Lagebericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Borken zum
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- Rosa Schräder
- vor 7 Jahren
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1 Lagebericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Borken zum Einleitung Gemäß 53 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO) ist die Eröffnungsbilanz durch einen Lagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht soll gemäß 48 GemHVO einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Dies ist im Lagebericht der Eröffnungsbilanz noch nicht möglich. Somit beziehen sich die folgenden Aussagen auf die Planungen und auf aktuelle Entwicklungen. Der Lagebericht soll so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Borken 1. Vermögensstruktur der Eröffnungsbilanz (Aktiva) Das gemeindliche Vermögen lässt sich auf der Aktivseite der Bilanz ablesen. Eine grobe Gliederung führt zu folgendem Ergebnis: 1. Anlagevermögen , Immaterielle Vermögensgegenstände , Sachanlagen , Finanzanlagen ,33 2. Umlaufvermögen , Vorräte , Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände , Liquide Mittel ,40 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ,63 Summe: ,72 Anlagevermögen Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören vornehmlich die Softwarelizenzen, die mit einem Gesamtwert von ,32 in die Bilanz einfließen. Zum Sachanlagevermögen gehören die unbebauten Grundstücke, die bebauten Grundstücke, das Infrastrukturvermögen mit Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken sowie die Abwasserbeseitigungsanlagen. Ebenso gehören zum Sachanlagevermögen die Maschinen, Geräte und Fahrzeuge sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Mit insgesamt
2 ,93 stellt das Sachanlagevermögen etwa 70 % des Gesamtvermögens dar. Dieses wird jährlich durch Abschreibungen gemindert. Im Haushaltsplan des Jahres 2009 wird von Abschreibungen in Höhe von ausgegangen. Um das gemeindliche Vermögen zu erhalten, müssen somit Investitionen in gleicher Höhe getätigt werden. Dies ist im Jahr 2009 mit Investitionen von der Fall. In den zukünftigen Haushaltsjahren sollen die Investitionen ebenfalls die Abschreibungsbeträge erreichen. Das Finanzanlagevermögen besteht in erster Linie aus der Beteiligung an der Stadtwerke/Borken Westf. GmbH. Umlaufvermögen Bei den Forderungen handelt es sich u. a. um fällige, aber bis zum nicht realisierte kurzfristige Steuer- und Abgabenforderungen (früher Kasseneinnahmereste) mit rund 3,0 Millionen. Als liquide Mittel werden die Bestände auf den Giro- und Festgeldkonten der Stadtverwaltung Borken geführt. Die aus der Kameralistik bekannte allgemeine Rücklage ist nun Bestandteil der liquiden Mittel geworden. 2. Kapitalstruktur/Finanzierung der Eröffnungsbilanz (Passiva) Die Passivseite der Bilanz weist die Finanzierung des gemeindlichen Vermögens aus. Eine grobe Gliederung führt zu folgendem Ergebnis: 1. Eigenkapital , Allg. Rücklage , Sonderrücklage , Ausgleichsrücklage ,24 2. Sonderposten ,52 3. Rückstellungen ,56 4. Verbindlichkeiten ,08 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten ,62 Summe: ,72 Das Eigenkapital bleibt als rechnerische Größe erhalten, nachdem Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten von der Bilanzsumme abgezogen wurden. Die Ausgleichsrücklage wird gemäß 75 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) als gesonderter Posten des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz gebildet, um einen Fehlbetrag der Ergebnisrechnung in den Folgejahren auszugleichen. Kann der Fehlbetrag durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden, gilt der Haushalt als ausgeglichen. Sonderposten bilden in der Bilanz die erhaltenen investitionsbezogenen Zuwendungen und erhobenen Beiträge. Sie werden über die Nutzungsdauer des Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst. Die Sonderposten für das Kanalvermögen konnten der Anlagenbuchhaltung entnommen werden, die bei der Abwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung ( 56 Abs. 4 GemHVO) geführt wurde.
3 Bei den Rückstellungen stellen die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für Beamte mit den größten Anteil dar. Der Wert wurde durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse in einem versicherungsmathematischen Verfahren ermittelt. Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen ist u. a. vom möglichen Eintritt bzw. Wegfall eines Versorgungsfalles abhängig. Eine jährliche Berechnung erfolgt durch die Versorgungskasse. Auf der Aktivseite der Bilanz stehen dem Rückstellungsbetrag insgesamt ,01 aus angesparten Beträgen in der Position Finanzanlagen gegenüber. Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe von gebildet. Die Durchführung der Maßnahmen, für die eine Rückstellung gebildet wurde, verursacht im Ergebnis der nächsten Jahre keinen Aufwand mehr. Allerdings müssen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um diese Maßnahmen durchführen zu können. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen belaufen sich auf ,11. Der Verbindlichkeitenspiegel weist die Darlehen nach ihrer Restlaufzeit aus. Ertragslage (Planung 2009 und 2010) Im NKF steht der Ergebnisplan im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen Ressourcenverbräuche (Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Das Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und Aufwendungen spiegelt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu einem Verzehr des Eigenkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen Wert ausweist. Der Gesamtergebnisplan 2009 der Stadt Borken sieht Erträge von 81,345 Mio. Euro und Aufwendungen von 81,215 Mio. Euro vor. Damit übersteigen die Erträge die Aufwendungen um 0,130 Mio. Euro und die Ausgleichsrücklage kann unangetastet bestehen bleiben. Ein ganz anderes Bild bietet der Haushaltsplan Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise stehen der Stadt Borken nur noch Erträge von 73,164 Mio. Euro zur Verfügung, während die Aufwendungen auf 85,716 Mio. Euro steigen. Die Aufwendungen übersteigen die Erträge damit um 12,552 Mio. Euro. In dieser Höhe vermindert sich in 2010 die Ausgleichsrücklage und damit das Eigenkapital der Stadt Borken. Die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Ertrags- und Aufwandpositionen dokumentieren in groben Zügen die negative Entwicklung des Jahresergebnisses 2010 zu 2009.
4 Wesentliche Ertragspositionen Anteil an der Einkommensteuer Schlüsselzuweisungen Gewerbesteuer Grundsteuer A und B Abwassergebühren Auflösung von Sonderposten Schul- und Sportpauschale Müllabfuhrgebühren etc Konzessionsabgaben Familienleistungsausgleich Anteil an der Umsatzsteuer Summe: Wesentliche Aufwandpositionen Kreisumlage Personalaufwendungen Abschreibungen Kommunale Finanzierungsbeteiligung SGB II Bewirtschaftungskosten der Grundstücke und baulichen Anlagen Schülerbeförderungskosten Gewerbesteuerumlagen Asylbewerberleistungen (ohne Unterkunftskosten) Betriebskosten Kindergärten und Kindertagespflege (abzüglich Landeszuweisung und Elternbeiträge) Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, der Straßen und des sonst. unbewegl. Vermögens Leistungen der ambulanten und stationären Jugend- und Familienhilfe Summe: Gemäß 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung ist der Haushalt 2010 trotz der Unterdeckung von Euro fiktiv ausgeglichen, da der Fehlbedarf durch die teilweise Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Bereits für 2011 sieht die Finanzplanung aber einen vollständigen Verzehr der Ausgleichsrücklage und eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage vor. Die Stadt Borken steuert mit großen Schritten auf die Haushaltssicherung zu. Gemäß 76 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn bei der Aufstellung des Haushalts in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der Allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als 5 % zu verringern. Mit einer Unterdeckung von 12,552 Mio. Euro liegen wir bereits 2010 über dieser Grenze, so dass wir ab 2012, wenn keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden ist, vermutlich in die Haushaltssicherung
5 kommen. Es ist zwar damit zu rechnen, dass sich die Steuererträge aufgrund einer wirtschaftlichen Erholung wieder verbessern werden. Bedingt durch ebenfalls steigende Aufwendungen wird die jährliche Unterdeckung und damit die Verminderung der Allgemeinen Rücklage wahrscheinlich größer als 5 % sein. Um eine Haushaltssicherung zu vermeiden, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Erträge in einem vertretbaren Maße zu erhöhen und die Aufwendungen deutlich zu verringern. Wenn man dieses beherzigt, hat man gleichzeitig die wichtigste Kennzahl der kommunalen Haushaltswirtschaft im Focus. Diese lautet: Erträge Aufwendungen. Hieran sollten sich Verwaltung und Politik orientieren, um eine drohende Haushaltssicherung zu vermeiden. Finanzlage (Liquidität) Während für die Ergebnisentwicklung (Erträge und Aufwendungen) auch zahlungsunwirksame Positionen (Abschreibungen, Auflösungen von Sonderposten, interne Leistungsverrechnungen) ein Rolle spielen, sind für die Liquiditätsentwicklung nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle maßgebend. Am Bilanzstichtag ( ) verfügte die Stadt Borken über liquide Mittel in Höhe von ,40 Euro sowie in Finanzanlagen angelegte Mittel von ,01 Euro. Ausweislich der Haushaltsplanung für die Jahre 2009 ff. ist der rapide Abbau dieser Mittel geplant. Nach der Finanzplanung wird dieser Bestand von über 44 Mio. Euro bereits 2013 vollständig aufgezehrt sein und eine Kreditaufnahme dann notwendig werden, obwohl einige Großvorhaben noch nicht in der Finanzplanung aufgeführt sind (z. B. Neubau der zentralen Einrichtungen an der Förderschule, Realisierung der Maßnahmen innerhalb des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK etc.)). Als Folge der ab dem Jahre 2013 notwendigen Kreditaufnahmen werden Zinslasten anfallen, die die Ergebnisrechnung weiter belasten werden. 3. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag aufgetreten sind Entsprechende erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sich nicht ergeben. 4. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Borken Die Eröffnungsbilanz der Stadt Borken zum liefert erstmalig eine Übersicht über die Gesamtheit des gemeindlichen Vermögens und dessen Finanzierung. Eine Beurteilung der Bilanzwerte ist im interkommunalen Vergleich zukünftig möglich. Auf den ersten Blick bietet die Eröffnungsbilanz ein zufrieden stellendes Bild. Einer Bilanzsumme von ,72 Euro steht ein Eigenkapital von ,94 Euro gegenüber. Bereits ab dem Jahr 2010 ist aber eine jährliche Verringerung des Eigenkapitals vorgesehen. Bei den Beratungen zum Haushaltsplan 2010 gab es einen positiv entschiedenen Antrag der Politik zur Haushaltsverbesserung (Notebooks), aber eine Vielzahl von Anträgen und Beschlüssen zur Erledigung neuer Aufgaben beziehungsweise zur Durchführung zusätzlicher Investitionsmaßnahmen. Hier muss ein Umdenkungsprozess stattfinden. Bei allen
6 durchzuführenden Aufgaben muss darauf geachtet werden, dass diese mit einem möglichst geringen Aufwand erledigt werden. Bei allen Investitionsentscheidungen muss überprüft werden, ob diese überhaupt bzw. in dem geplanten Umfang getätigt werden müssen oder ob es günstigere Alternativlösungen gibt. Jede Investition belastet durch künftig vorzunehmende Abschreibungen den Ergebnishaushalt der kommenden Jahre und erschwert damit den Haushaltsausgleich. Politik und Verwaltung müssen durch eine solide Sparpolitik versuchen, alles zu tun, damit die Ergebnisrechnung verbessert wird und der geplante Vermögensverzehr nicht in dem Maße stattfindet, wie dies in der mittelfristigen Ergebnisplanung vorgesehen ist. Nur so kann ein übermäßiger Vermögensverzehr gestoppt und die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vermieden werden.
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