Evaluation der Pflegestützpunkte im Kontext weiterer Beratungsstellen im Land Bremen
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- Falko Junge
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1 Evaluation der Pflegestützpunkte im Kontext weiterer Beratungsstellen im Land Bremen gefördert durch Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Land Bremen Abschlussbericht Zentrum für Sozialpolitik (ZeS), Universität Bremen Projektleitung: Prof. Dr. Heinz Rothgang, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen: Stefanie Bohns Soz. M.A., Maren Bauknecht MPH; Sebastian, Sauer B.A. Public Health Studentische Mitarbeiter: Alexandra Baumkötter B.A. Public Health Heike Naber B.A. Public Health Francie Petrick M.A. Sozialpolitik Daniel de Vasconcelos M.A. Sozialpolitik Bremen, im März 2012
2 Inhaltsverzeichnis 1 Kurzfassung Einleitung Gesetzliche Rahmenbedingungen und fachliche Grundlagen der Implementation der Pflegestützpunkte im Land Bremen Rechtliche Rahmenbedingungen Pflegestützpunkte nach 92 c SGB XI Pflegeberatung nach 7a SGB XI Konzeptionelle Umsetzung der Pflegestützpunkte in Bremen Case und Care Management in der Pflege Stand der wissenschaftlichen Begleitung/ Evaluation von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Methodisches Vorgehen Fragestellung und Ziel der Untersuchung Auswahl der beteiligten Beratungseinrichtungen Ablauf der Evaluationen Hospitationen in den Beratungseinrichtungen Kontaktdatenerhebung in den Pflegestützpunkten Mitarbeiterbefragung Nutzerbefragung N Nutzerbefragung N2 (Follow-up) Ergebnisse der Evaluation Ergebnisse der Hospitation Beschreibung der Pflegestützpunkte Beschreibung der Projektpartner Dienstleistungszentren (DLZ) und Sozialdienst Erwachsene (SDE) Ergebnisse der Kontaktdatenanalyse Kontakthäufigkeit in den Pflegestützpunkten insgesamt Nachfrageverhalten in den Pflegestützpunkten Wohnortnahe Kontaktaufnahme Art der Erstkontaktaufnahme Nutzerart Auswertung der Kontaktdaten differenziert nach Pflegestützpunkten Alter und Geschlecht der Nutzer der Pflegestützpunkte Grad der Pflegebedürftigkeit aller Hilfe-/ Pflegebedürftigen Wohnsituation der Hilfe-/ Pflegebedürftigen Versicherungsträger der Hilfe-/ Pflegebedürftigen Versicherungs- und Sozialleistungen der Hilfe- / Pflegebedürftigen...49
3 Menschen mit Migrationshintergrund Beratungsleistungen Beratungsanlässe und Dauer der Beratungsgespräche Beratungsumfang Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung Fallklärung und Fallsteuerung (Case Management) in den Pflegestützpunkten Ergebnisse der Nutzerbefragung N Kooperation und Vernetzung (Care Management) der Pflegestützpunkte Kooperation und Vernetzung der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene Öffentlichkeitsarbeit der Pflegestützpunkte, der DLZ und SDE Auswertung der Telefoninterviews Nutzer 1 (N1) Nutzerart und soziodemographische Merkmale der Nutzer Grad der Pflegebedürftigkeit, Wohnsituation und Pflegearrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB XI und SGB XII Informationsquellen der Nutzer Beratungsthemen der Interviewpartner N Gründe für die Kontaktaufnahme und Themen der Beratungsgespräche...70 Ergebnisse der Nutzerbefragung N Situation der häuslichen pflegerischen Versorgung nach vier Monaten Pflegestufen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im Vergleich N1 und N Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 und N2 im Vergleich Pflege-/ Betreuungsaufwand der pflegenden Angehörigen N1 und N2 im Vergleich Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung N1 und N2 im Vergleich Zufriedenheit der Nutzer mit den Beratungsinstitutionen Ergebnisse zur Nutzerzufriedenheit, erste Befragungswelle (N1) Ergebnisse zur Nutzerzufriedenheit, Vergleich der ersten und zweiten Befragungswelle (N1/N2) Hochrechnung zur Zahl der Begutachtungen durch den MDK und der Pflegebedürftigen im Land Bremen im Jahr Hintergrund Datengrundlage Methodisches Vorgehen Ergeb nisse...90
4 6.4.1 Begutachtungen durch den MDK im Jahr Pflegebedürftige in formell-ambulanter und stationärer Pflege im Jahr Pflegegeldempfänger im Jahr Pflegebedürftigkeit insgesamt bis Pflegegeldkosten im Jahr Limitationen Fazit Litera tur Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Anhänge Stand der bundesweiten Umsetzung der Pflegestützpunkte Datenschutzerklärung Einverständniserklärung Regionale Verteilung der Kontaktaufnahmen Methodik zur Berechnung der Kontaktdichte der Bremer Pflegestützpunkte PSP- und Bremen Vahr Bremen Nord 6. Daten zu DLZ und SDE Begriffsdefi nitionen Weitere Ergebnisse der Nutzerbefragung Auszüge aus der Pflegestatistik für Bremen Excel-Erhebungsmatrix für Kontaktdaten der Pflegestützpunkte Leitfaden M itarbeiterinterviews
5 1 Kurzfassung Die Reform der Pflegeversicherung im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) 2008 verfolgt mit der Einführung von Pflegestützpunkten das Ziel, eine flächendeckende Infrastruktur zur Pflegeberatung aufzubauen sowie die vorhandenen lokalen Versor- nutzerorientiert zu koordinieren und zu vernetzen, um hilfe- und pflegebe- gungsangebote dürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei der Organisation und Umsetzung der Hilfen und pflegerischen Versorgung angemessen zu unterstützen. Bundesweit sind nach Auskunft der Landesbehörden bis Ende Pflegestützpunkte in 14 Bundesländern errichtet worden (KDA 2010). Geplant ist Stand: Anfang 2011 sogar die Einrichtung von insgesamt 589 Stützpunkten (Rothgang et al. 2010: 30, sowie Anhang, S. 114). Im Land Bremen wurde die Umsetzung der Einrichtung der Pflegestützpunkte durch die oberste Landesbehörde mit der Allgemeinverfügung vom (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 104 vom ) mit Wirkung ab bestimmt. Drei Pflegestützpunkte nahmen zum 1. April 2009 ihre Arbeit auf. Zwei Pflegestützpunkte befinden sich in der Stadt Bremen (Bremen Nord und Bremen Vahr), ein Stützpunkt in der Stadt Bremerhaven. Die Beratung für Hilfe- und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfolgt in der Stadt Bremen seit langem auch über das Amt für Soziale Dienste mit seinen sechs Sozialzentren. Hier erfolgt die Beratung zur Altenhilfe und Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege. Der Sozialdienst ist zugleich als Case Manager im Rahmen der Hilfe zur Pflege tätig. Überschneidungen mit den Nutzern und demzufolge Kooperationsmöglichkeiten mit den Dienstleistungszentren ergeben sich, wenn Sozialhilfebedarf im Einzelfall besteht. Die 17 Dienstleistungszentren in der Stadtgemeinde Bremen führen Beratung im Rahmen der Betreuung der Klienten durch (niedrigschwellige Hilfeangebote und Hausbesuche), sowohl für Sozialhilfeberechtigte wie auch für Pflegebedürftige oder auch ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Senatorische Behörde für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat dem Zentrum für Sozialpolitik, Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung den Auftrag erteilt, die Pflegestützpunkte im Kontext der bereits bestehenden und oben bereits benannten Beratungsstellen zu evaluieren. Das Projekt hat eine Laufzeit von einem Jahr und startete im Januar Ziel der Studie ist es, zum einen die Grundlage für die Entscheidung zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte zu erarbeiten, zum anderen Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten zu bereits bestehenden Beratungsund Versorgungsangeboten im jeweiligen Stadtteil und hier, insbesondere der Dienstleis- und Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste zu ermitteln und Handlungs- tungszentren empfehlungen zu erarbeiten. Fragestellungen und methodisches Vorgehen Mit der vorliegenden Evaluation wird die Arbeit der Pflegestützpunkte in Bezug auf die Vor- aus 92 c und 7 a SGB XI (siehe Kap. 1) bewertet, eine wohnortnahe, umfassende gaben und wettbewerbsneutrale Beratung zu gewährleisten und hierbei die vorhandenen Beratungsstrukturen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden Erhebungen in den Pflegestützpunkten und in den anderen Beratungseinrichtungen durchgeführt. Im Zentrum steht dabei die Erhebung in den Pflegestützpunkten. Die Erhebung in den weiteren Beratungseinrichtungen dient vor allem zur Einordnung der Ergebnisse in den Stützpunkten und zur Ermittlung von Schnittstellenproblemen und Kooperationsmöglichkeiten. Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte bzw. Beratungsstellen dem Beratungsbedarf der Nutzer? 5
6 3. Kann durch die Beratung eine Stabilisierung der häuslichen pflegerischen Versorgung erreicht werden? 2. Wie sind die Pflegestützpunkte bzw. Beratungsstellen mit anderen Akteuren im Gesund- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteu- heitswesen vernetzt? ren? 4. Inwieweit werden Kriterien des 7 a SGB XI erfüllt und welche Anpassungsnotwendigkeiten lassen sich aus den Evaluationsergebnissen ableiten? 5. Welche, die Pflegestützpunkte ergänzenden Beratungsleistungen erbringen die Beratungsstellen (Dienstleistungszentren, Sozialdienst Erwachsene)? Neben den drei Pflegestützpunkten Bremen Nord, Bremen Vahr und Bremerhaven wurden vier Sozialzentren des Amts für Soziale Dienste Bremen (Sozialzentrum 1 Nord, Sozialzentrum 2 Gröpelingen/Walle, Sozialzentrum 4 Süd, Sozialzentrum 5 Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe), zwei Dienstleistungszentren der Paritätischen Gesellschaft für soziale Dienste in Vegesack und Huchting sowie zwei Dienstleistungszentren der Arbeiterwohlfahrt in Bremen Vahr und in der Bremer Neustadt in die Untersuchung mit einbezogen. Das Untersuchungsdesign besteht aus unterschiedliche Methoden, quantitativen sowie qualitativen, um die verschiedenen Aspekte des Untersuchungsgegenstandes zu erfassen und die Validität zu erhöhen (vgl. Flick 2007). Insgesamt wurden vier Erhebungen durchgeführt: 1. Eine Hospitation bei allen beteiligten Einrichtungen vor Beginn der Erhebungsphase diente dazu, einen Einblick in Arbeitsprozesse und Dokumentationssysteme zu erhalten und die Eignung der Fragen für die Nutzer- und Mitarbeiterbefragung zu überprüfen. 2. Die Erhebung von Kontaktdaten in den Pflegestützpunkten diente zur Erfassung der Kontakte eines halben Jahres (März 2010 August 2010), um das Profil, die Frequenz und Inhalte (Bedarfe) der Nutzerkontakte 1 der jeweiligen Beratungseinrichtungen zu ermitteln. Ursprünglich geplant war die Kontaktdatenerhebung auch in den Dienstleistungszentren und den Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen. Letztendlich nahmen aber nur die Pflegestützpunkte an der Kontaktdatenerhebung teil. Insgesamt wurden von den Mitarbeitern der Pflegestützpunkte Kontaktdaten erfasst, davon Erstkontakte, die der Auswertung der stützpunktbezogenen Daten zugrunde liegen. 3. Des Weiteren wurden zwei Nutzerbefragungen mittels Telefoninterviews durchgeführt. Die erste Nutzerbefragung (N1) (15. März- 31. Juli 2010) mit dem Ziel die soaller am Projekt beteiligten Institutionen in ziodemographischen Daten von Nutzern dem vorgegebenen Zeitraum zu erfassen, sowie die Anlässe, Beratungsthemen, Beratungsumfang und die Zufriedenheit mit der Beratung aus Nutzersicht zu erheben. Es konnten mit 263 Nutzern der beteiligten Einrichtungen ein Interview geführt werden. 4. Es folgte eine zweite Befragung (N2) nach vier Monaten (15. Juli 30. November 2010). Dazu wurden die Interviewpartner aus der ersten Befragung noch einmal per Telefon, mittels eines Leitfadens befragt, um langfristige und nachhaltige Effekte der Beratung zu ermitteln. Insgesamt konnten von den 263 Interviewpartnern aus der ersten Befragung N1 noch 215 Personen (81,7 %) befragt werden. 5. Zudem wurde vom 1. Mai 2010 bis zum 31. Juli 2010 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt mit dem Ziel, die Beratungs- und Vernetzungsarbeit aus Sicht der Mit- 1 PSP, DLZ und SDE nutzen eine unterschiedliche Terminologie. Im Hinblick auf eine klarere Struktur wird im Folgenden die Bezeichnung Nutzer für alle Menschen verwendet, die die Beratungsstellen besuchten, und die somit die Klienten des SDE und die Kunden der DLZ einschließt. 6
7 arbeiter zu erfassen, sowie Stärken und Schwächen der Beratung zu ermitteln. In den Pflegestützpunkten wurde jeweils mit einem Mitarbeiter der Pflegekasse und einem Mitarbeiter der Kommune ein Interview geführt, in allen anderen Einrichtungen jeweils mit einem Mitarbeiter. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse nach den oben genannten Forschungsfra- gen vorgestellt. 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte bzw. Beratungsstellen dem Beratungsbedarf der Nutzer? Die Auswertung der stützpunktbezogenen Daten ergab, dass das Beratungsangebot am häufigsten von den Angehörigen (61,2 %) genutzt wird, die zumeist weiblich (66,7 %) und in der Altersgruppe der jährigen am häufigsten vertreten sind. Ebenso suchen aber auch Angehörige über 80 Jahre Hilfe in den Pflegestützpunkten, sie machen rund 10 % der Ratsuchenden Angehörigen aus. Dies bestätigt die Tendenz, dass immer häufiger ältere Menschen Gleichaltrige betreuen, sei es den Ehepartner, den Lebensgefährten, Freunde oder Nachbarn (Schneekloth, Wahl 2005; Kofahl et al. 2007). Die Hilfe-/ Pflegebedürftigen, die selber Kontakt zu den Pflegestützpunkten aufnehmen, sind zu knapp zwei Drittel Frauen (62,2 %) und zu 35,6% in der Altersgruppe zwischen Jahren. Die Pflegestützpunkte bieten als offene Beratungs- und Anlaufstellen neben dem Schwerpunkt der Beratung zu Themen des SGB XI auch Beratung zu SGB XII und SGB V an. So sind die wichtigsten Gründe für das Aufsuchen eines Pflegestützpunktes Fragen der Nutzer zu den Kriterien der Pflegeeinstufung, Finanzierungsleistungen der Kranken-/ Pflegekassen sowie zur Organisation der häuslichen Pflege. Dies kann durch die Auswertung der Daten der Nutzer N 1 zu den Themen der durchgeführten Beratungsgespräche bestätigt werden. Zudem ergab die Auswertung der durchgeführten Beratungsgespräche, dass die Mitarbeiter über die angefragten Themen hinaus berieten. Vor allem zu zusätzlichen Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger wie Pflegeurlaub, Kurzzeitpflege und in Ansätzen ergänzende Versorgungsangeboten (z. B. Wohnraumanpassung, Hauswirtschaftliche Hilfen, Hausnotruf, ). Diese Ergebnisse zeigen, dass die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte umfassend beraten. Das heißt, sie haben nicht nur die aktuelle Pflegesituation im Blick, sondern beraten auch vorausschauend und präventiv im Hinblick auf die Stabilisierung der Pflegetätigkeit der Angehörigen und des gesamten Umfeldes. Weiter auszubauen ist die Beratung zu ergänzenden Versorgungsangeboten und dem Bereich Medizin und Therapie, dies zeigt der Vergleich mit den Erwartungen der potentiellen Hamburger Nutzer an die Pflegestützpunkte zu den Themen Freizeit und Kultur, Fahrdiensten, Befreiung von Rundfunkgebühren/ Telefon, Informationen zu Fachärzten und Krankenhäusern. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte erfüllen mit ihrer Beratungstätigkeit und Begleitung zum einen präventive Aufgaben, denn annähernd 50 % der Nutzer haben keine Pflegestufe. Mit dem frühzeitigen Erkennen von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen und der entsprechenden Unterstützung oder Fallbegleitung, spielen die Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle in der Prävention von Pflegebedürftigkeit. Zum anderen werden die Pflegestützpunkte auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit aufgesucht. So geht es in 55,7 % der Beratungsfälle um Menschen mit Pflegestufe I (32,5 %), Pflegestufe II (15,0 %) und Pflegestufe III (7,9 %) sowie um Härtefälle (0,3 %), die in der Regel schon andere Dienstleistungen und Beratung in Anspruch genommen hatten und trotzdem noch Beratungsbedarf haben. Die Ergebnisse der Nutzerbefragung N1 und N2 zeigen hinsichtlich der Beratungen, dass die Fragestellungen der Nutzer der Pflegestützpunkte überwiegend beantwortet werden konnten und die Nutzer auch zum zweiten Befragungszeitpunkt zu knapp 80 % völlig zufrieden waren. 2 Im Erhebungszeitraum von 6 Monaten wurden Kontakte dokumentiert. Das ent- 2 Bei der Interpretation der Ergebnisse muss beachtet werden, dass die Antworten durch verschiedene personale Faktoren beeinflusst sein können. Die meisten Nutzer werden im Vorfeld ihres Besuchs in der Bera- 7
8 spricht durchschnittlich 831 Kontakten pro Monat und Pflegestützpunkt bzw. 7 Kontakte pro Arbeitstag in einem Stützpunkt. Die bundesweite Evaluation der Pilotstützpunkte durch das KDA zeigt einen vergleichbaren Wert: hier wurden im Durchschnitt 9 Kontakte pro Arbeitstag und Pflegestützpunkt gemessen (KDA 2010). Dabei zeigt, dass seit der Eröffnung der Pfle- sowohl bei der persönlichen Beratung als auch bei der telefonigestützpunkte im April 2009 zunächst ein deutlicher Zuwachs der Nachfrage zu beobachten ist. Seit August 2009 stagnieren die Fallzahlen aber weitgehend. Bemerkenswert ist, dass die Inanspruchnahme schen, entscheidend von der räumlichen Nähe abhängt. Angenommen werden die Pflegestützpunkte nur in ihrer nächsten Umgebung. Damit ergibt sich ein paradoxer Befund: auf der einen Seite sind die Nutzungszahlen so gering, dass sich die Frage stellt, ob die Pflegestützpunkte wirklich notwendig sind. Auf der anderen Seite weist die räumliche Verteilung der Nutzer darauf hin, dass die Zahl der Stützpunkte sogar noch deutlich erhöht werden müsste, wenn ein flächendeckendes Beratungsangebot gewährleistet sein soll. Die Ergebnisse aus der Nutzerbefragung N1 sowie den Interviews mit den Mitarbeitern ergaben für die Dienstleistungszentren, dass sowohl die Betroffenen selber als auch Angehörige die Beratung in Anspruch nehmen. Knapp die Hälfte (49,3 %) der Hilfe-/ Pflegebedürftigen haben keine Pflegestufe und 80,0 % der Hilfe-/ Pflegebedürftigen leben alleine. Die Beratungsleistungen des Sozialdienstes Erwachsene werden eher von den Betroffenen selber genutzt, die zu fast 100 % allein leben. Über 40 % haben keine Pflegestufe. So sind die wichtigsten genannten Themen der Nutzer der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes zu ergänzenden Versorgungsangeboten, Beratung und Vermittlung von Haushaltshilfen/Nachbarschaftshilfen, sowie zu pflegerischen Themen wie Tages-/Nachtpflege, Fragen zum Betreuten Wohnen, zu ambulanten Diensten sowie bei den Nutzern des Sozialdienstes Erwachsene zusätzliche Fragen zur Finanzierung des Lebensunterhalts. 2. Wie sind die Pflegestützpunkte bzw. Beratungsstellen mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen vernetzt? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren? Nach 92 c Abs. 2 SGB XI ist eine Aufgabe der Pflegestützpunkte die Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen. Damit sollen Pflegestützpunkte eine Versorgungskoordinierung vor Ort übernehmen. Mit der Aufgabenstellung wird eine Verbindung des individuellen Case Managements, soweit es nach einer Pflegeberatung angebracht ist (gemäß 7 a SGB XI), mit einem Care Manage- ment hergestellt, das fallunabhängig zur Vernetzung und fallübergreifend zur Erschließung des lokalen Versorgungsangebotes erfolgt (Wendt 2010, S. 210). Die Grundvoraussetzung für die tatsächliche Erbringung der Leistung eines Pflegestützpunktes ist die Einbindung bzw. Erschließung aller bestehenden Angebote und Leistungen. Dazu müssen sich die Pflegestützpunkte mit anderen Institutionen vernetzen und tragfähige Kooperationsstrukturen aufbauen. Da die Pflegestützpunkte nach dem gesetzlichen Auftrag die Versorgung vor Ort koordinieren und organisieren sollen, ist das Einzugsgebiet der Pflegestützpunkte der wesentliche Anknüpfungspunkt für den Aufbau funktionierender Kooperatitungsstelle individuelle Vorstellungen über die Institution, das Beratungsgespräch, oder die durch die Berater vermittelten Hilfestellungen ausgeprägt haben, die sich in den Antworten niederschlagen können. Durch den Wunsch nach Unterstützung und Fortbestand des Angebots der Beratungsinstitutionen können so sozial erwünschte, also besonders zustimmende, Antworten zustande kommen, um zur positiven Darstellung der Institution beizutragen (Atteslander 2008; Bortz, Döring 2009). 8
9 onsbeziehungen. Relevante Netzwerkpartner sind Beratungsinstitutionen, Leistungserbringer, Finanzierungsträger, das bürgerschaftliche Engagement und die Selbsthilfegruppen. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte arbeiten mit dem Verständnis, dass sie nicht zu jedem Thema, das die Lebenslage Pflege betrifft, eine Beratung sicherstellen können. Um die vom Gesetzgeber geforderte umfassende Beratungskompetenz ( 92 c Abs. 2, Satz 1 SGB XI) sicherzustellen, arbeiten die Pflegestützpunkte mit anderen Beratungsstellen zusammen. In den Interviews der MitarbeiterInnen der Pflegestützpunkte wird in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den meisten Kranken- und Pflegekassen, ein reger Austausch formuliert und die Zusammenarbeit als positiv beschrieben. Die Mitarbeiter nannten in den Interviews den Sozialdienst Erwachsene, wenn es um Anfragen von jungen Menschen mit Behinderung geht, die z. B. aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen und die Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) bei Fragen zur Patientenverfügung und zur ärztlichen Versorgung. Die Demenz Informations- und Koordinierungsstelle (DIKS) wird in Bezug auf die Optimierung der Beratung von Demenzkranken und ihren Angehörigen genannt sowie in Bremen Vahr eine Wohnungsbaugesellschaft in Bezug auf Fragen zur Wohnraumanpassung. Eine Zusammenarbeit mit den Dienstleistungszentren und dem Sozialdienst Erwachsene findet bisher nach Angaben der Mitarbeiter in Einzelfällen statt. Diese von den Mitarbeitern berichteten engen Kooperationsbeziehungen finden sich nicht bei den Ergebnissen der Nutzerbefragung wieder. Im Gegenteil berichten Nutzer nur selten, dass sie auf andere Institutionen verwiesen wurden oder dass sie den Pflegestützpunkt auf Hinweis einer anderen Institution aufgesucht haben. Die Kooperationsbeziehungen mit den Leistungserbringern wie beispielsweise ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern (Sozialdienst im Krankenhaus) sind nach der Auswertung der stützpunktbezogenen Daten sogar besonders gering. So machten die Kontakte der ambulanten Dienste nur 1,9 % und die der Krankenhäuser nur 0,6 % an den Gesamtkontakten aus. Nach Aussagen der Mitar- beiter in Bremen Nord hingegen nutzen die Sozialdienste in den Krankenhäusern zunehmend das Beratungsangebot des Pflegestützpunktes und verweisen ihre Patienten in den Stützpunkt. Durch die niedergelassenen Ärzte gibt es ebenfalls kaum Kontaktaufnahmen (0,2 %) mit den Pflegestützpunkten. Dies passt zu den Aussagen der Mitarbeiter, dass eine Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten eher selten stattfindet. Im Pflegestützpunkt Bremerhaven stellten die Mitarbeiter hingegen ein steigendes Interesse der niedergelassenen Ärzte fest in Bezug auf das Angebot der Hausbesuche der Stützpunktmitarbeiter bei den Patienten der Ärzte. Die Auswertung der stützpunktbezogenen und der nutzerbezogenen Daten verdeutlicht, dass die Unterstützung bei Antragstellung in den Pflegestützpunkten eine oft nachgefragte Leistung ist. Die Mitarbeiter bewerten die Zusammenarbeit mit den Stellen der Leistungsgenehmigung wie Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommune als konstruktiv und sehr rege. So stehen feste Ansprechpartner zur Verfügung und Unklarheiten können relativ problemlos geklärt werden. Die Auswertung der Kontaktdaten zeigt allerdings, dass die Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter der Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommune in Beratungsfällen zu einem sehr geringen Anteil (0,9 %) in den Stützpunkten erfolgt und die Kontakte bisher eher einseitig von den Mitarbeitern der Pflegestützpunkte, vor allem im Rahmen der Antragstellung erfolgen. Pflegestützpunkte können in Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätigen zwei Aufgaben wahrnehmen ( 92 c Abs. 2, Satz 6 Nr.2 SGB XI): Zum einen können die Angebote der Selbsthilfegruppen und Ehrenamtlichen erfasst werden und an die Nutzer vermittelt werden, zum anderen können gemeinsame Beratung und Begleitung der Nutzer erfolgen. Die Pflegestützpunkte in Bremen bieten den Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätigen Räume für Schulungen und Gesprächskreise und feste Beratungsplätze für Sprechstunden der Selbsthilfegruppen, die zunehmend genutzt werden. In einigen Fällen führten Mitarbeiter der Pflegestützpunkte und der Selbsthilfegruppe gemeinsam ein Beratungsge- 9
10 spräch durch. Im Pflegestützpunkt Bremerhaven sind die Mitarbeiter bzgl. der Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen etwas zurückhaltender. Die Selbsthilfegruppen sind im Bre- Sozialzentren, die in der Nähe der PSP liegen, verwiesen Kunden bzw. Klienten mit Fragen merhavener Topf zusammengeschlossen und haben bisher wenig Interesse an der Arbeit der Pflegestützpunkte signalisiert. Die Zusammenarbeit der Dienstleistungszentren und des Sozialdienst Erwachsene mit den Pflegestützpunkten ist in Ansätzen vorhanden. Mitarbeiter der Dienstleistungszentren und zur Pflegeeinstufung und zum Ausfüllen von Anträgen an die nahe gelegenen Pflegestützpunkte. Mit den Stellen der Leistungsgenehmigung der Kranken-/ Pflegekasse und der Kommune wird die Zusammenarbeit insgesamt positiv beschrieben. Die Mitarbeiter der Dienstleistungszentren weisen allerdings auf Schwierigkeiten hin, im Hinblick auf die Anerkennung als Anbieter niedrigschwelliger Leistungen nach 45 SGB XI. Eine stärkere Einbindung der niedergelassenen Ärzte als Leistungsanbieter muss aus Sicht der Mitarbeiter beider Einrichtungen verbessert werden. Die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst im Krankenhaus wird als gut bewertet, hier besteht eine lange Kooperation im Hinblick auf die Einweisung und Entlassung der Kunden bzw. Klienten der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene. Kontakte zu Selbsthilfegruppen werden von den Mitarbeitern eher fallbezogen aufgenommen. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Vernetzung der Pflegestützpunkte weiter auszubauen ist, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern wie den Krankenhäusern, den ambulanten Diensten und den niedergelassenen Ärzten. Bei der Vernetzung der Beratungsstellen besteht ebenfalls Weiterentwicklungsbedarf, vor allem im Hinblick auf die Dienstleistungszentren und den Sozialdienst Erwachsene. 3. Kann durch die Beratung eine Stabilisierung der häuslichen pflegerischen Versorgung erreicht werden? Ein Ziel der Pflegestützpunkte ist es, den Nutzern die Unterstützung zu geben, die sie und ihr soziales Umfeld benötigen, um eine gewünschte Versorgungssituation zu organisieren bzw. zu stabilisieren. Die Ergebnisse der Nutzerbefragung 3 N1 und N2 zeigen Veränderungen auf. Annähernd 40 % der Nutzer ohne Pflegestufe zum ersten Messzeitpunkt, waren nach der Beratung im Pflegestützpunkt und nach vier Monaten in Pflegestufe I eingestuft worden. Eine Höherstufung von Nutzern mit Pflegestufe I in Pflegestufe II lag bei 20 % zum zweiten Messzeitpunkt vor. In 22 % der Fälle nutzen die Betroffenen einen ambulanten Pflegedienst zum zweiten Messzeitpunkt. So kann auch eine Reduzierung des zeitlichen Betreuungsaufwandes der pflegenden Angehörigen aus den Pflegestützpunkten festgestellt werden. Dies zu bestätigen bedarf allerdings einer tiefer gehenden Analyse, die aufgrund der geringen Fallzahl (n=7) nicht empfehlenswert ist. Eine Auswertung der vorliegenden Daten der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene zu oben genannten Variablen zeigen im Gegensatz zu den Pflegestützpunkten wenige Veränderungen. 4. Inwieweit werden Kriterien des 7a SGB XI und erfüllt und welche Anpassungsnotwendigkeiten lassen sich aus den Evaluationsergebnissen ableiten? Die Aufgaben der Pflegestützpunkte im Rahmen der Pflegeberatung nach 7 a SGB XI umfassen auf der Nutzerebene: 3 Insgesamt konnten von 263 Interviewpartnern aus der ersten Erhebung, 215 Personen befragt werden (81,7 %), davon 118 Personen aus den Pflegestützpunkten, 61 Interviewpartner aus den Dienstleistungszentren und 36 Personen des Sozialdienstes Erwachsene. 10
11 die systematische Erfassung des Hilfebedarfes Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des Gutachtens des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes, Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen und der Genehmigung, Überwachung der Durchführung des Versorgungsplanes und ggf. dessen Anpassung bei Bedarf. Die weiteren Aufgaben umfassen die Vernetzung (systembezogene Aufgaben). Die Pflegeberater sollen nach 7 a SGB XI die Rat- und Hilfesuchenden bei der Erstellung und Umsetzung des Versorgungsplanes einbinden, sowie alle anderen an der Pflege, Versorgung und Betreuung beteiligten Akteure einbinden ( 7 a Abs. 1 Satz 3 SGB XI); die Leistungsträger frühzeitig mit dem Ziel der Abstimmung einbeziehen insoweit Leistungen nach sonstigen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erforderlich sind ( 7 a Abs. 1 Satz 4 SGB XI); eng mit den Koordinierungsstellen zusammenarbeiten, insbesondere den gemeinsamen Servicestellen nach 23 SGB IX ( 7 a Abs. 1 Satz 5 SGB XI); auf Wunsch der Versicherten Leistungsanträge nach SGB V oder SGB XI unverzüglich an die zuständigen Pflege- oder Krankenkasse übermitteln, die den Leistungsbescheid unverzüglich dem Antragsteller und zeitgleich dem Pflegeberaterinnen zuleitet ( 7 a Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB XI). Die Erstkontakte der Nutzer erfolgen zu 53,2 % über einen Besuch im Pflegestützpunkt und zu 45,7 % per Telefon. Die Beratung der Pflegestützpunkte wird überwiegend von Menschen aus dem nahen Umfeld der Pflegestützpunkte wahrgenommen. Menschen, die in weiter ent- gewesen ist, in durchschnittlich 6 % der Beratun- fernten Stadtteilen leben, nutzen demnach keine (oder andere) Beratungsangebote. Die PSP sind demnach nur eingeschränkt als wohnortnah zu bezeichnen Betrachtet man die Pflegestützpunkte getrennt, so zeigen sich Unterschiede. Fast zwei Drittel der Nutzer (68,2 %) suchen bei ihrem ersten Kontakt in Bremen Nord den Stützpunkt persönlich auf. In Bremen Vahr und in Bremerhaven ist es annähernd die Hälfte der Nutzer (45,0 %). Bremen Nord und Bremerhaven weisen insgesamt eine relativ hohe Nutzung der Stützpunkte auf. Nur von einem kleinen Teil der Stadtgemeinde Bremen wird der Stützpunkt Bremen Vahr häufig frequentiert. Nutzer aus den nördlichen Stadtteilen sind weniger in dem Pflegestützpunkt Bremen Vahr anzutreffen. Hier ist zu prüfen, ob die Einrichtung weiterer Stützpunkte in den unterversorgten Stadtteilen notwendig ist. Die Auswertung der stützpunktbezogenen Daten zeigt, dass Pflegeberatung nach 7 a SGB XI mit Erstellung eines Versorgungsplanes in den Pflegestützpunkten im Erhebungszeitraum in unterschiedlichem Umfang erforderlich gen wurde ein Versorgungsplan erstellt, davon zu 58 % für Personen ohne Pflegestufe. Eine Fallbegleitung erfolgt in Absprache mit den Hilfe-/ Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen wenn die Unterstützung bei der Organisation der Pflege und Betreuung gewünscht wird. Die Auswertung der Nutzerbefragung N1 zeigt, dass die Antragstellung auf eine Pflegestufe für knapp 65 % der Interviewpartner am wichtigsten ist, entsprechend der hohen Anzahl an Personen ohne Pflegestufe, gefolgt von der Strukturierung der Pflege mit knapp 20 % und der hauswirtschaftliche Versorgung durch Nachbarschaftshilfe bzw. externe hauswirtschaftliche Hilfen (10,4 %). MDK-Begutachtungen wurden zu rund 8 % veranlasst sowie Anträge auf Höherstufung gestellt. Herstellung von Kontakten zu Kranken-/ Pflegekassen sowie ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen waren zu 6,2 % notwendig. Zur Dokumentation der Pflegeberatung arbeiten die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte mit einer Software. Ein wichtiges Ziel ist es, durch die Software ein möglichst standardisiertes Instrument zur Verfügung zu haben, das zur Erfassung aller notwendigen Informationen der Rat- und Hilfesuchenden, der Erfassung der erbrachten Leistungen, der Zuordnung zu Kos- und der Nachvollziehbarkeit der Fallbegleitung dient, und statistische tenträgern Auswertun- 11
12 gen ermöglicht. Die Mitarbeiter gaben in den Interviews an, mit der Software gut zu recht zu kommen. Sie sehen aber auch Optimierungsbedarf hinsichtlich der Verknüpfung von Leis- der Verfügbarkeit von Statistiken. tungsdaten und -anbietern für die Fallbegleitung und Festhalten lässt sich im Rahmen dieser Erhebung, dass die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte im Rahmen der Pflegeberatung nach 7 a SGB XI hauptsächlich für Personen ohne Pfle- zur Pflegeeinstufung und deren Weitergabe an die Kranken- und Pflegekassen, der gestufe einen Versorgungsplan erstellen und die Schwerpunkte bei der Erstellung von Anträgen individuellen Planung bzw. Strukturierung der häuslichen Pflege sowie der Vermittlung von Nachbarschaftshilfe bzw. externen hauswirtschaftlichen Hilfen liegen. 5. Welche, die Pflegestützpunkte ergänzenden, Beratungsleistungen erbringen die Beratungsstellen? Die Dienstleistungszentren und der Sozialdienst Erwachsene bieten neben Pflegeberatung auch Unterstützungsangebote wie die individuelle Betreuung Einzelner oder von Familien an, darunter fallen beispielsweise Alltagsbegleitung und praktische Hilfe (im Haushalt, bei Behördengängen, Begleitung zum Arzt usw.). Die Beratung zu Fragen der Pflege ist für die Mit- Kernaufgabe ist. arbeiter des Sozialdienstes Erwachsene und der Dienstleistungszentren ein Teil ihrer Arbeit, während die Beratung für die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte Die Dienstleistungszentren, die quartiersbezogen verortet sind, bieten niedrigschwellige Hilfen an, um das selbständige Leben in der eigenen Wohnung von älteren, behinderten, chronisch kranken Menschen, Menschen mit Demenzerkrankungen und psychisch kranken älteren Menschen zu fördern, in dem sie verschiedene Hilfsangebote vermitteln. Im Rahmen der Erhebung wurde festgestellt, dass sich die Beratungsthemen der Dienstleistungszentren zumeist auf Fragen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung und Vermittlung von Nachbarschaftshilfe, Wohnberatung sowie auf die Beratung pflegender Angehöriger, vor allem im Rahmen des 45 SGB XI beziehen. Fragen zu Krankheitsbildern vor allem zu De- Zudem sind Ini- menz, Unterstützung bei der Auswahl von ambulanten Pflegediensten werden ebenso thematisiert wie Nachfragen zum Einstufungsverfahren gemäß SGB XI. Entsprechend ihren Aufgaben informieren und beraten die Mitarbeiter der Dienstleistungszentren über ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfsangebote (wie z. B. Organisierte Nachbarschaftshilfe, MSHD, stationärer Mittagstisch). Der Schwerpunkt der Arbeit der Dienstleistungszentren liegt in der Gewinnung von ehrenamtlichen Helfern sowie in der Organisation, Einsatzplanung, Anleitung und Begleitung von hauswirtschaftlichen und einfachen pflegerischen Hilfen im Rahmen der organisierten Nachbarschaftshilfe. tiierung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen weitere Aufgaben der Dienstleistungszentren. Die Beratungsthemen des Sozialdienstes Erwachsene umfassen für die Zielgruppe ältere Menschen sowie körperbehinderte und chronisch kranke Menschen mit Versorgungs- und Pflegebedarf im Bereich der Hilfe zur Pflege vor allem die Vermittlung von ambulanten hauswirtschaftlichen und pflegerischen Hilfen, Wohnberatung, Beratung zur Finanzierung nach dem SGB XII wie Hilfe zur Pflege, Landespflegegeld, Blindengeld, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbslosigkeit sowie Hilfen bei der Antragstellung auf Pflegeversicherungsleistungen, Sozialhilfe und z. B. Befreiung von Rundfunkgebühren. Die Arbeit der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene unterscheidet sich von den Pflegestützpunkten durch eher zugehende Beratung und stärkere Betonung ergänzender Versorgungsangebote. Beratungsthemen im Bereich Pflege überlappen sich allerdings bei allen drei Beratungseinrichtungen. Im Hinblick auf die anderen Beratungseinrichtungen ließ sich eine evtl. anbahnende Arbeitsteilung von räumlich nahe beieinander liegenden Pflegestützpunkten und Dienstleistungszentren, bzgl. der Beratung zu pflegerischen Themen im Rahmen der Befragung N1 nicht feststellen. Die Anteile der Beratung zu pflegerischen Themen machen rund die Hälfte der Beratungen der Mitarbeiter der Dienstleistungszentren aus. Die Auswertung der Daten der 12
13 beiden Dienstleistungszentren, die sich in der Nähe der Pflegestützpunkte befinden und derjenigen die weiter entfernt sind ergab, dass die Mitarbeiter der PSP nahen DLZ noch zu rund zwei Dritteln zu pflegerischen Themen beraten und hier eher auf eine Konkurrenzsituation geschlossen werden kann. Eine mögliche Arbeitsteilung der PSP und DLZ im Hinblick auf die Beratung zu Pflegethemen ist zu prüfen. Ergebnisse der Pflegeprognose Gemäß der Vorausberechnung steigt die Zahl der Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI im Land Bremen von im Jahr 2007 auf im Jahr Dies entspricht einer Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen von 29%. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an Pflegeberatung und -begleitung entsprechend steigt. Unterschiede zeigen sich dabei in der Entwicklung in den beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Bis steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in formell-ambulanten Pflegearrangements in Bremerhaven um 43 %, in Bremen hingegen nur um 31,2 %. Bei den Pflegebedürftigen in stationärer Pflege ist von annähernd identischen prozentualen Steigerungen wie bei denen in formell-ambulanten Pflegearrangements auszugehen. Bis 2030 wird für Bremerhaven ein Zuwachs von 44,5% und für den städtischen Raum Bremen eine Steigerung von 31,4% erwartet. Um diesem Trend angemessen zu begegnen, müssen bestehende Strukturen weiter ausgebaut und Kooperationen sowie Netzwerkbildung nachhaltig gestaltet werden. Dies gilt besonders für die Stadt Bremerhaven. In Bremerhaven gibt es weniger Beratungs- und Versorgungsangebote, so fehlen z. B. Einrichtungen wie die Dienstleistungszentren oder ein Sozialdienst Erwachsene beim AfSD, die in der Stadt Bremen niedrigschwellige Hilfen und Beratung anbieten. Schlussfolgerungen Aufgrund der Ergebnisse können folgende Empfehlungen ausgesprochen werden: Die Beratung zu ergänzenden Versorgungsangeboten und dem Bereich Medizin und Therapie ist stärker in den Blick zu nehmen, dies zeigt der Vergleich mit den Erwartungen der potentiellen Hamburger Nutzer an die Pflegestützpunkte zu den Themen Freizeit und Kultur, Fahrdiensten, Befreiung von Rundfunkgebühren/ Telefon, Informationen zu Fachärzten und Krankenhäusern. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Vernetzung der Pflegestützpunkte weiter auszubauen ist, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern wie den Krankenhäusern, den ambulanten Diensten und den niedergelassenen Ärzten. Bei der Vernetzung der Beratungsstellen besteht ebenfalls Weiterentwicklungsbedarf vor allem im Hinblick auf die Dienstleistungszentren und den Sozialdienst Erwachsene. Nutzer aus den nördlichen Stadtteilen sind weniger in dem Pflegestützpunkt Bremen Vahr anzutreffen. Hier ist zu prüfen, ob die Einrichtung weiterer Stützpunkte in den unterversorgten Stadtteilen notwendig ist. Die Arbeit der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene unterscheidet sich von den Pflegestützpunkten durch eher zugehende Beratung und stärkere Betonung ergänzender Versorgungsangebote. Beratungsthemen im Bereich Pflege überlappen sich bei allen drei Beratungseinrichtungen, vor allem die Beratung zu Pflegethemen in den Pflegestützpunkten und den Dienstleistungszentren. Eine mögliche Arbeitsteilung bzgl. dieser Beratungsthemen ist zwischen den Pflegestützpunkten und den Dienstleistungszentren zu prüfen. 4 Hiermit werden Pflegearrangements bezeichnet, in denen Pflegedienste im Sinne des SGB XI an der Pflege beteiligt sind. Die Pflegebedürftigen erhalten demnach Pflegesachleistungen ( 36 SGB XI) oder Kombinationsleistungen ( 38 SGB XI). In informellen Pflegearrangements erfolgt die Pflege dagegen ohne Pflegeeinrichtungen. Die Pflegebedürftigen erhalten Pflegegeld ( 37 SGB XI), aber weder Sach-, noch Kombileistungen. 13
14 2 Einleitung Eine zentrale Herausforderung im Gesundheitswesen ist die Frage nach der adäquaten (pflegerischen) Versorgung von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf vor allem im häuslichen Bereich. Dabei gilt es neben dem Ausbau von Hilfeangeboten auch der Unterstützung des Einzelnen angemessen zu begegnen, um es ihm zu ermöglichen, möglichst lange in der häuslichen Umgebung zu bleiben. Die Statistikämter des Bundes und der Länder (2008) gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von derzeit 2,2 Millionen bis zum Jahre 2030 auf ca. 3 Millionen Menschen ansteigen wird (Büscher, Schaeffer 2009, S. 98). 5 Damit ist ein enormer Anstieg des Bedarfs an pflegerischen Leistungen und Beratung verbunden. Um dem in der Vergangenheit beobachtbaren Trend von informellen zu formellen Pflegearrangements, der für die Pflegeversicherung zu erheblichen Mehrausgaben führt (vgl. Rothgang et al. 2011), zu begegnen, müssen informelle Pflegearrangements unterstützt werden (Döhner, Rothgang 2006, S. 587). Die Reform der deutschen Pflegeversicherung im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) 2008 verfolgt mit der Einführung von Pflegestützpunkten das Ziel, eine flächendeckende Infrastruktur zur Pflegeberatung aufzubauen sowie die vorhandenen lokalen Versorgungsangebote nutzerorientiert zu koordinieren und zu vernetzen, um hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei der Organisation und Umsetzung der Hilfen und pflegerischen Versorgung angemessen zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen dabei vor allem folgende Probleme, die mit der Errichtung der Pflegestützpunkte angegangen werden sollen (Höhmann 2009, S. 216; Schaeffer, Kuhlmey 2008, S. 82): 1. Fehlende Bedarfsgerechtigkeit, Flexibilität und Vernetzung von ambulanten und sekto- für Menschen mit Hilfe- und renübergreifenden Angeboten in der Prävention, Rehabilitation, Pflege und Betreuung Pflegebedarf. 2. Versorgungsbrüche zwischen Krankenversorgung, Rehabilitation und Pflege im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich müssen überwunden werden, damit keine Unterbrechungen im Pflegeverlauf insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie bei älteren pflegebedürftigen Menschen entstehen. 3. Fehlende Informationen, Beratung und Schulung von Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen zu präventiven, kurativen und rehabilitativen pflegefachlichen Fragen und zur Unterstützung bei der Auswahl und Koordination verschiedener Hilfsangebote und zur Stärkung des Selbstmanagements z. B. im Sinne von Case Management Ansätzen. Für die Umsetzung von Entwicklungs- und Koordinierungsaufgaben waren bisher die Pflegekassen und Kommunen mit den entsprechenden Leistungsanbietern zuständig. Als Voraussetzung dafür wird eine in der Sozialplanung übliche Bedarfs- und Leistungsanalyse, ein community health assessment gefordert, das jedoch meist nur modellhaft umgesetzt wurde (Höhmann 2009, S. 216). Vor diesem Hintergrund weist der im PfWG neu geschaffene 92 c SGB XI den Pflegestützpunkten zentrale Aufgaben auf zwei unterschiedlichen Ebenen zu: 1. Auf der Einzelfallebene soll eine umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung zu pflegerischen und sozialen Hilfen und die Koordinierung aller sektorübergreifenden und in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Leistungen erfolgen (Case Management). 5 Zusätzliche gibt es Menschen mit einem Hilfebedarf, der aber unterhalb der Schwelle liegt, die zum Bezug von SGB XI-Leistungen berechtigt. Schneekloth und Wahl (2005, S. 61) beziffern die Zahl dieser Menschen in ihrer Untersuchung zu Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in privaten Haushalten (MUG III) derzeit auf ca. 3 Millionen. Auch diese Zahl wird in den nächsten Dekaden entsprechend steigen. 14
15 2. Auf der Systemebene soll die Vernetzung abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote, sowie nach 92 b der Abschluss von Verträgen der integrierten Versorgung gefördert werden (Care Management). In 92 c Abs. 1 SGB XI werden die Pflegekassen 6 und Krankenkassen verpflichtet, Pflegestützpunkte einzurichten. Die Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, unter Anknüpfung an bestehende regionale Strukturen, neutral, wohnortnah, und angelehnt an die Bedürfnisse der Versicherten zu beraten und Unterstützungsmöglichkeiten zu vermitteln. Das Land Bremen hat mit der Umsetzung der Einrichtung der Pflegestützpunkte im April 2009 begonnen. 7 Die erforderliche Landesentscheidung wurde durch die oberste Landesbehörde mit der Allgemeinverfügung vom (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 104 vom ) mit Wirkung ab bestimmt (Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 2009, S. 2). Ausgangssituation in Bremen In Bremen gibt es Ende des Jahres Pflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung (Statistisches Landesamt Bremen 2010, S. 41). Im Altenplan (Freie Hansestadt Bremen Senator für Arbeit 2007, S. 12) wird davon ausgegangen, dass weiterhin ca Menschen hilfebedürftig 8 sind. Die Beratung für Hilfe- und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfolgt derzeit in Bremen und Bremerhaven nicht nur über die Pflegekassen. Weitere Beratungsstellen in der Stadtgemeinde Bremen bietet das Amt für Soziale Dienste mit seinen sechs Sozialzentren in der Stadtgemeinde Bremen. Hier erfolgt die Beratung zur Altenhilfe und zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe. Der Sozialdienst ist zugleich als Case Manager im Rahmen der Hilfe zur Pflege tätig. In Bremerhaven bietet der Sozialmedizinische Dienst für Erwachsene des Gesundheitsamtes Bremerhaven für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige Beratung an. Des Weiteren führen die 17 Dienstleistungszentren in der Stadtgemeinde Bremen (DLZ) Beratung im Rahmen der Betreuung der Klienten durch (niedrigschwellige Hilfeangebote und Hausbesuche) sowohl für Sozialhilfeberechtigte wie auch für Pflegebedürftige oder auch ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf durch. Überschneidungen mit den Nutzern des Sozialdienstes ergeben sich, wenn Sozialhilfebedarf im Einzelfall besteht. Der Sozialdienst im Krankenhaus berät und vermittelt Hilfen im Rahmen des Entlassungsmanage- ments (SGB V) auch für die ambulante und stationäre Pflege. Ein zusätzliches Angebot hält die Stadt Bremen im Internet mit dem Seniorenlotsen und dem Seniorenkompass bereit. Weiterhin gibt es Angebote zur Angehörigenberatung in der Stadtgemeinde Bremen von privaten und gemeinnützigen Trägern, wie dem Zentrum für Pflegeberatung und Gesundheit, Zu Hause Leben (Pflegenetzwerk), dem Beratungs- und Pflegenetzwerk Weser und speziell zum Thema Demenz der Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS). Ambulante Pflegedienste führen Pflegeberatung im Rahmen des 45 SGB XI für ihre Kunden durch. Die Unabhängige Patientenberatung berät kostenlos in Fragen zu Rechten der Nutzer von Pflegediensten und -einrichtungen sowie bei Beschwerden im Land Bremen Pflegekassen hatten bereits bisher leistungsrechtliche Informations- und Beratungspflicht ( 7 SGB XI, vgl. bis 2002 auch 72 Abs. 5 SGB XI) und haben seit dem 1. Januar 2009 sogar noch erweiterte Beratungspflichten ( 7 a SGB XI). Zum Stand der Umsetzung der bundesweiten Umsetzung der Pflegestützpunkte siehe Anhang S Gemeint sind Personen mit einem Hilfebedarf bei alltäglichen Verrichtungen der die Schwelle zum Leistungsanspruch nach dem SGB XI nicht überschreitet. 15
16 Evaluationsauftrag Im April 2009 haben in Bremen drei Pflegestützpunkte ihre Arbeit aufgenommen. Die Pflegestützpunkte sind paritätisch besetzt mit einem Vertreter der Pflegekassen und einem Vertre- der bereits beter der Kommune mit dem Ziel, eine wohnortnahe und wettbewerbsneutrale Beratung zu gewährleisten. Die Senatorische Behörde für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat dem Zentrum für Sozialpolitik, Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung den Auftrag erteilt, die Pflegestützpunkte im Kontext stehenden Beratungsstellen zu evaluieren. Das Projekt hat eine Laufzeit von einem Jahr und startete im Januar Ziel der Studie ist es, zum einen die Grundlage für die Entscheidung zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte zu erarbeiten, zum anderen Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten zu bereits bestehenden Beratungs- und Versorgungsangeboten im jeweiligen Stadtteil und hier, insbesondere der Dienstleistungszentren und Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste zu ermitteln und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Mit dem Institut für Medizinsoziologie (IMS), Abteilung. Sozialgerontologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und der Universität Hamburg, Institut für Gesundheitswissenschaft (IGW), die gemeinsam die wissenschaftliche Begleitung der Einrichtung der acht Pflegestützpunkte in Hamburg übernommen haben, steht das ZeS im kollegialen Austausch. Nachfolgend werden zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingung und die Implementati- onsgeschichte der Pflegestützpunkte im Land Bremen kurz rekapituliert (Kapitel 3). Nach dieser Einführung werden in Kapitel 4 die Fragestellung, Methoden und das Design der Evaluation vorgestellt. In Kapitel 5 werden die Ergebnisse der Erhebung nach Instrumenten präsentiert. In Kapitel 6 schließt sich eine regionalspezifische Hochrechnung zur Frage an, mit wie vielen Pflegebedürftigen und Bremen in Zukunft zu rechnen hat. In Kapitel 5 folgt eine zusammenfassende Bewertung. 16
17 3 Gesetzliche Rahmenbedingungen und fachliche Grundlagen der Implementation der Pflegestützpunkte im Land Bremen Nachstehend werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt (Abschnitt 3.1). Im Anschluss erfolgt eine kurze Beschreibung des Umsetzungskonzepts in Bremen auf der Grundlage des Landesrahmenvertrags und des Fachkonzeptes Pflegestützpunkte im Land Bremen (Abschnitt 3.2). Dabei wird deutlich, dass die Pflegestützpunkte u. a. eine Case Management-Funktion übernehmen sollen. In Abschnitt 3.3 wird daher auf Case Management und nachfolgend in Abschnitt 3.4 auf den Stand der wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern eingegangen. 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die gesetzliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb von Pflegestützpunkten ist in 92 c SGB XI festgelegt (Abschnitt 3.1.1). Die Pflegeberatung, die auch in den Stützpunkten erbracht wird, ist in 7 a SGB XI geregelt (3.1.2) Pflegestützpunkte nach 92 c SGB XI Die Aufgaben der Pflegestützpunkte werden in 92 c Abs. 2 SGB XI wie folgt beschrieben: ( ) umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote, Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen, Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote. An die Arbeit der Pflegestützpunkte, für die diese auch Dritte beauftragen können ( 92 c Abs. 2 Satz 4 Ziffer 4 SGB XI), wird vom Gesetzgeber die Anforderung gestellt, dass sie wohnortnah, umfassend und unabhängig sein muss. Des Weiteren soll auf bereits bestehende Beratungsstrukturen zurückgegriffen werden, insbesondere auf die Angebote der nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen, der im Land zugelassenen und tätigen Pflegeeinrichtungen und der im Land tätigen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ( 92 c Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB XI); die Einbindung von Pflegefachkräften in die Tätigkeit der Pflegestützpunkte erfolgen ( 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr.1 SGB XI); sichergestellt werden, dass Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und Organisationen eingebunden werden ( 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr. 2 SGB XI); interessierten kirchlichen sowie sonstigen religiösen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen die Beteiligung an den Pflegestützpunkten ermöglicht werden ( 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 SGB XI); eine Zusammenarbeit mit dem Träger der Arbeitsförderung nach dem SGB III und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erfolgen, im Hinblick auf die Vermittlung und Qualifizierung von für die Pflege und Betreuung geeigneten Kräften ( 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr. 5 SGB XI); ein Pflegestützpunkt nur dann bei einer im Land zugelassenen und tätigen Pflegeeinrichtung errichtet werden, wenn dies nicht zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den Pflegeeinrichtungen führt ( 92 c Abs. 4 Satz 1 SGB XI). Für das Einzugsgebiet der Pflegestützpunkte können die beteiligten Kostenträger und Leistungserbringer Verträge zur wohnortnahen integrierten Versorgung schließen ( 92 c Abs. 3 Satz 1 SGB XI) 17
18 mit Berücksichtigung der Maßgabe, dass Pflege- und Krankenkassen gemeinsam handeln ( 92 b SGB XI). Die Regelung der finanziellen Aufwendungen für die Betreibung der Pflegestützpunkte sowie die Kosten für das eingesetzte Personal sind in 92 c Abs.4 Satz 2 und 3 SGB XI geregelt: Die für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlichen Aufwendungen werden von den Trägern der Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung der anrechnungsfähigen Aufwendungen für das eingesetzte Personal auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung anteilig getragen. Die Verteilung der für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlichen Aufwendungen wird mit der Maßgabe vereinbart, dass der auf eine einzelne Pflegekasse entfallende Anteil nicht höher sein darf, als der von der Krankenkasse, bei der sie errichtet ist, zu tragende Anteil. Laut dem Landesrahmenvertrag von Bremen zur Errichtung und zum Betrieb von Pflege- übernommen. Der Landesrahmenver- stützpunkten gemäß 92 c Abs. 8 SGB XI, wird nach 10 des Landesrahmenvertrages die Finanzierung des Pflegestützpunktes anteilig von den Kranken-/ Pflegekassen, dem Land Bremen sowie den Städten Bremen und Bremerhaven trag sieht zudem eine gemeinsame Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen sowie der nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII vor Pflegeberatung nach 7a SGB XI Pflegeberatung ist individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ( 7 a Abs. 1 Satz 1 SGB XI) abzielen. Die Aufgaben der Pflegeberatung umfassen sowohl nutzer- als auch systembezogene Elemente (Schaeffer, Kuhlmey 2008, S. 82f.). Die nutzerbezogenen Aufgaben umfassen: die systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des Gutachtens des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, die Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren Genehmigung, die Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans und ggf. Anpassung bei Bedarf. Die Kranken- und Pflegekassen müssen sicherstellen, dass in den Pflegestützpunkten nach 92 c Pflegeberatung nach 7 a in Anspruch genommen werden kann und die Beratung unabhängig ( 7 a Abs.1 Satz 9 SGB XI) über qualifiziertes Personal (insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte, Sozialarbeitern mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation 7 a Abs. 3 Satz 2 SGB XI) erfolgt. Die personelle Ausstattung mit Pflegeberatern ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten von den Pflegekassen gemeinsam abzustimmen und entsprechend bereit zu stellen ( 7 a Abs. 4 Satz 1 SGB XI). Die weiteren Aufgaben umfassen die Vernetzung (systembezogene Aufgaben). Die Pflegeberater sollen nach 7a SGB XI die Rat- und Hilfesuchenden bei der Erstellung und Umsetzung des Versorgungsplanes einbinden, sowie alle anderen an der Pflege, Versorgung und Betreuung beteiligten Akteure einbinden ( 7 a Abs. 1 Satz 3 SGB XI); die Leistungsträger frühzeitig mit dem Ziel der Abstimmung einbeziehen insoweit Leistungen nach sonstigen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erforderlich sind ( 7 a Abs. 1 Satz 4 SGB XI); eng mit den Koordinierungsstellen zusammenarbeiten, insbesondere den gemeinsamen Servicestellen nach 23 SGB IX ( 7 a Abs. 1 Satz 5 SGB XI); 18
19 auf Wunsch der Versicherten Leistungsanträge nach SGB V oder SGB XI unverzüglich an die zuständigen Pflege- oder Krankenkasse übermitteln, die den Leistungsbescheid unverzüglich dem Antragsteller und zeitgleich dem Pflegeberaterinnen zuleitet ( 7 a Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB XI). 3.2 Konzeptionelle Umsetzung der Pflegestützpunkte in Bremen Mit den oben beschriebenen gesetzlichen Anforderungen, dem Anspruch auf Pflegeberatung für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf, dem Aufbau von Pflegestützpunkten und der Einbindung der Kommunen als Sozialhilfeträger, sich im Rahmen der Hilfe zur Pflege ebenfalls an der Koordination und Beratung von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in den Stützpunkten zu beteiligen, werden Case Management-Strukturen verbindlich gemacht (Frommelt et al. 2008, S. 2). Länder und Kommunen sowie Kranken- und Pflegekassen sind verpflichtet, gemeinsam die Pflegeberatung und den Aufbau von Pflegestützpunkten zu übernehmen. Die Einrichtungen der Altenhilfe und -pflege, die ambulanten Pflegedienste sowie die bereits bestehenden Beratungsstellen können den Aufbau des sich neu strukturierenden Netzwerkes unterstützen. Die private Pflegeversicherung hat sich an diesem Prozess nicht beteiligt, sondern mit der Compass Private Pflegeberatung GmbH ein eigenes Angebot für privat Versicherte geschaffen (Hibbeler 2010). Zur Einrichtung der Pflegestützpunkte im Land Bremen von der obersten Landesbehörde am eine Allgemeinverfügung mit Wirkung ab erlassen (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 104 vom ). Die Errichtung von Pflegestützpunkten erfolgt in der gemeinsamen Trägerschaft von Pflege- und Krankenkassen sowie der nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 2009, S. 2). Zweck und Ziel der Vereinba- der in den 7 a und 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI beschriebenen Aufgaben (Senatorin für Ar- rung ist die leistungsübergreifende Errichtung und der Betrieb von Pflegestützpunkten zur wohnortnahen und wettbewerbsneutralen Beratung durch die gemeinsame Wahrnehmung beit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 2009, S. 2). Das Land Bremen hat sich für das Kassen-/ Kommunenmodell (Frommelt et al. 2008, S. 24) entschieden. So besteht die Möglichkeit, durch die gemeinsame Wahrnehmung der Leitung bzw. Koordination des Case Managements von Kranken- und Pflegekassen sowie Kommunen ein breites Spektrum an Ressourcen zu erschließen und die Aufgaben gemäß 92 c SGB XI mit 61 Abs. 4 SGB XII zu verbinden. Ein einheitliches Fachkonzept für die Ausgestaltung der Pflegestützpunkte ist bis April 2009 durch die Vertreter des Landes Bremen, der Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommunen Bremen und Bremerhaven erstellt worden. Die Standorte sollten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sein und den Besuchern einen barrierefreien Zugang ermöglichen ( 3 Abs. 2 Landesrahmenvertrag 2009). 3.3 Case und Care Management in der Pflege Da Pflegestützpunkte dem Case und Care Management verpflichtet sind, ist es sinnvoll, sich deren Prinzipien zu vergegenwärtigen. Prinzipien des Case Managements sind Ganzheitlichkeit und Integration, gerichtet auf die Bewältigung von Problemen, die Menschen in ihrer Lage haben, und in der Koordinierung von Humandiensten bei dieser Bewältigung. Das Konzept Case Management bezieht sich dabei auf die Einzelfallebene, in dem eine individuelle Problematik in einem angemessenen Verfahren bewältigt oder gelöst wird (Fallführung). Care Management hingegen geht über die Entwicklung von stabilen Versorgungsstrukturen für den Einzelfall hinaus und bezieht sich auf den Aufbau und die Etablierung von fallübergreifenden regionalen und organisationalen Netzwerken für eine reibungslose, integrierte Organisation von Versorgungsleistungen, die dann im Einzelfall abrufbar sind (Wendt 2010, S. 205 f.). 19
20 3.4 Stand der wissenschaftlichen Begleitung/ Evaluation von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Mit der Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes 2008 übernehmen in den Bundesländern die Pflegestützpunkte eine Versorgungskoordinierung vor Ort (vgl. Abschnitt 3.1). Mit der Aufgabenstellung wird eine Verbindung des individuellen Case Managements, soweit es nach einer Pflegeberatung angebracht ist (gemäß 7 a SGB XI), mit einem Care Management hergestellt, das fallunabhängig zur Vernetzung und fallübergreifend zur Erschließung des lokalen Versorgungsangebotes erfolgt (Wendt 2010, S. 210). Hierunter fällt die Aktuali- die Ver- sierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote im Umfeld des Pflegestützpunktes, netzung der Anbieter und Leistungen für bestimmte Bedarfsgruppen, die Erfassung und Aktualisierung bestehender Netzwerke, die Beteiligung an Gremien, die Bereitstellung von Informationen für alle Netzwerkpartner, die Vermittlung zwischen allen Akteuren, die Initiierung von Arbeitsgruppen, Teambesprechungen und Veranstaltungen (KDA 2010, S. 52f.). Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begleitet und evaluiert im Rahmen des Modellprojektes Werkstatt Pflegestützpunkte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, seit November 2007 sechzehn Pilot-Pflegestützpunkte in 15 Bundesländern (mit Ausnahme von Bremen). Im November 2010 wurde ein Bericht vorgelegt, in dem die Pflegestützpunkte positiv bewertet werden (KDA 2010). Mittlerweile ist in verschiedenen Bundesländern eine Evaluation in Auftrag gegeben worden. Informationen zur Evaluation der Pflegestützpunkte gaben die Landesbehörden von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Hessen (vgl. Tabelle 1). Für die Bundesländer Baden Württemberg und Bayern ist eine wissenschaftliche Evaluation geplant. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben keine Pflegestützpunkte errichtet (vgl. Tabelle 24 im Anhang). Tabelle 1: Übersicht der Evaluationen in den Bundesländern Bundesland Evaluation Ja/Nein Institution Baden-Württemberg derzeit Nein Wissenschaftlich Evaluation geplant Bayern derzeit Nein Wissenschaftlich Evaluation geplant Berlin Brandenburg Ja Rambøll Management Consulting GmbH Bremen Ja Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) Hamburg Ja UKE, Institut für Medizin-Soziologie / Universität Hamburg, MIN-Fakultät Hessen Ja IWAK, Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nein Nordrhein-Westfalen Ja Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) im Landeszentrum für Pflegeberatung NRW Rheinland-Pfalz derzeit Nein Wissenschaftlich Evaluation geplant Saarland Sachsen keine PSP Sachsen-Anhalt keine PSP Schleswig-Holstein Thüringen Quelle: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) Hamburg, Stand:
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