Netzwerk Kinderschutz Basel-Stadt: Kinderschutz-Bericht 2014

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1 Netzwerk Kindesschutz Netzwerk Kinderschutz Basel-Stadt: Kinderschutz-Bericht 2014 Netzwerk Kinderschutz Basel-Stadt: Kinderschutz-Bericht Einleitung... 1 Bericht des Präsidenten... 2 Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)... 2 Opferhilfe/Triangel... 3 Kinder- und Jugenddienst... 3 Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik der Universitären Kliniken Basel... 4 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst... 4 Schulpsychologischer Dienst... 4 Schulsozialarbeit... 5 Jugendanwaltschaft... 5 Familien-, Paar- und Erziehungsberatung... 6 Zentrum für Frühförderung... 7 Notbetten... 7 Elternberatung Basel-Stadt... 8 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde... 9 Einleitung Das «Netzwerk Kinderschutz Basel-Stadt» umfasst private und staatliche Stellen, die sich im Alltag mit Fragen des Kinder- und Jugendschutzes befassen. Mit einem regelmässigen Kinderschutz-Bericht fassen die Mitglieder ihre Beobachtungen im Kinderschutz zuhanden der Fachöffentlichkeit zusammen. Weiterführende Informationen enthalten die Jahresberichte der Mitgliedsorganisationen. Der vorliegende Bericht soll zunehmend mit Kennzahlen ergänzt werden, wie sie die Mitgliedsorganisationen ohnehin für ihre periodische Berichterstattung erheben. Sie sollen Entwicklungen im Umfeld des Kinderschutzes abbilden. Das Netzwerk verzichtet damit bewusst auf den Versuch, eine Statistik von Kinderschutzfällen zu erstellen. Eine Statistik von Kinderschutzfällen bedingt eine problematische Fokussierung auf ausgewählte Aspekte, was die Wahrnehmung von Entwicklungen im Kinderschutz eher verzerrt als fördert.

2 Bericht des Präsidenten Im Jahr 2014 hat sich das Netzwerk intensiv mit der Einführung einer Meldepflicht durch die Revision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) befasst. Die Fachöffentlichkeit widmete der Thematik viel Aufmerksamkeit. Das zeigte sich auch an der äusserst gut besuchten Fachveranstaltung, die dem Thema Kinderschutz braucht Vertrauensschutz gewidmet war. Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Berlin, berichtete über Antworten zu der Frage: Wie kann mit dem Widerspruch zwischen Schweigeversprechen und Meldenotwendigkeit bzw. der Meldepflicht umgegangen werden?. Weiter hat das Netzwerk die Entwicklung von Kinderschutzfällen in den Schweizer Kinderspitälern und den Europäischen Bericht über die Prävention von Kindesmisshandlung behandelt. Erstmals hat das Netzwerk ein Vorgehen erprobt, den Austausch von Informationen unter den Mitgliedern zu intensivieren. Das Verfahren hat sich bewährt und wird fortgeführt. Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) Die Kinderschutzgruppe des UKBB verzeichnete in den letzten 4 Jahren eine Zunahme der Fälle, welche in erster Linie auf die vermehrte Sensibilisierung der Ärzte und der Pflegefach-personen in Kinderschutzfragen zurückzuführen sind. Bei den genannten Zahlen handelt es sich nicht nur um bestätigte Kindesmisshandlungen, sondern auch um Verdachtsfälle. Anzahl Kinderschutzfälle in den letzten 4 Jahren Vernachlässigung Körperliche Misshandlung Sexuelle Übergriffe Psychische Misshandlung Münchhausen Stellvertreter-Syndrom Total

3 Opferhilfe/Triangel Fachbereich für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche der Opferhilfe beider Basel Die Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks hat sich, vor allem in Bezug auf sexuelle Gewalt an Kindern, verbessert. Triangel wird bei Verdacht auf sexuelle Ausbeutung an einem Kind oder Jugendlichen sehr viel öfter frühzeitig einbezogen, so dass mögliche Schritte mit den Betroffenen, deren Angehörigen oder mit Fachpersonen sorgfältig und von verschiedenen Seiten abgewogen werden können. Neuanmeldungen Neuanmeldungen davon weiblich davon männlich Sexualdelikte Kinder- und Jugenddienst Die Anzahl Meldungen/Anfragen sowie die Art der Bearbeitung sind in den letzten Jahren sehr konstant. In den letzten Jahren sind deutlich weniger Meldungen von den Schulen, dafür umso mehr Meldungen von der Polizei erfolgt. So gingen 2014 insgesamt 519 schriftliche Polizeirapporte ein mit Aussagen zu Vorkommnissen, welche auf mögliche Kindeswohlgefährdung hinwiesen. Die Meldungen betrafen etwa zu gleichen Teilen dem KJD bereits bekannte und dem KJD noch nicht bekannte Familien. Bei 149 dieser Meldungen handelte es sich um eindeutige Fälle häuslicher Gewalt, bei denen Kinder mitbetroffen waren. Diese Fälle wurden in einem standardisierten Verfahren behandelt und dokumentiert. Neue Meldungen/Anfragen Kinder/ Jugendliche in Pflegefamilien Kinder/ Jugendliche in Heimen Die Alters- und Geschlechtsverteilung der Kinder und Jugendlichen ist nur kleinen Veränderungen unterworfen. Nach Jahren der kontinuierlichen Abnahme hat die Anzahl in Heimen platzierter Kinder und Jugendlicher 2014 wieder zugenommen.

4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik der Universitären Kliniken Basel Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik (KJPK) ist ein Teil der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), die sowohl ein ambulantes als auch ein stationäres Behandlungsangebot umfasst. Die Aufgabe der KJPK ist die Prävention, die psychologische/psychiatrische Diagnostik und die Behandlung psychischer Störungen von Kindern und Jugendlichen unter Einbezug ihres familialen und sozialen Umfeldes. Die KJPK verfügt seit 2013 über eine interne interdisziplinär zusammengesetzte Kinderschutzgruppe. Sie steht den Mitarbeitenden der Klinik bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bei und wird insbesondere bei sehr komplexen oder schwerwiegenden Fällen von Kindesmisshandlung in Anspruch genommen wurde das Gremium insgesamt bei 15 Fällen beigezogen. In zahlreichen weiteren ambulanten oder stationären Kinderschutzfällen erhielten Kinder, Jugendliche und ihre Familien unmittelbar Hilfe durch psychotherapeutische Massnahmen oder Unterstützung bei der Klärung des weiteren Vorgehens. Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Basel-Stadt hat alle 1-2 Monate einen "Kinderschutzfall". Dies sind hauptsächlich Fälle von körperlicher Misshandlung zur ärztlichen Dokumentation bei bereits erfolgter Gefährdungsmeldung. Schulpsychologischer Dienst Die Anzahl der Fragestellungen, Interventionen oder Besprechungen im Kinderschutz haben sich seit 2011 etwa verdoppelt, der Aufwand in Stunden ist in etwa gleich geblieben. Anzahl Interventionen Aufwand Stunden Im Jahr 2014 haben die Beratungen bezüglich Zwangsverheiratung und weiblicher Genitalbeschneidung (auf der Oberstufe) zugenommen. Ebenfalls zugenommen haben Beratungen von traumatisierten Kinder oder Eltern. Eltern, die infolge von Traumatisierungen erkrankt sind, gelingt es häufig nicht mehr, beispielsweise Schulkinder pünktlich oder mit zum Wetter passender Kleidung in die Schule zu schicken oder an Gesprächen in der Schule teilzunehmen. In gewissen Quartieren lässt sich eine Tendenz zu einem besonderen Phänomen der Vernachlässigung beobachten: Eltern untersagen Hilfeleistung /Förderung ihrer Kinder, nehmen beispielsweise entwicklungsbedingte Bedürfnisse der Kinder nicht wahr oder kooperieren nicht mit der Schule. Wahrscheinlich besprechen noch zu wenige Lehrkräfte relevante Situationen oder Fälle mit dem Schulpsychologischen Dienst.

5 Schulsozialarbeit Die Fachstelle Schulsozialarbeit (SSA) wurde in den letzten Jahren ausgebaut und auf der Primarstufe erweitert. Im Zeitraum von 2011 bis 2013 standen die Beratungsangebote der SSA Kindern und Jugendlichen an neun Schulstandorten zur Verfügung (alle sechs WBS-Standorte, eine OS und zwei PS inkl. zugehöriger Kindergärten). Durchschnittlich hatten die Mitarbeitenden mit insgesamt 840 Stellenprozenten jährlich Beratungskontakt mit ca Kindern und Jugendlichen. Seit 2014 stehen der Fachstelle neu insgesamt 1450 Stellenprozente an 17 unterschiedlich grossen Schulstandorten zur Verfügung (alle sechs WBS-Standorte, eine OS und zehn PS inkl. zugehöriger Kindergärten). Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die mit den Mitarbeitenden der Fachstelle in Beratungskontakt standen, erhöhte sich auf ca In etwa 20% der Beratungskontakte musste eingeschätzt werden, ob eine mögliche Gefährdung besteht. Dieser Prozentsatz blieb auch mit der Erweiterung der Fachstelle auf weitere Standorte konstant. Über die Jahre gesehen blieben psychische Erkrankungen von Eltern und deren Auswirkungen auf die Kinder, Armut, Vernachlässigung, häusliche Gewalt sowie die Würde der Kinder herabsetzende Erziehungsmethoden die zentralen Beratungsthemen. Jugendanwaltschaft Die Jugendanwaltschaft, die alle jugendstrafrechtlichen Funktionen wahrnimmt, ist nebst dem Vollzug von Strafen auch für den Vollzug von Schutzmassnahmen gegenüber Jugendlichen zuständig. Per 31. Dezember 2014 war keine jugendliche Person strafrechtlich in einer geschlossenen Institution untergebracht. Die offenen Unterbringungen hielten sich im Laufe der vergangenen vier Jahre relativ konstant. Es ist indessen ein beachtlicher Anstieg (um beinahe das Doppelte) von Begleitungen zu verzeichnen. Pendente Schutzmassnahmen und Begleitungen per 31. Dezember ( ): Art der Sanktion Aufsicht Persönliche Betreuung Unterbringung offen Unterbringung geschlossen Begleitung Total: Die Jugendanwaltschaft arbeitet bei unmündigen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten rechtshilfeweise für die Staatsanwaltschaft und andere Strafverfolgungsbehörden und führt die Befragungen und andere Ermittlungshandlungen, welche die Opfer betreffen, durch. Bei unmündigen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten handelt es sich um oftmals eine dem Opfer bekannte Täterschaft. In diesen Fällen stammt die Täterschaft beinahe ausschließlich aus dem Familien- und Bekanntenkreis.

6 Unmündige Opfer von Sexualdelikten sowie Kindsmisshandlungen dem Opfer bekannte Täterschaft ( ): Täterschaft Bekanntenkreis Familie Lehrperson/Betreuer Andere Total: Familien-, Paar- und Erziehungsberatung Die Familien-, Paar- und Erziehungsberatung (FaBe) ist in ihrer Beratungstätigkeit oft mit der Frage von Kinderschutzmassnahmen konfrontiert. Kinderschutzfragen werden daher in der Intervision und in der Fallsupervision regelmässig thematisiert. Im 2014 gab es eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). In mehr als 20 Fällen wurde eine Gefährdungsmeldung erwogen. Nach gezielten Interventionen liessen sich diese Situationen soweit verbessern, dass keine Meldung erfolgen musste. Die vulnerablen Kinder waren hauptsächlich von Vernachlässigung oder Gewalt betroffen, die Alterspanne reichte vom Neugeborenen bis zum 14-jährigen Jugendlichen. Die Gefährdung ging häufig von überforderten Eltern oder Alleinerziehenden aus, häufig einhergehend mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und Gewalt oder traumatischen Erlebnissen. Die FaBe erhält jährlich etwa 10 Anmeldungen, bei denen Gefährdungen explizit angesprochen sind. Mehrheitlich wird sie jedoch im Beratungsprozess auf Gefährdungen aufmerksam. Häufig erhält sie telefonische Anfragen von Grosseltern oder Nachbarn, wie sie sich zu wahrgenommenen Gefährdungen verhalten sollen. Diese werden in der Regel an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde verwiesen. Die FaBe hat diese Zahlen/Daten bisher nicht quantitativ erfasst. Zukünftig will sie Zahlen rund um den Kinderschutz jedoch systematisch erfassen und auswerten.

7 Zentrum für Frühförderung Das Zentrum für Frühförderung wird im Rahmen seiner Beratungen und Therapien zugunsten von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen immer wieder mit vulnerablen Familien konfrontiert. Dazu zählen soziale Isolation, Arbeitslosigkeit, enge Wohnverhältnisse, aber auch psychische Erkrankung der Eltern, Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen der Eltern, eingeschränkte Erziehungskompetenz infolge von Sucht oder chronischen Krankheiten, Familienkonflikte, Paarkonflikte, aktuelle Trennung, Regulationsstörungen oder Behinderungen, Eigenheiten oder Krankheiten des Kindes. Primäres Ziel in der Zusammenarbeit mit den Familien ist immer - auch in stark belasteten und gefährdeten Situationen - die Beteiligten zur freiwilligen Mitarbeit zu gewinnen. Dadurch und durch die Intensivierung der gemeinsamen Begleitungen mit dem Kinder- und Jugenddienst (KJD) oder durch Übergaben an den KJD ist es gelungen, dass in jüngerer Zeit keine Meldungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nötig waren. So hat das ZFF im Jahr 2014 insgesamt 415 Kinder und deren Familien in irgendeiner Form über kürzere oder längere Zeit beraten, unterstützt oder Förderung für die Kinder angeboten. In 22 Familien wurde der Prozess in Kooperation mit dem KJD begleitet. Notbetten Kinder und Jugendliche können in Situationen geraten, in denen sie sich nicht nach Hause getrauen, sei es, weil sie von familiärer Gewalt betroffen sind oder sich in einer massiven persönlichen Krise befinden. Einige finden für sich im Moment keinen sicheren Ort. Für diese haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft das Angebot Notbetten ins Leben gerufen. Eintritte Bei Notfallplatzierungen innert wenigen Stunden ist sehr oft die Polizei und / oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugenddienst (KJD) involviert. Das Durchgangsheim Vogelsang dokumentiert solche Notfallplatzierungen. Sie haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Notfallplatzierungen

8 Elternberatung Basel-Stadt 1 Für die Elternberatung bleibt es als gesundheitspräventiv tätige Organisation eine Herausforderung, das Angebot für Familien mit Kindern von 0-5 Jahren sowohl breit für alltägliche Fragen als auch spezifisch für Kinder und Eltern mit besonderen Bedürfnissen in belastenden Situationen zu gestalten. Die Nationale Kinderschutzstatistik der Kinderkliniken bezeichnet in ihrer Auswertung ( ) Kinder im Alter zwischen null und einem Jahr und zwischen einem und sechs Jahren als die am meisten von Gefährdungen bedrohte Altersgruppen, wobei vor allem kleine und kleinste Kinder, die am meisten auf elterliche Fürsorge und Betreuung angewiesen sind, Misshandlungen erleiden. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Beraterinnen, Belastungen und Überforderung in Familien und Anzeichen einer Kindswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Kennzahlen Elternberatung Basel-Stadt Geburten BS 1'868 1'930 1'962 2'008* Familien in Beratung 2'447 2'453 2'536 2'501 Kinder in Beratung 2'836 2'890 2'977 2'911 Beratung mit Voranmeldung 5'348 4'409 4'290 4'178 Beratung ohne Voranmeldung 1'477 1'672 1'816 1'520 Hausbesuche Weitere Beratungsformen (Zwillingstreffen, Spielplatzberatung) Beratungen in Kursen Persönliche Beratungsgespräche/Kontakte 7'783 7'346 7'826 7'067 Telefonberatung 3'904 3'837 3'548 3'566 Beratung schriftlich, Mail, SMS, andere Total Beratungen 11'810 11'340 11'545 10'843 *prov. Angabe Statistisches Amt Im Jahr 2012 wurden die Kurzberatungen (in den Beratungsstellen) von 20 auf 30 Minuten erhöht. 1 Früher: Mütter und Väterberatung Basel-Stadt

9 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seit dem 1. Juli 2014 gilt die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall. Unverheiratete Eltern können erklären, dass sie die gemeinsame elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Die Erklärung kann entweder gleichzeitig mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater gegenüber dem Zivilstandsamt oder später gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz des Kindes abgegeben werden. Die Eltern können sich vor Abgabe der Erklärung durch einen Mitarbeiter der KESB beraten lassen. In der Erklärung bestätigen die Eltern, dass sie bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil die gemeinsame Sorge gegen den Willen des sorgeberechtigten Elternteils beantragt, ist für die Neuregelung der elterlichen Sorge die KESB zuständig. Bei der KESB Basel-Stadt habe sich seit Einführung des Gesetzes 47 Personen, meist Väter, gemeldet. Häufig handelte es sich um hochstrittige Elternpaare. Die Abklärungsgespräche wurden daher immer von zwei Mitarbeitern geführt, was viele Ressourcen gebunden hat. Immerhin war die Zahl der Anträge nicht so hoch wie im Vorfeld prognostiziert wurde. Fallzahlen elterliche Sorge 2014: Elterliche Sorge total 194 Gemeinsamer Antrag 145 Anträge ein Elternteil (strittig) 47 Entscheide Spruchkammer 2 Oktober 2015

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