquator und haben einen Abstand zueinander von etwa 111 km. Der Äquator bildet den nullten Breitengrad. Von ihm aus werden jeweils die Breitengrade in Nord- und in Südrichtung fortlaufend durchnummeriert. In beide Richtungen gibt es jeweils 90 Breitengrade. S prechfunklehrgang 93

95 Kartenkunde 8.5 Lagebezugssysteme Ein Lagebezugssystem beschreibt, in welcher Weise die Erdoberfläche zum Gradnetz liegt. Bis Juli 1998 gab es das Bezugssystem ED 50 (Europadatum 1950). Seit Juli 1998 findet ausschließlich das Bezugssystem WGS 84 (World Geodetic System 1984) Anwendung. Es kann sein, dass noch ED-50 Karten anzutreffen, so dass man das verwendete Bezugssystem angeben muss. Beide Systeme (ED 50 und WGS 84) basieren auf dem UTM-System, so dass sich bei der Anwendung der Koordinaten keine Unterschiede ergeben. Bei genauen Ortsangaben jedoch kommt es zu Abweichungen, die berücksichtigt werden müssen. Umrechnung ED 50 in WGS 84: Ost-West-Richtung: Nord-Süd-Richtung: ca. 100 Meter subtrahieren! ca. 200 Meter subtrahieren! Bei der Umrechnung von WGS 84 in ED 50 sind die Werte zu addieren. Welche Lagebezugssystem der Karte zugrunde liegt, steht einerseits am unteren Rand mittig, anderseits erkennt der Anwender auf den ersten Blick: Bei ED-50 Karten befindet sich die Legende am rechten Rand, bei WGS 84 Karten am linken Rand. 8.6 Das UTM-Gitter Die Erdoberfläche wird entlang des Gradnetzes in Zonen und Bänder unterteilt. Die Polkappen sind dabei ausgenommen. Zone: Eine Zone besteht aus sechs Längengraden. Es gibt somit 60 Zonen, die auch Meridianstreifen genannt werden. Die Zonen sind durchnummeriert von 1 bis 60. Band: Ein Band besteht aus acht Breitengraden (nur das nördlichste Band hat zwölf Breitengrade). Es gibt 20 Bänder. Die Bänder sind mit Buchstaben bezeichnet, wobei einige Buchstaben wegen der Verwechslungsgefahr ausgelassen wurden. Die Abbildung zeigt beispielhaft eine Zone und ein Band. S prechfunklehrgang 94

96 Kartenkunde Zonenfeld: Treffen sich ein Band und eine Zone entsteht ein Zonenfeld. Zonenfelder werden bezeichnet zunächst mit dem Ostwert (Nummer der Zone) und dem Nordwert (Buchstabe des Bandes). Deutschland liegt zum größten Teil im Zonenfeld 32U. Teile vom Osten und Südosten Deutschland liegen in den Zonenfeldern 32T, 32U und 33T. S prechfunklehrgang 95

97 Kartenkunde 8.7 Gitterquadrate Für die Nutzung als Karte werden nunmehr aus den Gitterquadraten beliebig große Ausschnitte (in der Regel für das verwendete Kartenblatt formatfüllend) herausgenommen und mit einem weiteren Gitter (Abstand der Gitterlinien 1 Kilometer) belegt. Als Beispiel sehen sie unten die Karte L 4722 als Ausschnitt aus dem Gitterquadrat NB. S prechfunklehrgang 96

98 Kartenkunde 8.8 Die Karte 8.9 Koordinatenangaben Der hier gezeigte Ausschnitt aus der Karte L 4722 zeigt einen Teil von Kassel. Deutlich zu erkennen ist das Gitter. Ein Feld hat die Seitenlänge von einem Kilometer. Die Gitterlinien tragen die Kilometerbezeichnungen des Gitterquadrates. S prechfunklehrgang 97

99 Kartenkunde Anhand dieser Bezeichnungen lassen sich Orte genauer beschreiben. Die Hessische Landesfeuerwehrschule liegt im Feld Mit dieser Angabe wird ein Feld mit einer Fläche von einem Quadratkilometer beschrieben. Zur genaueren Standortbestimmung wird das Feld in 100 Meter Schritten gedanklich weiter unterteilt. Als Hilfsmittel steht hier der Planzeiger zur Verfügung. Der Planzeiger unterteilt das Feld weiter, so dass der Standort der Hessischen Landesfeuerwehrschule (Mittelpunkt des Schulgeländes) mit 297 in Ostrichtung und 831 in Nordrichtung angegeben werden kann. Die Standortangabe ist nunmehr auf 100 Meter genau. Eine weitere Unterteilung des 100 Meter Rasters des Planzeigers ist denkbar. Diese erfolgt dann ohne Hilfsmittel. Die Genauigkeit beträgt dann etwa 10 Meter. So könnte der Haupteingang der Hessischen Landesfeuerwehrschule mit den Angaben 2974 in Ostrichtung und 8315 in Nordrichtung beschrieben werden. Eine vollständige Koordinatenangabe setzt sich wie folgt zusammen: S prechfunklehrgang 98

100 Kartenkunde 8.10 Kartenzeichen In Karten werden zur Darstellung zahlreiche Farben, Symbole und Abkürzungen benutzt. Die Bedeutung ist auf jeder Karte in einer Legende erläutert. Die Legende befindet sich auf WGS 84 am linken, bei ED 50 Karten am rechten Kartenrand. Der obere Kartenrand zeigt stets nach Norden. Bei der Verwendung von Karten sollten diese nach Möglichkeit so abgelegt werden, dass sie Himmelsrichtungen von Wirklichkeit und Karte nahezu übereinstimmen. S prechfunklehrgang 99

101 Digitalfunk 9. Digitalfunk Als neuer europäischer Standard für die BOS-Funknetze wird der von der ETSI (Europäisches Telekommunikationsnormeninstitut) spezifizierte TETRA25 Standard eingeführt. Dabei bezeichnet die 25 den Abstand in Kilohertz zwischen den einzelnen Trägern. Der TETRA25-Standard basiert im Wesentlichen auf dem GSM-Standard und wurde für den Betrieb eines Sprechfunknetzes optimiert. Bisher wurde in der analogen Welt die Infrastruktur für mehrere Netze (je Organisation ein eigenes Netz) nebeneinander errichtet und betrieben. Im Digitalfunk nutzen alle Organisationen der BOS die Infrastruktur eines gemeinsamen Netzes Allgemeines Generell sind und bleiben Funkwellen elektromagnetische Wellen und somit grundsätzlich analoge Signale. Der Begriff des Analog- bzw. Digitalfunks bezieht sich daher rein auf das Signal, welches zur Modulation eines Hochfrequenz-Trägers (Trägerwelle) herangezogen wird. Die Unterschiede der Modulationsverfahren sowie dem Analog- und Digitalfunk sollen im Folgenden vereinfacht dargestellt werden. Im analogen Gleichwellenfunknetz (vergl. auch das Telefonieren im Mobilfunknetz) ist ein Gespräch zwischen zwei Teilnehmern nicht möglich, wenn die Verbindung zu einer Relaisstation oder dem Gleichwellenfunkumsetzer nicht gegeben ist. Es besteht quasi keine Verbindung zum Funknetz. Diese Situation kann zum Beispiel in funktechnisch nicht abgedeckten Bereichen oder bei Ausfall einer oder mehrerer Netzkomponenten eintreten. Im digitalen BOS-Funknetz ist der Ausfall von Netzkomponenten oder der Aufenthalt in funktechnisch nicht abgedeckten Bereichen weniger problematisch, da in einer solchen Situation die Endgeräte eine spezielle Rückfallebene unterstützen. Somit ist auch weiterhin eine Kommunikation gewährleistet. Sprechfunklehrgang 100

102 Digitalfunk 9.2 Übertragung im analogen und digitalen Funknetz Im analogen Funknetz werden zwei Modulationsarten unterschieden: Frequenzmodulation und Amplitudenmodulation. Im BOS-Funk findet zurzeit nur die Frequenzmodulation Anwendung. Bei der analogen Übertragung müssen unendlich viele unterschiedliche Signale (so viel, wie die menschliche Stimme enthält) auf die Trägerwelle moduliert werden, damit sie übermittelt werden können. Jedes dieser Signale muss vom Empfänger wieder demoduliert werden. Auf dem Übertragungswege sind zahlreiche Störeinflüsse gegeben. Um den Einfluss der Störungen zu minimieren, ist eine entsprechend große Bandbreite pro Kanal (Frequenz) erforderlich. Bei der digitalen Übertragung sind nur zwei Signalzustände zu übermitteln: Null und Eins. Selbst bei gestörter Übertragung ist daher der Empfänger i.d.r. in der Lage, aus dem Rauschen diese beiden Zustände herauszufiltern und umzuwandeln. Die erforderliche Bandbreite pro Kanal ist erheblich geringer. Während beim Analogfunk das analoge Sprachsignal unmittelbar zur Modulation genutzt wird (die Sprache wird direkt der Trägerwelle aufmoduliert), wird im Digitalfunk das Sprachsignal zunächst über einen Analog-Digital-Wandler (A/D-Wandler) digitalisiert, das heißt in die Zustände Null und Eins umgewandelt. Dieser digitale Datenstrom wird dann der Trägerwelle aufmoduliert. Es liegt die Methode der Phasenmodulation zu Grunde. Sprechfunklehrgang 101

103 Digitalfunk Betrachtet man sich die Modulation von digitalisierter Sprache auf die Trägerfrequenz genauer, dürfen folgende Besonderheiten nicht unerwähnt bleiben: Zur Digitalisierung des analogen Eingangssignals wird dieses in gleichen Zeitabständen abgetastet und als binäre Zahlenkombinationen zwischengespeichert. Hierbei entsteht je nach Abtastrate eine große Datenmenge. Die Übermittlung dieser abgetasteten Werte übersteigt in der Regel die Leistungsfähigkeit des Digitalfunks. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der Digitalfunk in der Regel nur 7,2 kbit/s übertragen kann. 1 Bit entspricht dabei einem Wechsel zwischen Null und Eins. Um eine Reduzierung der Datenmenge zu erreichen, wird das Eingangssignal mit abgelegten Blöcken von Signalen in einem Nachschlagewerk (Codebuch) verglichen. Bei Übereinstimmung bzw. einer Ähnlichkeit eines Eintrages aus dem Codebuch und dem Eingangssignal, muss nur noch der zugehörige Codebucheintrag-Index übermittelt werden. Die zu übermittelnde Datenmenge ist deutlich geringer als die der abgetasteten Werte. Dieses Verfahren zur Sprachkodierung als Algebraic Code Excited Linear Prediction - kurz ACELP - bezeichnet. Ein günstiger Nebeneffekt des ACELP-Verfahrens ist, dass nur bekannte Sprachteile aus dem Frequenzbereich der menschlichen Sprache übertragen werden. Störende Nebengeräusche von Motoren, Pumpen oder Aggregaten sind nicht im Codebuch abgespeichert und werden nicht übertragen. Vor der D/A-Wandlung beim Empfänger werden die Daten wieder mit Hilfe des Codebuches zusammengesetzt. Jedoch lässt sich das Eingangssignal nicht verlustfrei wiederherstellen. Bedingt ist dies durch den Ähnlichkeitsvergleich der Kodierung. Dadurch klingt die übermittelte Stimme etwas künstlich. Sprechfunklehrgang 102

104 Digitalfunk 9.3.Vergleich der Übertragungsqualität im analogen und digitalen Funknetz Mit zunehmender Reichweite nimmt die Qualität der Übertragung von Nachrichten über Funk ab. Die Störungen überlagern zunehmend die Nachricht und Teile der Nachrichten sind nicht mehr zu verstehen. Dieser Effekt ist insbesondere im analogen Funknetz sehr ausgeprägt. Das Abschalten der Rauschsperre, die im Normalbetrieb in den Sendepausen die Störgeräusche raus filtert, kann in einer solchen Situation bedingt zum Empfang der nun stark verrauschten Nachricht helfen. Im digitalen Funknetz ist die Qualität der Übertragung von Sprache und Daten über die Reichweite zunächst konstant. Dies liegt an der relativ einfachen Übermittlung von lediglich zwei Zuständen: Null und Eins. Hierbei ist der Signalabstand zwischen den Signalen Null und Eins deutlich größer als die Störgeräusche. Ist jedoch bei wachsendem Abstand zu einer Basisstation das Störsignal größer als der Signalabstand zwischen Null und Eins, reißt die Netzverbindung ab und es ist schlagartig keine Verbindung mehr möglich. Ein bisschen Verbindung wie im Analogfunk gibt es im Digitalfunk nicht. Qualität... digital... analog... Entfernung Für eine gesicherte, stabile und flächendeckende Funkversorgung im digitalen Funknetz ist eine größere Anzahl von Basisstationen, wie bisher Sendemasten im analogen Funknetz, notwendig. Sprechfunklehrgang 103

105 Digitalfunk 9.4 Systembestandteile des digitalen Funknetzes Für den Betrieb eines digitalen Funknetzes wird eine Vielzahl von Komponenten benötigt. Die Bezeichnungen unterliegen hier englischen Begriffen. Network Management Center (NMC) / Network Operation Center (NOC) Das NOC kontrolliert das gesamte Netz. Von hier aus wird die Behebung von Netzstörungen gesteuert. Base Tranceiver Station Die Base Transceiver Station ist für die Abwicklung der eigentlichen Funkverbindung zum Mobilteilnehmer verantwortlich. Die BTS beinhaltet die Sende- und Empfangsanlagen sowie die Antennen. Main Switching Center (MSC) Das Main Switching Center ist die Vermittlungsstelle. Die Vermittlungsstellen stellen in ihrem zugehörigen Bereich die Steuerfunktionen sowie die physikalische Verbindung zwischen den Base Transceiver Stations her. Sprechfunklehrgang 104

106 Digitalfunk 9.5.Endgeräte Als Endgeräte werden bei TETRA die Typen HRT, MRT und FRT unterschieden. Dabei steht die Abkürzung RT für Radio Terminal, was so viel wie Funkgerät bedeutet. Die Buchstaben davor ergänzt das Einsatzgebiet des Funkgerätes: HRT -> Handheld Radio Terminal (Handsprechfunkgerät) MRT -> Mobile Radio Terminal (Fahrzeugfunkgerät) FRT -> Fixed Radio Terminal (stationäres Funkgerät) Sprechfunklehrgang 105

107 Digitalfunk FHRT -> Feuerwehr Handheld Radio Terminal Im Rahmen der Einkaufskooperation der Bedarfsträger im Lande Hessen wurde der Lieferauftrag der Endgeräte an die Firma Motorola Solutions GmbH vergeben. Seitens der Landesbetriebsstelle Digitalfunk des Landes Hessen in Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk und der Expertengruppe npol wurde ein einheitlicher Codeplug zur Funktionsprogrammierung der Endgeräte erstellt, welcher auf den über die Einkaufkooperation beschafften Endgeräten zu finden ist. Diese Programmierung gewährleistet eine einheitliche Funktionszuweisung der Bedienelemente und ermöglicht somit eine organisationsübergreifende, einheitliche Bedienung (siehe Anhang Endgeräte). Eine Aktualisierung der landeseinheitlichen Codeplugs erfolgt über ein einheitliches Updatesystem (ITM-Proxy) über das alle Bedarfsträger die Durchführung der notwendigen Updates am Standort durchführen können. 9.6.Einsatzablauf Ein prinzipieller funktechnischer Einsatzablauf ist wie folgt geplant: Der Einsatzbearbeiter in der Leitstelle eröffnet mit Notrufannahme einen Einsatz. Diesem Einsatz ordnet er nach Vorschlag des Einsatzleitrechners (ELR) Einsatzmittel zu und alarmiert diese. Automatisch wird mit Eröffnen des Einsatzes eine funktechnische Gruppe für diesen Einsatz angelegt. Schalten die Einsatzmittel (Fahrzeuge) ihre Funkgeräte ein, buchen sie sich automatisch im Netz und gleichzeitig in der für ihren Einsatz angelegten Gruppe ein. Innerhalb einer Gruppe hört jeder jeden, es handelt sich somit um klassischen Kreisverkehr. Das allgemeine Mithören ist im digitalen Funknetz durch die einsatzspezifische Gruppenbildung nicht mehr möglich! Diese beschriebenen Funktionalitäten können erst nach Migration und Ausstattung der integrierten Leitstellen in Hessen mit der notwendigen Technik im Bereich der Notruf- und Funkabfrage funktionell umgesetzt werden. Sprechfunklehrgang 106

108 Digitalfunk 9.7 Betriebsarten Im Digitalfunk unterscheidet man in zwei Betriebsarten: TMO -> Trunk Mode Operation In der Standardbetriebsart TMO erfolgt die Kommunikation zwischen den Teilnehmern unter Nutzung der Netzinfrastruktur. Es existieren insgesamt drei Betriebsmöglichkeiten: Einzelruf -> gezielter Gesprächsaufbau mit einem gewünschten Endgerät... Das Gespräch kann im Halb-Duplex, vergleichbar der Verkehrsart Wechselverkehr geführt werden. Zielruf -> gezielter Gesprächsaufbau mit einem gewünschten Endgerät Das Gespräch kann im Voll-Duplex, vergleichbar der Verkehrsart Gegenverkehr geführt werden. Gruppenruf -> ein Teilnehmer spricht und alle Teilnehmer der Gruppe hören diesen. Der Gruppenruf wird im klassischen Wechselverkehr geführt. Eine reibungslose Kommunikation ist auch hier nur durch das Einhalten der Funkdisziplin möglich. Sprechfunklehrgang 107

109 Digitalfunk DMO -> Direct Mode Operation In der Betriebsart DMO erfolgt die Kommunikation zwischen den Teilnehmern direkt ohne Nutzung der Netzinfrastruktur. Einzelruf -> gezielter Gesprächsaufbau mit einem gewünschten Endgerät Das Gespräch kann im Halb-Duplex, vergleichbar der Verkehrsart Wechselverkehr geführt werden. Gruppenruf -> ein Teilnehmer spricht und alle Teilnehmer der Gruppe hören diesen. Der Gruppenruf wird im klassischen Wechselverkehr geführt. Eine reibungslose Kommunikation ist auch hier nur durch das Einhalten der Funkdisziplin möglich. 9.8 Sicherheit im Digitalen Funknetz Generell werden beim Sprechfunk zwei Möglichkeiten der Verschlüsselung unterschieden: Luftschnittstellenverschlüsselung (Air Interface Encryption) Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E Encryption) Die Verschlüsselung erfolgt in der Regel zwischen Endgerät und Base Transceiver Station als Luftschnittstellenverschlüsselung. Für besonders sensible Daten wäre eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wünschenswert. Hierbei würde die Verschlüsselung gerätetechnisch zwischen A/D-Wandler und Modulator erfolgen. Die Daten wären somit nur vom Empfänger zu entschlüsseln und auf dem gesamten Weg von Sender zu Empfänger verschlüsselt. Sprechfunklehrgang 108

110 Digitalfunk Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik mit Sitz in Bonn (BSI) beauftragt, einen Chip zu entwickeln, der im TETRA25 Netz eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung realisiert. Man spricht hierbei auch von der BSI-Verschlüsselung. Um alle Organisationen für den Bedarf an Sicherheit und die Verwendung der BSI- Sicherheitskarte zu begeistern, wurden zusätzliche Funktionen auf die Karte programmiert. So enthält die BSI-Sicherheitskarte vier Leistungsmerkmale: Ende-zu-Ende Verschlüsselung und Schlüsselmanagement Netzzugangsberechtigung (SIM-Funktion) Taktische Funktionen (OPTA) Sichere Datenspeicherung (Endgerätedaten) Folgendes Bild zeigt eine BSI-Sicherheitskarte und eine Aufnahme in einem Funkgerät: Sprechfunklehrgang 109

111 Digitalfunk 9.9 Operativ taktische Adresse In einer bundesweiten geltenden Richtlinie wurde eine Systematik für die Hinterlegung einer operativ-taktischen Adresse (OPTA) im Digitalfunk beraten. Dabei soll die OPTA möglichst in Klartext ein Fahrzeug identifizieren. Somit darf auch eine OPTA nur eindeutig und einmalig vorhanden sein. Generell wird in TETRA-Netzen nur die ISSI des sendenden Endgerätes allen Teilnehmern angezeigt. Im deutschen BOS-Digitalfunknetz wird die OPTA angezeigt. Diese lassen sich meist einfacher zuordnen, als eine kryptische Zahlenkombination. Es werden zwei Typen von OPTA unterschieden: Geburts-OPTA und Alias-OPTA. Beide bestehen jeweils aus 24 alphanumerischen Zeichen. Die Geburts-OPTA wird einmal festgelegt und ist nicht einfach änderbar. Die Alias-OPTA kann von dem Disponenten in der Leitstelle temporär angepasst werden, um zum Beispiel eindeutig einem Endgerät die Bezeichnung Einsatzleiter zuzuweisen. Beispiel einer Operativ-Taktischen-Adresse (OPTA): Bundesland Organisation Regionale Zugehörigkeit (Stadt/Kreis) Standortkennung Fahrzeugkennung / Funktionskennung Ordnungskennung Erweiterung H E F W. D A # T S F HE=Hessen FW = Feuerwehr DRK = Deutsches Rotes Kreuz JUH = Johanniter Unfall Hilfe MHD = Malteser Hilfsdienst ASB = Arbeiter Samariter Bund DA# = Landkreis Darmstadt-Dieburg DA = Stadt Darmstadt HP = Landkreis Bergstraße ERB = Odenwaldkreis OF# = Landkreis Offenbach 12 = Gemeinde Messel 13 = Gemeinde Modautal 14 = Gemeinde Mühltal 6 = Ortsteil Klein-Bieberau/Webern 46 = Hilfeleistungslöschfahrzeug 47 = Tragkraftspritzenfahrzeug 48 = Tragkraftspritzenfahrzeug / Wasser HLF20-16 = Hilfeleistungslöschfahrzeug TSF = Tragkraftspritzenfahrzeug TFS-W = Tragkraftspritzenfahrzeug / Wasser.1 = 1. Fahrzeug diesen Typs am Standort.2 = 2. Fahrzeug diesen Typs am Standort Erweiterung gemäß Sonderschutzplan IuK 9.10 Fleetmapping Unter Fleetmapping versteht man die im BOS-Digitalfunk zur Verfügung stehenden Benutzergruppen. Diese sind in einer Ordnerstruktur im Endgerät hinterlegt. Hierbei unterscheidet man im Lande Hessen zwischen einem Fleetmapping im npol- und im Pol- Bereich. Die Endgeräte des THW verfügen neben dem bundeseinheitlichen THW- Fleetmapping auch über das regional gültige im jeweiligen Geschäftsführerbereich. Sprechfunklehrgang 110

112 Digitalfunk DMO-Fleetmapping In der Betriebsart DMO steht den Teilnehmern im npol-bereich folgendes Fleetmapping zur Verfügung. Bevorzugter Nutzer Anzeige Endgerät Beschreibung Bevorzugter Nutzer Anzeige Endgerät Beschreibung Feuerwehr 307_F* nach Zuteilung Objektfunk AV A Objektfunk Feuerwehr 308_F* nach Zuteilung Objektfunk AV Reserve Objektfunk Feuerwehr 309_F* nach Zuteilung Rettungsdienst 603_R* Rettungsdienst Feuerwehr 310_F* 2. Abschnittsgr. Rettungsdienst 604_R* SAN/Betr.Dienst Feuerwehr 311_F* nach Zuteilung KatS / Führung 403_K* KatS/Führung Feuerwehr 312_F* nach Zuteilung KatS / Führung 404_K* KatS/Führung Feuerwehr 313_F* nach Zuteilung Marschkanal Marschkanal innerh.verband Feuerwehr 314_F* nach Zuteilung Feuerwehr 315_F* nach Zuteilung Feuerwehr 316_F* nach Zuteilung TMO-Fleetmapping In der Betriebsart TMO ist das Fleetmapping in verschiedene Ebenen aufgeteilt und steht in allen hessischen npol-endgeräten zur Verfügung bundesweite TBZ... Können bei Bedarf über die LBD angefordert werden (Zusammenarbeit)... 2 Betriebsgruppen Sind in der Leitstelle immer geschaltet und werden... (FW / RD) dokumentiert 13 Sondergruppen... Fest definiert und sind bei Bedarf zu schalten (Führung, Abschnitte, Werkfeuerwehren )... Einsatzgruppen Werden von der Leitstelle variabel bei Bedarf zugeteilt (je Anzahl Kommunen ) Zusammenarbeitsgruppen... (npol Pol - Anrainer ) Fest definiert und sind nur auf Anweisung zu schalten 21 Landesweite Sondergruppen... Fest definiert und sind nur auf Anweisung zu schalten (EL-Hessen, Landesverwaltung, Pool etc. )... Sprechfunklehrgang 111

113 Digitalfunk Im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind folgende Gruppen im npol-fleetmapping vorhanden und nutzbar. DA#_BG_Fw Betriebsgruppe Fw (BG Fw) Betriebsgruppe Feuerwehr (Kopf: Lst.) DA#_BG_RD Betriebsgruppe RD (BG RD) Betriebsgruppe Rettungsdienst (Kopf: Lst.) DA#_KatS1 KatS1 / San - landesweit für KatS-Einsätze / Sanitätsdienste DA#_ KatS2 KatS2 / San - landesweit für KatS-Einsätze / Sanitätsdienste DA#_ KatS3 KatS3 / San - landesweit für KatS-Einsätze / Sanitätsdienste DA#_zbV zur besonderen Verwendung für Einsatzstellenfunk in Gebäuden DA#_Ausb Ausbildung (Aus) für Einsatzstellenfunk in Gebäuden DA#_EL Führung (EL) für Sprechfunkausbildung (ggf. auch allgemeine Ausbildung) DA#_EA_A Abschnitt A (EA-A) für Führungsebene bei Großschadenslagen DA#_EA_B Abschnitt B (EA-B) für Einsatzstellenfunk auf Abschnittsebene (z.b. WV lange Wegstrecke) DA#_EA_BR Abschnitt Bereitstellungsraum für Einsatzstellenfunk auf Abschnittsebene (Bereitstellungsraum) DA#_RD1 Rettungsdienst 1 für rein rettungsdienstliche Einsätze mit mehreren Rettungsmitteln (OLRD) DA#_RD2 Rettungsdienst 2 - landesweit für rein rettungsdienstliche Einsätze mit mehreren Rettungsmitteln (OLRD) DA#_WFBWP Werkfeuerwehr Bundeswehr Betriebsgruppe WF Bundeswehr Pfungstadt DA#_WF Werkfeuerwehren Für Werkfeuerwehren < 1:5 Zusätzlich zu den dort fest definierten Gruppen stehen Einsatzgruppen in der Anzahl der Kommunen (im LK Darmstadt-Dieburg 23 Gruppen) zur Verfügung. DA#_EG1 DA# - Einsatzgruppe 1 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG2 DA# - Einsatzgruppe 2 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG3 DA# - Einsatzgruppe 3 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG4 DA# - Einsatzgruppe 4 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG5 DA# - Einsatzgruppe 5 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG6 DA# - Einsatzgruppe 6 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG7 DA# - Einsatzgruppe 7 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG8 DA# - Einsatzgruppe 8 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG9 DA# - Einsatzgruppe 9 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG10 DA# - Einsatzgruppe 10 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG11 DA# - Einsatzgruppe 11 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG12 DA# - Einsatzgruppe 12 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG13 DA# - Einsatzgruppe 13 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG14 DA# - Einsatzgruppe 14 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG15 DA# - Einsatzgruppe 15 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG16 DA# - Einsatzgruppe 16 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG17 DA# - Einsatzgruppe 17 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG18 DA# - Einsatzgruppe 18 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG19 DA# - Einsatzgruppe 19 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG20 DA# - Einsatzgruppe 20 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG21 DA# - Einsatzgruppe 21 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG22 DA# - Einsatzgruppe 22 Vergabe durch ELR im Einsatzfall DA#_EG23 DA# - Einsatzgruppe 23 Vergabe durch ELR im Einsatzfall Sprechfunklehrgang 112

114 Digitalfunk 9.11 Ortsfeste Funkanlagen Der Betrieb einer ortsfesten Funkanlagen ist nur in der Betriebsart TMO gestattet. Hierdurch ist die Störung der benachbarten Basisstationen mit gleicher Frequenznutzung nahezu ausgeschlossen. Die an der ortsfesten Funkanlage angeschlossene Antenne ist im Gegensatz zur bisherigen Verwendung im Analogfunk so niedrig wie möglich (5 10 m über Grund), am besten im Dachbereich des Gebäudes zu installieren. Hierbei ist auf die Vermeidung einer unnötig langen Antennenleitung zu achten. Sprechfunklehrgang 113

115 Digitalfunk Endgeräte 10. Benutzerinformationen Endgeräte Digitalfunk Die Beschaffung der Endgeräte zur Einführung des BOS-Digitalfunk wurde im Lande Hessen über eine Einkaufskooperation aller Bedarfsträger (Kommunen, Hilfsorganisationen, Land Hessen) initiiert. Im Rahmen dieser Beschaffung wurde der Auftrag über die Beschaffung an die Fa. Motorola vergeben. Grundsätzlich können alle Endgeräte in den beiden Betriebsarten TMO und DMO betrieben werden. Die Funktionalitäten sind lediglich bei den HRT`s (Handheld-Radio-Terminals) in Bezug auf die Statusabgabe beschränkt. Die folgenden Endgerätebeschreibungen zeigen die über diesen Weg der Beschaffung zur Verfügung stehenden Endgeräte auf: HRT Motorola MTP 850 FUG Handsprechfunkgerät mit Ziffernblock integrierte GPS-Funktionalität HRT Motorola MTP 830 FUG Handsprechfunkgerät ohne Ziffernblock integrierte GPS-Funktionalität HRT-EX Motorola MTP 850EX FUG Handsprechfunkgeräte ohne Ziffernblock integrierte GPS-Funktionalität ATEX-Zulassung Sprechfunklehrgang 114

116 Digitalfunk Endgeräte MRT Motorola MTM 800 FUG - Einfachbesprechung Mobilfunkgerät zur Verwendung in Fahrzeugen für die abgesetzte Montage von Sende- / Empfangsteil und Bediengerät (alternativ Bedienhandapparat) integrierte GPS-Funktionalität TMO-Gateway Funktionalität DMO-Repeater Funktionalität Sende- / Empfangsteil Standardbedienteil Bedienhandapparat MRT Motorola MTM 800 FUG ET Doppelbesprechung (Ethernet) Mobilfunkgerät zur Verwendung in Fahrzeugen für die abgesetzte Montage von Sende- / Empfangsteil und Bediengerät (alternativ Bedienhandapparat) Bei Verwendung von zwei Bedienhandapparaten oder zwei Standardbedienteilen sind diese jeweils gleichberechtigt zu besprechen. Bei Verwendung von jeweils einem Bedienhandapparat in Kombination mit einem Standardbedienteil ist eine sogenannte Hook on/off Funktionalität vorhanden. D.h. die Anzeige und vollumfängliche Bedienung ist nur an der Sprechstelle verfügbar, an der die Abnahme des zugehörigen Handapparates aus der jeweiligen Aufnahme erfolgt. Standardbedienteil Bedienhandapparat Sprechfunklehrgang 115

117 Digitalfunk Endgeräte FRT Motorola MTM 800 FUG Funkgerät zur Verwendung in Feststationen für den Einbau in bestehende Fernmeldetische, oder als Tischaufsatzlösung optionale GPS-Funktionalität Tischbedienpult mit Handapparat Tischbedienpult Steckerfertige Tischlösung Bedienelemente HRT (MTP 850 FUG) Sprechfunklehrgang 116

118 Digitalfunk Endgeräte Durchführung Gruppenwechsel Ein Gruppenwechsel ist über folgende Bedienung möglich: - linke Funktionstaste [Option] drücken - Die Auswahl des entsprechenden Ordners [Ordner] bzw. der Gruppe [Grp nach Ordner] erfolgt über die Pfeiltasten der Menüsteuerung und bei der alphabetischen Suche [Grp. nach ABC] über die Buchstaben der alphanumerischen Tastatur Das Durchführen eines Gruppenwechsels aus dem gleichen Ordner ist mittels der Schnellumschaltung durch Drücken und Drehen des Drehknopfes am Gerät möglich. Status an Leitstelle senden Durch Drücken und Halten (ca. 3 sek.) der dem Status entsprechenden Zifferntaste erfolgt die Statusübertragung an die Leitstelle. Die Bestätigung der Statusübertragung erfolgt durch Anzeige der Nachricht Status gesendet im Display. Sprechfunklehrgang 117

119 Digitalfunk Endgeräte Alle npol-hrt verfügen über die Berechtigung zum Versand des Status 5 (Sprechwunsch) und 0 (priorisierter Sprechwunsch). Die Berechtigung zum Versand der sonstigen definierten Statusmeldungen ist nur mit entsprechender Berechtigung im Digitalfunknetz und zugehöriger Endgeräteprogrammierung (Programmierung HRT für MRT) möglich. Notrufauslösung Mittels der orangenfarbenen Notruftaste an der Geräteoberseite kann ein Notruf ausgelöst werden. Diese Funktion kann in gleicher Weise auch bei ausgeschaltetem Gerät ausgelöst werden. - Drücken und Halten der orangenen Notruftaste - Display leuchtet rot und zeigt Informationen der Notrufauslösung an - das Gerät geht für 15 Sekunden automatisch in den Sendebetrieb und schaltet das Mikrofon ein - nach Abschaltung des Mikrofons ist ein Gruppenruf und wechselweises Sprechen über die Sprechtaste möglich - der Notruf bleibt bis zum Löschen bestehen Die Notruffunktionalität unterbricht alle auf der Gesprächsgruppe bestehenden Gespräche. Notruf abbrechen / löschen - Drücken der rechten Funktionstaste [Ende] - Display leuchtet weiterhin rot und zeigt ggf. Informationen über Mikrofonabschaltung an - Erneutes Drücken und Halten (einige Sekunden) der rechten Funktionstaste [Ende] - Display leuchtet und rote Anzeige im Display verschwindet Sprechfunklehrgang 118

120 Digitalfunk Endgeräte Bedienelemente MRT (MTM 800 FUG) Die Funktionalitäten der einzelnen Bedienelemente sind mit denen der HRT gleich zu setzen. Bei Verfügbarkeit von Zusatzoptionen wie z.b. Repeater / Gateway sind diese über das Menü Option auswählbar. Alarmierung im Digitalfunknetz Das Bundesland Hessen hat frühzeitig im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunk die Entscheidung über die Ablösung der bisher genutzten Alarmierung im Analogfunk durch eine zukünftige Alarmierung über das Tetra-Netz getroffen. Da bisher noch kein Hersteller mit einem entsprechenden Produkt auf dem Markt war, wurde hierzu ein Entwicklungsauftrag nach Vorgaben der PASI-Arbeitsgruppe vergeben. Der Auftrag zur Entwicklung eines solchen Gerätes wurde Ende 2013 an die Fa. Cassidian vergeben. Mittlerweile wird das Produkt vom umfirmierten Konzern unter dem Produktnamen Airbus P8ger angeboten. Der zur Alarmierung im Tetra-Netz genutzte Dienst gewährleistet einen priorisierten Versand von Alarmnachrichten, welche als Textnachricht auf dem Pager dargestellt wird. Der empfangene Alarm wird am Endgerät sowohl optisch in Form einer Textanzeige im Display sowie einer farbigen LED, als auch akustisch durch verschiedene Alarmtöne angezeigt. Da bis zu 4 Profile konfiguriert werden können, kann das Gerät auch im organisationsübergreifenden Einsatz eingesetzt werden. Seitens der Alarm auslösenden Stelle können Alarmierungen mit verschiedenen Prioritäten ausgesendet werden, die dann je nach Konfiguration auch unterschiedlich signalisiert werden. Sprechfunklehrgang 119

121 Digitalfunk Endgeräte Die Ansteuerung der Geräte erfolgt durch eine Gruppen GSSI und dazugehörigen Subadressen, sodass die bisher genutzte Systematik der Rufkombinationen beibehalten werden kann. Um das gewünschte aktive Paging durchführen zu können, besteht für die alarmierte Einsatzkraft die Möglichkeit der direkten Alarmquittierung mit Versand des aktuellen Verfügbarkeitsstatus. Weiterhin ist hierdurch eine direkte automatische Quittierung des eingehenden Alarmes durch das Endgerät möglich, sodass Probleme bei der Erreichbarkeit der Einsatzkräfte direkt auffällig werden. Das Gerät wird in der Standardauslieferung mit Akku, Gürtelclip, Schutztasche und Steckernetzteil ausgeliefert. Optional steht ein Heimladegerät zur Verfügung. Da es sich bei dem beschriebenen Gerät technisch gesehen um ein vollwertiges Funkgerät handelt, sind auch hier zukünftig diverse Updates notwendig. Diese, sowie die Programmierung der Grundkonfigurationen können durch den Bedarfsträger über ein bereitgestelltes Updatesystem online durchgeführt werden. Airbus P8GR Heimladezusatz Sprechfunklehrgang 120

122 Fernmeldeskizze Standardeinsatz Alsbach-Hähnlein, Fischbachtal, Griesheim, Mühltal, Münster, Otzberg Stand: TMO DA#_BG_FW Zentrale Leitstelle Rufname: Leitstelle Darmstadt-Dieburg Tel.: / Fax.: / Mail: leitstelle@bk.ladadi.de ELW 1 örtlich oder ELW 2 DADI Rufname: Einsatzleitung.. Tel: 0175 / Fax.: 0171 / Mail: Einsatz@elw2-dadi.de TMO DA#_EL Abschnitt 1 Rufname: Abschnitt 2 Rufname: Abschnitt 3 Rufname: Abschnitt 4 Rufname: Abschnitt RD Rufname: Bereitstellungsraum Rufname: xyz xyz xyz xyz AL Rettungsdienst Bereitstellungsraum DMO Gruppe 311_F* DMO Gruppe 310_F* DMO Gruppe 312_F* DMO Gruppe 308_F* DMO 603_R* TMO DA#_RD 1 DMO 403 K* TMO DA#_EA_BR Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps *Änderung der Gruppenbezeichnung mit Update 1/2015 Fernmeldeskizze gültig ab Alternativ können nach Rücksprache mit der Zentralen Leitstelle in den Abschnitten die TMO-Gruppen DA#_EA_A und DA#_EA_B genutzt werden.

123 Fernmeldeskizze Standardeinsatz Dieburg, Ober-Ramstadt, Weiterstadt Stand: TMO DA#_BG_FW Zentrale Leitstelle Rufname: Leitstelle Darmstadt-Dieburg Tel.: / Fax.: / Mail: leitstelle@bk.ladadi.de ELW 1 örtlich oder ELW 2 DADI Rufname: Einsatzleitung.. Tel: 0175 / Fax.: 0171 / Mail: Einsatz@elw2-dadi.de TMO DA#_EL Abschnitt 1 Rufname: Abschnitt 2 Rufname: Abschnitt 3 Rufname: Abschnitt 4 Rufname: Abschnitt RD Rufname: Bereitstellungsraum Rufname: xyz xyz xyz xyz AL Rettungsdienst Bereitstellungsraum DMO Gruppe 313_F* DMO Gruppe 310_F* DMO Gruppe 312_F* DMO Gruppe 308_F* DMO 603_R* TMO DA#_RD 1 DMO 403 K* TMO DA#_EA_BR Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps *Änderung der Gruppenbezeichnung mit Update 1/2015 Fernmeldeskizze gültig ab Alternativ können nach Rücksprache mit der Zentralen Leitstelle in den Abschnitten die TMO-Gruppen DA#_EA_A und DA#_EA_B genutzt werden.

124 Fernmeldeskizze Standardeinsatz Bickenbach, Eppertshausen, Erzhausen, Groß-Umstadt, Roßdorf Stand: TMO DA#_BG_FW Zentrale Leitstelle Rufname: Leitstelle Darmstadt-Dieburg Tel.: / Fax.: / Mail: leitstelle@bk.ladadi.de ELW 1 örtlich oder ELW 2 DADI Rufname: Einsatzleitung.. Tel: 0175 / Fax.: 0171 / Mail: Einsatz@elw2-dadi.de TMO DA#_EL Abschnitt 1 Rufname: Abschnitt 2 Rufname: Abschnitt 3 Rufname: Abschnitt 4 Rufname: Abschnitt RD Rufname: Bereitstellungsraum Rufname: xyz xyz xyz xyz AL Rettungsdienst Bereitstellungsraum DMO Gruppe 314_F* DMO Gruppe 310_F* DMO Gruppe 312_F* DMO Gruppe 308_F* DMO 603_R* TMO DA#_RD 1 DMO 403 K* TMO DA#_EA_BR Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps *Änderung der Gruppenbezeichnung mit Update 1/2015 Fernmeldeskizze gültig ab Alternativ können nach Rücksprache mit der Zentralen Leitstelle in den Abschnitten die TMO-Gruppen DA#_EA_A und DA#_EA_B genutzt werden.

125 Fernmeldeskizze Standardeinsatz Messel, Modautal, Pfungstadt, Reinheim, Schaafheim Stand: TMO DA#_BG_FW Zentrale Leitstelle Rufname: Leitstelle Darmstadt-Dieburg Tel.: / Fax.: / Mail: leitstelle@bk.ladadi.de ELW 1 örtlich oder ELW 2 DADI Rufname: Einsatzleitung.. Tel: 0175 / Fax.: 0171 / Mail: Einsatz@elw2-dadi.de TMO DA#_EL Abschnitt 1 Rufname: Abschnitt 2 Rufname: Abschnitt 3 Rufname: Abschnitt 4 Rufname: Abschnitt RD Rufname: Bereitstellungsraum Rufname: xyz xyz xyz xyz AL Rettungsdienst Bereitstellungsraum DMO Gruppe 315_F* DMO Gruppe 310_F* DMO Gruppe 312_F* DMO Gruppe 308_F* DMO 603_R* TMO DA#_RD 1 DMO 403 K* TMO DA#_EA_BR Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps *Änderung der Gruppenbezeichnung mit Update 1/2015 Fernmeldeskizze gültig ab Alternativ können nach Rücksprache mit der Zentralen Leitstelle in den Abschnitten die TMO-Gruppen DA#_EA_A und DA#_EA_B genutzt werden.

126 Fernmeldeskizze Standardeinsatz Babenhausen, Groß-Bieberau, Groß-Zimmern, Seeheim-Jugenheim Stand: TMO DA#_BG_FW Zentrale Leitstelle Rufname: Leitstelle Darmstadt-Dieburg Tel.: / Fax.: / Mail: leitstelle@bk.ladadi.de ELW 1 örtlich oder ELW 2 DADI Rufname: Einsatzleitung.. Tel: 0175 / Fax.: 0171 / Mail: Einsatz@elw2-dadi.de TMO DA#_EL Abschnitt 1 Rufname: Abschnitt 2 Rufname: Abschnitt 3 Rufname: Abschnitt 4 Rufname: Abschnitt RD Rufname: Bereitstellungsraum Rufname: xyz xyz xyz xyz AL Rettungsdienst Bereitstellungsraum DMO Gruppe 316_F* DMO Gruppe 310_F* DMO Gruppe 312_F* DMO Gruppe 308_F* DMO 603_R* TMO DA#_RD 1 DMO 403 K* TMO DA#_EA_BR Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps *Änderung der Gruppenbezeichnung mit Update 1/2015 Fernmeldeskizze gültig ab Alternativ können nach Rücksprache mit der Zentralen Leitstelle in den Abschnitten die TMO-Gruppen DA#_EA_A und DA#_EA_B genutzt werden.

127 Fernmeldeskizze Einsatz Objektfunkanlagen (DMO Repeater Typ 1b) Stand: TMO DA#_BG_FW Zentrale Leitstelle Rufname: Leitstelle Darmstadt-Dieburg Tel.: / Fax.: / Mail: leitstelle@bk.ladadi.de ELW 1 örtlich oder ELW 2 DADI Rufname: Einsatzleitung.. Tel: 0175 / Fax.: 0171 / Mail: Einsatz@elw2-dadi.de TMO DA#_EL Abschnitt 1 Rufname: Abschnitt 2 Rufname: xyz Abschnitt 3 Rufname: xyz Abschnitt 4 Rufname: Abschnitt RD Rufname: Bereitstellungsraum Rufname: xyz (Nutzung Objektfunkanlage) (Nutzung Objektfunkanlage) xyz AL Rettungsdienst Bereitstellungsraum DMO Gruppe nach örtl. Zuteilung DMO Gruppe OV A DMO Gruppe OV Reserve DMO Gruppe 308_F* DMO 603_R* TMO DA#_RD 1 DMO 403 K* TMO DA#_EA_BR Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps Unterstellte Einheiten und deren Trupps *Änderung der Gruppenbezeichnung mit Update 1/2015 Fernmeldeskizze gültig ab Alternativ können nach Rücksprache mit der Zentralen Leitstelle in den Abschnitten die TMO-Gruppen DA#_EA_A und DA#_EA_B genutzt werden.

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