Natur- und Artenschutz

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1 Ministerstvo životního prostředí Vršovická Praha 10 Tschechische Republik LGS/Schruth Umweltverträglichkeitspüfung für Vorhaben Staustufe Decin, Tschechische Republik Unser Zeichen: NABU-SN- LGS Vážené dámy a pánové, Die beantragten Planungen werden vom NABU Sachsen abgelehnt. Diese beeinträchtigen rechtswidrig die von vom NABU Sachsen vertretenen Belange des Schutzes der Natur, insbesondere den Lebensraum der Elbe und dessen Schutzgüter Insbesondere stehen dem Vorhaben stehen entgegen: die Vorschriften der FFH-Richtlinie - insbesondere Artikel 6; die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes - insbesondere 34 Abs. 3-5; die Rechtsvorschriften, die aufgrund des Bundesnaturschutzes erlassen worden sind (Nationalpark Sächsische Schweiz; Landschaftschutzgebiet Sächsische Schweiz, geschützte Biotope nach 30 BNatSchG) die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Verschlechterungsverbot Bedarfsbegründung Dem Vorhaben fehlt eine Planrechtfertigung. Die Notwendigkeit des Vorhabens ist nicht nachvollziehbar dargestellt. Die Verkehrsprognosen für die Elbe sind rückläufig. Parallel zur Elbe existiert ein gut ausgebautes Schienennetz, das erhebliche freie Kapazitäten aufweist. Die Bahn kann Güter schneller und ökonomischer transportieren. Das Umweltbundesamt publizierte wirtschaftliche Daten zum Gütertransport auf der Elbe. Die Studie Bedeutung der Elbe als europäische Wasserstraße kommt zu dem Ergebnis: Im gesamten Elbegebiet, dazu zählen neben der Elbe auch die Saale, der Nord-Ostsee-Kanal, der Elbe-Lübeck-Kanal, die Kanaltrave sowie der Elbseitenkanal) werden gegenwärtig nur 4% der gesamten Verkehrsleistungen der gesamten deutschen Binnenschifffahrt erbracht. Des weiteren Zitat Umweltbundesamt: Während die Elbe als Wasserstraße für den Gütertransport nur eine untergeordnete Bedeutung hat, ist ihre internationale Wertschätzung als naturnahe große Stromlandschaft und als komplexes Schutzgebiet stark gewachsen. Der Flusstourismus wird im Elbegebiet immer mehr zum wichtigen Wirtschaftsfaktor mit einem hohen Arbeitsplatzpotenzial. Bankverbindung Spendenkonto NABU NABU online Sparkasse Leipzig Dresdner Bank Leipzig Naturschutzbund Deutschland Kto. Nr.: Kto. Nr.: Landesverband Sachsen e. V. landesverband@nabu-sachsen.de BLZ: BLZ: Löbauer Straße 68, Leipzig Spenden und Beiträge Telefon: Steuer - Nr.: 232/140/07118 sind steuerlich absetzbar. Telefax: Staatlich anerkannter Naturschutzverband

2 Die Elbe in Sachsen hatte in den Jahren 1997 bis 2003 durchschnittlich nur an 230 Tagen im Jahr eine Fahrrinnentiefe von mindestens 1,60 m zu bieten und nicht - wie in der Staustufenplanung zugrundegelegt - an 345 Tagen im Jahr (siehe Anlage: Studie: Fahrrinnentiefen der Elbe). Auch die Elbe in Sachsen-Anhalt war in den letzen 15 Jahren lediglich in einem Jahr (1995) ganzjährig mit 1,60 m Tiefe befahrbar! Eine ganzjährige Befahrbarkeit der Elbe durch rentable Güterschiffe ist nicht gegeben. Auch ein Staustufenbau in Tschechien ändert daran nichts! Verschärfend kommt hinzu, dass die Tendenz zu Niedrigwasserperioden in den letzten 15 Jahren auffallend zunimmt. Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen an und die sommerlichen Trockenphasen nehmen zu. Diese neuen Erkenntnisse der Klimaforscher werden bei der Staustufenplanung völlig ignoriert. Tschechische Staustufen nützen auf dem Weg nach Hamburg überhaupt nichts, wenn auch die deutsche Elbe immer öfter unter Wassermangel leidet. Zusätzlich zum Niedrigwasser werden die Transporte von Tschechien nach Hamburg auch von Hochwasser und Eisgang immer wieder unterbrochen werden. Es ist leicht nachvollziehbar, wenn die Wirtschaft auf Grund dieser wiederkehrenden und unplanbaren Störungen in andere Verkehrsträger investiert und sich weiter vom Binnenschiff abwendet. Der Gütertransport auf der Elbe ist nach Auswertung zahlreicher Quellen seit vielen Jahren rückläufig und inzwischen so gering, dass er auch - wenn erforderlich - durch wenige Güterzüge am Tag zuverlässig übernommen werden kann. Immer mehr Häfen nehmen deshalb die Schiene in Anspruch, um von den Wasserstandsschwankungen unabhängig zu werden. Die Schiene hat nach Angaben der Deutschen Bahn AG im Elbekorridor freie Kapazitäten von 300 bis 500%. Unter diesen Voraussetzungen dennoch am Bau einer über hundert Millionen Euro teuren Staustufe festzuhalten muss als eine eklatante politische Fehlentscheidung gewertet werden. Natur- und Artenschutz Das Elbtal zeichnet sich infolge seiner besonderen Lage als Durchbruchstal in einer Mittelgebirgslandschaft durch eine Vielzahl seltener Strukturen und Biotope aus. Die wertvollsten Biotope sind dabei eng an die Dynamik der Elbe und ihre Aue gebunden. In ihrer Gesamtheit stellen sie einen Wasser- Biokorridor dar, dessen auf deutscher und auf tschechischer Seite liegenden Bereiche eng aneinander gekoppelt und die miteinander verbunden sind. Eine Vielzahl ganz verschiedener Gewässer und deren Verlandungsbereiche, wie Reste von Altarmen, Kolke, Lachen und andere zum Teil temporäre Gewässer, prägen diesen regelmäßig vom Hochwasser überspülten Bereich. Entlang der Elbe bestehen sehr naturnah ausgeprägte Ufer mit strömungsberuhigten, flachen Wechselwasserbereichen. Diese Zonen sind durch ihre Sand- und Kiessubstrate Lebensräume für viele einjährige Pflanzen, aber auch für ausdauernde Pionierkräuter und Wasserpflanzen. So wurden entlang der Elbe viele sonst äußerst seltene Pflanzenarten festgestellt, u.a. der Hirschsprung (Corrigiola litoralis). Der derzeitige Zustand der Elbe und insbesondere der Natura 2000-Gebiete wird unterschiedlich beurteilt und bewertet. Allen Beurteilungen liegt indes eines zugrunde: Soweit sich der Zustand in der Vergangenheit verschlechtert hat, beruht dieses auf Einwirkungen des Menschen vielfachster Art, vor allem aber ist jede erneute Elbvertiefung und jede Querverbauung mit Verschlechterungen des Habitats verbunden, insbesondere auch der geschützten Lebensräume und Arten. 2

3 Alle Schädigungen stehen im Fortsetzungszusammenhang. Es ist zu erwarten, dass vor allem wassergebundene Arten wie Fische von den Ausbaumaßnahmen bei Decin bis in den deutschen Bereich betroffen sein würden. Infolge der Gefährdung der Lebensräume wie Unterwasservegetation, schlammiger Flussufer, zeitweise überspülter Schotterbänke sind die empfindlichen Arten wie Groppe, Bach- und Flussneunauge, die auf Veränderungen der Wasserqualität sensibel reagieren, in ihren Beständen gefährdet. Außerdem geht der Austausch mit auf elbaufwärts befindlichen Populationen verloren, denn z. B. Rundmäuler wie die Neunaugen überwinden Fischtreppen eher selten bzw. gar nicht. Gleiches gilt auch für die wirbellose Fauna. Es ist naheliegend, dass dieser Artenreichtum speziell im Bezug auf die Wirbellosen-Fauna sich erst mit zunehmender Entfernung vom letzten Querbauwerk (Staustufe Strekov bei Usti n.l.) einstellt und stabilisiert und wesentlich durch den landschftsräumlichen Übergangscharakter des betroffenen Abschnittes begünstigt ist. Die geplante Stauhaltung sowie Vertiefungsarbeiten am Flussbett würden diesen Artenreichtum im unmittelbar betroffenen Abschnitt zweifellos sehr stark in Mitleidenschaft ziehen (siehe Untersuchungen am der bestehenden Staustufe Strekov). Es ist zu erwarten, dass dies auch einen gravierenden Einfluss auf die Fauna im anschließenden Abschnitt der Elbe auf deutschem Staatsgebiet hätte. Der in den Unterlagen vorgeschlagene Hinweis, dass zur Laichwanderung der Aale vor den Einlauf des vorgesehenen Wasserkraftwerkes ein Driftnetz gespannt wird, welches eine erhöhte Sterblichkeit verhindert, entspricht nicht der Intention der EU- Aalverordnung und die Realisierbarkeit wird außerdem in Frage gestellt. Hierbei ist zu betonen, dass sich der zur Beurteilung von Gewässerbeeinflussungen anzulegende Bewertungsmaßstab seit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 = WRRL) eindeutig in Richtung Ökologie und Naturbewahrung bzw. sogar wiederherstellung verschoben hat. Die WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten auf gemeinsame, weniger nutzungsbezogene, sondern vor allem ökologisch begründete Qualitätsziele für die Gewässer, die nach einheitlichen Vorgaben zu entwickeln sind. Umweltziel ist nach Artikel 4 Abs. 1 WRRL der gute Zustand aller Gewässer (Oberflächen-, Küsten- und Übergangsgewässer und Grundwasser), der grundsätzlich innerhalb von 15 Jahren nach In-Kraft- Treten der Richtlinie erreicht werden muss. Die zuständigen Behörden sind folglich aufgrund europarechtlicher Vorgaben, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie gehalten und verpflichtet, den Zustand aller Oberflächengewässer zu verbessern, einen guten chemischen Zustand und ein gutes ökologisches Potenzial zu erreichen. Durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde der Umfang des zu berücksichtigenden Wohls der Allgemeinheit entscheidend modifiziert und erweitert. Die WRRL sieht nach ihrer Umsetzung in tschechisches Recht ein Verschlechterungsverbot und vor allem ein Verbesserungsgebot vor. Zu den Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes beitragen können, zählen auch die Verringerung der mittleren Wassertiefe durch Vergrößerung der spezifischen Wasseroberfläche sowie Bypassmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wiederanbindung abgetrennter Nebenarme.. Die überaus meisten Fischarten sind somit auf einen durchgängigen Flusslauf angewiesen. Da ein Fluss samt Zuflüssen ein zusammenhängendes System darstellt, verbietet sich eine allein abschnittsbezogene Betrachtungsweise. Das grundlegende überregionale Bewirtschaftungsziel Verbesserung der Durchgängigkeit ist die Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit in den überregionalen Wanderrouten zur Erschließung und Vernetzung von Laich- und Aufwuchshabitaten. 3

4 Hierbei sind die Anforderungen der FFH-Richtlinie an den Schutz und die Entwicklung von wasserabhängigen Lebensraumtypen und Zielarten sowie der europäischen Aalverordnung Rechnung zu tragen. Die Eingriffe in die Natur aufgrund der Fahrrinnenanpassung sind entgegen den Ausführungen der Planunterlagen in vielen Belangen auch im Sinne des FFH- Rechts als erheblich einzustufen, zumindest wenn man den gebotenen Umweltvorsorgegrundsatz ( worst case ) anwendet. Artikel 6 Abs. 4 FFH-RL begründet aufgrund seines Ausnahmecharakters ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot, dass zu Lasten des Integritätsinteresses des durch Artikel 4 FFH-RL festgelegten kohärenten Systems nicht durchbrochen werden darf. Hauptsächlich betroffen von einem Elbeausbau wäre das FFH-Gebiet Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg. Neben den allgemeinen Vorschriften der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gelten für das psci Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg insbesondere folgende vorrangige Erhaltungsziele: 1) Erhaltung des überregional bedeutsamen, außerordentlich struktur- und artenreichen Elbtales von der Landesgrenze in der Sächsischen Schweiz bis Mühlberg im sächsischen Tiefland, im Sandsteingebirge mit Engtalcharakter und meist beidseitigen bewaldeten, felsreichen Steilhängen sowie stromabwärts als offene Auenlandschaft mit Altwässern, wertvollen Auwaldbeständen und ausgedehnten Grünlandflächen. 2) Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150) Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260) Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270) Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430) Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510) ----Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110) ----Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0) ----Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*) einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und des psci insgesamt sowie für den Erhalt der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. 3) Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Kammolch (Triturus cristatus), Maifisch (Alosa alosa), Rapfen (Aspius aspius), Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge (Lampetra planeri), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), Lachs (Salmo salar), E- 4

5 remit (Osmoderma eremita) (prioritäre Art), Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate. 4) Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird. 5) Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise der Erhaltung und abschnittsweisen Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik und naturnaher Fließgewässerstrukturen einschließlich der zeitweiliger Überflutung auf geeigneten Flächen sowie der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes der Auenbereiche der Erhaltung der Durchgängigkeit der Elbe und der Erhaltung bzw. Verbesserung ihrer Wasserqualität als Voraussetzung zur langfristigen Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der artenreichen Fischpopulation mit mehreren Wanderfischarten der Vermeidung jeglicher Verschlechterung der aktuellen Fließgewässerstrukturgüte der Elbe durch Verzicht auf Gewässerver- und ausbau über ausgewählte Unterhaltungsmaßnahmen hinaus Erhaltung und Entwicklung wertvoller Gewässerstrukturen wie Flussschotter-, Kies-, Sand und Schlammbänke Erhaltung und ggf. Wiederherstellung naturnaher Mündungsbereiche der zahlrei chen Nebenflüsse und -bäche der Erhaltung und Förderung auentypischer Lebensräume, wie z. B. der wertvollen Hart und Weichholzauenwälder, insbesondere für die Erhaltung und Entwicklung der überregional bedeutsamen Biberpopulation der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung der Pillnitzer und der Gauernitzer Elbinsel der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche unter besonderer Förderung des Alt- und Totholzreichtums der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen und Auenwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung der Erhaltung günstiger Habitatbedingungen für das einzige ostdeutsche Vorkommen der Würfelnatter (Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch angepasste landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung. Zu Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*) Dieser Lebensraumtyp ist schon jetzt kaum noch vorhanden bzw. in einem schlechten Zustand. Die für ihn charakteristische Baumart Schwarzpappel (Populus nigra) steht in der Roten Liste Sachsen als vom Aussterben bedroht. Für ihn gilt in besonderem Maße das Wiederherstellungsgebot der FFH-Richlinie, für dessen Durchsetzung der NABU seit jeher eintritt. Voraussetzung für die Existenz und die natürliche 5

6 Reproduktion der Weichholzaue an der Elbe ist eine natürliche Flussdynamik einschließlich nicht zu seltener und nicht zu kleiner Wasserstandsschwankungen und der damit verbundenen Dynamik in der Morphologie und der Substratbedeckung der Flussaue. Ebenso liegt eine mögliche Betroffenheit des FFH- Gebietes Nationalpark Sächsische Schweiz vor. Die Entwicklungs- und Erhaltungsziele für das Gebiet stellen unteren anderem ab auf 1) Erhaltung einer mitteleuropäisch bedeutsamen Felslandschaft von großer Ausdehnung mit Sandsteinformationen mit Tafelbergen, Tälern, Schluchten und Gründen sowie einzelnen Basaltdurchragungen und Granodioriten, in der insbesondere verschiedene naturnahe Waldgesellschaften sowie naturnahe Fließgewässer vorkommen... 2) Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, unter Beachtung des Schutzwecks des Nationalparks Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebietvorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß AnhangI der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260) Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510) Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0) 3) Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, unter Beachtung des Schutzwecks des Nationalparks Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Luchs (Lynx lynx), Fischotter (Lutra lutra), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge (Lampetra planeri), Lachs (Salmo salar), Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) (prioritäre Art), Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum) und Grünes Besenmoos (Dicranum viride), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate. 4) Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem- Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer und der Erhaltung bzw. Verbesserung ihrer Wasserqualität als Voraussetzung zur langfristigen Sicherung und Entwicklung von naturnahen Gewässerzoozönosen, darunter der bedeutenden Fischpopulationen. 6

7 Mit der am 22. Dezember 2000 in Kraft getretenen WRRL wird nach vielen sektoralen Gewässerschutzrichtlinien der vergangenen Jahre zum ersten Mal von der Europäischen Union (EU) ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Die Gewässer sollen flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, d.h. von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Die Gewässerökologie, vor allem die Gewässerbiologie, ist erstmals für die Qualität der Gewässer ausschlaggebend, nicht mehr allein die chemische und physikalische Beschaffenheit, die aber auch weiterhin eine entscheidende Rolle spielt. Die WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten auf gemeinsame, weniger nutzungsbezogene, sondern vor allem ökologisch begründete Qualitätsziele für die Gewässer, die nach einheitlichen Vorgaben zu entwickeln sind. Diesen Zielen werden die vorliegenden Planungen nicht gerecht. Wir bitten um Beteiligung an der Planfortschreibung. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schruth 7

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