Änderungen in der VOB 2015 Teil C

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1 Änderungen in der VOB 2015 Teil C Bitte beachten Sie: Die Seminarunterlagen sind für die Seminarteilnehmer bestimmt. Eine Haftung für die Texte und Auslegungen wird nicht übernommen. Es legt in der Natur der Sache dass die Zusammenfassung eines Referates als Gedankenstütze für Teilnehmer dient. Es kann den Besuch eines Seminares nicht ersetzen. Alle Rechte liegen in der Regel bei Michael Bleich, beziehungsweise in den Unterlagen benannten Personen / Firmen / Institutionen / Verlage

2 Vorwort Im September 2015 ist Ergänzungsband zur VOB Teil C erscheinen. Damit wird den wesentlichen Änderungen und Neuerungen im Bereich der VOB Teil C Rechnung getragen. Insgesamt 8 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) aus dem Hochbaubereich werden darin überarbeitet bzw. neu eingefügt. Im Einzelnen wurden folgende ATV für den Hochbau neu erstellt bzw. überarbeitet: ATV DIN Mauerarbeiten ATV DIN Betonarbeiten ATV DIN Zimmer- und Holzbauarbeiten ATV DIN Trockenbauarbeiten ATV DIN Wärmedämm-Verbundsysteme ATV DIN Putz- und Stuckarbeiten ATV DIN Tischlerarbeiten ATV DIN Estricharbeiten Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt auf Basis der im HAH verabschiedeten Fassung zusammengestellt. Es war unser Bestreben, Ihnen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vor Inkrafttreten der überarbeiteten ATV DIN Putz- und Stuckarbeiten die Änderungen bzw. Ergänzungen aufzuzeigen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die in vielen Arbeitsstunden und Besprechungen, daran mitgearbeitet haben, dass dieses Vertragswerk abgeschlossen werden konnte. Für Hinweise für Verbesserungen, die sich aus der späteren praktischen Nutzung des Werkes ergeben, sind wir im Interesse der Sache besonders dankbar.

3 Zur den Änderungen Das DIN und der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) haben für die VOB Ausgabe 2012 einen Ergänzungsband 2015 beschlossen, der wird im August 2015 erscheinen wird. Dieser Ergänzungsband zur VOB Gesamtausgabe 2012 wird 40 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C enthalten. Von den darin enthaltenen 40 ATVen sind 39 Normen überarbeitet, eine Norm wurde neu aufgenommen. Konkret sind im Bereich Hochbau 16 ATVen enthalten, die alle fachlich überarbeitet wurden. Im Bereich Tiefbau sind insgesamt 24 ATVen enthalten. Davon wurden 10 Normen fachlich und 13 Normen redaktionell überarbeitet sowie die neue Norm DIN Horizontalspülbohrarbeiten aufgenommen.

4 Inhaltliche Änderung: ATV DIN Erdarbeiten ATV DIN Bohrarbeiten ATV DIN Entwässerungskanalarbeiten ATV DIN Druckrohrleitungsarbeiten ATV DIN Nassbaggerarbeiten ATV DIN Untertagebauarbeiten ATV DIN Spritzbetonarbeiten ATV DIN Rohrvortriebsarbeiten ATV DIN Landschaftsbauarbeiten ATV DIN Düsenstrahlarbeiten ATV DIN Kabelleitungstiefbauarbeiten ATV DIN Horizontalspülbohrarbeiten (NEU) ATV DIN Mauerarbeiten ATV DIN Betonarbeiten ATV DIN Stahlbauarbeiten ATV DIN Trockenbauarbeiten ATV DIN Wärmedämm-Verbundsysteme ATV DIN Betonerhaltungsarbeiten ATV DIN Putz- und Stuckarbeiten ATV DIN Vorgehängte hinterlüftete Fassaden ATV DIN Estricharbeiten ATV DIN Gussasphaltarbeiten ATV DIN Verglasungsarbeiten ATV DIN Bodenbelagsarbeiten ATV DIN Gebäudeautomation ATV DIN Gerüstarbeiten ATV DIN Abbruch- und Rückbauarbeiten Redaktionelle Änderung: ATV DIN Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen ATV DIN Verbauarbeiten ATV DIN Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten ATV DIN Drän- und Versickerarbeiten ATV DIN Einpressarbeiten ATV DIN Schlitzwandarbeiten ATV DIN Verkehrswegebauarb. Schichten ohne Bindemittel ATV DIN Verkehrswegebauarb. Schichten mit hydraul. BM ATV DIN Verkehrswegebauarb. Oberbauschichten aus Asphalt ATV DIN Verkehrswegebauarb. Pflaster und Platten ATV DIN Kampfmittelräumarbeiten ATV DIN Gleisbauarbeiten ATV DIN Renovierungsarbeiten an Entwässerungssystemen Gegenstand dieses Vortrages sind die Änderungen der für das Stuckateurhandwerk relevanten ATV DIN S. Diese sind in der Liste ROT und Blau (Referent Steffen Reuter) gekennzeichnet.

5 Allgemeine Änderungen Für alle ATVen sind die folgenden Änderungen im Allgemeinen wortgleich enthalten. Zum besseren Verständnis werden diese im Vorfeld erläutert und in den einzelnen ATVen nur auf diese Abschnitte verwiesen.

6 Bedenkenkatalog Der Bedenkenkatalog wird in den einzelnen ATVen meist im Abschnitt behandelt. Der einleitende Satz aus der Ausgabe 2012 lautet: Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe 4 Abs. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei: - Es folgt eine unvollständige Auflistung von wesentlichen Randbedingungen, die bei Fehlern sehr hohe Mängelbeseitigungskosten verursachen oder die eventuell häufig auftreten könnten. Aus der Formulierung des einleitenden Satzes wurde z.t. abgeleitet, dass der Unternehmer bei den in der Auflistung enthaltenden Randbedingungen immer Prüfungen durchführen muss, um Bedenken überhaupt haben zu können. Dies würde bei ungeeignetem Untergrund z.t. ein erneutes Bodengutachten bedeuten können. Dies war aber so nicht gedacht. Aus diesem Grunde wurde der einleitende Text nun geändert in : Als Bedenken nach 4 Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen: - Es folgt eine unvollständige Auflistung von wesentlichen Randbedingungen, die bei Fehlern sehr hohe Mängelbeseitigungskosten verursachen oder die eventuell häufig auftreten könnten.

7 Es ist somit kein Bezug mehr auf eine vermeintliche notwendige Prüfung enthalten und entspricht inhaltlich besser 4 Abs. 3 VOB/B. Dort ist geregelt, dass der Unternehmer sich melden muss und dies am Besten vor Ausführung wenn er Bedenken gegen die Art der Ausführung, die Qualität der beigestellten Stoffe oder gegen die Vorleistung anderer Gewerke hat. Die bisherige Anforderung, dass gewerkespezifische Prüfungen vom Unternehmer zu leisten sind, bleibt hiervon unberührt.

8 Klimatische Bedingungen Die Formulierungen zu klimatischen Bedingungen wurden weiter gefasst und umfassen jetzt neben der Witterung im Außenbereich auch die ungeeigneten Bedingungen im Raumklima. Diese Änderung wird eher bei den Ausbaugewerken von Bedeutung sein. Formulierung alt: 3.1.xBei ungeeigneten klimatischen Bedingungen, z. B. bei Frost, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen. Die zu treffenden Maßnahmen sind besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.6)geändert in: 3.1.x Bei ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, z. B. Temperaturen unter xy C bei...arbeiten, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Maßnahmen zu ergreifen. Sollten hierfür Leistungen erforderlich werden, sind dies Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.3). Für die ungeeigneten Bedingungen sind konkrete Angaben zu machen, nicht nur pauschal; z. B. Feuchte, Sonneneinwirkung, ungeeignete Temperaturen oder dergleichen.

9 ATV/VOB C Trockenbau 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 1 Geltungsbereich 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführungen 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung

10 DIN Trockenbauarbeiten Abschnitt 0.2 Angaben zur Ausführung Neu: Innendämmungen Neu: Abhängungskonstruktion von Installations- und Einbauteilen Neu: Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Flächenheiz- und Kühlsystemen, z. B. Registermodulen, Verbindungen der Registermodule untereinander, Angaben zu Anschlüssen an das Verteilnetz Konkretisiert: Vorbehandeln des Untergrundes, z. B. Reinigen, Aufrauen, Aufpicken, Abschlagen von Altuntergründen, Auftragen von Haftbrücken, Grundierungen, Vorbehandeln stark saugender Untergründe. Herstellen vollflächiger Bewehrungen Neu: Erhöhten Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit Neu: Qualitätsstufen der Oberflächenverspachtelung Neu: Herstellen, z. B. von Abdeckungen, Ablagen, seitlichen Bekleidungen, Abschottungen, Friesen, Lisenen, Nuten, Schürzen, Unterzügen, Ummantelungen, Vertiefungen, Vorlagen.

11 Abschnitt Abrechnungseinheiten Flächenmaß (m2), getrennt nach Bauart und Maßen, für Neu, Abgrenzung zur Abrechnungseinheit (m): Aussparungen mit einer Länge 2 m und einer Breite 0,5 m, Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen, für Neu: Ausschnitte in Innendämmungen, z. B. für Leitungen, Leitungskanäle Anzahl (Stück), getrennt nach Bauart und Maßen, für Neu: Ausbilden von Innen und Aussenecken 1 m, Neu: Abschlagen, Aufpicken, Aufbringen von Haftbrücken, Grundierungen, Verfestigen von Altuntergrundflächen mit einer Fläche 5 m².

12 Abschnitt 2 - Stoffe, Bauteile Komplett Aktualisiert

13 Abschnitt 3 - Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: Abschnitt Allgemeines Bedenkenkatalog, Siehe hierzu Erläuterungen in Kapitel 2.1 Neu: unzureichende Bauteiltemperatur, z. B. für Spachtelarbeiten bei Temperaturen unter +10 C (siehe Abschnitt 3.1.2), Konkretisiert: Bei ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, z. B. für Montagearbeiten Raumtemperaturen unter +5 C, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Maßnahmen zu ergreifen. Sollten hierfür Leistungen erforderlich werden, sind dies Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.5) Konkretisiert und neu gefasst. Unterscheidung von Ausführung mit und ohne Trennstreifen: Anpassungen und Anschlüsse an angrenzende Bauteile gleichen Materials sind stumpf ohne Trennstreifen auszuführen. Anpassungen und Anschlüsse an angrenzende Bauteile unterschiedlichen Materials sind stumpf mit Trennstreifen auszuführen und anzuspachteln. Geradlinige Haarrisse im Kantenbereich entlang angrenzender Bauteile durch z. B. Temperaturschwankungen, Bauteilbewegungen sind zulässig. Trockenbaukonstruktionen bei der Bekleidung von Dachkonstruktionen sind an den Anschlüssen mit Profilen herzustellen. Dies sind Besondere Leistungen, (siehe Abschnitt ).

14 Abschnitt Verspachtelungen Verspachtelungen von Gipsplatten Qualitätsstufen NEU und Wichtig Konkretisiert und neu aufgenommen: - Qualitätsstufe 1-4 bei Verspachtelung von Gipsplatten - Qualitätsstufe 1-4 bei Verspachatelung von Gipsfaserplatten - jeweils Q3 und Q4 Besondere Leistung

15 Abschnitt Deckenbekleidungen und Unterdecken Konkretisierung: Unterkonstruktionen und Abhänger aus Metall für Gipsplattendecken sind nach DIN auszuführen, für Metall- und Mineralfaserdecken und dergleichen nach DIN EN Die Unterkonstruktion muss auf die Plattensysteme abgestimmt sein. Für Gipsfaserplatten sind Unterkonstruktionen und Abhänger entsprechend der jeweiligen Zulassung auszuführen.

16 3.3.4 Konkretisierung: Einzelne, offene oder geschlossene Deckenelemente, z. B. Baffeln, Lamellen, Deckensegel, sind gesondert zu befestigen, sofern Ihre Last von der Unterdecke nicht aufgenommen werden kann. Diese Leistungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt ).

17 3.3.7 Neu: Die Verspachtelung von leichten Deckenbekleidungen und Unterdecken aus Gipsplatten nach DIN ist in der Qualitätsstufe Q 2 Gipsplatten nach Abschnitt herzustellen Neu: Die Verspachtelung von leichten Deckenbekleidungen und Unterdecken aus Gipsfaserplatten nach DIN EN ist in der Qualitätsstufe Q 2 Gipsfaserplatten nach Abschnitt herzustellen.

18 Abschnitt Trenn- und Montagewände Unterscheidung zwischen Trenn- und Montagewände aus Gipsplatten, Gipsfaserplaten und auf Holzunterkonstruktion Neu: Vorsatzschalen mit Gipsfaserplatten sind entsprechend der Zulassung herzustellen Abschnitt Trockenunterböden Gekürzt auf: Trockenschüttungen sind so einzubringen, dass ein seitliches Ausweichen oder Wegrieseln nicht möglich ist. Rohrleitungen, Kabel und dergleichen sind dabei mindestens 10 mm zu überdecken. Abschnitt Zargen und Einbauteile Konkretisiert: Konstruktive Erfordernisse für Konsollasten sind nach DIN zu berücksichtigen. Sowie Unterscheidung zwischen raumhohen Wänden und zweier Arten von Vorsatzschalen

19 Abschnitt 4.2 Besondere Leistungen Angepasst an Abschnitt 3.2: Leistungen für das Herstellen höherer Oberflächenqualitäten Leistungsumfang Q 3 oder Q 4 (siehe Abschnitte , , und ), Konkretisiert: Nachträgliches Anarbeiten und Anpassen an Einbauten und Installationen, vorgezogenes und nachträgliches Herstellen von Teilflächen, z. B. Flächen hinter Heizkörpern, Rohrleitungen und dergleichen Konkretisiert: Zuschnitte von Bekleidungen oder werkmäßig vorgefertigten Elementen und Sonderformaten. Anpassen an Schrägen, gebogene oder nicht rechtwinklige Bauteile, z. B. an Trapezprofile, Ausschnitte in Innendämmungen Konkretisiert: Herstellen, z. B. von Abdeckungen, Ablagen, Fensterbänken, seitlichen Bekleidungen, zurückgesetzten oder hinterlegten Sockelanschlüssen, Leibungen, Abschottungen, Friesen, Schürzen, Vertiefungen, Gesimsen, Auskragungen, Abstufungen, Aufkantungen Neu, besondere Einmessarbeiten neu aufgenommen: Einmessen fehlender Bezugspunkte zur Durchführung notwendiger Messungen nach ATV DIN 18299, Abschnitt sowie besondere Einmessarbeiten von gebogenen, gewölbten Wand- und Deckenkonstruktionen sowie von Aussparungen in gestreuter, unregelmäßiger Anordnung, z. B. Sternenbild, Mikadoanordnung Neu: Verbinden der Registermodule von Flächenheiz- und Kühlsystemen.

20 Abschnitt 5 Abrechnung Umstellung auf neue Gliederung: 5.1 Allgemeines 5.2 Ermittlung der Maße 5.3 Übermessungsregeln 5.4 Einzelregelungen Siehe hierzu Erläuterungen in Kapitel 2.5 Zusätzlich sind folgende Änderungen enthalten: Neu aufgenommen anstatt der Abrechnung mit dem kleinsten umschriebenen Rechtecks: Flächen, die sich nicht durch die Anwendung einfacher mathematischer Formeln, z. B. für Rechtecke, Dreiecke, Trapeze, Rauten ermitteln lassen, werden durch Aufteilung in umschriebene Rechtecke mit einer jeweiligen Breite von 1 m ermittelt.

21 DIN Wärmedämmverbundsysteme Abschnitt 0.2 Angaben zur Ausführung Erweiterung um den Brandriegel: Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz. Art, Lage, Maße und Ausbildung von Brandbarrieren, Brandriegeln und dergleichen Neu: Maße, Ausrichtung und Geometrie des Gebäudes Neu: Besondere Befestigungsmaßnahmen bei besonderen Fassadenformen, Vorliegen der Windzone 4 oder exponierten Lagen in den Windzonen 1 bis Neu: Anzahl, Art, Lage, Maße von herzustellenden oder zu schließenden Aussparungen Neu:Anzahl, Art, Lage, Maße von einzubauenden Fensterbänken, Fensterbankhalterungen, Wandschutzplatten, Sonderelementen zur Energieerzeugung, Montagezylindern und dergleichen.

22 Abschnitt Abrechnungseinheiten Erweiterung: Flächenmaß (m2), getrennt nach Bauart und Maßen, für Erweiterung: Wärmedämm-Verbundsysteme und Außenwärmedämmungen getrennt nach Wänden, Decken, ebenen und gebogenen Flächen, Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen, für Erweiterung: Brandriegel und Brandbarrieren mit einer Breite 1 m, Neu: Abdichtung von erdberührten Flächen und Sockelflächen 1 m Höhe, Neu: Abdichtungsebene unter Fensterbänken, Anzahl (Stück), getrennt nach Bauart und Maßen, für Aufgliederung auf verschiedene Einzelgrößen: Wärmedämm-Verbundsysteme, Außenwärmedämmungen, Auffütterungen, Vorbehandlungen auf Flächen 2,5 m2 differenziert nach Einzelgrößen 0,5 m2, > 0,50 1,00 m2, > 1,00 1,50 m2, > 1,50 2,50 m2. Neu: Befestigungsmittel, Dübel.

23 Abschnitt 1 - Geltungsbereich Erweiterung um Außenwärmedämmung 1.2 Neu: Die ATV DIN gilt nicht für - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (siehe ATV DIN Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden. Abschnitt 2 - Stoffe, Bauteile Abschnitt 2.2 Dämmstoffe Neu aufgenommen Abschnitt Werk- und Putzmörtel, Beschichtungsstoffe Aktualisiert Abschnitt Profile Neu: Profile aus textilen Geweben müssen alkalibeständig sein.

24 Abschnitt Wärmedämm-Verbundsysteme und verputzte Außenwärmedämmungen: Erweiterung Neu: Wichtig: Definition der Regelleistung Verklebung. Zusätzliche Verdübelung ist Besondere Leistung: Reicht die alleinige Verklebung von Dämmstoffplatten zur sicheren Befestigung nicht aus, so sind diese zusätzlich zu verdübeln. Die erforderlichen Leistungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt ) Neu: Bei Öffnungen, Aussparungen und Nischen sind Diagonalbewehrungen einzubauen Oberflächen Konkretisiert: Auf den Armierungsputz ist ein Oberputz aufzutragen. Dünnlagige Oberputze sind gerieben mit 3 mm Korngröße, dicklagige Oberputze sind als Kratzputz auszuführen. Für das Verarbeiten von Putzen gelten die DIN EN Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Teil 1: Außenputz. oder DIN Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN für Außenputze und DIN Kunstharzputze Begriffe, Anforderung, Ausführung. Abschnitt Neu: Ausbildung von Kanten und Profilen Kanten sind mit Gewebewinkeln oder Kantenprofilen herzustellen. Der Einbau von anderen Profilen, z. B. Sockelprofilen, Lüftungsprofilen, Abschlussprofilen, Anputzleisten, Bossenprofilen ist eine Besondere Leistung (Abschnitt )

25 Abschnitt 4 - Nebenleistungen, Besondere Leistungen Abschnitt 4.1 Nebenleistungen Neu formuliert: Gerüste, Siehe hierzu Erläuterungen in Kapitel 2.3 Abschnitt Besondere Leistungen Ergänzung: Vorbehandeln des Untergrundes, z. B. durch Abschlagen, Aufpicken, Aufrauen, Hochdruckreinigen. Aufbringen von Grundierungen, Verfestigern, Haftbrücken, Entfernen von Algen und Pilzbefall, biozides Vorbehandeln und dergleichen Konkretisierung: Anpassen und Anschließen an Bauteile und Durchdringungen, z. B. an Verankerungen, Dachsparren, Fensterbankhalterungen, Abdeckungen Neu: Einbau von Sturzeckwinkeln, vorkonfektionierten Leibungsplatten, Sockelprofilen, Lüftungsprofilen, Abschlussprofilen, Anputzleisten, Bossenprofilen und dergleichen Konkretisierung, wichtig: Bezug nur auf eine Fassadenseite: An- und Beiputzarbeiten, soweit sie nicht im Zuge mit den übrigen Dämmarbeiten an der Fassade pro Fassadenseite ausgeführt werden können Ergänzung: Herstellen von Brandbarrieren, Brandriegeln und dergleichen Neu: wichtig: Zusätzliches Dübeln oder mechanisches Befestigen von Dämmstoffplatten (siehe Abschnitt und 3.2.4) Neu: Abdichten des Putzes gegen Feuchtigkeit im erdberührten Bereich, im Spritzwasserbereich, Einbau von Abdichtungen unterhalb von Fensterbänken und dergleichen Neu: Aus- und Einbauen von z. B. Beschlagteilen, Schalter, Steckdosen-abdeckungen und dergleichen sowie Aufkleben von Dichtprofilen.

26 Abschnitt 5 Abrechnung Umstellung auf neue Gliederung: 5.1 Allgemeines 5.2 Ermittlung der Maße 5.3 Übermessungsregeln 5.4 Einzelregelungen Siehe hierzu Erläuterungen in Kapitel 2.5 Zusätzlich sind folgende Änderungen enthalten: Abschnitt Ermittlung der Maße/Mengen Konkretisierung: Für Wärmedämm-Verbundsysteme und verputzte Außenwärmedämmungen, Auffütterungen, Dübelungen, sowie Vorbehandeln von Untergründen gelten die Maße der fertig verputzten oder belegten Oberfläche Neu, wichtig: Flächen, die sich nicht durch die Anwendung einfacher mathematischer Formeln, z. B. für Rechtecke, Dreiecke, Trapeze, Rauten ermitteln lassen, werden durch Aufteilung in umschriebene Rechtecke mit einer jeweiligen Breite von 1 m ermittelt Übermessen werden bei Abrechnung nach Flächenmaß Ergänzung: Brandbarrieren

27 DIN Putz- und Stuckarbeiten Änderungen Abschnitt 0.2 Angaben zur Ausführung Ergänzung: Vorbehandeln des Putzgrundes, z. B. Reinigen, Hochdruckreinigen, Entfernen von Algen- und Pilzbefall, Aufrauen, Aufpicken, Abschlagen von Altuntergründen, Verfestigen des Putzgrundes, Anbringen eines Spritzbewurfes, Auftragen einer Haftbrücke, Vorbehandeln stark saugender Putzgründe, sowie Aufbringen von Bioziden Neu: Angaben zur Kantenausbildung mit oder ohne Kantenprofile Neu: Angaben bei Ausführung von erhöhten Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit Neu: Verwendungszweck des Putzes, Art, Lage, Dicke und Anforderungen von vorgesehenen Belägen, Beschichtungen oder Bekleidungen auf dem ausgeführten Putz Neu: Egalisationsanstrich für eingefärbte Putze Neu: Anzahl, Art, Lage, Maße von herzustellenden oder zu schließenden Aussparungen Neu: Art, Maße der Putzabdichtung gegen Feuchtigkeit z. B. im erdberührtem Bereich, im Spritzwasserbereich, unterhalb von Fensterbänken und dergleichen Neu: Art, Lage, Maße des Schutzes vor Feuchtigkeit von auskragendem Stuck aus gipshaltigem Mörtel im Außenbereich Neu: Herstellen von Abdeckungen, Ablagen, Abschottungen, Durchbrüche, Friese, Lisenen, Nuten, Schürzen, Ummantelungen, Unterzüge, Vertiefungen, Vorlagen Ablagen, Abdeckungen, Lisenen und dergleichen.

28 0.5 Abrechnungseinheiten Neu, Abgrenzung zu Längenmaß bei Breiten < 1 m: - Stützen, Unterzüge, Ummantelungen und dergleichen mit einer Breite > 1 m je Ansichtsfläche, - Leibungen mit einer Breite > 1 m, Neu: - Abdichtung von erdberührten Putzflächen und Sockelflächen 1 m Höhe, - Abdichtung unter Fensterbänken Neu, Aufgliederung nach Einzelgröße: Anzahl (Stück), getrennt nach Bauart und Maßen, für - Vorbehandeln und Verputzen von begrenzten Flächen bis 2,5 m2, differenziert nach Einzelgrößen, z. B. zu 0,02 m², > 0,02 m² 0,10 m², > 0,10 m² 0,25 m², > 0,25 m² 0,50 m², > 0,50 m² 1,00 m², > 1,00 m² 1,50 m², > 1,50 m² 2,50 m².

29 2 Aktualisiert: Stoffe, Bauteile 2.1 Aktualisiert: Putze 2.3 Aktualisiert: Putzträger, Putzbewehrungen, Befestigungselemente 2.4 Aktualisiert: Dämmstoffe 2.6 Aktualisiert: Profile

30 3 Ausführung Bedenkenkatalog, Siehe hierzu Erläuterungen in Kapitel 2.1: Neu: unzureichende Bauteiltemperatur, z. B. für Putzarbeiten bei Temperaturen unter +5 C (siehe Abschnitt 3.1.3), Neu, Unterscheidung zwischen klimatischen Bedingungen und Bauteiltemperatur: Bei ungeeigneten Bedingungen, unzureichende Bauteiltemperatur, z. B. für Putzarbeiten Temperaturen unter 5 C, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Maßnahmen zu ergreifen. Sollten hierfür Leistungen erforderlich werden, sind dies Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.9) Neu: Profile Profile, z. B. Kantenprofile, Abschlussprofile, Bewegungsfugenprofile, Randwinkel, Einfassprofile, müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein. Profile aus textilen Geweben müssen alkalibeständig sein Neu: Putzträger Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall und dergleichen müssen verzinkt oder korosionsresistent, Baustahlmatten und dergleichen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe müssen bei der Verwendung von Kalk-, Kalkzement- oder Zementmörtel alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungselemente müssen bei Verwendung in Feuchträumen und für Arbeiten mit Gips korrosionsresistent sein.

31 3.2 Putz Putze aus Mörtel mit mineralischen Bindemitteln mit oder ohne Zusätze sind nach der Reihe DIN Planung, Zubereitung und Ausführung von Innenund Außenputzen oder der Reihe DIN EN Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen herzustellen. Kunstharzputze sind nach DIN Kunstharzputze Begriffe, Anforderungen, Ausführung herzustellen bis 3.2.3Aufnahme der Qualitätsstufen Q2 bis Q4. Dabei ist Qualitätsstufe Q2 Regelleistung und die Qualitätsstufen Q3 und Q4 Besondere Leistung. Dafür Wegfall des alten Absatzes Neu: Innenputze sind in Qualitätsstufe Q 2 geglättet oder Qualitätsstufe Q 2 gefilzt nach DIN Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Teil 2: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN für Innenputze oder DIN EN Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Teil 2: Planung und wesentliche Grundsätze für Innenputz herzustellen Neu: Für Putze der Qualitätsstufe Q 3 geglättet oder gefilzt und der Qualitätsstufe Q 4 geglättet oder gefilzt nach DIN sind zusätzliche Leistungen erforderlich. Diese sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt ).

32 3.2.4 Konkretisierung. Außenputze sind zweilagig mit einem Unter- und einem Oberputz herzustellen. Dünnlagige Oberputze sind gerieben mit 3 mm Korngröße als Strukturputze herzustellen. Dünnlagige Oberputze mit abweichender Korngröße erfordern zusätzliche Maßnahmen. Die erforderlichen Leistungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt ). Dicklagige Oberputze sind als Kratzputz herzustellen. Neu: In Außenputzen sind bei Öffnungen, Aussparungen und Nischen Diagonalbewehrungen einzubauen NEU Altputze, die Risse, Schadstellen und dergleichen aufweisen,sind mit einem Armierungsputz mit Gewebeeinlage als zusätzliche Putzlage zu überarbeiten. Bei teilflächigen Putzzausbesserungen können Übergänge sichtbar sein.

33 3.6 Stuck Gezogener und vorgefertigter Stuck Konkretisiert als Besondere Leistung: Stuck aus gipshaltigem Mörtel im Außenbereich ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Diese Leistungen sind Besondere Leistungen. 3.8 Ausbildung von Kanten und Profilen Kanten und Profile zusammengefasst und konkretisiert, welche Profilarten eine Besondere Leistung darstellen: Kanten sind mit Kantenprofilen herzustellen. Der Einbau von anderen Profilen, z. B. Sockelprofilen, Randwinkeln, Lüftungsprofilen, Abschlussprofilen, Anputzleisten, Gewebewinkeln, Schattenprofilen, Bossenprofilen und dergleichen ist eine Besondere Leistung (siehe Abschnitt ).

34 Abschnitt 4.1 Nebenleistungen Neu formuliert: Gerüste, Siehe hierzu Erläuterungen in Kapitel die Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt Aufnahme von Belüftung, Abgrenzung zu 4.2.9: Feuchthalten der Putzflächen bis zum Abbinden sowie Belüften der Räume, ausgenommen Maßnahmen nach Abschnitt Abschnitt Besondere Leistungen Aufnahme von technischer Lüftung: Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten klimatischen Bedingungen nach Abschnitt 3.1.4, z. B. Einhausung, Beheizung, feinmaschiges Gerüstnetz, Leistungen zum Belüften der Räume, die über die Leistungen nach Abschnitt hinausgehen, z. B. technische Belüftung, soweit die Notwendigkeit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist Konkretisierung, Anpassung an 3.8: Einbau von Profilen, z. B. Sockelprofile, Randwinkel, Lüftungsprofile, Abschlussprofile, Anputzleisten, Gewebewinkel, An- und Abschlussprofilen, Schattenprofilen, Bossenprofilen und dergleichen Einschränkung, wenn nicht in einem Arbeitsgang möglich: Schließen und Verputzen von Aussparungen z. B. Schlitzen, durch einen zusätzlichen Arbeitsgang Neu: Vorgezogenes und nachträgliches Herstellen von Teilflächen, z. B. Flächen hinter Heizkörpern, Rohrleitungen und dergleichen Neu: Abdichten des Putzes gegen Feuchtigkeit im erdberührten Bereich, im Spritzwasserbereich. Einbau von Abdichtungen unterhalb von Fensterbänken und dergleichen Konkretisierung: Herstellen und Verputzen von Abdeckungen, Ablagen, Abschottungen, Friesen, Nuten, Schürzen, Scheinunterzügen, Ummantelungen, Unterzügen, Vertiefungen, Vorlagen, Lisenen und dergleichen.

35 Abschnitt 5 Abrechnung Umstellung auf neue Gliederung: 5.1 Allgemeines 5.2 Ermittlung der Maße 5.3 Übermessungsregeln 5.4 Einzelregelungen Siehe hierzu Erläuterungen in Kapitel 2.5 Zusätzlich sind folgende Änderungen enthalten: 5.2 Ermittlung der Maße Neu: Bei Innenflächen gelten Rohwände, Stützen, Rohdecken, Unterzüge, tragende Hölzer und Stahlträger als begrenzende Bauteile Erweiterung: Bei der Abrechnung von beliebig geformten Einzelflächen ist zur Ermittlung der Maße das kleinste umschriebene Rechteck zugrunde zu legen. Ausgenommen von dieser Regel sind Kreise, Dreiecke, Trapeze und Rauten. Dabei dürfen sich die Einzelflächen nicht überschneiden Neu: Verputzen von Schornsteinköpfen und Einarbeiten von Diagonalbewehrungen werden gesondert gerechnet.

36 Neutrale Information vom

37 - Fachartikel - Informationen - Merkblätter - Trockenbau - Putz - WDVS

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