Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport 1 Beuthstr Berlin-Mitte Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstr. 6-8 D Berlin u2 Spittelmarkt b M 48, 248, 347 Bezirksämter von Berlin Geschäftsbereich Jugend nachrichtlich Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Senatsverwaltung für Inneres Senatsverwaltung für Finanzen Rechnungshof von Berlin Geschäftszeichen III F 1 Bearbeitung Zimmer Margaretha Baum Telefon Vermittlung intern Fax Datum 18. Februar 2010 Eigenbetriebe von Berlin: Kindergärten NordOst, Kindergärten City, Kindertagesstätten Nordwest, Kindertagesstätten SüdOst, Kindertagesstätten Berlin Südwest Arbeiterwohlfahrt -Landesverband Berlin e.v.- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.v. Deutsches Rotes Kreuz -Landesverband Berlin - -Berliner Rotes Kreuz e.v.- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband -Landesverband Berlin e.v.- Verband Ev. Tageseinrichtungen für Kinder Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.v. Jüdische Gemeinde zu Berlin Dachverband Kinder- und Schülerläden e.v. Seite 1 von 6

2 Jugend - Rundschreiben Nr. 1 / 2010 Rahmenplan für die Zusatzqualifikation zur Facherzieherin/zum Facherzieher für Integration 1 Nach 12 Abs. 1 und 16 Abs. 4 Nr. 1-3 der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) vom 4. November 2005 (zuletzt geändert durch Artikel VI des Gesetzes zur Einführung der beitragsfreien Förderung im Kindergarten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom (GVBl. S. 848)) sollen die zusätzlichen Fachkräfte in einer Integrationsgruppe, in der behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden, über eine der folgenden Zusatzqualifikationen verfügen oder sich in Weiterbildung zum Erwerb einer solchen befinden: 1. Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-pädagogin, 2. andere gleichwertige Ausbildungen oder 3. eine sonstige von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung anerkannte Zusatzqualifikation für die integrative Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Mit diesem Schreiben übergeben wir Ihnen den durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung/Sozialpädagogische Fortbildungsstätte Jagdschloss Glienicke entwickelten Rahmenplan. Dieser Rahmenplan stellt die Grundlage für die Anerkennung von Fortbildungskonzepten verschiedener Bildungsträger für die Zusatzqualifikation zur Facherzieherin/zum Facherzieher für Integration dar. Bezirkliche oder freie Bildungsträger, die eine Qualifizierung für Erzieher/innen anbieten wollen, reichen ihr Konzept bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III F 1) ein und bitten um Prüfung, ob das Konzept dem mit dem Rahmenplan gesetzten Standard entspricht. Nach entsprechender Prüfung erhält der Bildungsträger eine Bestätigung, die ihn berechtigt, den Status der Anerkennung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung im abschließenden Zertifikat für die Teilnehmer zu vermerken. Rahmenplan für die Zusatzqualifikation zur Facherzieherin/zum Facherzieher für Integration Einleitung Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG) vom 23. Juni 2005 (zuletzt geändert durch Artikel VII des Gesetzes zur Einführung der beitragsfreien Förderung im Kindergarten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 17. Dezember 2009 (GVBl. S. 848)) sieht die gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Tageseinrichtungen als Regelfall vor. Wörtlich heißt es im Teil II, 6 (1): Keinem Kind darf auf Grund der Art und Schwere seiner Behinderung oder seines besonderen Förderungsbedarfs die Aufnahme in eine Tageseinrichtung verwehrt werden. Kinder mit Behinderungen werden in der Regel gemeinsam mit anderen Kindern in integrativ arbeitenden Gruppen gefördert. 1 Auf der Grundlage des im Art. 24 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention beschriebenen integrativen Bildungssystems wird die Berufsbezeichnung Facherzieherin für Integration bis auf weiteres beibehalten. Seite 2 von 6

3 Um zu sichern, dass die Kinder mit Behinderungen entsprechend ihrem zusätzlichen Bedarf an heilpädagogischer Förderung und Unterstützung im Alltag der Kindertagesstätte betreut werden können, sind solche integrativen Gruppen mit zusätzlichem Fachpersonal je behindertem Kind auszustatten. Zu den Aufgaben des zusätzlichen Personals gehört die Unterstützung des Integrationsprozesses der einzelnen Kinder einschließlich der mit der Integration verbundenen Koordinierungsaufgaben innerhalb und außerhalb der Einrichtung ( 16 Abs. 4 VOKitaFöG). Die eingesetzte Fachkraft soll über die in 16 Abs. 4 Nr. 1-3 VOKitaFöG aufgeführten Qualifikationen oder eine Zusatzqualifikation für die integrative Arbeit mit behinderten Kindern verfügen. Der vorliegende Rahmenplan formuliert den Standard einer Zusatzqualifikation entsprechend 16 Abs. 4 Ziffer 3 VOKitaFöG. Der zeitliche Umfang beträgt 80 Doppelstunden (160 Kursstunden mit einer Dauer von je 45 Minuten). Zusätzliche Zeit ist für Selbststudium und die Erstellung der Abschlussarbeit einzuplanen. Lernziele und Inhalte dieser Zusatzqualifikation sind an der fachlichen Zielsetzung einer Integration von Kindern mit Behinderungen orientiert. Mit dieser Zusatzqualifikation wird ein Mindeststandard vorgegeben, der nach Möglichkeit im Prozess der Arbeit durch vertiefende Fortbildungsangebote zu einzelnen Themenbereichen ergänzt werden sollte. 1. Die Entwicklung integrativer Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin/Gesetzliche Grundlagen (4 Doppelst.) - Überblick über die Entwicklung der gemeinsamen Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen - Überblick über unterschiedliche pädagogische Ansätze in der integrativen Erziehung; Beispiele aus verschiedenen Bundesländern und Berlin - Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion - Darstellung gesetzlicher Grundlagen (UN-Behindertenrechtskonvention, SGB VIII, SGB IX, KitaFöG, VO KitaFöG) und deren Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis. 2. Grundlagen der menschlichen Entwicklung, Menschenbilder (12 Doppelst.) - einen Überblick über die für die Integrationspädagogik relevanten Fragestellungen der Entwicklungspsychologie an Fallbeispielen aus der Praxis der integrativen Erziehung gewinnen, - erkennen, dass Theorien im Rahmen von übergeordneten Menschenbildern formuliert werden und ihr jeweils eigenes Bild vom Menschen reflektieren und weiter entwickeln, - entwicklungspsychologische Ansätze kennen lernen, die für das Verständnis der Handlungs-, Lern- und Kooperationsfähigkeit der Menschen allgemein und für die Praxis der integrativen Erziehung von zentraler Bedeutung sind, - Kenntnis über die Spielentwicklung und die soziale, emotionale, kognitive und motorische Entwicklung von Kindern erwerben. Seite 3 von 6

4 3. Störungen der kindlichen Entwicklung, Diagnostik und Therapie (12 Doppelst.) - die Begriffe Störung, Beeinträchtigung, Behinderung und Krankheit differenzieren können und verstehen, dass Behinderung auch ein Ergebnis eines sozialen Bewertungsprozesses ist, - sich mit Behinderung als Risikofaktor für Kindeswohlgefährdung auseinandersetzen und Indikatoren kennen, die auf konkrete Gefährdung eines Kindes hinweisen können, - Ursachen unterschiedlicher Störungen / Behinderungen und ihre Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung einschätzen lernen, - sich mit der Frage auseinander setzen, welche Auswirkungen die Klassifikation von Kindern nach Behinderungsarten haben kann, - Möglichkeiten der Förderdiagnostik und der Kind-Umwelt-Diagnostik kennen lernen, - sich mit der pädagogisch-psychologischen Diagnostik und mit den Verfahren zur Entwicklungsdiagnostik auseinander setzen, - das Verhältnis von Erziehung, Förderung und Therapie und die Rolle der Erzieherinnen und Erzieher in der integrativen Arbeit erkennen und gestalten können - einen Überblick über verschiedene Therapieformen und -ansätze und über Handhabungs-, Lagerungs- und Hilfsmittel erhalten, - unterschiedliche Therapiematerialien kennen lernen. 4. Sozialpädagogische Methoden für die differenzierte Gruppenarbeit (12 Doppelst.) - sich mit pädagogischen Möglichkeiten auseinander setzen, gemeinsame Lern- und Spielprozesse von Kindern mit und ohne Behinderung in altersgemischten Gruppen zu fördern, - die Bedeutung der Binnendifferenzierung in der pädagogischen Arbeit unter dem Gesichtspunkt von gemeinsamen Lern- und Spielprozessen von Kindern mit und ohne Behinderung erfahren und in der eigenen Praxis anwenden lernen (Kleingruppenarbeit), - Situationsansatz und Projektarbeit als konzeptionelle Grundlage für die Arbeit in Integrationsgruppen kennen lernen und auf die eigene pädagogische Praxis beziehen können, - Überlegungen zur pädagogischen Planung und zur Überprüfung von Lern- und Förderzielen der integrativen Arbeit in altersgemischten offenen Gruppen thematisieren können. Seite 4 von 6

5 5. Beobachtung und Beobachtungsverfahren (10 Doppelst.) Lernziele/Inhalte - die Bedeutung von Beobachtung als Voraussetzung für zielgerichtetes pädagogisches Handeln in der Kindertageseinrichtung erkennen, - Grundlagen systematischer Beobachtung kennen lernen, - verschiedene Beobachtungsinstrumente kennen lernen und ihren Einsatz an Hand von Fallbeispielen erproben, - Kenntnis über die hauptsächlichen Beobachtungsfelder gewinnen, - lernen, Beobachtungsbögen zu entwickeln und dazu gehörige Kategorien zu erarbeiten, - einen individuellen Förderplan erarbeiten können. 6. Methoden zur Kommunikation, Kooperation und Konfliktklärung (12 Doppelst.) - ausgewählte Grundlagen der Gesprächsführung kennen lernen, - einen Überblick über theoretische Modelle und Übungen zur Verbesserung der kommunikativen und kooperativen Kompetenz erhalten, - sich mit ausgewählten Fragen der Analyse von Gruppenprozessen und Gruppenstrukturen beschäftigen, - Informationen über ausgewählte Modelle zur Konfliktlösung erhalten. 7. Zusammenarbeit mit Eltern (10 Doppelst.) - die Situation von Eltern, die ein Kind mit Behinderung haben, verstehen und den Prozess der Verarbeitung dieser Situation angemessen begleiten und unterstützen können, - sich der eigenen Fachkompetenz bewusst werden, sich mit anderen Standpunkten auseinander setzen, sich selbst und die eigene Arbeit in Frage stellen und eigene Initiativen in der Zusammenarbeit mit den Eltern entwickeln können, - die inhaltlichen und methodischen Konsequenzen erkennen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Elternarbeit in integrativen Gruppen ergeben, - Konzepte der Elternarbeit und -beratung mit besonderer Berücksichtigung von Eltern mit Migrationshintergrund entwickeln, - die Einwirkungen und Beeinflussungen erkennen, die durch subjektive und objektive Barrieren gegenüber Behinderung / Integration bestehen. Seite 5 von 6

6 8. Kooperation der Fachkräfte (Pädagogen, Therapeuten, Mediziner) untereinander und mit den verschiedenen Fachdiensten; Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (8 Doppelst.) - Aufgaben und Einsatz der Facherzieherin/des Facherziehers für Integration und die Kooperation mit der Gruppenerzieherin/dem Gruppenerzieher kennen lernen, - Möglichkeiten und Formen der Kooperation mit therapeutischem und medizinischem Fachpersonal kennen lernen, - Möglichkeiten des Aufbaus einrichtungsübergreifender Kontakte zu Diagnose- und Beratungseinrichtungen sowie zu Kinder- und Jugendambulanzen kennen lernen, - Kooperationsmöglichkeiten mit Fachkräften in den benachbarten Schulen und Ansätze der Gestaltung des Übergangs von der Integrationsgruppe in der Kindertageseinrichtung zur Schule kennen lernen, - Rolle und Funktion der Facherzieherin für Integration im Ausschuss zur Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe kennen lernen. Zugangsvoraussetzungen Grundlage für die Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb der Zusatzqualifikation einer Facherzieherin/eines Facherziehers für Integration ist die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher. Außerdem muss bei der Bewerbung eine Dienstbefreiung durch den Arbeitgeber vorgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Erwerb der Zusatzqualifikation keine unmittelbaren tarifrechtlichen Auswirkungen verbunden sind. Arbeitsformen im Lehrgang und Abschlussphase Vorbild für das methodische Vorgehen stellen teilnehmerorientierte Konzepte der Erwachsenenbildung dar. Die Arbeitsformen sollen neben der Wissensvermittlung Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, Erprobungsphasen zur Förderung der Handlungskompetenz und Übungen zur Selbsterfahrung und Gruppenanalyse (Rollenspiel, Fallarbeit usw.) enthalten. Um zusammenhängende Lernprozesse zu ermöglichen, sollte der Qualifizierungslehrgang durchgehend von wenigstens einer Dozentin/einem Dozenten begleitet werden; der Lehrgang sollte überwiegend Blockseminare von zwei bis fünf Tagen Dauer umfassen. Der Qualifizierungslehrgang schließt mit einem Kolloquium ab, auf dem die schriftliche Abschlussarbeit vorgestellt wird. Zur Abschlussprüfung werden Absolventinnen und Absolventen zugelassen, die mindestens 80 % des Qualifizierungslehrgangs besucht und sich aktiv am Lehrgeschehen beteiligt haben. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung kann eine Beauftragte oder einen Beauftragten zur Teilnahme am Kolloquium entsenden. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung anerkannten Qualifizierungsmaßnahme. Im Auftrag gez. Klebba Seite 6 von 6

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