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1 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven / Koordinierungsausschuss Ländliche Entwicklung Otterndorf Ergebnisse der 3. Sitzung am Teilnehmer: Günter Jochimsen (Erster Kreisrat des LK Cuxhaven) Richard Eckermann (Dezernent LK Osterholz) Michael Roesberg (Landrat des LK Stade) Harald Zahrte (SGBM der SG Hadeln) Stefan Schwenke (BGM der Gemeinde Worpswede) Ralf Krummel (Vorsitzender und Dezernatsleiter 3.2, AfL Bremerhaven) Lienhard Varoga (stellv. Dezernatsleiter 3.1, AfL Bremerhaven) Eröffnung der Sitzung Herrn Krummel eröffnet die Sitzung des Koordinierungsausschusses um 9:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Form und Frist der Einladung vom werden nicht bemängelt. Alle ordentlichen Mitglieder des Ausschusses sind anwesend. Herr Lemkau ist krankheitsbedingt verhindert. Der vorgeschlagenen Tagesordnung wird zugestimmt. TOP 1 - Zusammenführung der Verwaltung für Landentwicklung und den Regierungsvertretungen in Landesämter für Regionalmanagement Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung beabsichtigt die Landesregierung die Einsetzung von Landesbeauftragten für Regionale Landesentwicklung. Dazu ist die Bildung von vier Landesämtern für Regionalmanagement Niedersachsen in Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg vorgesehen. Die Landesregierung hat einen Aufbaustab unter Leitung der Staatskanzlei zur Erarbeitung eines abgestimmten Konzepts zum Aufgabenprofil, zur Aufbauorganisation und zur Personalausstattung der zukünftigen Landesbeauftragten für Regionale Landesentwicklung eingesetzt. Dem Aufbaustab gehören Vertreter der betroffenen Ministerien an.

2 - 2 - Am hat eine Dienstbesprechung bei der Niedersächsischen Staatskanzlei stattgefunden. Zu der Veranstaltung waren neben den Vertretern des MI und des ML, der Vorstand des Landesamtes sowie die Personalräte, Gleichstellungsbeauftragten und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen eingeladen. Im Termin wurde den Anwesenden der derzeitige Stand der Überlegungen vorgestellt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass endgültige Entscheidungen einem Kabinettsbeschluss vorbehalten sind. Demnach werden den zu bildenden Landesämtern für Regionalmanagement aus dem LGLN die bisherigen Dezernate 1 Querschnittsaufgaben (anteilig ML), 3.1 Strukturförderung, ländlicher Raum, die Dezernate 3.2 Flurbereinigung, Landmanagement, die Dezernate 7 Domänenverwaltung und das Dezernat 8 Moorverwaltung angehören. Diese Dezernate werden Mitte des Jahres 2014 in die Landesämter der Regionalbeauftragten integriert (Entwurf eines Organisationsplanes für die Zentralstandorte BS, HI, LG und OL ist aus der Anlage ersichtlich). Für den Bereich der Regionaldirektion Hannover ist der Umzug der entsprechenden Dezernate an den Standort Hildesheim bis Ende 2014 vorgesehen. Die übrigen Standorte sollen unverändert erhalten bleiben. Da auch die weiteren ML-Anteile (Vorstandsbereich 2, Geschäftsbereiche 1, 3 und 5) nicht im LGLN verbleiben sollen, wird eine Reorganisation hierfür sowie für die Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) erforderlich. Das Aufgabenspektrum der VKV verbleibt unverändert. MI und ML werden jeweils Umsetzungsvorschläge für die künftige Organisation erarbeiten. Die Auswirkungen auf die VKV sollen in einem Lenkungsausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern des LGLN, des MI, der Personalräte, der Gleichstellungsbeauftragten und der Hauptvertrauensperson schwerbehinderter Menschen untersucht werden. Der Lenkungsausschuss soll einen Vorschlag für die künftige Organisation der VKV unterbreiten. Dabei sind die effiziente Aufgabenerledigung in der Fläche weiterhin sicherzustellen und die Zukunftsfähigkeit der VKV zu verbessern. Ein vergleichbares Vorgehen ist im Bereich ML beabsichtigt. Dies Wirtschafts- und Sozialpartner (Städte- u. Gemeindebund, Gewerkschaften, usw.) sollten bis Mitte Oktober informiert werden Ein Kabinettsbeschluss ist unter Berücksichtigung der personalrechtlichen Beteiligungsfristen frühestens im November zu erwarten, möglicherweise verschiebt sich der Beschluss sogar in Dezember. Erst im Anschluss daran sollen die noch zu bildenden Ausschüsse / Arbeitsgruppen formal ihre Arbeit aufnehmen. Das Kernteam der Landesbeauftragten mit dem Personal der jetzigen Regierungsvertretung soll bereits zum starten Die Bereiche des ML sollen dann Mitte des Jahres (wahrscheinlich ) hinzukommen.

3 - 3 - Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Dienst- und Fachaufsicht für das Personal aus dem Geschäftsbereich des ML weiterhin durch ML wahrgenommen werden. Seitens der Mitglieder des Koordinierungsausschusses wird darum gebeten, dass die Mitwirkungsmöglichkeit der Koordinierungsausschüsse auch in der neuen Förderperiode erhalten bleibt. Es wäre aus Sicht der Mitglieder falsch und ein rückwärtsgewandter Schritt, wenn die etablierten Strukturen vor Ort mit den zuständigen Ansprechpartnern nicht erhalten blieben. Hinzu kommt, dass es dem Gedanken der regionalen Strukturförderung abträglich wäre, wenn die geschaffene Transparenz zukünftig nicht mehr gegeben ist und die direkte Ansprechbarkeit vor Ort, die sehr geschätzt wird, ebenfalls wegbrechen würde. TOP 2 - EU-Förderung ab 2014 Insgesamt ist mit einem Mittelrückgang von ca. 8,8% zu rechnen, demnach stünden ab 2014 rd. 866 Mio. für MU und ML für den Bereich ELER zur Verfügung. Bei der Aufteilung dieses Betrages sind folgende Fixpunkte zu berücksichtigen: 30% des Ansatzes soll MU erhalten 30% sind für Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen 7-8% erhält Leader und 50 Mio. sollen für die Breitbandförderung im Bereich ELER eingesetzt werden. Allerdings sieht die GD-Agri den Einsatz der Mittel für Breitband im Bereich ELER sehr kritisch. Außerdem steht auch noch nicht fest, welche Maßnahmen unter dem Stichwort Klimaschutz subsumiert werden können. Relativ stärker betroffen von den Kürzungen werden die Maßnahmen Flurbereinigung und ländl. Wegebau sein, die Kürzungen in der Maßnahme DE fallen eher moderat aus. Die vorstehenden Zahlen sind noch NICHT verbindlich, da der endgültige Finanzierungsplan noch nicht durch die AMK verabschiedet worden ist. Hinzu kommt, dass ML einen Betrag von bis zu 580 Mio. von der 1. in die 2. Säule umschichten möchte. Das muss aber ebenfalls noch zwischen Bund und Ländern verhandelt werden. Die n+2-regelung wird auch zukünftig Bestand haben, Übergangsregelungen für die Zeit ab dem stehen auch noch nicht fest. Die derzeit erhöhten Fördersätze im Konvergenzgebiet sollen in abgemilderter Form weiter Bestand haben, im Höchstfall können dann Fördersätze von bis zu 63% auf die förderfähigen Nettokosten gewährt werden. ILE/Leader Aufgenommen werden sollen bis zu 40 Leaderregionen und bis zu 25 ILE-Regionen. Die durchschnittlichen Budgets der Leaderregionen werden ca. 1,8 Mio. betragen. Dabei werden die Kriterien für die Mittelausstattung neu berechnet und die Ausstattung wird sich voraussichtlich auch an

4 - 4 - der Größe der Region sowie der Einwohner anlehnen. Es wird keine lineare Verteilung der Budgets vorgenommen werden. Auch für den Bereich Leader wird der Südniedersachsen-Bonus gelten. Der Beteiligungssatz der EU (Interventionssatz) an den öff. Kosten liegt derzeit bei 80% und wird auch zukünftig in dieser Höhe Anwendung finden. Für Leader und ILE planen die Referate 305 und 306 eine gemeinsame Informationsveranstaltung, fraglich ist aber, ob diese noch in 2013 stattfinden wird. Wettbewerb ILE/Leader Der Wettbewerb soll ggf. im März 2014 gestartet werden, es wird dann von einem Planungszeitraum von ca. 6 Monaten ausgegangen. Die Bekanntgabe der ausgewählten Regionen soll Ende 2014 erfolgen. Für die Fortschreibung von Konzepten soll ein Zuschuss von bis zu gewährt werden, für die Erstellung neuer Konzepte soll ein Zuschuss von bis zu gewährt werden. Die Finanzierung der zu erstellenden REK soll außerhalb der Leaderbudgets erfolgen. Allgemeines ILE/Leader Der Leader-Lenkungsausschuss soll am zweiten Tag gemeinsam mit Vertretern der ILE-Regionen stattfinden; Tourismusförderung wird zukünftig im Bereich EFRE kaum noch stattfinden. TOP 3 - Fortschreibung Flurbereinigungsprogramm 2013 Herr Krummel teilte mit, dass das LGLN am per Erlass darüber informiert wurde, dass fünf Projekte in 2013 angeordnet werden dürfen, drei in der RD Sulingen und jeweils eines in den RDs Braunschweig und Northeim. Insgesamt waren dem ML durch die Zentrale des LGLN zwölf ausgearbeitete Projekten zur Aufnahme in das Flurbereinigungsprogramm vorgelegt worden. Das durch das AfL Bremerhaven entwickelte Projekt Neuenwalde wurde nicht aufgenommen. Anstelle des bisher vorgesehenen Kontingents in Höhe von rd. 12 Mio. Euro für Neuaufnahmen wurden nur 5 Mio. Euro gebunden. Informationen über die angewendeten Auswahlkriterien hat das LGLN auch auf Nachfrage beim Fachreferat 306 bisher nicht erhalten. Bei der vorausgegangenen internen Erörterung des Flurbereinigungsprogramms zwischen dem LGLN und ML wurden durch Minister Meyer neue umweltpolitische Zielsetzungen für Flurbereinigungen im Hinblick auf Moorschutz, Hochwasserschutz, Biotopverbund, Ökopools, Gewässerschutz, Bodenschutz, Artenschutz und Klimaschutz benannt. In dem Projekt Neuenwalde mit geplanten Gesamtkosten in Höhe von 2,88 Mio. Euro sollten rd. 1,8 Mio. Zuschüsse für die Sanierung des landwirtschaftlichen Wegenetzes auf fast 20 km Länge eingesetzt werden. Möglicherweise hat dieser Ansatz zur Ablehnung des Vorhabens geführt. Die außerlandwirtschaftliche Zielsetzungen für Neuenwalde beinhalten 100 ha Kompensationsflächenpool für Vorhaben Dritter, die Verbesserung des Hochwasserschutzes für Teile der Ortslage und

5 - 5 - die Unterstützung der Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Insofern sind im Zuge der über drei Jahre entwickelten Planung bereits aktuelle umweltpolitische Zielsetzungen berücksichtigt worden. Ab 2014 soll ein neues ökologisches Bewertungsmodell für Flurbereinigungsverfahren zum Tragen kommen. Ein sogenannter grüner Stempel durch ML stellt dann die Voraussetzung dar, eine Projektempfehlung (PE) zum verbindlichen Projekt (VP) weiter entwickeln zu dürfen. Die Realisierungschancen eines so entwickelten VP hängen dann aber wie bisher auch vom Ergebnis der Kosten-/Wirkungsanalyse und dem landesweit eingeplanten Kontingent an Flurbereinigungsmitteln für das jeweilige Haushaltsjahr ab; letztendlich auch vom politischen Willen des Ministers. Generell sollen Mittel für Wegebau nur noch an der untersten Grenze zugestanden werden. Daraus folgt, dass die für 2014 geplante VP Langenmoor im Gebiet der SG Börde Lamstedt in der derzeitigen Planungsfassung nicht umsetzbar sein wird. Diese Veränderungen in der Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus in der Flurbereinigung hat nicht nur Auswirkungen auf normale Flurbereinigungsverfahren, sondern auch auf die geplante Unternehmensverfahren, insbesondere zur A 20. Hier waren bisher Flurbereinigungsmittel für die Bereiche Oldendorf, Lkr. Stade, und Frelsdorf/Wollingst, Lkr Cuxhaven, ab 2015 vorgesehen. Unter den neuen Rahmenbedingungen ist die Strategie des AfL Bremerhaven, Teile des Kompensationsbedarfs aus Straßenbauvorhaben mit Hilfe von normalen, d. h. vereinfachten Flurbereinigungsverfahren in nicht so stark betroffenen Bereiche zu verlagern, nicht mehr umsetzbar. Ohne den Türöffner Wegebauzuschüsse in sechs- oder siebenstelliger Höhe lässt sich keine Akzeptanz für die Flächenabgabe für Kompensationsmaßnahmen von weiter entfernt stattfindenden Straßenbauvorhaben erzielen. Die möglichst breite Verteilung des Flächenentzuges für die Landwirtschaft mit Hilfe von Flurbereinigungsverfahren wird damit verhindert. Im Übrigen wurde für den Landkreis Stade am auf Einladung des AfL ein Runder Tisch abgehalten, der mögliche Verlagerungen des Kompensationsbedarfs in trassenfernere Bereiche zum Thema hatte. Im Hinblick auf die aktuell beschnittenen Fördermöglichkeiten ist nun jedoch fraglich, ob das AfL zu dieser Thematik noch eine lenkende und koordinierende Funktion ausüben kann. Aufgrund der aktuellen Situation wird darauf verzichtet, das Thema Kosten- und Wirkungsanalyse in der Flurbereinigung (KWA) zu behandeln. TOP 4 - Fortschreibung Dorferneuerungsprogramm 2013 Das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen ist für das laufende Jahr 2013 noch nicht fortgeschrieben worden. Seitens des AfL Bremerhaven wird davon ausgegangen, dass die

6 - 6 - Fortschreibung erst gegen Ende des Jahres erfolgen wird. Da aus dem Dienstbezirk eine Bewerbung auf Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm eingegangen ist, die auch die formalen Kriterien erfüllt, wird davon ausgegangen, dass diese Bewerbung auch erfolgreich sein wird. Der Umfang der Fortschreibung des Dorferneuerungsprogrammes ist auch von der Fördermittelausstattung der neuen Förderperiode abhängig. TOP 5 - Verschiedenes Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses für ihre regelmäßige und rege Teilnahme an den Sitzungen und die dadurch gewachsene vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es wird von den Mitgliedern bedauert, dass die Arbeit mit dieser Sitzung ein Ende findet und darum gebeten, auch in der neuen Förderperiode seitens des Landes Niedersachsen vergleichbare Gremien auf Ortsebene zu etablieren. Lienhard Varoga

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